8 4.
1. Mit dem Inkrafttreten ticser Verwaltung3ordnung übernimmt der Reicks8verkehtêminister die oberste Leitung der Reichs- eisenbahnen und die Vertretung der Verwaltung gegenüber der Reichs- regierung, dem Reickêrat und dem Neichstag. Sh steht hierzu ein durcharéifendes Anordnungsrecht zu.
2. Die Übrigen Aufgaben gemäß § 3 übernimmt der Neichsver- kehréminister nah und nach für alle Länder gleihmäßig bis zum 1. April 1921; er verlängert notigenfalls diese Frist,
S 5,
1, Die Zweigstellen erledigen außer den zur Zuständigkeit des Feicbwerkehrömin!steriuum8 gaehorenten, vom MNeicß@verkehrsminister noch nicht übernommenen Angelegenbeiten (vgl. § 4 Abs. 92) bis auf weiteres auch diejenigen Veiwaltung2oeschäfte, die von den bisherigen Landetzen!ralbehörden auf sie übergeben.
2. Sie können mit Genehmiquna tes Nei werkehräministers den Geschäfl#reis der nahgeordneten Stellen anderweit festseben.
S 6,
1. Dem Neichsverkehr8mini\ter und den Zweigstellen unterstehen die Eisenbahn-Generaldirekticnen, die E'senbahntirektionen, die zen- iralen Aemter sowie die ihnen nabaeordneten Dienststellen. Dem Meichsverkehr8minister untersteht ferner die Reichseisenbahn-Zweig- stelle in Karl8ruhe. :
2 Sie führen ihre Ges%öfte im Namen und für Ne-echGnung des Reichs bis auf weiteres na ‘Maßgabe der bisherigen Vorschriften.
111 GeschGäft8verfkehrderReichdeisenbahnbehörden. G: 1. Die Zwoeisstellen werden aub in den von ihnen an den Ne1chs- verkebhr8minister abgegebenen Geschäften über wihtine Angelegenheiten dauernd unterri{btet werden. Das Nähere wird durch besondere An- ordnung des Neichéverkehrsministers geregelt. i 9 Der Reichsverkehröminister best sih vor, mit allen Stellen der RNeichseisenbahnverwaltung unmittelbar zu verkehren. Soweit hierbei ein \{riftlicher Verkehr mit eiter nicht unmittelbar unier- acerdneten Stelle sta!lfindet, wird die Beteiligung der Zwisckenstellen dadur sihergestellt, daß der Schriftverkehr dur die Zwiscbenstellen dur{chläuft cder ihnen in dringenden Fällen abschriftlih zur Kenntnis- nahme zugeht.
1. Die Zweigstellen unterrichten den NReichsverkehrsminister möglichst frühzeitig von allen wichligen Maßnahmen, die sie innerhalb seiner Zuständiakeit treffen wollen. : :
9 Ueber Voraänge und Maßnahmen, deren Kenntnis für den Reicksverkehréminister von Wert ist, ist ihm auch dann Seri ersta‘ten, wenn die in Frage kommenden Angelegenheiten ihm nicht vorbehalten sind,
IV. Geschäfte von Landesverwaltungen.
8 9,
1 9 iner Landesregierung wird der Reich8verkehr8- inie A O Lab nGebürdén Geschäfte der Landesverwaltung auf dem Gebiete des Verkehrsw-sens übertragen. Für die Erledigung dieser Geschäfte sind die Anweisungen der obersten Vande8behörden maßgebend.
Berlin, den 26. April 1920.
Der NReichsverkehrsminister. Dr. Bell |
Anlage
zu § 3 der vorläufigen Verwaltungsordnung der Neich8eisenbahnen.
Zuständigkeiten des Neichsverkehr8ministeriums3. A. Allgemeine Angelegenheiten.
. Aufsicht und obere Leitung.
. Verwaltungsordnung. R
. Organisationsangëlegenheiten grundsäßliher Art,
. Einrichtung von Geschäftsführungen für den Bereich mehrerer weigstellen. N E N über Benennung und Klasseneinteilung der örtlichen
Dienststellen. 0 :
. Verkehr mit den obersten Behörden des Reichs.
. Grundsäße für den Verkehr mit Auslandsöbehörden. L
, Einbeitlice Geschäfts- und Dienstanweisungen, Vorschriften
und Ordnungen. i
, Einbeitlihe Regelung des Dienstes. i
Grundsäße über die Herausgabe von Druischriften, Jahres-
berichte, Statistik. / . h
11. Genehmigung der wesentlihen Grundlagen für Verträge, be-
treffend Gemeinschaft8bahnböfe.
12. Beteiligung an ausländischen Ausstellungen. /
18. Grundsäße über Auskunfterteilung an Ausländer über An-
gelegenen und Dns der Eisenbahnverwaltung.
D DAN R S
14, Das Eisenbahnkonzessionswesen und die rau8gabe von Seundläben über die Ausübung der Neichsaufsicht über Privat- bahnen. 4
B. Betrieb, Werkstätten
4, Oberste Betriebsleituns. : 7 Belriebliche Vorschriften und Anordnungen allgemeiner Art. . Grundsäße für Verkehrsleitung. : :
4, Betriebseinstellung der dem öffenllihen Verkehr dienenden Eisenbahnen, außer in Fällen betriebliher Not, in denen dem Neichsverkehrsministerium alsbald Anzeige zu erstatten ist.
5, Aenderung ¡M EOES durch Einführung des Haupt- und Nebenbahnbetriebs. :
6, Festsekung der Schnell- und Personwaug-Roineun und Ge- nehmigung der Fahrpläne der Schnellzüge (einshließlich der
Eilzüce) mit Ausnahme solcker von nur lokaler Bedeutun Bei Wahrung der Halte und Anschlüsse können jedoch ge-
nehmigte Fahrpläne geändert werden.
7. Bestimmungen über die Geschäftsführung bei „„Fahrplan- Pun e, bid sie sich auf die Bezirke mehrerer Zweig- tellen erstrecken. j
8, Grundsäige für die Bildung des Personen- und Güterzugfahre- lans, für die Druklegung der Fahrpläne und Fahrplanbücher, tir Sonderpersonenzüge, O Fest- und Marktverkehr, für
ung und Belastung der Züge, für
nußung, Zusammenste
HBugbildungepläne, Verwendung und Verteilung der Personen- und Gepäckwagen, für die Einstelluns von lon-, Schlaf, Kranken- \tzwede,
und Speisewagen, Zugbenußung für f Stellung der Postwagen im Zuge. y 9. Allgemeine A en eetien des Fahrdienstes, 10. Verteilung und Ausgleich der Lokomotiven — in der Negel nur zwischen den Zweigstellen — 11. Einstellung des Betriebs von Werkstätten, ausgenommen Be- tvieb8werkstätten, 12, Grundsäße über Ausmusterung und Umbau von Fahrzeugen. Grundsäße und allgemeine Bedingungen für die Zulassung von he aen, : rund\äße für Ermittlungen und Versuche über meue Ein- vihtungen. C. Verkehr.
1. Eisenbahßnverkehr8ordnung, internationales Transportrecht.
L. Festsezung der allgemeinen Vorschriften für den Abfertigungs-, efórderungs- und Ve:kehr?kontrolldienst.
3. Festsebung der allgemeinen Vorschriften für die Benußung und
4.
5.
13, 14,
usnußung des Wagenparkes für den Güter- und Tiewverkehr. Militäreisenbahnordnung, einsckl'eßlich Tarif. dbl p für die Gewährung freier Beförderung von ersonen und Sachen
8. Feststellung der Cinbeitssähe im Personen-, Gepäck-, Expreß-
7. Genehmigung der Bes{lüsse der Generalkonfereng ünd der dringlichen, außerst dringliden und deflarator.schen Beschlüsse der ständigen Tarifkommission der deuishen Eijenbahnver- waltungen. | :
8. Feststellung der Gruntsäße für die Berechnung der Tarif- entfernungen. :
9, Feststellung der Grundsäße für die Berehnuna des Preises von Fahrkarten, die wablmeije über vershiedene Wege oder nach versckiedenen Stationen gelten.
10. Genebmigung zur Einführung, zur Aufhebung und zu wesent- lien Aenderungen von Ausnahmetar: fen.
1d, Genehmigung zur Einführung, Aenèerung und Aufhebung von direiten Tarifen mit deulscen oter außerteutichen Eisenbahnen, wenn niedrigere Streckene!nheitssäße eingerechnet oder günstigere Beförderuncébetingungen gewährt werden sollen als im deut- cen Binnenverkehre. :
12. Genehmigung von grundsäßlicken Vereinbarungen mit aus- ländisckten Cisenbahnverwaltuncen über Verkehrsleitung urd Anteiléausscck eidung. N
13, Feststelluna von Grundsäßen für die Beförderung von Eisen-
babndiensteütern. i Verkehrs\perren und Verkehrseins
14. Anordnung allgemeiner \Lbränkungen.
15, Allgemeine Anordnungen über die Neihenfolge in der Be- friedigung des Wagenbedarfs für bestimmte Güter (Dring- licbkeitêl;\ten).
16. Grundlegende Maßnahmen zur Heranziehung anderer Trans- portmittel behufs Entlastung der Eisenbahnen.
D, Bauangelegenheiten.
1. Prüfung der Entwürfe und Kostenanschläge, ;
a) scmweit es zur Bewilligung der Mittel notwendig ift, b) soweit Interessen anderer Begirke berührt werden, c) soweit es Jnieressen der Landesverteidigung erfordern.
P. Festsezung und Aenderung der Normalentwürse und Normal-
anfovterungen für %baulide (einsckließlich Oberbau) und
maschimelle Anlagen sowie für Betriebsmittel und mechanniscke
Betriebseinrichtungen.
E. Vergebung von Arbeiten und Lieferungen.
Allgemeine Vorschrifien über die Verdingung.
Regelung der Beschaffung und Zuweisung a) os Lokomotiven, Personen- und Güterwagen und Dampf«
booten,
b) von Lberbaumaterialien
c) von L ate
d) von sonstigen wid;tïgeren Betriebsmaterialien,
e) von widbtigeren Werkstatls- und sonstigen Materialien. F. An- und VerkaufvonGrundstücken. Verkaufent- behrliher Gegenstände, Vermietung, Verpachtung.
1. Allgemeine Vorschriften für An- und Verkauf von Grundstücken und für den Verkauf entbehrliher Gegenstände.
2. Genehmigung von Grundstüksveräußerungen sowie des Tausches von Grundstücken und der dinglihen Belastung von Liegen- chaften, soweit nah den gescßlihen Bestimmungen erforderlich.
3. Allgemeine Bestimmungen über Verpachiung und Vermietung.
G. Haushalts-, Kassen -, O und Materia[e
wesen, j
. Erlaß einheitliher Vorschriften.
. Allgemeine N des Finangzwesens.
Nes und Wirtschaftskontrolle.
. Aufstellung des Gesamthaushalts.
« Aufstellung des Wirtschafi8haushalts für die Bezirke der Zweigstellen, :
, Verfügung über die Verwendung ersparter Mittel, soweit nicht die haushaltlihen Vorschriften den Ausgleich innerhalb der Bezirke der Zweigstellen zulassen. |
. Genehmigung von Ueberschreitungen.
. Besteuerung der isenbahnverwaltung:
. Niedershlagung fiskalisher Forderungen.
Zweifelhafte Ansprüche.
Soweit nah den geseßlichen Bestimmungen erforderlich:
. Abänderung von Verträgen zum Nechteil des Reichs.
. Ermäßigung und Erlaß von Vertragsstrafen.
. Niedershlagung von Schadenersaßsorderungen gegen Beamte
und Arbeiter, l , Entschädigungen und P feidau Velarungan aus Billigkeits- ntschädigungen und Erstattyngen aus dem Be-
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rüdsichten. | ] " Förderungsvertrage fallen nicht hierunter.
J. Personalsachen.
1, Erlaß einheitlider Vorschriften für die Ordnung der Rechts- und Dienstverhältnisse der Beamten und Arbeiter (auch Ab- {luß von Zante cane),
2, Bestimmungen über die Annahme der Anwärter für den höheren Eisenbahnvienst und über ihre Ausbildung.
8, Personalangelegenheiten (Anstellung, Beförderung, Verseßun
__1n den zeitweiligen oder dauer:1den Ruhestand, Entlassung auf
Ansuchen, Versagung des Aufrükens in die nächste Gehalts- e, stufe, Verseßung) der planmäßigen Beamten von Gruppe X an % QUfwárts und der Beamten mit Einzelgehältern ausgenommen - 44 die Verseßung der planmäßigen Beamten der Gruppen X und
7 AI innerhalb des Bezirkes einer dem Reichsverkehrsministerium
« unmittelbar nachgeordneten Stelle. Die beabsichtige Verseßung
__ dieser Beamten i} anzuzeigen, i
4. Bestimmungen über die Annahme, Ausbildung und Prüfung der mittleren und unteren Beamten. ;
b, S miahs für Bewilligung besonderer Vergütungen für Neben- ämter.
6. Grundsäße für Gewährung von Belohnungen, Unterstüßungen, Beihilfen usw. ;
7, Grundsäße für Pewaitun von Ruhegehältern und ähnlichen Beaügen, wenn kein Nechtsanspruh besteht,
8. Grundsäße über Wohlfahrtseinrihtungen.
9. Grundsäße für die Bewilligung von Darlehen an Baugenossen- schaften des Personals.
10, Dberaufsidt über Arbeiterpensionskassen (Genehmigung von
Vollzua8vorschri ften).
11. Oberaufsicht über Beamten-Pensions-, Unterstübungs- und Sterbekassen, ; i
12. feeiung der Dienstanweisungen der einzelnen Beamten- assen.
18. ar der Dienstkleiderorduunag. Bestimmungen für leiderkassen. / (2 d
14. Freifahrtordnung. 16, Urlaubsordnung.
Bekanntmachung über die Auslegung der Wählerlisten. Auf Grund des § 8 Abs. 1 der Reichswahlordnung vom 1. Mai 1920 (Reichs-Gesegbl. S. 713) bestimme ih, daß die Wüählerlisten und Wahlkarteien für die am 6. Juni 1920 statt-
fi! denden Reichsta swahlen vom 9. Mai 1920 ab bis ein- chli ßlih 16. Mai 1920 auszulegen sind.
Berlin, den 4. Mai 1920. Der Reichsminister des Jnnern. Koch.
Bekanntmachung. 1) Auf Grund des § 20 Abs. 2 des Patentgeseßes vom
e Güter- und Tierwerkehr und für die Beförderung von | l ens N
f Die Vorschrift des § 6 Abs. 5 der Bestimmungen über die Aameioung von Erfindungen vora 21. November 1919*) ergält den Zujaz: „Diese Barschcift findet ketne Anwendung auf die Priori- tät8nzchweise geuäß dec revidierten Pariser Uebereinkunft vom 2 Iunt 1911 zum Schuge des gewerblichen Cigen!vms. Ob für einen folchen Nachweis ein? Uebersetzung beizubringen ijt, wird im Eiazelfalle dur die zusländige Dienstst-lle bestimmt.“ 2) Auf G und des § 2 Abs. 4 d-s Geseßes, betreffend den Shuß von Sebrauchsmustera, oom 1. Juni 1891 wird folgendes benimmt: j Die Vorschrift des § 5 Abî. 3 der Beflimmungen über die Anmeldung von Geb:auchsmustera vom 21. No- vember 19i19*) erhäit den Zusatz: „Dieje Vorschrift findet feine Anwendung auf die Priori tätênaËweise gemäß dec revickierten Pariser Uebereintunst vom 2. Juni 191! zum Schuge des gewerblichen Eigentums. Ob für einen solhen Nichw-is eine Ueberjeßzung beizubringen 1}, wird im Einz-lfalle durch die zuständige Diensijtele bejuimmrt.® Berlin, den 30. April 1920. Reich3patentamt. Robols ki.
*) Vergl. Reich3anzeiger vom 29, Novembec 1919 Ny. 274,
———— —
Bekanntmachung, betreffend Bestellung eines neuen ständigen S tell- vertreters des Kommissars für die Ablieferung der zur Erfüllung des Friedensvertrages enteigneten Handels| chiffe.
Der durch meine Bekanntmachung vom 21. Februar d. J. zum siändigen Stellöerireter des Abitefeiungskon missa:s be- stellte Direkior Herr Jonni Gro ise in Hamburg ist auf seinen Antrag von dieser Stellung entvundeu wocden. Statt seiner bestille ih den Proku isien Herrn Otto Lae\cch in Hambu g, Admiraliiätsstraße 34/35, zum fiändigen Stelloericetec des Abs lieferungskommissars.
Berlin, den 3. Mai 1920.
Der Reichsminister für Wiederaufbau. J. A: von Jonquidres.
Bekannimachung Nr. W 120/4. 20.
Mit Zustimmung der Reichsstelle für Textilwicischaft wird folgendes bekanni gemachi: Artikel T.
1) Die Bekanntmachung Ir. W 60/3. 19, betreffend Großhandel3- firmen des deutihea Woühandels, vom 1. 3. 19,
2) die Bekanntmachung Nr. W 70/3. 19, betreffend Verzeichnis der zur Annahme beshlagnahmter Torffajern berechtigien Sammelstellen, vom 3. 3. 19.
werden hiermit aufgehoben. Artikel Il. Diese Bekanntmachung triit mit dem 16, April 1920 in Kraft. Berlin, den 16. April 1920. Reichswirtschaftè stelle für Wolle. Der Vorsißende: Ludwig Ephraim.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung über Gemüse, Obst und Süd- früchte vom 3. April 1917 (Reichs-Gesegbl. S. 307) 88 4 f. wird bestimmt:
Alle für inländishes Frishgemüse noch bestehenden Preisverordnungen werden mit Wirkung vom 8. Mai 1920 ab au*gehoben. :
Berlin, den 28. April 1920.
Reich sstelle für Gemüse und Obst. Dec Vorsißtende: von Tilly.
r
(Fortseßung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)
Nr. 33 des Zentralblatts der Bauverwaltung, herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten am 24, April 1920, hat ¡olgenden Vzhalt: Amtliches: Dienstnachrichten. — Nicht« amtliches: Die tath. bayerische Landeskrieg®?aedächtniskirhe. — Er« ahrungen mit eisernen Spundwänden im See- und Hatenbau. — Cid Wettbewerbe für Entwürfe zu dem Deutschen Hygienes mu}eum in Dreêden und zum Wiederaufbau des Freiherr von Sohlern« shen Hofes in Eitville. — Gesamtbaulinienpläne in Bayern. — ÜUmw indlung von Meihenhäusern tin Stockwerkkleinwohnungen in England. — Wasserstand- und Eisverhältnisse im März 1920. =— Otio Varnhagen 7. A
(Fortsezung bes Nichtamtlichen in der Erflen und Zweiten Beilage.)
Theater.
Opernhaus. (Unter den Lnden.) Donnerstag: 92. Dauer- bezugsvorstellung. Tiefland. Anfang 7 Uhr. Freitag: Hoffmanuns Erzählungen, Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. (Am Gendarmenmarkt.) Donnerst. : 98. Dauer« bezugsvorjtellung, Der Marquis von Keith. Anfang 7 Uhr. Freitag: Peer Gyut. Anfang 64 Uhr.
Familiennachrichten,
Verlobt: Frl. Dorothea Pietshfer mit Hrn. Kapitänleutnant a. D. Ecast Falkenhagen (Potsdam—Frankfurt a. M.).
Verantwortlider Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol Charlottenbura.
Verantwortliþ für den Anzeigenteil: Der Vorsteber der Ges bäftsstelle, ¿ecnungsrat Véengering in Berlin.
Verlaa der Gesbäftsstelle (Menaerina) in Berlin.
Druck der Norddeutsben Buboruckerei und Verlagsanstalt Berlin Wilhelmstraße 32.
Sechs Beilagen (einschließlich Börsenbeilage)
7. April 1891 wird iolgendes hestimmt:
und Erste, Zweite und Dritte Zentral-Handelsregister-Beilage.
Erste Beilage
zum Deutschen NReich8anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger.
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Awullihes. (Fortseßung aus dem Hauptblatt.) Deutsches Reich. Betanntmachung,
Der Rauchtabak-Verband und der Schnupftabak- Vervand des Deutschen Tabakvereins in Vambe1g haben beantragt, den zwischen ihnen, dem Deutichen Tabakarbeiter-Verband, Sig Bremen, dem Zent1 al- ve: band christliher Tabakarbeiter Deutschlanbvs, Siy Düsseldorf, und dem Gewerkverein devtscer Tabakarbeiter (H. D.), Siß Heidelberg, am 27. Joruar 1920 abaeschlossenen Tarifvertcag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen im Kauch- urd Schrupfstabakc ewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 283. Dezember 1918 (Keichs- Gesepbl. S. 1456) sür das Gebiet des Deutschen Reiches für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 81. Mai 1920 erhoben werden und sind pnter Nummer I. B. R. 4461 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.
Berlin, den 20. April 1920. :
Der Reichéarbeitsminister. J. A.: Dr. Busje.
E E
Bekanntmachung.
Der Gewerkschaftsbund der Angestellten, Ge- \{äfi%stelle Augsburg, und der Arbeitgebexoerband von Jchenhausen (Schwaben) haben beantragt, den awoijchen ihnen am 28. Viärz 1920 abge|ck&lossenen Tarif- vertrag zur Regelung der Gehalis- und Anj: ellun, sbedingungen der fausmännischen Argestllten aemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs-Gesezbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Jchenhausen (Schwaben) füx allgemein ver- bindlich zu erflären,
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 4631 an das Reichsarbeilsministerium, Berlin, Luisen- firaße 38, zu richten.
Berlin, den 20. April 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung,
Der Deutsche Ar beitgeberbund der Schokoladen- und Zulkerwarer-Jndustrie und verwandter Betiiebe in Dresden und der Zentralverband der Bäcker, Kon- ditoren und verwandier Berussgenossen Deutsch- lands in Hamburg haben beantragt, den zwischen ihnen am 18. Februar 1919 abgeschl ossenen Tarifvertrag nebst den nachträglicen Vereinbarungen vom 15./16. Mai, 17. Juni, 24 /25, Oktober 1919 und 6. Februar 1920 und dem von den Potteien angenommenen Schiedsspruch vom 26. September 1919 zur Regelung der Lohn- und Atbeite- bevingungen in der Schoko'aden- und Zukerworenindustrie owie in der Marzipan-, Lafkrißen-, Libkuci en-, Hovigkuctense,
affel- Keks- und Zwiebacirdusirie gemäß § 2 der Ver- ordnung vom 28. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Deu1schen Reiches jür allgemein verbindlich zu ezr fiâren.
Eivpwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Mai 1920 erhoben werden vnd find unter Nummer I B. R. 4447 an dèas Reichgarbeiisminisierium , Luisenfiraße 833, zu richten.
Vexlin, den 21. April 1920.
Der Reichsarheiisminifter. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Die Vereinigung Deutscher Gartenarchitekten und Landschastsgäriner im Verband ‘Teu1scher Gartenbaubetriebe E. V., Gruppe Groß Berlin, der Verband der Eüärtner- und Gärtnereiarbeiter, Gruppe Landschastsgärtnerei, und der Deutsche nat.) Gärtververband, Ortsverwaltung Berlin, aben beantragt, den zwishen ihnen am 25. Februar 1920 abgeschlossenen Nachtrag zu dem ollaemein verbindlichen Tarifvertrag vom 29. November 1919 zur Negelung der Lohn- und Arbeitsbedingurgen für Eäitner, Arbeiter und Arbeiterinnen in den Groß Berliner Landschafts gärlnexeis betrieben gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Tezember 1918 (Reichs-Geseybl. S. 1456) für das gleiche Tarifgebiet sür allgemein verbindlich zu erklären.
Cinwer dungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Mai 1920 erhoben werden ‘und sind unter Nummer I. Þ. K. 4605 on das Reichsarbeil2 ministerium, Berlin, Luisen straße 33, zu richten. s
Berlin, den 21. April 1920. @
Ler Reid sarbeilswmivnister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Verband von Arbeitgebern der Sächsischen Texiilindustrie-zu Cbemniß hat becntract, im Bnschluß an den allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 24. Oiltohber 1919 den zwischen ihm und dem Deutichen Textils arbeiterverband am 1. April 1920 obgeschlossenen Tarifs vertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeit1sbedingungen für die gewerblichen Urbeiter in den Webereibettieben, aue {ließli der Tuch- und Flarellweberei, gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezewber 1918 (Reic;,s:Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Orle: Chemniß, Zwickau, Hohenste:n Ernsithal, Auerbach i. V., Lichtenjiein-Callnberg, Frankenberg, Bad Lausi,
Berlin,
Berlin, Mittwoh, den 5 Mai
Treuen i. V., Eisenberg S.-A., Willishtal, Wolkenburg i. E., Hainichen, Meerane, Eiverbera, Waldkirchen - Zichopenthal, Vederan. Plauen i. V, Mü!sen-St. Micheln, Glauchau, Ro9e- wisch, Freiberg, Wurzen und eingemeindeten Vororte für all- gemein verbindlich zu erklären.
inwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 4602 an das Reichsarbeiisministeriuum, Berlin, Luisen- straße 38, zu riten. Berlin, den 22. April 1920.
Der Reichs a: beitsminister. J. A.: Dr. Busse.
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Bekanntmachung.
Der Verband von Arbeitgebern der Sächsischen N au Chemrißg bat b-anragt, im Anschluß an den allg mein verbindlichen Tarifverirog vom 21. Oktober 1919 den zwiscen ihm und dem Devticwen Texlil- Arbeiterverband am 1. April 1920 obgeschlossenen Tarif- vertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für die gewerblichen A:beiter in den Textilverediungsbetrieben (Färbereien, Bleichereien und Stückappre1uren) gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reici s-Gejeßbl. S. 1456) fur das Gebiet, welches durh die Orte Chemniß, Lim! ach, Burgstädt, Frankenberg, Oederon, Hohenstein E: nstthal, L'chten- stein, Nnnaverg und Bychholz umg: enzt wird, einschließlich der genannten Orte, jür allgemein verbindlich zu erflären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Mai 1920 erhoben werden uyd: sind unier Nurämer I. B. R. 4603 an das Dieichsarbeiteministezium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.
Berlin, dea 22. April 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A. : Dr. Busse.
Bekanntmachung,
Der Verband von Arbeitgebern der Sächsischen Dextil-Jndustrie zu Chemniy hat beantragt, im Anschluß an den allgemein verbind!ichen Tarlfvertrag vom 14. Oktober 1919 den zwichen ihm, dem Deutschen Textil-Nrbeiter- verband und dem Verband der Schneider, Schneide- rinnen und Wäschearbeiter Deutschlands am 7. April 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Loz,n- uno Arbeitsbedingungen der gewerblihen Arbeiter in Kleider- färbereien, chemischen Waschanstalten und Weißwäschereien ge- mäß 8 2 der Verordnung vom 283. Dezember 1918 (Reichs- Gesepdl. S. 1456) sür das Gebiet des Freistaates Sachsen für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. K. 4604 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- siraße 33, zu riczten.
Berlin, den 22. April 1920.
Der Reichsarbeitsminifter. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung,
Der Vewerkschaftsbund der Angestellten, Land es- verband Thüringen, der Gewerkschastsbund kauf- männisher Angestelltenverbände, Landesaus\chuß Thüringen, in Ersurt, Futte:straße 9, sowie die Arbeitsgemeinschaft freier Angestelltenverbände, Ortsfkartell Erfurt, haben beantragt, den zwischen ihnen und dem Verbano von Arbeitgebern der Jn- dustrie und des Gewerbes von Neustadt (Orla) und U mgegen d am 24. März 1920 abgeschlossenen Tarif vertrag s Regelung der Gcehalts- und Arbeitsbedingungen der aufmännischen und technishen Angestellten gemäß §8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Neustadt (Orla) sür allgemein ver- bindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 4633 an das Reichaarveitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten. |
Berlin, den 23. April 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Die Arbeitsgemeinshaft der Arbeitgeber- verbände Glogau und die Arbeitsgemeini\haft der Glogauer kaufmännischen Angestelltenverbände haben beantragt, den zwischen ihnen an Stelle des allgemein vers bindlihen Tarifoertrags vom 11. Juli 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag vom 21. Februar 1920 zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen An- geîtellten gemäß § 2 der Verordnung vom 283. Dezember 1918 (Reichs-Geseyzbl. S. 1456) für das Gediet des Stadt- und Landkreises Glogau für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 4458 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.
Berlin, den 23. April 1920.
Der Reichsarbeitsminifter. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Arbeitgeberverband der Molkereibetriebe in den Thüringer Staaten E. V,, Erfurt, Molike- straße 89, iat beamragt, den zwischen ihm, dem Verein
Thüringer Molkerei- und Käsereibesißer in Erfurt
1920.
D
unv dem Arbeitachmerverband im Molkereigewerbe der Thürinaishen Staaten in Weimar am 6 April 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur R-g-luna der Lohns und Arbeitsbeoinaungena der Arbeitrehmer im Molkereiaewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs- Gesegzbl. S. 1456) für die Gebiete der Freistaaten Sach'en- Weimar: Eisenach, ‘ Vo!ksstaat Go1ha, E chwarzburg-Nudolhadt- Sondershaujen, Volk-staat Reuß, S-chsen: Altenburg und Meiningen ‘ür allgemein verbindlich zu ezflären.
Einwenduvgen gegen diesen Ürtrag können bis zum 15. Mai 1920 erhoben werden und find unter Nummer L. B. 8. 4780 an bas Reich2arbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.
Berlin, den. 23. April 1920.
Der Reichsarveitsminister. J: A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Verband der land- und forstwir!\schaft- lichen sowie gärtnerishen Arbeitgeb-r für den Kreis Lüneburg (Land) in Lüneburg, am Sard? 1, bat beaniráat, an Sielle d:s am 1. Auaust 1919 in Kraft getre!ezen Tarifoertrags, deïïsen Verbindlichkeiiöerkiärung gemäß Be- fanntmachuna in Nr. 15 ces Deutschen Reich? anze g?e:s vom 19. Januar 1920 beantragt üt. dea zwischen ihm und dem deuijchen Landarbeitec-Verband, Kreisg:.uppe Lüne- burg, abvgeichlossenen erneuer.en Tarifoertirau zur Regelung der Lohn- uno Arbeitsbed:ngungen der Landarbe.ter gemäß 8 2 der Werorduung vom 23. Dezember 1918 (eichs: Gejeßbl. S. 1456) für dos Gebiet des Landkreises Lüneburg für allgemein vervinolih zu erflären.
Einweodungen gegen diejen Antrag fönnen bis zum 15. Mai 1920 erhobeu werien uwd sind unter Nummer L B. R. 4807 aa das Reichsarbeitsminifierium, Berlin, Luisenitraße 33, zu richten.
Berlin, deu 24. April 1920.
Der Reichsarbeitsminisier. J. A.: Dr. Busse. p Bektanntmachung.
Der Zeniralverband der Väcker, Konditoren
und verw. Berufsgenossen Deuischlands, Zahl- stelle Chemniß, hat beantragt, im Luschluß an den
Tarifvertrag vom 26. Septemzer 1919 den zwischen ium und der Väckerinnung Limbach i. S. am 2. Fe- bruar 1920 abgescchlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen im Bäckergemerbe cemüß §8 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 (Neichs-Geseßbl. S. 1456) für den Bereich der Väckerinnung Limbach i. S. für allgemein verbindlich zu erflären.
Einwendungen gegen diejen Antrog fönnen bis zum 10. Mai 1920 erboben werden und sind unter Nummer I. B. R. 4214 an das Reichsarbeiteminifieriuum, Berlipy, Luijenstraße 33 zu richten.
Berlin, den 24. April 1920.
Der Reichsarheitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Beläuntmaaunnru
Der Zentralverband der Bäcker, Konditoren und verwandten Beruf8genossen Deutschiaudz, Zahl- stelle Chemnitz, Zwickauerstraße 152 hat beant. agt, dea zwischen ihm und der Bäckerinnung Einjiedel und Umgegend abgesch!/ossenen, am 1. März 1920 in Kraft ge- tretenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Urbei18- bedingungen im Bäckergewerbe gemäß § 2 der Verordaung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Bäckerinnung Einsiedel i. Sa. sür allgemein ver- bindlich zu erklären. /
Einwendungen gegen diesen Antrag - können bis zur 15. Mai 1920 erhoben werden und \iud unter Nummer [. B. R. 4815 an das Reich2arbeitsminijterium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.
Berlin, den 24. April 1920.
Der Reichgarbeitsminister. J. A.: Or. Busse.
Bekanntmachung.
Der Zentralverband der Bäcker, Konditoren und verw. Berufsgenossen Deutschlands, Zahlnelle Chemnißt, Zwickauer Straße 152, hat beant: agt, deu zwischen ihm und der Konditor-Kreis:- Zwangs-Jnnung Chemnig abgeschlossenen, am 21. Februar 1920 in Kiajt ge- trelenen Tarifvertrag zur Regelung dec Lohn- und Arz its- bedingungen im Konditorgewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23, Dezember 1918 (Reichs-Gesegbl. S. 1456) für das Öcbiet der Kreishauptmannschaft Chemniz sür allgemein verbindlich zu erflären. L
Einwendungen gegen diesen Anirag können bis zum 15. Mai 1920 erhobea werden und sind unter Nummer I. B. R. 4819 an das Reichgarbeitsminisierium, Berlin, Luisenstraße 833, zu richten.
Berlin, den 24. April 1920.
Der Reichgarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Kaufmännische Verein in Allenstein (O stpr.), der Gewerkschaft3bund kaufmännischer Angestei!tens verbände, der Gewerkschaftsbund der Angestei!ten und der Katholische kausmänn ische Verein weiblicher Beamtinnen und Gehiltinnen haben beantraat, den zwischen ihnen an Stelle des Tarisvertiages vom 18. Juni 1919 ‘abs