1920 / 97 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 May 1920 18:00:01 GMT) scan diff

betreffs Vorschußleistung an Beamte, Lehrer usw. wegen der verspäteten Einbringung der Besoldungsordnung und des neuen Pensionsgesezes werden für erledigt ecklärt.

Die vorgeschlagene Entschliczung gelangt zur Annahme.

Es folgt die Beratung der Anträge der Abgg. Schüling (Zentr.) und Genoffen, der Abgg. Haas (Soz.) und Genossen, der Abga. Ge il (Zentr.) und Genossen auf Gewährung von Teuerungds- und Besaßungszulagen für die Beamten, NRuhestandsbeamten usw. in den beseyten Gebieten.

Der Antrag des Ausschusses für die Beamtenbesoldungs3- frage lautet: ie verfassunagebende Preußische Landesver- fammluna wolle beschließen: die Staatsregierung zu ersuchen, bei der Reichsregierung dahin vorstellia zu werden, daß die für die Beamten des Neichs in den beseßten Gebieten in Aussicht genommenen sogenannten Besaßungszulagen auch den Beamten der Länder in den beseßten Gebieten aus Reichs- mitteln baldigst gewährt werden.

Nach kurzer Bearlindunag durch den Aba. Neumann- Magdebura (Soz.) wird der Aus\chußantrag anaenommen.

Nächste Sißung Freitag, 7. Mai, 12 Uhr: Kleine An- fragen. Besoldungsvorlage, Eingaben.

Schluß nach 314 Uhr.

Statistil und Volkswirtschaft.

Arbeitsstreitigteiteu.

des Ausstands der Binnenschiffer liegen, wie , ._ B.“ mitteilt, in Magdeburg 200 Lastkähne und Schlepper fest, mit insgesamt 120 000 Tonnen, darunter 20 000 Tonnen Lebensmittel, die dem Verderben ot M find. In Magdeburg sind einer weiteren Meldung des „W. T. B.“ zufolge die Hilfsangestellten des Magiirats gestern in den Ausstaud getreten, da der Magistrat es abgelehnt hat, ihnen die Kartoffel- und Mehlzulage zu gewähren, welche die Angestellten von Handel und Industrie erbalten.

Jn Bochum und in Essen haben, wie „W. T. B.“ erfährt, die Bankangestellten die Arbeit niedergelegt.

In London ist, wie „W. T. B.“ meldet, gestern ein Ab - Xommen zwischen den Transportarbeiterverbänden und den Arbeitgebern der Ph fenbetriebe unterzeihnet worden, wo- nach in den großen englischen Häfen ein Stundenlohn von 16 Schilling täglich bei 44 stündiger Arbeitszett in der Woche gezahlt wird.

Nach einer von „W. £. B.“ übermittelten Havaëmeidung aus Paris wird dort in amtlichen Kreisen bestätigt, daß die 0 erung vor der allgemeinen Wiederaufnahme der Arbeit in keine Unterhandlungen eintreten wird. Ueber den Stand der allgemeinen Ausstandsbewegung wird ge- meldet, cas die Lage auf allen Eisenbahnen günstig sem soll. Auf der st- und der Nordbahn werde der normale Verkehr aufrecht ehalten. In Lille hatten die Eisenbahner

r gestern die Wiederaufnahme der Arbeit erklärt. n Balencieunes haben sich die Eisenbahner der Bewegung nicht angeschlossen. Jn Le Havre haben die Metallarbeiter aus Solidarität mit den Cisenbahnern den Russtand beschlossen. Von 10 000 Arbeitern feiern dort etwa 7600. Aus den Hafenstädten

Wee

wird berichtet: In Toulon hat eine Anzabl von Arbeitern des Arsenals sch am Mittwoch für den Ausstand erklärt. Dort sind mehrere Streikführer verhaftet worden. In Bordeaux soll sch die Lage wesentiich gebessert haben.

Wegen Entlassung von drei Angestellten durch die Dock- und Lager- bäujer-Gesellschaft in Marseille baben alle E dieses Unternehmens aus Solidarität den Streik erklärt. ie Decks sind eshlossen. Im Bergbau ist die F age ziemlih unverändert. Gestern sind die Arbeiter in den Schteferbrüchen von Angers in den Ausstand gctreten. Die Metallarbe iter der Umgebung von Paris haben den Veneralstreik be\chlossen. Die Confsdóration gónérale du LTravajl hat aber die Metall- und Bauarbetter von Parts und Umgegend aufgekordert, nicht in den Ans- stand zu treten, soydern erst den Befehl der Leitung abzuwarten. Die Verhaftungen werden fortgeseßt. Man spricht von der Ver- haftung des bekannten sozialistischen Agitators Verfeuil. Nach „Ecko de Paris“ find 76 Cisenbahnarbeiter entlassen worden, gegen 10 wurden Strafyerfolgungen eingeleitet.

Kunst und Wifseuschaft.

Seit man erkannt hat, daß Vorträge vor den Kunst- werken selbst besonders gecignet sind, in das Verständnis jür bildende Kunst einzuführen denn jede Abbildung ist nux ErsaÞ und das Lesen eines gcdruckten Führers bält die Betrachtung auf pflegen volketómlidie Vorträge und Auésprachen mehr und mehr in den Kunstsammlurgen felbst N athuaban, M ist eine wirkliche Förderung aber nur bei einer nicht zu großen Teilnehmerzahl, damit möglichst jeder das Kunstwerk wi Hlich eht, von dem die Rede ist. out. ist an eine nickt allzu verschiedene Vorbildung der Hôrer und verroaudte, etwa turch den Beruf bedingte Interessen. Die Verwaltung der Staatlichen Museen D deshalb zunächst dur ihre wissenschaftlihen Beamten keine Caen Führungen für eine zufällig und wahllos zusammen- getommene Hörerschaft veranstalten, sondern sich in erster Linie an iutereisierte

‘itglieder einzelner Berufsgr» ppen und ähnliche E vareine wenden. S ss

Für den Verband der Staatsaxubeiter (Charits, Nei

dru ckerci A die Typographiske Vereinigung, den Zentralverband der ij

Kaufmännischen Ängesteliten, den Berliner Lebrerverein, den Kunst- ewerbe-Verein Albre§i Dürer, die Zentralstelle für Volkéwoblfahrt, den

ildungöverein NeutdlUn, den Verein für Jugendpflege in NeuköUn, |

die Freie Turner\scaft in Wilmersdorf und die Unterrichtékurse der Reichöwehr in Spandau-Ruhleben sind in den leßten Monaten der- artige Flihrungen veranstaltet worden. Der Museumsverwaltung ist ede Anregung auf diesem Gebiet willkommen. Wünsche um üdrungen und sonstige Anfragen sind an Fräulein Professor Schott- müller im Kaiser Friedric;-Museum zu ritten.

Literatur.

Der Verlag von F. A. Brockhaus in Leipzig hat ein Bu von Fridtiof DAnlen Fn tleben“ herausgegeben (geb.

10 M). Der berühmte Nordpolfahrer gibt „den deutihen Lesern“ in dieser Schrift den an s\ch beherzigenswerten Rat, der Fieberkrisis, in der die mens{

zur p ays liche Gesellshaft ge gegenwärtig befindet, „zur Natur zurück- ehren“, Den zu dieser Zurükkehr weist erx dann in einer eihe von Schildexungeu froher Sport- und Jagdfahrten, die er in den heimatli®den nordishen Bergen und auf Vsland unternommen at. Das harte Los der Deutschen dürfte ihnen, wenigstens in ihrer großen Mehrzahl, in absehbarer Zeit kaum die Möglichkeit ge- währen, den guten Nat Nansens praktish zu befolzen ; au bietet er ihnen nihts Neues, standen in Deutschland vor dem Kriege doch das Wandern, Alpeusport, Schneeschuhlaufen und ähnlihe Betätigungen in hoher Blüte. Au an einjchlägiger guter Literatur ist bei uns

kein Mangel. Verkehrêwesen,

Die Bestimmung, daß die deutshen Aus- und Einfuhr- verbote auf alle durchz den Friedensvertrag aus dem Deutschen Reich ausgeschiedenen Gebiete Anwendung finden haben, tritt von iegt an auch für den Postverkehr mit dem Freistaat Danzig und dem Memelgebiet in Kraft.

: Anmeldeschein,

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omr 2 70

Jnfolgedessen müssen die Nakete künftig von einem statistischen von einer Zollinhaltserklärung in deutscher Sprache und einec Ausfuhrerílärung begleitet fein. Zu den Paketkarten sind die Vordrucke für den Auslandsverkehr zu verwenden. Postpakete aus den genannten Gebieten werden den uonqm BZolistellen zur Verzollung und Prüfung der Einfuhrfähigkeit zugeführt.

Theater und Musik.

Fm Opernhause wird morgen, Sonnabend, „Carmen“, mit den Damen Artdt de Padilla, Sax, Birkenstrôm, von Catopol und den Herren Kirchhoff, UÄrmster, Bachmann, Habich und Sommer beseßt, gegeben. Musikalischer Leiter ist der Generalmusikdirektor

{ Leo Bleh. “ünfang 64 Uhr.

Im Scwthaufpielhause wird morgen „Der Kron- prinz“ in bekannter Beicßung unter der Spielleitung von Dr. Neinbard Bruck (Anfang 64 Uhr) wiederbolt. Bei der am Sonntag, den 9. d. Mts., im Staatlicen Schauspiel- bause stattfindenden legten Mittagsveranstaltung bält Fulius Bab den einleitenden Vortrag. Miilwinkende find außer-

dem : Ioscfine Dora, Tilla Durieux, Angela Sax, Veathilde Sussin, Ludwig Hardt, Wolfgang Ane Merner Nafael, IJalob Tiedtke, Heinz Etthofen. Die Vorstellung beginnt pünktlichß um 11 Ühr Vormittags.

Eine Manuskriptsonate für Violoncello und Klavier von B. Groß- mann wird durch Felix Nobert Mendelssohn und Walter

Karl Meißner bei ihrer Mitwirkung im Liederabend von Fohanna Plockroß cm 12. d. M. in der Hohschule für M u \i k aufgeführt werden.

Manuigfaltiges.

Im Wissenschaftlihen Theater der „Urania® wird am nächsten Dienstag Proscssor Franz Goerke, Abends 8 Uhr, zum ersien Viale einen durch zahireide Lichtbilder ausgestatteten ! ortrag „Der Mens und die Natur, Kutturbilder aus Deutschlands Ver- angenheit und Gegenwart“, haiten und ihn am Donnerstag und S) anodeus noch einmal wiedcrholen. Am Sonntag, Montag und A wird Frl. Emma Kottmann ihren Vortrag „Frühling am

edar“ halten, und am Mittrooh spricht Dr. Potonié noch einmal über die „Entstehung und Gewinnung der Kohle“. Außerdem findet am Himmelfahrtstage cine Wiederholung des Vortrags „Thüringen“, Nachmittags 44 Uhr, zu kl-inen Preisen statt.

Fn der Treptower Sternwarte finden in den näthsten Tagen folgende Film- und Lichtbildervvrträge siatt: Sonntag, Nach- mittags 3 Uhr: „Aus Großs\tadtmauern in den Schwarzwald“, 5 Uhr: „Im Lande der Schwarzen“, Abends 7 Uhr: „Durch den Schwarzwald ins Donautai“ ; Dienstag, Abends 7Uhr: „Die S?c1n- bilder und pre Anleitung j ree usfindung“ (Li®tbildervortrag des Direktors Dr. Archenl: old); Dovnerstag (Himmelfahrt) Nachmittags 3 Vhr: „Polarjagden“ (Séelöwen, Nennticre und Ele), 5 Uhr: „Aus Großstadtmauern in den Schwarzwald“, Abends 7 Uhr: „Das bayerische Hochland und die Königs|chlösser“ ; Sonnabead, den 15. Vai, Nachmitiags d Uhr: „Vom PVéonte Nosa zur afrikanischen Kliste“. Beobachtuygen mit dem großen Fernrohr können N bei ilarem Metter von Eintritt der Dunkelheit an bis 11 Uhr Abends vor- genommen werden. Führungen dur das astronomische Museum

nden täglih in der Zeit von 2 Uhr Nachmittags bis 8 Uhr E

Kochlowißy bei Beuthen, 6. Mai. (W. T. B.) Als heute früh von der Polizei in Kohlowiß eine Streife vorgo- nommen wurde, um einige Einbrecher festzunehmen, wurde plôg- lih aus dem Le geschossen. Dabei wurde ein Polizet- beamter erschossen, ein ¿weiter so sckchwer verletzt, daß er bald feinen Wunden erlag.

Notterdam, 6. Mai. (W. T. B.) Aus Wladiwostok

melden die englishen Blätter, daß der Hilfszug des eng- lishen Roten Kreuzes im Innern des Landes an- gehalten und das Personal gefangen genommen oder

erschossen wurde. und Kleider für Flüchtlinge wo Hilfe dringend nötig ist.

Amsterdam, 6. Mai. (W. T. B.) Blôttern zufolge meldet ein drahtloses Moskauer Telegramm, daß 14 Schiffe mit russishen bürgerlihen Flüchtlingen aus Süd- rußland auf dem Wege nach Kleinasien auf dem Schwarzen Meer im Sturm untergegangen seien.

Der pu führte Verbandamaterial, Heilmittel ei sil) und war für Jrkutsk bestimmt,

Handel und Geioerbe.

Die Wirkungsdaucr der Hilfskasse für gewerbliche Unternehmungen deim Neihsschaßministerium, die gewerbliche Unternehmungen insbesoudere dunch Gewährung von Darlehen unter- stüßen soll, ist laut Vêcldung des „W. T. B.“ bis 31. März 1921 verlängert worden. Die GesGäftöräume der Hil!tkasse befinden fich jeßt: Berlin §W. 11, Dessauer Straße 1.

In Essen ist laut Veeldung des ,W. T.-B.“ am 1. Mat eine Baustoffbeschaffungsöstelle zur Verwaltung der amilih bewirt\ha|teten Baustoffe: Ziegel, Zement, Kalk ein-

erichtet worden. Die Stclle untesteht einsiweilen dem Staats- Vounnifiar für Vergmannéwohnungen, später dem Präsidenten des Siedlungéverbandes Nuhrkohlenbezirk.

Ju der gestrigen Sihung des Aufsichtsrats der Lud w. * Loewe & Co Actiengesell\schaft, Berlin, wurde laut

Meldung des „W. T. B.“ king der am 8. Iuni statifindenden Generalversammlung 18 "H (gegen 20 vH im Vorjahre) vorzuschlagen. Der auf den 24. Juni bv. J. A ahe: en Hauptyersamm- lung des J. D. Ntiedel Aktiengelellschaft Chemische R und Drogengroßhandlung, Berlin, soll nah ornahme der Abschreibungen und Nüdstellungen die Verteilung S vH und einer Sonderaus\hüttung von 10 vH vorgeschlagen werden.

Die Arenberg|\che Actien-Besellschaft für Bergbau und Hüttenbetrieb fordert zur Zeihnung von 7200000 & neue Aktien auf, deren Ausgabe in der am 30. a, d. J. abgehaltenen Generalversammlung beschlossen wurde. Die Aktien werden den bisherigen Aktionären zum Kurse von 150 vH in der Weise angeboten, daß auf zwei alte Aktien eine neue bezogen werden kann. Die neuen Äktien nehmen vom 1. Januar 1921 ab in voller Höhe an der Dividende teil. Tes fordert die Gesell- [haft ihre Aktionäre auf, ihr Bezugsrecht auf die vorbezeichneten 4800 Stlick neuen Aktien zum Kurse von 150 vH in der Zeit vom 7. Mai bis 15. Juni einsMließzli bei Vermeidung des Ausschlusses auszuüben. Die De hat bei der Deutschen Bank in Be:lin oder der Essener Credit. Anstalt in Essen während der Geschäfts- stunden zu erfolgen.

Paris, 6, Mai. (W. T. B.) Der Internationalen Konferenz für Welthandel unterbreitete der belgische Delegierte Baron Deschamps Anträge, betreffend die Herabs-

sepung des Papiergeldumlaufes und die Ausgabe von Geldbons. Der englishe Delegierie Stephens f{chlug vor , internationale Noten der internatio-

nalen Finanzkommission auszugeben, die als unver- zinélihe Handelspapiere behandelt werden. Der Vizepräsident ter belgischen Deputiertenkammer Chelyniek legte die Lage des Landes dar, das dur Ausgabe von 74 Milliarden Franks Gutscheinen während der deutschen Beseßung einen Verlust von ungefähr 10 Mil-

liarden erlitten babe. Sodann erörterte der frühere Präsident der britishen Handelskammer Paris Waler-Berren sein System, wonach Bons auf Lebensmittel und Nobstoffbeschaffung auêgegeben werden sollen, die nah fünf Jahren zu pari eingelöst werden müßten.

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Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts

am . Mai 1920. E ————————————————————————————

- P Ruhrrevier | Oberschlesishes Revier Anzah) der Wagen Geleit a s 7748 Nicht gestellt . . -— Beladen zurück- gestellt ; 19 390 _—

Berichte von auswärtigen Wertpapiermärktena.

Köin, 6. Mai. (W. L. B.) Englische Noten 202 00 bis 203 50, Franzöfische Noten 316 00— 322,00, Belgische Vioren 337,00— 343,00, HolländiïWe Noten 1905 06— 1935,00, Rumänische Noten ,—, Amerikanische Noten 50,00—52,00, Schweiz. Noten 920,00—930,00.

Wien, 6. Mai. (W. T. B.) Die für heute anaesagte kom- munistishe Demonstration veranlaßte die B örse zur Zurückhaltung, so daß der Verkehr shleppend war. Troßdem waren die Kurse an- fangs gut behauptet, gaben aber s{hließlich zumeist nah. In Skoda- aktien zeigte sich eine lebhafte Aufwärtsbewegung, da Käufe, angebli für franzôsishe Rehnung, vorgenommen wurden. Südbahnwerte lagen schwächer, ta sich bei den Verhandlungen mit Südslaroien Schwierig- keiten ergeben hatten. Im Schranken überwogen bei geringfügigen aa die Einbußen. Am Rentenmarkt wurden ungarische Renten evorzug

Wten, 6. Mai. (W. T. B.) Türkische Lose 1870,00, Staats- bahn 4345,00, Südbahn 607,00, Oesterreichishe Kredit 1028 00, Ungarische Kredit 15€0,00, Anglobank 852,00, Unionbank 942 00, Bankvercin 893,00, Länderbank 1125,00, Oesterr. - Ungar. Bank 5830,00, Alpine Montan 4125,00, Prager Eisen 74.-0,00, Rima» Muranyer 3485,00, Skodawerke 2890,00, Salgo Kohlen 6940,00, Brüxer Kohlen —,—, Galizia 14 480,00, Waffen 3700,00, Lloyds Aftien 22 000,00, Poldihütte 2820,00, Daimler 1450,00, Oesters reihishe Goldrente —,—, Oesterreihishe Kronenrente 90,50, Februarrente 96,00, Mairente 95,00 Ungarische Goldrente 266 00, Üngarische Kronenrente 121,25, Veitsher 154,00, Merkur 1651,00.

Paris, 6. Mai. ¡W. T. B) 5 dg Brahe Anleihe 87,55, 4 % Eranzdfilde Anleihe 71,50, 8 9% Manon e Rente 57,00, 4 9% pen äußere Anleihe —,—, 5 9% Rufsen von 1906 52,90, 3 9/6 Rufsen von 1896 30,50, 4 9/0 Türken unif. 89,50, Suezs ¿anal 8885, Rio Tinto 2389.

Amsterdam, 6. Mai. (W.T.B.) Wechsel auf London 10,674, Wechsel auf Berlin 5,30 Wechsel auf para 16,774, Wechsel au Schiociz 48,65, Wechsel auf Wien 1,324, Wechsel auf" Kopenhagen 46,65, Wechsel auf Stokhoim 58,25, Wechsel auf Christiania 52 20 Wechsei auf New York 275,25, Wechsel auf Brüssel 17,75, Wechsel auf Madrid 46,75, Wechsel auf Italien 12,60. 5 9% Niederländ. Staatsanleibe von 1915 85/16, 3 %/% Niederländ. Staatsanleihe 522, Königl. Niederländ. Petroleum 953, Holland - Amerika - Linie 513, UHederländisd)-Indiscke Handel3ban! 3464, Atchison. Topeka & Santa 882, Rock Jsland 68#, Southern Pacific 103}, Southern Rail way —, Union Pacific 130, Anaconda 1343, United States Steel Cor). 1083, Französis{-Englishe Anleihe —,—, Hamburg-Amerika- Linie —,— Tendenz: Behauptet.

Nr. 35 des «Aera akte der Bauverwaltung“ herauëgegeben im Ministecium der öffentlihen Arbeiten am 1. Mat 1920, bat folgenden Inhalt: Amtliches: Erlaß vom 26. April 1920, betreffend die Zahlung von Vorschüssen an die Beamten. Dienst- nachrihten. Nichtamtliches : Der Ausbau des Königsberger See- hafens. Die Kraftversorgung Württembergs. Die Beleuchtung des Zimmers durch Tagetiicht, Vermischtes: Würde eines S ehrenkalber. Wettbewerb um den großen Staatspreis für Architektur. Mitwirkung tecnisch-wirt- \chaftliier Sachverständiger bei der Neuordnung des Neichsve1kehrs-

wesens. Vereinigung der technischen Oberbeamten deutscher Städte. B estansikt des Regensburger Doms im Jahre 1251. Bücherschau.

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(Fortseßung des Nichtamtlichen in der zweiten Beilage.) !

Theater. Opernhaus. (Unter den Linden.) Sonnabend: 94, Dauer-

bezug8vorstelung. Carmen. Anfang 64 Uhr. Sonntag: Die Frau ohne Schatten. Anfang d Uhr.

Schauspielhaus. (Am Gendarmenmarkt.) Sonnab. : 97. Dauer- bezugsvorstellung. Friedrich der Große. I. Teil: Der Kronprinz. Anfang 6} Uhr.

Sonntag: Nathmittags: 40. Volksvorstellung zu ermäßigten

reisen: Maria Stuart. Anfang 24 Uhr. Abends: Der Marquis von Keith. Anfang 7 Uhr.

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Wilhelmine Jllgen mit Hrn. Oberlehrer Dr. Wil- belm Kups{ch (Rudolstadt—Oranienburg). Frl. Ruth Jaeschke mit Hrn.Dr. med. Erich Eichhoff (Hirschberg, Shlef.— Breslau). Frau Hildegard Stieler von Heydetampf, geb. von Nauscher plat, mit Hrn. Major Hans Stieler von Heydekampf (Braunschwetig—

Gotha). Gestorben: Hr. Reilhsgraf Otto von und zu Westerholt und Gysenberg (Sythen bet Haltern, Westf.). Hr. Nittmeister a. D, L von Thielen (Rosenthal). Hr. Landgerictsdirektor a D,

eheimer Justizrat Franz Friy (Berlin-Wilmersdorf).

Verantwortliher Shriftleiter: Direktor Dr. Tyrol. Charlottenburg.

Verantwortlich für den Anzeigenteil: D M Rechnungsrat Meng eri Borstoher der Geschäftöstelle,

Verlaa der Geschäftöstelle (Menagaerina) in Berlin. Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlagsanstal Berlin. Wilhelmstraße 32. E Acht Beilagen (eins{ließlich Börsenbeilage und Warenzeichenbeilage Nr, 37 A und B) und Erste, Zweite, Dritte und Vierte Zentral-Handelsregister-Beilage,

sowie die Inhaltsaugabe Nr. 17 ¿u Nr. 5 des öffentlicheu Auzeigers.

Verleihung der

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zum Dentschen Rei

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T H, Ae EDERR K C E Pu,

Sanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger.

Erste Beilage

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Beriin, Freitag, den 7. Mai

Auiliches. (Fortsezung aus dem Hauptblatt.) Deutsches Neich. Dol d Ugen Vom 30. April 1920. Die verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung hat

das solgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichs- vats hiermit veckündet wird: __ Das der BVerehnung der Pension zugrunde zu legende Diensft- einkommen der Reichsbeamten besteht unbeschadet der Bestimmungen des Reichshaushaltsplans aus a) dem Grundgehalt (Abschnitt T), b) dem Ortszuscblag (Abschnitt T1T). Reben diesem Diensteinkommen erhalten die Beamten a) Kinderzuscbläge (Abschnitt I11) b) Teuerungszuschläge (Abschnitt TV). In gleicher Weise werden die Soldaten der Wehrmachßt nah den Vorschriften dieses Geseßes abgefunden. L. Grundgehalt. A Den planmäßigen Reichsbeamten und den Soldaten der Wehr- macht wird das Grundgehalt nah der beiliegenden Besoldungs- ordnung I, den Beamien des Reichstags nach der beiliegenden Besoldungsordnung Il gewährt.

§ 2.

Laufende Bezüge dürfen den Beamten aus dom Hauptamt nur gewährt werden, wenn sie in diesem Geseye vorgesehen sind.

Die Eisenbahnbeamten der Besoldungsgruppen I bis V, soweit fie dem Bahn-, Stellwerks- und Wagen-Unierhaltungsdienste sowie dem Zugbegleit-, Weichen-, Verschiebe- Betriebsaufsihts- und Loko- motivdienst angehören, erhalten für die Dauer der Beschäftigung in einem dieser Dienstzwoeige eine durch den Reichshaushaltêplan aus» zubringende pensionêtähige jährliche Betriebszulage von 400 4.

Im übrigen dürfen Zulagen nur insoweit fortgezahlt oder be- willigt werden, als der Reichshaushaltéplan dies bestimmt oder be- sondere Mittel dazu zur Verfügung stellt. Jn gleicher Weise können în Ausnahmefällen Vergütungen für Nebenämter und Nebenbeschäf- tigungen gewährt werden. ¿4

Die Grundgehälter der planmäßigen Beamten mit Ausnahme der Beamten des Büros des Neichsprästdenten und dex Neichs- Panzlei werden, soweit nicht Einzelgehälter vorgesehen sind, nah Dienstalteréstufen geregelt. | L :

Sie steigen von zwei zu zwei Jahren bis zur Erreichung des Höcbstgehalts. Die Dienstalterszulagen werden vom Ersten des Monats an gezahlt, in den der Eintritt in die neue Dienstalters- \tufe fällt. /

Die Beamten des Büros des Neichspräsidenten und der Reichs- Tanzlei werden in die Gehaltsstufen nah dem Ermessen des Reichs» präsidenten oder des Reichskanzlers eingewiesen.

8 5,

Das Besoldungódienstalter der planmäßigen Reichsbeamten be- innt mit dem Tage der Anstellung in der jeweiligen planmäßigen telle, soweit nit auf Grund dieses Gesebes etwas anderes bestimmt

oder zugelassen ist. Von diesem Zeitpunkt ab sind die Zeitabschnitte für das Verbleiben im Anfangsgehalt und für das Aufsteigen in die höheren Gehalts\tufen zu rechnen. Als Tag der planmäßigen Anstellung gilt der Tag, von dem ab das Diensteinkommen der Stelle bezogen wird. E :

Die diätarische Dienstzeit darf fünf Jahre, bei Militäranwärtern

vier Jahre, bei den bis zum Inkrafttreten dieses Gesehes ange-

nommenen Post-, Telegraphen-, Fernspreh- und Schreibgehilfinnen |

aht Jahre nicht übersteigen. Die Zahl der einzustellenden Anwärter ist alljährlih von den zuständigen Ministern im Einvernehmen mit dem Neichminister der Finanzen festzuseßen.

Den Militäranwärtern wird bei der ersten planmäßigen An- |

stellung, wenn N im Heere oder in der Marine E a) neun Jahre oder weniger gedient haben, die tatsählih ab- geleistete Dienstzeit bis zu einem Jahre, E b) über neun Jahre gedient haben, außerdem die Misitär- öder Marinedienstzeit, soweit sie und die nabfolgende Zivildienst- zeit neur Jahre übersteigt, mit der darüber hinausgehenden eit, höstens aber mit weiteren vier Jahren auf das Besoldungsdienstalter angerechnet.

Mislitäranwärtern kann bei der f Beförderung in Stellen einer höheren Besoldungsgruppe die Viilitär- over Morine- dienstzeit insoweit angerehnet werden, al8 nicht {on die bei der ersten planmäßigen Anstellung in einer niedrigeren Besoldungsgruppe stattgehabte Anrechnung zu einer gleichen Verbesserung des Dien/t- einkommens in der neuen Besoldungsgruppe führt. f i

Die Militär- und Marinedienstzeit der Militäranwärter wi neben der diätariswen Dienstzeit angerechnet. i

Die vor dem vollendeten siebzehnten Lebensjahre liegende Miki- tär- und Marinedienstzeit bleibt außer Betracht, soweit es sih nicht um eêine tatsächlich geleistete Kriegédienstzeit handelt.

; 8 6.

Das Besoldungédienstalter der Soldaten der Wehrmacht beginnt

mit dem Tage des Dienstantritts.

§ 7.

Ob und wieweit zum Ausgleih von Härten die außerplanmäßige Dienstzeit in einem anderen Zweige des Neichsdienstes, eine außer- halb des Reichébeamtemverhöltnisses zurükgelegte Dienstzeit oder die Zeit einer praktishen Beschäftigung auf das Besoldungsdienstalter angerechnet werden kann, bestimmt die oberste Neichsbehörde im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen. Die Anrech- nung der Zeit, die niht im Verl ältnis eines Reichs- oder Landes- beamten verbracht ist, darf die Hälfte der Gesamtaufrückungszeit der Besoltungsgruppe nicht e Lagen in der der Beamte planmäßig angestellt wird; darüber hinaus kann in besonderen Fällen eine Vor- rüdckung des Besoldungsdieastalters aus Billigkeitsgründen zugelassen werden.

8 8.

Beim Uebertritt aus einer Besoldung8gruppe in eine höhere erhält der Beate stets den nächsthöheren Gehaltssay. Er verbleibt in ihm die volle für das weitere Aufsteigen im Gehalt vorgeschriebene Zeit. Wäre er jedoch in der verlassenen Gar chon vor Ablauf dieser Zeit in den nächsthöheren Gehaltssaß aufgestiegen und damit in den Bezug eines Gehalts gelangt, das über das ihm in der neuen Gruppe gewährte hinausgeht oder ihm gleichkommt, so steigt er au in der neuen Besoldungsgruppe in den näcbsthöheren Gehaltësaß bereits zu derselben Zeit, zu der er in der verlassenen Gruprpe aufgestiegen sein würde. i :

Das Besoldungsdienstalter darf bei einem Uebertritt in die nächsthöhere Besoldungsgruppe niht um mehr gls vier Jahre, beim

P E T

Vebertritt aus Gruppe XII in: Gruppe XIII niht um mehr als fechs Jahre verkürzt werden. Werden bei eine: Beförderung Be-

| foldungsgruppen übersprungen, so ist das Besoldungédienstalter so

festzuseßen, wie wenn der Beamte zunächst in die dazwischen liegenden

ruppen eingetreten wäre.

Beim Nobertritt aus einer höheren in eine niedrigere Besol- dungsgruppe wird das Besoldungsdienstalter durch die oberste Reichs- r ad im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen fest- gesebßt. :

Das VBesfoldungsdienstalter der Soldaten der Wehrmacht, welche unter Verbleiben in derselben Besoldungsgruppe befördert werden, wird um zwei Jahre vorgerüdi.

, Bei der Uebernahme von Soldaten der Wehrmaht in den Zivil- dienst wird das Besoldungsdienstalter nah §8 5, 7 festgeseßt. 8 8 Abs. 1 bis 3 gilt nicht.

8 9.

Die außerplanmäßigen Beamten erbalten bei voller Beschäf- |

tigung im RNeichsdienst Diäten nah Maßgabe der beiliegenden Diaätéenorbuung. ___ Dienstalterszulagen werden vom Ersten des Monats an gezahlt, in deu der Eintritt in die neue Dienstalders\tufe fällt. O

Als Zeitpunkt für den Beginn der diätarishen Beschäftigung (Diätariendienstalter) gilt bei den Beamten, welche ihre Lausbahn als olvilsupernumerare oder von einem ähnlihen Verhältnis be- gonnen und bestimmungsgemäß einen Vorbereitungêdienst zu voll-

enden haben, sowie bei den als Post- und Telegraphengehilfen an- |

genommenen Beamten der Ablauf von drei Jahren seit dem Antritt des Vorbereitungsdienstes. Diese Zeit verlängert ih um so viel, als der Beamte die elwa vorgeschriebene Prüfung durch eigenes Ver- schulden verspätet abgelegt hat. :

Als diâtarisce Beschäftigung gilt auch eine volle Beschäftigung gegen Lohn oder Schreibgebühren, die der Beamte im privatrehtli ben mit Aussicht auf dauernde Verwendung ständig und hauptsächlich mit den Dienstverrihtungen eines Beamten betraut gewesen ist und diese Beschäftigung in unmittelbarem Anschluß daran bei dem gleichen VDienstzweig zur Üebernahme in das Beamtenverhältnis geführt hat. Die vor dem vollendeten zwanzigsten Lebensjahre zurückgelegte Dienst- zeit bleibt hierbei unberüdsichtigt. j 5

11.

Der Beamte ist von der Festsezung seines Besoldungsdienstalters s{riftlich zu benachrichtigen.

Die Entscheidungen der Verwaltungsbehörden über die Fest- sebung des Besoldungsdienstalters sind für die Beurteilung der vor prt Gerichte geltend gemachten vermögensrechtlihen Ansprüche maß- gebend.

Vertragsverhältnis eines Dienstverpflichteten geleistet hat, sofern er |

mäßigen Beamten einen Nechtsanspruh. Der ein förmlihes Disziplinarverfahren oder wegen eines Verbrechens ae are ibn ein Hauptverfahren oder eine Voruntersuhung webt. Führt das Verfahren zum Verluste des Amtes, so findet eine Itachzahlung des zurückbehaltenen Mehrgehalis nicht statt.

I. Ortszuschlag. S 12 Die planmäßigen Beamten erhalten, wenn sie thren dienstlichen Wohnsiß im Deutschen Reiche haden, einen Ortszuschlag nah dem aïs Anlage 4 boigefügten Tarife. Die außerplanmäßigen Beamten erhalien bei voller Beschäfti- gung im Meichsdienst vom Beginne des Diàtariendienstalters an vom Hundert des Ortszuschlags, den sie in der ersten Gehalts- stufe der Vesoldungsgruppe beziehen würden, in der sie beim regel- mäßzigen Verlauf threr Dienstlaufbahn zuerst pbanmäßig angestellt werden. § 183.

Bei Einräumung einer Dienslwohnung wivd diese dem Beamten, falls das Anfangsgrundgehalt seiner Besokdungêgruppe O Mark nicht über|chreitet, mit 30 vom Hundert, falls es sicbentausend Mark, aber nit elfiausend Mark überschreitet, mit 40 vom Hundert, im übrigen mit 50 vom Hundert des höchsten Ortszuschlags seiner S einshlieglich des Teuerungszuschlags 17) auf den ihm zustehenden Ortszuschlag angerechnet. Bei außerplanmäßigen Beamten wird der Anrechnung der höchste Ortszushlag der Bejol- dungsgruppe zugrunde gelegt, in der sie beim regelmäßigen Verla ihrer Dienstlau ahn zuerst planmäßig angestellt werden. Wird na § 12 der Ort&zuschlag nur mit 80 vom Hundert gewährt, so wird der für die Dienstwohnung anzurechnende Betrag nah dem geklirzien E bemessen. ,

¡rscheint die Regelung nah Abs. 1 im Einzelfall unbillig, so Tann der A Betrag auf Antrag des Beamten von der zuständigen Behörde unter Mitwirkung der örbkichan Boamtenver- tretung andenveit festgeseßt werden.

8 14.

Der Ortszuschlag wivd nah dem Ortssay des dienstlihean Wohn- sies gewährt.

Bei einer Verseßung erlischt der Anspruch auf den dem bisherigen O entsprechenden Saß des Ortszuschlags mit dem Zeitpunkt, mit welchem der Bezug des Gehalts oder der Diäten der disherigen Dienststelle aufhört.

___ Bei Dienstleistungen, die eine Verlegung des dienstlichen Wohn- ibes zur Folge haben, wird der Orla dias vom Ersten des auf die enderung des dienstlichen Wohnsißes folgenden Monats nah dem Ortésay des Dienstleistungsorts gezahlt. Kindet die Aenderung des dienstlihen Wohnsißes am Crsten eines Monats statt, so tritt der Wechsel im Ortêsaß shon mit diesem Monat ein. :

Hat die Verlegung des dienstlihen Wohnsißes gem pel 2 und 3 an einen Ort, der zu einer niedrigeren Ortsblasse gehört, eine Verminderung des Ortszuschlags zur Folge, so wixd hierdurch ein Entschädigungsanspruch- mcht begründet.

§ 1s.

Der Bemessung der Pension wird der Durchschnittssaß des vollen Ortszuscflags für jämtlihe Ortsfklassen zugrunde gelegt, au falls der Beamte einen Ortszuschlag nicht oder nur teilweise bezieht.

Abgesehen von der S a der tatsählih bezogene

tszuschlag als Bestandteil des Gehalts, soweit nichts anderes be-

timmt ist. O IIL. Kinderzuschläge. § 16. i __ Die Beamten erhalten für jedes unterhaltsberechtigte Kind einen Kinderzushlag. Dieser beträgt für Kinder bis zum vollendeten secsten Lebenstahre monatlich vierzig Mark, bis zum vollendeten vierzehnten Lebenêjahre monatlih fünfzig Mark und bis zum vollendeten einund- zwanzigsten Lobensjahre monatlich sedgzig Mark Der Kinderzuschlag wird jedoch für Kinder vom vierzehnten bis zum einundgwanzigsten Lebensjahre nur gewährt, wenn sie mcht eigenes einfommensteuerpflichtiges Ginfommen haben. Uebersteigt das eigene Einkommen des Kindes den steuerfreien Einkommensteil um weniger als den Betrag des Kinderzuschlags einshließlich des Teuerungs- zuschlags 17), so wird der Kinderzuscilag gewährt, jedo gelürgzt

v2,

E ———25

um den Betrag, um den das eigene Einkommen des Kindes den steuerfreien Ginkommenösteil übe steigt. i Unterhaltungsberechtigt im Sinne des Abs, 1 sind: 1. eheliche Kinder; 2. für ehelich erklärte Kinder; 3. an Kindes Statt angenommene Kinder; 4. Ee Kinder, soweit der Beamte ihren Unterhalt be- reitet. Ein Beamter, der als Erzeuger eines unehelichen Kindes diesem Unterhalt gewährt, erhält den Kinderzushlag nur, nenn seine Vater-

| schaft festgestell! ist.

Die Kinderzushläge fallen fort mit dem Ablauf des Vierteljahrs, in dem das für den Wegfall des Zuschlags maßgebende Greignis sich zugetragen hat. / TV. Teuerungszushläge. G TE

__ Zur Anpassung des Grundgehalts, des Ortszushlags und der Kinderzuschläge der planmäßigen Beamten, die ihren dienstlichen Wohnsiß im Deutschen Reiche haben, an die Veränderungen in der allgemeinen Wirtschaftôlage ist den Beamten ein veränderlicher Teuerungszuschlag zu gewähren. Art unz Höhe des Teuerungs- zushlags werden dur den _Neich8shaushclisplan bestimmt.

Abs. 1 gilt. sinngemäß für die außerplanmäßigen Beamten.

V. Gemeinsame Vorschriften.

S 18.

Deamten, die gleidgeitig mebr als eine Stelle im Reichsdienst bekleiden, werden das VDiensteinkommin, die Kinder- und die Teue- rungszushläge nur der Stelle gewährt, welche auf den höchsten Saß Anspruch gibt. :

Beamte, die im Reichsdienst nur ein Nebenamt bekleiden, er-

halien keine Orts-, Kinder- und Teuerungszusc{läge.

G : i / : | angemessenen Betrag auf das Diensteinkommen angerechnet Auf die Gewährung der DieMaliorézulagen haben die plan- | ee Änspruch ruht, solange |

„„Verheiratete weiblihe Beamte erhalten den Ortszuschlag zur Hälfte. Die Zuscbläge für gemeinsame Kinder werden thnen nur gewährt, wenn der Chemann bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflictungen außerstande ist, ohne Gefährdung des standesmäßigen Unterhalts der Familie diese zu unterhalten.

Bezieht ein Veamter ein Grundgehalt aus Reichsmitteln und ugleih aus Landesmitteln, so erhält er von den Orts- Kinder- und euerungszusclägen aus Reichsmitieln nur den Teilbetrag, der dem

aus Reichsmitteln bezahlten Grundgehalt entspriht. Die Höhe des Vriszuschlags richtet sich nach dem höcsten Grundgehalt. H S 19.

it einem Amte verbundene Nebenbezüge, namentli Feuerungsë- und Beleuchtungsmiitel, Dienstkleidung, Jagdnuzung, Nai va Vienstgrundstücken und dergleichen werden den Beamien mit einem "e E (- R a , t - Die Dôóhe dieses Betrags wird von der obersten Reichäbebörde im Gin- vernehmen mit dem Neichsminister der Finanzen festgeseßt.

__ Mannshaften und Unteroffiziere erhalten neben der Besoldung Dienstbe®?leidung, in der Marine Dierstbekleidung oder Kleidergeld.

, Deoffiziere und Offiziere bis zur Besoldungsgruppe XI11 ein- \{ließlich erhalten neben der Besoldung eine Entschädigung für be- r E der Dienstbekleidung na näherer Bestimmung ie I O Ens e gleiche us für E der Wehr- macht, die wie Mffslziere zum dauernden Tragen der Dien; Ü et fe Bau le D A Me Soldaten der Wehrmacht bis zur Besoldunasgru XTII einshließlich baben Anspru auf freie ärztliche Bebanblure sowie nach Maßgabe des Reichêhaushaltsplans Anspru auf freie Kranken- hauspflege und auf Gebrau von Heil- und Kurmitteln, Jhre Che- frauen und die nach § 16 K A Kinder haben An- spruch auf freie ärztliche handlung durch den Truppen- oder did Aa «K

ür die in Natur gowährte Verpfleaung und kasernenmäßi Unterkunft werden den Angehörigen der Mert er nee dur den Reichshaushaltsplan festzusependen Höhe einbehalten.

L, E A M A S der Marine und an Maschinenpersonal der in Dienst gestellten Kricgsfahrzeuge w durch den Reichshausbaltsplay geregelt. M

Die nath § 19 Ms. 2 bis 4 den Angehörigen der Wehrmact

| gewäh:ten Noturalbezüge und Entschädigungen fallon unter § 12

Nr. 3 des Einkommensteuerg-seßes vom 29. März 1920 (Neichs- Dae S. 359), nicht dagegen Dienstwohnungen und Leile des Diensteinkommens, die für Verpflegung und kasernenmäßige Unter- Bunft einbehalten werden. 8 20

Das Diensteinkommen soroie die Kinder- und Teuerungszu\{[, werden an außerplanwäßige Beamte sowie an Mannscbaflen a Unteroffiziere monatlich im voraus, im übrigen bei Ueberweisung auf ein Konto vierteljährlich, andernfalls monatli im voraus gezahlt.

Alle einzelnen Zahlungen sind auf volle fünf Pfennig nah oben

abzuvundsan. VE. BRebergangsvorschriften. 8 21,

Den in Abwicklungsämiern oder Abwiklungsstellen beshäftig owie denjenigen Beamten, deren Stellen künftig wegfallen, eo ehalt nah der beiliegenden Besoldungsordnung Ill ge- währt, soweit sie nit in der Besoldungsordnung 1 aufgeführt sind.

8 22.

Auf BMamte, die seit der Umgestaltung des Staat®wesens ei weilen in den Nuhestand verseßt worden sind, finden die Phi Ha

dieses Gesehes mit der Maßgabe Anwendung, daß ihr Warteaeld mit"

Wirkung vom 1. April 1920 neu festgeseßt wird. Die Neufestsezun ist von der obersten Neichsbehörde vorzunehmen oder, wenn diese midt mehr besteht, von derjenigen obersten Reichsbehörde, der die für die Ragelung des Wartegeldes dustandige Behorde untersteht.

Mf. 1 ett idemas ür Beamte, die seit Beainn des Krieges 1914/1918 N in den Nuhestand getreten, aber ohne Unter- brechung als Beamte im Reichsdienst weiterverwendet worden sind, sowie für Beamte des auswärtigen Dienstes, die infolge des Ausbruchs des Krieges oder des Abbruchs der diplomatisdhen Beziehungen einst- weilen in den Ruhestand verseßt worden sind.

Auf Beamte, ‘deren Pension unter Aorumelegune des in diesem h, vorgesebenen Diensteinkemmens berecnet roird, ist das eß, betreffend Grhöhung der Pensionen von Reichsbeamten, die das E lecaigite Lebensjahr vollendet haben, vom 12. September 1919 (Reich eybl. S. 1653) niht anzuwenden.

8 2.

Beamte, die infolge einer Umbildung dor Neichsbehörden aus Agllaß der Umgestaltung des Staatswesens aus dienstliben Rüdck- sichten in Stellen von geringerem Diensteinkommen verwendet werden, erhalten während der Dauer dieser Verwendung das Grundgehelt, das sie in Ae früheren Stelle nah den Vorschriften dieses Gesckes be- zogen en.

Ms. 1 gilt nicht für die Soldaten der Wehrmacht. 8 24.

Die zur Zeit des Inkrafttretens dieses Geseßes im Dienste befind- lihen Beamten werden in diejenige Gehalts\tufe der neuen Be- soldungsgruppen eingereiht, die threm Besoldungsdienstalter in dem

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