1920 / 99 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 10 May 1920 18:00:01 GMT) scan diff

und Arbeitnehmer oder von beiden gemeinsam, von Inmnazn, f

Landwirtchaftkammern, Vereinen, Schulen und dergleichen |!

unterhalten werden, und über die gewerbsmäßige Gtellen- }

vermittlung; j

die Regelung der Anwerbung und Vermittlung ausländisther

Arbeitnehmer;

4. im Einvernehmen mit den obersten Landesbehörden die Aufsicht fiber alle Einrichtungen, die zur Berussberatung und Lehbrstellen- vermittlung unterhalten we ;

5, die Durchführung der Maßnahmen, die zur Bekämpfung, der

Arbei tslosiakeit auf Grund geschlicher Vorschriften oder“ afffl-

gemeiner VenwvaltungE&verordnungen von Neichs wegen getroffen

werden (preduftive (Grwerbélosenfürsorge);

die Sammlung der Tarifverträge und 1hre Au8wertung,;

die Beobachtung der Ausstände und Ausfperrungen; ;

die Beobachtung der Gntwicklung der Berufêvereine von Arbeit-

gebern und Arbeitnehmern. ,

Meitere Aufgaben können dem Reichsamt durch den Neichäarbeits- minister mit Zustimmung des Neichsrals lüübertvagen werben.

03

09 D

8 3. Das Reichsamt ist berebtigt, von den in Betracht kommenden Siellen, insbesondere von den Dramen das Arbei isnachweiêäme sens (& 2 Nr. 2), den Gemeinden und Gemeindeverbänden Hanbels-, Hanid- werks- und Landwirtschaftkammern, den Krankenkassen und Kranken- | fasbenverbänden sowie von den Berufsvereinen der Arbeitgeber und | Arbeitnehmer die zur Durchführung seiner Aufgaben orjorderlichen Uuéfünfte zu verlangen.

4 |

Das Neich3amt wird vat mit Zustimmung der obersben | Lanktesbehörtden seine Aufgaben und Befugnisse auf Avbeitönachwe!s- | tanrihtungen zu übertragen, die zwes usammenfassung der Avbeits- | nachmoeise cines Landes oder mehrerer Länder oder größerer Bezirke ; eines Landes unterhalten werden (Landegarbeitsämter). |

Die obersten Landesbehörden sind befugt, ilber E und Befuqmisse dieser Landesarbeitêämter (Abs, 1) näheve Bocschristen zu | erlossen und ihre Errichtung und Unterhaltung Gemeindeverbänkten | dieser T zu übertragen. Soweit hierübsr bereits Vorschriften | ergangen sind, behält es dabei sein Berventden.

Zuwider- Handlungen gegen die von ihm erlassenen Bestimmungen üder die An- werbung und Vermittlung ausländischer Arbeitnehmer (ch 2 Nr. 3) mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft werden.

8 5. i Das Reichsamt wird ermächtigt, zu bestimmen, da

L E R S O R P Ia O

S 6. i Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 5. Mai 1920. |

Die Reichsregierung. Müller.

Verordnung

über die Gewährung von Zulagen zu Renten aus der Unfallversicherunsg.

Vom 6. Mai 1920.

Auf Grund des § 1 des Gesegzes über eine vereinfachte orm der Gesekgebung für die Zwecke der Nebergangswirt- ho vom 17. Äpril 1919 (Neichs-Gesepbl. S. 394) wird von er Reichsregierung mit Zustimmung des Neichsrats und des

auf Grund des § 5 zu gewährende Rente beträgt, e alls die Nente nah dem durchschnittlichen Jahresarbei t#verdienst andwirtichafUlicen Arbeiters cder nah der durchschn!t- Meonatsheuer der Besaßung von Seefahrzeugen berechnet einsließlich is einfchließlid

einscließlih

worden 1st, bei Unten aus den #0 vom Hundert,

1906 1915 1919

60 vom Hundert boi Unfällen aus den 4 vom Hundert, izt übrigen

bei Unfällen aus den 80 vom Handeri, bei Unfällen aus de 40 vom Hundert, bei Unfällen

20 vom Hundert des Monatshetrags der laufenden Nenlte.

1900 1915 19419

5 einschließli cinfdhließlid eunslieglih

t. Bei der Anwondang der a6 146 120, 13t1, 1501 Ab. 2, 1811, 15922, 1528, 1529, 1531, 1641, 1542, 1544 der Meich®versicherungs- j ordnung kommen die nah dieser Verordnung zu gawährenden Zulagen i; ais Unfallentshädigungen nicht in Anrechnung.

8

Nober die Gewährung der Zulage entscheidet der Ve icherungs- iväger von Amts wegen bw@riftlih, Cutscheidungen über die Versagung èzec Zulage stnd zu begründen. ; Bersicherungsträgers ist binnen einem ' an das Lberversicherungbamt Ueber den Ginsprauch entscheidet dasjenige zu enbschoiden bätte, wenn es sich um eine xævungéträgeré hanbein |

und den Wegfall j Gegen ae Encheidung de!

«Sprucikammer) mla. Llberver sicherungsamt, das zu ens hat Berwhung gegen einen Gntibaschoid des Versicl

¿amt enisceidet endgültig, § 1693 ber li entsprechend, : erovdnung üt ein Pausctibetvrag an

Das Olberversuherung ReichEversicherungöordnung gi Für Sprucihachen aus diefer V das be roersicberungsamt nicht zu entri eber Ersakansprücke aus § d l Swweitfall das Heid versieherungéamt (Dandesversid

1, Sc&lufssay, entscheidet im vevungdamt).

cbgelehnt worden, fo

§ 9, | Jst die Eowährung der Zulage endgültig aba [lande eintreten, dec

iffff sie Teravech zu gewähren wenn und soweit ¿he Sewähvung uoctserLigen.

8 %0. em Monatébetrage der Rente bevecnet ür den Monat aufgerundet. : Sie fällt weg, wenn die der

Die Zulage wird nach | und auf volle jümf J j j nur für volle Kall Rente ruht over wenn die nicht mohr gegeben Unterabf. 2, der Neidlzsve baren entspredend.

Sie wird endernmecaate geréhrt. / Vorauêschungen für die Gewäbrur & 613, 614, 616 M, 1 rsicberungéordmung gelten für die Zu-

af Anweisung des Versiche- e Rentengahbung zuständige Die Zahlstelle wird dem erungéträger mitgetoift.

ein öffentfidjes Siegel zu führen, derlicien Bescheinigungen zu |

Die Zulage wird dem Berechbigten n aträgers vorschuswmeise durch die für di anstalt gegen Quittur rechtigten von dem Ver

12 Yede Person, die berechtigt 5 ist befugt, die bei den Zahlungen erjor beglaubigen.

§ 13. je Abführung der Beiräge an die Post gelten bie §8 777,

von der Us gebenden Deutichen Nationalversammiung gewählien Aus uses folgendes verordnet:

S1 NBerlehten, die auf Grund der reichgesezfihen Unfallversiche eine Rente von 50 vom Hundert oder mehr der Vollrente aus Anla von Unfällen beziehen, die sich vor dem 1. Februar 1920 ereignet haben, wird für die Zeit vom 1. Januar 1980 bis zum 31. Dezember 1921 eine monatliche, im voraus zahlbare Zulage zu ihrer Nente gewährt, wenn sie nicht Ausländer sknd, die sich im Ausland aufhalten. Das gleiche gilt für Verleßie, die Grund der veich3geseblichen Unfall- versicherung aus Anlaß von Unfällen, die sich vor dem 1. Februar 1920 ereignet haben, mehvere Renten von je weniger als 50 vom Hundert der Vollrente beziehen, wenn die Vomhundertsähe ihrer Menten zu- ammen mindestens die ge 50 ergeben. Bezieht der Berlepte die enten von mehreren Mexrsichezungsträger die Zulage zu der von thm gewährten N 2

§ i ; Verleßztenrente beträgt : De Rente E dem durhschnittlichen Jahresarbeitsver-

ne BEESEE E Bauen ‘un Enn R A den Jahren 1885 bis einschließlich 1900 vel Uofilen 106 U Jahren 1901 bis einschließli 1915 E U ahren 1916 bis einf{lteßlid 31. Jenuar v0 ée Hundert, im übrigen

bei Unfällen aus den Jahren 1885 bis cinschließlich 1900 90 vom Hundert, S bei Unfällen aus ven Jahren 1901 bis einschließlich 1916

i 70 vom Hundert, O S 9 bei Unfällen aus den Jahren 1916 bis einschließli 31. Jannar

1920 40 vom Hundert des Monatsbetrags der laufenden Rente.

H 3, Die auf Grund der §8 1 und 2 gewährten Zulagen treten vom 1. Januar 1920 ab an Sielle der Zulagen nah der Verordnung üver die Geroähruna von Zulagen zu Verleytenrenten aus der Unfallver- siderung vom 27. November 1919 (Neichs-Gesehbl. S. 1921). Mete gewährt der bisher zählungspflichtige Versicherungsträger bis zur Aus- zahlung der auf Grund der §8 1 und 2 gewährten Zulagen weiler. Er rechnet die für die Zeit na dem 31. Dezember 1919 gezahlien Zulagen von monatlich zwanzig Mark auf die wann an, die er aus Grune der §8 1 und 2 gewährt. Sind mehrere Versicherunsstraägor beteiligt 1 Saß 3), so gilt dies entsprecbend nah dem Verhältnis der Menatsbeträge der einzelnen Renten mit der Maßgabe, das der bisher oan e E s den anderen Ver- icherungsträgern anteiligen Gray verlangen ann. :

l Ist die auf Grund der §8 1 und 2 zu gewährende monatliche Zulage niedriger als die bisher gewährte Zulage von mona!lih 20 Mark, so ist sie in der bisherigen Höhe zu gewähren. Sind mehrere Bersicherungsträger beteiligt (H 1 Saß 3), se gewähren sie die pie nach dem Verhältkis der Monabsbeiräge der einzelnen Renten. b. 1 gilt entsprechend. 84

Verlehzten, die auf Grund der reis eselglichen Unfalkversicherung Renten aus Anlaß von Unfällen beziehen, die sich nah dem 31, Januar 1920 ereignet haben oder noch ereignen werden, wird eine Zulage nâcht

mehr gewährt. 85 Witwen, Whwvern, Kindern, Nerwandten der aufsteigenden Linie

{95 ln, die als solche auf Grund der reichsgeselicben | und elternlosen Gafeln, die a M C E ee N Ten d

fallverside eine Rente ] ege he a hem 1, Januar 1920 ereignet haben, wird für die Zeit vom L. Januar 1920 618 zum 31. Dezember 1921 eine monatliche, im voraus

778, (80 Bis 762 ber sie rungscatmung entsprechend.

auf Grund ermitthweng der Nedcler-

ehen des Dentschen er nidt feststellbar ist, zum e (§3 der ungs Sdatt abzuiühren.

E Die Versicherungsträger sind bereckchtigt, in OBhe iron Anweisfungstiten tarrch ch näzerer Bestimmung des Sekultwerschreibu r Kriegsani

dreser Verordnung na Post gezahlien wulagen na sicherungsamw torderungen Reichs zum

fünf rogemtige : und Sckayanwetsungon der § Anschaffungépreis oder, wo diss Kurse von 97 rom Hundert bei : Meichwensicherungsordnung) an t

r dèe Gewährung der

8 15. Die Genossenfchefen binn dae De due

Bersicherungsträgern, so gewährt jeder dieser | l | ; gen auf. 8 16. : : 5 : j

Das NReich@versicherungsamt bestimmt las Nähere über èac Durdp führmg dieser Verordnung und über das Verfahren.

Diese Verorduung dritt mit vem Tage ihrer Verlindunag im Kraft.

Berkin, den 5. Mai 1920.

Die Neichsregierung. Müller.

Bekanntmachung Verbot der Ausfuhr von Waren

über das (Kautsh

des Abshniits VI1l des Zalliarifs

Auf Eruad ver fontrelle vem 20. Deg wird verordiet, was folgt:

8 1. i der Waren bes Abschnitts {i obne Bewilligung des N ewiütgung verboten.

utfwaren).

Verordnung über die Außenhandels- ember 1919 (Reichs-Gesegbl. S. 2128)

F def vi

Die Ausfuhr sämtli | aus

tarifs (NKautschukwaren) i

für Aus- uny Einfuhrd

x bisßer auf

Bekanntmachung tritt au dic Stelle Gu über die

ersrdnungea vom 31. Juli 1 en, soweit fie Waren des Kb egenftande haben, die insoweit

Grund der Kai'erlihen V Auéfuhr erlassenen Bekanntmachung schnitts VII des Zolltarifs zum hierdurch aufgehoben werden.

g 3. / Diese Bekauntatachung tritt mit dem Tage ihrer Verklindung in

Berlin, den 7. Mai 1920. Der Reichäwirischaftsminister. F. V.: Hirse.

Verordnung

über Abänderung der Nichtlinien für die Gewährung von Voischüssen, Beihilfen und Unterstü \cher iun Glsaß-Lothringen au Krieges oder ihrer Verdiängu

(Zentralblatt sür das Deut

für s Anlaß des anuar 1920 eite 59).

Schäden Deut

22 der RNichilinien für die Gewährung ihilfen unb Unie stü en aus Anla

88 19 und von Vorschüfsan, Bi Deuischer in Elsaß-Lothrin ihrer Verdrängumng vom

das Deut)\che

ungea sür Schäden das Krieges oder . Januar 1920 (Zentralblait flir den aufgehoben. An ihre gende Be-

eis Seite 52) we: Stelle treten als §8 19 und 22 der Kichdäinien fol

blbare Zulage zu ihrer Rente gewährt, wenn sie nicht Ausländer Vid, die sich im Auslande aufhalten.

Yimmuagons

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A E E OEPGEE Ew

\ j | |

Nbsäye 3 und 4 durch Beschluß der Stimwengleichheit giht die Stimme des Vorfizenden den Ausfclag. Vor der Deschlußfafsung ist dem Vertreter des Reichêinteresses Gelegen- heit zur Acußezung zu geben. Die Entscheidung ijt nit anfehtbar.

& 19. Die Anträge auf Gewährung von Borhüssen, Beibilfen oder

Nnterstügungen find, soweit sie nicht bereits bei dem Reichsminister | des Innern, Abteilung für Elsaß-Lothringen, eingereiht sind, unter Angabe der Berocismitiel unè tunlichster Beifügung etroaiger Beweis- urkunden bei dem für die Entscheidung örtlich zuständigen Ausschusse 22) einzureichen.

Anträge, welhe bei dem Neichsminister des íFnnera ein-

gereit siad, werden von diesem dem örtlich zuständigen Ausschusse zugeleitet.

Jst «in Antrag bet einem örtlich nicht oder nit mehr zuständigen

Aus\Gußÿ eingereiht oder ihm zugeleitet, so ist er von diesem unter Benachrichtigung des Antragstellers an den örtlich zuständigen Aus- {uß abzugeben, 66 sei denn, daß mit der Bearb-itung bereits bes reits begonnen ist, und die weitere Erledigung dur den zunächst mit der Sache befahien Autscuß im Inter:sse des Antragstellers liegt. Die Abgabe hat zu erfolgen, wern fie von dem Antragjieller ver- langt wid

Oerilich zuftändig ift der Nusschuß, in dessen Bezirk der Anirag-

steller zur Zeit der Stellung des Antrags seinen Wohnsiß oder in Ermangelung eines solchen jeioen Aufenihait o1t hat.

Füc Gemeinden, Korporationen, Gesellschaften, Genossenschaften

oder andere Vereine, für Stiftungen, Anstalten und Verimögens- massea ist der Aus\huß örtlich zständig, in dessen Bezirk sie ihren Sig haben. Als Sig gilt, wenn nicht ein ant4res erhellt, der Oct, wo die Verwal!tuzg gefühot wird.

Hat der Uniragst:ller leinen Aufenthaltsort oder Sig im Bezirk

eines Ausschusses, so ist ver Ausschuß in Berlin zuständig. Hâlt dieser die Lbgæbe der Sache an einen anderen Aus\{uß im Interesse des Antragsieüers over aus einem sonstigen Grunde für geboten, Jo bestimmt auf seinen Antrag der ODoerausscuß unter Benachrichtigung des Antragstellers dex zuständigen Aussck(uß.

Besteht Zweifel über die örtiiche Zujtändigkeit oder kommt im

Falle des § 19 Abtay 3 eine Einigung zwischen zwei Ausschüssen über die weitere Bearbeitung ciner SZaché nicht zustande, so wird der zuständige Ausschuß dur den Overausshuß bestimmt. Das gleiche gilt, wenn der öôrtlih zuständige Auss{huß verhindert ist oder die Verweisung der Sache an einen anderen aís den öctlich zuständigen Auéschuß von dem Geschädigten beantra

1t roird. Die Entscheidung des deraud\chus;es exfolgt in den Fällen der eamteten Mitglieder. Bei

I. Dor Abfay 1 des § 10 der Richilinien erhält folgende

Fassung:

Vorschüsse, Bethilfen ober Unterstüzungen können unter den oben

angeführten Vorausfepungen auch denjentgen aus (Fliafi-Lothringen Verdrängten bewilligt werden, welche auf Grund ter Bestimmungen des Friedensvertrags die deutsche Reichsangehörigkeit verloren haben oder verlieren.

Beoelin, den 6. Mai 1920.

Die Neicharegierung. Müller.

Verordnung över fünstlihe Düngemittel. Vom s. Mai 1920.

Auf Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 (Neich8- Geseßbl. S. 401)/18. August 1917 (Reichs-Geseßbl. S. 823) und des 8 10 der Verordnung über Üinstliche Düngemittel vom 3. August 1918 (Neichs-Gesegbl. S. 999) wird verordnet:

Artikel I.

“8&3 Af. 1 der Verordnung über künstliche Düngemittel vom 3. August 1918 (RNeichs-Gesebbl, S. 999 in der Fassung des Artikel I der Serdbimns vom W. Februar 1920 (Reichs-Gelechbl. S. 259) erhält folgende Fassung:

Bem Weiterverkause dürfen ten Höchstpreisen füv

100 Kilogramm folgende Beinäge zugeschlagen werden:

a) bié gu 100 Pfennig, wenn in Mengen von weniger als 5000 Kilogramm verkauft wird;

b) bis zu 170 Pfennig zuzüglich 3 vom Hundert des Nechnüngs- entbetrags, wenn tie Ware vom Lager ab, verkauft und ver- andt wird oder wenn ab Waggon verkauft wird; im Falle des Verkaufs ab Waggon ift jedo tie Evhebung des Zu- Fblags von 3 vom Hundert ausgeschlossen, wenn nicht die Ladung an mehrere Bezieher verteilt wird.

Artikel Il. Diese Verordming tritt mit vem Tage der Verkündung im Fraft.

Berlin, den 5. Mai 1920.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. F V: Dr. Hude r.

Verordnung über eine Erhebung der Jetreîide- und Kartoffelflächen im Jahre 1920.

Vom 29. April 1920.

Auf Grund der Verordnung über Kriegemafinahmen zur Sicherung der Volksern#hrung vom 22. Mai 1916 (Neichs8- Geseubl. 401) / 18. August 1917 (Reichs-Gesetbl. S. 823) wird varordnat:

S 1.

A e Zeit vom 20. Mai bis d. Juni 1920 findet neben ber dur Bundesratsbescbluß vom 1. Mai 1911 angeortneten allgeme’ nen Anlbauerhetung eine fyeststellung der von den oinzelnen Bewirtschaftern Me triebsinbabern) beftellien Getreide- und Kartoffolfläcben siatt. Es lot restrustellen die Flächen beim fedmäßigon Anbau von

1, Weizen

a) Wi nterfruckt, b) Commerfrudt: | |

9. Spelg Dinkel, Fosen —, Emer und Ginkorn (Winier- und

Sommerfrucht); 3. Roggen a) Winterfrudt, b) Sommerfrudt:

4 Gerste,

a) Winterfrudbt, b) Sommersrudt;

5. Gemenge aus den Gemeideartan 1 bis 4;

6. Hascr;

7, Gemenge aus Getreide aller Art mit Hafer;

rerner

8. Kartoffeln,

a) Frübarteffesn, b) Späitaritoffeln.

9

§ 2, : Die Grhebung erfolgt gemeinderseise (quisbezirkäweise) durch B& fragung der Bairtschafter (Betriebsinhaber). Ihre Ausführung legt don Gemeindevehörten mit Hiffe der zu diesem wee ernannten

Sachyexsiändigon odax Vertrausnsleute,

oder unvollständig macht, wird mit Geldsts bestraft.

; ES ÿ 38, j Die Erbebung erfolgt durch Ortsliften nach dem beigefügten } Muster. Alle Ernteflächen sind zur Ortsliste derjenigen Gemeinde |

anzugeben, von der aus die Bewirtscßaftung geschieht. d

Die Gemeindebehörden haben die Nichtigkeit der Flächena

u übermwacben und an der Hand der Grundstückskataster oder ähnlicher ;

nterlagen, der Feststelungen bei der Anbau- und Ernteflächen- erhebung des Vorjahrs und durch sonstige geeignete Maßnahmen nac- zuprüfen.

b.

Bewirtschofter lendwirtschafflicier Grundstücke und ihre Stell- vertreter sind verpflichtet, den mit der Erhebung Beauftragten über den Anbau und die Größe der bestellten Flächen alle geforderten Äus- Tünfte gewissenhaft und wahrheitsgemäß zu erteilen.

_ Auch die Grundeigentümer, die ihre Grundstücke nicht selbst be- wirtscaflen, sind auf Besragen zur Auskunfierteilurg Wer die Eigen- iums-, Pacht- und sonstige Nußungsverhältnisse sowie liber vie Art und Größe der Grundstücke verpflichtet.

Die zuständige Behörde oder die von ihr beauftragten Personen sind befugt, zur Ermittlung richkiger Angaben über die Erntieflächen die Grundstücke der zur Angabe verpflichteten zu betreten, Messungen vorzunehmen sowie die Geschästsbücher der Bewirtschafter einzusehen, auch L der Größe der Grundstücke Auslunft von Behörden einzuholen.

i § 6, Die Herstellung und Versendung der Drucksachen erfolgt bur die

oberslien Sandesbehörden.

à L & T _ Die obersten Landesbehörden erlassen die Bestimmungen zur TAus- führung dieser Verordnung. Sie können bestimmen, daß neben odex em Stelle pon Ortslisten Fragebogen zu verwenden sind; sie fbnnen die Erhebung auch _auf andere Früchte erstrelen und sonstige Aenderungen der Fassung der Ortéliste vornehmen, invbesordere ein anderes Flächenmaß Le Taba,

Die Ausführungsbestimmungen sind dem NeichEministerium für |

Ernährung und Lendtvirtschaft bis zum W, Mai 1920 einzusenden.

8, Die obersten Landesbehörden E eine nach Bezirken dor unteren Werwoaltungsbebörden gegliederte Zusammenstellung dec Ergebuisss !

der Erhebung dem Peichêministerium für Ernährung und Landroirt- {chaft bis zum 10. Juli 1920 einzusenden.

l & 9,

Die Kommunalverbänve sind verpflichtet, vie Ergebnisse der (Fr- deus über die Grnteflächen beim fefomäßigen Anbau von Früh- Tartof|eln der Reichslartosfelstelle unmittelbar bis zum 20. Juni 1920

itzuteilen, Die Reichskartoffelstelle erläßt die näheren BVeo- Iummungen. ÿ 10.

Wer vorsäßlih die Angaben, zu denen er nach dieser Verordnung i

oder den zu ihrer Ausführung erlassenen Bestimmungen verpst-htet ist, nihi oder wissentlih unrichtig oder unvollständig macht, over

wer der Vorschrift im § 5 Abs. I zuwider das Betreten der Grund- !

ftücte oder die Einsicht in die Geschäftsbücher verweigert, wird mit

efängnis bis zu ses Monaten und mit Geldstrafe bis zu zehn- |

dausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. as Ae Ca A ; R Angaben nicht oder ihtig c unwvollstä macht, wird mit Beldst j je tausend ‘Nark bestraft. : E E E H

: g 11. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. | | Verocdnun

Berlin, den 29. April 1920. Der M ior Ernährung und Landwirtschaft.

: Dr. Huber. Mustex,

Erhebung der Getreide- und Kartoffe!fläthen der einzelnen :

Landwirte 29, Mai bis 5, Juni 9820, Staat: Verwaltungs bezirk :—— Bezirk der unteren Berwaltungsbehörde : (Kreis, Bezirkösamt, Amtshaupimannschaft usw.) (Gemeinde: Gutsbezirk: Ortsliste.

Daß sämtliche Bewirtschafter (Betriebsinhaber) der Gemeinde oder deren SteUver treter die Fläcon angegeben haben, die fie in der vorstehenden oder einer anderen Gemeinde mit Getreide oder Kartoffeln bepflanzt haben, bescheinigt

(Ort) : , den 1920, Der Gemeinde- (Guts-) Vorstand

Anleitung zur Ausfüllung der Ortsliste.

1, Auf Grund der Verordnung vom 29. April 1920 find \ämtliche Getreide- und Kartoffelflächen nah Maßgabe des umstehenden Nachweisungemusters durch Befragen der Bewirtschafter (Betrichs- inhaber) oder ihrer Stellvertreter festzustellen. Alle Angaben sind in derx Ortsliste derjenigen Gemeinde einzutragen, von der aus

e Bewirtschaftun, geschieht.

2. Die Aufnahme erstreckt sich nur auf den feldmäßigen Anbau. Gartenmäßiazer Anbau bleibt außer Betracht.

8, Die Ausführung der Erhebung obliegt den Gemeindegnts- hehörden mil Hilfe der zu diesem Zwecke ernannten Sachver-

i O o E me. Bewiri

, Zur Angabe verpflichtet sind die Bewirbschafter (Betriebsinhabe der Grundstücke. Sie haben lber den Anbau und di Größe e bestellten Flächen alle geforderton Auskünfte gewissenhaft und wabrheitägemäß zu erteilen.

, Die Erhebung erfolgt in dor Zeit vom 20, Mai bis 5, JIugi 1920.

, Alle Flächenangaben sind in dem im Kopfe der Ortsliste be- zcihneten Flächenmaß esnzutragen. Andere Mkchenangaben find nicht zulässig, 1 Hektar = 4 Morgen = 100 Ar.

7, Die Ortsliste ist in den Spalton 3 bis 14 aufzunehmey und ab- ues und sodanuu mit der Bescheinigung des Gemeinde- E M Me daß sämtliche zur Angabe Ver- zflichteten ihre Flächen angeaecben haben. Die abgeschlosse heicheiniate Ortsliste ift spätestens j V R e zuständige Behörde abzuliefe: n.

8, Die anes Behörde oder die von ihr beauftragten Pexsonen

sind befugt, zur Ermittlung richtiger Üngaben liber die Änbau- und Ernteflärhen die Grundstlike der zur Angabe Verpflichteten zu betreten, Mesinngen vorzunebmey owie die Geichöftsbücher der Benvirtischafter einzu hen, auch hinfichilih der Größe der Grund- R u der lanbwirtschaftlichen Güter Auskunft von Behörden einzuyolen.

9, Wer vorfäßlih die Angaben, zu denen er ngch der in Ziffer 1 an-

-fühiten Berordnung oder den zu threr Ausflihrung erlassenen

D d

Gen

estimmungen veryflichtet ist, nit oder wissentlich unrichtis oder ' unvollständig macht, oder wer der Vorschrift im § b Adi 3 Ie | erordnuna 2wvidei das Betreten der Giundstüicfe oder die bs qu j

in die G schäftsbücher verweigert, wird mit F sect:s Monaten und mit Geldstrafe bis zu zhniausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft,

is zu droitau

Mer fa\rläsig die îm Ab). 1 genannten P nicht odex unrichtig ase j 1

end Mart/ f

Die große Angohl der seit dem Erscheinen der vierien

Ausgabe der Deutschen Arzneitaxe 1920 eingetretenen | Prelsänderungen hat einen weiteren Neudrud dor Arzmeitaye notwendig gemacht. Diese fünfte Ausgabe wird binnen kurzem “| im Verlag der Weibmann'schen Buchhandlung in Berlin S W. 868, Zimmerstraße 94, ecsheinen. Sie kaaa von don Besigern der | Ausgabe zum Preíse von 7,60 46 darch die Verlagsbuch- | handlung bezogen werden. A

BekanntmaGung. Die unterm 2. Xannar 1920 in Nr. 28 des „DentsHen Neis. bekanntgegetene Schließung verehel.

des Fleisherei- undhaß, irkung vom 3. Mai

betriebs Neubert, in Pohbligtz bei Greiz wird mit 1920 ab wieder aufgehoben.

Greiz, am 30. April 1920. Dex Vorsitzende des Bezirksverbandes. Dr. Schwalb e, Laudrat.

Bekanntmachung

Das Fleishereigeschäft des Gafihofsbesizyers Arno Cydamin Ghôönhborn ift auf Grund von Ziffer 1 dor 1g ded Sächsischen Wirischaftsministeriums vom 20. De- ! ember 1919 über die Ausihließung von der Beschäftigung in ber | | 9. Mai 1920 ab ge\chlossen worden. em Inhaber ist der Fortbetrieb des Gesc;äfts vom genannien Tage | ab bis auf weiteres untersagt worden.

Dresden-N., am 7. Mai 1920.

Amtshauptmannsaft Dresden-Neustadt.

0. SAOUDE I I AM Eren

Ar E E R R E R L E E

Bekanntmachung

eischversorgung vom _arteilt

S. A: S@{ulze.

Die von heuie ah mr Ausgabe gelangende Nummer 98 des Neichs-Ge)eyblatts enthält unter

Nr. 7488 ein Geseyß über die Wahl des Reichspräfidenten, | vom 4. Mai 1920, unb unter

Ne. 7489 ein Vesey über de Verlängerung der Gliltigkeits- dauer dos Gesetzes lber die Bildung einer vorläufigea Keich#- wehr vom 6. März 1919 und des Gejeges über die Bildung einer vorläufigen Heich8marine vom 16. April 1919, vom 31, März 1920.

Vexlin, den 6. Mai 1920.

Posizoitungüamt. Krüer.

Ert tet I M Ä U N L A s D

Die von heute ab zur Avagabe gelangerde Nummer 99 gbiatits enthält unter:

Nr. 7490 ein Geley, betreffend die Grundschulen und Uus- hebung der Vsrschulen, vom 28. April 1920, unter

/ betreffsnd Aenterung des Gesetzes + ber Woches hilfe und Wochenfäcsorne oom 26. September ( 7), vom 30. April 1920, unter | | Nr. 7492 eine Verordnung, bat: esfend vorläufige Negelumg | der Luftfahrt, vom 20. April 1920, unter E

j Nr. 7498 eine Derordaung über den vorlänfigen Relbg- | | wirlizafisrat, vom 4. Mai 1920, unter i j T7494 eine Verordnung, betreffsnd Aenderung der | | Verordmmg über Wnsilihe Düngemittel, vom 4. Mai 1920, |

über Abänderung der Be- parnis von Brennstoffen und [ Dezember 1916 1855), vom 19. April 1920, und unter A etge O A s dar ! iber Grwerbslosenfürsorge vom 26, Januar 192 | (Neiche-Gesehbi. S. 98), vom 6, Mai 1920, Beriin, den 7. Mai 1920.

Poftzoitungsamt.

| dos Neis: Bais

Ne. 7491 em Geseg | 1919 (Reichs-Geseybl. S

j Nr. 7495 eine Verorhnun | Tfannimachung, betreffend die Er ¡ Beleuchtu } Gesegbl. Nr. 7496 eine

Pren en

Den Vestishen Kleinbahnen, G. ; Herten i. W., denen die Genehmigung zum Bau und Bo- } trieve von GBtraßenbahnen 1) von Recklinghausen über Marl nach Dorsien mit Ab- |

zweigung von Mari nach Brafsert, Y von Necflinghausen über Suderwich und Henrichmbaurg |

aach Datteln, | 83) von Recklingharisen über Herieon nah Wanne wnd von Buor über Polsum t worden if, wird auf ihren 1x Entziehung und [0 lagen in Anspru

hiermit verliehen.

Berlin, den 80. Ayril 1920.

Jm Namen dec Prerliden Staatsregierung :

E S A E E A T A R A

Minißftoriumodes Fnnern.

Die Preußische Staaisregierung hat auf Erund Fes s vom 230. Juli 1883 (G.-S. ! Schwecendieck in Mitglieds das Bugir?s- | auer seines Hauptamis am

I I

j des Landegdverwalmn«@sgese j S. 195) den RNegierungzaßessor Dr. | um Stellvertreter des erx | ausschusses in Steitin auf die ¿ Siye des Bezirkaausschusses arnannt. | Die Pre:fßische Staataregierung hat den elsaß-loihringischen Nagierungüassessor Dr. Luti mer in Jütecbog und den A: deolter- | anzburg zu Vandräten ernannt. berregierupgarai Dr. Stöôölzol ift zum erwalimngs-

jakretär V lilo in Der Geheime Mitgliede dec Prüfungslommifsion sür höheve bearate ernannt worden. Dera Landrat Dr. Luthmer ist das Landraisamt im Kreise Jüterbog-Luckonwalde und dem Landrat Bülow das Landratsêamt im Kreise Frangburg Übertragen worden.

is zum 20. Junt 1920 an die |

Fustizministeriuw.

Der Lanbgerichisvat. Mülfarth in Breslau und dar Amtsgerichtsrai Münch in Oitmachau sind zu Obsrlandes- gerichtsräten in Breslau ernannt.

Zu Landgsrichisd

4-8 räte: Nicol aus

¿reltocon sind ornanni die Landgovichts- gen i. W. in Dorimunbd und Westphal önigsberg i. Pr anbgerihisdira#tor Dr. Gros feld in Duisburg nach Essen, der Amitsgerichisrat Kullmann in Breslau als Landgerichisrat und die Amtsrichter Ko ch o ch Wenzel in Bresiau als Landrichter an Landgericht daseibsi, der Am1srichter Landrichter an das Landgericht daselbst, der Dr. Keügor in Stolp als Landgerichtôrat an das Landger daselbst, der Landgerichtsrat Wiczynski in Beuthen i. O.S nah Görliß,

rsegt sind: dec

| j in Köln als misgerichisvat

als Umtsgerichisrat | Gaertner in Oppeln nach Bovtlen Goebel in Dortmund als Amtsügeri / der Landrichler Dr. Specker in M.-Gladbach als tgrichtor nach Geldern, die Umtsgerichisräte Dr. Küekhoven in Daun

Amisgerichtsrat der Landgerichtsrat

¡

: und Góron in Waxrweiler na Aachen, der Am!3gerichtsrat

Thöône in Reklinghausen nah Dortmund, der Amtsgerichigs xat Gröning in Saarburg und der Landrichter Lr. Bartels in Hageoa i. W. als Amtsrichter nah Münster, der Kmigs gerichtsrai Reibig in Lügen noch Halle a. S., der Amts orihtsrat Dewel in Kalbe a. S. und der Amtsrichter Schütze n Pförton nah Magdeburg, der Amtsrichter Otto in Wefers lingen nach Seehausen, der Amts3gerichtsrat Dr. Hoffmann aus Koschmin nacz Weißenfels, der Amtsrichter Dr. Jahnke in Tempelburg nach ESollnow und der Amtsgerichtäarat R öhs like in Finsterwalde na Stolp. Dem Amisgerichtsrat Bartels in Peine ift die nachs chie Dienstentlassung mit Ruhegehalt, dem Landrichter r. Mehl in Wiesbhadea die nachgesuchte Dienstentlafsung

Zu Landrichtern find ernannt: der Hilfsrichter Ploeger, der Hilssflaatsanwalt Roßkam sowie die Gerichtsassefsoren Denecke und Paul Meg in Dortmund, der Gericht38afsessor Dr. Peter Dhein in M-Gladbach, die Gerichtsafsefsoren

| De, ite t, Lr. Löffelmann und Tümler in Essen | tund der

verichtsafessor Tauchniß in Magdeburg.

Zu Amisritern sind ernavnt: die Hilssrihier Dr. Caspar in Elfelb und von Bremen in Blumenthal, die Gerichi8afsefsoren Seidenshnur in Charlottenburg, Walter Sciwenke in Mittenwalde, Dr, Witton in Neustadt

' in O. Sl, Hinkel in Duisburg, Dr. Stepkes in M.

Gladbach, (Clemens Bartmannu in Fürstenberg i. W. und Preißer in Kalbe s. S.

Lu Handelsrichtern sind ernannt: der Kaufmann Heinri Wolfsohn in Charlottenburg bei dem Landgsoricht I

in Berlin, der Fabrikvesiger Friedrich Stoizenberg | in Charloîitenburg bei dem Landgericht Il iun Berlin,

der Bankier Siegfried Müller in Hannover, der Tuchs

| 4abrifant Albert Érasmus in Aachen, der Kausmann Eduard

Noos in Frankfurt a. A7. und der Kaufmann Karl Wo1hke

ia Stralsund, wiederernanni: die Kaufleutz Dr. Hugo He y- | mann n Berlin und Paul Hahlo in Charlottenburg bef

vem Landgericht T in Berin, die Kaufleute Wilhelm Kühne 1nd Felix Frankfurther in Charlottenburg bei dem Lands erichi 111 in Berlin und der Kaufmann Ylberi Heuser in

i 1H, Zu flolloertreianden Handoksrichtern find ernannt: der

| Kaufmann Franz Lindau in Berlin bei vem Landgericht IL | n Berlin, ser Kaufmann Arihur Werther in Charlottezburg

Boi dem Landgericht IIT in Beclin, der Kaufmann Eduard

Koopmann in Hawnsoer, der Kaufmann Piichael Geifel in Aachen, die Kauf!cuie Peter Kamper und Jojef Simons in

Neuß, Louis Gans in Düsseldorf, Otto Richarz-Stindt in

| Bursheid und der Fabrikbesiger Theovor Wuppermann in | Schlobusch-Manfort bei dem Landgericht in Düsseldorf, der | Kaufmann Ferdinand Dreyfus in Frankfurt a. M. und

der Kaufmann Rubol] Pierig in Stralsund, wiederernannt:;

dor Direktor Georg Elsner in Berlin-Dahlem bei dem Lando

geriht T in Barlin, der Jngenieur und Fabrikant Gustav

Henkel in Cassel, der Bergwerksdirekior Hermann Sch orns ein in Aachen und der Fabrikant Heincih Rosenbaum ia rmen.

Dem Ersten Staatsanwalt, Geheimen Justizrat Bro ssok in Siolp und dem Slaatsanwalt Bul cke bei der Amtsanwalts E in L ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Ruhes gehalt erteili.

Der CGefängnisdirektor Dr. Doß mann aus Wronke ist zum Staatsanwalt in Magdeburg ernannt.

Der Amisfig is angewiesen den Notaren: Justizrat Künsiler aus Gummersbach derjenige Teil von Berlin, der zum Bozirk des Amtsgerichis in Berlin-Schöneberg gehört,

| Vetian aus Landsberg i. O. Schl. in Kanth, Cohn aus | Gnesen in Waldonburg i. Schl, Karkut aus Tirschtiegel in

Unruhstadt, Dr. Giese aus Briesen in Kolherg und Soen- dorop aus Pyoriy in Stargard i. Pomm. pa Notaren sind ernannt: die Rechtsanwälte Alfred

| Fansen in Reppen, Werner Doniges in Warmbrunn ntrag das Enteigunngs- dauernden Beschränkung des füx | u nehmenden Grundeigentamns

Amtsgorichisbagzirk Grd Juslizrat Hermann Bork r. Walter Külz, Heinrich Schneider in Marburg, Friedrich MWiebold in Celle, Dr. A!fred Matthies in Peine, Justizrat Hermann Stahl in Dillenburg, Richard Wenzel in Höchst a. M., Eduard Figan und Dr. Rudolf Ulrich in Torgau. Ja der Liste der Rechtsanwälte find gelöscht die Rechisanwälte: Justizrat Dr. Kuhlenbeck bei bem Ober- landesgeriht in Naumburg a. S.,, Dr. Friedberg bei den Landgorichion 1, I1 und II[ in Berlin, Brauns t, bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Neisse, Dr. Zilleisen bei dem Amtsgericht und dem Lands gericht in Saarbrúden, Justizrat Starck bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Etattin, Blümel bei dem Amisger ia Fréeysicdi, Leitan vei dem Amtsgericht in Landsberg i, O. Schl, Karkut bei dem Amtsgericht in Tirschtiegel und

Sooeu derop bei vem Amisgaricht in Pyriß.

Mit dor Löschung der Rechtsanwälte Dr. Friedberg in erlia und Braunfllein in Neisse in dor Rechisanwaltslisie it auch ihr Amt ais Notar erloschen, é

Ja die Liste der Rechtsanwälie sind garant: der Landgerichisrat a. D. Grote dei dem Amtsgericht and dem Landgericht in Düsseldorf. die Nechtsanwälie: Dr. Friedber aus Berlin boi dem Obarlandeagericht in Celle, Dr. Wei aus S i. E, bei dam ALEEAE I in Berkin gnt Bab aus Posea bei dem Amtsgericht und em E in Breslan, Waltor Franz rf aus Berlin bei dem Awrntsgericht und dem Landgericht in Halberstadt, Goenderop aus Pyrig bei dew Amtsgericht und dem Landgericht in Stargaro i. Pomm., Kurt Schwarz, bisher bei den Landgerichien T, Il und II[ in Berlin, au bei dem Amtsgericht in Charlottenburg, Lettan aus Landsberg i. O. Schl. bei dem Amtsagericht in Kanth, Bano Cohn aus Gnesea bei dem Amtsgericht in Walden» burg, Karkut aus Tirschtiegel bei dem Amtsgericht in Unruhsla. Dr. Giese aus Briesen bei dem Amts ge in R der frühere Rechtsanwalt Lmal . Mennicke dem Landgericht in Halle a. S., die Gerichigassessocen: Dr. Erich Caro bei dem Landgericht T in Berlin, Fraedricch bzi dem Landgoricht Il in Berlin, Dr. Quiit dem Amtsgericht und dem Landgericht in Liegniß, Hoppe bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Hannover, Dr. Sonn bei dem Amtsgericht und dem Lands ericht in Frankfurt a. M., Dr. Friedrich Müller bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Wiesbaden, Dr. Jun g- hans boi dem Amisgeriht und dom Landgericht in Altona, L bei dem Amisgoriht und dem Landgericht in a. S, Beihge bei dem Amidgericht ia Pronglau,

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