9 Für die mitteldeutsch§e BraunPloh 7 (links der Elbe), mit Ausnahme der unter 6b genannten:
Înitliche Bericili1 lle für den mitteldeutiwea Bra tohlenbergbau in le a. &., Magdeburger Wt1. 66.
6. Für Braunkohle {) aus den Freistgaten Sachsen und SaGfsen-Altenburg sowie für böh mische, nach Deutsckchland (außer Bayern) eine führte Kohleund für sähsisde Steinkohle"):
Kohlenausaleih Dreéden, & »en-N. 34, Bismarckylatz 1.
7. Für rheinische Braunkohle): Amtliche V-xteilungsielle für Ksln, Untersahsenhausen 92. +7) 7a. Für Braunkohlef) aus dem Dillgebiet, dem Weiterwald und zem Freiftaat Hessen:
Y a C L, Aa, ÿ le Tas t,
das b:srgéc weil
Koblonauêsgleid Mannheim, Partring 27/20, Exrvgescoß. s. Füx Stëin-*) und Braunkoblef) aus dem
rechtsrheinischen Bayern und
Vayern eingeführte Kohle *f):
Amtliche Verteilungsstelle für den Kohienterabau im radis- rheinis@en Bayern, München, Ludwigsiraße 16.
9 Für Steinkohle“) des Deisters und
Umgebung (Obernkirchen, Barsinghausen,
für bôhmisck&e, na
seiner Fh ben-
büren usw.): | ; Amtl che Vertcilungöi!sU- für die Eteinkohlengruban dess ! Deisters uwd sciner Umpor bung, He nnover, Lrühltr. {
10: L Bie Gieincohle*)
Lothringen unb der bavyeriscke
Koblenausglei®@ Vannheim, Plan:
11. Für Gastotg**)
12. Für andere a!s böhmis{e Auälandsbren»sio#fe
27 At dex
1. Die Moeolbupgen, die mit douili(e reau!
Namensunterschrift (Firmeuunicrs@rift) des VDielyepflichtigen , ” s " e i ” r
fein müssan, bürsen nur auf amtlichen me
werden, die jeder Malbeyflichtige bei dor zuständig
Bezi: ksl'ohlen\!elle, beim Fehlen cinoc solhen bei dex
z S
n Pfalz: eim, Parteing 27/29. flehe § 5, VI.
VLÆL,
Rh p 8, 6 ce I 9,
A V % 1 4 Meldung.
944 «J
)rté- oder
Kreiswirtshafstsstele, wenn au diese fohlt, bei der ‘ ¡uflänt P v d p, o E ' s ' Zivilverwaltungsstelle § 9, 1, 2 (im besezten Gebiet Ber
as
Amtlichen Verteilungsstelle sür besegi eine Gebühr ven 0,
Webiet, Köln, siehe § 6, 7) gegen in &
60 ƌ fr ain Heft
aus dem Saarrevier,!
/ reihen von Meidcïarien nit berechtigt.
dem Einverftän! der Partelea die Ganehmigung der Zivilye zaltungéiiele 1 § d, 1, 2 voniegt. Sollen zu selhen Äushilfs lieferunsen Siseubaë wagen benußi wervon, so bedarf die L erung auzerdem der Genehmigung der zuständigen Ran!lihen Vosteilungs- stolie (sieke § 6). Î
Naßrungsmitiel sich auch bei erhöhten inländishen Preisen um ein Mezrfaches Föher stellen als disse. Sulspreècgend dec Bors&risi der Verorvnung vom 13. März
fe d z e 4 j (5Z T Odd A müßen bis Grnte die Steigerungen der : A
Nrozuliig: 149: 12) 2 ¡of Trift Zil fo
3. Sin Hauzilioferer (§ §, 1} barf ausnahmEwrise beirz Vorliegen P nt f dite L e avis f E ogs P 2608 wihtigen Grundes ansiatt dur den Händler, walter in dec s dis P E N 2 ms 22am HDauptlieserer gemäß § 9, 1 zugegangenon Welbekarte verzcihaei | Cin D agen e Dessndere „Fndex- ft, dur einen anderen Händler liefern. *) Auf legteren findet in | (0mufe zan landmwirtichaftiichen Sachver- em Falle die Bestimmung, vaß ibm die ocdnungömäßige Melde- | [ändi en X) ucher ati gebildet worden. éarte vorgelégen haken muß; (F 1, 1 und 2), keine Anweadung. Es | Jo ih s g hai die Kommi Stellung ge- genügt die cin|Slägige Mitteilung des Hauptlieferers. in hove D fern éermiitelt
4. Die nachträglicze Molbung der gemäß Ziffer 2 und 3 van Liafornmgen ist in ÿ 8a geregeli. & 12. Anfragen und Anträge.
X,
Anfragen und Anträge, die diese Bennntmc sowsoit nits anderes bestimmt ist, an den Neid Ot G artin, zu riosten.
On verteliurng
1 S- s 13.
g betreffen, wuissar für die
Berwendung von gewerblichen Koblen [ür andere Zwede.
Es ift verboten, Brennstoffe, die für ven Beirieb eines gewerb. lien WVexbrauhars bezogen sib, lommisjars in den Handel zu bringen oder für Hausbrandzwede ab- ¿ugeben oder zu verwenden. Siehe jedo § 8a,
8 14.
Verbrauehox, die nit der Meldepflicht unterliegen, find wm Gin- Neue meldepflichtige Ber- draucher dürfen Karten nur einreichen, nachdem sie von der Kohien- wiitschafissielle oder vem Reichstohlentommifsar als meldepfliéñg
| maulanzt wordsn find.
zu ò Karten beziehen kann. Für Bezirle gemäß § d, Il und 19 fünh
14 zu 6 Kartea gegon eine Gebühr von 0,00 #6 vougesehzer, |
Anh die etwa noch weiter erforderlichen Meldekarten (flehe ! ) dort für 0,1
85, L135 und ‘“, 8§ 5, IL, IIT und 9) fin 24s Süd erhälttih.
2. Hat ein M«eldepflihtigac Belriobe an ves edenen Orten oder in vershiedenen Teilen des glei Drtes, ss müssen fbr jedes Betrieb die Mi loungen gesondert a xrfolgen.
3. Jeder Meldepflichtige hat die für ihn in Frage komuisn Verbrauchergruppe (Vorberseite der Karte) dur Durhkreuzon leny zu machen. Falls ein Meldepflihiiger nas ver Art [eines gs lichen Betriebes zu mehreren Veibrauscesrgruv pen gehö ebend, zu welhec Verbrauczergruppe der wesentliste Lei Betriebes gehört. Ist ihm vom Peicskohlenkommissar eine Vere agr attm t: angewiesen worden, so hai er diese zu d Es ift unzulässig, mehrere Verbra uGßergruppon zu durchkr
) Ai ' uf
+ 1 F4 n B ori, i Mos
F urrd
B30,
[eines i
{reuzen, !
§3. Meldungim Falle der Annahmeverweigerung |
der Meldekarten durckch Lieferer. Wenn ein Meldepflichiiger keinen Lieferer zur Annabme seiner Meldekarte bereit findet, so hat er neben der für den Deichsksmmifsar bestimmten Meldekarte auch die sür den Kteferer besiimmtie dem Reichskommissar in Berlin mit einem Begleilschreiben einzusenden, in dem anzugeben ist, warum die Meldekarte nit an einen Lisferer weilergegeben wurde und welcor Lieferer vorge|{lagen wird. & 9, Weitergabe derMeldungen durckch die Lieferer 1. Jeder Licferor, dem eine Meldekarte zugegangen isl, hat in der daçu bestimmten Spalte der Boiderseite der Karte die
Strafen.
& 16,
ohne Genehmigung des Moaichs- |
statt,
sind, | 5
1. Sumwiderhand!ungen gogen viese Beklanntmacnung wrrden na ?
& 7 dor Vekanntwacchung vom 2. Februar 1917 mit Sefänanis bis ! au enm Jahr und mit Gelèsirase bis zu zehntausend Park over ! mit einer dieser Girafen, bei Fahrläisigleit gemäß § b Äbs. 2 der | Verordnung des Bundedrats vom 12. Zuli 1917 mit Geldstrafe bis ;
¿zu 2000 Vark bestraft.
2. Neben der Gitrafe kann im Falle des vorählithen Zuwidor- hanzeing mus qung dor Vre=nstosse erkannt werben, wf die sl Die Zuri g begisht, ohne Untuaschied, ob fie vem Tâtor ge- êbren oder nit.
§ 16. W irkung unterlassener Meldung.
Ein Melbepflichtiger, ter seiner Meldepfliht nit oder nil frifügereccht oder falsche oder unvellsiändige Angaben mat, pat nebea der Bestrafung gemäß § 16 zu gewärtigen, daß 6x von dex Wealiosforung ausgeschlossan wird.
Inkrafttreten. ing beit am 1. FJuni 1920 in Kraft.
cenigi
& 17. Diese Beitnntmahi Berliæa, 6. Mai 182
May G0
iommisar sür die Koblenwverieilung. Stug.
*) Eine Abänderung hestehender Vieferungsbeziehnngen sol dur diese VBefzimmung uicht begünstigt werden.
c 4 O
C R C S O 2A R G N S S P T S D T S U R R A T
E P Ei r R P E: E C AMAA Ma adi
4: BEAMI A T M i
Ê x
| R A O e eat d. hes
| L MTIZLLLIMES,:
| [§3 f i t ey
(orfsezung aus vem Haupistatt.)
| Deutsches Reich.
h | | Der Wusfeizes ves Reich 7ats für Vexfasjung und Ge- | | shäftcordmng bielt heute eine Sizung.
eigene !
Firma und die Firma des Vorlieferexó einzutragon unb die Karte |
ohne Verzug seinem eigsnen Lieforer weiterzugeben, bis sie zu dam Hauptlieferer * gelangt. Haupilieserer ift das liefernde Werk (Zehe, Kotkäanstalt, Buikeltfabrik) oder, wenn und soweit es einem Vriiten (Verkaufskartell oder Handelsfirma) dea Verlrieb seinec Produïlion überlassan hat, dieser Oritte. S 5 2. Falls ein Lioferer (Händlar) die in einer Meldakarte aufgs-
führten Brennstoffe von mehreren VBeoriieferecn bezieht, jo gibt nit die urs@riftlihe Vleldekarte weiter, sondera vericil f auf so viel neue Händlermaldelarten, wie Vorlieferer in Frage lomuzan, Lehteve hat er an die cinzelnea Vorlieferor wrooiterzugoben. Die mehr ergeben als die der urschrifiliien Karte. Jede neue Meoide- Farte hat: B j
a. die auf die Karte entfallende Mange,
Þ. die auf die anteren Karten verteilten Rosimeugen dec ux-
vertcilt dexen Inhalt |
| don Offigiaren von ihrer Verabschiedung Mernintnis g:
\{riftlichen Karte mit Nennung der Lieserer und der vou |
jedem bezogenen Einzelmengen und Sorten zu enthalten. Die neuen Meldekarten sind mit bem Vermerk? „Vufgeteilt“ und dem Naznen der gufteilendea Firma zu versehen. Die ursch1iftlihe Karte t bis zum 1. April 1922 aufzubewahren. Z. Vedec Lieferer (Händler), oinem
dar 91;
' lber Kenntnis zu goben,
sorgfältig | lärlfcze Stelle dor unabäuderlichan Notwendigkeit gegsaühbor,
im Buslande
wohnenden Uefersr böhmische Kohlen beeieht, hat dic batresfenveg |
Meldekarten niht an don ausländlscen Lieferar, sondern, falls es fidh um Meldekarten handelt, die von in Bayern gelogenen Vetrioben herrühren, an die Amtliche Verteitungöftelle Münzen (§ 6, 8), andern falls an den Kohienausgleich Dresdon (§ 6, 6) zu senden. Handelt es sib um ondere als böhmische ‘Ruslandóbrennstoffe, jo sind die Karten an die „Einfuhrabteilung, Ber!in W. 62, Ku:fürstenftraße 117“, zu senden. Die Karten für solche aus:ändischen Lieferungen find ntt der Aufschrift „Uuslandskohle“ zu versehen. —
4. Keilebèr von amerikanischer Kohle haben den Baug dissos Brennstoffes nur auf den Vieldekarten zu vermerken, die dom Reicht, Fommifsar für die Kohlenverteilung eiagsreilht wevdon.
§ 10. Un zulässigkeit von Doppelmeldungen. eten derselben Vedarflmenge bei mehreren Liefevern uh verboten. §11. Ausnahmedestimmungen (Aushilfsliejerun g). 1. Abgabe und Vezug von Breunstosson außorhalb dar ordnungs§-
mäßigen Monatsme!dekarie (§ 1, 1 und 2) bedürfen der Anwetsung odsr | der Genehmigung derjenigen Ämtlichen Verteilungsstele (siehe § 8), |
aus deren Bezirk diejer Bezu j j der Amtlichen Verteilun gs\tele ist Berufung an don Neichskommissar ulässig. Die Senehmigung wid nur ausnahmswcise beim Bor- Liegen eines besonders wichtigen Grundes erteilt. | ür die Abgabe und den Bezug von Brennstoffen, wele für
das Absaggebiet dor Mheinischen Kohienhandels- uxd Nocderei- Wes. m. b. H. (Nohlenkontor Mannheim) beftimmt sind, tritt hinsihtiih der gemäß UAbsay 1 erforderlichen Änweisung over Senshmigung für Ruhrkohle an Ne Ene der Amtlichen Vertellungöstelle in Gfson der Kohlenausgleih Mannheim. i S
"Auf a 1 (legter Sag) und § 10 wird hingewiosaa.
2, Aushilfslieferungen zwischen zwei Verbrauchern \o\aje Aus- bilfslieferungen eines N aus Moagen, die bezrelts bei ihm greifbar sind, an einen Verbraucher siud auz zulässig, wenn neven
+9 ‘Brilk tis, Schlammkohßhle und Koks. , E es) Au S adloltaue, -Lósce wad doagleihon Nbfallaneugnifse, sowie Koks ¡rusbriketts. : / Auch Briketts, Naßprehsteine und Grudsktoks. e A Wegen der Meldepflichl in deu kojohten Sodicion vergl. } s, IT1,
erfolgen sol. GPegen die Gnis@elsung j graphenbúrs“
* derzeitigen Produflionsfesien zu ormitteln.
E S S D A A A
! nux unter Grhöhun
Am 16. Mai 1920 wied die uns minderung der Heerosstärke auf 200000 Mann vurchgosührt scia, Diese weitere Gtappe im Pbbau unseros s iten, rum: eichen Heeres bedingt wiederum, wie berei in März diejos Jahres, die Verabschiedung bar Offiziere, Saniiäts-, Veierinärsjfigiere 11d lhnricye zum 15. Mai 1920, pie nit für Elatsftellen des Nebergangihasres vorgesehen sind, Wie dam „W olffsehen Terog1apheubürs" mitgetelit wid, fanu zum WBevauern ver ntsiändigen militärischen Stelle auch
i 2 L A c nz | AtatA A { «X 46 0x (ls Gg - er Fa ‘ 7a Fete u Dar i Mengen der neuen aufgeteilten Vielbekarten dürfen zusammen nieht | dieses Mal nicht nach Lage der Dinge die Verabschiedung dec
Offiziere cine namentlicze sein. Viaimohr wird die Avscchiehss vorfügung fr die batroffenen Osfiziore goerneinsam vollzogen. Die Weoßrkreis!ommandos werden mit iunliebfter Besebleunigung ben. So {chmaerzlicy es ist, alien, ireuen Dienern des Staats auf diese Weise o9n der Lssung ihrer Verpflichrmgen der Ärmoe ags so sieht dach die maßgevende milis
die Haeresverminderung zu dam von umseren einstigen Foindega festaeseyten Zeitpunkt durzoführen. Hinfichil:z ihxer hs findung mit Pension bezrv. Gabühruissen nach dem O. E. (6. jowie der Anáräge auf militärische Vevaüwstigungen findin sie Unssührungsbestiimmungen zu der Verordieung om 12. März 1980 fiageméßge Auwenduag.
ree ai
Am 27. April 1920 hat ber Neicj2minifier für Ernährung und Landwirisezaft Hermes in seiner Rede in der Naltonal- vorsammlung bosonudors hervorgehoben, daß die Förderung der landroirtscafiliczea Erzeugung ene Nendorung in der Preispaoliti? erforderli mae. Während noech im vorigen Jahr die Höchstwroise sür die kffentlich bewirischaftewn iand- wiri@«filtizen Grezugnisse kurz vor der Ernte fosigeseßi
wurden, find diosss Jabr barsits ducch Vervorzmaig vom 18. März vorläufige Preiie (Mindostpraise) für reibe
umd Nartoffseoin eus der Ernie des Jahres 1920 befanmis- geben wsrden. Die so frlhgeitige Veröffentlichung der reise sfolgle, um den Laupwirten eine geroisse De hinflhtlie der Preisgestalung zu qebæ. ie „Wolffs Vele- millailt, beruhen diose gegon das Vorjahr mwesenilich erhöhten Preise auf Bercchaumgon, die zu Änfaug hiesos cyahres angefealli worden warm, um den Giand der i der erwäimien Berorineung wird emsdrdcllih betont, daß die endgültige Fest seguag der Preise bis zum Bagian der Ecute ueber entsprocheuper Berüfichti ung dec is abk ouisian anen Produltisusktosten erfolgen sol, Diesss Vaorfahroæn, die landwüiatichaftliche Pros duktion dadur zu fördern, daß dam Landwirt die Sicherheit gegeben wird, in dou Proijan der Grzeugnisse die von thm auf- gorecndeian Kosten zurückerstaltei zu erhaiten, fand au die Billi- gung der zu don Verhandlungen über die Praiäfesisepung hiigu- gezogenen Verbrauctac lose. Diese sahen ein, daß im (nteresse der Verbraucwerschaft die inländishe Prodvwltioa auf «inen möglichst hohen Staud gebracht werden muß, Ee wenn dies der Proise für die tandwirtschaftlichen
Erzougnisse möglich is, da die Kasßea füc eingeführie
auferleate Ver-
A Ei O STEA AE R E: “M
Hi rem
aurer
Fran a remen
und Leistungen : Inderziffern vers für Grnährung und Land- ommission vorgeschlagene
non iritt in Kü
Die Ergeb-
it unterbreitet
alameniarisien Unterfioniäs
sefretärs D nisieriuum acbeitenbe Untier- s[uchun samt h ) älle erledigt. Nuj Grund des Vajeisucziezgéargebi er Neichswehrminisier Geßler
U OLTT! A6
3081 „L 1) S2
zufolge entschieden: verléutnani Lüdecde, da sich die wider ibn ex- Beschuldigurigen als ig Zaillios erwiesen j hts zu vöranilafsen.
2) Zu einem Tiupoanteil außerhalb Baorlins ist zu Haupimana Weber.
Z % Ou
3) Gie Akten sind dem Oberreich3anwalt zu überweisen in oen dln des Heuvimanns Berendt und Leutnants
r géb or 7 Mrt 114299 n Von Gra.
) Unier Neborweisunz dec Rkton an den Ob find 4% zur Vaendigung des gerichtliczen Verf: beurlauban: Major von Stephany, Sommerfeld, Haupimana von Sotnr Riétu At r S&röôter. Zu den in der Meidung vom 4. Mai erwähnten Fällen bes Vberstlaatnants oon Fabedck und “Majors Wille, die wg , mangelndsc Berseile * niedergeshlanen wurden, wird
ergünzend ben galtiges Bem: nt! belgebract werden i vielmehr als ainwandfrei ermwlesen
J
1g *tovinl o Gn
maleïlal oe: Jaupt Neorhanitor or Cts 2) Yatitr L X TNgiere
L nt HGL.
Dea Reis 1 ini r {3 Gm mt Ha S Das KNeichsposiministerium nimmt hiüsichilih der
A 4 L T: P 4 I 4: k, £ a uh H z Beteiliguz dir Pâstze Und Dél ophzenbeamten “ ev é y N [LE j; \ / ’ Pilfs8tcäjie und Arbeit Generalitceit im vers
canuienen Wiärz foigende E
Der Reich#vostminister hat am 14. Iärz auf ciastimmigen Be- s{chluz des Kabinetts dur Kreidtelegramm angeordnet, daß bei der Meichs-Post- uno Lelegraphenverwaltung der Telegraphen- und Fern]sprechdienst zum Sc@uye des Gemeinwohls mit allen Mitieln aufrechterhalten weiden und daß nur der Poft- vetrieb da, wo Gesahr fürLeben und Gesundheit der Beamten oder für Eigentum der Post bestand, ruhen sjoilte, Denjenigen Beamten usw., die dieser Aufforderurig gesolgi find und ihren Dienst weiter verrichtet haben, darf deshalb
29n Seite eia Voiwurf gemacht werden. Wo von den Getwwverl\chafien unv den Beamtenverbänden in einzelnen Orten r ieralsireik auëgesprowen worden ist — obwohl cine
ung dos gesamten Betriebs dec Neichs-Post- und Teis« graphenverwaliung gerade die Kreise am meisten schädigen mußte, denen man dur den Generalstreil Hilfe zu ge-
währen vermsinte — soll mit Nücksic;t auf die durch die Unruben
heryorgorufene Berwircung denjenigen Beam'en, Hlifekräften und Arbeitern, die sich am Wtreik beteiligt haben und dem Dienst fer eblieben sind, hieraus ein Nachteil nicht erwachsen; nur wegen grober Ausschreitunzon oder gosetziwoidriger Handlungen würde einzuschreiten sein. Gegen diejenigen Déanilen usw., welche die gegen die vers fa\sungmäßtge Kegierung gerichteten Bestrebungen unterstüßt oder gefbrdert haden, ist dagegen durchweg entschieden vorzugehen. Zur Vatersidiuna der aus Anlaß ver Véärzunrugen im Bereiche der Reichs Dost- und Lelegraphenverwaitung vorgekommenen BVerfebhlungen i aus Vertratern des feih#posiminisleriums ind des Beamtenbeirats ein Ausschuß gebildet worden, der nah einhbeitliwen Grundsäßen zu
A A präfen hat, eb etn Stnschreiten geboten ist, und nah dem Èrs-
a
Der
| gebunis der UntersuGung Worschläge für die Erledigung abzugeben hat. | Das poluishe Generallonsulat in Verlin gibt befanut:
Bis zur Grreichtung selbständiger Konsulate werden mit dem 1, Mai d. S. in Breslau und Hamburg Paßstellen des euerallonsulats in Berlin errichtet. Die Zuständigkeitsbezirke die}er tellen d a. für Breslau die Provinz Schlesien mit Ausnahme des Ab- immaungsgebiets von Oberschlesien. i : Þ. Mie Hamburg die Freistädte Hamburg, Lübe und Bremen, die bei Deutichland verbliebenen Webietôtelle von Schleswigs Holstein, fecner die Regierungsbezirke Stade und Lüneburg dex Kv, Hannover und ber Freistaat VDidenburg. n lahliher Beziehung werdön diese Paßstellen ermächtigt: w Bur Ausstellung von Pässen und Ecteilung von Sichtvermerken an zolnische Staatsangehörige, / : b. zur Grteitung von Sichtvermerken zur Einreise nach Polen für nit polnishe Staatsangehörtge, | e. zur Geteilung von Durchreisebewilligungen durch den polnischen torridg“. Das reisense Publikum
Fo
Ma P {i
wird daber ersucht, je nah der Zu gehörigbeit zu einem der vorerwähnten Gebietsteile ab 1, Mai d. F, wegen Grteilung eines. Paßvisums ih niht mehr an das General- kontulat der Polnischen Nepublik in Berlin zu wenden, sondern an kie vorerwähzaten Paßstzelen. Die Adresse der Paßstelle in Breslau lautet: Neue Gasse 18, die der YVaÿslele in Hambuxg: Michaelis- sivae 19. E
Preußen,
ür das avgeleufene Nechnungsjahr habon aus den im Hauszalt2plan dar Sisenbaynverwaltung zur Bes lohnung nüßlichwer Erfindungen vorgesehenen Mitteln 25 Beamion und Arbeitorn der Staatseisenbaßnverwaitung Belohnungen im Gesamtbetrage von 22000 „#6 für Er- finduagea und Varbosserungen, die zur Erhöhung der Betriebs-
sicherholt us Wirtchaftlichkeit beitragen, bewilligt werden können.
Heute beginnt der 48sitndvig?e polnische Allgemeins ausftand im sherschleiischea Abstimmungsgebiet wegen Nichlerfülung dor am 20. April aufgestellien Fordes ruægen. Wie „Waiffs Telegraphenbüro“ mitteilt, droht der Mustad fi jedo längér auszudehnen. Das deutsche Kommifsariat sür vie Voiksebstimmung warnt in einem Aufs N die poußezon Urbeitec und Angesleliten vor der Beteiligung aran,
zum Deutschen Neich3anzeiger und
M 99,
Nichtamtliches, (Fortsezung aus der Ersten BeilageF Preußische Landesversammlung.
144. Sißung vom 7. Mai 1920. Nachtrag.
Die in der vorgestrigen Nummer d. Bl. auszugsweise wiedergegebene Rede, die nah der endgültigen Annahme des
Entwurfs ellung von Mitteln 4 Die das Diensteinkommen der Beamten usw.
hatte folgenden Wortlaut: Meine Damen und Hercen!
Staate eine zufriedene, arbeitsfreudige und [chaffenslustige Beamten-
schaft zu erhalten. Es kann gar keinem Zweifel unterliegen, daß sich
die Wirkungen dieser Geseße auf viele Jahre hinaus geltend machen werden.
Troß dieser großen Bedeutung und troß der zahlreichen Ginzel- bestimmungen, die diese Geseye enthalten, hat das Haus davon abge- sehen, sih in eine weitgehende Einzelberatung dieser umfangreichen Geseße zu vertiefen und damit eine ganz besondere Aneckennung ver- dienende Selbstentäußerung geübt. perzihtet, in vollem Umfang zunächst dafür zu sorgen, daß für die bisher bewilligten Ausgaben auch die nötigen Mittel bereitgestellt würden, eine Selbstentäußerung, die allerdings wahrscheinlich dem Hause etwas leichier gefallen sein wird, als die vorhin erwähnte. Jmmerhin, meine Damen und Herren, glaube ih, es den Beteiligten schuldig zu sein, diejes Bemühen der Landeóversammlung, den Beamten so schnell wie möglih zu den ihnen gedahien neuen Besoldungen zu verhelfen, augdrüdlih festzustellen und Jhnen namens der Regierung für diese entgegenkbommende Erledigung der Geseßentwürfe, dann aber au vor allem namens der Beamtenschafi herzlih zu danken für das damit bekundete Bestreben, möglichst sckchmnell den Beamteu die Möglichkeit zu geben, ihre neuen Bezüge zu echalten.
Jch habe bereits, meine Damen und Herren, bei der Einbringung der Vorlage kurz auf die wichtigsten Merkmale der Neuregelung de Beamtenbesoldungen hingewiesen, Jch möchte mih nicht wiederholen und will nur kurz hêrvorheten, daß allein die Zusammenziehung dex Beamtenschaft aus 43 Besoldungstlassen in 13 Besoldungsklassen, die Beseitigung der bisherigen starren Grenzen zwischen der unteren, mittleren und höheren Beamtenschaft, die Schaffung zahlreicher Aufs stiegsmöglichkeiten und die Tatsache der erheblich stärkeren Aufbesserung der Besoldungen in den niederen Klassen Merkmale dieser Neuregelung find, die den tiefen sozialen Charakter und die weitgehende Umgestaltung der Bestimmungen dizser Gesehe deutlih erkennen lassen.
Inzwischen kann man auch erkennen, wie außerordentlich weik- gehend die Neuregelungen sind, die getroffen worden sind mit Bezug auf die Bezüge, die in Zukunft den Pensionären und den Hinterbliebenen verstorbener Beamten zukommen werden. Mit Nücksicht auf die be- sondere Bedeutung dieser Seite der Angelegenheit möchte ih kurz einmal feststellen, welche sehr umfangreihe Besserung die Pensionäre des Staates durch dieses Gefeß des Staates ecfahven werden. Die Nuhegehalts-, Wartegeld- und Hinterbliebenengeldempfänger aus dar Heit vom 9. November bis jeßt werden den nah dem 1. April 1920 ausgeschiedenen Beamten und ihren Hinterbliebenen in ihren Bezügen bóllig gleichgestellt, das heißt, sie werden also jeßt so behandelt werden, als wenn der betreffende Boamte bei seinem Ausscheiden aus der zulegt bon ihm befleideten Stelle bereits nah diesen neuen Sägen besoldet worden wäre. Es werden ferner allen übrigen Wartege!d- und Nuhe- gehaltsempsängern und Hinterbliebenen aus der früheren Zeit obne Prüfung ihrer Bedürftigkeit und ohne Antrag zu ihren bisherigizn geseßlihen Bezügen einen Zuschuß erhalten, der in der Höhe der Hälfte des Unterschiedes zwischen ihren bisherigen geseglihen Ver- sorgungsbezügen und den Versorgungsbezügen, der ihnen entsprechenden Neupensionäre liegt. Also auch diese Alipensionäre des Staates werden ganz wesentlihe Aufbesserungen erhalten. Darüber hinaus werden zu allen Wartegeld-, Nuhegehalis- und Witwengeldbezügen weitere Ju- schläge aló Ausgleich für die herrshende Teuerung gezahlt werden, und zroar auch diese ohne Prüfung des Bedürfnisses, ohne besonderen
Antrag in der Höhe der Hälfte desjenigen Betrages, den der Beamte zu dem zuleyt von ihm bezogenen Diensteinkommen als Ausgleich@- zushlag erhalten haben würde, wenn er beim Ausscheiden aus dieer Stelle nah den neuen Bezügen besoldet gewesen wäre. Diese Aus- gleichézushläge Fönnen sogar auf Antrag in besonderen Fällen auf ‘die ganze Höhe dieser Teuerungézuschläge gebracht werden. Ferner wi.vd allen Gmpfängern von Wartegeld, Nuhegehalt und Hinterbliobenan- bezügen, also auch den Altpensionären, die Kinderbeihilfe in derselben vollen Höhe gewährt werden und na denselben Voraussezungen, wie den aktiven Beamten.
Das alles sind so wesentliche Verbesserungen in der Läge unserer Pensionäre, der Neupensionäre wie der Alipensionäre, daß ih geglaußt habe, darauf nohmals besonders hinweisen zu müssen, besonders auh darauf, daß wir mit dieser Regelung der Pensionärfvagen dem Vorgehen des Reiches vyr- angeeili sind. Denn im Reihe sind diese Fragen biêher noch nicht geregelt worden. Außerdem ist es der erste Fall. daß die Bestimmung einer neuen Besoldungsregelung mit der Regelung hex Bezüge der Pensionäre in Verbin ung gebracht ist; es ist das erste Mal, daß den Pensionären auch die beträhtlide Heraufsehung der Besclidung der aktiven Beamten mit guguie Tommt.
S L
eines Gesetzes, betrefsend die Bereit- “au Diensteinkommens- verbesserungen, und der Geseßentwürfe über in dritter Lesung der Finanzminister Lüdemann gehalten hat,
Sie haben durch die einstimmige Annahme der Geseze, die nunmehr hier verabschiedet worden sind, ein Geseßgebungswerk zustande gebracht, dessen Bedeutung zweifellos weit hinausragt über die Bedeutung sehr vieler anderer Geseße, die bie preußische Lande@ersammlung in den leßten Monaten verabschiedet hat. Dieses Geseßgebungswerk soll dazu dienen, die Arbeits, Besol- dungs- und Versorgungsverhältnisse der Beamienschaft des preußischen Staates auf eine ganz neue Grundlage zu stellen. Durch diese Gesetze wird die Möglichkeit geschaffen, auch in Zukunft dem preußischen
Das Haus hat außerdem darauf | 2 e ,_| auch nur einen Tag länger aufrehtzuerhalten, als
g
"r
Hweite Beilage
Berlin, Mantag, den 10, Mai
L: S E E A L Mt M U E A S A C Dr I A ‘e prag TeIMIL IAMRZCII A ZEMN R E SZeHSwNS N T Z n U TZ E T Ho E A Zu T 1 eno
j
j - . ,
j Jch glaube also, von den Beteiligten wird woh! anerkannt werden
Genüge zu leisten, daß
wivklih Erfüllung zu geben.
Außer dieser Frage der Pensionäre, die G Furz berührt habe, und dereniwegen m Auéeschuß mehrere Anfragen an mich gerichtet women sind, bin ih noch besonders gefragt worden, wie sich die Re- gierung zu denjenigen Beamten stellt, die aus den besehten Gebieten vertrieben worden sind. Jch möchte deshalb hier burz erklären, daß | diese aus den besezlen Gebieten, jeßt namentlich aus den beseßten potnischen Gebieten vertriebenen Beamten genau \o behandelt werden wie die übrigen aftiven Beamten, das heißt: sie bekommen ihr volles Gohalt weiier gazahlt und wenten ebenso schnell wie die übrigen Be- amten auch die vollen neuen, erhöhten Bezüge erhalten, die ihnen nah dieser nouen Bescltaungsordnung zustehen würden. Jm übrigen wird von der Regierung alles aufgeboten werden, um namentli diesen, unter gang besondexs mißlihen Umständen zum Teil sehz s{chwer leidenden Beamten zu helfen.
Sießlih noch ein legies Wort. Die Herren und Damen sind um die ieser neuen erhöhten Bezüge an die Beamten, | Lehrer usw. besorgt gewesen, und es ist an mich die Forderung gerichtet worden, den Beamten auf diese neuen Bezüge noch einmal einen be- sonderen Vorschuß anzuweisen. Meine Damen und Herren, ich glaube, ih stimme woll mit jedem im Hause darüber überein, daß nidts ver- fehlier sein würde, als das durch die Not des Krieges und der Ueber- | gangswirtschafi geborene System der Borscluß- urd Zuschußzahlung unbedingt not-
Gi 4A E AUEzah Ung dieier
| wendig ist. Diese Vorsbuß- und Zuschußwirtschaft als mögli abgebaut und vollkommen beseitigt werden, und deshalb möchte ich auh niht die Hand dazu bieten, um in dem Augenbli,
Besoldungsgrundsäße die Zustimmung dieses hohen
| Hauses gefunden haben, durch Anweisung neuer Vorschüsse bereits | wieder eine Durchbrechung der angestrebten Neuordnung herbei-
| zuführen.
1
j
|
{
Î
| | wo diese neuen |
|
i
J
j
!
Ich glaube daher, durhaus nit nur in Ihrem Sinne, sondern namentlich auch im Interesse der beteiligten Veamtenschaft zu handeln, wein ih nicht solhen Wert darauf lege, einen neuen Vor- schuß anzuweisen, sondern alles aufbiete, um die Auszahlung der neuen Veamtenbesoldung so nell als mögli in die Wirklichkeit umgu- seven. (Seht gut!) Jn bvisser Beziehung ist das Erforderliche bereits von mir veranlaßt worden. (Bravo!) Der vorläufige Entwurf liegt hier bereits in meiner Mappe, und er wird hoffentlih noch heute, spätestens aber morgen, aus meinem Amte herausgehen. Alle Be- hörden werden angewiesen werden, mit der größtmöglihsten Be- shleunigung die neuen Gehaltésäße auch den Beamten zukommen zu lassen. Jhnon worden genaue Weisungen erteilt werden, wie sie sh im einzelnen gegenüber auftretenden Schwierigkeiten zu helfen haben, ihnen wird im besonderen gesagt werden, daß die Neuregelung des Dienstalters und ähnliche Dinge bis zur endgültigen Regelung im neuen Quartal zurüczustellen ist, und daß auch, wenn aus andern Gründen kleine Differenzen auftreten sollten, die Differenzbeträge zwischen dem neuen und dem alten Gehalt unbeschadet dieser Differenzen ¿zunächst auszuzahlen sind, und daß die dann noch übrigbleibenden Differenzen bei der Gehaltsjahlung im andern Quartal aus- zugleichen sind.
Ich glaube, meine Damen und Herren, Sie können somit mit dem ruhigen Beroußtsein nah Hause gehen, daß nicht nur von Jhnen, sondern auch von der Negierung alles geschehen ist und au ferner geschehen wird, um diese Neuregelung der Beamtenbesoldungen m einer Weise zum Abshluß und zur Durchführung zu bringen, daß feiner der im preußischen Staatsdienst stehenden Beamten sich darüber ¿u beFlagen hat, daß nicht alles geschehen sei, um seinen Interessen ge- vecht zu werden. Jn der Erwartung, daß dieses weitgehende Gefühl einer begründeten Zufriedenheit in der Beamtenschaft Plaz greift, erlaube mir Jhnen nochmals namens der Beamten\chaft den Dank dafür auszusprechen, daß Sie in dieser entgegenk!ommenden Weise die Gesehesvorlagen zur Erledigung gebraht haben. (Lebhafter Beifall.)
Sachsen.
Das Gesamtministerium hat in seiner Sizung am Freitag dem Etat füc 1920/21, der ersimals für die P:riode 4pril bis März läuft, die Zustimmung erteilt. Der Etat schließt dem „Wolfsschen Tele graphenbür o“ zufolge in Ein- nahmen und Yusgaben mit 1003390530 # ab; außerdem sind in den auß-rordentlihen Etat noch 88 6838 000 6 ein- estelli. Jn matecieller Beziehung unterscheidet sih der neue tat wesentlich von {rüheren Haushal1splä! en, namentlich in- folge der Uebe: leitung der Staatseisenbahnen sowie der Vor- waltung der direften Steuern auf das Reich. Nach dem Stande vom 31, März 1920 beliefen sih die sächsishen Staatsschuiden auf 992354 400 4/6 fundierte Schulden und 712704 000 #6 schwebende Schulden. Der Haushalt schließt mit einem Fehl- betrage von 126 Millionen Mark ab.
Bremen.
Die Bremische Nationalversammlung hat vor- gestern in erster Lesung die neue Verfassung sür die freie Po Bremea beschloßen. Laut Meldung des „Wolfsschen
elegraphenvüi02" soll die Slaatsgewalt vom Volke ausgehen und ausgeübt werden unmittelbar durch die Gesamiheit der stimmberechtizten reic8dau!shen Gi wohner des bremischen Staates, die ihren Willen durh Abstimmung (Volksentscheid) und durch Wahl einer Volksvertretung (Landtag) äußert, mitielvar durch Landtag (Bürgerschaft) und Landesregie:ung (Senat). Bei Meinuungsversciedenheiten zwischen Senat und
müssen, daß alles ges{ehen ist, um berehtigien Ansprüchen wirklich — so darf ih es wohl au8drüden — bis zur Grenze der finanziellen Leistungsfähigkeit tes preußischen Staates gegangen ift. Jch bin mir vollkommen im klaren darüber, daß troßdem ¡ehr viele Beamte noch nicht mit allem zufrieden sein werden, was hier geschaffen worden is. Jm ganzen wird aber zweifelbos anerkannt werden müssen, daß alles gesehen ist, um berechtigen Ansprüchen
muß so \ch{nell !
Preußischen
| perssalih nicht in
192
1 U S S D A E A E E 7s 16: 4 4E 0E REELC: BOEMANE I Ia E
U 000/20 4B
| Häfen des bremischen Sigaics roerden von einer öffentlich rechts lichen Köiper schaft unter Fu sicht des Staates verwaltet. Zur | Fö: derung des Wi-rischaftälebeus werden verschiedene Kammecn eingorichtèt, die bei behörzliwer WMafinohmen Mitbesiimmunqss teht haben. Die Verfassung soll am 6. Juni 1920 in Krast ireten.
anti: ab UE E
ererreit,
Der Berichlerstat!er zes Aus\cchu}sses3 der französischen ammer füc de: Frievensverirag, Margaine, ift vargestern vormittag in Wien eingetrof, um sich hier über die einzelnen Fragen zu iuformieren und Bericht on die Kammer zu erstatten
— Der christlich-soziale Landesparteitag hat dem „Korrespondenzvüro“ zufolge in einer Entschließung die bald ge Schaffung einer endgül.izen Verfossunz, und zwar dea Bundet2-
| staat mit weitgebender Selbsiäudigkeit der Länder und den
í Anschluß an Deutschland gefordert,
Ungar,
In dem Begleitschreiben zu den ungarischen Friedensbedirgungen heißt es, dem „U garischen Korre- \pondacgbüro“ zufolge: „Der Oberstz Rat erwartet die Antwort der Fuedensdelegation, ob sie Vellmach‘en habe, den Frieden untec den mitgzteiliea Bedingungen zu unterschreiben.“ Aus diesem Say folgert mana in ungarischen politischen Kceisen, daß en muerlicer Not:nwe bsel statthaît ist, der sicherlich
mehr als zehn Tage in Asfpruh nehmen wird. YJeden- fals wird um eine Verlängerung der zur Beant- workng gestedien Frist von zehn Tagen nachgesacht werden. Die Antwort des Grafen Apponyi als Führer der
GuiedenS8delegalion wird wahrsweinlih daßin auten, daß er
der Lage Len Vertrag zu unterzeichnen,
iet ly
| weil der Oberste Nat den ungarischen Wünschen nah Volks abitimmung nicht Naum gegeben babe. „Nemzeti Ujsag“ | macht den Vorschlag, die Fiiedensdelegation möge Millerand mitteilen, weder die Nagierung vech die National versammlung seien in der Lage, zur Unterzeihnung des Friedensoertrags Vollmachien zu erteilen, und zwar aus dem Grunde, weil in der Nationalversammlung
Dürgershast ¡ann Bolêsentscheid herbeigeführt werden. Die
die besagten Gebiete Ungarns nicht vertreien sind, ja nicht eins mal alle Teile jenes (Bebiets, das Ungarn im Friedensvertrags- entwarf zugesp: ohen wirö; dean einzelne Landstriche sind von deu fremden Besagun-struppen noch immer nicht geräumt worden. Ohne die Ve: treter dieser Gebiete füßlt sich die Nattonalversar-mluug nicht ermächtigt, irm Namen des ganzen Landes der Friedens velegation Vollmachien zu erteilen.
Eine von der Gebiete-Schußliga in Budapest ver- anstaitele Massenversammlung tagte vorgestern unter Teils nahme zahlreicher Vereine uad Advorbnungen aus den beseßten GSeviaten, deccn Abirowmuag der Friedensvoertrag beab- sichtigt. Wie „Wolffs Telegrapbenbüro“ berichtet, spracheu auf der Versammiung Vertreter ver Szekler Nation und der sieben- bürgischen Ungarn, ferner der oberungarischen, südwngarisa en d weslungarischzn Ziga, der Ziyf?r und der ruthenishen Bes völterung und Professoren der Vuiversität uns des Bo!y- technikums. Die Versammlung faßie den emstimmigen Bes \chiuß, die Neaieruns aufzutorder?, den Fried?nsv?rlrag nit
| zu wuaizerschreiben und auf dem Sisndpunfkt ungarischer Eir heit
zu beharren, und zog hærauf voi dem Versammlungslokal in begeijterter Slimmung auf deu Petoefiplay, wo ebeafalls eine Massenversammliung abgehalioa warde.
SGrosbvitannien unv Frland, sich Viscount
Im englischen Unterhause erkundigte
Curzon, oh die Frage der „Kriegaverbrecer” in San Hemo zur Sprache gelommen sei. Bonar Law erwiderte, dem „Wolfsschen Telegraphenblirg“ zufolge, dies sei der Fall ewesen, und wie er öre, würden in Paris in der Argelegens eit Schriile gelan, doch sei es besser, keine unvoikommenen E zu geben. Die Regierung müsse erst endgültig wissen, was gtes&ehe. Jn Erwiderung einer anderen Anfrage sagte Bonar Law, nah awt1l'chen französischen Berichten seien bei dem Vormarsch im Maingau 7583 Gewehre, 6 Geschüße und 113 Meschinengewezre au'gefanden worden. Dies werde nicht als ewe sehr bedeutende Menge angesehèn. Auf eine weilere Frage e:tlärte Boiar Law, daß den Polen, soweit die englische Regierung in Betracht käme, bei ihrem Angriff auf Raßland keine moralishe oder materielle Unters stüßung gewährt worven fei.
Die in der vorgestrigen Meldung berichtete Besprechun der Bandesverteibigung (Neden voa Halèane a Cic U im Oberhause uad nicht, wie die „Nieuwe Courant“ irw tumlich meldete, im Unterhause siatt.
— Auf der Versammlung der liberalen Partei in Leamington, bei der etwa 600 Deleaierte aus Eagiand unh Waios anwc!end waren, viachie Lrthur B. ambton eine Eab- schließung ein, die Äsquith als Leiter der liberalen Partei bestätigt, und die Etaladung Lloys Georges die Liberalen möchten in oge Bosammana: beit mit der koi seroaiiven Partei treten, zuilückweist, Dex Misister für Gesundheiiswesen Addison erkläcte, die Entschließung bedaute die Austo ung treuer Nberaler aus vem liberalen Verbande. Auch Mac Namara, der mit großem Lärm empfangen wurde, befämpfte die Gatschli: ßuag. Al: Anhänger der Koalition verließen dauguf geschlossoa den Saal und hielen im Stadthause eine
eigone Versammluog ab. Die Gatschtießung wuide darauf angenommen. Die Amsterdamer Zeitang „Teleograaf“ be
merkt, hiermit fei die Spaliung der liberalen Partei endgültig gowor den.
— Einer Neoabormeldung zufolge hoben ctwa 100 bes- waffaeie Sianfeiner die Polizeistation in Cloyage ans gegriffen. Die Besayung von 6 Poli,oibeamten mußte sich nas heftigem Kampf ergeben. Gin Pol zit warde lebensgefähr« li verwundet. Die Angreifoc sti ctei das Gebäude in Brand und sprengten es darauf in de Luft. Drei Nachbartiäujer gingen in Flammen auf. Einize Blätter veröffentlichen Depeschen aus Belfast, nah denea die irische Polizei in