1898 / 64 p. 12 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 15 Mar 1898 18:00:01 GMT) scan diff

[81357]

“Die Alktionäre der Norder-Elbe-Dampfschiff- fahrts:-Gesellschaft in Hamhurg Den zu der am

Freitag, den 1. 1898, NaPR Ra L Uhr präzise, im Hause der Patriotischen G ordentlichen Geueralversammlung der Aktionäre

eingeladen. Tagesordnung :

Vorlegung und Genehmigung der Abrechnung

für 1897. Hamburg, im März 1898. Der Gesellschafts-Vorftand.

[79032

] Spinnerei & Weberei Steinen.

Die Herren Yktionäre werden hiermit zur zwölften ordentlichen Geueralversammlung auf Freitag, den 15, April d. J.„, Vor- mitiags 107 Uhr, in das Lokal der Basler Handelsbank, Basel, zur Behandlung folgender Geschäfte eingeladen : è ,

19 Bibra und Abnahme des Geschäftsberichts

der Direktion mit den Bemerkungen des Auf- chtsrathes.

2) Prüfung und Abnahme der Jahresrechnung

und der Bilanz. |

3) Entlastung der Direktion und des Aufsichts-

rathes auf Grund vorbezeihneter Berichte und Rechnungen. :

4) Bestimmung übec die Verwendung des Rein-

ewinnes und die Höhe der auszuzahlenden ividende.

5) Neuwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrathes

für ein ausgetretenes Mitglied. h

6) Berathung und Beschlußfassung über allfälltg

an die Versammlung gestellte Anträge.

Jeder Aktionär, welcher an der Versammlung theil- nehmen will, hat sih spätestens am dritten Tage vor dem Versammlungstage durch Hinterlage seiner Aktien bei der Basler Handelsbank in Basel zu legitimieren. Hiergegen empfängt er die Eintrittskarte, welche allein zur Theilnahme an der Versammlung berechtigt. Unmittelbar nach der Generalversammlung werden die Aktien gegen die Rüdlgabe des Hinterlegungsscheines wieder aus- geliefert. /

Steineu, den 5. März 1898.

Der Präfident des Aufficht8rathes : R. Geigy-Merian.

[81365] Vierzehnte ordentliche Generalversammlung

der Aktionäre der

Ueuen Dampfschiffahrt-Gesellschaft den 31. März 1898, Vormittags 11 Uhr, im Hause große Altefähre Nr. 21.

Tagesorduung : 1) Erstattung des Jahresberihtes und Bericht des Aufsichtsrathes. i 2) Vorlage der Jahresrechnung und Genehmigung der Bilanz. 3) Wahl eines Mitgliedes des Aufsichtsrathes. 4) Auflösung der Gesellschaft. Lübeck, im März 1898. Der Vorstand.

[81330]

Die 9, ordentliche Geueralversammlung der Aktiéngeséllshaft Spar- und Vorshußbank Gahlenz findet Dounerstaäg, deu 31, März 1898, Nachmittags 3 Uhr, im Drechßler'shen Gasthofe zu Gahlenz ftatt.

Die geehrten Aktionäre werden hiermit ergebenst eingeladen.

Tagesordnung :

1) Vorlégung des Geschäftsberichts im allgemeinen und des gp es Jahresabschlufses auf das Jahr 1897 fowie Entlastung dec Verwaltung.

2) Beschlußfassung resp. Genehmigurg zum Auf- wand! des im Abschluß behufs Deckung des Verlustes eingestellten Reservefonds.

3) Ergänzungswahl des Aufsichtsraths.

Die Jabréerehnung und der Geschäftsbericht liegen für die Aktionäre im Geschäftslokal aus.

Gahleuz, den 12. März 1898.

Aktiengesellschaft Spar und Vorshußbank. Gahlenz.

Garl Breitfeld, Dir. Carl Müller, Kass.

(81335) Vayerisches Brauhaus Pforzheim A. G.

In der außerordentlichen Generalversammlung vom 9. Februar d, J. wurde bes{lossen, das Grundkapital durch Ausgabe von 250 Stück au! den: Inhaber lautenden Aktien über je #4 1000.— um 250 090.— mit Dividendenberechtigung vom 1, Oktober 1898 ab und mit 49% Zinsgenuß vom 1, April bis’ 1. Oktober zu erhöhen,

Diese #4 250 000,— Aktien wurden lt. Beschluß obiger Generalversammlung an die Bankfirma Kahn & Co. in Frankfurt a. M. zu 1109/9 frei von allen Lasten für die Gesellshaft begeben, mit der Maß- gate, daß den” jeßigen Besitzern von je 4 4000.—

ktien der Bezug einèr neuen Aktie über #6 1000.— zum Kurse von 114 %/ anzubieten ist,

Teangemas ersuhen wir die Aktionäre unserer Gesellshaft, welhe von vorstehendem Bezugsrecht

Gebrau machen wollen, bei Verlust thres Anrechts

ihre Anmeldung in der Zeit vom 21. März bis .- S1, März'd. J. inkl. bei dem Bankhäuse Kahn

«& Co; in Fraukffurt a. M. vorzunehmen.

Dur A 4000 nicht theilbare Restbeträge können nit berüdsihtigt werden.

Bei Ausübung des Bezugsrechts sind die Aktien, ohne „Dividendenbogen, mit doppeltem Nummern- Perteiuiße wozu Formulare bet. der Bezugsstelle; sowie bei dem Pforzheimer Bankverein in Pforz- heim und bei uns felbst erhältlich sind, einzureichen und werden, mit einem Supaanoruck versehen, sofort zurückzegeben. Bei Einreichung is der Betrag für die neuen ftien zu 114 9%: abzüglih 4 9/6 Stüd- zinsen vom 1, April bis“ 1. Oktober, demna mit "#6 1120.— bâar, zu entrihten. Ueber die geleistete Zählüng wird Quittung ertheilt, gegen deren Rück- e Va Aushändigung der neuen Aktien später

Pforzheim, den 10, März 1898.

Bayerisches Brauhaus Pforzheim A. G.

Friy Jordan.

efellshaft stattfindenden

131367] F, Buhzke & C2

Aktiengesellschaft für Metall-Industrie. Die neuen Dividendenbogen (Serie Ax) zu unseren Aktien können gegen Rückgabe der mit doppeltem, arithmetisch geordnetem Rummern- verzeichniß einzureihenden Talons von jeßt ab bei der Deutschen Genossenschafts - Bank von Soergel, Parrifius «& Co. und den Herren C. Schlefinger-Trier & Cie. in Empfang genommen werden. Berlin, den 14. März 1898,

[81353]

Lederwerke, vorm. Ph. Fac. Spicharz in Offenbach a. M.

Bilanz am 31. Dezember 1897.

Activa. M H

An Immobilien . 839 211/51 Maschinen 133 971/53 Geräthschafien 23 75711 Treibriemen 4 459 96 Fuhrpark 1 614/85 Mobilien 2 908/07

atente ' 588/92 1 109 323/38

ass 4 678/43 93 926/98 7 238

Effekte 8 e 306 614/09

Debitoren

Verlust :

Vortrag von 1896 4 118 352.68 Reingewinn pr. 1897 , 21 062.71

97 289 2 625 582

PasSsîva,

Per Aktien-Kapital

« Obligationen- Kapital

à MTEDItOTE. s Arbeiter-Unterstüßung.

1 500 000 482 232 640 342

3 007 2 625 582

Gewinn- und Verluft-Kouto.

Soll. M 4

An Verluft-Bortrag von 1896 , . 118 362/68

Unkosten-Konto 156 301/64

- Abschreibungen 30 438/35

305 092/67

80595 s [ Bie m L, April C898 fälligen Kupons unserer Obligationen werden vom 21. cr. ab von unseren Zahlftellen in Berlin, Breslau, bios 77 aus a. Main, Hamburg und Leipzig eingelöst.

Berlin, 10. März 1898. Allgemeine Deutsche Kleinbahn-Gesellschaft, Actiengesellschaft.

[81424] j ; Geraer Jute - Spinnerei & Weberei zu Triebes.

Die diesjährige ordentliche Generalversamm- sung der Aktionäre der Geraer Jute-Spinnerei & Weberei zu Triebes soll Montag, den 4, April d. J., Vormittags 1A Uhr, im Saale des Hotel Frommater zu Gera abgehalten werden.

Tagesordnung :

1) Gesäftsberiht und Rechnung8abschluß auf das Jahr 1897, sowie Beschlußfassung über die Gewinnvertheilung und Ertheilung der Decharge.

2) Ergänzungs8wahl des Aufsichtsraths.

3) Wahl von zwei Revisoren.

Unter Bezugnahme auf die einschlag unden Be- stimmungen der Statuten werden die Herren Aktionäre zu dieser Versammlung hierdurch mit dem Bemerken eingeladen, taß die Ausgabe der Eintritts- tarten unter Vermerk der Anzahl der zu vertretenden Stimmen von Vorwittags 10—11 Uhr im Ver- fammlungslokale erfolgt und daß die Ausweisung des Aktienbesißes entweder durch Vorzeigen der Aktien oder tur amtliches Zeugniß oder dur Zeugniß eines der nachbenaunten Baukhäuser und Bankinstitute, und zwar:

Allgemeine Deutsche Credit - Anstalt, Leipzig,

Creditanftalt für Judustrie & Handel, Dresden,

Gebr. Oberländer, Gera,

zu erfolgen hat. ;

Der gedruckte Geshäftsberiht wird vom 22. März ab in dem Geschäftslokale der Gesellschaft zu Triebes und in den Bureaux der vorgenannten Bankhäuser zur Abgabe an die Herren Aktionäre bereitliegen.

Gera, den 14. März 1898.

Der Auffichtsrath der Geraer Jute-Spiunerei & Weberei zu Triebes. Alfred Weber, Vorsitzender.

Haben. Per Waaren-Konto Betriebs-Gewinn auf 3 Fabrikations-Konti 204 799/84 Gewinn auf Wechsel 294211 «„ Gewinn aus Effekten 60 [75 Verlust-Vortrag von 1896... M4 118 352.68 « NRein-Gewinn pro ¿S OBATI 97 289/97 305 092/67 Offenbach a. M., den 16. Februar 1898, Die Direktion.

13133) Flensburg-Stettiner Dampsshissahrt-Gesellschaft.

für die Geschäftsperiode vom L.' Jauuar bis 31. Dezember 1897, Vilanz.

M S 70 000|— 45 000 75 000 130 000

Activa. „Saturn“, Werth- Konto „Sexta“,

„Silvia“,

„Stella“, | ¿ „Suomi“, 200 000 Gütershuppen N 24 000| Inventar: Konto 400 ivers i 1 299 2512

8 260 16 023 1 279 573 774137

Q@AAAEAA AAaEAEAA

Lager-Konto ,

S. S. „Suomi*, unverbrauhte Affe- furanz-Prämie , Havarie: Konto, unzeregelte S. S. „Saturn“ Kassa-Konto

Havarie

Passiva. Aktienkapitál, 370 Akt. à M 1000 . Reservefonds-Konto . gtrgrss Erneuerungs- und Dispositionsfonds- Konto

Priorität8anleihe

Diverse Kreditores

Tantième-Konto

Dividenden-Konto

370 000 22 000

2 4608 145 000 18 226 1 287 14 800 573 774):

97 009| 1472|

603|

Abschreibungen

Abgaben-Konto

Kürsdifferenz-Konto

Güterschuppen

Unkosten-Konto . . .. öIntéressen-Konto

Dampfer „Hermine“ Reservefonds-Konto

Erneuerungs- und Dispositionsfonds- Konto N Täntième-Konto

Dividendén-Könto:

4 9% von 370 000 M

7) Erwerbs- und Wirthschafts: Genossenschaften.

Keine.

8) Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten. [81162]

Auf Grund der Verfügung von heute if der Rechtsanwalt Eugen Schlinzigk zu Flatow in die Liste der bei dem hiesigen Amtsgeriht zugelassenen Rechtsanwalte eingetragen worden.

Fiatow, den 12. März 1898.

Königliches Amtsgericht. [81165]

Der Rechtsanwalt Dietrichs bierselbst ift in die Liste der bei dem hiesigen Amtêëgerichte zugelassenen Rechtsanwalte am beutigen Tage eingetragen worden.

Hattingen, den 12. März 1898.

Königliches Amisgericht. [81164! Bekanutmachung.

In die Liste der bei dem unterzeihneten Amts- gerichte zugelassenen Rechtsanwalte ist heute der Gerichts-Assessor Walther Müller von hier ein- getragen worden.

Stuhm, den 11. März 1898.

Königliches Amtsgericht.

[81163]

Der Rechtsanwalt Oskar Ehrlich zu Erfurt hat seine Zulassung als Rechtsanwa!t bei dem hiesigen Amtsgericht aufgegeben und ift auf seinen Antrag in der Liste der bet dem unterzciwneten Amtsgerichte zugelassenen RNehtsanwalte heute gelös{cht worden.

Erfurt, den 12. März 1898.

Königliches Amtsgericht,

[81161] Bekauntuiachung.

Der Eintrag des K. Advokaten und Rechtsanwalts Karl Kolb in München in der Liste der bei dem K. Obersten Landesgerichte zugelassenen Rehtsanwalte ist wegen des am 8. März 1898 erfolgten Ablebens des genannten Anwaltes beute gaelösht worden.

München, den 10, März 1898.

Der Präsident des K. Obersten Landesgerichts :

Dr. Schmitt.

Keine.

Gewinn.

Etzielt. Verd. durch die Dampfer „Saturn“, „Sexta*, „Silvia“, „Stella“ und „Suomi“

Der Verwaltungsrath. S. Frohne. . Jessen. Jacob Petersen. Vorstehende Bilanz ist von uns geprüft und mit den Geschäftsbüchern und Belegen übereinstimmend

gefunden. cit ér Au tsrath. Chr. S({hrader. Ls A: P Kloster. g.

Nane Kro NB. Die Dividende kann vom 1. April ab auf dem Komtor der Gesellschaft, Norderhofen- denftraße 17, gegen Einlieferuag der Kupons Nr. 5

erhoben werden.

A B C R R S I T E R I R E A R S F E E Ed

10) Verschiedene Bekannt- ae machungen.

Von der Dre2duer Bauk hier ift der Antrag gestellt worden, Á U 200 000’ neue Aktien des Chem- uer Vank - Vereins zu Chemnitz i. S,, dividendenberehtigt ab 1. Januar 1898, zum Börsenhandel an der hiefigen Börse zu- zulassen. Berlin,- den 12, März 1898.

Pulassungsstélle an der Börse zu Berlin.

Kaempf.

Von der Deutschen Bauk hier gestellt V 00d É s N ian Antrag nom, bvollgezahlt der Oberrheinischen Bauk ia ‘Prauttien Nr. 1 bis 15000 gleih 15 000 Stück à « [m E TIERVANDE an der hiesigen Vörse äu ula en. q Berlin, den 12. März 1898. [81317] Bulassungsstelle an der Börse zu Berlin, Kaempf.

[78218] Brandenburger Spiegelglas - Versicherungs - Gesellschaft, Die geehrten Mitglieder der Gesellschaft werden hierdurh zur 35. ordentlichen Generalversamm, lung am Mittwoch, den 23, März cr., Nach- mittags 4 Uhr, im Stadtpark, Steinstraße 49 zu Brandenburg a. H., eingeladen. Tage®sorduung : 1) Bericht des Vorstandes über das verflofseneGeschäftg: jahr; Vorlage der Jahresrechnung und Bilanz, 2) Bericht des Verwaltungsrathes über diese Vorlagen und Beschlußfassung über Ertheilung der Decharge, 3) Beschlußfassung über die Vorschläge des Verwal, tungsrathes betreffs der Verwendung des Rein- gewinns. j j 4} Neuwahl für zwei ausscheidende Mitglieder deg Berwaltungsrathes. Braudenburg a. H., den 1. März 1898. Für den Verwaltungsrath: Der General-Direktor: W. Wagenit. Otto Meinicke.

Rlostergärtnerei Sornzig,

Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die ordentliche Versammlung der Gesellschafter der Klostergärtnerei Sornzig, Gefellshaft mit be- {ränkter Balhung, wird Dienstag, den 29, März 1898, Vormittags 10 Uhr, in Leipzig, Promenadenstraße Nr. 1, abgehalten. Das Lokal wird 310 Uhr geöffnet und 10 Uhr geschlofsen. Tagesorduunug : 1) Vorlegung der Bilanz und der Gewinn- und Verluit-Rechnung für das Geschäftsjahr 1897, 2) Ertheilung der Entlaftung an den Vorstand der Gesellschaft. Soruzig, den 12. März 1898. [81329] Der Vorstand. Dr. Coldiß.

[81310] „Borussia“, Hagelversiherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit zu Berlin.

Die Herren Mitglieder der „Borussia“, Hagel- versiherungs - Geselishaft auf Gegenseitigkeit zu Berlin werden zu der am Mittwoch, den 30, März 1898, 117 Uhr Vormittags, in den Geschäftsräumen der Gesellshaft hierselbft, Potsdamerstraße 74, stattfindenden aufterordeunt- lichen Gencralversammlung hiermit ergebenft eingeladen.

Tagesordnung :

I. Mittheilung über das Ergcebniß der dur den Verwaltungsrath und die Direktion veran laßten Revision der Geschäftsleitung.

IT. Entlastung des Verwaltungsraths und der Direktion für das Jahr 1897.

IIT. Antrag zu § 8 der Tagesordnung.

Berlin, den 14. März 1898.

„Borussia“, Hagelverficherungs - Gesellschaft auf Gegenseitigkeit zu Berlin. Der Verwaltungsrath. von Puttkamer.

[81366]

Nachdem die Zieseke’she Kunst- u. Handelsgärtnerei, Ges. m. b. H. in Bernburg, in Liquidation ge- treten und Herr Vollrath Lehmecke in Bernburg zum Liquidator ernannt worden ist, werden alle die- jenigen, die noch eine Forderung an gen. Gesellschaft zu haben glauben, ersucht, diese bei gen. Liquidator zur Anmeldung zu bringen.

Bieseke'sche Kunst- und Handels- gärtnerei, Ges. m. b. H, Bernburg.

(81160) Moskauer

Funternationale Handelsbank. Zentrale: Moskau. Filialen in: Rjasan, Tula, Kursk, Penfa, Libau, Sewastopol, Smolensk, Iwroanowo - Wosnesensk, Witebsk, Dwinsk, Eupatoria, Brest-Litowsk, Jaroslaw, Buchara, Kokand, Teheran, Königsberg, Danzig, Leipzig, Marseille, Rotterdam, Stettin. Agenturen in: Mohilew-Pod., Pawlograd, Skopin, Jefremof, Saransk, Buguruslan, T|cheljabinsk.

Monatsbilanz per 31. Dezember 1897, Activa. Rbl. Kassabestand und Bankguthaben . . 2508 010,72 Wechselportefeuille, russ. und ausl. . . 11 742 799,64 Darlehen gegen Sicherheit 13 129 997,47 Effektenbestand*) 6 160 007,50 Konto-Korrente 8 160 511,77 Konto der Filialen 3 000 950,08 Unkosten 1897 696 945,24 nsitorische 3 4721 Transitorishe Summen 23 24,2 Immobilien 1127 173,51 21 606,62 46 576 028,97

Passîva. Rbl.

Volleingezahltes Kapital No E Rbl. 3 483 233,74

rdentliches i; / ,38

Außerordentliches , 212 02664) 3 695 260

Depofiten L e LOTTS 196,32 Rediskont, Spezialkonti 2c 1381 2068 é Konto- Korrente g 7 e Le Z Konto der Filialen . . 33271 60. 40

Accepte 59 606.18

ällige Zinsen 1 866 884,29 Sinsen und Kommissionen 969 791,15

ransitorisdse Summen . . . .. 4 ensionsfond . .. 138 368,3 VERE 46 576 028,9

4 Jn dieser Summe sind Rbl, 3553 951,99

Reservekapitalien inbegriffen.

31. März, Vorm, 11 Uhr, im Vereinsbureau, Birkenallee 19 11, Eingang Kronenhofstraße, ergebenft eingeladen.

Stettin, den 12, März 1898.

(oe Gemäßheit des § 7. des Vereinsstatuts werden

die Mitglieder des Pommerschen Vereins zur Ueberwachung von Dampfkesselu zur 20. Ge- neralversammlung auf Donnerstag,

den | Dr. Delbrück, Geh. Komm. - Rath, Vorstgender.

Einladung zum Abonnement.

Bei dem bevorstehenden Beginn des neuen Quartals laden wir zum Abonnement auf die „Darmstädter Zeitung“ ergebenst m :

Die „Darmstädter Zeitung“ erscheint täglih (mit Ausnahme des Sonntags) in einer doppelten Ausgabe und is in der Lage, allen Ansprüchen an Vollständigkeit, Reichhaltigleit und NRaschheit der Nachrichten zu genügen. Sie wird so frühzeitig expediert, daß das Nachmittagsblatt noch an dem- selben Tage, au dem es ausgegeben wird, in die Hände unserer Leser im Großherzogthum

elangt. Die „Darmstädter Zeitung“ wird wie bisher den hessischen Angetegenheiten, beziehungsweise en Nachrichten aus dem Groftherzogthum, in jeder A ausgedehnte Beachtung widmen. In ent- fpredens hervorragender Weise wird die „Darmstädter eitung“ die Angelegenheiten des Deutschen Reichs ehandeln. Ueber die Verhandlungen des Deutschen Reichstags wird regelmäßig auf das rascheste und genaueste referiert; die Verhandlungen der preußischen und anderen deutschen konstitutionellen Körper- jhaften finden eingehende Berücksichtigung. Die äußere Politik und die inneren Verhältnisse der außer- deutshen maßgebenden Großstaaten erfahren entsprehende Behandlung.

Die Telegramme werden bei dem ¿weimaligen Erscheinen mit besonderer Raschheit, erforder- lichen Falls durch Extraausgaben, mitgetheilt. Die Kurse der Fraukfurter Börse finden noch an demjelben Tage in dem Nachmittagsblatt Aufnahme.

Die „Darmstädter Zeitung® bringt als Feuilleton Original-Nomane und -Novellen, Aufsätze wissenschaftlichen, belletristisWen und künstlerischen Inhalts und die neuesten wichtigen Nachrichten aus allen Gebieten der Kunst und Literatur.

Die Jahresberichte der Großh. Fabrikinspektoren, die interessanten Mittheilungen der Großh. Zentralstelle für Landesstatistik, sowie das jährlich erscheinende Zugangs-Verzeichnifß de Grouy. M VIILOIYEE und das Zugangs-Verzeichniß des Großh. Muscums werden kostenfrei als Beilage ausgegeben.

Die „Darmstädter Zeitung“ kostet in Darmstadt vierteljährlih mit Bringerlohn 4 4, am Expeditionsshalter abgeholt 3 #4 25 S, bei den Postanstalten inkl. des Post-Aufschlags 3 4 7b pro Vierteljahr exkl. Bestellgebühr.

daß sich derfelbe zufolge der sehr

lag Ds des Anzeigentheils bemerken wir, ftarken Auflage, der Verbreitung der „Darmstädter Zeitung“ in aklen Gemeinden des Grofßherzog-

thums und des Umstandes, daß sie als Organ für die Bekanntmachungen aller öffentlichen Behörden dient, vorzugsweise g Veröffentlichungen eignet, die man zur Kenntniß des ganzen Landes zu bringen wüns t. Die Einrückungs-Gebühren betragen für den Raum der fünfspaltigen Petitzeile 15 t; fr Lokal-Anzeigen 10 Z für den Raum der fünfspaltigen Garmondzeile, und es finden Inserate \fowohl in dem Vormittag8- wie in dem Nachmittagsblatte Beförderung.

Darmstadt, im Värz 1898.

Die Expedition der Darmstädter Zeitung.

(81320)

{81041])

Prospeect. Nom. Kronen 30 000 000 25 500 000 Neihsmark

Serie T1 4%ige steuerfreie Communal-Obligationen

(rückzahlbar mit 102 Prozent des Nominalwerthes) der

Pester Ungarischen Commercial-Banlk.

Verftärkte Verloosung oder Kündigung vor dem 1. April 1905 ausgeschlofsen.

Die auf Grund des Königlichen E Nr. 13 978/918 vom 14. Oktober 1841 mit dem Sitze in Budapest gegründete Aktiengesellschaft „Pester ungarishe Commercial-Bank“ (Pesti magyar kereskedelmi bank, Banque Commerciale Hongroise de Pest), welche ihren Betrieb am 1. August 1842 begonnen hat und deren Dauer sih bis zum Jahre 2090 erstreckt, emittiert in Gemäßheit des Geseßartikels XXXTI vom Jahre 1897 und auf Grand threr Statuten, durch Kauf oder Verloosung binnen 504 Jahren rüdck- zahlbare Kommunal-Obligationen in Abschnitten à 200 Kronen = A 170, 1000 Kronen = M 850, 2000 Kronen = A 1700 und 10 000 Kronen = „« 8500. Die Pester Ungarishe Commercial-Bank wurde in den laut § 160 des ungarischen Handelsgeseßes (G.-A. 1875 XXXVI[) errihteten Register für Aktien- gesellschaften Band I Folio 356 am 30. Juni 1876 eingetragen.

Die Direktion der Pester Ungarischen Commercial-Bank hat in der Sizung vom 1. Februar 1898 auf Grund des § 16 Nr. 12 der Statutea die Ausgabe einer neuca Serie (Il) 4°/%ige Kommunal- Obligationen (mit T02°/, des Nominalbetrages rückzahlbar) von Nominale 30 000 000 Kronen = 25 500 000 Reichsmark auf Grund der von der Bank erworbenen und noh zu erwerben- den Darlehensforderungen gegenüber dem Staate, staatlihen Anstalten, Munizipien, Städten, Gemeinden und anderen zur Ausschreibung von öffentlichen Lasten berechtigten Korporationen oder Gesellschaften be- \{lofsen. Die Kommunal-Obligationen der Serie Il sind spätestens innerhalb 504 Jahren vom Tage der Ausstellung ab rückzahlbar, können aver vor dieser Zeit von seiten der Bank durch Kauf oder mittels Verloosung oder Kündigung eingelöst werden. Eine stärkere Verloosung oder Rückzahlung als die der planmäßigen Verloosung entsprechende ift vor 1. April 1905 nicht zulässig.

Die in ungarisher und deutsher Sprahe ausgestellten Stücke lauten auf den Inhaber oder auf einen bestimmten Namen und sind mit halbjährlich am 1. April und 1. Oktober fällig werdenden Kupons versehen. : E U

Die Verloosungen finden in Budapest halbjährlich im Beisein eines Königlichen Notars und des Aufsihtsrathes unter Beobachtung der im Geseßze hiefür vorgeschriebenen Formalitäten statt. Die Kom- munal-Obligationen gelangen sech8s Monate nah der Verloosung zur Einlösung.

Die Tilgung der Kommunal. Obligationen erfolgt zu LOS0%/% des Nennwerthes. Die erste Ausloofung erfolgt im September 1898, doch muß die Verfallzeit der solher Weise zur Einlösung ge- langenden Kommunal. Obligationen in minimo zwölf Monate, vom Tage der Aueftellung der Kommunal- Obligationen an gerechnet, betrage". Die Bank kann vom 1. April 1905 ab die Ausloosung beliebig verstärken oder die im Verkehr befindlihen Kommunal-Obligationen mit sechsmonatlicher Frift zur Rück- zahlung kündigen. Die Kommunal-Obligationen sind seitens des Jnhabers unkündbar, in Verlust gerathene Kommunal-Obligationen müssen ordnungsgemäß bei dem Budapester Handelsgeriht amortisiert werden. Die Verlautbarungsfrist ist eine 12- monatliche, welhe bei den Kommiunal-Obligationen vom Tage der leßten Kuponfälligkeit an gerehnet wird.

Die Bank ist verpflichtet, ihre Kommunal-Obligationen in dem Maße aus dem Verkehr zurück- zuziehen, als die Beträge der die Bedeckung der Kommunal-Obligationen bildenden Darlehensforderungen sich durch Rückzablung oder aus einem anderen Grunde vermindern.

: Die Kupons der sechs Monate nah erfclgter Ziehung oder Kündigung fälligen Kommunal- Dbligationen werden zwar auch über diesen Termin hinaus eingelöst, jedoh wird der Betrag derselben bei der Auszahlung des Kapitals von diesem abgezogen; sechs Monate nah der Fälligkeit beginnt die Ver- zinsung des rückständigen Kapitals zu dem für Check-Einlagen festgesetzten Zinsfuße unter Abzug der gesetz- lihen Kapitalszinz steuer zu Gunsten des Eigenthümers der Kommunal- Obligation.

Zinfen und Kupons, die nicht binnen sechs Jahren, und Kommunal-Obligationen, welche nicht binnen 20 Jahren nah ihrer Verfallzeit behoben werden, sind verjährt und fallen der Bank zu.

Die Auszahlung der fälligen Zinsen und die Rückzahlung der verloosten oder ge- kündigten Kommunal- Obligationen, leßtere mit Krouen 204,— = 4 173,40 für je Nomi- nale Krouen 200,— = Nominale 4 170,— erfolgt ohne jeden Steuer-, Gebühren- oder soustigen Abzug nah Wahl des Juhabers in Kronen oder deutschen Reichsmark zu dem ein für allemale festgeseßten Umrechnuugskurse 1 Krone 0,85 46.

Die Einlösung fälliger Koupons und Obligationen wird besorgt

in Budapest bei der Pester ungarischen Commercial-Bauk, in Berlin bei der Nationalbank für Deutschland,

in Hamburg bei Hecren L. Behrens «& Söhne,

in {Frankfurt a. M. bei Herren Gebrüder Bethmanu,

in Karlsruhe bei Herrn Veit L, Homburger. Ó |

Bei diesen Stellen erfolgt auh die Aushändigung neuer Zinsbogen kostenfrei.

Die Kommunal-Obligationen der Pester Ungarischen Commercial-Bank find im Sinne des G.-A. XXXK1Uxï1 vom Jahre 1897 von der Kapitalzinsen- und Rentensteuer, sowie von dem Einukommensteuerzuschlag befreit. Die Bank übernimmt die Verpflichtung, die Koupons und fälligen Obligationen frei von jeden gegenwärtigen und zukünftigen Steuern und Gebühren einzulösen; auch werden die Kommunal-Obligationen in alleu

weigen der staatlichen und munizipalen Verwaltung als Kautionen angenommen. Diese Kommunal-Obligationen find nah dem Gesez-Artikel XXXII vom Jahre 1897 zur verzinslihen Anlage des Vermögens von Gemeinden, Korporationen, Stiftungen und untet öffentliher Aufsicht stehenden Anftalten, sowie Fideikommiß- und Depositengeldern geeignet. Sie werden bei sämmtlichen Haupt- und Zweiganstalten der Oesterreichish- Ungarischen Bank im Darlehen®geschäfte als Unterlage angenommen.

Zur besoudereu Sicherstellung der durch die Gesellschaft emittierten Kommunal- Obligationen dienen: ¡

1) Die fstatutenmäßiz sihergestellten Coperunge, auf Grund welher Kommunal-Obligationen emittiert werden. Dieselben unterliegen der Exekution niht, und in Betreff derselben können die Fälle der Verwerthung infolge eines Konkurses ausgenommen durch dritte Personen überbaupt keine Nechte erworben werden. Auch im Falle eines Konkurses können dritte Personen erst nach Befriedigung sämmt- liher Inhaber von Kommunal-Obligationen Rechte auf diese Forderungen erwerben. Jm Sinne des Ges.-Ärt. KXXUL vom Jahre 1897 wird die Priorität der Befißer von Kommunal-

bligatiouen auf diese Darlehensforderungen mit Futervention eines Königlichen Notars auf den betreffeuden Originaldokumenteu vorgemerkt. Diese Vormerkung kanu vor dem

Aufhören der betreffenden Forderung in gültiger Weise nit gelöscht werden. Die Rechte der Kommunal -Obligationen - Gläubiger werden eintretenden Falles durch einen gerihtlich eingeseßten Kurator wahrgenommen.

/ __ Der Gesammtheit der Inhaber von Kommunal-Obligationen steht hiernach ein Pfandrecht auf sämmtliche Darlehensforderungen zu, auf deren Grundlage die Kommunal-Obligationen emittiert wurden. Der oder die Inhaber eines Zehntels der im Verkehr befindlichen Kommunal-Obligationen des Institutes können gegen Vorschießung der Kosten und Deponierung der Kommunal. Obligationen bei dem kompetenten Gerichtshofe verlangen, daß die auf das Kommunal-Obligationen-Geschäft fich beziehende Gebahrung durch Sachverständige untersucht und das Resultat der Untersuchung ihnen mitgetheilt werde.

2) Der zur Sicherstellung der Kommunal - Obligationen - Gläubiger abgesondert verwaltete Spezial-Sicherstellungsfond, welcher laut Ges.-Art. XXX1] vom Jahre 1897 mindestens 1 500 000,— FI. fie d muß, und durch Beschluß der Direktion vom 1. Februar d. J. auf Fl. s. W. 3 600 000,— festge egt worden ist, Nah dem Ges.-Art. XXX1Il vom Jahre 1897 hat die Erhöhung des Sicher- \tellungsfonds der Steigerung des Umlaufes an Kommunal -Obligationen entsprehend zu erfolgen. Gegen diesen Fond kann kraft des bezeihneten Gesehes keine gerihtliße Exekution geführt werden.

Laut Ges.- Art. XXXIT vom Fahre 1897 darf die Summe der im Umlaufe befindlichen Kommunal-Obligationen das Zwanzigfache des Spezial-Sicherstellungsfonds nicht übersteigen. Der Ge- sammtbetrag der ausgegebenen Kommunal-Obligationen darf niemals die Gesammtsumme der ihnen zu Grunde liegenden Forderungen überschreiten.

Der Aufsihtsrath hat darüber zu wachen, daß nit mehr Kommunal-Obligationen ausgegeben werden, als durch statutenmäßige Darlehensforderungen thatsählich \sichergestellt sind. Der Aufsichtsrath hat demnach bei jeder stattfindenden Ausfertigung von Kommunal-Öbligationen nach gepflogener Erhebun und gewonnener Ueberzeugung die jeder Kommunal-Obligation beigefügte Bestätigung, „daß dieselbe au Grundlage der Bestimmungen des Ges.-Art. XXXI1 y. F, 1897 ausgefertigt sei“, durch Unterschrift eines seiner Mitglieder zu beglaubigen, den Verloosungen beizuwohnen und das Unbrauchbarmachen der eingelösten Kommunal-Obligationen zu überwachen:

- Die Pester Ungarishe Commercial-Bank gewährt Darlehen :

: a. dem Staate oder staatlichen Anstalten (z. B. Königlichen ungarischen Staatsbahnen, staatlichen iet it e.) gegen Schuldurkunden, in welchen eine bedingungslose ZahiunasverpiliGtata des Staates estgesezt ist.

b. Munizipien (d. i. Komitaten und Königlichen Freistädten), ferner Städten, Gemeinden und anderen zur Ausschreibung öffentlicher Lasten berechtigten Korporationen und Gesellschaften (z. B. Wasser- regulierungsgesellshaften 2c.).

De Darlehen müssen durch Steuern, Regalien, Pflaster-, Markt- oder Wass :rregulierungs- zuschläge oder dur verpfändete staatliche Beiträge sichergestellt sein.

Jeder Beschluß hinsihtlich der Aufnahme eines Darlehens, den eine der vorstehend angeführten Körperschasten faßt, muß der Regierung mit Angabe der für den Dienst des Anlehens gebotenen Sicher- stellung unterbreitet werden, und darf das Anlehen erft nach Genehmigung seitens der Regierung aufs genommen werden. Die betreffende Schuldurkunde muß mit einer die Genehmigung der Regierung enthaltenden Klausel versehen werden. Eine Ausnahme von dieser Regel bilden nur die Anlehensaufnahmen von Gemeinden, welhe niht die Qualifikation eines Munizipiums besißen. Diese bedürfen nicht der Se eung der Regierung, sondern nur der Genehmigung des vor eseßten Munizipiums (Komitates), welche Gene ung auf gleiher Grundlage und nah denselben Prinzipien ertheilt wird, wie die Ge- nehmigung der Regierung in den hiefür vorgesehenen Fällen. Diese Genehmigung kann jedoch nur in Plenarsißungen des betreffenden vorgeseßten Munizipiums. erfolgen; die Protokolle dieser Plenarsißungen müssen dem Ministerium des Innern vorgelegt werden.

Außer den vorstehend angeführten

1) gesammten Forderungen, auf Grund deren Kommunal-Obligationen emittiert werden, und

2) dem Spezial-Sicherstellungsfond dienen

3) zur weiteren Sicher ftellung der Juhaber von Kommunal-Obligationen gleih- berechtigt mit den anderen Gläubigern das Aktienkapital und die Reservefonds der Bank.

Z Die „Pester Ungarishe Commercial-Bank“ ist laut § 16 ihrer Statuten zu folgenden Ge- schäften berehtigt :

L) Esfomptieruug von Wechseln, Anweisungen, Renten, Policen, Warrants, CheckÆs, Gewährung von Acceptatiouskrediten, zur Ausführung von Bauk- und Wechslergeschäften sowie von Börsen- und Finanzoperatiouen jeder Art und Betheiligung au denselben.

2) Kauf, Verkauf und Belehnung von Werthpapieren, Devisen, Münzen, Jmmobilien, L SLVELHNYES und Belehuung von Waaren und Landesprodukten, sowie Ausgabe von

arrants.

3) Uebernahme und Besorgung von Anlehen für die Staatsverwaltung, Gemeinden, Korporationen, Gesellschaften und Private allein und in Verbindung mit Anderen.

) Industrielle, landwirthschaftliche, kommerzielle und Verkehrsunternehmunugen aller Art zu errichten oder sih an deren Errichtung zu betheiligen.

5) Betrieb des Konto-Korreunt-Geschäftes.

: 6) Uebernahme von Geldern gegen Kassascheine auf Namen oder Ueberbringer, nicht unter 50 Fl. und mit bestimmter Kündigungsfrist; daun Uebernahme von Geldeinlagen auf Sparbücher.

7) Uebernahme von Depositen gegen eine gewisse Gebühr oder gebührenfrei.

8) Hypothekar-Darlehen an Eigenthümer unbewegliher Güter mit Fnbegriff von Häusern auf lange oder kurze Frist zu gewähren, deren Rückzahlung sowohl auf einmal, als in Raten oder Annuitäten bedungen werden kann.

9) Bestehende hypothekarische Kapitalforderungen einzulösen.

10) Darleheu zu gewähren anu den Staat oder an ftaatliche Anstalten CUnuter- nehmungen), feruer an Munizipien, Städte, Gemeinden und andere zur Ausschreibung vou öffentlichen Lasten berechtigte Korporationen soweit dieselben zur Aufnahme solcher Dar- lehen durch das Gesetz oder durch geseßmäßig erwirkte Bewilligung berechtigt sind uit nur gegen hypothekarische Si cherftellung, sondern auch ohne folche, gegen Zusicherung der Verzinsung und Rückzahlung mittels Umlagen oder souftigeu Einnahmen, eventuell gegen andere Sicherftellungen.

11) Unternehmungen oder Gesellschaften, welche die Verbesserung von Grund und Boden, die Herstellung, Erhaltung oder den Betrieb von Kommunikationsmitteln, welher Art immer zu Wasser oder zu Lande, oder deren Bauführungen zum Zwecke haben, zu unterstützen, indem sie diesen Unternehmungen oder Gesellschaften Kredite oder Darlehen gegen Bedeckung durch Hypotheken, Faustpfändern, oder andere Sicherstellung, insbesondere auch gegen Garantie, welhe von Landes-, Beztrks- und Ortsgemeinden, oder in sonst zulänglihec Weise geleistet werden, gewährt.

n 12) Auf Grund der unter Punkt 3 u. 8—11 erwähnten Geschäfte uud bis zum Belaufe der Summen, welche die Darlehensnehmer aus diesen Geschäften der Bank schulden, Pfandbriefe oder im Sinne des Ges.-Art, XKX1AxX v. J. 1897 Ainstragende Schuld- verschreibungen auszugeben, welche im Wege der Verloosung zurückgezahlt werden.

13) Ihre eigenen Pfandbriefe und Kommunal-Obligationen zu eéfomptieren und Vorschüsse auf dieselben zu erfolgen,

14) Hypothezierte unbewegliche Güter bis zur vollständigen Deckang der aushaftenden Darlehens- forderungen im Exekutionswege zu erwerben und dann wieder aus freier Hand oder im Wege öffentlicher Feilbietung zu veräußern. i;

Die Statuten der Bank haben im Laufe der Jahre vielfache Aenderungen erfahren. Die sämmt- lichen. Aenderungen find vom Budapester Königlichen Handel3- und Wechselgerihi genehmigt und in das Firmenregister eingetragen. Die Statuten vom Jahre 1897, welhe die sämmtlihea im Laufe der Jahre erfolgten Abänderungen enthalten, wurden im Register Band I. Folio 356 mittels Bescheides Nr. 108 576 ddo. 22. November 1897 und die Volleinzahlung des Kapitales von 15 Millionen Gulden mittels Bescheides Nr. 6536 ddo. 28. Januar 1898 eingetragen. /

Der Siß der Gefellshaft ift in Budapest; ihre Wirksamkeit erstreckt H auch auf die Länder der ung. Krone, wo sie nah Bedarf, über Beschluß der Direktion, Zweigniederlassungen errihten fann.

Die Generalversammlung besteht aus jenen Aktionären, welche in der freien Verwaltung ihres Vermögens geseßlih niht gehindert sind. :

Die Hinterlegung von einer bis 5 Aktien berehtigt zu einer Stimme, von 6 bis 10 Aktien zu zwei, von da an berechtigen je 5 Aktien zu elner Stimme mehr, sodaß 15 Aktien zu drei Stimmen, 20 zu vier u. f. w., endli 50 Aftien und darüber zu 10 Stimmen berechtigen.

Mehr als 10 Stimmen im eigenen Namen und 10 Stimmen in Vertretung Anderer also zu- fammen 20 Stimmen, kann kein Aktionär in feiner Person vereinen.

A ans stimmberehtigte Aktionär kann sih dur einen ebenfalls stimmberechtigten Aktionär ver- reten ianen.

Minderjährige können durch ihren Vormund, Frauen dur ihren Gatten, Gesellshaften, Körper- haften, Institute dur einen ihrer Firmaführer oder Vorstände vertreten- werden. Die Vertreter baben fih als folhe durch Vollmacht oder durch einen Ernennungs-Akt auszuweisen. baebalt Die ordentliche Generalversammlung wird jährli innerhalb der ersten vier Monate in Budapest abgehalten.

Die Einberufung der Generalversammlung ist in allen Fällen dreimal, und zwar zum erstenmal wenigstens 14 Tage vor dem Termine ihres Zusammentrittes, in der in den Statuten bezeihneten Weife zu veröffentlihen. Die Einberufungs-Kundmachung hat zugleih den Ort und die Zeit der Versammlung, sowie die Gegenstände der Verhandlung zu enthalten.

Gültige Beschlüsse können nur über die im Programm angegebenen Gegenstände gefaßt werden.

Das Geschäfsjahr der Anftalt beginnt am 1. Januar und endigt mit dem 31. Dezember.

Am Ende eines jeden Geschäftêjahres wird ein allgemeines Inventar der Aktiven und Passiven

der Gesellschaft aufgestellt und die Bilanz gezogen. und Pasffivstandes sich ergebende Gewinn oder Verlust

Der dus der Vergleihung des Aktiy- bildet das Geschäftsresultat. ; :

Von dem nah Abzug der 59%/o:igen Zinsen des Aktien-Kapitals fich ergebenden Reingewinne werden :

59% zur Bildung des ordentlihen Reservefonds verwendet;

69/6 erhalten die Mitglieder der Gesammt-Direktion ;

19/0 die Mitglieder des Executiv-Comitós und

59% die geschäftsführenden Direktoren als Tantiòdme.

Gs- steht der Generalverfammlung frei, dem ordentlichen Reservefond auch eine größere Quote

des Reingewinnes zuzusühren. (Schluß auf der folgenden Seite.)