1898 / 65 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Mar 1898 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Nei | Königlich Preußischer

und

SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

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taats-Anzeiger.

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des Dentschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staat«-Anzeigers Berlin 3W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Berlin, Mittwoch

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur Anlegung

der ihnen verliehenen nihtpreußishen Jnsignien zu ertheilen, und wor :

des Großkreuzes des Königlich sächsishen Albre chts- Ordens: dem General der Jnfanterie von Bomsdo rff, komman- dierendem General des V. Armee-Korps;

des Komthurkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: __ dem Oberst-Lieutcnant von Dassel, Chef des General- stabes des V. Armee-Korps; des Offizierkreuzes desselben Ordens:

dem Major von Jacobi, Adjutanten beim General- Kommando des genannten Armee-Korps, und .

dém Major von Griesheim, à la suite des Kadetten- Korps ;

des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Groß- herzoglich he)sishen Verdienst-Ordens Philipp’'s des Großmüthigen: dem Oberst-Lieutenant a. D. Kindler von Knobloch zu Berlin, zuleßt Major im 2. Hannoverschen Feld-Artillerie- Regiment Nr. 26; ferner: des Kommandeurkreuzes zweiter Klasse des Königlich \chwedischen Shwert-Ordens: dem FOberst-Lieutenant Freihëtrn von Manteuffel, Chef des Generalstabes des III. Armee-Korps; sowie der zweiten Stufe der dritten Klasse des Kaiserlich chinesishen Ordens vom doppelten Drachen: dem Hauptmann von Waldheim, à la suite des Kadetten-Korps und Militärlehrer bei in Plón.

Deutsches Rei ch.

Ver oru ng über die theilweise Jnkraftseßung des Gesehes, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, vom 26. Juli 1897. Vom 14. März 1898.

Wir W ilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, }

König von Preußen 2c.

verordnen auf Grund des Artikels 9 Absay 2 des Gesetzes, | betreffend die Abänderung der Gewerbcordnung, vom 26. Zuli

1897 (Reichs-Geseßbl. S. 663) im Namen des Reichs, mit Zustimmung des Bundesraths, was folgt:

Die 88 81 bis 102, 104 bis 104 n des Artikels 1, die |

S8 126 bis 128 des Artikels 2 und die darauf bezüglichen Bestimmungen der Artikel 3 bis 7 des Gesc etreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, vom 26. Juli 1897 (Reichs-Geseßbl. S. 663) treten mit dem 1. April 1898 in Kraft. :

Urkundlich unter Unserer Degen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Fnstegel.

Gegeben Berlin im Schloß, den 14. März 1898.

(L. S.) Wilhelm. Graf von Posadowsky.

Auf Grund des § 75a des Krankenverjicherungsge)eßes |

in der Fassung des Geseßes vom 10. April 1892 (RNeichs- Geseßbl. S. 379) ist dem Kranken-Unterstüßungs-Verein für Stellingen, Langenfelde, Eidelstedt, Niendorf und Lostedt,

behaltlih der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des 75 des Krankenversiherungsgeseßes genUgt. Berlin, den 14. März 1898. Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Woedtke.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 9 des „Reichs-Geseßblatts“ enthält unter Nr. 2450 die Verordnung vom 14. März 1898 über die theilweise Jnkraftseßzung des Geseyes, betreffend die Abände- rung der ege egr dnung, erte 26. Juli 1897. Berlin W., den 15. März 1898, Kaiserliches Post-Zeitungsamt. Weberstedt.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Verwaltungsgerichts-Direktor Leist zu Oppeln zum Ober-Regierungs-Rath zu ernennen. s

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

| Jn der Königlichen Turnlehrer-Bildungsanstalt

hierselbst wird zu Anfang Oktober d. J. wiederum ein sechs- monatiger Kursus zur Ausbildung von Turn- lehrern eröffnet werden.

Für den Eintritt in die Anstalt sind die Bestimmungen vom 15. Mai 1894 maßgebend.

Die Königliche Regierung (ase i

Das Königliche Provinzial-Schulkollegium veranlasse ih,

iese Anordnung in =ck Berw 8bezirk in geeign diese Anordnung Seines Verwaltungsbezirk in geeigneter

Weise bekannt zu machen und über die dort eingehenden Mel- dungen vor Ablauf des Juli d. F. zu berichten.

Auch wenn Aufnahmegesuche dort nicht eingehen sollten, erwarte ich Bericht.

Unter Bezugnahme auf meine Rundverfügung vom 95. April 1887 U. TIT B. 5992 erinnere ih wieder- holt daran, daß jedem Bewerber ein Exemplar der

Bestimmungen vom 15. Mai 1894 mitzutheilen is, und daß die anmeldende Behörde sich von der genügen- den Turnfertigkeit des Anzumeldendèn Ueber- zeugung zu verschaffen hat, damit nicht etwa auf- genommene Bewerber wegen nicht genügender Turnfertigkeit wieder entlassen werden müssen.

Indem ih noch besonders auf den § 6 der Be-

S j die Königliche Regierung dem Kadettenhause } 7 e: L ICTA

stimmungen vom 15. Mai 1894 verweise, veranlasse ich

—————- t ——————— H ———- ie úter- das Königlihe Provinzial - Schulkollegium/ d U x

j stüzungsbedürftigkeit der Bewerber sorgfältigst zu | prüfen, sodaß die bezüglihen Angaben in der durh meinen | Erlaß vom 20. März 1877 U. IIl 7340 vorgeschrie- | benen Nachweisung als unbedingt zuverlässig bei Be-

willigung und Bemessung der Unterstüßungen zu Grunde ge-

| legt werden können.

Wiederholt sind troy des ausdrücklihen Hinweises auf

i diesen Punkt in einzelnen Fällen erhebliche Schwierigkeiten

daraus erwachsen, daß die pefuniäre Lage einberufener Lehrer

| sich hier wesentlih anders auswies, als nah jenen vorläufigen | Angaben bei der Einberufung angenommen werden durfte.

Die betreffen den Lehrer sind ausdrüccktlich auf

| die mißlihen Folgen ungenauer Angaben hinzu-

weisen. E Lebensläufe, Zeugnisse 2c. sind von jedem Bewerber zu einem besonderen Hefte vereinigt vorzulegen. Jn den im vergangenen Jahre eingereihten Nachweisungen haben wiederum mehrere der anmeldenden Behörden in Spalte „Bemerkungen“ auf frühere Nachweisungen, Berichte, den Bealeitberiht und der Meldung beiliegende Zeugnisse 2c. ver- wiesen. Dieses ist unzulä)sig. Die genannte Spalte is der Uebersicht entsprehend kurz und bestimmt auszufüllen. Berlin, den 5. März 1898. Der Minister der geistlichen, Unterrichtê- und Medizinal-Angelegenheiten. Im Auftrage: Kuegler. An sämmtliche Königliche Regierungen und das Königliche Provinzial-Schulkollegium hier.

Abschrift erhält das Königliche Provinzial-Schulkollegium zur Nachricht und gleihmäßigen weiteren Veranlassung be-

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züglich der zu Seinem Geschäftskreise gehörigen Unterrichts-

i A : L S ; anstalten. genannt „Die Stüye der Kranken“ (E. H.), in Stellingen j |t

von neuem die Bescheinigung ertheilt worden, daß er, vor- |

Dabei bemerke ih, daß es in hohem Maße erwünscht ist, eine größere Zahl wissenschaftliher Lehrer, welche für die Er- theilung des Turnunterrichts geeignet sind, durch Theilnahme an dem Kursus dafür ordnungsmäßig zu befähigen.

Berlin, den 5. März 1898.

Dec Minister / der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. Im Ausftrage:

Kuegler. An sämmtliche Königliche Provinzial -Schulkollegien (auch Berlin).

Ministerium des Jnnern.

Der Ober-Regierungs-Rath Leist ist dem Regierungs- Präsidenten in Lüneburg zugetheilt worden.

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Nichlkamlliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 16. März.

_ Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute Vormittag den Vorirag des Chefs des Zivilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths Pr. von Lucanus entgegen und hörten alsdann den Vortrag des Pröófessors Jnye über Thal- sperren und ihre Anwendung auf das \{lesische Gebirge.

Jhre Majestät die Kaiserin und Königin konnten gestern Nachmittag eine kurze Ausfahrt nah dem Schlosse Bellevue unternehmen. Am Abend empfingen Jhre Majestät den Besuch Seiner Hoheit des Prinzen und Jhrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Friedrich Karl von Hessen.

In der am 14. d. M. unter dem Vorsig des Staats- Ministers, Staatssekretärs des Jnnern Dr. Grafen von Posadowsky - Wehner abgehaltenen Plenarsißzung des Bundesraths wurde den Entwürfen von Vorschriften über Auswandererschiffe und von Bestimmungen über den Geschäftsbetrieb der Auswanderungs - Ünternehmer und -Agenten die Zustimmung ertheilt. Den zuständigen Aus- \hüssen wurden überwiesen: der Entwurf eines Gesehes wegen Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für 188, die Vorlage, betreffend die unter dem 3. April 1894 und 830. Oktober v. J. zu Paris, sowie unter dem. 19. März v. J. zu Venedig unter- zeichneten internationalen Sanitätskonventionen, und die Vorlagen, betreffend die Ertheilung der Erlaubniß zur Be- förderung von Auswanderern an den Norddeutschen Lloyd zu Bremen und an die Hamburg-Amerikanische* Pacetfahrt-Aktien- gesellschaft in Hamburg. Außerdem wurde über mehrere Ein- gaben Beschluß gefaßt.

Heute hielten die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen und für Rechnungswesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Zoll: und Steuerwesen und für Handel und Verkehr Sißungen.

Der Präsident der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Berlin, Wirkliche Geheime Over-Regierungs-Rath Kranold hat sih in dienstlihen Angelegenheiten nah München begeben.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Bürgermeister der freien und Hânsestadt Hamburg Dr. Versmann ist hier angekommen.

Danzig, 15. März. Der 21. Provinzial-Landtag der Provinz Westpreußen ist heute durch den Ober- Präsidenten, Staats-Minister D. Dr. von Goßler mit folgender Ansprache eröffnet worden:

Hochgeehrte Herren !

Auch im abgelaufenen Jahre ist, wie wir mit Dank anerkennen, unsere Provinz von {weren Mißge|hicken vershont geblieben. Unser heimatbltiher Strom hat feine Anlieger vor {weren Opfern bewahrt, in die Münsterwalder Niederung kehrt allmählih die alte Kultur zurüdck, und auch die Nessauer Niederung geht einer glücklicheren Zus funft entgegen. Die dringend gebotene Weiterführung der Regulierung der Weichsel bis zur Abzweigung der Nogat und der leßteren Swhlie- ßung ist mangels einer Einigung unter den betheiligten Verbänden des Staats, der Provinz und der Deichgenofsenschasten noch rächt gesichert.

Dagegen wird in wenigen Monaten in neuer Gestalt wieder eine in alter Zeit reich belebte Wasserstraße, die Elbinger Weichsel eröffnet, welhe auch unter westpreußisWen Gebieten, denen der Weichsel, des Elbingflusses und des ODberländishen Kanals, den Güteraustaush erleichtern wird.

Dank der güsastigen Finanzlage des Staates und der Erkenntniß, daß den öostlihen Landestheilen in besonderem Maße die staatliche Fürsorge sih zuwenden muß, dürfen wir auf einen reiheren Ausbau unseres Bahnnegzes hoffen und, wenn es bisher wiederholt als cin Hemmniß bezeichnet ift, daß Westpreußen hinter anderen Provinzen auf dem Gebiete des Kleinbahnbaues zurückgeblieben, so hat der Ein- wand gegenwärtig seine Vorausfezung verloren.

Fast in allen Kreisen, felbst in wirthschaftlich s{chwächeren, witd ernstlih über Kleinbabnprojekte verhandelt, und die Fälle mehren \ich, in denen die Betheiligten dem Bau von. Kleinbahnen vor der Aus» führung von Chausseen den Vorzug geben. Die Vorlage des Pro- vinzial-Aus\hu}ses, welche unter Auf-- “erhaltung des Beichlufses von 1896 neue Formen' für die L /ûng“des Provinzial-Verbandes an Kleinbahn-UÜnternehmungen auf und den von der Staatsregierung eäußerten Wünschen entgegenkon 4, wird Ihre bevorstehenden Ver- danbiunas beherrshen und die Entwickel ing unserer Provinz in bes stimmter Weise becinflufsen.

Nach dem Vorgange des Staats und der anderen Provinzial Verbände wird sih au) -Westpreußen der Aufbesserung der Gehälter seiner Beamten und der Aufhebung der Wittwen- und Waisenkafsen- beiträge nit entziehen können, so unerwünsht auch die Steigerung der finanziellen Mehrbelastung empfunden werdén mag.

Auf verschiedenen Grbieten der erwerbenden Thätigkeit innerhälb unserer Heimathsprovinz find in den verflossenen Mociáten leife Anzeichen eines wachsenden Vertrauens und einer wirthschaftlichen

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