1898 / 65 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Mar 1898 18:00:01 GMT) scan diff

Abg. Mun ckel beantragt die namentliche Abstimmung über seinen

L den Antrag Munckel auf Streihung der Nr. 9

stimmen 78, dagegen 109 Abgeordnete; 1 Abgeordneter enthält i bstimmung.

v és M ur 188 Abgeordnete anwesend. Da 199 zur Beschlußfähigkeit S sind, müssen die Ver-

n abgebrochen werden. :

P Sauk S Ube Nächste Sihung: Mittwoch, 1 Uhr. (Fortseßung der zweiten Berathung der Militärgerichts- ordnung.)

iedenen Parteien auseinander. Wir haben {on E erfien E ie [cbhaften Bedenken geltend dal Dur die Beschlüsse der Kommission sind diese Be t en wabrlih nit abgeschwäht worden. Die Stimmung in un F Reihen ist dechalb, um mich je Mee Ne Jani gün ige. g i gewi erner treu mitzuarbeiten, j 1 Plieglidh n e iaitout wie er aus den Beschlüssen des E hervorgehen wird, unsere Zustimmung geben können, was bis jeßt nohch

E D Vitauntet daß in dem Königsberger Prozeß alle

tsgrundsäße verkehzt worden seien. i E Nach N ben persönlihen Auseinanderseßungen Abgg. Beh und Gröber schließt die Debatte. Der Antrag der Sozialdemokraten wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, der deutschen und der Aen Volkspartei abgelehnt; ebenso der Antrag Munel. R ¡O nah dem Antrage der Kommission mit derselben 2 ehrhei

gene P 2 2 sind der Militär-Strafgerichtsbarkeit ferner unterstellt: 1) die Personen des Beurlaubtenstandes L e Zuwiderhandlungen gegen die auf sie Anwendung fin a Vorschriften der Militär-Strafgeseße ; 2) die E e Beurlaubtenstandes wegen Zweikampfes und Ma dazu; 3) die Juvaliden wegen der in pt D Vi gangenen Zuwiderhandlungen gegen die militärishe Unter- E Sozialdemokraten beantragen die Ene des ganzen 8 2, die Freisinnigen die Streichung der Nr. ; Abg. Mundel (fr. Volksp.): Jch habe keine M Bor- liebe. Ich kann daher nicht recht begreifen, weéhalb die ey e s andere Stellung einnehmen sollen als aüe anderen Bergehen un Verbrechen. Dadurh werden die Duelle nit reprimiert, däß der

ë 2 A z j Ï e dee e zu verbessern. Wenn jedoch der Kriegs-Minister auf feinen Ford E N Bit dann ist kaum eine Ausficht vorhanden, daß dae E einbarung zu stande kommt. Denn die Kommission ist E E Regierung soweit entgegengekommen, wie sie eigentlich ns a j entaegenkommen sollen. Mindestens müßte der Beschluß E. m mission, der in erster Lesung gefaßt war : daß die zur Disposition g l stellten Offiziere von der E augen ée E follen, wiederhergestellt werden. Stimmen Sie also unseren An i t Die verbündeten Regierungen werden daran die Vorlage n ern lassen.

S Utetretender Bevollmächtigter zum Bundesrath, Se Lieutenant von Viebahn: Den Ausführungen des Herrn Be ner vom joristischen Standpunkte aus gestatte ih mir, einige d S mehr vom militärisGen Standpunkte aus folgen zu lassen. a N erste Anführung tes Herrn Vorredners anbetrifft, worin f ae annähernd einmüthigen Gutachtens des „deutschen Suristentage vom Jahre 1869 erwähnte, unter Verlesung der „D,

wele diesen Beschluß gefaßt haben, so kann ich “ane 8 erklären, daß . niemand mehr von Hcchactung E G t juristishen Koryphäen erfüllt sein kann als meine Wenig eit. f a licht aber nah meiner Ansicht ni@t aus, daß die Ne teser Herren in juristisher Beziehung gewiß außerordentlich N militärisWer - Beziebung dech nicht ohne weiteres einwandsfrei u Nichtige treffen. Die Konsequenzen, die der Herr Vorredner E diesem Beschluß geiogen hat, gipfelten wohl bs E darin, die Zuständigkeit der bürgerlichen Gerihte auf f e Kategorien von Vergehen der Hceresangebörigen einzufü ren. Der Herr Norredner hat dabei überseben, daß die Grundsäße I lihen Strafprozesses überhaupt sich nicht obne weiteres in e a9 ren Konsequenzen auf das militärgeritliche Verfahren übertragen lassen, und erx hat ferner übersehen, daß für die Armee es ein Hauptgrund sab ist, an dem unbedingt festgehalten werden muß, alle diejenigen A wirkungen fern zu halten, welche die Autorität der Kommando

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Slaats-Anzeiger.

M 65. Berlin, Mittwoch deu 16. März 1898,

e TA, (Schluß aus der Ersten Beilage.) si, ob der Remunerationsfonds für sie ausreichend ist. Diese Frage

E : muß verneint werden, namentli für meine Heimath Wiesbaten. Die Abg. Im Walle (Zentr.): Der Art. 21 der Ve1 fassung giebt | Remunerationsfrage müßte generell geregelt werden und dabei auch an dem Staat allerdings das Aufsichtareht, im Art. 24 wird aber be-

die Lokal-Schulinspektoren gedaht werden. stimmt, daß der NReligionsunterriht Sache der Religionsgenossen-

Abg. Neubauer (Pole) fragt, ob eine genügende Anzahl von \chaften ist. Wenn das Sqchulaufsichtsgeseß damit nicht übereinstimmt, | Bewerbern -für die katholische Schulinspektion im Osten vorhanden fei. so steht es im Widerspru mit der Verfassung. QVte Praxis gtebt

D 1ng Ministerial-Direktor Dr. Kuegler theilt mit, daß die Zahl dieser uns ein Necht zur Beschwerde. Vielz- fatholifche Gltern haben unter | Bewerber troß der Aufforderung der Regierung leider fehr gering sei. einem Gewissensdruck zu leiden. Ein evangelischer Kreis-Schultnspektor /

Von den Kreis- und Lokal-Schulinspektoren würden allerdings große im Eichsfelde hat evangelishe Lehrer in fkatholishe Schulen und | materielle Opfer verlangt. Eine Besserung werde aber eintreten im fatholifhe Lehrer in evangelishe Schulen geshickt und sih bemüht, auf

Laufe des nächsten Etatsjahres, wobei Ungleichheiten möglichst beseitigt Konferenzen und durch Einführung von Lehrbüchern der Schule einen

werden follen. farblosen, möglichft konfessionslosen Charakter zu geben. In einem Abg. Lück hoff (fr. kons.) spricht feine Freude über diese Erklärung Lehrbuch ist von lasterhaften Mönchen die Rede. Dieser evangelische

ch l aus. Gr habe hon im vorigen Jahre darauf hingewiesen, daß den Kreis-Schulinspektor hat niht nur in biblisher Geschichte, sondern | Geistlichen durh die Inspektion große Unkosten erwachsen. Es sei au im katholischen Katehismus examiniert. dafür ist er allerdings

ted) nur gerecht und billig, daß diesen Herren ihre baaren Auslagen für von der Regierung rektifiziert worden. Er hätte aber von seinem

j i Fuhrkosten anständig und reihlich vergütet werden, was in vielen Posten entfernt werden müssen; wenigstens hätte ihm die Aufsiht | Fällen nit der Fall gewesen sei. über die katholishen Schulen entzogea werden müfsen.

| b : Abg. Hansen (fr. kons.) fragt, ob die seminaristisch vorgebildeten |

_ Geheimer Ober-Regterungs-Rath Brandi: Dieser Kreis-Schul- | Inspektoren weniger Gehalt bekommen als die akademisch gebildeten. | infpektor ist beinahe 21 Jahre im Dienst. Die Berichte ergaben für |

Ministerial-Direktor Dr. Kuegl er: Beide Kategorien erhalten ihn kaum etwas Belastendes. Es ist nun unter seiner Leitung an | etatsmäßig dasselbe. Die feminaristisch gebildeten Inspektoren {sind Ort und Stelle eine Revision seiner Schulen vorgenommen worden,

der N

Abendsißung.

Um 71/, Uhr Abends wird die Berathung über das Kapitel „Elementar-Unterrihtswesen“ fortgeseßt. …__ Nach kurzer, unerheblicher Debatte werden die Ausgaben für das Elementarshulwesen bewilligt.

Bei dem Fonds zu Unterstüßungen für Wittwen und Waisen von Elementarlehrern wünscht …_ Abg. Hofmann (nl.), daß bei der Gewährung dieser Unter- \tüßungen die Bedürftigkeit niht so streng geprüft werde, und spricht seine Befriedigung über die Grhöhung diefes Fonds von 200 000 auf 290 000 M aus. Abg. Latacz (Zentr.) bedauert, daß die Versorgung der Nelikten der Elementarlehrer noch nicht geseßlich geregelt sei. Bei dem Dispositionsfonds für das Elementar-Unterrichts- wesen macht Abg. Bandelow (konf.) darauf aufmerksam, welche an den Volksschulen Handfertigkeitsunterrißt geben wollen, erst in Breslau einen Kursus absolvieren müssen, und wünscht, daß diesen Lehrern die Kosten dafür erseßt werden. Die Abgg. von Schendckendorff (nl.) und Latacz (Zentr.) treten gleihfalls für die Förderung des Handfertigkeitsunterridts ein.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 47. Sitzung vom 15. März 1898.

Ueber den Beginn der Sißung ist hon berichtet worden. Das Haus sett die zweite Berathung des Staats- haushalts-Etats für 1898/99 im Etat des Ministeriums der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal- Angelegenheiten bei dem Kapitel „Elementar-Unter- rihtswesen“ fort. L u Abg. Dr. Por sch (Zentr.): In der Verfassung steht nicht, da die Ste N A des Me steht; im Gegentheil ift nah der Verfassung auf die Bedürfnisse der Konfessionen möglichst Rück sicht zu nehmen und der Religionsunterricht von den NReligtonsgesell- [asten zu leiten. Auch die Auslegung des Satzes: „Die Schule ist eine Veranstaltung des Staats“ ist sehr bestritten. Dièit der Verfassung if cs verträglich, dte Kirche an der Schule inie roirken zu laffen. So war es auch früher in Preußen. Durch das Schulaufsichtsgeseß wurde erst eine Umwandelung geschaffen,

daß die Lehrer,

infofern günstig gestellt, als sie mit ihrem zuleßt erhaltenen Höwst-

" r E E, o 4 : at nach meiner Ansicht nicht genügend berücksichtigt, Bos ne Armee eben nur eine Gewalt herrschen kann, die A dge N welche alle übrigen Einflüsse auss{ließt, und das gilt auc Pa u Eindringen der bürgerlihen Gerichtsbarkeit in die E O Heeres. Von den weiteren Ausführungen des ¿e g redners gestatte ih mir, den Punkt mit den E f hervorzuhebeu. Die zur Disposition stehenden La va t eng mit dem Heere verbunden, diefe Zusammengehörigkei ga (pat identish mit derjenigen der Offiziere a. D. Des eo aA Mobil, 3. D. wird seitens der Kommandogewalt verfügt im Falle cin: r j Q machung, unter Umständen auch für thre Berwenduug L O Cho daß es der Zustimmung der einzelnen Offiziere E edarf. 0h diese n ry A Pflichten, welche den Offizieren z. D. einem Theil der A i über o Person und ihre Privatverhältnisse entziehen, eine erhöhte Zusamn 4 gehörigkeit mit der Armee gegenüberstekt, scheint nicht mehr als rech und billig, und hat auch in den Beschlüssen der t A N die Zustimmung obne weiteres gefunden. Daneben E t jrage aber auch eine hobe ideale Bedeutung. Ich darf E S 5 N \chalten: wenn der Herr Vorredner die Dffiziere d. \ dpr h e ständig gleichfstehend mit den Offizieren des Beur aub R betrachtet hat und dabei gesagt hat, daß für ihn das einzige Kri p sei, ob der Mann den bürgerlihen oder den militärischen e anhabe es läßt sih diese Frage aber bo noh von Ge höheren Gesichtspunkte aus beurtheilen. So sehr die J N verwaltung auf die Dienste der Offiziere ¿m Beur aub f flande angewiesen ist, so boch sie diese Herren A (T6 Beziehung {äßt, und wie fie voll von _Inerkennung enber ift, daß diese Herren neben zahlreichen Diensileistungen im he en jederzeit bereit find, im Verein mit den aktiven Kameraden Lee Y E {chaften gegen den Feind zu führen, fo mêchte ich do glauben, E viele Herren mit mir übereinstimmen werden : diefe Offiziere sirid . nit ohne weiteres in allen Beziehungen in eine Linie zu stellen mit den Offizieren z D. Bei den Ln 3. D. handelt es sich mit wenigen Ausnahmen um Leute, D thr ganzes Leben dem Heere, dem Dienst des Königs gewidmel ha en, wele mit ihrem ganzen Sinn, mit allen Fasern ihres Herzens mit der Armee verwachsen sind, und welche es als eine ganz außerordent» lie Schädigung ihrer Stellung betrachten würden, wenn man ihnen die Zusammengehörigkeit mit dem Heere fchmälern wollte; D e der Bänder, welche sie mit der Armee zufsammenbält, ift ihr Militäre gerihtéstand. Ich gebe mich der j Hoffnung _ bin, L daß gerade diese Worte bei vielen Mitgliedern des „Haufes doch auch einen g¿wissen Widerhall finden werden. (Veifall.) Dann hat der Herr Vorredner für feine Ansickten angeführt, die rihtige Beurtheilung der Strafhandlungen sei bei den bürgerlichen Gerichten ich glaube, es war ungesähr so, ih habe es nir unert dem çegenüber möchte ich nur anführen, daß au für die E gerichte, fei es nah der bisherigen Strafgerihtsordnung, sei es pa einer neuen, die Rechtsprechung streng nach den Geseßen unter allen Umständen in Anspru) zu nehmen ist. (Bravo! rechts.) A Abg. Bassermann (nl.): Meine Freunde lehnen die Anträge Auer und Munckel ab. Bezüglich des prinzipiellen Standpunkts kann ih nur auf die erste Berathung hinweisen. Wenn auch das Militärverfahren ein veraltetes war, so sind do die Ergebnisse der Militärrechtsprehung durbaus befriedigend gewesen. Mängel in der Rechtsprechung findet man auch bei der Zivilgerichtsbarkeit. Die Hupt- sache ist, daß ein oemeinfamer Boden gefunden wird für eine einheitliche Regelung der Nechtsprehung in militärisWen Dingen. Ist diefer gemein- same Boden erst gefunden, dann wird es möglich sein, naher Ber- besserungen herbeizuführen. Dem gegenüber müssen wir weitergehende Wünsche uaterdrücken. Es waren erhebliche Schwierigkeiten zu über- winden, namentlih der Widerstand, der in der Armee gegen jede * Aenterung der Gerichtsordnung bestand: darüber gab besonders die heutige Rede des Kriegs - Ministers Auskunst, und es sind auch manche Pacteien im Hause, die eine Aenderung des Verfahrens nicht wünschen. Dem Urtheil der Sozial- demokraten über unsere Armee widersprechen wir. Wir sind stolz auf die Leistungen der Armee, die nur möglich sind, wenn der Geist, der in der Armee herrscht, erhalten bleibt. Die Bedenken gegen den sozialdemolratischen Antrag, der die Militärpersonen wegen der bürgerlichen Vergehen der bürgerlichen Gerichtsbarkeit unterstellen will, find in der Kommission auseinandergeseßt worden. Unser garzes militäris@es Leben ist auf Einheitlichkeit und Raschheit angewiesen. Eine anderweitige Regelung der Rechtsverhältnisse der zur Disposition stehenden Offiziere ist niht zu erreichen, weil die Megierung darauf nicht eingehen will. (Es handelt sih dabei auh nur um wenige Fälie. Deshalb bitte ih, beide Anträge abzulehnen. L Abg. Gröber (Zentr.): Die Rede des Kriegs-Ministers bat ge- zeigt, welhe Schwierigkeiten der Vorlage entgegenstehen, namentli ia der Armee. Diejenigen, welche überhaupt einen Fortschritt machen wollen, müssen daher si etwas bescheiden. Der Kriegs-Minister empfahl ein gemisckchtes mündlich-schriftliches Berfahren. Ein \olches Verfahren ist in den Beschlüssen der Kommission enthalten; denn das Vorver- fahren ist ein s{riftlihes. Es handelt fich um einen enormen Fortschritt gegenüber vem preußischen und dem württembergischen Militärstraf- recht, zum theil fogar gegenüber dem bayerischen Recht. Wo hat das hbayerishe Recht das volle Beweiêreht des Angeklagten Der Gerichtéherr sißt in Bayern in dem Kollegium und leitet das Verfahren. Es wäre unverantwortlih, wenn wir die Gelegenheit verjäumen würden, diesen Fortschritt zu mahen. In Frankrei und in der Schweiz besteht ein Volksheer und troßdem eine besondere Militär-Strafgerihtöordnung. Die Stellung der Offiziere s D. isl ein untergeordneter Punkt, denn es handelt sih dabei nur um wenige Fälle. Es empfiehlt sich daher, die Beschlüsse der Kommission an-

zunehmen. Die beiden gestellten Anträge

Abg. von Staudy (d. konf.): fas für uns U u Meine Freunde erkennen die Reform-

edürstigkeit der preußischen Militär-Strafgerihtsordnung an, wir ri So Gewicht auf die Me der Einheitlichkeit auf

Ry izgendwie beeinträchtigen fönnten, Der Herr Borredner

Offizier, der das Duellverbrechen begeht, der Mea des A nehmen Militärgerihts unterliegt. Die verbündeten egierunge1 können auch wohl ohne die Nr. 2 auskommen. Ich spreche L Kollegen Gröber Muth ein; verlangen Sie mmez N mehr, dann bekommen wir es vielleiht doch. Ich wee Ir ie Streichung der Nr. 2 stimmen, auch wenn der Kriegs-Minister sie als unannehmbar bezeichnet. Stellvertretender Bevollmächtigter zum Bundesrath, General- Lieutenant von Viebahn: Die Gründe, weêwegen die d waltung auf die Betbehaltung der fraglichen Ziffer 2 des A so des derzeit in Preußen und Sachsen bestehenden Zustandes, esonderen Werth legt, sind in der Kommission „eingehend dargelegt worden, und ih glaube Wiederholungen nah dieser Nichtung bin Es zu können, um die Debatte nit allzulang zu gestalten. Ih glau e auch auf den Punkt aus den interessanten Ausführungen s Ee Vorredners, ob der Militärgerihtsftand ein Borzug oder n E ei fei, niht weiter eingehen zu dürfen, sondern cinen anderen esondern Gesichtépunkt in den Vordergrund siellen zu sollen, Der Derr n redner hat betont, daß die Mehrheit des _Hauses wiederho das ausgesprohene Bestreben an den Tag gelegt bat, auf eine Verminderung der Zweikämpfe hinzuwirken. Hieran möchte ih anknüpfen. Zunächst habe ih allgemein zu bemerken, daß, ob die ifämpfe vor den bürgerlichen oder vor den militäris{en Gerichten Zweikämpfe vor den bürgerlichen oder 1 l Gen Gerichten abgeurtheilt werden, diefer Umstand einen Einfluß auf die E Ahndung der Zweikämpfe nicht hat. (Widerspru bei den Sozia - demokraten) Die Militäcgerihte find ordentliche Gerichte und urtheilen streng nach dem Gesetze. Nun hat aber der Kriegs- Minister in einem früheren Stadium der Verhandlungen, mer dargelegt, daß die Zweikämpfe in der Armee h verminder haben, worauf die Allerhöchste Kabinet8ordre vom 1. S 1897 von ganz entscheidendtem Einfluß gewesen s Gerade deshalb würde ich den Herren nahelegen, zum Zweck der Verminderung der Zweikämvpfe für Beibehaltung der Nr. 2 des S stimmen. (Lachen bei den Sozialdemokraten.) Den Herren wird bekannt fein, daß in Gemäßheit dieser Allerhöchsten Kabinetsordre in allen Fällen, welche Zweikämpfe herbeiführen können oder herbeigesührt haben, ein eingehendes, sehr ernstes, unter Umständen folgensckchweres Prüfungsver- fahren aller in Betracht kommenden Unistände ftatifindet, wodurch die Kommandobehörde in der Lage ist, solhe Fälle in ihrem ganzen Umfange ohne Verzögerung und ohne Entstellung sahaemäß fofort zu erfahren, zu beherrschen, zu beurtheilen und danach e nzuschreiten. In diesem Umstand liegt entschieden ein sehr erhebliches Moment zur Verminderung der Zweikämpfe, Soll also das Bestreben, die Ziwei- kämpfe zu vermindern, in Zukunft von Erfolg gekrönt sein, so wi es sich nicht empfehlen, den derzeitigen Zustand zu ändecn. , Gerade deshalb hoffe ih, daß die Mehrheit des hohen „Hauses sich dazu entscließt, für diese Bestimmung, auf welche die Militärverwaliung ausgesprochen einen hohea Werth legt, zu stimmen. (Bravo!) 2 Abg. Gröbéêr: Herr Munckel will mir Muth einsprechen. S L er die Verbesserungs8vorschläge gernaht oder wir? Er hat nicht einma den Muth gehabt, allen Sißungen beizuwohnen, und fein Freund Lenzmann hat uns dabei mehrfsach zur Minderheit gemawt. Abg. Beckh verwahrt letzteren gegen diese Borwßrfe A Abg. Mun ckel: Herc Gröber war das fleißigste Mitglied und hat die meisten Nenderungs-, niht bloß Berbesserungsanträge gestellt, Ih habe zweimal aus dringenden Veranlassungen fehlen müssen. E Abg. Gröber: Herr Beckh wäre mir in der Kommission sehr viel lieber gewesen als Herr Lenzmann, der unsere Anträge mehrfah ekà at. E / Veto. Bebel (Soz): IHmöchtedoth eigentli) wissen, welche Stellung denn das Zentrum zu den Anträgen einnimmt. Es handelt sich doch hier um die Duellfrage, zu der das Zentrum fenst sehr arf Stellung genommen hat. Daß dur die Bestimmung in Nr. 2 die D uelle vermindert werden, glaubt doch das Zentrum wohl nicht. s ist noch nicht erklärt rwoorden, daß dieser Antrag für die Regierung ünan- 1bar ift. Í E eieubés Bevollmächtigter zum Bundesrath, General. Lieutenant von Viebahn: Meine Herren! Jch wollte meine Aus- sühcungen von vorhin noch mit wenigen Worten ergänzen und zur Orientierung einzelner von den Herren, die vielleicht in die Details der Sache niht so eingeweiht find, darauf hinweisen, daß ja die Offiziere des Beurlaubtenstandes in allen Ehrenangelegenbeiten den militärisWen Ehrengerichten unterstehen, daß fie also in allem, was irgend einen Ehrenhandel anbetrifft, vollständig den militärischen Vorschriften unterworfen find, daß auch für die Offiziere des Beurlaubtenstandes die_ Allerhöwste Kaßbinetsordre, die ih vorhin {Gon erwähnte, vom 1. Januar 1897 über die Chrengerichte, vollständig als Dienstbefehl gilt, und daß jeder Offizier, welGer gegen diese Ordre handelt, weler im Widerspru gegen dieselbe einen Zweikampf herbeiführt, wegen Ungehorsams bestraft wird, Bei diesem engen Zu- fammenhang der Ehrengerichtszuständigkeit mit allen Fâlen, welche Zweikämpfe betreffen, glaube ih, wird von den meisten Seiten zugegeben werden, daß doch alle Umstände dafür sprechen, nicht wieder eine künstlihe Trennung herbeizuführen und auf dem Gebiete, wo zum Nugen der Sache, zur Verminderung der Zweikäwpfe, die Zu- ständigkeit bei den militärishen Stelien liegt, einen Theil der Ab- urtheilung auf das Gebiet der bürgerlichen Strafgerichtsbarkeit herüber- über zu ziehen. Ich glaubte es dem hohen Hause schuldig zu sein, meine Aeußerung von vorhin na dieser Richtung zu ergänzen und noch- mals zu erklären, daß die Militärverwaltung auf die Beibehaltung der Ziffer 2 2a § 2 den allergrößten und entscheidendsten Werth legt, Bravo! rechts. S Abg. Be Spubk (Zentr.): Nach den Erfahrungen in der Kommission werden wir für die Nr. 2 des § 2 ftimmen, zumal die Sache mit der vom Vorredner angezogenen Kabinetsordre im Zu-

1. sammenhange steh úáe Zentrum sollte von seinem Standpunkte e

Abg. Bebel: aus BerlWbtrfungéen der Vuellstrafe beantragen und nicht die Frage an

indem man die geistlichen Sculräthe mehr und mehr aus dem Amte entfernte. Jett geht man auch darauf aus, die Lokal-Schulinspektion mehr und mehr den Geistlichen zu nehmen. Db die fatholisdje Kirhe {on vor der Reformation mit ihrem Schulwesen Schiffbruch gelitten, wie Herr Sattler behauptet hat, darüber will ih jeßt nicht streiten. Nur unter dem Schatten der Kirhe kann_ die Schule groß werden. Der Unterschied zwischen uns und Herrn Sattler liegt niht auf kon- fessionellem, sondern auf religiöjem Gebiet. Wir sichen auf e christlihen Stardpunkt. Wir wollen niht die Schule E. e alleinige Aufsicht der Kirche stellen, der Staat muß auch ufsich darüber ausüben, aber auc er darf nicht allein diese Aufgabe erfüllen, Wir verlangen die Rückkehr zu den früheren Verhältnissen, die zum Wohle des Staats und der Schule bestanden haben.

Ein Schlußantrag eaen die Stimmen des Zentrums, der Polen und der Freisinnigen angenommen. / Der erste Theil” des Kapitels des Elementar-Unterrichts- wesens wird bewilligt. a L

Bei den Ausgaben für die Schulaufsiht will sih ; Abg. Dauzenberg (Zentr.) nit gegen das Sculaufsichtsgeseß an sich wenden, bemängelt aber die Ausführung des Geseges. Dec Minister möge dasür sorgen, daß die Stellen der Schulräthe mebr den Geiftlihen übertragen werden und zwar nit nur den katholischen, jondern au den evangelishen. Die „Schulräthe seien mit zeit- raubenden, überflüssigen Nebenarbeiten beschäftigt. Das jebige System der Shulaufsicht gehe übec das hinweg, was der Kirche zukomme. In dew größten Bezirk, Düsseldorf, amtierten zwei evangelische und zwei katholishe Schulräthe auf Grund des Territorial- \ystems, nah welchem die Aufsicht über die g Gegenden mit vorwiegend katholisher Bevölkerung dem tatholifchen Schulrath, die Gegenden mit vorwiegend evangelischer Bevölke- rung dem evangelishen Schulrath unterstellt seien. Dieses System sei fals; die katholischen Schulen müßten dur katholische, die evangelishen Schulen durch evangelische Schulräthe beaufsichtigt werden. Auf keinem Gebiete werde aber die Parität fo sehr verleßt, wie auf dem der Kreis-Schulinspektion ; dieses úInstitut sei geradezu gegen die fkatholische Kirche gerichtet. In Brandenburg, Omer und Sachsen gebe es keine Kreis-Schulinspeltoren im Hauptamt, ic Inspektion werde von evangelishen Geistlichen im Nebenam wahrgenommen. Der Minister solle diese Sache selbst untersuchen und nicht allein seinen Räthen überlassen, damit au die katholischen Geistlibhen zu ihrem Rechte kämen. Die _Kreis-Schulinspektoren rihteten ihr Augenmerk immer nur auf die RALEer Lie, niht auf die erziehlihe Seite der Schule, nicht auf die Erziehung der Kinder in ihrer Konfession. Es gebe Schulen, die nas Ne Nichtung hin nihi oft genug revidiert werden könnten, _Del Le Auswahl der Kreis-Schulinspektoren werde auf ihre L US immer genügend Bedacht genommen. Wie könne ein MEE L , inspektor für die Religiosität der Schulkinder Sorge tragen, dex leine eigenen Kinder nit religiös erziche ? _Wenn dieses Institut erhalten werden solle, so müsse der Minifter dafür forgen, daß solche En Zustände ein Ende erreichten. Die Lokalinspektion gebühre Prinypie den Geistlichen, in katholischen Schulen den katholischen Ben, Leider gehe das Bestreben der Regierung immer mehr dahin, die E inspektion auf Lehrer und Direltoren zu übertragen und so die rk- samkeit der Geistlichen einzudämmen. / i :

Abg. Freiherr von Zedliß und Neukirch (fr. kons): ie Verfassung ist dur die Geseßgebung authentisch dabin interpre a worden, daß die Sc{ulaufsicht dem Staat zusteht. Früher nas E allerdings anders. Mit staatékirlichen Angelegenheiten D h E Schulabtheilungen jeßt ni®ts mehr zu thun, sondern mit der 4 verwaltung, und darum müssen die Räthe tüchtige Schulmänner wer niht Geistliche, wie Dauzenberg es wünscht. Daß sich ein SUGEvaR mit der Kreis-Sculinspektion vereinigen läßt, hat er selbst nich Î es hauptet. Die Kreis-Schulinspektion muß tim Hauptamt versehen wer v4 So ist es au in der Umgebung von Berlin. Wenn die E - Schulinspektoren kein geistliches Nebenamt mehr haben, dann pu en auch die Klagen über Iraparität verschwinden, Vie PIYRIaDeRel angen müßten einen Theil ihrer Funktionen an die E N h dies Schulinspektoren abgeben; geschieht das aber, fo wird ÉinE n ne lihe Inspektion ohnehin nit mehr mögli) fein. Im Wider pru mit der Dezentralisation, welhe die Regierung ua im Auge hat, steht der Umfiand, daß in Schleswig die Bestal ung der Lehrer den Kreis-Schulinspektoren entzogen und der Vegierung übertragen ist. Warum beschränkt man sich nicht, diese Pans ge fach auf die Kreis-Juspeltoren zu. delegieren ? Eine Gleichmäß E wird durch diese Maßregel ohnehin nit erreicht, und Long Weise müßte man dann auc) das ganze Besoldungêwesen LORIEALIE Ae Die Folge sind nur größeres Schreibwerk und allerlei Weiteru E Maa muß in dena neuen Provinzen jede Gleimacherei vermeiden \ Bree sollte niht ohne Noth in die berechtigten Eigenthümlichkeiten di Provinzen eingreifen. In necessariis unitas, aber. nicht mehr. M

Ministerial-Direktor Dr. Kuegler: Es handelt sich hier me darum, weise oder unweise Politik zu treiben, sondern die S ina zuführen. Das neue Besoldungsgesch fordert die orm Tvisitatoren der Lebrer, an der Bestallung der Lehrer durch die Schu ist nichts geändert worden. i y :

\ Aba. Freiherr von Zedliß und Neukirch benterki; das ise formale Feen E E sei un S080 man e

r Regicrung auf die Inspektoren delegieren ; f De tetal Direkt? Dr. Kuegler weist darauf hin, daß die JIudikatur diese Ansicht nicht theile.

(Sc{luß in der Zweiten Beilage.)

i biet, Db ‘die Interessen der Militärverwaltung in den Beschlüssen der Kommission überall gewahrt {ind, darüber gehen die

einen Sonder-Gerichtshof verweisen.

ohne daß er auf die Wahl der S@ulen den geringsten Einfluß hatte. Wir fanden alles in der besten Ordnung, wie er denn allerdings als einer der besten Schulmänner gilt. Er hat si allerdings im Irrthum befunden, wenn er si auch um den katholischen Unterricht bekümmerte, er is gewarnt worden vor der wets- teren Verfolgung dieser Auffassung, er hat unter gewissenhafter Wahrung seiner Pflichten als Staatsbeamter sih zu hüten, die Angehörigen anderer Konfessionen auf religiôsfem Gebiet irgendwie zu verleßen. Er hat das versprochen, es sind seit jener Revision keine Klagen laut geworden. Wir konnten einen fo verdtenten Schulmann niht verseßen; er wollte au nit verseßt werden, obwohl ihm eine Stelle als Schulrath angeboten wurde. Er tw lite lieber in dem Amte bleiben, das ihm lieb geworden war; und wir wollten ihn durch eine Verseßung wider \cinen Willen niht kränken. Daß die Kreis-Schulinspektion ledigli ein Institut gegen die katholische Kirche sei, muß ih entschieden bestreiten. Die Auswahl der Personen geschieht mit der allergrößten Sorgfalt. Wir bemühen uns, jolche Leute auszuwäblen, die in fkir&licer Beziehung leinen Anstoß erregen und die es an Takt nit feblen lassen. Nichtig ist allerdings, daß in katholischen Gegenden evangelishe Jnspektoren bestellt worden sind. Das geschah zur Zeit des Kulturkampfes und in Fabrikgegenden. In leßter Zeit ist das anders geworden, und das Mißtrauen, als wenn wir mit konfessioneller Absichtlichkeit vorgingen, ist unberechtigt. Wir haben das Wohl der Schule im Auge.

Abg. Dr. Schilling (kons.): Au ich finde es bedenklich, evan- gelischen Kreis-Schulinspektoren die Aufßcht' über katholishe Schulen zu übertragen. Mèit der Errichtung vou Kreis-Schulinspektionen im Hauptamt gebt die Regierung schneller vor, als es uns lieb ist. Wir müssen im Prinzip daran festhalten, daß die Geistlißen die Kreis- Schulinspektoren fein und bleiben follen. In einzelnen Fällen mag von diesem Grundsatz abgewichen werden, aber wir behalten uns für jeden E eine Prüfung vor. Der Einwand, daß die Geistlichen nit immer Zeit baben, scheint mir nicht stihhaltig für die einfa®en ländlichen Verhältnisse. Es ist nur zu bedauern, daß die Sculinspektion im Nebenamt höchstens bis 1000 M Entgelt einbringt. Das \tebht im Widerspruch mit dem Gehalt, das die Inspektoren im Hauptamt be- kommen. Bei der Befeßzung der Kreis-Schulinspektionen mit Elcmentar- lehrern follte die Regierung sehr sparsam sein. Durch eine folche fühlen ih die Geistlichen gekränft, die als Lokal-Schulinspektoren den Kreis- Schulinspektor als ihren Vorgeseßten betraten müssen. Das ist kein | geistlicher Hod-muth, sondern ein Werthlegen auf die akademische Bil, dung. Der Elementarlehrer steht do einem Geistlihen an Bildung niht glei, mag er auch noch fo tüchtig sein. Die Geistlichen als Lokal-Schulinspektoren müfsen auëkömmlih reaæzuneriert werden. Eine roße Erleichterung für die Lokal.Schulinspckto:en wird mit der Dur(Þ- fbrung es Befoldungégesetes eintreten.

Abg. Knör cke (fr. Volkëp.): Ich muß die beweislose Behaup- tung des Abg. Im Walle zurückweisen, daß das Schulaufsichtsgesez die Verfassung verleße. Unbillig und unhaltbar ift auch die Be- hauptung, daß die Kreis-Schulinspektoren nicht auf die Erziehung wirkten, Die Kreis-Schulinspektion im Hauptamt hat fich bis jeßt sehr segenêreih erwiesen, man muß und wird dabinter kommen, baß die Kreis-Schulinspektion ledigliÞ von Fahmännern im Hauptamt versehen werden kann. Fachleute können au tüchtige Lheologen und Philologen q1ein, aber auch tüchtige Volksschullehrer. Es giebt also eine ganze Anzahl, und die Negierung ist auch mit ihnen durhaus zufrieden. Man verkennt überhaupt den Bildungsstand unserer seminaristisch gebildeten Lehrer. Die Lehrer, welche zu Kreis- Shulinfpeltoren berufen werden, haben meist das Rektorexamen be- standen. Allgemeine und tiefe Bildung kann man auch außerhalb der Universität erwerben, in der praktischen Schule tes Lebens. Der Inspektor muß ein guter Pâädagoçe sein. Wie viel seminaristisch gebildete Kreis-Schulinspektoren haben wir überhaupt; sind in den leßten Jahren folhe berufen worden, und ift der Minister mit ihnen z¡ufrieden ?

Ministerial-Direktor Dr. Kuegler:. Bei der Beseßung dieses Amtes ist nit die Vorbildung, sondern die Tüchtigkeit maßgebend. Wir haben mit den akademisch wie mit den jeminaristish gebildeten Kreis - Schulinspektoren sehr gute Erfahrungen gemacht. Die feminaristish gebildeten Inspektoren haben Vorzügliches geleistet, und au) in geistlihen Kreisen isi man ibnen mit dem größten Wohlwollen entgegengekommen, sodaß keinerlei Mißhelligkeiten vorgekommen sind. In den leßten vier Jahren sind 63 Kreis-Schulinspektoren angestellt worten, - darunter 22 Volksschullehrer und 11 Theologen.

Akg. Im Walle (Zentr.): Wenn man einmal weltliche Kreis- Swulin]}pektoren anstellt, dann muß man au seminaristish gebildete anstellen. Der Regierungskommissar hat die von mir behaupteten Thatsaczen über den Kreis-Schulinspektor im Eichsfelde nicht bestritten, aber er ist niht zu dem Schluß gekommen, daß dieser Jnspektor zur Beaufsichtigung der katholischen Schulen nicht geeignet ist. Es ist doch eine Gewissensverleßung katholisher Eltern zu Tage getreten. Was würden Sie sagen, wenn cin katholisher Inspektor in einer evangelishen Schule in Glaubens- und Sittenlehre examiniert hâtte ? Es ist au nicht richtig, daß seit einigen Jahren keine Klagen mehr vorgekommen sind. Der Herr examiniert nah wie vor in katholischer

biblisher Geschichte. Sollte der Inspektor

Ministeri zu gehen.

Bei den führt

Abg. Dr.

Etat der Gym

zu erhalten.

müßte die Ger Seminar-Etat Wirklicher

beendtgt. L prochen, auf d

Lehrer derselbe

Wirklicher

geführt ift.

Abg. Dr.

die Frande’sche Bei den {wert sich

Schulen. eine besondere Kindern in v Schöneberg bei

folhe Schulen auch solhe Sch polnishen Enkl

macht hâtten.

genug, um eine katholischen und

der Minister du möglich# beshle

gründet. Vor z Schule Kinder noch nit die Schule in Zuschuß bewillig vflihten. Die

Provinzialrath e fei.

Schulstellen 169 Kurz vor 4

Geheimer Ober-Regierungs-Rath Brandi: [d wirklih verfehlt haben, so wird der Minister ihn korcigieren; es oll keine Konfession verleßt werden.

Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa (kons.): Herr Schilling hat Ausnahmen zulafsen wollen bei der Kreis-Schulinspektion m Hauptamt und jedenfalls shullehrern zu Kreis-Schulinspektoren. Viel Vergnügen haben die Geistlichen nit an der Inspektion; si: thun es aus Liebe zur Sache en Kindern und Eltern gegenüber. Die Hauptsace ist, daß wir die endenz bemerken, die geiitlihe Kreis- und Lokal-Schulinspektion ein- zushränken, und das halten wir für bedenklich, und wir warnen avor, daß man im nächsten Jahre mit einer folhen Maßregel

fortführt. | Dofmann (nl.): Da wir in der nächsten Zeit mit Kreis- Squlinspeltoret im Nebenamt zu renen haben werden, so fragt es

Abg. Freihe Abhaltung einer diefem \chlecht ve

Abg. Graf Parteien

Die Abgg.

Gegen 41/, beschlossen.

die Herren aus dem

gebildeten Lehrern an den Mädche

den Anstalten der Francke’shen Stiftu Lehrer diesen Etat bereits hätten. werde es schwer sein, UVeberhaupt fet für die Preußen weniger geschehen als in England. für die staatlichen Anstalten eingeführt, fo hätten wohl die akademischen Lehrer einen Vortheil davon, die Befoldung der seminaristisch gebildeten Mittelshullehrer würde aber dadurch

Die Verhandlungen über die Das

immer finden unsere guten Worte bei den Städten eine gute Es wird unser Bemühen bleiben, günstig wie möglich zu stellen, aber es geht eben nur des Verhandelns, Vorstellens und Zuredens.

und gleihgebildete Beamte an demselben Orte. au anderwärts vor; in Berlin find gestellt mit den Gymnasiallehrern. Abg. Nadbyl (Zentr.) {ließt sich dem berg an und meint, daß dex Staat einen Druck ausüben könne.

Abg. Knör cke: dieser Verbältnisse in Auésicht gestellt: wie weit ift es damit?

Die Schneider: Wir können daran exst denken, wenn das Lehrerbefoldungsgeseß dur-

__ Abg. Dr. Arendt (fr. ons.): E einer Erhöhung der Staatszuschüsse Hand in Hand gehen.

meindeschulen mit den evangelischen Kindern zusammen besuchen. Regierungsbezirk Caffel entbehre die s{ule in Eckenheim noch immer des Staatszuschusses,

die polnischen Kinder dort vorzügli

angestellt worden.

_ Ministerial-Direktor Spezialfälle nicht eingehen.

gegründet

Angelegenheit in Holzweissig werde bald zur Zufrieden- heit erledigt sein.

Die Vorwürfe des Von 1891 bis 1896 seien mit Staatszushuß 746 evangelische und 565 fkatholische Schulen gegründet worden. titel seien für evangelisde Schulstellen

Sißung abzubrehen und

Abenèsißung seien von den Parteien, welche für die Abendfißung au bei der Bestellung von Volks- gestimmt haben, nur verschwindend wenige Mitglieder anwesend gewesen.

niht anwefend zu sein brauchten, Gelegenheit erhalte, Freiherr von Zedliß und Neukirch (fr. konf.), Dr. Sattler (nl.) einer Abendsitung zu, daß der Etat so wie so nicht bis zum 1. April durchberathen werde.

gehalt eintreten. Abg. Dasbach (Zentr.) wünscht, daß die Regierung {ih katholische Bewerber durh Rückfrage bei den betreffenden

Behörden verschafe.

al-Direktor Dr. Kuegler: Dies geschieht bereits; aber nach dem Osten

für die höheren Mädchensculen |

Wesften entschließen sh \{chwer, Ausgaben

Friedberg (nl.) darüber Klage, daß den akademisch nshulen noch nicht der Oberlehrér- worden sei, zum Beispiel nicht an ng in Halle, während die städtischen Bleibe dieser Zustand bestehen, so akademisch gebildete Lehrer für diese Anstalten Ausbildung unserer Mädchen in Würde der Seminar-Etat

nasiallehrer zugebilligt

neinden veranlassen, zu bewilligen.

Gehêéimer Ober-Regierungs-Rath D. Dr. Schneider: Wesoldungen in Halle sind noch nit | Ober«-Verwaltungsgeriht hat uns das Necht abge- |

ie Bemessung dieser Gehälter direkt einzuwirken. die Verhältnisse der

| / Hart ist n Kategorie weniger Gehalt haben, als

Der Minister bat uns eine

Geheimer Ober-Regierungs-Rath Dr.

kons.): Eine geseßlihe Regelung muß mit

Friedberg: Die Regierung könnte indirekt auf die

Gemeinden einwirken, wenn diefe das Schulgeld erhöhen wollen. Auf

Stiftung hat die Regierung jedenfalls einen Ausgaben für das Elementarshchulwesen be-

Abg. Dasbah (Zentr.) über Imparität bei der Errichtung neuer Während man bei 25 Schule errichte, sei dies bei

oder 30 evangelischen Kindern {on 80 ober 109 katholischen telen Fällen noch nicht zu erreichen gewesen. Berlin müßten sogar 300 katholische Kinder die Ge- Im

katholische öffentliche Privat-

erhielten. In Holzweissig bei Bitterfeld habe man wierigkeiten gemacht, weil man die Bildung einer ave befürhtet habe. Die Erfahrung habe gezeigt, daß

Die Regierung

î bei Halle nit leistungsfähig tatholishe Schule zu errichten.

10—12 evangelishen Kindern ein evangelischer Lehrer Die MNegelung der Schöneberger Angelegenheit solle rch eine Aufforderung an die Negierung in Potsdam unigen. Dr. KRuegler will auf alle einzelnen Der Vorwurf der Jmparität fei unbe- wei Jahren fei in Schöneberg bereits eine katholishe worden, nur schickte# die Eltern die kleineren dt dahin wegen der Edenheim habe die Regierung jährliÞ 1200 A t, kônne sih aber zu dauernden Zuschüssen nicht ver-

Die Angelegenheit von Giebichenstein wolle der rledigen, sobald das Lehrerbefoldungsgeseß durchgeführt Abg. Dasbach seien also völlig unbegründet.

Aus einem anderen Etats- 130 734 Æ, für fatholishe 290 M Zuschüsse gewährt worden.

Uhr s{lägt der Präsident von Kröcher vor, die Abends fortzuseyen.

rr von Eynatten (Zentr.) spriht sich gegen die Abendsißung aus, das Haus sive Tag für Tag in ntilierten Saal seit langen Wochen. In der gestrigen

zu Limburg-Stirum (kons.) meint, daß diese

wenn nur das Zentrum seine für das Ausland bestimmten Reden zu balten.

und Ehlers (fr. Vag.) \timmen der Abhaltung während Abg. Dr. Porsch (Zentr.) bemerkt,

Uhr wird die Vertagung bis Abends 71/; Uhr

geschädigt, und die Regierung au diesen MittelsGullehrern den

Nicht | Nationalheiligthum den Statt. Lehrer \o auf dem Wege es ja, wenn | Landes-Kunstkommission gleihgesftellte Das kommt aber die Mädchenshullehrer gleic-

i Wunsche des Abg. Fried- mit Rücksicht auf seine Zuschüsse

geseßliche Regelung | testamentarish

Einfluß. |

In | den fonst alle | für diese Zwecke weitere Mittel hergeben.

we Fortschritte im Deutschen ges | solle der Gemeinde Holzweissig den | zustellen, 9 nöthigen Zushuß zur Gründung einer katholishen Schule geben. | historishen Forshungen gegründet werden. Eben}o sei die Gemeinde Giebichenstein bei : Im Regierungsbezirk | Marienwerder sei für eine stiftungsmäßig fkatholishe Schule mit 180

weiten Entfernungen. Für | deutschen Kunst“

Bei den Ausgaben für das Taubstummen- und Blinden- wesen fragt Abg. von Papvenheim (kons.) nach dem Verbleib der ver-

\prohenen Vorlage, betreffend den obligatorischen Schulunterricht der taubstummen Kinder.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten D. Dr. B osse: | Meine Herren! Ein Geseßentwurf ist von mir aufgestellt, be-

findet sih aber augenbli&lih in der Berathung zwischen den betheis igten Ministerien. Jh möhte nicht glauben, daß es nach der Ge-

dieser Session an das Haus kommt. Aber wir selb haben | das größte Interesse daran, ihn sobald wie möglihch dem Hause yor- zulegen.

Der Rest des Kapitels „Elementar-Unterrichtswesen“ wird angenommen.

Im Kapitel „Kunst und Wissenschaft“ erhebt bei den Ausgaben für die Kunstmuseen

_ Abg. Dr. Beumer (nl.) dagegen Einspruch, daß so viele Bilder | fremdländishen Ursprungs in der Berliner National-Galerie Auf-

nahme fänden, während manche deutshen Künstler fehlten. Die National-Galerie sei von Kaiser Wilhelm 1. als deutsches | Na 1 „_ deutschen „Kürstlern gestiftet und solle | selbst gesckentte sremdläntishe Bilder niht aufnehmen. Redner | befürwortet ferner eine stärkere Förderung der Staffeleimalerei gegen- | über der Monumental- und Freskomalerei und fragt an, ob die | 1 bei den Ankäufen von Kunstwerken mitwirke. | Mit dem Ankauf fcemdländiscer Bilder solle Halt gemacht werden, | oder man solle ein eigenes Gebäude für dieselben errihten; in die | National- Galerie gehörten sie nicht hinein. | _ General-Direktor der Königlichen Museen Dr. S chöne: Aus der | Stkiftungsgeshihte der National: Galerie kann man nicht einen aus- | fchließlich deutshen Charakter diefer Sammlung herleiten. Als der | Konsul Wagner seine Sammlung dem Kaiser Wilbelm dem Großen | te zur Stiftung der Galerie hinterließ, enthielt die | Sammlung au schweizerische und französishe Bilder. Es ift mit | Greude zu begrüßen, wenn Kunstfreunde der Galerie auh fremd- | ländishe Werke [henken. Die Verwaltung giebt regelmäßig über die | Verwendung „der betreffenden Fonds für die versziedenen Malerei- arten Mittheilungen heraus: es liegt in der Natur der Sathe, daß | die Monumentalmalerei den Löwenantheil erhält. Ohne Mit- ' wirkung und Befürwortung der Landes-Kunstkommission wird kein Bild | angekauft.

_ Abg. Dr.’ Virchow (fr. Volksp.) wünscht, daß man die ein- heimishen Werke in der National-Galerie wenigstens mehr hervor- | treten losse. Redner hätte es ferner gern gesehen, wenn Deutschland | sh mehr aktiv an der Aufdeckung der altegyptishen Geschichte, die | man jeyt {hon weit über den König Menes zurück erstrecken | kTônne, betheiligt hätte. Den Löwenantbeil hätten an diesen Forschungen die Engländer und Franzosen. Nur mit Privat- | mitteln habe Deutschland dort und in Border-Asien gearbeitet. Kein | Land habe ein folches Völker-Museum wie wir. In Troja sei | 08 leßte Drittel unaufgedeckt liegen geblieben. Der Staat müsse

se Zwecke i Auch an anderen Stellen im Orient fei eine Forschung erforderli, die lobnende Aufschlüsse über die Kulturgeschichte geben könne. Daneben folle man aber die Erforschung der Vorzeit unseres eigenen Vaterlandes nicht vergessen, um den Entwickelungsgang der Germanen dem Volke objektiv dar- Es follte ein deutsches National-Museum für diese prä- Das Völker-Museum sei

[ | \häftslage fehr wahrscheinlich ift, daß der Geseßentwurf noch im Laufe

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für die Unterbringung dieser Funde zu klein.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten D. Dr. Bosse:

Meine Herren! Ich wünschte, daß ih mit dem Politiker Herrn Dr, Virhow immer fo einverstanden sein könnte wie mit dem Kunst- freund und Anthropologen Dr. Virhow; denn im wesentlihen deen sih unsere Arshauungen über die Dinge, die der Herr Abg. Dr, Virchow hier soeben berührt hat, vollkommen au in Bezug auf die heimische Kunst. Meine Herren, daß in der National-Galerie, der Schöpfung unseres Hochseligen Kaisers Wilhelm, mit der Inschrift: „Der man immer, wie sich der Abg. Dr. Virchow ausdrückte, der einheimishen Kunst den Vortritt lassen muß, das versteht sih ja ganz von selbst. Aber damit ift doch nicht ausges{chlossen, daß, wenn man ausländische Kunstwerke geschenkt be- fommt, die eine typische Bedeutung haben für den Einfluß der aus- ländischen Kunst auf die deutshe Kunst, man diese niht zurückweist, fondern ihnen einen angemessenen Plat einräumt. Sollten wir jedes.aus- ländishe Kunstwerk aus der National-Galerie zurückweisen, würden wir in die Gefahr kommen, daß man uns eine gewisse Philistrosität nachsagte, und die ist nirgends weniger am Platze als in Sachen der Kunst. (Sebr richtig !)

Was dann die leise angedeutete Klage des Herrn Abg. Virhow anlangt, darüber, daß wir namentlich in Egypten niht mehr so aktiv und fo im Vordergrunde ständen, wie in früherer Zeit, fo ift das in gewissem Sinne richtig ; allein man kann nit in allen Ländern, wo es Grabungen zu machen giebt, gleichzeitig die Eisen ins Feuer halten. Man muß sih doch auch nah seinen Mitteln und Kräften ‘richten und nah den praktischen und konkreten Anregungen, die man gerade bekommt, und die haben wir gerade in Egypten in der leßten Zeit weniger gehabt. Das hat aber nicht ausgeschlossen, daß wir betheiligt sind an all den Funden, die in Egypten gemacht werden, und daß