wenn wir die Duelle den bürgerlihen Gerichten zur Aburtheilung über- würden. V E Baal e (Sor) übrt aus: aus die Mitglieder der katholischen Arbeitervereine könnten \{ließlich einmal wegen Aufreizung zum Klassen- haß angeklagt werden, und fie würden dann, wenn die Abartheilung während der Militärdienstzeit erfolgte, viel \{ärfer verurtheilt werden als dur die bürgerlihen Gerichte. Daß. die Kaiserliche Kabinets- ordre ihre Wirksamkeit verlieren würde, wenn die Duelle von den bürgerlichen Gerichten abgeurtheilt würden, sei do faum anzunehmen. Allerdings müßten auch die bürgerlichen Gerichte strenger geaen das Quell vorgehen. Die militärishen Jateressen seien in dem Antrage gewahrt; Unterfuhungshaft dürfe nicht angeordnet werden; die Haupt- Hafer verhandlung dürfe nur in Abwesenheit des Angeklagten stattfinden. 6.00 N 16,50 j ¿ ¿ s J Eine Störung des militärishen Dienstes trete alto garnicht ein. 2 16/50 Ó : : Abg. Dr. S paht (Zentr.): Es lut bis jeßt noh keine katho- 3,50 13,50 i 9 132 12,83 13,09 i-n Arbeiter von den Militärgerihten wegen Aufreizung zum 1828 17:00 : / / Klassenhaß bestraft worden, obwohl die Vorschrift in Preußen {on 15/67 16,00 | 155 15,50 15,50 lange besteht. Jn Bezug auf die Duelle haben sich die bürgerlichen 4/50 15,40 900 15,00 15,00 Gerichte als durchaus unzureihend erwiesen, während in der Armee 15/40 15,60 1 862 15,52 15,44 das Duell eingeschränkt worden ist. Dem Zentrum kann nach dieser y Ta 164 16,40 16,44 Richtung hin kein Vorwurf gemacht werden, 1600| 1640 648 15,25 14,90 Abg. Lenzmann (fr. Volksp.): Herr Gröber hat mi geftern 13/60 14,10 j ; ; ¡ in meiner Abwesenheit angegriffen. Es wäre mir auch lieber gewesen, 15,60 17,40 1 070 15,40 15,37 17:00 4 670 15,41 15,50 1 244 14,44 15,42
Anschuldigungen" bestimmte thatsählihe Angaben zu Grunde gelegen haben sollten, er mir diese zur Verfügung stellen wollte. Wenn ihm aber weiter nihts vorliegt als Zeitungsnachrihten, so würde ih wohl gewünscht haben, daß er au in diesem Fall mit seinem Urtheil zurückhaltender gewesen wäre.
Was den Hauptmann Luthmer anlangt, so kenne ih die Broschüre ganz genau. Jch bin weit entfernt, den Hauptmann Luthmer anzu- greifen, ih bedaure ihn vielmehr von Herzen, denn es ift ein [chweres Schickfal, das ihn betroffen hat. Es ist richtig, daß er bei einem Manöver dur einen Schuß seiner eigenen Batterie {wer verwundet wurde und ihm Holzsplitter der Kartusche in beide Augen gedrungen find, die das Augenliht vernicktet haben. Die Untersuhung des Vorfalls ist alsbald vorläufig eingeleitet, die formelle gerihtlihe Untersuhung sehr eingehend geführt, nah jeder Richtung hin der Thatbestand in sorgfältigster Weise festgestellt und der betheiligte Reserveoffizier, der an dem unglücklihen Vorfall {huld war, krieg8gerihtlich verurtheilt wor- den. Ebenso hat eine Aufklärung aller der Verhältnisse, welche der Hauptmann Luthmer anläßlich dieser Untersulung zur Sprache gebraht hat, stattgefunden. Denjenigen Vorgeseßten, welchen er ver- schiedene Vergehen vorwirft und die er meines Erachtens au in beleidigender Weise angreift, ist absolut kein Vorwurf zu machen. Die Sache ist vollständig aufgeklärt, und es fragt sich nur, ob man gegen den erblindeten Mann dieserhalb einschreiten soll. — Diese Srage haben wir nah bestem Wissen und Gewissen verneint und deshalb die Stellung eines Strafantrags mit voller Absicht unter- laffen. (Bravo! rechts.)
Preußischer \tellvertretender Bevollmäthtigter zum Bundesrath, General-Lieutenant von Viebahn: Im Auftrage des Herrn Kriegs-
über das Ergebniß der Ermittelungen, sobald dieses möglich sein wird Kenntniß zu geben. (Bravo!)
Wenn ih nun auf das, was über den §8 8 gesagt wurde, eins gehen darf, so. \{chicke ich voraus, daß der Entwurf, wie er von mir vorgelegt worden ist, zwar von einer Kommission aufgestellt worden ist, die noch von meinem Herrn Amtêvorgänger berufen war, daß ih aber die Vorlage vor diesem hohen Hause zu vertreten mi mit vollem Bewußtsein bereit erklärt habe. Selbstverständlih muß ih denjenigen Persönlichkeiten, welhe dieser Kommission angehört haben, die Ver- tretung der Einzelheiten zunächst überlassen.
Wenn ih die Bedeutung dieses Paragraphen, wie ich sie aufs- fasse, des näheren erwäge, so muß ich besonders betonen, daß ic dieser von der Regterung vorgeschlagenen Bestimmung einen großen ideellen Werth beimesse. J habe den Paragraph fo verstanden und lege ihn auch so aus, daß man neben dem Schutz des Vorgeseßten gegen völlig unbegründete Angriffe seitens fcüherer Untergebener die Ausübung des Beschwerderechts dur diese Geseßesbestimmung indirekt unterstüzen will. Jch habe \chon oft die Ghre gehabt, hier auszuführen, daß ih den größten Werth darauf lege — und hierin weiß ich mich mit meinem höchsten Vorgeseßten in vollster Uebereinstimmung — in der Armee, alles kar zu legen Die Leute sollen sich, wenn ihnen Unrecht geschieht, beschweren, damit derartige Unregelmäßig- keiten ihre den Geseßen entsprewende Erledigung finden. Es ist mein ernstes Bemühen, dahin zu wirken, daß diese Tendenz mit allen Mitteln unterstüßt wird, und ich habe gewiß in der dur diesen Paragraphen vorgeschlagenen Gesetzesbestimmung eine Unterstüßung dieser meiner Anschauung gefunden. Ih habe mir gesagt, diese Be- stimmung kann nur den Zweck haben, die Leute darauf hinzuweisen, innerhalb ihrer Dienstjahre das zur Sprache zu bringen, was fle, wenn ihnen Unreht geschehen sein follte, im Interesse ihrer Pers fönlihkeit und ihrer Würde nit glauben erdulden zu können. Die Mannschaften aber darauf zu verweisen, während ihrer Dienstzeit zu schweigen und nach Ablauf derselben zur Rache zu greifen, den Standpunkt muß ich weit von mir weisen. (Bravo! und Sehr richtig! rets.)
Qualität gering mittel gut Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner
Außerdem wurden ain Markttage (Spalte 1) nach überschlägliher Schäßung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)
Am vorigen
DUERIA, Markttage
preis für Durch-
1 Doppel- | s{nitts- zentner preis
Verkaufs-
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Verkaufte Menge
niedrigster | höchster | niedrigster | höchster | niedrigster | höchster Doppelzentner] E M M f é e E A d.
Noch: 16,00 16,00 13,00 16,00 15,67
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15,80 16,00 13,00 15,60
15,50 15,50 12,00 15,00 15,00 13,75
15,80 15,50 12,00 15,50 15,33 15,33 14,00 14,00
14,50 . . . . s . u . . 8 E 6,40 Saathafer . . - A 1 3A
Halberstadt , ilenburg Marne .. Goslar . Duderstadt . Lüneburg . Paderborn .
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Dinkelsbühl S 1B 1u08 ters O E e ae a o S R 1088 A Es E i 14,00 14/40 15,20 15,60 E 13,70 13,70 15,48 15,48 S gen s l l 1550 | 1550 O ta 14,80 14,80 15,80 | 15,80 moe E N 1,8 8 A S Tat A 6 14,80 5,
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wenn ih nicht bätte an den Kommissionsberathungen theilzunehmen E20 brauen, es wären mir dann unliebsame Auseinanderseßungen mit 1600 17/00 Herrn Gröber erspart | geblieben. Ich habe in der Kommission nur 16/00 1640 hervorgehoben, daß die Mündlichkeit und Oeffentlichkeit des Ver- 16/10 1610 fahrens etnen \o großen Kulturfortschritt bedeuten würde, daß man A 16/20 dafür manches opfern könnte. Redner will auf die Kommissionsver- 6'60 16/60 handlungen näher eingehen, wird aber vom Präsidenten Freiherrn 16, Ÿ 1450 von Buol gebeten, sich darüber nit allzu eingehend auszusprechen. N 15 40 Redner erklärt sh |chließlih für denè Antrag Beckh-Munckel, der 2020 14/60 ursprünglidd von dem Abg. Gröber gestellt sei; der leßtere sei aber Bemerkungen.
dur E Ee e “Anne ne e gestimunt worden, N L Kriegs-Veinister den Antrag nicht als unannehmbar vezeihnet babe. Unt : ; A h \ 1 ¡hei wird aus den unabgerundeten Zahlen bereGuet. i : rch den Antrag werde die Disziplin des Heeres garnicht gefährdet. | Ministers gestatte ih mir, auf die Bedeutung des 9 8 im Ansluß Di kaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswerth auf volle Ee s E e na R E pres 1 Lei leiten sechs Spalten, daß entsprehender Bericht fehlt. Du Äb Gr Doe. Ih L nit D ¿eftrice Men an die Ausführungen des Herrn Abg. Bebel etwas näher einzugehen. l ube Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis n org ) j des Herrn Lerzmann benußt; ih fürchte ihn durchaus niht. Jh Zutreffend ift ja von vornherein, daß „der §8 in seiner Bedeutung Ein liegender habe nur die Haltung der Freisinnigen nnd insbesondere des Herrn über den derzeitigen Zustand der preußischen Militärstrafprozeßordnung Lenzmann in der Kommission geschildert; daß der Vorredner si hinausgeht, insofern, _als er gewisse Kategorien „bon Leuten, dabei nicht ausgezeichnet hat, ist nicht meine Shuld. Jh mußte die Pa e M enr s sind, noh e Militärstrafgerichts- Frage, ob die Nachrichten über seine durhaus nicht freisinnige Haltung esch s irt e f au tese E uge Bedtitait Ot Dore in der Kommission richtig seien, einem seiner Fraktionsgenossen gegen- Mie en if Aa bu gaver ein praktishes Bedürfniß geltend gemacht. über nur durchaus bejahen. le der Herr Abg. Bebel ausgeführt hat und auch in dem Para-
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2. Bad. Drag. Regt. Nr. 21 Kad. Frhr. v. Rheinbaben, Kad. N ai als Dar, Port. Fähnrs. — 1. Leib-Hus. Regt. Nr. 1 Gefr. Malensen v. Astfeld als char. Port. Fähnr. — Hus. Regt, König Wilhelm I. (1. Rbein.) Nr. 7 P. U. v. Kardorff als Sec. Lt. — 2. Weslfäl. Hus. Regt. Nr. 11 Kad. Sodan als har. Port. Fähnr.
; . 76 Kad. v. Alvensleben, Kad. v. Schmeling als Geor So Fähnrs, — Füs. Regt. von Gersdorff (Hefs.) Nr. 80 P. U. v. Nundstedt als Sec. Lt, Kad. Wagner als char. Port. Fähnr. — Inf. Regt. von Manstein (Schleswig.) Nr. 84 P. U. Schulz als Sec. Lt. — Füs. Reat. Königin (Schleswig-Holstein.)
Kadetten-Vertheilung 1898.
i è v: Regt. z. F. P. U. v. Stülpnagel als Sec. Lk, Ka v. Hoepfner ale are Dai. Fähnr. — 2. Garde-Regt. z. F. Kad. v.
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als char. Port. Fähnr. — Kaiser Alexander Garde- R e Me L P E y. Uslar-Gleichen als Sec. T Kad. v. Lettow-Vorbeck als har. Port. Fähnr. — O Regt ¿. F. P. U. v. Lindeiner gen. v. Wildau, P. U. Frhr. v ammerstein-Equord, P. U. v. Niebelschüß als Sec. Lt, G, Frhr. v. Eberstein als har. Port. Fähnr. — 4. Ene Regt. z. F. P. U. v. L e dur Doe Kad. er v. Rotenheim, Kad. y. Pen r. ¡ Sehne — Königin Elisabeth Garde-Gren. Regt. Nr. 3 P. U. v. Kehler als Sec. Lt. — Königin Augusta Garde-Gren. Megt. Nr. 4 P. U. v. Selasinsky als Sec. Lt., Kad. v. Obernith (Friedri), Kad. v. Rosenberg als char. Port. Fähnrs. — 5. Garde-Regt. z. F. P. U. v. Bock als Sec. „Lt, Kad. v. Meyerinck als har. Port. Fähnr. — Garde-Gren. Regt, Nr. 9 Kad. y. Schaper als char. Port. Fähnr. ta Gren. a Friedri IIT. (1. Ofipreuß.) Nr. 1 P. U. y. Seebach als Sec. l — Gren. Regt. König Friedrih Wilhelm IV. (1. Pomm.) Nr. 2 P. U. v. Thiele als Sec. Lt. — Gren. Regt, König Wilhelm I. 3 Westpreuß.) Nr. 7 Kad. v. Saldern, Kad. v. Nudorff als See Port. Fähnrs, — Colberg. Gren. Regt. Graf Gneisenau (2. Pomm.) Nr. 9 P. U. v. Schenck als Sec. Lt. — Gren. Regt. Kronprinz Friedri Wilhelm (2. Schles.) Nr. 11 Kad. v. Obernißz Kurt) als har. Port. Fähnr. — Gren. Regt. Prinz Carl von reußen (2. Brandenburg.) Nr. 12 P. U. Frhr. v. Linstow, P. U. oyhein als Sec. Lts, Kad. y. Freyhold als car. Port. Fähnr. — Inf. Regt. Herwarth von Bittenfeld (1. West- fälishes) Nr. 13 P. U. v. Gillhaußen als Sec. Lk., Kad. v. Blomberg, Kad. v. Ditfurth als har. Port. Î Fähn18, — Inf, Regt. Graf Schwerin (3. Pomm.) Nr. 14 Kad. v. Keber, Kad. Wisselinck als har. Port. Fähnrs. — Inf. Regt. Prinz Griedri) der Niederlande (2. Westfäl.) Nr. 15 Kad. Heye als car. Port. Fähnr. — Inf. Regt. Freiherr von Sparr (3. Westfäl.) Nr, 16 Gesr. Gerla{ als char. Port. Fähnr. — Inf. Regt. Graf Barfuß (4. Westfäl.) Nr. 17 P. U. y. Brißke als Sec. Lt., Kad. Kahler als har. Port. Fähnr. — Inf. Regt. Graf Tauenyzien von Wittenberg (3. Brandenburg.) Nr. 20 Kad. Menz, Kad. v. Cickstedt als har. Port. Fähnrs. — Inf. Regt. von Borcke (4. Pomm.) Nr. 21 P. U. v. Bor cke als Sec. L., Kad. Schoenborn als har. Port. Fähnr. — Inf. Regt. Keith (1. Oberschles.) Nr. 22 P. U. v. Zerboni di Sposetti als Sec. Lt., Kad. Graf v. Schweiniß als har. Port. Fähnr. — Inf. Regt. Großherzog Friedrih Franz 11. von Mecklen- burg-Schwerin (4. Brandenburg.) Nr. 24 P. U. Hildebrandt, . U. Becher als Sec. Lts., Kad. v. Schroetter als char. Port. ähnr. — Inf. Regt. yon Lüßow (1. Rhein.) Nr. 25 Kad. Wer ner als ar. Port. Fähnr. — Inf. Regt. Fürst Leopold von Ankbalt- Dessau (1. Magdeburg.) Nr. 26 Kad. Sh ulz als char. Port. Fähnr. — Inf. Regt. Prinz Louis Ferdinand von Preußen (2. Magdeburg.) Nr. 27 Kad. Hofmann als char. Port. Fähnr. — Inf. Regt. von Goeben (2. Rhein.) Nr. 28 P. U. Thümmel als Sec. Lt. — Inf. Regt. von Horn (3. Rhein.) Nr 29 Kad. Ut #\{ als har. Port. Fänhr. — Inf. Negt. Graf Bose (1. Thüring.) Nr. 31 P. U. v. Koshembahr als Sec. Lt, Gesr. Mejer als char. Port. Fähnr. — 2. Thüring. Inf. Regt Nr. 32 Kad. v. Kurnatowski, Kad. v. Aschoff als char. Port. Fähnrs, — Füs. Regt. Graf Noon (Ostpreuß.) Nr. 33 P. U. Huguenin als Sec. Lt., Kad. Reiner als car. Port. Fähnr. — Pomm. Füs. Negt. Nr. 34 Kad. Klug als Port. Fähnr. — üs. Regt. Prinz Heinrich von Preußen (Brandenburg.) Nr. 35 Kad, y. Sommerfeld u. Falkenhayn als char. Port. Fähnr. — Magde- burg. Füs. Negt. Nr. 36 P. U. Witthauer als Sec. Lt., Kad. Heck als har. Port. Fähnr. — Niederrhein. Füs. Regt. Nr. 39 Kad. v. Gureßky-Corniß als ar. Port. Fähnr. — Inf. Regt. von Boyen (5, Ostpreuß.) Nr. 41 Kad. Reichert als char. Port. Fähnr. — Inf. Regt. Prinz Moriß von Anhalt-Defsau (5, Pomm.) Nr. 42 P. U. Hellmick als Sec. Lt., Kad. Kay als har. Port. Fähnr. — 2. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 47 Kad. Haas als car. ort. Fähnr. — Inf. Regt. von Stülpnagel (5. Brandenburg.) Nr. 48 Kad. Sadrozinski als char. Port. Fähnr. — 6. Pomm. Inf. Regt. Nr. 49 P. U. Hetshko als Sec. Lt. — 3, Niederschles. Inf. Regt. Nr. 50 P. U. Fliegel als Sec. Lt. — Inf. Regt. von Alvensleben (6. Brandenburg.) Nr. 52 Gefr. Shnas e als har. Port. Fähnr. — 9. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 53 Kad. v. Bock u. Pola ch als har. ort. Fähnr. — Inf. Regt. Graf Bülow von Dennewiß (6. Westfäl.) Ne 55 Kad. Neuter als char. Port. Fähnr. — Inf. Negt. Herzog Ferdinand von Braunschweig (8. Westfäl.) Nr. 57 P. U. Schimrigk als Sec. Lt. — Inf. Regt. Markgraf Karl (7. Brandenburg.) Nr. 60 Kad. v. Bülow, Kad. Seidenstücker, Kad. de Vivanco ‘als char. Port. Fähnrs. — Inf. Regt. von der Marwitz 8. Pomm.) Nr. 61 Kad. U De als char. Port. Fähnr. — nf, Regt. General-Feldmarschall Prinz Friedrih Karl von Preußen (8. Brandenb.) Nr. 64 P. U. Wehlmann als Sec. Lt,, Kad. v. Dewiß als har. Port. Fähnr. — 3. als ie Inf. Regt. Nr. 66 P. U. Rott ok als Sec. Lt., Kad. Nath als har. Port. Fähnr. — 4. Magdeburg. Inf. Regt. Nr. 67 P. U. Bluth als Sec. Lt., Kad. Greve, Kad. y. Knobelsdorff als har. Port. Fähnrs. — 7. Rhein: Inf. Regt. Nr. 69 P. U. Coupette als Sec. U. E 4. Thüring. Inf. Regt. Nr. 72 P. U. Groß als Sec. Lt. — Füs. Regt. General-Feldmarshall Prinz Albreht von Preußen (Hannov.) Rr. 73 P. U. v. Wienskowski als Sec. Lt. — 1. Hannov. Juf. Regt. Nr. 74 P. U. v. Perbandt als Sec. Lt., Kad. v. Lübbers, Kad. v. Meg ein als har. Port, Fähnrs. — 1. Hanseat. Inf. Regt. Nr. 75 P. U, Mylius, P, U. y. Schwanenflügel als
. 86 Kad. v. Tschirschnih als char. Port. Fähnr. — 2. Nassau. A. ‘Neat Ne 88 P. U Lieb mann als Sec. Lt. — Großherzogl. Mecklenburg. Gren. Regt. Nr. 89 P. U. v. Könemann, P. U. Winsloc als Sec. Lts. — Großherzogl. Mecklenburg. Füs. Negt. Nr. 90 Kad. Frhr. v. Masfenbach als char. Port. Fähnr. — Oldenburg. Inf. Negt. Nr. 91 Kad. v. der Hellen als (ar. Port. Fähnr. — Braunschweig. Inf. Regt. Nr. 92 P. U. y. Collani als Sec. Lt., Kad. Frhr. v. Bothmer als car. Port. Fähnr. — Anhalt. Inf. Negt. Nr. 93 P. U. v. Maróes als Sec. Lt. —- 7. Thüring. Inf. Regt. Nr. 96 “P. U. Wehmeyer als Sec. Lt. — Inf. Negt. Nr. 98 Kad. Steuer als char. Port. Fähnr. — Inf. Regt. Nr. 99 P. U. Fuß als Sec. Lt., Kad. Dulheuer als ar. Port. Fähnr. — 2. Bad. Gren. Negt. Kaiser Wilhelm I. Nr. 110 Gefr. Frhr. Ninck v. Baldenstein, Kad. Wedemeyer als car. Port. Fähnrs. — Inf. Regt. Markgraf Ludwig Wilbelm (3. Bad.) Nr. 111 Kad. Becker als har. Port. Fähnr. — 4. Bad. Inf. Negt. Prinz Wilhelm Nr. 112 Kad. Meter als ar. Port. Fähnr. — 5. Bad. Inf. Regt. Nr. 113 P. U. Schaible als Sec. Lt. — 6, Bad. Inf. Regt. Kaiser Friedrich 111. Nr. 114 Kad. Blum als har. Port. Fähnr. — 1. Großherzogl. Hess. Inf. (Leibgarde-) Regt. Nr. 115 P. U. v. Olberg als Sec. Lt. — Inf. Regt, Kaiser Wilhelm (2. Großherzogl. Hef.) Nr. 116 Kad. Frhr. v. der Golß als char. Port, Fähnr. — 4. Großberzogl. Hess. Inf. Regt. (Prinz Carl) Nr. 118 P. U. Simon als Sec. Lt., Kad. Oldenburg als har. Port. Fähn. — Inf. Regt. Nr. 130 P. U. Riß als Sec. Lt, Kad. v. König als char. Port. Fähnr. — Inf. Regt. Nr. 131 P. U. Heider als Sec. Lt., Kad. Frhr. v. Zedliß u. Neukirch als car. Port. Fähnr. — Inf. Negt. Nr. 132 P. U. Ritter u. Edler Herr v. Berger als Sec. Lt., Kad. v. Borch als car. Port. Fähnr. — Inf. Negt. Nr. 135 Kad. Deichmann als ar. Port. Fähnr. — Inf. Regt. Nr. 136 P. U. Naumann als Sec. L Gefr. Dincklage, Kad. Meyer als char. Port. Fähnrs. — Inf. Regt. Nr. 137 Kad. Strauß, Kad. v. Heineccius als char. Port. Fähnrs. — Inf. Regt. Nr. 138 P. U. Paetold als Sec. Lt., Kad. Scheele als char. Port. Fähnr. — 7. Bad. Inf. Regt. Nr. 142 Kad. Pibßschke, Kad. Mahbrholz als (ar. Port. Fähnrs. — Inf. Negt. Nr. 143 Kad. Granier als char. Port. Fähnr. — Inf. Negt. Nr. 144 P. U. Mitschke als Sec. Lt., Kad. Schumann , Kad. v. Kummer als char. Port. Fähnrs. — Königs-Inf. Negt. Nr. 145 P. U. v. Kálckreuth als Sec. Lt., Gefr. Frhr. v. Boenigk, Kad. v. u. zu Gilsa, Kad. y. Megerer als char. Port. Fähnrs _— Inf. Regt. Nr. 146 P. U. Steinmann als Sec. Lt, Kad. Stein- mann als car. Port. Fähnr. — Inf. Regt. Nr. 147 P. U. Beer als Sec. Lt. — Inf. Regt. Nr. 148 Kad. Dreher als ar, Port. Fähnr. — Inf. Regt. Nr. 150 Kad. Schonebohm, , Kad. K han de Kranmayech als char. Port. Fähnrs. — Inf. Negt. Nr, 151 Gefr. v: Baczko als char. Port. Fähnr. — Inf. Negt. Nr. 152 P. U. Greverus, P. U. Shwendig als Sec. Lts., Kad. Runkel als char. Port. Fähnr. — 8. Thüring, Inf. Negt. Nr. 153 P. U. v. Schlegell als Sec. Lt., Kad. Chales de Beaulieu als char. Port. Fähnr. — Inf. Regt. Nr. 155 P. U. Morre als Sec. Lt. — Inf. Regt. Nr, 156 Kad. Rüppel als har. Port. Fähnr. — Inf. Regt. Nr. 157 P, U. Haehnelt als Sec. Lt, Kad. Kalau v. Hofe als char. Port. Fähnr. — 3, Hanseat. Inf. Regt. Nr. 162 Kad. Barckow als har. Port. Fähnr. — Inf. Negt. Nr, 164 P. U. Gerlach als Sec, Lt, Kad. Zachariae als char. Port. Fähnr. — Inf. Regt. Nr. 165 Kad. v. den Brincken, Kad, Benecke als char. Port. Fähnrs. — Inf. Regt. Nr. 166 Kad. v. Gersdorff als car. Port. Fähnr. — Inf. Regt. Nr. 167 P. U. NRoese als Sec. Lt. — 5, Großberzogl. Hess. Inf. Negt. Nr. 168 Kad. v, Dobbeler als char. Port. Fähnr. — 8. Bad. Inf. Regt. Nr. 169 Kad. Brinck- mann als char. Port. Fähnr. — 9. Bad. Inf. Negt. Nr. 170 P. U. Frhr. v. Wittenhorst-Sonsfeld als Secc. Lt. Las „nf. Reck: Nr. 172 Gefr. Menger als har. Port. Fähnr. — Inf. Regt. Nr. 173 Kad. Coster, Kad. Kade als char. Port. Fähnrs. — Inf. Regt. Nr. 174 Kad. Koshwit als car. Port. Fähnr. — Inf. Regt. Nr. 175 Kad. Werdermann als har. Port. Fähnr. — Inf. Regt. Nr. 176 Kad. Nelius als har. Port. Fähnr. — Jäger-Bat. Graf VYorck von Wartenburg (Ostpreuß.) Nr. 1 Kad. y. Streng als char. Port. Fähnr. — Magdeburg Jäger-Bat. Nr. 4 P. U. v. Kor fleisch als Sec, Lt. — Jäger-Bot. von Neumann (1. Schles.) Nr. © Kad. v. Jena als char. Port. Fähnr. — Lauenburg. Jäger-Bat. Nr. 9 Kad. Elstermann v. Elster gen. v. Streit, Kad. G ehl als char. Port. Fähnrs. — Hess. Jäger-Bat. Nr. 11 Kad. Stamm als char. Port. Fähnr. — Großherzogl. Mecklenburg. Jäger - Bat. Nr. 14 Kad. v. Schuly als char. Port. Fähnr. — 1. Garte- Ulanen-Regt. P. U. v. Flemming als Sec. Lt. — Kür. Negt. Königin (Pomm.) Nr. 2 Kad. v. Winterfeld als char. Port. Fähnr. — Kür. Negt. Herzog Friedrih Eugen von Württemberg (Wett- preußisches) Nr, 5 Kad. Frhr. v. Buddenbrock als char. Port. Fähnr. — Kür. Regt. Graf Geßler (Rheinisches) Nr. 8 Kad. v. Schwerdtner-Pomeiske als „har. Port. Fähnr. — Gren. Regt. zu Pferde Freiherr von Derfflinger (Neumärkisches) Nr. 3 Kad. v. Stutterheim als char. Port. Fähnr. — Drag. Regt. König Albert von Sachsen (Ostpreuß.) Nr. 10 Gefr. v. Siyers als s Port. Fähnr. — Drag. Regt. von Arnim (2. Brandenburg.) Nr. 12 Kad. v. Thun als char. Port. Fähnr. — Schleswig-Holstein, Drag. Regt. Nr. 13 Kad. Sauer als ar.
ort. Fähnr, — 1. Großherzogl. Mecklenburg. Drag. Regt. Nr. 17
. U. v. Nest orff als Sec. Lt. — 2. Großherzogl. Mecklenburg. Drag.
— Ulan. Negt. Kaiser Alexander II…I. von Rußland (Westpreuß.) Nr. 1 Kad. Ari Kad. v. Nothkirch u. Panthen als char. Port. Fähnrs. — Ulan. Regt. von Kaßler (Schles.) Nr. 2 Kad. Heinemann als char. Port. Fähnr. — Ulan. Regt. von Schmidt (1. Pomm.) Nr. 4 Kad. Struve als har. Port. Fähnr. — Westfäl. Ulan. Negt. Nr. 5 P. U. v. Papen als Sec. Lt. — Thüring. Ulan. Regt. Nr. 6 P. U. Struckmann als Sec. Lt. — Litthau. Ulan. Negt. Nr. 12 Kad. Otto als har: Port. Fähnr. — 1. Garde-Feld- Art. Regt. P. U. v. Briesen als Sec. Lk. — Feld-Art. Negt. Prinz August von Preußen (Oftpreuß) Nr. 1 P. U. Wiebe als Sec. Lt. — 1. Pomm. Feld-Art. Regt. Nr. 2 Kad. E isw aldt als har. Port. Fähnr. — Feld-Art. Negt. General Feldzeugmeister (1. Branden- burg.) Nr. 3 Kad. Weyer als har. Port. Fähnr. — Feld-Art. Regt. Prinz-Regent Luitpold von Bayern (Magdeburg.) Rr. 4 Kad. Wei n- berger, Kad. Wasmansdorff als char. Port. Fähnrs. — Feld-Art. Negt. von Podbielski (Niederslef.) Nr. 5 Kad. Glüer als char. Port. Fähnr. — Feld-Art. Regt. von Peucker (Schlef.) Nr. 6 Kad. Klauen- flügel als har. Port. Fäbnr. — 1. Westfäl. Feld-Art. Regt. Nr. 7 Kad. Müllen fiefen, Kad. Lancelle als char. Port. Fähnrs. — Feld- Art. Regt. von Holgendorff (1. Rhein.) Nr. 8 P. U. Rieger als Sec. Lt. — Schleêwig. Feld-Art. Regt. Nr. 9 Kad. Heseler, Kad, Hamm als char. Port. Fähnrs. — Hess. Feld-Art. Regt. Nr. 11 Kad, Ubse als har. Port. Fähnr. — 1. Bad. Feld-Art. Regt. Nr. 14 P. U. v. Beck aks Sec Lt. — 2. Pomm. Feld-Art. Regt. Nr. 17 P. U. Heer als Sec. Lt, Kad. v. Twardowski als char. Port. Fähnr. — &eld-Art. Regt. von Claufewiy (Dberschlef.) Nr. 21 Gefr, Salz- mann als char. Port. Fähnr. — 2. Westfäl. Feld-Art. Negt. Nr. 22 P. U. Trainec als Sec. Lt. — Holstein. Feld-Art. Regt. Nr. 24 Kad. v. Sanden als char. Port. Fähnr. — Großherzoal. Hess. Feld- Art. Negt. Nr. 25 (Großherzogl. Art. Korps) P. U. Jaeschke als Sec. Lt. — Garde-#Fuß-Art. Regt. Kad. Schneider als har. Port. Fähnr. — Fuß-Art. Negt. von Linger (Ostpreuß.) Nr. L P U. Knöspel als Sec. Lt. — Fuß - Art. Regt. Ende (Magde- ae 4 h: v Uu als Bär, Port. Fähnr. — Westfäl. Fuß-Art. Regt. Nr. 7 P. U. P ulkowsfki als Sec. Al Fuß-Art. Regt. Nr. 11 P. U. v. Frankenberg u. Proschlig als Sec. Lt. — Pion. Bat. von Rauch (Brandenburg.) Nr. 3 Kad. Windckler als har. Port. Fähnr. — Rhein. Pion. Bat, Nr. 8 Kad, Wurzer als har. Port. Fähnr. — Pion. Bat. Nr. 15 P.U. Kegel als Sec. Lt. — Pion. Bat. Nr. 19 P. U. Schütte als Sec. Lt. -— Pion. Bat. Nr. 20 P. U. Rohr als Sec. Lt. — Eisenbabn-Regt. Nr. 1 P. U. Groening als Sec. Lt. Berlin, d 5. März 1898. Berlin, den 15 j Ai ia
Deutscher Reichstag.
62. Sißung vom 16. März 1898, 1 Uhr. — Ueber den Anfang der Sißung wurde in der gestrigen "Nummer d. Bl. berichtet. A A
Die zweite Berathung des Entwurfs einer Militär- StrafgerichtS8ordnung und eines Einführungsgeseß es zu derselben wird fortgeseßt, und zwar beim § 3 der Vorlage, nach welchem die Militärpersonen des aktiven Heeres und der aktiven Marine wegen der vor dem Diensteintritt begangenen strafbaren Handlungen der Militärgerichtsbarkeit unterstellt sind. Sowohl von seiten der Abgg. Beckh und Munckel (fr. Volksp.) als auch von eiten der Abgg. Auer und Genossen (Soz.) liegen vershieden gefaßte An- träge vor, wonach in diesem Falle die bürgerlichen Gerichte zuständig sein sollen; jedo soll ohne Zustimmung der Militär- behörde Untersuhungshaft nicht verfügt und die Hauptverhand- lung nicht abgehalten werden dürfen, wenn der Angeklagte von der Verpili tung, in der Hauptverhandlung zu erscheinen, nicht entbunden ist. i
9 Nach dem General-Lieutenant von Viebahn nimmt das
rt der E Ae Aba. Gröber (Zentr.): Es kommt hier nit nur § 3 in Be trat, sondern au die folgenden §§ 4 bis 6, deren Ausnahmen nad den Kommissionsbeschlüfsen über die Vorlage im Sinne der bayeri[@s Vorschriften hinausgehen. Wenn eine Bestrafung mit mehr as 6 Wochen Freiheitsstrafe zu erwarten ist, dann müssen die Leute a dem Dienste entlassen werden, um von. den bürgerlichen Serichten abgeurtheilt zu werden. Die Bestimmung des § 3 wäre für e Kontingente niht nothwendig, wohl aber für diejenigen Verhältn e wo \chlesische Regimenter in Elsaß - Lothringen stehen. Sen e Leute von dort nah Schlesien zur Aburtheilung reisen? Dies WE spricht den Interessen des Dienstes. Es wird dem Zentrum | geworfen, daß es sich anders zum Duell stelle als früher. an jemals im Reichstage die Frage aufgeworfen worden, ob das Fol? durch bürgerlihe oder durch Militärgerihte abgeurtheilt joeven e Das ist die entscheidende Frage. Wir sind dagegen, daß Ba) H milder, mit Festungsftrafe belegt wird; wir verlangen dieselbe ichte wie bei Vergehen gegen Leib und Leben. Die bürgerlichen Veto urtheilen nit strenger als die Militärgerichte. Infolge der n Li lichen Kabinetsordre sind die Duelle in der Armee ftark verm
Sec, Lts., Kad, Stock als car. Port. Fähnr. — 2, Hanseat. Inf.
egt. Nr. 18 Kad, v. Mecklenburg als char. Port, Fähnr. —
worden. Es würde die Wirkung der Kaiserlichen Ordre abschwäden,
Damit {ließt die Debatte. wird der Antrag der Sozialdemokraten und 172 gegen 55 Stimmen abgelehnt. angenommen.
Es wird nunmehr die namentliche Abstimmung über 8 2
wiederholt.
Nach dem Antrage der Freisinnigen sollen die Offiziere zur Disposition ebenso wie die verabschiedeten Offiziere nur wenn sie zur Dienstleistung eingezogen sind. Der Antrag wird mit 143
dann der Militärgerichtsbarkcit unterstellt werden,
gegen 84 Stimmen abgelehnt. 8 2 wird darauf unverändert genehmigt.
Nach §8 8 sollen diejenigen Personen, welche nah Beendi- gung des die Militärgerichtsbarkeit begründenden Verhältnisses aus Anlaß der früheren dienstlihen Beziehungen einer Be- zum Zwei- kampf gegenüber früheren militärischen Vorgeseßten sh schuldig machen, der Militäcgerichtsbarkeit unterstehen, sofern nichi der
hâter seit zwei Jahren der militärischen Kontrole unterstand. Die Kommission hat eine Aenderung beschlossen dahin, daß die Jahres nach Beendigung des Militärverhältnisses eintreten solle, und zwar noch im aktiven Dienst be-
leidigung, Körperverleßung oder Herausforderung
militärishe Gerichtsbarkeit nur innerhalb eines
nur, wenn
z die Vorgeseßten sich finden.
Abg. von Puttkamer (d. kons.) will diese leßtere Be-
stimmung gestrihen und statt „innerhalb eines halb zweier Jahre“ geseßt wissen.
Die Sozialdemokraten und die Sreisinnigen be-
antragen die vollständige Streichung des S8. Abg. Bebel erapfiehlt diesen Antrag, weil es Unrecht sei, einen
Mann, der längst aus dem aktiven Dienst ausgeschieden sei, unter die jemand nach Vollendung seiner Dienstzeit einem ehemaligen Vorgeseßten ein böses Wort fage, so werde er von dem Militärgericht sehr viel \{ärfer bestraft als von den Zivilgerichten. Redner führt mehrere Fälle von angeblichen Mißhandlungen, u. a. beim Füsilier-Negiment und in einem badischen Regiment, an und be-
Militärgerihtébarkeit zu tellen. Wenn
welches als Beleidigung aufgefaßt werde,
hauptet, die nachträgliche Feststellung des Vorkommens solcher Mißhand- lungen würde erschwert werden, wenn nah der Entlassung aus dem Dienst die Militärgerichtsbarkeit eintreten könnte. Redner weist ferner auf die Broschüre eines erblindeten Artillerie-Hauptmanns hin, die \chwere Beleidigungen gegen feine Vorgeseßten enthalte; wenn die Sade vor den Militärgerihten verhandelt würde, so würde im Interesse der Armee die Oeffentlichkeit ausge\{lofsen werden. Jeßt werde der Mann, der verkíagt sein wolle, nit verklagt, weil die
ahe vor ein Zivilgeriht kommen würde. Wenn es den betreffenden Personen erft na einem oder zwei Jahren möglih wäre, sih Recht zu verschaffen, so würde es ihnen ershwert, sih rechtzeitig die Zeugen zu fichern.
Kriegs-Minister, General-Licutenant von Goßler:
Der Abg. Bebel legt diesem Paragraphen Beweggründe unter, die meines Erachtens nicht zvtreffen, denn eine Unterfuhung zu er- s{weren, kann niemals unfere Absicht sein. Im Gegentheil, ih babe oft genug ausgeführt, daß es unser ernstes Bestreben ift, bei Vorfällen in der Armee, wie sie der Abg. Bebel hier im Reichstage erwähnt hat, der Wahrheit nah jeder Nichtung hin auf den Grund zu gehen. Keineswegs aber foll unseres Erachtens der Paragraph dazu dienen, die Wahrheit zu vershleiern. — Der Abg. Bebel is von einer ganzen Reihe irriger Auffafsungen ausgegangen, welche Herr General- Lieutenant von Viebahn des näheren später zu berichtigen sich be- wmühen wird.
Wenn ich das Wort ergriffen habe, so sehe id mich hierzu dur deshiedene vom Abg. Bebel vorgebratte Ginzelfälle veranlaßt. Was annädst den bei dem Garde-Füsilter-Regiment vorgekommenen Fall
tifft, fo ist er mir unbekannt; den in Betracht kommenden Namen
werde ih ja aus dem stenographischen Berichte ersehen und nit ver- fehlen, mir für ‘die dritte Lesung das nöthige Material zu verschaffen. Das s{heint au die Absicht diefer Anregung zu fein, und der will ih gern folgen. Jch enthalte mich zur Zeit aber jeder Aeußerung terüber, weil ich eben den Fall niht kenne. Ich hätte gewünscht, der Abg. Bebel hätte mit RNülsicht hierauf au eine gewisse Nüeksicht beobachtet,
Was dann den Fall in Baden anlangt, so weiß ih nit, ob dem Abg: Bebel in Bezug auf diesen ausgiebigeres Material zur Verfügung steht wie mir. Jch habe über denselben nur eine kurze Notiz in einer
ung gelesen. Diese hat mi veranlaßt, der Sache fofort nah- augehen, und das General-Kommando um Aufklärung zu bitten. Frgend welche anderen Anhaltspunkte dieserhalb besize ih nicht, und
würde daher dankbar sein, wenn, falls dem Abg. Bebel bei seinen
Jn namentlicher Abstimmung Freisinnigen mit S8 3 wird unverändert
Jahres“ „inner-
j f
d
Pra p IGen noch in irgend einer deutschen Militär-Strafxrozeßcrdnung L gestanden bild ausgesuht habe. änderung für mehrere deut]che Einzelstaaten; denn es dürfe nach diesen Verfäfsungsbestimmungen zogen werten. nahmebestimmung sei durhaus nicht nachgewiesen, au den Fall Brüsewig.
der Abg. Bebel zur Sprache gebracht hat. lih veri
fort, und zwar niht nur des Militärstrafgerihts\tandes, sondern auch des Militärstrafgeseßbuhs.
Sthlußfolgerung, die stand geknüpft hat, daß das Militärstrafgesetz erbeblih s{chärfer wäre al83 as verschiedene andere angeführt —, alle diese Annahmen sind irrthümli, sie entbehren jeder thatfächlihen Begründung. nun seitens der Kommission dem Wunsch seitens der verbündeten Nes gierungen, diese Bestimmung in den Entwurf aufzunehmen, in ges wissem Umfang Rechnung getragen. der Herren konservativen bgeordneten hat der Regierung in gewissem Umfang wieder herzustellen. ih erkläre ausdrülich, daß die Kommission sih bemüht hat, den Wünschen der Regierung zu entsprechen. Frage kommenden militärishen Interessen abwägt, “muß man do sagen, daß die Wiederherstellung der ursprünglichen Vorlage des Gntwurfs dasjenige Maß von Vorschriften darstellt, welhes den militärischen Interessen im vollen Umfange entfpricht, nit nur bezügli der Zeit, sondern auch
Es können Beispiele angeführt werden, daß nicht nur der Beleidiger,
und nun von seinem früheren Untergebenen, aus\{ließlich aus mili- tärisher Veranlassung, verfolgt wird. Interefsen, fo wie wir sie wahrzunehmen uns für verpflihtet halten, in vollem Umfange entsprechen, so kann ih Sie nur bitten, den kon- servativen Antrag anzunehmen.
nit die einfah: Wiederherstellung der Vorlage; wir sind do weit
Disziplin. Allerdings wird der Grundsag, baß niemand seinem ordent- lihen Richter entzogen werden soll, hierbei durchbrochen. Aber daran, daß eine solche Maßregel nöthig wird, find hauptsächlich die Sozial- demokraten huld. Die Vorlage ging allerdings, das erkennen au wir an, | - zu weit; aber andererseits ist die Kommission nit weit genug gegangen, | ! wenn sie nur eine Frist von einem Jahre beschloß. Vorgeseßten darf fich nit sondern au auf diejenigen, Ich weiß, daß die verbündeten Regierungen auf diese Bestimmungen großen Werth legen.
graphen felbst steht, handelt es fich um solche Leute, welche nah ihrer Entlassung wegen militärischer Angelegenheiten, wegen der Be- handlung, welhe sie im Dienste von ibren Borgeseßten erfahrea haben, diese Sachen auf persönlihem Gebiete zum Austrag zu bringen suhen, es sei dur Beleidigung, Körperverleßung oder NReizung zum Z veikamyf u. dgl,, und es fann wohl feinem Zweifel unterliegen, daß für diese Angelegenheiten, welhe auf den aus\ch{ließlid militärisben Gebieten liegen, welhe aus\{ließlih in militärisGen Verhältnissen ibren Ursprung haben, das Forum vor den militäris@Wen Nichtern datjenige ist, welhes die Tragweite und Be- deutung dieser Vergehen am besten übersehen kann. Jch glaube, diese Schlußfolgerung ist an sich dech eine sehr einfahe und auf der Hanvd liegende. Wir sind im übrigen, indem wir diese Bestimmung in den Entwurf aufgenommen haben, dem NVNor- gange anderer Armeen gefolgt, und zwar speziell dem Vorgange in der belgtshen Armee. Nach dem belgishen Militärstrafgesezbuch seßt sich au) in diefem Falle die Geltung des Militärstrafgerihts\tandes weiter
Hier komme ich nun auf den Punkt, wo ih dem Herrn Abg. Bebel sagen muß, daß er von einem großen Irrthum ausgegangen ift und daß ein großer Theil seiner Ausführungen und der Swlußfolgerungen, welche er daran geknüpft hat, vollständig un- begründet sind. Wir wollen garni§t diese Leute dem Militärstraf- geleßbuch unterstellen. In dem jeßigen Entwurf und der Begründung steht kein Wort davon. Die Leute follen nur den Militärstrafgerits- stand haben, das Miilitärstrafgefeß gilt für fie nicht. Also die Herr Abgeordnete Bebel an diesen Gegen-
bürgerliße — er hat insbesondere den § 112 und
(Hört! hört!) Es ift
Der vorliegende Antrag seitens die Tendenz, die Vorlage
Aber, wenn man alle in
j bezüglih der Zugehörigkeit derjenigen Personen, der- enigen Vorgeseßten, gegen welche die Anschuldigungen gerichtet sind.
ondern auch der Beleidigte bereits aus dem Dienst entlassen war
Wollen Sie den militärischen
g (Bravo! rets.) Abg. von Staudy (d. fons.): Unser Antrag enthält durhaus avon entfernt. Es
handelt \sich um die Aufrechterhaltung der
Fahr ] Der Schuß der nur auf die aktiven Militärs beziehen,
welche den Dienst {on verlassen haben. :
g Abg. Beh empfiehlt die Streichung des § 8, der weder in der | d und für den man sich den
: Staat Belgien S 8 enthalte
fogar eine
als Vor- Berfass ago
1 „ niemand feinem ordentlichen Richter ent- u Ein Bedürfniß für eine solche weitausgehende Aus-
Redner erwähnt si Abg. Lender (Zentr.) komt auf ten Fall aus Baden zurü, den
gebr Ein Soldat sei plötz- torben; dem Vater sei gesagt worden, sein Sohn hätte si
daß der Soldat aber eine {were Wunde am Kopfe gehabt
Kriegs-Minister, General-Lieutenant von Go ßler: G
Sache nit nur auf den Grund zu gehen, sondern auch diesem hohen Hause
dringend bitten, mission zustimmen, oder besser, die Regierungsvorlage in der ursprüngs lihen Form wieder herstellen.
Militarismus daran s{uld.
Ich habe bereits erklärt, daß mir die näheren Umstände dieses | Dafür bin ih Falles nit bekannt sind, daß ih nur eine kurze Notiz über denselben | B in der Zeitung gelesen und über dieselbe sofort das General-Kommando um Aufklärung gebeten habe. Die Thatsachen, die der Herr Vor-
redner vorgetragen hat, sind so auffallend, daß sie es mir, namentlich } hauptungen begründeten Beschuldigungen weise ih zurück. einem in Rücksicht auf seine ganze Persönlichkeit, zur Pfliht machen, der so
sie shaden aber der Allgemeinheit. Art und Weise
Der Werth dieses Paragraphen beruht also meines Erachtens wesentli darin, daß jeder Soldat darauf hingewiesen wird, innerhalb seines Dienstbereihes das, was ihn beschwert, alsbald zur Sprache zu bringen und es nit absihtlih zu verschieben, bis die Dienstzeit zu Ende ist, um nachher sich in gewissermaßen gerwaltthätiger Weise zu rächen, sei es durch Duell, sei es dur Körperverleßung oder dur Beleidigung. Das, meine Herren, ift der ideelle Werth dieses Para- araphez, wie ih ihn auffasse. Die Annahme desselben wird mich in meinen Bestrebungen — so weit ih dieses persönlich kann — unterstüyzen in diesem Sinne auf die Armee einzuwirken. Im übrigen glaube ih nit, daß je die Absicht bestanden hat, besonders {were Strafe dur diese Be- stimmung herbeizuführen. Wohl aber liegt ihr der Gedanke zu Grunde, daß, s\obald ein unter diesen Paragraphen gehörender Fall stattfindet, sofort eine Untersuhung gegen beide Theile einge* [eitet wird, und zwar sowohl gegen den Untergebenen, als auch gegen den Vorgeseßten, um klar zu legen, ob leßterer thatsählih ein Un- recht begangen hat. Eine folche Untersuchung gegen beide Perssöns- lickciten muß aber in einer Hand liegen. (Sehr richtig! rets.)
Die verschiedenartige Auslegung aber, die der Paragraph hier gefunden hat, ist mir allerdings überrashend. Jch kann ihm diese Auslegung niht geben. Aber die von mir hervorgehobene ideelle Unterstüßung, die uns diese Bestimmung gewähren soll, und auf die ih einen großen Werth lege und legen muß, habe ih in Jhrem Kommissionsbes{chluß, meine Herren, gefunden. Wezan ih mich gestern nicht ausdrüdcklich darüber ausgesprochen habe, daß wir die Annabme des Gefeßes von der Annahme dieses Paragraphen abhängig machen, so bin ih eben davon ausgegangen, daß an dem Beschluß Jhrer
Vor! Kommisfion, der dîie ideelle Anregung, die meines Erachtens in diesem Wie gesagt, Paragraphen liegt, gewährleistet, niht mehr gerüttelt werden würde.
Ich muß aber nah den heutigen Verhandlungen ausdrücklich und daß Sie zum mindesten dem Beschluß Ihrer Kom-
Was \chließlich den Herrn Abg. Beckh veranlaßt hat, auf den
Fall Brüsewitz ¿urückzukommen, weiß ih nicht. Ich meine denn doc, daß diefer ehemalige Lieutenant von Brüfsewiß reihlich bestraft ift- Meine Herren, ih würde diefen Fall nun ruhen lassen, der Mann ift im Gefängniß Änd büßt seine mehrjährige Strafe ab. sonst au in der Lage fein, Fälle anzuführen, die uns außerordentlich überrascht haben. Wenn in Colmar ein Dragoner erschossen wird, und zwar aus einem verschlossenen Thorweg her, fo daß also gar feine persönliche Gefahr für den bestand, der die Waffe brauchte, und dann der Thäter vom Schwurgericht freigesprohen wird (hört, bört! rets), dann glaube ih allerdings, daß wir uns in dieser Hinsihht vielleicht über die Ziviljustiz au beklagen Eönnten.
Ich würde
Abg. Bebel behauptet, „die Vorlage würde die gedienten Leute ast auf Lebenszeit unter die Militärgerichtsbarkeit ftellen. Herr
von Staudy habe ofen ausgesprochen, daß die Sozialdemokraten durch die Bestimmung getroffen werden follten;
1 es handele sich um ein leines Ausnahmegesetz gegen die Sozialdemokraten, die man auf Grund iefer Bestimmungen s{ärfer fassen wolle, als dies vor cinem Zivils- eriht geschehen würde. Der Kriegs-Minister wolle dadur erzielen, aß die Leute sih während der Dienstzeit beshwerten. Wenn die eute sich während der Dienstzeit nicht beshwerten, so fei der
Kriegs-Minister, General-Lieutenant von Goßler:
Der Herr Abg. Bebel benußt jede Gelegenheit in der Debatte m die Mißhandlungen, die angeblich in der Armee vorgekommen nd, immer wieder zur Erörterung zu bringen. Jch habe bereits
erklärt, daß ih die beiden Fälle aufklären und das Ergebniß dem hohen Hause vortragen will. Wenn der Herr Abg. Bebel die Güte hat, mir das betreffende Material zu geben, so werde ich es gern
selbst das Leben genommen. Daran habe man dann gezweifelt, und es | benußen.
dane die ärztlihe Untersuhung ergeben, daß ein Selbstmord nicht vor- gelegen,
Die beiden Herren Redner unterscheiden sich jedoch ganz außer-
ordentlih in der Art und Wei , wie sie diese Sache zur Spra - ade Die Sache habe im ganzen Lande große Beunruhigung hervor- bracht A L M S Es R Me gerufen.
(Sehr rihtig! rechts.) Der Herr Abg. Lender hat
mit voller Objektivität die Thatsachen so mitgetheilt, daß auf
rund derselben die Untersuhung in die Wege geleitet werden kann. ihm dankbar. Die Angriffe, die der Herr Abg. ebel aber mit seinen Angaben verbindet, nüßen mir gar nihts, (Sebr richtig! rets.) Diese des Kampfes, diese auf nicht erwiesenen Bes
len Kampfe werde ih persönlich stets entgegentreten. (Lachen bet
den Sozialdemokraten.) Es ift außerordentli billig,
jemanden zu