1898 / 69 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 21 Mar 1898 18:00:01 GMT) scan diff

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Bruchsal . Altenburg ¿ Arnstadt i. Th. Diedenhofen Breslau . Bopfingen

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Elbing Luckenwalde , Potsdam , Iteuruppin Frankfurt a. O. Schwiebus Sit Greifenhagen Pyrig .

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14,00 14,50

13,71 11,50 14,00 13,00 13,00 14,00 15,20 12,00 14,20 14,00 15,07 13,51 15,50 16,00

13,60 11/79 16,00 125

13,60 12,50 16,60 17,40 19,20 17,00

16,00

12,80 18,00

11,90 11,60

14,75

14.00

12,00

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14,00 14,50 14,50 12,10 14,00

14,00 13/60

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1371 12,00

14,00 14,00 13,00 14,40 15,33 12,00 14,20 14,00 15,33 14,23 15,50 17,50

15,00 12,00

16,00 12,50 14,25 12,50 16,60 18,00 19,20 18,80

16,00

12,00 11,80

14,75

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14,00 14,50 14,50

13,10 14,00

14,00 14,40

12,40 15,40 15,00 14,50 16,00 14,60

13,40

Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkau

Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bede

[14920 j 1480 I 14,80 E820 13,60 17,00

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14,00 12,50 12,00 15,00 | 15,00 j 15,00 14,60 P 15/46

15,70 16,00 15,73 14,96 16,00 18,00

15:10 12,00

17,00 12,75 15,00 13,50 18,36 18,40 19,78 19,00 18,50 17,00 19.60 16,80 15,00 19,00

14,00 16,00 15,40 14,00 16,00

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Noch: Roggen.

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14,10 15,00

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| 15,00 |

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14,50 1 44.10 L700

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12,60 17,00

15,20 14,60 14,40 14,28 13,50 15,20 16,00 16,50 15,50 15,73 16,00 16,59 17,00 16,67 16,04 16,50 19,50 13,09 17;10 13,50 16,00 18,00 13/00 16,50 17,60 19 20 19 00 20,20 19,40 19,30 17,80 19,80 17,00 15,90 19,60

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14,93 14,88 |

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getheilt, „Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berehzet.

nde Preis niht vorgekomm

en ift; ein Punkt (.) in den leßten ses Spalten, daß entspr:hender Bericht fehlt

Deutscher Reichstag, 65. Sißung vom 19. März 1898, 1 Uhr.

Die zweite Berathung des Entwurfs einer Militär- strafgerihtsordnung und eines Einführungsgeseyzes zu derselben wird fortgeseßt. : /

Ueber den Anfang der Sizung wurde bereits am Sonn- abend berichtet. ]

Nach 8 274 ist der Zutritt zu öffentlichen Verhandlungen aktiv en Militärpersonen rur afi, soweit sie im Range nicht unter dem Angeklagten stehen.

Die Kommission hat cinen Zusagz beschlossen, wonach dem Verleßten der Zutritt in allen Fällen gestattet sein soll.

Abg. Bassermann (nl) will den Zusaß so gestaltet wifsen, daß dem Veileßten der Zutritt gesta1tet werden könne, während

Abg. von Puttkamer (d. tons.) die Streichung des Zusatzes

ragt.

Ea Bassermann (nl.) weist darauf hin, daß die Annahme des Kommissionébe\{chlusses das Zustandekommen der Vorlage ei deshalb follte man die Entscheidung in die Hände des Ge- iht s legen.

a Abg. von Staudy (d. konf.) zieht danach den konservativen Anirag zurü.

Kriegs-Minifter, General-Lieutcnant von Goßler:

Unter den vorliegenden Berhältnissen bitte ih, den Antrag Bassermann anzunehmen. (Bravo! und Heiterkeit.)

S 274 wird nah dem Antrage Bassermann angenommen.

Noch § 275 soll der Zutritt versagt werden können den weiblihen und unerwachsenen und solhen Personen, welche niht im Besiß der bürgerlichen Ehrenrcchte sind oder welche in einer dèr Würde des Gerichts nicht entsprehenden Weise erscheinen.

Die Sozialdemokraten beantragen, den weiblichen Per sonen den Zutritt zu gestatten, während die Abgg. Bech und Mundckel (fr. Volksp.) die leßten Worte wie folgt gefaßt wissen wollen: „welche in einer die Würde des Gerichts ver- leßenden Weise erscheinen“.

Abg. Bebel fragt, weshalb man denn den weiblihen Perfonen den Zutritt versagen wolle, namentlich den weiblichen Angehörigen der B=1!kiagten. Habe denn das Militärgericht die Anwesenheit weihb- liher Personen zu \{heuen? Die Möglichkeit des Aus\{lusses der Déffentlichkeit sei so groß, daß die Frauen und andere Personen nur in wenigen Fällen überbaupt zugelassen würden.

Nachdem Abg. Be ckh seinen Antrag begründet hat, spricht

Abg. Dr, Spahn (Zentr) sih dafür aus, daß weiblihe Per- sonen auêg:{lossen werden Eöunen. Bei Sitilichkeitévergehen würde font, wenn weibliche Personen zugelassen werden müßten, die Oeffent- lihkeit ganz ausg-{chlossen werden.

Ubg. Freiherr von Sturm (RNp.) bâlt es überbaupt für un- ret die Xrauen zu sol{en Prozessen zuzulassen.

Abg. Bebel: Herr von Stumm handelt lon‘equent, er will den Frauen ‘gar keine Hechte geben; wir wollen die Frauen gleihberechtigt machen.

Alle Anträge werden abgelehnt angenommen.

Nach S 322 der § ommissionsbeshlüsse kann sih nah Abschluß des Ermittelungéverfahrens eines Vertheidigers bedienen, aber nicht bei vor dem Standgericht

Die Sozialdemokraten beantragen, vorzuschreiben,

ß die Zuziehung eines V rtheidigers in jeder Lage des

fahrens stattfinden fonne, während die Freisinnigen die

(

HC ta! 1A yy tant j lt 95 tal ffs 17 Tilgung auch vor den Standgerichten zugelassen wissen

und 8 275 unverändert

i : Angeklagte Beistandes Verfahren

ett darauf hin, ta Bertheidiger in Bayern

Prozefses zugelassen scien, und bittet deéhalb ; Treifinnigen Antrags. Spahn: Die Bertheidigung vor den Standgerickten au®ge|chloffen, weil die Kompetenz ter leßteren auf die ( etnge!chränkt ift.

5 922 wirò unverändert genehmigt.

S 326 handelt von der Zulassung von Verthzidigern. Es können als Vertheidiger zugelassen werden Personen des atliven Heeres im Offizierrange, Kriegsgerichts-Näthe, nicht- richterliche obere Militärbeamte : alle diese Personen sollen nach einem Antrage des Aba. von Puttkamer (d. kons.) zur Uebernahme der Vertheidigung déx Genehmigung der Dienstbehörden bedürfen : ferner jollen nah einem Beschluß dcr Kommissionzugelassen werden Personen des Beurlaubtenstandes im Offiziersrange, für welche dez Antrag Puttkamer die Gcneh- migung des zuständigen B-zirks-Kommandeurs verlangt. Endlich sollen auch Rechtsanwalte, die von der oh rsten Militär-Zustiz- verwaltung ernannt sind, zugelassen werden. Nach einem von der Kommisson beshlossenen Absatz 3 sollen b-i der Auswahl der Rechtsanwalte die N:tsa: waltskammern befragt werden, und nah Absay 4 sollen bei bürgerlichen Ver brechen oder Vergehen Rechtsanwalte auf ‘ihren Antrag zugelassen werden können, wenn nicht eine Gefährdung militärdienstlicher nteressen oder der Staatssicherhcit zu besorgen ist.

__ Abg. von Puttkamer beantra gti, die Befragung der Rechtsanwaltskammern und den ganzen vierten Absaß zu streichen.

DieSozialdemokraten wollen alle bei einem deutschen Gericht zugelassenen Nehtsanwalte auch bei den Militärgerichten zugelassen wissen.

Die Abgg. Munckel und Beckh (fr. Volksp.) bean- lragen, die Rechtsanwalte allgemein zuzulassen, soweit bürger- lihe Vergehen oder Verbrechen den Gegenstand der Verhand- lung bilden.

Abg. von Staudy (d. kons.) empfiehlt den Antrag von Putt- kamer. Die Militärpersonen und auch die Offiziere des Beurlaubten- standes müßten eine Genehmigung ihrer Vorgeseßten zur Uebernahme einer Vertheidigung haben. Die Befragung der Nechtsanwaltskammern, und wenn sie au nur gutachtlihe, ni&t entsceidende Wiirkvng haben ollte, würde zu unliebsamen Erörterungen führen, namentli soweit

v sih um die Persönlichkeit einzelner Avwalte handelte. Ebenso vürde es zu allerlei unliebfamen Erörterungen führen, wenn der

eritsherr einen Vertheidiger zurückweisen wollte, der seine Zulassung éantragt hätte. Da sei es doch besser, die Entscheidung dieser ganzen

rage der Militär: Justizrerwaltung allein zu überlassen. Die von anderer Seite gestellten Anträge feien für seine Partei Unannehmbar.

Í Abg. Oertel (Soz) empfiehlt den sozialdemokratischen Antrag; die Leitung der großen, starken deutschen Armee brauche sih doch Qt vor einigen Rechtsanwalten zu fürhten. Die in der Vorlage vorgesehene Vertheidigung sei nur die Karrikatur einer folhen.

G Preußischer stellvertretender Bevollmächtigter zum Bundesrath, gr neral-Lieutenant von Viebahn: Auf die Ausführungen des Herrn verfsg Dertel habe ih kurz zu bemerken, was ja eigentlich felbst- (Brau dli ist, daß die Militärverwaltung sich überhaupt nicht fürchtet. tis vo! rets.) Was den § 326 anlangt, so handelt es sich bor- Rie O um den Absay 4, und seitens der Militärverwaltung wird 6 Beibehaltung desselben ein Vedürfnisi nicht anerkannt. Wenn dieses Pa sich vergegenwärtigen wollen, daß in den einzelnen Nummern tbeidias aragraphen ein sehr weiter Kreis von rechtsgelehrten Ver-

igern für den Angeklagten vorgesehen is, wenn Sie sih weiter

vergegenwärtigen, daß ter Entwurf gerade, um die Interessen des An- geklagten zu {chüten, ein sehr weites Rehtêmittelsystem über den Umfaug der bürgerlichen Strafprozeßordnung hinaus, geschaffen hat, so wird ein Betürfniß, zum Schuß des Angeklagten auch noch den lezten Abfaß des § 326 beizubehalten, nit anerkannt werden können. Fh darf noch ganz kurz darauf hinweisen, daß die Nr. 3a des § 326 die Personen des Beurlaubtenstandes im Offiziersrang ohne jede Ein- |{chränkung zur Vertheidigung zuläßt und damit dem Plaidieren der Herren Rechtsanwalte vor den Militärgerichten in großer Zahl ein uneinges{ränktes Feld der Thätigkeit gegeben is. Wenn die Herren, die für den leßten Absot eintreten, außer den zugelassenen Rechts- anwalten ncch anderen Nechtsanwalten das Auftreten vor dem Militär- gericht siGern wollen und sich davon einen Einfluß auf die NRechtsprechwung versprehen, so ist dabei doch au zu erwägen, daß dadur unter Um- ständen eine Ungleihmäßigkeit des Ausfalls der Strafen eintreten kann, welde sowobl im Interesse der Rechtsprechung wie in militärischer Beziehung nit erwünscht i. Das erwünschte Ziel is doch jeden- falls, daß in ter Armee vie Nechtsprechung eine möglichst gleihmäßige ist und au die Höhe der zu erkennenden Strafen natürli unter Berüdsichtigung aer im Einzelfall mitsprehenden Umstände, sih un- gefähr auf demjelben Niveau befindet, Eine weitere Bedeutung kat der leßte Absay des § 326 noch darin, daß mit ihm in Verbindung zu stellen is § 448 der Borlage, wonach in allgemeinen die Kosten- freibeit für das Militärverfahren vorgesehen ist, daß dagegen die Kosten, welhe durch Heranziehung eines Wakhlreithcidigers er- wachsen, von dem Betreffenden selbst getragen werden sollen. G wird mit dem zur Erörterung stehenden Absay 4 eine gewisse Bevorzugung des Reichen vor dem Armen eintreten können, welche unerwünscht ist, da die militäris@en Nück- sihten dafür sprechen, daß die Behandlung der Mannschaften auf allen Gebieten des Heeresdienstes eine möglichst gleichmäßige ist und der Reiche vor dem Armen besondere Vorzüge nit genießt. Endlich möchte ih nech furz darauf hinweisen, daß der leßte Absaß auch die Bestimmungen des Entwurfs unnöthig kompliziert, und daf fehr leiht zu befürchten ist, daß aus ihm eine Quelle von Korflikten und Be- s{chwerden hervorgehen kann, deren Vermeidung wobl im allseitigen Interesse liegen wird. Nach diesen Darlegungen habe ih namens der Viilitärverwaltung dringend zu befürworten, den leßten Abfay des § 326 zu beseitigen.

Abg. Bek h: Mit der Ernennung seitens der Militärverwaltung und mit den Ausnahmen, welche die Vorlage und die Kon: missions- beshlüsse enthalten, kann sich kein deutscher Nechtsanwalt einverstanden erklären, deshalb sollte man alle Anwalte zulassen, soweit es sih um bürgerlihe Vergehen und Verbrechen handelt.

Abg. Dr. Schmitt - Mainz (Zentr.) erklärt, er \ebe ebenfalls in den Borschriften der Borlage ein Mißt1 auen gegen den Rechtsanwaltstand. Aber die Interessen des Standes müßten zurücktreten hinter den welche die Vorlaçe einen großen

Bedürfnissen der Soldaten, für Fortschritt bedeute. Der freifinnige Antrag würde die Rechtsanwalte als Vertheidiger bei militärischen Delikten ausschließen und sie nur für die bürgerlicken Bergehen und Verbrechen zulassen. Nedner tritt für die Kommissionsbeschlüsse ein.

Abg. von Puttkamer erklärt, er halte es für nothwendig, daß die aktiven Militärpersonen und die Offiziere des Beurlaubtenstandes für die Uebernabme einer Vertheidigung der Genehmigung ihrer Borgeseßten bedürften. Damit werde auch wohl die Militärverwaltung einverstanden seine Die B sragung der Anwaltskammer habe für die Militärverwaltung gar fein Interesse; sie würde böftens zu Konflikten fühcen, die dann in der Deffentlißkeit zum Austxrag ge- braht würden

S 826 bleibt nah Abl: hnung aller Anträge unverändert.

S 420 betrifft das Wiederaufnahmeverfahren. Dasselbe soll unter anderm st attfinden,

„wenn neue Zhatsahen oder Berweismittel beigebracht sind, aus denen allein oder in Berbindung mit den früher erhobenen Veweisen sich die Unschuld des Verurtheilten, sei es bez ihm zur Laft geieaten That überhaupt, sei es ]

i Ï bearündenden etn begrünî

4 r a DTiTegi

Die Freisinnigen und Sozialde1 antragen Ubercinstimmend, diese Nummer w

l «wenn neue Thatsachen oder Sewetêtnittel

welche allcin oder in Verbindung mit den früher weifen die Freisprehung det Angeklagt n oder i ti ilderen Strafge]ebes eine geringer Bestrafung

eignet find.“ i E

Auch dieser Antrag wird gegen die Stimmen der Sozial- demokraten, der deutschen und der freisinnigen Volkspartei abgelehnt; im übrigen werden die folgenden Paragraphen bis S 150 einshließlich ohne Aenderung und ohne Debatte ge- nehmigt.

Ferner wird folgende Resolution angenommen:

„Die verbündeten Ne ierungen zu erfuhen, nah dem N

der Veröffentlichungen über die Statistik der von d

Serihten erledi ten Strafsachen au) die Veröffentlichung

Statistik über ote na der Militärstrafgerihtsordnuna

&alle zu veranlassen.“ E Reichstag geht nunmehr zur Berathung des Ein- [Ührungsgeseßes zur Militär- Strafgerichtso rdnung über. S 33 Abjsag 2 lautet nah der Vorlage:

__eVie Eli rih!ung der obersten militärgerihtlihen Instanz mit

Rüdsiht auf die Verhältnisse Bayerns wird besonders geregelt. *

Die Kommission hat beschlossen, statt „besonderz“ „anderweit geseßlich“ zu seten.

Ada, Dr. Freiberr von Hertling (Zentr.): Fn der Kommission haben eingehende Grörterungen üher diefe Frage stattgefunden. Man hat einen obersten bayerischen Gerichtshof abgelehnt, aber nit, weil die BVebrheit der Kommission unter allen Umständen dagegen ge- wejen mâre, fondern weil eine vorhergehende Verständigung zwischen den „betheiligten Regierungen s\tat1finden soll. Wir wollen unsere Anträge niht wieder einbringen; wir hoffen, daß Verhandlungen stattfinden, und wollen den Fortgang dieser Verband- lungen nit stôren. Wenn wider Erroatrten die Verhandlungen zu einem günstigen Ergebniß nicht führen sollten, behalten wir uns für die dritte Lesung vor, auf unsere Anträge zurückzukommen. Der Kommissionsbeshluß will die Frage vollkommen offen lassen. Wir sind der Meinung, daß dur die Einführung dieser Worte : e Ander» weit geseßlich“ res integra gewahrt würde. Ich würde dankbar fein, wenn der Neichskanzler dies bestätigen würde.

Reichskanzler Fürst zu Hohen lohe-Scillingsfürst: Ih bin dem Herrn Vorredner dankbar, daß er sih auf diese wenigen Worte beschränkt und die Frage des Neservatrechts nit in die Dekatte gezogen hat. Denn ih war im Begriff, den MNeichstag zu bitten, von der Berathung eines obersten Landes - Militärgerichts für Bayern absehen ju wollen, da, wie Sie wissen, Meinungs- vershiedenbeiten bestehen, die noch niht ausgeglichen sind.

Was nun die Voraus\eßung des Herrn Vorredners anbetrifft, fo kanu ich dieselbe bestätigen: der Artikel 33 des Einführungs- geseßes is aus dem Bestreben hervorgeçangen, die Frage noh ofen zu halten, und noch res integra zu lassen, bis eine Verständigung stattgefunden habèn werde. Diese Verständigung ist angebahnt dur Verhandlungen zwischen Seiner Majestät dem Kaiser und Seiner Königlichen Hoheit dem Prinz-Negenten von Bayern. Gelingt diefe Verständigung und ih habe feinen Grund, daran zu zweifeln, daß sie gelingt —, so würde die Rege-

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lung der Angelegenheit keinen Schwierigkeiten begegnen. Es würde

sih aber zu gleicher Zeit empfehlen, das Ergebniß dieser Verhand- lungen abzuwarten. Der S 33 bietet eben die Möglichkeit, die ganze Frage bei der Berathung der jeßigen Vorlage auszuscheiden. Es dürfte das auch schon der Rücksicht für tie beiden betheiligten Souveräne entsprechen.

Das Einführungsgeseß wird darauf angenommen, ebenso ohne jegliche Debatte der G eseßentwurf, betreffend die Dienstvergehen der richterlichen Militärjustiz- beamten und die unfreiwillige Verseßung derselben in eine andere Stelle oder in den Ruhestand.

Darauf soll die zweite Berathung des Geseßentwurfs, betreffend die Entschädigung der im Wiederaufnahme- verfahren freigesprochenenPersonen, die am 25. Februar L Beschlußunfähigkeit abgebrochen werden mußte, fortgeseßt werden.

Abg. Singer bezweifelt wiederum, wie am genannten Tage, die Beschlußfähigkeit des Hauses. Der darauf vor- genommene Namensaufruf ergiebt die Anwesenheit von 165 Abgeordneten. Das Haus ist also nicht beshlußfähig.

_ Scluß nah 41/; Uhr. Nächste Sißung Montag 12 Uhr. (Kleinere Etats.)

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 51. Sißung vom 19. März 1898.

Das Haus sett die allgemeine Besprechung des Etats der Eisenbahnverwaltung fort. Ueber den Beginn der Debatte ist schon berichtet worden.

Abg. Kircher (Zentr.): Eine große Anzahl yon Unfällen ist ein- getreten, weil auf dem Hauptgeleise, auf dem die Personen- und Schnellzüge verkehren, Güterzüge standen. Darauf ist auch der Unfall in Breda zurückzuführen. Es ist mir unverständlich, wie dort das Ein- fahrtsignal gegeben werben konnte, ehe die Strecke frei war. Für den Umbau von Bahnhöfen werden aus einer Anleihe Mittel flüssig gemacht werden müssen; die Mittel des ordentlihen Etats reichen dazu nicht aus. Ueber den Diépositionsfonds ift in Höhe von 20 Millionen bereits versügt. Für die Erhaltung von Leben und Sicherheit des reisenden Publikums dürfen wir nicht geizen. Das Betriebsyersonal muß zur Bewältigung in verkehrsreihen Zeiten erheblich vermehrt werden. Die Vermehrung der Stellen im Etat bezieht \sih in der Hauptsache auf die Diâätare. Erst die feste Anstellung giebt aber dem Beamten die nothwendige Sicherheit. Die Ungleichheiten in der Befoldung der

Unterbeamten müssen beseitigt werden; ich möchte aber diese Beamten bitten, in ihren Petitionen und deren Ton etwas maßvpoller zu sein, Die neue Organisation hat nit allen Erwartungen ent|prohen. Sn

den Direktionen herrscht noch zu viel Bureaukratizmus und ¿u wenig Beweglichkeit und kaufmännischer Geist. Die Inspektionsvorstände sind geaenwärtig überlastet, da fe bei der Verringerung des Bureau- perfonals viele Schreibereien felbst zu verrihten baben. Es fehlt au an Einheitlichkeit, da einzelne Infvektionen, wie die Maschinen- infpektion, eine sehr selbständige Stellung haben. Im vorigen Jahre hat eine Kommission eine Anzahl von Bahnhöfen und Inspektionen revidiert und dem Minister Bericht erstattet. Die Kommission soll diese Revision künftighin in iedem Jahre vornehmen. Doffentlich seßen ihre Berichte die Berwaltung in die Lage, weitere Verbesserungen durdzuführen, und ih hoffe, daß der Herr Minister noch lange im Amt bleibt.

Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel:

Meine Herren

54 möchte nur auf einige Punkte, die der Herr

ein paar Worte erwidern. Nach seiner im Jahre etwas niedrigerer Reinertrag der Eisenu-

l Ta 44 44L

berausgerehnet habe. Nach meiner

teinertrag nach dem Etat vro 1897/98 sich auf

daran liegen, taß der Herr Ab-

ordnete ein anderes Grundkapital das war der Grund, weshalb

i ein paar Worte sagen wollte, um das Haus in dieser Beziehung was mehr aufzuklären zu Grunde gelegt bat.

Die fogenannte EisenbahukapitalsGuld ist diejenige Schuld, die ian herausrechnet unter Zugrundelegung des Garantiegesetzes von 1882, Da sind diejenigen Beträge, welche die Eisenbahn an die allgemeine abgeliefert hat, abgezogen von der ursprünglichen Grundschuld, z1 der zu diefer Grundschuld dur spätere Anleiben entstandenen Vermehrungen. Aber in Wirklichkeit ist das keine Staatéschuld: denn diejenigen Uebershüfse, die verzehrt sind in der allgemeinen Staatsverwaltung, baben ja natürlih nit gedient zur wirklihen Verminderung der Schuld, sondern nur zur buchmäßtgen Berminderung der Schuld, die aber für die Bes rechnung des Neinertraas überhaupt garnit in Betracht kommt. Hier müssen wir zu Grunde legen die eigentliche Eisenbahngrundschuld, vermehrt um diejenigen Anleihen, die für Eisenbahnen oder sonftige Zwecke übernommen sind „seit der ursprünglichen Feststellung der Grunds{uld. Damals haben wir uns j1 sehr bemüht, bei der Vers staatlihung der Eisenbahnen und auch bei Gelegenheit des Gesetzes von 1882 und vorher, ein richtiges Grundkapital der Eifenbahn- verwaltung zu finden. Das ist damals aber nicht gelungen, und s{ließlich hat man gesagt: eine Neihe von Eisenbahnen sind hon amortisiert ich erinner nur an die hannoverschen alten Eisenbahnen, die {on vollständig amortisiert waren, als Hannover im Jahre 1866 in Preußen einverleibt wurde; diese Bahnen bekam damals die Eisenbahnverwaltung umsonst —, andere Schulden waren für Zwecke gemacht worden, die der Eisenbahn eigentli nit zur Last fallen. Man matte damals einen Dur{fhlag und sagte: die ge- sammte Staatsschuld foll die Eisenbahnschuld sein. Diese hat si dann vermehrt durch die gesammten Anleihen, die wir für Eisens bahnzwecke seit der Zeit gemacht haben, und diese Grundschuld beträgt nur für 1887/88 6 729 131 000 A Vox dieser Grundschuld, die si feit dem Jahre 1890 stetig dur neue Anleihen verändert hat, muß man die wahre Rentabilität der Eisenbahnverwaltung berechnen.

Nun hat ferner der Herr Abg. Kircher gemeint, wir müßten schließlid, um diejenigen Arbeiten, Veränderungen und Verbesserungen, welhe an unseren Eisenbahnen nothwendig sind, namentlich der Betriebssicherheit wegen, durhführen zu können, zu Anleihen greifen. Ich kann mir vorstellen, daß wir {{ließlich gezwungen werden können, zu Anleihen überzugeken, obwobl das den Grundsägen, die wir hier feft- gestellt haben, widersprechen würde. (Abg. Gamp: Sehr richtig !) Daß aber solche Verhältnisse si entwickeln, daß wir nicht anders mehr können, das fkann ih mir denken, aber gegenwärtig liegt der Fall doch noh nit vor; denn wir können diese extraordinären .Auss gaben, wie sie im Antrag der Budgetkommission gestellt sind, noch aus den Uebershüssen der Eisenbahnen selbft bestreiten, und fo lange man Mittel genug an der Hand hat für solche extraordinären Ver-

Nun kann das

c 4 Nh 5 T4, Staatsverwaltung