1898 / 73 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 25 Mar 1898 18:00:01 GMT) scan diff

Ministerial-Direktor Schroeder: Es giebt zwei Konstruktionen, ; die sich niht wesentlih von einander unterscheiden. Im Auslande hat man noch keine ausreihenden Erfahrungen gemacht. Die Wiener a wollte die Erfindung einführen, was aber nicht ge-

chen ift.

Abg. Wallbrecht bittet den Minifter um den baldigen Bau N Stréecke Herford - Bünde und um den Umbau. des Bahnhofes in

erford.

Abg. Ring (kons.) bringt auf Wunsch des im Reichstage be- \{häftigten Abg. Schall den Umbau des Bahnhofes in Spandau zur Sprache und wünscht baldige Beseitigung der dortigen Uebelstände, die namentlich durch die gefährlihen Niveauübergänge bedingt feien. Leider hätten die Verhandlungen mit Spandau bisher zu keinem Er-

ebniß geführt. Redner beschwert sh dann auch über mangelndes ntgegenkommen der Verwaltung in Lichterfelde und Lankwiß. Auf

der Görliß:r Bahn fole mit dem Legen des dritten und vierten Geleises vorgegangen werden. Die Niveauübergänge zwischen Grünau und Johannisthal müßten beseitigt und der Bahnhof in Niederschöneweide umgebaut werden. Auch liege kein Grund vor, an Sonntagen niht mehrere Züge in Baumschulenweg halten zu lasen. Ministerial-Direktor Schroeder: Für die Görlißer Bahn sind

bereits Mittel ¿um Grunderwerb in den Etat eingestellt worden. Das |

Projekt selbst ist noch nit fertig. In Spandau {sind Unfälle bisher bei dem gerügten Uebergang nicht vorgekommen. Der Güterverkehr ist vom Personenverkehr getrennt worden,

Aba. Jansen (Zentr.) wünscht den Umbau des Bahnhofs in Grottkau. L i A

Abg. Ring macht darauf aufmerksam, daß die Unterführung der Wilhelmstraße in Groß-Lichterfelde jeßt sih viel wohlfeiler herstellen ließe als später. Die Zustände in Spandau seien keineéwegs normal, und es set cin Wunter, daß bisher noch keine Unglücksfälle dort vor- gekommen seien. Die Verwaltung trage allein die Verantwortung.

Abg. Wetekamp (fr. Volkep.) rügt die Zustände am Bahn- hofsgebäude in Ohlau und bittet, bei dem projektierten Umbau dafür zu sorgen, daß die Feuchtigkeit aus dem Gebäude beseitigt werde.

Bei den Ausgaben für die Besoldung des Unter-Staats- sekretärs wünscht : /

Adg. Meyer- Riemsloh (Zentr.) die weitere Anbringung von Barrièren bei den Feldübergängen in der Nähe von Osnabrück und

eine Reihe von Verbesserungen, deren Einzelheiten auf der Tribüne unverständlich bleiben, A / Aba. von Sanden (nl.): Dur die Ermäßigung der Getreides und Mühlenfabrikat-Tarife nah den Seehäfen sind die ostpreußischen } Kleinmüller und der Getreidehandel des Binnenlandes, namentli Tilsits, geschädigt worden. Ob die Landwirthe davon einen Vortheil j haben, ist mehr als fraglih. Ih möchte den Minister dringend bitten, die Frage eingehend zu prüfen. i Unter-Staatssekretär Fleck: Wir haben uns nicht verhehlt, daß i durch diejen Tarif Ungleichheiten geschaffen worden sind. Wir haben aber den Gesuchen der Landwirthe stattgegeben, weil wir annahmen, daß die Maßregel mehr Vortheile als Nachtheile mit si bringen würde. Sollten wir bei erneuter Prüfung zu einem entgegengeseßten Ergebniß kommen, so würden wir die Maßregel wieder aufheben. Abg. von Werdeck (kons.) erneuert feine Bitte, daß das Ver- theilen polnischer Speisezettel im Zuge Berlin—Wien verboten werde. Abg. Dr. Lot (b. k. P.) wünscht eine Beschleunigung der Fahrt der Personenzüge zwishen Emden und Münster und bessere Anschlüsse

an die oldenburgishe Bahn. Die Verhältnisse der ostfriesischen Küsten- | bahn wolle er nit zur Sprache bringen, da der Minister im Herren-

hause sehr erfreulihe Zusagen gewaht habe.

Abg. Schr öder (Pole) weist darauf hin, daß der Zug Berlin— ; Wien nah Galizien weiter geführt werde, das Bertheilen polnischer |

Speisezettel also begründet sei. i E Der Rest der dauernden Ausgaben wird bewilligt.

Die Budgetkommission beantragt: ; den Vermerk am Stluß der dauernden Ausgaben so zu fassen,

von der Kapital-Eisenbahnshuld abzuschreiben ist.

erforderli ist, ist derselbe in erster Linie bis zur Höhe von

50 000 000 zur Bildung oder Ergänzung eines außeretats- |

mäßigen Dispositionsfonds zur Vermehrung der Betriebsmittel

sowie zur Erweiterung der Bahnanlagen und zu Grunde |

erwerbungen behufs Vorbereitung derartiger Erweiterungen in nit vorhergesehenen Bedürfnißfällen zu verwenden, Ueber die Nerwendung dieses Dispositionsfonds is jedes Jahr nach dem Finalabs{chluß des Etatéjahres der Landesvertretung Rechenschaft zu geben. Der am Finalabshluß verbleibende Bestand des Fonds ist

zur Verwendung in die folgenden Fahre zu übertragen. Won dem } Uebershuß von 1896/97 sind noch 67 610 4895 M, welche zur Deckung | von Staatsausgaben für 1896/97 bereits Nerwendung gefunden ;

haben, von der Staatseisenbahn-Kapitalshuld und zwar vom 1. April | 100 Millionen in ¿wei Jahren der Staatsregierung vertrauensvoll in

1897 ab abzushreiben. Die Staatsregierung soll ferner aufgefordert werden, im Wege der Ueberschreitung des aus den Uebershüssen des Etats füc 1897/98 zu bildenden außeretatsmäßigen Dispositionsfonds von 20 Millionen weitere etwa vorhandene Uebershüsse bis zur Höhe von 30 Millionen zur Vermehrung der Betriebsmittel u. |. w. zu verwenden.

Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel:

Meine Herren ! Die Finanzverwaltung hat sich allerdings mit den Anträgen der Budgetkommission einverstanden erklärt; i habe aber doch sowohl in formeller als in materieller Beziehung daran einige besondere Bemerkungen zu knüpfen.

Es konnte von vornherein zweifelhaft sein, ob diese Anträge \o- wohl für das laufende wie für das kommende Etatéjahr mit dem Staats\chuldengeseß in Einklang zu bringen sind; denn das Staats- \{uldengesey schreibt ausdrücklih vor, daß alle Uebershüsse, welhe sich aus der Geschäftsgebahrung des Staates ergeben, ohne weiteres, ih möchte sagen, ipso iurs zur Schuldentilgung verwandt werden follen. Ueber diesen Rechtszweifel bin ich weggekommen., Ih muß aber dabei bestimmte Reservationen machen.

Bei Berathung des Staats\shuldengeseßes hatten wir bereits diesen Fonds von 20 Millionen, welcher etatsmäßig auf die Ver- wendung von Ueberschüssen des Rehnungsjahres in Höhe von 20 Mil- lionen hinweist. Als. nun das Staatsshuldengeseß berathen wurde, wurde von dem Herrn Freiherrn von Zedliß ein Antrag gestellt: den mit dem Wortlaut des Staatsschuldengeseyes, wie es sih in Zukunft gestalten würde, niht formell in Einklang stehenden Fonds von 20 Millionen durch einen besonderen Paragraphen in dem Staatsschulden- geseß zu retten. Ih habe damals darauf erwidert, daß ih auch meinerseits davon ausgehe, daß troy der Bestimmung des Staats- \huldengeseßzes, daß alle Ueberschüfse zur Schuldentilgung zu verwenden seien und namentlich nit übertragen werden dürften von einem Jahr auf das andere, dieser Foads erhalten bleiben solle auch ohne eine solche außerordentlihe Bestimmung, wie der Herr Abg. Freiherr von Zedlitz sie beantragt hat.

Fch bin damals davon ausgegangen, daß wir es hier mit einem ganz extraordinären, unter die gewöhnlichen Begriffe des Etatsrechts kaum zu subsumierenden Fonds zu thun haben. Allerdings genehmigt die betreffende Etatsposition die Verwendung eines Uebers{husses; die Position wird daher mit Null’ bezeihnet im Etat der Staats\chuldenverwaltung, weil man die Ueberschüsse noch nicht kennt und also vorher noh gar nit wissen kann, in welher Höhe der Fonds wirkli in die Erschei-

nung tritt. Aber das geschieht im Etat, und insofern ist der Fonds !

fann. Ich persönlich wenigstens habe biéher keine Bedenken getragen,

E s E, Pa - 1 s N ì erwe e f d. daß der renungsmäßig ih ergebende Ueberschuß der Cisenbahnen j verwendet wird Soweit dieser |

Uebershuß niht zur Deckung eines Defizits im Staatshaushalt |

| zelnen Bewilligungen Pläne und ganz genaue Kostenanschläge verlangt

eine Etatéposilion. Wäre das nit der Fall, fo würde ih auch feinen Weg wissen, Anträge der Budgetkommission mit dem Staats- s{uldengeseß in Einklang zu bringen.

Ist nun aber der Fonds an sich von dieser Beschaffenheit, und darüber war bei der Berathung des Staatsschuldengeseßes ein Ver- ständniß zwischen Landtag und Regierung, daß er dur das Staats- \huldengeseß niht berührt wird in Höhe von 20 Millionen Mark, fo hat verfassungsmäßig die Ueberschreitung dieses Fonds, wenn sie hinterher genehmigt wird, genau denselben Charakter. Diese Auf- fassung hat mich dahin geführt, über diese allerdings im ersten Augen- blick sehr deutlich aufstoßenden Bedenken hinwegzukommen.

Meine Herren, ih bemerke nun aber ausdrücktlih, * daß sich dies eben nur bezieht auf diesen einen Fonds, daß nicht aus diesem Fonds, der cin Auênahmefonds besonderer Art und besonderer Beschaffenheit ist, weitere Schlußfolgerungen gegen das Staatsschuldengeseß gezogen werden können und dürfen, jede andere Art Fends wäre allerdings mit dem Wortlaut des Staaléschuldengesehes niht in Einklang zu bringen. Menn das anders wäre, dann würde man die ganze Bestimmung des Staats\chuldengesetßes, daß die Uebershüsse zur Schuldentilgung ver- wendet werden follen, dur den Etat wieder fortshaffen können, und das ift jedenfalls unter keiren Umständen bei der Berathung des Staats\chuldengescßes die Absicht gewesen, weder des Landtages noch der Regierung. Vielleiht erinnern sih die Herren, die damals an der Berathung theilgenowmen haben, der Vorgänge noh; nament- lich wird vielleicht der Herr Abg. v. Zedliß fich noch der Sache er- innern und meine Auffassung von der Bedeutung des damaligen Herganges bestätigen können. Wenn meine Nechtsausfassung richtig ist, dann is es auch unbedenklich, diefen Fonds zu erhöhen, auc) noch für das laufende Etatétjahr; denn das laufende Etatsjahr ist eben noch laufend, es is noch nicht abgeschlossen. Nechnungsmäßig festgestellte, verfassungsmäßig klargestellte Vebershüsse haben wir noch niht ; wir können erwarten, daß wir sie bekommen, aber sie find noch nit da und noch nicht festgestellt; das geschieht ers beim Final- abs{luß. Wir haben also in dieser Beziehung noch volle Freiheit.

Was nun das laufende Etatsjahr betrifft, so hätte man ja auch noh einen anderen Weg einschlagen können, als wie ihn die Kom- mission hier vorschlägt: man könnte noch einen Nachtrags-Etat für das laufende Etatsjahr vorlegen. Wir haben aber geglaubt, daß Weiterungen dadurch entständen (Zuruf), ih möchte das dem Herrn Abg. Dr. Sattler, der „fehr richtig" sagt, besonders ans Herz legen. Denn in dem Augenblick, wo dieser Nachtrags-Etat eingebracht würde, würden vielleiht auch andere Ressorts kommen und ihrer- seits auch einen Nachtrags-Etat wünschen, und es würde dadurch der Etat in seinen Grundvesten alteriert. Daher ist diefe Form ge- wählt, daß die Ueberschreitung des Fonds für das laufende Etatsjahr auf Verantwortlichkeit der Regierung, besonders des Finanz-Ministers, geschieht. Dieser hat sich in der Beziehung dur diese Resolution genügend gesichert gehalten; au ein künftiger Landtag wird fich durch eine solhe Erklärung, daß man mit ciner Ueberschreitung des Fonds bis zu 50 Millionen einverstanden sei, wenigstens moralisch für soweit gebunden erachten, daß der Minister die Verantwortung tragen

und zwar um so weniger, als ih überzeugt bin, daß der Fonds nüßlich |

Meine Herren, {hon in der Budgetkommission hat mein Herr Kommissar ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Finanz-Minister wegen seiner Zustimmung zu diesem Antrage keineswegs geneigt sei, auch für die Zukunft ähnlihe Wege zu beschreiten. Wenn keine j dringenden, gewissermaßen zwingenden Verhältnisse vorliegen, halte ich es für unzulässig, daß der Landtag Diépositionsfonds für ganz unbe- stimmte Zwecke und Bauten der Staatéregierung ohne jede Kontrole in dieser Höhe zur Verfügung ellt. Während man sonst bei ben ein-

und verlangen muß, wenn der Landtag sein Kontrolrecht überhaupt ausüben will, fällt das Alles hier weg. Es ist ein Fonds von

die Hand gegeben. Das kann nur auf Grund besonderer Verhält- nisse gesehen; auf die Dauer kann das weder der Finanz-Minister noch der Landtag verantworten. Daher habe ich ausdrüdcklich erklären lassen: das geschieht ¿war für diesmal bei der Dringlichkeit der Ver- hältnisse, kann aber in Zukunft nicht wiederholt werden ; jedenfalls foll das kein Präzedenzfall für die Zukunft werden.

Die Dringlichkeit der Sache habe ih nah den Erklärungen meines Herrn Kollegen über die Lage der Eisenbahnverhältnisse und über das vielfa Unzureihende maner bestehenden Einrichtungen gegenüber dem in unvermutheter Weise plößlich gestiegenen Verkehr anerkennen müssen. Bei der Zustimmung zu dieser extraordinären Maß- nahme bin ih von dem vollen Vertrauen ausgegangen, daß die Eisenbahnverwaltung sich weder durch das natur- gemäß entstehende Drängen, noch durh die Geneigtheit der Provinzialbehörden, nun Alles möglichst #\{chön und vollständig herzustellen, bestimmen lassen wird, irgend welche nicht nothwendigen oder gar niht zweckmäßigen Einrichtigungen zu treffen. Fch habe das vollitändige Vertrauen zu der Eisenbahnverwaltung umsomehr, als ich mit meinem Herrn Kollegen mich über die Mit- wirkung der Finanzverwaltung in Bezug auf die einzelnen Maß- nahmen, die getroffen werden, verständigt habe.

Aber, ‘meine Herren, das muß man sagen: bei der gegenwärtigen Lage, wo wir das Geld doch mal ausgeben müssen und ih zweifle niht daran, daß dies im nädß;sten Jahre noch nothwendiger fein würde —, ist es richtiger, es sofort zu thun. Je schneller gegenüber dem vorhandenen dringenden Bedürfniß geholfen wird, um so besser ist es, und ih halte die ganze Maßregel, so sehr man sagen muß, sie fann von den verschiedensten Seiten betrachtet werden, doch für durch- aus richtig und zweckmäßig, und so möchte ih dem hohen Hause die Annahme der Anträge der Budgctkommission empfehlen. (Bravo!)

Abg. Schmieding (nl.) tritt für die Kommissionsvorschläge ein, obroohl er etatsrechtlihe Bedenken hat; er wolle aber nicht \frupulöser sein als der Finanz-Minister. Der Fonds solle von allen Vor- bedingungen befreit und selbständig gestellt werden, gewissermaßen als Ausgleichsfonds für die unvermeidlihen Schwankungen. In den steigenden, niht kontingentierten Uebershüssen liege für den Finanz- Minister au die Schwierigkeit, den stetgenden Anforderungen an ihn \tandzuhalten. ‘Deshalb hätten er und feine Freunde immer ein Eisenbahngarantiegesey verlangt.

Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel: Meine Herren! Ih werde es noch etwas korrekter machen, um

in Bezug auf die Aeußerungen des Herrn Abg. Schmieding, da keine Anträge vorliegen und die Sache also keine praktische Bedeutung hat, mich ledigli ebenso reservieren wie er, daß ih bet der Gelegenheit, wo es nöthig ist, auf diese Bemerkungen zurückkomme.

Abg. Freiherr von Zedliy und Neukirch (fr. konf.) erklärt sich ebenfalls für die Kommissionsanträge, die mit dem Schuldentilgungs- gese keineswegs im Witerspruch ständen ; ein Präzedenz für künftige Fâlle dürfe aber aus diesem Falle nicht konstruiert werden.

Abg. Dr. Sattler (n1.) wünscht, daß die Regierung den Fonds möglichst bald verwende. Gegen die Form der Anträge habe er aber etatérehtlihe Bedenken. Es sei fraglich, ob es nothwendi, gewesen wäre, im Vermerk zu sagen, der Fonds zu Grunderwerbungen zu verwenden sei. Ebenso sei die Erhöhung auf 50 Millionen Mark für das laufende Jahr bedenklich; er bitte, sie abzulehnen, da über die Decharge nur das künftige Abgeordnetenhaus zu befinden habe. Es wäre also richtiger, einen Nachtrags-Etat vorzulegen. Er sei erstaunt, daß der Finanz-Minister mit der Resolution sich einverstanden erklärt habe. Man könnte doc in anderen Fällen ebenso verfahren, wie jeßt, wenn die Argumentation des Finanz-Ministers zuträfe. Gr sei gern bereit, auf Wunsch die Vorlegung eines Nachtrags- Etats zu beantragen,

und er thue dies hiermit. Dies erfordere das etatsrechtliche Gewissen des Hauses.

Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel:

Der Herr Abg. Dr. Sattler hat gesagt, er fei kein Jurist, er wird mir daher verzeihen, wenn ih ihm sage: seine Auffassung ist eben auch nit juristisch gerechtfertigt.

Meine Herren, wenn wir jeyt einen Nachtragsetat machten ih bitte Sie, mir einmal einen Augenblick hier Ihre Aufmerksamkeit \{enken zu wollen nach dem Vorschlag des Herrn Abg. Dr. Sattler, in welhem Nachtragsetat wir sagten: dieser Fonds von 20 Millionen wird auf 50 erhöht, so wäre doch die Rechtsfrage gegenüber dem Staats\Guldengeseß genau dieselbe. Die Herren, die {ich mit juristi- schen Fragen im Hause beschäftigt haben, werden mir das zugeben : ob ih vorher im Etat das beshließe, oder ob das nachträglih ge“ nehmigt wird, ist etatsrechtlich volllommen gleich. Eine nachträgliche Genehmigung macht eine Ausgabe zu einer etatêmäßigen. Darüber ist do kein Zweifel. Die Frage liegt doch nicht so, meine Herren, ob wir dies dur eine Ueberschreitung thun können, oder auf Grund eines Nachtragsetats, sondern ob die BYerwendung von Uebershüssen überhaupt zulässig is gegenüber dem Staats\culden- gesez. Sie können eben niht durch den Etat ein organisczes Geseßz aufheben. Das is nicht möglich. Das würden wir aber ebenfo gut thun nach dem Vorschlage des Herrn Abg. Sattler als nach dem Vorschlage der Kommission. In dieser Beziehung ist kein Unterschied.

Da das Haus nun aber materiell mit der Staatsregierung einig ist, und da die Rechtslage nit geändert wird, ob wir den einen oder den anderen Weg beschreiten, so haben wir geglaubt, es fei in diesem außerordentlihen Falle zulässig, den fürzeren und praktisheren Weg zu beschreiten. Und das ist ganz zweifellos dieser vorliegende Weg und nicht die Einbringung eines Nacktragsetats, welche das Zustandekommen des Gesezes hier im Abgeordnetenhause vor dem 1. April doch vollständig ausschließen würde.

Meine Herren, es ist auch von der einen und anderen Seite hin- gewiesen auf eine Anleihe; man sollte einfach eine Anleihe machen, und diese Anleihe. dem Minister der öffentlihen Arbeiten zur Berfügung stellen. Ja, meine Herren, dann alterieren Sie aber das Wesen dieser Bewilligung ; denn hier wird nur bewilligt aus vorhandenen Ueber- shüssen ; bei einer Auleihe könnte sih die Sache \o gestalten, daß wir aus der Anleihe die Fonds liquidieren, verwenden, und hinterher wären vielleiht gar keine Uebershüsse da!

Sodann, meine Herren, würden wir wieder den Weg verlassen, den das hohe Haus in diesen Eisenbahnfragen seit 6, 7 Jahren konstant festgehalten hat, nämlich laufende Ausgaben durch laufende Mittel zu decken, aber niht durch Anleihen. Wir haben diese Frage ja hier {on so oft besprochen, daß ih darauf weiter niht eingehe.

Fch komme daber immer noch dazu, daß der von der Budget- kommission im vorliegenden Fall vorgeschlagene Weg zu acceptieren ist.

Meine Herren, was die Nummer þ betrifft, so weiß ich nit, ob es nicht Absicht des Herrn Dr. Sattler gewesen ist, die ganze Nummer b zu stceihen oder nur die Nummer b I Œ- Put nur von leßterer gesprohen. Man kann wohl der Meinung sein, daß die Nummer 2 des Sayes b niht nothwendig sei, da in der Nummer 1 eigentlih \chon erschöpfend der Gedanke ausgesprochen if, und es ist ja auch vollständig Herrn Dr. Sattler zuzugeben, daß eine Bindung für den nächsten Landtag reht- lih nit entsteht. Beide Säße haben nur moralische Bedeutung für den Minister, der die Verantwortung für die fraglihe Au8gabe tragen soll. Ih würde persönlich lein Bedenken dagegen haben, wenn bei Nummer b die Nummer 2 fehlte; sie schadet nichts, sie nüßt auch uicht viel. Denn die Uebereinstimmung, der Wille des hohen Hauses, daß wir diese Ueberschreitung vornehmen sollen, ist {on in Nummer 1 deutlih ausgesprohen. Insofern hat Herr Dr. Sattler ganz ret; aber schaden thut es auch niht, wenn die Nummer þ 2 stehen bleibt. Beide Sätze haben eine moralische Bedeutung. Der zukünftige Landtag ist in keiner Weise für die Zukunft formell rechtlich gebunden. Wenr er feindselig sein sollte oder wollte, würde er irmer noch das formalt Recht haben, den Finanz-Minister bei der Nechnungslegung nicht zu entlasten, zu sagen: wir genehmigen Dir diese auf Deine Verantwort! lihkeit gemahten Ausgaben niht. Aber ih glaube nicht, daß in Preußen jemals ein so illoyaler Landtag vorhanden fein könnte, der ih in dieser Beziebung gar nit um Vorgänge bekümmert, um seinen eigenen Vorgänger, dessen Nachfolger er doch nur ist. Ich riskiere die Ueberschreitung auf meine Verantwortlichkeit, wenn das jetzige hohe Haus sih damit einverstanden erflärt.

Abg. Freiherrävon Erffa (kons.): Außerordentliche Verhältnisse erfordern auch außerordentliche Maßregeln zur Erhöhung der Betriebs- ficherheit. Der Abg. Sattler verfährt nah dem Grundsay: fiak justitia et pereat mundus, Gewiß fönnte man durch Bewilligung eines Nachtrags-Ctats die Sache au erledigen; aber wir haben uns in der leßten Zeit immer gesträubt, laufende Ausgaben dur Anleihen zu decken. Außerdem hat die Sache Eile. Die Decharge wird der fünftige Landtag gern ertheilen, da die BVerwendungszwecke genau fest- gesetzt sind.

Die Diskussion wird geschlossen. 7

Der Vermerk wird in der von der Kommission vorg \{hlagenen Form angenommen, ebenso die Resolution unter Ablehnung des Antrags Sattler.

Es folgt die Erörterung der einmaligen und außerordent lihen Ausgaben. Die Kommission s{lägt vor, sämmtliche Positionen unverändert zu bewilligen. Das Haus baschließt demgemäß und erledigt alle zu diesem Kapitel eingKlaufenen

in der gegenwärtigen Geschäftslage das Haus nicht aufzuhalten, und

Petitionen nah den Vorschlägen der Kommission. F

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Eine Petition von B. Bei : f - [legung n A S en N Ende e L t Va O \chlesischen Bahnhofes in Breélau wicd der Regierung als Material überwiesen, nahdem Abg. Wetekamp die Regierung gebeten hat den Umbau des Bahnhofes so zu bewerkstelligen, daß den Be- A deb südöstlichen Stadttheils niht Licht und Luft ent- z Lde

Abg. Dr. Böttin ger (nul.) bitte ini i i einen Zeutralbahnhof f E bd Ca pa Ñ h vit eine zollamtliche Abfertigung daselbst einzurihten. Zu diesen Zwecken inne it S s Ae s

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des Güterbahnhofs und eine eib O uen

Minister der öffentlihen Arbeiten Thielen :

Meine Herren! Darum haben wir eben diese erste Rate in den Etat hineingebraht ; das ist der Anfang zur Beseitigung dieser Miß- tände. ;

Was nun das fernere Projekt betrifft, das der Herr Abg. Dr. Lohmann hier berührt hat, so kann das näher geprüft werden; ih kann ihm aber dârauf heute keine Antwort ertheilen. Daß der Bahnhof Hagen zu denjenigen gehört, die mit den größten Schwierigkeiten zu kämpfen haben, will ih ihm gern zugestehen; das liegt aber an der unglüdck- seligen Lage, in der er ih befindet: auf der einen Seite die Stadt, die unmittelbar an ihn herantritt, auf der andern Seite die Fabriken, die unmittelbar neben ihm liegen ; das Geleise nah Elber- feld hin mit einer Steigung von 1 : 80 oder 90 und nachher 1 : 70, und die Verhältnisse nah Schwerte hin die allerschwierigsten. Das nur kann ih ihm nicht zugeben, daß bisher für den Bahnhof Hagen nichts geschehen set. Es sind viele Hunderttausende von Mark für den Bahnhof Hagen ausgegeben worden, und zwar sowohl für den Personen- wie für den Güterbahnhof. Der Güterbahnhof is auch zur Zeit vollständig in der Lage, den Verkehr bewältigen zu fönnen. Die Schwierigkeiten liegen hauptfählich auf dem Personenbahnhof; das hat au wohl der Herr Abg. Lohmann betonen wollen. Wir werden bemüht sein, diese chwierigen Verhältnisse möglichst zu beseitigen und Zustände herbeizuführen, tie bequemer sind und au größere Sicher- heit für den Betrieb bieten. |

Abg. Dr. Schult -Bochu ) bittet den Ministe i Zufage belreffs Le Ie e M E e e

Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:

Gern antworte ih nicht auf diese Frage; denn wiederholentlih haben wir die Erfahrung gemacht, daß die Folge einer derartigen Antwort gewesen ist, daß die Grundstücke in der Nähe des betreffenden Bahnhofes gewaltig im Preise gestiegen sind; aber in diesem Falle will ich doch dem Herrn Abg. Schul bemerken, daß das Projekt etnes Umbaues des Bahnhofs Witten mir vorliegt, und daß dieserhalb hon Unterhandlungen mit dem Herrn Finanz-Minister eingeleitet

worden sind.

Nag Goaheonsg ' B ;

Bahnhoss in Cuntare (Zentr.) befürwortet eine Erweiterung des

2g. Latacz (Zentr.) bittet, bei rweiter 28 E fe in Kattowiß auf t Ae a Mente n Delid auf G, 10 mt A E durch Unterführungen u. \. w. möglichst RNüdck-

Eine Petition von H. Gerde( K wege hiedene rf bei dem E B Erbe, n E E Staatsregierung als Material überwiesen.

Der Rest des Extraordinariums wird ohne Debatte be- willigt. Die Berichte und Nachweisungen zum Eisenbahn-Eitat werden in der nächsten Sißung erledigt werden.

Schluß 51/4 Uhr. Nächste Sißung: Sonnabend 11 Uhr (kleinere Etats).

Parlamentarische Nachrichten.

_ Dem Herrenhause ist der Entwurf eines Gesetzes, be- treffend die Vertretung der Propftei- (Kreis) Synodal- Verbände und des Gesammt-Synodal-Verbandes der evangelis{-lutherishen Kirhe der Provinz Schlesroig- Holstein, sowie der Kreis-Synodal-Verbände des Fon- sistorialbezirks Wiesbaden in vermögensrechtlichen A n- gelegenheiten, nebst Anlagen und Begründung zugegangen.

Dem Hause der Abgeordneten sind Geseßgentwürfe, betreffend das Diensteinkommen der evangelischen und der katholishen Pfarrer, nebst Anlagen und Be- gründung, sowie eine Denkschrift, betreffend die Aufbesserung der Gehälter der Geistlichen, zugegangen.

__ Der Entwurf eines Gesehes, betreffend das Dien st- einkommen der evangelischen Pfarrer, lautet wie folgt:

e tinainbei, Mien Artikel 1.

ie anliegenden Kirhengefeßze, betreffend das Diensteinkommen der Geiftlihen der evangelischen Landeékirhe der älteren Provinzen der evangelish-lutherischen Kirche der Provinz Hannover, der evan- gelish-lutherishen Kirhe der Provinz Schleswig-Holstein, der evan- gelischen Kirchengemeinschaften des Konsistorialbezirks Casscl, der evan- geen Fr L S Wiesbaden und der evangelish- reformierten Kirche der Provinz Hannover, werden, soweit erforde i staatsgefeßlih bestätigt. A | M

Artikel 2.

U Alterszukagekasse wird unter dem Namen „Alterézulage

für evangelische Geistliche“ als selbständiger Fonds mit A EIL persôönlichkeit nach Maßgabe der den anliegenden Kirchengeseßen bei- Fibgten ea e und verwaltet.

Schriftliche Willenserklärungen, welhe für die Alterszula Rechte oder Verpflichtungen begründen, find im Nawen des Boe von dessen Vorsiyenden oder seinem Stellvertreter unter Beidrückung des De eiel L e an : ie Kassengeschäfte der Alterszulagekasse werden durch di 6 lihen Kassen unentgeltlich besorgt. E E

E Artikel 3.

„Behufs Gewährung von widerruflihßen Beihilfen an leistungs- unfähige evangelishe Kirhengemeinden, welhe zur Aufbringung der Grundgehälter, Alterszulagekassenbeiträge und Zuschüsse für die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehenden, bei der Alterszulagekasse versicherten Pfarrstellen Umlagen ausscreiben müssen, wird cine Summe von 6 208 903 M jährlich aus Staatsmitteln bereit gestellt. Der jährliche Antheil an dieser Summe wird bestimmt:

I, für die evangelische Landeskirche der älteren Pro-

vinzen auf. C R T T 2I7

IT. für die evangelish-lutherische Kirhe der Provinz

Hannover auf L L OIOOTO IIT, für die evangelisch-lutherische Kirhe der Provinz 188 880 664 513 Wiesbaden auf .

Konsistorialbezirks Cassel auf . V.’ für die evangelische Kirche des Konsistorialbezirks

Die Untervertheilung des unter T bestimmten Betrags j

der evangelischen Kirche der älteren Go A E E dem Finanz-Minifter und dem Minister der geistlihen Angelegenheiten En (t ia N Ober-Kirchenrath fest;useßende

Ï n evillon der Matri ( / 1 Mini vorgenommen fh va trikel kann von denselben Ministern Deégleiden wird der Beirag zu Il innerhalb d vangeli [utherishen Kirche der Provinz Hannover durch eine von Se O Minister und dem Minister der geistlichen Angelegenheiten fest- zusezende Matrikel vertheilt, wobei der Minister der geistlichen

Angelegenheiten die Kirchenbehörden der evangelish-lutherishen Kirche der Meri Oangavee E N __ Die jährlichen Ersparnisse an den unter T bis VI besti Beträgen werden behufs Verwendung zu gleichen died E betreffenden Landetkirhen in das nächste Jahr ohne Anrechnung auf die für die betrcffende Landeskirche entfallende Jahresquote übertragen Dabei verbleiben die jährlihen Ersparnisse an den innerhalb der Landeskirchen zu T und I] vertheilten Beträgen derjenigen Konsistorial- bezirken, in denen die Ersparnisse eingetreten sind. ,

Dem Finanz-Minister und dem Minister der geistlihen An- gelegenheiten ift alljährlich eine Nachweisung über die Verwendung der Theilbeträge und der Ersparnisse vorzulegen. 7

; j L Artikel 4.

i Ueber die Bewilligung oder Versagung von Beihilfen beschließt die in den anliegenden L hierzu berufene Kirchenbehörde.

rtitel 5. /

__ Behufs Gewährung von Beihilfen an neu zu errichtende [eistung8unfähige evangelische Kirhengemeinden, welche zur Aufbringung der Grundgehälter, Alterszulagekassenbeiträge und Zuschüsse für neu zu gründende Pfarrfstellen Umlagen ausf{rciben müssen, wird ein Betrag von 600 000 4 jährli aus Staatëmitteln bereit gestellt. Dl Bewilligung der Beihilfen hat zur Vorautseßzung, daß die Kirchenbehörde auch ihrerseits Mittel füc diesen Zweck zur Ver- fügung stellt und die Kirchengemeinde nah Maßgabe ihrer Leistungs- e E aon Lasten 5 Nevgründung beiträgt. Die Bewilligung

rfolgt dur den Finanz-Minister und Minister der geistliche: ie G ster und den Minifter der geistlichen 2c. E Die jährlichen Ersparnisse an dem nah Abs. 1 bereit gestellten Betrage flicßen in die allgemeinen Staatsfonds zurü. i

| E _ Alrtilel 6, Ä Die Beiträge der Kirchengemeinde für das Grundgehalt, die Alter8zulggekassenbeiträge, die Zuschüsse und Miethsents{ädigungen können im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens beigetrieben werden.

Das Konsistorium stellt die Höhe der fälligen Beiträge fest.

E : Artikel 7. .

E Die in den §8 12, 19 zu Nr. 2 bis 4 und den 88 22, 26 der Saßungen der Alterszulagekasse bezeihneten Beschlüsse des Vers waltungsauss{usses bebürfen der Genehmigung des Staats- Ministeriums. i

L Die Beschlüsse der Kirhenbehörde im Falle der Artikel 4 und 6 Abs. 2 bedürfen der Zustimmung des Regierungs-Präsidenten bezw. des Polizei-Präsidenten in Berlin. Bei erhebenem Widerspruch oder auf Beschwerde entscheidet der Minister der geistlihen Angelegenheiten.

__Auf Anordnungen der Kirchenbehörde über Gewährung ‘von Zu- {üssen und Miethsentshädigungen sinden die Vorschriften der Kirchen- verfafsungsgesetze, betreffend die Zwangsetatisierung, Anwendung.

i i Artikel 8. __ Gegen die Entscheidung des Vorstandes der Alterszulagekafse dar- über, ob und in welcher Versicherungsklasse eine Pfarrstelle zu versichern ift, sowie gegen die Entscheidung der Kirhenbehörde über die Ueber- nahme der Stelleneinkünfte seitens des Stelleninhabers findet der ordentliche RNechtësweg nicht statt. /

Die in allgemeinen oder besonderen Geseßen begründeten Rechte des Pfarrvermögens oder einzelner Theile desselben, insonderheit steuerliche Vorrechte oder sonstige Privilegien, welche mit dem Stellen- vermögen oder den Einkünften der Pfarrstelle verknüpft find, bleiben bestehen, auch wenn das Stellenvermögen oder die Einkünfte der Pfarrste lle auf Grund der Vorshhristen der anliegenden Kirchengesetze ti nicht mehr im Nicßbrauch des Stelleninhabers befinden. E h Wegen der Ansprüche der Geistlihen auf das Grundgehalt, die Alterszulagen, die Zuschüsse und Miethsentshädigungen sowie wegen der Entschädiguxgen 16 der Satzungen) finden die Bestimmungen des ersten Abschnittes des Gesetzes, betreffend die Erweiterung des Nechtsweges, vom 24. Mai 1861 Geseß-Samml. S. 241 ent- sprechende Anwendung

Artikel 9,

Mit der Ausführung dieses Geseßes werden der Finanz-Minister und der Minister der geistlihen Angelegenheiten beauftragt.

| j Artikel 10. Dieses Gesetz tritt am 1. April 1899 in Kraft.

__ Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend das Dienste einkommen der katholischen Pfarrer, lautet:

Artikel 1. Jeder für ein dauernd errihtetes Pfarramt bestellte katholische Pfarrer erhält ein Stelleneinkommen von mindestens 1500 46 jährlich neben freier Dienstwohnung nf 3 angemessener Mieths8entschädigung.

Artikel 2 : Mit Genehmigung der bishöflihen Behörde kann zur Erhöhung des Stelleneinkommens einer Pfarrstelle eine Ortszulage dauernd be- willigt, auch dem Stelleninhaber eine Ortszulage auf die Dauer oder auf Zeit gewährt werden.

Artikel 3.

_ Bei Pfarrstellen, für welhe das Stelleneinkommen nah den örtlichen Verhältnissen als unauskömmlih oder wegen der besonders schwierigen oder anstrengenden Verwaltung niht als angemessen zu erachten ift, kann die bishöôfliche Behörde anordnen, daß das Stellen- einkommen bis auf den Betrag von 2100 4 jährlich dur eine Ortézulage auf die Dauer oder auf Zeit erhöht werde.

Die feit il Sli N 4.

te seit ihrer Ordination bereits fünf Jahre in einem kirchli Amt befindlihen Stelleninhaber ia, Nd uan ele, Stelleneinkommen in fünfjährigen, nah dem Dienstalter bemessenen Abschnitten ergänzen, dergestalt, daß sie, unbeshadet der nah den Artikeln 3 und 4 gewährten Ortszulagen, ein Jahreseinkommen zu beziehen haben:

vom vollendeten 5. Dienstjahre ab von 1909 A4

z z 10. 5 B E A

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: J z 29. Ï e O.

Die von den Stelleninhabern vor oder nah ihrer Ordination als fest angesteUten Lehrern in einem öffentlichen Sthulamte in Preußen zugebrahte Zeit ift der Dienstzeit im kirchlihen Amte gleich

zu achten. Die Pf inde {f Tis 5, le Pfarrgemeinde ift verpflichtet, den durch die Erträge de Stellenvermögens oder turch anderweitige rirGlicte Einnabmen des Stelleninhabers nit gedeckten Betrag des Mindest-Stelleneinkommens (Artikel 1) sowie der Orts- (Artikel 2 und 3) und Alterszulagen ELO uu ane Finnahmen aus Nebenämtern (z. B. Militärseelsorge, Religions- unterriht, Anstaltsfeelsorge) bleiben außer Betra s A j Artikel 6. Behufs Gewährung von widerruflihen Beihilfen an leistungs- unfähige katholische Pfarrgemeinden, welhe zur Aufbringung von Zu- schüssen zur Erreihung des Mindest-Stelleneinkommens und von Alters- oder Ortszulagen für die beim Inkrafttreten dieses Geseßes bestehenden, mit einem Stelleneinkommen von weniger als 3200 4 jährlih verbundenen Pfarrstellen Umlagen ausshreiben müssen, wird ein Betrag von 3 288 400 Æ jährli aus Staatsmitteln bereit gestellt. Der S Antheil an diesem Betrage, über welhen in jeder Diözese verfügt werden kann, wird unter Berücksichtigung der Höhe

è D i: ¿20

für die evangelischen Kirchengemeinschaften ‘des Hannover auf . Í 100 105

Schleswig-Holstein auf . qu E C L ORT O . für die evangelish-reformierte Kirhe der Provinz

altersverbältnifsfe der Pfarrer der Matritl tesiinmt Pf verschiedenen Diözesen dur eine Die nähere Feststellung der Grundsäße für die Beftimmung d jährlichen Theilbeträge und die Festse6uns der Metrikel, erfolat nad Anhörung der bishöflihen Behörden durch den Finanz-Minister und den Minister der geistlichen Angelegenheiten. Die jährlihen Ersparnisse an den Theilbeträgen werden behufs Ie Aas i GeRea DwoNen n den betreffenden Diözesen in das e Jahr ohne Anre{nung auf die für die b iozes - fallente Zahresguote übertragen für die betreffende Diözese ent em Finanz-PVéinister und dem Minister der geistlißen Angelegen- heiten ift alljährlih eine Nachweisung über di - beträze und der Ersparnisse E. D mis Le A Ane 1 ,__Veber die Bewilligung over Versagung von Beihilfen beschließt die bishöflihe Behörde. Die bewilligten Beihilfen ria A n Dante E (I und auf die von den bedacten Pfarr- gemeinden gemäß Artikel 5 zu gewährend isse un Aen geren ¿zu gewährenden Zuschüsse und Zulagen in Artikel 8.

Bebufs Gewährung von Beihilfen an neu zu errichtende leistungs- unfäbige tatholishe Pfarrgemeinden, welche zur Aufbringung E Ju schüssen zur Erreichung des Mindeft-Stelleneinkommens und von Alters- oder Ortszulagen für die neu zu gründende Pfarrstelle Um- lagen ausfhreiben müsen, wird ein Betrag von 200 000 4 jährli aus Bn bereit gestellt.

__ Die Bewilligung der Beihilfen hat zur Vorausseßung, daß die bischöflihe Behörde auch ihrerseits Mittel für diesen Fed zur Bez fügung stellt und die Pfarrgemeinde nah Maßgabe ihrer Leistungs- O e Lasten ter Neugründung beiträgt. Die Bewilligung rfolgt dur den Minister der geistlichen i Gr geistlißen Angelegenheiten und den S Die jährlichen Ersparnisse an dem nach Abs. 1 bereit gestellten Betrage fließen in die allgemeinen Staatsfonds zurü.

a f G R 9,

Die allgemeinen Grundsäße üker die Berehnung der Erträge des Stellenvermögens und der anderweitigen kirhlihen Élutabies des Stelleninhabers werden von dem Minister der geistlichen Ange- legenheiten nah Anhörung der bis{chöflihen Behörden festgestellt.

Der Betrag des Stelleneinkommens wird bei den vorhandenen Pfarrstellen nah dem Zeitpunkte des Inkrafttretens dieses Gesetzes, bei neu zu gründenden Pfarrstellen nah dem Zeitpunkte der Errich- tung bestimmt. Die bischöfliche Behörde beschließt über die Höhe des mit der Pfarrstelle verbundenen Stelleneinkommens und trägt die mit einem Stelleneinkommen von weniger als 3200 #4 jährlih verbun- denen Pfarrstellen und den Betrag des festgestellten Stelleneinkommens La in das Kataster der aufbesserungsbedürftigen Pfarrstellen der

özese ein.

Die bischöflihe Behörde nimmt nah Ablauf von 12 Jahren

L L , f A aaf na dem Inkrafttreten diefes Geseßes und fernerhin in DlfiäbrieeR Perioden eine allgemeine Revision des Katasters vor.

Die Zuschüsse der Pf Artikel 10.

___ Die Zuschüsse der Pfarrgemeinde zum Mindest-Stelleneinkommen sowie die Orts- und Alterszulagen können im Wege des Verwa - ¿wangsverfahrens beigetrieben werden. - Hung

Die bischöflihe Bre Des Sf Höhe der fälligen Beträge fest.

Artikel 11. Die Besclüsse der bischöflihen Behörde bedürfen in den C SEILNSUNIE VETL V O ällen der Artikel 3, 7, 9 Abf. 2 und 3 und des Artikels 10 Abs. ; der BAE g des Regierungs-Präsidenten bezw. des Polizet-Präsidenten in Berlin. :

Bei erhocbenem Widerspruch oder auf Beschwerde ent\chei Minister der geistlihen Angelegenheiten. Es dit:

z cúde okt Artikel 12.

__ Der ordentliche Necht3weg ist gegen die in diesem Geseß vor- gesehenen Beschlüsse (Anordnungen, Entscheidungen 2c.) der K s oder Staatöbehörden ausgeschlossen. den a4) E EREN

| Wegen der Ansprüche der Stelleninhaber auf Zuschüsse zur Er- reichung des Mindest-Stelleneinkommens, auf Alters- und Ortszulagen finden die Bestimmungen des ersten Abschnitts des Gesetzes, betreffend die Erweiterung des Rechtsweges, vom 24. Mai 1861 Geset- Samml. S. 241 entsprehende Anwendung.

Die Vors(rif Ge 13.

Die Vorschristen dieses Geseßes finden auf die Pfarrstellen i Dome, Militär- und Anstaltsgemeinden keine L E

Mit der Ausführung dieses Gesche

Mit der Ausführung dieses Geseßes werden der Finanz-Minister und der Minifter der geistlihen Angelegenheiten Steae f E i Artikel 15,

Dieses Gesey tritt am 1. April 1899 in Kraft.

Statiftik und Volkswirthschaft.

tatistik der zum Ressort des preußischen Ministeriums 8 Innern gehörenden Strafanstalten undGefängnisse. _Die Verwaltung des Gefängnißwesens ist in Preußen bekanntlih zwischen dem Ministerium des Innern und dem Justiz-Ministerium getheilt. Unter der Verwaltung des Ministeriums desInnern stehen 35 Strafanstalten zur Aufnahme der zu Zuchthausstrafe Ver- urtheilten und 17 größere Gefänguisse zur Aufnahme von Gefängniß- Haft- und Unterfuhungs8gefangenen. Bon diesen Anstalten enthielt am 31. März 1897 nah der soeben erschienenen „Statistik der zum Ressort des Königlich preußishen Ministeriums des Innern gehörenden Strafanstalten und Gefängnisse für den 1. April 1896/97“ (Druckeret der Strafanstalts-Verwaltung in Berlin) 1000 und mehr Gefangene 1 900 bis 1000 Gefangene 1, 800 bis 900 Gefangene 3, 700 bis 800 Gefangene 5, 600 bis 700 Gefangene 4, 500 bis 600 Gefangene 10 400 bis 500 Gefangene 12, 300 bis 400 Gefangene 4, 200 bis 300 Ge- fangene 6, 100 bis 200 Gefangene 4, 50 bis 100 Gefangene 1, unter 590 Gefangene 1 Anftalt. Die Zahl der in diesen 52 Anstalten detinierten Gefangenen betrug am 1. April 1896 26068, am 3l, März 1897 25 471, alfo 597 weniger. Ferner unterstehen dem Mèinisterium des Innern in dem französishrehtlihen Theile der Rheinprovinz die fogenannten Kantongefängnisse, welche die amtsgerihtlichezs Untersuhungs- und Haftgefangenen und Gefängnißgefangenen, deren Strafdauer 14 Tage niht kliber- steigt, aufnehmen. Ihre Zahl beträgt 86, ihre Belegfähigkeit \hwankt zwischen 3 und 40 Köpfen. Außerdem unterstehen dem Ministerium des Innern 4 Erziehungsanstaltea für Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren, die nah § 56 des Strafgeseßbuchs für das Deutsche Reich wegen mangelnder Cinsicht freigesprohen und der Zwangserziehung überwiesen sind. In diesen waren am 31. März 1897 o73 Zöglinge untergebraht. Der Minister des Jnnern führt die Aufsicht über die Zwangserziehung der Kinder, welche vor dem vollendeten 12. Lebentjahre eine ftrafbare Handlung begangen haben und nah § 99 des St1afgeseßbbuhs und dem Geseße vom 13. März 1878 den Fo U q Fvanüßerpeluag überwiesen sind. Ferner : r Minister des Innern die Auf { i - Korrektionsanftalten. R E RROEN Dem Justiz-Ministerium sind 1019 Gefängnisse unterst welhe zur Aufnahme von UniterfudiunZlgefangenen N Gee gefangenen (Gefängnißstrafe, Haft und geshärfte Haft) dienen. Zucht- hauss\träflinge find hier gänzli ausgeshlossen. Von den Anstalten der Justizverwaltung enthielten im Sabre 1896/97: 1000 und mehr Gefangene 3, 900 bis 1000 Gefangene 0, 800 bis 900 Gefangene 1 700 bis 800 Gefangene 0, 600 bis 700 Gefangene 0, 500 bis 600 Gefangene 3, 400 bis 500 Gefangene 5, 300 bis 400 Gefangene 6 200 bis 300 Gefangene 11, 100 bis 200 Gefangene 58, 50 bis 100 Gefangene 81, unter 50 Gefangene 851 Anstalten. Die Zahl der in diesen Anstalten detinierten Gefangenen betrug am 1. Apzil 1895 34645, am 31. März 1896 31 858, im täglichen Durchschnitt des

S de

des aufbesserungsbedürftigen Stelleneinkommens und der Ordinations-

Jahres 1895/96 32 222,20.

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