1898 / 75 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 28 Mar 1898 18:00:01 GMT) scan diff

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Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1) nach überschläglier Schägung verkauft dem | Doppelzèntuer (Préis unbekannt)

Am vorigen Markttage

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13,50 13,00 14,20 15,46

12,00 15,00 14,00 15,33 14,23 17,00 16,25 17,50

15,00 16,25 12,00 16,00 12,50 14,00 15,99 18,08 14,2% 12,50 17,60 18,80 19,00

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16,00 16,00 15,73 14,96 17,00 16,90 18,00

15,10 16,25 12,00 17,00 12,75 18,00 16,38 18,46 15,00 13,50 18,00 19,20 19,20

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17,00 17,00 16,67 16,04 18,00 17,00 19,50 13,75 17,10 16,50 13/50 18,00 13/00 19,00 18,18 19,62 16,50 17,60 19,00 19,80 19,60 17,50 17,90 17,00 15,90

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14,60 15,60 16,50 16,00 15,75 16,00 18,30 19,79 17,74 14,50 14,20 16,10 15,80 16,60

16,50 16,20 16,00 16,20 16,60 15,00 15,20

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17,00 17,33 16,58 19,50 17,00 20,00 14,00 19,00 17,00 14,50 18,00 13,00 20,40 90,56 20,38 17,50 17,60 20,00 20,00 20,00 18,00 17,90 17,20 17,00

15,00 14,40 16,00 16,00

14,60

15,20 14,80 14,40 14,00 14,00 13,60

14,40 14,10 14,40 14,60 15,20 15,60 15,60 15,60 15,00 15,60 16,00 15,20 15,20 15,40 17,00 15,60 15,00 16,50 17,00 18,00 14,50 18,00

15,60 15,80 16,50 16,00 15,75 16,00 20,00 21,02 19,35 16,00 15,10 16,10 16,40 17,00

17,10 17,00 16,00 16,20 16,60 15,40 15,40

Bemerkungen.

Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufewerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. 4 1 Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis niht vorgekommen ist; ein Punkt (.) in den leßten ses Spalten, da

Der Durchschnittspreis wird aus de

14,80 14,50 14,40 14,45 13,75 14,81 14.60 / 15,00 15,05 16,50 15,00 15,60

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18,47 18,60 19,50 19,33 19,26 19,10 17,67 18,00

13,35 13,33 13,00 12,33 | 15,00 14,94 | 15,64 15,50

14,60 16,00 | 14,60 14,90 |

14,80 14,35 |

13,90 14,00 14,00 14,50 13,20 12,80 | 13,20 14,60 |

14,00 13,92 14,40 14,00 | 14,54 14,43 15,00 15,20 14,70 14,70 14,10 14,00 15,20 15,20

14,60 14,60

15,00 15,20 | 15,80 15,60 | 14,60 15,00 |

14,57

16,50 |

14,80 16,50 15,00 14,00 |

15,50 15,87

15,12 15,00 | 15,64 15,91 | 16,50 16,45 | 15,50 14,90 | 15,50 15,07 |

17,52 18,10 17,07

17,35 17,85 16/52

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16,03 15,73 16,06 15,90 14,70 14,33 15,86 15,87 15,97 15,80 16,00 15,49

16,C0 15,90

n unabgerundeten A berechuet.

entsprechender Bericht fehlt.

Deutscher Reichstag. 70. Sißung vom 26. März 1898, 11 Uhr.

Die pen Berathung des Geseyentwurfs, betreffend die deutsche Flotte, wird fortgeseßt bei § 2. Nach demselben soll die Bereitstelung der Mittel für die Ersaßbauten der ährlichen Festseßung durch den Reichshaushalts-Etai mit der aßgabe unterliegen, daß in der Regel Linien- und Küsten- panzershiffe nah 25 Jahren, große Kreuzer nah 20 und kleine Kreuzer nah 15 Jahren erseßt werden können. Ver- längerungen der Fristen bedürfen der Zuslimmung des Bundes- raths, Verkürzungen derjenigen des Reichtages. y E den Anfang der Sißung wurde am Sonnabend erichtet.

Auf die Ausführungen des Abg. Dr. Nintelen (Zentr.), welcher erklärt hat, gegen den § 2 stimmen zu wollen, weil derselbe den Reichstag für alle Zukunft binde, erwidert der

__ Staatssekretär des Reichs-Marincam1s, Kontre-Admiral Tirpiht:

Ich werde auf die V:rfassangsfrage nicht weiter eingehen. Sie ist von dem Herrn Referenten und von anderen genauen Kennerw der Verfassung so eingehend behandelt worden, daß es keinen Zweck hätte, wenn ih dem noch etroas hinzufügen würde. Ih möchte nur sagen, daß, wenn das Aeternat in § 2 Anstoß erregt, dies allerdings aufs fallend ist, denn der § 1 enthält ja auc bereits ein Aeternat, also der Saze nah nihchts Anderes. JIch möchte dabei dem einfachen, flaren Gedanken Ausèruck geben, daß, wenn das hohe Haus die Absicht hat, die deutshe Flotte geseßlich zu fundieren und damit das nach- zubolen, was bei der Gründung unseres Reichs aus Mangel an Er- fahrung der Marineverwaltung nit gelungen is, daß es dann eine logische Folgerung ist, wenn man auch den Ersaß geseßlich regelt. Weiter beabsichtigt der § 2 dieses Geseßentwurfs nichts. Jn dieser Auffassung, meine Herren, habe ich mit Ermächtigung des Herrn Reichskanzlers in der Kommission die Erklärung abgegeben, daß meiner Ansicht nah für die verbündeten Regierungen das ganze Gesetz unannehmbar wird, wenn der Ersaßparagraph fällt oder wesentlich verändert wird. Bei der Behandlung in der Kommission is man unsererseits so viel als möglich entgegengekommen, und ift die Limi- tierung, die für die Neubauten in der Sexennatsperiode vorgesehen wird, auch für die Ersaßbauten zugestanden worden.

Ich möchte \{ließlich zur Klarstellung der Auffassung der Marineverwaltung über diejenige Fassung des § 2, wie er aus der Budget-Kommission hervorgegangen ift, hinzufügen, daß die Marine- verwaltung mit dieser Fassung des § 2 einverstanden ist, und daß ih auch Ursache anzunehmen habe, daß die verbündeten Regierungen mit der jeßigen Fassung ebenfalls einverstanden sein werden.

Abg. Fuchs (Zentr.): Wer die geseßlihe Fundierung der Flotte will, der muß auch die Ersaßbauten geseßlich fixieren. Die ganze Welt is voll Aeternaten, Wenn ein Fabrikant seine Webstühle alljährlih erneuert, fo is das auch ein Aeternat. Ein Aeternat ist es auch, wenn in etnem Hauskalt die Stiefel und Schuhe erneuert werden. Daß dadur die Axt an die Wurzel des Kon stitutionalismus gelegt werde, ist eine Uebertreibung. Die Vor- lage verlangt gar nicht mehr, als wir bisher {hon freiwillig be- willigt haben. Alle vierzehn Tage läuft ein neuer Kreuzer vom Stapel, ein Beweis dafür, daß man den Neichsiag zu Unrecht be- {uldigt. MVieine Freunde stimmen aus denfelten nationalen Gesichts- punkten für diese Vorlage wie in manchen anderen Fällen. Von einer Sch{wenkung des Zentrums, wie Herr von Bennigsen meinte, ist dur- aus keine Nede. Ich muß diefer Anscauurg entschieden entgegentreten. Wir haben uns schon 1866 auf den Boden des Neichs gestellt und an allen Geseßen mitgearbeitet, die seitdem erlassen sind. Wir haben Siellung genommen gegen die uferlofen Marinepläne und nach der finanziellen Seite hin; wir haben ein Gewicht darauf gelegt, daß die Finanzen des Reiches in Ordnung bleiben. Wir sind auch heute noch der Meinung, daß neben der großen Landmacht an eine große Flotte niht gedacht werden kann. (Präsident Freiherr von Buol bittet den Nedner, bei § 2 zu bleiben.) Herr Bebel meinte, uns würde dasfelbe Schickfal bereitet werden, wie den Nationalliberalen. Die Nationalliberalen sind zurückgegangen, weil fie von ihren Prinzipien abgegangen find. (Präsident Freiherr von Buol bittet den Redner noch einmal, bei der Sache zu bleiben.) Redner {ließt darauf seine Nede.

Abg. Dr. Barth (Fr. Vag.): In der ersten Lesung habe ih Veranlassung genommen, auszuführen, daß ich die Bindung des Reichs- tages auf mehrere Jahre hinaus, und sogar eines späteren Reichstages, nicht für zweckmäßig halte. Obgleich ih die Gründe für die Bindung niht für durchs{lagend halte, will ih doch für das gauze Gesetz und für diesen die Bindung enthaltenden Paragraphen stimmen. Herr Richter hat unter seinen Lestfrüchten auh einen Artikel angeführt, den ih vor einem halben Jahre geschrieben habe. Er hat einen Passus daraus hier fo verwendet, daß thm die Heiter- keit des Hauses zu theil geworden ist. Ich babe damals die Mei- nung ausgefprochen, daß der Reichsta sich zu diesem Marineseptennat niemals bckennen winde. Diese Meinung wurde allgemein getheilt

und namentlih vom Abg. Richter, der noch zu einer Zeit, als man

sonst schon anderer Meinung geworden war, sich dazu bekannte. Die Meinung hat sih aber geändert nicht allein im Reichstag, sondern au in der Vevölkerung. Und das hat auch Herr Richter erkannt und hat demzufolge seine Meinung geändert, freilich so, daß man es nicht leiht merkt. Er hat {on angedeutet, daß er vielleiht fogar für eines dieser Linienschiffe zu haben wäre. (Widerspruch des Abg. Richter.) Wir werden ja sehen, bis zu welhem Grade die Bekehrurg des Herrn Nichter gegangen ist. Es wäre do verfehlt, wenn der Reichstag eine wirkliße Volks- vertretung sein will, auf diese Aenderung der Volksmeinung keine Rücksicht zu nehmen. Ich babe nie ein Hehl daraus gemacht, daß ih die Verstärkung der Flotte für zweckmäßig und nothwendig halte. Jch babe diesen Standpunkt au Herrn Nichter gegenüber entschieden vertreten. Daneben sind alle Fragen sekundärer Art zurükzudrängen. Wenn man diesen Standpunkt niht gelten lassen will, wie will man denn praktische Politik treiben? Es hantelt sich bei der Bindung um eine Zwelkmäßigkeitsfrage. Jede konstitutionelle Phrase {ießt weit über das Ziel hinaus. Weil ih von Anfang an dieser Meinung war, und weil das ganze deutsche Volk auf meiner Seite steht, bin ic ent- \chlossen, die nebensählihen Fragen zurücktreten zu lassen, und stimme daher, und zwar mit allen meinen Freunden, für die Bindung.

Abg. Noeren (Zentr.): Wenn in einer so wichtigen Frage eine partei gespalten ist, so ist es, wenn auch nach der Annahme der Vorlage die alte Einigkeit wieder vorhanden sein wird, doch nicht er- freulidh, daß diese Spaltung ofen hervortritt. I hâtte mich mit der Erklärung des Grafen Hompesh begnügen können, allein die wiederholten, fortgeseßten Anrufungen unseres verstorbenen Führers Windthorst als Eideshelser zwingen mih zu einigen kurzen Be- merkungen, die sih lediglich auf das Aeternat beziehen. Die Ver- ehrung, die ich unserem verstorbenen Führer Windthorst entgegen- gebraht habe, zwingt mi, es niht ohne Widerspruch hingehen zu assen, wenn die Sache so dargestellt wird, als wenn wir uns in Widerspru befänden mit den Grundsätzen vergangener Jahre. Wenn

indthorst unter uns wäre, würde er ih sicherlih nit gegen die TIE E, die für die Aufrehterhaltung des Etatsrechts s Wir halten uns für verpflihtet, dieses wichtigste per it Ren Nechte des Reichstages aufrecht zu erhalten. Cs andelt sih hier darum, neun Zehntel des Marine-Etats zu binden,

haben gewesen wäre nah dem großen Kampfe im Jahre 1887! Er wußte doch damals; taß die Auflösung des Reichstages und ein heftiger Wahlkanipf in Aussicht stand; die Ver- hältnisse lagen damals fo ungünstig wie nur irgend mögli. Alle seine Reden zeigen, wie ernst er damals die Sachlage aufgefaßt hat. Windthorst war sehr klug und shmiegte sih- den praktishen Verhält- nissen an, aber niemals, wo es sih um grundsäßlihe Prinzipien handelte. Die Bindung des Etatôrehts hielt er für eine folche Prinzipienfrage. Er bewilligte jeden Mann und jeden Groschen, aber verzihtete nicht auf die jährlihe Bewilligung des Etats. (Zuruf: S 21) Das gehört zum § 2, der den Schwerpunkt des ganzen Geseßes enthält. Wir werden gebunden, die Regierungen {ind in keiner Weise “gebunden. Sie sind“ berehtigt und, wenn die Sicherheit des Reiches es fordert, au verpflichtet, mit neuen For- derungen zu tommen. Da eine beiderseitige Bindung niht möglich ist, spra fich Windthorst gegen jede Bindung des Reichstages aus. Wer diese Rechte des Reichstages binde, der versündige sich am Volke. Der Art. 71 bestimmt, daß Gelder auch auf längere Zeit als ein Jahr bewilligt werden können, aber er zwingt uns nit dazu, noch weniger zwingt er uns, eine Bindung auf ewige Zeit zu bestimmten Bewilli- gungen eintreten zu lassen. Bet dec Berathung der Verfassung im Jahre 1867 handelte es sich um einen Kampf gegen die Aeternate, welche die verbündeten Regterungen einführen wollten. Die Aeternate wurden mit knapper Mehrheit zu Fall gebraht. "Ih verstehe des- halb nit, wie sich Windthorst durch die Annahme des Art. 71 für diefe Vorlage entschieden hätte. Daß Herr von Hertling von einer Aenderung in der Stellung des Zentrums ‘gesprocen hat kann ih nit anerkennen. (Präsident Freiherr von Buol bittet den Retner, bei der Sache zu bleiben.) Wir, die Minderheit des Zentrums, stimmen gegen die ganze Vorlage; wir werden die Rechte des Reichstages aufrèécht erhaltén, um sie verwenden zu können, wenn dié Regterung gegen den Reichstag Stellung nimmt. Wir können das Etatsreht um so weniger binden, als wir uns am Schluß einer

Sap befinden und unsere Nachfolger nit beeinträchtigen wollen.

. Abg. Dr. Spahn (Zentr): Ich bleibe dabei, daß Windthorst für die Vorlage eintreten würde, weil sie eine zweiseitige Bindung enthalte. Ob es richtig is die Machtfrage aufzuwerfen möchte ih bezweifeln. Der Reichstag behält doch noch soviel Machtmittel, daß er seine Stellung wahren kann Der § 1 der Vorlage seßt den Schiffsbestand fest, wie das Militärgesez die Cadres feststellt. Die Bewilligungen der Ersaßbauten ergeben sich aus § 1 fo logisch wie die Bewilligung für das Militär aus der Friedenspräsenz. Wer den S 1 angenommen, der muß, wenn er überhaupt eine Bedeutung haben soll, auch für den § 2 stimmen.

Staatssekretär des Jnnern, Staats - Minister Dr. Graf von Posadows3ky- Wehner:

Meine Herren! Jch will mich nur ganz kurz gegen eine Aus- führung des Herrn Abg. Noeren wenden. Der Herr Abg. Noeren hat als Leitmotiv seiner gesammten Ausführungen hingestellt: #\ach - li wollen wir das bewilligen, was nothwendig ist, aber wir wollen dabet nicht eine parlamentarische Machtbefugniß aus der Hand geben, und wir wollen dem kommenden Reichstage gegen- über mit reinen Händen dastehen und ihm nichts vergeben. (Sehr richtig! links.)

Ih meine, in diefen Ausführungen des verehrten Herrn Abgeordneten liegt ein innerer Widerspru. (Lachen links.) Denn wenn für die Landesvertheidigung anerkannt wird, daß ihr eine Slotte in diesem Umfange nothwendig ist, so kann man nicht sagen, man bewilligt das sahlich Rothwendige, wenn man gleichzeitig hier die Genehmigung versagt aus Gründen der parlamentarischen Taktik und Machtbefugniß. (Sehr rihtig! rechts und Lachen links.) Was beißt das anders, als Gründe der parlamentaris{hen Taktik und Machtbefugniß über sachliche Bedürfnisse der Landesvertheidigung stellen, wenn man sagt, man erkenne zwar die sachlihe Berechtigung der Vorlage an, man will aber kein Recht aus der Hand geben! (Sehr richtig! rechts.) Meine Herren, ih lege Werth darauf, diesen Widerspru des Herrn Abgeordneten ausdrücklich zu betonen (Lachen links; Zurufe bei den Sozialdemokraten; Sehr richtig! rechts) über jede parlamentarische Machtbefugniß geht das Wohl des Vaterlandes (große Unruhe links; Zurufe) die wichtige Frage der Landes- vertheidigung (große Unruhe und Widerspruch links; Zurufe bei den Sozialdemokraten; Glocke des Präsidenten) Meine Herren, Ihr Widerspruch läßt mich volllommen kalt (Zurufe bei den Sozialdemokraten), eine Partei, die das Eigenthum expropriieren will (Lachen bei den Sozialdemokraten) und die Monarchie expropriieren will (erneutes Lachen bei den Sozialdemo- kraten), hat für mich absolut kein politisches Shwergewiht. (Lachen kei den Sozialdemokraten; Bravo! rechts.) Sie geriren si als Feinde der bestehenden Staatsordnung, der bestehenden Gesellshaftsordnung, und ih bedauere, daß es noch Leute giebt (Unruhe und Zurufe bei den Sozialdemokraten), daß es noch Leute giebt, meine Herren, die diese Gefahr nit erkannt haben und über dieser Gefahr einges{lafen sind. (Wiederholte Zurufe und Unruhe links. Sehr richtig! rechts.) Wir werden aber alles dazu thun, um das deutsche Volk aus diesem Schlaf aufzurütteln. (Bravo! rechts, Lärm links.)

Mein verehrter Herr Abg. Singer, der Einwand trifft nicht zu. Ich stehe hier als Diener Seiner Majestät des Kaisers und werde hier so lange stehen, als ich das Vertrauen meines Monarchen besiße, und werde mit Freuden jeden Tag meinen Play verlaffen, wenn ih dieses Vertrauen niht mehr besie. (Zurufe bei den Sozial- demokraten.)

Meine Herren, es i} weiter gesagt worden, es wäre nie von einer Regierung einem Parlament so etwas geboten worden, wie diese Vorlage. Jch verstehe niht, wie man das behaupten kann, wenn man jemals die englische Defensionsaïte angesehen hat. In der englischen Defensionsakte heißt es wörtlich:

„Die Admiralität hat sofort zu veranlassen, daß die Schiffe verschiedener Klassen, welche in der diesem Geseß beigefügten Tabelle einzeln aufgeführt find, gebaut, ausgerüstet und mit hinreichender Armierung für den Seegebrauh fertig gestellt werden.“

Es heißt weiter:

„Diese Schiffe sollen mit ihrer Armierung, soweit irgend mögli, zum Gebrau fertig sein vor dem 1. April 1894,“

Das Gesetz ist vom Jahre 1889, meine Herren: also in einem fünf- jährigen Zeitraum! Es heißt ferner:

„Die Admiralität darf im Verfolg dieses Gesetzes für die vor- genannten Zwecke die Summe von 438 600 000 A ausgeben.“

Und endlich heißt es :

„Während der nähften 7 Etatsjahre, welhe am 31. März 1896 endigen, foll jährli !/7 dieser Summe der konsolidierten Schuld zur Last gelegt und aus diesem Fonds oder dessen Ein- künften dem Seevertheidigungs-Konto überwiesen werden zy solchen Zablungsterminen und Zeiten in jedem Jahre, wie sie das Shatzamt von Zeit zu Zeit fest|jetzt.“

Also, ‘meinè Hérren, ganz dasselbe, was unsérè Vorlage will: fofort

Wie kann man behaupten, daß Windthorst för das Marineseptennat zu

ein fester Schiffsplan; dieser Schiffsplän if in 5 Jahren auszuführen

gear das Septennat

und die Bereitstellung der Mittel in 7 Jahren nachifesten Siebentel- raten. Also noch mehr als unser Geseg; denn nah unserem Geseßz set die Raten der Reichstag jährlich fest, während sie hier sofort durh Geseß auf 7 Jahre für jedes Jahr festgeseßt werden.

Meine Herren, England ift das klassishe Land des Parlamen- tarismus; es wird uns, die wir angeblich noch so weit zurück sind in der parlamentarischen Entwickelung, bei jeder passenden und un- passenden Gelegenheit vorgehalten. Ziehen Sie doch einmal bier die Konsequenzen, meine Herren! In England hat man gegen eine solche Organifationsvorlage keine parlamentarische Bedenken gehabt aus Gründen der parlamentarischen Machtbefugnifse.

Und wenn schließliÞ der Herr Abg. Roeren gesagt hat, man solle den nächsten Reichstag nicht belasten, so kann ich dem nur voll und ganz beitreten, was der Herr Abg. Dr. Spahn gesagt hat: jeder Reichstag, jede politishe Versammlung if gezwungen, die Beschlüsse der vorhergehenden Versammlung zu acceptieren. Man mag das in seinem Gewissen sub beneficio inventarii thun, aber jeder nachfolgende Reichstag tritt die Erbschaft des vorher- gehenden an, und wenn man sich auf den Standpunkt stellen wollte: man will _nicht kommende politishe Versamms- lungen belasten, so würde die Kontinuität der ganzen Staats verwaltung, insbesondere die Kontinuität der Landesvertheidigung aufs» hören, Sie könnten dann au kein Beamtenbesoldungsgeseß bewilligen, denn das ist auch ein Aeternat. (Sehr richtig! rechts.) JIHh habe wenigstens noch nie gehört, meine Herren, daß die Beamtengehälter herabgeseßt sind, sondern sie werden fortgeseßt erhöht.

Ich kann also weder die parlamentarischen Bedenken gegen die Vorlage, noch die etatsmäßigen Bedenken theilen. Wer diese Flotte niht will, der sucht ‘die Gründe in etatsmäßigen und parteipolitischen Bedenken. (Oho! links- und im Zentrum.) Wer sie will, meine Herren, der kann, ohne sich einer Verleßung der Verfassung, dem Worte oder Geiste nah, \{chuldig zu machen, dieses Gesez an- nehmen. (Bravo! rets.)

Abg. R icht er (fr. Bolksp.): In dem englischen Gesetz feht nichts davon, daß die Schiffe in gewisser Zeit erneuert werden müssen ; ebenso- wenig steht das in dem Gese irgend eines anderen Stäates. Jm eng- lishen Geseß steht nur, daß die Schiffe in fünf Jahren gebaut sein follen. Im englishen Geseß wird nicht der Sollbestand und die Erneuerung der Schiffe und die Indiensthaltung der Schiffe fest- gelePt, Nirgends in der Welt giebt es eine folche Bestimmung.

s giebt nicht Aeternate in Bezug auf die Beamtenbesoldung. Der betreffende Stelleninhaber hat allerdings persönlihe Ansprü auf sein Gehalt. Aber der Reichstag hat das Net, in jedem Jahre eine Stelle als künftig wegfallend zu bezeihnen. Herr Fuchs \prach voa einem Stiefel-Aeternat. Steht denn im Militärgeseß eine Bestim- mung darüber, wie lange die Stiefel getragen und wann sie erneuert werden müssen? Ift vorgeschrieben, wann eine Kaserne als un- brauhbar zu betraten und zu erneuern ift.? Herr Barth sprach von der Parteishablone, die wir den ernsten Interessen der Landes- vertheidigung überordnen. Das war eine Provokation der schärfsten Art. Demgegenüber habe ich zu unserer Vertheidigung die eigenen Ausführungen des Herrn Barth vorgelesen. Daß das so eingeschlagen hat, ist nicht meine Schuld, sondern liegt an dem Gegensag zwischen Ihrer (des Abg. Dr. Barth) früheren und jeßigen Stellung. Damals schreckte Herr Barth vor dem Septennat zurück; von dem Aeternat war damals noch gar keine Rede. Wenn ih noch am 30. November die Annahme des Septennats für unmöglich hielt, so habe ih mi geirrt in der Werthe shäßung des Reichstages, aber meine Anficht habe ih nicht geändert. Herr Barth sprach seine Verwunderung darüber aus, daß ih von der Bewilligung eines Panzers gesprochen habe. Steht denn das im Widerspru mit unserer Haltung? Mit Herrn Barth habe ich bis 1896 bei allen Schiffsbewilligungen auf demselben Standpunkte gestanden. Herr Nickert is allerdings s{chon 1895 abgeshwenkt. (Präfidert Freiherr von Buol bittet den Redner, bei der Sache zu bleiben.) Gegenüber dem Marine-Enthusiasmus spra Herr Barth davon, daß Zukunftspläne nicht möglih seien. Heute unterstüßt er die Marineforderung und will den Reichstag auf ewige Zeit binden, obwohl er selbst zugiebt, daß die Möglichkeit, den Handel dur Kriegssciffe zu unterstüßen, von Jahr zu Jahr geringer wird. Herr Barth will die Flotte \{hafsen, und deshalb legt er auf die Nebensachen keinen Werth. Die Flotte, die zu 2 vorhanden ist, kann geschaffen werden ohne Bindung des Etatsrehtes. Herr Barth weist auf die Strêmung im Volke hin. In anderen Fragen hätte Herr Barth sih wenig um folche Strömungen gekümmert. Soll die Nicht- beahtung der Strömungen des Volkes nur maßgebend fein bei dem Börsengesete, foll es bei Marinevorlagen anders fein ?

Ein Schlußantrag wird angenommen.

Persönlich bemerkt

_ Abg. NRoeren gegenüber dem Staatssekretär Grafen Posadowsky, daß er bereit sei, für die Flotte das Geforderte zu bewilligen ; aber er könne nicht auf Wunsch der verbündeten Regierungen auf die Etatsrehte des Reichstages verzihten Wenn gesagt worden set: wer die Flottenvorlage nicht wolle, der verstecke fich hinter etats- rechtlihen Grundsäßen, so müfse das als eine grundlose Beleidigung bezeichnet werden. j

__ Abg. Dr. Barth besireitet, daß er ledigli einen taktishen' Kniff mitmadche.

Staatssekretär des Jnnern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Wenn der Herr Abg. Roeren im Saale anwesend gewesen wäre, hâtte er seine Angriffe gegen mich nicht gerihtet. Der Herr Abg. Roeren hat ausdrücklih erklärt, er fei bereit, alles das zu bewilligen für dieses Jahr, was im Flottengefeß stehe; er hat aber polemisiert gegen das Geseß als ganzes, gegen das organische Geset. Ich habe gesagt: Wer dieses Geseß niht will, für den sind nicht fahlihe Gründe allein maßgebend, sondern parteipolitische und par- lamentarishe Gesihtspunkte. Und daß der Herr Abg. Noeren aus- geführt hat, daß parlamentarische Gesichtspunkte für ihn maßgebend sind, ih glaube, das wird er selb nicht bestreiten. Irgend eine Be- leidigung gegen ihn auszusprehen, will ih ausdrücklich er- klären, hat mir absolut fern gelegen. (Bravo! rets.)

Ti S des Reichs-Marineamts, Kontre - Admiral irpiß:

Meine Herren! Der Herr Abg. Richter hat vorher in seinen Aus- führungen behauptet, daß noch niemals einer Nation eine derartige Gefeteêvorlage, wie diese, und im Speziellen eine derartige Bindung wie im § 2, den Ersaßbau der Schiffe betreffend, geboten worden wäre. Der Herr Staats-Minister Graf Posadowsky hat bereits vors- hin ausgeführt, wie sih das in der englishen Defence Act verhalten hat. Jh will hier noch eine Stelle aus dem italienishen Flotten- geseß vom 1. Juli 1877 hinzufügen. Da i} im Art. 1 festgeseßt, daß 16 Kriegsschiffe erster Klasse, 10 zweiter Klasse und 20 dritter Klasse die italiènishe Flotte ausmachen sollen. Es wird dann in Art. 3 ausgeführt:

„Außerdem werden die Summen ausgeworfen, die den jährlichen Wiederherstellungskoften der vorhandenen Schiffe entsprechen, sowie die Kosten für die nach Art. 1 des gegenwärtigen Geseßes noth«

wendig werdenden Neu- und ESriczbaguten““,