1898 / 75 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 28 Mar 1898 18:00:01 GMT) scan diff

E E E aa

des Polenthums is unzweifelhaft eine außerordentlich schwierige und viel \{chwieriger als in den vollkommen deutschen Provinzen. Was durch die eigene Kraft der Bevölkerung da möglich ift, ist in diesen gemischtsprachlihen Bezirken niht möglich, da bedarf es der Hilfe der Staatsregierung, die Selbstverwaltung, die Selbsthilfe auf allen diesen Gebieten zu fördern. Das, was wir hier vorhaben, und wozu dieser Fonds dienen soll —, beispielêweise zur Unterstüßung wirthschaftlißer Organisationen, Genossenschaften u. dergl., zur Bereitstellung von Bildungsmitteln für die deutsche Bevölkerung, welche der gesammten Bevölkerung zugänglich find, zur Unterstüßung patriotischer Vereine, zur Schaffung geselliger Vereinigungs- punkte, zur Unterstützung gefährdeter, in ihrer Existenz bedrohter deutscher Glemente, beispielsweise Förderung von Heil- und Krankenpflege- anstalten und derartige wirthschaftliche Dinge das kann die deutsche Bevölkerung in den übrigen Provinzen allein besorgen, fie hat dort die Kraft dazu, die Shwähung, die durch die Spaltung in zwei Bevölkerungsklassen in den gemishtsprahlihen Bezirken ftattfindet, und die nach meiner Meinung beide Theile benachtheiligt, macht es eben nit mögli, daß die deutsche Bevölkerung sich überall selbft helfen kann. Dazu is dieser Fonds bestimmt; er hat nicht entfernt einen aggressiven Charakter gegen die Polen. Daran denken wir garnicht, wie denn au die Behauptung, die im Reichstage vor kurzem gefallen ist, daß die Regierung den Polen den Krieg erklärt hätte oder erklären wollte, nah allen Richtungen hin falsch ift. Diese Stellung nimmt die Staatsregierung durchaus niht ein; aber wir müssen die gefährdete Lage der deutshen Bevölkerung in den polnishen Provinzen das liegt innerhalb der Aufgaben des preu- Fischen Staates ohne Feindseligkeit gegen die andere Bevölkerung unterstüßen. Von einem Reptilienfonds kann daher nicht entfernt die Rede fein.

Der Herr Abgeordnete hat ih nehme das zu seinen Gunsten an meine früheren Aeußerungen in dieser Beziehung völlig miß- verstanden. Er hat gesagt, ih hätte hervorgehoben, daß allerdings schr wohl Fälle - gedaht werden können, wo auch Studierende polnischer Nationalität aus diesen Fonds Unterstüßungen, Stipendien für ihre Studien bekommen könnten; aber ih hätte daran eine Bes dingung geknüpft, welche dieses ganze angeblihe Wohlwollen voll- ständig illuforish machte. Meine Herren, die Lage ito; ih habe gesagt, es könne der preußishen Staatsregierung nur erwünscht sein, wenn die Polen so zahlreih als möglich in den preußischen Zivil- und Militärdienst treten. Dies wünshen wir zu befördern, und in den Fällen, wo dieses Ziel erreiht werden kann, würde nach meiner Meinung gar kein Bedenken sein denn das ist ja auch eine Förderung der innigen Verschmelzung der polnishen Bevölkerung mit dem preußishen Staatsgedanken —, auch polnischen Studierenden derartige Stipendien zu gewähren. Jch habe allerdings hinzu- gefügt, daß ih glaube, es läge im eigenen Interesse dieser Beamten polnisher Nationalität , bei der starken Gegen- säßlihkeit, die leider nun einmal vorhanden ist, die eine objektive Handhabung der Amtspflichten sehr ershwert, ihr Amt in anderen Provinzen des Staats zu versehen.

Meine Herren, eine derartige Politik hat in anderen Fällen au gegen Deutsche selbst angewendet werden müssen; ih erinnere daran, daß nah dem Jahre 1866 allerdings das Streben der preußischen Regie- rung dahin ging und gehen mußte, die älteren hannoverschen Beamten in die alten preußishen Provinzen zu verseßen, damit sie dort sich in die Traditionen und Einrihtungen desjenigen Staates einlebten, dem sie nun einmal angehörten. Also von einer Bedingung,

die die Aufnahme der Polen in den preußishen Staatsdienst illusorisch i

machen würde, kann nit entfernt die Rede sein.

Meine Herren, das Erstarken des polnishen Mittelstandes haben wir keineswegs als Beweisgrund für die Nothwendigkeit des Ein- s{lagens deéjenigen Weges, den die Staatsregierung jeßt gewählt hat, angeführt, in keiner Weise. Hier in der Debatte ist nur vielfa hervorgehoben, daß dies Erstarken mit Hilfe der preußishen Schulen, mit Hilfe der Fortbildungss{hulen, ge- \{chähe, und daß alle kulturellen Fortschritte daher auch den Polen zu - gute kommen. Wenn wir nah einer Richtung hin dieses Erstarlen bedauert haben, so ist es nur nah der Rihtung gewesen, daß dadurch die Möglichkeit gegeben ist, diesen politishen oder nationalen Kampf auch auf das wirth\s{aftliche Gebiet auszudehnen. Namentlich is hier überall die Meinung vertreten, daß der erste Anlaß zu diesem wirthshaftlißen Boykott von polnischer Seite ausging, Ist dies richtig, so wird es durchaus berechtigt sein, Gewerbtreibende, die unter einem solhen nationalen Gegensaß leiden, dur öffentlihe Mittel zu stützen und sie dadurch zu {ügen und zu vertheidigen gegen derartige Angriffe, die wir durhaus für unberehtigt halten.

Meine Herren, man kann, glaube ich, nur darüber zweifelhaft sein, ob dieser Fonds vou 400/000 6, welher sih auf drei Obers Präsidenten vertheilt, von welhem 150 000 4 abzuziehen sind, die jeßt {on im Etat stehen und hierher übertragen sind, für die Zwecke, für welche er dienen foll, fih als ausreihend erweisen wird. Daß er aber in sich berehtigt ist, daß er eine Feindseligkeit gegen das polnishe Element durhaus nicht darstellt, sondern die in der Minderheit lebenden Deutschen, die in ihrer nationalen Existenz gefährdet sind, und infolge ihrer wirthschaftlihen Shwäche niht im stande sind, fih selb zu helfen, stüßen solle über die Berechtigung eines folhen Fonds kann gar kein Zweifel obwalten.

Nun will ich, um nicht nochmals sprehen zu müssen, gleih mich äußern über den Antrag Stephan, Dieser Antrag ist hon in der Budget-Kommission gestellt und abgelehnt worden. Meine Herren, der Antrag geht dahin, daß Rechenschaft abgelegt werden soll jedes Jahr über die Verwendung dieses Fonds.

Nun liegt die Sache aber thatsählich so, daß die bisherigen, den Ober-Präsidenten zustehenden Dispositionsfonds niemals einer solchen Nachweisung unterworfen gewesen sind. Das beruht sogar auf einer förmlichen Vereinbarung zwischen Landtag und Regierung, nach welcher die Dispositionsfonds der Provinzialbehörden einer besonderen Nachweisung nicht bedurften, daß lediglih diese Nachweisung beschränkt sein sollte auf die Diépositionsfonds der Zentralbehörden. Hier handelt es sich bloß um eine Erweiterung eines bereits vorhandenen Dispositions- fonds der Ober-Präsidenten. Sie haben aber jeßt {on kleine Dis- positionsfonds, welche wir durh Zusäße lediglih vergrößern. Meine Herren, ih glaube, es liegt auch im Interesse einer versöhnlichen Ver- wendung dieses Fonds, daß wir nicht bei Gelegenheit folcher Nachweisungen immer neue, gegenseitig wverbitternde Dis- kussionen erregen; vou solcher Bedeutung find diese Fonds

garnicht und können ihrer Natur nah einem besonderen Mißbrauch niht unterworfen werden; sie können auch nicht nach meiner Meinung im einzelnen kritisiert werden, es sind eben ditkretionäre Fonds. Wir sind garnicht in der Lage, eine so genaue Kenntniß der besonderen und lokalen Verhältnisse, auf welche die Fonds zur Anwendung zu kommen haben, zu gewinnen, und das ift ja gerade ber Grund gewesen, warum wir diese Fonds den“ Provinzialbehörden gegeben haben und nit den Zentralbehörden, weil die Provinzialbehörden den Verhältnissen viel näher stehen und eine viel genauere Kenntniß haben.

Sh möchte daher bitten, meine Herren, den Antrag Stephan, wie das die Budget-Kommission gethan hat, au hier abzulehnen.

Abg. Dr. Stephan (Zentr.) bestreitet, daß sein Antrag in der Kommission abgelehnt worden sei. Seine Partei könne sich an der- artigen Ausnahmemaßregeln nicht betheiligen, jedenfalls verlange fie eine etatsrehtlihe Nachweisung über die Verwendung des Fonds. Es sei gar nicht ausgeslossen, daß er auch zu antikatholishen und Wahl- zwecken verwendet werde. Sein Antrag verlange nihts Ungewöhn- fiches, denn ähnlihe Nachweisungen würden auh bei anderen Fonds gegeben. Die Regierung müsse sih von jeder Geheininißkrämerei fern halten und die Verwendungszwecke ofen darlegen.

Die Diskussion wird geschlossen und die Ausgabe gegen die Stimmen des Zentrums und der Polen genehmigt. Der Antrag Stephan wird abgelehnt.

Bei den Ausgaben für die Rentenbanken bittet

Abg. von Glebocki (Pole) den Minister, dahin zu wirken, daß die Renten gewisser landschaftliher Grundstücke in der Provinz Posen in 5 9/0 ige Amortisationsrenten umgewandelt werden.

Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel:

Meine Herren! Jch erinnere mich sehr wohl, daß an das Finanz-Ministerium von deu Betheiligten, von denen der Herr Vor- redner gesprochen hat, eine Reihe von Petitionen eingereiht sind, urfd daß ih auch mehrfach mit einer Deputation aus diesen Interessenten- fceisen über diese Sache verhandelt habe. Wir haben dann diese Frage an das Landwirthschafts - Ministerium, weil es sich um Domänengefälle handelte, abgegeben mit der Bitte, fich uns gegenüber über die Auffassung im Landwirthschafts- Ministerium zu äußern. Wenn ih mich recht entsinne, so hat das Landwirthschafts- Ministerium bei der auch von dem Herrn Borredner an- erkannten großen Schwierigkeit der Sache, auch nach der reht- lihßen Seite hin ausführliße Ermittelungen Über den Stand und den Charakter der vershiedenen Gefälle, um die es ih hier handelt, eingeleitet. Soweit ich mich erinnere, haben wir die Resultate dieser Verhandlungen im Finanz-Ministerium noch nicht erhalten. Jh werde aus den Ausführungen des Herrn

Vorredners aber Anlaß nehmen, an die Sache noh einmal heran- }

zugehen und nöthigenfalls eine Beschleunigung der Entscheidung herbeizuführen. Was auch die s{ließlihe Entscheidung der Regierung sein mag, in allen Fällen halte ih es für erwünscht, daß die Sache cinmal zu einem bestimmten Ausgang gebracht wird.

Meine. Herren, ih will dem Herrn Vorredner nicht verhehlen, daß ich persönlich aus den Petitionen und aus dem mündlichen Vortrag der Betheiligten damals die Ansicht gewonnen habe, daß es allerdings berechtigt sei, den aus dem Bestehen dieser unablösbaren Lasten hervorgehenden Unzuträglihkeiten abzuhelfen. Ich hoffe, daß wir in der Staatsregierung uns in diefer Sache in einer Weise ver- ständigen können, welche den bisher Verpflichteten zur Befriedigung gereicht.

Der Nest des Etats des Finanz-Ministeriums wird ohne

Debatte bcwilligt, ebenso der Etat des Ministeriums der } B O mh E | worsen sind. Ader weder der

! berechtigt, Zrwoekbestimmungen von Fonds, die mit Korporationsre@ten

auswärtigen Angelegenheiten.

Damit ist die zweite Berathung des Etats beendet.

Zu dem Geseßzentwurf, betreffend die Feststellung dieses Etats, beantragt

K 5 grapben, wonach die bis zur geseßlichen Feststellung des Etats innerhalb der Grenzen desselben geleisteten Ausgaben nackträglich genehmigt werden. Wenn der Landtag im November einberufen würde, so würde es gelingen, den Etat rechtzeitig fertig zu stellen.

Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel:

Meine Herren! Ich kann Ihnen nur empfehlen, dem Antrage des Herrn Vorredners zuzustimmen. Er entspriht der Gewohnheit und dem Herkommen des hohen Hauses und entspricht auh der Thatsache, mit der wir ta unbedingt rechnen müssen, daß am 1. April dieses Jahres der Etat rechtsgültig niht zum Abschluß gebraht werden kann.

Ih will auf die übrigen Bemerkungen des Herrn Vorredners nicht eingehen. Jch kann nur dabei bleiben, daß es geradezu ausge- {lossen ist, bei dem Umfange des heutigen Etats, bei den großen Schwierigkeiten, die die Etatsaufftellung namentlich in den Betriebsverwaltungen heute hat, wie es früher nit der Fall war, eine gründlihe Aufftelung und Vorberathung des Etats früher zu bewirken, als das jeßt der Fall ist. Wenn man den Etat etwa im Frühling bereits jeßt aufftellen und mit den Vor- berathungen beginnen wollte, was man etwa thun müßte, wenn man im November ihn dem Landtage abgeshlofsen vorlegen wollte, so würde der Etat sehr mangelhaft werden. Die Ressorts sind garnicht im stande, hon im Frühling des laufenden Jahres zu sagen, was sie brauhen für das nähstfolgende Etatsjahr, sodaß da son die größten Wirren stattfinden müßten. Wenn man in den Ressorts damit noch länger wartete, dann würde die Etatsberathung selbft überstürzt und sehr oberflählich werden müssen. Es ift doch das Allerwichtigste, daß in den Vorstadien mit aller Vorausficht und mit aller Gründlichkeit gearbeitet wird. Das ist fast ebenso wichtig, als, wenn ich mich bescheiden ausdrücken will, die gründliche Be- rathung hier im hohen Hause

Meine Herren, ih muß ja meinerseits annehmen, daß alle die Berathungen und alle die Reden, die hier im hohen Hause zum Etat stattgefunden haben, nothwendig und förderlich waren. (Heiterkeit.) Aber, meine Herren, dann bitte ih, auch Ihrerseits anzunehmen, daß die Zeit, die wir auf die Vorberathungen für den Etat verwenden, gleichfalls unentbehrlih ist.

Meine Herren, das Herrenhaus hat allerdings, der Noth ge- horcend, in einigen Fällen mit großer Schnelligkeit den sehr spät an dasselbe gelangten Etatsentwurf noch erledigt vor dem 1. Aptil. Aber, meine Herren, Sie können dem hohen Herrenhause nit zu- muthen, daß es bei dieser Praxis bleibt. Es ist eine große Mißstimmung im Herrenhause entstanden, daß dasselbe nicht genügend Zeit gehabt hat, in diesen Fällen seinerseits die- jenige Stellung zu der Gesammtverwaltung des Staates zu nehmen und zu all den Fragen, die da auftauchen, welhe das Herrenhaus zu nehmen in vollem Maße berechtigt und berufen ist, Der Herr Vor-

Dr. Lotihius (nl) die Einshiebung eines neuen Para- |

redner hat richtig hervorgehoben: wenn es au diesmal gelingt, was ja {on ein erhebliher Vorzug gegen andere Jahre is, daß wir hier im Abgeordnetenhause den Etat zum vollen Abschluß bringen, und noch vor dem 1. April ihn hoffentliß an das Herrenhaus gelangen lassen können, ih glaube, wenn das auch gelungen ist, so können wir von dem Herrenhaus doh nit verlangen, daß es seinerseits vor dem 1. April den Etat abschließt, und ih nehme daher an, daß der Etat im Herrenhause nit früher zum Abschluß gebracht wird als etwa gegen den 20. April. Daher ift der Antrag des Herrn Vor- redners unter diesem Gesichtspunkte in jeder Beztehung berechtigt. Jch bitte das hohe Haus, demselben zuzustimmen.

Abg. Kir G (Zentr.) fürchtet, daß es nach diesen Autführungen fünftig überhaupt niht möglih sein werde, den Etat rechtzeitig fertig zu stellen. Das Akgeordnetenbaus habe sich diesmal große Be- {{ränkung auferlegt und Abendsißangen abgehalten, so zahlreich wie

nie zuvor. :

Der Antrag Lotichius wird angenommen und mit diesem Zusaß das ganze Etatsgeseß.

Es folgt die zweite Berathung des Gesehentwurfs, betreffend den Staatshaushalt (Komptabilitätsgeseß).

Ein Antrag des Abg. von Strombeck (Zentr.), diesen Gegenstand mit Rücksicht auf die Verhandlungen und Ab- stimmungen des Reichstages von der Tagesordnung abzuseßzen, wird abgelehnt.

Abg. Pleß (Zentr.) erkennt an, daß die Regierung fich mit der Vorlegung dieses Geseßentwurfs ein großes Verdienst erworben hat. 8 1 entspreche allerdings der Verfassung; es sei aber mit thren Be- stimmungen wenig in Einklang zu bringen, daß der Fonds von 50 Millionen in den Etat eingestellt sei, von dem man garnicht wisse, ob er im nähsten Jahre werde aufgebrauht werden. (Präsident von Kröcher kann nicht finden, daß diefe Bemerkungen mit dem Gefeß etwas zu thun haben.) Nach § 1 follten doch die Einnahmen und Ausgaben des Staates in den Etat eingestellt werden in fester Summe, und davon sei in diesem Jahre ah,ewihen. /

Abg. vonStrombeck meint, daß der Begriff Staatseinnahmen näher umschrieben werden müsse. Fonds mit juristischer Persönlichkeit müßten unter ganz bestimmten Bedingungen als Staatseigenthum be- trahtet worden. Leider fet der Antrag abgelehnt worden, die Ver- anshlagung des Etats in der Weise zu bewirken, daß die Anschlags- ziffern sich den in Wirklichkeit zu erwartenden Ziffern möalihft an- nähern. Der im § 1 gewählte Ausdruck, daß der Voranschlag alle im Laufe jedes Etatsjahres „voraussichtlih* eingehenden Einnahmen und erforderlich werdenden Ausgaben des Staats umfassen solle, set wenig glüdcklih; er werde unter Umständen dahin führen, die Ein- nahmen aus den Staatsbahnen möglichst niedrig zu veranschlagen, während sie doch mit der Wirklichkeit möglichst übereinstimmen follten. __ Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel:

Meine Herren! Da der Herr Vorredner auf die Stellung eines Axtrages verzichtet und au nicht beantragt hat, den § 1 gänilih abzrlehnen, so kaun ich sehr kurz sein, um das Haus niht allzu sehr in Anspruch zu nehmen. Ich will nur eins bemerken, daß die Auf- fassung der Worte des § 1, beziehungsweis2z der Verfassung „Aus- gaben und Einnahmen des Staats" niemals, fo lange die Verfaffung besteht, in dem Sinne des Herrn Abg. von Strombeck aufgefaßt sind, man hat immer die staatsrechtlihe Seite der Einnahmen und Aus- gaben des Staats und der Korporationen ins Auge gefaßt. Einnah- men von Fonds, die eine selbständige juristische Persönlichkeit haben, sind danach keine Einnahmen des Staats, sondern der betreffen- den Fonds, und selbst wenn der Staat darüber disponteren kann, fo fann er es doch nur nach Maßgabe der Zweckbestimmung des Fonds, während alle anderen Ginnahmen und Ausgaben des Staats der voll- ständig freien Verfügung der Regierung und des Landtages unter- Landiag noch die Regierung sind ausgestattet sind, beliebig zu ändern; alfo niht die sogenannte wirth- schaftlihe Bedeutung und der Zusammenhang dieser wirthschaftlihen Bedeutung mit dem Staat entscheidet, sondern es entscheidet die ein- fache juristishe Frage: wem gehören die Einnahmen und wer hat die betreffenden Aus3gaben zu leisten? Das drückt § 1 und ebenso die Verfassung klar und bestimmt aus. Meine Herren, wir würden auch, wenn wir sagen würden: der wirthshaftlige Zusammenhang was heißt denn das eigentlih? in folhe juristishe Dunkel- beiten kommen, daß ein so scharfsinniger Jurist wie der Herr Abg. von Strombeck sie am allerwenigsten befördern sollte ; denn die Juristen streben ja nach Klarheit.

Menn nun der Abgeordnete von Strombeck sich auf eine Aeußerung des Herrn Ministerial-Direktors Kuegler berufen hat, so kann ih nur erwidern, daß die Auffassung des Herrn Ministerial-Direktors Kuegler nit die Auffassung der Regierung ist ; wir theilen feine juristische

: Meinung nicht. Er hat damals erklärt, alle diejenigen Fonds, welche

durch Königliche Ordres eine bestimmte Zweckbestimmung haben, hätten dadurch juristishe Persönlichkeit das ift nicht unsere Meinung ; die Meinung der Staatsregierung geht dahin, daß es eine Menge von Vermögensmassen giebt, welche einer bestimmten Zweck- bestimmung unterliegen, deswegen aber noch fkeine8wegs juriftische Persönlichkeit erlaugen.

Ich habe schon früher die Meinung ausgesprochen, daß die Auf- fassung des Herrn Abg. von Strombeck mit der Auffassung, die seine politishen Freunde von jeher hier vertreten haben, im Widerspru steht, daß früher die Meinung dahin gegangen ift, daß unter keinen Umständen diejenigen Fonds, welche juristishe Persönlichkeit haben, dur den Etat laufen dürfen, weil darin eine Alterierung der kor- porativen Rechte des betreffenden Fonds liegen würde, und dieser Ansicht is gerade dieser Geseßentwurf beigetreten.

Was nun den eigentlichen Sinn betrifft den die Worte haben „voraussihtlih eingehende Einnahmen und voraussichtlich erforderlih werdende Ausgaben“ —, \o bin ih in Beziehung der praktischen Aus- führung dieser Bestimmung vollständig mit dem Herrn Abg. von Strom- beck einig. Aber ih glaube, der § 1 in dieser Beziehung hat die Kommission ganz Reht bedarf gar keiner weiteren Grläuterung, und will man an si klare Dinge noh weiter erläutern, dann läuft man häufig Gefahr, die Sache erst recht zu verdunkeln. Es is auch aus einer früheren Aeußerung, die ih gemacht habe, daß wahrscheinli es niht möglih fein werde, die im Extraordinarium der Eisenbahn- verwaltung stehenden Fonds wirklich vollständig zu verbauen in dem be- treffenden Jahr, mit völligem Unrecht hergeleitet, daß damit cigentlich das Bekenntniß ausgesprochen sei, daß diese Art der Etatisierung mit der Verfassung nit wohl im Einklang stehe. Meine Herren, das ift bloß eine Vermuthung, ob und welche von diefen einzelnen Positionen im Extraordinarium in einem Jahre verbaut werden könnte und welche nicht; das ist vorher mit Sicherheit nicht zu übersehen. Darauf fommt es aber nach der Verfassung auch garniht an, sondern die Verfassung sagt: „voraussichtlich erforderlich werdende Aus-

gaben“, also alle Ausgaben, die im Etat stehen, sollen für das betreffende Jahr erforderlich sein; ob es thatsächlich aber möglich ift, sie vollständig zu verwenden, das ist cine quaestio facti, die mit der Bestimmung der Verfassung garnichts zu thun hat. Es darf nah der Verfassung eine Ausgabeposition, welhe in dem be- treffenden Jahre voraus\ichtlich nit erforderlich ist, niht aufgenommen werden; aber alle Etatspositionen, die vorausfihtlich erforderlih wer- den, wo es höchst erwünscht wäre, daß sie noch in dem betreffenden Etatsjahr. gemacht würden, können aufgenommen werden, selbs wenn sie niht vollständig zur Verwendung kommen. So muß man diese Sate interpretieren, und so ist auch von vornherein meine Auffassung in der Sache gewesen. Ich bitte daher, meine Herren, den § 1 un- verändert anzunehmen.

Abg. von Strombeck: Wir hatten früher die Besorgniß, daß die dur den Etat laufenden Einnahmen der Fonds mit juristischer Persdulichkeit dem Staatsvermögen inkorporiert werden möchten. Diese Besorgniß ist ley! beseitigt worden.

Abg. Dr. Virchow (fr. Volksp.) hält eine Ordnung dieser An- gelegenheit auch für die Universitäten für höchst wihtig. Der Finanz- Minister habe das Verdienst, in diese verworrenen Dinge dur dieses Geseß Klarheit gebracht zu haben. Der Landtag habe jeden- falls das Einnahmebewilligungsreht, und der Staat trage die Verantwortung, wenn er durch Nachlässe die Einnahme verändere. Besonders schwierig sei die Sache bezüglich der dur Königlihe Bestimmung aufgehobenen Einzichung der dem Staate zustehenden Einnahmen. Troß der Bedenken wolle er dem Gesetze keinen Widerstand entgegenseßen, weil es wünschenswerth sei, ein festes Verhältniß der einzelnen Behörden zur Ober- Rechnungs- kammer zu fixieren. Leider bestehe noch keine finanzielle Minister- verantwortlihkeit; er hoffe aber, daß die Regierung mit derselben Loyalität, wie in den legten Jahren, diese Sache behandeln werde.

Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel:

Meine Herren! Ih möchte auf die Frage, ob dem Landtage nah unserer Verfassung ein Einnahmebewilligungsreht zusteht, nicht tiefer eingehen, weil ich nicht zugeben kann, daß dieser § 1 und dieses Gesetz mit dieser Frage überhauxt in Verbindusg steht. Steht dem Land- tage na der Verfassung ein Einnahmebewilligungsrecht zu, so wird dur dieses Geseß daran nichts geändert; steht es dem Landtage nicht zu, so wird durch dieses Geseß au nichts geändert; es wird dem Landtage ein neues, mit der Verfassung niht in Einklang stehendes Einnaÿmebewilligungsreht durch dieses Gesey nicht gegeben. Wir haben also diese Frage hier wohl kaum zu diskutieren. Jch will nur noch bemerken, daß ih doch auch an den Verhandlungen der Kom- mission theilgenommen, aber nichts davon gehört habe, daß die Mehrheit der Kommission die Existenz eines solhen Einnahmebewilli- gungsrechts für den Landtag in Anspru genommen hätte; im Gegentheil, es ist nur ftreifend diese Frage berührt und von der Kom- mission als solcher überhaupt gar keine Aeußerung extrahiert worden. Jch glaube daher, unter diesen Umständen kann ih über die Frage hinweggehen; denn es würde, wenn man die Sache gründlich diskutieren wollte, das sehr weit führen. So viel steht aber nah meiner lang- {ährigen Erfahrung in Etats- und parlamentarishen Dingen doch fest, daß die Frage kaum jemals praktis werden wird. Diejenigen Einnahmen, auf welche der Staat einen Rechtsanspruch hat, die dem Staat wirklich zustehen, müssen in den Etat aufgenommen werden ; würden sie im Etat gestrichGen, würden beispielsweise Steuern überhaupt beseitigt, so is die Staatsregierung zweifellos fo berechtigt als verpflihtet in ihrer Cigenshaft als Verwalter des Sitaatsvermögaens, diefe Einnahmen doch einzuziehen. Dann stehen sie’ ¡war nicht im Etat, aber sie fließen nihts desto weniger in die Staatskaffe.

Neue Einnahmen sind ohnehin fast immer auênahmslos mit Aus- gaben verbunden. Will der Landtag eine folhe neue Einrichtung, Einnahmen und Ausgaben nit, so hat er es in der Hand, die Aus- gaben zu streichen ; dann fällt diejenige Einnahmequelle fast immer weg, für welche die Ausgaben gemacht werden follen, und es erledigt si die Sache ganz von selbst.

Ich glaube daher, in der Praxis wird man finden, daß dieser Streit über das Einnahmebewilligung8reht keine so wesentlihe Bes- deutung hat, wie denn auch thatsächlich eigentlih, abgesehen von den Fällen, wo der ganze Etat nicht zu stande kam, die Frage garnicht praktisch geworden ist. In den Fällen, wo überhaupt kein Etat zu ftande kommt, wo das Abgeordnetenhaus oder das Herrenhaus den ganzen Etat verwirft, da wird der Fall praktis, und die Regierung ist, obwohl keine Einnahmen bewilligt sind, doch berechtigt, die dem Staat rehtlich zustehenden Einnahmen einzuziehen. Jch glaube, das wird nach unserem preußischen Staatsrecht thatsählich nicht beftritten werden können. Aber wie gesagt, ih will tiefer auf die Frage garnicht cingehen, namentli unser Etatsreht mit dem Neichsrecht hier niht vergleichen, weil ih, wie gesagt, der Meinung bin, daß die Frage mit dem hier vorliegenden Geseß garnicht in einer logischen Konnexität steht.

Meine Herren, im übrigen bin ih erfreut, daß der so sachkundige langjährige Vorsißende der Rehnungskommission in diesem Gesetz doch einen sehr großen Fortschritt sieht; das kann für jeden Kenner unseres Verwaltungsrechts und Verwaltungs8wesens unseres Etatsrechts auch nicht im mindesten zweifelhaft sein.

Meine Herren, dieses Geseß bindet zwar den Landtag auch in einigen Punkten, aber in viel größerem Maße die Ressorts und den Finanz - Minifter, ja sogar die Ober - Nehnungskammer, welche auß sich nach diesem Geseß wird rihten müfsen, während in vielen Fällen es oft sehr zweifelhaft war, wohin die Entscheidung der Ober - Fiehnungskammer fallen würde. Wir erbalten hier eine feste Ordnung durch dieses Gese in unserer ganzen Finanzgebahrung, welche niht mehr von den {wankenden An- \chauungen der einzelnen Minister und des Finanz-Ministeriums, ja selbst der Ober-Nehnungskammer abhängt. Es werden ja immer noch hier und da cin¡elne Kontroversen auftau&en. Ebensowenig wie wir durch das Stempelsteuergeseß alle Kontroversen beseitigt haben, so werden auch häufig Fälle hier vorkommen, wo der Landtag und die Regierung -auf den Kompromißweg angewiesen sind, auf die gegenseitige Verständigung. Aber die Grundsäße, die hier in diesem Gese niedergelegt sind, werden au bei Entscheidung der einzelnen Fragen, wenn sie auch nicht ausdrücklih im Gesetz ent- schieden sind, per analogiam einen sehr guten Fingerzeig geben.

Meine Herren, wenn der Herr Abg. Virhow die Erroartung ausgesprochen hat, daß die Staatsregierung ich danke ihm, daß er gesagt hat: wie bisher in loyaler Weise dem Landtage gegenüber alle Aufklärung geben werde, die der Landtag wünschen muß und zu erwarten beretigt ist, so kann ih, was mich betrifft, und ich glaube

vollkommen im Namen der ganzen Staatsregierung und aller einzelnen Ressort-Minister Jhnen die Versicherung geben, daß wir in dieser Beziehung jedem bere{tigten Wunsch des Landtages nachkommen werden. Daß der Landtag jede Frage an die Staatsregierung stellen kann, die ibm ¡weckmäßig scheint, daß er darin durch dies Geseg in keiner Weise beshräukt ist, jede Aufklärung zu verlangen, das habe ih \chon in der Kommission ausgesprochen und ift vollkommen zweifellos. Die Staatsregierung wird, soweit es mit den Staatsinteressen irgend in Einklang zu bringen ist, au spezielle Fragen sehr gern beantworten, wie ich denn {on namens des landwirthschaftlichen Ministers erklärt habe, daß die speziellen Auskünfte über autgegebene Ein- nahmen in der Domänenverwaltung, wie bisher, auch in Zukunft gegeben werden sollen. Es handelt sich bloß darum, ob die Staatsregierung dazu eine besondere positive geseßlihe Ver- pflichtung übernehmen foll, jede einzelne Frage zu beantworten, und das hat die Staatsregierung nicht zugestehen können, weil wirkli Fâlle vorliegen können, wo eine folhe Auskunft über spezielle Fragen den allgemeinen Staatsinteressen widerspriht. Die heutige Staats- regierung und ich glaube, allmählich leben sih doch die Regierungen auch in dieses konstitutionelle Wesen soweit ein, daß man auch in Zukunft nichts Anderes erwarten kann geht von dem Gedanken aus, daß ein vertrauensvolles Zusammenwirken mit dem Land- tage auf die Dauer nur durch die größtmöglihe Offen- heit der Verwaltung gegeaüber dem Landtage möglich ist; und in dieser Beziehung, glaube ih, können die Herren au bisher nicht klagen. Ich wenigstens erinnere mih nit, eine für den Landtag nothwendige Auskunft verweigert zu haben, und ebenso wenig, daß dies von anderen Ministerien ges{ehen sei. Den guten Willen, voll- kommen alles das offen und klar zu legen, was der Klarlegung bes darf, werden die Herren aus der bisherigen Praxis, so hoffe ih, voll- tommen entnehmen und daher auch für die Zukunft das volle Ver- trauen in dieser Beziehung behalten können.

Der Herr Abg. Dr. Virchow meint nun, durch meine Erklärung in der Kommission, daß bei Erlaß von Einnahmen auf Grund der Kronrehte der gegenzeihnende Minister die Verantwortlichkeit trage, gehe hervor, daß ih eigentlih indirekt ein Einnahmebewilligungsrecht anerkannt habe. Nein, meine Herren, hier handelt es \sich ja um das Fallenlafsen von Einnahmen, welche in der Gesammtsumme etatisiert sind; da liegt doch die Sache ganz anders, da is} die Einnahme positiv bewilligt. Wenn nun nachher aus dieser Gesammtsumme ein- zelne Einnahmen herausfallen auf Grund des Erlasses, welhen der Herr Minister gegengezeihnet hat, so ist er niht bloß dem Landtage gegenüber verantwortlih, und es kann ihm die Frage vorgelegt wer- den: wie kamst du dazu? sondern auch der Ober-Rechnungskammer gegenüber. Sie hat au darüber zu wachen, daß derartige Sachen ordnungsmäßig und im Interesse des Staats gehandhabt werden.

Ich glaube also, aus dieser Bemerkung, die auch in den Bericht aufgenommen ift, kann nicht entfernt hergeleitet rwoerden, daß ih ein Einnahmebewilligungsreht anerkannt hätte; das ist eine Verwechse- lung des Herrn Dr. Virchow.

Ich glaube, meine Herren, wenn das ganz: Haus die wohl- wollende Stellung diesem Geseße gegenüber einnimmt, die Herr Virchow eingenommen hat, so wird es uns gelingen, bald und ohne zu lange Debatten dieses Gesetz fertig zu stellen.

S 1 wird angenommen.

S 2 führt diejenigen Positionen auf, die zu den Einnah- men und Ausgaben gehören. Dazu zählen die Einnahmen und Ausgaben derjenigen zu besonderen Zwecken bestimraten Fonds, über welhe dem Staat allein die Verfügung zusteht, sofern diese Fonds nicht juristishe Persönlichkeit besißen.

Abg. von Strombeck hat gegen diese Bestimmung Bedenken hinsihtlich der Fonds aus fäkularisierten Kirchengütern. Ueber die Verwendung dieser Fonds wünsche er besondere Nachweisungen in der Anlage des Etats.

Geheimer Ober-Finanz-RNath Lehnert bemerkt, daß jede Ver- änderung des Fonds im Etat zur Erscheinung komme. Jede weitere Auskunft könne mündlih ohne Belastung des Etats ertheilt werden.

Abg. von Strombeck ist mit dieser Antwort nit zufrieden. Es handle sih doch nur um eine Fortseßung der bisherigen Nach- wellungen.

S 2 wird angenommen.

Um 41/, Uhr wird die weitere Berathung vertagt. Nächste Sizung Montag 11 Uhr. (Dritte Lesung des Staatshaus- halts-Etats.)

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Rubr vnd in Oberschlesien.

An der Nuhr sind am 26. d. M. gestellt 13 259, nicht recht- zeitig gestellt keine Wagen.

In Oberschlesien sind am 26. d. M. gestellt 4396, nit reckt- ¡eitig gestellt feine Wagen.

Zwangs-Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgeriht 1 Berlin standen am 24. und 25. März die nachbezeihneten Grundstücke zur Versteigerung : Schulstraße 66, dem Kaufmann Heinr. Franz gehörig; Fläche 15,14 a; Nußungswerth 14120 4; mit dem Gebot von 178 500 blieb die Pommersche Hypotheken-Bank, Aktien-Gesellschaft, Behrenstraße 35, Meistbietende. Marienburgerstraße 37, dem Stellmachermeister Ferd. Kilian gehörig; Fläche 3,91 a; Nutungswerth 6780 #; Meistbietender blieb der Eigenthümer Fob. JIhwe, Contentusstraße 13, mit dem Gebot von 86 150 Tilsiter straße 87, dem Kausmann Heinr. Grieger gehörig; Fläche 7,52 a; Nuzungswerth 11000 46; Meistbietender blieb der Kaufmann Ios. Bened. Bolzani, Inselstraße 6, mit dem Gebot von 191000 Æ Lehbrterstraße 41, dem Kaufmann Herm. Marquardt gehörig; Fläche 10,24 a; Nuzungswerth 15 930 M; Meistbietender blieb der Rentier Th. Brockhausen zu Charlotten- burg, Fasanenstraße 16, mit dem Gebot von 235 000 A In der Maurermeister Friß Höhne'schen Zwangsversteigerung, Zorn- dorferstraße 29, ijt das Verfahren aufgehoben.

Beim Königlichen Amtsgericht 11 Berlin wurde das Verfahren, betreffend die Zwangsversteigerung der nachbezeichneten Grundstüde, aufgehoben: zu Friedrihsberg, Mainzer|straße 15 belegen, dem Zimmermeister Puzowski gehörig; die Termine am 18. und 20. April d. J. fallen fort, Grundstück zu Wilmer s- dorf, Prinz - Regentenstraße belegen, dem Tapezierermeister Ern st Buhl zu Berlin gehörig; die Termine am 26. und 30. April d. J. fallen fort.

Berlin, 25. März. (Bericht über Speisefette von Gebr. Gause.) Butter: Die Einlieferungen in feiner Butter waren in dieser Woche ret belangreih und konnten niht ganz geräumt werden, während zweite Qualitäten lebhaft gefragt sind und die Eingänge darin zur Deckung des Bedarfs kaum ausreihen. In frisher Landbutter werden die kleinen Zufuhren \{chlank geräumt. Die heutigen Notierungen sind: Hof- und Genoffenschaftsbutter Ta. Qualität 98 #6,

dito ITa. Qualität 85 4, Landbutter 80—90 G Schmalz: Die Preise erlitten in dieser Woche eine weitere Einbuße, ohne daß ein exkennbarer Grund hierfür vorlag. Das Geschäft ist hierselbst etwas ruhiger. Die heutigen Notierungen find: Choice Western Steam 33,50 M, Hamburger Stadtshmalz 35—36 4, amerikanisches Tafel- schmal; 36— 37 Æ, Berliner Bratenschmalz 37—38 4A Speck unverändert. :

Berlin, 26. März. (Wohenbericht für Stärke, Stärke- fabrikate und Hülsenfrüchte von Max Sabersky, Berlin W. 8.) Ia. Kartoffelstärke 23—234 Æ, Ia. Kartoffelmehl 23—234 , IIa. Kartoffelmehl 19—21 4, Feuchte Kartoffelstärke, Frachtparität Berlin 13,40 4, gelber Syrup 26{—26§ 4, Kay.-Syrup 262—27 M, Export 27#—28 #4, Kartoffelzucker gelb 27—274 4, Kartoffelzucker' kap. 27¿—28 #, Rum-Kuleur 37—37È #4, Bier-Kuleur 36—364 Æ, Dextrin gelb und weiß Ia. 29—29F Æ, do. sekunda 26}—28 #4, Weizenstärke (kleinft.) 36—38 „6, do. (großst.) 40—41 „46, Hallesche und Stlhlesishe 43—44 #4, RNReisstärke (Strahlen) 49—50 #4, do. (Stücken) 48—49 #, Maisstärke 30—32 4, Schabestärke 36—38 M, Viktoria-Erbsen 19—22 6, Kocherbsen 18—20 #4, grüne Erbsen 18—20 #4, Futtererbsen 13—14} #4, inl. weiße Bohnen 21—23 #, Flahbohnen 21—23 #6, Ungar. Bohnen 18—19 4, Galiz.-rufs. Bohnen 16—18 #4, große Linsen neue 40—54 A, mittel do. 34—38 M, leine do. 26—34 Æ, weiße Hirse 16—18 4, gelber Senf 16—26 #, Hanfkörner 17¿—18 6, Winterrübsen 244 bis 29 #6, Winterraps 295—26 #, blauer Mohn 34—42 #4, weißer do. 40—44 M, Buchweizen 14—15 #6, Wicken 14—154 46, Pferde- bohnen 135—144 #, Leinsaat 22—23 6, Mais loko 10—104 , Kümmel 36—46 A, prima inl. Leinkuchen 14}4—15} Æ, do. ruff. do. 14—15 M, Rapskuchen 13—14 A, la, Marseill. Erdnufikuchen 154—16 #4, Ia. doppelt gens Baumwoll - Saatmehl 58—62 °/6 127 —13} M, helle getr. Biertreber 28—34 9/0 9{—10 M, getr. Getreideschlempe 32—36 % 12{—13 Mais - Weizenshlempe 39—39 9% 13F7—14 M, Mais\{chlempe 40-—449/0 12}—13} M, Malzkeime 83—9} H, Noggenkleie 8§—9} 6, Weizenkleie 95—10 6 (fes zie 100 kg ab Bahn Berlin bei Partien von mindestens

e)

In der Generalversammlung der Bergwerks-Gesell haft Hibernia, Herne i. W., vom 26. d. M. Garbe nach der Bars legung der Berichte des Vorstandes und Aussichtsraths und der Bilanz nebst der Gewinn- und Verlustrehnung dem Vorstand und Aufsichtsrath für die Geschäftsführung die Entlaftung ertheilt und der Antrag des Aufsichtsraths, für 1897 eine Dividende von 12 %% des Aktienkapitals zu vertheilen, von der 'Generalversammlung ge- nehmigt. Die Dividende soll von heute ab zur Auszahlung gelangen. Ferner beschloß die Generalversammlung, den Zinsfuß des im Jahre 1887 aufgenommenen Anlehens von nom. 7 200 000 #4, wovon noch 6 808 000 4 unverlooste Obligationen im Umlauf sind, vom 1. Ja- nuar 1899 ab von 429% auf 49/0 herabzuseßen und die Obli- gationen, deren Inhaber die Zinsherabseßung niht annehmen, zum 2. Januar 1899 zu kündigen, fowie ein neues, zu 4°/ verzinsliches al pari rüdzahlbares Anlehen von nom. 3500000 4 unter Ver- pfändung der Zehe Shamrock I11/1ŸV aufzunehmen, wovon zunächst 1 500 000 6 zur Ausgabe gelangen follen. Ein von dem Bankhaus S. Bleichröder und der Berliner Handelsgesellshaft zu Berlin für die Durchführung der Konvertierung des alten Anlehens und die Auf- nahme des neuen Anlehens gemahtes Angebot wurde genehmigt.

Die Generalversammlung des Gersdorfer Steinkohle n- bauvereins vom 24. März genehmigte die vorgelegte Jahresreh- nung sowie die in Vorschlag gebrahte Gewinnvertheilung.

Die Generalvez:sammlung der Hannoverschen Bank hat den Antrag des Vorstandes und Auffichtsrathes auf Erhöhung des Aktienkapitals um 6 Millionen Mark durch Ausgabe 4000 neuer Aktien zu 1500 46 sowie das Uebereinkommen mit der Deutschen Bank genehmigt. Direktor Koch von der Deutschen Bank wurde neu auf 4 Iakre in den Aufsichtsrath gewählt

In der Generalversammlung der Deutschen Hypotheken- bank in Meiningen vom 26. März wurde die Vertheilung einer Dividende von 6s % genehmigt. In den Verwaltungsrath wurden die Herren August Siebert in Frankfurt a. M. und Wilhelm Seefrid, Direktor der Frankfurter Filiale der Deutschen Bank, wieder gewählt und die Herren Carl Eberhard Kloß, Direktor der Mittel- deutschen Kreditbank in Frankfurt a. M., und Herr Karl von Neufville, Ptitinhaber der Bankfirma D. und J. de Neufville in Frankfurt a. M., neu gewählt.

Die auf den 26, April d. I. zur Abnahme der Jahres- rechnung einberufene ordentliche Generalversammlung des „Nord- deutschen Lloyd" wird, wie „Boesm. B.“ meldet, auch über eine Erhöhung des Grundkapitals zu beschließen haben, welche infolge der Erweiterung der Neichspost - Dampferlinie und des bereits mit- getheilten Beschlusses des Aufsichtsraths, eine Frachtdampferlinie nach Ost-Asien zu eröffnen, nothwendig geworden ist. Dem Vernehmen na beabsichtigt die Verwaltung des Norddeutschen Lloyd eine wesent- lihe Erweiterung des Fraht- und Passagier-Dampferdienstes auf den nordamerikanischen Linien.

Stettin, 26. März. (W. T. B.) Spiritus loko 45,40 bez. Sreslau, 26. März. (W. T. B.) Schluß - Kurse. Sghles, ¡4 9/0 L.-Pfdbr. Litt. A, 100,20, Breslauer Diskontobank 122,40, Ereslauer Wechslerbank 112,90, S{lésisher Baukverein 143,25, Sre8Iauer Spritfabrik 155,00, Donnersnmarck 158,00, Kattowizer 183,90, Oberschles. if. 103,00, Caro Hegenscheidt Akt. 127,75 Dbersles. Koks 167,75, Oberschl. P.-Z. 162,95, Ovp. Zeme 166,25, Giesel Zem, 156,75, L.-Ind. Kramfta 152,75, Schles. Zement 220.50, Schles, Zinkh.-A. 235,50, Laurahütte 183,00, Bresl. Oelfabr. 97,80, Koks-Obligat. 102,40, Niederschles. elektr. und Kleinbahn- zefellschaft 134,00. | g ON ren mar dk, EUROE A 100 9% erfl. 50 M Zerbrauhsabgaben pr. ärz 6420 Gd., do. 70 - avgaben pr. März 44,50 Gd, E

Magdeburg, 26. März. (W. T. B.) Zuckerberiht. Korn- ¡zicder exfl. 88 °/0 Rendement 9,90—10,15. Nachprodukte exkl, /% 9% Rendement 7,10—7,6»0. Rubig. Brotraffinade I 23,25, Brotraffinade II 23,00, Gem. Raffinade mit Faß 23,00—23,25, Gem. Melis 1 mit Faß 22,50. Ruhig. obzudcker T, s dukt Tranfito f. a. B, Hamburg pr. März 9,05 Gd., 9,10 Br., jr. April 9,05 Gd., 9,10 Br., pr. Mai 9,15 Gd., 9,20 Br., pr. Juni 9,224 Gd., 9,25 pr. Oktober-Dez. 9,30 Gd., 9,35 Br.

Nuhbig, stetig. at

Frankfurt a, ?,, 26. März, (W. T. B,) S@hluß - Kurse. ¿ond. Wes. 20,489. Parifer do. 81,00, Wiener y 17000; 8 3/0 MNeich3-A. 96,80, Triif, (Xaypter 108,50, Italiener 93,00, 3 0/6 port. änleiße 20,30, © % anori. Ram. 100,80, 4% russishe Konf. 103,50, 4% Ruff. 1824 68,60, 4 9/6 Spanter 51,90, Darm- städter 160,60, Deutsche Genofsenschafts-Bank 118,60, Diskontos Fommandit 203,90, Dresdner Bank 164,90, Mitteld. Kredit. 118,50 Nationalb. f. D. 147,50, Oesterr. Kreditalt. 3084, Oest.-Ung. Bank 787,00, Reichsbank 160,30, Allgem. Elektrizität 278,50, Schudert 271,30, Bochum. Gußst. 204,40, Dortm. Union —,—, Harpener Bergw. 177,40, Hibernia 187,70, Laurahütte 183,40, Westeregeln 182,00, Höchster Farbwerke 436 00, Privatdiskont 27. __ Gffekten-Sozietät. (Schluß.) ‘Oefterr. Kredit-Aktien 3078, Franz. —, „Lomb. —, Ung. Goldr. —,—, Gotthardb. 148,20, Deutsche Bank 203,30, Diskonto-Komm. 203,40, Dresdner Bank 164,40, Berl. Handelsge. 162,590, Bochumer Guyst. —,—, Gelsenkirhen —,—, Harvener 176 30, Hibernia 186,70, Laurahütte —,—, Portugiesen 20,20, ShweizerischWe Zentralb. 137,00, bo. Nordostbahn 100,50, 20, Union 75,60, Jtal. Méridionaux —,—, Schweiz. Simplonb, 82,60, 6°/9 Mexikaner —,—, Italiener 92,75, Schuckert —,—, Helios 191,30 Allg. Elektr. —,—, Nationalbank —,—, Türken 35,30.

Köln, 26. März. (W. T. B.) Rüböl loko 54,50, pr. Oktober 50,60. Dresden, 26, März. (W. T. B.) 3% Sächs. Rente 95,35, 84 2/0 do, Staat8aal. 100,90, Dresd. Stadtanl. v. 93 101,00, Allg. deutshe Kreditbk. —,—, Dresd. Kreditanst, 138,25, Dresdner Bank 165,25, Dresdner Bankverein —,—, Leipziger Bank 199,25, Sächs.