1898 / 80 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 Apr 1898 18:00:01 GMT) scan diff

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: . 2458 das Geseß, betreffend die Feststellung des H1us8- halto:Elaia für die S ebiet auf das Rehnungsjahr 1898, vom 31. März 1898. Berlin W., den 1. April 1898, Kaiserliches Post-Zeitungsamt. Weberstedt.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

_Allerhöchstihrem Haus-Marschall reiherrn von Lyn er und dem Hof-Marschall Jhrer Majestät der Kaiserin und Königin Friedrih, Kammerherrn Freiherrn von Reischa h das Prä- dikat „Excellenz“ zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Ober-Landesgerichts-NRath Shw arz in Breslau den Charakter als Geheimer Justiz-Rath, A : dem Direktor des Gymnasiums zu Görliß Dr. Gustav Eitner den Charakter als Geheimer Regierungs-Rath und dem Gerichtsschreiber, Sekretär Bierma un in Gräß sowie den Provinzial-Steuer-Sekretären Ziebell in Stettin und Breuer in Köln, leßteren beiden bei ihrem Uebertritt in den Ruhestand, den Charakter als Kanzlei-Nath zu verleihen.

Auf den Beriht vom 21. Februar d. J. will Jch der Stadtgemeinde Oberursel auf Grund des Geseßes vom 11. Juni 1874 (G.-S. S. 221) hiermit das Recht ver- leihen, zum Schuße der Wassergewinnungsanlagen des städti- hen Wasserwerks das für die Wassergewinnung in Betracht kommende Gelände, soweit es erforderlich ift, im Wege der Enteignung zu erwerben. Die eingereihten Pläne folgen zurü. dr: 5808

Berlin, den 7. März 1898.

é Wilhelm Rk.

Bosse. Freiherr von dex Re ke. An die Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten und des JFnnern.

Am 1. April d. J. werden die Vorschriften des S 4 des Gesetzes, betresfend den Verkehr mit Butter, Käfe, Schmalz und deren Ersaÿm itteln, vom 15. Juni 1897 (Reichs-Geseßblatt S. 475) in Kraft treten, wonach die Ge- schäftsräume für Butter oder Butte:shmalz sowie für Käse einerseits und für Margarine oder Kunstspeisefett sowie für Margarinekäse andererseits getrennt sein müssen.

Dem in Handelskreisen laut gewordenen Wunsche, diese Geseßesvorschrift von seiten des Bundisraths dur den Erlaß von Ausführungsbestimmungen zu erläutern und insbesondere eine Feststellung darüber herbeizuführen, in welcher Weise. die Trennung der Räume bewirkt werdcn muß, un! nit mit dem Geseß in Widerspruch zu gerathen, hat leine Folge gegeben werden können, da die Beurtheilung der Frage, unter welchen Voraussezungen ein Geschäftsraum als ein selbständiger im Sinne des vorgedachten §8 4 zu betraten ist, in die Bus ständigkeit der Berichte fällt. E E

Üm aber den Gewerbelreibenden Aufschluß darüber zu ertheilen, durch welhe Art von Trennungsvorrichtungen sie den geseßlichen Anforderungen Genüge leisten können, sind auf einer Verständigung unter den Bundesregierungen beruhendeGrundsäße aufgestellt worden, nah welchen die mit der Ueberwachung des Geseßesvollzugs betrauten Polizeibehörden in Jedem Falle u beurtheilen haben werden, ob die Trennung der Räume als ausreihend zu betrachten ist. Diese nachstehend aufgeführten, den Polizeibehörden zur Nichishnur für ihre Kontrolthätigkeit gegebenen Grundsäge haben zwar für die Gerichte keine verbindlihe Kraft, gewinnen aber immerhin eine er- heblihe praktishe Bedeutung infofern, als dann, wenn die Polizeibehörden nah Maßgabe der allgemeinen Weisung einen Grund zur Beanstandung eines Ge- shäftsraumes nicht für gegeben erahten, in der Regel die Einleitung eines strafgerihtlihen Verfahrens unterbleiben wird. Ueberdies werden die Gerichte bei Aburtheilung von Zuwiderhandlungen gegen die Vorschrift des Geseßes das zur Verurtheilung erforderlihe Be.oußtsein der Strafbarkeit vor- aussihtlich niht als vorhanden annehmen, wenn die Ein- rihtung ciner Betciebsstelle den von der Polizcibehörde auf- gestellten Grundsätzen entspricht. 2 : Z

Es ist übrigens bei der Aufstellung der Grundsäße von der Annahme ausgegangen, daß mit der Bestimmung des

4 des Geseßes nicht beabsichtigt is, den Verkauf von Buiter, Buttershmalz und Käse einerseits und von Margarine, Kunstspeisefett und Margarinekäse andererseits größeren Be- shränkungen zu unterwerfen, als es zur Erreichung des Zweckes jener Vorschrift, die absihtlihe oder _fahr- lässige Unterschiebung von Margarine 2c. an Stelle von Butter oder die betrügerische Abgabe von Misch- butter an Stelle von unverfälschter Waare nah Moög- lichkeit zu verhüten, erforderlich erscheint, :

Indem wir nachstehend die Grundsäße folgen lassen, er- suchen wir, die nachgeordneten Behörden 2c. in geeigneter Weise hiernah mit Anweisung zu versehen, bezw. hiernah das Weitere zu veranlassen.

Luna betreffend die Trennung der Geschäftsräume für Butter 2c. und Margarine 2c. 4 des Gesezes, betreffend den Verkehr mit Butter, Käse, Schmalz

und deren Ersagmitteln, vom 15. Juni 1897, Reichs-Geseßblatt Seite 475.)

Die Verkaufsstätten für Butter oder Bulterschmalz einer- seits und für Margarine oder Kunstspeisefett andererseits me, falls diese Waaren nebeneinander in einem Geschäfts- betriebe feilgehalien werden, derart getrennt sein, daß ein un-

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auffälliges Hinüber- und Herübershaffen der Waare während da GeltAtS betrie verhindert und insbesondere die Mög- lichkeit, an Stelle von Butter oder Butterschmalz unbemerkt Margarine oder Kunstspeisefett dem kaufenden Publikum zu ver-

darüber, in welher Weise diesen a R v entsprochen e

der dabei in Betracht kommenden Räume erfolgen. Doch | werden im allgemeincn folgende Grundsäße zur Richishnur dienen können: / U N 1) Es ist nicht erforderlih, daß die Räume je einen be- sonderen Zugang für das Publikum besien. Es ift vielmehr zulässig, daß ein gemeinschaftlicher Eingang für die verschiedenen Räume besteht. E | 2) Wenn auch die Scheidewände niht aus feuerfestem Material hergestellt zu sein brauchen, so müssen sie immerhin einen so dihten Abschluß bilden, daß jeder unmittelbare Zu- sammenhang der Räume, soweit er nicht durch Durchgangs- öffnungen herge: stellt ist, ausgeschlossen wird. Als aus- reihend sind beispielsweise zu betrachten abschließende Wände aus Brettern, Glas, Zement- oder Gipsplatten. Dagegen können Lattenverschläge, Vorhänge, weitmaschige | Gitterwände, verstellbare Abschlußvorrichtungen nicht als ge- } nügaend betrahtiet werden. Bei offenen Verkaufsständen auf Märkten können jedoch auch Einrichtungen der leßteren Art | geduldet werden. Die Scheidewände müssen in der Regel vom Fußboden bis zur Decke reichen und den Raum auch in seiner | ganzen Breite oder Tiefe abschließen. 1 3) Die Verbindung zwischen den abgetrennten Räumen | darf mittels einer oder mehrerer Durhgangsöffnungen her- |! gestelli sein. Thürverschluß zu versehen. | | - “Die börsichendön Grundsäße finden sinngemäße Anwen- | dung auf die Näâume zur Aufbewahrung und Verpackung de bezeihneien Waaren. : E O : Nach den gleihen Gesichtspunkten ist die Drennung der Geschäftsräume für Käse und Margarin-käse zu beurtheilen. Berlin, den 24. März 1898. Der Minister Der Minister i: der geistlichen, Unterrihis- füx Landwirthschaft, Domänen und Medizinal-Angelegenheiten. “und Forsten. Im Auftrage: Jn Vertretung: von Bart} ch. Sterneberg.

Derartige Oeffaungen sind in der Regel mit |

| erkannten Prämien erfolgt am 1. Oktober cr.

Der Der Minifter für Handel Minister des Jnnern. und Gewerbe. Jm Auftrage: Im Auftrage: Pon Bittéx: Hoeter. An die Herren Regierungs-Präsidenten und den Hercn Polizei-Präsidenten hier.

DELEAUtmaGUnA ga

führung der Unfall-, Fnvaliditäts- und Altersversicherung errichteten Schiedsgerichte, besti nmen wir, daß hinsichilich der i Ne A A Präsidenten der Polizei-Präsident tritt. Berlin, den 21. März 1898. Der Der Der Minister Minister Finanz- der óöffentlihen Ar- für Handel und Minister. beiten. (Gewerbe. i Vertretung : Im Auftrage: Brefeld. Meinecke. De DELEe: Der Minister Der Dec Minister für Landwirthschaft Justiz-Minister. __ des Domänen und Forsten. Jn ! __gJnnern. Jn Vextretung : Zm Auftrage : Sterneberg. von Bitter.

in Berlin besteherden Schiedsgerichie an die Stelle des Ober- |

Vent maun a; betreffend die Hinterlegungsstellen für die gemäß S8 5, 7 und14 des Gesecges über das Auswanderungs- wejen vom 9. Juni: 1897 (R-G-Bl. S. 463) zu be- stellenden Sicherheiten für Auswanderungsunter-

nehmer und Agenten.

Auf Grund des §8 26 Abs. 2 der vom Bu tbesrath am 14. d. M. beschlossenen Bestimmungen üver den Geschäfts- betrieb der Auswanderungsunternehmer und Ugentet: vestimmen wir, daß die gemäß S8 5, 7 und 14 des Gescßes über das Auswanderungsrwesen vom 9. Juni 1897 (N.-G.-Bl. S. 463) zu bestellende Sicherheit bei derx Hauptkasse der Regierung, in deren Bezirk der Unternehmer oder Agent seine gewerbliche Niederlassung oder seinen Wohnsiß hat, zu hinterlegen ist. Für Berlin erfolgt die Hinterlegung bei der hiesigen Polizei- Hauptkasse. : Ha Rie einem Agenten gemäß § 15 des Gescßes die Aus-

dehnung seines Geschäftsbetriebes auf benahbarte Bezirke ge- |

staitet, so wird die Stelle, bei der die Hinterlegung zu ges hehen hat, durch Vereinbarung unter den betheiligten höheren Ver- waltungsbehörden bestimmt. : :

Die Sicherheiten köanen unter Vermittelung des Herrn Reichskanzlers (Reich3amt des Jnnern) auch dur Hinterlegung bei der Nendantur des Reichs-Jnvalidenfonds in Berlin, Voß- straße, bestellt werden.

Berlin, den 25. März 1898.

Der Finanz-Minister. Jn Vertretung : Meinecke.

Der Minister für Handel und Gewerbe. Brefeld.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Bei dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten ist der Kanzlei-Diätar August Bade zum Geheimen Kanzlei-Sekretär ernannt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten. Bei dem Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten ist der Kanzlei - Diätar Gustav Neumann zum Geheimen Kanzlei-Sekretär ernannt worden.

Dem Zeichenlehrer, Maler Theodor Blätterbauer in Liegnitz ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.

BVelanntmsquyng

Joseph Joachim - Stiftung. Anläßlih des 50 jährigen Künstler-Jubiläums des Pro-

abreihen, thunlichst Boie diesen wird. Die Entscheidung

wird, kann nur unter erücksihtigung der sonderen Ver- hältnisse jedes Einzelfalles und namentlich der Beschaffenheit

fessors Dr. Joseph Joachim, Kapellmeisters der Königlichen

| Landgericht in Naumburg a ¡ daselbst verseßt.

j Petiscus in Oels

j anwalt, Justiz-Naih Geisler

i M C r \ Q N L 0A.

| geriht in Beuthen O.-Schl., der Re a

T E P S T I R R E E T

Akademie der Künsle und Mitgliedes des Direktoriums der

Königlichen akademishen Hochshule für Musik, ist eine

Stiftung errichtet worden, deren Zweck ist: unbemittelten Schülern der in Deutshland vom taat oder von Stadt- gemeinden errichteten oder unterstüßten musikalischen Bildungs- anstalten ohne Unterschied des Alters, des Geschlechts, der

Religion und der Staatsangehörigkeit Prämien in Gestalt von Sil Onfirumetitón (Geigen und Celli) oder in Geld

zu gewähren.

Bewerbungsfähig ist nur derjenige, welcher mindestens ein

halbes Zahr einer der genannten Anstalten angehört hat und, da es sich in diesem Jahre um Verleihung von Znstrumenten handelt, seine Ausbildung als Geiger beziehungsweise Ce llist erfahren hat.

Bei der Bewerbung sind folgende Schriftstücke einzureichen : 1) ein vom Bewerber verfaßter kurzer Lebenslauf, 2) cine schriftlihe Auskunft des Vorstands der vom Be-

werber besuhten Anstalt über Würdigkeit und Bedürftigkeit

des Bewerbers, sowie die Genehmigung derselben zur Theil-

nahme an der Bewerbung auf Grund der zu bezeugenden

Thatsache, daß der Bewerber mindestens ein halbes Jahr der Anstalt angehört hat. : :

Die Ausantwortung beziehungsweise Auszahlung der zu- Eine Benach-

| rihtigung der nicht berüctsichtigten Bewerber sowie eine Rük- | sendung der eingereichten Schrifistücke findet nicht statt.

Geeignete Bewerber haben ihre Gesuche mit den in Vor- stehendem geforderten Schriftstücken bis zum 1. Juni cr. an

| das Kuratorium, Berlin W., Potsdamerstraße 120, einzureichen.

Berlin, den 1. April 1898. : Der Vorsizende des Kuratoriums. Joseph Joachim.

Justiz-Ministerium.

Dem Kammergerihts-Naih Dr. Müller is die nach- gesuchte Dienstentlassung ertheilt. j a N Die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension ist ertheilt:

| dem Amtsgerichts-Nath Przihoda in Runkel, dem Amts- j gerihts-Rath Stüler in Heiligenstadt, dem Landgerichts- | Nath Fraas in Posen und dem Amtsgerichts-Rath Grasso

in Delbrü. / R

Verseßt sind: der Amtsgerichts-Rath Beer in Gusfkirhen an das Amtsgericht in Krefeld, der Amtsgerichts-Rath Peper - hove in Volkmarsen an das Amtsgericht in Paderbocn und

| der Amtsrichter Lindemann in Apenrade an das Amtsgericht Jn Abänderung des Absaßes 4 der Bekanntmachung vom | 19. Juli 1895, betreffend die Beaufsichtigung der zur Durch- |

in Toftlund. O Zu Handelsrichtern sind ernannt : der Fabrikbesißer Hugo Bendix in Berlin bei dem Landgericht T in Berlin und der Fabrikbesißer Stanislaus Krysiewicz in Posen bei dem ANDGERWE Da E Dem Kaufmann Wilhelm Köhler in Elberfeld ist die

| nachgesuchte Entlassung aus dem Amt als stellvertretender i Handelsrichter ertheilt.

D au Startaennmaltt, C1 DIaatSanmailMc

8-Rath Dr. Refkittke bei dem S. ist an das Ober-Landesgericht

Den Notaren, Justiz-Näthen Petiscus in Breslau und Notar Schubert in Frei- j i. Schl. ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Amt a ch in Raßeburg ist zum Notar richis zu Kiel ernannt.

5 E It Sor MoMta- x Rechtsanwalte sind gelöscht: der Rechts- in Tarnowiß bei dem Land-

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htsanwali, Justiz - Rath Geißler bei dem Amtsgericht in Kosel und der Rechtsanwalt U T Ta Hn tänertt i Neonuftaßt O -Schl Galluschke bei dem Amtsgericht in Neustadi O.-Schl.

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die Liste der Rechtsanwalte sind eingetragen: der Nechtsanwalt Ehrlich aus Erfurt bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Potsdam, der Rechtsanwalt Galluschke aus Neustadt O.-Schl. bei dem Amtsgericht in Myslowiß, der Gerichts-Assessor Wolters bei dem Amlsgericht in Mül- heim a. Rh. und der Bürgermeister a. D. Chemniß bei dem Amtsgericht in Hadersleben. E

Der Amtsrichter Palm in Franzburg, der Nehtsanwalt, JZustiz-Nath Lindner in Danzig, der Rechtsanwalt und Notar, Justiz-Rath Naschinski in Poscn und der Nechts- anwalt und Notar Dr. Sauer in St. Goarshausen sind

gestorben.

Nbgereist:

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Wiesbaden im Betrage von 4550 000 6 veröffentlicht.

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befinden sih in der Ersten Beilage.

Seine Excellenz der General-Auditeur der Armee, Wirk- | lih? Geheime Nath Jttenbach, mit Urlaub.

Jn der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reich8- und Staats-Anzeigers“ wird ein Privilegium wegen Aus- ¡tellung auf den Jnhaber lautender Anleihescheine der Stadt

Die Personal-Veränderungen in der Armee 2c.

ZUichtamtliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 2. April.

lossenen Fa

in dec vom Reichstage be

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen, wie aus Homburg v. d. Höhe gemeldet wird, heute Vormittag den Vortrag des Gesandten Grafen Wolff-Metternih entgegen.

Jn der am 31. v. M. unter dem Vorsiß des Staats- Ministers, Staatssekretärs des Jnnern Dr. Grafen von Posa- dowsky - Wehner abgehaltenen Plenarsißung des Bundes- raths wurde dem Entwurf eines Geseßes für Elsaß: Lothringen

über die Presse die S O A A T "Gee, U e -

entwurf, betreffend die anderweite Fesisezung des Gesammt- kontingents der Brennereien, der Gesehentwurf, betreffend die deuishe Flotte, der Entwurf eines Geseßes zur Er- gänzung der Geseße über Postdampfschiffsverbindungen mit Uberseeishen Ländern, der Geseßentwurf wegen u des Reichshaushalts-Etats für 1898 und der Ge centwurs betreffend die Verwendung überschüssiger Reihseinnahmen zur Schuldentilgung. Mit der vom Reichstage gefaßten Resolution, betreffend die Errichtung eines Standbildes für den Hoch- seligen Kaiser Friedrich, erklärte sih der Bundesrath einver- standen. Außerdem ‘wurde über ein Gesuch, betreffend die Ertheilung der Erlaubniß zur Beförderung von Auswanderern, sowie über mehrere Eingaben Beschluß gefaßt.

Das Staats - Ministerium trat heute Nachmittag 3 Uhr im Dienstgebäude, Leipziger Plag 11, unter dem Vorsiß des Minister-Präsidenten Fürsten zu Hohenlohe zu einer Sitzung zusammen.

Das „Marine-Verordnungsblatt“ veröffentliht in der Nr. 5 vom 31. v. M. folgende Allerhöchsten Ordres, betreffend die Verwaltung des Kiautschougebiets:

Ich bestimme bierdurch Folgendes: Mit dem Eintreffen des nah China entsandten Bataillons Marine - Infanterie und ter Kompagnie Matrosen - Artillerie ist die Landbungs - Abiheilung Meines Kreuzer- gesdhwaders ¿urückzuziehen. Die gefammte Verwaltung des an der Kiautschoubucht vertragsmäßig an Deutschland überlassenen Gebiets wird von diesem Zeitpunkt an bis auf weiteres dem Reichékanzler (Nei8-Marineamt) übertragen. Die militärische Besaßung für dieses Gebiet wird dem Staatsfekretär des Reichs » Marincamts unterstellt, welcher den Oberbefehl nach Meinen Anordnungen zu führen hat. Mit Bezug auf die höhere Geri&tsbarkeit über die militärische Be- faßung des überlassenen Gebiets sebe Ich Jhren Vorschlägen entgegen.

Berlin, Scloß, den 27. Januar 1898.

Wilhelm. Fürst zu HobBenlohe. Än den Neichékanzler (Neichs8: Marineamt).

Im Anf@luß an Meine O:dre vom 27. Januar d. F. bestimme Ich hierdurch: 1) An der Spitze der Militär- und Zivilverwaltung im Kiautshougebiet steht ein Seceoffizier mit dem Titel Gouverneur. Derselbe ist oberster Befehlshaber der militärishen Besatzung im Kiautshougebiet und Vorgeseztec aller in demselben angestellten BViilitärpersonen, sowie der Beamten der Militär- und Zivilverwaltung. 2) Ich verleihe dem Gouverneur für die ihm unterstellte Besaßung und über die sonstigen im Kiautscougebiet angestellten Militär- personen und Beamten die gerihtsherrlihen Diszipltnar- und Urlaubs- befugnisse eines Marinestationschefs. 3) Der Gouverneur führt inner- halb feines Dienstbereihs als Kommando- untd Unterscheidunasabzeichen eine Flaage wie diejenige des Gouverneurs von Ost-Afrika. Die für leßtere in der Flaggen- und Salutozdnnng erlassenen Bestimmungen finden für die Flagge tes Gouverneurs im Kiauts{ougebiet mit der Abweichung

Antwoendung, daß für leßtere, ebenso wie für die Perfon des Gouverneurs

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13 Schuß als Salut zuständig sind, fofein nicht infolge der persön- lien Nangastellung ein böberer Salut vorgeschrieben ist. 4) Der

Gouverneur und die Befehlshaber Meiner Marine ftehen zu einandec |!

Unterordnungsverhältnif Werden gemeinschaftliche Operationen Metner Land- und Seestreitkräfte im Kiautschougebiet nothwendig, so übt der rangälteste Befehlshaber den Oberbefehl aus. 9) Die Stellvertretung des Gouverneurs fällt dem ältesten Befehls, haber der militärishen Besazung im Kiautschougebiet zu. 6) Die geri{tsherrlihen, Disziplinar- und Urlaubsbefvgnisse des Gouverneurs gehen währeud einer Bertreiung auf den Stell- vertreter über, sofern derselbe Stabsoffizier ift. ) Ich verleihe dem Staatssekretär des Reichs- Marineamts über die ihm untercstellte militärische Besaßung im Kiautichougebiet und über die fonstigen in diesem diet angestellten Militärpersonen die glei@en gerichtsberr- lichen, Disziplinar- und ÜUrlaubóbefugnisse wie die des kommandvieren- den Admirals, 8) Dem Staatt sekretär des Neihs-Marincamts sind die Inspektionen der Marine-Infanterie und der Marine- Artillerie mit Bezug auf allz Angelegenbeiten der militäcischen Besaßung im Kiautschougebiet, an deren Unterstellung unter die Fnsyektionen durch die Entsendung nah Kiautschzou nihts geändert wird, unterstellt. Sie haben hicrnach das Weitere zu veranlassen.

Wilhelméhaven, den 1. März 1898.

An Bord Meines Panzersciffes «Kurfürst Friedrih Wilhelm“. Wilhelm.

tin Téinem

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An den Reichskanzler (Reichs-Marineamt.)

Der’ hiesige Königlich rumänische Gesandte A. Beldi- man ist nah Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.

Der Regierungs-Assessor Dr. Wilke zu Halle a. S. ist der Königlichen Regierung zu Hildesheim zur weiteren dienst- lichen Verwendung überwiesen worden.

zischof von Kulm Dr. Nedner 6

Pelplin, 2. April. Der Bij stern Abend

G. ijl, wie „W. T. B.“ meldet, g Lungenentzündung gestorben.

Kiel, 1. April. Jhre Majestät die Kaiserin Friedri ch ijt heute Abend von hier nah Bonn abgereist. Jhre König- liche Hoheit die Prinzessin Heinrih gab Zhrer Majestät das Geleit zum Bahnhof.

Sachsen. Seine Majestät der König hat fih gestern Abend von Dresden nah Baden-Baden begeben, um doselbst mit Jhrer

ajestät der Königin zusammenzutreffen. Die Nückehr nach |

Dresden ift, dem „Dresdner Journal“ zufolge, für den 9. April in Aussicht genommen.

, Die Zweite Kammer hat in ihrer vorgestrigen Sitzung die Vorlage, betreffend die Aufhebung des Verbots der Ver- bindung politischer Vereine, und gleichzeitig den von fonser- vativer Seite gestellten Antra auf Ausschluß der Frauen und Minderjährigen von po itishen Versammlungen an- genommen.

Württemberg.

Die Zweite Kammer beendigte vorgestern die Be- rathung des Verfassungsentwurses. Das erweiterte Budget- reht der Ersten Kammer wurde abgelehnt, die Schluß- abstimmung über das ganze Geseß ausgeset. Gestern trat die Kammer in die Berathung der mit dem Verfassungs- geseh zusammenhängenden Novelle zum Wahl eses (Bezirks- wahlen) ein. Die hauptsählihen Neuerungen ( ahlkouverte Und Jsolierraum) wurden ohne Widerspruh angenommen.

Langenburg hat sih vorgestern von Stra

infolge einer i I, O S Nationalen seien patriotisher als Andere, da sie rechtzeitig auf

alle die Gefahren aufmerksam gemacht hätten, welhe Oesterreich als Einheitsstaate drohten. Die Abgg. Wachnianyn und Wolan (Ruthenen), sowie die polnishen Abgg. Graf Dziedu- \zycki und Winkowski besprachen die Verhältnisse in Galizien bezw. in der Bukowina und drückten den Wunsch nah Wieder- herstellung friedlicher parlamentarischer Verhältnisse durch Regelung der Nationalitätcnfrage aus. sodann dringlichen Anträge, betreffend den Nothstand, sowie zwei An- träge der Abgg. e

von Steuernachlässen und Vertheilung von Darlehen, und nahm ferner einstimmig einen dringlihen Antrag des Abg. von Hochenburger an, nah welchem die im Hause ein- gebrachten Jnterpellationen Jmmunität genießen sollen und ihre wahrheitsgetreue Veröffentlichung strafrehtlih nicht verfolgbar sein soll. Hierauf vertagte sih das Haus bis zum 20. d. Mts.

der Abgg. Herold, Paca der Sprachenverordnungen zugegangen. Es wird in demselben verlangt, daß sämmtlich

böhmischen Krone beider Landessprachen mächtig sein Pn

Elsas;-Lothringen.

Der Kaiserlihe Statthalter Fürst iu Hohenlohe- b , bezcben. urg nach Berlin

Deutsche Kolonien.

Ueber die in Deutsh-Südwestafrika unter den Zwartboi-Hottentotten ausgebrochenen Unruhen wird dem „Deutschen Kolonialblatt“ weiter berichtet, daß es nah dem Gefecht vom 5. Dezember v. J. zwischen Theilen der Schußtruppe und den Uufständishen noch mehrfach zu klei- neren Zusammer\stößen gekommen ist, bei denen ein Unter- offizier und zwei Mann der Truppe gcfallen sind. Ein größeres Gefecht hatte Hauptmann von Estorff am 4 Vanar D N zu bestehen. Bei demselben wurde Second-Lieutenant Bensfen shwer verwundet, zwei Neiter wurden getödtet. Wenngleich auch dieser Kampf mit der Niederlage der Zwartbois endete, so hat er doch einen Abschluß des Aufstandes nicht herbeizuführen vermocht. Zur endgültigen Niederwerfung des leßteren hat die Landeshauptmannschaft Verstärkungen in den Nordbezirk des Schußzgebietes dirigiert, wohin. sich auch der stellvertretende Truppenkommandeur, Major Müller, begeben hat. __ Aus Kamerun is, demselben Blatt zufolge, die Nachricht eingegangen, daß die in leßter Zeit im Vanelande aus- gebrohenen Unruhen durch das energische Eingreifen eines Theiles der Schußtruppe unter Premier-Lieutenant &reiheren von Stein unterdrückt worden sind. Die Schutßtruppe unter Hauptmann von Kamph hat sich darauf gegen die Bulis, welche die Straße nah Lolodorf beunruhigt hatten, gewandt, um auch dort Fricden zu schaffen. Aller Voraussicht nach wird es dabei zu größeren kriegerischen Unternehmungen nicht ommen.

Der Stations-Vorsteher von Yaúnde, Premier-Lieutenant von Carnap hat eine Reise durch das südöstlihe Hinterland der Kolonie Kamerun bis zum Congo glücklih beendet. Der Reisende ist bis nah Nagaundere und von dort zum Sangha vorgedrungen, wo cr den Ort Zimu um Weihnachten v. J. erreihle, hat die belgishen Faktorcien im deutschen Gebiete besuht und sich dann nach der Congomündung und von dort zurück nach Kamerun begeben. Die Expedition ist durchaus friedlich verlaufen. Das durhzogene Gebiet soll sih dur

große Fruchtbarkeit und Wohlstand dcr Bewohner auszeichnen.

Oefterreich-Ungarn.

Die amtlice „Wiener Zeitung“ vom gestrigen Tage ver- öffentliht das nachstehende Handschreiben des Kaisers: Lieber Herr Neffe, Erzherzog Fra nz Ferdinand! Mit wahrer Freude und Beruhigung erfüllte Mich, Euer Liebden na längerer Sd Ihrer Gesundheit wieder rollstens gekräftigt zu jen, daher auch den Moment gekommen zu seben ebenso Fuer den Wunsch und Drarg, rwîe Meinen Absichten entsprech-nd e Ihrer militärishen Thätigkeit wieder zuführen zu können. Jch elle GCucr Liebden hiermit „zu Disposition Péeines Oberbefeb13“. Nicht eingeengt durch die Erfortcrnisse eines bestimmten Kommandopostens, werden Guer Liebtden von nun aa die Gelegenheit finden, die Führung verschiedener Heeretf6: per k ößeren Waffenübungen zeitweilig zu über- nehuien, dem gesammten Heerwesen von et em höheren Stanbyunkt aus näher zu treten, überbauvt aber jenen reihliien Einblick in alle Berbältnisse der Wehrmacht zu Lande wte zur See zu gewinnen,

welcher dem allgemeinen Wohle dereinst nur zum Besten gereichen foll.

C3 42A r Caffa hre entlt on (L Lo O G. Ointtchtlih der Schaffung Ihres militärischen Stobes und der Euer vden Thâtigkeiten regelnden Details erlafse Ich Meine befonderen

Weisungen.

Wien, am 29. März 1898,

‘anz Joseph.

Fr Die Wiener Blätter heben, wie ,W. T. B.“ berichtet, die

außerordentliche Bedeutung dieses Kaiserlichen Handschreibens als eines direkten Hinweises auf den künftigen hohen Beruf des Erzherzogs als Thronfolger hervor, wobei sie unter dem | Ausdruck der lebhaftesten Freude über die vollkommene Wiederherstellung des Erzherzogs dessen Geistes- und Charakter- eigenschaften die wärmste spenden.

und sympathischste Anerkennung

Die Delegationen sind zum 9. Mai nach Budapest

einberufen worden.

Im österreichischen Abgeordnetenhause erklärte

gestern auf cine Anfrage des Abg. S ylvester betreffs der Be- antwortung von Jnterpellationen seitens der Regierung der Minister-Präsident Graf Thun, daß nicht nur er, sondern auch die anderen Ressort-Minister alle JInterpellationen, selbstverständ- li nah gepflogenen Erhebungen , mit voller Aufrichtigkeit und Klarheit zu beantworten beendete sodann die Debatte über die Erklärung der Negierung. Die Abgg. Herger und Funke hielten die Zurücknahme der Sprachenverordnungen für die Vorbedingung des Friedens. Der Abg. Wolf erklärte, die deutshe Wählerschaft wünsche ein energishes Fortschreiten auf dem in der vorigen Session eingeshlagenen Wege, und wies den Vorwurf zurück, daß die Deutsch-Nationalen nicht patriotish seien; die Deutsch-

beabsihtigen. Das Haus

Das Haus erledigte

jah dem Berichte des Budgetausshusses die

ßler und Kayser, betreffend Gewährung

Dem E ten ause ist der dringlihe Antrag und Genossen auf Abänderung

e Staatsbeamte in den Ländern der

Der ungarishe Minister-Präsident Baron Ban fy hat

id gean Abend auf einige Tage nah Wien p A um en Budgets beizuwohnen.

erhandlungen über die Feststellung des gemeinsamen

Das ungarische Oberhaus hat gestern die Vorlage,

betreffend die Feier des 11. April und die Huldigungsadresse an den Kaiser und König, angenommen.

Großbritannien unnd Zrland.

Im Oberhause wurde Königin den Gesezentwurf, genehmigt habe. Im Unterh angesihts der afrikanishen Chartere in ihrem Verwaltungsrath Staatssekretär beabsichtige, verhindern, d den voraufgegangenen feindse hause festgestellt sei. Chamberlain erwiderte: Bei der Gesellshaft würden die Bef eingeshränkt und unter werden. Er beabsichtige daher nic che Privilegium der

gestern mitgetheilt , griechische Anleihe, Haus bis Dienstag. r Robert Reid an, ob daß die Aktionäre der Süd- d Company erledigte Stellen nah Belieben beseßen könnten,

betreffend die Darauf vertagte sich das ause fragte Si Thatsache,

von Personen r Jameson- Affaire und Vorbereitungen vom Unter- atésekretär für die Kolonien der geplanten Neugestaltung ugnisse der Direktoren sehr Staatskontrole t, den Vorschlag zu machen, Aktionäre, die thr Geld bei Gesellschaften an

eren Mitshuld an de Der Sta

daß das übli dieser wie hb eigenen Direktor

ei allen ähnlichen legen, ihren

zu wählen, beschränkt werde.

Frankreich. Die Deputirtenkammer betreffend die gricchis{e Anleihe,

Rußland. „W. T. B.“ aus St. Peter kfommandierenden

hat gestern den Gesetzentwurf, ohne Debatte angenommen.

Der Kaiser hat, wie erfährt, durh den Höchst s{hwaders Dubassow Arthur und einen Dank für die bekannt geben laßen.

des Pacific:Ge- der Beseßung von Port und Landtruppen ng seiner Befehle

Talienwan betheiligten See-

vorzüglihe Ausführu

I I

__ Aus Livorno wird, dem „„W. daß der amerikanishe Komman Schiffswerft von Orlando be Schiffe, insbesondere den 2 sichtigung unter der für Marok Brownson dem Marine: Y

T. B.“ zufolge, gemeldet, dant Brownson die im Bau begriffenen einer eingehenden Be- des Kreuzers „Bascio“/ scheine beschlossen zu Rom begeben, um mit

die dortige

zogen habe. Der Ankauf fo erbaut worden war, habe sih später nach inister Brin zu konferie

Spanien. Dem „W. T. B.“ wird aus Madr versichere nah A Regierung niema gegen Zahlung der Vereinigten bewilligen; niemals sei ein Vors ringste Anspielung Spanien gemacht worden artigen Vorschlag neigt, eine solhe L

id gemeldet: die aus quter

„Agencia Fabra“ daht habe,

eußerungen

ls daran ge Entschädigung Unabhängigkeit chlag, welcher auch nur die g eine solche Unabhängigkeit enthalte, . Die Regierung zurückweisen; keine politis ‘ósung zu unterstützen.

würde jeden der- che Partei sei ge-

„W, T. B.“ berichtet,

Der Sultan empfing, wie tshlands, Oesterreich-

dem gestrigen Selamlik di Ungarns und Nuf

otschafter Deu zlands in Audienz. Der französische Botschafter hat rreichi, in welcher für die Verluste, \ währdnd der

dec Pforte eine die die kirchlichen

Massacres der dert wird.

Anatolien aben, Schadenersaßz gefor die Bildung des 59., 60. und Regiments beendet sei.

Armenier erlitten h Amilih wird 61. Hamidieh-Kavallerie-

gemeldet, daß

Griechenland. Kardißi und Giorgis werden, dem olge, gegen das Urtheil des Shwur rufen, daß das

E „W. T. B.“ u- gerichts appellieren, indem Attentat ein politishes Ver- welches die Todesstrafe durch die Ver-

sich darauf be ; brechen gewesen sei, für fassung abgeschafft sei.

Amerika. Das „Reuter {he Bureau“ die Regierung gestern, des Kabinets, ein Nesumé der am Donn Depesche des Gesandten in Madrid Der Gesandte be

meldet aus Was unmittelbar

ajhington, nah einer Sißung erstag empfangenen Woodford bekan nachrichtige darin die Re daß der Genercl-Gouve die Verordnung, den West-Provinzen,

Regierung tillionen Pesetas

macht habe. der Vereinigten Staaten, Blanco,

rneur von betreffend aufgehoben Marschall ur Verfügung Möglichkeit zur Wieder- Spanien werde die g der Noth: bereinkommen Maßnahmen ubanischen Mithilfe Spanien zu könne, wobei, wohl: der Zentral-Regie- geshmälert gen gegen wenn die arum ersuchten. ngungen für die Ein-

die „RNeconcentrados“

anco einen Kredit von 3 L gestellt, um der Landbevol aufnahme ihrer Arbe Hilfe der V

kerung die it zu verschaffen. zur Unterstüßun bestehenden Ue age Spanien vor, die envollen Friedens dem c ohne dessen

ercinigten Staaten leidenden nah dem jeßt zu Recht annehmen. Schließlich {l zur Erreichung eines ehr Parlament zu überlassen, endgültigen Ergebniß gelangen Verfassung Machtbefugnisse werde keine Feindseligkeiten machen, ral-Gouverneur d d die Bedi

E L E E E L E

verstanden, werden dürften. Einwendun die Einstellung der ständischen den Gene werde alsdann die Dauer un stellung der Feindjeligkeiten fe

Die cubanische Regi Mc Kinley eine Botschaft amerikanishen Bl breiteten Verleumdungen entkrä daß die Aufständischen Autonomisten die Gerehtigke nicht unte

erung hat an den Präsidenten in welher die von le cubanishe Autonomie ver- ftet werden un auf Cuba die e Mehrheit bildeten.

itssinn des Präsidenten an, r dem Namen auferlegt werde, welche der sident Mc Kinle assen und diese lrat gestern Nachmittag

Häuser des Kongresses haben sih bis Montag rpedoboot-Geshwader ist gestern

ättern über d d betont wird, Minderheit und die Die Botschaft ruft den damit den Cubanern eine Regierung

„Unabhängigkeit“ sein würde.

Ruin des Landcs y wird so bald als möglich eine bermitteln. Der

Botschaft abf wieder zu einer Sißung

Ministerrath zusammen.

dem Kongreß ü

Das spanische To vor Portorico angekomm Der mexikanische Kongreß ist demselben zugeg Porfirio Diaz besa auswärtigen Beziehung

gestern eröffnet worden. Präsidenten zufolge, da seien; die

angene Botsch gt, dem „W en fortdauernd herzliche