1898 / 102 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Apr 1898 18:00:01 GMT) scan diff

als Mehl deklariert eingeführt wird, so muß es den vollen Zoll als

Mehl bezahlen, und es wird nicht zollfrei als Abfall eingehen. Hat denn nun aber die Landwirthschaft ein Interesse daran, die Entwickelung unserer Mühleninduftrie und unserer Exportindustrie soweit zu erschweren, daß den großen Mühlen verboten wird, das Mehl zu differenzieren? Jch bin der Ansicht, daß die Entwickelung des Exports, wenn es sih auch zum theil nur um inländishes Ge- treide handelt, im Interesse der deutshen Landwirthschaft liegt.

Was nun die kleinen Müller betrifft, wenn wir den großen Mühlen den Export erschweren oder unmöglich machen, fo if damit den kleinen Mühlen niht geholfen. Die großen Exportmühlen wérden nicht untergehen, fie werden nit verschwinden, vielmehr ihre überlegenen Einrichtungen benußen und benußen müssen, um ihr Mehl nun ins Inland zu werfen. Ih war bei der Berathung des neuen Regulativs sehr zweifelhaft (denn ich kann nur betonen, das Interesse für die kleinen und miltleren Mühlen, die keine Export- mühlen find, ist bei der preußishen Staatsregierung genau so lebhaft wie bei den Herren Interpellanten, und wir haben jede Maßregel immer sorgfältig vermeiden wollen, welche die kleinen Mühlen {hädigt, wir interessieren uns weit mehr für die kleinen Mühlen als für die großen Mühlen), ob die Erhöhung des Ausbeuteverhält- nisses, welches die großen Mühlen verlangten, in der Konkur- renz mit den französishen Mühlen, welhe geradezu Exportprämien bekommen und sogar hier in Berlin auf dem Berliner Markt Mehl verkauften, aiht auh im Interesse der kleinen Mühlen läge, und ob es niht zu ihrem Vortheil sei, dadurch den Export zu erleichtern, und ih bin auch heute niht ganz sicher, ob wir recht gethan haben, nicht den Mühlen den Export gegenüber den hochbegünstigten fran- zösishen Mehlen zu erleichtern, um mehr inländishes Ge- treide nach dem Auslande zu bringen und um die kleinen Mühlen mehr gegen die Konkurrenz der großen zu {üßen. Dennoch haben wir {ließli nach eingehender Ermägung alles Pro und Contra mit den kleinen Müllern die Forderung der großen Müller abgelehnt. Die Erfahrung wird zeigen, ob wir im Interesse der kleinen Mühlen dabei richtig gehandelt haben. Jh wollte nur ¿eigen, wie leiht man mit dem besten Willen fehl gehen kann in der Fürsorge für eine Betriebsart, die man durch Wohlthaten vielleicht mehr schädigt, als man ihr nüßt, sodaß es uns gehen könnte wie dem Erlkönig: in seinen Armen das Kind war todt. (Heiterkeit.) Man muß da sehr vorsichtig sein wegen der \{chließlichen, oft nicht zu übersehenden Wirkungen mit folhen Maßregeln. Meine Herren, wenn nun aber der einzige positive Vorschlag, den Herr Graf von Klirckowstroem gemacht hat, nämli die großen Mühlen unter Kontrole zu ftellen, wirklih "ausgeführt würde, würde das die großen Mühlen hindern, das geringwerthige Mehl zu exportieren? Nicht entfernt! An dieser Frage würde dur eine Kontrole absolut nichts geändert werden. Uebrigens könnte diese Kentrole nur dann die Wirkung haben, daß weniger bonifiziert würde als gegenwärtig, wenn man annimmt, daß in dieser Beziehung in den großen Mühlen falsch oder gar fraudulos verfahren wird.

Meine Herren, die Exportverhältnisse unseres Getreides haben h überhaupt in den leßten drei Jahren sehr geändert. Vor der Aufhebung des JIdentitätsnachweises wurde eigentlich nihts mehr cexportiert. (Zuruf: Getreide!) In den leßten Jahren is der Ge- treideexport konstant gestiegen.

Meine Herren, das Vorgehen und die Anschauungen des Herrn Interpellanten würden mir viel klarer sein, wenn er direkt sagte: wir wollen das Vergütungssystem ganz aufheben. Ich bin aber der Mei- nung, daß das nicht erreicht werden fönne, solange wir überhaupt Schutzzölle für Getreide haben. Alle Vorschläge, die diefen gesetlich bestehenden Zustand tangieren, sind meines Erahtens unmöglih. Wir Tönnen nit bei dieser Gelegenheit auch nicht der Bundesrath dur ein Reglement einen bestehenden geseßliden Zustand, der auf dem Tarifgeseß beruht, irgendwie abändern.

Meine Herren, wir haben dohch die Kontrole wesentlih verbessert. Einmal is in dem neuen Reglement der Begriff des gebeutelten Mehls festgestellt. Auf der Nichtfeftstelung dieses Begriffs beruhte der hier einmal ausführlich behandelte Fall des sogenannten Elephantenmehls.

Dann haben wir den Deklarationszwang eingeführt: man kann jeßt die betreffenden Müller zur Deklaration anhalten. Nun meint Herr Graf Klinckowstroem: dadurch wäre niht viel gewonnen; er wolle zwar nit behaupten, daß die grofen Mühlen falsch deklarierten. Jeder von uns, der in der Zollverwaltung einigermaßen bewandert ift, weiß auch, daß solhe falschen Deklarationen im Großbetriebe kaum möglich find. Selbst abgesehen davon, daß man doch nicht ohne weiteres ohne einen Schatten eines Vorkommnisses annehwen fkann, daß die großen Müller absihtlich falsch deklarieren, i das Risiko einer unrichtigen Deklaration für einen großen Betrieb fo ftark, daß man wohl auf die Deklaration großes Gewicht in Bezug auf die Kontrole legen kann. Denn, meine Herren, es handelt sich dabei nicht bloß um die Strafe, sondern der- jenige, der falsch deklariert, verliert sein ganzes Konto, wird also in der Weise getroffen, daß die Möglichkeit eines kleinen Gewinns auf der einen Seite gegen die Gefahr, die der Deklarant läuft, garniht in Betracht kommt. Jch glaube daher allerdings, daß das eine sehr bedeutungsvolle Ver- ftärkung der bisherigen Kontrole ist. Dann ift außerdem das Sieb- verfahren eingeführt, welhes das Typenverfahren verstärken soll und feste Grenzen nach unten jedenfalls unbedingt giebt. Daß alle diese Kontrolen vielleicht nicht absolut genügen, niht gegen jede Umgehung absolut sicher ftellen, das kann man zugeben. Aber, meine Herren, wel@e Kontrole in der Zollverwaltung kann unbedingt garantieren, daß eine Defraude unmöglich wäre? Die Sache kommt \{ließlich, wenn ih Herrn Grafen Klinckowftroem recht verstehe, darauf hinaus, daß er sagen will: das, was hier boni- fiziert wird, ist kein Mehl. (Zuflimmung seitens des Grafen von Klinckowstroem.) Man bonifiziert gewifsermaßen Abfälle. Es kann ja sein, daß viel Abfall in einem solchen Mehl vorhanden if; aber der Exporteur kann für vershiedene Mehle insgesammt niht mehr, als er nach dem Gese berechtigt ist, bekommen. Es läuft also die Auffassung des Herrn Grafen darauf hinaus, daß man ein Verbot ergehen lassen möchte, überhaupt Abfälle zu exportieren. Jh glaube nicht, daß das möglich ift; jedenfalls können die verbündeten Regierungen niht beliebig ein Aus- fuhrverbot dekretieren, und es kann das Regulativ niht so eingerichtet werden, daß es thatsählih einem Verbot der Ausfuhr von Abfällen gleihkommt. Aber ih wiederhole, daß ih bestreite, daß solhe reine

Abfälle hier vorhanden sind; es sind Mehle, welhe zur Herstellung von Brot zum menschlichen Genuß dienen. Wenn wir auch nit hier im Inlande solches Brot konsumieren, ¡jedenfalls geschieht es im Auslande, und daher hat es den Charakter von Mehl. JIch glaube nicht, daß wir den Begriff „Mehl“ fo definieren Eönnen, daß er auf alle Mehlsorten paßt. Jh halte es aber au nicht für nöthig, weil, wie gesagt, die gesammte Boni- fikationshöhe nicht berührt wird durch die Zulassung solchen gering- werthigen Mehls zur Ausführung. In diesem geringwerthigen Mehl fteckt aber noch immer viel Getreide, verwandelt in Mehl, und ih glaube niht, daß die Landwicthshast ein Interesse hat, hiergegen so besonders zu reagieren. Meine Herren, wenn Herr Graf von Klinckowftroem meint, die kleinen Mühlen würden erdrückt durch die großen Mühlen nun, meine Herren, der kleine Kaufmann wird leider auch dur die großen Waarenlager erdrückt. Die Förderung der Ausfuhr aber is nicht ein Druck für die kleinen Mühlen sie exportieren doch niht viel —, aber es würde ein {werer Bedruck sein, wenn wir die kolossale Masse Mehl, die die großen Mühlen her- ftellen, ins Inland drängten. Das sehen viele kleinen Müller ganz gut ein. Also eine künstliße Erschwerung der Ausfuhr wäre gewiß nicht im Interesse der kleinen Mühlen, auf deren Erhaltung gewiß das größte Gewicht zu legen ist aus den verschiedenen Gründen, die ih näher entwickeln will, sowohl im Interesse der Landwirthschaft, als im Interesse des kleineren Mittelstandes. Wir haben beispielsweise unserer großen Mühle in Bromberg avsdrücklich den Befehl er- theilt, den leinen Müllern auf dem Lande keine Konkurrenz zu machen. Diese Mühle exportiert auch; würde ich ihr den Export untersagen, so wücde ih das erste nit haben verbieten können.

Ich kemme s{chließlich auf die Beantwortung der Interpellation dahin zurück, daß das neue Reglement erst seit drei Monaten in Kraft ist. Uns find Beschwerden über kleine Unklarheiten und Un- verftändlihkeiten des Negulativs und die Unmöglichkeit für die Be- hôrden, es richtig zu handhaben, nicht zugegangen. Ich kann dem- gemäß ein Revisionsbedürfniß dieses Reglements zur Zeit nicht an- erkennen und muß daher die Interpellation in diesem Sinne beantworten. Sollten die Erfahrungen in Zukunft aber ein and:res Ergebniß zeitigen, so ist es selbstredenb, daß wir auf die Frage zurü- kommen. Wir werden gewiß {on im fiskalishen Interesse auf einem Boden mit allen denjenigen stehen, die verhüten wollen, daß den großen Exportmühlen mehr bonifiziert wird, als sie nah dem Gesetz beanspruchen können.

Auf Antrag des Freiherrn von Manteuffel tritt das Haus in die Besprechung der Jnterp- lation ein.

« General-Direktor der indirekten Steuern ‘Dr. F eb e ergänzt die

Ausführungen des Ministers nah der tehnischen Seite hin und be- tont namentli, daß das neue Regulativ die Kontrole wesentlih ver- befsert habe, indem es feststele, was gedoppeltes Mehl ift, Das Typenverfahren fei nicht geändert worden.

Herr von Graß bemeikt, daß nah den Ausführungen des Finanz-Ministers die Sache noch viel gefährlicher liege, als bisher angenommen worden sei. Kein verständiger Landwirth we1de gegen die Exportbonifikation sein. Die Schwierigkeit liege nur darin, daß man nit von vornherein die Frage s{charf präzisiert habe, in welcher Form die zollfreie Einfuhr gewährt werden müsse. So lange nicht Îlar sei, was eigentlich den Müllern vergütet werden foll und wie hoch der Werth der Einfuhr is, würden keine Typen helfen. Die Bonifikation müsse nur für den ausgeführten Rohstoff gezahlt werden. Mehl sei nur das, was einen bestimmten Prozentsaß reines Stärkemehl enthalte. Das gemishte Mebl entsprehe dieser Forde- rung nicht. Die großen Mühlen machten aber den kleinen Mühlen und den Landwirthen Konkurrenz und drückten den Preis, Es bestehe kein Zweifel, daß diese Verhältnisse fih noch verschlimmern würden, wenn man nicht bestimmte Kontrolvorschriften über das Rendement erlasse und die Müller verantwortlih dafür mache, daß ein bestimmter Prozentsaß von Stärkemehl bei der Analyse vorhanden ift. Dieser Nachweis sei leiht zu führen. Es würden ja jeßt {on Unter- sfuhungen auf Typen gemacht. Mit der Deklarationspflicht sei es aber nit allein gethan. Die falshe Deklaration müsse auch unter sehr strenge Strafe gestellt werden. Dieser Vorshlag würde aller- dings Lärm machen; aber ständen die Brenner nicht vor der Gefahr einer gewissen Vermögenskonfiékation ? Es müsse hiec entshieden Wandel geschaffen werden.

Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel:

Wir find ja alle darüber vollkommen einig, daß niht mehr Bonifikation gegeben werden foll, als das Gese es im Auge hat; ih glaube, hier denkt keiner daran, die Exportmühlen möglichst zu begünstigen über die Bestimmungen des Geseßes hinaus. Auf der anderen Seite erkennen die Herren Vorredner aber an, daß die Bonifikation von Mehl beim Export an sich nach unscrer gesammten Zollgeseßgebung und auf Grund des Bestandes des Shuhzzolls für Getreide nicht zu entbehren ift. Es kann ih deshalb nur um das Verfahren handeln: wie kann man rihtig feststellen, daß nah dem Gesey verfahren wird, daß nicht zu viel vergütet wird, welche Kon- trolen sind dafür möglih? Ich freue mi, daß jeßt Herr von Graß wenigstens einen bestimmten Vorschlag gemacht hat. Aehnlihe Vor- {läge sind in den länger als 10 Jahre fortdauernden Be- rathungen mit den größten Sachverständigen aus ganz Deutschland vielfa erwogen, und man hat sie immer als undurchführbar erachtet. Herr von Graß kommt auf ein weiter ausgebildetes Deklarations- system. Er sagt: jeder Müller soll genau deklarieren, wie viel Stärke in dem betreffenden Quantum zu exportierenden Mehbls enthalten ift, und das kann der Müller. Ih fürchte, das kann er niht. Das wäre eine Zumuthung, wenn da auf jede unrihtige Deklaration Strafe ge- stellt würde, die ungefähr dem Verbot des Exports von Mehl gleih- käme. Nun kann man ja sagen, es foll in jeder Mühle ein Chemiker angestellt werden. Der Chemiker kann sich auch irren. Was würde dann aber aus den kleinen Mühlen? Wir haben ja eine An- zahl von kleinen Mühlen in Deutschland, die auch ihrerseits nach Aufhebung des Identitätsnachweises Mehl exportieren. Sind fie in der Lage, einen solchen Chemiker sich zu halten? Jch glaube, mit einem folchen Vorshlag kommen wir auch nicht weit. Es ift mir aber erwünscht, daß wenigstens ein positiver Vorshlag gemacht ift. Ich werde denselben gern prüfen laffen, ich werde darliber Herrn Wittmack und andere Sachverständige noch mal hören, Ih bin ja im Ziele mit den Herren ganz einig; und da ein so guter Sahhkenner, wie Herr von Graß, einen solhen Vor- {lag mat, werde ih ihn eingehend prüfen laffen.

Herr von Graß, glaube ich, irrt sich darin, wenn er meint, daß durhschnittlich die großen Exportmühlen über die Intentionen des Gesetzes hinaus durch die Art der Bonifikation zu viel Vortheile er- hielten. Das woürde ja in Wahrheit thatsächlich eine Exportprämie sein. Nun aber is bemerkenswerth, daß der Export von Mehl in den letzten Jahren konftant abgenommen hat. Wir haben im Jahre

1894: 1 883 000 dz exportiert. Die Zahl is im Jahre 1895 ge- fallen auf 1667000, im Jahre 1896 auf 1499000; im Jahre 1897 iff der Export allerdings um eine Kleinig- keit gestiegen, aber doch nicht wieder auf den Betrag vom Jahre 1894, Wenn es wahr wäre, daß in der Art und Weise, wie dieses ganze System gehandhabt wird, eine Exportprämtie läge, so müßte man auch glavben, daß der Export ganz außerordentli gewachsen sein müßte, dann wäre das doch ein ganz ausgezeichnetes Geschäft, auf Grund einer Exportprämie zu handeln. JIch kann mir alfo niht denken und das is auch die Meinung der fahtechnisch bewanderten und die Sache thatsächlih handhabenden Zollbeamten —, daß die Gefahr wirkli vorliegt, daß die Exportmühlen zu viel vergütet bekämen, wenn das auch wohl in einem einzelnen Fall vorkommen kann. Aber, wie gesagt, ih werde Herrn von Graß in der Weise entgegen- kommen, daß ich seinen Vorschlag noch einmal durch Sachverständige eingehend prüfen lasse. Jh bleibe aber dabei stehen : überlegen wir wohl , wenn wir neue Bestimmungen treffen, welche den bererehtigten Export von Mehl schädigen (Graf von Mirbach : Das wollen wir ja garnicht !), ob wir auch nit der Landwirthschaft und den kleinen Mühlen Schaden thun. Das i} eine wohl zu überlegende Frage; auf diesem Gebiete darf man keinen Schritt thun, ohne sich der Konsequenzen ganz genau bewußt zu sein. Darüber werden die Herren mit uns einig sein, daß wir keine Bestimmungen treffen dürfen, welche zwar das nackte Recht, die nuda proprietas, den großen Mühlen laffen, aber sie thatsächlich durch Neglements in ihrem Betriebe derartig einzwängen, daß sie von diesem Recht keinen Gebrau machen können. Das will au Herr von Graß nicht.

Geheimer Kommerzien-Rath Fren el führt aus, daß die An- gaben des Interpellanten über die \[chlechte Zusammenseßung der Typen ih auf die Angaben der kleinen Müller tüßten, nicht auf die Berichte der Behörden. Diese Zeugnisse seien einseitig und daher mit großer Vorsicht aufzunehmen. Er kenne diese Dinge auch etnigermaßen und halte es für ein Märchen, daß fich trgend eine Exportmühle troß der staatlihen Zollkontrole widerrechtlihe Vortheile verschafft hätte. Auf Grund des neuen Regulativs würden nach Ansicht der Berliner Mühlea höhere Anforderungen gestellt als früher, und man wisse jeßt wenigstens, woran man sei, und könne ruhig arbeiten. Die vom Grafen Klinckowstroem vorçceshlagene Kontrole sei ebenso wenig durhführbar, wie andere Vorschläge, und würde den Grfolg haben, daß die großen Mühlen nur noch éxportieren, während fie bis jeßt 80 9/6 ihrer Proèukte im Inlande abseßten. Der Vorschlag des Herrn von Graß, Stärkemehl als Maßstab des Mehls zu nehmen, sei eben- falls niht durchführbar ; denn je nach dem Zweck des Mehls werde ein vershiedener Stärkegehalt verlangt, und geringeres Mebl werde keineswegs als Kleie betrachtet. Auch in stärkehaltigem Mehl könnten fehr viele Holzfasern vorhanden sein. Es sei au unrichtig, daß die Berliner Mühlen ten Vortheil, den der Export ihnen gewähre, zur Unterbieturg der kleinen Müßlen benußten.

Herr von Graß bestreitet, daß sih die Mühlen um den Inhalt des Korns nicht bekümmerten. Nicht auf die Höhe des Exports komme es an, sondern auf die unberehtigten Bortheile, die sich die Export- mühlen verschafften.

Nach einem Schlußwort des Grafen von Klincko0ow- stroem schlicßt die Besprechung der Jnterpellation. Damit ist diese Angelegenheit erledigt. /

Es folgt der mündliche Bericht der Eisenbahnkommission über Petitionen des Magistrats zu Hettstedt, sowie des Frei- herrn von Malgzahn-Roidin u. A. um schleunigste Wieder- herstellung eines Warnungssignals an der Ueberführung der Bahn Berlin—Blankénheim über die Gerbstedter Straße in Hettstedt.

Herr von Graß berichtet, daß sich inzwischen diese Petition erledigt hat. Das Haus nimmt davon Kenntniß.

Ueber den vom Hause der Abgeordneten zugegangenen Gesezentwurf, betreffend den Staatshaushalt (Komptabilitätsgeseß), berihtet Herr von Gerlach.

Die Finanzkommission s{lägt vor, dem Gesehentwurf in der vom Hause der Abgeordneten beschlossenen Fassung die verfassungsmäßige Zustimmung zu geben und ebenso der von jenem angenommenen Resolution zuzustimmen, welche die Aus- nahmen vorsieht, die hinsichtlich der Mittheilung der dem Staate zustehenden, aber niht zur Einziehung gelangten oder zurückerstatteten Einnahmen gemacht werden sollen. :

Das Haus tritt diesem Antrage bei; der Gesehentwurf wird en bloc angenommen.

Schluß nah 6 Uhr. Nächste Sißung unbestimmt.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperruugs- Maßregeln,

Nach der im Kaiserlihen Gesundheitsamt bearbeiteten Statiftik über die Verbreitung von Thierseuchen im Deutschen Reiche während des 4. Vierteljahres 1897 ift die Maul- und Klauenseuche in 17 936 Gehöften (gegen 5991 im 3. Vierteljahre) mit einem Gefammt- bestande von 260 544 Rindern (gegen 67 308), 208 558 Schafen (gegen 47 574), 3824 Ziegen (gegen 1184) und 90 071 Schweinen (gegen 20 233), zusammen 562 997 Thieren gegen 136 299 im 3. Vierteljahr auêgebrohen. Die Ausbrüche vertheilen sich auf: :

S L R 19 im 3. Vierteljahre,

79 Regierungs- 2c. Bezirke . , 72 Í Ï

S Mat S E S 415 ÿ S

4060 Gemeinden 0. e 7 1266 S

Gegenüber dem 3. Vierteljahr ist somit eine erheblihe Zunahme der Seuche zu verzeihnen. Weitaus am stärksten ergriffen war das südliche Deutschland, und hier besonders Bayern, Württemberg und das Ober-Elsaß, ;

Am Schluß des Berichtsvierteljahrs herrschte die Seuche in

T I a s «cdUit Ac E

74 Regierungs- 2c. Bezirken z DT: S f G ois 4 BDE ü 1992 Gemeinden x... . A GRE 25 4 M s os ¿i RBD i A

NRäumlich am f\tärksten verbreitet war die Seuche um dkese Zeit im Neckarkreise, in welhem 26,01 9/6 aller in diesem Bezirke vor- handenen Gemeinden verseucht waren; sodann im Ober-Elsaß 1D (9 im JIagstkreise (18,54 9/,) und im Herzogthum Oldenburg

15,97 9/0).

Egypten. Z Zufolge Beschlusses des tnternationalen Gesundheitsraths in Al-xandrien vom 20. d. M. ist das Pestreglement für Herkünfte aus Kurachee in Kraft geseßt worden.

Kalkutta, 29. April. (W. T. B.) Die Furcht vor der Pest nimmt hier zu. Eine Anzahl reiher Eingeborener s{chickt ihre Fa- milien fort. Die städtishe Verwaltung hat beschlossen, Ueberwachungs- Ausschüsse zu bilden. Es sind verschiedene verdächtige Neu-Grkran- kungen zur Anzeige gebraht worden. Ginige derselben haben einen tödtlihen Verlauf genommen.

„Vi 102.

Dritte Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 30. April

E U H R

1898.

1. Untersuhungs-Sachen.

2 I e ustellungen u. dergl.

3. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. 95. Verloosung 2c. von Werthpapieren.

1) Untersuhungs-Sachen. ]

[8301 Beschluß.

Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft wird gegen

1) Christian Ferdinand Oskar Schwarz, geboren 10. September 1872 zu Klein-Berge, leßter deutscher Wohnort Klein-Berge,

2) Häuslersohn Ernft Albert Guhl, geboren 24. Februar 1872 zu Cumlosen, leyter deutscher Wohnort Cumlosen,

3) Joachim Johann Friedrich Mäumann, geboren 18. Juli 1872 zu Krampfer, leßter deutsher Wohn- ort Krampfer,

4) Otto Friedrich Wilhelm Johann Wienecke, geboren 14. Juli 1872 zu Krampfer, leßter deutscher Wohnort Krampfer, j

5) Kellner Otto Hermann Friedrich Wilhelm Mund, geboren 30. Juni 1872 zu Lenzen, leßter deutsher Wohnort Lenzen,

6) Wilbelm Johann Carl Schröder, geboren K Iuli 1872 zu Lenzen, leßter deutsher Wohnort

enzen,

7) Gustav Ernst Julius Hase, geboren 29. Ok- tober 1872 zu Klein - Leppin, weiterer Wohn- oder Aufenthalt nit ermittelt,

8) Friedrich August Julius Wildhagen, geboren A März 1872 zu Lenzen, leßter deutsher Wohnort

enzen,

9) Joawdbim Wilhelm Au, geboren 21. Februar 1872 zu Perleberg, leßter deutscher Wohnort Perleberg,

10) Dito Hermann Martin Behn, geboren 18. April 1872 zu Perleberg, leßter ermittelter Aufenthalt Hamburg,

11) Ernst August Louis Berger de la Rivivre, geboren 7. März 1872 zu Perleberg, leßter deutscher Wohnort Perlebero,

12)“ Johann August Karl Pfeil, geboren 16. Juli 1872 zu Warnow, weiterer Wohnort oder Aufenthalt nicht ermittelt,

13) Wilhelm Georg Johann Peter Neumann, geboren 19. August 1872 zu Wittenberge, leßter deutscher Wohnort Wittenberge,

14) Johann Christian Heinrich Milatz, geboren 1. August 1872 zu Wolfshagen, leßter deutscher Wohnort Wolfshagen,

15) Emil Heinrich Wilhelm Eggert, geboren 20. August 1873 zu Baarz, leßter deutscher Wohnort Baarz,

16) Karl Friedri Johann Franz, geboren 9. April 1873 zu Baeck, weiterer Wohnort oder Aufenthalt nit ermittelt,

17) August Friedrich Wilhelm Puhft, geboren 22. Dezember 1873 zu Dallmin, leßter deutscher Wohnort Dallmin,

18) Wilhelm Carl Friedrich Cray, geboren 26. Oktober 1873 zu Gandow, leßter deutscher Wohnort Gandow,

19) August Wilhclm Friedrich Kälke, geboren 20 Dezember 1873 zu Gandow, leßter deutscher Wohnort Gandow.

20) Wilhelm Franz Eggert, geboren 26. Januar 1873 zu Güßliß, leßter ermittelter Aufenthalt Schnackenburg,

21) Arbeiter August Herms, geboren 4. April 1873 zu Havelberg, letzter ermittelter Aufenthalt Hamburg,

22) Theodor Franz Carl Wolf, geboren 20. Juli 1873 zu Havelberg, weiterer Wohnort oder Aufent- halt nicht ermittelt,

23) Wilhelm August Karl Kaelke alias Kölke, geboren 4. Mai 1873 zu Lenzen, leßter deutscher Wohnort Lenzen,

24) Ernst Gustav Ferdinand Franz Klinger, geboren 5. Juni 1873 zu Lenzen, letzter ermittelter Aufenthalt Lüneburg,

25) Franz Hermann Otto Karl Kenk, geboren 19. Oktober 1873 zu Lenzen, letzter deutsher Auf- enthalt Lenzen,

26) Arbeiter Friedri Hermann Carl Rof, ge- boren 23. September 1873 zu Lenzen, leßter deutscher Wohnort Lenzen,

27) Arbeiter Johann Wilhel:n Carl Albert Ernft Steiubiß, geboren 8. Dezember 1873 zu Lenzen, leßter deutscher Wohnort Lenzen,

28) Wilbelm Johann Gothan, geboren 28. No- vember 1873 zu Neuhof, leßter deutsher Wohnort Dergenthin,

29) Friedr ih Adolph Schult, geboren 19. Oktober 1873 zu Neuhof, leßter ermittelter Aufenthalt Dambeck,

30) Karl Albert Otto Brauer, geboren 18. Ok- tober 1873 zu Perleberg, leßter ermittelter Aufent- halt Altona,

31) August Hermann Karl Gulow, geboren 2. Januar 1873 zu Perleberg, leßter deutscher Wohnort Wittenberge, ;

32) Wilhelm Johann Köhler, geboren 17. März 1873 zu Perleberg, leßter deutsher Wohnort Brünkendorf,

33) Carl Heinrich Theodor Louis Berthold Schulz, geboren 30. November 1873 zu Perleberg, leßter deutscher Wohnort Perleberg, h

34) Wilhelm Friedrich Hermann Köhn, geboren 21. August 1873 zu Burghof-Putlißz, leßter deutscher Wohnort Burghof-Putlit,

35) Heinrih Jaap, geboren 13. Mat 1873 zu Neu-Sagast, lez1er deutscher Wohnort Nee,

36) Gustav Christian Geurich, geboren 11. Mai 1873 zu Seddin, leßter ermittelter Aufenthalt Perleberg, j j

37) Aibert Breddin, gebnren 13, Januar 1873 zu Ghollossene, weiterer Wohnort oder Aufenthalt nicht ermittelt,

38) Theodor Alwin Joachim Wendeborn, ge- boren 26. Juli 1873 zu Warnow, leßter deutscher Wohnort Wittenberge,

39) Friedri Wilhelm Meier, geboren 15. Ok-

Deffentlicher Anzeiger.

tober 1873 zu Wilsnack, lehter deutscher Wohnort Wilsnack, i

40) Bruno Wilhelm Otto Nikolaus Julius von Doms, geboren 26. Mai 1873 zu Wittenberge, weiterer Wohnort oder Aufenthalt nicht ecmittelt,

41) Seemann Hermann Carl Gottfried Pause, geboren 7. Dezember 1873 zu Wittenberge, leßter deutsher Wohnort Wittenberge,

42) Emil August Joseph Schüler , geboren 95. Mat 1873 zu Wittenberge, weiterer Wohnort oder Aufenthalt nicht ermittelt, is

43) Adolph Karl Gamelin, geboren 13, Sep- tember 1874 zu Dallmin, leßter deutscher Wohnort Dallmin,

44) Ernst August Emil Jhloff, geboren 15. Ja- nuar 1874 zu Havelberg, leyter deutscher Wohnort Havelberg,

45) Robert Friedrih Schmidtmaunn, geboren 7. Oktober 1874 zu Havelberg, leyter deutscher Wohnort Havelberg, ; |

46) Karl Friedrih August Schmidt, geboren 18. Dezember 1874 zu Havelberg, leßter deutscher Wohnort Havelberg,

47) Karl Friedrih August Maier geboren 3. November 1874 zu Lenzen, weiterer Wohnort oder Aufenthalt nicht ermittelt,

48) August Friedrih Heinrih Nienkerk, geboren 27. Februar 1874 zu Putlitz, leßter deutscher Wohn- ort Putlitz,

49) Wilhelm Carl August Gaede, geboren 29. Juni 1874 zu Unbesandten, leßter deutscher Wohnort Unbéefandten,

50)- Friedrich Wilhelm Ferdinand Robert Sauer, geboren 29. September 1874 zu Unbesfandten, leßter deutscher Wohnort Unbefsandten,

51) Wilßelm Foachim Heinrih Eickhof, geboren 19. September 1875 zu Baarz, leßter deutscher Wohnort Baarz,

52) Heinrich Eggert, geboren 28. Juni 1875 zu Gülitz, leßter deuisher Wohnort Schnadckenburg,

53) Wilhelm Georg Heinrih Fehrmaun, geboren 12. März 1875 zu Kietz, leßter deutsher Wohnort Kieß,

54) Heinrih Friedrich Carl Schröder, geboren 8 September 1875 zu Lenzen, leßter deutsher Wohn- ort Lenzen,

55) Otto Adolph Friedrich Wieneecke, geboren 2. Oktober 1875 zu Groß-Leppin, leßter deutscher Wohnort Groß: Welle,

56) Iohannes Adolph Friedrih Frahur, aeboren 6. April 1875 zu Perleberg, leßter deutsher Wohn- ort Perleberg,

57) Otto Heinri Joachim Lembke, geboren 1. Oktober 1875 zu Putlitz-Philippshof, leßter deutscher Wohnort Mahblow,

58) Hermann Johann Friedrih Hinz, geboren 26. Januar 1875 zu Nee, leßter ermittelter Auf- enthalt Hamburg,

09) Friedrich Wilhelm Albert Klett, geboren 22. September 1875 zu Nühstädt, leßter deutscher Wohnort Rühstädt,

60) Wilhelm Ludwig Hektor Bull, geboren 22. September 1875 zu Alt-Sagast, leßter deutscher Wohnort Suckow,

61) Hermann Fricdrih Ferdinand Peter, geboren 12, Februar 1875 zu Schilde, leßter deutscher Wohn- ort Wittenberge,

62) Wilhelm Heinrichßh August Steh, geboren 19. September 1875 zu Verbißy, letzter deutscher Wohnort Gandoro,

63) Holzpantoffelmaher Gustav Karl Franz Neu- maun, geboren 19. September 1875 zu Wilsnack, leßter deutsher Wohnort Wilsnack,

64) Kommis Ernst Julius Hoppe, geboren 25. November 1875 zu Wittenberge, leßter ermittelter Aufenthalt Hamburg,

65) Scchlofser Carl Friedri Bunchreuter, geboren 11. April 1871 zu Niga, leßter ermittelter Aufent- halt Ilgezeem, ,

66) Schlosser Johann Christian Friedrich Otto Prahl, geboren 15. August 1875 zu Mütlig, leßter deutsher Wohnort Göricke,

welhe hinreihend verdächtig ersheinen, in noch niht rechtsverjährter Zeit als Wehrpflichtige in der Absiht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß entweder das Bundesgebiet verlassen zu haben oder nach erreihtem militärpflihtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebieis aufgehalten zu haben, Vergehen gegen § 140 Nr. 1 St.-G.-B. die Untersuhung vor der Strafkammer des Königlichen Landgerichts hierselb eröffnet. Gleichzeitig wird das im Deutschen Reich befindlihe Vermögen der Angeschuldigten auf Grund des § 140 St.-G.-B, leßter Absay und des § 326 St.-P.-O. mit Beschlag belegt.

Neu-Ruvpin, den 22. April 1898.

Königliches Landgeriht. Strafkammer II….

Dr. Schleußner. Grodzicki. Wölbling.

Jn der Strafsache gegen den Kaufmannslehrling Meyer Kausmann, geb. zu Lösnih bei Bernkastel am 4. November 1877, mosaisch, ohne bekannten Aufenthalt, wegen Verleßung der Wehrpflicht, wird, da der Angeschuldigte des Vergehens gegen § 140 Absay 1 Nr. 1 des Strafgeseßbuchs beschuldigt ift, auf Grund der §8 480, 325, 326 der Strafprozeß- ordnung zur Veckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens das im Deutschen Reich be- findlihe Vermögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt und verordnet, daß dieser Beschluß dur den Deutschen Reichs-Anzeiger veröffentlicht werde.

Koblenz, den 20. April 1898. [8302]

Königliches Landgericht, Strafkammer.

(gez.) Kluth. Niemeyer. Rolshoven.

Beglaubigt: (L. 8.) Dahmen, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

§8. Kommandit-Gesellshaften auf Aktien u. Aktien-Besellsch.

2) Aufgebote, Zustellungen S und dergl.

In Sacwen, betreffend die Zwangsversteigerung des zum Nachlasse des Produktentändlers Christoph Gäthke zu Dömitz gehörigen Wohnhauses Nr. 100 zu Dömitz ift zur Abnahme der Rechnung des Sequesters, zur Grklärung über den Theilungsplan, sowie zur Bornahme der Vertheilung Termin auf Sonn-

abend, den 25, Juni 1898, Vormittags |

10 Uhr, bestimmt. Der Theilungsplan und die Rechnung des Sequesters werden vom 1. Juni 1898

an zur Einsicht der Betheiligten auf der Gerichts- :

schreiberei niedergelegt sein. Dömitz, den 25. April 1898. Großherzogliches Amtsgericht.

[8173]

In der Zwangsvollstreckungssache des Gastwirths Carl Mennecke in -Helmftedt, Klägers, wider 1) den Bierhändler Otto Lüthge, 2) dessen Ehefrau, ver- wittwet gewesene Bollmann, in Helmstedt, Beklagte, wegen Forderung, werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen unter Angabe des Betrages an Kapital, Zinsen, Kosten und Nebenforderungen binnen zwei Wochen bei Vermeidung des Aus\chlusses hier anzumelden. Zur Erklärung über den Vertheilungs- plan, sowie zur Vertheilung der Kaufgelder wird

Termin auf den 7. Juni 1898, Morgens '

107 Uhr, vor dem unterzeihneten Amtsgerichte an- beraumt, wozu die Betheiligten und der Ersteher hier- mit vorgeladen werden. Helmstedt, den 14. April 1898. Herzogliches Amtsgericht. Kruse.

[7636]

In Sachen, betreffend die Zwangéverfteigerung des dem Erbpächter J. Oemig, früher zu Schwaan, gehörigen Ackerstücks Nr. 2348 im Hasselbergshlage hierselbst, bat das Großherzcglihe Amtsgeriht zur Abnahme der Rechnung des Sequesters, zur Erklärung über den Theilungsplan, fowie zur Vornahme der Vertheilung Termin auf Montag, den 16, Mai 1898, Vormittags 117 Uhr, Zimmer Nr. 2, bestimmt. Der Theilungéplan und die Rechnung des Sequesters werden von heute an zur Einsicht der Betheiligten auf der Gerichtsschreiberei, Abtheilung für Zwangs- volistreckungen und Konkurse, niedergelegt sein.

Schwaan, den 26. April 1898.

__ Dewerth, Gerichtsschreiber des Großherzogl. Mecklenburg-Schwerinschen Amtsgerichts.

[38487] Aufgebot.

Die nachstehend genannten Antragsteller haben wegen der bet eines jeden Namen verzeihneten Werth- papiere das Aufgebot beantragt:

1) Herr Frit Matthias, Zahnartist, in Leipzig, wegen des vom K. S. Staate übernommenen 4 9/0 Schuldscheins der Anleihe der vormal. Leipzig-Dresdner Gifenbahn. Compagnie vom 1. März 1866 Litt. A. Serie 52 Nr. 2558 über 100 Thaler,

2) Herr Bernhard Alwin Zimmermann, Oekonom, in Groißsh bei Pegau wegen der K. S. 34 % Staatsschuldenkassensheine vom Jahre 1867 Serie 1 Nr. 8937 über 1500 A und Serie Il Nr. 43166 über 300 Æ,

3) Herr Mühlenbesißer Friedrißh Bruno Hamisch in Hütten wegen des K. S. 3F 9% Staatsschulden- fassensheins vom Jahre 1867 Serie T Nr. 11084 über 1500 M,

4) Frau Friederike verebel. Kaps, geb. Künzel, in Gruna, wegen des K. S. 3F 9/0, vormals 4 9%, Staatéschuldenkassensheins der vereinigten Anleihen von den Jahren 1852/68 Serie II1 Nr. 142592 über 100 Thaler, j

5) Fräulein Anna Elise Bretschneider in Leipzig wegen des K. S. 32 9/0, vormals 49/9, dergl. der- selben Anleißhen Serie 11 Nr. 147640 über 100 Thaler, L :

6) Herr Gutsbesißer Ernst Louis Gießner in Euliß bei Lommaßsh wegen des K. S. 32 9%, vor- mals 4 9/6, dergl. derselben Anleihen Serie I Nr. 32197 über 500 Thaler,

7) Herr Gutsbesißer Friedri August Künzel in NReinódorf bei Zwickau wegen der K. S. 3F 9%, vormals 49/9, dergl. derselben Anleihen Serie I Nr. 3599 und 38223 über je 500 Thaler,

8) Herr Wagenfederfabrikant Paul Engelmann in Leipzig wegen der K. S. 33 9/%, vormals 4 9%, dergl. derselben Anleihen Serie I1 Nr. 77907, 78109 und 87416 über je 100 Thaler,

9) Frau Auguste Jda Louise verehel. Fink, geb. Letius, bier, in ererbten bez. abgetretenen Rechten der weil. Frau Marie Louise Emilie verw. Letius, geb. Zimmer, wegen der K. S. 3F 9/0, vormals 4 9%, dergl. derselben Anleihen Serie II Nr. 23793 und 120420 über je 100 Thaler,

10) Frau Johanne Rahele verw. Franz, geb. Hartmann, in Lichtenberg bei Zittau wegen der K. S. 34 0/0, vormals 4 9%/o, dergl. derselben Anleihen Serie 11 Nr. 29358, 55068, 126765 und 133065 über je 100 Thaler,

11) Herr Hugo Bredemann, Wagerlaierer hier, und Genossen, in abgetretenen Rechten der weil. Marie Juliane ledige Braune genannt Kober, wegen der K. S. 3} 9/0, vormals 4 9/0, dergl. derselben An- leihen Serie Il Nr. 2608 und 21154 über je 100 Thaler, und wegen des K. S. Andrentenbriels Iátt. C. Nr. 23877 über 300 #,

12) Herr Kaufmann Paul Franz Karrex in Son- dershaufen wegen der auf seinen Namen ausgestellten En Nr. 40 168 der Basler Lebens-Versicherungs-

esellshaft in Basel vem 15. Mai 1885 mit Nach-

7. Erwerbs- und Wirthschafts-Genofsenschaften. 8. Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten.

9. Bank-Ausroeise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen,

trag vom 21. Mai 1890 über 6900 #4, vormals 30000 M,

13) Herr Kaufmann Raphael Berkowit hier wegen des von der Reichsbankstelle zu Dresden unterm 7. Oktober 1895 auf feinen Namen ausge- itellten Pfandscheins Nr. 2886 über 2300 4 Dar- lehn auf 3100 A Werthpapiere.

Die Inhaber der vorgenannten Werthpapiere und Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den D. Juli 1898, Nachmittags ¿L Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Lothringercstraße 1, T, Zimmer 431, anberaumten Aufgebotsterinine ibre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er- folgen wird.

i Dresden, am 15. September 1897.

j _Königliches Amtsgericht. Abtheilung 1 c.

¡ Bekannt gemacht dur den Gerichtsschreiber : j Sekretär Schieblich.

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; [70457] _Das Königl. Amtsgericht Straubing hat mit { Beschluß vom 22. Januar 1898 folgendes Aufgebot erlassen: Der Häusëlerstohter Maria Eigeusftetter, ! nun vereheliht an den Gütler Foßhann Wolf in | Pillnach, ist ein auf ihren Mädchennamen ausgestellter Schuldichein der K. Filialbank Straubing Nr. 58297 | über 50 Gulden vom 10. Februar 1873; dem | Baumeister und Hausbesißer Josef Breindl in Straubing ein Depositenshein derselben Bank Nr. 251 K. Nr. 14801 vom 26. März 1896 über : ein hinterlegtes Werthpacket ohne Werthangabe; : dem am 16. Dezember 1884 verstorbenen Zimmer- ¡ mann Iohann Santl von Scssau cin Schuldschein i der nämlichen Bank Nr. 39554 vom 29. Mai 1884 | über 100 G zu Verlust gegangen. Die drei Ur- j Tunden sind auf den Namen der Genannten aus- | gestelt. Auf Anirag der Maria Eigenstetter, { verehel. Wolf, des Iosef Breindl und des Rechts- { anwaltes Segl als Bevollmächtigten der am Rück- ¡ lasse des Johann Santl als Miterbin betheiligten | Taglöhnersfrau Anna Groß in Straubing, erwähnte | Urkunde für kraftlos zu erklären, wird Aufgebots- { termin auf Montag, 19, September 1898, i Vormittags Uhr, im diesgerichtlihen Sißung3- | zimmer Nr. 6, bestimmt und werden die unbekannten j Inhaber der erwähnten Urkunden aufgefordert, | spätestens im Aufgebotstermine ihre Rehte bei dem | Gerichte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, j indem sonst deren Kraftloserklärung erfolgen wird. i Straubing, den 24. Januar 1898. | Der K. Gerichtsschreiber: (L. 8.) Zrenner, Sekretär.

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| [7740] Aufgebot.

Nachstehende von der Germania, Lebensversihzrungs- Aktien-Gesellshaft zu Stettin, ausgestellte Urkunden : Und zwar: | ; I. Policen: | 1) Nr. 207 549 über 100 Thaler vom 18. Januar | 1870 für Frau Emilie Poschwald, geb. Kraft, zu Marggerabowa,

2) Nr. 488 657 über 1500 A vom 23. Mai 1894 für Frau Katharine Wille, geb. Gauer, zu Magde- burg-Sudenburg,

3) Nr. 440 652 über 1000 Gulden Oe.-W. vom 7. November 1888 für den Werksarbeiter der Alpinen | Montauge ga in Donawiy Florian Neuwirth zu Leoven,

4) Nr. 233 185 über 300 Thaler vom 13. Dezember 1872 für den Tischler Christian Friedrih Wilhelm Schuhmacher zu Grabow a. O. und seine Ehefrau Bertha Franziska Friederike Schuhmacher, geb. Marquardt, daselbft,

5) Nr. 89 880 über 300 (G vom 22. Oktober 1874 für den Tis{ler Christian Friedri} Wilhelm Schu- macher zu Grabow a. O.,

6) Nr. 433 967 über 1000 (A vom 6. Januar 1888 für den Kürschnermeister Franz Trinczek zu Berlin,

7) Nr. 218 392 über 500 Thaler vom 16. Juni 1871 für den Instrumentenmaher Johann Martin IJenter zu Schleswig.

1T. Depositalscheine :

1) vom 20. Dezember 1894 zur Police Nr. 230012 vom 15. August 1872 für Karl Alexander Krebs,

2) vom 27. November 1876 zur Police Nr. 56 061 vom 30. Juli 1864 für den Schuhmacher Peter Letschert zu Wiesbaden,

3) vom 8. Februar 1897 zur Police Nr. 479 566 vom 15. April 1893 für den Fabrikbeamten Anton Kern zu Prag,

4) vom 30. Mai 1889 zur Police Nr. 189 499 vom 27. Dezember 1868 für Johann Pawlowsky und Frau,

5) vom 31. März 1897 zur Police Nr. 328 009 vom 10. Februar 1881 für Frau Wilhelmine Adlers- berg, geb. König, zu Ansbach,

ITL. das Sterbekassenbuch Nr. 304852 über 50 Thaler vom 6. Oktober 1873 für Frau Henriette Emilie Machoy, geb. Schulze, zu Moabit,

sind angeblich verloren gegangen und es ift deren Aufgebot und zwar :

zu 11 von der Glaferwittwe Emilie Poschwald, geb. Kraft, zu Marggrabowa,

zu 12 von der Frau Katharine Wille, geb. Gauer, in Magdeburg: Sudenburg, vertreten durch den Justizs Nath Freude zu Stettin,

zu 13 von dem Werksarbeiter der Alpinen Montans- gesellshaft in Donawit Florian Neuwirth in Leoben, vertreten durch den Justiz-Rath Freude zu Stettin

zu 14 u. 5 von den Tischler Christian Friedrich Wilhelm Schuhmacher’schen Eheleuten zu Gra- bow a. D.,

A von dem Kürshnermeister Franz Trinczek zun Berlin,

zu 1? von der Wittwe des verstorbenen Stadt-

raths Martin Jenter, geb. Eicke, in Schleswig,

zu IT1 von dem Kaufmann Karl Krebs zu Niedets

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