1826 / 15 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 18 Jan 1826 18:00:01 GMT) scan diff

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Maaßregeln unentgeldlih aufgenommen werden jollen.

, Wagen mit Leuten und Militaireffekten nah dem Helder,

Nichter Dorfgemeinden uud allen Unseren Unrertha- / nen, geistlien und -welilihen Standes, Unseren Gruß

St. verwandt; der Unterhalt derselben in den Englischen Gefängnissen würde ihm wekigstens dreimal so viel ge: fostet haben und dabei hâtte es“doch nicht die Freude

gehabt, Menschen, die größtentheils zur Hefe der mensch-

lichen Geselischaft gehörten, in nüßlihe Bürger umges- wandelt zu sehen. - Ein Herr August Day zu Philadelphia hat einen Ofen erfunden, welcher der Berechnung zu Folge ein Zimmer einen ganzen Tag warm erhalten kann, und wozu nur sehr wenig Steinkohlen erforderlich sind, „Der Ofen ist von kleiner Statur, und gleicht einem umge- kehrten Kegel, auf einem Roste liegen die Kohlen, Eine Wasserpfanne, welche Unter den an der Spiße ange- brachten Oeffnungen ihren Plalz hat, giebt den nöôttigen Dampf her, welchzer, durch die glühenden Kohlen gehend, sih auflösen, und jene mächtige Hiße erzeugen - soll „adie man durch“ die Flammen von gemischtem Sauer so/ Wasserstoff- Gas hervorbringt. Der Ofendeckel isk an einem beweglichen Durchschnitte der Röhre befestigt, und fann durch eine zweémäßige Vorrichtung auf und niedergelasscn werden, um das Feuer zu reguliren, Die Hiße ist so gewaltig, daß eine fleine in den Ofen ge- worfene Wassermenge sogleich aufgelöst, und dadurch die Verbrennung der wesentlichen Theile bewirkt wird, Be- kannt ist die Anwendung des Wassers in den Feueressen der Schmiede zur Verstärkung der Glut. És befiadet slch im hiesigen Bankgebände eine höchst merkwürdige Uhr. Auf nicht wêéuiger als 16 Zifferbläc:- tern, die sich an den Wänden der vershiedénen Amts- stuben befinden, wird die Zeit angedeuter. Die Verbin. dung zwischen dem Uhrwerke und den 16 Ze:gern wird durch eine Menge von Metallstäben bewerkstelligt, die zusammen 700 Fuß lang sind und 600 Pfd. wiegen. Das größte Gewicht dieser Uhr, welhe wöchentlich nur zwei mal aufgezogen wird, is] ‘350 Pfd: [hwer. Coùsols 822, auf Abrechnung ‘822. S 18 Brüssel, 12. Januar, Die Regietung des Brüs seler Bezirks hat deu Einwohnern desselben bekannt ge; macht „- daß ein Herr Triest in Ghent eine Erziehungs; anstalr für Taubstumme beiderlei Geschlechts errichtet hat, und daß die Taubstummen der armen Classe, in ‘Folge der von den wohlthätigen Anstalten - getroffenen

Am 4. d. Monats sind aus Amsterdam ungefähr. 20

um. nah Ostindien ‘eingeshiffe zu werden, abgegangen, * Von den, nach Angabe der englishen Zeitungen, in Java neuerdings ausgebrochenen Unruhen hat “kian bis jeßt hier keine ditefte Nachrichren erhalten. ¿ 2 In Rotterdam sind. vom 2. bis zum 7. Januar wit der 5 Menschen an natürlichen Blattérun „gestvbben,. wodurch die Anzahl “deSseit- dem neuen Ausbülcht Va ser Epidemie geskorbeneti Menschen auf 115 gedthsen; E. Hambürg, 13. Jautiar. Die Elbe“ist ‘bis *Blans fenese mit Eis bedeckt. % Mäy hat ‘versucht „mit be; spaunteh Schlitjep von hter gch* Altona zw fahten, aber der Versuch gift Hliata: äßgelaufen. Gestern ist námlih ein Séfktten auf dem HGise zzvischen dem Ham- burgerberge Ü Altona -singebro§en, die darin S16en- den sind gerettet worden, abeër das Pferd ist ertrunfen. Indeß werden schon Güter mittelst bespannter Schlit- ten vom Grasbrock dutch ven Reiherstieg nah Harburg befördert; doch soll auch da ‘das ‘Eis an einigen Stel- len nicht ficher sein. 04 Côthen, 14. Januar. hâlt heute folgendes : Von Gortes Gnaden Wir Friedrich Ferdinand, sou- verainer regierender Herzog zu Anhalt 2c. l Entbiere&i Allen und Jeden Unserer getreuen Va-

Die hiesige Zeitung ent-

und Gnade’ zuvor! Und fügew“ ihnen hiermit zu wissen, daß Wir tin Gemeinschaft mit Unserer vielgeljebten Ge, tnah{în und Frau, der Durchlauchtigsten" Hextzogin Jü; lie zu Anhalt , “Liebden , am 24. October vergangenen Jahres in Paris zur rômiseh - katholisch - apostol: [cen Kirche zurückgefegrt sind.

Wir verdinden hiermit die Erklärung, daß Wir die Rechte und “Freiheiten Unserer protestantischen Unter, thanen, wie bisher, erhalten und beshüßen, auch icht ‘aufhóren werden, für das Glück und die Wohlfahrt Unseres Landes nach Kräften zu sorgen,

Wir wollen hierdurch und durch Unser tägliches in brünstiges Gebet Uns“ und Unsere getreuen Unterthay nen: Tem Schuß und der Guade Gottes, des Lenkers und Erhalcers der Fürsten und Völker, demüthigst env pfehlen.

So geschehen und gegeben in Unserer Herzoglichen

Residenzstadt Côthen, am 13. Januar im Jahre nach Christi [Unseres Herrn Geburt: 1826 und Unserer Re gierung im achten, : (gez.) Ferèinand. : Wien, 11. Jan. Se. K. K. apostokishe Majestät haben dem bei allerhöchstihrer Gesandtschaft am Königl, Preußischen Hofe angestellten Grafen Wilderich Eduard v. Ee die K. K. Kämmererswärde zu verleihen geruhr.

Im Jahre 1825 starben hieselbst (mit Ausnahme der Kinder unter Einem Jahre) in Allem 67583 Perso nen, und zwar: Im Januar 631, im Februar 629, im Márz 742, im April 668, im May 622, im Juny 547, im July. 447, im August 468, im September 412, im Octover 501, im November 534, im December 552.

Die größte Sterblichkeit (742) fiel den März; die geringste (412) in den September. Jm Durchschnitt fatnen neunzeyn Sterbefälle auf jeden Tag. Die Zahl det verstorbenen Kinder von Einem bis zehn Jahre de- trig 663, von denen die meisten (76) im Januar, dit ibenigsten (34) im July starben. Personen, welche ein Greisenalter von mehr als. 76 Jahren erreichten, zählte mau 1005 (also beinahe den sechsten Theil aller Verstors benen). Von diesen gehörten 481 dem männlichen, 524 dem weiblihen Geschlechte an. 'Drei Personen, eine Mann6- und zivei Frauenspersonen , erreichten das sel- tene Alter von hundert Jahren. Die größte Verhee: rung richteten in diesem Jahre die Lungenfkrankheiten an, Durch verschiedene Zufälle famen - 264 Personen ums Leben. An den Pocken starben 36 Menschen, Ín der Klagenfurtst Zeitung lies man: Es ver- dient unter den Anomalien ‘des ‘dießjährigen Winters, und als etwas für die Gegend von Klagenfurt c! üngewöhnliches angemerfket zu ‘werden, daß am 1. “i; nuar Gänseblümchen, blüheude Nesseln, das Lamiuna Purpureum, die urtica urêus; die Schafgarbe u. a. 1. in voller Frische auf freiem Felde getroffen wurder, ‘und daß in offenen Gartenbeeten Stée¡mütterchen, Rin gelöólumen und Märzenveilchèn , - also Kinder der Flor mit welchen uns die ‘liebliche Mutter fonst nur i Herbste oder im ersten Frühlinige zu bescheuken pfleg! in aller Schönheit blähen, Wäre unser Dunsikreis vo züglich in! ‘diesem: Winter nicht so sehr mit Nebeln e füllt, daß" nur ‘selten einige tnatten Sottiensttahl- durchdriugen können „, so würden auch wir die Veget:- tion im vollen Grade, vielleicht auch blühende Bäunm: was ebeù fein Glück wäre, besißen. Ueberhaupt is u! ser jebiger Winter in mehr als einer Beziehung jene der Südländer ähnlich, und“ der. so lange andauernde Südwestwind scheine uns ein ganz andetes Clima geg: den zu haben. 4 Türkei. Ein Privatschreiben «aus Triest vom 2. Januar (in der allgemeinen Zeitung) ‘meldet: Die

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sallen , Rittergutsbesißer , Magisträte, Büraerschaft, | neuesten Berichte aus Corfu! vom 24. Dec. lauten fori

während günstig für die Griechen. Ein vou Jbrahin

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Pascha nach Korinth abgesehickter Heerhäufen von 300

| mehre Regièruugsbezirke der Provinz eingerihtere Jn- | stiture, mit der Befugniß, deren specielle Verwaltung

} Justitut belegen; die Sicherheits : Anstalten, welche sch

| Sanitäts - Austalten 2c. Pläne zu neuen. Anlagen, Mes-

sle die Grenzen eines Regier. Bezirks überschreiten; die | Verh o-ndlungen wit den- commandirenden Generalen in jallen Gegenständen, welche das ganze Armee-Corps- be- h treffe! Die Wahrnehmung des juris circa sacra- (Ga- [tholicorumn Und die Aufsicht auf- die Censur. Als

| Stellsertreter der obersten Staats - Behörden sind die Ober Präsidenten die nächste Jnstanz bei Conflicten der

Jwalt1196, Angelegenheiten verordneren besondereu Be-

außerordentlichen Ereignissen augenblickliche Anerduun-

gen zu treffen, desgleichen bei eingetretenen Kriege und F vorhandener Kriegsgefaßr fúr die Provinz, bis zu et- F vanigen anderweiten XNnorduungen , die gesammte Ci j verwaltung zu überneßmen, Aus besonderen Rück- |

Mann ist am 7. Dec. bei, Korinth von den Griechen ge- shlagen und größtentheils aufgerieben wörden. Die ent- scheidendeu Ereignisse bei Salona, von wo die Türken wie Zurücflassung aller Artillerie und Munition ver- trieben wurden läßhmen die Operationen gegen Misso lunghi, indem det Seraskier Reschid Pascha, im Rücken bedroht, kaum über die Hälfce seiner durch Desertion sehr ge|chwächten Armee verfügen fann. Der Kapudan Pascha, der zwischen Patras und Missolunghi hin und her freugt trie dessen ungeachtet Anstalten zu einem neue Sturm. Herr, Stratford Canning wird von dem englischen im. Archipel stationirten Geschwader bis an die Dardanellen begleitet werden. Die Griechen schmeicheln sich, daßer sich. zu ihren Gunsten in Kon- stantinopel verwenden werde. Kaiser Alexauders Tod war úber Konstantinopel bereits am 19. Dec. (?) in Corfu befannt.,

(NB, “Die Pariser Blätter sind ausgeblieben.)

Gi pin d:

Berlim, Durch die in dem vorgestern erschiene nen ersten diesjährigen Stück der Geseßjammlung für die Köntal. preußischen Staaten enthaltene Justruction für die Ober-Prásidenten ist, Unter Aufhebung der ih: nen unterm 23. Oct. 41817 ertheilten Jistruction, im Wesentlichen Folgeades festzeseht: Der Wirkungskreis der Ober - Präsidenten in don ihuen änvertrauten Pro- vinzen umfaßt 1) die eigene Verwaltung ‘aller derjeni: gen Angelegenheiten, welche nicht nur die Gesammtheit derGProvinzen betrefsen, sondern die sich auch nur über. den Bereich einer Regierung hinaus erstrecken. 2) Die Oberaufsicht auf die Verwaltung der Regierungen, der Provinzial-Steuer- Directionen, wo dergleichen bestehen, und der General - Commissionen zur Regulirung dec guteherrlich : bäuerlihen Verhältnisse; und 3) die Stell vertretung der obersten Staatsbehörden in besonderem Auftrage und bei außerordentlicher Veranlassung. Jn Beziehung auf die zu 1) bemerkten Angelegenheiten bil- den die Ober-Präsidenten die unmittelbare Jnstanz, und die betreffenden Provinzialbehörden sind ‘ihre Or- gane. Insbesondere gehören dazu: alle ständischen Angelegenheiten, so wie diejenigen, bei welchen eine ständische Mitwirkung eintritt; alle öffentlichen, für

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dot Regierung zu ‘delegiren in ‘deren Bezirk ein solches auf mehr als einan Regierungsbezirk erstreckéen , als:

liorationen, Steom- und, Kunststraßenbauten, insofern

Regi ungen unter s{ch und mit den für andere Ver-

hörde; sie slad auch ermächtigt und verpflichtet, bei

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[sichten sind überdem den Ober -Präsidenten noch mehs rere einzelne Verwaltungsgegenstände. überwiesen , unter anderen namentlih die Entscheidung în allen Commus- nal - Angelegenheiten, sofern es nicht auf die Beseßung der Oberbürgermeister - Stellen in den großen Städten, oder auf die Frage anfommt, ob durch die von den Gemeinden beabsichtigte Aufbrinzgungsweise der Ge- meindebedürfnisse dem Steuer - Juteresse des Staats Nachtheil geschehe; ferner die Concessionea zur Anle- gung neuer Apothefen , die Bewilligung von Kram- und Viehmärkten; die vom Staate zu ertheilende Ge- nehmigung für die Gründung neuer und die Erweite- rung, Umänderung, Einschränkung oder -Aufhebung schon bestehender gemeinnüßiger Anstalten; die Genkhs migung zur Auschreibung dffentlicher" Collecten in den einzeluen Regierungsbezirken, jedoch mit Ausnahme der Kirchen - Collecte.

In den Provinzial-Consistorien, Schule und Me- dicial-Coll:gien haben, die Ober - Präsidenten den Vor- sib und die Leitung der Geschäfte; in der Regel ist der Ober ‘Präsident auch zugleih Präsident derjenigen Re- gierung, weiche an seinem Wohnorte izren Siß hat.

Die Oder-Präsidenten sind dem Staats: Ministerís und jedem einzelnen Staats: Míénister für dessen Wir- fungösfreis untergeordnet und verpflichtet, die besonderen Aufträge derselben zu vollziehen.

Nach der ‘in demselben Stücke der Geseßsamm- lung enthaltenen Allerhöchsten Kabinets - Ordre vom 31. Decewber 1825 wegen einer Abänderung in der bishe“ rigen Organisation der Provénzial-Verwaltungsbehdrden, bleibt für die Geschäftsführung der Consistorien“ die Dienstinstrufcion vom 23. Oftober 1817 mit folgend2n Adánderungeir: das Kollegium theilt sich in zwei Ab- theilungen; die eine bearbeitet unter dem Namen: Konsistorium, die evangelischen geistlihen Sachen, und die andere unter dem Namen: Provinzial-Schul-Kolle- gium, die dem Kollegium durch jene Dienstinstruktiou

Tüberwiesenen Unterrichts - Angelegenheiten; dem Ober-

Präsidenten wird úberlassen, die Mitglieder, mit Berück- sichtigung ihrer persönlichen Quatkification, zu deu Ar- beiten der einen oder der andern, oder beider Abthei- lungen zuzuziehen, Den Konsistorien wird außer dez

ren Ortdination übertragen. Die - Vorschrift des §. 2. Abschnitt 4. wird aufgehoben. Jedoch dürfen die Re- gierungen voF außerhalb Landes, ‘Geisilihe nur mt Genehmigung des Ministerii anstellen; wenn dag; geh Privatpatrone von außerhalFLandes héêr- Geistliche vo- ciren, so mússen dieselben, ehe dereu Bestätigung erfolgt, vom. Konsistorio zur Verwaltung einér geistlihen Stelle im Stats Zür. geignet ergchret worden jein. Bei Erledi- gung vou lSUperintendenturen Wen sich die Regierun- gen über“ deren Wiedgrbesebung, ‘utachtlichh gegeu das Kousistöfium zu? außern, wéleheïa, dex Vorschläg hierüber bei, del vorgeseßten Müristerz F wie die Cinführung der Superintendenten veSleibsez#Die Berichte dez Re- gierungen ‘über Veränttotngudeh desbeheudewr, oder über die Einführung *neuer Stolgebührentaxéätian das vor- geseßte Ministerium, gehe» durch die Konststorien zur Beisúgung thres Gutachtens. - Die Zusammenziehung und Vertheilung von Parechien, so. wie die Umpfarrung von Ortschaften, kann von den Regierungen nur. unter Genehmigung des Konsistorii angeordnet werden. Dis Bestimmungen der §6. 3. und 4. der Dienstinstruftion úber die Wahrnehmung des juris circa sacra der“ rd?

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| misch-katholischen Kirche finden für die Konfistorien, ls

evangelisch-geistliche- Behörden, weiter keine Anwendung- Die Provinzial-Schul Kollegien sollen künftig zwar nur zur Anstellung der Rektoren der gelehrten Schulen und der Direfkcoren der Schullehrer-Seminarien die Geneh- migung tes vorgeseßten Ministerii nahzusuchen haben,

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jedoch sind sie verpflichtet, in vorksmmenden Fällen de}

Prüfung der evangelisch: geistlichen Kandidaten auch de:

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