1826 / 32 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Mon, 06 Feb 1826 18:00:01 GMT) scan diff

Anmer

nen Zeuge,

Flachs

Silber,

Benennung der Waare.

undg" Hanf ,

Gewicht; |[Zollabga-

sind). Halbbaumwollene weiße Zeuge und Waaren, mit Leinen oder Hanf gemischt, zu dem erlaubten Artifel des Tarifs Lit. a. gehörig: Metkal, Pers- fal und andte o 1 6 Halbbaumwollene Zeuge und Waaren mit Flachs oder Hanfs- garn gehörig zum erlaubten Artikel des Tarifs Lit, b,, baumwollene halbdurchsichtige und durchsichtige weiße Fabri- Tate und andere. , « Î HalbbaumwolleneTücher,durch- sihtige und halbdurchsichtige Die übrigen halbbgunirocllenen Zeuge und Fabrikate, welche sich den verbotenen baumwollenen Artifeln ‘aneignen - “- d fung. 1) Ueber die halbwolles mit Seide nnd Wolle. gemischt, siehe den Ar- tifel, seidene und wollene Fas- brifate. Zeuge türkishen Ursprungs,

die n“ li den Häfen des. ¿ chwárzen,ünd Asaw]chenMee? *

‘Fes zugelassen werdén, tragen die schón bestehende Zolläbgabe, - und Hanf - Fabrikate. (Durch den Häfen von St. Petersburg und die Zollämter von Georgens- burg und * Polangen.) Weiße Leinwand aus Flachs wie auch weiße Leinwand“ aus Flachs und Hanf mit Baumwolle gemischt,

_Kanefas, zum Ausnäáhen

Zeuge von Flachs und Hanf, mit Baumwolle gemiïcht, ut- terliegen denselben Verfüguns- gen als die halbbaumwollenen, außer Ten zu.den Metkals ge- hôrigen, welche die Abgabe wie Leinwand. tragen „. die zu den Artikeln Tischtücher, Ser- vietten und Handtücher gehöô- rigen bleiben verboten. Dies leßtere -erstreckt sich auch auf die halbbaumwollenen Zeuge.

bestéhendèn Grundlage, aber das- übrige dur alle Häfen und Zolläm- ter erster Klasse) verarbeir tetes jeder Art, vergoldet und unvergvldet, das sich bei den Reisenden vorfindet, außer den Gegenständen, die nach dem jeßigen Tarif ohne dies zollfrei zugelassen werden, wie auch alle silverne Sachen, die als Erbschaft eingehen i,

Scheeren, (überall), zur Séhaafe

shur, im Tarif nicht ange?

° zeigt = De . - - . . . Tücher (wo Leinewand), linnene weiße

Zahl oder 4 Maaß.

v. Pfde.

2, Die gemischten-

(Passagiergut.nach der

be in

Silber.

Rub. Kop.

“2

126

Zollsrei,

Benennung der Waare.

Rohr und andere Stöcke, (durch

Seiden - Fabrikate

"nier

“gabe als die secideñen,

Gewicht,|Zollabga-

Schnupftücher“ mit und ohne Ränder -_, H den Hafen von'St. Pe- tersburgund die Zolläm- tervonGeorgenburgund Polangen) mit und ohne

* Beschlag, aber ohne fremdar-

E E «4 ee (durch den Hafen von St. Peters- burg und die Zollämter von Eeorgenburg und Polangen), Gaze oder Flore, Milchflor oder Krepp gefärbte, bunte und geblúmte, mit aufs

gelegten und aufgeleimten Ver-

zierungen, mit Gold, Silber, unechtem Golde oder ganz aus solchem Metall, Strohgewebe u. d. gl.: wie auch Marly, File, Seidenkanefas, weiße und geblumte, mit Ausnahme aucgenähëten und" ges stiten Gegenstände der Art Halbseidene Zeuge mit Wolle, Baumuivolle, Leinen oder Hanf» Floret oder Flocfseidene oder damit gemischt, werden deñ nicht verbotenen Artikeln nicht durchsihtiger und halbdurch- sichtiger oder ‘dur@sichtiger Seiden - Fabrikate beigezählt und bezahlen dieselbe Zollab- Die, welche nicht zu den erlaubten Artikelu- gezählt- werden fön- nen, bleiben verboten,

Wollen- Fabrikate, (durch den

Hüte,

1) Dies Verzeichniß trict in W

Hafen von St. Peters burg und. die Zollämter von Georgenburg und Polangen,) weißer Casemir, Anstatt des jeßigen Ar- tifels des Tarifs.

(Durch alle Orte, wo es jebt.er-

laubt ist,)) Kord, Toiliñet, Patenford, weiße wollene Um- hähngetücher für Hebräer und verschiedeue Wollen : Fabrikate mit Flachs, Hanf oder Baum- wolle gemischt, einfarbig oder Unt, U gedrudt -.. es

Wollenwaaren und Fabrikate mit

Seide gemischt, werden als halbseidene Waaren betrachtet, und bezahlen, nicht durchsihs tige, einfarbige und schillernde das Pfund 4 Rubel , halb- durchsichtige und durchsichtige weiße 8 Rubel, geblümte und bunte 12 Rubel Zollabgaben. (wo jeßr -Strohhüte- erlaubt sind). von Bast, genannt paills R E E Strohhúte und aus Baum- wolle. geflochtens

Zahl oder Maaß.

be ín Silber,

Rub. Kop,

v.-Pfde. 2

12

3 12

25

90

90

irfsamfeit vom 1sten

kanuar 1826, und wo es in den Zollämtern später ein- eht, vom Tage des Eintreffens. Die Ausfuhr- Waaren, enn auch schon die Angaben über dieselben im Zoll r dem Empfang dieses Verzeichnisses gemacht wären, her der Zoll noch nicht wirklich erhoben worden, sind ¿h der neuen herabgeseßten Abgabe zu verabfolgen, und Hie Einfuhr - Waaren nach der frühern geringern. Heim- ch eingeführte früher verbotene Waaren ,* die jeßt zur infuhr zugelassen worden, wenn fle bis zum Jahre 607 entdeckt werden, unterliegen den Verfégungen über inschwärzung verbotener Waaren ; vom Jahre 1827 an jer den Verfügungen úber die Einshwärzung erlaubter aaren. :

2) Der Finanz - Minister wird die. Veranstaltung (en, daß für diejeniaen Waaren, welche früher ver- en waren und jeßt zur Einfuhr erlaubt worden, be- ndere Stempel gebraucht werden, daher auch die urchlassung-dieser Waaren nicht eher statt finden fann, j bis die Zollämter diese Stempel erhalten haben; rüber das Departement des auswärtigen Handets zu ner Zeit eine Befanntmachung erlassen wird.

3) Zur Bequemlichkeit fúr die Kaufmannschaft wird ¿ Finanz: Ministerium im Verfolgë eine neue Aus- he des Europäiichen Tarifs anfertigen, und in solche die Verénderungen aufüehmen, die seit der anfäng- jn Bekanntmachung bis jeßt eingetreten sind, zugleich t Beifügung eines eigenen Verzeichnisses von allen

jeht’ stati gefundenen Unterordnungen nicht genann-

Gegenstände nach Vergleichung derselben mic den cfúgunaeu des gegenwärtigen Verzeichnisses.

St. Petersburso, 26. Jan. Durch einen Tags- hl vom 20sten d. M. haben Se. Maj. der Kaiser

Milicair - General - Gouverneur von Petersburg, neral - Adjutanten Golenitshef} Katusof L, ,„ dem nyandanten General - Adjutanten Bachutsfky und | Ober Polizei Minister, Generalmajor Schoulgin I, hstihre Wohlgefallen über die vortrefflihe Ordnung, he dei der Feier des 18tèn d. hier geherrschr hat, fennen gegeben.

‘Mittelst Tagesbefehls vom 23sien d. ist Se. K der Erbgroßherzog von Mecfleneurg- Schwerin zum | des Grenadier - Regiments Mosfau ernannt und ih angeordnet, daß das. Regiment den Namen

wädiere des Prinzen Paul von Medlenburg,“/

(1 sol

Ler Adiutant Sr. Maj. und Obrist des Regiments le zu Pferde, Baron v. Velho, ist zum Plaßmajor

Zarsfoi - Selo ernannt. Der Commodore v, Kcu- in ist zum Contre: Admiral befördert.

Paris, 30. Jan. Der Staatsrath hat die päbst- Bulle wegen des Jubileums, wie auch das Rund- den einregistrir, welhes diese Bulle begleitete, ild die Entscheidung des Scaatsraths durch die ition Sr. Maj-ftát zur Ordoananz wird. umgebildet n sein, wird die Bulle der Gesebsammlung inse- und den Bischöfen Fraufreißs zugesaudt, welche uf ihr Mandement erlassen werten. : Das Journal du Comwmecce hat irrigerweise ge- it, ein S&fffahrtsvertrag zwischen Franfreih und ind sei in London unterzeihuet worden.

Briefe aus Rom vom 12. melten die Ankunft der nischen Abgeordneten. Die Ua-erhantluagen, st sie beauftragt sind, beziwecken" tie Erneunung

Patriarchen in Mexico, eines apostolischen Vikars die endlihe Organisation der Bisthúmer.

m südlichen Franfreih ift tie Kälte so groß ge // daß eine große Anzahl von Olivenbäáumeñ er-

ist, -

ie medicinische Akademie beschäftigt sich nech im- it der Frage, ob die Akademie fich mit dem thíz

127

S trefalow , land, ist am 27. im Haag angefommen.

ist zu feinem Resultate gekommen. Einer der Feinde des Magnetismus, Dr. Nacquart, behauptete unter an- dern, man müsse feine Beobachtungen darüber anstellen, weil man ihn doch nicht recht handhaben tónue; er stimmte also gegen die Conciusionen der früher zur vor- läufigen Berichterstattung ernannten Commission, welche auf Niedersebung einer speciellen Commission angetragen As die Versuche und Beobachrungen anzustellen haben vúrde.

Fünfprocentige Rente 98 Fr: 65 C, Dreiprocent. E A g F C Dreiprocent

\ London, 27. Januar. Obwohl der König durch die ungünstige Witterung bisher an der räglichen Be- wegung in freier Luft behindert worden, so Lefinden Se. Maj. sih doch fortdauernd in erwünschtem Wohlsein. Heute Nachmittag wird im auswärtigen Amte Ka- binets - Bath gehalten werden.

A Dienstag früh. erhielt der Kaiserl. Russische Ge- sandte, Graf von Lieven, Depeschen aus St. Peters- burg, deren Juhalt er dem Minister Canning mwmit- theilte; bald darauf hatte er selbst mit diesem eine Zu- sammenfunft.

Am Montag fam Graf Bathurst zur Stadt und hatte Dienstag nebst Hrn. Wilmot Horton Geschäfte im Colonial-Amt.

cAfrh der Bischof von Quebec hatte am Dienstág Geschäfté im Colcrital-Amt. z Am Dienstag Abeuds kamen Depeschen von Sir H. Wellesley «11 Wien n auswärtigen Apte an- Am Mittwoch hatte, Färst Polignac Seschäfsg im

auswärtigen Ante; Marquis Hastings "tm Colaßfal-

Amte, _-3- i : Am Mittwoch ging der Königsbote Fennessy mit

Depeschen von Herrn Canning au Herru Lamb nach Madrid ob.

Gestern hatte Fürst Poliguac wiederum und hernach

Graf Harrèwby Geschäfte im auswärtigen Amte.

Am Mittwoch famen Hr. Robinsou und Hr. Hus-

fisson vn einer Jagdpartie beim Prinzen Leopoldgzurüd. Hr. Peel, Graf Harrowby, Graf Westmoreland, Bexley , sein erstes Cabinetsmahl.

Lord famen alle zur Stadt. Qraf Liverpool gab

Hr. Co!ghoun hat wegen Abschluß des Traktats

mit den Hanseestädten von Sr. Majestät eine reih mit Diamanten beseßte goldune Dose mit Jhrem Bilde er- halten.

Die Buchhandlung Knight und Lacey und die be-

deutenden W. J. Kaufleute Findlay Bannatyne und Comp, hieselbst und in Liverpool das große Haus John Garnett, das zuviel in Aegyprischer Baumwolle gethan, haben ihre Zahlungen eingestellt,

Zu Rio Jaueiro haben -die dort eingegangenen

Nachrichten von dem Treffen am Sarandi große De! stúrzung erregt, sie geben den Verlust der Kaiserlichen auf 52 Offiziere und 400 Mann, on Todten und Ver- wundeten, Über 1000 an Gefangenen an, tete den Eiumarsch der Patrioten in die Provinz Rís grande und war bestrebt, dieganzedisponible Macht, circa - 2500 Mann, gegen Ende Novembers nach Montevideo abzuschissen.

Man befürh-

Con'ols 807 7: ' Brüssel, 31. Januar. Der General - Major Adjutant Sr. M. des Kaisers vou R9ß-

Die Cemmissiou, welche im Jahre 1521 nuizederge-

set worben ist, um Vorschläge zu thun, wie wan vem Rhein, dew ‘Leck, der Waal und der Maaß einen beser sern Louf geben uud dadurch die häufigen Uebershweu;- mungen verhindern fönue, hat ihren Bericht abvgestat-

tet.

Der König har befohl:n , denselben durch den

Maganetismus beschäftigen joll. €s sind (on e Sibungen dvacúber hinrweggrzangen und may

Druck éffenrlic bekannt zu macheu, und díe vorzuneh- j menden Arbeiten auszuse#zu,

um erst Licjenigen Eía-