1826 / 60 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Menschenpocfen sind im Prenzlowschen Kreise noch nicht ganz unterdtúckt; es werden noch mehrere Pockfenkranke, sowohl in der Stadt Prenzlow, als auch in einigen Dörfern des Kreises, angetroffen.

ITL Pommern.— Stettin. Unter den im Monat Januar d. À. statt gehabten Krankheiten war dik fatarrha- lishe Dispofition mit Hinneizgung zum nerveusen Cha- rafter entschieden vorherrshend. Masern und Schar, lachfieber dauerten im Randowschen und Anflamschen Kreise noch immer forr, von Lebßterem aus waren sie auch nah dem Uefermúndeschen Kreise gelangt. drei Ortschaften des Kamminer Kreises war. gleichfalls das Scharlachfieber- ausgebrochen. Ein nervöôses Fiebgr rate in Rosenow, Naugardter Kreises, mehrere Mit- glieder einer Familie fort , daß auch dieserhalb polizei: liche Einschreitungen nôthig wurden. Am nothwendig» )sten aber wurden diese wegen der Menschenblattern, deren Entstehung und Verbreitung im Randowschen und Uefermündschen Kreise die Aufmerksamkeit der Re' gierung erregte. Jm hiesigen Militairlazarethe, wo sich solche hier zuerst gezeigt und von auswärtigen Re- fruten eingebracht sein sollen, sind bis jeßt drei Sol- daten darau geladen, und noch jeßt hängt die Pocketi- tafel an deim Separateingange. Außer des Militairs wurden drei Personen von den Menschenblatgern in dreien Privathäusern ergriffen, wie? ist ünausgemittelt geblieben. Zwei dieser Civil - Personen sind an dieser uns ganz fremd gewordenen Krankheit gestorben. Außer- dem sind am hiesigen Orte zwei Dienskmädchen an ver: dâchtigen Varioloiden erkrankt, welche sdforz, auf Ver- fúgung der Verwaltungs - Behörde, in die in einsr un- besuchten Gegend hiesiger Stadt eingeæichtebe taiue- Anstalt gebracht wurdon. Zur Verhätung Verbreitung der Pockenfranfkheic sind seit 14 1% Ln hiesigen Orte Zwan gsimpfungewtanzéordnet. Jm Ramdow- schen und Uekermündeschèn Kkcise, wdhin die ‘Porken' n portirt sind, erfranften-izÆ&.W nige. Keiner ifdgxan ge- storben, und die weitere Ausbreitung®dürch die lobens- werthe Thätigkeit der landräthlichen Behörden so wir durch die nicht minder unermüdliche Sorgfalt der Kreis

In 98

Sterblichkeit von

Medícinal - Beamten verhütet worden. Jun eiñigy Dörfern des Amts Ueckermünde und besonders in Mey ersberg und Schlaberndorf. herrschen sehr bösartige Ki derfranfheiten, an welchen in diesen beiden Dörfey in Zeit von 4 Wochen über 30 Kinder gestorben sind, Stralsund, Eigentliche Epidemieen sind zur Zeit nig herrshend. Zwar haben die Rötheln und das Schqy lachfieber sich noch an mehreren Orten gezeigt, jed nicht häufiger wie im Monat December, und st0 gu artig , daß- viele Patienten dagegen feine Arzneimity brauchen. Von dem Scharlachfieber werden übrigey jekt mehr Erwachsene als Kinder *eëhrissen. V! Leßteren sind einige auf Wittar und in der Nähe 1 Stadr Bergen an demselben gestorben. . Mit dem Ei tritte der Kälte ‘im abgewichenen Januar haben: h ‘Krankheiten immer mehr den fatarrhalisch - rheumatis( entzündlichen Charakter angenommen. Husten uy Schnupfen waren häufig, nicht selten mit leichten e zundlichen Zufällen der Respirationswerkzeuge verbund In Greifswald und in der Umgegend dieser Stu famen- auch nicht selten Anginen, Entzündungen | Untzrleibes, besonders aber der Leber, vor. Die Kra fenzahl war jedoch im Ganzen- nicht bedeutend, und | feinem Belange.

(Schluß folgt.)

“E CLBPE S T R EANE Drtm e «s

Köntglicheo S-chia.u\ pie {e

Freitag, 10. März. Im Schauspielhause. Jy Ersterfnale: ,„/ Alexander und Darius,‘/ Trauerspiel

{5 Abtheilungen, von Herrn v, Uechtriß.

+. Zu, dieser Vorstellung bleiben die bereits gekauft, mit Mittwoch. bezeichneten Schauspielhaus - Bill gültig, auch werden die noch zu verkaufenden Bill ebenfalls mit Mittwoch bezeichnet sein. Sonnabend, 11. März. bende Bi!der.‘/ Hierauf: „¿„'Der Diener zweier Herreu, Lustspiel in 2 Abtheilungen, näch Goldoni, von Schröy

e Nachrichten.

Pet o dische Blâtter.

Mittheilungen zur Beförderwngs#der Si- herheitspflege, Herausgegeben ®yFKn,- Polizeirath Merkex. - Berl. gr, 44 * Ly

Beíträge zur Erleichterung. der praktisch em P0108 (N Herausgegeben“ von Ebendemselben. Berl. gr. 4

Da der Schus der persönlichen und“ bürgerlichen Freiheit an die Aufrechthaltung der gescßlihen Ordnung geknüpft ist, so mußte es von je ‘ein Hauptaugenmerk des Staats sein, die- jenigen Personen, welche die öffentlihe-Ordnung durch Ueber- tretung der Geseße gefährden, zur Strafe zu ziehen und úber sie eine möglichst strenge und genaue Controlle zu halten, um Vorkehrungen gegen fortgeseßtes gesetzwidriges Verhalten zu treffen. Die Erreichung dieses Zweckes is mit mannichfachen Schwierigkeiten verknüpft. Die Bekanntmathungen zur Ermit- telungen der Thäter vorgefallner Verbrechen und Habhaftwer- dung flüchtiger Verbrecher durch: die öffentlichen Blätter sind in Deutschland Beschränkungen unterworfen, welche den Erfolg ungemein {wächen, und sind häufig nicht von denjenigen

Umständen zu trennen, welche dem Zwecke der Bekanntmachung.

sogar entgegenwirken fönnen. Jn Deutschland findet sich kein öffentliches Blatt, welches allgemein zur Verbreitung amtlicher

Nachrichten dient; nur wenig Behörden. sind im Stande, ( größere Zahl dieser Blätter zu halten, und selbst für di Fall ‘it die Aussuhung und Auffindung von den die 0 cherheitspflege betreffenden Bekanntmachungen unter den V artigen andern Artikeln mit einem zu großen Aufwande Zeit und Mühe verknúpftck Daher war der Regel " die Kenntnißnahme derselben“ auf“ die Bezirke und Provin der Länder, in denen ste erlassen wurden, beschränkt, und ! fehlten ihren Zweck, während sie dem Verbrecher selbsk du ihre Publicität leiht Gelegenheit verschafften, durch Maßreg ihnen entgegenzuwirken. -

Diesen Mängeln .suchte der Herausgeber der Mittheilun! zur Beförderung der Sicherheitspflege durch Begründung ses Blattes abzuhelfenz;- er bestimmte es zu einer Zusamm stellung aller der- Nachrichten und Aufschlüsse, welche auf mittelung vorgefallner Verbrechen, der flüchtigen: und her! hweifenden Thäter und der Mittel, welche zur Gegenwirku gemeinschädlicher Umtriebe gertchkek sind, eine gegenseitige Communikation sämmtlicher Sicherheits -2 bhórden Deutschlands zu eröffnen, welche allein zur Erreichl des vorgesteckéten Zweckes führen konnte. Die Materien

Fnhaltes sind sehr zweckmäßig, ín folgende Abschnitte geord 2

Im Schauspielhause: „i

und {\uchle dadul

| Für angehende Proktifer. Von W.

1825,

Borgefallene Verbrechen. abellarischeNachweétsungen steckbrieflich Verfolgter ; der des Landes Verwiesenen; von angeblich verloren ge- gangenen Legitimations-Dokumenten. usführlihere Nachrichten über gefährliche Verbre- ‘her und verdächtige Vagabonden. nfragen über verhaftete Personen -zur Ermittelung ihrer wahren Verhältnisse. ckenachrihtigungen vön entkommenen öffentli-

hen Siegeln. Renahrichtigungen der Bekanntmachungen, wel-

Díe Absicht, dem angehenden Praktiker einen Leikfaden zum gründlichen Studium des Preußischen Rechts zu geben, verbunden mit der Hosfnung, daß durch das vorliegende Werk der Anr. stoß zu einer mehr wissenschaftlichen Bearbeitung dieses Nechts, «als die bisber verflossene Zeit gewährt hat, ausgehen fönnts, hat n Verf. der Einleitung zufolge zur öffentlichen Befanntmachung seiner Arbeit veranlaßt. Das Bedürfniß cie ner solchèn Art der Bearbeitung des Preuß. Rechts is ofen- bar vorhanden, und aus diesem Gesicht3punfte gewinnt das vorstehende Werk ein allgemeines Interesse. Die scit Emana- tion des Preuß. Landrechts zu dessen Erläuterung und Com-

he durch Erreicitng des Zweckes als erledigt zu betrach- f ineutirung erschienenen Werke enthielten entweder nur Auszúge,

ten sind. : Es leuchtet ein, wie sehr die Uebersicht und das Auffinden jeden Bekanntmachung erleichtert wird, und die einzelnen tráge selbst beweisen , daß seit dem Jahre 1819, wo das t zuerst erschien, ‘dasselbe cit fast allgemeine Thetlnähme llen Staaten Deutschlands gewonnen hat, so wie denn auch n Zweckmäßigkeit durch die, höbern Orts in den Oestreicht „Sächsischen, Hessischen, Braunschweigischen, Haunöverischen, in den .K. Preußischen Staaten zur Beförderung dessclben ngenen Verordnungen anerkannt worden ist. So viel nun auch hierdurch für die Erreichung des Zwek- gethan is, so- läßt sich doch cine vollständige Erreichung lben ers dann erwarten, wenn sämmtliche Sicherheits- drden Deutschlands sich diesem Institute anschließen, und cine ganz allgemeine, von den obersten Staatsbehörden nstigte Verbreitung die Controlle Über sämmtliche Länder t\hlands erstreckt wird. Wir wünschen, daß dieser Zeit ft bald eíntreten möchte. - Eine allgemeinere Tendenz findet sich in dem ad 2. auf- hrten Blatte, welches mehr eine mittelbare Einwirdung dié Beförderung der polizeilichen Verwaltung bezweckt. enthált “Beitráge- aus allen Zweigen derselben nah fokgen- ‘Rubriken : Praktische Vorgänge, G à, Aufságe, Abschriften erskattéter Berichte 2c., t die] Thäter vorgefallner- Verbrechen ermittelt worden sind; wie die Entlarvung von vershmißten Verbrechern, professionirten Herumtreibern 2c. gelungen ist. Benachrichtigungen , “auf welchem Wege ünd durch welche Maßregeln die Einführung und“ Anwendung solcher polizeilichen gemeinnüßigen Anordnungen. und Einrichtungen, denen besondere Schwierigkeiten entge- genstanden, erfolgt is. , Acußerungen und Anstchten, a, welche Geseße súr diesen oder jenen größern gemein- nüßigen Zweck wünschenswerth sind, b, welche Hindernisse der Ausführung bestimmter polizei- licher Geseße und Anordnungen entgegenstehen, c, auf welchem Wege sie am leichtesten ausgeführt wer- den können. 5 l. Anfragen und Beantworfkung, - welche Geseße, Verordnungen und Bestimmungen in Betreff eines bestimmten Gegenstandes vorhanden sind. \, Polizei - Gesetzgebung. / Mittheilung der polizeilichen Verordnungen in den deutschen , und besonders wichtigen Verordnungen n den Europäischen Ländern. y den Aufsäßen ergiebt sich die darin vorherrschende, oft annte Tendenz, daß die polizeilichen Einrichtungen Über- pt nur die Sicherung der bürgerlichen Freiheit des Ein- n bezwecken, und daß die richtige Auffassung dieser An- alleín die richtige Beurtheilung dieser Jnstitute, \o wie Gesichtspunkt gewährt, aus welchem der Polizei - Beamte è Stellung selb betrachten soll. Für diess is zunächst s Blatt bestimmt, welches als ein Mittel der nähern bindung den Beamten “unter sich, des Austausches threr hrungen und Meinungen, der Erläuterung der wichtig» polizeilichen Anstalten, der Anleitung zu etner zweckmäßigs Ausübung des Dienstes und Darstellung passender Bei-

e einem gefühlten Bedürfnisse begegnet.

AULUC Pr U d e: n Rechtsge\schäften überhaupt, trägen-insbesondere, nach pre

und den Ver- ußishemMNRechte. Bornemann, Af-

se}sor bei dem Ober-Landesgericht zu Stettin, Berlin

„oder sie bezweckten die Zusammenstellung der neuern Gesetze oder eine exegetishe, an die Folgeordnung der einzelnen Bes- stimmungen des Gesetbuches selbsk geknüpfte Erklärung, und selbst diejenigen, welche mehr darauf gcricztet waren, den în- tiern Zusammenhang der Gesetze durch Auffindung der Princí- pien, welche die Nedaktion desselben leiteten, darzustellen, bes * wegteñ sich in den engern Schranken specieller Lehren, zu de: ren Auffassung und Durchdrlngung sie mehr oder weniger häßbare Beiträge -lieferten. Häufig hôrte man selbst die An- iht aue\sprehen, daß eíne Aufste‘lung der Lehren des Land?! rechts nach. einem durchgreifenden System nicht wohl thunlich sei, daß man sich begnügen müsse, die specielen, durch formelle Benennung im Gesecßbuche selbsk geschiedenen Lehren abgeson- dert zu erklären, wobci die Nichtung auf das zünäthst licgende praktische Junteresse der Interpretation der einzelnen gesetzlichen Bestimmungen Behufs der Anwendung auf einen vorliegenden concreten Fall allcín den vichtigen Gesthtspaunkt gewähre. Die Unríichtigkeit dieser Ansicht hat der „Verf. “durch die von ihm gelieferte Arbeit hinreéck@end dargethan. Es.läßt sich zwar jenes un- mittelbare praktische Interesse mit dem von ibm eingeschlagenen Weg der Einwirkung für das Verständniß der Gesetze: durch Auf- ‘stellung der allgemétuen Principien, Herleitung der \speciellen Vor- schrifte e Menge Beobachtung derFolgeordnung imGeseßbuche . und Did urig des Zusämmenhanges der verschtedenen Lehren intteg e Yichk. vereinigen, allein da durch diese Anschauung des -Sy én scinen Verzw&güngen, allein das richtige Ver- ständniß des“Geseßze und- die Möglizhkgit einex richtigen exege“ tishèn Erfläggng für den Comwenteor. selbst gegeben wird, so fann au@#Mur auf Verfolgung dièsed" Wegs derjenige, welcher des Verständnisses der Gesetze bedarf, zu einem Selbstthätigen und Wisfendèen werden, während ex fonst nur das aus fremden Schaßc ihm Mitgetheilts zu dem nächsten und unmiíttelbarsten Gebrauche erhált. Andre Vorwürfe, welche der wissenschaft: lihern Bearbeitung des Rechts häufig gemacht zu werden pflegen, namentlih der zu consequenten Verfolgung bestimmter Ansichten, dee Aufstellung vort uybegründeten Hypothesen, einer spißsindigen, EÆtttggsart* Pntéx „häufigem Berfehlen des Nächstlieger|hH, M %chnKexiÿ zu vermeiden sein, allein sie entspringen nux ‘aus einer Erkenntniß a posteriorì, niht einer a priori, amSalléro@nigsten aber ist zu fürchten, daß sie der theoretischen Bearbeitung des Preuß. Rechts gemacht werden dürften, da diese vdllig in den Händen von Prafktikern bleiben wird, Völlig+ frei hiervon ist insbesondere der Verf. des vor: liegenden Werkes geblieben, dessen Jnhalt nur mit wenig Wor- ten hier angedkutet werden kann, während die genauere Prú- fung den streggKitischen Blättern Überlassen bleiben müß. Das Verftändhiß des positiven Gesetzes beruht auf der richtigen Erkenntniß der Quellen, aus denen es geschöpft wurde; die Entstehungsart eines Nechtsbuches bedingt daher zugleich die Schwierigkeiten- seines Verständnisses, giebt indessen. zugleich die Weise der Ueberwindung diescr Schwierigkeiten an die Hand. Der Verf. verweist in dieser Núcksicht auf das Skudts um des Justinianeischen Rechts, aus welchem die Nedaktoren des Landrechts die hauptsächlichsten Materien s{chópften, sodann, weun in ihnen keine genúgende Erklärung gefunden würde, auf die von den Rdmischen abweichenden Bestimmungen des deufs hen Rechts und. auf ältere Preufi. Specialgeseße endlich, wenu au diese keinen, Aufschluß geben, auf selbstständiges Nachdenken. In dem zweiten Abschnitte der Einleitung ents wickelt der Verf. als nothwendige Vorkenntnisse den Begriff des dinglichen und persönlichen Rechtes den allgemeinen Grund der Entstehung und die Verschiedenheiten Beider unter Vers gleichung der Römischen und Deutschen Ansichten. Das Werk sélbst zerfällt in 2 Haupttheile, von denen der erste die allges meinen Grundsätze der Nechtsgeschäfte behandelt , und in 4 Kapitel : Begriff und Eintheilung, wesentliche Bestandtheile, Nebenbestimmungen bei Rechtsgeschäften , und Mängel der Rechtägeschäfte, mit va&schiedenen Unterabtheilungen zerfällf,

Jm Verlage bei T. H, Niemann.

Der zweite Haupttheil handelt von den Verträgen insbe-