1826 / 61 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

| willigung S. 23x seq., welhés die historische und philosophische

4 ein - Kapitel: von Aufhebung der Verträge ,4 oder mindestens

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i deutungen im Ges

A gr- 8, 39 Bogen tund 4 Tabellen.

s) mühungen wurden mit dem {öten Erfolge gekrönt, indem

sondere; er enthält eine Einleitung: über den Begriff des Vertrages, und 2 Kapitel: von Eingehung der- Verträge, und von Erfüllung der Verträge,- an welche sth verschiedene Unter- abtheilungen schließen, Da der Verf. sein Werk zunächs| für den angehenden Praktiker bestimmte, so erscheint die Wabl des Gegenstandes seiner Schrift ganz vorzüglich zweckmäßig, da sie die wichtigsten Grundbegriffe des Rechts überhaupt ent- widckelt, und “sich in seinen beiden Haupttheilen dem -„ vierten und fünften Titel des ersten Theils des Landrechts anschließt. Die Syskematisirung brachte es indessen mit sich, daß die 4

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gemeinen Principien auch an den Bestimmungen“ anderer TitA entwickelt wurden; überall findet sich eine Vergleichung mit den Römischen Tbeorien, bistorischè Entwickelung der Lehren, Hindeutungen auf die Ansichten anderer Rechtslehrer, und Widerlegung derselben, im Fall der Abweichung, und das bei Erklärung der Gesetze allein richtige Streben der möglichskten E Vercinigung der einzelnen Vorschriften bei ansheinendem Wider- ; \spruhe und Zurückführung auf die allgemeinen Principien. | Vorzüglich zu loben is die durhgehende Belegung der Erklä- rung durch passende Beispiele, so wie díe planmäßige klare Entwickelung der Lehren ; ‘deren weitläuftigere Ausführung war bei dem nächsten Zweck der Schrift als einer Anleitung für den angehenden Praktiker nothwendig. Als besonders ‘gelungen ist zu betrachten der zweite Abschnitt der Einleitung: vóm díng- liche ünd persönlichen Rechte S. 10., ferner im ersten Haupt- fheile des Werks die Abhandlung Über die Frage ck nach den Geseßen welches Ortcs díe Gültigkeit einer Handlung zu be- urtheilen ist. S. 1W leq., wobei s{h, bei den wenigen An- uche selbst, der Scharfsiin des Verf. vor- der Abschnitt: voh* der Form der Ein-

züglich documentirt ; Behandlung der Materten beurkundet. s Ungen vermißt man

den Grund „- we8hálb dieset Yochst wichtigèn Mate Micht ge- dacht worden ist, 4 E Es 4

Bei den \o großen Schwierigkeiten, welch ter Altd: führung des Werkes verbunden waren, und demjtnigen , -der sich mit der Auslegung ‘der Geseke brfassen muß, “hinreichend békannt sind, konnte es nicht fehlen, daß derWexf, bei ein-

wenige willkührlih herausgegriffene Andeutungen. So es sich nicht. rechtfertigen zu lassen, wenn der Verf. (S,

demselben vertreten werden, und nur wegen der, durch U lassung der úbernommenen obligato-ischew Verbindlichkeit übten, Versehen die Vorschriften der §. 277 seq. Tit. 5, À “eintreten. ‘Das Gefeß macht diesen Unterschied nicht,

sind die Grúnde dafür nicht überzeugend. Die Bedenkli (S. 105.) bei der Frage: wie aber wenn B, nachdem A Erklärung abgegeben hat, diesen im trunkenen Zustand e

is durch die bctreffenden Geseßstellen nicht begründet. 9 die Nothwendigkrit der Anzetge binnen 8 Tagen tritt, wi Vergleichung der §§ 28., 29., 44, und 45., 91. Tit. 4. Y deutlich zeigt, nur dann eis wenn der in Lrunk oder Verseßte noch Kenntniß von dem Geschäft hatte, und nu §. 91. sagt: seine Handlungen nicht mehr richtig beur fonnte;- war er dagegen in einen bewußtlosen Zustand v so ist Úberhaupt keine Willenserklärung vorhanden. Behauptung (S. 379.), daß wenn der Unternehmer einer 6 von einem Dritten wegen einer auf der Sache ruhende gewöhnlichen Last in Anspruh genommen wird, dle | Verjährungsfrist des §. 344. Tit. 5. Th. 1. nicht eintrete, sich nicht réchtfertigen; denn ungewöhnliche Lasken geh wie sih aus §. 333 seq. ibid. ergiebt, zu den äußern L haften der Sache, mússen also binnen der résp. Verjähru fristen vom Tage der«Kenntnifinahme geltend gemacht wt Diese erlangt der Besißer entweder von dem Augenblicke, er selbs zugesteht, daß die Last auf der Sache haftet, wo „er durch ein rechtskräftiges Urtel überführt worden |

Wir \chließen mit dem Wunsche, daß der Verf. in von *ihm betretenen Wege fortfahren, und sih thm A ansHließen möchten, welche von gleicher Ansicht geleitet,

J, neue Epoche der wissenschaftlichen Bearbeitung des Y

Rechks“ begründetèn. Dieser erste Versuch ist vollkomme lungen, und seines besondern Zweckes , dem angehenden tiker eine Anleitung zum gründlihen Studium des P Nechtes zu geben , so versichert , daß er sich. gewiß bald in

zelnen Gegenständen die richtige Ansicht vexfehlte, Auch hier- bei érlaubt der Raum keine máhere Ausführung, sondern nur |

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Bei Heinrkih Burchhardt íîín Bärlin ck Schloßplot Nr. 1x., nahe der langen Brùcke,- ist _exschifken untd in allen Buchhandlungen Deutschlands" {u *belommene

Paul Gottlieb Wöhner?s Handbuch Úber - dgs Kassen - und Rechnungs - Wesen. Zweite revidirke und ergänzte Auf- lage, - Bearbeitet von J. D. Symanski, expedirendem Secretair. im Medicinalstabe der Köñigl. Preuß. Armee.

Preis 2 Rthlr. 20 Sgr.

i Die erste Auflage dieses Handbuches ershièn im Jahre 1797, und wurde mít- um“ #0 ausgezeihnotarm Beifall aufge- nommen, als der nunmehr verstorberie Vexfgsser während et- ner beinahe funfzigjährigen Dienstzeit hinlärßliche Gelegenheit gefunden hatte, in seinen verschiedenen Dietnstvoèrhältnissen Al- les zu sammeln, was in Betreff des Kassen- und Rechnungs- Wesens nah und nach verordnet war. Er glaubte auf den Dank der bei den Verwaltungsbehörden des Preußischen Staats angestellten Beamten Ansprnch machen, zu können, wenn er die sie zunächst interesstrenden und von thm aus den Akten mühsam zusammengetragenen. Anweisungen systematisch ordnete und dem Drucke úbérgab, und seine diesfälligen Be-.

seín Händbuch nicht nur von den Preußischen, sondern selbst auch von fremden Behörden den Beamten zum Studio em- pfohlen ward. Da jedoch die seit dem Jahre 1808 eingetre. kene Reform der Preußischen Verwaltungsbehörden, und die | in Stelle der Geschäftsführung nah Provinzen angeordnete Geschäftsführung nah Gegenständen, auch einen bedeutenden Einfluß auf die Verfassung des gesammten Kassen - und Necy- | nungs» Wesens haben mußte, so war das Wöhnersche Werk |

Händen aller , durch. thre Stellung zur Kenntniß dieses R Berufenen , befinden wird. :

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nicht mehr ín allen seinen Theilen gleich brauchbar, und jevíge ‘Verleger: gendthigt, eine neue Bearbeitung desselbi veranstalten, die nunmehr die Presse verlassen hat, und |! der Rücksicht den an ein solches Werk zu machenden Anf rungen vollkommen entsprehen wird. ; | Jm Verlage von Gottfr, Basse--in Quedlinburg | eben erschienen und in allen Buchhandlungen (in Berlil T. Trautwein, Breitestraße Nr.-8.) is erschienen: Urweltliche Naturgeschichte der organischen Reiche. In d betisher Ordnung von J. F. Krüger, 2 Thle. gr. 8.3

25 Sgr. - . y Dieses neueste Werk eines ehrenvoll ausgezeichneten beliebten: Schriftstellers füllt die große Lücke aus, welch ín Deutschland erschienenen Wörterbücher Und Encyclopî gelassen haben , und welche den vielen Freunden der Nt wissenschaft sehr fühlbar geworden war. Es ist die erste v! ständige Petrefactenkunde und gewährt eine sehr g! Uebersicht aller Denkmähler, welche der“ Erdplanet selbs seinen frühern Bewohnern aufbewahrt hat. Geologen, Ö nosten, Mineralogen, Oryctognosten, und überhaupt den Fi den der Naturwissenschaften ist diese urweltliche Na! geschichte ein unentbehrliches Handbuch , das thnen tn 6

vorkommenden Fällen befriedigende Auskunft gewähren

Vorzüglich häßbar aber wird sie den jeßt in Deutsch! verbreiteten Sammlern von Verstetnerungen sein, um dar die aufgefundenen ‘oder in der Sammlung befindlichen j! felhaften Stúcke ‘genau zu bestimmen und zu ordnen. gleich machen wir hiermit auf die mit allgemetnem Bel

aufgenommene Geschichte der Urwelt in 2 Theilen (Y 6 Thlr. ‘10' Sgr.) von demselben Verfasser aufmerksam. |

Gedruekt bei Feister

und Eisersdorff.

oder A von dem Gescháste er| nah 8 Tagen etwas erfi

Redacteur Joh

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behauptet, daß die dur positive Handlungen begangenen M / 4 f sehen in einem -Vecrtragsverhältnisse gerade eben #0, wie q F a ‘L l U N Q. 4.

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Det, Sondadend,

Me » 60.

den Ilten März 1826. 4

Amtliche Nachrichten.

Loni des Tage

In Folge der durch die anderweite Organisation r Provinzial- Behôrden nothwendig gewordenen Ver: derungen in den Regierungs Präsidenten-Stellen ha-

Seine Königliche Majestät den Regierungs Direowor euer zum Präsidenten der Regierung zu Gumbinnea, 1 Vice-Präsidenten Rothe zum Präsidenten der Re- rung zu Danzig, den Vice: Präsidenten von Rohr

Präsidenten der Negierung zu Stralsund, den Regie: nungs: Director von Brenn zum Präsidenten der Regies ig zu Merseburg, den Regierungs-Director Grafen v o emming zum Präsidenten der Regierung zu Erfurt, id den Regierungs - Director N ichter: zum Präsiden. 1 der Regierung- zu Minden allergnädigst zu bestim- in, auch den Regierungs - Vice-Präsidenten Meding Königsberg in Pr. und v. Bismarc zu Magde- rg den Character und Rang von Präsidenten beizu- jen geruhet, und sind diese Functionen bereits von bige angetreten worden, Seine Königliche Majestät haben den Ober: Landes- richts: Assessor Scholz zu Breslau zum Justitiarius i der dortigen General 7 Kommission, mir Beilegung 6 Karakters äls Justizrath, zu ernennen geruhet.

Am Bezirk der Königl, Regierung

zu Köln sind die katholischen Geistlichen Adolph aurenzOlberz und Andreas Rüttgers, Ersterer m Vicar zu Lechenig, Leßterer zum Vicar bei der irche zu Erp im Kreise Lecheuig ernannt;

zu Königsberg ist die in Ortelsburg erledigte farrstelle dem Pfarrer Nifkfolaiski in Rhecinswetin liehen worden,

Bei dem Königl. Oberlandes: Gericht zu Königsberg

t der bisherige Oderlandes : Gerichrs- Auscultator Karl

duard Rudolph Schmidt zum Referendarius be-

dert worden. l

Zeitungs-Nachrichten.

m U:61:4-0 d. Paris, 4. März.

] Der König, der Dauphin und? Theilen Leinöl und einem Zehntel Glätte. ie Dauphine haben vorgestern ihre Jubiläums - Sta- | diente sich dieses Mittels für die [höône. Kuppel des

tionen in der Schloßfkapelle und in den Kirchen von St. Sulpice, Str. Germain - des - Pres und St. Tho- mas- d’Aquin gemaht. S. M. hielten sih längere Zeit in der Kirhe vou St. Germain auf, welche die älteste in Paris und wegen ihrer \{ônen Bauatt y namentlich wegen des Reichthums architefktonisher Verzierungen, hôchst merkwürdig ist.

Gestern wurde in der Depittién ¿ Kanimer über mehrere Petitionen berichtet und "über zwei Geseßent- wúrfe, Localgegen stände becrdffewd, berathschlagt.

* Die Herren Delessert und Ternaux haben ein Pa- tent auf eine neue” Art Maj{chinen erhalten, welche meprEVorthgile, als die Dampsmäschinen darbieten sol- iet. ie. Erfindung rührt von dem rühmlich befannten IngemtéuUk Brúnel her,- dr jeßt mit dém [{chwierigen Bau des Weges unter dem- Bak der Th:mse beschäftigt ist. Als es vorx einiger Zeik“ einen berühmten Chemiker ge- lang, mehrere Gaëarten , welche man bisher für fix ge- halten hatte, * flüjsig zu machen, wiesen mehrere Gelehrte auf die BVorthèils, hin, welche man für die Ma\chinerie hieraus erlangen" könnte; «diese Jdee hat Hr. Brünel gufgefaßt und gegenwärtig zur Ausführung gebracht. Die bewegende Krast dieser neuen Maschine ift das flússige kfoplensaure Gas bei einer Temperatur von 10° R. und ciuerx Condefung, die den Druck einer dreißigfachen Masse atmotphärucher Luft ausübt. Das flússige Gas ijt in zwei du beiden Enden des Apzärats besindlichen; mit einander in Verbindung stehenden Cy. lindern enthalten. Wenn man nun das flüssige Gas des cinen Cy!inders bis zu 100° wärmt, so bewirkt man eine Kraft, welche dem Druck einer 90fachen atmosphä- rischen Luft gleich ist, und die, da sie als Gegengewicht uur den Druck des im andern Cylinder enthaltenen G16 yat, (wetcher §0 Atmosphären ausfwiegt) einen 60 At- mospháären- gletchen Kraftübhershuß darbietet, welcher zur Tieibunrg des Werks benußt werden kann. Der be- râhmte Chemifer Thenard äußert sich über diese Ent- decfung dahin, daß die grôßte Schwierigkeit darin liege, das Gas bis zur Kraft von dreißig Atmoephären zu condensiren. Er hält aber dafür, daß, wenn es ge- lingt, dies Hinderniß zu überwinden, nichts leichter und einfaher als das Spiel dieser Malchine sein wird; welche noch den Vortheil darbietet , daß kein Tropfen des slússigen Gas verloren gehen fann.

In der Sißung der k. Akademie der Wissenschaften vom 27. Februar las Hr. Thenard, im Namen des Hrn. Darcet und dem seinigen ein Memoire über den Ges brauch fetter Körper vor, um Gyps: Anwúrfe zu machen, die keiner Veränderung unterworfen sind, und welche feuchten [Häusern das ungesunde benehmen. Diese Mischung besteht aue einem Theil gelben Wachses, drei Man be-

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