1826 / 72 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

in der Erbtheilung unabwendlih, und, diese wird auch; durch die Verordnung beibehalten, Man hat für gut gefunden die Vererbung, wie sie bei einem Erbpachts- verhältnisse ganz natürlich war, beizubehalten, Sie coriht daher dei Anerben die Stelle nebst dem Jnven: tarium ganz zu, jedoh gegen Uebernahme der darauf hypothecirten Schulden (die übrigen werden von dem Allodialvermdgen vorabgezogen) und mit dem Vorbe- halte einer gütlihen zu vergleichenden Abfindung an seine Miterben. Js die Abfindung nichr güclich zu er- - langen, so ist der Grundsaß “aufgestellt, daß dem An erben, wenn außer ihm nur Ein Miterbe vorhanden ist, drei. Viertheile , siad deren zwei, ünf Achttheile und deren mehr, die Hälfte des ausgemittelten Werths des- selben gebühre.

“Jm Uebrigen sind folgende Bestimmungen festgeseht: Die Wictwe bleibt, so lange sie sich nicht verheirathet, im ausschließlihen Besiße des Hoses. Schreitet sie zur “zweiten Ehe, so hört ihr Benußungsrecht auf, sobald der rehtmáäßige Anerbe das dreißigste Jahr erreicht. Dem Vater steht die Befugniß zu, téstanientarisch un- ter seinen Kindern, oder Enkelu ‘seinen Nachfolger zu ernénnen, auch darf er sie-schon bei seinen Lebzeiten an

“einen von ihnen“ abtreten. Er darf ehenfalls auf den Fall der Ehe der zweiten Frau den Termin ‘der Abliefe- xung an den Anerben ftüher bestimmen , doch nicht « früher afs auf das fünf und zwanzigste Jahr. Stir * der ‘Vater, ohne einen Nachselgèr ernannt zu haben/ 49 háf,“es der álteste uñversorgte Sohn, und in Ermañgé lung--desselben die älteste unversorgte Tochter, Fehlt ês auch daran, so geht die Erbschaft zud utver]orgten Enkeln über. Sind sämmtliche Ktnder un® Kindeskin- der versorgt, fo fállt die Stelle nach gleicher Erbfolge an das áltesté versorgte Kind. Die Abfindung, welche den- Miterben zukommt, wird zwar sogleih ausgemittélt, toenn der neue. Besißer das Gut antritt; die Miterben fônnen sie aber erst im dreißigsten Jahre ,“ oder wenn sle sih. verheirgthen, oder einen bejondern Hausstand aufrihten, nah ihrer Volljährigfkeit_ einfordern. Vor seinem Alter kann auch keiner der Geschwister von dem Srellwirthe gezwungen werden ,- die Stellk gégen Aus zahlung der Abfindung, zu verlassen. Bis«zur Auszah- lung kleibt sie Hi t Fei jenem-stehen, dem da- gegen die Verbiridlichkeit - oblikg&/ „dfe Ernährung und Erziehung seiner noch unèérwaïhsenen- Miterben unent-. geldlich zu Übernehmen, wogegen diese äuf der Sçelle arbeiten müssen. L

Die Bestimmungen, wozu der Staat sich zuns Ab-. fauf des ihm zusteßfenden Gutshexrnrechts exbiekeE, sind folgende : Die jährlichen Meiergefälle“ "werden mit 4 pCre. cagpitalisirt; die sich dafaus ergeßeude Summe bildet den“ faufsprèis. Die Naturalien werden Fabri auf Geld reducirt: nämlich Getraide neœy dem Drû shnittspreise der leßtén 12 Jahre, nah Auss{hteidung des theuersten und wohlfeilsten; andere Naturalien wer- den' nah ihrem gewöhnlichen Preis *berehnet. Der Handdienst wird zu 12 Gr., dep Spanndiensk mit vier Pferden zu 1 Rthlr., mit zwei Pferden zu 36 Gr. an- geshtagen. Beim Weinfkaufe wird angeuommen, daß ein solcher alle 15" Jahre zum Belaufe des doppelten Canoñs vorfalle. Um den Werth, des Heimfallsrechts zu Vestimmen , wird supponirt , daß ein Heimfall sich

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muthmaaßlih in hundert Jahren ereigne ; Werth des Guts wird durch Abscháßung ermittelt, uy der jährliche Antheil mit 5 pCt. zu Capital geschla en,

242.10:

a U ::D: Oppeln. Dur) die von des Königs Majesßi

der rein

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jreußishc Staats - Zeitung.

huldreichst bewilligten extraordiuairen Zuschüsse zu dy Oderregulirungs- Kosten ist es in den leßten Jahrg

möglich geworden, den Lauf des Stromes mehr zu or) uen, die angrenzenden Grundstücke -gegen Zerreißun bei Eisgängen und Hochwasser möglichst zu sichern, uy zugleich für die- Schifffahrt eine gleihförmig tief Stromrinne zu bilden, so daß die Schiffe, Wasserstand uicht- so ungewöhnlich niedrig, wie im leb

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Vg F.

Berlin, Sonnabend, den 25sten März 1826.

vergaugenen- Sommer wird, selbst oberhalb Ratibor hi

Oderberg fommen fönnen.

trefstdgn. Kreise bereitwillig Auf ddl:

lelzten

: „, Seit dem Jahre 1820 si zur Beschränkung und Regulirung des Stromes gy Kosten des Staats 196 Buhnen: angelegt, au 4 Stell ist der getheilce Stromlauf durch Sperrbuhnen in ein Lauf vereinigt und an mehr als. 36 Stellen sind dj Veilandungen durch bedeutende Schlickzaun- Anlagen hi fördert und dadurch die Vergrößerung der Weiden der möglich gemacht worden. . Weise auf Kosten des Staats in den lesteren 6 Jah [0 ‘bedeutende Aulagen zur Regulirung der Oder -aus führt worden, so sind audererseits Fuch die Uferb sil & Erfüllung ihrer Verpflihtungen angehalten word «idgit ihre Kräfte solches gestatteten. r Kdögig haben durch theilweise Bewilligungen y WKnadeugeschenfen wohlthätig dies Werk gefördert, u wo die Stellung der Führen und Handdienste den ej pie, Gewepdeo zu schwer fiel , haben die h thätige Hülfe geleisil

L So etIE ifi es môglih geworden, allein in d Sahren- 1822/25 überhaupt 4250 laufen Ruthen _ Rauflvehre oder Spreutlagen 9972 Ruth Deckwerke, 280 Buhuen „* 460 Schlikzäune an Privi uferp neu au&Guführeu, außerdem 41 größtentheils d

Wenn nun auf“ did

stôrte Buhneu' wied herzustellen ‘und 407 Morgen Quadratruthen erzeugte Verländungen mit Weiden

bepffanzen. Außerdem ist mit der Reinigung des Stro Baumstäcnmen, Stöcken und Stein

fortgefahreft; ejne-WMaaßregel , welche durch deu nied!

zen Wsgssêr/ dds vorigen Jahres sehr begünstigt u

bettes von

gefördert A ist gjA e F M M R 4

Königliche Schauspiele.

Donnerstag. 23. März.

von Lichtenstein.

Im Opernhause. Erstenmale wiederholt: „„ Der Maurer, ‘/ Oper in 3} cherlungen, nah dem Franz. des Scribe zur Beibelall nen Musik von Auber bearbeïtet, vom Herrn Varl

Freitag, 24. März. Kein Schauspiel. j

Sonnabend, 25. März. Jm Schauspielhause : „! Hierauf: „Die Bekehrten,// Lu sisp|

bende Bilder.“

in 5 Abtheilungen, von E. Raupach.

Morgen, am Chóarfreitage, wird die. Staats-Zeitu

nicht erscheinen,

Gedruckt bei Feister

und Eisersdorff.

Redacteur Jol; 11

Seine Majesil

Zu

Amtliche Nachrichten.

“K cout f dev Tages,

Der bisherige Obetrlandesgerichts «Referendarius Scheller, is| zum Justizkommissarius bei dem Stadt gerihte zu Eibing bestelle worden.

heute ist das Fieber noch _schwäer. pt

| Cunterz.). Halford. Tierney. Southey. Bülletin Nr. D

Königl, Pallast zu Windsor, den 17. März 1826.

Majestät iit beinahe frei vom Fieber, und befindet sich besser. Cunterz-) Halford. Tierney. Southey. 4 Wir haben hêèute früh die Lissabonner Zeituna bis

zum 8. d. Mes, erhalten; sie briugt die wichtige Nache

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Wo. Tann trma un a a Die während des Winters eingestellte Dampf sch#ff- fahrt, zwischen Stralsund und Ystadt, wixd in Wer Mitte April c. wieder beginnen. Das für Reissfsde bequem eingerichtete Dampfschiff geht regelwäßig von Straisund áb: Se d n Sonntags und Donnerstags Nachmittags und trifft zu Ystadt ein: Hor R : Montags und Freitags frih- Morgens,“ us Ystadt wird dasselbe wiedex abgefkrtigt ; Dienstags und Sonnabends Abends, und it in Stralsund: G D 4 Mittwochs und Sonntags Morgens. Die erste Fahrt wird aus YTagdt dèn 15ten, und aus Stralsund den- 16ten April c. g+schehea G Berlin, den 22sstten März 1826. * Der General - Posmeister. Nagler. s 44ck «6

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des Königs von, Portugall. Es erhell-r daraus „“ daß

welche jedoch den angewandten Heilmitteln wichen; am 6. traten aber die Symptome mic vermehrter Heftigkeit wieder ein und da die Aerzte für das Leben ihres Königlichen Patienten fürchteten, so empfing er an die sem Tage uin 9 Uhr Morgens die leßte Oelung, naths dem Se. Maj. bereits Tags vorher geèbeichtet und- das heilige Abendmahl empfange hatte. Am 7. erschien folgende Bekanntmachuirg : Departement des Ministers des Junern.

Se. Maj. der Käiser und König, unser Herr, un-

ermüdet in“ Seiner väterlihen Fürsorge und Sorgfalt

les zu entfernen was dessen Ruhe und Sicherheit be- theiligen könnte, Viese wichtigen Sorgen selbst in Mits ten der Schmerzen und Leiden hegend,, welche die gôtts liche Vorsehung Jhw, in der Krankheit, von der er jeßt befallen ist, aufzulegey für gur befunden, hat das nachs stehende Dekret zu erlassen geru(et : : s‘Du,„es rathsam ist, für die Regierung diesér Kös nigreihe und Länder, während der Krankheit, an wele cher Jch jelzt lcide, Súrsorge zu tressen, dami* nicht die, nn auch nur kurze, Siockung der Geschäfte, eine Ans fung derselben verut\ache, wodurch dann nachher des ren *Erletigung schwieriger werden würde so habe Ich für gut befunden, die Jnfantin Donna Ssabella -Maria., meáner geliebten Tochter, nebst den Staatss. Räthen, dem Cèxdinal - Patriarchen, dem Herzog von Cadaval, Marquiz on Vallada, Graf von Arcos und dem Rath, Minister und Staats- Secretair in jedem der sehs respeftiven Departements der Staats- Secres taire die Regierung zu úbertragen. Alle Gegenstände sollen durch Stimmenmehrheit entschieden werdzn, bei Gleichheit der Stimmen aber die Stimme der ZFefänn- ten Jnfantin entscheidend seyn. Alle werden, wie Jch hofe, Meinen getreuen Unterthanen Gerechtigkeit ange- deihen lassen, und in allen Dingen mit erwünschter Klugs heit verfahren. Dieser Mein kaiserlicher und königlicher Beschluß soll auch in dem Falle, daß es Gott gefallen möchte, „Mich zu seiner Glorie zu berufen, bis dahin dienen, daß der legitime Erbe und Nachfolger dieser

- Durchgereist, Der Kaiserlich Russische Kápis tain Dmitriew, als Kourier von Amsterdam nach St, Petersburg. :

Zeitungs-Nachrichten.

Ausland.

London, 17. März. Das Befinden des Königs hat sich in den leßten Tagen etwas verschlimmerr, Es sind darüber folgende Bülletins erschienen :

Bülletin Nr. 1. Kdnigl. Pallast zu Windsór , den 16, März 1826.

Der’ König hat in den drei leßten Wochen Anfäslle von Gicht gehabt ; scit verflossenen Montag haben sich aber noch Fieber und Kennzeichen einer Entzündung hinzugesellt.

tan hat den König am Montag und Dienstag zur Ader gelassen, was Jhm viel Erleichterung ver-

schaff hat.

Se Majestät hatten gestern weniger Fieber, und

Der König har eine ruhige Nacht gehabt. Se.

richt von dear beunruhigenden Gesundheits - Zultande

Seine Majestár am 4, d. M. ‘nervdse Zufälle erlitten,

für die Negierung Seitkes geliebten Volks und um Ale

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