1826 / 99 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Fortgang versprechen. Mit Justandse6ung der Wege * wird jebt in allen Kreisen wieder vorge\chritten und bei Regulirung uud Geradlegung der Wege wird die Thätig-

keit: der, Communen sichtbar.

Vermischte Nachrichten.

Rechts-Vorurtheile in England. (Aus dem Monthly- Magazine.)

Unter den eben ‘so zahlreichen , ats irrigen Voxur- theilen, die durch die Unwissenheit und Leichtgläu gfeit der Menschen gewöhnlich áls Wahrheit umlaufetgz. giebi es wenige, deren Untersuchung interesfanter, oderdetn Bekämpfung nothwendiger wäre, ale die, wel} unter dem Volke in Beziehung auf, das Geseß herren. Ei- “4%Y nige derselben findet man’ zwar nur unter de niederen Klassen; aber bei weitem ‘die meisten- find von alien

Ständen der Gesellschaft aufgenommen "und anerkannt,

mit Ausnahme derer , die mit der Rechtspflege in gyn

mittelbarer Verbindung stehen. - Sie ‘hatten, gleih_ allen

anderen Volfsirtthumern , früher - éinigen Grund; ‘in

neuerer Zeit: aber ist es äußerst schwierig geworden, den

| “Ursprung „- wenigstens von einzelnen: derselben, nachzu: | weisen. Zum Theil entsprangen-sie aus widerrufenen hi Statuten Y, und waren selbst, wiewohl vielleicht unter gewissen“ Modifikationen, Geseße; zum Théil beruhen sie einzig nur auf mißverstandenen- Begriffen von de. stehenden Geseßen ; aber es bleiben noch manche Úbrig, deren Erfiärung noch bis auf den heutigen Tag durch- aus unmöglich ist. Darunter -gehöôtt unter andern das Vorurtheil, das nicht nur allgemein geglaubt, sondern sogar“. nicht selten von den unteren Klassen geltend ge macht wird, daß ein Mann das Recht habe, sich von seinem Weibe zu scheiden, wenn ‘er sie, mit einem Stricke um den Hals, auf offenem.Marfkte verkaufe. Diese Art von Ehescheidung ist nicht allein im feinem unserer Ge- séße begründet, sondern selbst“ein Vergehen, das mit Geldbuße und Gefäugniß- bestraft werden fann, und neuerlih auch in _méhrerê@ Fällen bestrafc worden ist. Das Vorurtheil inzwischen, als“ sei dieses Verfahren ge- seßlih, ist sehr fest eingewurzelt, und hat sogar vor furzem erst einen interessanten Auftritt auf dem Smith- field - Marfte veranlaßt. Eine Lady iu eleganter Klei-

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Schulden seines Weibes, ob er sle mit einem groß Vermögen oder ohne einen Pfennig heirathec. So wi ferner augenommen, daß ein Mann, wenn er die y zeige mache ,- daß ihn sein Weib verlassen habe, und nicht für ihre Schulden einstehen fônne, sich von sein Verantwortlichkeic befreie, dergleichen Anzeigen scheinen- nicht selten in dentlichen Blättern. Sie { ben aber nicht- die mindeste Gültigkeit, wenn anders) Mann Wicht beweisen kann, daß das Jndividuum, y dem sein Weib kaufte , sie gelesen habe, und selbst d warde der Mann verbunden sein, die gelieferten Y fel zu bezahlen wenn sie anders bei der Lage si Weit es für dasselbe nothwendig waren. Weiter her die Meinuug unter allen Klassen der Gesellschaft , Fieischer und Chirurgen in Criminalfällen nicht als \chworne auftreten dürften, weil sie durch das viele Y y'artherzig geworden wären, und es giebt sogar öf liche Personen, welche noch nicht von: -der Falschheit| ner Meinung úberzeugt sind. Rousseau führt in sei Emil als Beweis von der Humanität unserer Ges an, daß in Fällen über Lebeu und Tod Fleischer nil als Zeugen zugelassen würden, sagte aber tn einer Ne zu. der leßten Ausgabe , daß die Englischen Uebusy seines Werks diesen Jrrthum: verbessert und die Vu lassung desselben erwähnt hätten , daß nämlich Chi gen, nicht aber Fleischer, als--Geschworne -in Crini fállen auftreten dárften, Aber troß der Engli Ueberseber ist die Sache gerade umgekehrt. Dies rurgen sind, in Folge einer Parlamentsacte, die Heinrich dem- Achten zur Aufmunterung ihres G bes erlassen wurde, vondem Geschwornenamte j ausgenommen, aber dessen nicht unfähig erklärt, es giebt weder ein Geseß noch ein Statut, noch Herkommen, das, bei irgend einem Falle, die Flei davon ausschließt. Vielleicht war es die .Ausnähm! Gunsten der-Chirurgen , welche diesen Jrrthum v laßte. Endlich herr)icht das allgemeine Vorurtheil, der Körper eines Schuldners nach seinem Tode v len sei. Miss Edgeworth hat einen solchen Umsi in einem Romane aufgeführt. Diese. Meinung schon mehreremale voë dem Gerichtshof-der Kings! betámpft worden, und Lord Ellenborough erklärte, die Beschlagnahme des Körpers nicht nur durchaué gesßlih sei, sondern auch den Sherif und seiner amten strafbar machen rourde.

dung wurde daselbst , mit einem seidenen Stricke um den Hals, verkauft, und nachdem der Handel ¿m Rei nen war, von dem glücklichen Käufer in eine Cabrißd- lett weggeführt. Im Auslande glaubt man, “daß diese Gewohnheit einen förmlichen Theil unsere Gesebge:

Voltaire, als ein Beweis von der Barbakei uhserer bür: gerlichen Justitutionen_ angefühxt wird. Vielleicht ents stand. sie dadurch, daß der Ehegatte, wenn er auf eine so offene Weise seiar Wéib und ihren Liebhaber untet- : j stúßkte, nicht mehr*im Stande war, von dem Leßteren E wegen Ehebruch eine Entschädigung zu erhalten, Ein G4 anderer mit der Ehe zuïsammenhängetder Jrrthum ist der: daß, wenn der Mann heirathen wollte und das

Weib aus den Händen des Priesters nur iti ihr Hemd

_ T 4 gefleidet empfange, er in Beziehung auf ihre Schuldèn U ohne alle Verbindlichkeit sei. Auch dies ist durchaus un- | 1 E begründet; ein Mann ist gleih verantwortlich für die

*) Verordnungen, die durch Parlaments - Beschlüsse sanctio- nirt sind,

j 7 bung bilde, so baß sie sogar von Schriftstellern, wie

Königlihe Schauspiele

Donnerstag, 27. April. Jm Schauspielhause: bende Bilder. ‘/ Bieranf:- „¿„Die Cibin,// Lusispl 1 Aufzug, nah dem Franz. von W. Stich, Und: Bár und der Bassa ,‘/ Vaude-ville»- Burleske inl zug, von C. Blum.

Freitag, 28. April. Jm Opernhause: , Nurmh oder: „Das Rosenfest von Caschmir„// lyri]ches D in 3 Abtheitungen, mit Tanz. Musik von Spw

Wegen fortdauernder Krankheit der Madam? der hat Madam Schulz in dieser Oper, zu der P: der Zelia, zugleich die der Namuna übernom

Preise der Pläße: Ein Plaß im Parterre 7 Ein gesperrter Siß +2 Thir, Ein Plalz in dens des Königl. Ranges 1 Thlr. Ein Plab in deu # des zweiten Nanges ck Thlr. Ein Pla in einer quet : Loge 2 Thlr. Ranges £ Thlr.

Amphitheater { Thlr.

Gedruckt bei Feister und Eisersdorff.

Redacteur Joh!

Ein Platz in den Logen des d!

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aats - Zeitung.

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Berlin, Freitag d

r“ \ Amtliche Nachrichten.

K L017. 068 T4464

Der bisherige Domainen: Amts#Justitiarins Ma #\- li ist zum Notar" und-Justiz+-Conmissarius bei dem hirlandesgeriht in Breslau bestellt worden.

Der bisherige Landgerichts: Rath Springer zu tomberg ist zuüm Justiz Commissarius bei dem Land- iht zu Krotoszyn und Notarius publicus- im{Bezirk selben bestellt worden.

Das 5te Stück der Geseßsamnilung, welches heute gegeben wird, enthátt: unter

Nr. 997, die Genehmigungs: Urkunde der indem Schluß- protofole der Weser: Schifffahrts Revisions Kommission d. d. Bremen, den 21. Dec. 1825 enthaltenen ergänzenden Bestimmungen der Weser-Schifffähres - Afte vom 10, Sept. -1823. Vom 14. Februar d. J. und

die Allerhöchste Kabinetsorder vom 4. d. M., betressend die Regulirung des Schuldenwesens der ehemals Westphäliichen Departements der Elbe, Saale und des Harzes.

Berlin „- den 28. April 1826.

Debits- Koömtoit..

4 998,

Abgereisk. Se. Excellenz der wirkliche Geheiure s \ath, Hofmarschall und Jntendant der Königl. Schlösser nd Gârten, von Maltzahn, nah Herzberg. ° Der Regierungs: Chef: Präsident von Wißmann, ach Franfsurt a. d. O.

Zeitungs-Nachrichten.

Ausland.

Paris, 21. April. Ju der Pairs-Kammer haben genwärtig die Debatten, über das Geseb, betreffend je Entschädigung der ehemaligen Colonisten von St. Domingo, angefangen. Der Marquis v. Raigecourt innerte , daß die Könige Frakhkreihs sich selbst zur tit, wo sie fast uneingeschränft herrschten, nur für tißbrauczer der Kronrechte angesehn, und den Grund- 6 der Unveräußerlichkeit des Territoriums anerkannt hêtten , ein Grundsaß, dem man die Nichtanerkennung der Verträge von London, Bretigny und Madrid ver- tanfe, Freilich gebe es Fälle, wo der König zu Lan-

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98.

enW8 sten April 1826.

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dééahtttinen genöthigt. sei, weshalb denn ein Gesel, welches - diè strenge -Unabtretbarkeit des Territoriums aus)práche, unsinnig sein würde; diese Fälle seien auch shon vorgekommen, die Könige hätten aber alsdann ims- mer die Zustimmung des Volks auf irgend eine Weise zu“ erlangen gejucht. - Der edle Pair erklärt, er sei iveit entfernt, die Maaßregel. der Emancipation von St. Domingo zu tkadbeln , zweckmäßig und . dex Lage der Dinge angemessen ; er wirst den Ministera lediglih vor, daß sie die Ordons nanz den- Kammern nicht offiziell mitgetheilt und ignen ein Geseß-Entwurf vorgelegr-hätten, um das Ungescbliche and Ungebräuchliche. der besprochenen Maaßregel zu regus- larisicen. Ein jeder, sagt er, hat die Antwort bewuns dert, welche der verstorbene König dem Usurpator gege- ben, hat7 wenn er nun aber, anstatt -dessen Vorschläge mit edlem Stolze abzuweisen, sie angenommen und sich seiner Rechte auf den franzdsishen Thron entäußert - hátte, würde alsdann Frankrei das Recht verloren has ben gegen disse Entäußerung zu protestiren? Sichers- lich nicht, uno man würde-die Vertheidiger des vorliegen- den Gejeßzentwurfes sich gewiß wit Kraft auf- die alten Grundjáße der Monarchie berufen schn, in welche die Orconnanz vom 17. Aprel-zérstôcénd eingreift, fofern ihre ánßere Form nicht einen geseßlichen Charafter ges winntz der eèle Pair votirt dayek gegen das Gejeß. Der Graf Str. Roman vertheidigte es hierauf: Im Eingange seiner Rece führte er aus, wie nothwendig es sa, die Gesellschaft vor der Bedrückung der Par- theien zu {chüßen; wenn- früher so mancher mit guter Absicht sich bestrebt habe, die Ausdehnung der Königlis chen Gewalr- zu. verhindein , so habe dié Revalucion gés sprócher und laut den Rath gegeben , die oberste Ges walt mix allen Kräften- zu unterstüßen , daß sie nicht ge|chwächt werde. Was den Grundsaß des Unveräußers lichkeit des Territoriuums betresse, so ráuniten selbst die Geguer des Geseßes ein , «day es unmöglih sei, sich ganz streng daran zu halten; nur behaupteten sie, daß

| bei Abtretungen von Landestheilen die Zustimmupg der

Nation erfolgen müsse und früher auch nachgesucht wor: den sei. Der edle Pair bewies hier gus der Geichichte,

deim Zwecte abge}chlossen - worden wären , Landestheile abzutreten; übrigens sei der so oft erwähnte Vertrag von Bretigny nur darum von Franfreih 9 Jahre nach seinem Adschlusse gebrochen worden, weil England seine in demselben gegebenen Versprechungen gar nicht gehalten hatte. Der: edle Pair stimmt daher auch fúr das Gese, welches zugleih mir unserm politischen Rechte im Einklang stehe, den Colonisten eine willkom- mene Entschädigung sichert, und für einen Theil des men)chlihen Geschlechts der Anfang einer besseru Ord- aung der Dinge ist.

vielmehr finde er sie sehr

daß mehr Verträge ohne als mit dieser Modalirát zu -

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