1826 / 155 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Thu, 06 Jul 1826 18:00:01 GMT) scan diff

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der Collegiatkirche von Guadalupe begreifen 135 Prá- benden in sich, wovon 69 unbeseßt sind. Es befinden sih* 3463 Geistliche in der Republik. Der P eo siud 1194, wovon 798 dur angestellte 396 ab uúrcch in- terimistishe Geistlihe versehen werden, 152 Klöster enthalten 1987 Mönche, welche als Húlfsgeistliche 40 Pfarren und 101 Missionen bedienen. Sie besißen 134 ländliche und 1514 städrishe Grundstücke, 559,729 Dol lars deim Staat und 2,243,354 Dollars bei Privaten delegtes Capital. Die ermittelten Einkünfte sind: Von den ländlichen Grundstücken 85,384, den städtischeu 171,108, von jährlihen Zinsen 80.881, Almosen und Opfergaben- 186,271; im Ganzen 522,644 Dellars. Bremen, 29. Juni. Se. königl, Hoheit der Kron- prinz von Preußen haben Jhre Reise von héer nach Holland über Osnabrück heute morzen 5 Uhr fortgeseht. Aus Ostfriesland, 23, Juni. Unjere See- und Flußdeiche siud im verwichenen Jahre mit eincin grd

Kostenaufwande von circa 600,000 Thlr. für die Amts-

deiche (‘ohné die großen Kosten der Polder : und Groden- deich,, als welche die Jnteréssénten und Erbpächtêr selbst tragen mússèn , und z. B, vom Heiriß-Polder im Reiderland an 20,000 Thlr. betragen, Hhinzuzure{hken ) wieder tresflich hergestellt worden; in" bletem und dem *4nftigen Johre werden nun die Deichvetstärkuugs - und Geicherhdhungs- Arbeiten forrgesezt und beendiat ver den; die sammtlichen Kostén aller diejèr Arbeiter wer- den wohl auf Eine Million Thaler kommen, indessen das Land alsdann auch völlig gesichert sein wird, Aus der Schweiz vom 28. Juni, Jn Lazern ist am 26. Juni Abends der großherzo gl. Badi\che geheime Legationsrath von Dusch eingetroffen, um sein Kreditiv

als Geschäftsträger bei der Cidgendssenschaft' dem Prà-

sidenten der Tagsaßung zu überreihen Am 28. trisst der neue dsterreichi\h2 Minister, Baron von Binde, zur Uebekëgabe seines Kreditivs daselbst ein.

Ein hdcchst trauriger Unfall fand, wie die neue Zürcher Zeitung meldet, am 22. guf dem R igt: Kulm statt. Herr Friedrich Wilhélm von Bornstett aus Ruttendw , kdniglich preußischer Oberförster, bestieg an jenem Tag mit seiner Gattin, einem Tôchterchen uud ciner Nichte von Wäggis her den Rigtberg. Vom Wirthshaus auf der Kulm begaben sie sh |ämmt lich am Abend auf einen nahen wodhlgziegenen Punkt uw den Niedergang der Sonne zu sehen. Herr Born: stet:, der ein füdner entshlossener Mann war und als solber sch auch im preußischen Béfreiungskrieg dewährt baden sol, wollre si nun auf einen Fels seßen, der sedfrecht üder einen Abhang hetvorragtez indem er ab 1 woill, entscdläpste er auf dem schon vom Adend- dezekten Gras und stürzte hinuntet. Der Leich:

r vielfältig zerquetscht und verleßt. - Die Gattin d die üdrigen Seinigen waren Zzugerì diéses großen zalûds, weiches vorzüglich erstere aufs äußerste ergriff ¿ntseelte Körper wurde nah Luzern gebracht; das *êdtlide Gattin mit sich in ihr je übrigen icdishen Ueberreste wurden

Luzernschen Kirchhofe beigeseßt. ¿om Lanuterdrunneuthal werden zwei merkwür? fèle gemeldet, Am 12. Juni gingen mehrere r Bräder auf Wengon, zu obersî an den defannten Hvnnenflaß, um da Holz zu holen. | cim wollten, demetkte eines dieser Kinder ein :| auf einer am Rande des Abgrunds stehenden anne; sogleich stiegen einige der Grdßern zu demelben dènauf, forderten ein Beil, um den Ast, in weichem Nei lag, adzuhauen ; obgleich dieser üder die Fluß zus hing z ein jängerer Bruder wollee ihnen die Act inaufreicden , verwickelte sich aber mit den Füßen in ciner Wurzel und stürzte mit dem Kopf voran in den Adgrund , wo er zerschmettert gefunden wurde. Ein 20jähriger Jüngling, Gabriel Altherr aus Wüilderswyl,

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in Lauterbrunnen im Dienft, wollte jüngst, Abends nag 7 Uhr mit einem Begleiter aus dem Bergdorfe Gimmel ivald durch die gefährliche sogeuaunte Rufeuen, den etn; zigen dortigen Kirchweg, hinabgehen. Sie sahen zwei Männer vor sich hergehen, welhe nah Oberländer Ge wohnheit sich \cherzend vor ibnen verbergen. wollten, Altherc eilte ihnen nah, verfehlte aber den Weg, glitshte aus und stürzte 186 Schuh hoh, steil, dur niedrizes Gebüsh und sogenannte Risleten herab, und von da 50 bis 60 Shuh senfrecht in den Sevinen Wasstrfali. Das Waser crieb ihn aus der Vertiefung, in die er stárzte, sogleih wieder in die Hdhe; er tlam; merte sich an den Fels, schwang sih aufs Trockene, und sein Gefährte brachte eiligst 9 Männer herbei, die den Herabgestürzten- mit eigener höchster Lebensgefahr aus dem Ábgrunce an Seilen heraufzogen, Er war gauj unbeshädigt, uud jauchzte als er sih wieder in trocke nen Kleidern befand. ;

Aus Trub, im Bernischen Amte Signau, wird be

Trihtet: Am 13. Juni Abends zerplaßte ein von der

Morgenseite- daherwogender Wolkenbruc) über den tru bischen Alpen von Hohenstullen ," Thalösh und Hoot

gassen “in einem Umfange von zwei Stunden mit sol;

cher Allgewalt und Schnelligkeit, daß binnen 5 Minuten durch den ganzen Hüttengraben die Straßen verderdt,

| tie Schwellen zernichtet, die Stege fortgespült und

Brücken, von denet: „de mit Roß und Wagen befahret wurde, augenblicklich aus den Fugen gerissen, und zu gleich mit ihnen ein paar hundert Klafter am Wezi liegeuden Flößholzes weggeschwemmt wurden. Die Trub warde duch die furchibar dáher raushenden und die Zipfel der hôchsten Tannen besprißenden Waldwasser zu aner nie gesehenen Höhe gegoten, und drang mir sol cher zermalmenden Gewalt an, daß ste mehrere Tanne bâume ganz entwurzelt, uud diese mit Stegen, Biücken, Baunstámmen und Flößholz abgetrieben hat. Brafilien. Folgendes ist der Text des im Staats rathe, uach deacvwon Se. M- vorgeschlagenen Grundla gen ausgearbeitet Constitutions.Entwurfs : Tit: T, Von dem Kaijerreich Brasilien, seinem Gebiet, seiner Regierung, seiner Dynastie und seiner Religion.

se Verband aller brasilianishen Bürger. Sie bilden ein freie, unabhängige Nation, welhe durchaus feine Vet! dindung oder Fôderation zuläßt, die mit ihrer Unab hängigkeit im Widerspruch sein könnte.

2, Sein Gebiet ist in Provinzen getheilt, wie e gegenwärtig der Fall ist, und die, je nachdem das Woh! des Reichs es erheischen wird, weiter unterabgetheil berden fönnen.

3. Seine Regierung ist monarchis{, erblich, con stitutionel und reprásentativ.

Die regierende Dynastie ist die des Don Yu dro 1., gegenwärtigen Kaisers und steten Vertheidigets von Brasilien.

5. Die katholis ; apostelish , römische Religioll wird fortdauern die Religion des Reichs zu sein. Alle âbrigen Religionen werden init Privatverehrungen il dazu bestimmten , jjedoh mit äußern Auszeichnungen eit nes Tempels nicht verscheñèn, Häusern erlaubt sein.

Tit. Il. Von den brasilianishen Bürgern.

6. Brasllianishe Bürger sind: - 1) Alle die in

Grasilien eld von einem fremden Vater (wenn er null

dé, y L R 3 g lande gebornen Kinder eines Brasitianers und die UF

serreiche niederlassen; 3) die im Auslande gebor Kinder einès, des Dienstes des Kaisers wegen sich if Auslande defindenden Brasilianers, wenn fe |ch auf in Brasilien nicht niedergelassen haden; Ä)

| ¡¿nigenz welche in Portugal und in dessen Besißungen

Arr. 4. Das Kaiserceich Brasilien ist der oolitid

nichr im Dienst leîner Nation in Brastlien resLdirt)y gedorneu Freien oder Freigelassenen; 2) die im Aus

ehelichen Kinder einer|Brasilianerin, welche si im K Ung hierauf fest zu stellen; 17) das Gewicht „- den

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¿horen sind - die zur Zeit der Unabhängigkeirserflärung in Brasilien restdirt haben und ausdrücklich oder s{hwei gend dieser Bestimmung beipflichten werden, indem sie fortfahren in Brasilien zu residiren; 95) die naturali- sirten Fremden, was auch ihre Religion sei ; ein Geseh wird die Bedingungen der Naturalisation festseßen.

7, Die Rechte brasilianisher Bürger gehn verlo- xen: 1) wenn man sich in einem andern Lande natu- ralisiren läßt; 2) wenn man ohne Erlaubniß des Kai- sers Aem?“ Pensionen oder Orden fremder Regierun: gen annimmt. 3) durch ein Verbannungs. Urtheil,

3, Diese Rechte werden suspendirt: 1) durch phy- (sche oder moralische Unfähigkeit sie auszuübenz 2) durch Ge aagniß oder Degradationsstrafe, für die Beit p wo die resr. Urtel in Wirksamkeit bleiben,

Tit. II[L, Gewalt der National» reprásentatiou,

9, Die Thélung und die Harmonie dèr politischen Gewalten ist das erhaltende ‘Prinzip der Rechte ber Bürger , und das ‘beste Mittel , die Gewährleistunge® der Constitution wirksam zu machen, 25

10, Die Constitution des Kaiserreichs Brasilien er fennt vier Gewalten an: die gesclgebende „- leitende (pouvoir modérateur), ausûbende und ‘richterliche Be: walt. L 11, Die Repräsentanten der f; asitianishen Natiou sind der Kaiser und die Generalversammlung.

12. Jm Kaiserreih Brasilien sind ‘alle diese Ge- walten Verleißungen der Nation. :

Tit. LIY. Vou der gesebgebenden Gewalt. Cap, L. Vou den Zweigen der geseßgebenden Gewalt ‘uod von dem, was ihr zusteht.

13, Die gésebgebeude Gewalt ijt einer Genceval- Versammlung mit dèr Sanction des Kaisers verliehu,

14. Die General - Versammlung best:hr aus zwei Kammern: der Kammer der Deputirten und dêr Kam- mér der Senatoren 9der des Senats.

15, Der General Verfammlung steht zu: 1) den Kaiser, den Kronprinzen, den Regenten- oder die Re- gentin den Eid leisten zu lassen; 2) die Regentschafe ‘oder den Regenten zu erwählen, und die Grenzen ih- ter Gewalt zu bestimmen; 3) den Kronprinzen in der érsten Sibung nah seiner Geburt als Thronerben an- zuerkennen; 4) den Vormund des minderjährigeu Kai- sers zu ernennen, wenn es dessen Vater nicht schon durch sein Testament gethan hat; 5) die Zweifel zu lôsen, welche rücfsihtlih der Thronfolge entstehn könn- tenz 6) zur Zeit des Todes des Kaisers oder bei einer Thronerledigung eine Untersuchung wegen der zu Ende gehenden Verwaltung anzuordnen und die Mißbräuche abzuschaffen , welche sih einge\chlihen haben; 7) eine neue Dynastie zu wählen, im Fall die regierende Dynua: stie ausstirbt; 8) die Gesehe zu machen , auszulegen, zu suspendiren und zu widerrufen; 9) auf die Ethal- tung der Constitution und auf das Wohl der. Nation im Allgemeinen-zu wachen; 10) die öffentlichen Ausga- ben jährlich zu bestimmen , und die Vertheilung der Grundsteuer zu bewerkstelligen ; 11) jährlih nach Maaß gabe der Regierungsberichte die Stärke der Land- und Seemacht zu bestimmen; den Eintritt fr.mnder Tiuppen in das Gebiet oder in die Häfen des Reichs zu bewil- ligen oder zu versagenz 13) die Regierung zu Anlei. hen zu ermächtigen; 14) angemessene Mittel zur Be- zahlung der dentlichen Schuld ‘anzuordnen; 15) die erwaltung der Nationalgüter anzuordnen und deren Veraußerung zu beschließenz 16) öffentliche Aemter N zu schaffen oder aufzuheben und die Regela in Bes |

Werth, die Jnschrifr das Gepräge und den Namen r Münzen, wie auch Gehalt, Maaß und Gewicht zu

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Breslau. Nach den aufgenommenen statistischen Tabelle ŸYro 1825 hat sich der Viehstand im- hiesigen Regierungsbezirk gegen das Jahr 1822 beträchtlich ver- mehrt, und zwar: an ganz veredelten Schaafen um 80,294 Stück, an halbveredelten um 42,858 Stück; da- gegen hat si die Zahl der genieinen Landschaafe um 13,449 Stück vermindert. Der Pferdestand belief si aüf 62,976 Stü, gegen 1822 mehr 2041; die Zahl det Fohlen hatte sich aber um 1114 Stúck: und bei dem Hoërnvieh die Zahk der Ochsen um 2515 Stück vermins dert. Die Stückzahl der Kühe betrug 185,153, gegen 1822 mehr 6271,

Berichte über den Gesundheitszustand aus dem Junnern des Reichs vom Ende Ma i.

M], Ost pXußen. Königsberg. Der Gesund- heitszusiaud unter. den Menschen ist, wie die Sterblich- feit, im Monat Mai nicht aus dem uatürlichen Vers

„“Mniß gewidsen. Ungewöhnliche und bedeutende Kranks

Ag P sind uicht vorgekommen, Gumbinnen, Die kerung begünstigte zu Aafang des Monats Wax rheumatishe, Fatarrhalishe und gcstrishe Kranfheiten nit vorherr}chEuder: Neigung zum Eutzündlichen, Die Sterblichfeit war dabei nicht ungewöhnlich, Ju etnem Dorfe des Gumbinner Kreises sind die Menschenpoceun ausgebrochen, ohue daß bis jeßt der Ansteckungsgrund® ermittelt werden fonnte. Die schnell eingelegte Haus sperre und verfúgte Vaccination der pocenfähigen Jn dividuen am Orte, so wie in den benachbarten Dörfern, lassen mit Sicherheit erwarten, daß diese Krankheir sich nicht weiter ausbreiten werde. f

IL Westpreußen. Danzig. Bedenkliche Krankheiten unter Menschen und Vich grassirea nicht. Zu bemerken ist, daß in dreien Ortschaften des Cart: hauser- und an einem Orte des Neustädter - Kreises ein- zelne Menschen an deu Pocken erkrankt sind, weshalb diese Ortschaften haben gesperrt werden müssen. Alle twpffähigen Kinder in den genannten und in dew uUm- liegenden Dorfschaften sind vaccinirt worden. Ma- rienwerder, - Der Gesundheitszustand der Menschen hat im Allgemeinen feine ungünstige Veränderung ek- litten und unter allen Uebeln sind Rheumatismen und dreitägige Wechselfieber. am häufigsten vorgekommen. Zwar zeigten sih in einzelnen Ortschaften des Kontßer, Schlochauer und- Kulmer Kreises die Pecken, jedo nur bei Crwachsenen, auch. sind solche durch Anwendung Pp0- lizeilicher Maaßregeln und durch Jwmpsung meistens wie- der unterdrückt, IIL, Brandenburg. Potsdam. Der Haupt- charafter der im Monat. Mai geherrschten Krankheiten ivar der rheumatisch- fatarrhalische. Außer kalten und Wechselfieberu kamen einzeln auch Nervenfieber, astheni- she Brustentzündungen vor, Fortwädzrend litten am meisten die chronischen Kranken, ais Añhmatische, Schwindsüchtige und Gichrishe. Unter den Kindern herrschen -noch in verschiedenen Gegenden des hiesigen Regierungsbezirks das Scharlachsieber und die Masern,

| jedo haben sich die Krankheiten schon bedeutend vel

mindert und die Scerblichkeit ist nur geringe. Die natürlichen Menschenpocfen sind nunmehr auch im Ost‘ havelländi' hen Kreise gänzlih unterdtückt, kommen da- gegen im Prenzlowschen Kreise noch hin und wieder vor. Der (im vorigmonatlichen. Berichte erwähnte) in Potsdam mit deu Blattern befallene 24jährige Zimmer- geselle ist am zwanzigsten Tage der Krankheit daran verstorben. Ein vierzesutägiges Kind des Verstorbenen befand (sich während dessen ganzer Krankheit in demsel- ben Zimmer, worin derselbe lag. Es -wuktde am 25. April geiwpfc.- Die Schußblattern hielten einen regel

destimmen, (Fortseßung folg.) |

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E E E S M E Er E. CERPR I T S