1826 / 157 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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präfludirt, ¿d es 4 ae L L:

halt der Prämienscheine gemäß, Gesammtbetrag derselben von

nach Abzug des Koutswerths der dem Prä- míévsonds von den 4Prámien zu 140 Rehlr. zustéhenven 400 Rihlr, Staars|chuldscheine vou 3827 pCt' und der Zinsen von diesen Staats|chuldscheinen die 1, Juli 1026, zusammen vou 2...

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347 Reblr. s L798 R t worden, welches den

zu wohlthätigen Zwecken bestimm

Inhabern derx betreffenden Prämienscheine hierdu: ch bes

kannt gemacht wtrd.

Beilin, den 6. Juli 1826,

Kdnigliche Jmmediat, Commiss'ono zur Vertheilung von Prämien auf Staatsschuldscheine. '

Wollny.

Deputirter der Unternehmer : abwesend.

Kayser. Beelitz.

Der General-Major und Kom tnandénr der achten Landwehr, Brigade, vou Kamecke L, von Metsebúürg.

Angekommen.

Zeitungs-Nachrichten.

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i ie Pairs-Kammer hat mehrere unwejentliche Gesrbe, Localgegenstände detr:fsend, die Untersuchungs, Commission sebr ihre

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augenommen ; Arbeiten fort. Dein Kdnigl. Märtÿdrer auf dem Plate, errichtet werden ; i dem Bildhauer Cortot anvertraut worden. welcher Protestant is, v. M: stattgehadten Processton f ist deshald zu } 1p

wig AVI. fell, wie be, wo er gemordet wurde,

Straudbild die Aussührung desselben

ationalgardifst, dem Betehl, deizuwohnen, nicht Folge geleistet hatte,

O D, . N a eni ol 9 einem 24 tündigen Arrest verurtheilt w

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am 29. Juni im Haag eingetrossen, wo Höchstdieselben einige Zect zu“ verweilen gedenken. Man hosste binnen 2 Tagen die ganze Königl, Familie, #0 wie auch die Königl. Prinzen von Preußen, die sih dermalen noch zu Loo befanden, im Haag zu sehen.

Der-König har die Publikation der päbstlichen Bulle wegen der Jubiläuméfeier genehmigt.

Se. Majestät haben die Errichtung eiuer Stern warte diejelbst anzuordnen geruht.

Stockholm, 27. Juni. Se. Maj. haben in

nem, vorgestern gehaltenen Staarsrathe die vorläufigen Maaßregeln der Norw. Regierung zur Unterstüßung der unglücklichen Einwohner vou Friedrichéhall in allen Stücken gutgeheißen und ihr aufgetragen, weiter er ferderliche zu nehtien, Selbige bestanden unter anderm in der Anweisung vön 9300 Tonnen Korn, von Mili tair : Gezelten u. s. w. und Uktersiüßung der Brand- Casse mic 100,000 Species als Darlehn. Y Kopenhagen , 1. Juli. Aus Aalborg theilt die Staarszeitung folgenden Berichte mit: „„Die anhal- tende Dúrre füllt die Brust eines jeden Armen mit den bängsten Erwartungen, um so mehr, da schon jebt Rocken nicht einmal für Geld zu haben ist. Die ge wöhnlichen Koknhändler , “welche sonst Tonnen Koru bei Hundèrten auf ihren Böden hatten ,* haben plöbli ausverfauft, Und das wenige, was ein armer Hausva ter mit Mühe zusammeunbetteln kann, muß er m! det (für den Kaufmann) so günstigen Preis von 3 Fl. den Scheffel (also 4- Rdthlr. die Tonne) bezahlen. Daß der Grund zu diejem Rokenmangel zum Theil irn Aufi kauf liegt, is wohl ziemlich" sicher, wodei doch nicht zu übersehen seia wird, daß die erste Ursache in- der im vorigen Jahre: hieselbst stattgehabten schlechten- Reken: Erndte zu fuchea ist. Kömmwt nicht bald Regen {0 wird die Erndte diesmal uoch mäßiger ausfallen; und dies vechüte der Himmel!“

Laubenheim, 30. Juni. hatten wir feine

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Seit dem ahre 1811

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ais die gegenwärt

die nur in unserm Berge als geeudigt anzusehen is

Obgleich dieses Jahr die Blüthe fast um einen. ganzen Meuát spâter ecgetreten ist als inx Jaßr 1822, fo vet pricht man si doch, gerade wegen dieser regelnäßigen Biäth:, dei nür einigermaßen günstiger“ Witterung, | cinen guten Wein

Geaf, 24. Juni. Am 21. dd is der Fürst Camillo Borghese mir Gefolge, voi Rom nach Paris reisend, dier anzefommen. Unser Repkäsentanten: Rath, wel Her, zur Berathung wegen Publikation der päpstlichen D dinsidtlich des Juybdelj2hrs,- außerordentlich einbe

R worden war, hat, tiah angehôrtem Vortrag des Staatsraths, anstatt die deantraáte Erlaubniß zur Bu tfanntmahung dèr Bulle zu ertbeilen, diese Angelegen! heir nochmals an eine Kommiffion zur Untersuchung gt Vi

Spanien Zufolge Nachrichten aus Madrid vom Z J i (a Pari Blättern) ist zwil{hen Sr. Katho Maj. vad Sr. Allerchristizhsten Maj.. neuerdings eiu Bertrag adgejchiofen worden vonah das in Spanien nndiihe fra e Armee Corps, welches durch den

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so anhaltende, von dem \{chöunten

feUptort der Provinz zusammen. v elche für die ganze Sißungszeit gewählt werden, ferner jer Prüfung und Beglaubigung der ge|cheheuen Wah.e1. | att,

jer Anzahl rforderlich.

!t Militair Commandant kôanen uicht zu Miigliedern ines Provinzialraths gewählt werder.

Ung des Provinzialraths, Mehet,

enheiten in Ptrdesserungen.

mung giebt, so drückt er sich folgendermaßen aus: der Kaiser genehmigt. Hierdurch ist däs Dektet sanfktionict und wird ein Geseß des Reichs und eine der Autogra- hieen wird nach erfolgter Unterschrift des Kaisers in das Acchiv der Kammern niedergelegt, welche es einge- reiht haben wird; die andere wird zur Publikation des Geseßes durch den competenten Minister dienen.

69, Die Publikation wird in folgender Art statt

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finden: Don N. N. von Gottes Gnaden und durch den einstimmigen Ruf der Völker, Tonstitutionellèr Kaiser und allezeit Vertheidiger Brasiliens, thun Unsern Unter- thanen zu wissen: Die Geueral: Versammlung hat de- fretirt und wir haben genehmigt, wie folgt: (Hier wird der Text des Geseßes eingeschaltet). Wir befeh- len allen Behörden, welche gegenwärtiges Gese zu ver- nehmen und auszuführen haben, es auszufügren und ausfáhren zu lassen und es vollständig, wie es- abgcfaßt i, zu achten. Der Staatsminister der... (hier foigt der Titel des betr- Ministertau:s) is beaujtragt, cs drucken, publicicren und cortigeit (corriger) zu tajjen.

70, Dás vom Kaiser unterschriebene, vom compe: tenten Minister contrasignirte und mit dem- Stagts: slegel versehene Geseß wird in. der Urschrife im Arcziv des. Reichs aufbewahrt, und Ekeniplare davon gedructc, allen Kamnietn des Reichs, den Gerichtshöfen und wo es sonst nôthig ist, üdergeben werden.

Cap. Y. Von den allgemeinen Provinziairäthen. und dexen Befugnissen.

71. Die Verfassung erkennt jedem Bürger das Recht 1, an den Ge¡chäften seiner- Provinz, die seine be)ou, deren Juteressen unmittelbar angèha, Theil zu nchmen, und garantirt ihm auch dieses Recht.

72. Dieses R cht wird von der Bezirfsfammer und von Verjammnlungen auszeudt, welhe uater der Beneus nung eines allgemeinen Provinzialraths in jeter Pco vinz errihtet werden sollen, diejenige ausgenommen, i welcher sh die Hauptstadt des Reiches befindet.

73. Jeder Províinzialrath in den |tärker bevölferten ptovinzen, als {n Para, Maranhao, Ceara, Pernam- co, [Minas Gerges, San Pablo, Rio Grande del Bud besteht aus 21 Mitgliedern ; in den übrigen aus 12. 74, Die Wahl geschieht zu gleicher Zeit und au] Heselbe Weise als die der Repräsentanten des Volks, nd für die Dauer jeder Legislatur (4 Jahre).

73. Um Mitglied diéser Conseils werden zu können, man mindestens 25 Jahr alt sein, einen guten uf und sein anständiges Ausfommen haben.

/0. Die Mitglieder des Raths kommen in dem 01 Die erste vorberei ‘ide Sißung ist der Ernennung des Präsidenten, Vice sidenten, der Secretaire und Substituten gewidmet,

//, Alljährlich findet eiue ziveimonailici;e Session die, nah Beschluß der Mehrheit des Conjeil:, i Um einen Monat verlängert werden kann,

/9, Zur Berathung ist die Anwescuheit der Hälste der Mitglieder und noch, eines Mitgliedes

/9, Der Präsident der Provinz, der Sefretair und

90, Der Präsident der Provinz wohnt der Jn stals die den 1. Dezember ge: ' bei, Sein Si6 befindet sich rehts und in Mer Linie mit dem des Vorsißers- im Rath. Der Misident der d berichtet über den Stand der öffentlihen Angele- der Provinz und über die erforderlichen

81. Der hauptsächlihste Gegenstand der Berathun-

ziehung der Gesebe,

(veilen vollziehen , dem Wohle der Provinz súr nôthig erachtet.

Kaiser, daß er sein Urtheil über diesen Punkt aussebe, ivorauf das Coufeil antwortèt, daß es die Antwort Sr. Kaiserl. Maj. sehr ehrfurchtsvoll empfangen habe.

1) alle Brasillauischen Búi Fremden. i

sind ausgeschlo}:n: 29 Jahr alt sind (‘alle verheiratheten Officiere , das 21ste Fahr zurücg-legt haben, die BWaccalaurei und die Geistlichen werden jedoeh dies Recht ßen' als ob sie 25 J: alt n-áren) ihres -Vaters Haus bewchncrn, fle máßt-n denn ein df: fentliches ser Klasse gehd.en weder die Bureaus»- Dienez, Provinz richtet das Wort an das Conseil, | C der nicht mehr tragen , Landgütern und in Fabrifen); welche in klöfterliher Gemeinschaft leben; 5) Alle die-

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der. Provinz. Sie werden besondere Vsrschläge vorle- gen, die der Lokalitáce und den Bedúrsnissen angewmes- sen sind.

82. Die in der Kammer begonnenen Angelegenheit ten werdem dem Sekretair des Conseils amtlih zuge! fertigt, und daseldsk bei offenen Thüren, eber so discu- Cir, wie diejenigen Dinge, welche in deu Couseils selbst ¿ur Sprache gekommen sind. Beschlüsse werden nah der adjoluten Mehrheit der Stimmen aller anwesenden Mirgüieder gefaßt,

83, Ueber folgende Dinge fann in den Provinzial- Conseils uicht berathen werden; 1) ber die allgemeinen Interessen der Nation; 2) über die Angelegenheiten, die eine Provinz mit einer andern auszumachen hat; 3) Über Gegenstände, deren Znitiative lediglih der De-

teutammer zukommt (§. 36.); 4) úber die Voll- Jedoch können sie úzer diesen-Ge- genstand der Generalversammlung und der vollziehenden ¿ey t degründete Vorstellungen einshicken,

94. Die Beschlüsse der Provinzialversammlungen werdea duch den Präsidenten der Provinz unmittelbar der vollzieheuden Gcwalt zugeihickt.

89, Ist um dieselbe Zeit die Generalversammlung in Session, so werden fie 1hr von dem betreffenden Mi: nister sofort eingeshickt, um als Geseßentwürfe berathen zu werden und die Zustimmung der Versauimlung zu etner einmaligen Discussion in jeèer Kammer zu er aiten,

36. Jst aber die Generalversammlung in diescm Augenblick nie beisammen, so láßt sie der Kaiser einst- daferu er diese schnefle Ausführung

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97, Jn Ermangelung. dieser Umstände , «erklärt

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898. Gleich nach erfolgter Zusammenkunft der

neralversammlung werden ihr diese suspendirten, so wie auch’ die in Vollzug gesebten Beschlüsse vorgelegr und von thr bekathen, um nach den Formen des §. 83, decretirt zu werden,

99. Die Art, mit“ welcher die Provinziakversamm-

lungen bei ihren Arbeiten zu Werke gehen, so wié ihre innere und áußere Ordnung, Seueralversaumlung zu gebendes Reglement näher de [timmt werden.

soll! durch ein von - de:

: Cap. IV, Von den Wahlen. 90, Die Ernennung der Deputirten und der Se. p

natoren für die Generalveriammlung und der Mitglie- der der Provinzialräthe wird durch mittelbare Wahlen statt finden. meinde: Versammlungen die Provinzialwähler ernennen, welhe die National - und Provinzial Repräsentanten wählen werden.

Die stunmfähigen Bürger werden in -Ge-

91. Bei den Primar F 3

: find stimmenfähig :

F; 2) die: naturalisirten 92, Von dem Stimmenrecht bei den Prima-wahleh 1) alle Mánner, noch nicht weld)e

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ebet {0 ; 2) di: Sôhne, wele

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Die Dienstboten (zu die- noch die assendiener der Händlungehäuser, noch die Bedienten Kaiserlichen Gebäute, welche die weißen Tressen 1och endlich die Jnspefroren auf 4) die Mönche und Alle,

Amr dbekl:tden. 3)

welche uicht durch ihr Vermögen, ihren Gz

n dieser Conseils sind die wichtigsten elngelegenpeiten

jenigen,