1826 / 183 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 08 Aug 1826 18:00:01 GMT) scan diff

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-threr Unterschrife. Mit Benußung des ihnen dabei er- öffneten Weges, ihre früheren Aussagen durh Darstellung der Thaisacheu, welche sie etwa zu ihrer Rechtfertigung dienlichaltenmöchten, zu vervollständigen, gaben 5 der An- geschuldigten in der That einige weitere Aufklärungen, die jedo nihts Wesentliches enthielten. Nach Beendigung des Revisionege|chäfts |chritt der Gerichtshof zur Zusammen- stellung der gegen die Verbrechen der vorliegenden Art deste- henden Geseße und deren Anwendung auf leßtere. Ein- stimmig erkaunte er, daß diese Verbrechen sämmtlich zur Klasse der Staatsverbrehen und zwar der beiden Hauptarten gehörten , und ohne Ausnahme den Tod nah sich zôgea. Hierbei hätte man, nach dec Strenge der Geleße stehen dleiden fönnea, wenn nicht Se. Ma- jestät im vorliegenden Faüe auzuordnen geruhr hätten : ¿daß der Ober: Gerichtshof bestimmen solle, in wie wett die besonderen Unistände bei einem jeden- der Augeschul- digten von der Arr seien, ihie Theilnahme an dem al- len gemeinsamen Verbrechen zu ershweren oder zu mil- dern, so daß derjelbe es sih angelegen sein lassen solle, den verschiedenen Graden der Strafbarkeit entjprecheude

Kathegorien zu bilden, - ferner, daß er die einem jeden"

dieser Grade angemessenen Strafen erfenune und endlich, die Angeschuldigten, nah dem Grad ihrer verschiedenen Strafbarkeit, in die verschiedenen Kathegorien vertheile./“ Diesem zufolge wählte der Gerichtehof aus seiner Mitte etne Special.Commission, welche die Principien für jene Klassification aufstellen jole. Diese Commission ging nicht nur den Bericht der Untersuchungs - Commission, sondern auch die sämmtlichen Unterjuchungs : Acten ein- zel durch, wodurch sie von allen Einzelheiten genaue

Kenntniß, Und dabei auch sowohl von der genauen

Uebereinstimmung des Berichts mit den dazu gehörigen Actenstücken , aks auch von der Genauigkeit des Unter; juchungsverfahrens Ueberzeugung erlangte.

Masse von 121 Anklage: Acten fanden sich nur 6 Juci-

denzpunfte und zwar nur von geringerer -Wichiigkeit, welche einige Aufflárung voa Seiten der Untersuhungs- Commission n3thig machten. Das Verfahren wurde “im Wesentlichen dadurch gar nicht betheiltge und die erhaltene Auskunft diente lediglih zu mehrerer Aufflá rung einiger Einzelheiten. Nach Beendigung jener Prú: fung der Sache schritt die Commission zur Aufsteung der Kathegorien. Die- sämmtlichen Theile des Processes zeigten ein Haupt : Complott, dessen Zweck war: das Rerch zu erschüttern , die Grundgejeße des Staats um- zustürzen -und die bestehende Ordnung umzuwälzen. Zur Erlaugung des Zwecks wollten die Urheber des Com- ploits drei Mittel anwenden, welche eben jo viel Arten von Verbrechen bilden, nämlich 1) den Kaisermord, 2) die allzem.ine Empórung und 3) die Militair « Jnsur rection, Die hier beeihneten Arten von Verdrechen sind jede von einer langen besonderen Reihe verbreeheri- scher Thatsachen begleitet, welche jedoch sämmtlich auf drei Hauptpunfte zurücfgesührt werden fönnen , näms lih: 1) Kenntniß des Komplotts, 2) Beitritt zu dessen Zwecken und“ 3) freiwillige Erklärung der Bereitwillig- keit zur Ausfährung. Hierbei zeigen sich jedoch im Einzelnen wteder verschiedene Grade der Strasflälligkeit und demnach hat die Commission bei jeder der drei ob; genannten Arten von Verbrechen Unterabtheilungen ge- macht, Wamentlich bei der ersten Art 10, bei der zwei- ten 7 undWei der dritten wiederum 10 Unterabtheilun- gen, welche der mehreren oder miuderen Theiluahme der Einzelnen an dem ganzen Umfange der zu einer jeden der 3 Arten gehörigen verbcecherishen Haudlungen ent. sprehen. Nachdem dte Commission jolchergestalt die verschiedenen Grade: vos Soraffátligkeit anerkannt, stellce sie die Principien der zu biloenden Kathegozieen auf, indem sie die Karacter der Straffälligkeic einer je- - den der drei obgedachten Arten von Verbrechen zusam- menstellte und sie nach ihrer verschiedenen Schwere

Bei einer

. sind,

ordnete. Derjenige Beschuldigte, der aller drei Art

von Verbrechen überführt und überdem in einer jeh

Art die schwerste Straffälligfeit häufie, mußte nothwy

dig ‘den erjten Raug einnehmen. Nach ihm folgten di jenigen, welche zweier Arten von Verbrechen schulj

ecfanut, die hôchsten Karacter der Straffälligkeit in hi den verbanden, die jedoch in Hinsicht äuf die drit Art von Verbrechen minder oder gar nit straffäli

waren, Hiernach bestimmte die Commission die y; schiedeuen Kathegorieen, wobei indessen auc Ausnahmz sich als nêthig zeigten, indem ein Judividuum in Hin

sicht auf die cine Art Verbrechen seyr gravirt, in Hin

sihe auf eine andere nur wenig gravire erschein

foante, Um sich nun von der Genauigfeit der ausge

stellten Unterschiede zu Überzeugen, machte die Comnis

ion den Versuch, die Angesculdigten in die eti tiwvotss

nen Kathegorien zu vertheilen, indem sie die definiti

Vertheilung der Entscheidung des Gerichtshofs übt lassen mußte. Sie ging zu dem Ende nochmals dj

ganze Geschichte eines jeden der Angeklagten durch uy

notirte nach jorgfältiger Prüfung die einzelnen Verbr

hen bei einem jeden Namen, wodurch éine allgemein Liste der Angeklagten mit einer genauen Zusamménfs«s sung ihrer Sträflichfeit entstand. Die Commission @ hielt dadurch die Ueberzeugung, dap die meisten Ang

\huldigten mit völliger Genauigkeit in die entworfene Kathegorien vertheilt werden kö1nren, wobêi fih uur die aus Nachsteheudem ‘ersichtlihen Beschränkungen ergaben Aus der sorgfältigen Präfung der Thatsächen ging her vor, daß aus rein individuellén Umstánden die Straf tálligfeit Einiger ershwert, Andere aber gemindert wur dez erichwerr näâmlich durch die traurigen Folgen eint! verderblichen Beijpiels, durch Vernichtung der Mili tair - Disciplin , dur blucdürstige Handlungen , die Wirkungen einer abscheulihen Wildheir z- gemilter ward sie dagegen bei Anderen thetls durch Zeichen de Reue, als z. B. das Austreten aus den geheimy Gesellhaften, der Wunsch, ihre Absichten zu verändn und die Esklärung gegen ihre gräßlichen Plänez theil auch durch die zur Verminderung der Schuld dient den persönlichen Handlungen mehrerer Angeklagten; ferner durch das |chneflle und aufrichrige Bekenntnij im Laufe der Untersuhung , endlich auch dur grest Jugend, wvermdge deren man sih durh aufrührerk |che Verbindungen -hatte hinreißen lassen. Hiernach stellte die Commiision neben der obgedachten noch eine besondere Liste auf, welche sie ebenmáäßig der Prüfung des Gerichtshofs unterwarf. 2) Die Strafjälligkeit der Augeichuldigten geht aus deren eigenen Geständnissen hervor. Unter der großen Masse derselben sind nut 4, deren Verbrechen durch das Zeugniß der Thatsachen und nihr durch ihr eigenes Gestäudniß fsestgestellr- ist. Dit Commii|sion brachte sle daher in eine Arhangs- Notip 3) So s{chwer auch die Verbrechen der ersten Kathegorit so sind doh untèr den ‘Angeschuldigten Judivj duen, die vermöge der Beschaffenheir ihrer Attentate selb|Þ mit den in diese erste Kathegorie gehörigen nicht verglichen werden föônnenz die anderen in den gräßlich sten Entwürfen Übertreffend, durch den Einfluß ihrés Bei!ptrels, durh eine grenzenlose Verderbtheit, durch einen wüihenden Eifer, durh falten Entschluß zum Blutvergießen stehen sie außer allem Vergleich; die Commission hielt deshalb dafür, sie besonders verzeichnen zu müssen. Nach reifliher Erwägung erkannte ber Gt richcsyof mit Stimmenmehrheit, daß, die Attentate ausgenommen, deren Ungeheueres sie gar in feiner Klasse bringen ließ, die Anzahl der von der Ccmmission

vorgeschlagenen 11 Kathegorieen mit den verschiedenen

Graden der „Strafbarkeit der Angeschuldigten in. ge!

aauem Verhältnisse stehe und fällte danach den (gestern gemeldeten) Ausspruch, wobei derselbe auch die vier Jndivi/ | Bari But fa duch, welche obgedachtermaßen, ohne ihr eigenes Gestänt niß fi'Kammer gebracht. Diese Regelicn inb: Die Or-|

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urch die Thatsachen überwiesen waren, in die gehdri- m Fathegorien brachte, Die Beschlüsse uud Ent1chei- ingen des Gerichtshofs sind theils mic abso!ucer Scim. ammehrheit ngcn für dieselbe Abstimmung gefaßt, die Mitzlieder s heiligen Syuods, weiche beim Schlusse der Verhand- jugeu zum Sib iw Gerichtshof berufeu worden, ha- n, dem Geiste ihres geistlihen Auits ‘und alten Beis elen gemäß, ihre Stimme in folgender Weise abge- den: Nachdem wir im Ober - Gerichtshof die Ver. jung der Proceß - Acten in Betreff der Staats» Ver- her Pestel , Ryleie} und ihrer Mitrtschuldigen, (he Kaisermord und Einführung der republikani- (in Regierung in Rußland angesponnen haden, an- drt, nachdem wir gesehen, wie ihre -Greueltha, mit hdchster Evidenz oargethan und durch thre eige- n Geständnisse bestätigt find; so erfennén wir, daß se. Sraats- Verbrecher die Todesstrafe verdienen; dem h widerseßen wic uns dem gegeu sie zu fälleuden Ur- ul niche , jedoch fônnen wir, in Betracht unseres hiesterstandes, das befágte Urtheil mcht mit unserer hierschcift vei sehen.

Die von dem Ober- Gerichtshofe (wie gestern ge lder) zur Entchauptung verurtheilten, ‘von Sr. Maj. r mie dem Leben begnadigten Sttaatsverbrecher der sen Categorie sind namentlich folgeude: der Oberst ist Troudebfkoi ; der Lieutenant Fürst Obolenskyz; der herstlieur. Matthäus Mourawiess-Apostol;, der Unter- ut, Bortssc} 2.7 der Unterlieut. Bocissoff 1.; der iterlieur. Worbatcheffsfy; der Major Spiridoff; der hconde: Hauptmann. Fürst Bariattnsfky; der Collegten- s ssor .Küchelbecker; der Haupimann Yafkonbowitch ; { Oderstlieut. Poggtoz* der Oberst Arttamon Mourg- f; der Fáhari@z Vadfoweky; der Fähnrtch Becchas- f; der Overst Davydof; der Beamte det Uten Classe ushuessky ; der Secouve-Hauptmann Alexander Be- je}; der Unterlieut. Andreepith 2.; der, Hauptmann (tita Mourawies; der Coliegienassessor Pousichine ; der eneral- Major Sergius LWolkonsky ; der Heupimaun tou!hkine; der Unterlteut. Pestoffz der Lieut. Ar- of; der Lieut. Zavalichine; der Oberst Povalo- hweiforvsfy; der Lieut. Panoff 2.; der Lieut. Sour- f; der Seconde: Hauptmann Fü:st Stchepine- Ros vsfy; der S{iffsfähnrih Diwcff, und der wirkliche aarósraty Nicolas Tourguceneff.

St. Maj. ver Kaiser haden unterm 26. d. an den heral-Adjutanten und Chef des General:Staabs Sr. ij, Baron v. Dieditsch, ein höchst huldvolles eigen diges Schreiben erless:n, worin Höchstdieselden 1hm die unermúditÞhe Sorgfalt danfen, mit der er den lpiotten der Verschworenen, als sle die Fahne des luhrs unter der zweiten Armee zu erheben trachtre. jUvorgefommen.

(Fortsesung des in Nurawmer 181. der Staats: ling abgebrechenen Leremenials.) Beschreibung lhohfeierlihen Kröôuung Sr. Kaiserl. Maj. | Vorabende, tes feierlin Krönungstages wird tu 1 Kirchen um 4 Uhr Na&mittags ein Dankgebet

Deum) mit G ecckengeláute, und gegen Avend die per und èie- Meicen gehalten. Jhre Kaiijerk. Maje, in ned] Familie werden demselben io der Hrilands he hinter dem goldenen Gitter beiwehuen, woselbst ) zugleich die gehörigen Regeln vor dem Krönungs-

verlesen werden, Am KtönUungsrage stellt sich nach

n Signale von 21 Kanonenichússen vou dem ÞPlab den Bastionen, das Militair auf, und die zu ver-

tenen Dienstverrichtungen beorderren Personeu und mten vecsjammela sich auf deu ihnen bestimmten ven, Am Worgen werden die Kaiserl. Regalien

h die Assistezten derjenizen Bezamten, welche biesel-

bei dem Krônungo“zuge tragen mússen, nach ber Au-

theils mir relativer Mehrheir der Mei‘

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densfette des heiligen Andreas. Das Reichs : Banner. Das Reichs-Siegel. Das Reichs-Schwerdt, Der Pur- pur Jhrer Kaijerl. “Majestät auf zwei Kissen. Der Purpur Sr, Kaijerl. Majestät auf zwei Kissen. Der Reichsapfel. Das Scepter, Die kleine Kaijerl. Krone. Die. große Kaiserl. Krone. Die Regalien werden bis dur Audieuz-Kammwmer voa 2 Over Officieren und 24 Ge- einen der Chevaliergarde, mit Karabinern bewassnet, begleitet, den Baldachia halten auf der Rothen Treppe 32 Stabs: Oificiere. Jn der Kathedrale wird súr das Wohisein Sr. Kaiserl. Majestät ein Dankgebet gehalten, und nach Ablesung der gewdhulichen Hora erwartet die Geistlichkeit im Fest - Ofnate die Ankunft Sr. Kaiserl. Majestät. Zu der námlichen Zeit, wo der Kaiser nebst der Kaijerin aus den innern Gemächern Sich uach der Audienz-Kammer zu verfügen geruhen, belieben die Kai- serin Maria Feoborowna mit den übrigen Mitgliedern der Kaijerlicheni Familie gerade nah der Hifumilfahri6- Kathedrale Sich hinzubegebeu und den sür Sie bestimm- ten ‘Plaß einzunehmen, so wie Jhre Koiserl, Hoheiten gleichfalls die cigends für Sie eingerichieten Pläte. Ihre “Kaiserl. Majestäten werden mit der Krone und mit dem Kaijer. Purpur bekleidet sein; die Schleppe wird von sechs Kammerherren, und der Zipfel derselben von einem Ober Hof- Beamten getragen, Bei der Per- jon Ihrer Majejtäc befinden sich ein Allerhöchst dazu bestimmter hoher Beamter, während des Ktrdnungszuges werden Hochoieselben von den Hof - Chargen beiderlei Geschlechts begleitet, Der Baldachin über hrer. Maje- flät wir0 von Beamten der 3ten und ten Klosse getra- gen, Vor dem Ansange des Zuges Sr, Kaiserl, Maje- uát wird der Erzpreester der Himmelsahrts- Kathedrale mit dem heiligen Kreuze, vor welchem zwei Diakone in elner goldenen Schlüssel das Weihwasser trag, den Weg Sr. Majestäcr bejprengen. Nach Ankunft in det Audienz, Kaminer, geruhen Zhre Kaiserl, Majestäten Sich auf die Sessel unter dem Baldachine niederzu- lassen. Das Signal zum Ansange des Zuges nach der Dom - Kirche zur Himmelfahyrt der hoc heiligen Mutter Gottes vird durch Trompeten und Pauken angefündigt, Sodald die Prozession ihren Anfang nimmt,“ witd mit alen Glocken gelàutet, und während des Zuges Sr. Katjetrl, Majestät gében die in Parade stehenden Trup- pen die Honneurs ab, Sobald sich die Kaiserl. Negai iten den Kircheurthüren nähern, tritr die Geistlichkeit im Ornate unter das Portal, und der Metropolit begrüßt otejelden mir Tem Wethrauch und Besprengung bes Weihwassers. Bei dem Eintritt tn die Kirche werden Se. Kaijerl, Majestät vou dem Metropoliten von Now' goros uno St. Perersburg mit dem heiligen Kreuze, vou dem Metropoliten von Kiew mit dem Wethwasser vewilikommnecr, und det Erzbischof von Moskwa hält etne Aurete. * Beim Eintrur in die Kirche geruhen Zhre Kaijerl. Maj-stäten vor der heiligen Altarpforte dreimal dem Allergöchsten eine Ktieverbeugung zu machen, und Sih zu den Heilgeu - Bildern zu veigenz; woraus Sie Sih nah Jhrem, in der Mitte der Kirche unter einem Baldachin errichteten Kaiserl, Thron, hinbegebeu, uud auf vemselben Jyren Plah einnehmen, Die Erz

pricster, die Archiæantriten und die übrige Geistl/ ch- feit, welche den Getresdienst vollziehen, werden sich von den Stujen des Thrones an bis zu der Ats ygore zu beiden Seiten reihen, und die Sänger in den Ehorglt- tern, den Psalm des Königs: „Dewe Gnade und deine Gerichte loepreisen wir o Herr‘ anstimmen. Während der Zeit, baß Zhre Katser!, Majestäten ih zu den Hel ligen, Bildern netgen, bleiben die Beamten mit den Kaiserl. Regalien am Fuße des Thrones, dem Ultar ¿ugewendet, stehen, so wie Se. Kaiserl, Majesiät aber auf heuselben zuzugehen geruhen, wenden Sie Si) gleichfalls gegen den Thron, und indem Sie die R7g4- ilen auf ben dazi bereiteten Tisch stellen, nehmen sie