1826 / 203 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Thu, 31 Aug 1826 18:00:01 GMT) scan diff

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melden sich die Vorläufer der aunahenden Reife an. Die Hoffnung einer vollkommenen Gäîte bestärkt sich mit jeder Stunde, was aber die Menge betrifsc, haben wir unsere Erwartungen bereits gemäßigt. Der Sou- nenbrand hat geschadet, mehrere Traubeaarten, als die Rieslinger, Oestteicher und Velteliner sud durcchfallen. Nur der Kleinberger, die älteste und angestaininte Traube unserer Gauhügel, behauptet durch ungemeine Größe und Fülle des Gewächses sein altes Recht auf vorzügliche - Beachtung bei Anlegung neuer Weinberge. Drei Wein- jahre hinter einander gleichen an Seltenheit einer Terne im Lotterieglücke; auch haben heiße und trocene Sommer, wie der heurige, gewödhulich sehr kalte, der Rede verdêrblihe Winter zu Folge gchabt. Würde die, ser Fall eintreffen, so wird sich der Weinproducent lie- ber die härteste Entbehrung, und schwere Opfer gefallen lassen, als tief unter dem Werthe ein Cezeugniß ver- geuden, das durch Auföewahrung an Güce, zunehmen wird.

j Aus Mainz schreibt man folgendes: Unsere ge- Feterte Landsmánnin ,-Dem. Sonntag, wird morgen Abend von ihrer Kuustreise nach Paris, wo ihrem emi- nenten Talente, verbunden mit ihrer Liebenswürdigkeit, eine Auszeichnung in so hohem Grade ward, wie man kein frúheres Beispiel kennt, hier in ihrer Vaterstadt eintreffen und wir glauben" mit ziemli vieler Zuver- lässigkeit versprechen zu fônnen, daß die liebencwürdige Künstlerin die hiefigen Kunstfreunde füunstigen Sonn- abend den 26. d. mite einer Theater. Vorstellung erfreuen werde. / -

j Gotha, 25. Aug. Mehrere döffentlihe Blätter, „angeblih auch durch Briefe aus Gotha veranlaßt, ge- ben uns Nachricht von einem úber die Vertheilung der Herzogl. Sächsischen Lande abgeschlossenen Vertrage. Wir können, sagt die hiesige Zeitung im heutigen Blatte, versichern, daß es noch nicht au der Zeit sei, darüber etwas befannt zu mahen, und daß in jedem Falle das Mitgetheilte sehr wescutlicher Berichtigungen bédürfen verde. :

: Preßburg, 22. Aug. Der am 18. und 19. d, M, in Circularsibungen berichtigte Entwurf- eines Nun- ciumns zum Behuf einer allerunterthänigsten Gegenvor- stelung an Se. geheiligte Majestät úber das dargebo- tene Contributions-Quantum, und die darauf unterm 21, Funi erslossene Allerhöchste Resolution, wurde an leßterm Tage in der 134. (blos Ständischen) Reichs: tagssißbung gelesen, und nach einigen Veränderungen im Styl bestätigt, worauf er sodann als Nuncium zur Dictatur gegeben, und damit die Sißung geschlossen watd. Gestern am 21. fand die 135. Reichstagssizung beider Tafeln stat. Das Nuncium wurde bei der Ständetafel nohmals verlesen, und darauf an die Magnatentafel abgesandt, die es auch sogleich in Be- rathung zog. :

Am 6b. d. M. Morgens um 4 Uhr, verwandelte ein heftiges shauerliches Feuer das Hermanstädter geräu- mige, 38 Jaßre lanz stehende, Theater in einen A sehen- und Schutthaufen. Obschon die au 5 Kilaftér hohe Feuermauer, von allen Stüsen beraubt, den Einsturz drohte und die Annäherung zur Brandstätte äußerst ge- fährlih machte, gelang es dennoch den umsihtigen An- ordnungen der hohen anwesenden Mislitär-Behöôrden und der Civil.Beamten, vereiuc mit den uners{roeckenen Be mühungen der Löschenden, dem Brande dermaßen Mei ster zu wérden, daß feines der MNebengebäude mit ver- brannte. Alle Brandbestandtheile fielen in den innern, mít Klafter dicken Mauern umschlossenea, Raum des Theaters, und brannten, troß des unauszgeseßt thätigen Wasser- Zuführens, 48 Stundèn lang, Die Veranlas- sung zu diesem Brande liegt darin, daß am Vorabend in dem beinahe bis 11 Uhr gedauerten Theaterstück : ¡Die Teufelsmühle am Wienerberge,‘/ welches mit Ver-

senfungen, Bliß und Feierspukereien begleitet, gegeben würde, einige Funken in die aufgzerollten Cortinen gès flogen und nach und nach das Feuer verbreitet baben

mögen, Aus Siebenbürgen wird gemeldet: Aus Ver;

gebrochenen Pestkranfkheit ist, vom 3. d. M. angefan, gen, diz Contumazierungs-Dauer an den gesammten Gränzen unseres Vaterlandes gegén die Moidau, für Personen und Waaren von 10 auf 21 Tage erhößet worden.

ten Sißung der Tagsaßunz machte ein

richtungen des im Laufe dieses Monats auf der Almene det Thun abzuhaltenden, dermal mit der Mislitärschule vereinbarten vierten eidgenössischen Uebungslagers bekannt, Es wird dasselbe gebildet aus den Kontingenten der Stände Beru, Luzern, Uri, beiden Unterwalden, Zug, Soiothurn und Basel, auch einiger Mannschaft yon Zürich, Den Oberbefehl führt Hr. Oberst Guiguer von Prangins; Hr- Oberst Pfyffer ist Chef des General stabs, - Hr. Oberstlieutenant Pioda Generaladjutant, Hr. Oberstlieutenant Steiger von Juterlachen Flügel: adjutant, Hr. Wurstembergeï Jugenieur und Hr. Erb Kriegstfommissäar. Es werden zusammengezogen eine Divijica Kavallerié, kommandirt von Hen. Sreiyer, 2 Brigaden Fußvolk, jede von 3 Bataillons, durch die Herrea Obersten May und von Büren fommandirt, die Artillerie aus der Schule von Thun. Ohne dizse lebz, tere ist der Bestand des Lagers folgender: Generalstab d “Pontonnuiere , Kavallerie .

g 13 á 260 Scharfschäßen - 100

Jynfantercie 1816

: 200 Mann,

Einè Sechspfünderbatterie der Artillerie ist uad englishem Shÿstem lavettirt. Die Stelle des Inspektors bekleidet Hr. Oberst Graf von Pourtales. Die Lager úbungen dauern vom 16, bis zum 24, August. Die Tagsaßung bezeugte über die getroffenen Anstalten der Aufsichtsbehörde ihre Zufriedenheit.

Die Militäraufsichtsbehörde überreichte ferner den ausgearbeiteten Entwurf eines vollständigen Reglements úber die Organisation des Kriegsfkommissariats, nebst der Instruktion und Verordnung für die Kriegsverwal tung.

Lissabonn, 9. August. Die Jnfantin Regentin hat den Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Grafen von Porto - Santo und dem Minister des Jn nern Don Correa de Lacerda die nachgesuchte Entlas sung bewilligt. i

Nach einer neuerdings erschienenen Verordnung wird die Regentin nachstehenden Titel führen : „Dona Isabella - Maria , Jnfantíin Regentin der Königreiche Portugal und Aigarvien und den davon abháng:nden Ländern, im Namen des Königs.“ Die Königlichen Dekrete werden mit den Worten beginnen: „Zch, die Infantin Regentin, im Namen des Königs, thue kund und zu tvissen 2c,//

Der Kriegeminister hat folgenden Tagsbefehl an die Armee erlassen: „Wackere portugiesishe Soldaten, vor denen Buonapartes Legionen zitterten, laßt Euch nicht durh die Feinde der neuen Conftitution versúh: ren! Europa muß Euch von den 211 Rebellen des 2ästen und 17ten Infanterie - Regiments und von den 30 Aufrúßrern des 2ten Cavallerie- Regiments wohl zu unterscheiden wissen. Seid übrigens versichert, daß die Prinzessin Regentin, die gegen ihren “durchlauchtigen Druder Don Pedro IV, fr die Erhaltung seines Kd

nigreihs Portagall ve:antwortlich ist,

J drúcen wissen wird.“ Etn Dekret der- Regentin ver- ordnet Folgendes :

anlassung der bereits zu Bukarest in der Wallachei aus; Ff

Theil genommen haben Wallachei und !

Schweiz (Zürich, 23. August). Jn der neunzehn | Bericht der

Mitlitäáraufsichtsbehdrde die. Tagsaßung mit den Ein k

die Ruhe nicht gestôrt worden,

herrscht,

4, Oftober, dem Geburtstage des Kaisers Dou Pedro, Melde aufgeschoben bleiben.

Phifffahrt- und Handelsvzrtrag im Interesse ihrer bei

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die Empörer,

| Freiheiten von Steuern und a bren : wetgern, zu unuter- L sten zu gewähren ; und

welche Begünstigung auch von dem einen Souserain bei seinem Hofe in dieser Beziehang bewilligt wcrde, so verpflichtet ch der andere, fle auch bei seinem Hofe zu bewilligen, Art. 3, Jeder der hohen contraßiren- den Theile wird das Recht haben, Gcneral. Consuis, Consuls und Vice-Consuls in den Städten und Häfen des jenseitigen Gebiets zu ernennen, wo solche zur Be- förderung des Handels und derx commerciellen uteres- sen der beiderseitigen Uuterthanen nöthig besunven wer- den sollcen, mit Ausnaÿme der Städte und Hâfen, wo die hohen contrahirenden Theile dies nicht fúr nêt6ig befinden werden, Arx. 4, Die von ihrea Souvecrainen ernannten Consuls aller Klassen iverden ihr Amt nicht ohne die Genehmigung des Souverains, in dessen Lande sie resis diren sollen, antreten dürfen. Sie rverden in dem einen und dem ander Lande, sowohl für ihre Personen, als hinfit!ih der Aucábung ihres Amts und des ihren Natiocnalen zu gewährenden Sqhuses, die nämlichen Privilegien ge- nlepen, welche den Consuls der am meisten begünstizten Nation bewilligt werden möchten. Art. 5, Die Uzter- ranen Jedes der hohen contraßirenden Theile werden im Gebiete des andern, dem in den resp. Landen beste- henden Duldungssystem gemäß, vollfommene Gewissens- freiheit in Reltgionsangelèegenheiten genießen. (SHÿluß folzt, Der Vertrag vestimmt, vorläufig gesagt, eine gänzliche Schifffahrt und Handelsfreiheic mit Ausnahme der Länder, mit denen Überhaupt von Fremden nicht gehaudelt werden darf, des Küstenhandels, und der der Krone Brasilien -vorbehaltenen Gegenstände. Schiffe fahrtzôde und Steuern sollen wie von der anm meisten begünstigsten Nation erhoben werden, wobei indessen Portugal niche als Maaß#3a5 dienen darf, wenn auch diesein Lande besondere Begünstigungen eingeräumt wer- den sollten ; und Brasilianische Schisse werden in Frank- rei hinsichtlich der Steuern sogar wie Französische be- handelt. Diese berden Bestimmungen sind vorläufiz nur auf sehs Jahre festgeseßt.)

welche die Chatte anzuerfennen sich

Das 17te und 24ite Iufanterie-, pie auch das 2te Cavallerie, Regiment sind und bleiben, ur Strafe ihrer Rebellion , auf ewige Zeiten aufgelôst. dle Offiziere und Soldaten, welche an der Einpörung il ge sollen nach der Strenge der militairischen Geseße bestrafe werden. Den Reuigen, welehe sh bei den Gouverneurs und “TCommandanten der Provinzen Alentejo und Tras- 06- Montes stellen udhten, wird hierzu eine Frist von ar Tagen bewil- izt. Anstatt der aufgelósten Regimenter werden zwei fue Jufanterie- Regimenter unter Nr. 25. und 26. d, ein Cavallerie - Regiment unter Nr. 13, gebildet perden,

Die aus den Provinzen eingegangenen Berichte er Militair-Gouverneurs und Commandanteu sind be- uhigenden Juhalts. Zu Chaves ist die Ruhe vollkom- nen hergestellt, uugeachtet der sogar bis in die Cáser- nen ausgedehnten VBemähungen einiger Bürger und dauern, das Volk zum Aufstande zu reiben. Jm Minho und auch in Oporto hrt Alles zur Ordnung zurü, Der Gouverneur “von élvas , General Caula, verbürgt sich für die Aufrecht- altung der Ruhe in den unter ihm stehenden Bezir- n, Jn Estrenios haben die aufrührerischen Bewegun- jn aufgehört; die Rebellen befinden sich zu Valverde nd Olivenza auf spauishem Gediet. Der Gouverneur (n Algarvien meldet, daß dort die vollkommenste Ruge

Es heißt, bie Cortes werden den 19. Sept. zusam- len treten; man sagt aber ebenfalls, daß dies bis zum

Brasilien (Rio: Janeiro, 16, Juni), Folgendes | der Text des mit Frankreich abgeschlossenen und hier ublicirten Handels- und Schifffahrt- Vertrages: Jm amen der Hochheiligen Dreieinigkeit. S, M. der nig von Franfreih und Navarra und S. M. der hiser von Brasilien, von dem Wunsche beseelt, den litischen, Schifffahrt, und Handelsverbindungen zwi hen Franfreich und Brasilien Festigkeit und Dauer zu n, haben beschlossen, den gegenwärtigen Freundschaft;

R Am ENNE D T

In l Sn d, Münster, 25. Aug.

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A Un Fn Folge des apostolischen Sendschreibens Sr. päpstlichen “Heiligkeit, Leo XIL, ipelches das, voriges Jahr in Nom begangene Jubdi- láum auf die ganze tatholische Christenheit ausdehnt,

(seitigen Unterthanen und zum gegenseitigen Vortheile der Nationen abzuschließen. Durch diese Akte erkennt M. der König von Frankreich und Navarra fúr sich d seine Erben und Nachfolger die Unabhängigkeit des iserreihs Brasilien und die Kaiserlihe Würde in der (son des Kaisers Don Pedro I. und seiner rechtmá- yen Erben und Nachfolgern. Nach diesen Grundsäßen 1 zu diesem Ende haben beide Souveraine Bevollmäch. Je ernannt, und zwar: S. M. der König von Frank- id und Navarra den Grafen Gestas, Ritter des O- 1s der Ehren-Legion, Französischer Geschäftsträger n General - Consul ín Brasilien; und S. M. derx úser von Brasilien Ihre Excellenzien den Vicomte n St. Amaro, Granden des Neis und den Vicomte n Paranagua, Granden des Reichs 2c. ; welche, nach: n sle ihre in guter und rihtiger Form befundenen iImachten ausgetauscht, über folgende Artikel Úberein- ommen sind: Art. 1. Beständiger Friede und ewige fUndsehaft werden sein zwischen Jhren Maj., dem Könige \Franfreih und Navarra und dem Kaiser von Bras 1, ihren Erben und Nachfolgern und zwischen ihren Un- thanen aller ihrer Lande, ohne Ausnahme und Unter- ed der Person und des Orts. Art, 2. S. Aller- ilihe Majestät und S. Kaiserl. Majestät kommen I, Ostpreußen. Königsberg. Die NRog- tein, ihren Botschaftern, Ministern und“ bei den bei- f genärndte ist für diese Gegend sehr fruh, mit dem 21, seitigen Höfen beglaubigten Agenten die nämlichen | Juli angefaugen, und dürfte im Ganzen mittelmäßig ‘ünstigungen, Ehren, Jmmunitäten, Privilegien und | ausfallen. Auch ist vom Sommergetraide cin großer

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fand auch hier vorigen Sonntag den 20. d. die feierliche Eröffnung dieses bis zum 18. Februar 1827 dauernden Jubiläums durch cin Hochamt in der hiesigen Dom- firhe und ¿ine Prozessioa nach den 3 übrigen zum Be- [uhe vorgesechriebeneu Kirchen (Unserer Lieben- Frauen in Ueberwasser , Sc.- Lamberti und St, Ludgeri) statt. Dieser seit dem Jahr 1776 hier nicht statt gefundenen religiósen Feierlichkeit wohnten Se. Bischöfl. Guader Caëpar Maximilian, - das hochwürdige Domkapitel, die üdrige Geistlichkeit und eine unabsehbaze Menge Atis dáchtiger aus allen Ständen bei.

Der Fürst zu Salm- Salm hat dem Armen#eor- stande zu Auholt, Kreites Borken, 128 Thi. 6 Sgr. zur unmittelbaren. Vertheilung unter die bedürstigstea Hausarmen zugestellt.

Landwirthschaftliche Berichte aus dem In: nern des NReihs vom Ende Juli.