1888 / 70 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 12 Mar 1888 18:00:01 GMT) scan diff

Jedem Vorschlage finanzieller Reformen ist Meine vorurtheilsfreie Erwägung im Voraus gesichert, wenn nit die in Preußen alt bêwährte Sparsamkeit die Auflegung neuer Lasten umgehen und eine Erleichterung bis- * heriger Anforderungen herbeiführen läßt.

Die größeren und kleineren Verbänden im Staate verliehene Selbstverwaltung halte J für ersprießlich. Dagegen stelle Jh es zur Prüfung: ob nicht das diesen Verbänden gewährte Ret der Steuer-Auflagen, welhes von ihnen ohne hinreichende Rücksicht auf die gleihzeitig von Reih und Staat ausgehende Belastung geübt wird, den Einzelnen unverhältnißmäßig beschweren kann. :

In gleicher Weise wird zu erwägen sein, ob nit in der Gliederung der Behörden eine vereinfachende Aenderung zulässig erscheint, in welcher die Verminderung der Zahl der Angestellten eine Erhöhung ihrer Bezüge ermöglichen würde.

Gelingt es die Grundlagen des ftaatlihen und gesellschaftlichen Lebens kräftig zu erhalten, so wird es Mir zu besonderer Genugthuung gereichen, die Blüthe, welche Deutshe Kunst und Wissenschaft in so reichem Maße zeigt, zu voller Entfaltung zu bringen.

Zur Verwirklichung dieser Meiner Absichten rechne Jch auf Zhre so oft bewiesene Hingebung und auf die Unterstüßung Jhrer bewährten Erfahrung.

_ Möge es Mir beschieden sein, dergestalt unter einmüthigem Zusammenwirken der Reichsorgane, der hingebenden Thätigkeit der Volksvertretung, wie aller Behörden, und dur vertrauensvolle Mitarbeit sämmt- licher Klassen der Bevölkerung Deutshland und Preußen zu neuen Ehren in friedlicher Entwickelung zu führen.

Unbekümmert um den Glanz ruhmbringender Großthaten, werde Jh zufrieden sein, wenn dereinst von Meiner Regierung gesagt werden kann, sie sei Meinem Volke wohlthätig, Meinem Lande nüßlich und dem Reiche ein Segen gewesen!

Berlin, den 12. März 1888. Zhr wohlgeneigter Z Friedrich I.

Bekanntmachung.

Mit Allerhöhster Genehmigung wird die öffentliche Parade - Ausstellung der sterblichen Hülle weiland Sr. Majestät des Kaisers und Königs in der Domkirche am

Dienstag, Mittwoch und Donnerstag dieser Woche

jedesmal {hon von 8 Uhr Morgens ab beginnen und bis 10 Uhr Abends dauern, um dem Publikum die möglichst ausgedehnte Gelegenheit zum Zutritt darzubieten.

Berlin, den 12. März 1888.

Der Ober-Hof- und Hausmarschall. Graf von Perponcher.

Berlin. Redacteur: Riedel. Verlag;der Expedition (Scholz). Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlagsanstalt.