1888 / 148 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Jun 1888 18:00:01 GMT) scan diff

Testamentsvollstrecker ertheilten Befugniß, den Nachlaß zu reguliren, auf seinen alleinigen Consens Grundstückte, Hypotheken, Staats- und Werthpapiere um-, weg- und zuzuschreiben, zu tilgen und mit Clauseln zu belegen, oder Clauseln aufzuheben, widersprehen wollen, hiemit auf- R werden, solhe An- und ‘Widersprüche pätestens in dem auf Sonnabend, den 29. September 1888, 2 Uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgeriht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 56, anzumelden und zwar Auswärtige unter Be- stellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten bei Strafe des Aus\{lusses. Hamburg, den 2. Juni 1888. i Das Amtsgeriht Hamburg. Civil-Abtheilung VUI. Zur Beglaubigung: Romberg Dr., Gerichts-Sekretär.

[13980] Aufgebot.

Nachstehende Personen sind ohne Hinterlassung bekannter Erben verstorben und zwar :

1) am 12. November 1886 zu Breslau die ver- witiwete Eisenbahn-Assistent Stammer, Louise, geb. Zilm, aus Obernigk,

9) am 16. Oktober 1886 zu Trebniß der Destilla- teurgehülfe Karl Sceyka,

3) am 2. Oktober 1884 zu Heidewilxen die Wittwe, Ortsarme Anna Susanna Stache.

Auf Antrag des Nachlaßpflegers und zwar :

ad 1 des Rechtsanwalts Lasker zu Trebnitz,

ad 2 und 3 des Rechtsanwalts Pietsch zu Trebniß, werdkn die unbekannten Erben oder Rechtsnachfolger der Eingangs genannten 3 Personen aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche auf den Nachlaß s\päte- stens in dem auf den 29. März 1889, Vormit- tags 10 Uhr, anberaumten Termine bei dem unter- zeichneten Gericht anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen und Rechten ausgeschlossen und der Nachlaß den si legitimirenden Erben, in Ermange- L solcher aber dem Fiskus ausgeantwortet werden wird.

Trebuitz, den 18 Mai 1888.

Kénigliches Amtsgericht. T.

[14234] Aufgebot.

Auf den Antrag der verwittweten Fleischermeister Hedwig Wypisczyk zu Tarnowiß als Benefizialerbin des am 30. September 1887 gestorbenen Fleischer- meisters Joseph Wypisczyk aus Tarnowiß werden die Nachlaßgläubiger und Vermäthtaißnehmer hier- dur aufgesordert, ihre Ansprüche und Rechte an den Nahlaß des Joseph Wypisczyk spätestens im Aufgebotstermin am 13. August 1888, Vor- mittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 3, anzumelden, widrigenfalls sie gegen die Benefizialerben ihre Ansprüche noch insoweit

geltend machen können, als der Nachlaß mit Aus- schluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgelom- menen Nußungen dur Befriedigung der angemel- deten Ansprüche niht ershöpst wird. :

Tarnotvitz, den 30. Mai 1888.

Königliches Amtsgericht. Glogauer.

[14235] Aufgebot. / Auf den Antrag des Naclaßpflegers, Kanzlei- gehülfen Richard Dürrbaum zu Pöliß, werden die unbekannten Erben der am 21. Ayril 1848 zu Stettin verstorbenen unverehelichten Ernestine Wilhelmine Rosette Dillmann aus Forkadenberg aufgesordert, spätestens im Aufgebotstermine, deu 25. April 1889 h. 12, ihre Ansprüche und Rechte auf den ca. 50 4 betragenden Nallaß derselben bei dem unterzeichneten Gericht geltend zu machen, widrigen- falls dieselben mit ihren Ansprüchen auf den Nahlaß werden ausges{lossen und der Nahlaß dem na mel- denden und legitimirenden Grben, in Ermangelung des- felben aber dem Fiskus sih später meldende Erb Erbschaftsbesißers anzuerke selben weder Rechnungslegung Nutungen zu fordern berehtig mit der Herausgabe des noch

muß. Pölitz, den 28. Mai 1888. Königliches Amts8gericht. Wolff.

[14227] Aufgebot. : Der am 5. Februar 1888 verstorbene Taglöhner Andreas Vot 11. von Heppenheim an der Berg-

ftraße und dessen noch lebende Eh geborene Stubenrauh, von da, unterm 15. 1 i Testament ihre Kinder beziehungswei]|e Enkel Grben, ihren geseßlichen Pflichttheil daß sih der Leßtere welchen er vor seiner , und an Mobiliargegenständen bereits auf diesen Pflichttheil anrechnen zu lassen habe. Außerdem haben bie Andreas NVock 11. Eheleute dem Längstlebenden von ihnen das Verwaltungs- und Nußnießungsrecht an dem Nachlasse des Erststerben- den und weiter das Recht vermacht, Liegenschaften des Erstgestorbenen im Falle der Noth zu veräußern, ohne an die Zustimmung der Kinder resp. Enkel ge- bunden zu sein. i Auf Antrag der Andreas BVockII. Wittwe, Katha- rina, geborenen Stubenrauch, von Heppenheim, ver- treten laut Vollmacht dur - Nicolaus Stuben- rauch I. von da, wird nunmehr Georg Vock in Amerika, da dessen Aufenthaltsort un efannt ift, aufgefordert, sich im Aufgebotstermine, Dienstag, den 9. Oktober 1888, Vormittags 9 Uhr, bei Hiesigem Gerichte über Anerkennung des Testa- ments zu erklären und seine Rechte geltend zu machen, widrigenfalls er hiermit ausgeschloffen wer- den und das Testament als anerkannt betrahtet und in Vollzug geseßt werden wird.

Lorsch, am 1. Juni 1888. ¡ Großherzogl. Heff. Amtsgericht Lorsch. Lorenz.

13978 Aufgebot.

l Der iu 16. November 1863 in Ruhla als Sohn der Christoph Samuel Wenzel’ sen Eheleute ge- borene, zu Erfurt wohnhafte ledige Kaufmann Ernst

wird verabfolgt werden, der e aber alle Verfügungen des nnen s{uldig, von dem-

noch Ersay der t ist, sih vielmehr NBorhandenen begnügen

efrau Katharina, haben- in einem März 1872 gemeinschaftlich errihteten zu Sohn Georg Vock jedoch nur auf den eingeseßt und dabei bestimmt, den Betrag von 250 Gulden, Abreise nah Amerika in baar erhalten habe,

Die 4 Geschwister desselben haben der Erbschaft in den Nawlaß entsagt welcher letztere in 1/5-An- theil von ca. 87 a Wiese im Ruhlaer Flur besteht. Auf den Antrag des zum Nachlaßpfleger bestellten Rechtsanwalts Dr. Bieck ergeht hierdurch .an die etwa sonst noch vorhandenen Erben des genannten G O die Aufforderung, \ich spätestens in

em au den 21. März 1889, Vormittags 11 Uhr bestimmten Aufgebotstermine zu melden und ihre Rehte an den Nachlaß des Ernst Wenzel anzu- melden, widrigenfalls der Nachlaß den si melden- den und legitimirenden Erben, in Ermangelung dessen aber dem Fiskus wird verabfolgt werden und der ih später meldende Erbe alle Verfügungen des Exrbschaftsbesißers anzuerkennen \{uldig is und weder Rechnungslegung noch Ersaß der Nußungen, sondern nur Herausgabe des noch Vorhandenen fordern darf,

Erfurt, den 31. Mai 1888.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung VIIT.

[13984] Proclama.

Auf den Antrag der Benefizialerben des am 21. Januar 1888 zu Kassel verstorbenen, zu Arnsberg ortsangehörigen Güterexpedienten Ferdinand Fey werden sämmtlihe Gläubiger des Ferdinand Fey aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin, den 30. Juli 1888, Vormittags 9 Uhr, ihre Rechte und Ansprüche anzumelden, widrigenfalls sie dieselben nur noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß dur die Befriedigung der ange- meldeten Gläubiger nicht ers{chöpft ist.

Arnsberg, den 2. Juni 1888. -

Königliches Amtsgericht.

[14229] Amtsgericht Hamburg.

Auf Antrag von Emil Meerwein als curator perpetuus von Johann August Wilhelm Schmilinsky, vertreten dur die Rechtsanwälte Dres. Semler und Burwhard, wird ein Aufgebot dahin erlassen :

daß Alle, welche an den durch Beschluß des Amtsgerichts Hamburg vom 4. Mai. 1888 ent- mündigten Rentier Johann August Wilhelm Schmilinsky Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, hiemit aufgefordert werden, folche Ansprüche und Forderungen spätestens in dem auf

Sonnabend, den 29. September 1888,

2 Uhr Nachmittags,

anberaumten Aufgebotstermin im unterzeihneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 56, anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines A Zustellungsbevoll- mächtigten bei Strafe des Ausschlusses.

Hamburg, den 4. Juni 1888. j Das Amtsgeriht Hamburg. Civil-Abtheilung VIII.

Zur Beglaubigung:

Freiherrn von Barnekow, ist durch das am 15, Mai 1888 verkündete Aus\{chlußurtheil beendigt. Verlin, den 1. Juni 1888,

Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 48.

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14006]

Durch Aus\{lußurtheil vom 30. Mai 1888 sind die unbekannten Erben der am 31. August 1857 ver- storbenen Wittwe Georg Goedenhoff, Friederike, geb. Wallbaum, zu Welper mit ihren Ansprüchen auf den Nawlaß derselben ausges{lossen.

Hattingen, den 5. Juni 1888. Königliches Amtsgericht.

[13791] Bekanntmachung. n E Ce Aufgebotssabe a N E ihe Amtsgeriht zu Salzwedel unterm 28. Mai 1888 für Recht erkannt: j : die Schuldurkunde vom 1. Mai 1872 nebst Hypothekenbuhsauszug vom 3. Mai 1872 über 500 Thlr., eingetragen im Grundbuche von Salzwedel Band 14 Blatt 53 Abtheilung Ill. Nr. 9 für den Kaufmann O ugust Busse zu Salzwedel, wird für kraftlos erklärt. Salzwedel, den 28. Mai 1888. Königliches Amtsgericht.

[13794] Im Namen des Königs!

erkündet am 2. Juni 1888.

Leyke, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Kossäthen Reinhold Neuling zu Wüstenhain erkennt das Königliche Amtsgericht 2 Aan dur den Amtsrichter Dr. Geppert für

300 nebst Zinsen, cingetragen aus der Obligation vom 3. Mai 1856 für die verehel Bäckermeister Klahre, Auguste, geb. Clemens, zu Vetschau auf dem dem -Kossäthen Reinhold Neuling gehörigen im Grundbu von Wüstenhain Bd. I. Nr. 16 verzeih- neten Grundstück, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebots-Verfahrens werden dem An- tragsteller auferlegt.

__Jm Namen des Königs!

Verkündet am 25. Mai 1888. Nagel, Ref. als Gerichts\chreiber.

Auf den Antrag des Schneiders und Eigenthümers Eduard Stach zu Damerkow bei Vieschen, vertreten durch den Rechtsanwalt Kochann zu Stolp, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Stolp durch den Gerichts-Assessor Haun für Recht

[13792]

eingetragen mit fünf Prozent Zinsen im Grundbuch von Damerkow bei Vieshen Bd. 11. Bl. Nr. 16 in Abtheilung IIT. unter Nr. 4 für den Holzwärter

Romberg Dr., Gerichts-Sekretär.

[13975]

Nachdem die Erbschaft des verstorbenen Kauf- manns ' Christian König, sowie des verstorbenen Rechtsanwalts Louis König von hier vom Kandidaten Karl König von hier als nächstem Erbberechtigten unter der Rechtswohlthat des Inventars angetreten und das Aufgebotsverfahren - bezügli der Nachlaß- gläubiger beantragt worden ist, ergeht an Alle, welche Forderungen an einer der bezeichneten Nachlaß- massen zu haben glauben, die Aufforderung, solche bis spätestens im Ausgebotstermine, am 26. Juli D. Je, Vormittags 10 Uhr, bei Meidung des Aus\{lusses von der betressenden Erbmasse hierselbst anzumelden und zu begründen, au die Beweis-

urkunden einzureichen.

Korbach, am d. Juni 1888.

Fürstliches Amtsgericht. Abtheilung I. ez. W. Mogk

gez. W. Mogk. Begl.: Jacobi, Aïtuar.

[13979] Bekanutmachung. -

In dem von dem Postunterbeamten Karl Wil- helm Busse mit seiner Ehefrau Henriette Pau- line, geborenen Bieger, am 3. Mai 1887 er- richteten, am 1. Juni 1888 publizirten Testamente ist deren Sohn Paul zu Miterben eingeseßt.

Dies wird hierdurch bekannt gemacht.

Berlin, den 1. Juúni 1888.

Königliches Amtsgericht T., Abtheilung 61.

[14010] Abweseuheitsverfahren.

Die Civilkammer des Kgl. Landgerichts Kaifers- lautern hat in ihrer nichtöffentlihen Sißung vom 18. Mai 1888 den Ludwig Bang, sowie den Carl Bang, ersterer früher Postillon, leßterer früher Leinenweber, Beide in Otterbah wohnhaft gewesen, für abwesend erklärt und folgende Personen als Präsumtiv- erben der genannten Abwesenden in den provisorischen Besitz deren Vermögens eingewiesen mit der Auslage, contradiftorisch mit der Kgl. Staatsanwaltschaft Sicherheit zu leisten, nämlich: 1) Jakob Schneider, Ackerer, in Otterbah wohnhaft, die Mobiliarrechte seiner Ebefrau Margaretha Kennel, ohne Gewerbe, bei ihm domizilirt, vertretend und in seiner Eigen- schaft als Vormund der Katharina Marker, ohne Gewerbe, bei ihrem genannten Vormunde domizilirt, 9) genannte Ehefrau Schneider selbst, 3) Philipp Bang, Tagner, in Otterbah wohnend, 4) Karoline Bang, ohne Gewerbe, in Bergzabern wohnend, Wittwe des daselbst wohnhaft gewesenen und ver- lebten Schuhmachers Jakob Hauß, 5) Philippine Bang, ohne Gewerbe, in Kaiserslautern wohnhaft, Wittwe des daselbst wohnhaft" gewesenen und ver- lebten Privatmanns Daniel Frank, 6) Katharina Hemmerle, ohne Gewerbe, in Otterbach wohnhaft, Mittwe des allda wohnhaft gewesenen und verlebten Tagners Georg Bang, als Vormünderin ihrer mit demselben ehelich erzeugten minderjährigen, bei ihr domizilirten Kinder Heinrich, Jakob und Christian

Bang. Kaiserslautern, den 6. Juni 1888. Der Kgl. Erste Staatsanwalt: Bossert.

[13997] Bekanntmachnug. Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der achlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des zu

Wenzel is am 10. Juli 1889 in Salkau ge: storben.

Berlin am 1. Mai 1887 verstorbenen Kjell Rutger

[14003]

Ferdinand Runow zu Lischniß, bestehend aus einer Ausfertigung der Schuldurkunde vom 1. Juni 1867, der Ingrossations-Registratur und dem Ps Os vom 12. Juni 1867 wird für kraftlos

erklärt. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller zur Last A aun.

Jm Namen des Königs! Verkündet am 6. April 1888. Aktuar Clguß, als Gerichtsschreiber. : Auf den Antrag der im Grundbuche eingetragenen Cigenthümer: 1) Landwirth Ludwig Storkebaum zu Altenmethler, 2) Friederike Linnenbrügger zu Methler, 3) Zimmermann Heinrich Dunker zu Altenmethler, 4) Súireiner Caspar Althoff zu Melhler, 5) Bergmann Carl Squlte zu Methlerc, 6) Colon Friedri Heinrih Wilhelm Caspar Freisendorf zu Altenmethler, 7) Schmied Carl Rüsse zu Methler, o Ackersmann Carl Schulte zu Methler, 9) Colon Diedrich Hermann, gnt. Schulze-Alten- methler, zu Altenmethler, 16 Bergmann Wilhelm Ruckebier zu Methler, 11) Eheleute Schreiner Heinrih Feldmann und Karoline, geb. Storkebaum, zu Altenmethler, sämmtli vertreten durch den Rechtsanwalt Lueg

zu Unna, erkennt das Königliche Amtsgericht zu s durch den Gerichts-Assessor Marcus für et:

Die eingetragenen Gläubiger und deren Rechts- nachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die nachstehenden Hypothekenposten :

1. Die Post Bd. 1. Bl. 81 Grundbuchs von Methler Abth. 111. Nr. 1,

Achthundertundzwanzig Thaler 15 Sgr. 2 Pf. Muttergut verschuldet Besißer zufolge Schichtungs- verhandlung vom 14. Oktober 1844 seinen Kindern

a. bis f. inkl. gelöst, g. Gisbert Angust Caspar (Storkebaum), geb. den 20. Juli 1841, jedem zur Zeit der Großjährigkeit oder Verheirathung mit 117 Chlr. 6 Sgr. 53/7 H auszuzahlen und sind zur Sicherheit die Grundstücke sub 1 bis incl. 27 e Eingetragen ex decreto vom 30. August 11, Dieselbe Poft eingetragen : a. Nr. 1 Abth. 111. Bd. II. Bl. 277, . 1 Abth. U]. Bd. I1. Bl. 143, . 7 Abth. 11]. Bd. II. Bl. 40, . 1 Abth. 111. Bd. I. Art. 34, . 6 Abth. 111. Bd. I. Bl. 89, r. 11 Abth. 111. Bd. I. Bl. 33, Nr. 3 Abth. 111. Bd. I]. Bl. 10, Nr. 7 Abth. 111. Bd. I. Bl. 97, Nr. 1 Abth. U]. Bd. 11. Bl. 170. ._ Nr. 1 Abth. 11. Bd. Ta. Art. 44 des Grundbuchs von Methler.

1II. Die Posten Bd. I. Bl. 81 des Grundbuchs

von Methler, Abth. L

eto

Zufolge gerichtlihen Rezesses vom 17. November 1899 erhält der Johann Caspar Wilhelm Osthaus, geb. den 8. April 1819, zur Zeit der Aufhebung der väterlihen Gewalt an Muttergut „die Summe von 26 Thlr. 9 Sgr. 9+ S, ferner ist in demselben Dokumente dem genannten Osthaus eine Kaution zur Höhe von 73 Thlr. 10 Sgr. pr. Courant dafür bestellt, daß er wegen der von seinem Vater Diedrich A sthaus in seiner Che . mit der Marie

atharine Holtbrink kontrahirten Schulden von den Gläubigern niht angegriffen werde; eingetragen auf

ppm h R E

eht: Die Hypotheken-Urkunde über 100 Thaler glei |

Das Hypothekendokument über 96 Thaler Darlehn, |

Nr, 1 u. 2 Titelbl, ex decr. vom 8. Februar 1851 mit dem Bemerken, daß außerdem noch 2 Scheffel Ackerland in der bunten Kuh Nr. 521 Art. 45 neue St. M. R. von Methler Fol. 11 Nr. 230 ver- pfändet sind. ¿

Nr. Î Zweihündert Thaler Darlehn, 4 Prozent Zinsen, etwaige Kosten und Mandatariengebühren für den Bedienten Ludwig Schabrinsky zu Heeren laut Obligation vom 5. Mai 1851 auf Nr. 1 und 2 eingetragen zufolge Verfügung vom 6. Februar 1852

ausges{chlossen. j Die bezeihneten Posten sind im Grundbuche zu löschen. Die Kosten tragen die Antragsteller. Von Rechts Wegen. y

[14005] Jm Namen des Königs! Verkündet am 6. April 1888.

Aktuar Clauß, als Gerichts\chreiber, Auf den Antrag der Sparkasse der Stadt Unna zu Unna, vertreten durch die Verwaltung: Holzwart, Runge und Kettling Prozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt Lueg zu Unna erkennt das Königliche Amtsgericht zu Kameu durch den Gerichts-Afsessor Marcus für Recht: y Die über die nachstehenden Hypothekenposten :

1. 49 Thaler b. C. Darlehn nebst 5 9% Zinsen und Kosten incl. Mandatariengebühren aus der notariellen Obligation vom 19. Mai 1855 für die Sparkasse der Stadt Unna auf Nr. 1 des Titelblatts zufolge Verfügung vom 22. August 1859,

haftend Bd. V. Bl. 124 Grundbuchs von

Kamen Abth. 111. Nr. 3 und Bd. VI. Bl. 234 daselbst Abth. 11]. Nr. 4, 200 Thaler Pr. Krt. Darlehn nebst 43 Prozent Zinsen aus der notariellen Obligation vom 6. März 1856 für die Sparkasse der Stadt Unna auf Nr. 1 des Titelblatts eingetragen ex decr. vom 13. März 1856,

haftend Bd. V Bl. 124 Grundbuchs von. Kamen Abth. T1I. Nr. 4 und Bd. VI. Bl. 234 daselbst Abth. III. Nr. 5, gebildeten Hypothekendokumente werden zum Zwecke der Neubildung von Hypothekenurkunden für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antrag-

stellerin. Rechts

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Von Wegen.

[14002] Jm Namen des Königs! Verkündet am 6. April 1888. Aktuar Clauß, als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag k 1) des Kolons Heinrih Brüggemann zu Süd-

camen, 9) des Schusters Diedrih Potthoff zu Süd-

camen,

3) der Eheleute Schuster Wilhelm Sommer und Friederike, geb. Mork, zu Südcamen,

4) des Ackersmanns Diedrich Vorschulze zu Kamen, Feldmark,

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Kamen durch

den Gerihts-Assessor Marcus für Recht:

Die über die nahstehende

a. im Grundbuhe von Südcamen Bd. I. Blatt 29,

b. im Grundbuche von Feldmark Kamen Bd. VII.

Blatt 115,

Südcamen Bd. I.

c. von

im Grundbuche Blait 151,

d. im Grundbuche von Feldmark Kamen Bd. VII. Blatt 274,

verzeihnete Post :

„Hundertdreiundseh8zig Thaler ses Silber- groshen für die drei Minorennen Sophie, Luise und Wilhelmine Brüggemann, also für jede 54 Thaler 12 Silbergroshen nebst 4 %/o Zinsen, laut Urkunde vom 15 Juli 1851 auf Nr. 1—42 des Titelblatts eingetragen zufolge Verfügung vom 17. Mai 1852.

Die Antheile der Sofie und Luise Brügge- mann find gelös{t, zufolge Versügung vom 18. Dezember 1857,“

gebildete Hypothekenurkunde wird zwecks Löschung der Post für kraftlos erklärt. Die Kosten fallen dem Antragsteller zur Last. Von Rechts Wegen.

[13992] Bekannututachung.

Dur das am 1. Juni 1888 verkündete Aus- \{lußurtheil des Le Amtsgerichts zu Hei- ligenbeil is die Hypothekenurkunde über die im Grundbuch des Grundstücks Follendorf 6 in Abthei- lung 11]. unter Nr. 6 für die Gottfried Gduord und Regine, geborene Pubke, Rogge'schen Gheleute zufolge Verfügung vom 28, Dezember 1857 am 4. März 1858 eingetragene Hypothek von 500 Tha- lern rückständiger Kaufgelder für kraftlos erklärt worden. j R)

Heiligenbeil, den 1. Juni 1888.

Königliches Amtsgericht. T. Danielcik. ¡

[13991] Jm Namen des Königs ! #-

Auf den Antrag des Besißers George Diessel von Alt-Kutturren, vertreten durch den Justiz-Rath Stern von hier, erkennt das Königliche Amtsgericht B He durch den Amtsgerihts-Rath Heimlich für

eht: Das Hypothekendokument über 14 Thlr. 1 Sgr. Darlehn inkl. 1 Sgr. Bestellgeld, eingetragen auf Grund des rechtskräftigen Mandats in Sachen Wirbals c/a Josuttis vom 27. Januar und des Antrages des Prozeßrichters vom 10. Juni 1854, zufolge gans vom 19. Juni 1854 für den Los- mann Mix Wirbals in Stepponischken auf dem dem Besitzer George T gehörigen Grundstücke Alt- Kutturren Nr. 8 Abtheilung II1. Nr. 6, gebildet aus der Ausfertigung des Mandats vom 27. Januar mit dem Atteste der Rechtskraft und vidimirten Ab- schrift der Klage vom 22. Sanuar 1854 fowie des Hypothekenbuhsauszuges vom 10. Juni 1854, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Auf- gebotsverfahrens fällen dem Antragsteller zur Last.

gez. Heimlich. Verkündet am 4. Juni 1888. Tilsit, den 4. Juni 1888,

Dulßt, Gerihts\hreiber des Silbe Amtsgerichts. V. /