1888 / 213 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Aug 1888 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs-Anzeiger Königlich Preußischer Staats-Anzeig

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Berlin §W., Wilhelmstraße Nr. 32.

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Ober-Regierungs-Rath z. D. von der Mosel zu

‘Aachen den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub ; dem Rittmeister a. D. Lehmann zu Breslau, bisher im Schlesischen Train-Bataillon Nr. 6, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Realschul-Direktor a. D., Professor Goepel zu Homburg v. d. H., den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse; dem pensionirten Materialien-Verwalter und Bahnhofs- Aufseher Vol ck zu Frankfurt a. M. den Königlichen Kronen- Orden vierter Klasse; dem Hauptlehrer und Hausinspektor Hebel am reformirten Waisenhause zu Kassel und den Lehrern Kaiser zu Roßbach im Oberwesterwald: Kreise und ster zu Leubus im Kreise Wohlau den Adler der Jnhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern; sowie dem Regierungs-Boten a. D. Weinarx zu Breslau und dem Regierungs-Hauptkassen-Diener a. D. Umlauf ebendaselbst das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches Reich.

Vero n Ung

über die Zuständigkeit der Reichsbehörden zur.

Ausführung des Gesetzes, betreffend die Rechts- verhältnisse der Reihsbeamten, vom 31. März 1873.

Vom 7. August 1888.

Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. t verordnen im Namen des Reichs, auf Grund des N 159 des Geseßes, betreffend die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten. vom 31. März 1873 (Reichs-Geseßbl. S. 61), was folgt:

Das dex Verordnung vom 23. November 1874, betreffend die Zuständigkeit der Reichsbehörden zur Ausführung des Ge- seßes vom 31. März 1873, beigegebene Verzeithniß (Reichs- Gesebbl. S. 136) wird nah Maßgabe des anliegenden Ver- zeichnisses ergänzt. i

Urkundlich unter Unserer Uen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Fnsiegel.

Gegeben Berlin, den 7. August 1888.

(L. S.) Wilhelm. von Boetticher.

Verzeichniß der Reihsbehörden.

IL Höhere, der obersten Reihsbehörde unmittel- bar untergeordnete Reihsbehörden und Vorsteher solher Behörden.

(Gesez vom 31. März 1873, §8. 81, 85, 139, 151, 153.) 2c.

C. Verwaltung der Kaiserlichen Marine. a. Für das Disziplinarverfahren (Geseß vom 31. März 1873, 88. 81, 85) sind zuständig: 1) die Chefs der Marine-Stationen der Ostsee und der Nordsee, j 2) die Chefs von Flotten und Geschwadern, 3) der Jnspecteur der Marine-Artillerie, 4) der cFn}pecteur des Torpedowesens, 5) die Werften und die Ober-Werstdirektoren, 6) der Direktor des Bildungswesens der Marine, 7) die Deutsche Seewarte und der Direktor der Deutschen Seewarte, 8) die Jntendanturen der Marine-Stationen der Ostsee und der Nordsee und die Marine-Jntendanten.

b. Für das Verfahren bei Defekten und bei der Verfolgung vermögensrechtliher Ansprüche (Geseß vom 31. März 1873, 88. 139, 151, 153)

sind zuständig:

1) die Chefs der Marine-Stationen der Ostsee und der Nord see, 5 die Werften, 3) die Jntendanturen der Marine-Stationen der Ostsee und

Nordsee, IV, Unmittelbar vorgeseßte Behörden beziehungs-

weise Beamte. (Gesey vom 31. März 1873, 88. 53, 146.) A.

B, Verwaltung der Kaiserlihen Marine. a. Für die ausschließlich unter Militärbefehls- habern stehenden Marinebeamten find zuständig: die Commandeure der Matrosen- und Werft-Divisionen,

des Seebataillons, der Schiffsjungen-Abtheilung, der Matrosenartillerie-Abtheilungen, der Torpedo-Abthei-

Berlin, Dienstag, den 2: August, Abends.

lungen und der Abtheilungen der Matrosen-Divisionen, sowie die Führer der Halbbataillone des Seebataillons .

b. Außerdem fungiren als unmittelbare Vor- geseßte der ihnen untergebenen Beamten:

1) die Chefs von Flottillen und Divisionen, sowie die Chefs außerheimischer Stationen, 2) die Kommandanten S. M. Shhiffe und Fahrzeuge, 3) der Vorstand des Observatoriums in Wilhelmshaven, 4) der Vorstand des Chronometer-Observatoriums in Kiel, 5) die Hafenkapitäne, 6) die Vermessungsdirigenten, 7) der Lootsen-Commandeur an der Jade, 8) der evangelishe Marine-Dber-Pfarrer, 9) die Vorstände der Artilleriedepots, 10) die Vorstände der Minendepots, 5 der Vorstand des Torpedodepots, 12) die Direktoren der Werften, 13) die Bas E 14) die Vorstände der Kassen- und Magazinverwaltungen, sowie der Annahmeämter der Werften, 15) der Rendant der Kassen- und Oekonomieverwaltung der Bildungsanstalten der Kaijerlihen Marine, 16) die Vorstände der Garnisonbauverwaltungen, 17) die Vorstände der Stationskassen, 18) die Vorstände der Bekleidungsätnter,

19) die Rendanten der Magazinverwaltungen der Be- Éleidungsämter,

20) die Vorstände der Verpflegungsämter,

21) die Vorstände der Garnisonverwaltungen,

22) die Chefärzte der Marine-Lazarethe.

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Beranntut chung,

betreffend die Erweiterung der Festungsanlagen von Magdeburg.

Vom 16. August 1888.

Auf Grund des 8. 35 des Gesetes, betreffend die Be- \{hränkungen des E in der Umgebung von Festungen, vom 21. Dezember 1871 (Reihs-Gesebbl. S. 459) wird bekannt gemacht, daß eine Verstärkung der Fortslinie der Festung Magdeburg durch Anlage von neuen Werken, sowie eine Erweiterung der Rayons dieser Festung in Aussicht genommen ist.

Berlin, den 16. August 1888. Der Reichskanzler. Jn Vertretung: von Boetticher.

Bekanntmachung.

Die Postverbindungen nah den Badeorten auf den Inseln Föhr (Wyk) und Sylt (Keitum, Westerland) gestalten sich während der Monate August und September d. JI., wie folgt:

- A. Nach Föhr (Wyk): s

1) Von Husum nach Föhr täglich mittels der Dampfschiffe eNordfriesland“, „Nordsee“ und „Wyk-Föhr“.

Bei Benußung des Eisenbahnzuges 6 Uhr 15 Min, Vorm. aus amburg, Kloftecthor (ab Berlin, Lehrtér Bahnhof, 11 Uhr 15 Min. tit ist Wyk (Föhr) noch am Tage der Abfahrt aus Hamburg

zu erreichen. -

Die Schiffe werden postseitig nur zur Beförderung von Brief- fendungen benußt. L ;

Dauer der Ueberfahrt ab Husum ungefähr 3 Stunden.

2) Ueber Dagebüll nah Föhr:

I. Von Niebüll nach L

a. Mittels des täglich um 6 Uhr 35 Min. Vorm. und 1 Uhr 30 Min. Nachm. bezw. zum Anschluß an das Schiff nah Wyk (Föhr), jedoch spätestens 5 Uhr 30 Min. Nahm. von Niebüll abgehenden Privat-Personenfuhrwerks, welhes in Dagebüll 8 Uhr 20 Min. Vorm. und Uhr 15 Min. Nachm., spätestens 7 Uhr 15 Min. Nachm. eintrifft.

b. Mittels besonderen, täglich zweimal verkehrenden Privat-

ersonenfuhrwerks von Niebüll nah Dagebüll zum unmittelbaren An- chluß an die nah Wyk (Föhr) fahrenden Dampfschiffe.

Die Verbindung unter a wird zur Beförderung von Postsen- dungen e Art, die unter b nur zur Beförderung von Briefsen- dungen benußt.

f T Von Dagebüll nach Wyk (Föhr) zweimal täglih mittels des Dampfschiffes „Stephan“. Abgang vom Eintritt der Fluth abhängig. Dauer der Ueberfahrt ungefähr } Stunden.

Am 22. August, 6., 20. September fällt die erste Fahrt von Dagebüll nah Wyk (Föhr) aus. Die Beförderung erfolgt mittels Segel sciffes bei beiden Fahrten am 17. September.

it den Schiffen werden Postsendungea jeder Art befördert.

2000 B. Nah Sylt (Keitum, Westerland) über Hoyer: __ Von Tondern nah Hoyer:

a. Mittels des täglich zweimal 6 Uhr 45 Min. Vorm. und

1 Uhr 50 Min. Nahm. von Tondern abgehenden ide Fun

fuhrwerks. Das um 1 Uhr 50 Min. Nachm. abfahrende Fuhrwerk

\chließt an den um 8 Uhr 25 Min. Vorm. aus Hamburg (Kloster-

thor) in der Richtung nach Tondern abgehenden Eisenbahnzug (aus Berlin 11 Uhr 15 Min. Abends) an.

b. Mittels besonderen Privat-Personenfuhrwerks, welches tägli

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zweimal zwishen Tondern und Hoyer zum unmittelbaren Anschluß an die von Hoyer nah Sylt fahrenden Schiffe verkehrt.

Die mit a bezeihnete Verbindung wird zur Beförderung von Postsendungen jeder Art, die unter b angegebene nur zur Beförderung von Briefsendungen benußt.

Von Hoyer nach Sylt mittels der Dampfschiffe „Sylt“ und „Westerland“ täglih zweimal. _ Beförderung von Postsendungen jeder Art. Der Abgang der Schiffe ist vom Eintritt der Fluth abhängig. Dauer der Ueberfahrt etwa 2 Stunden. Am 22. August, 6, 25. bis Ende September fällt die zweite Fahrt aus.

An den Tagen vom 20. bis 21., 23. bis 31. August, 1. bis 5.,- 8. bis 13., 20. bis 28. September ist Sylt bei der Abfahrt mit dem Eisenbahnzuge 6 Uhr 15 Min. früh aus Hamburg (ab Berlin, Lehrter Bahnhof, 11 Uhr 15 Min. Nachts) noch am Tage der Ab- fahrt aus Hamburg, bezw. in der darauf folgenden Nacht zu erreichen.

An den Tagen vom 25. bis 31. August, 1. bis 3., 10. bis 19., 29., 30. September werden zum Anschluß an den um 9 Uhr 59 Min. Abends von Hamburg (Klosterthor) abgehenden Schnellzug Extrazüge von Tingleff nach Tondern (Ankunft in Tondern 2 Uhr 48 Min. früh), am 20., 21. September solche zum Anschluß an den Zug 6 Uhr 15 Min. früh aus Hamburg (Klosterthor), in Tondern 12 Uhr 39 Min. Mittags, am 23. August, 7., 8. September Extra- züge zum Anschluß an den Zug 5 Uhr 55 Min. Nahm. aus Ham- burg (Klosterthor) (in Tondern 12 Uhr 15 Min. Nachts) abgelassen Sf zum Anschluß an die von Hoyer nah Sylt abgehenden

iffe.

C. Dampfschiffsverbindung zwischen Föhr und Sylt.

Zwischen Wyk (Föhr) und dem Anlegeplaß Munkmarsch auf Sylt findet tägli ein unmittelbarer Verkehr mittels der Dampfschiffe eNordfriesland“ und „Wyk-Föhr“ statt. Dieselben fahren an folgen- den Tagen: am 26., 28., 30. August, 2., 11., 13., 16., 27. Sep- tember von Wyk (Föhr) aus, am 20., 27., 29. August, 1., 3., 12., 15., 17., 24., 30. September von Munkmarsh aus täglich zweimal. Die Fahneit beträgt ungefähr 27 Stunden.

iel, den 17. August 1838. j Der Kaiserlihe Ober-Postdirektor.

In Vertretung: Perrsitky.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die Bergräthe, Affsessoren Des Coudres zu Kassel, Württenberger zu Hannover, Degenhardt zu Obern- kfirhen, Dr. Diesterweg zu Köln und Ribbentrop zu Goslar zu Dber-Bergräthen zu ernennen; sowie gemäß der von der wahlberehtigten Bürgerschaft zu Wandsbek Seen Wahl, den Ober-Bürgermeister a. D. Eduard Rauch in Kassel als Bürgermeister der Stadt

- Wandsbek auf die geseßlihe zwölfjährige Amtsdauer zu be-

stätigen und demselben zuglei für dieses Amt den Titel als „Dber-Bürgermeister“ zu verleihen.

Des Königs Majestät haben Allergnädigst geruht, den Provinzial-Landtag der Provinz Ostpreußen zum 26. September d. J. nah der Stadt Königsberg zu berufen.

Des Königs Majestät haben die Vereinigung der Stadtgemeinden Alt- und Neu-Tirschtiegel, im Regierungsbezirk Posen, zu einer Stadtgemeinde mit dem Namen „Tirschtiegel“ unter Festseßung des Zeitpunktes der Ausführung dieser Vereinigung auf den 1. Oktober d. J. zu genehmigen geruht.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Dem Ersten ordentlihen Lehrer an der Landwirthschafsts- und Handels\hule zu Flensburg, Dr. Bernhard Ulrich, ist der Titel „Oberlehrer“ verliehen worden.

Bekanntmachung.

Dem Carl Müller, geboren zu Meggen, Kreis Olpe, ift nach bestandzner Prüfung unterm 9. August d. J. die Berechtigung zur selbständigen Ausführung von Markscheiderarbeiten für den Umfang der preußishen Staaten ertheilt worden, und hat sich derselbe zu Hofstede bei Bohum als Markscheider niedergelassen. .

Dortmund, den 17. August 1888.

Königliches Ober-Bergamt. Runge.

Angekommen: Se. Excellenz der Staatssekretär des Reichs-Justizamts, Dr. von Schelling; Se. Excellenz der Vorsißende der Kommission zur

Ausarbeitung des Entwurfs eines bürgerlihen Geseßbuhs,. Virkliche Geheime Rath Dr. Pape. |