1888 / 277 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 31 Oct 1888 18:00:01 GMT) scan diff

Das Ergebniß der gestrigen Wahlmänner- wahlen in Berlin is nach vorläufigen Feststellungen Folgendes : E Î N

Im ersten Wahlkreise erhielten die Freisinnigen 635 Stimmen gegen 459 welche für die Kartellparteien {inklusive der Konservativen) abgegeben wurden (aus 2 Urwahlbezirken mit 6 Wahlmännern stand das Resul- tat noh aus). Jm Jahre 1885 waren es 612 Freisinnige, 240 Konservative und 84 Nationalliberale. Während die Kartellparteien hier also einen Zuwachs von 135 Stimmen zu 2 haben, brachte es der Freisinn nur auf ein Plus von 23 Stimmen.

Im zweiten Wahlkreise wurden gewählt : 967 Deutsch- Freisinnige, 157 Konservative, 20 Nationalliberale und 4 un- bestimmt. Gegen 1885 a Freisinnigen eine Zunahme von 215 (752), die Konservativen eine solhe von 27 (130), die Nationalliberalen eine Abnahme von 11. :

Im dritten Wahlkreise war die Betheiligung eine “nur s{chwache, da durchscnittlih midt mehr als ca. 22 Proz. wählte. Der Wahlkreis hatte 1 Wahlmänner zu wählen, doch blieben 28 Vakanzen, so daß thatsählich 1477 gewählt find. Davon sind 1049 Freisinnige, 406 Konservative, 12 Nationalliberale und 10 unbestimmt. Jm Fahre 1885 waren 784 fortschr., 369 kons, 37 nationl. Die Freisinnigen haben somit um 265, die Konservativen um 37 zugenommen.

Jm vierten Wahlkreise wurden gewählt 697 Frei- finnige, 310 Konservative und 19 Vakanzen waren vorhanden. Jm Jahre 1885 wurden 614 Freisinnige, 227 Konservative und 14 Nationalliberale gewählt, d. i. bei den Freisinnigen wie bei den Konservativen eine Zunahme von 83.

Die in einem ehemaligen Erbpachtvertrage ge- troffene Bestimmung, daß der Erbpächter und seine Nach- kommen den unter der Oberflähe des Guts sich vorfindenden Mergel zur Ackerkultur wirthschaftlich benußen, zum Verkauf an Fremde aber nicht berechtigt seien, hat nach einem Urtheil des Reichsgerichts, V. Civilsenats, vom 10. September d. J, in Folge des Preußischen Ablösungsgeseßes vom 2. März 1850 in Preußen jede rechtlihe Wirkung verloren ; der durch das FJnkrafttreten jenes Geseßes zum Eigenthümer gewordene Erbpächter ist berehtigt, über den Mergel seines Gutes frei zu versügen.

Durch Allerhöchste Ordre vom 15. d. M. if das dem vormaligen Aktien-Verein für den Bau einer Chaussee von Peilau im Kreise Reichenbach über Gnadenfrei nah Diersdorf im Kreise Nimptsch seiner Zeit verliehene Recht zur Chausseegel d-Erhebung nach den Bestimmungen des Tarifs vom 29, Februar 1840, einschließlih der in dem- selben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusäßlichen Vorschriften, den genannten Kreisen, und zwar einem jeden für die in sein Eigenthum übergegangene Strecke dieser Straßen gegen Ueber- nahme der fkünstigen chausseemäßigen Unterhaltung der be- treffenden Straßenstrecke, vorbehaltlich der Abänderung der sämmtlichen votaufgeführten Bestimmungen, übertragen worden.

_ Das in der Cirkular - Verfügung der damaligen Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten und des Jnnern, vom 19, Dezember 1857, für Leichenpässe angeordnete Schema diente, in Ermangelung eines besonderen Formulars für Transporte auf Eisenbahnen, bisher zugleih als der im §8. 34 des Eisenbahn - Betriebs - Reglements vom 11. Mai 1874 für solche Transporte erforderte Leichenpaß. Nah der Bestimmung unter Nr. 3 des Jaut Bekanntmahung des Reichskanzlers vom 14. De- zember v. J. neugefaßten 34 L C Fur Diese Transporte ein anderes E E vorgeschrieben, ohne daß jedoch dadur die frühere Vorschrift in dem Erlaß vom 19. Dezember 1857 hinsichtlich des dort vorgesehenen At aufgehoben wäre. Da somit der Fall eintreten ann, daß beim Transport einer Leiche, welcher theils auf der Eisenbahn, theils auf Landwegen stattfindet, zweierlei Leichenpässe ausgestellt werden, müßten, so haben die genannten Minister im Fnteresse eines einfahen und sicheren Geschästsganges unterm 23. September d. J. bestimmt, daß das von dem S s in dem erwähnten 8. 34 des Eisenbahn - Betriebs - Reglements für die Beförderung von Leichen auf Eisenbahnen vorgeschriebene Leichenpaß-Formular künftighin au für den Transport von Leichen auf Landwegen Anwendung findet, wobei selbstverständlih, falls der Trans- port auf keiner Sirecke mittelst Eisenbahn geschieht, im Paß- ftormular die Worte „mittelst Eisenbahn“ zu streichen find.

A ist in weiterer Abänderung der Bestimmungen des Erlasses vom 19, Dezember 1857 die Ertheilung von “Leichenpässen zukünftig abhängig zu machen von der Vorlegung einer von einem beamteten Arzt ausgestellten Bescheinigung über die Todesursache sowie darüber, daß seiner Veberzeugung nach der Beförderung der Leiche gesundheitlihe Bedenken nicht P e Et Ga A

Shuezlich tommt die zeitlihe Beschränkung der Gültig- keit des Passes in Fortfall. A [6 5 x

Der Kaiserliche Gesandte am Königlich niederländischen B L e E 6 Lrt vom Ütleab na dem Haag zurücgekehrt und hat die Geschäfte der dorti Gre wieder übernommen. Vas E

Die Bevollmächtigten zum Bundesrat Königli württembergischer Präsident des Staats-Ministeriums, O Minister Dr. Freiherr von Mittnacht, und Königlich würltembergischer Ober-Regierungs-Rath Schicker sind hier eingetroffen.

Der General-Lieutenant von Dincklage, Komman-- dant von Frankfurt a. M,, hat Berlin wieder verlassen.

Die Archiv-:Hülfsarbeiter, Dr. phil. Friedri Mei- necke bei dem Geheimen Staats “Archio t Berltn e Dr. phil. Paul Karge bei dem Staats-Archiv in Koblenz, sind zu Archiv-Assistenten ernannt worden.

Mecklenburg - Schwerin. Schwerin, 30. Oktober. Medckl. Nachr.) Der Großfürst und die Großfürstin ladimir von Rußland sind heute Nachmittag von hier nach Paris Nee Die Großfürstlihen Kinder werden mit ihrer Begleitung morgen die Rüdckreise nah St. Peters- burg antreten,

Hamburg, 30. Oktober. (W. T. B.) Der General-

Se berebon Lat sih heute Nachmittag a -„ Au] dem Wege von- seinem Abstei i

bis zum Bahnhof wurde  Ae

derselbe von einer zahlreichen

Menschenmenge stürmisch begrüßt.

Oesterreih-Ungarn. Wien, 29. Oktober. (Wien. Abdp.) Der A its chuß des Abgeordnetenhauses hielt eute eine Sißung, in welcher an Stelle des Abg. Grafen Richard Clam-Martiniß, welher auf sein Mandat verzichtet hat, der Abg. Hausner zum Obmann gewählt wurde. Zum zweiten Obmann-Stellvertreter wurde der Abg. Zeithammer gewählt. Sodann gelangte die Vorlage, betreffend die Be- deckung des Nüftungskredites, zur Verhandlung. An der Debatte hierüber nahm auch der Finanz-Minister Dr. Ritter von Dunajewski Theil. Die Vorlage wurde genehmigt.

30. Oktober. (W. T. B.) Das Abgeordneten- haus hat von Hy zum ersten, Zeithammer zum zweiten Vize-Präsidenten gewählt.

Pest, 29. Oktober. (Wien. Ztg.) Die Berathung des Regalien-Ausshusses in Betreff der Entshädigungen in Folge der Einführung des Schankgefälles gedieh bis 8. 15.

Frankreih. Paris, 30. Oktober. (W. T. B.) Jn der heutigen Sißung des Ministerraths unter Vorsiß des Präsidenten Carnot wurden die Motive zu dem Geseßentwurf, betreffend die Einkommensteuer, verlesen. Der Entwurf wurde definitiv gebilligt und wird wahrsceinlich morgen der Kammer vorgelegt werden. S

In dem Gesetzentwurf ist die Steuer auf 3 9%/ für ein Ein- kommen aus Arbeit und auf 19/0 für ein Einkommen aus erworbenem Vermögen festgeseßt. Ein Einkommen von 2000 Fr. und darunter wird ‘nit besteuert; wenn der Ehemann ein Einkommen von 2000 Fr. hat und die Chefrau ebenfalls ein Einkommen von gleichec Höhe, so bleibt dasselbe bei beiden frei von der Steuer. Das Gesetz wird mit entsprehenden Erleichterungen angewendet werden, je größer die Zahl der Kinder einer Familie ist. Die Steuer wird überhaupt nicht von der Gesammtheit der deklarirten Einkommen- jumme, sondern nur von § derselben erhoben: Den Besißern von Aktien, welche einer Coupon-Steuer unterliegen, wird der entsprechende Vetrag bei der Steuer in Abzug gebracht. G

Jn der heutigen Sißung der Deputirtenkammer theilte der Präsident Meline das Resultat der Berathung des Bureaus betreffs des Zwischenfalles mit den Journalisten mit; das Bureau habe den Quästoren das Vertrauen ausgesprochen und die zwischen den Quästoren und dem Syndikat der Presse getroffenen Vereinbarungen angenommen. Jn Folge dieser Berathung hätten die Quästoren ihre Entlassung ‘eingereiht. Lacretelle stellte darauf einen Antrag, nach welchem die Quästoren aufgefordert werden follen, ihre Entlassung zurückzuziehen. Der Antrag Lacretelles wurde mit 243 gegen 70 Stimmen angenommen. Peytral brachte hierauf Vorlagen betreffs der Getränke- und Einkommensteuer ein. Die Kammer nahm dann die Be- rathung über das Marinebudget wieder auf. Gerville, der Berichterstatter der Kommission, warf dem Marine-

Minister Kranß vor, daß die Ausgaben für die Häfen zu große seien. Der Marine - Minister widerlegte kurz die Kritiken der Budgetkommission

und beklagte si, stets der Gegenstand ihrer Angriffe zu sein. Gerville und Rouvier verwahrten si davor, den Minister persönli angreifen zu wollen; ihre Kritiken bezögen sich nur auf die Verwaltung. Roche vertheidigte die Marineverwal- tung, deren Fehler nur in dem beständigen Wechsel des Ministers beständen. Hierauf wurde die allgemeine Berathung geschlossen und die Kammer auf Montag vertagt.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 30. Oktober. (W. T. B.) (Telegramm der „Nordishen Telegraphen- Agentur“.) Ueber die Entgleisung des Kaiserlichen Hofzuges liegen bis jeßt noch keine authentischen Details vor. Jedenfalls steht fest, daß es sich nur um einen gewöhnlichen Eisenbahnunfall handelt.

31. Dftober. (W. T. B.) Nach einem Telegramm des Hof-Ministers aus Dolinskaja (Charkow-Nitolajew-

C vom Dienstag, 3 Uhr 50 Minuten Nachmittags, E die Kaiserliche Familie diese Station wohlbehalten passirt.

31, Oktober. (W. T. B.) Der „Grashdanin“ bringt nachstehende Einzelheiten über den Eisen- bahnunfall bei Borki: Derselbe fand am Montag Mittag statt. Der Zug ging mit einer Schnelligkeit von 65 Werst pro Stunde und wurde von zwei Lokomotiven ge- führt. Vier Kaiserlihe Salonwagen, die bekanntlih sehr massiv sind, befanden sich im Zuge. Der Weg war ab- chüssig. Unter diesen Umständen sei die Entgleisung er- folgt. Die erste Lokomotive bohrte sich in den Bahndamm ein, die zweite wurde zertrümmert. Jm nächstfolgenden Wagen saßen größtentheils Hofbedienste:e, der nächste war der Küchenwagen; hierauf folgten der Wagen des Kaiser- lihen Gefolges und der Speisewagen. Das Gefolge, darunter der Verkehrs-Minister Admiral Possiet, befanden sich im leßteren. Der Ober-Jnspektor der Eisenbahnen, Baron Stjernval saß in einem vorderen Wagen, in deren einem Unglüdsfälle vorgekommen sein sollen Es heißt, daß au Baron Stjernval verwundet sei, während der Kriegs- Minister Wannowski, der General-Adjutant Tscherewin und der Flügel-Adjutant Scheremetiev, die sich im Speisewagen befanden, nur leiht fontusionirt wurden. Der Kai}er und die Kaiserin verließen den Thatort niht soglei, sondern trösteten die Verunglückten und sorgten für dieselben. Gegen Abend begaben sich die Majestäten nah Losowoje zurü. Anläßlih der wunderbaren Rettung der Kaiserlihen Familie wird allenthalben feierlicher Cen abgehalten. Die Zeitungen tadeln die Eisenbahnverwaltung bestig, welche für die Sicherheit des Hofzuges besser hätte gesorgt haben müssen.

Jtalien. Rom, 30. Oktober. (W. T. B.) Der Kommandant der Königlichen Yacht S Kapitän zur See Carlo Turi, erläßt, nachdem ihm von dem Marine-Minister die Ermächtigung dazu ertheilt worden, folgende Berichtigung: „Die von dem „Berliner Tage- blatt“ in der Morgenausgabe Nr. 535 veröffentlichte Nachrihht, daß die Königlihe Yat „Savoia“ am 17. Oftober cr. bei Castellamare \sich in Gefahr be- funden habe, ist völlig unrichtig. Der Yat „Savoia“, welhe in dem Hafen von Castellamare an einer Boje vor Anker lag, wurde von dem Dampfboot „Volta“ nur der auf dem Hintertheil der Yacht befindliche Flaggenstock zerbrochen; es geschah dies am Vormittage um 10 Uhr, als das Dampf- boot „Volta“ langsam manövrirend sich an idte, vor Anker zu gehen. Während dieses Ereignisses befanden sich Jhre Majestäten der Kaiser Wilhelm und König H sowie das Gefolge Allerhöchstderselben noch der Yacht „Savoia.“‘“

Griechenland. Athen, 30. Oktober. Der König empfing Mittags vor den anderen sandten den österreichishen Admiral von

l umbert nicht an Bord

S A B) Spéezialabge- Sterneck i

fercines Audienk ey n uswärtigen, Dragumis, der gesammte Ho des Admirals von Sterneck und der Kommanvege zElitung Admiral von Sterneck brachte die Glückwünsche des Kaise Franz Joseph dar, worauf der König für den s ordentlichen Beweis der Sympathie wiederholt dankte E jedes Mitglied der Mission in wohlwollender Weise ans; D Nachmittags nahm der König von den ständi en Veriteak der Mächte die Glückwünsche entgegen. Erzbi hof Marecs überreidte ein SHreiben des Pap stes. Abends fand (e em österreihishen Gesandten Freiherrn von Kosj Sterneck's ein G aladiner siatt. ad jet zu Ehr ; ober. . L. V.) Der österrei: Admiral von Sterneck war gestern allein N zum Familiendiner geladen; die übrigen Spezialah â sandten, sowie die Mitglieder des diplomatischen Cor haben für heute eine Einladung zum Diner erhalten. /

_ Serbien. Belgrad, 30. Oktober. (W. T. B.) De Minister-Präsident Chri stic richtete als Minister des J an sämmtlihe Polizeiorgane des Landes ein Cirkular in welchem er dieselben auffordert, den Worten des Könige" durch welhe die Wahlfreiheit garantirt werde Achtung zu verschaffen. | f _ Amerika. Washington, 30. Oktober. (N. B.) Der diesseitige Gesandte in London, Phelps, übermittelts dem Staatssekretär Bayard Depeschen, in die Ansichten der englischen Regierung über den Zwil henfall Sa ckville auseinandergeseßt werden. Di

epeschen sollten dem heute stattfindenden Kabinetsrath unterbreitet werden. Jm Auftrage des Präsidenten Cleveland theilte Bayard heute dem britischen Gesandten Qadckville mit, daß aus der englishen Regierung bereits mitgetheilten Gründen Sackville's ferneres Verbleiben auf seinem bisherigen Posten für die Regierung der Verei Staaten nicht mehr annehmbar und deshalb naht für die Beziehungen der beiden Länder sein würde.

E waren der Mi) e

Zeituugsstimmen,

Die „Leipziger Zeitung“ schreibt: M

Cin Deutsches Reich, wels die feste Grundlage feiner Cinkit in der freiwillioen Mitwirkurg aller Stämme und Dynastien finden sollte, war das hohe Ziel, welches dem ersten Deutschen Kaiser aus dem Haufe der Hobenzollern und seinem großen Kanzler bei diefes Reichs vorshwebte. Und als einReich, wie es scine großen Baumeister si daten, fest gegründet auf die Treue und das Vertrauen seiner Fürsten und Völker, stark nach Außen und troß manch bâuéliden Zwistes in allen großen Fragen cinig im Innern, ist es zu Fleis und Blut geworden nicht blos im Denken und Sinnen der Nation,

hat es sich bewährt au in dem harten Kampfe um sein näliols |

Dasein, bewährt in den Stürmen, die der Reichstagswabl des ver- flossenen Jahres vorausgingen, bewährt in diesem Reichstage selbst und bewährt in den {weren Schicksalëschlägen des Jahres, în dem wir

In ‘necessariis unitas im Nothwendigen Einhe# in der Aut-

| noch stehen.

führung Treue und wecselseitiges Vertrauen so purde di N Reich gegründet, und unter demselben Zeichen f unsere N wenn sie morgen ihren Ebrentag feiert. „Im en Einbeit* das gilt nâchst dem deutschen Heere vor Allem Lom deütscchen Ret;

das außere Markzeichen diefer Einheit so! für 202 Zeiten der oberste

Gerichtshof bilden, dessen Grundstein wil Daß si diese Feter in unserer Stadt und in Staale vollziebt, daß Kaiser und König diesem Feste Anwesenheit

die Weihe geben und die erste Stadt des uns dazu neidlos ihre Glückwünsche sendet, das weist uns i auf jene beiden anderen Grundlagen unserer nationalen Einheit O Vertrauen und die erprobte Treue, welche die ürsten und Stämme untereinander verbindet. Den Schwur dieser alten Treue erneuern wir morgen und das soll der Willkommensgruß sein, mit dem wir unsere erlauhten Herrscher empfangen. Dem Kaiser Heil, Heil unserem König Alberi! i

Das „Berliner Fremdenblatt“ beme

Von einer glei boben politishen Bedeutung wie die Eii- perleibung Hamburgs und Bremens in den Zollverein, ist die worgen in Leipzig ftattfindende Grundsteinlegung zu dem neuen Rei iditée gebäude. Zu dem, was das Bewußtsein der Zusammengebörigtelt aller Deutschen stets wachzuhalten und neu zu beleben geeignet ift, trägt neben den Maßnahmen zur Erleichterung des N ida Verkehrs Nichts in dem Grade kei, als die Cinheit d Rewts und der Geri{tsorganisation. In der Rechtéeinheik langt tie Gemeinsamkeit des sittlichen Empfindens und i Strebens der Nation, ihres Riagens nach sittlicher Vervollkontinmg dur die wachsende Erkenntniß der höchsten Rehtsidee zuliktn schärfsten Ausdruck; in der einbeitlichen Gerl&tdorganisation die Vorbedingungen für die praktische Pflege des Rechts _naÓ div selben Normen des Verfabrens, nach den gleihen Grundsäßen also luter Unparteilichkeit und nah höchster juristisher Einsicht, lss die Grundlagen für die unablässige Uebung der Gerectigkeit, d. h. für die Erfüllung des vornehmsten Zwecks des Rechts. Die hohe Bedeutins einer mögli{s vervollkommneten Ausbildung gemeinsamer Ret inftitutionen für das ganze wirtbs{aftliche Leben der Nation und à im Einzelnen für die vitalsten Interessen jedes Reichangehötigi giebt sich damit überzeugend zu erkennen; die Aussicht, überafl im Reich nah gleihem Ret bemessen, überall einer glei gewissenhaften und gleich einsihtigen Rehtsprechung theilhaftig zu werden, ist niát nur geeignet, die Wecselbeziehungen der Angehörigen der verschiedenen

Wandel die solideste Basis zu geben und das Vertrauen zu dem Rei und das vollste Interesse an seiner Erhaltung allseitig aufs Höchste zu fördern, Materielle Rüdsihten vereinigen fi hier mit idealen Bestrebungen, um die deutshen Stämme mit einem Bande-zu um* geben, dessen einigende Kraft der aller praktischen Maßnahmen zur Börderung tes wirtbschaftliden Verkehrs keineêwegs na|teht.

Der Partikulariëmus fteifte ch denn au mit ganzer Mat gegen die Einführung der RNechtscinheit, und es lag, als sie denno im Prinzip beschlossen war, lange noch die Gefahr nabe, daß ibré praktishe Bethätigung tur die Mißgunst und die Sondermaßnahmen einzelner Bundesftaaten, speziell Bayerns und Sachsens, zu Zuständen. führen könnte, wie fie in den leyten Stadien der _Reichskammer- gerihtsherrlichkeit Plat gegriffen batten. Diese Befürchtungen sind aber dur die Entwicelung der Verhältnisse, an der der nel begründete oberste Reichsgerihtshof selbst den hervorragendften Antheil hat, zu Sanden gemacht worden, Wir erfreuen „uns zunächst nur der einheitlihen Gerichtsorganisation, des einheitlichen Strafrechts und des gemeinsamen Prozeßverfahrens, aber die darauf bezüglichen ‘Justizgeseße bestehen noch nit ein Jahrzehnt, und sie sind dem Deutschen bereits unentbehrlich geworden. Die Rechtsprech{ung. der Gerichtshöfe steht vollständig auf der Höhe ihrer Aufgabe und bejonders die des obersten S nimmt im Volke cinc unbestrittene, tägli steigende Autorität ein, Der Rechté- partikularismus ift für den Geltungsbezirk des Reichägerichts in Deutschland für immer ein überwundener Standpunkt, und kann nur noch eine Frage der Zeit sein, A auch Bayern sih seiner juristischen Sonderstellung entkleidet. Dieser Zeitpunkt wird um fo sch{neller eintreten, wenn wir uns erst einheit-

liher Rechtssaßungen in dem allgemeinen deutschen bürgerlichen Gefeßbuch erfreuen; dann wird der zusammenfafsende, das Bewußtsein

Ï | l

Bundesstaaten zu vermehren, sondern auch dem ganzen Handel und |

———_———_——