1872 / 280 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 26 Nov 1872 18:00:01 GMT) scan diff

inneren Rechtfertigungsgründe entbehre»de Verschiedenheit der in der Monarchie und zum Theil innerhalb einer und derselben Provinz be- stehenden Vorschriften auf das Bedürfniß einer gleichmäßigen geseß- bi én pesisezung des zur Eheschließung erforderlichen Lebensalters inwe . *

Der Geseßentwurf folgt bei dieser Febseßung dem Allgemeinen Land- recht Und erfordert demgemäß für Männer das vollendete 18,, für Frauens- personen das vollendete 14. Lebensjahr. Jn leßterer Beziehung läßt sich nicht verkenmen , daß der Termin des Code civil von 15 Jahren mit der Sitte und den Lebensverhältnissen mehr in Einklang steht. Da es indessen bei Anschließung an das französische Recht ‘nicht wohl zu vermeiden sein würde, nah dessen Vorgange (Art. 145) Dispensatio- nen zuzulassen, so hat der Entwurfe um nicht die geseßliche Regel durch Gestattung von Ausnahmen zu durcbrechen, an der Alters- bestimmung des Landrechts festgehalten, dabei aber ausdrülich aus-

esprochen, daß Ausnahmen von der geseßlichen Vorschrift nicht statt- nden. Diese leßtere Bestimmung bezweckt einerseits die nah dem Code civil zugelassenen Dispensationen zu beseitigen und anderer- seits es außer Zweifel zu stellen, daß die dem Charakter der Ehe widerstreitende Vestimmung im §. 66 des Anhangs zum Allgemeinen

Landrecht außer Kraft tritt.

Geseßentwurf, betreffend die Abstandnahme von der

durch das Geseß vom 25. März 1872 angeordneten Aus-

führung einer Eisenbahn von Eshhofen nah Camberg für Staatsrechnung. è

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtags was folgt:

Einziger Paragraph. Von der dur _das Geseß vom 25 März 1872, betreffend die Ertwociterung des Staats-Eisenbahn- neßves 2c. (Ges.-Samml. pro 1872 S. 288) angeordneten Ausführung einex Eisenbahn von Eschhofen nah Camberg für Staatsrehnung wird Abstand genommen und der nah §. 2 des Geseges durch Ver- äußerung von Schuldverschreibungen aufzubringende Geldbedarf E 25/000,000 Thir. auf den Betrag von 24,050,000 Thlr. herab- gesebt

Die Motive hierzu lauten : ;

Durch das Geseß vom 25. März d. J, betreffend die Erweiterung des Staats-Eisenbahnneßes (Geseß-Samml. pro 1872 S. 288) ist der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten ermächtigt worden ; neben anderen Eisenbahnen auch eine Bahn von Eschhofen an der Labnbahn nach Camberg für Rechnung des Staats auszu- führen. Zur Zeit, als die Regierung dieses Geseß der Landesver- tretung im Entwurf zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme vorlegte; war ein Privatunternehmer für die Bahn Eschhofen - Camberg nicht vorhanden. Aussicht auf den Eintcitt eines solchen eröffnete sih indeß hon bald, indem die Hessische Ludwwigs-Eisenbahn-Gesellschaft bei den Verhandlungen über den Ankauf der Taunusbahn die Absicht zu erkennen gab, einc Eisenbahn von Frankfurt a. M. über den Taunus zur Lahnbahn, in der Richtung auf Eschhofen oder Weilburg; herzustellen. Die Re- gierung machte hierüber der Landesvertretung bercits _in den Motiven zu dem Geseßentwurf, betreffend den Anfauf der Taunusbahn vorgelegt am 5. März cr. Mittheilung, und erklärte, daß, wenn Eschhofen sich als zweckmäßigster Anschlußpunkt des von der Hessischen Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft angestrebten Unternehmens an die Lahnbahn ergeben sollte, der Bau der Bahn Eschhofen - Camberg, welche dänn nur einen Theil des größeren Unternehmens der Hessischen Ludiwvigs-Eisenbahn bilden würde, unterbleiben könne.

__ Die von der Hessischen Lud1vigs - Eisenbahn - Gesellschaft ausge- führten Vorarbeiten haven dargethan, daß eine Bahn von Frank- furt a. M. über den Taunus zur Lahnbahn füglich nur Über Cam- berg geführt und in Eschhofen an die Lahnbahn angeschlossen wer- den kann. Die übrigen untersuchten Linien, insbesondere die Linie durch das Weilthal nach Weilburg, sind nux mit bei Weitem größe» ren Kosten herzustellen und überdies nur mit Anwendung starker Steigungen , welche zu vermeiden sich um so mehr empfiehlt, als der Bahn e wenn die von der Hessischen Ludwigsbahn ins Auge ge- faßte Fortseßung derselben über den Westerwald zum Anschluß an die Cöln - Mindener und die Bergisch - Märkische Eisenbahn zu Stande kommt, jedenfalls niht unbedeutende Massentransporte anen werden. Die Héssishe Ludwigs - Eisenbahn - Gesell chaft

cantragte deshalb im Sommer dieses Jahres, ihr die Kon ession für die Linie Frankfurt-Camberg-Eschhofen zu ertheilen. Die Regierung glaubte jedo, diesem Antrage nur theilweise entsprechen zu dürfen und fkonzessionirte die Gesellschaft vorläufig nur für die Strecke von Frankfuri bis Camberg. Von der Konzessionirung der weiteren Strecke Camberg - Eshhofen vermeinte sie zunächst und bis dahin absehen zu müssen, daß von der durch das Gescß vom 25. Véárz cer. angeordneten Ausführung dieser Strecke für Staatsrechnung mit Zustimmung ämmtlicher Faktoren der Geschßgebung Abstand ge- nommen sei.

, wed der gegenwärtigen Vorlage is; diese Abstandnahme her- beizuführen. Es kann allerdings die &rage aufgeworfen werden, ob die Negierung nicht ohne Weiteres auf die Ausführung der Bahn für Staatsrechnung zu verzichten und die Konzession einem Privaten zu Ubertragen berechtigt ist, da das Gesch vom 25. März c. seinem Wortlaute nah der Regierung resp. dem Minister für Handel , Ge- werbe und öffentliche Arbeiten nur cine Ermächtigung ertheilt, keine Verpslichtung auferlegt. Die Regierung hat indeß, obwohl sich bei den Verhandlungen über das vorgenannte Gescß im Ubgeordneten- hause cine anderweite Ansicht, ohne Widerspruch zu erfahren, geltend gemacht hat, geglaubt, diese Frage verneinen und sich bis zu ciner anderweiten Verständigung der Faftoren der Gesebgebung für gebun- den erachten zu sollen, von der ihr durch das Geseß ertheilten Er- mächtigung Gebrauch zu machen.

Materielle Bedenken gegen die Abstandnahme von dem Bau der Bahn Eschhofen-Camberg für Staatsrechnung liegen überall nicht vor. Allerdings wird, wie die Verhältnisse si jeßt gestaltet haben, ein Theil der für die Nassauische Staatsbahn in Folge des Bahnbaues erwarteten Mehr-Transporte verloren gehen, dies ist aber nicht Folge davon, daß die Hessische Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft an Stelle des Staats als Unternehmer eintritt, sondern Folge des Bahnbaues Franffurt a. M. - Camberg resp. der hierdurch gegen die bisherige Route erzielten Abkürzung des Weges aus dém Emsbachthale nach dem Süden Überhaupt, |

„„_ Indem die Regierung |ch hiernach zu der Annahme berechtigt hâlt/ daß die Landesvertretung sih mit der Vorlage einverstanden erflären wird, glaubt sie sch{ließlich nicht unerwähnt lassen zu sollen, daß sie im Interesse der Vermeidung jegliher Verzögerung in der Fertigstellung der Bahn mit dem Bau dexselben im Einvernehmen mit der Hessischen Ludwigs-Eisenbahn - Gesellschaft; welche \ich zum Ersaß) aller hierdurch erwachsenen Ausgaben bereits erklärt hat; durch die Eisenbahn-Direktion in Wiesbaden vorgegangen ist.

Entwurf cines Mete e! betreffend die Kautionen der Ö taatsbeamten.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c, verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Mon- arie, was folgt:

. 1. Beamte, welchen die Verwaltung einer dem Staate gehöri- gen Kasse oder eines dem Staate gehörigen Magazins, oder die An- nahme, die Aufbewahrung oder der Transport von, dem Staate ge- hörigen oder ißm anvertrauten Geldern oder geldwerthen Gegenstän- Lein obliegt haben dem Staate für ihr Diensiverhältniß Kaution zu cisten.

F. 2. Die Klassen der zur Kautions[leistung zu verpflichtenden Beamten und die nach Maßgabe der verschiedenen Dienststellungen zu regelnde Höhe der von ihnen zu leistenden Amtskautionen werden durch Königliche Verordnung bestimmt.

F. 38. Die Amtskaution ist durch den kautionspflihtigen Beamten zu bestellen. Die Bestellung derselben durch eine andere Person ist zulässig, sofern dem Staate an der Kaution dieselben Rechte gesichert werden, welche ihm an einer durch den Beamten selb gestellten Kaution Biramel haben würden.

g. 4, ie Amtskautionen sind dur Verpfändung von auf den nhaber lautenden Obligationen über Schulden des Staäts oder des eutschen Reiches nach deren Nennwerthe zu leisten.

Die Verpfändung U durch Uebergabe zum Faustipfande.

5, Die Kautionen sind bei denjenigen Kasscn, welche zur Auf-

bewahrüng derselben von den Verwaltungschefs im Einverständniß mit dem Finanz-Minister werden bestimmt werden , niederzulegen. Die Niederlegung der Wertbpapiere erfolgt einschließlich des dazu ge- örigen Talons, beziehungsweise desjenigen Zinsscheins, an dessen Anb die neue Zinsschein-Serie Me wird. Die faustpfand- lichen Rechte an den niedergelegten Werthpapieren sind mit voller rechtlicher Wirkung erworben, sobald der Empfahgsschein über die Niederlegung ertheilt ift. i i i :

Die Zinsscheine für einen vier Jahre nicht übersteigenden Zeit- raum werden dem Kautionsbesteller belassen, beziehungsweise nach Ablauf dieses Zeitraums oder nah Ausreichung neuer Binssheine verabfolgt. Die Einziehung der neuen Zinsscheine erfolgt durch die Kasse. Leßtere hat nicht die Verpflichtung, die Ausloosung der nieder- gelegten Werthpapiere zu überwachen. ; as

& 6. Die Bestellung der Amtskaution is vor der Einführung des Beamten in das fautionspflihtige Amt zu bewirken. E

In welchen Fällen die vorgeseßte Dienstbehörde ermächtigt ist, den Beamten die nachträgliche, durch Ansammlung von Gehalts» abzügen zu bewirkende Beschaffung der Kaution ausnahmsweise zu gestatten und in welcher Art dann die Ansammlung zu erfolgen hat; wird im Wege der Verordnung (§. 2) bestimmt. s

. Im Wege der Verordnung (§. 2) wird die Höhe der Kau- tion auch für den Fall bestimmt, daß ein Beamter gleichzeitig mehrere fkautionspflichtige Aemter verwaltet. Soweit danach die Bestellung einer Gesammikaution und deren Vertheilung auf die einzeluen Aemter zu erfolgen hat; haftet die ganze Kaution für jedes einzelne Amt ausdülfsweise. |

F. 8. Die für den Fall der Vereinigung mehrerer kautions- pflichtigen Aemter in einer Person maßgebenden Vorschriften sind auch in dem Falle anwendbar, wenn cin kautionspflichtiger Beamter gleich» zeitig Qu fautionspflichtiges Amt im Dienste des Deutschen Reiches verwältet.

F. 9. Die Amtskaution haftet dem Staate für alle von dem e oneplbtigen Beamten aus seiner Amtsführung zu vertretenden Schäden und Mängel an Kapital und Zinfen, sowie an gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Ermittelung des Schadens.

§. 10. Steht eine der nach §. 9 aus der Kaution zu deckenden Forderung zur Exekution, so is die dem fautionspflichtigen Beamten vorgeseßte Dienstbehörde ohne Weiteres berechtigt, die verpfändeten Werthpapiere bis auf Höhe- der Forderung an ciner innerhalb des Deutschen Reichs belegenen; von ihr zu bestimmenden Börse außer-

crihtlich verkaufen zu lassen. Der Kautionsbesteller ist in solhem Falle zur Ausantwortung der ihm belassenen noch nicht fälligen Zinsscheine (F. 5) verpflichtet. J| diese Nusantwortung von ihm nicht zu erlangen, so kann er zur Erlegung des Geldwerths der von ihm zurübchaltenen Zinsscheine in dem für die Beitreibung öffent- ner Abgaben vorgeschriebencn Verfahren zwangsweise angehalten werden.

Der Staat is nicht verpflichtet; im Falle des Konkurses die verpfändeten Werthpapiere in die Konkursmasse einzuliefern. y

F. 11. Nach Beendigung des kautionspflichtigen Dienstverhält- nisses wird, sobald amtlich festgestellt ist, daß aus demselben Vertre- tungen niht mehr zu leisien sind, die Kaution gegen Aushändigung des quittirten Empfangsscheins oder, im Falle des Ver!ustes desselben, des gerichtlichen Ämortisationsdokumentes zurückgegeben.

Bon der Beibringung des gerichilichen Amortisationsdokumcnts kann nach dem Ermessen derx dem fautionspflihtigen Beamten vor- geseßten Dienstlelörde abgesehen werden.

§. 12. Die dem Staate gestellten Amtskautionen \olcker Beam- ten, welche nah Jnhalt der im §. 2 erwähnten Verordnung zur Kautionsleistung entweder Überhaupt nicht, oder nur bis zu ciner geringeren Höhe verpflichtet sind, werden zurückgegeben, beziehungs- weise auf den in der Verordnung bestimmten Betrag ermäßigt.

F. 13, Beamte, welche dur die im §. 2 erwähnte Verordnung zur Kautionsleistung überhaupt erst oder in ciner größeren Höhe als bisher verpflichtet werden würden, können, so lange sie in derselben diensilichen Stellung ohne Gehaltscrhößung verbleiben, widcr ihren Willen nit dazu angehalten werden; nach Maßgabe der Bestim- mungen dieses Geseßes und dex Verordnung (§. 2) eine Kaution zu stellen oder die gestellte Kaution zu erhöhen.

Inwieweit ein solcher Beamter bei eintretenter Gehalt8echöhung verpflichtet (s den Mehrbetrag des Gehalts ganz oder zum Theil zur Ansammlung der Kaution zu verwenden, witd im Wege der Verord- nung bestimmt.

F. 14. Alle diesem Geseße entgegenstebenden Bestimmungen \ind aufgehoben. Bis zu einer gemäß den F§. 2, 6, 7 erfolgenden Ab- änderung im Wege der Verordnung behält es bezüglich der durch dieselbe zu regelnden Verhältnisse bei den bisberigen Vorschriften seln

Bewenden, jedo fönnen Kautionserhöhungen, welche in Folge von | Gehaltserhöhungen nothwendig geworden sind, nach näherer von dem |

Ressortchef in Gemeinschaft mit dem Finanz - Minister zu treffender Bestimmung durch Ansammlung angemessener Gehalts8abzüge beschafft werden.

Urkundlich 2c.

Die Motive hierzu lauten:

Das Amtskautionswesen is in Preußen hauptsächlich durch die

Mlerhöchsten Kabinets-Ordres vom 11. Februar 1832 und 15. April 1837 |

(Geses-Samml. 1832 S. 61 u. 1837 S. 73), das Geseß vom 21. Mai 1860 (Geseß-Samml. S. 211) und die Verordnung vom 12. Septem- ber 1867 (Gefeß-Samml. S. 1313) geregelt. Diese Bestimmungen ent- halten manche Lücken und haben im Laufe der Zeit durch zahlreiche nicht pUblizicte Berwaltungsvorschriften (Kabinets-Ordres, Miniísterial- beschlüsse und Reskripte) zum Theil in wesentlichen Beziehungen er- gänzt werden müssen. Es hat sich hieraus ein Rechtszustand ergeben, welcher auf einem sehr praktischen, der positiven Regelung bedürkenden Gebiete der nothwendigen Sicherheit in den mafigebenden Grundsäßen und der Uebersichtlichkeit entbehrt. Das Bedürfniß, dem Amts- fautionswesen eine sichere geseblihe Grundlage zu verschaffen, is danach unleugbar vorhanden. Dazu tritt, daß die älteren Vorschriften den in den Dienstverhältnissen eingetretenen Veränderungen vielfach nit mehr entsprechen und sowohl im Interesse des Dienstes, wie zum Zwet der Erlcichterung der tautionspflichtigen Beamten eine ander- weitige Regelung erfordern.

Die aus diesen Gründen sich als nothwendig ergebende Revision hat'zu dem vorliegenden Entwurf geflihrt, Derselbe ließt sich eng an die einschlägige Reichsgeseßgebung an. Entscheidend hierfür war der doppelte Gesichtspunkt: einmal, daß das zunächst in Betracht kommende zum Reichsgeseß erhobene Geseß, betreffend die Kautionen der Bundesbeamten, vom 2. Juni 1869 (B.-G.-Bl, S, 161) im L2We- sentlichen eine Kodifikation der in Preußen dur die Gesebgebung und Praxis anerkannten Grundsäße darstellt (vergl. Drucksachen des Nordd. Reichstags von 1869 Nr. 67), und sodann, daß die mannigfachen Be- rührungspunfkte der Landes- und der Reichsverwaltung die mögliciste Uebereinstimmung der fraglichen Vorschriften wünschenswerth machen.

Das erwähnte Reichsgeseß is in der Weise vorgegangen , daß es nur die Hauptgrundsäße des Kautionswesens in sich aufgenommen, dagegen die mit dem speziellen Detail der Dienstpragmatif zusammen- hängenden und einem vielfachen Wechsel unterworfenen Verhältnisse der Regelung in Wege „der Berordnuang überwiesen hat; in welcher Bezichung auf die bereits erlassenen Verordnungen vom 29. Juni 1869 (B.-G.-Bl. S. 285), 5. und 14. Juli 1871 (R.-G.-Bl. S. 308 und 316), sowie die für Elsaß-Lothringen ergangene Verordnung vom 27. Februar 1872 (G.-Bl. f. E.-L, S. 154) hinzuweisen ist. Dieser Weg bietet das geeignete Mittel , ohne das Gescß mit Einzelnheiten u überladen für jeden Dienstizweig und die einzelnen Dienststellen ie Höhe der erforderlichen Kautionen angemessen zu bestimmen und die für die Beschaffung derselben im beiderseitigen Jüteresse des Dienstes und der kautionspflichtigen Beamten erforderlichen Modali- täten festzuseben , sowie dieses Alles bei veränderten Verhältnissen anderweitig zu reguliren. Zu den einzelnen Bestimmungen des Ent- wurfs sind nur folgende erläuternde Bemerkungen zu machen :

4.9.04 Die R der Kaution dur einen Oritten erfolgt wie durch den Beamten selbsi, nah Maßgabe der Fg. 4 und 5 durch Niederlegung von Staatspapieren als &Jaustpfand. Der Staat cr- wirbt bierdurch, auch ohne weitere Verpfändungs-Erklärung alle ihm kraft des Geseßes (§§. 9 und 10) an einer bestellten Amtskaution zu- stehenden Rechte.

, §. 4. Daß die Kautionsbestellung auch mit Inhaber - Obliga- tionen über Schulden des Reichs erfolgen könne, war bisher schon von der Praxis angenommen. Jm Uebrigen ist die Kautionsfähigkeit dex

inländischen d. h. preußischen R Dae unverändert gebliebett, Es kommen, wie bisher, nur diejenigen bligationen in Betracht, bei denen der Staat der eigentliche Schuldner ist. Die Zulassung nohch anderer Papiere verbietet sih \{chon aus praktischen Rücksichten und ist dieselbe au bei der Berathung des Geseßes vom 21. Mai 1860 von der Landesvertreiung nicht als rathsam eractet.

F. 5. Abweichend von der bisherigen Vorschrift ordnet der Ab- saß 3 any daß die Zinsscheine nur für einen S von 4 Jahren in den Händen des Kautions-Befstellers bela en werden. Der Zeit- raum von 4 Jahren erscheint angemessen, um einerscits die Verwal tung durch Ausreichung der meist halbjöhrlih fällig werdenden Cou- pons nicht zu sehr zu erschwercn und andererseits den Fiskus bei der fvanaen Verwerthung der Obligationen vor Verlusten thunlichst zu

ewahren.

Eine erhebliche Bedeutung hat die Aenderung gegenwärtig nicht, weil zur Zeit für die meisten nah §. 4 kautionsfähigen Papiere die Zins\chein-Serien überhaupt nur auf 4 Jahre ausgereicht werden.

F. 6, Die Möglichkeit, die regelmäßig vor dem Amts3antritt zu bestellende Kaution ausnahmsweise durch nacträgliche Ansamm- lung von Gehaltsabzügen zu beschaffen, is ‘exfahrungsgemäß ebenso schr durch die Rüksichten auf den Dienst, wie auf die kautionspflich- tigen Beamten geboten. ; ;

Die Zulassung dieser Ausnahmen wird \sich meist auf Kautions- beträge von geringerer Höhe zu beschränken haben. Die näheren Modalitäten sind dem Verordnungswege zu überweisen. Jn diesem Wege würde auch der folgerichtig unter §. 6 zu subsumirende Fall zu regeln sein, daß eine Kautionscrhöhung in Folge ciner Gehalis- cihöhung nothwendig wird (vergl. die oben erwähnten Kaiserlichen Verordnungen vom 5. Juli 1871 F. 3 und vom 27. Februar 1872 §. 4) sofern nicht die Kautionshdhe in einer Weise bestimmt wird, welche die Nothwendigkeit einer \pätern Erhöhung gänzlich ausschließt, oder ‘von Kautionserhöhungen in Folge von Gehaltêerböhungen über- haupt abgeschen wird. Rücksichtlih der nah den bisherigen Vor- schriften zu bestellenden Kautionen ist betreffs der Gehalt8abzüge im F. 14 die erforderlihe Bestimmung getroffen. E

§. 7. Welche Grundsäße für den Fall der Vereinigung mehrerer Aemter in ciner Person utaßgebend sein sollen; wird zweckmäßig nur mit Rücksicht auf die für die einzelnen Aemter normirten Kautionen zu bestimmen sein. Es handelt \ch dabei nur um einen besonderen gall in der Bestimmung des Kautionsbetrages. Das Nähere ist deshalb der Verordnung vorbehalten. Sofern danach, wie es nach F. & des Neichsgeseßes die Regel bilden soll, nur eine Kaution zu bestellen ist, und gleichzeitig nach der Natur einzelner Amter, wie solches z. B. durch die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 22. Dezember 1843 (G.-S. 1844, S. 44) bezüglih der gerichtlichen Deposital- und und Salarienkassen - Rendanien vorgeschrieben ist, eine Vertheilung des Kautionsbetrages auf die einzelnen Aemter stattzufinden hat, erscheint es zweckmäßig und natürlich, daß die ganze Kaution sub- sidiarisch für jedes einzelne Amt hafte. Diesen allgemeinen materiellen Rechtégrundsaß au8usprechen; mußte als Sache des Geseßes angeschen werden.

§. 8. Der §. 8 enthält eine vom Standpunkt der preußischen Geseßgebung aus nothwendige Bestinnmung behufs Anwendung des ÿ. 9 des Reichs8gesebes sür den Fall der Vereinigung eines Amts im Dienste des Reiches und eines Staatsamts.

§. 9. Der §. 9 giebt im Wesentlichen den Inhalt der Aller- höchsten Kabinetsordre vom 15. Upril 1837 (G. S. S. 73) wieder.

Die F§. 12, 13 enthalten Uebergangsbestimmungen , welele be- zivecen, die schon bestellten Kautionen mit den Vorschriften dieses Geseßes unter möglichster Schonung der betroffenen Beainten in Ein- flang zu bringen. : ;

F. 14, Der zweite Saß dieses Paragravpben is nothwendig, um für den Fall, daß der in diesem Geseß vorgesehene Weg der Verord- nung nicht sofort mit der Rechtskraft des Gesctes oder nicht gleich in allen Zweigen der Staatsverwaltung beschritten werden sollte, dem Entstehen einer Lücke vorzubeugen. Der Schlußpassus drüdt hierbei eine den vorgeseßten Dienstbehörden eingeräumte Befugniß au), welche sh namentlich in Folge der in neuerer Zeit stattgefundenen Gehaltsßaufbesserung als dringend nothwendig herausgestellt hat.

Hülfeleistungen zur Linderung des dur die Sturmfluth vom 12. und 13. November verursachten Nothstandes. Für die von der Ueberschwemmung heimgesuchten Bewohner der Ostseeküste haben der König von Sacsen 500 Thlr., Prinz und Prin- zessin Georg von Sachsen 150 Thlr. , die verwittwete Königin von

| Sachsen 200 Thlr, der König und die Königin von Württemberg

1000 Fl. beigetragen. 2 Von Seiten der Herren Hall; Meyer (Pinneberg), Ottens8, Pflug und anderer Mitglieder des Hauses der Abgeordneten is ein Aufruf zur Unterstüßung erlassen worden. Gaben sind an das \{leswig- holsteinsche Central-Komite in Kiel zu senden. : E Desgleichen hat das Bureau des Deutschen Fischerei-Vereins in Berlin in Verbindung mit mchreren Abgeordneten einen Kufruf er- lassen. Gaben sind an das Bureau des Vereins zu senden. Verner die Vereinsbank Quistorp & Co. in Berlin für die in Vorpommmern beschädigten Armen. / Das s\{leswig - holsteinsche Central-Komite in Altona crbittet Geldsendungen an die Altonaer Filiale der Hamburgcr Vereinsbank. Mitglieder des Komites sind unter Andern die Herren Amtsverwalter Ahlmann, Graf Baudissin, Kaufmann Behn. 4 s Im Kreise Oldenburg (Holstein) hat sich unter dem Vorsiße des Landraths cin Komite zur Unterstüßung gebildet. Im Herzogthume Schleswig in Gelting hat ein von den Herren v. Hobe, Aschenfeldt, Hanssen, König und Anderen gebildetes Komite einen Aufruf zur Untersiüßung erlaisen. i In Hamburg fordern die Herren Kuhnert Söhne, Meyer,

« Voronth, v. d. Beelje, Severs und Möller zur Einsendung von

Gaben auf. j H :

In Stettin hat sich cin Provinzial-Komite zur Unterstüßung der geshädigten Einwohner Pommerns gebildet, ebenso _ein Komite in Eldena unter Vorsiß des Gch. Regierungs-Rath Professors Baumstark für die Beschädigten in Eldena und Wieck. :

In S tuttgart fordert die Redaktion des »Staats-Anzeiger3« zur Einsendung von Gaben auf. es

In Straßburg (Elsaß) hat sich unter dem Vorsiße des Ober- Präsidenten und unter Betheiligung eingeborener elfasser Männer ein Central-Komite zur Unterstüßung der dur die Ucbershwemmung der Ostsee Heimgesuchten konstituirt. /

In Lübeck findet zum Besten der durch die Ueberschwemmung beschädigten Niendorfer eine Verloosung von Malereien siatt.

Das »Amtsblatt der Deutschen NReihs8-Postver- waltung« Nr. 90 hat folgenden Juhalt: Allerhöchste Ordre vom 16, November 1872, betreffend die anderweite Geschäftsorganisation des General-Postamts. General-Verfügung vom 20, November 1872, Anderweite Geschäft8organisation des General-Postamts.

Das »Centralblatt der Abgaben-, Gewerb e- und Handels-Geseßgebung und Verwaltung in den Königlich Preußischen Staaten« Nr. 24 hat folgenden Inhalt: Geseh, be- treffend die Einrichtung und die Befugnisse der Ober - Rechnungs- kammer. Vom 27. März 1872, Cirkular-Verfügung des König- lichen Finanz-Ministeriums, Veränderungen in den Königlich baycri- schen Uebergangsftellen betreffend. Vom 15. August 1872. Ver- fügung des Königlichen Finanz - Ministeriums; die Kautionen der Amisdiener betreffend, vom 21. August 1872. Erkenntniß des Königlichen Kammergerichts, den Begriff stempelpflichtiger Spielkarten betreffend, vom 6. Juni 1872, Cirkular-Verfügung des Königlichen Finanz - Ministeriums, die Zulassung eines 2 - bezw. I monatlichen Abonnements auf ausländische Zeitungen und Anzeigeblätter betref- fend, vom 22. August 1872,

Landwirtl: schaft.

Die Ernte im! Regierungsbezirk Gumbinnen ist sowohl was das Getreide wie die Kartoffeln betrifft, günstig ausge- fallen, Von den Kartoffeln sind zwar viele krank) indessen haben fd auch diese in den Brennereien, die ihren Betrieb sehr früh begonnen haben, verwerthen lassen. Jn den Kreisen Pillkallen, Stallupönen

Î des

und Darkehmen is die Kattoffelernte weniger befriedigend gewesen. Der Ausfall an Heu is dur einen reihen Ertrag von Futterrüben theilweis gedeckt worden. Die Saaten stehen vortrefflich und nur wenige zur Winterung bestimmten Felder haben der Sommerung vorbehalten bleiben müssen.

Im Regierungsbezirk Cöslin war -die Ernte bei dem Weizen und Roggen nur a eal bei der Gerste und dem Hafer dagegen gut und bei den Kartoffeln, Rüben u. dal vorzüglich.

Im Regierungsbezirk Posen is dic Ernte sehr verschic- den ausgefallen. Das Wintergetreide ist im Allgemeinen nur dürftig gerathen, so daß ‘in Feten Gegenden die Landwirthe Saatgetreide haben kaufen müssen. Die Ernte der Sommerung war durchs{nitt- lih gut, ebenso diejenige der Kartoffeln, deren Ertrag nur in pnigen Niederungsgegenden hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist. An Futter ist tein Mangel. Der Hopfen in den Kreisen Bomst und Buk hat kaum eine Mittelernte ergeben; nichtsdestoweniger ist der Preis des Hopfens8, der im vorigen Jahre auf 95 Thlr. pro Ctr. ge- stiegen war, auf 20 38 Thlr. gefallen. Die jungen Saaten stehen vorzüglich, leiden jedoch schr durch Mäusefraß.

Auch im Regierungsbezirk Bromberg isst die Ernte in allen Fruchtgattungen nur eine mittlere gewescn, der Roggen blieb jedoch noch unter dem Mittel. e A und Heu sind reichlich gewonnen worden. Die Wintersaaten haben einen vielversprechenden Stand.

Am 15, November wurde die Ackerbauschule zu Michel- stadt, im Großherzogthum Hessen, in Gegenwart des von dem Aus- {uß des landwirthschaftlichen Provinzialvereins ten Kura- torium8, eröffnet. Jn seiner Eröffnungsrede gab der Realshul-Direktor Becker einen Ueberblick der Geschichte und seitherigen Leistungen der einer Stiftung gemäß mit der ealschule in Verbindung stehenden Aderbauschule Und bezeichnete Leßtere als eine landwirthschaftliche Mittelschule , die jeßt in ein neues Stadium ihrer Entwickelun ‘pi treten sei, da zum erstenmal ein Kuratorium an ihrer Spize fiche, dessen Aufgabe es sei, die Schule in stetiger Verbindung mit dem landwirthschaftlichen Provinzialverein zu erhalten.

London, 21. November. New-Yorker Berichten zufolge ist die Pferdeseuche in Amerika in der Abnahme begriffen. Or. Leo, der Sanitäts - Inspektor, hat nah Beendigung der Obduktion einiger der Seuche erlegener Pferde einen Bericht erstattet, in welchem er die Ansicht äußert , daß die jeßt eingetretene Pferdeseuche dieselbe Krank- heit sei, die in den Jahren 1775 und 1795 auftrat und sehr großen Schaden verursachte. Damals wie heute zeigten sich Brongitis, oft verbunden mit Lungenentzündung und roßig-eiterigen Absonderungen im Schlunde, in der Luftröhre und den Abzweigungen derselben nach

den Lungen. Gewerbe und Handel,

Königsberg i. P, 23. November. Der Dampfer »Wil- helm L«/ wel&her von Skt. Petersburg in Pillau eingetroffen ist, muß wegen der ín russishen Häfen herrschenden Cholera Quarantäne bahen, Der Gesundheitszustand der Mannschaft ist ein zufrieden- ellender.

f Vei Jnowraclaw, wo die mee Ne fortgeseßt werden, haben dieselben zur Entdeckung eines ansehnlichen Lagers von Schwefelkies geführt. Dasselbe liegt bei dem Vorwerk Klopot, zum Dominium Orlowo gehörig. Die Herstellung der Baulichkeiten für die Saline bei Jnowraclaw nehmen schnellen Fortgang.

Von der Handelskammer in Hamburg sind zwei Druck- schriften: »Hainburgs Handel im Jahre 1871 « und »Sta- tistisher Auszug und verschiedene Nachweise in Bezug auf Hamburgs Handelszustände im Jahre 1871« (Hams- burg, Druck von Ackermann u. Wulff) herausgegeben worden. Die erste Druckschrift enthält den Jahresbericht über Hamburgs Waaren- handel und ausführliche Berichte über die einzelnen Hüandel8artifel, rücksihtlich welcher die übersichtlichen Zahlen bereits in dem von uns besprochenen Werk »Tabellarische Uebersichten _des hamburgischen Han- dels, zusammengestellt von dem handels statistishen Bureau« enthal- ten sind. Die zweite Druckschrift ist ein Auszug aus dem erwähnten großen Tabellenwerk. e

London, 21. November. Die gegenwärtige Kobhlentheuerung hat die Londoner Society of Arts veranlaßt, einen Preis von 500 Pfd. Sterl. für das beste Mittel zu Oekonomisirung des Kohlen- verbraucches für häusliche Zwecke auszuseßen.

Die Thee-Einfuhr über die Zollämter St. Petersburg, Wirballen, Warschau, Moskau und Odessa belief R 1. Januar bis zum 1. Oftober dieses Jahres auf 3134 Pud Blumenthee und 586/003 Pud Handels- und Diegelthee, ( Cantonthee). Kiachtathee wurde in demselben Zeitraum über das Zollamt Jrkutsk ein eführt 145/794 Pud Handelsthee und 260,110 Pud Ziegelthee. Jm anzen wurden also 995,050 Pud eingeführt.

Verkehrs - Anstalten.

Triest, 24, November. Der Lloyddampfer »M inerva« it mit der ostindish-cinesischen Ueberlandpost aus Alexandrien heute Morgen 3% Uhr hier cinzetroffen. i

_ London, 22. November. Die in der »Capetown Gazettee ver- öffentlihten Handel sberichte von der Kapkolonie ergaben folgende Resultate: In dem am 30. September beendeten Quartal stieg die Einfuhr von 696,107 Pfd, St. im entsprechenden Zeitraume des Vor- jahres auf 1,084,959 Pfd. St., d. i. ein Zuwachs von 388,852 Pfd. St. oder über 50 Prozent. Die Zolleinkünfte stiegen in dem Quartal von 97,371 Pfd. St. auf 150,459 Pfd. St. Ju demselben Verhältniß hat auch die Nusfuhr zugenommen.

23. November. Das Handelsamt hat durch den Staats- sckretär des Aeußern die Abschrift ciner Depesche des englischen Konsuls in Venedig erhalten, welhe meldet, daß auf Grund des Vorhandenscins von Cholera in Ungarn vom 13.-d. Mts. ab alle Schiffe, die von Triest Und der österreichischen Küste in diesem Hafen ankommen, einer 15tägigen Quarantäne unterliegen. Diese Ma regel exfordert die Landung von empfänglichen Gütern im Lazareth.

Ein in London am 21. d. M. eingegangenes Telegramm aus See es meldet den auf der Höhe von Tonala T Untergang

ampfers »Guatemala«, wobei 21 Personen der Mannschaft und 2 Passagicre ertränken. Die Geretteten ; bestehend aus dem

| Kapitän, 26 Seeleuten und einigen Passagieren y kamen nach vier-

tägigem Umherirren in den Wäldern in Tahuantepao an. Liverpool, 23. November. Der fällige Dampfer von der westafrikanischen Küste, »Cong 04, is eingetroffen. Bukarest, 25. November. (W. T. B.) Die Seitens der Re-

| gierung zur Untersuchung der ehe Aen Roman- Pi-

teste, Bukarest-Galaß niedergeseßte Kommission hat ihre Arbeiten | beendet. Unterrichteterseits wird an der Abnahme dieser Linien durch | die Regierung nicht gezweifelt,

St. Petersburg, 24, November. Der »R. W.« wird aus

' Wilna geschrieben, daß die Bahn zwischen Wilna undMinsk,

zu deren Erbauung vor 6 Monaten geschritten wurde, ganz fertig ist und Arbeiterzüge dieselbe in ihrer ganzen 180 Werst me senden Länge befahren, Die Bahn wird binnen Kurzem dem allgemeinen Verkehr Übergeben werden. Der »R. J « wird aus Jekaterinossla w mitgetheilt, daß die Erdarbeiten der Ssewastopoler Bahn auf der Strecke von der genannten Stadt an beendigt sind und am 1. No- vember die Schienenlegung beginnen sollte.

Das Telegraphendepartement meldet; daß in Folge der

Beschädigung der dänischen Linien die telegraphische Korrespondenz E wischen Rußland und England einen Umweg nehmen mußte und fich

um zwei Tage verspätete. Am 7. November waren jedoch die Be- schädigungen bereits ausgebessert, und es ist nun der regelmäßige

0 Verkehr mit England vermittelst des Libauschen Kabels wieder auf- | genommen worden.

New-York, 22, November. (W. T. B.) N niros des Ver- waltungs8raths ter Erie-Eisenbahngesell\{chaft ijt der Direktor der- selben, Gould, verhaftet, jedoch gegen eine Kaution von ciner Million Dollars seine Freilassung wieder verfügt worden. - Eine vorgenommene Jnspektion der Geschäftsbücher hat ergeben, daß über

| einen Betrag von 10 Millionen Dollars die Nachweise fehlen.

Telegraphische Witterungeberichte 25 November.

Allgemeine Himmelsansicht 6 [Danzig ...[8357[-1,s]

26. November.

SW., schwach, Regen. S., schwach. SSW., lebh. S8SO., lebh.

S, 8chwach, 5/8, s8chwach. SW., lebhaft, S, schwach,

[Helsingfor Petersburg Frederiksh. Heisingör . Moskau... Mennel..,. Flensburg, Königsbrg. Danzig ...

bew,, Regen,

SO., mässig. SSW., stürm. S., schwach. SW,, heftig. SW., heftig, SSW., müssig. / S., lebhaft.

S., lebhaft. SSW,, stark. S., mässig.

5 |SSW., schvwr. S., schwgach. SSW., mässig. S0, schwach. SW., mässig, SW., schwach. SW., schwach, SW., mässig. SO., mässig. SW.,, stark. SW., stark. SW,, lebhaft. SW., s, stark, WSW., stark. trübe,

wolk., gest. Reg.

Wes. Lchtt. Wüilhelmsh. S, ¿o Gröningen

Bremen... Helder... Bérlin .….,

bew., Regen. ganz trübe.

zieml. heiter. Torgau .….

Bres!au 3vrüssael .., sehr bewölkt. bedeckt, Regen.

trübe, Regen.

Havre... 1333,4 Carlsruhe . [331,0 Parlé iers

|[St. Mathieu|330,6|

\bedeekt, Regen.

!) Gestern Nachmitiag SSW. schwach. Nachmittag S. schwach.

3) Strom S, Gestern s) Heut früh Regen,

Vorgestern wurde das Thal von en Sturm heimgesucht, en von Hecken zerstörte. tdacht und die Dachstcine s Sturmes war so groß,

London, 23, Nov mber. Clwydd, Denbighshire, der Bäume entzv Schornsteine stürzt

von einem gewalti urzelte und ganze Stre

en ein, Häuser wurden en 60 Yards writ geschleudert. Die Gewalt de daß die Flüsse über die Ufer traten.

Produlkten« und Wauren- Börse,

(Amtliche Preisfeststellung 1, Petroleum und Spiritus auf unter Zuziehung der ver-

ESeritn, 25. November. von Getreide, Mehl, Oe Grund des §. 15 der Börsen eideton Waaren- und Produktenmakl

Weizen pr. 1000 Kilogr. loco 73 92 Thie. gelber: pr. diesèn Monat 82 à Ápril-Mai 1873 81

mach Qualität, 81% bez., November - Dezember X à 7 à f bez., . 3000 Ctr. Kündigungspr. 81%

j Thir. nach November- Dezbr. 56 Ápril-Mai 1873 564 à +4 à £ Gek. 8000 Ctr.

62 Thir. nach Qua!i, ch Qualität,

April-Mai 1873 452 bez., Mai- Kündigungspr. 433 Thlr. pr.

82 à 81% bez Mai - Juni 814 ) Thlr. pr. 1009 Kilogramm. Loggen Pr. 1000 Kilogr. loco 55—60 r. diesen Monat 564 à & bez., ezember - Januar 56ÿ à | bez., Mai-Juni 564 à { à § bez. preis ö64 Thlr. pr. 1000 Kilogr. erste pr. 1009 Kilogr. kloins 50-62 Thlr. nach Qualität Hafer pr. 1000 Kilogr. loco 40 50 Thir. na pr. diesea Monat 444 bez. u. G., Gekünd. 1200 Ctr.

Roggennzehl No. 0 u. 1 pr. 109 Kilogr. Brutto unvorsteuezrt t 8 Thlr. 3 Sgr, bez., November- gr. bez., Dezember-Januar 8 Thlr. 34 Sgr. 4 Sgr. bez., Februar- Mai 8 Thlr. 5 Sgt. bez., Mai- 8 Thlx. 5 Sgr. bez. Gekünd.

Qual. bez.,

Kündigungs-

rosse 50

Juni 46 bez. 1000 Kilogr.

ki. Sack pr. diesen Mona Dezomber 8 Thlr. 38S bez., Januar - Februar März 8 Thlr. 44 Sgr. bez., April - Juni 8 Thlr. 5 Sgr, bez., Juni-Juli s 1500 Ctr. Kündigungspreis 8 Thir. 3 Sgr. pr. 103 Erbsen pr. 1000 Kilogr. Kochwaare 52—60 Fuiterwaare 45--51 Thir. nach Qualität. Rüb&I pr. 100 Kilogr. ohne ag Monat 23/4 bez., November - D Januar 234 bez.,

Taler. näch Qual,

s lcco 234 Thlr, nr. dicsen ezember 234 béz., Dezember- à %% bez., Febr.-

Januar - Februar 1873 23% März 235 bez., April-Mai 24:4 à #4 bez. Linol Dr. 100 Kilo

Petroleum, raffnirtes ( Fass in Postea von 50 B diesen Monat 14 Dezember-Januar 145 à * bez. 15% à 15 bez., Februar-März 14 gungspr. 14% Thir.

Spiritus pr. 1

gr. ohne Fass loco 254 Thlr. incl. Fass

Standard white) pr. 100 Kilogr. mit arrels (125 Ctr.) loco 15 Thlr. % à X bez., Novomber-Dezember 14% à 2; Januar-Vebruar 1873 14%; à Gek. 375 Ctr. r. 100 Kilogr.

Liter à 100 pCt. = 10,000 pCt. mit Fass

r. diesen Monat 18 Thlr. 20 Sgr. à 19 Thlr. à 18 Thlr. 27 Sgr.

ez., November - Dezember 18 Thir. 13 à 15 à 14 Sgr. bez., Dezember-Jan. 18 Thlr. 13 à 15 à 14 Sgr. bez.. April-Mai 1873 18 Thlr. 20 à 25 à 23 Sgr. bez., Mai-Juni 18 Thlr. 22 à 28 à 24 Sgr. bez., Juni-Juli 19 Thir. 5 Sgr. bez. Gek. 50,000 Liter. Kündigungspr. 18 Thlr. 25 Sgr.

Bpiritus pr. 100 Liter à 100 pCt. = 10,908 pCt. ohne Fass loco 19 Thlr. à 19 Thlr. 5 Sgr. bez.

Weizenmehl No. 0 12 à 113, No. 0 u. 1114 à 4. mebl No. 0 85 à %, No. 0 u. 1 8% à 7% pr. 1 Brutto unversteuert inkl. Sack.

Danzig, 25. November. (Westpr. Z.) Weizen loco auch heute flau und blieb am Markte ohne Kauflust. Zu unverän- dert niedrigen Preisen sind an vereinzelte Nehmer ca. 170 Tonnen abgesetzt. Bezahlt wurde 70 855 Thlr. rungspreis für 126pfd. bunten lieferangsfähigen 8124 Thlr. Auf Lieferung 126pfd. bunt pr. November 81% 4 Thlr. Br, 82 Thlr. Gd, Roggen loco still,

90 Kilogr.

mine ruhig, i Thlr. bez., pr. Dezember - Januar 8&2 pr. April - Mai 83 Thir. Br. 66 To. Es bedang 120pfd. 52 Thlr., 125pfd. 56 Thlr. ; rungspreis 120pfd. lieferungsfähigen 50 Thlr, inländ. 5224 Thlr. Termine nur angeboten. 54% Thlr. Br.,

Áuf Lieferung 1 r. Mai-Juni 55 Thlr. Br. 106pfd. 455 Thir., grosse 112pfd. 52 Thlr. bez. Hafer loco nicht gehandelt. Kocherbsen loc bez., Futter- 41—43 Thlr. bez. Zollgow. Spiritus loco nicht umgesetzt.

Stettin, 25. November, Nm. 1 U. 35 M, (T. D. des Staats- Weizen 68—81, November 82, November-Dezem- Frühjahr u. Mai-Juni 82—81%—82 bez. Roggen 62—56, er - Dezember 55—55%, Dezember - Januar 5 jahr 554—56—554, Mai-Juni 56%—56 bez. Rüböl 23s vember 22%, April-Mai 23% bez. 185, November - Dezember 18% 18 bez.,

Posen, 25. November. (Pos. Z.) (Amtl]. Bericht.) Kündigungspreis 554. pr. N Dezbr. - Januar 1873 554, Januar -Februar ai-Juni —. Spiritrs (mit

fd. pr. April-Mai rste loco kleine

0 nach Qual. 455 Thlr. Alles pr. Tonne von 2000 Pfd.

Anzeigers).

Spiritus 185—18%, November Frübjabr 184 Br.,

pr. 20 Ctr. ovember 554, Novem-

er-Dezember 553, 555, Februar-März 554, Frühjahr 55

| 7 November 177, Dezember 17%, Januar 1873 173, Februar

745, März 18, April —, April-Mai im Verbande 1857.

Flagdebursg, 25. November. (Magdeb. Zig.) Weizen 78 bis 83 Thlr., Roggen 59—61 Thlr., Gerste 58—74 Thir., Hafer 46 50 ThJr. pr. 2000 Pfd. Kartoffelspiritos: Locowaare Cas, Termine flau. Loco ohne Fass 194 Thlr., Oktober-

ovember 195 Thlir., November - Dezember 194 Thlr., Dezem- ber-Januar 19 Thlr. pr. 10,000 pCt. mit Uebernahme der Ge- binde à 1% Thlr. pr. 100 Liter. Rübenspiritos nur zu niedrigen Preisen verkäuflich. Loco —, pr. Dezember 18% Thlr.

Cöln, 25. November, Nm. 1 U. (W. 7. B) Getreide- markiî. Wetter: Trübe. Weizen niedriger, biesiger loco 825, fremder loco 8.2214, pr. November 8.23, pr. März 8.5, pr. Mai 8,35. Roggen matter, loco 5.25, E November 5,3, pr. März 5,13, pr. Mai 5.15. Rüböl still, loco 12%,, pr. Mai 12°, Leinöl loco 13.

Feambaurg, 25. November, Nm. (W. T. B.) Ge- treidemarkt. Weizen und Roggen loco fest, auf Termine matt. Weizen pr. November 127pfd. pr. 1000 Kilo netto in Mk. Banco 166 (., pr. November - Dezember 127pfd. pr. 1000 Kilo netto in Mark Bco. 16434 C., pr. Dezember-Januar 127 fd. pr. 1060 Kilo netto in Mark Banco 1641 G., pr. April-Mai 127pfd, pr. 1000 Kilo netto in Mark Banco 162 G. Boggen pr. No- vember 1000 Kilo netto in Mark Bco. 169 Gd., pr. November- Dezember 1000 Kilo netto in Mk. Bco. 109 Gd., pr. Dezem- ber-Januar 1000 Kilo netto in Mk. Bco. 109 Gd., pr. Ápril-Mai 1000 Kilo netto in Mark Banco 112 Gd. Hafer sest. Gersto still, Rüböl still, loco 2525, pr. Mai 25. Spiritus rubig, pr. 100 Liter 100 pCt. pr. November 17, pr. November-Dezbr. 167, pr. April-Mai 16 preuss. Thaler. Kaffee steigend, Um- satz 5000 Sack, Petirolenm fest, Standard white loco 145 Br, 145 Gd., pr. November 145 Gd., pr. November-Dezember 145 G. Wetter: Sebr milde.

Bremen , 25. Novembêr. (W. T. B.) Petroleum ruhig, Standard white loco 22 Mk, bez.

Ammesterdam, 25. November, Nm. 4 U. 15 M. (W. T. B.)

Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen unverändert. Roggen loco unverändert, pr. März 203, pr. Mai 202%. Rüböl loco und pr Dezember 434, pr. Mai 44. Wetter: Rüge

Antwerpen, 25. November, Nm. 4 U. 30 M. (W. T. B)

Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen unverändert. Roggen behauptet, franzüsischer 294. Hafer fest, inländischer 18. Gerste stétig.

Petroleummarkt (Schlussbericht). Raffinirtes, Type weiss « loco 535 bez., 54 Br., pr. November und pr. Dezem- Der Ai E U. Br., pr. Januar 545 Br., pr. Januar - März 54

r. Rubig.

London, 25. November, Nm. (W.T.B) Getreidemarkt. (Schlussbericht). Guter Marktbesuch. Fremder Weizen fest zu äussersten letzten Preisen gehandelt, englischer schleppend. Mebl fest, Frühjahrsgetreide zu äÄusscrsten letzten Preisen gehandelt. l

London , 25. November. (W. T. B) Die dem »Reuter- schen Bureau« aus Rio de Janeiro vom 6. November (per Dampfer »Senegäl«) zugegangenen Berichte melden: Wechsel- Cours auf London 264 d.; Preis für good first 8300 Reis. Ver- käufe seit Abgang der letzten Post 143.000, Total-Export seit letzter Post 140,500, davon nach dem Kanal 7000, nach Nord- Europa 29,500, nach dem Mittelmeer 16,500, nach Nord-Amerika 87,500 Sack. Vorrath 97,000 Sack. Fracht nach dem Kanal

25 Sh.

: London, 25. November, Nm. (W. T. B) Wollauktion. Beste scoured Philipp erzielten heutos extreme Preise, fehler- hafte waren williger.

Liverpeot, 25. November, Ym. (W.T. B.) Baumw olle Ánfangsbericht): Muthmasslicher Umsatz 10,000 Ballen. Stetig.

agesimport 15,000 B., davon 5000 B. amerikanische.

Liverpool , 25. November, V. 10 U: 8 M. (W. T. B.) Banmwolle: Muthmasslicher Umsatz 12,000 B. Gute Frage, Preise fest. Tagesimport 15,044 B., davon 5350 B. äâmerikani- sche, 9562 B. ostindische. Orleans Januar-Februar-Verschif- fung 9}. amerikäanische aus irgend einem Hafen Januar-März- Verschbiffung 977, Dhollerah 6; d.

Liverpool, 25. November, Nm. (W.T. B.) Baumwolle tpr e 71 14,000 B. Umsatz, davon für Spekulation und

xport 4000 B. Volle Preise. E ;

Middl. Orieans 104, middling amerikanische 93, fair Dhol- lerah 6%, middl fair Dhollerah 63, good middl. Ghollerah 6, middl. Dhollerah 54, fair Bengal 5, fair Broach 74, new fair Oomra 7%, good e DAEEE E em Madras 6ï, fair Pernam 9%, fair Smyrna 73, fair Kgyptian 9%.

A Faris, 25. November, Nm. (W. T. B.) (Produktenmarkt.) Rüböl bebauptet, pr. November 99.00, pr. Dezember 99.09, pr, Januar - April 100.25. Mehbìi pr. November 71.25, pr. Dezem- ber 69.25, pr. Januar - April €8.50. Spiritus pr. November 59.50. Wetter: Regen.

Fonds 24 Actiemn=-B5rze.

Erarntalurt a Fi, 25. November, Nm. 2 U. 30 M. (W. T. B.) Rjäshsk-Wjäsma-Eisenbahn 88%, franz.-österr.-ungarische Bank 1155 à 115. L :

Nach Schluss der Börse: Kreditaktien 366, Franzosen 385.

(Schlusscourse.) Berliner Wechsel 105, Hamburger Wechsel £6. Londoner Wechsel 1197. Pariser Wechsel 924. Wiener Wechsel 107%. Franzosen, alte *) 3665, neues —. Hessische Ludwigsbahn 182. Eöhmische Westbahn 2584. Lombarden *) 2175. Galizier *) 245%. Elizabethbabn 2674. Nordá- westbahn 234%. Kibtbal 1965. Gotthardbahn 1044. Oberheesen 785. Albrechtsbabn - Aktien 1877, do. Prioritäten 857. Oregon 504. Kreditaktien *) 367%. Bayerische Prämien-Anl. 1114 »„ o. Militär - Anleibe 1095. Neus Badische 1025. 1872er russisch- englische Anleihe vollbez. 89, do. nicht vollbez. —. Russ. Bodenkredit 915. Neue Russen 8?5. Türken 505. Silberrente 645. Papierrente 617. Minden - Loose 955. 1860er Loose 953. 1864er Loose 1654. Ungar. Anleihe 775, do. Loose 1114. Raab- Grazer Loose 825. Gömörer 847. Bundesanleihe 1005. Amo- rikaner de 1882 964. Darmst. Bankaktien 5604. Meininger B. 1665, do. neue 1577. Schuster Gewerbebank 1524. Süddeutsche Bodenkredit 113%. Dentsch-österreichische B. 1305. Italienisch- déutsche Bk. 124. Franco - holländ. B. —. Franz. ital. B. 993. Central-Pfandbriefe 965. Provinzial-Disconto-Gesellsch. 183. Brüsseler Bank 121. Berliner Bankverein 165. Leipziger Vereinsbank 103. Frankfurter Bankverein 1655, do. Wechs- lerbank 1134. Centralbank 1225. „Aniwerpener Bank 1183. Englische Weohslerbank 565. Baltischport 864. New-Yorker 6proz. Anleihe 957. South Eastern 71%. Kontinentali - Eisen- bahnaktien 120%. Hahnsche Effektenbänk 1367. Wiener Union- bank 308. Frankfurter Baubank 107. OQesterreich. National- R ‘1 di pr. ultimo

r. medio resPp. Pr.

Tamms inf Fe, 25. Novbr., Ahds. (W. T. B.) .

( Effekten - Sozietä6.) Amerikaner 96%, Kreditaktien 365, pr. compt. —, 1860er Loose 955. Franzosèn 3645, pr. compt. , Galizier 2454, Lombarden 217, Silberrente 64%, Papier- rente , Elisabethb. —, Oberhessen —, Meining. Bank —, neue —, Darast. Bankaktion —, deutsch-österreichische Bank , Brüsseler Bank —, Wiener Unionbank —, Böhmische Westbahn —, Oregon —, Nordwestbähn --, Raab-Grazer Looso —, Provinzial - Diskonto - Gesellschaft —, Frankfurter Bankverein —, Hahnsche Effektenbank —, Amsterdäm. Bank , neue französischo Anleihe —, frânzós, - italien. Bank —. Donauaktien —, Frankfurter Wechslerbank —, Kkontinental- Eisoenbahnbau —, Antwerpener Bank 119%, Berliner Bank- verein —, ÖSterr. National-Bank 1059, franz.-österr.-ungärische Bank 1145 à 114, Reichseisenbahn 120.

Hamhurg ; 25. November, Nm. (W, T. B) Schluss mati. Franz.-Üstèrr.-ungarische Bank 115.

(Schlusscourse.) Preuss. Thaler —. Hamburger St. Pr. Aktion 98, Silberrente 654. Oesterr. Kreditaktien 316%, do.

Fass) (pr. 100 Liter == 10,000 pCt. Tr.) Kündigungspreis 175.