1872 / 265 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 Nov 1872 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung.

In unser Handelsrepister ist na der heutigen Verfügung folgende

offene Pn eingetragen : Nr. R Se ulze gs mne in Torgau. e Gesellschafter sind: 1) der Ockonom und Dampsmühlenbesißer Georg Otto Schule

zu Torgau, - 2) pee SEGMAn und Dampfmühlenbesißer Robert Sanne aselbst.

Die Gesellschaft hat am 5. September 1872 begonnen.

Die Befugnifie die Gesellschaft zu vertreten, steht einem jeden der beiden Gesellschafter für sich allein zu. Hb anes

Eingetragen guiolge Verfügung vom 2. November 1872.

Torgau, den 2. November 1872.

Königliches Kreisgericht. L Abtheilung. Bekanutmachunsg.

In - unser Handelsregister ist nah der heutigen Verfügung Fol-

endes eingetragen: | s Das in “inferem Firmenregister unter Nr. 36 mit der Firma

„A. Rüstig““ eingetragene Materialwaarengeschäft des Kaufmanns Alexand-x Rüstig hat derselbe an die Kausleute Emil Rüstig und Robert: Jacobiß übertragen und ist nunmehr die mit der Firma „A. Nüstig et Comp.‘/ bestchende Handelsgesellschaft heute unter Nr. 15 unseres Gesellschaft8registers eingetragen.

Der Siß der neuen Gesellschaft, die am 2. Oktober er. begonnen hat, ist Torgau und ist jeder der beiden Gesellschafter für sih all.in befugt, die Gesellschaft zu vertreten.

Torgau, den 2. November 1872. j x Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

m hiesigen Handelsregister ist auf Fo1.-1727 die Firma:

a2 las Louis Klindworth j ( Fabrikation von Armaturen für Dampffk:ssel und Handel mit den- selben, Geschäftslokal: Adolphstr. Nr. 6), als Ort der Niederlassung: Hannover und als Inhaber der Firma: der Fabrikant Louis Klind- worth hier, heute eingetragen. 2

Hannover, den 1. November 18/2. :

Königliches AED Abtheilung Lk. oyer.

m biesigen Handelsregister ist auf Fol 1728 die Firma: s B H. C. Winkelmann Ÿ ( Destillationsgeschäft und Handel mit Spirituosen; Geschäftslokal: Charlottenstr. Nr. 66 in Linden), als Ort der Niederlassung: Linden und als Inhaber der Firma: der Destillateur Heinrich Carl Winlkel- mann zu Linden, heute eingeträgen. “_ Hannover, den 1. November 1872, | Königliches G L Abtkeilung L. Hoyer.

Im hiesigen Handelsregister ist auf Fol. 1729 die Firma: H+ Neermaun s

(Handel mit Viktualien, Geschäftslokal: Kreuzstraße Nr 5), als Ort der Niederlassung: Hannover und als Inhaber der Firma: der Klein- händler Heinrich Christian August Neermann hier, heute eingetragen.

Hannover, den 1. November 1872. Í

Königliches Amtsgericht, Abtheilung I. Hoyer.

m hiesigen Handelsregister ist auf Fo1. 1730 die Firma: e Auge Haarstrich, baumwollen und wollenen Waaren, auch Dau- nen und Bettfedern, Geschäftslokal: Am Vèarkte Nr. 9) als Ort der Niederlassung: Hannover und als Inhaber der Firma: der Kauf- mann August Friedrich Haarstrich hier, heute cingetragen. Hannover, den 1. November 1872. / Königliches d R Abtheilung I. over.

m biesigen Handelsregifter ist auf Fo1. 1731 die Firma: A SNRen S Wilh. Tegtmeyer jun. - "(Fabrikation von Pferdegeschirren und Wagen, Geschäftslokal: Bahn- ‘hofitraße Nr. 6), als Ort der Niederlassung: Hannover und als Jn- haber der Firma: der Fabrifant Wilh. Tegtmeyer jun. hierselbst heute eingetragen. é | Hannover, dén 1. November 1572. j Königliches Amtsgericht. Abtheilung k. Hoyer.

m biesigen Hendelsregister ist auf Fol. 1732 die Firma: H P H. Wohlenberg (Fabrikation von Werkzeug-Maschinen und Handel mit denselben, Geschäftslokal: Listerstraße Nr. 10), als. Prokurist: Kaufmann Hermann Riggert hier, als Ort der Niederlassung: Hanaover, und als Inhaber der Jirma: der Fabrikant Hermann Wohlenberg hierselbst heute eingetragen. / Hannover, den 1. November 1872. Königliches Amtsgericht. Hoyer.

m biesigen Handelsregisier ist auf Fo1. 1733 die Firma:

Ion Be Oer 1 Enúl@e reg ofene Handels8gesellschaft, Tuch- und Buckskin-Handel, Geschäftslokal : Theaterstraße Nr. 8), als Ort der Niederlaffung: Hannover, und als

Inhaber der Firma: die Kaufleute Georg Becker und Louis Knölcke hier, heute eingetragen. 7

Hannover, den 1, November 1872.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 1. Hoyer. Bekanntmachung

In das Handelsregister des unterzeichneten Amtsgerichts ist heute

Fol, 130 Folgendes eingetragen: Die in Leer unter der Firma („Dstfriesische Bank‘ bestehende Aktiengesellschaft hat in Papenburg eine Ziweignieder- lassung mit dem Namen »Osifriesische Bank, Filiale Papenburg« errichtet. Zweck der Gesellschaft i} der Betrieb von Bank- und Geld- geschästen aller Art, namentlich j : a) die Vermittlung des Kapital- und Kredit-Verkehrs, vornehmlich in Ostfriesland und Umgegend, : : b) die Annahme verzislicher Depositen auf vereinbarte Kündigungs- | fristen und die sorgfältige Anlage derselben, | c) der An- und Verkauf von Wéchseln , gemüinzten Gelde, Con- tanten; Geldantweisungen,; Staatspapieren, Obligationen, Kom- munal-Obligationen Und Aktien für eigene und fremde Rechnung, d) Vorschußleistung gegen Verpfändung von Waaren, Werthpapie- | ren und anderen Sicherheiten, ( e) der Conto-Corrent-Verkehr mit Fabriken, Kaufleuten; Privaten, Bankiers, Banken Und anderen Jnstituten, f) Tncasso- und Diskonto-Geschäfte. Die Dauer der Gesellschaft ist unbeschränkt.

Ferner is eingetragen daß nach Bestimmung des §. 17 der Statuten die Firma bei der hiesigen Filiale vertreten und gezeichnet wird durch einen der Direktoren, Bankier Carl Schölvinck jun. aus Leer und Bankier J. Pannenborg ebendaher, in Gemeinschaft mit dem zur Mitzeihnung der Firma ‘per ‘procura- ermächtigten Ge- sellschaftsbeamten Joseph Kaiser hierselbst, \owie; daß behufs Vertr.- tung des cinen odex anderen derselben der Fabrikant Johann Röttgers von hier als Mitglied des Verwaltungsraths von leßteren zur Mit- zeichnung der Firma beauftragt ist.

Papenburg, den 5. November 1872.

Königliches und A T Amtsgericht. v. Hasse

(Handel mit Leinen-j

Abtbeilung T.

[L

Handelsregister des Königlichen Kreisgerichts zu Dortmund. In unser Firmenregister is unter Nr. 375 die Firma Joh.

ist gelös{t am 18. Oftober 1872.

2 Je 3a ek‘ und als deren Dortmund am 18. Oftober 1872 eingetragen.

Firma „Fromme & tember 1572 am 27. de

Brügmann & Sohn“* ist nach ersolgtem Tode. des bisherigen Jn- haber& Kaufmanns Louis Brügmann zu Dortmund mit den in Duisburg und Papenberg bestehenden Zweigniederlassungen des Ge- \chäfts auf die Handelsfrau, L l l

geb. Cramer, zu Dortmund, welche mit ihren Kindern in fortgeseßter Dortmunder statutarisher Gütergemeinschaft lebt, übergegangen Und daher an der bezeichneten Stelle gelöscht und für die jeßige Inhaberin unter Nr. 369 des Firmenregisters neu eingetragen worden.

vom 19, Oftober 1872 am nämlichen Tage eingetragen worden : „Dortmunder Aktien-Brauerei, vormals Herberz & Cp.“

Dan. Nindt und als deren Tnhaber der Kaufmann Johann Daniel Rindt zu Dortmund am 4, November 1872 eingetragen,

Handelsregister des Königlichen Kreisgerichts zu Dortmund. . ; Y Die unter Nr. 164 eingetragene Firma „„Dobriner & Co.“

irmenregister is unter Nr. 370 die Firma

n unser nbaber der Kaufmann Jsaac Zadek zu

Handelsregister des Königlichen Kreisgerichts u Dortmund. G Vei der sub Nr. 159 unseres Gesellschaftsregisters eingetragenen inck‘‘ ist zufolge Verfügung vom 26. Sep- elben Monats Folgendes vermerkt worden : »In Folge anderweitigen Uebercinkommens steht die Vertretung der Gesellschaft und die Zeichnung der Firma nur beiden Gesell- schaftern gemeinschaftlich zü.« Handelsregister des: Königlichen Kreisgerichts zu Dortmund, j Die unter Nr. 14 des Se a eingetragene Firma „W.,

Wittwe Louis Brügmann, Theodore;

Die unter Nr 3 & 56 des Prokurenregisters für Fräu Louis |

Brügmann Und Johann Christ eingetragenen Prokuren sind gelöscht | und is sub Nr. T6 des Prokurenregisters die von der Wittwe Louis | Brügmann» R geb Cramer, dem Johann Christ zu Dort- | mund extheilte

8. Oktober 1872 am selbigen Tage.

rokura eingetragen worden zufolge Verfügung vom |

Handelsregister des Königlichen Kreisgerichts u Doxtmund.

Unter Nr. 175 des Gesellschaftsregisters ist zufolge Verfügung

mit dem Siße zu Dortmund. | 4

Die Gesellschaft ist eine Alktiengesellsaft, gegründet durch notariellen Vertrag vom 16. September 1872, dessen Ausfertigung biet, M is S dh N lange zum Gesellschaftsregister des

esigen Ger ih befindet. : 5 Bie Dauer der Gesellschaft is auf eine bestimmte Zeit nicht beschränkt. |

Der wek derselben ist : A

der Erwerb, der Betrieb und die Erweiterung der bisher der Kommand Se jQE von Herberz & Cp. gehörigen, zu Dortmund belegenen Blerbrauerci.

Das Grundkapital dér Gesellschaft ist auf neunhundertausend Thaler festgescht Und zerfällt in viertausendfünfhundert Aktien, jede über zrveihundert Thaler lautend und auf den Jnhaber gestellt.

asselbe kann durch Beschluß des Aufsicht8räths auf eine und eine halbe Million Thaler erhöht werden.

Alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen

dur

»die Berliner Börsen-Zeitung, den Berliner Börsen-Courier, | »die Bank- und Handels-Zeitung, die Neue Börsen-Zeitung, | »die National-Zeitung, Saling's Börsen-Vlatt und die West- fälishe Zeitung zu Dortmund« : | Oecrc Vorftand der Gesellschaft is die Direktion, welche aus | cinem oder mehreren, von dem Aussichtsrathe zu erwählenden Mit- gliedern besteht. : | Diese sind entweder s Direktoren, oder Delegirte des | Aufsichtäraths, welche für die Dauer der Funktion als Vorsiands- | mitglieder aus dem Aufsichtsrathe ausscheiden. | Die Ernennung erfolgt zum notariellen Protokolle. Alle Urkunden und Erklärungen der Direktion sind für dic | Gesellschaft verbindlich, wenn sie mit der h unterzeichnet und mit der Namensunterschrist des Vorstandes oder, | falls der Vorstand aus mchreren Mitgliedern besteht, zweier | Ditrektions-Mitglieder, oder eines Direktions-Mitgliedes und eines | Prokuristen, oder cndlich zweier Prokuristen, versehen sind. |

Die Mitglieder der Direktion werden im Falle der Behinderung, | Abwesenheit oder Krankheit, durch von dem Ausfsicht8rathe, zu er- |

wählende Bevollmächtigte zeitweilig vertreten. L, Qur Zeit besteht die Direktion nur aus Einem Mitgliede, dem

Direktor Kaufmann Jacob Mauriß zu Dortmund,

Heute ist in Unser Genossenschaftsregister folgender Eintrag ge- macht worden : Col. 1. Nr. 18, » 2. Firma der Genossenschaft: 5 Biebrich Mosbacher Häuserbaus: Gefellschaft, einge- tragene Genossenschaft, » 3, Siz: Biebrich, » 4. Rechtsverhältnisse: a) der Gesellschaftsvertrag datirt vom 1. Mai und 10. Sep- tember 1872, ; i b) der Zweck der Genossenschaft ist, durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb ihren Mitgliedern billige Wohnhäuser zu Biebrich zu verschaffen, : i c) die Dauer der Genossenschaft ist auf 35 Jahre, vom 1. Mai 1872 an gevechnet, bestimmt, a) die Vorstandsmitglieder sind: 1) August Duden, Vorsißender, 2) Gua Wolff, Kassirer und Stellvertreter des Vor» ißenden, | 3) Heinrich Eckhorn, Schriftführer, 4) A D A Stellvertreter; 5) Alexander Thurneysen } 5 6) Ea Dyckerhoff Bauivarte/ g Se ibrer | Stellvertreter der Bauwartc, alle von Biebrich. Die Zeichnung für die Genossenschaft erfolgt von dem Vorsißenden und dem Kassirer. e) die öffentlichen Bekanntmachungen geschehen unter der Firma des Vereins durch die Biebrich Mosbacher Tages-

post.

Das Verzeichniß der Genossenschafter kann jederzeit hier einge- sehen werden.

Wiesbaden, den 1. November 1872. :

Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Es ist heute hinsichtlih der Gasbeleuchtungs-Gesellschaft zu Wiesbaden in das Gesellschaftsregister für das Ant Wiesbaden unter Nr. 11, Col. 4 folgender Eintrag gemacht worden : '

In der Generalversammlung vom 11. Oktober 1872 hat eine Neuwahl des als Vorstand fungirenden Verwal!ungsraths statt- gefunden, und sind zu dessen Mitgliedern gewählt worden:

1) Regierungsrath Friedrih von Reichenau; 2 A Karl Alexander Hoffmann, 3) Obersilieutenant Keim, 4) Rechtsanwalt Eduard Schif, 5) Rechtsanwalt Lr. Ernst Leisler jun.,

alle zu Wiesbaden.

Außerdem is} in derselben beschlossen worden :

a) die Gesellschaft [3X \sich mit dem 31. März 1873 auf und tritt mit diesem Tage in Liquidation ;

þ) die Liquidation der Gesellschaft erfolgt durch den Verwoal- tungsrath unter Zuzichung des dermaligen Direktors A. Flach von Wiesbaden ;

c) es soll eine theilweise Zurückzahlung: des Gründkapitals an die Aktionäre in Gemäßheit des Art. 248 ‘des Allgemeinen O. H. G. stattfinden und is mit dem auge dieses Be- \{lusses der Verwaltüngsrath und die Liquidations-Kom- mission beauftragt. Pie

Wiesbaden, den 2. November 187

872. Königliches Kreisgericht, 1, Abtheilung.

| borene Grünewald und 2) deren Vater Johann Jakob

irma der Gesellschaft |

S

eute ist in das Firmenregister für das Amt Wiesbaden folgen. M Lans worden: r. 447.

2) Bezeichnung des Firmeninhabers : Kaufmannn T Biebricher. 3) Ort der Niederlassung: Wiesbaden.

4) Bezeichnung der irma: | ‘Sh, Biebricher. Wiesbaden, den 2. November 1872. : Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Auf Anmeldung ist heute in das hiesige Hahdels- (Gesell k; Register unter Nr. 1348 eingetragen worden, die Handelögesellsten

unter der Firma: - 8 Si B. nd A L E Mt

welche ihren Siß in Cöln und mit dem heutigen Tage begonne

Die G-selschafter find die in Eöôln wohnenden Kaufleute Bret hard Wilhelm Oestermann und Mathias Kir und is jeder derselben berechtigt, die Gesellschaft zu vertreten.

Cöln, den 6. November 1872,

Der Handels8gerichts-Sekretär Weber.

m ———_—__——

In das Handels- ement Register des hiesigen Kgl. Handelz, gerichtes wurde auf Anmeldung am heutigen Tage suh Nr. 2,14 eingetragen: Die zu Crefeld wohnende Inhaberin eines Kurz- und Wallanvaaren-Geschäftes; Regina Leffmann, als Jnhaberin der Firma Negina Leffmann daselbst, si

Crefeld, den 5. November 1872.

: Der Handelsgerichts-Sekretär, Enshoff.

Qwischen den Kaufleuten : 1) Wittwe Hugo Marmé, A gee : rünervald beide hier wohnhaft, ist unterm 1. November cer. eine offene Handels: gesellschaft mit denr Siße in Crefeld und unter der Firma Wwe, Hugo Marmé, geb. Grünewald & Cie. errichtet und diese Ga sellschast auf vorschriftsmäßige Anmeldung heute sub Nr. 824 in das Handels- (Gesellschafts-) Negister des hiesigen Kgl. Handelsgerichtes eingetragen worden. Crefeld, den 5. November 1872. Der Handelsgericht8-Sekretär, Enshoff.

Auf Grund der erfolgten vorschriftsmäßigen Anmeldung wurde die Seitens des Kaufmannes Jakob Meyer p Zons , Inhaber der Firma Jacob Meyer daselbst , scinem ebenfalls zu Zons wohnen- den Sohne Hirsch Meyer, auch genannt Hermann Meyer , ertheilte Prokura dur Zeichnung der gedachten Firma am heutigen Tage in das bei dem hiesigen Kgl. Handelsgerichte geführte Hande,8- (Pro- kuren-) Negister sub Nr. 577 eingetragen.

Crefeld, den 5. November 1872.

Der Handel8gerichts-Sekretär, Enshoff.

Die unterm heutigen Tage zwischen den Kaufleuten ; Brüdern; Gottschalk Herzberger und Emanuel Herzberger beide hier wohnhaft, mit dem Siße in Crefcld und Unter der Firma G, S E, Herz berger errichtete offene Handelsgesellschaft wurde auf Grund An- meldung der Betheiligten heute sub Nr. 825 in das Handels- (Ge sellschafts-) Register des hiesigen Kgl. Handelsgerichtes eingetragen.

Crefeld, dcn 6. Novémber 1872.

Der Handelsgerihts-Sekretär, Enshoff.

__ Der Kaufmann Heinrich Beers in Neuß wohnhaft hat die Firma seines daselbst geführten Handel8geschäftes „„Geschwister Beckers“ in „Heinr. Beckers‘/ abgeändert. Vorstehendes is

| auf Vorr I Bige Anmeldung am heutigen Tage bei Nr. 194 | und resp. sub Nr.

015 des Handels- (Firmen-) Registers des hiesigen Kgl. Handel8gerichtes eingetragen worden. Crefeld, den 6. November 1872. Der Handelsgerichts - Sekretär) Enshoff.

Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

35) Subhastations-Patent.

Nothwendiger Verkauf.

Das dem Massinenbauer Georg Wilhelm Jacobi gehörige, zu Qüllihau an der Tschicherziger Straße belegene und Band AVUl, | Blatt 33 Nr. 139b. des Hypothekenbuchs verzeichnete Etablissement mit cinem Flächeninhalt von 46 Aren 50 Metern, nach einem Nußzung8werthe von 319 Thlr. zur Gebäudesteuer veranlagt, soll

am 9. Januar 1823, Vozxmittags 10 Uhr, : an hiesiger Gerichtsstelle im Wege der nothwendigen Subhastation vernegees werden. i :

Auszug aus der Steuerrolle, Hypothekenschein , etwaige Ab- \häßungen und andere das Grundstück betreffende Nachweijungen ingleichen besondere Kaufbedingungen können in unserem Bureau 11], eingesehen werden. i A

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder anderweite, zur Wirk samkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nue éngeiragene Realrechte geltend zu machen haben werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerung8termine anzumelden.

Das Urtheil Über die Ertheilung des Quschlags soll

am 4ü, Januar 148278, Vormittags 14 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle verkündet werden.

Züllichau, den 26, Oktober 1872,

Könialides Kreisgericht. Der Subhastationsrichter.

Verschiedene Bekanatmachungen.

M, 1478 : [ Slermit beehren wir uns a guzeigen, daß wir die General- Agentur Posen von Herrn J+ Sprittulla auf Herrn Siegmand Juliueburger in Posen übertragen haben. ( Berlin, den 1. November 1872, Norddeutsche Lebensversicherungs-Bank auf Gegenseitigkeit Der General - Direktor. Weimann.

a; 971/11)

[M. 1477] (a 267/11)

Westsälische Bank in Bielefeld. Status pre Oktober 1872.

24,106. 25. 746,280, 28. 9,183. 18. 115.745, 29. 2,056, 27.

Cassa-Bestand Thlr.

Weéchselbeständoe

Lombardbestände

Effektenbestände

Coupons uünd Sortenbestände

Utensilien

Forderungen an Banquiers und liquide Ausstände

Ausstünde gegen Effekten-Unterpfand .….

Debitoren im Conto-Corrent und Diverse

Rückständige ‘Aktieneinzahlungen

Passiva.

971,805. 23. 526,665. 16. 849,354. 20 1,633.

Aktion-Kapital

Accepte

Depositen-Kapitalien

Reservefond

Kreditoren in laufender Rechnung

1 5399. 9, M

Zweite Beilage: - Anzeiger und Königlih Preußischen Staats - Anzeiger.

Freitag, den 8. November

zum Deutschen Reichs M! 265.

R UECEM R A T C

F A L

Allgemeine Bestimmungen des Königlich preußischen

Ministers der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-

Angelegenheiten vom 15. Oktober 1872, betreffend das Volksshul-Präparanden- und Seminarwesen.

Nachdem ih unter dem heutigen Tage die im Anschlusse bei- efügte Allgemeine Verfügung über Einrichtung; Aufgabe und Ziel der Volksschule erlassen habe, ist nach Maßgabe derselben überall da, wo nicht geseßliche Bestimmungen ein Anderes verordnen, zu rfahren. i á a N A nöbesondere find in Betreff der Ausstattung der Schulzimmer und der für den Unterricht zu beschaffenden Lehrmittel, sowie wegen Vertheilung der Stunden auf die einzelnen Lehrgegenstände, die be- uglichen Bestimmungen jedenfalls im - nächsten Sommersemester durchzuführen. Die Schulinspektoren haben die neuen Lehrpläne {leunigst auszuarbeiten und ebenso ihre Vorschläge rücksichtlich der neu cinzuführenden Lehr- und Lernbücher baldigst einzureichen.

In dem über die Ausführung meiner Allgemeinen Verfügung u erstattenden Berichte erwarte ich gleichzeitig eine genaue Angabe er n E N Bezirken vorkommenden verschiedenen Arten er Volksschule. i d Das Regulativ vom 3. Oktober 1854 und dessen spätere Ergän- zungen, insbesondere die Erlasse vom 19. November 1859 und vom 16, Februar 1861 sind aufgehoben.

Berlin, den 15. Oktober 1872.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- iat 1 ir epo alf.

An sämmtliche Königliche Regierungen, die Königlichen Konsistorien der Provinz Hannover, sowie sämmtliche Königliche Provinzial- Schulkollegien,

Allgemeine Verfügung über Einrichtuug, Aufgabe und 9 Sieb dex preußiswen Voltsscule

1, Die normalen Volks\chuleinrichtungen.

Normale Volksschuleinrihtungen sind die mehrklassige Volks- sule (5.)) die Schule mit 2 Lehrern (4.)) und die Schule mit einem Lehrer, welche entweder die einklassige Volksschule (2.) oder die Halb-

tagsschule is (3.). 2. Die einklassige Volksschule.

Mer einklassigen Volksschule werden Kinder jedes \{chulpflichti- gen Alters in ein und demselben Lokale durch einen gemeinsamen ie leichzeitig unterrichter. Die Zahl derselben soll nicht über achtzig steigen.

In der einklassigen Volks\{ule erhalten die Kinder der Unter- stufe in der Regel wöchentlich 20, der Mittel- und Oberstufe 30 Lehr- stunden, eins{ließlich des Turnens für die Knaben und der weiblichen Handarbeiten für die Mädchen.

i 3. Die Halbtagsschule,

Wo die Anzahl der Kinder über achtzig steigt; oder das Schul- zimmer auch für eine geringere Zahl nicht ausreiht, und die Ver- hältnisse die Anstellung eines zweiten Lehrers nicht gestatten; sowie da, wo andere Umstände dies nothwendig erscheinen lassen, kann mit Genehmigung der Regierung die Halbtagsschule eingerihtet werden, für deren Klassen zusammen wöchentlich 32 Stunden angeseßt werden.

4. Die Schule mit zwei Lehrern.

__ Sind zwei Lehrer an einer Schule angestellt, so ist der Unterricht in zwei gesonderten Klassen zu ertheilen. Steigt in einer solchen Schule die Zahl der Kinder Über hundert und zwanzig, so is eine dreiklassige Schule einzurichten. Jn dieser kommen auf die dritte Klasse wöchentlih 12 , auf die zweite Klasse wöchentlich 24, auf die erste Klasse wöchentlich 28 Lehrstunden.

5, Die mehrklassige Volksschule.

In Schulen von drei und mehr Klassen, so weit dieselben nicht unter 4. fallen, erhalten die Kinder der unteren Stufe wöchentlich 22), die der mittleren 28, die der oberen 30 bis 32 Unterrichtsstunden.

6, Die Trennung der Geschlechter in der Schule.

, Für mehrklassige Schulen (5.) is rücksihchtlich der oberen Klassen eine Trennung der Geschlechter wünschenswerth. Wo nur zwei Lehrer angestellt sind , ist eine Einrichtung mit zwei beziehungsweise drei aufsteigenden Klassen derjenigen zweier nah den Geschlechtern getrennten einklassigen Volksschulen vorzuziehen.

7. Vercinigung kleiner Shulgemein den zu einem gemeinsamen Schulsystem.

Wo an einem Orte mehrere einklassige Schulen bestehen, ist deren Vereinigung zu einer mehrklassigen Schule anzustreben.

8, Die Einrichtung und Ausstattung des Shulzimmers.

Das Schulzimmer muß mindestens so groß sein, daß auf jedes Schulkind ein Flächenraum von 0/6 M. kommt; auch is dafür zu sorgen, daß es hell und luftig sei, eine gute Ventilation habe, Schuß gegen, die Witterung gewähre und ausreichend mit Fenstervorhängen versehen sei. Die Schultishe und Bänke müssen in ausreichender Zahl vorhanden und \o eingerichtet und aufgestellt sein, daß alle Kinder ohne Schaden für ihre Gesundheit sißen und arbeiten können. Die Tische sind mit Tintenfässern zu versehen.

, Ur ferneren Ausstattung des Schulzimmers gehört namentli eine hinreichende Anzahl von Riegeln für die Müßen, Tücher, Män- tel u. dergl.; ferner eine Schultafel mit Gestell , eine Wandtafel, ein Katheder oder ein Lehrertisch mit Verschluß, ein Schrank für die Aufbewahrung von Büchern und Heften, Kreide, Shwamm.

9. Die unentbehrlichen Lehrmittel.

Tür den vollen Unterrichtsbetrieb sind erforderlich : 1) je ein Exemplar von jedem in der Schule eingeführten Lehr- und Lernbuche, 2) ein Globus, eine Wandkarte von der Heimathsprovinz, eine Wandkarte von Deutschland, eine Wandfarte von Palästina, einige Abbildungen für den weltkundlichen Unterricht, Alphakete weithin erkennbarer auf Holz- oder Papptäfelchen g i Buchstaben zum Gebrauch beim ersten Leseunterricht; eige) 9) Lineal und Zirkel, ¡9 eine Rehenmaschine ; n evangelischen Schulen kommen noch hinzu: eine Bibel und 2 ein Exemplar des in der Gemeinde eingeführten Gesangbüches. Für die mehrklassigen Schulen sind diese Lehrmittel angemessen U ergänzen, 10,“ Tabellen und Listen.

Der Lehrer hat eine Schulchronik, ein Schülerverzeichniß, einen gedrbericht (Nachweisung der erledi ten Unterrichtsstoffe) und eine j sentenliste regelmäßig zu führen. Außerdem muß er den Lehrplan,

en Lektionsplan und die Pensenvertheilung für das laufende Semester

eis im Schulzimmer haben.

11, Die Sqhulbücher und Schulhefte.

Lernini ü j j Lebrerdi ind fo Vertu Schüler der Volks\{hule mit einem oder zwei

a. Bücher: 1) die Lesefibel und das Schullesebuch,

ECI 2PM RIARE:ME U L A M

2) ein Schülerheft für den Rechenunterri ) ein Giederbeft, | 9 Sn Bie die für den Religionsunterricht besonders f : b. S E nebst Griffel Schwamm, Lineal und / c. Hefte mindestens: 1 ein Ari f 3) an Sg ns@reibhefb i d ein Heft zu orthogra en un auf den o eren Stufen. E i a An 4) 8 Seele, brkCosfi en Schülern der mehrklosfigen Volks\{chulé darf di besonderer kleiner Leitfäden für den ntecl in ge Reali aftung diejenige eines stufenweise fortschreitenden mehrbändigen Lesebuches und eines Handatlas zugemuthet werden. Ebenso haben diese für die einzelnen BFZReCe nants besondere Hefte zu führen. „12. Die Gliederung des Volfs\chule. Die Volksschule, auch die einklassige, gliedert ha in drei Abthei- lungen; welche den verschiedenen Alters- und Bildungsstufen der Mütteltepe meen E Que ee, vier Klassen hat, sind der ei, wo sie deren se j i K zuweisen. E - ch8 hat, jeder Stufe zwei Klassen j e Lehrgegenstände der Volks Die Lehrgegenstände der Volks\chule find Religion, deut Sprache (Sprechen, Lesen, Schreiben), Rechnen neb| Vin ‘Anfäntae der Raumlehre, Zeichnen, Geschichte, Geographie, Naturkunde und für die Al ex Su für Bet C ee andarbeiten. l er einfklassigen Vo ule vertheilen sh die S die einzelnen Gegenstände und Stufen, wie folate E M

Unterstufe, it f Religion E eie vOBETRONE

Deutsch 11 10 Rechnen | 4

Raumlehre z Zeichnen Realien Singen (Handarbeit) Turnen

eingeführten

\chule.

20 30 In der mehrklassigen Schule: Ae:

30 itt ; Religion Mi el stuf e Oberstufe.

Deutsch 8 Rechnen 4 Raumlehre 9 Zeichnen 9 Realien 3 '6 (8) Singen 9 Turnen è

(Handarbeit) 2

30 (32) In der Halbtagsshule und in der Schule mit zwei Lehrern und drei Klassen (4.) treten die nöthigen Veränderungen nach Maßgabe des Bedürfnisses ein.

14. Der katholische Religions8unterricht. _ In Bezug auf den katholischen Religionsunterricht bleiben die bis Jeßt geltenden Bestimmungen mit denjenigen Modifikationen, welche sich aus der Veränderung der Stundenzahl ergeben, bis auf Weiteres in Kraft.

15, Aufgabe und Ziel des evangelischen Religions- : unterrichtes.

_ Die Aufgabe des evangelischen Religionsunterrichtes ist die Ein- führung der Kinder in das Verständniß der heiligen Schrift und in das Bekenntniß der Gemeinde, damit die Kinder befähigt werden, die heilige Schrift selbständig lesen und an dem Leben, Howie an dem Gottesdienste der Gemeinde {lebendigen Antheil nehmen zu können.

Die eili g& G Wte

Die Einführung der Schüler in die heilige Schrift stellt sich als Unterricht in der biblischen Geschichte und Auslegung zusammen- hängender Schriftabschnitte, insbesondere auch der evangelischen und epistolishen Perikopen des Kirchenjahres dar.

Den Kindern der Unterstufe werden wenige Geschichten oorgeführt ; aus dem alten Testamente werden vorzüglich solche aus dem ersten Buche Mosis und etwa noch die von Moses und von Davids erster Zeit, aus dem neuèn die von der Geburt, der Kindheit, dem Tode und der Auferstehung Jesu Christi "und einige dem findlichen Ver- ie, vorzugsweise naheliegende Erzählungen aus seinem Leben gewählt.

Im weiteren Fortgang des Unterrichtes erhalten die Schüler eine Ma A geordnete “Gelidte wichtigsten Erzählungen aus allen Perioden der heiligen Geschichte des Alten und Neuen Testamentes, und auf Grund derselben eine zusammenhängende Darstellung der heiligen Geschichte, in welcher namentlih das Lebensbild Jesu deut- lih hervortritt und in die au ride Gand und erste Ausbreitung der Kirche aufzunehmen ist. An diese Geschichte {ließt sich diejenige der Begründung des Christenthumes in Deutschland, der deutschen Reformation und Nachrichten Über das Leben der evangelischen Kirche in unserer Zeit an.

In mehrklassigen Schulen is dieser Unterricht und insbesondere aus Darstellung der christlichen Kirchengeschichte entsprechend zu erweitern.

Der Lehrer hat die biblischen Geschichten in einer dem Bibelwort sich anschließenden Ausdruckweise frei zu erzählen, sie nah ihrem Oas und sittlichen Jnhalt in einer Geist und Gemüth bildenden Weise zu entwickeln und fruchtbar zu machen. Geistloses Einlernen ist zu vermeiden.

f 17. Das Bibellesen.

Jn den biblischen Geschichtsunterricht der Oberstufe fügt \ih die Erklärung zusammenhängender Schriftabschnitte aus den prophetischen und den poetishen Büchern des Alten Testaments, besonders der Psalmen, und aus den Shriften des Neuen Testaments. -

Das Maß des in diesem Unterrichte zu behandelnden Stoffes und die Auswahl desselben ist je nach den Verhältnissen der einzelnen Schulen in dem Lehrplane derselben zu bestimmen.

18. Die Perikopen.

An jedem Sonnabend sind den Kindern die Perikopen des nächst- folgenden Sonntags vorzulesen und kurz auszulegen. Ein Memori- ren der Perikopen findet nicht statt.

19. Der Katechismus.

Die Einführung in das Bekenntniß der Gemeinde wird durch die Erklärung des in derselben eingeführten Katehismus unter Her- anziehung von biblischen Geschichten, Bibelsprüchèn und Liederversen oder anzen Liedern vermittelt; dabei ist aber Ueberladung des Ge- dächtnisses zu vermeiden.

Im Allgemeinen gilt es als Regel, daß besondere Stunden für den Katechismus in der Volksschule mit einem oder zwei Lehrern erst auf der oberen Stufe, in der mehrklassigen Schule frühestens in den Mittelklassen eintreten.

Es sind dafür höchstens zwei Stunden anzuseßen.

Wosern nicht besondere Verhältnisse eine Aenderung nöthig machen, fallen, wo der lutherishe Katehismus eingeführt is nur die drei ersten Hauptstücke desselben in das Pensum der Volks\{ule, und zwar in der Art, daß auf der e der einfache Wortlaut der

1879D.

Dei auf der Oberstufe das dritte Hauptstük zur Aneignung ommen.

Die Erklärung der folgenden Hauptstücke bleibt dem Konfirma- tionsunterric)te überlassen.

20. Das geistliche Lied.

Auf allen Stufen des Religionsunterrichtes ist die Beziehung auf das Kirchenlied zu nehmen. Auf der Unterstufe kommen vor- zugsweise einzelne Verse, auf den beiden oberen neben solchen auch ganze Lieder zur Behandlung. Diese hat sich nicht auf diejenigen

ieder zu beschränken, welche memorirt werden sollen, und es sind bei der Auswahl der Lieder auch diejenigen aus der neueren und neuesten Zeit zu berüsichtigen.

_Wo nicht ein besonderes Schulgesangbuch eingeführt is, werden die Texte der Lieder in der Regel aus dem in der betreffenden Kirchen- gemeinde in Brauch befindlichen Gesangbuche genommen.

_ Bur gedächtnißmäßigen Aneignung sind höchstens 20 Lieder zu wählen, welche nah Jnhalt und Form dem Verständniß der Kinder angemessen sind. Dem Memoriren muß die Erklärung des Liedes und die Uebung im mae Tage desselben vorangehen.

. Gebete. Bereits auf der Unterstufe lernen die Kinder einige kurze Und leichte Morgen-, Mittags- und Abendgebete, auf den oberen tufen ist thnen die Einrichtung des öffentlihen Gottesdienstes zu erklären. ' Gedächtnißmäßige Aneignung des allgemeinen Kirchengebetes sowie anderer Theile des liturgischen Gottesdienstes findet nicht statt. 22. Der Unterricht im Deutschen.

Der Unterricht im Deutschen {ließt die Uebungen im Sprechen, Lesen und Schreiben in \i{ch. Diese Gegenstände müssen auf allen Stufen, in organischem Zusammenhange mit einander bleiben, und soweit dies angeht, in gleihmäßigem Fortschritte gefördert werden.

23. Die Uebungen im mündlichen Ausdrue.

Die Uebungen im mündlichen Ausdrucke erfordern keinen abge- sonderten Unterricht. Sie bereiten vielmehr den Schreib - und Lese- Unterricht vor und begleiten ihn auf seinen weiteren Stufen.

Jhre Stoffe nehmen sie auf der E von den einfachsten und den Kindern zumeist bekannten Gegenständen, auf der Mittelstufe von Gruppenbildern U. dergl., auf der oberen von den Sprachstüecken des Lesebuches, :

, Ihr formelles Ziel ist, fortsdreitend auf den verschiedenen Stufen, die Befähigung des Schülers zu richtiger und deutlicher Aussprache jedes einzelnen Wortes und zum freien Ausdruck seiner Gedanken im einfachen Satze, die Befähigung zum korrekten und sicheren Aus- drucke im zusammengesehten Save unter Ueberwindung der gewöhn- lichen Fehler im Gebrauche der Wortformen und in der Sazbildung, und endlich die esagung zur freien und richtigen Wiedergabe L: Stolte wie zur Ordnung und klaren Darstellung der eigenen

24. Der Unterricht im Schreiben und Lesen.

Der Unterricht im Schreiben und Lesen is nach der im Semi- nare des betreffenden Bezirks eingeführten Methode zu ertheilen; die Anwendung der Buchstabirmethode ist ausgeschlossen.

Ziel ist: für die Unterstufe die Befähigung der Kinder, zusam- menhängende Sprachstüke richtig lesen und kurze Säße nicht nur ab-, sondern auch selbständig aufschreiben zu können, für die Mittelstufe diejenige, ganze Sprachstücke in gebundener und ungebundener Rede, in deutscher und lateinischer Schrift ohne Anstoß und sinnrihtig zu lesen 1 ein einfaches Difktat richtig aufzuschreiben und ein nach Form und Jnhalt leichtes Sprachstück selbständig niederzuschreiben. Auf der Oberstufe sind die Schüler dahin zu führen ; daß sie s{chwie- rigere Sprachstücke, deren Inhalt ihrem Lebenskreise nicht zu fern liegt, leiht und mit Ausdruck vom Blatt lesen, Diktate dieser Art fehlerfrei niederschreiben und auch größere Sprachstücke richtig wieder- geben können.

Für die Uebung im Schreiben werden besondere Schreibstunden auf der Mittel- und auf der Oberstufe der Schule mit einem oder zwei Lehrern, sowie in den Mittelklassen der mehrklassigen Schule eingerichtet. Jn den Oberklassen der lebteren kann die Uebung außer- dem zum Gegenstand häuslicher Aufgaben gemacht werden. Ziel des Unterrichtes ist die Aneignung einer saubern, deutlichen und gewand- ten Schrift in allen, auch in nell gefertigten Schriftsäben.

Die Resultate eines guten Unterrichtes müssen demnoch in allen Heften der Schüler zum Vorschein kommen.

Als Jnhalt der Vorschriften empfehlen sich volksthümliche Sprüch- wörter, fe und zeitgemäße Muster von geschäftlichen Formularen und Aufsäßen.

25, Der Unterricht in der deutshen Sprachlehre.

In den Oberklassen mehrklassiger Schulen sind für Unterricht und Uebung in der deutschen Sprachlehre besondere Stunden anzusehen ; in der Schule mit einem oder zwei Lehrern is derselbe mit dem übrigen Sprachunterrichte zu verbinden.

Biel ist für die Mittelstufe: Kenntniß des einfachen Saßes und der einfachsten Verhältnisse aus der Wortlehre ; für die Oberstufe: der erweiterte Saß und weitergehende Belehrungen aus déx Wort- und

Wortbildungslehre. 26. Das Lesebucch.

L rata gesammten Unterrichte im Deutschen liegt das Lesebuch zu runde.

Bei der Behandlung desselben ist womöglich der gesammte Inhalt desselben nach und nah zu verarbeiten. R ges Inh

Das Lesebuch ist nicht nur zur * A der Lesefertigkeit \son- dern auch zur Einführung in das Verständniß der in demselben enthaltenen Musterstücke zu benußen. Die Auswahl der Stücke ist L M V daß jährlih wechselnd ungefähr 30 zur Behandlung

Geeignete Sprachstücke poetischer &orm und zwar in Schulen mit einem_oder zwei Lehrern besonders Volkslieder-Texte, werden auf allen drei Stufen nach vorangegangener Besprechung memorirt.

Auf der Oberstufe mehrklassiger Schulen wird das Lesebuch auch dazu benußt, den Kindern Proben von den Hauptwerken der vater- ländischen, namentlich der volfsthümlichen Dichtung und einige Nach- richten über die Dichter der Nation zu geben ; doch beschränken \ich diese Mittheilungen auf die Zeit nah der Reformation.

Die Auswahl der einzuführenden Lesebücher ist aus denen zu treffen; welche ein volfksthümlihes Gepräge tragen und durch ihren gesammten Jnhalt den erziehlichen Zweck der Schule fördern.

Unter diesen aber verdienen diejenigen den Vorzug, welche in ihrer Form korrekt sind und au in den geschichtlichen und realisti- chen Theilen nicht eigene Ausarbeitungen der Herausgeber, sondern

roben aus den besten populären Darstellungen der Meister auf diesem

ebiete geben und welche sich von kirhlichen und politischen Ten- denzen freihalten. Für Schulen, welche von Kindern verschiedener Konfession besucht werden , sind möglihs| nur solche Lesebücher zu wählen, welche keinen eigentlich konfessionellen Charakter haben. Aus den bereits eingeführten Lesebüchern sind die Sprachstücke kon- essionellen Jnhaltes in den Religionsunterricht zu verweisen.

7. Der Sprachunterricht in Schulen mit Kindern ver-

deidialid ded S A S Long cans

Bezüglich des Sprachunterrichts in solchen Schulen , in welchen die Kinder oder ein Theil derselben E als die deutsche Sprache reden, kommen die hierüber ergangenen oder noch ergehenden besonderen Bestimmungen zur Anwendung.

28. Der Rechenunterrich t.

Auf der Unterstufe werden die Operationen mit benannten und unbenannten im Zahlenraume von 1 bis 100, auf der mittleren diejenigen im unbegrenzten Zahlenraume mit benannten und unbe- nannten Zahlen gelernt und R auf der leßteren auch angewandte Aufgaben aus der Durchschnittsrechnung ; Resolutionen und Reduk- tionen und einfache Regel de tri gerechnet; Pensum der Oberstufe

zehn Gebote und des Vaterunsers, auf der Mittelstufe die beiden ersten Hauptstücke des kleinen Katechismus mit der lutherischen Er-

sind die Bruchrehnung welche bereits „auf den unteren Stufen in