1872 / 265 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 Nov 1872 18:00:01 GMT) scan diff

der Fauna und Flora der

eimath. Die wichtigsten fälischen Lehren. Die Elemente der Ê O R pu

hemie. Es ist wünschenswerth, daß der Präparand auf der Grundlage des Experimentes gelernt hat.

Ferti h) chreiben :

er

im S feit im DENQIMRi@reiben und im Schreiben mit Kreide an der Wandtafel. Präparand muß in all seinen Schriftsäßen eine deutliche, reine und ordentliche Handschrift haben. i) im Zeichnen: A j i rei a und Linear - Zeichnen; einige Uebung im Zeichnen an andtafel. k) in der Musik: Im Brian, soll der E ein je 20 der gangbarsten Kirchen- melodien und der bewährtesten Volksweisen aus dem Liederstoffe der Schule n gegen I singen können. Der Gesang muß von groben

der

Verstößen gegen Tntonationen, Takt, Accentuirung und Aussprache frei sein. uch joll Aspirant bereits einige Uebung besißen; leichte Choräle und Volkslieder vom Blatte abzu ngen. ; j

Im Klavierspiele soll er sämmtliche Tonleitern in Dur und Moll mit dem richtigen Fingersaße fest einstudirt haben, einige leichte memorirte Stücke, Etüden; Sonatinen vortragen, auch leichte Klavier- säße mit einiger Sicherheit vom Blatte spielen können. Im Violin- spiele soll Präparand die gebräuchlichsten Dur- und Molltonleitern in der ersten Lage und bei D Tempo mit Reinheit ausführen, die aus dem Gedächtnisse zu singenden Choräle und Volslieder auf der Violine vortragen und leichte Melodien ohne erhebliche Fehler gegen die Intonation von Noten unmittelbar abspielen können; Korrektheit in den Grundlagen der Technik des Instrumentes is über- all ersles Erforderniß. : | L

In der allgemeinen Musiklehre genügt die Kenntniß der ver- schiedenen Schlüssel, Tafkt- und Tonarten, der gewöhnlichen Fremd- wörter und Tempobezeichnungen, der JTntervalllehre und der Ton- verwandtschaften. :

In der Harmonielchre soll der Spieler den Dur- und Moll-Drei- klang, sowie den Hauptseptimenaccord in allen Lagen und Umkehrun- gen nennen und spielen können.

Im Orgelspiele muß Präparand die elementaren Manual- und Pedalübungen inne haben, einen ausgeseßten vierstimmigen Choral ohne Vorbereitung von Noten abspielen und leichte Orgelstücke aus dem Gedächtniß vortragen können.

1) im Turnen: /

Im Turnen muß der Aspirant sämmtliche in dem Neuen Leit- faden für den Turnunterricht in den preußischen Volksschulen verzeich» neten Uebungen auszuführen im Stande sein.

Berlin, den 15. Oktober 1872. i ;

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Ae : alk.

Die angeschlossene Lehrordnung für die Schullehrer - Seminare tritt an die Stelle der Regulative und Erlasse vom 1, Oktober 1854, 19. November 1859 und 16. Februar 1861 und deren Ergänzungen, welche insgesammt hierdurch aufgehoben werden. Die in den Para- graphen 19 bis 30 der Lehrordnung vorgeschriebenen höheren Ziele werden sich an denjenigen Anstalten; welche Über die nach den bis- herigen Bestimmungen maßgebenden Grenzen bereits hinausgegangen sind, sowie überall da baldigst erreichen lassen, wo eine gute Präpa- A SA vorarbeitet. i

Andere Anstalten können erst dann, wenn ihnen besser vor- gebildete Aspiranten zugeführt werden, die ihnen gestellte neue Auf- ar lösen. Es wird thnen daher eine. Uebergangszeit gelassen werden müssen.

Demgemäß sind die Seminar-Direktoren zu veranlassen, baldigst auf Grund des Normal-Lehrplanes einen Plan für ihre Anstalt auf- zustellen und die etwaigen Abweichungen von dem Normalplane näher zu begründen. Diejenigen Lcehrpläne, welche „fi den Bestim- mungen des A ee in Bezug auf die den einzelnen Lehrgegenständen zugewiesene Stundenzahl und die Lehrziele einfach anschließen, sind ohne weiteres zu genehmigen, diejenigen aber, welche Aenderungen enthalten, mit der Aeußerung des Königlichen Provin- H Oa enalns bis zum 1. März nächsten Jahres hierher ein- zureichen, damit die Arbeit nach dem neuen Lehrplane möglichst bald beginnen kann. * ; L

Wo in der zweiten und dritten Klasse mit der Ausführung des neuen Lehrplanes früher vorgegangen werden kann, ist dies unbedenk- lich zu gestatten; dagegen is in der ersten Klasse der einmal begonnene Kursus ohne Störung zu Ende zu führen, L :

Der Lehrplan wird die U neuer Lehrbücher in den meisten Gegenständen nöthig machen. Es ist wünschenswerth, aber nicht geboten, daß sich die Anstalten einer Provinz über die Auswahl verständigen und tamnenlatue Vorschläge machen. Jn jedem Falle sind die Anträge in U der einzuführenden Lehrbücher zugleich mit dem Berichte über die Lehrpläne hierher einzureichen.

Bereits durch Reskript vom 31. Mai 1871 sind Berichte über die Bedürfnisse der Seminare in Rücksiht auf die Ausstattung des physi- kalischen Kabinets, beziehungsweise @8 chemischen Laboratoriums cin- gefordert worden. Die damals3 gestellten Anträge werden durch die gegenwärtigen Bestimmungen wesentliche Modifikationen erleiden müssen. Zudem beschränken sich die Bedürfnisse der Seminare in Bezug auf die Ergänzung ihrer Lehrmittel nicht überall auf das Ge- biet der Physik und Chemie. Auch die Bibliotheken werden mehrfach zu vervollständigen sein. Es sind daher hierüber zunächst weitere motivirte Anträge von den Seminar - Direftoren einzufordern und mit einer gutachtlihen Aeußerung des Provinzial - Schulkollegiums hierher einzureichen. Endlich will ih binnen einer Frist von sechs Monaten einem näheren Bericht über die Haus-Ordnungen der ein- zelnen Saminare nebst Vorschlägen über deren Reform entgegensehen.

Berlin, den 15. Oktober 1872, j E

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten. E

Falf. An sämmtliche Königliche Provinzial - Schulkollegienz Regierungen und die Konsistorien der Provinz Hannover.

Lehr-Ordnung und Lehrplan für die Königlichen Schullehrer-Seminare.

§. 1. Jedes Schullchrer-Seminar is mit einer mehrklassigen und einer einflasfigen Uebungsschule organisch zu verbinden.

F. 2, Die Arbeit in der Uebungs\chule wird unter der Aufsicht des Seminar-Direktors durch einen besonderen Lehrer als Ordinarius derselben geleitet. : : |

Diese Funktion ist möglichs| einem ordentlichen Seminar-Lehrer zu übertragen. Jn jedem Falle ist der Ordinarius der Uebungs\chule Mitglied des Seminar-Lehrer-Kollegiums. /

F. 3. Der Unterrichtskursus im Seminare dauert drei Jahre.

An denjenigen Anstalten, wo derselbe bis jeßt eine kürzere Dauer hat, ist die A des dreijährigen Kursus anzustreben. /

F. 4. Es is die Aufgabe der Unterstufe dritte Klasse, die von den verschiedensten Bildungsstätten her zusammengekommecnen Zöglinge zu gleihmäßiger Bildungs- und Leistungsfähigkeit zu för- dern. Dieselben ollen gelehrt werden, ihre Kenntnisse gil ordnen ; zu ergänzen und selbständig zu reproduziren. Jn eine ezichung zur Uebungsschule treten die Seminaristen auf dieser Stufe noch nicht,

Auf der Mittelstufe zweite Klasse erhalten die Zöglinge diejenige Erweiterung ihrer Kenntnisse, deren sie bedürfen, damit sie dieselben später lehrend mittheilen fönnen. Jn der Schule hören sie den Lektionen der Seminarlehrer zu, leisten in diesen, sowie in den Pausen Mie Obeel und versuchen sich in eigenen Lehrproben.

Auf der Oberstufe erste Ne findet die Unterweisung der Seminaristen ihren Abschluß, wobei denselben zugleih Anleitung für

ihre selbständige Weiterbildung gegeben wird; außerdem übernehmen |

sie unter Leitung und Aufsicht der Seminarlehrer und des Ordina- rius der Uebungsshule fortlaufenden Unterricht in derselben.

Es ifi dafür zu sorgen, daß kein Seminarist weniger als sechs und mehr als zehn Schulstunden wöchentlich zu ertheilen habe, und ebenso, daß feiner die Anstalt verlasse, ohne Gelegenheit erhalten zu baben sich im Unterrichte in Religion, im Rechnen, im Deutschen, im Singen und in einem der anderen Lehrgegenstände zu üben,

Es muß daber wenigstens drei Mal im Jahre ein Wechsel in

der Arbeitsverthe ung eintreten. ;

Mit dem Wechsel in der Arbeitsvertheilung unter den Semi-

aristen ist jedes Mal eine Prüfung in den N Klassen der

@hule vor dem Seminar-Lehxerkollegium zu verbinden, welche die

von dem Unterrichte zurüctretenden Seminaristen abnehmen und welcher die in denselben neu eintretenden beiwohnen.

. 5, Die im Unterrichte durhgearbeiteten fav werden vom Lehrer allwöchentlich in cin dafür eingerihtetes Klassenbuch eingetragen, welches sowohl bei außerordentlichen Revisionen als auch bei den Schlußprüfungen_ als Anhalt dient. Die Schlußprüfungen werden am Ende jedes Semesters vor dem Lehrerkollegium- gehalten Und ver- breiten sih über sämmtliche Unterrichtsgegenstände. E

F. 6. Am Ende eines Kursus gehen sämmtliche Mitglieder des- selben ohne weiteres in den nächst höheren Über. Hat cin Seminarist die Befähigung dazu nicht erworben so ist seine Entlassung von der Anstalt beim Provinzial - Schulkolle ium zu beantragen ; doch kann statt derselben die Genehmigung dafür nachgesucht werden, daß er den Kursus seiner Klasse noch einmal durchmache, wenn sein Zu- rückbleiben nicht von ihm verschuldet ist. 1558 y

§. 7. Die beiden unteren Klaîsen erbalten wöchentlich je 24, die erste 14 Stunden mit Auss{luß derjenigen in den technischen und den fatultativen Gegenständen. j 4

j . Der Unterricht in allen Gegenständen, welche im Lehrplane der Volks\{hule vorkommen, sowie derjenige in der Pädagogik ist obligatorisch für alle Qöglinge. E /

In wie weit einzelne Zöglinge vom Unterricht im Orgelspiel, so wie ferner diejenigen Zöglinge, denen troß unzureichender oder völlig mangelnder Vorbildung in der Musik die Aufnahme in das Seminar gestattet worden is, von dem Musikunterricht überhaupt oder von einzelnen Zweigen desselben zu dispensiren sind, ist in jedem einzelnen Falle durch Konferenzbeschluß festzustellen. ;

F. 9. Ju der französischen, beziehungsweise in der englischen oder lateinischen Sprache wird fakultativer Unterricht ‘ertheilt.

An diesem sollen indeß Zöglinge, die in der betreffenden Sprache noch feinen Anfang gemacht haben, nur bei besonderer Begabung ausnahmsweise theilnehmen dürfen.

is u der Regel ist die französishe Sprache zum Lehrgegenstand zu wählen.

§. 10. Der Unterricht, welchen die Seminaristen empfangen, soll in seiner Form ein Muster desjenigen sein, welcherï sie als Lehrer später zu ertheilen haben werden. Es is bei demselben ebensosehr auf Korrektheit in der Darbietung des Stoffes durch den Lehrer, als auf solche_in der mündlichen und schriftlichen Reproduktion desselben seitens des Schülers zu halten. i

Das Difktiren is ebenso ausgeschlossen wie das Nachschreiben der Seminaristen während des Vortrages des Lehrers. Dem Unterrichte soll jedoch möglichs in allen Gegenständen ein kurzer Leitfaden zu Grunde liegen. i

Die Unterweisung giebt überall zugleih mit dem Stoffe auch die Methode und leitet zu selbständiger Durchdringung desselben an. Jn allen Lehrstunden, nicht nur in dem deutschen Sprachunterrichte wer- den die Seminaristen in freier, zusammenhängender Darstellung des durchgenommenen Pensums geübt. S :

h Zur Förderung der Unterrichtsbarkeit dient dem Seminar neben einer guten Bibliothek, einem physikalischen Kabinet und wo es sein kann einem chemishen Laboratorium eine zweckmäßige Zu- sammenstelung der beachtenswerthesten, resp. bewährtesten Lehr- Und Veranschaulihungsmittel. | #. i

§. 12. Wo die Einrichtung einer Seminaristen-Bibliothek, sei es

auch nur in Form einer besonderen Abtheilung der ganzen Bücher- sammlung, noch nicht durchführbar ist, wird mindestens dafür Sorge getragen, daß neben den Bedürfnissen der Seminarlehrer auch die- -Jenigen der Zöglinge in der Bibliothek Berücksichtigung finden. Diese erfordern sowohl die Anschaffung von Büchern , in denen die Seminaristen einen würdigen Unterhaltungs\off , als von solchen, in denen sie eine geeignete Ergänzung des Unterrichtsstoffes oder eine musterhafte Darstellung desselben finden. Es gehören dahin die- jenigen Werke unserer Klassiker, sowie der hervorragendsten Dichter und Volksschriftsteller neuerer und neuester Zeit, welche dem O der Seminaristen zugänglich find und den Bildungs- zweck des Seminars fördern ; ferner einige Quellenschriften für ie Geschichte der Pädagogik und zwar neben den bedeutendsten Arbei- ten der hervorragenden Pädagogen der leßten drei Jahrhunderte, wie sie in guten Sammelwerken, z. B. der pädagogischen Bibliothek von Karl Richter dargeboten sind, auch Muster guter Jugendschriften von den ersten Versuchen derselben aus der Zeit der Philantropisten bis ur Gegenwart. Endlich gehören dahin die Muster populärer Dar- Lellunnen aus den Gebieten der Welt- und Vaterlandskunde, wie der Kulturgeschichte, also Schriften von Schleiden, T\chudi, Masius, Brehm, Roßmäßler, Ruß, Hartwig, Müller, von Varnhagen, Adami, Werner Hahn, Ferd. Schmidt; Wildenhahn, W. Baur, Freitag, Riehl, O ge wie die von Grube u \. w. :

( Die Benuzung der für die Privatlektüre der Semina- risten ausgewählten Bücher wird planmäßig geordnet und im Unter- richte fontrollirt ; die Veranstaltungen sind derart zu treffen, daß die Böglinge die Wahl zwischen Gleichartigem haben und nur das Lesen solcher Werke, deren Verwerthung im Unterrichte unentbehrlich er- scheint, wie z. B. Lessings Minna von Barnhelnm, Schillers Wallen- stein; Göthes Hermann und Dorothea; Pestalozzi’'s Lienhard und Gertrud obligatorisch gemacht wird. | b

§. 14. Es ist den Seminaristen auch anderweite Gelegenheit und Anleitung zu L in privaten Vereinigungen wie gemeinsamen Lesestunden an Sonntag-Abenden, musikalishen Uebungen, botanischen C eine gegenseitige Förderung ihres Bildungszweckes her-

eizuführen. :

§. 15, Mindestens einmal im Monate wird der Unterricht an einem vollen Schultage ausgeseßt. Die dadurch gewonnene Gelegen- heit zu zusammenhängender selbständiger Beschäftigung darf nicht durch Ertheilung von besonderen Aufgaben für diesen Tag verküm- mert werden. i

C16 Bil Aufstellung des Lektionsplanes wird dafür Sorge getragen, daß die Seminaristen durch ihre e annd in der Uebungs- \chule nicht in dem Unterrichte, den sie selbst noch empfangen, verkürzt werden ; die Lehrstunden der ersten Klasse fallen daher aus\chließlich, die der zweiten wenigstens theilweis in Zeiten, wo in der Uebungs- \{chule nicht unterrichtet wird. i N

F. 17. Der Unterricht im Seminar wird nah einem für jede Anstalt besonders aufgestellten Lehrplane ertheilt, für welchen ebenso, wie für die Einführung neuer Lehrbücher ministerielle Genehmigung nöthig ist, Soweit es die Verhältnisse des Seminars gestatten, hält der Lehrplan desselben die nachstehend für die einzelnen Gegenstände bezeichneten Aufgaben und mZiele inne.

F. 18. Pädagogik. Dritte Klasse. 2 Stunden. /

Die Zöglinge erhalten das Wesentlichste aus der Geschichte der Erziehung und des Unterrichtes in lebendigen Bildern der bedeutend- sten Männer, der bewegtesten s der interessantesten und folgen- reisten Verbesserungen auf dem Gebiete der Volksschule. Zur Ergänzung und Veranschaulichung dieser Bilder dient die Einfüh- rung in die Hauptwerke der pädagogischen Literatur, vorzugsweise aus der Zeit nach der Reformation. Die Lektüre wird \o gewählt; daß sich die Besprehung irgend einer pädagogischen &rage an sie knüpft. Dieselbe wird derart behandelt, daß die Seminaristen den Inhalt eines längeren Schriftstückes selbständig und verständig auf-

fassen lernen. Zweite Klasse. 2 Stunden. | Allgemeine Erziehungs- und Unterrichtslehre. (Der Unterricht. Die Unterrichtsform. Die Erzichung dur den Ae unter Hinzunahme des Nothwendigen aus der Logik und Psychologie. Erste Klasse. 3 Stunden. Die spezielle Unterrichtslehre (Methodik). Das Schulamtkt. Die Schulverwaltung. Der erweiterte Amtskreis und die Fort- bildung des Lehrers. Die Seminaristen werden mit den in dem Be- irke, für den sie zunächst vorbereitet werden, geltenden allgemeinen Bestimmungen über den Volkss{hulunterriht bekannt gemacht. tunden. Die dritte Stunde; welche der Ordinarius der Uebüngsschule

ertheilt, hat die Wahrnehmungen zum Gegenstande, welche von ihm

- Kaiserhäuser, Zeitalter der Kreuzzüge, Zeita

selbs in Bezug auf die Arbeit der Seminaristen in der macht und welche ihm von den Fachlehrern mitgetheilt worden b F. 19. Religion. , i Die biblische Geschichte des Al 1 Seslarmet ie bi e Geschichte de en Testaments im? hange. 3 Stunden. y i | -Zusamme Es werden hier wie in der zweiten Klasse die einzelnen biblis Geschichten nah ihrem religiösen und sitilichen Tnhalte entwielt 0a fruchtbar gemacht und die Seminaristen in freier und würdiger 6 zählung der biblischen Geschichte geübt. le Palmen Und andere poetische Stücke des Alten Testamentez as Kirchenlied in seiner Entwickelung. f Die in den Lehrplan der Schule aufgenommenen geistlichen Lich werden unter Hinzunahme der ihnen nah Form und Inhalt nd stehenden in historischer Folge so erläutert; daß sich an Ihnen die G schichte der kirchlichen Dichtung veranschaulicht. 1 Stunde,

Die gedächtnißmäßige Aneignung, beziehung8weise die Wieder, J

holung der Lieder vertheilt sich als Pensum auf

zweite Klasse. Zweite Klasse. 4 Stunden.

Die biblishe Geschichte des Neuen Testaments im Zusamm hange, doch unter besonderer Berücksichtigung der evangelischen e der epistolischen Perikopen. Erklärung des christlichen Kirchenjahn und der Ordnung des öffentlichen Gottesdienstes. “R

Die Religionslehre im Zusammenhange auf Grund des Kat chi8mus der betreffenden Konfession unter fortwährender Beziehun auf die biblische Geschichte und mit Anleitung für die Behandluy, des Stoffes in der Schule. T

Vom zweiten Semester an wird mindestens eine Stunde zy Musterlektionen und Lehrproben in der Uebungsschule benußt, )

Erste Klasse. 2 Stunden.

Bibelkunde; in den evangelischen Seminaren Bibellesen.

(Apostelgeschichte, paulinische Briefe, Stücke aus dem Buche Hie und aus dem Jesaias.) i

Das Wesentlichste aus der Kirchengeschichte überhaupt,

Die Methodik des Religionsunterrichtes veranschaulicht dur Lehrproben, welche alle Formen desselben vorführen, biblis{he Qu {hichte; Perikope, Bibelsprud), Schriftabschnitt, Katechismus, geisl liches Lied, Kirchengeschichte. Anleitung für die &ortbildung.

Die in der Schule eingeführten Religionsbücher (Katechiömuz und Historienbuch) sind dem Unterrichte so zu Grunde zu legen daß der Seminarist dieselben später selbständig zu brauchen und y erklären vermag; doch Fi) über di

die dritte und dj

hat die Unterweisung auch stof durch diese Bücher gezogenen Grenzen hinauszugeben, und find darun bei derselben, namentli für die Einführung in die heilige Geschidh (beziehung8wweise die heilige Schrift) ausführlichere Leitfäden zu benußen,

In das Pensum der fatholischen Seminare fällt noch die An: eignung und Erklärung der Gebete, deren Verrichtung die Kirde alz religiöse Pflicht bezeichnet.

F. 20. Deutschck. Dritte Klasse. 5 Stunden, a Grammatik.

Der einfache, der zusammengezogene Saß in leichteren Verbindungen. Die Kom paration, Konjugation. Die Regeln Interpunktion im Zusammenhange.

b, Lektüre.

Im Anschlusse an dieselbe: Uebung im mündlichen Vortrage und im schriftlichen Ausdrucke, sowie Mittheilungen Über Wesen und For der Poesie, die Elemente der Metrik, das Wichtigste über den Rein. Von den Dichtungsarten der lyrishen Poesie: das Lied; der episcen: die poetishe Erzählung, Legende, Sage, Märchen, Ballade ; der didab tischen: Fabel und Parabel.

Zweite Klasse.

a, Grammatif. : ;

Genauere Kenntniß des zusammengesekten und des verkürzte Saßes8, ebenso der Wortlehre, der Rektion der Zeitwörter, Eigenschafts wörter und der Verhältnißwörter. Die Interpunktionslehre, Di Wortbildungslehre.

b. Lektüre wie in der dritten Klasse. Die zur Bespre hung fommenden Dichtungen und Prosastücke sind nach Uinsang Bei und Inhalt schwieriger als die für die dritte Klasse ausge wählten.

Es werden an denselben veranschaulicht: lyrishe, epische und dramatische Poesie im Allgemeinen. Volkslied, Ode57 Ballade/ Ro manze; Epos und Drama.

c. Leselehre und praktishe Anleitung zur Ertheilung des Sprachuntcrrichtes in Muster-Lektionen und Lehrproben.

Erste Klasse. 2 Stunden.

Wiederholung des bisherigen Pensums. Erweiterung desselben in Bezug auf die Lektüre.

Methodik des deutschen Spracunterrichtes im Zusammenhan im Anschlusse an Lehrproben.

Für den deutschen Sprachunterricht gelten folgende Gesichtspunkt:

a. Es wird auf fließendes und korrektes Sprechen ein vorzü lies Gewicht gelegt, doh wird dasselbe nicht durch einzelne Rede übungen, sondern dadurch erzielt; daß wie in allen Lehrgegenständety so besonders im Deutschen die Schüler zu guten zusammenhängendtl! Darstellungen veranlaßt werden.

b. Für die sriftlichen Arbeiten is Korrektheit in der Fon Klarheit im Ausdxucke, Uebersichtlichkcit in derx Anordnung Stoffes strenge Forderung; Ziel: das Vermögen des Seminaristet Stoffe, die er durchdrungen hat, unterritlich darzustellèn. Ju dit Richtung müssen die Aufgaben für die einzelnen Stufen forts{reik0 die Stoffe werden allen Unterrichtsgebieten entnommen. 4

c) Die Lektüre der Seminaristen ist theils eine private, theli vollzieht sie sich im Unterrichte selbst. E

In ersterer werden ihnen die Bücher aus der Anstalts-Bibliothl

egeben, sie umfaßt vorzüglich die Meisterwerke Unserer Dichter un?

Prosaisten; besonders A6 DéTte Zöglinge können dabei reichlicher Stoff erhalten. Die im Unterrichte selbst vorgenommenen Lesestos werden nach Form und Inhalt erklärt. Es werden als solche Poesit und Prosastüke aus den Zeiträumen der deutschen Literatur vo! Luther an, vorzugsweise die unserer Klassiker, genommen. E

Die Auswahl, die nur nah Form und Inhalt Mustergültigd berütsihtigt, wird so getroffen, daß die oben bezeichneten Dichtunté arten vertreten sind, deren Eigenthümlichfkeit dann an diesen B spielen zu veranschaulichen ist. wird memorirt. Die Stoffe werden dem in der Anstalt gebraucht Lesebuche cntnommen. Endlich werden die Stoffe des Boltsscul [esebuches der Provinz unterrichtlih durchgearbeitet und Anleitunl für die Fortbildung gegeben. v

Nében dem Besuche der Uebungsschule, zu dessen zweckmöäßigel Gebrauche im Unterrichte die Seminaristen Anweisung erhalten, [ied dem deutschen Unterrichte im Seminar noch ein besonderes Lesebud

zu Grunde. # «S. 21. Geschichte. : Dritte Klasse. 2 Stunden. / 3 Bilder aus dem Leben der wichtigsten Kulturvölker des Alt thums; ausfüßrlicher: die Geschichte der Hellenen (a. das Heroenzt! alter, þÞ. das Zeitalter der Geseßgeber, c. von den Perserkriegen b! auf Alexander den Großen); der Römer (a. Sagen aus der Zeit de Könige, b, die Geschichte der Republik in Lebensbildern, e. der Unt gang der Republik und Einiges aus der Kaiserzeit des ersten Jh!

hunderts). | } Ziveite Klasse. 2 Stunden. ea Land und Volk der alten Deutschen. Kämpfe mit den Röm Die Völkerwanderung, Zeitalter der Karolinger (ausführlich: A / breitung des Christenthums, Karl der Q Geschichte der gro ter von den Kreuzzug

__ Erste Klasse, 2 Stunden, dn Brandenburgisch - preußische Geschichte bis zur Gegenwart, den betreffenden Stellen ist auf die bedeutendsten Ereignisse in de Nachbarstaaten Bezug zu nehmen. T 1 dd

Die methodische Anleitung beginnt in der dritten Klasse mik i Uebung in zusammenhängender freier Geschichtserzählung, seßt si h der ziveiten Klasse in Lehrproben fort und {ließt in der ersten W der Beurtheilung der Leistungen in der Uebungsschule.

(Schluß in der dritten Beilage.)

Dritte Beilagt

und der zusammengese Wortarten y Defklination

5 Stunden.

6is zur Reformation.

der Orthographie und de F

Ï befannt zu machen. 1

I BEI

Ï inunbenannten und benannten Zahlen. (D

Ï Die Quadrat- und Kubikwurzeln

deren Aufgaben dem Pensum der Volksschule entnommen sind.

È wird hierbei Gelegenheit genommen die Seminaristen mit dem Ge-

S wo cs erreichbar ist, die Lehre von den Reihen und den Logarithmen.

: selbständigen Lösung

B fa:

: Yarallelogramm und vom Kreise.

T qurn und Berechnung derselben. Stereometrie (Körperberechnung).

E Raumlehre und die methodische Anleitung für die Behandlung der- F selben in der Rechenstunde gegeben.

Ertheilung des Unterrichts.

| hologie.

ver Physik und der Chemie darf nit ohne das Experiment; der in

Auftreten.

Eine Anzahl der erklärten Gedid!t Mr Ertheilung des geographischen Unterrichtes in Musterlektionen

en er während des

ange sih anschlicßt,

Ruf

zum Deutschen Reichs-

M 265.

L ———

Dritte Beilage Anzeiger und Königlich Preußischen Staats - Anzeiger.

Freitag, den 8. November

1852,

der in der zweiten Beilage veröffentlichten E einen Bestimmungen über das Volksschul-, Präparanden- und Seminarwesen.

§. 22, Rechnen. Dritte Klasse. 3 Stunden. Die Bildung der Zahl und ihre Darstellung. Die vier Spezies l (Die Lehre von den Dezimalen). Die gemeinen Brüche, Regel de tri - Aufgaben. Zusammengeseßte Regel de tri. Die Menungen des bürgerlihen Lebens (Zinsrech- nung! Sexmin-Recnvng, Nabatt-, Gesellschafts-, Mischungs-Rechnung).

Zweite Klasse. 3 Stunden. _ Die Lehre von den Proportionen und die von den positiven und

negativen Größen.

Gleichungen des ersten Grades. Potenzen und“ Wurzeln. 2

S cthodisches in Musterlektionen und Lehrproben veranschaulicht, Es

ind der Handhabung der gebräuchlichsten be 1 Stunde. 1 Stunde.

Erste Klasse. Neu eingeführt werden die Gleichungen des zweiten Grades und

Rechenmaschinen Sicherheit in der Methode,

Anleitung für die Fortbildung. Kiel ist: flare Einsicht in das Verfahren und Sicherheit in der der Aufgaben.

F. 23. Raumlehre. Dritte Klasse. 2 Stunden. Die Lehre von den Linien und Winkeln, von dem Dreiecke; dem Konstruktionis-Aufgaben. Zweite Klasse. 2 Stunden. Die Lehre von der Gleichheit und von der Aehnlichkeit der Fi-

Erste Klasse. Jn der cxsten Klasse werden die Wiederholungen, des Stoffes der

, Auf allen drei Stufen werden die Zöglinge im Zeichnen der geometrishen Figuren an der Wandtafel geübt.

Der Unterricht geht von der Anschauung aus und wird an der Hand guter Leitfäden ertheilt. :

Ziel ist: klare Einsicht in die Methode des Gegenstandes, Möglich- cit einer Weiterbildung auch in neuen Stoffen und Befähigung zur

F. 24. Naturbeschreibung, Physik, Chemie. Dritte Klasse. 4 Stunden. a. Naturbeschreibung.

Kenntniß ausgewählter einheimischer Samenpflanzen, welche den m meisten verbreiteten Familien angehören. Kenntniß des inné’shen Systems und des Wichtigsten aus der botanischen Mor-

Im Winter: Zoologie.

; 2 Stunden. b. Physik

Magnetische 4 e und mechanische Erscheinungen. c. Chemie.

Die einfachsten Grundstoffe und ihre Verbindungen. Berüsichtigt

ird besonders die mineralische Seite dersclben. 2 Stunden. Zweite Klasse. 4 Stunden. a, Naturbeschreibung.

Kenntniß der Hauptformen der Samen- enntniß eines natürlichen Systems. Bau, r Pflanzen.

Im Winter: Erweiterung des Pensums in der Zoologie; außer- m der innere Bau und die Lebensverrichtungen “des menschlichen örpers, 2 Stunden.

i b. Bhysik. Die Erscheinungen des Lichtes, der Wärme und des Schalles. c. Chemie.

Erweiterung des Pensums der vorigen r organischen Chemie. 2 Stunden.

In allen drei Di8ziplinen wird das Methodische auf dieser ufe gegeben und werden Musterlektionen ertheilt, Lehrproben ab-

ommen. ; Erste Klasse. 2 Stunden. erdänzung des Pensums nach der mcthodischen Seite des Gegen- es.

Neu eingeführt wird eine Uebersicht des Baues der Erdrinde. 2 U sür die selbständige Fortbildung.

Es ist die besondere Aufgabe des Unterrichtes, für die Darstellung ver Naturwissenschaften Methoden zu finden, durch welche sie auch

den untersten Stufen Hon formell bildende Kraft erlangen. Es

daher überall von der nschauung auszugehen; der Unterricht in

und Sporenpflanzen, Leben und Verbreitung

Klasse mit Hinzufügung

jt Naturbeschreibung nicht ohne das Original oder die Abbildung eten. Reines Gedächtnißwerk ist ausgec\ch{lossen.

Dlel ist: die Befähigung der Zöglinge, sich selbständig in den drei \aturreichen aureht zu finden, an der Hand guter Bücher weiter zu tbeiten Und cinen anschaulichen Unterricht zu ertheilen.

§. 25. Geographie. N Dritte Klasse. 2 Stunden.

Das Wichtigste aus der Heimathsfunde und aus der allgemeinen Vographie. Uebersichtliche Kenntniß der Erdoberfläche. Die vier sereuropäischen Erdtheile. Kartenlesen.

Zweite Klasse. 2 Stunden. Europa. Deutschland. Mathematische Geographie. Anleitung

nd Abnahme vón Lehrproben. Erste Klasse. 1 Stunde.

, Fortgeseßte methodische Anleitung, namentlih auch in Bezug auf cunterrichtlihe Verwerthung von Atlanten; Wandkarten, Globen, furien und anderen Veran chaulichungsmitteln.

Jeder Seminarist muß im Besiß cines guten Handatlas sein, N j Unterrichtes benußt. Der eingeführte Leitfaden

er Schulauszug des größeren Werkes, dem der Lehrer in seinem

G26 Seichnen E Dritte Klasse. 2 Stunden. s «i gyeelhandzeichnen: Darstellen und Theilen der Linien und Winkel. christ der geometrischen Flächenfiguren. Zusammengeseßte \sym- ine Figuren, durch Einzeichnung in ein Quadrat gewonnen. j nen rechtwinkliger und runder Körper nach der Vorderansicht. ei nen symmetrischer Figuren und Ornamente nah Vorlagen. ien mit Lineal; Maß und Zirkel, Uebungen im Ornament- und eichnen an der Wandtafel. G Zuwveite Klasse. 2 Stunden. “A Elemente der Perspektive. b. Freihandzeichnen nah Holz- [n Gipsmodellen, Naturgegenständen, ausgeführt mit \{warzer tj Tusche, Sepia u. \. w. je nah der Be abung der cinzelnen C. Uebung im Zeichnen an der Wandtafel. Ä Erste Klasse. 1 Stunde. ten Fortgeseßte Uebung, besonders an der Wandtafel, auch in Ob- !| Welche in anderen Unterricht8stunden zur Veranschaulichung

tbiidung ctdodif des Zeichenunterrichts und c. Anleitung für die

(Geometrie, Geographie, Anscauungsunterriht resp. Spre{übu an der Wandtasel zu zeichnen hat, sauber ausführen Uns in e Volksschule einen ver Zeichenunterricht ertheilen zu können. §. 27. Schreiben. Dritte Klasse. 2 Stunden. S Ziveite Klasse. 1 Stunde. Siel ist:

1) daß die Seminaristen eine gut ausgeshriebene Handschrift er- [angen und in allen ihren Schrift äßen; auch in Önellgescrienn, 5 Nen, gut; rein und ordentlich schreiben ; 2) daß sie nicht nur die Vorschriften für die Schreibstunde, sondern auch was im anderên Unterrichte {nell an die Wandtafel zu 3) Ten is are fet aue ausführen ; fie in der Vo ule cinen verständigen Schreib i dabei 1 st gen Schreibunterricht S Won én: 1Dan Turnunterricht in den Seminaren is der Neue Leitfaden für den Turnunterricht in den preußischen Volks\{ulen zu Grunde zu legen, dabei ijt nicht ausgeschlossen; daß, wo es die Verhältnisse gestatten, über die Grenzen desselben dinausgegangen werde.

Die unter allen Umständen zu lösende Aufgabe bleibt aber, daß die Seinaristen befähigt werden, den Turnunterricht in der Volks- \chule zweckmäßig nach dem Leitfaden zu ertheilen

Die- dritte und die zweite Klasse haben wöchentlich je zwei Stun- den, die erste Klasse eine Stunde prafktisches Turnen, daneben erhält leßtere in ciner besonderen Stunde die nöthigen Belehrungen über den Bâäu „Und das Leben des menschlichen Körpers, über die ersten nothwendigen Hülfsleistungen in Fällen von Körperverleßungen, über die geschichtliche Entwickelung des Turnwesens, über Zweck, Einrich- tung und Betrieb des Turnens, so wie über die Einrichtung von Zurnpläßen und Turngeräthen für Elementarschulen.

Den Zöglingen der ersten Klasse wird Gelegenheit gegeben, \ch unter Aufsicht des Seminar-Turnlehrers im Ertheilen von Turn- unterricht an Schüler zu üben.

/ C: 29, Musi I. Klavierspiel.

In der dritten Klasse rein technische Uebungen für Anschlag und Geläufigkeit; eigentliche Etüden in einer Stufenfolge, wie sie in den besseren Klavierschulen gegeben ist; freie Tonstüke; aufsteigend etwa won den Clementi'shen Sonatinen in einer Reihe, worin neben be- währtem Aelteren auch das berechtigte Neue Vertretung findet.

Fi dee zweiten Klasse Fortseßung der Etüden; bei besonders begabten und geförderten Schülern selbst bis zum Cramerschen Werke hin; Sonaten von flassishen Meistern, wie Mozart, Beethoven, Haydn u. s.-w. nah einer vom Lehrer zu treffenden progressiven Anordnung.

In der ersten Klasse bleibt das Klavierspiel Privatübung..

IL, Sgetnel, /

Der Seminarist hat von Klasse zu Klasse in der eingeführten Orgelschule nach dem Maße seiner Begabung und seiner Vorbildung fortzuschreiten. Außerdem fallen jeder Klasse noch allgemeine Auf- gaben zu; nämlich:

der dritten:

Fortgescßte Uebung sämmtlicher Nummern des

Choralbucchs; der zweiten:

_ Einspielen der in der Harmonielehre analysirten und transponirten fleinen Orgelsäße, Abspielen derartiger Stücke vom Blatte. Sichere Aneignung cines Vorspielc8y zu jedem gebräuchlichen Choral, als pat i würdiges gottesdienstlihes Orgelspiel ;

er ersten:

Choraltranspofition, Uebung im Moduliren, Erfinden kleiner

So und einfacher Zwischenspiele. i; 111. Harmonielehre.

Diejenigen Seminaristen; welche zum Organistendienste nicht ausgebildet werden sollen, haben zwar nicht8destoweniger an dem Unterrichte Theil zu nehmen, aber nur das Pensum der dritten Klasse und aus dem der ersten den geschichtlichen Theil zu absolviren.

Dritte Klasse. Aufstellung und Einübung der Dreiklänge in Dur und Moll, der Septimen und Nonenaccorde nach ihren Hauptformen und den Grundgeseßen ihrer Verbindung. : Zweite Klasse. Befestigung der Zöglinge in der Kenntniß des harmonischen Materials und fortwährende Verwendung d-sselben im Ausseßen von Choräleny sowie. im Analysiren; Transponiren und Einspielen kleiner harmonischer, vom Lehrer gegebener Orgelsäße. Erster Kursus der

Modulation.

l Erste Klasse. Harmonisirung des Chorals und des Volkêliedes. einfacher Choraleinleitungen, Bildung von-kirclich würdigen Zwischen- spielen. Zweiter Kursus der Modulation. Die alten Tonarten. Einiges zur Kenntniß der wichtigsten Formen der Vokal- Und der Instrumentalmusik. Bau und Pflege der Orgel. Einiges zur Ge- schichte der Musik.

IV. Violinspiel.

Die Seminaristen werden niht nach Jahreskursen , sondern nach dem Maße ihrer Fertigkeit in Abtheilungen gesondert. Jede Abtheilung hat die Aufgaben der eingeführten Elementar - Violin- shule von Stufe zu Stufe forrekt zu lösen. Neben dieser formalen U sind folgende in Bezug auf den Stoff und die Fertigkeit zu lösen :

a. I gedächtnißmäßige Einübung der Choralmelodien , so wie

er in der Seminarschule vorkommenden Volkslieder,

b. geaen von Duetten in systematischer Folge, C. nthrang er oberen Abtheilung in die höheren Lagen.

. Gesang.

Dritte Klasse n besonderem Unterrichte: ;

Elementarübungen zur Stimmbildung und zur selbstthätigen Auffassung und Darstellung der melodischen, rhythmischen und dy- namishen Tonverhältnifse. Chorâle und Volkslieder, erstere einstim- mig, leßtere cin-, zwei- und dreistimmig. Außerdem: gemischter Chor kombinirter Klassen. Weiterführung der Elementarübungen und zwar a. in eigent- lichen, als selbständige Tonstücke ausgeprägten Vokalisen und Sol- feggien, b. in mehr und mehr eingehender Behandlung der Jnter- valle, besonders aber-auch der Affforde und ihrer verschiedenen Gestalten. Feste Einprägung der gangbarsten Kirchenmelodien. Mehrstim- mige Choräle. Figuralgesänge: : E a, die [iturgishen Chöre, welche die erste Klasse auch dirigiren

lernt; b, Ee geistliche Chorgesänge, Motetten, Psalmen von klassischen

Meistern ; c. weltliche Chorlicder unter besonderer Betonung des edleren

Volks- und des Vaterlandsliedes.

Erste Klasse in besonderem Unterrichte : |

Methodische Anleitung zur Ertheilung des Gesangsunterrichtes in der Volksschule, verbunden mit praftischen Uebungen. Ausführung von gemischten Chorgesängen in Gemeinschaft mit der Oberklasse der Seminarschule. / O Der Unterricht hat die Ausbildung der Seminaristen zu guten Gesanglehrern , zu Cantoren und Organisten zum Ziele. Die Er- reichung dieses Zieles darf nicht durch die Ausbilduug einzelner Zóôg- linge zu Virtuosen beeinträchtigt werden. Auch find die Seminaristen zum Verständnisse der Meisterwerke zu erziehen Und dadur vor der Neigung zu bewahren, in der Kirche den Gemeinden, im Unterrichte den Schülern eigene Kompositionen statt derselben zu bieten. j Die Stundenzahl von je 5 für die beiden unteren, 3 für die

eingeführten

Erfindung

Ziel des Unterrichts it die Befähi i j | gung des Seminaristen, die- igen Seichnungen, welche er in den verschiedenen Lehrgegenständen

Oberklasse is so zu verstehen, daß bei Abtheilungsunterricht in den

techuischen Gegenständen jede Abtheilung die betre ende wöchentli SUA R erhält. / N M Mnn F. 30. Der fremdsprachliche Unterricht wird in drei Kursen (mit wöcentlich 3, 3, 2 Stunden) ertheilt, welche von der übrigen Klass eintheilung unabhänaig zu bilden sind und in welche die Semína- résten je nah dem Maße ihrer Vorbildung eintreten. Die unterste Abtheilung beginnt mit der Elementargrammatik der betreffenden

Spradhe.

§: 31. Die Betreibung von Gartenbau, Obstbaumzucht, Seiden- bau soll wie Bisher auch weiterhin eine Pflege im Seminar und in dem naturkundlichen Unterrichte desselben die nöthige Ergänzung fin- den. Die nach dieser Seite hin getroffenen Einrichtungen an den ein- zelnen Anstalten bleiben in Kraft.

Berlin, den 15. Oktober 1872.

Der Minister der geistlichen; Unterrichts- und Medizinal- Angeiegehellen. alf.

Die anliegende Prüfungs - Ordnung tritt an die Stelle der die Prüfungen von Volkss{ullehrern und Lehrern an Mittelschulen, sowie von Rektoren der Stadtschulen regelnden bisherigen Bestimmun- gen , soweit leßtere nit geseßlice Kraft besißen.

Bei der Entlassung8prüfung der Seminaristen und den Prüfun- gen nicht im "Seminar gebildeter Volks\{@ullehrer soll sofort nach den neuen Vorschriften verfahren werden, ausgenommen jedoch bei Beur- theilung der Leistungen der Examinanden. In dieser Beziehung is so lange ein milderer Maßstab anzulegen, bis den Kandidaten eine völli ausreichende Gelegenheit geboten sein wird, die gegenwärtig geforderten Kenntnisse und Fertigkeiten zu erlangen.

Diejenigen Lehrer; welche sich nur provisorish in einem Amte befinden, zu dessen Wahrnehmung von jeßt an eine höhere, als die bisher von ihnen nachgewiesene Befähigung gefordert wird, verblei- ben in dem ihnen vorläufig übertragenen Amte, jedoch ist dessen definitive Verleihung von Ablegung der erforderlichen Prüfung, zu nee ihnen drei volle Jahre Frist gelassen wird, abhängig zu machen.

Die difinitiv angestellten Lehrer behalten ihre bisherige Berechti= gung in vollem Umfange, sie können daher auch innerhalb der Gren- zen derselben ascendiren oder ein anderes gleichartiges Amt übernch- A ohe daß von ihnen die Ablegung einer neuen Prüfung zu ordern ist.

Alle Volksschullehrer bleiben zur Anstellung als Elementarlehrer an solchen Schulen , welche geringere Ziele als die Mittelschule, aber höhere als die Volksschule verfolgen, nach wie vor nach Maßgabe ihrer Zeugnisse berechtigt.

Volksschullehrer, welche in der Prüfung das Prädikat gut oder schr gut erhalten und die definitive Anstellungsfähigkeit vor dem 31. Dezember 1872 erlangt baben, sind zur Ertheilung des Unterrichts in den Unterklassen der Mittelschulen befugt.

Es bleibt dem Provinzial - Schulkollegium überlassen, auch ande- reny bereits definitiv angestellten Lehrern auf Grund vorzüglicher Lei- stungen im Schuldienste dieselbe Berechtigung zu verleihen.

Die Prüfungen der Hauptlehrer an den Berliner Gemeinde= hulen und die fremdsprachliche Prüfung am Königlichen Scminar für Papen find bis auf weiteres in der bisherigen Weise ah- uhalten.

: Berlin, den 15. Oktober 1872. Der Minister der geistlichenz Unterrichts- und Medizinal- Se a

Falf, An sämmtliche Königliche Provinzial - Schulkollegien, Regierungen und die Konsistorien der Provinz Hannover.

PrüfungS8ordnung für Volksschullehrer, Lebrer an Mittelschulen und Nektoren. °

I. Prüfungen der Volks\chullehrer. __ §. 1. Nach vollendetem Kursus werden die Seminarislen einer Entlassungsprüfung unterworfen, auf Grund deren sie die Qualifika- tion zur provisorischen Verwaltung eines Schulamtes erhalten. §Ç 2. Zu dieser Prüfung werden auch niht im Seminar gebil- dete Lehramts-Kandidaten zugelassen, welche das zwanzigste Lebens- jahr zurückgelegt und durch Zeugnisse ihre sittliche Unbescholtenheit und ihre förperliche Befähigung zur Verwaltung cines Lehramtes nachgewiesen: haben. §. 3. Diese Lehramts-Kandidaten haben si bis spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstermine, der durch das Regierungs-Anits- blatt bekannt gemacht wird, unter Einreichung der nachstehend ver- zeichneten Zeugnisse bei dem Provinzial-Schulkollegium zu melden. Die betreffenden Zeugnisse sind: 1) das Taufzeugniß (Geburtsschein), 2) das Zeugniß eines zur Führung eines Dienfisicgels bere tigten Arztes über normalen Gesundheitszustand, -3) M amtliches Zeugniß über das sittliche Verhalten des Kandi=- aten. Außerdem hat Kandidat einen selbstgefertigten Lebenslauf beizu- gen. Le F. 4. Die Prüfungskommission besteht aus dem Kommissarius des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums als Vorsißendem, einem Kommissarius derjenigen Regierung, in deren Bezirk das Seminar Liegt, E Direktor und sämmtlichen ordentlichen Lehrern des Se- minars. Die Kreis - Schulinsvektoren des Regierungsbezirks können der Prüfung beiwohnen. Der Königliche Kommissarius ist befugt, auc

andern Personen den Zutritt zu gesliatten.

. 9. Die nicht im Seminar gebildeten Lehramts - Kandidaten haben selbstgefertigte Probezeihnungen und Probeschriften beizubrin- gen, die Seminaristen vorzulegen. :

§. 6. . Die shriftlichen Arbeiten bestehen in : i

1) einem deutschen Aufsaße über cin Thema aus der Unterrichts- und Erziebungslchre oder aus dem Gebicte des Unterrichts in

2) einer Ausarbeitung aus dem Gebicte des Neligionsunterrihts,

3) der ausgeführten Lösung von drei Aufgaben aus der Geometrie und Arithmetik, und

aus der Beit der Naturkunde und der Geographie ge-

stellt wir L j;

ür diejenigen, welche am Unterrichte im Orgelspiel theilnahmens

ür die fakultativen Fächer treten hinzu:

s die Ueberiedun cines zusammenhängenden Stückes aus deux

Deutschen in die fremde Sprache, und aus dieser Sprache ins

F. 7. Für die erste Arbeit sind vier, für die anderen je zwei Stunden Zeit zu lassen. :

F. 8. Die Themata werden auf Vorschlag des Seminarlehrer- ovestimmt , die Arbeiten in Klausur unter Aufsicht eines Seminar- [lehrers gemas, ; ¿

g. 9. Die praktische Prüfung besteht in der Ablegung einer Examinanden zwei Tage vorher gegebenes Thema, welcher eine ausgeführte sriftliche Disposition beizubringen ist.

Wer in einem fakultativen Gegenstande geprüft sein will, hate

S die Schreib- und Zeichenheste des leßten Jahres der deutschen Sprache und der Literatur, 4) 5) 6) der Beantwortung von drei Fragen; von denen je eine L ie Bearbeitung eines Chorals. Deutsche. Kollegiums von dem Kommissarius des Provinzial-Schulkollegiums Lehrprobe in cinem der obligatorischen Lehrgegenstände über ein dem soweit es thunlich is, auch in diesem eine Lehrprobe abzulegen.