1872 / 265 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 Nov 1872 18:00:01 GMT) scan diff

§. 10. Die mündliche Prüfung verbreitet sid über sämmtliche | Dehrgegenstände des Seminarunterrihts, innerhalb der dur den Lehr- lan der Anstalt bestimmten Grenzen; doch is der Kommissarius des Provinzial -Sulfollegiums berechtigt, einzelne Gegenstände von der cúfung auszuschließen, wenn deren Behandlung auf das: Ergebniß der Prüfung nicht mehr von“ Einfluß scin känn. L ' ormakte Forderung ist; daß der Examinand sich über die ihm vargelegianuira en in zusammenhängender Rede klar und bestimmt zu außérn Vermöge. ; S Auf Grund kebr guter schriftlicher Arbeiten kann die Kommission cinen Examinanden von der mündlichen Prüfung in einzelnen Gegen-

änden: oder überhaupt dispensiren. t M g. 11 Bei Prüfung 1üdisher Kandidaten bildet die Religion

Xeinen Prüfungsgegenstand. h (c fung e ndlicde Prüfung is vor der gesammten Kom-

mission abzulegen. ; Us 13° Ueber die Ergebnisse der Prüfung in den einzelnen Gs- genständen wird ein Protokoll geführt. ;

Die Leislungen jedes Kandidaten in den einzelnen Fächern wer- den pay en Práädikaten : sehr gut, gut, genügend, nicht genügend),

eurtheilt.

Nah dem Gesammtresultat der Prüfung is zu entscheiden; ob dem Examinanden die Qualifikation zu ertheilen, oder zu versagen sei.

Das Leztere geschieht, wenn er in Religion oder in Deutsch oder in Rechnen oder in mehr als drei der andern Gegenstände (Päda- gogik, Singen, Zeichnen; Schreiben, Geschichte, Geographie, Natur- funde, Geometrie) nicht gena! hat. L /

F. 14. Auf Grund der bestandenen Prüfung erhalten die Exa- minanden ein Seugniß welches nur den Namen, sowie die Perso- nalien des Kandidaten ; die Art seiner Vorbildung (ob im Seminar gebildet oder nicht) eine Angabe Über Fleiß und Führung, die Ur- theile über die \chriftlihen Arbeiten und die Leistungen des Exami- nanden in den einzelnen Lehrgegenständen, sowie über die abgelegte Lehrprobe enthält. Jn ein Kesammtprädikat werden die Censuren nicht gefaßt. În dem Zeugnisse ist auch die Befähigung auszusprechen, welche sich der Kandidat im Orgelspiel oder in ciner der- fremden Sprachen erworben hat. :

§. 15. Die Aufsichtsbehörde fügt dem t sodann die Be- {einigung der Qualifikation des Kandidaten für die provisorische Verwaltung eines Elementarschulamtes bei.

. 16. Frühestens e spätestens fünf Jahre nah der ersten Prüfung haben die Volksschullehrer an einem Seminar desjenigen S in dem fie angestellt sind in einer zweiten Prüfung die Qualifikation für die definitive Anstellung zu erwerben.

F. 17. Die Prüfungskommission ist wie bei der ersten Prüfung M Engen : /

- Auch im Uebrigen kommen die Bestimmungen des §. 4 hier zur Anwendung. i i

§. 18. Der Termin zu dieser Prüfung wird durch das Regie-

rungs-Amtsblatt bekannt gemacht. , “§, 19, Die Meldung zu dieser Prüfung i} spätestens vier Wochen vor dem angeseßten Termine bei dem Provinzial - Schul- Bin dur den Kreis - Schulinspektor einzureichen. Derselben ist eizufügen : 2 ein Zeugniß des Lokal-Schulinspektors,/ iy i 92) eine von dem Examinanden selbständig gefertigte Au8arbeitung über ein von ihm selbst urt Thema, mit der Versicherung, daß er keine andern als die von ihm angegebenen Quellen dazu benußt habe, : 3) eine von ihm selb} geei te SeiEnuny, uno 4) eine Probeschrift, beide unter derselben Versicherung.

6. 20. Das Provinzial-Schulkollegium entscheidet auf Grund der eingereichten Zeugnisse Über die Zulassung zur Prüfung und über- weist diejenigen Examinanden, deren Meldung angenommen worden ist, dem betresfenden Seminar. A

g. 21. Es steht dem Examinirenden frei, bei seiner Meldung eine Prüfung in den fakultativen Lehrgegenftänden des Séminar- unterrichtes oder in denjenigen Bn zu beantragen , in denen er eine Steigerung der bei der ersten Prüfung erhaltenen Prädikate zu erlangen wünscht. i - 4

§22. ‘Die \criftlihe Prüfung besteht in der Anfertigung eines Aufsayes über ein Thema aus der Schulpraxis und je einer Arbcit aus dem Gebiete des Religionsunterrichts und eines anderen Lehr- gegenstandes in \{hulmäßiger Behandlung. Jüdische Kandidaten haben zwei Arbeiten der leßteren Art é, A pi Die Aufgaben werden auf Vorschlag des Seminarlehrer-Kollegiums8 von dem tommissarius des Provinzial - Schulkollegiums bestimmt. Die Arbeiten sind in Klausur unter Inspektion eines Mitgliedes der Prüfungskommission anzufertigen. Die praktische Prüfung besteht in einer Lehrprobe über einen Gegenstand des Volfsshulunterrichts; zu welcher die Aufgabe am Tage vorher bestimmt ist. j L : ;

Die mündliche Prüfung verbreitet sih über die Geschichte des Unterrichte84 die Unterrichtslebre, die Schulpraxis und über die Me- thodik der einzelnen Lehrgegenstände. __ N

Nach dem Ermessen der Kommission kann bei jedem Exami- nanden auf das positive Wissen eingegangen werden.

Die Prásung wird follegialisch abgenommen.

C. 23. Die Leistungen der Examinanden in den einzelnen Gegen- ständen werden nah den Prädikaten: sehr gut, gut, genügend, nicht genügend, beurtheilt. : s a

Einem Examinanden, dessen Lehrprobe nicht genügte, ist die Qualifikation unbedingt zu versagen; übrigens gelten für die Ent- \cheidung über das Gesammtresultat dieselben Grundsäße, wie bei der ersten Prüfung. L

F. 24. Auf Grund der bestandenen Prüfung erhalten die Exa- minanden cin Zeugniß, aus welchem das Resultat der Prüfung in den einzelnen Fächern hervorgeht. Die Aufsichtsbehörde fügt demselben die Bescheinigung hinzu, daß der Examinand zur definitiven Anstel- lung befähigt sei.

F. 25. Examinanden , welche in der von ihnen beantragten be- sonderen Prüfung keine höhere Censur als in der ersten Prüfung er- [angt haben, darf aus diesem Grunde, wenn sie im Uebrigen bestanden haben, das Zeugniß und die Bescheinigung ihrer Besähigung“ zur definitiven Anstellung nicht versagt werden.

§.26. Solchen Examinanden, welche in der ersten Prüfung bei guten Leistungen in Religion, Rechnen und Deutsch, außerdem noch in den Realien oder in einer der fremden Sprachen das Prädikat »gut be- standen« erlangt oder in der zweiten Prüfung si dasselbe nachträglich erworben haben und in allen Theilen der leßteren »gut« bestanden find, fann die Befähigung zum Unterrichte in den Unterklassen von Mittelschulen und höheren Töchterschulen verliehen werden. Dieses Seugniß befähigt fie indeß nicht zum Unkerrichte in den Oberklassen

ieser Schulen; vielmehr muß die Qualifikation dazu in der Prüfung für Lehrer an Mittelschulen besonders erworben werden.

11. Prüfungen der Lehrer an Mittelschulen.

g. 1. Die Berechtigung zur Anstellung als Lehrer an den Ober- klassen der Mittelschulen und höheren Töchtershulen wird durch Ab- legung der Prüfung für Lehrer an Mittelschulen erworben.

g. 2. Qu dieser Prüfung werden zugelassen: Geistliche, Kandi- daten der Theologie oder der Philologie und so’che Volks\chuüllehrer welche ihre zweite Prüfung bestanden haben und sich Über bisherige ordnungsmäßige Amtsführung auszuweisen vermögen.

_§. 3. Das Schulkollegium jeder Provinz sept jährlich zwei Ter- mine für die Prüfung an und veröffentlicht dieselben durch das Amtsblatt.

F. 4. Die wissenschaftlich gebildeten noch nit als Lehrer fun-

irenden Kandidaten mel? en sich unmittelbar, die im Amte stehenden Sn durch ihre Kreis-Schulinspektorenz bei den Provinzial-Schul- ollegien.

4 Der Meldung \ind beizufügen:

1) ein selbst gefertigter Lebenslaufe auf desscn Titelblatte der voll- ständige Name, der Geburtsort, das Alter, die Konfession e a augenblicklihe Amtsverhältniß des Kandidaten ange- geben is ;

2) die Zeugnisse über die bisher empfangene Schul- oder Universi- tätsbildung und über die bisher abgelegten theologischen; philo- logischen oder Seminarprüifungen ;

3) ein Zeugniß des zuständigen“ Vorgeseßten über die bisherige

Thätigkeit des Examinanden im öffentlichen Schuldienste.

Diejenigen,- welche noch Fein öffentliches Amt bekleiden, haben außerdem einzureih{@m: i :

H ein amtli@es Führuüngsatteff und ; S

5) ein--von einem - zur Führung eines Dienftegets bercchtigten +7 Arzte ausgéstelltes* Attest über normalen Gesundheitszuständ. §. 5. Es wird füx. Abhaltung der Prüfung in jeder Provin D, e des Provinzial-Schulkoliegiums eine befondere Kommi gebildet. f : L Dieselbe besteht aus dem Kommissarius des Provinzial - Schul- kollegiums als Borlikendem aus zwei vom Ober - Präsidenten er- nannten Regierungs-Schulrätheny cinem Seminar - Direktor , einem Seminar- und einem Gymnajsial--oder Real-Schullehrer; welche eben- falls von dem Ober-Präsidenten ernannt werden. y

6. Das Provinzial-Schulkollegium stellt jedem Examinanden

unmittelbar nah seiner Meldung eine Aufgabe aus dem Gebiete der Pädagogik , welche er binnen jech8 Wochen in wissenschaftlich be- gründender Form zu lösen und mit der Versicherung, keine andern ar af n ihm angegebenen Hülfsmittel benußt zu haben; einzu- reichen hat.

g. 7, Die Prüfung ist eine theoretische schriftliche und münd- liche und cine praktische. / j

F. 8. Jn der schriftlichen Prüfung hat Examinand einen Auf- saß über ein pädagogisches Thema, eine Uebersesung aus dem Deut- schen in diejenige Franta Sprache, in welcher er ‘die Qualifikation zu erlangen whglGt) und aus derselben ins Deutsche, sowie eine Arbeit entweder aus dem Gebiete des Religionsbunterrichtes oder der Ge- \chichte; oder der Mathematik oder der Naturkunde zu fertigen.

Zwischen diesen Gegenständen steht dem «Examinanden die Wahl frei, jüdische Kandidaten können dieselbe jedoch nicht auf das Gebiet des Religionsunterrichtes lenfen. Sämmtliche Arbeiten werden in Klausur und unter Aufsicht gefertigt, bei Uebersezungen in eine fremde Sprache is der Gebrauch des Lexikons gestattet.

Die Themata werden auf Vorschlag der Examinatoren von dem Kommissarius des Provinzial-Schulfollegiums bestimmt. ?

A jeder Arbeit sind dem Examinanden 4 Stunden Zeit zu lassen. /

§. 9. Die praktische Prüfung besteht in der Ablegung zweier Lehrproben in verschiedenen Gegenständen, welche thunlichst in einer Mittelshule abgehalten werden, Und zu - denen die Ausgaben am Tage vorher gegeben worden sind. h Nis

P itdt O hat cine \christlich au8gearbeitete Disposition cinzu-

reichen.

F. 10. Die mündliche Prüfung, welche vor der gesammten Kom- mission abgehalten wird, verbreitet sich über alle obligatorischen Lehr- gegenstände- des Seminarunterrichtes mit Ausnahme der Musik, des Zeichnens, des Schreibens und des Turnens, i i

Teder Kandidat hat nachzuweisen, daß -er in diesen Fächern die dur den Normal - Lehrplan für das Seminar bestimmten Kennt- nisse gewonnen habe; doch. kann ihm die Prüfung in diesen auf Q der Zeugnisse über früher abgelegte Miüfänden exlassen werden.

an sion

Anforderungen zu genügen: :

Uebersichtliche Bekanntschaft mit der Geschichte dex Erziehung und des Unterrichtes, besonders seit der Reformation, eingehendere Kennt- niß von dem Leben und den Hauptschriften eines der bedeutendsten Pádagogen aus der Zeit von 1500 ab; Einsicht in den Zusammen- hang der Erzichungê8- und Unterrichtslehre und in deren Begründung dur Psychologie Und Ethik. /

j h. 12, Der Kandidat hat endlich nach seiner Wahl ent- weder a. in Religion und Deutsch oder b, in Religion und Geschichte j ein jüdischer Kandidat in Deutsch und Geschichte oder C in den mathematisch - naturwissenschaftlichen Gegenständen, oder : d, in zwei fremden Sprachen folgende Bedingungen zu erfüllen: 1) Religion: :

Bekanntschaft mit der heiligen Geschichte Alten und Neuen Testa- mecntes im Zusammenhange und mit den Hauptthatsachen der Kirchen- geschichte ; Einsicht in das System der christlichen Lehre, in die Bedeu- tung der wichtigsten Unterscheidungslchren und “in die Methode des Religionsunterrichtes.

2) Im Deutschen: i: H

Systematisce Kenntniß der deutschen Grammatik, sowie über- Cbe Bekanntschaft mit der deutschen Literaturgeschihte, eingehen-

ere Kenntniß einiger Hauptroverke der deutichen Dichtung, vorzüglich dex klassischen ore der Neuzeit, und des Lebens der hervorragend- iris deutschen Dichter und Volfs\christsteller und Einsicht in die Me- hode des Gegenstandes. j

3) Jn der Geschichte:

Bekanntschaft mit der allgemeinen, genauere Bekanntschaft mit der vaterländis@en Geschichtez Einsicht in die Methode des Gegen- siandes und Bekanntschaft mit populären Musterdarstellungen.

In der Geographie : j

Kenntniß der physikalishen und mathematischen Geographie. Eingehendere Kenntniß der physischen und politischen Geographie der einzelnen Erdtheile. Vertrautheit mit den Lehrmitteln für den geo- graphischen Unterricht; namentlih den vorzüglichsten Atlanten, Wandkarten, Globen und Tellurien, und Einsicht in die Methode des Gegenstandes. |

5) Jn der Naturbeschreibung. i

Ucbersichtlichje Systematik der drei Reiche. Das Wichtigste über den Bau und die Bildung der Erdrinde; außerdem einige Be- fanntschaft mit den zweckmäßigsten Hülfsmitteln für den Unterricht: Abbildungen, Nachbildungen, im Handel. erschienenen systematischen Zusammenstellungen von Mineralien, Herbarien 2c j ebenso eine über- fichtliche Kenntniß von der modernen populären Literatur des Gegen- standes und Bekanntschaft mit den Grundsäyen der Methode.

6) Wo der Physik, der organischen und“ unorganischen emie:

Uebersichtlihe Kenntniß des ganzen Gebietes dieser Disziplinen, insbesondere die Befähigung, die Naturerscheinungen und die wich- tigsten Maschinen zu erflären und auf die ae Geseße zurü-

uführen, eine allgemeine Kenntniß der chemischen Elemente und ihrer Verbindungen und deren Anwendung im menschlichen Haushalte, forvie der chemischen Technologie. Bekanntschaft mit der Einrichtung und dem Gebrauche der im Unterrichte vorkommenden physikalischen Instrumente und mit den Grundsäßen der Methode.

7) In der Arithmetif: (

Die Lehre von den entgegengeschten Größen. Rechnung mit Potenzen. Quadrat- und Kubikwourzeln. Gleichungen des ersten und zweiten Grades mit einer und mehreren Unbefannien, Arithmetische und geometrische Progressionen. Logarithmen. Methodik.

8) Jn der Geometrie : j Kenntniß der Planimetrie; der Stereometrie und der Trigo-

nometrie. / 9) Jn ten fremden Sprachen :

a. im Lateinischen : j

Die Fähigkeit; einen Abschnitt aus Cäsar und aus Ovids Metg- morphosen gcläufig und korrekt zu Übersepen und auszulegen; abge) der -Formenlehre, der Hauptregeln der Syntay und der Prosodie. i

þ) im Französischen, beziehungsweise im Englischen:

Kenntniß der Formenlehre Und der Syntax und die Fertigkeit, einen prosaischen oder einen leichten poetischen Abschnitt aus der be- treffenden Sprache ‘ins Deutsche, einen leichten prosaischen Abschnitt aus dem Deutschen ins Französische beziehungsweise Englische vom Blatte richtig zu überseßen Allgemeine Kenntniß der Geschichte der französischen, beziehung8weise englischen National-Literatur, der Lebens- geschichte und der Hauptwerke der bedeutendsten Dichter.

§. 13. Die Ergebnisse der Prüfung in den einzelner Gegen- ständen werden untex Anwendung der Prädikate schr gut, gut genü- gend, nicht genügend beurtheilt. "Als nicht bestanden is anzusehen, wer die in §. 10 geforderte allgemeine Bildung nicht nachzuweisen vermag, sowie derjenige, dessen Leistungen ‘in den von ihm besonders gewählte Gegenständen nicht genügt baben. :

Ç. 14. Auf Grund der bestandenen Prüfung erhält der Examinand ein, Zeugniß über seine Befähigung als Lehrer an Mittelschulen und

L

F. 11. Ferner hat der Kandidat in der Pädagogik folgenden /

- gethan: \#\o

höheren Töchtershulen. Jn demselben wird das cine nen M egenständen angegeben. Thalern vor dem Eintritte in die Prüfung zu crle U]. ‘Prüfungen der Rek tbr: En F. 1. Die Berechtigüng zur p ao als Seminardirektor Seminarlehrer, als Vorsteher von öffentlichen Präparandenanst el als Rektor von Mittelsuien oder höheren Töchterschulen wud ten, Uebernahme der Leitung von Privatschulen , welche den Charaf

Ergebniß in de,

vier

von „Mittelschulen oder ‘von -höheren Töchtershulen haben, v

durch Ablegung der Rektoratsprüfung erworben. Die Very Ee Ablegüñg dieser Prüfung" bezieht fi{ch nicht ‘auf ‘die lehne Musik- ‘und die Hülfslehrer am Seininar; aucch-fönnen au8nah y weise solche Geistliche und Lehrer bei threr-Berufung-“ in den Semi L dienst von derselben entbunden werden, welche die Prüfung für de öhere Lehramt bestanden“ öder ‘in mehrjährigem Schuldienste its üchtigkcit nachgewiesen“ haben. hre

g. 2. Zur Ua Q LIEENE werden zugelassen :

1) Geistliche, Lehter5 Kandidaten der Theolögie oder der Philologi welche das Examen als’ Lehrer an Mittelschulen oder dabier 1 für das iei Lehramt bestanden ‘haben und wenigstens did Jahré im öffentlichen Schuldienste thätig gewesen sind;

2) Geistliche, Lehrer, Kandidaten der Theologie oder der Philologie welche in eines der im §. 1 bezeichneten Aemter berufen und auf Grund anderweitig " nachgewiesener Tüchtigkeit mit Genehs migung -des Berau Schulkoliegiums von der vorgängigen Prüfung* für Mittelshullehrer entbunden worden sind; Geistliche, Lehrer, Kandidaten der Theologie oder der Philologie welche zur Leitung einer Schüle berufen worden sind, dié qt: ringere Ziéle als die Mittelshule verfolgt; aber herkömmlih von einem Reftor geleitet wird, sowie Vorsteher von Privat: s{chulen; welche den Charakter von Volfschulen haben,

§. 3, Die Rektorat8prüfung wird an dem Siße des Provinzial. Schulkollegiums jeder Provinz im Anschlusse an die Prüfung für Lehrer an Mittelschulen von der für diese gebildeten Kommission zweimal im Jahre abgehalten. Die Termine werden durch das Umtsblatt bekannt gémacht.

Ein Kommissarius der Bchörder welhe den Examinanden he- rufen hat, ist befugt, der Prüfung beizuwohnen.

F. 4. Der Meldung zu der Prüfung sind Lebenslauf und Zeug nisse in derselben Weise wie bei der Meldung zu der Prüfung für Mittelschullehrer beizufügen. Ì i

C. 5 Jedér Examinand hat eine wissenschaftlihe Arbeit aus dem Gebiete der Unterrichts- und Erziehungslehre oder aus der Schul-

präxis binnen einer Frist von aht Wochen mit der Versicherung ein- | J

zureichen, daß er keine andern als die von ihm angegebenen Hülfs. mittel benußt habe. e ;

Das Thema wird von dem Provinzial - Schulkollegium dem Kandidaten gegeben. ? :

F. 6: Diejenigen Examinanden, welche die Qualifikation als Lehrer noch nicht gewonnen haben 2 al. 2—3)/, legen eine Lehr probe über ein selbstgewähltes Thema aus dem Gebiete des Unter richtes derjenigen Schule ab, zu deren Leitung sie bérufen sind. Die mündliche Prüfung wird vor der Cn Kommission abgelegt,

Sie verbreitet sich über die Geschichte der Pädagogik, Über das und Unterrichtélehre in ihrem Zusam vorzüglich aber über spezielle Methodil Volks- und Jugéndschriften.

ganze Gebiet der Erziehungs- menhañge mit der Psychologie, übec Schulpraxis, über Lehrmittel, und J Bei denjenigen Examinanden, welche die Prüfung für Lehrer an Mittelschulen nicht gemacht haben, kann die Prüfung \ich au auf die positiven Kenntnisse innerhalb der durch den Lehrplan der Anstalh u deren Leitung Egaminand berufen is bestimuiten Grenzen et fireden; bei Juden jedoch nicht auf die Religion. /

. 7. Auf Grund der bestandenen Prüfung erhält der Examinand ein Den welches seine Befähigung zur Anstellung als Rektor von Mittelschulen oder höheren Töchterschulen, sowie als Vorsteher öffent licher par e E ten ausspricht. Diejenigen , welche nur dit Qualifikation für die Uebernahme eines bestimmten Amtes nachgesuht dies Caen haben , erhalten im Zeugniß die Bescheinigung über

eselbe. i -

. 8. Bis auf weiteres hat jeder Examinand eine Gebühr von vier Thalern vor dem. Eintritte în die Prüfung zu entrichten.

Be:lin, den 15. Oktober 1872. i f.

Der Minister der geistlichen; Unterrichts- und Medizinal- O

alf.

ee

Kunst und TWissenschaft.

Neue Entdeckungen in Rom. Jm Quartier des Cane Militare (im alten Rom: Castrà Fraptoria4, wurde eine Marmor platte von Cm. 58 Länge, 25 Höhe, 10 Dicke gefunden, worau Namen und Tage verzeichnet sind. Es is dies einc Tafel zur Ei {reibung von Soldat n der Prätorianergarde. Die Zusammen seßung der Cohorten, der Tag des Eintritts der Soldaten in de Dienst ihr Geburtsort u. #. w. sind darauf verzeichnet. Die Taf rührt aus der Zeit des Kaisers Commodus her ; als Konsuln U) angegeben Crispinus und Delianu®, Fus8cianus und Silanus, Am Viminal fand man die Spuren ciner uralten Civilisation, die ne weit über die Gründung Roms hinaufreiht. Unker den dort enb deckten Gegenständen isst ein Glasbécher von großer Feinheit; f"

läserner Krug; vieles aus Terra cotta, amuuzend. de i Esquilin und Viminal, fand man einen prachtvollen Mo y von 10 Qu. -M. und außerordentlich {öner Arbeit. Das Stü wur mit großer Sorgfalt weggenommen und in das kapitolinisde A seum’ gebracht. Jm Mittelpunkt der Stadt fand Fürst -Chigi be Bau eines Hauses 9 M. unter dem Niveau der Straße No pflaster. Fürst Barberini fand an der Strafe St. Nicola de 2M tino (im Nordosten) eine alte Grabinschrist. Der Herzog von L hat beim Ausbau seines Palastes am Corso interessante Lun eincn alten Sarkophag mit Basreliefs.

Aufschrift eines zweiten Sarges, der bei der Kirche Gl

Lorenso entdeckt wurde, lautet „Lo GAVDENTIVS V. D. F. 1

L D. ET HONORATA -CONIVX D; P. T. N. SEPT& D. k „Flavius Gaudentius, vir dignus presbyter titulo Laurent) devotus, et honorata conjux. Depositi nonis soptembrs Dieses Grab stammt entschieden aus den ersten Zeiten des Chrisi thums. Auf dem Forum bei der Phokassäule' fand man Bru i stücke cines großen Basreliefs in Marmor, auf beiden Seiten n Bildhauerarbeiten geschmückt. Das Stück diente wahrscheinli

Gallerie für das Publifum, wenn ein Redner-auf dem Forum spr M

Das Stü ist 1,40 M. hoch und 9,70 M. lang. Die Sfulptut

sind sehr interessant, u. A. cine Scene vom Forum darstella!

Redner und Quhörer. Die menschlichen Figuren sind 1 Meter h

dieie fiammt wohl aus Hadrians Zeiten, ist chädigt.

NVerbtehrs- MUnstalteu.

Oie Nr. 131 der Zeitung des Vereins Deuts

Eisenbahn-Verwaltungen hat folgenden Jnhalt: Mittheilut

über Eisenbahnen: Die prozefktirten und! im Bau befindlichen dls bahnen in Elsaß-Lothringen. Eisenbahn von Enghien nach M0

morency 2c.

At 3. November. Die neue Eisenbahnroute Rott dam-Breda-Antwerpen wurde am 1. d. in ihrer ganzen dehnung dem Betriebe eröffnet und an demselben Tage au Eisenbahn zwischen Middelburg und Vlissingen. 9

St. Petersburg, 5. November. Das Telegraphen

artement hat folgende Bekanntmachung erlassen: Währ n Osisibirien durch die Uebershwemmungen des “Amur zerst j Telegraphen - Verbindungen wieder hergestellt wurden, hat 30. September das unterseeishe Kabel, welches Wiadiwost® i Nangasaki verbindet, einé Beschädigung erlitten. Am 1 D war dîte Verbindung auf der sibirischen Linie wieder eröffnet Un" | 1. November auch das Kabel reparirt. Jn Folge dessen können Korrespondenzen ‘aus Europa mit China und Japan auf telrgraphischem Wege wieder ungestört befördert werden. (u

Fine Depesche aus Tunis meldet die Eröffnung der E d bahn von Tunis nach dem Bardo. Der Bey, die Prinze die fremden Konsuln wohnten derselben bei,

Bis auf weiteres kat jeder Examinand eine Geblihr von -

aus der vorrömischen Z0 E

i S . M r pvische E Bei der Basilica di St. Marîía Maggiore h :

cin Mosalt F

aber start "i

über Kuß}

unferatenz edition des Deutschen Reichs - Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin Zieten - Plat Nr. 8.

Handels-Negister. Bekanntmachung.

eut. ist in unsexem Firmenregister die daselbst unter Nr. 70 ein- | H hiesige Firma Pre Weidlich gelöscht und in dasselbe Re- |

getragene

Ger Unter Nr. 336 .die-Firma Julie verw. Dr, Weidlich hier- | isier deren Inhaberin die verwittwete Frau Dr. Beidlich, |

und ‘als ; ; Lilie geborne Thamm, hierselbst D Tragen worden.

Ratibor, den 2. November 187 Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Bekanntmachun

Lehmkuhl, wie am 1. d. M.

ann resp. Hedem Königliches Amtsgericht Bersenbrück.

Handelsregister.

In unser Firmenregister ist zufolge Verfügung vom 29. e. am

tigen Tage eingetragen : ba R 449, Der

alleiniger TJnhaber des daselbs unter der Firma:

__ e-Wilh, Puwelle“/ bestehenden Geschäfts. Bielefeld, den 31. Oktober 1872.

Königliches Kreisgeriht. Abtheilung I.

Auf Anmeldung ist heute in das hiesige Handels- uen Re- : ln wohnende Kaufmann Heinrih Schwamborn, welcher daselbst scine Handels-

gister unter Nr. 2364. eingetragen worden, der in C

niederlassung hat, als Inhaber der Firma: M (Heinr, Schwamborn“‘, Cölu, den 5. November 1872, Der HandelZgerihts-Sekretär Weber.

Auf Anmeldung ist ‘heute in das hiesige Handels- (Firmen-) Re- gister bei Nr. 2197 vermerkt worden, daß die von dem in Cöln wohnenden Kaufmänne Julius Beer für scine Handelsniederlassung daselbst geführte Firma :

/ „Julius Becker“/ rlosdhen if.

Cöln, den 5. November 1872. Der V S Stade eber.

Unter Nr. 3156 des Firmenregisters wurde heute eingetragen die Firma Victor Frauk, welche in Aachen ihre Niederlassung hat und deren Jnhaber der daselbst wohnende Kaufmann Victor Franck ist.

Aachen, den 2, November 1872,

Königliches Handel8gericht8-Sekretariat.

Unter Nr. 1067 des Gesellschaftsregisters wurde heute eingetragen die Handelsgesellschaft unter der Firma S. Lamberts & Cie,, welche zu Stolberger Station ihren Siy und am 1. d. M. begonnen hat, Dieselbe kann nur von ihrem Theilhaber Stephan Lamberts, Kaufmann zu Stolberger Station, vertreten werden, während die beiden andern Theilhaber, Eduard Malfaison und Franz Verschaer, Kaufleute in Antwerpen, von dicser Befugniß ausgeschlossen sind.

Aachen, den 4. November 1872,

Königliches Handel8gerichts-Sekretariat.

Unter Nr. 1068 des Gesellschaftsregisters wurde beute eingetragen die HandelL2gesellschaft unter der Firma Fick & Marbaîse, welche in Aachen ihren Siß am 1. Juli 1872 begonnen hat, und von jedem ihrer beiden Theilhaber, August Fick und Emil Marbaise, Maschinen- bauer in Aachen, vertreten werden kann.

Aachen, den 4. November 1872,

Königliches Handel83geriht8-Sekretariat.

HandelSregister des Königlichen Kreisgerichts i _zu Duisburg.

n unser Firmenregister i| unter Nr. 479 die Firma Wittwe Christian Graffmaun zu Meiderich und als deren Jnhaberin die Wittwe Kaufmann Christèan Graffmann, Margaretha geb. Rüpling; zu Meiderich am 5. November 1872 eingetragen.

Die unter Nr. 371 des Firmenregisters eingetragene Firma Christian Graffmann zu. Meiderich (Firmen - Jnhaber: der naue Rau Graffmann zu Meiderich) ift gelöscht am 5. No-

er 1872.

„_ Die Wittwe Kaufmann Christian Graffmann zu Meiderich hat für ihre zu Meiderich bestehende, unter der Nr. 479 des Firmenregisters mit der Firma Wittwe Christian Graffmann eingetragene Handels- niederlassung das Fräulein Gertrud Borgs zu Mesderih als Pro- furistin bestellt, was am 5. November 1872 unter Nr. 162 des Pro-

kurenregisters vermerkt ist.

Gemäß Anmeldung der Bétheiligten ist die Handel3gesellshaft zwischen den Kaufleuten Heinrih Anton Horn, Sincia D Ra Gottfried Heinrih Theodor Stöker, alle in Gladbach wohnend, unter der Firma Gebrüder Horn daselbst in Folge des am 23. Dezember 1870 erfolgten Ablebens des Erstgenannten aufgel s} worden und das3 gemeinschaftlih gewesene Handel8geschäft mit Ufktiven und Passiven und unter der Berechtigun zur FSeufvruna der Firma auf den ge- nannten Kaufmann Gottfried Heinrich Theodor Stöcker und den Kaufmann Heinrich Horn in Gladbach; Sohn des verstorbenen Hein- rich Anton Horn, übergegangen, und führen dieselben das Geschäft unter der Firma Gebrüder Horn in Gladbach fort.

N Demgemäß is heute bei Nr. 163 des Handels- (Gesellschafts-) Mes d ana der S GesellsWaft vermerkt und esellshaft sub num. 629 dase eingetragen worden.

Gladbach, am 3. Juli 1572. O

Der Handelsgerichts-Sekretär, Kanzlei-Rath Kre iß.

In das Handels- (Gesellschafts-) Register des hiesigen Königl andelsgerichts ist heute eingetragen worden M 630: Die andelsgeselUlschaft Unter der Firma Wolf & Ackers in-Süchteln.

Frbaster sind die daselb| wohnenden Kaufleute Und Fabrikinhaber ranz Wolff ünd Johann Winand Ackers. Die Gesellschaft hat be- gonnen am 1. Jul dieses Jahres,

Gladbach; am 3. Juïi 1872.

Der Handelsgerichts-Sekretär. Kanzlei-Rath Kreiß.

Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

MSA Beschlu. A 7 F durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom 18. April is . Mai 1872- über das Vermögen des Gastwirths Gottlob Me Ra rassyeie ene Konkurs im abge- ist durch rechtskräftig bestätigten . Jüterbog, dea 6, November 1872. L Os Königliches Kreisgericht. Abtheilung T.

[3254] K onkurseröffn ung.

Ege A Vermögen des Kaufmanns Theodor Thien zu

7. November 1872, Nachmittags 1 U der kaufmännisa Se ag hr,

)e Konkurs eröffnet und der Tag der Z Ï enslellung auf den 1. November 1872 festgeseht. BANtengs

nung aus dem Handelsregister des Anits- erihts Bersenbrück. Jn der Eintragung vom ‘1. d. M. heißt je Firma und der Firmeninhaber niht Lchmkuhl et Hedemann resp.

veröffentlicht ist, sondern Lehmkuhsle et Lehmkuhle. Quakenbrü&ck, den 4, November 1872.

aufmann Wilhelm Purvelle zu Gütersloh is

Deffentlicher Anzeiger.

| Die «Gläubiger des Gemeinschuldners | dem auf den 24. November 1872, Vormittags 211 Uhr,

| Herrn Kreisrichter Wiesner,

| stellung eines anderen einsiweiligen Verwalters abzugeb | Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas In Geld, Papieren | s anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche hm etwas verschulden ; wird aufgegeben , nichts an denselben zu verabfolgen odèr zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstände _ bis zum 15; Dezember 1872 einschließli, dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmásse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben sleihberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in hrem Besi befindlichen Sen nur Anzeige zu machen. ugleich tverden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche L vraREis A Len Deny M etri ihre / mögen bereits r ängig sei i i der Da verlangien ft drrecit echtshängig sein oder niht, mit _bi2? zum 15. Dezember 1872 eins{chlicßli bei uns \{chriftlich oder zu Protokoll Gunz i A zur Us s ga Sg der gedachten Frist angemeldeten

e na i iti Meceringe Ghersonato esinden zur Bestellung des definitiven am 28, Dezentber #872, Vormittags 140 in unserm Gerichtslokal, Terminszimmer N. 2 vor beur genannte a r U Fi e zu erscheinen. eine Anmeldung \{riftlich einreicht i - e r ares Un ci ate M08 (Ma Stiieift de

eder aubiger, welcher nicht in unserem i i wohnt, muß bei der Anmeldung seiner S É e hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus- wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten an eigen E e has an Sas fehlt, werden die echts-

ulze un ergmann Uu i waltern vorgeschlagen. Ô N E S Spändau, den 7. November -1872,

Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.

Der Kommissar des Konkurses.

[1479] Aufgebot.

Bei dem unterzeichneten Gericht is die öffentliche : s È i as B 19. Apel 1871 A Sie vero atmannes Friedrich Ferdinand v. Goerne, de 200 A beträgt, getro d. L A te von dem Genanuten etwa zurückgelassenen unb Erben und deren Erbnehmer werden hierdurch v uns oder in unserer Registratur und spätestens in dem auf dent 19, März 18783, Vormittags A1 Uhr, vor dem e Kreisgerihts8-Rath Bertram an hiesiger Gerichtsstelle; Zimmer Nr. 10 angeseßten Termine zu melden und weitere Anwei- sung zu erwárten, widrigenfalls der Nachlaß den anderweit ih mel- denden rechtmäßigen Erben resp. dem Königlichen Fiskus zur freien Disposition verabfolgt wird, die nah erfglgter Präklusion \sich etwa erst meldenden näheren oder gleichnahen Erben aber alle Hand- lungen und Dispositionen der von dem abzufassenden Präklufion: urtel anerkannten Erben anzuerkennen und zu übernehmen \{uldig, von leßteren weder gung nohch Ersay der gehobenen E ugen t E Erbe E sih lediglich mit dem, was d 0 n der Erbschaft vorhande Ä i - bunden fein werden. j E 1e Halle, den 29. April 1872. Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

[578] Bekanntmachung. My ist eanrnat ar Si Y E en am 16, August 1832 in Nimpts{, preußisch Schlesien é renen, gn e Ms s Amerika aubgewanderten Und l len 9 cnen Kandidäten dek Medizin Gu r í j Herrmann, und ècdiz siav Albert Louis en am 14. März 1821 zu Orzupowiß, preußisch Schl 4 borenen, im Jahre 1848 näch Amerika aus ebn cu át: ___ dem verschollenen Tischler Joseph Frank für i eren: \ n Folge dessen werden die Genannten, sowie der Erben und Erbnehmer aufgefordert; sich in L am dr es Í 11. März 1873, Vormtttägs 11 Uhk) in unserem Gerichtslokale anstehenden Termine, oder vor demselben \chriftlich oder persönlich in unserem Prozeßbureau zu melden widrigenfalls Louis Herrmann und Joseph Frank für todt erklärt e Let den sich legitimirenden Erben: ausgchändigt wer- en wird. Nybuik, den 17. Februäx 1872. Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

{32441 Deffentliche Ladung behuf Todeserklärung. Friedrich Ludwig Werner Nitter aus Zellerfeld, Sohn der ver-

storbenen Eheleute, Maurermeister Johann Heinrich Wilhelm Ritter | und Marie Catharine Gertrud, geb. Brandes, zu Zellerfeld, geboren daselbst am 10. Juli 1837, if îm Jahre 1853 ausgewandert und nach eidlicher Versicherung seines Bruders, des jezigen Maschinensteigers Wilhelm Ritter zu Bebra, scit 10 Jahren von dessen Dasein keine Ans Rega en, G e zur Intestat-Erbfolge in das

ermögen des Verscholleiien, a er vorertwä i i find nitht befannt. / / vähnte Wilhelm Ritter [uf Antrag de gedachten - Wilhelm Ritter wird der Friedri Ludwig Werner Ritter hierinit aufgefordert, spätestens in 0

Freitag, den 42, Dezember 18783,

im biefigen Geriguetotile Men L im hiesigen Gerichtslokale angeseßten Termine zu erschei faere Bens vos fine Dasein zu een widrigenfalls derselbe für odt erklärt und scin Vermögen dem Maschi i über- wofsen Een (E : Ÿ shinensteiger Ritter über

ie Todéserklärung wird nux durch Ans i idht8- tafel bekannt gemacht werden. E Ae Gerigie Zellerfeld, den 3. November 1872.

Königlich Preußisches Amt8zericht Il.

[3011] | * In folgenden Auseinanderseßuugs\achen : , A. im Negierungsbezirk Stettin: 1) E Sreifenbauaen amis b blösung der Torfberechtigung der bäuerlichen Wi Schule vom Fundo des Gutes Ganzken-Ptlbbemoo e I 2) E Greifen agquer Freies d sung der dem parzellirten Bauerhofe Nr. zustehenden Stadtfuhrholzrente; E " J pdl Quo 3) im Naugarder Kreise: Ablösung der vom Gute Langkafel der Pfarre daselbst den Holzfuhren ; 4) u E ee rere! a) Ablösung dex den Wirthen zu Alt-Rothemühl im tg- lichen Forstrevier Rothemühl zustehenden “Breibeher Bie ¡ b) vie icin E zu Eggesin im Königlichen Forst- ehenden NRaffs L Gegen Candaon nbung; ff Und * Leseholzberechtigung i _ B. im Negierungsbezirk Cöslin: e Fürsteuthumer Kreise: Per Sa a ösung der Weide-, Holz- und [t Schmiede 3 Crampée vóm dortigen Sago gena »er

zu leisten-

werdcn aufgefordert in

in unserm Gerichtslofal, Terminszimmer Nr. 27, vor dem Kommissar;

richte] anberaumten Termin ihre ä und Vorschläge über die SClbeyatinas dieses Médwvalters Mee Fe l

nserate nimmt an die autorisirte Annoncen-Expedition ‘von

Rudolf Moffffe in Serlin, Leipzig, Bais Frank-

furt a. M., Sreslau, Halle, Prag, Wien, München, ürnberg, Straßburg, Sürich und Stuttgart.

2) im Neustettiner Kreise: Theilung des Lubow-Sees ; 3) s Sch Gu Mare A Bali è | ösung der von den Ortschaften Zizow; Sackshöhe, Palzwi Köpniß und Kopahn an die Pfarre und Küsierei Is Aa t entrichtenden Abgaben ; 4) im Stolper Kreise: j Gemeinheitstheilung der Stadtfeldmark Stolp; werden alle unbekannte Wiedérkaufsberecchtiäte; Anwärter“ Und ‘zux Mitnußung bercchtigte unmittelbare Theilnehmer, welche“ dabei ein Interesse zu haben vermeinen, hiérmit aufgéfordert; si{* in dem am 2. Dezember d. F.,, Vormittags a Uhr, vor dem Herra M egerungs: und- Landes Oekononie - Rath Alter in unserem Geschäftslokale hierselbst anstehenden Termine zu melden Und ihre Erklärung darüber abzugeben, ob sie bei Vorlegung des Aus- einandersebung8planes resp. des Rezesses zugezogen sein wollen, widri- nes sie die betreffende Au8eînandérseßung, selbst im Falle einer erleßung, gegen si gelten la}sên müssen und mit keinen Einwen- dungen dagegen weiter gehört wérden können. geste gu Las wird bekannt geniä{ht, daß-an Ablösungskapitalien fest-

I. in Sachen, betreffend die Ablösung der den bäuerlichen Wirthen zu Oro A Dee bee n die Aufgabe der ihnen r giichen Mühlenbecker Forst zugestandenen Holzbereth- t ay S del Be d Leg S ür die Besißerin des Baucrhofes Bienow Hypotheken-Nr. 15, ie Wittwe Neßpel, Louise, geb. Lange = E i ' 2) für den Besißer des Bäuerhofes Bienow Hypothefken-Nx. 17, Christian Grid Zehn = 623 Thlr. 10 Sgr. 3) für die Be Cin des Hofes Bienow Hypotheken-Nr. 16, die verehelichte Eduard Dehn =.623 Thlr. 10 Sgr. 4) für den Besißer des Kossäthenhofes Bienow Hypotheken- Nr. 26, Christian Neßel = 311 Thlr. 20 Sdr. ;

. in Sachen, betreffend die Ablösung der Bäuholzrenten der Ko- lonien zu Brenkenhofswalde; Greifenhägeter Kreises :

1) für Julius Hamann als Besißer der Kolonie Brenkenhofs- waldé Ae Riebe Qu 2 =- 199 Thlr. 10 Sâr/

2) für August Riebe Eheleute; Besißer der Kolonie Brenkenhofs-

Walde Hypotheken-Nr. 19 = 168 Thlr. 6 Sgr. 8 Pf,

3) für Karl Friedri Heß , Besißer der Kolonie Brenkenhofs-

_ Walde Nr. 28 = 379" Thlr. 10° Skr.

. in Sachen, betreffend die Ablösung der Bauühöolzrenten der Ko- lonien zu Morißfelde, Pu ey Kreises:

1) für Karl Friedrich Maaß, Besißer der Kolonie Mörißfelde Nr. 21 = 953 Thlr. 5 Sgr.

2) für Johann Ottomar Waldmann, Besißer der Kolonie Mo- rihfelde Nr. 22 = 615 Thlr. 3 Sgr. 4 Pf,

3) für Karl Friedrich Wilhelm Schulz, Besißer der Kölonie

__ Morißfelde Nr. 24 = 618 Thlr. 18 Sgr. 4 Pf;

- in Sachen, betreffend die Ablösung der Räff- und Léseholz- Berechtigung der Kolonisten zu Zedlißfelde, Randower Kreiscs, im Königlichen Falkenwalder Forstrevier: ; 1) für den Besißer des Grundstlicks Zedlißfelde Nr. 1 = 150 Thlr. 2) für den Besißer des Grundstücks Zedlibfelde Nr. 13 = 75 Thlr. ;

V, für den Befißer des Gutes Coertin / Fürstenthumer Kreises, gs f Set) cin Grundsteuer - Entschädigungs - Kapital von 1 für den Besißer des Viertelbauerhofes Y ol. VII. Fol. 251 Nr. 17 ju Mellin, Stolper Kreises hann Dumroese für Ab- 180 gte Weideberechtigung in der Königlichen Forst =:- .. und werden nachfolgende , auf vorstehend bezeichneten berechtigten Sl eingetragene Gläubiger , resp. deren Erben und Recht8nach- f ad I. 1) die auf dem Bauerhofe Bicnow “Nr. 15 Rubr. Ul, Nr. & mit einer Forderung von 400 Thlr. eingetragene Wittwe

VI.

des Friedrich Nebel, Anna Regine, geb. Schul Ad L: 2) der auf dem Bauerhofe Bienow Ne 17 R Nr. 20 Bl N Altentheile eingetragene Christian Friedrich ela

un der auf demselben Hofe Rubr. Ul. Nr. 3 mit einer Forderung von 1650 Thlr. cingetragene emeriti Tre» diger August Bahr, is R die auf dem Hofe Bienow Nr.“ 16 Rvbx. 11, Nr. 13 mit einer Forderung von 2500 Thlr. eingétragene Wittwe Krüger, Sophie geb. Wolff, ad I. 4) die auf dem Kossäthenhofe Bienoro Nr. 26 Rubr. 111. Nr. 3 ex deer. vom 28. September 1871 und resp. 23. Mai 1853 mit einer Forderung von 100 Thlr. ein- getragenen Zol Danx) Eichhorstschen Minorennen

un

die auf demselben Hofe Rubr. IL Nr. 7 mit einer Horderung von 250 Thlr. tingetragenen Regine Nezel ;

1) der auf der Kolonie Nr. 2 zu Brenkenhofswalde Röbr. IIL Nr. 9 und 10 mit resp, 800 Thlr. „und 200 Thlr. ein- getragene Nentier David Riebe aus Stargard;

2) derseblte wegen dex für 8, auf der A inie Brenkenhofs- zalde Nr..19 Rubr. 111. Nr, 83 eingetragene

2 von 250 Tui E getragenen Forderung er auf der Kolonie Brenkenhof8walde Nr. 28 Rubr. Nr. 2 mit einem Vatererbe von 225 Thlr. Iltragene Daniel Fricdrich" Heß aus Brénkenhofswalde ;

- 1) der auf der Kolonie Nx. 21 zu Morißfelde Rubr. Tf Nr. 4_ mit einem Altentheil und Rubr. Nr. 1 mit einer Forderung von 275 Thlr. eingetragene Christian Friédrich Maaß und dessen Ehefrau Hanne Sopdie, ge- borne Krämer;

¿ 2) reis auf der Noten E daselbst Rubr [1]. Nr. 3

einer Forderung von Thlr. ein Gottfried Gehrih; g h getragene Altsißver

- 3) die auf der Kolonie Morißfelde Nr. 24 Robr. Il. Nr. 4 de Buen Ren a adt von 25 Thlr. 5 Sgr, eingetragenen nder des verstorbenen Koloni Christian Fricedrich Schulz N E

a) Dorothee Sophie,

B Anna Louise;

c) Caroline ch

adi: I: Di

| Geschwister SchUlz,

und Me T Ataiibeil E E. I. Nr. 5h mit, einem entheile eingetragene Kolonisteisohn Y Albert Schulz; stenfohn Franz . 1) der auf der Stelle Zedlibfelde Nr. 1 Rubr. Ul Nr. 8 Dei Forderung von 200 Thlr. eingetragene Robert iedrich; . 2. der auf der Stelle Zeblißfélde Nr. 13Rubr. 111. Nr. 5 mit einer Forderung von 300Thlr. nebs Zinsen, 2 Thlr. U I oon di Toviston und zu erstat. er zeßtosten eingetragene i aus Stet s h s \chlermeister Wittkopf e auf dem Gute Coerlin Rubr. I[T Nr. 21 mit ein QordexaR J Matin Kl E eingetragene verwittwete î Justiz. uge, Jo i Charlottenburg; ger Johanne, geborne Fischer, zu d Ber elftenin Rader, In g 8 i ital von 50 Thlr. eingetr i des Kastrirers Haa Bertine, geb. Ds O

ad“ V.

ad YI,

hiermit aufgefordert, sich binnen 6 Wochen und spätestens in obigem fic gemás §8 ihren eventuellen Ansprüchen zu A irn widrigenfalls

thres Ptandrechts an den ob i itali « tufig Aa, ch oben bezeichneten Abfindungskapitalien ver

§. 460 Sseq. Titel 20 Theil 1. Allgemeinen Landrechts

Zum einstweiligen Verwalter der Masse is der K l l reis8gerichts- Sekretär Eisermänn, zu Cremmen wohnhaft, bestellt. Es

b) Hütungsablösung des Gutes Mok 1 Schübben s g oder in den Baronenfichten

Stargard, den 7. Oktober 1872, Königliche General-Kommission für Pommern.