1872 / 268 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 12 Nov 1872 18:00:01 GMT) scan diff

E des Deuts Lion e: i De entli er Ny e er Rudolf Mose in Gerlin, Le e Tite Ra 3 w é i t É DA) E í [ a d E i 2 Verlin, Zieten Plah Me, g fe lich _EUNZEIFEL. (rei e orerion, Ste Pro, Wien, ftizan, zum Deutschen Reichs- Anzeiger und Königlich Preußischen Staats - Anzeiger.

Steebriefe und Untersuchungs - Sachen. raths oder dessen Stellvertreter zu unterzeichnen sind. §. 3 (3254] Konkurseröffnung. : E Dienstag, den 12, November L 1872.

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u. §. 5) Die Gesellschaft erklärt sich und zeihnet unter der Firma Ueber das Vermögen tes Kaufmanns Theodor Thien p

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acgenannte von uns wegen Entziehung vom Militärdienste dur mindestens zwei Vorstands - Mitglieder oder ein Vor- | Cremmen ist resp. Militär-Ungehorsam in den Anklagestand verseßte Personen, als stands-Mitglied und einen Prokuristen. C. 15. Ï am 7. November 1872, Nachmittags 1 Ubr Kriegs-Mini ; oder im Dienstrang Höheren aber mit Arrest; oder mit Gefängni ängniß oder Festungshaft bis zu i Ä

) SAPatedler Johann Wilhelm Eduard Knörnfchild von 6) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei vom Aufsichts- | der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag Vie Zahlungs g Se, oder Festungshaft bis zu fünf Jahren bestraft. S Ren eis die Plürdeeatq Lese 4 Ie n, werte Sib

Po 90, Christian. Karl Schneider von Göriß und | rathe ernannten Mitgliedern, welche entweder angestellte | einstellung auf den 1. November 1872 festgeseßt. Krieg8artikel und Disziplinar-Strafordnung für das rt. 18. Ungehorsam gegen einen Dienstbefehl, sowie Belügen Art. 34. Wer im Felde als Nahzügler Bedrückungen gegen die

5 Weber Johann Christian Pr eh ald, een, Gal ann | Direktoren oder für die Daver ihres Vorstandsamtes aus Zum einstiveiligen Verwalter der Masse ist der Kreisgeri, Heer. des Vorgeseßten auf SCEDN in dienstlihen Angelegenheiten wird Landesbewohner begeht, wird wegen Marodirens mit Gefängniß von

3 Pisuhmaächer Johann Friedr - gen. F dem Aufsichtsrathe ausscheidende Mitglieder des Leßteren sind. | Sekretär Eisermann, zu Cremmen wohnhaft, bestellt. Allerhöchste Verordnung über die Einführung neuer | Mik Arrest bestraft. Wird dur den Ungehorsam ein erheblicher | sech8 Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, nach Umständen unter von Venzka; 7) Es find zu Vorstandé-Mitgliedern und zwar als angestellte | Die Gläubiger des Gemeinschuldncrs werden aufgefordert, , F 2 Kriegsartikel für das Heer vom 31. Oktober d. J Natheil verursacht, so tritt strenger Arrest nit unter vierzehn | gleichzeitiger Versebung in dîe zweite Klasse des Soldatenstandes.

s Tagen, oder Gefängniß oder Festungshaft bis zu zehn Jahren, im an s{wereren Fällen tritt Zuchthausstrafe bis zu zehn Jahren ein.

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r Free AIS Inn Nas E, derzeitigen Aufenthaltsortes hier- Direktoren: dem auf L rena A e L J dri urch sffentlih geladen, in dem cu E) der TIngenicur und Fabrikbesißer Richard Niedel und | den #4, November 1822, Vormittaas 4 Uhr Die beifolgenden, von der hierzu von ir berufenen TJmmediat- | Felde von einem Jahre bis zu lebenslängliher Dauer ein. rt. 35. Wer : i ¡dri i 3 Donnerstag, den 22. Februar 1878, dér J , g V, Kommission entworfenen, neuen Kriegsartikel* für das Heer habe Tch Art. 19. Wer den Gehorsam ausdrücklich verweigert, oder seinen | einem auf dem Kampsulad Cbliebener Antebörige der bete d

rmitt. 9 Uhr, | sowie als Deligirte des Aufsichtsrafhs : He isrichter Wies : T i : „S S Ht Í | : Us . derrn Kreisrichter Wiesner, anberaumten Termin ihre Erkläru : Sijungen des Krelbgeridis dier bestimmten Saale persbnld e der Diteftor Georg Heinri® Walier 800. find Borscläge fiber die Beidebaltung dieses Verwalters oder die & F sordetliden Anordnungen zu tren, eng d sich G B u en des obenerwähnten Vergehens erho- | der Rechtsanwalt Ludwig Herzfeld, stellung cines andexen einstweiligen Verwalters abzugeben. Zuglei) bestimme Jchy daß diese Kriegsartikel : ¡de E i bonn Errweiäticha aben Oi Fürstl Siaats. | sämmtlich zu Halle a. S. gewählt und befindet \ch das Allen, welehe von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papiet 1 fanntinacung Und. demnä auliátrli 2 ( 0 j l rivaltscdaft C e D e des Fürstl Vandraths - Amis Ebers | Wahlprotokoll vom 18. Oktober 1872 in beglaubigter Ab- oder anderen Sachen in Besiy oder Gewahrsam haben, oder wel, W ihrer Be aa En E teriben Soi ; hrlih gi pt / une wird mit strengem Arrest nicht unter vierzehn Tagen, oder mit Ge- | Zuchthaus bis zu zehn Jahren bestraft. dorf und son ige Urkunden als Beweismittel angegeben sind, zu ver- | schrift in dem oben gedachten Beilagebance ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nihts an denselben e E va Und deuilid E clese A s aeIEnna ® | fängniß oder Feftungshaft bis zu drei Jahren bestraft. Jst eine solche Art. 36. Der Soldat darf seine Waffe nur in Erfüllung seines Antieei nalend bei ihrem Nichters Nb iireat Ancîla É n E | r L zufolge Verfügung vom 30. Oktober’ 1872 am fol- | verabfolgen e zu en NMeDr as R Gegenstä ne E Sen Sorte Ap E E ne 4 R Cung Hor ene A egangen n E in E Scene R oder in Fen rigee Selbstvertheidigung gebrauhen. Wer i i i i | : | is zum 15. Dezember 1872 einschließlich : i 1 nter zehn Jahren bis zu lebenelängliher Dauer oder | rechtswidrig von seiner Waffe ebrau i à haben; daß die Sauptverhandlung auch in ihrer Abwesenheit gehalten | 2 | dem Gerichte bee Aen S der Masse Enel: zu mal ihrer Muttersprache vorzulesen Und zu diesem Zweck die nöthigen odesstrafe ein. atbenen v redwidrigen e affengebemus Cf eimen Unntess

d eine endliche Entscheidung ertheilt werden wird. : | 1 O E E ; : : O ; ; : : / 7 U [ d Vo1 und e che scheidung ertheilt werden wird Handelsregister. | und Alles mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte ebendahin ju i O Sire 8 bee Md anat A Sat Art. 20. Wer es unternimmt, einen Vorgeseßten mittelst | behaltlih der etwa eseblih verwirkten höheren Strafe mit Gefängniß

Schleiz, den 29. Oktober 1872. | Königliches Kreisgericht zu Halle a. S F Ron Le E : n j : j " s 7 BURE S erSgerid + S+ | s)se abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit dense / Gewalt oder Drohung an der Ausführung eines Dienstbefehls zu | oder Festungshaft bis zu einem Jahre bestra t. Fürstl. Reuß-Pl. Kreisgericht. Die Seitens der Handelsgesellschaf / : : | gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von ns i Berlin, den 31. Oktober 1872, Wilbel hindern oder zur Vornahme oder Unterlassung einer Diensthandlung t 37 Dée Soldat soll Tine Waffen und Montirungsstücke Hertwig. Gebrüder Löwendahl zu Eöln mit der gleihfirmirten | ihrem Besiß befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. : helm. zu nöthigen, wird wegen E Gefängniß oder Festungs- | in gutem Stande erhalten und zur Erlangung der Kriegstüchtigkeit Bweig-Niederlassung zu Halle _a. S, | Zugleich werden alle diejenigen, welche an die E Ansprü : Graf v. Roon. haft von sech8 Monaten bis zu zehn Jahren; im Felde mit Gefäng- Uunausgeseßt sich bemühen, den Gebrau der Waffen ganz und voll- | als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufge ordert, ih) E An den Kriegs-Minister. niß nicht unter zwei Jahren bestraft. Dieselbe Strafe tritt ein, wenn ständig kennen zu lernen. die Handlung gegen die zur Unterstühung des Vorgeseßten befehligten Art. 38. Wer seine Waffen oder Montirungsstücke oder einen

audels: egier. | i Max Rothschild & Paul Kuhl ; » Ansprüe, dieselben mögen bereits rehtshängig sein oder nit ' ; z ä S Megifst ertbeilte, unter Nr. 106 des hiesigen Prokurenregisters eingetragene | den dal detlanaten Vorrecht O §4 mi b, Kriegs8artifel für das Heer. oder zugezogenen Mannschaften begangen wird. anderen Dienstgegenstand vorsäßlih beschädigt, zerstört oder preiSgiebt

Für das Geschäftsjahr vom 1. Dezember 1872 bis Kollektivprokura is erloschen und gelöscht zufolge Verfügung vom | bié zum 15. Dezember 1872 einschließlich j Art. 1. Der Soldat muß stets der ernstkn Pflichten seines Be- Art, 21. Wer sich einem Vorgeseßten thätlich widerseßt oder | wird mit Arrest oder mit Gefängniß oder Festungshaft bis Ende November 1873 sind: l. zur Bearbeitung der auf die Füh- | 2, November 1872 am selbigen Tage. e __,_| bei uns schriftlich be zu Prótofoll anzumelden und demnächst zu rufs eingedenk und dieselben gewissenhaft zu erfüllen eifrig bemüht sein. | einen thätlichen Angriff gegen ihn unternimmt, wird mit Gefängniß | Jahren bestraft, in enera len unter lige Versebuna rung des Handels- und Genossenschaftsregisters si beziehenden Ge- | _ Dagegen ist im gedachten Prokurenregister untcr Nr. 115 die | Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten FFrift angemteldetey Art. 2. Die unverbrüchliche Wahrung der im Fahnenecide ge- oder Festungshaft nicht unter drei Jahren , in \{wereren Tällen aber | in die zweite Klasse des Soldatenstandes. [es te: 1) als Richter: der Kreisgericht8-Yath Gomille Uno M | Seitens der vorgedachten, sub Nr. 2 8 des hiesigen Gescllschasts- Forderungen sowie nah Befinden zur Bestellung des definitiven lobten Treue ist die erste Pflicht des Soldaten, Nächstdem er ordert | mit Gefängniß oder Festungshaft oder Zuchthaus nicht unter fünf Art, 39. Wer durch unvorsichtige Behandlung von Waffen oder effsen Vertretung der Kreisgerichts-Rath Giersberg, 2) als registers eingetragencn Handelsgesellschaft ; ; __| Verwaltungspersonals der Beruf des Soldaten : Kriegsfertigkeit, Muth bei allen Dienst- | Jahren bestraft. Ist die Thâtlichkeit im Felde verübt und zwar wäh- | Munition einen Menschen förperlih verlegt, wird mit Arrest , oder Sekret ät: der Kanzlei-Direktor Behuneck und in dessen Vertretung Gebrüder Löwendahl zu Cöln mit einer gleihfirmirten Zweig- | ant 29, Dezember 1872, Vormittags 10 Uhr, F obliegenheiten und Tapferkeit im Kriege, Gehorsam gegen den Vor- | rend des Dienstes, so tritt Todesstrafe, wenn sie außer Dienst verübt | mit Gefängniß oder Festungshaft bis zu drei Jahren, und wenn der

der Bureau-Assistent Knetsch bestellt, und 11. zur Veröffentlichung | Niederlassung zu Halle a. S. | in unserm Gcrichtslofal, Terminszimmer Nr. 27, vor dem genannten W geseßten As rgl Un amer dem Dienste, gutes und Wi Ry e Festungshaft nicht unter zehn Jahren bis zu So Cf f wor s is mit Gefängniß oder ; i er e s ebenslängliher Dauer ein. ejstungsha zu fünf Jahren bestraft. /

e der Eintragungen in die gedachten Register der Deutsche Neichs- | dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Wiesner, zu erscheinen rehtliches und Preußische Staats - Anzeiger, die Schlesische Zeitung | Ae Max Rothschild zu Halle a. S. | Wer feine Anmeldung schriftlich einreicht, hat cine Abschrift der, y Art. 3. Wer in der Absicht, den Feind zu begünstigen, oder die Auch is jeder Vorgeseßte berehtigt, um einen thätlichen Angriff Art. 40: Der Soldat hat mit Rüsicht auf seine besonderen und die Breslauer Zeitung bestimmt ivorden. i: | ertheilte Profura zufolge der Verfügung vom 2. November 1872 am | selben und ihrer Anlagen beizufügen, deutschen oder verbündeten Truppen zu schädigen, sich mit dem Feinde | des Untergebenen abzuwehren, oder um seinen Befehlen in äußerster | Standespflichten über Dienstangele enheiten die nöthige Vershwiegen-

Breslan, den 5. November 1872, Königliches Kreisgericht. | selbigen Tage cingetragen. O : Jeder Gläubiger, welcher nit in unserem Gerichtsbezir W in Verbindung sept, oder wer in solcher Absicht durch sonstige Hand- | Noth oder dringendster Gefahr Gehorsam zu verschaffen, die Waffe gegen | heit zu beobachten. Bei allen dien lihen Meldungen und Aussagen

f A i S | | wohnt, muß bei der Anmeldung seiner Forderung cinen am lungen oder Unterlassungen die deutschen oder verbündeten Truppen | den Untergebenen zu gebrauchen. i soll er sich der strengsten Wahrheit befleißigen.

Die auf Führung des Genossenschaftsregisters fich beziehenden | i Bekanntmachu "n g- : bicfigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus, in Gefahr, Unsicherheit oder Nachtheil bringt, bricht die eidlih gelobte Ar t. 22, Glaubt der Soldat wegen nicht rihtigen Empfanges Wer absihtlich Rapporte, dienstliche Meldungen oder dienstliche Geschäfte werden fr die Dauer des Geschäftsjahres 1873 bei dem In unser Genossenschaftöregister j woselbst Unter Nr. 2 die Ge- | wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen, Treue und macht sich des Krieg8verraths L E dessen, was ihm gebührt wegen unwürdiger Behandlung oder aus | Berichte unrichtig abstattet, oder solche wissentlich weiterbefördert; unterzeichneten Gericht von dem“ Stadtrihter_D r. George und nossenstaft: Ñ ; é | Denijcnigeny welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts Der Verräther wird mit den s{chwersten Freiheits- und Ehren- | einem anderen Grunde zu einer Beschwerde Veranlassung zu haben, | wird mit Gefängniß nicht unter sech8s Monaten bis zu drei Jahren in Verhinderungsfällen von - dem Stadtgerichts - Rath von „Vorschuß - Verein zu Zeis, eingetragene Genossenschaft“ | anwalte Schulte und Bergmann und der Justizrath Jahn zu Sah strafen oder mit dem Tode bestraft, so ift er denno verbunden seine Dienstobliegenheiten unweigerlih | und mit Verseßung in die zweite Klasse des Soldatenstandes bestraft. Bergen unter Mitwirkung des Stadtgericht8-Sekretairs vermerkt steht, ist zufolge Verfügung vom heutigen Tage Coloane 4 | waltern vorgeschlagen. Gleiche Strafen treffen, wenn das Verbrechen oder ein strafbarer | zu erfüllen, und darf weder e Kameraden auffordern, gemeinschaft- Auch dann, wenn eine solche Handlung aus Fahrlässigkeit be: John bearbeitet. Die Eintragungen in das gedachte Register werden | Folgend s eingetragen worden: | Spandau, den 7. November 1872. Versuch desselben begangen worden, Denjenigen, der ein zu seiner | lich mit ihm Beschwerde zu ühren, noch sonst Mißmuth unter ihnen gangen wird, tritt Strafe ein. durch den Deutschen Neichs- und Königlich Preußischen | An Stelle des mit dem Tode abgegangenen Dr. med, Beckmann | Königliches Kreisgericht. Abtbeilung 1. Kenntniß gelangtes verrätherisches Vorhaben nicht alsbald seinem | zu erregen oder sie aufzuwiegeln suchen. Auch darf der Soldat nicht Art. 41. Der Soldat darf niemals, sei es durch Aussicht auf Staats - Anzeiger, sowie die Breslauer, die Schlesische und die | ist derx S@hlossermeister Gustav Söllner zu Zeiß zum Vorstands- | Der Kommissar des Konkurses. Ÿ Vorgeseßten anzeigt. | E während des Dienstes, sondern erst nach dessen Beendigung seine Be- äußere Vortheile oder dur irgend einen anderen Grund, bei Aus- Breslauer Morgenzeitung bekannt gemacht werden j | fitglicd gewählt L E | A Art. 4. Dem Soldaten soll seine Fahne heilig sein. {werde anbringen. Dagegen kann er aber \ih E halten, daß | rihtung des Dienstes sich zu Pflichtwidrigkeiten verleiten lassen. Wer

Breslau, den 7. November 1572. Königliches Stadtgericht. Zeit, den 5. e N f Wtieu | E s L Be ine E i von E adne a leith an sich E E e ist, E en ma E Ber N Lan un E e Verlebung einer Dienstpflicht enthält,

——— | #Aomgäiches Kreiögericzt, 1. Nbihellung. | (3229) elanntma chung. seiner Verpflichtung zum Dienst zu entledigen, ma er Fahnen- rt. 23. Wer wider besseres Wissen eine auf unwahre Behaup- eschente oder andere Vortheile annimmt; fordert oder sich versprechen

Die Eintragungen in das Handelsregister des unterzeicneten Ge- | —— | Der Koukurs über das Vermögen des Kaufmanns H. Strel: W fluchi (Desertion) chuldig. : „_| tungen gefstüßte Beschwerde anbringt, wird mit Arrest, oder mit Ge- | läßt; hat Zuchthaus bis zu fünf Jahren zu Jewärtiten. ias rihts werden für das Geschäftsjahr 1873 durch den Deutschen Hanbvelsgerichtliche Bekanntmachung. S O 4 ues ang der Masse beendet. ú ae s ar e Be bs D ene Gef E engee ie UDE bis gu Behau n 1 ah E Tia n s M rtradd A bei uan Kommando oder auf Bio o e Schloss | das hieïige H l8register ift beute ei N : | orn, den 31. Oftober 1872. ersezung in die zweite Klasse des Soldatenstandes und Gefängni er leichtsertig auf unwahre Behauptungen gestüßte Beschwerden, em Marsche jeinen Plaß eigenmächtig verläßt, wird mit Arrest be- Seiler Ale ensen E Bres Ae Ce Melde, Und t Rie ge L S relter Fol T4 S asen Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung. e E Zuchthaus nicht unter fünf Jahren oder mit dem Tode Qu B eine Ae A e A dem vorgeschriebenen Pal? E a mittlerer E E Arrest H oder Gefängniß B j s P ee J A Firina ist erloscke x | E A estraft. j j iensiwege anbringt, wird mit Arrest besira l. : 18 zu ses Monaten ein. Geschieht dies von dem Befehlshaber E E en n ir târ bia UnA des Srimatts, E O Gr O erloschen, 19278 GSebanttuc Ba Art. 6. Wer vom Posten vor dem Feinde oder aus einer be- Art. 24. Wer es unternimmt, Mißvergnügen in Beziehung auf | einer militärischen Wache, eines Kommandos oder einer Abtbeilung, jahres 1873 der Stadtrichter Dr. George als Gerichts - Kom- | Firma: F+ Neinecke, M. Schmidt Nachfolger. | ““ Nadem im heutigen Termine unter den Glüubigeen des Fabri F la m E samen lia wird, oder wer zum Feinde übergeht, U G R S a l Anf Satte B L m aber tian N, sirengen Arrest nicht unter vierzehn Marius bestellt Und diesem zur Aushülfe, sowie zur Vertretung M L Ves, On: ral ia j | fanten George Schreiber die Güte fruchllos versucht und daher M Die Todesst ah trifft auch die Anstifter und Rädelsführer eines A Art 95 Wer pen Panietabin Kober oder anreizt, gemein- Zint unter drei abren U L tert x gn! Sen Si Dans Verhinderungsfällen der Stadtgerichts» Rath v. Bergen bei- Firmeninhaber: Kausmann Friy Reinccke in Rönnebeek. | der Konkurs über dessen Vermögen erkannt worden ist, so werden die be e SBUENLAIE S E P/ ger S F N n or dem Feinde geschehen geordnet worden. Die Führung der Register felbst ist dem Stadt- | Blumenthal, 9. November 1572 | und unbekannten Gläubiger des gedachten Schreiber hiermit öffentli) F im Felde gemachten Komplotts zur Fahnenflucht. ,_| schaftlich entweder dem Vorgeseßten den Gehorsam zu verweigern, | ish die Todesstrafe verwirkt. Gleiche Strafe trifft einen solchen Be- gerichts-Sekretär Iobn übertragen worden | Z Königliches Amtsgericht | auf ford Ls ihrn orben éi Be N auf den 7. Jaunar 1893 Art. 7. Wer in Friedenszeiten der S sich \{uldig | oder sich ihm zu widerseßen, oder eine Thätlichkeit gegen ihn zu bé- | feblshaber, welcher sonst in shukdhafter Weise zur Ausrichtung=des

Breslau, den 7. November 1579 Königlidhés Stadt eridt. | : | B uitt ; 6 Y Ühr, a tén T inine- antutne den und durd mah, wird mit Verseßung in die zweite Klasse des Soldatenstandes |} gehen, wird wegen Aufwiegelung mit Gefängniß nicht unter fünf | ihm obliegenden Dienstes sih außer Stand seßt, oder den ibm in

A N g : L A E ; z | Sorteca D r Bev iditüde. cbori T A A und zwar unterm und Gefängniß nicht unter sech8 Monaten; nach Umständen mit | Jahren, in s{wereren Fällen nicht unter zehn Jahren, im Felde bis Bezug auf seinen Dienst ertheilten Vorschriften entgegenhandelt.

E R | "9%, Im Firmenregister des Amts Limburg wurde heute bei lfd. | Red t, ratb ile G A 18{cblichun 18 bieten Verfahren, Zuchthaus nit unter fünf Jahren bestraft. zu lebenslänglicher Dauer bestraft. Art. 43. Den Schildwachen und Posten is, wenn nicht ein , Handelsre g! s er | Nr, 5 in Col. 6 vermerkt: : | Me ape L wird N js idt A Dal Mae Mitbecite Kurator ger M Art. 8. Wer von einem Vorhaben zur Fahnenflucht Kenntniß Art. 26. Verabreden Zwei oder Mehrere eine gemeinschaftlihe | Anderes ausdrücklih bestimmt wird, verboten, sch niederzuseßen oder

1) Die Liquidation der hier unter der Firma Engelbrecht & | Die Firma „Fr. Ebenau“‘ ist erloschen. | E O S ricos gegeven Da O erhält und dies seinem Vorgeseßten nicht sogleich anzeigt, wird, wenn | Verweigerung des Gehorsams oder eine gemeinschaftliche Widersebung | niederzulegen, das Gewehr aus der Hand zu lassen, Tabak zu rauchen ; x 7 Necht8anwalt Schivarz definitiv als Kurator beibehalten worden i| h s L, ä f

ischer bestandenen offenen Handelögesellschaft i| beendigt. Limburg, den 7. November 1872. AUO ete e L eile bestellt Werbe Bb | die Fahnenflucht begangen worden , mit Arrest, oder mit Gefängniß | oder Thätlichkeit gegen den Vorgeseßten, so machen sie der Meuterei | zu {lafen, über die Grenze ihres Postens hinauszugehen, denselben Vermerkt bei Nr. 203 des Gesellschaftsregisters. : | Königliches Kreisgericht I. [S Din S N B eo A E | bis zu sech8s Monaten, und wenn die Fahnenflucht im Felde began- | sich \{chuldig, und werden mit der für die verabredete Handlung ge- | vor erfolgter Ablösung zu verlassen oder sons ihre Dienlstinstruftion

2) Der Kaufmann Wilhelm Ed Engelbrecht hier is als Jn- | Im Firmenregister des Amts Limburg wurde heute bei lfd- | WCOLIILUGEN, ‘e “05 glich ¿ Amts eide Ï gen worden, mit Gefängniß von einem Jahre bis zu drei Jahren | sezlih angedrohten Strafe in erhöhtem Maße besiraft. zu übertreten. baber der Firma W,. Ludwig Engelbrecht hier unter | Nr. 5 in Col. 6 vermerkt: | A E ' j bestraft. Wer von einer Meuterei, welche zu seiner Kenntniß gelangt; Wer als Scildwache oder Posten in \{uldhafter Weise sich Nr. 1369 des Firmen-Registers eingetragen, Die Firma „C. F. Biegel‘‘ ist erloschen. : : Art. 9. Verleitung eines Anderen zur Fahnenflucht oder vor- | seinem Vorgeseßten nicht sogleich pendeige macht, 4 wenn die ver- | außer Stand seßt, den ihm obliegenden Dienst zu versehen, oder f

zu 1 und 2 zufolge Verfügung von heute. | : N E Qs ¿ N c ; j i - | abredete Handlung begangen worden ist, Arrest, oder Gefängniß oder | eigenmächtig seinen Posten verläßt, oder son| den ihm in Bezug au Magdeburg, den 8. November 1872. | Limburg, den 8. November 1872. [3133] | fibliche Beförderung einer solchen wird, wenn die An t es aft bis zu drei Cäbrei zu gewärti jenen Dienst ertheilten Vorschriften zuwiderhandelt , wird mit La

i „40/4 A 3nigli isgerit I, | Na der Q i j ; is, mi ingni bis zu zwei Jahren, im | Festungsh l en l l önigliches Stadt- und Kreisgericht. 1. Abtheilung. | é g dais aba : | fr E Au Auna o n a Pen e l : Felde mit Gegen t U E O Jahren, nach Umpänden Art. 27. Wenn Zwei oder Mehrere |i zusammenrotten und | lerem oder strengem Arrest nit unter vierzehn Tagen, oder mit i E gm Gesellschaftsregister des Amts Diez wurde heute bei lfd. | früber zu Letschin/ ein Verfahre ck Cent Us Risch bi ib4eitigec N i i d des | mit vereinten Kräften es unternehmen, dem Vorgeseßten den Gehor- | Gefängniß oder Festungshaft bis zu drei Jahren, im Felde mit mitt- i 53 i aüalih be t e2cr rellfd 17. Dezember 1834 beantragt hat, auch der Cänumerarius Risch hier W unter gleichzeitiger Verschung in die zweite Klasse des Soldatenstande n K j | ¿ DCYOr l l Der Kaufmann Franz Otto Just und die Handelsgärtner que | Nr. 23 in Col. 4 bezüglih der Diezer Bau-Aktieu-Gesellschaft selbst| zum curator bonorum intorimisticus bestellt worten if W bestraft sam zu verweigern, sich ihm zu widerseßen oder eine Thätlichkeit lerem oder strengem Arrest nicht unter drei Wochen, oder mit Ge- lius Carl Pleuße , Friedri Carl Stolze und Albert Just hierselbst | 2 ; itali w : nu unehr alle Diejenigen, welche Forderungen und Ansprüche F Art 10. Ei ¿htige Entf von der Truppe oder der | gegen ihn zu Legen, so werden dieselben wegen militärischen Auf- | fängniß oder Festungshaft von drei bis zu fünfzehn Jahren; vor dem find aus der Handelsgesellschast Quasthof & C. ausgeschieden. | Un die Stelle des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes Johann | wer. en nunmehr alle Diejenigen, welc ; ira (aden, E t. 10, Eigenmächtige Entfernung vo pp ruhrs neben Verseßung in die zweite Klasse des Soldaten- | Feinde von zehn Jahren bis zu lebenslänglicher Dauer, oder mit Aschersleben Mi 6 ov antes Tan ® omp. ausgeschieden. | Martin von Diez ist am 22, Juli 1872 Wilhelm Schaffner von | wider den 2c. Philippson zu haben vermeinen, hierdurch geladen Ï Dienststellung, absichtlihes Fernbleiben von derselben und Ae Gadel mie Gefängniß nicht unter fünf Jahren, im Felde | dem Tode bestraft.

Königliche Kreisgerichts-Deputation | da als solches gewählt worden. E C bai RAE Saa O A Vormittags #4 Uhr, r Gren E adt, sofern iee s eat Rd bete niht unter zehn Jahren bestraft. Die Nädelsführer und An- Art. 44. Wer als Befehlshaber einer militärischen Wache, eines L ; Limburg, den 9, November 1572, Vor uns e amt au die etwaigen Originalien vor Wr mit Gefängniß oder Festung8haf zu fünf Jahrer dét B se | stifter eines militärischen Aufruhrs , sowie diejenigea, welche unter | Kommandos oder einer Abtheilung, oder wer als Schildwache oder Sade idreaißrr | Königliches Kreisgericht 1. | tht Wer, bun * ein. inv N angedrohten Rechtönachtheile, be i U Eli J B S ues ee ung s au Ee ei den N N En A euer E Polen n A O AER E er Lern ge Der zu Königliches Kreis iht Hall S | | 4 en ziehungéweise der Abweisung von der vorhandenen Masse und ded F d 1g d P t L läßt, wird neben Ver- sönlich von dem orgeseb en zum Gehor am aufgeforder 1 viejen ur | verhin ern len erp ichte war, wissentlich begehen L ßt, wird

Gi dein Gesellshaftdrea L ger t i Mes s fe, s ais h Die Eintragungen in unser Handelsregister werden in ber Zeit | Verlustes ihres Beweises dur die Originalien. Ferner wird N j f e bien er Glas e E e i Gefängnis von ort ee e Pte N er ra C ihaus von E gegen E le 2 ob er gr eaten E : ; : s er A, / vom 1. Dezember 1872 bis dahin 1873 in dem öffentlichen Anzeiger : L taat aie ent. abl t le z M en Borgesebten begehen, werden mit Zu Us ‘von funf Jahren rt. 45. er einen ihm zur Beaufsichtigung, Begleitung oder Firma G. & H. Schulze-/ ll & zum Amtsblatt der Königlichen Regierung zu "Minden, R in A e L R Prioriiüelentabaune S L einem Jahre bis zu fünf Jahren ea: d C aldidic Bar bis zu lebenslänglicher Dauer, und wenn der Aufruhr im Felde be- Bewachung anvertrauten Gefangenen vorsäßlich entweichen läßt; oder 1 De De u ze“ R Halle a. S. | Königlich Preußischen Staats - Anzeiger und im Warburger weitiger Termin angeseßt auf : Dieselbe Gefängnißstrafe, nah Umständen unter gleichzeitiger gangen wird, mit dem Tode bestraft. : dessen Befreiung vorsäßlih bewirkt oder befördert wird mit mittlerem eingetragenen offenen Handelsgesellschaft; Folgendes Col. 4 vermerkt: | Kreisblatt befannt gemacht und die desfallsigen Geschäfre von dem Ol S n So Januar 4878, Vormitt«gs 41 Uhr seßung in die zweite Klasse des Soldatenstandes, trifft denjenigen, welcher Wird der militärishe Aufruhr vor dem Feinde begangen, so | oder strengem Arrest nicht unter vierzehn Tagen oder mit Gefängniß Eingetreten in die Gesellschaft sind seit dem 1. September 1871 Herrn Kreisricher Engels und Herrn Kanzlei-Rath Finke bearbeitct Tam N t präfludirten Philippsonschen Kreditoren einen Anderen auf dessen Verlangen zur Erfüllung seiner Verpflich- | tritt gegen sämmtliche Betheiligte die Todesstrafe ein. oder Festungshaft bis zu fünf Jahren bestraft, nach Umständen tritt als S nann Carl Nobert Sulz Warburg, den 4. November 1872, Königliches Kreisgericht. E une vate fie ‘pilemal an acdroBe MedER Ad beile resv, tung zum Dienste untauglich macht. der Erfüll ß V Art. S A gegen e mae N n r iee E Gefängnißstrafe Verseßung in die zweite Klasse des Soldaten-

: E de! s 1 7 i A S ie , j Art. 12, Wer in der Absicht, sich der Erfüllung seiner Ver- | Achtung verleßt oder einer Beleidigung ; eines Ungehorsams, einer | standes ein. S | 4) der Kaufmann Hermann Paul Sch 2lze, | GITÍGE ae Ee Ce C R T A Rd E DELUO Un E RA vflihtung zum Dienst gan Mee Uri zu entziehen, ein auf Widerseßung oder einer Thätlichkeit sich {uldig mat, wird ebenso Gleiche Strafe trifft denjenigen, welcher eine von seinem Vor- Gabe led) d Gesand berehnetes Mittel Mente Sab ag Us A venral, als wenn er die Handlung gegen einen Vorgeseßten began- O E, M obliegende Verhaftung vor- A Nit ao Ls 2 Albin he Es nt j ¡ ; , D Gefängniß ode ungshaft bis zu fünf Jahren bestraft, na m- en hätte. â ( 1 Í z

Dorladuugen u. dergl. mächtigter nur im Falle einer a us: Wibexspuuc geri Mete S | ständen unter ede N R die zweite Klasse des Sol- s [8 militärische Wache sind anzusehen: alle zum Waht- oder Ist die Entweichung des Gefangenen nur durch Fahrlässigkeit be- : 328: : vollmacht zu, beachten sind j O Vobe ritte Erlau E datenstandes. militärischen Sicherheitsdienst befegligten Personen des Soldaten- | fördert oder erleichtert worden, oder ist die Verhaftung nur aus Fahr- Handelsregister. Veber den Nachlaß des zu Polnisch Fuhlbeck am 4. April cr. | überall nicht berücksichtigt werden. Gleiche Strafe trifft den Theilnehmer. standes mit Einschluß der Feldgensd'armen, welche in Ausübung dje- | [ässigkeit unterblieben, so tritt Arrest; oder Gefängniß oder Festungshaft

Königliches Kreisgericht zu Halle a. S. verstorbenen Licutenants Arthur Traugott Eduard Grabs von Haugs- | , Den auswärts wohnenden Philippsonschen Kreditoren wird end F : ; V Dienstes begriffen und als solche äußerlich erkennbar sind. bis zu sech8 Monaten ein.

In unserem Gesellschaftsregister is unter Nr. 238 Folgendes | dorf ist das erbschaftliche Liquidatiousverfahren eröffnet wor- | [ich I L n êivelten L e M A l nis x 2 E An die Geltdeit bei e Mnlbalen. besonders ga ses S griffe 1 Berathung ber militäris@e Ungelegenbeiter; Art. 46. Der Soldat darf in Kampf, Noth und Gefahr seine vermerkt: | den. Es werden daher die sämmtlichen Erbschaftsgläubiger und Lega- A r Beschlüsse d E bibfiaeit d d hi 8 vertretenen W licher Gefahr a der Erfüllung sciner Berufspflichten abwendig | Einrichtungen oder Befehle ohne dienstlihe Genehmigung eine Ver- | Kameraden nit verlassen ; muß ihnen nach allen Kräften Hülfe | ciwaigen späteren Beschlüsse der hiesigen und der hierorts ve von Personen des Soldatenstandes veranstaltet, ingleichen | leisten, wenn sie in erlaubten Dingen {ines Beistandes bedürfen, und |

geni Fabrikbesißer annes Selrvi [f i Termins8zi 7 N ngenteur und ¿Fabrikbesißer Johannes Selwig, in unserm. Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 27, vor dem Kommissy, heute vollzogen und beauftrage Sie, die zur Einführung derselben “er- Ungehorsam son| durch Worte; Geberden oder Handlungen zu er- | verbündeten Truppen eine Sache abnimmt oder ¿inem Kranken oder i gert lomie rien e N Ar nen n Be ueies sr dem Kampfplabe, auf dem Mar e; auf dem Trans- eid / l n Dlenstvesehk oder Verweis zur Nede stellt, oder auf | porte oder im Lazareth, oder ein i Lee jeder Compagnie, Schwadron und Batterie sogleich nach wiederholt erhaltenen Befehl in Dienstsahen im Ungehorsam beharrt, | Kriegsgefangenen E Gat wegnimumt oder bnd biet Tel i

dem

beide zu Halle a. S. S L R Be Sl : i 4 bet Sn czufolje Verfügung vom 2. November 1872 am mouturse, Subhastationen, Nufgebote, geladen werden daß Ablehnungen und Fristgesuche etwaiger Bevoll . des. Mts, u. Js.

Ftrma der Gesellschaft: | tare aufgefordert, ihre Ansprüche an den Nachlaß, dieselben mögen | etwai inmlun allesche Maschinen-Fabrik und Eisengießerei. | bereits rechtshängig sein oder nicht, bis zum ü. Januar L82782 l. Kreditoren. 1879 machen lassen. Ï iabeit die Flucht i zu tee gemeinsamen Vorstellung oder Beschwerde über solche | soll mit ihnen in Eintracht leben. Sig der Gesellschaft: | {ließli bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden. Stavenhageu, den 14. Oktober 1872. e Art. 14. Wer während des Gefehts aus Feigheit die Fluch Angelegenheiten; Einrichtungen oder Befehle Unterschriften sammelt, Schlägereien der Soldaten unter einander, und Beleidigungen, Halle a. S. | Wer seine Anmeldung schriftlih einreicht, hat zuglei cine Ab- Großherzogliches Stadtgericht. {rgreift oder die Kameraden durch Worte oder Zeichen zur Flucht ver- | ird mit Arre 1 oder mit Gefängniß oder Festungshaft bis zu drei | dur welche die militärische Zucht und Ordnung gestört wird, werden E a [ : e E T M i | {rift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. S Y leitet, wird mit dem Tode bestraft. it vol bein Feitide liebt) deb deri ahren; die an einer solchen I Vorstellung oder Be- nadrüdlid E d ani [t über And Z b e Gesellscha N em Gese | Die Er Z3aläubi d i corî : 15: or den i i _&T, i i / 18. Oftober-1872, welcher sich in beglaubigier Abschrift in att innerbals be C A | RaLs l S [3281] N O N A n Vormarsh zum Gefest Bd Det Gefechts oder auf dem Rück- A Sin baf bis 4 fs Meotiatin Pesirast E hat “el durch cubiges, ersie une Cs tes Benehmen die. dés dem für diese Gesellschaft angelegten Beilagebande zum Ge- Ansprüchen an den Nachlaf dergestalt ausgeschlossen werden, daß sie ; Der am 11. Gemeiner 1872 A TIE triorbent Nacs Lide von seinem Truppentheile heimlich urüdbleibt, von demselben s r B 39. Eioern nitt Beutemachen is dem Soldaten ver- Und das Vertrauen seiner Untergebenen ch zu erwerben suchen. Er sellschaftsregister U. 77 gen, befindch eine Aktiengesellschaft | sich wegen ihrer Befriedigung nur an Dasjenige halten können, was M 07S Stan l, RUR Sa at In jenem am M. ih wegschleiht oder versteckt hält, seine Waffen oder Minition weg- boten. Uebertretungen dieses Verbots werden mit Arrest oder mit | darf daher den Untergebenen den Dienst nicht unnöthig erschweren und auf eine bestimmte Zeit nicht beschränkt. §. 1 des na vollständiger Berichtigung aller rechtzeitig angemeldeten #Forde- | ber 1374 pub e Ebef 1 Caroline geb. von Lukowsfi und wirft oder im Stich läßt, oder sein Pferd oder seine Waffen un- Gefängniß oder Festungshaft bis zu drei Jahren, nah Umständen | und von denselben nur solche Selgafte und Lettungen fordern, welche Statuts. b des Aniicieniind- der Gel j | rungen von der Nachlaßmasse, mit Auss{luß aller seit dem Ableben E Sika erster Ehe Adalbert Jacniscch grauchbar macht, oder durch Vorshüßen ns ore e unter gleichzeitiger Verseßung in die zweite Klasse des Soldaten- | der Dienst mit sich bringt. Wer dieselben Vet 8widrig behandelt, Erwerb Beieieb und die Entelterung von Etablissement is Die Ubfa lis: det ‘Prâklusions-Ertenntuisses findet nach V neben der verehelidten Schicklinsky, Jda geb. Jänisch, i Me vor Va Feinde T “sonstigen, mit Gesche ‘für seine Person Fans / ei be und Gut der Bewohner des feindlichen Landes Luer M auf Dosen. seiner Utteegcienen fich Vortdelle Lu ibe welche zum Zwecke des Maschinenbaues und der Eisengieferei handlung der Saihe in der auf deu 9. Januar 41828, Bormit- gu Oa l An Le C EDIO,, t if, bierdur verbundenen Dienstleistung sich zu entziehen sucht, wird mit Zucht- | eht unter E Schuße des Geseße& ebenso das Eigen- schaffen, wird nachdrücklih resp. nah den Geseben bestraft. dienen, sowie der hierzu erforderlichen Grundstücke und An- | tags 4G Uhr, in unserem Audienz-Ziinmer Nr. 6 anberaumten | „„. O Bi us A Aufenthalt unbekannt ift, hi haus, nach Umständen bis zu lebenslänglicher Dauer, bestraft. thum der Verwundeten, Kranken und Kriegsgefangenen, sowie die Art. 48. “Der Soldat soll ein ordentliches Leben führen und Riedel L Sem ib Ju Halle 4. S zue Beit abren Lia | öffentlichen Sipung statt. ei den T 1ber 1872 Wer außerdem eine seiner militärischen Dienstpflihten aus Be- | Sabe von gebliebenen Angehörigen der deutschen oder verbündeten | darf weder Schulden machen, noch der Trunkenheit, dem Spiel oder Ritedel Kemniß zu Halle a. S zur Zeit gehören. §. 2. | Deutsch Crone, den 8. November 1872. ea {liches A a Abibeilu sür Civilsachen quis vor persönlicher Gefahr verleßt, wird mit Arrest, oder mit ruppen. : anderen Ausshweifungen sch ergeben. Auch muß er vom apfen- Das Grundkapital beträgt 300,000 Thir. in 1500 Stück auf Königl. Preuß. Kreisgericht. Erste Abtheilung. Königliches Stadtgericht. E 1 s Gefängniß oder Feftungeyan bis zu drei Jahren bestraft , nach Um- Art. 32. Wer im Felde in der Absicht recht8widriger Zueignung | streih bis zur Reveille in seinem Quartiere sein; wenn er niht im den Jnhaber lautenden Äktien zu 200 Thlx. ; es kann jedoch R 1 Ba Sts släänden unter gleichzeitiger Verseßung in die zweite Klasse des Sol- eine Sache der Landeseinwohner offen wegnimmt oder denselben ab- | Dienste sich befindet, oder von seinem Vorgeseßten Erlaubniß erhalten [82] Proclama. datenstandes. nöthigt, oder des eigenen Vortheils wegen unbefugt An hat, si anderswo aufzuhalten. Zuwiderhandlungen werden bestraft. 2 n

dieses Kapital nach Beschluß des Aufsichtsraths auf 500,000 A - 4 i : Thlr. erhöht werden. §, 4 er am 9. Februar 1800 dahier geborene Johann Martin n dem am 9. Juli 1872 publizirten Erbvertrage des Weis Art, 16. Der Gemeine muß jedem Offizier und Unteroffizier; | vornimmt, wird wegen Plünderung mit Verseßun ie zweite Bei strafbaren Handlungen gegen die Pflichten der militärischen

g. 4. ) Die Bekanntmachungen der E esellschaft werden in Linde, welcher bescheinigter Maßen in unbekannfer Ferne abwesend | gerbermeisters Johann Carl Wilhelm Fintelius mit sciner Ehefral und d dem Offizier, sowohl von dem Truppentheile, | Klasse des Soldatenstandes und Gefängniß bis zu fünf Jahren, in | Unterordnung, sowie bei allen in Ausübung des Dienstes begangenen dein Berliner Vos Eure n Bean e n as Seim Mart Sen dn ten D L ma e en He Ven ie "Sen T | (neigen Fllen mif bib Len PonIasren 86 1 lbendlng: Hetarey Dantsungen Gie) bie selerstuldae Zrnntalhel Le uet R IE Dane: und Handel8zeitung, | Gerichtsstelle zu melden, widrigenfalls 2c. Linde für todt erklärt ] der Schlächter Wilhelm Martíni, * ihren Beseblere patt Folge leisten G ia “Vis Plüideeung ist es nicht anzusehen, wenn die Aneignung nur | Art. 49. E D Cane e u Dns befehligt der neuen Bötien-elung bier verstorbenen Wtargareea Eifibets Saft dle andawelttia ‘hören soll Í C4 ibstituirten Miterben und u Legatarien eingese} Art. 17. Achtungswidriges Benehmen gegen den Vorgeseßten | auf S B T E ried Und nicht außer Verhältniß fd untauglid mat, wird mit ivittlevem his firengem Arrest 6

der Halleschen Zeig Präsumtiverben derselben ausgehändigt wird “O | V Dies wird denselben» da ihr Aufenthalt Unbekannt isy hierdud Y vitd mit Arresh in schwereren Fällen, insbesondere wenn die That | Fourage oder denen Bedürfnisse steht mit Gefängniß oder Festungshaft bis zu cinem Jahre bestraft. veröffentliht und zwar werden sle vom Vorstande unter- | Caffel, den 5. November. 1872. : ' öffentlich bekannt gemach. T e Gi ferne Us Me Gef non E Art. gz Boshafte et | muthwillige Verheerung oder Ver-| Art. 50. Wer bei Ausübung des Dienstes oder unter Verlèpung a: 1A A gin 7 Mg Da Berusiggen zu e Oer Königliches E e Abtheilung. P Mis Sibi Tet "Abtheil ng für Civilsachen oder Festungshaft bis zu drei Jahren; Beleidigung des Vorgeseßten | wüstung fremder Sachen im Felde wird mit Arrest, oder mit Ge- | eines militärischen Dienstverhältnisses eines Dicbstahls oder einex

Zweite Boilage

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