1872 / 274 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 19 Nov 1872 18:00:01 GMT) scan diff

Privilegium der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft zur Emission von 2,300,900 Thalern Niederschlesischer Zuweigbahn-Prioritsts- Obligationen. ; Vom 4. November 1872.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. Nachdem die Oberschlesische Eisenbahngesellschaft auf Grund des mit der Niederschlesischen Zweigbahngesellszaft abgeschlossenen Betriebs-

Ueberlassungs- resp. Kaufvertrages vom T 1872 darauf ange-

gust : tragen hat; ihr zum Zwee des darin stipulirten Umtausches der Nie- deridle ischen Zweigbahn - Stamm- und Stamm - Prioritätsaftien in Prioritäts-Obligationen resp. behufs Gewährung der stipulirten Ka- pitalsabfindung an die Aktionäre der Niederschlesishen Ziveigbahn die Ausgabe der gedachten; auf die Juhaber lautenden Prioritäts-Obliga- tionen im Gesammt - Nominalbetrage von 2,300,000 Thalern zu ge- statten, wollen Wir in Berücksichtigung der Gemeinnüßlichkeit des Unternehmens und in Gemäßheit des F. 2 des Geseßes vom 17. Mai 1833 durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Geneh- migung hierzu unter nachstehenden Bedingungen ertheilen : F

» Niederschle sische Zweigbahn - Prioritäts - Obligation der Oberschle- sischen Eisenbahngesellschast« ausgefertigt.

Dieselben zerfallen in: 509 Stück zu 1000 Thaler, von Nr. 1 | bis 500, zusammen 500,000 Thir.;x 2000 Stück zu 500 Thaler, von | 8000 Stü 3U Stelle tritt, und dur eine auswärtige Zeitung. Zu Urkund dieses haben Wir das gegenwärtige landesherrliche |

| Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Kö-

Nr. 501 bis 2500, zusammen 1,000,000 Thlr. j

100 Thaler, von Nr. 2501 bis 10,500, zusammen 800,000 Thlr. |

Summa 2,200,000 Thlr. | Jeder Obkigation werden Zinscoupons für fünf Jabre und ein Talon zur Erhebung fernerer Coupons nah Ablauf von ünf Jahren nach den weiter beigefügten Schemas 11. und |IL beigegeben, Die Coupons sowvie der Talon werden alle fünf Jahre auf beson- ders zu erlassende Bekanntmachung erneuert.

Auf der Rückseite. der Obligationen wird das gegenwärtige Privi- |

legium abgedruckt.

F. 2, Die Jnhaber dieser Obligationen erhalten jährlich drei und |

ein. halb Prozent Zinsen, welche zunächst auf die der Oberschlesischen

Eisenbahngeéscilschaft zufließenden Uebershüsse der Niederschlesischen | Zrioeigbahn, beziehungsweise auf die Dividende der von ihr erworbe- |

nen Niedershlesishen Zweigbahn-Aftien und, scweit diese Beträge zur Deckung der Zinsen nicht ausreichen sollten, auf dea Ertrag der Ober- \{lesishen Eisenbahnstrecken radicirt werden. j Bezüglich des leßteren bleibt jedoch den bereits früher für das Unternehmen der Nicderschlesischen Zweigbahn und dasjenige der Oberschlesischen Eisenbahn konzessionirten Prioritäts-Obligationen, in- gleichen der durch den unter dem 28. Mai 1866 Allerhöchst genehmigten Vertrag vom 23. März 1866 den Aktionären der Stargard-Posener Eisenbahn geiwährleisteten Rente von vier und ein halb Prozent ihres Stamm-Aktienkapitals, fernex der durch den Vertrag vom 18. resp. 19. Dezember 1869 den UAftionären der Wilhelmsbahn gewährleisteten Rente von fünf Prozent ihres Stamm- und Siamm - Pxioritäts-

Aktienkapitals und der durch den Vertrag vom 30. resp. 31. Dezem-

ber 1869 den Aktionären der Neisse-Briegrr Eisenbahn gewährleisteten

Rente von vier und ein halb Prozent ihres Stamm-Aktienkapitals

das Vorzugsrecht vorbehalten.

Die Zinsen werden in halbjährlichen Raten posinumerando |

am 2. Januar und 1. Juli von der Königlichen Éisenbahn-Haupt- kasse in Breslau, sowie an den in Beclin und nach dem Ermessen

der Königlichen Direktion der Oberschlesishen Eisenbahn etwa ander- | weitig noch zu errichtenden und gehörig (§. 9) zu publizirenden Zahl-

stellen ausbezahlt. Der vorbezeichnete jährlice Ri:inertrag der Niederschlesischen

Zweigb-hn resp. der Oberschlesischen Eisenbahn besteht aus dem nah | eckung der laufenden Verwaltungs, Unterhaltungs- und Betriebs- kosten, der Beiträge zu den Rcserve- und Erneuerung§®fonds, ferner | der Zinsen und planmäßigen Amortisationsbeträge der im zweiten Absaß dieses Paragraphen wegen ihrer Vorzugsrechte erwähnten |

Prioritäts - Obligationen der Niederschlesishen Zweigbahn und der Oberschlesischen Eisenbahn, sowie der den Astionären der Stargard- Posener, der Wilhelms- Und der Neisse-Brieger Eisenbahngesell|haft gewährleisteten Renten übrig bleibenden Betrage der gesammten Jahreseinnahme beider Bahnen.

, Die Zinsen der auf Grund des gegenwärtigen Privilegiums zu emittirenden Prioritäts-Obligationen, deren Erhebung innerhalh vier Jahren, von den in den betreffenden Coupons bestimmten Zahlungs- terminen an gerechnet, nicht geschehen ist, verfallen zum Vortheil der Oberschlesischen Eijenbahngesclischast.

._ Werden Talons nicht innerhalb Jahresfrist vom Tage ihrer Fälligkeit ab zur Erhebung der neuen Coupons benußt, so erfolgt die Ausgabe der neuen Coupons nebst Talons nur an die Tnahaber der Obligationen. :

ÿ. 3. Die Prioritäts-Obligationen unterliegen der Amortisation, welche mit dem Jahre 1883 beginnt; und durch alljährlihe Verwen- dung von einhalb Prozent des Nominalbetrages der emittirten Obli- gationen und der auf die eingelösten Prioritäts-Obligationen fallenden Zinsen ausgeführt wird.

Die Nummern der für ein Jahr zu amortisirenden Prioritäts- Obligationen werden olljährlich im Monat Juli, zuerst im Juli 1883 durch das Loos bestimmt und sofort öffentlich bekannt gemacht.

Der Oberschlesischen Eisenbahngesellshast bleibt jedoch das Recht vorbehalten, mit Genehmigung des Staates sowohl den Amortisa- tionsfonds zu verstärken und hier Obligationen zu beschleunigen, wie au sänuntliche Prioritäts-Obli- gationen durch die ôffentlihen Blätter mit sechsmonatlicher Frist zu kündigen und durch Zahlung des Nennwerthes einzulösen.

6 en Kündigung darf jedoch nicht vor dem 1. Januar 1883 ge- chen.

_§. 4. Die Ausloosung der zu amortisirenden P: ioritäts- Obli- ationen geschicht durch die Königliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn in Gegenwart eines öffentlihen Notars in einem vierzehn Lage vorher zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Termine, zu ivelchem den Juhabern der Prioritäts - Obligationen der Qutritt ge- stattet wird. #1

§. 5. Die Auszahlung der ausgeloosten Prioritäts-Obligationen erfolgt von dem auf den Ausloosungstermin folgenden

Eisenbahn etwa anderweitig “noch zu errichtenden und gehörig (§. 9)

zu publizirenden Zahlitellen nah dem Nominalwerthe an die Vor- | zeiger der betreffenden Prioritäts-Obligationen gegen Aushändigung | | Beantwortung ciner Î | Batagliarini's zur Einlösung der |

derselben und der dazu gehörigen, nicht fälligen Zinscoupons.

LWerden die Coupons nit mit abgelicfert, so wird der Betrag der fehlenden von dem Kapitale gekürzt und Coupons verìvendet.

Im Uebrigen erlischt die Verbindlichkeit der Gesellschaft zur Ver- |

Prioritäts - Obligation mit dem 31, Dezember |

dies ge- [Varfer Weise antwortete.

gnng einer jeden esjenigen Jahres, in welchem dieselbe ausgeloost und, daß schehen, bekannt gemacht worden ist, , Die im Wege der Amortisation eingelösten Prioritäts -.Obliga- tionen werdcn in daß dies geschehen, durch die öffentlichen Blätter bekannt gemacht. Die in ¡Folge der Kapital - Rückforderung von Seiten des Jnha- bers (§. 6) oder in Folge einer Kündigung (§. 3) außerhalb der Ämor-

tisation einge!östen Prioritäts-Obligationen hingegen if die Gesellschaft |

wieder auszugeben befugt.

__§. 6, Die JTnhaber der Prioritäts-Obligationen sind nicht befugt die Zahlung der darin verschriebenen Kapitalbeträge anders, als na Maßgabe der in den §F. 3 und 9 getroffenen Besilnuiaen zu for- dern, ausgenommen: a) wenn ein Zinszahlungstermin aus den zur Zahlung disyonibelen Reinerträgen länger als drei Monate durch Verschuiden der Gesellschaft unberichtigt bleibt; b) wenn der Trans- A bar, f n Faden Eisenbahn - Unter- ehmen gehörigen Lokomotiv - Eisenbahnen länger als \sechs Monate aus Berichutden. der SUiGart ganz Q ULLeE, s E Es

n beiden Fällen bedarf es einer Kündigungsfrist nicht

das Kapital kann von dem Tage ab, a A v eintritt, zurügefordert werden, und zwar:

zu a, bis zur Zahlung des betreffenden Zinscoupons,

sondern

Eu: A z " Direktion der Ober isenbahn anmeldet und den Die zu emiitirenden Obligationen werden unter fortlaufen- | Oberschlesischen Cisenbab

dén Nummern nah dem beigefügten Schema 1. unter der Bezeichnung: |

| der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine | leistung von Seiten des Staates zu geben oder Rechten Dritter zu | präâjsudiziren.

urch die Tilgung der Prioritäts-

an welchem einer dicscr Fälle |

zu b. bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Transport-

_betriebes.

F. 7. Diejenigen Prioritäts-Obligationen, welhe ausgeloost oder gefündigt find, Und, der Bekanntmachung durch die öffentlichen Blätter ungeachtet, nicht rechtzeitig zur Realisirung eingehen, werden während der nächsten zehn Jahre von der Königlichen Direktion der Ober- \{lesischen Eisenbahn alljährlich einmal öffentli aufgerufen, gehen sie aber trozdem nicht spätestens binnen Jahresfrist nach dem leßten öffentlihen Aufrufe zur Realisation cin, so erlischt ein jeder Anspruch aus denselben an das Gesfellshaftsvermögen, was unter Angabe der Nummern der werthlos gewordenen Prioritäts-Obligationen von der Direktion öffentlich bekannt zu machen ist.

. 8. Die Mortifikation angebli vernihteter oder verlorener Obligationen erfolgt im Wege des gerichtlichen Aufgebots nah den für das Aufgebot von Privaturkunden geltenden geseßlichen Bestim- mungen.

Zinscoupons und Talons können weder aufgeboten noch morti- fizirt werden) jedoch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zins- coupons vor Ablauf der Verjährungsfrist 2) bei der Köni en attge- habten Besiß in glaubhafter Weise darthut; nah Ablauf der Ver- jährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht zum Vorschein gekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt

| Werden.

§. 9, Die in den §g§. 4, 5 und 7 vorgeshriebenen öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen durch zwei Breslauer Zeitungen, den Preußischen Staatsanzeiger oder die Zeitung, die an seine

niglichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoh dadurch den Jnhabern Gewähr-

Das gegenwärtige Privilegium i| durch die Amtsblätter der Regierungen zu Breslau und Liegniß bekannt zu machen. Gegeben Berlin, den 4. November 1872. (L. S8) Wilhelm. Graf von Thenplig. Dr. Leonhardt. Camphausen.

E E E E R

Schema L

Niederschlesi\sckche Dw ctababue R L gon er Oberschlesischen E isenbaÿngelert saft A

Ub - Thaler preußisch Courant. Inhaber dieser Obligation hat auf Höhe des obigen Betrages Thalern p. eußisch Courant Antheil an dem in je-

von ._ ten 187

mäßheit des Allerhöchsten Privilegiums vom

| emittirten Kapitale von 2,300,000 Thalern Prioritäts - Obligationen | | au8gesett.

der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft. Breslau, den ten 187. : Königliche Direktion der Oberschlesishen Eisenbahn. i (Facjimile der Unterschrift zweier Direktionsmitglieder.) Eingetragen im Lagerbuch A Der Hauptkafssen- Rendant. (Unterschrift und Stempel.)

(Trockener Stempel.)

[0 n u der Nicderschlesischen Zweigbahn-Prioritäts-Obligation

Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe, wodurch er zugleih über -den Empfang der folgenden Serie der Zinscoupons quittirt, binnen Jahresfrist, vom Tage der Fälligkeit desselben ab; an den durch öffentlihe Befanntmahung bezeichneten Stellen die ..te Serie der Zinscoupons für die Jahre bis ……..., sofern nicht von dem Inhaber der Obligation bei der unterzeichneten Direktion bis zur Aushändigung der foigenden Serie der Zinscoupons an den Inhaber dieses Talons Widerspruch erhoben wird, in welchem Falle der Tnhaber der Obligation die neue Serie dex Zinscoupons zu- for- dern berechtigt ist.

Breslau, den ten S

Königliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn. (Trockener Stempel.) (iFacsimile.)

Schema I1Il. Erster Zins8-Coupon für die Niederschlesiscche Sweigbahn-Prioritäts-«Obligation

Silbergroschen hat Jnhaber dieses Coupons ab aus der Hauptkasse der Oberschlesischen Eisenbahn und a a durch öffentlihe Bekanntmachung bezcichneten Stellen zu eben. Breslau, den . 1 __ Königliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn. (Trocktener Stempel.) (Unterschrift in Facsimike ) Verjährt am :

ilichtamtliches. Desterreich -: Ungarn.

vorstehenden Einberufung des Reich8rathes

scheinen.

- Pesth, 18. November, In der

des Unterhauses unterwarf Cfernatony Interpellation betreffs der Ernennung

zum Richter das diesbezügliche Vorgehen

der Regierung einer tadelnden Kritik mit speziellen Aus-

fällen gegen den Ministerpräsidenten v. Lonyay, welcher unter großem Beifall der Majorität des Hauses Csernatony in sehr f | Auf die Gegenbemerkung Cserna- tony's entstand ein Tumult, in Folge dessen der

| Sizung schloß.

Gegenwart eines Notars verbrannt und es wird, |

Schbweiz. Bern, 18. November. (W. T. B.) In ciner

außerordentli i | Î | R 8 N Nemeludeyersammlung der Stadl Olten | von Gambetta lossage. Thiers betonte, daß, sobald wirkliche

wurden die Anträge des Gemeinderaths, betreffend das Verbot

ber Q G ibilitäts in Ki in- | ehre des Infallibilitätsdogmas in Kirche und Schule, ein | den Soziali8mus und die Demagogie aufnehmen könne; denn

| ge as werde Frankreich von einer tapferen Armce be- shuüßt.

stimmig angenommen.

Belgien. Brüssel, 18. November. Der Finanz-

Minister hat der Repräsentantenkammer einige Veränderun- gen in dem Budget für 1873 vorgelegt. Dieselben betreffen |

sämmtliche Mehrausgaben in den einzelnen Ministerien Das Ard ge au beansprucht eine Erhöhung von 182,925

rcs., das Kriege-Ministerlum eine folche vou 201,405 Frc8,, das des Innern 424,605 Frcs., das des Auswärtigen 73,460 Fres. Die Gesammteinnahmen werden auf 205,985,500 Fres. ange- nommen, die gien nah dem modifizirten Budget auf Ca ö&rcs., jo daß ein Ucberschuß von 4,573,288 Frs.

Verschönerungen

‘ten vor 9 Uhr die Antwort ein.

| glieder vom linken Centrum hatten sich eingefunden. Schema 1L |

: h : Un Wien, ‘17. November, Der | Kaiser wird, wie die »Oesterr. Corr.« vernimmt, bei seiner annen Anwesenheit in Wien auch cinem Ministerrathe präfidiren, der 4 R f

zum c.sten Male am 2. Januar 1584 in Breslau; Berlin und any, |

nach dem Ermessen der Königlichen Direktion der Oberschlesischen |

Präsident die |

Ein der Kammer vorgelegter Gesehentwurf ver, kangt 350,000 Frs. zur Mags eines Exerzierplaßes bei Ant. werpen. Motivirt wird die Vorlage dadurch, daß seit dem Verkaufe der Citadelle von Antwerpen ein derartiger Plat durchaus fehle.

Großbritannieu und Frland. London, 16. November, Die offizielle »London Gazette« veröffentlicht den Wortlgut einer zwischen der britischen Regierung und der Regierung der französishen Republik abgeschlossenen und am 5. d. M. in

" London unterzeichneten Deklaration, wonach die Auswan,

derung von indischen Arbeitern (Kulies) von Jndien nah den im Westen vom Kap der guten Hoffnung gelegenen französi, schen Kolonien funfzehn Tage früher als bisber ihren Anfang nehmen soll.

Unter dem Vorsiß Gladstone's fand gestern in Downing- street eine Kabinets-Berathung statt, bei der sämmtliche Minister zugegen waren.

Der Lord mayor empfing gestern eine Deputation, welche seine Aufmerksamkeit auf die Lage der ärmeren Klassen lenkte, deren Quartiere behufs der Ausführung hauptstädtischer niedergerissen würden. Der Lordmayor wurde ersucht, seinen Einfluß aufzubieten, um die Korporation der City zu veranlassen, für die Arbeiterklasse auf leercm Grund und Boden Häuser erbauen zu lassen. - Der Lordmayor versprach, das Gesuch der Deputation nah Kräften zu unter: stüßen.

a Die Eröffnung der telegraphischen Verbindung zwischen England und Australien wurde gestern dur ein Bankett im Cannonstreet - Hotel fesilih begangen, bei wel:

| chem Lord Kimberley, der Minister für die Kolonien, den Vor-

führte, und nahezu 200 Gäste, darunter der Kanzler des

| Herzogthums Lancaster, Childer8, der Unter-Staats-Sekretär | für die Kolonien, Knatchbull-Hugessen, Cyrus Field und Sir

John Rose zugegen waren. Der Premier-Minister Gladstone, der ebenfalls eine Einladung erhalten hatte, entsczuldigte fein Ausbleiben \{riftlich. Auf ein Glückrwounsch - Telegramm an den Gouverneur der australischen Kolonien, das 10 Minuten vor 7 Uhr nach Südaustralien expedirt wurde, lief 10 Minu-

18, Achtzig Polizeibeamte,

November. (W. T. V.)

| welche gelegentlich des Hydepark-Meetings sih geweigert

hatten, ihren Dienst zu verrichten, sind sofort entlassen worden, Der Polizeirichter hat James Blei, einen der Redner bei dem Meetinçi, zu einer Geidsirafe verurtheilt, und da derselbe die

| Berufung anmeldete, das Verhör der anderen Redner bis nah

Beendigung des Blei'schen Prozesses in der Appellationsinstanz

Fran®krei{. Paris, 17. November. Heute fand in anz Frankreich der von der Nationalversammlung befohlene Öffentliche GotteSdienst statt. Für die Deputirten wurde in der

| Versailler Schloßkapelle der Gottesdienst abgehalten. Der größte

Theil der Mitglieder der gesammten Rechten und einige Mikt-

Dér Präsident der Republik erschien an der Spige seiner Minister, Der Präsident der Nationalversammlung , Grévy, war von den übrigen Mitgliedern des Präsidiums umgeben. Jn der

| Notre-Dame- Kirche in Paris begann der Gottesdienst um 12 Ube

Die Kirche war festlich geshmüdckt und erlèuchtet. Um 10% Uhr erschien, von einem glänzenden Stabe umgeben, der Gouverneur von Paris, General Ladmirault. Derselbe hatte

| befohlen, daß jedes Bataillon eineDeputationr von vier Offizieren zu

der Ceremonie stelle, Diese hatten sich alle in großer Uniform schon vor dem General eingefunden. Unter denen, welche noch Ehrenpläße im Schiff erhielten, wax eine große Anzahl Deputirter (meistens Mitglieder der Rechten), die Mitglieder des Kassation8hofes und der Übrigen Gerichte, die Mitglieder des Staatsrathes®, die bei- den Pariser Präfekten, viele andere Beamte und cin Theil der Mitglieder des Gemeinderathes. Jm Jnnern der Kirche ver- fahen Soldaten der republikanischen Garde den Dienst. Bor der Kirche waren Kürassiere und eine Compagnie des 51. Re- giments aufgestellt. Der größte Theil der Beamten trug Uni- form. Um 12 Uhr betrat der Erzbischof von Paris, Mon- fsignor Guibert, die Kirche. Bei seinem Erscheinen spielte das Musfikcorps der republikanischen Garde einen feierlichen Marsch, worauf die religiösen Gesänge und Gebete ihren Anfang nah- men. Jn den übrigen Pariser Kirchen, Tempeln und Syna- gogen wurde ebenfalls Gottesdienst gehalten. i

Der Kriegs-Minister hat folgendes Cirkular an die kommandirenden Generale gerichtet :

Versailles, 4. November 1872, General! Jn der diesjährigen Prüfung der Offiziere, welche sich um Zulassung zu der Generalstabs- Applikationsshule beworbezi haben , stellte sich bei der Mehrzabl der- selben für den militärischen Nufsaß und Styl, sowie für die Aussüh- rung der topographischen Zeichnung eine Schwäche heraus, wie man sie von jungen Oifizieren, die als Kandidaten für diese Anstalt au}- treten, \chlehterdings nicht hätte erwarten sollen. Demnach bitte ih Sie, den unter Ihren Befchlen stehenden Offizieren, welche sih um cinen Plaß in dem Gencralstabs-Corps bewerben wollen, zu eröffnen daß in Zukunft bei der Prüfung der Kandidaten in den genannten zwei Gegenständen mit der größten Strenge verfahren werden wird. Genehmigen Sie 2c. E. de Cissey.

Versailles, 18. November. Jun der heutigen Sigung der Nationalversammlung legte Changarnier Verwah- rung gegen das wachsende Umsichgreifen des Radikali8mus ein

] 1 | » Jol) die jüngst gehaltene Rede Gambetta's in sich mit den Feststellungen befassen wird, die angesichts der be- D S E A S

nothwendig er- | | die gegenwärtige »provisorische Regierung« , sich von einem heutigen Sißung | Purfifübren 0, FRLONIORI Ie, A -GURGe , UG 0 anläßlich der |

Grenoble, welche darauf hinziele, die Versammlung in Miß- achtung, das Land in Verwirrung zu bringen. Er beschwor

Parteiführer loszusagen , der, wenn er wieder zur Herrschafk gelangte, den Ruin Frankreichs herbeiführen würde. (Lebhafter

Beifall der Rechten.) Der Ministcr des Innern, Victor Lefranc/

wies die der Regierung gemachten Vorwürfe der Unentk- chlossenheit und Schwäche zurück, fie erfülle nur ihre Pflicht. Er verwahrte sih gegen den Ausdruck »provisorische Re- gierung«, bestritt auf das Lebhafteste, daß die Regierung gt meinschaftlihe Sache mit dem Radikalismus mache und er innerte zugleih an die von derselben getroffenen Maßregeln und an die Erklärung, welche Thiers in der Peruranenzkon!- mission abgegeben habe. Der Herzog von Broglie beantraglé darauf, daß die Regierung fich von Neuem in förmlicher Weise

Gefahr vorhanden sei, die Regierung immer den Kampf gegen

Er bestreite die Befugniß seiner Ankläger, ihn auf die Anklagebank zu sehen, werde sich aber nie dem Urtheilsspruch des Landes entziehen und jeden Augenbli, set es als Deputirier, sei & als Oberhaupt dex Regierun( Att, vot e TEEODAE Dea 10 U scheinen. Wolle man indessen cine starke Regierung, so müsse man ihr eine würdige Stellung verschaffen, nicht aber sie 11 einen s{uldvollen Verdacht bringen. Uebrigens sei die Rede von Grenoble nur ein Vorwand. Man solle doch einfach die Vertrauensfrage stellen. Thiers schloß mit den Worten : »Lassen Sie uns keine Jeit verlieren, überlegen Sie, wie Sie stimmen

E Napst hat

| Maze Flahs und Hanf.

wollen. Sie haben mir das Recht gegeben, eine entscheidende Miliengerklärung von Jhnen zu fordern. Sie ge sich, daß die Negierung nur eine provisorische ist, schaffen Sie also cine definitive Regierungsform, Der Augenblick is günstig, granfreich wird sie annehmen.« (Lebhafter Beifall auf der nten.) Nachdem der Antrag auf Annahme einfacher Tage8- ordnun gegen welchen sich auch die Regierung erklärte, mit 495 gegen 152 Stimmen abgelehnt worden war, gelangte der antrag Benoisk d'Azys: ven Grenoble entwielten Doktrinen erfläre und vollständig dem {adelnden Urtbeile beitrete, welches dieselben bereits durch den Prä- sidenten der Republik erfahren, zur Tagesordnung Übergehe, ur Abstimmung. Die Regierung erklärte sih au gegen diese

| liefert werden, die Nationalversammlung, indem fie si gegen die in der Rede |

ist -dec Bedarf zur Tilgung für die Anleihe von 1848 auf ca. 12 Jabre für die Anleihen von 1850 und 1852 auf 4 bezw. 5 Jahre und fi die übrigen Anleihen auf eine Reibe von Jahren gedeckt.

Der Bedarf zur 2 ilgung der Anleihe von 1856 fann aber nur so weit aus diesem Bestande entnommen werden ; als Leßterer von einer etwa erforderlich werdenden Verloosung der Anleihe betroffen wird, da die Tilgung derselben nach §. 10 des Geseßes vom 7. Mai 1856 (G.-S. S. 334) in ‘der Art erfoigt, daß die dazu erforderlichen Schuldverschreibungen, soweit sie nicht von der Preußischen Bank ge- öffentlih ausgeloost werden müssen.

Ferner is dem Haufe der Rechenschaftsbericht über die Ausfüh- |

| rung der §F§ 3 und 4 des Gescßes vom 18. Dezember 1871, betreffend | die Aufhebung des Staats\chaßes, und über die Ausführung

des Geseßzes vom

motivirte Tagesordnung und wurde dieselbe mit 372 gegen |

997 Stimmen abgelehnt.

Eine von “Jaurès beantragte, von |

der Regierung bekämpfte Tagesordnung wurde demnächst |

gleichfalls mit 452 gegen 188 Stimmen verworfen. Endlich wurde der Antrag Mettetals, daß die Nationalversammlung im Vertrauen auf die Energie der Os und unter Ju- rückweisung der von Gambetta bei dem Bankett in Grenoble hekfannten Grundsäße zur Tagesordnung übergebe, mit welchem

die Regierung sih ‘einverstanden erklärte, mit 267 von 384 |

abgegebenen Stimmen angenommen.

und entschieden genug den Gegensay der Regierung zu der

radifalen Partei hervorhebe. Madrid, 16. November. In der gestrigen

Spanien.

Eikung des Congresses bekämpfte bei der Berathung über | Verba

die Hypothekenbank Joveé y Hevia den Artikel 13. Der Mar-

qui von Sardoal fragte den Minister Echegaray, ob er die | syfort na Eclaß des Gejepes vom 18. Dezember 1871 angewiesen

in |

Erklärungen Romero Girons annehme,

sgzialistischen

; Die Rechte enthielt sich | N hei diesem Antrage der Abstimmung, weil derselbe nicht stark |

Staats!asse im Jahre 1872 auf Zoll- und Steuerfredite zu- flicfienden einmaligen Einnahmen vorgelegt worden. men demselben Folgendes :

Durch das-Gejep vom 18. Dezember 1871 if aus den baaren

Beständen des Staatsscaßes die Summe von Dreißig Millionen

Thaler 1) zur vollstänoigen Tilgung der auf Grund des Geseßes vom

| 21. Mai 1559, des Erlasses vom 28. Mai 1859 und der Verordnung | vom 28 Mai 1859 (Ges.-S. S. 242, 277 und 278) aufgenommenen | | fünfprozentigen Staatsanleihe und, soweit sie hierzu nicht erforderlich | ist, 2) zur Tilgung solcher den Staatshaushalts - Etat belastenden Passiv-Rentey, welche zum zwanzigfachen Betrage ablöslich sind, zur | ( | anleihe von 1859 in den Besiß des Einlöwungsgeschäft behufs der Ersparung von ZFinscn cinen lebhastern ! &origang zu geben, wurde demnächst dazu übergegangen, den Inhabern

Verfügung gestellt worden. In Folge dessen hat die Hauptverwaltung der Staatsschulden

| dur die Bekanntmachung vom 21. Dezernber 1871 den gesammten | Restbetrag der füñfprozentigen Anleihe von 1859 zur Einlöjung des

| Nominalbetrages pro termino den 1. Juli 1872 getündigt. Derselbe |

| belief sh am Sc{lusse des Jahres 1871 auf 26 632,000 Thle. Zur

welchem Falle er mit seinen Freunden sich_von ihm trennen

würde. Ramos erklärte, daß ökonomische Fragen die Partei nicht spalten könnten, und rieih Echegaray, nicht zu antworten. Die Opposition verlangte die Fortsezgung der Berathung; die Abstimmung war zweifelßaft und es entstand große Aufregung, his die Sihung zuleßt aufgeboben wurde. 3

Aus Perpignan wird hierher gemeldet, daß 23 aus Marscille angelangte Kisten mit Gewehren, die für die Car- listen bestimint waren , dort am Bahnhofe von den Behörden in Beschlag genommen worden find.

Ftaiiéèn, Rom, 18, Novémber. * (W, T. B.) Der ) heute den Großfürsten Nicolaus Constan- tinowitscch in Begleitung des russischen Geschäftsträgers und weier russischen Generale in Audienz empfangen.

Die »Gazz. uffiziale« enthält eine Uebersicht über den Verkauf von Kirchengütern bis zum 31. Oftober 1872. Demgemäß wurden verkauft: im Monat Oktober 1872 für 9674,358 Lire ; im ganzea Jahre 1872: 35,694,319 Lire ; im Ganzen seit 26. Oktober 1867 bis 31. Oktober 1872 : 380,297,001 Lire.

Fußland und Polen, St.Petersburg, 17. November. In der russischen Armee giebt es augenblicklich, mit Aus- {luß der Garde, sieben Kavallerie-Divisionen, deren jede aus \chs Regimentern besteht. Diese Zabl soll nun, wie die "Mosk, Qtg.« mittheilt, auf vierzehn vermehrt werdén, so daß dann cine jede aus drei Linien-Kavallerie-Regimentern bestehen würde, zu denen später noch ein Kosacken-Regiment treten soll.

Das Kubangebiet, das, wie der »Kawkas« meldet, vor nicht langer Zeit eine wenig bevölkerte Wüste war, ist

jegt bereits mit einer Reihe von Dörfern und Städten bebaut, |

die von einer gewerbthätigen und arbeitsamen Bevölkerung be- wohnt werden. Man {äßt die Zahl der Einwohner in den fünf Kreisbezirken auf mehr als 654,000, von denen ungefähr die Hälfte der sih ausschließlich mit ] Uandbevöikerung angehört. Der in dieser Beziehung reichste Kreis ist der Maikopsche, woelcher auf einem Areal von 180,000 Dessjätinen Ackerland jährlich mehr als 550,000 Tschetwert ver- schiedener Getreidesorten produzirt, d. h. auf jede Dessjätine mehr

Hafer, Gerste und Buchweizen gesäet; außerdem, jedoch aus-

ließlich für den eigenen Bedarf, Kartoffeln und in sehr geringem | Die Gesammtmenge des jährlich |

im ganzen Gebiete gewonnenen Getreides beläuft sich auf | 1,900,000 Tschetwert, die der Kartoffeln auf 102,000. Außer | cinem Reichthum an Mineralien (Steinkohlen, Naphta) hat |

das Kubangebiet gerade an Getreide Ueberfluß, das Gegenstand |

dis Exports werden könnte. Außerdein ist das Land reich an Pierden und Hornvich, und demzufolge auch an Leder und Talg. Dánemark. Kopenha gen, 18. S

den Provinzen eingegangene Nachrichten lassen den Umfang des durch) dieUebershwemmung angerichteten Schadens al8 einen

außerordentlich erheblichen erscheinen. Es sind nicht blos an vielen |

Orten große Jerstörungen an den Hafendämmen und an den Aus-

irocnungêanlagen ängerichtet, sondern auch viele Verluste an

Menschenleben zu beklagen.

Falster erlitten, wird auf über 1 Million geschäßt. Der König

hat sofort den betroffenen Städten Unterstüßung gesandt und |

die Königin sich an die Spiße eines Berein8 zur Hülfsleistung sür die Notbleidenden gestellt. Der Marine-Minister

Der Schaden, welchen die Jnsel | N R LOETOE | den Etat der Staatsshulden-Verwaltung pro 1872 KFZinsen im Ge-

| sammtibetrage von 358/852 Th ; dem Staats-Aktiv- Kapitalien-Fonds der Zinscn-Ausfall von |

Ablösung von Passivrenten sind demnach 3,368,000 Thlr. bisponivel ‘ven. Um auch dieser Summe möglichst {nell ihre bestim- mungsmäßige Verwendung zu geben, find die Bezirksregierungen

Theilung®ordnungen 2c. sechsmonatliche Kündigungsfcisten bestanden,

aufzukündigen. Dabei wurde zugleich bestimmt, daß den Berechtigten | gleich bei der Kündigung zu eröffnen sei, wie die Kapitalzahlung | bereits vor Nblauf dec seh8monatlichen Frist jederzeit geleistet werden | | lôsung unter Zahlung des Kapitalbetrages und der seit dem 1. Ja-

Inter- |

nine; au wurde den Regierungen zur Pflicht gemacht, auf möglichste Beschleunigung der Kapitalablösungen im esse ciner schnellen Enthürdung der Staatskasse von den

Rentenzahlungen hinzuwirken. Ebenso ist hinsichtlich der fünfprozen-

fönne ;

tigen Anleihe von_ 1859 durch eine weitere Bekanntmachung der Haupt- | Januar 1872 (Seite 29 des |

Staats - Anzeigers für 1872) zur öffentlichen Kenntniß gebracht wor- | 24,911,000 Thlr. Von dem Gesammtbetrage von 26,632,000 Thlr.

verwaltung der Staatsschulden vom 2.

15 Februar 1872, betreffend die Verwendung der der |

5) Außerdem wurden die bei der Generalstaatskasse zeitweise ent- behrlihen Bestände der Sechandlung zur zinsbaren Belegung in Lom- bard - Daklehnen überwiesen. An solchen Dar chnen haben ausgc- standen: am 1. Januar 1872 2,975,000 Thlr. ; am 29. Januar 1872 4/530,000 Thlr, am 9. April 1872 9,770,000 Thlr , am 2. Juli 1872 8,838,000 Thlr. am 27. September 1872 12,918,000 Thir und am 1. November 1872 (in runder Summe) 10,500,000 Thlr. Die ZJin- sencinnahme, welche daraus für das Jöhr 1872 zu erwarten steht und Uber welche die Berechnung noch nicht stattgefunden hat ; kann auf 330,000 Thlr. veranschlagt werden.

6) Endlich haben, wie aus ter unter T folgenden speziellen Dar- legung dessen, was zur Einlösung der fünfprozentigen Staatsanleihe von 1859 geschehen, näher ersichtlich is, die vor Ablauf der Kündi- gungsofrist erfolgten Einlösungen cine Zinsersparniß von 47,505 Thlrn.

| ergeben.

Wir entneh- | welche ‘dürchck die D | Welche dur le Nußbarmachung der | Kassenbestände für :

den j daß die gekündigten Schuldverschreibungen {on von da ab bei |

allen in der BVekannimachung vom. 21. Dezember 1871 bezeichneten | rückständig.

Kassen gegen Zahlung der verscriebenen Kapitalbeträge und der bis | der Hauptverwaltung der Staatsschulden vom 11. Of:ober d. J. an

zum Tage dec Einlösung aufgelaufenen Zinsen eingelöst werden |

fönnten.

Gleichwohl mußte erwartet werden , daß die Auszahlung dcr |

Kapitalsummen in der Hauptsache erst zu den Kündigungsterminen erfolgen würde. Es is deshalb darauf Bedacht genommen worden, die Baarbestände der General-Staatsfkasse dur vorübergehende zins-

“Der Gesammtbetrag der Zinsgewinne und Zinsenersparnisse, vorübergehend disponibeln \ das Jahr 1872 erzielt werden, ftellt sich bei Zu- jammenfassung der vorstehend sub Nr. 1 bis 6- erwähnten Posien auf 1,632,195 Thlr. :

I

Nach Makfgabe der Bekanntmachung der Hauptverwaltung der

| Staatssculden vom 2, Januar 1872 und durch Anfäufe Seitens d.r | Seehaidlung ivaren bis gegen Ende März 1872 etwas 1nehr als drei Mil-

lionen Thaler Schuldverschreibungen der fünfprozentigen Staats-

Staates zurugelangt. Um dem

der Schuldverschreibungen bei vorzeitiger Einlöwung cin Agio anzubie- ten. Zur Vermeidung ciner Stücfzinsenberecknung von Tag zu Tag wurden für gewisse Perioden feste Einlösungssäße bestimmt. Die

| Hauptverwaltung der Staatsschulden wurde ermächtigt, bei allen

ihren Einlösungsstellen (der Staatsschulden - Tilgungsfkasse in Berlin, den Regierungs-Hauptfassen, den Bezirks-Hauptfassen in der Provinz Hannover und der Kreiskasse zu Frankfurt a. Me.) auf je 100 Thlr.

worden ; entsprechende Summen von Forst - Passivrenten, bezüglich | Kapital mit Einschluß der vom 1. Januar 1872 ab aufgelaufenen

derer indessen nach den Bestimmungen der verschiedenen Gemeinheits- |

Zinsen in der Zeit vom 1. bis 30, April 1872 den festen Bctrag von 101% Tblr, in der Zeit vom !. bis 24, Mai 1872 den festen Betrag von 102 Tblr. und în der Zeit vom 25. Mai bis 12. Juni 1572 den festen Betrag von 1025 Thlx. zu gewähren.

In der Zeit vom 14. bis 21. Juni 1572 hat sodann die Ein-

nuar 1872 „aufgelaufenen Zinsen stattgefunden, während seit dem 22. Juni 1872 die Einlösung durch Zahlung des Nennwerths unter s der au 1, Juli 1872 fällig gewordenen Zinscoupons erfolgt.

Es sind an Schuldverschreibungen zur Einlösung gekommen

waren demnach am 1. November c. noch Stüe über 1,721,000 Thlr. Die Tnhbzaber derselben sind durch die Bekanntmachung

die Einlösung erinnert worden. Il: Durch -das Gesch vom 15. Februar_ 1872 (Ges.-S. von den einmaligen Einnahmen, welche der Staatzokasse

S, 157) if dadurch

| zufließen, daß die Kreditirung von Eingangs- und Ausgangs- Abgaben,

bare Belegung möglichst nußbar zu machen. Dazu war um so mehx | J

Uufforderung, als in der Kasse auch der Ueberschuß aus 1570 in

Höhe von 6,2306260 Thalern vorhanden war, welcher durch den | h , o b Î Restbetrag zur Ablösung solcher den Staats8haushaits-Etat belastenden

wurde und daher erst im Laufe des Jahres allmähli% zur Verwen- |- Passivrenten und anderen Verpflichtungen, welche zum zwanzigfachen

Etat zu den etatsmäßigen Ausgaben des Jahres 1872 mit bestimmt

dung kommen fonntce, Und ais ferner auch das Jahr 1571 einen | g R

Ueberschuß von 9,273,920 Thlrn. in der Kasse ließ. Endlich war vor-

auszusehen, daß auch die unten näher crwähnten Steuerfredit - Ein- |

nahmen , welche demnächst durch das Geseß vom 15. Februar 1872 | an jangs- 2 | Rübenzuekersteuer 5,833,238

zum Theil zur Ablösung von Passivrenten und anderen Verpflich- tungen bestimmt wurden, für diesen Ziveck nur successive ihre Ver-

wendung finden und daß auch hiervon beträchtliche Summen längere | 4 1 14,063/9: 027 in | mit Ausnahme von verhältnißmäßig geringfügigen Betragen rechtzeitig

Zeit im Bestande der Kasse verbleiben würden. Die Nuybarmachung der Bestände -bat in folgender Weise statt- gefunden :

1) Während das Geseß vom 17. März c. (Ges. -S. S. 1-5) die | B wng ir deé vi é | für Bedürfnisse der Eisenbahn - Verroaltung zur Verwendung gekom-

Ermächtigung enthält, im Jahre 1872 verzinsliche Schaßanweisungen

gefunden. Es wird in Folge dessen die ganze im Etat der Staats-

ulden-Verwaltung pro 1872 zur Verzinsung von Schaßanweisungen | t 1 305, m J : | Thaler ergiebt sich im Ganzen der Betrag von 8431,527 Thlr. | 2) Auf die der Staatsregierung durch die Geseße vom 17. Februar | 27 Sgr. 2 Pf.j welcher zu Ablösungen verwendet werden kann. als Z Tsch. und auf jeden Bewohner im Durchschnitt 4 Tsh. | 1868 (Ges.-S. S. 71), vom 25. März 1869 (Ges.-S. S. 537) vom | An Getreide wird in dem Gebiete vorzugsweise Roggen, Weizen, | 7. März 1870 (Ges.-S. S. 245) vom 8. März 1871 (Ges -S. S. 154) |

au8gebrachte Summe von 432/000 Thalern erspart wecden.

der Bestimmung im §Ÿ.

worden ist, Jm Uebrigen sind die zu den Eisenbahnbauten erforderlich gewesenen Summen einfiweilen aus den vorhandenen Kassenbestän- den bestritten worden.

dieses Jahres auf 5,942,751 Thlr. belicfen; haben am 1. April c.

Thaleë, sowie die Summe von 9,000,000 Thalern, welche durch das

von Salzsicuer, von Rübenzuckersteucr und Brann tweinsteucr vom 1. Januar 1872 ab für Rechnung des Deutschen Reichs stattfindet, die Summe von neun Millionen Thaler für die in dem Gesche vom 17. Februar 1868 (Ges.-S. S. 7 vorgesehenen Eisenbahnzwcccke. der

Betrage ihres Gelidwerths ablöslich sind, bestiinmt worden. Ee ' , / Pr vi . er Die einmaligen Einnahmen , welche der Staatskasse im Jahre

1472 auf Zoll- und Steuer - Kredite zugestossen sind , haben betragen:

an Ein» und Ausgangs- Abgaben 3 875,068 Thlr. 1 Sgr. 6 Pf, an Thir 24 Sgr. 6 Pf. an Salisteuerc

| 1,832 593 Tblr. 26 Sgr. 8 Pf.j an Branntivecinsteuer 2,522,027 T |[r.

4 Sgr. 6 Pf, zusammen 14,063,527 Thlr. 27 Sgr 2 Pf. Sie sind

| eingegangen.

| bis auf Höhe von 10,800,000 Thatier auszugeben , hat bis jeßt im |

Ackerbau beschäftigenden laufenden Jahre eine Ausgabe von Schaßan1oeisungen nicht statt-

Aus der Summe von'14,063,527 Thlr. 27 Sgr. 2 Pf. sind nach der Bestimmung im §. 2 des Geseßes vom 15. Februar 1872 9,000,009 T blr.

men. Der Nest von 5,063,527 Thlr. 27 Sgr. 2 Pf. ist zur Ablösung von Renten und sonstigen Verpflihtungen nah Mafgabe des §. 3 a. a. O. verfügbar. Unter Hinzurechnung der aus den Beständen des ehemaligen Staatsschabes für diesen Zweck disponibeln 3,365,000

Nach Maßgade dieser Summe sind die Verhandlungen wegen Ablösung von Passivrenten und andereau Verpflichtungen im Geo

vom 25. Márz 1872 (Ges.-S. S. 288) und vom 3 Mai 1872 (Ges.S. | sammtbetrage von 421,576 Thlr. 11 Sgr. 10%, Pf. mit den Berech-

| S. 420) für Eisenbahnzwecke eröffneten Kredite hat im Jahre 1872 | bis jezt eine Realisirung nur insoweit stattgefunden, als auf Grund | i C1 bel n t S 2 des Geseßes vom 3. Mai 1872 die Summe | der jederzeitigen Luffündigung zur Ablösung mit dem zwanzigfacben

von einer Million Thaler aus den Fonds der Seehandlung entnommen | Betrage zustand, sind aufgekündigt worden: im Bereiche der Do-

tigten“ eingeleitet worden. \ , An Nenten 2c, bei welchem dem Staate unzweifelhaft das Recht

mänen und Forstverwaltung rund 209,310 Thlr. cine Rente an die

| Stadt Erfurt von jährli 13,530 Thlr. 29 Sgr. 4 Pf, cine dergleien

Die n dieser Weise entstandenen Vorschüsse | | für die verschiedenen Eisenbahnbau - Konten, welche sich am Schlusse | _XUTH (f ovinz Hei] u | | aufammen jährli 541 Thlr. 16 Sgr. 11 Pf. in Summa 233,082 | 8,217,751 Thlr. am 1. Juli c. 13,199,527 Thlr. und am 1. November c, |

nachdem inzwischen der oben erwähnte Betrag von einer Million |

N | ovember. (W.T.B,) Aus | Geseß vom 15. Februar 1872 (Ges.-S. S. 157) aus den der Staats- |

fasse im Jahre 1872 auf ZJoll- und Steuerkredite zugeslossenen ein- |

maligen Einnahmen für die in dem Geseße vom 17. Februar 1ck68 (Ges.-S. S. 71) vorgesehenen Eiseubahnzwecke bestimmt worden ist,

| zur Abschreibung gekommen war; noch 8,057,927 Thaler betragen.

Dadurch, daß die NRealisirung der Eisenbahn-Anleißen in dem veranschlagten Umfange bisher nicht stattgefunden hat, werden gegen

Thir. erspart werden. hei

| 23,550 Thlr welcher im Staatshau8balts-Etat sur 1872 in Rüsicht | darauf vorgesehen war, taß zu den durch das Gescß vom 25. März

hat Anordnungen getroffen, um für die Schiffbrüchigen Sorge |

zu tragen.

Landtags: Angelegenheiten. Berlin, 19. November. 19, Dezember 1869, betreffend die Konfsolidation preußischer

Vtaatäagnleißen, zur Erledigung der Bestimmung im §. 8 dieses Ge- (zes von Neuem vorgelegt worden.

Nach demselben verblieben im November 1871 noch 107,408,329 Thlr. uni 1872 35,109,160 Thlr. | 4

Anleihen zu fonsolidiren, wovon bis Ende J )y r \etilgt bezw. umgetauscht wurden, so daß jener Zeit noch 72,299,160

} hlr, in Verschreibungen der betreffenden Staat8anleihen, die sich

Ende 1869 auf 223,407,125 Thlr. beliefen, im Umlauf waren, und îvar 34,749,960 Thlr. in 41-7 37,549,200 Thlr. in 4 prozentigen

Anlcihen, Die Ausgleichungs8zuschüsse zur Erreichung der nächsten höheren,

in neuen Verschreibungen darstellbaren Beträge haben das Schuld-

fapiral vom 1. Juli 1870 bis 30. Juni 1871 um netto 890 Thlr.

auf 35,039,85) Tdlr. erhöht, an Präînien sind 691,226 Telr. 10 Sgr.

d Pf, gezahlt worden. Nie konsolidirte Schuld betrug am 30. Juni

I, 150,215,000 Thlr, und mit Hinzurechnung der Eisenbahn -An-

m nah dem Geseß vom 10: März 1870 (14,950,000 Thlr.) 9/100,100 Thlr.

Die bis ln 30. Juni d. J. cingegangenen 150,229,165 Thlr. snd nach Vorschrift des §. 5 des Konsolidations-Geseßes von der Staats\{ulden - Kommission und der Hauptverwaltung der Staats- oen außer Cours geseßt und in gemeinschaftlihen Verschluß ge-

men.

Nach der Bestimmung in demselben Paragraphen sind von diesen Schuldverschreibungen r den Que 1870 bis 1872 9,079,650 Thlr. bereits zur Tilgung verwendet. Durch die verbliebenen 141,219,515 Thlr

an die Stadt Magdeburg von jährlich 9700 Thlr ; verschiedene kleine Renten an Armcenanstalten 2c. in der Provinz Hessen-Nassau von

Thaler 16 Sgr. 3 Pf. L i Im Uebrigen beziehen \ich die eingeleiteten Verhandlungen auf

| solche Renten, deren Ablösung zum zwanzigfachen Betrage nur im

Wege des freien Uebereinfommens mit den Berechtigten bewirkt wer-

den kann. : j Bis Ende Oktober 1872 sind folgende Rentensummen getilgt

| worden: im Bereiche der Domänen- und Forstverwaltung 131,990 Thlr.

a Ga T

im Bereiche der Central - Finanzverwaltung

Pf.)

| 67,876 Thlr. 15 Sgr. 9/,, Pf, im Berciche des Ministeriums des

| der geistlichen 2c. Angelegenheiten 859 Thlr. 3 Zgr. Außerdem wird |

Innern 262 Thlr. 14 Sgr. 6!°%/%,, Pf, im Bereiche des Ministeriums d 109, Pf, im Bereiche des Justizministeriums 6 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf, zusammen 200,994 Thlr. 14 Sgr. 3 %, Pf.

Die diesfälligen Ablösungskapitalien zum zwanzigfaden Betrage

| von übcrhaupt 4,019,889 Thlr. 16 Sgr. 6 Pf bat die General-

1872 (Ges.-S. S 288) genehmigten Eisenbabnbauten zwei Yillionen | | Thaler aus den Effefkten-Beständen jenes Fonds flüssig zu machen | | find, pro 1872 noch nicht eintreten, Und es erwächst ferner eine Ein-

| nahme von 23,003 Thlr. an Zinsen und Dividenden dadurch, daß |

äußert sind. Zusammen 415,405 Thir.

3) Tn der Zeit vom 18. Dezeinber 1871 bis ultimo Januar | | 1872 sind Schuldverschreibungen über 9,394,700 Thlr. Norddeuticher |

100%/, 5 pCt.) angekauft worden, wovon sich, nachdem am 1. Juli e. 1,702,650 Thlr. zu 101 pCt.. veräußert und 3,000,000 Thlr. im An-

| fange des Oktober nah Maßgabe der Bekanntinachung der Haupt- | verivaltung der Staatsshulden vom 26. September d. J zum Saße

| von 1015 pCt. (incl, der seit dem 1. Juli c. aufgelaufenen Zinsen)

eingelöst worden sind, gegenwärtig noch Stücke über 4,692,050 Thlr. im Bestande befinden, welche pro termino den 31. Dezember 572 zur Rückzahlung der verschriebenen Kapitalbeträge gekündigt sind. Sofern die leßtere Summe noch bis zuin Schlusse dieses Jahres der preußischen Staatskasse Zinsen bringen sollte, würde sih der Gewinn aus den erwähnten Anfkäufen auf 382,092 Thlr. berechnen.

4) Durch die Sechandlung sind für Rechnung der Finanzverwal- tung in der Zeit vom 22. 3,273,000 Thlr. der

angefauft worden, und zwar: 2,885,550 Thlr. zum Course von 100% pCt.,, 95,900 Thlr. zum Course von 1005 pCt.,, 179,150 Thlr.

| Bundesanlcihe do 1870 (655,000 Thlr. zu 1005 pCt.j 7,720,300 Thlr. | u 1005 pCt., 989,400 Thir. zu 100% pCt. und 30,000 Thlr. zu |

ezember 1871 bis zum 10, Mai d. J. |

ro termino- ten 1. Juli 1872 zur Einlösung ge- |

fündigten Schuldverschreibungen der proz. Staatsanleihe von 1859 | »Zählfkarten-Methode« zur Anwendung fommt. Die Vichzähluna

zum Course von 100; pCt. und 112,400 Thlr. zum Course von |

Sie sind der Staatsschulden - Tilgungsfkasse am 1. Juli

1005 pCt. Der Gewinn aus

d. f um Nominalbetrage überwiescn worden. diesen Erwerbungen beziffert sih auf 35,190 Thlr,

l

auch die durch die Geseße vom 25. März 1869 (Ges.-S. S. 537, und | pro 1572 eine Rentcnerspa:niß von 95,630 Thlr. vorgesehen.

Dem Hause der Abgeordneten is der | vom 7. März 1870 (Ges.-S. S. 245) zur Versitberung bestimmten

Rehenschaftsbericht über die weitere Ana des Geseßes vom | Oberschlesischen Eisenbahn-Stamm-Afktien noch nicht vollständig ver- |

Staatskasse aus den dazu beßimmten Mitteln gezahlt, so daß am

1. November c. noch cin Rest von 4,411,638 Thlr. 10 Sgr. 8 Pf. zu weiteren Ablösungen verbl cben ist.

In Rücksicht auf die Ablösungen is im Etat der O

Fs stch

| zu erwarten, daß dicse Summe erreicht werden wird.

Das »Amts-Blatt der Deutschen Reichs - Tele- graphen-Verwaltung« Nr. 20 hat folgenden Jnhalt : Verfügungen vom 31. Oktober 1872: Empfangsbescheinigung über Auflieferung ge- bührenfreier Staatödepeschen; vom 2 November 1572: Weiterbeförde- rung von Depeschen nach Orten ohne Tekegraphenttation und bezie»

| hungsweise ohne Postanstalt} vom 83. November 1572: Berichtigung

des internationalen Reglements; vom 15 November 1872: Bericht1- gung des römischen Vertrages, und Berichligung der Nachweisung der Uhrendifferenzen.

Statistische Nachrichten. Am 10. Januar 1873 findet nah den Beschlüssen des Bundesrathes im Gebiete des Deutschen Reiches cine allgemeine Viehzählung statt

| Das Verfahren bei derselben {ließt sich im Allgemeinen demjenigen

an, welches für die Bevölkerungsaufnahme des Jahres 1871 vor- ge\{rieben war, so daß bei der Viehzählung gleichfalls die sogen.

is nah dem Stande vom 10. Januar 1873 vorzunchmen, und hat si auf Pferde, Maulthiere, Esel, Rindvich, Schaf-,. Schweine- und Ziegenvich, sowie auf Bienenstêcke und Seidcnraupcnzucbt zu erstreckcn. Durch die Zählung soll im LZesentlichen der faktische Vichstand jeder vichhaltenden Haushaltung ermittelt werden j jedoch mit der Maf gabe, daß am Tage der Zählung nur vorübergehend abwesendes Vich