1872 / 277 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 22 Nov 1872 18:00:01 GMT) scan diff

[M. 1532] i j

Donnersmarckhüílle

Obersehlesische Eisen- und Kohlenwerke Aklien-Gesellschaft,

Grund-Kapital: Thlr. 6.000.000.

Die Aktien-Gesellschaft hat von Herrn Graf Guido Henckel von Donnersmarck-Neudeck übernommen: 1) die bisher unter der Firma „Donnersmarckhütte“ betriebene Eisen - Hütte mit ihren Hochofen-Anlagen und ausgedehnten reichen Eisenerz _ láägern, in den &eldmarfen Tarnowiß, Repten, Stollarzowiß, Friedrihs-Wille, Orzech und Chechlau; i : 2) die Steinkohlengruben Concordia, Michael und Amalia, deren Kohlenförderung den Bedarf der Hütte in ihrer gegenwärtigen und zukünftigen Ausdehnung deckt und außerdem noch einen ansehnlichen Weiterverkauf von Kohle gestattet; / i 3) den halben Antheil an der Emmy-Grube;

4) die Steinkohlengruben Jungfrau, Meß, Deutsch-Lothringen, Saargemünd, Zabrze, Neue Abwehr, im Gesammtflächeninhalt von über 10 Millionen Q.-Meter und einen _FeldesStheil der Kohlenmuthung Mont Avron; diese Kohlengrubenfelder sind für einen umfangreichen Kohlenvertrieh bestimmt, deren Erträgniß bei der ausgezeichneten Kohlenbeschaffenheit eine neue Einnahmequelle für das Gesammt-Unternehmen werden wird:

9) Die Kalksteinbrüche und Kalksteinförderungen mit den dazu gelörigen maschinellen Einrichtungen und der Bahnverbindung mit der Hütte: 5 fn R E L li i eine selbständige für sich allein werbende Anlage; 5 P Spats-Unagen, Chamottfabrik, Verwaltungsgebäude, Arbeiterhäuser und ein Areal . 380 Morgen Flächeni Zrei ir alle (pie va (memihigen neuen Unfaaes gsg Äusi eal von ca. 380 Morgen Flächeninhalt, ausreichend für

Die Nentabilitáät des Gefammt-Unternehmens fest fich zusammen:

a) aus der Eisen-Produktion des Hüttenwerks; diese beträgt gegenwärtig 530,000 Ctr. Roheisen pro Jahr, wird aber in Kürzeste1 ‘ch di bevorstehende Vollendung der in vorgeschrittenem Ausbau Ridlichen Neu-Anlagen auf 800,000 Ctr E werden; der E n des Noheisens ist mit 29 Sgr. pro Ctr. netto nachgewiesen, der gegenwärtige Verkaufspreis is 71—72 Sgr, wozu ein namhafter Theil der nächsten JZahresproduktion bereits verschlossen is. Dieser in der Eisen - Fndustrie seltene Ertrag, nämlich ca. 15 Thlr. pr. Ctr. liegt

indeß nit nur in der Eisenkonjunktur selbst, sondern in den ganz. vereinzelt dastehenden niedrigen Selb stkosten der Donnerêmar({-

a e M f a Aba e in erster e A O e der Staub- oder kleinen Fettkohle zu danken, welche aus | geborgen Wrudenbesißze gewonnen wird und welche Eigenschaft von den fekt im Ber ¿Kreise Uber 'etriebe1 Îr nur noch die landesherrliche Königin E aufweist; S is E b) aus dem Gewinn des aus dem umfangreichen Kohlengrubenbesiße der Gesellschaft in Aussicht genommenen Kohlenverkaufs ; c) aus den Reinerträgen der Maschinenfabrik, Eisengießerei und Kesselschmiede; j j Diese M ip en fei O s E E S industriellen Anlagen. Die ereluigren erte sind vom Herrn Grafen Guido Henckel von Donnersmarck laut notariellem Statut vom 17. November : Be- lastung mit einer, zehn Jahre von seiner Seite unkündbaren Sypothekenshuld von 1,250,000 Thlr. mit , E T Ea EEO0OO in die Aktiengesellschaft eingebraht worden j N 500000

Betriebs-Fond sind gleichzeitig ezeihnet worden, und seßt sih hieraus Zhlr. 6 als Gesammt-Aktien-Kapital n: O S

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Direktor der Gesellschaft ist Herr Adolf Kessel.

Donnersmarckhütte

Oberschlesische Lisen- und Kohlenwerke

Aktien -Gesellschaft. Der Anffsichtsrath:

; A. Schmieder, BVorsißender. Gras Guido Henckel v. Donnersmarck, Adalbert Dölbrüek, Gustav Mueller. Michaei Levinstein.

Fromberg. Stadtrichter a. D. Friedlaender. Scherbening. Carl Leiden.

Bon den vorstehend erwähnten 6 Millionen Thaler vollgezahlten Aktien sind 5 Millionen Thaler in 25000 Stü& 2 200 Thsy | f | übernommen worden und werden darauf zu nachstehenden Bedin naa rana am E s S A

Sonnabend, den 283. Yovember a. e.

in den Geschäftsstunden bei den folgenden Bankhäusern entgegengenommen :

in Berlin: bei Herren Delbrück, Leo & Co. hei Herren Müller & Co., bei Herren Volkmar & Bendix,

bei dem Schlesischen Bankverein | in Cöln: bei d : ° : em A. Scha m? und dessen Kommanditen in Beuthen, Bankverein, aen eben

Gilatz, Glogau, Görlitz, Leob- beider Rheinischen Efsektenbank,

schüüitz, Neisse, Reichenbach, bei Herien Günther & R ; / adolph bei der Breslauer Wechslerbank bei der Süchsischen Kreditbank,

und - deren Filialen in Bunzlau, | in Leipzig: bei Herre d dey j é n Becker & Co. Görlitz, Gleiwitz, Liegnitz, | in Frankfurt a. M: beider Rheinischen EMsektenhanuk, Schweidnitz, : in Flamburg: bei Herren Ed. Frege & Co., bei Herrn A. Schmieder, in Vlünchen: bei der Bayerschen Vereinsbank, in Stuttgart: bei L „F Ürttembergischen Ver- E 5 einshank. Der Preis ist auf 110 pCt, = 220 Thlr. pro Aktie festgeseßt mit 5 pCt. Stückzinsen vom 1. Dezember a. e.

Bei der Anmeldung sind 10 pCt. der gezeichneten Summe als Kaution baar oder i top ; Reduktion der angemeldeten Beträge bleibt vorbehalten. Epe er in courshabenden Werthpapieren zu hinterlegen.

Der Erscheinungs-Tag resp. Abnahme-Tag der vollgezahlten Jnterims-Scheine wird in usancemäßiger Weise bekannt gemacht. Bexlíin und Breslau, 20. November 1872.

Im Auftrage des Uebernahme - Syndikats:

Delbrück, Leo & Co. Schlesischer Bank-Verein.

(a 664/XI.)

in Breslau:

in Dresden:

v.

Königlich Preußisel

Veo ——

——

ilt A] e | Das Abonnement beträgt ü Thlr. 7 Sgr. 6 Pfg. h

/ für das Vierteljahr.

| Insertionspreis für den Kaum einer Druckzeile S Sgr. |

E L AS

n T E

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Kaiserlich österreichischen Feldmarschall-Lieutenant v on

| Fligely zu Wien den Königlichen Kronen-Orden erster Klasse ;

dem Kaiserlich russischen Obersten Fürsten Nicolaus Tru- behkoij, vom Garde - Husaren - Regiment , kommandirt zur Dienstleistung beim Kriegs-Minister, und dem Kaiserlich öster- reichischen Obersten Gan ahl vom Armeestande und Trian- gulirungs-Direktor im militärisch - geographischen Institut zu Wien, den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse; dem Kai-

} serlih russischen Stabs-Rittmeister Oli v vom Garde-Husaren-

Regiment und Adjutanten beim General - Gouvernement in

| Moskau, sowie dem Kaiserli österreichishen Hof- und Uni- | versitäts-Buchhändler Wilhelm Ritter von | zu Wien den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse zu

raumüller

verleihen. S Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Ober - Postmeister von Axthelm zu Speyer den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse; dem Postmeister und Postsuhr - Unternehmer Freiherrn von Brandenstein zu Dresden den Rothen Adler-Orden vierter Klasse und dem Post- fuhr-Unternehmer, Rittergutsbefißer Grun dieß in Zuckers, Kreis Rummelsburg, den Königlichen Kronen - Orden vierter

| Klasse zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Gênéeral - Major von: e Mae ommandeur der 2. Garde-Jnfanterie-Brigade, bie Œlaübni des

Si aisers von-Nußländs Majestät ihm verlichentn ol. Slantslaus-Ordenzs erster Klasse mit Schwertern zu-ertheilen.

Deutsches ÄAceich.

Allerhöchste Ordre Hom 16. November 1872 be- treffend die anderweite Geschäftsorganisation des Gencral- Postamts.

Auf Jhren Bericht vom 7. November 1872 will Ih ge-

nehmigen, daß bei dem General-Postamte zwei Abtheilungen

unter der Bezeichnung »Technische Abtheilung« und »Abtheilung für das Etais- und Kassenwesen« eingerichtet werden." Die diesen Abtheilungen zuzuweisenden Geschäsle sind, unter der Leitung

} und Aufsicht des General-Postdirektors, von den Dirigenten | der Abtheilungen, welhe aus den vortragenden Räthen des

General-Postamts zu entnehmen sind, selbständig zu erledigen. Berlin, den 16, November 1872, XÆSilhelm. Fürst von Bi8marck. An den Neichskanzler.

Zu Pakosc im Regierungsbezirk Posen wird am 1. Dezember c. eine mit der Kaiserlichen ÖOrts-Postanstalt fombinirte Telegraphen- station mit beschränktem Tagesdienste eröffnet werden.

Breslau, den 20, November 1872.

Kaiserliche Telegraphen-Direktion.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Domänenpächter, Ober-Amtmann Hauptmann a. D.

| Orthmann zu Wierhuczyn den Charakter als Amts-Rath zu verleihen,

Konzessions - Urkunde, betreffend den Bau und Betrieb einer

Eisenbahn von Gladbach nach cia: durch die Rheinische

i Eisenbahn - Gesellschaft. Vom 4. Novembex 1872. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem die Rheinische Eisenbahn-Gesellschaft auf Grund der Beschlüsse der General-Versamuilung ihrer Aktionäre vom 31. Mai 1870 darauf angetragen hat, ihr die Ausdehnung ihres Unternehmens durch die Fortseßung der ihr unterm 20. November 1871 von Uns tonzessionirten Linn-Crefeld-Gladbacher Eisenbahn nah Rheydt, sowie durch Ausführung oder Erwerbung der zur Belebung des Verkehrs auf der Gladbah-Rheydter Bahn jih etwa als nüßlich erweisenden Schienenverbindungen mit industriellen Etablissenrents zu gestatten, wollen Wir der erwähnten Gesellschaft zum Bau und Betrieb der vorbezeichneten Erweiterungen ihres Unternehmens, in Anerkennung der mit denselben für die gewerblichen und Verkehrs-Jnteressen ver- inüpften Vortheile, unter gleichzeitiger Verleihung des Rechts zur Expropriation und zur vorübergehenden Benußung fremder Grund» stüle nah Maßgabe des Geseßes vom 3. November 1838 Unsere Genehmigung unter Nad neen Bedingungen hierdurch ertheilen.

I, Die Feststellung der Bahnlinie Gladbach-Rheydt und die Ge- nehmigung der speziellen Bauprojekte und Anschläge gebührt dem Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, dessen Zu- una auch zu jeder Abweichung von dem genehmigten Bauplane erforderlich ist. i

Die Bahn muß längstens innerhalb 3 Jahren, von der Ertheilung der Konzession an gerechnet, betriebsfähig vollendet sein. j

11, Sowohl die Bahn von Gladbach nah Rheydt, als auch die erwähnten Schienenverbindungen, zu deren Mrg resp. Erwer- bung es in jedem cinzelnen Falle der Genehmigung des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten bedarf, bilden cinen integrirenden Theil des Unternehmens der Rheinischen Eisenbahn- Gesellschaft und es finden auf dieselben die Bestimmungen der Ge- \ellschafts\tatuten und deren Nachträge, sowie die Bedingungen unter UI, bis X. der obengedachten Konzessions-Urkunde vom 20. November 1871 Anwendung. a i j ;

Die gegenwärtige Urkunde ist durch die Amtsblätter der Regic- rungen zu Cöln und Düsseldorf auf Kosten der Gesellschaft zu ver-

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Berlin, Freitag, Se

niß ZUr Anlegung des e

öffentlichen, von Ertheilung der landesherrlichen Genehmigung und des Expropriationsrechts aber eine Anzeige în die Geseßsammlung aufzunehmen. E S Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei-

gedrucktem Königlichen Insiegel.

- Gegeben Berlin, den 4. November 1872.

(Ti S) Wilhelm.

Graf von Noon. Graf von JThenpli§. von Selchow.

Graf zu Eulenburg. Dr, Leonhardt. Camphausen. Dr. Falf.

Ministerium für Handel, Gewerbe Und öffentliche Arbeiten.

Dem bisherigen Ober-Betriebs-Jnspektox der Westfälischen Eisenbahn, Eisenbahn - Betriebs - Direktox Bensen, früher in Münster, ist die Stelle des zweiten technischen Mitgliedes bei A M Eisenbahn-Kommissariate zu Berlin verlichen worden.

Justiz-Ministerium.

Der Rechtsanwalt und Notar Vetté in Wittenberg ist unter Verleihung des Notariats im Departement des Appella- tionsSgerichts zu Magdeburg als Rechtsanwalt an das Kreis- gericht in Stendal, mit Anweisung seines Wohnsiuzes daselbst, verseßt worden,

Kichtamtlige Deutsches Nei.

Preußen. Berlin, 22. November. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen im Laufe des heutigen Tages den General - Jntendanten von Hülsen, den Prinzen Wilhelm von Württemberg, Königliche Hoheit, den Polizei- Präsidenten, die Hofmarschälle, den Commandeur des 1. Garde- Regiments zu Fuß, Obersten von Böhn, Allerhöchstihren Flügel- Adjutanten Grafen von Lehndorff und nahmen die Vorträge des Ministers der geistlichen 2c. Angelegenheiten, Dr. Falk, des Chefs der Admiralität, General-Lieutenants von Stosch, des Wirklichen Geheimen Raths von Balan und des Mi- nisters des Königlichen Hauses, Freiherrn von Schleiniß, entgegen.

Im weiteren Verlauf der gestrigen Sihung des | 2 L

Hauses der Abgeordneten trat das Haus noch in die erste Be- rathung der memen Rechnung über den Staatshaus8haltsetat des Jahres 1869 ein. Der Abg. Richter wiederholte dabei seine Behauptung, daß die Regierung verpflichtet sei, über die Ver- waltung des sequestrirten Vermögens der depossedirten Fürsten Rechnung zu legen, wurde aber wiederum durch den Abg. v. Kardorff mit Hinweis auf frühere Beschlüsse des Hau- ses widerlegt. Bei der darauf folgenden ersten Lesung der Uebersichten von den Staatseinnahmen und Ausgaben des Jahres 1871 (\. Nr. 253 d. Bl.) wünschte der Abg. Richter die bessernde Hand des Finanz-Ministers eben so an diese gelegt, wie er sie bereits durch Umformung des Etats bewährt habe; übrigens schienen ihm die Mehrausgaben in den Verwaltungen einen ständigen Charakter zu haben. Der Finanz-Minister er- widerte, daß die Mehrausgaben in dem Etat der Domänen- verwaltung zwar formell vorhanden, aber materiell durch Uebertragung von Portos und Frachtgebühren erheblich vermin- dert sind. (S. unter Landtags - Angelegenheiten.) Beide Vorlagen wurden ebenso wie der Rechenschaftsbericht Über die Ausführung der §§. 3 und 4 des Gescßes vom 18. Dezember 1871 über die Aufhebung des Staatsschaßes, und über die Ausführung des Geseßes vom 15. ¡Februar 1872, be- treffend die Verwendung der der Staatskasse im Jahre 1872 auf Zoll- und Steuerkredite zufließenden einmaligen Einnah- men und Über die weitere Ausführung des Geseßes vom 19. Dezember 1869, betreffend die Konsolidation preußischer Staatsanleihen (\. Nr. 274 d. Bl.) ohne Debatte an denselben gestern erwähnten Rehnung8ausschuß von 7 Mitgliedern über- wiesen.

(a In der heutigen (6) Sißung des Hauses der Abgeordneten, welcher am Ministertisch die Minister Graf von Ißenpliy, Graf zu Eulenburg und Camphausen, sowie der Geh. Regierungs-Rath Persius beiwohnten, verlas der Präsident von Forckenbeck zunächst folgende Jnterpellation des Abg. Freiherrn v. d. Knesebeck (Ruppin) u. Genossen :

»Welche Schritte gedenkt die Königliche Staatsregierung zur Linderung der Noth der durch die Springfluth am 13. d. M. be- \chädigten Bewohner der Ostsce-Küsten zu thun? » :

Nach kurzer Begründung des Jnterpellanten, welcher im Ganzen auf die Berichte der Presse verwies, antwortete der Minister des Jnnern, daß bis jeßt noch keine erschöpfenden Berichte eingegangen seien; es sei noch nicht möglich gewesen, an alle von der Fluth getroffene Stellen zu gelangen. Jmmer mehr aber gingen Berichte ein, aus denen man eine Uebersicht Über das Unglück gewänne. Die Regierungen seien angewiesen, alle vorhandenen Fonds anzuwenden, um Hülfe zu bringen, auch besonders darauf aufmerksam gemacht, die Privatwohlthätigkeit möglichst zu organisiren und zu centralifiren. SoUten die den Regierungen T, ung stehenden Fonds nicht ausreichen, so werde sih das Ministerium an das Haus wenden.

Nachdem noch die Abgg. Dr. Löwe, Wagner (Stralsund), WallichS und Reimers die Dringlichkeit Es Hülfe mo- tivirt, ging das Haus zum zweiten Gegenstande dex Tages8-

den 22, November, Abends.

Die Veränderung bestehender Kreisgrenzèn und die

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In- und Auslandes # nehnien Sestellung an,

für Secrlin die Expedition: Zietenplaß Nr. 83. |

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1872.

ordnung: Zweite Berathung der Kreis8ordnungs- vorlage über.

Die §§. 1 bis 17 inklusive desselben wurden in der Fassung der Vorlage angenommen. Dieselben lauten :

Ert er: STLEL S Von den Grundlagen der Kreisverfassung. Erster Abschnitt. Von dem e aorege und der Begrenzung D Er-NLeife;

F. 1, Die Kreise bleiben in ihrer gegenwärtigen Begrenzung als Verwaltungsbezirke bestehen.

§. 2. Jeder Kreis bildet nach näherer Vorschrift dieses Geseßes einen Kommunalverband zur Selbstverwaltung seiner Angelegenheiten mit den Rechten einer Korporation.

F. 3. (Veränderung der Kreisgrenzen und Rug N ener Kreise.)

l ildung neuer, sowie die Zusammenlegung mehrerer Kreise erfolgt durch Gese.

Die in Folge einer derartigen Veränderung erforderliche Aus- einanderseßung zwischen den betheiligten Kreisen i} im Verwaltungs- wege zu bewirken.

Streitigkeiten, welche hierbei entstehen, unterliegen vorbehaltlich (er 7 aumngen 1m F. 5 der Entscheidung des Verwaltungsgerichts

I)

Veränderungen solcher Gemeinde- oder Gutsbezirksgrenzen, welché zugleich Kreisgrenzen sind, ziehen die Veränderung dieser Kreisgrenzen Und, 1vo die Kreis- und Wahlbezirksgrenzen zusammenfallen , auch die Veränderung der leßteren ohne Weiteres nach sich.

Eine jede Veränderung der Kreisgrenzen ist durch das Amtsblatt bekannt zu machen.

F. 4. (Ausscheiden der großen Städte aus den Kreis-Verbänden.) Städte, welche mit Ausschluß der aktiven Militärpersonen cine Eins wohnerzahl von mindestens 25,000 Seelen haben, und gegenwärtig einem Landkreise angehören, sind befugt; für fch einen Kreisverband, Stadtkreis (F. 169) zu bilden und zu diesem Behufe aus dem bis- herigen Kreisverbande auszuscheiden.

Auf den Antrag der Stadt wird dieselbe durch den Minister des Innern für ausgeschieden erklärt.

Es ist jedoch zuvor in allen Fällen eine Auseinanderseßung darüber zu treffen, welchen Antheil die ausscheidende Stadt an dem gemeinsamen Aktiv- und Passiv-Veermögen des bisherigen Kreises, jowie etwa an fortdauernden Leistungen zu gemeinsamen Zwecken der beiden neuen Kreise zu übernehmen hat.

Kommt eine Einigung der Betheiligten nicht zu Stande, so ent- scheidet liber die Streitpuntte das Verwaltungsgericht.

F. 5. Privatrechtliche Verhältnisse werden durch Veränderungen der Kreisgrenzen (F. 3. 4,) nicht berührt.

Zweiter Abschnitt. Von den Kreisangehörigen, ihren Rechten und Pflichten.

F. 6. Angehörige des Kreises sind mit Ausnahme der nicht an- gesessenen servis8pflichtigen Militärpersonen des aktiven Dienstistandes alle diejenigen, welche innerhalb des Kreises einen Wohnsiß haben.

F. 7. (Rechte der Kreisangehörigen.) Die Kreis8angehörigen sind berechtigt :

1) zur Theilnahme an der Verwaltung und Vertretung des Kreises, nach näherer Vorschrift dieses Gescbe®,

2) zur Mitbenußung der öffentlichen Einrichtungen und Anstalten des Kreises. : /

F. 8. (Pflichten der Kreis8angehörigen : a) Verpflichtung zur An- nahme von unbesoldeten Aemtern. (Gründe der Ablehnung, Folgen einer ungerechtfertigten Ablehnung) Die Kreisangehörigen \ind ver- pflichtet, unbesokdete Aemter in der Verwaltung und Vertretung des Kreises zu übernehmen. L

Zur Ablehnung oder zur früheren Niederlegung solcher Aemter berechtigen folgende Entschuldigungsgründe :

1) anhaltende Krankheit, 2) Geschäfte, die eine häufige oder lange dauernde Abwesenheit vom Wohnorte mit sich bringen, 3) das Alter von 60 Jahren, 4) die Verwaltung eines unmittelbaren Staatsamtes, 5) sonstige besondere Verhältnisse, welche nah dem Ermessen des Kreis- tags cine gültige Entschuldigung begründen.

Beträgt die Amtsdauer mehr als drei Jahre, so kann das Amt nach Ablauf von drei Jahren niedergelegt werden.

Wer cin unbesoldetes Amt in der t oder Vertretung des Kreises während der vorgeschriebenen regelmäßigen Amtsdauer versehen hat, kann die Uebernahme desselben oder eines gleichartigen für die nächsten drei Jahre ablehnen.

Wer sich ohne einen der vorbezeichneten Entschuldigungsgründe weigert, ein unbesoldetes Amt in der Verwaltung oder Vertretung des Kreises zu Übernehmen, oder das übernommene Amt während der vorgeschriebenen regelmäßigen Amtsdauer zu versehen, sowie der- jenige, welcher sich der Verwaltung solcher Aemter troß votherge- gangener Aufforderung Seitens des Kreis8aus\{u}es thatsächlich ent- zich fann für einen Zeitraum von drei bis sechs Jahren der Ausübung seines Nechtes auf Theilnahme an der Ver- tretung und Verwaltung des Kreises für verlustig erklärt und um ein Achtel-bis ein Viertel stärker, als die übrigen Kreis8angchöri- gen, zu den Krei8abgaben herangezogen werden.

Die Entscheidung erfolgt, sofern der Kreistag den Ablehnenden a nicht entschuldigt erklärt, durch den Kreisauss{huß mit Vorbehalt

er Berufung an das Verwaltungsgericht. Jn dem Verfahren nimmt ein vom Kreistage gewählter Kommissarius die Obliegenheiten des Klägers wahr. ; \ )

F. 9. (b. Beitragspflihten zu den Kreis8abgaben.) Die Kreis- angehörigen Pod vexpflichtet, zur Befriedigung der Bedürfnisse des Kreises Abgaben aufzubringen, insofern der Kreistag nicht eschlicßt, diese Bedürfnisse aus dem A des Kreises oder aus sonstigen Einnahmen zu bestreiten (§. 116 Nr. 3).

§. 10. (Grundsäße über die Vertheilung und Aufbringung der Kreisabgaben.) Die Vertheilung der Kreis-Abgaben darf nah keinem anderen Maßstabe, als nach dem Verhältnisse der von den Kreis- angehörigen zu entrichtenden direkten Staatssteuern, ae der Mahl- und Schlachtsteuer, und zwar nur durch Zuschläge zu denselven, beziehung8weise zu den nah §F§. 14 und 15 zu ermitteluden fingirten Steuersäßen der Forensen, juristischen Personen 2c. R,

Die Grund-7 Gebäude- und die von dem Gewerbebetriebe auf dem platten Lande aufkommende Gewerbesteuer der Klasse A. 1. is hierbei mindestens mit der Hälfte und höchstens mit dem vollen Be- trage desjenigen Prozentsaßes heranzuziehen, mit welchem die Klassen- und fklassifizirte Einkommensteuer belastet wird. Jm Uebrigen kann die