1872 / 278 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Nov 1872 18:00:01 GMT) scan diff

birgt nien A L E E E R E T

für sle die Bestimmungen des Geseßes nicht zu; \o sind sie selbst- S nicht in der Lage; das Amt zu übernehmen. olche be- sonderen Bestimmungen sind unter anderen in Bezug auf die Ueber- nahme des von dem Herrn Vorredner gedachten Amts eines Gutsvorstehers vorgeschrieben: der betreffende Gutsbesißer muß seinen beständigen Aufenthalt im Gutsbezirke oder in dessen unmittelbarer Nähe haben. Da die angesesscnen aftiven Militärpersonen der Regel nach diese Bedingung nicht werden erfüllen können, fo werdén sie allerdings auch nicht Vorsteher eines Gutsbezirfes sein können. Anders steht es mit der Uebernahme eines Mandates zum Kreistage, es kann L Mitglied des Kreistages seiny auch wenn er nicht im Kreise wohnt; sondern nur im Kreise

mit Grundbesiß angesessen ist. Diese Bedingung werden au Mili- -

tärpersonen erfüllen können. ; 5 S pern en it es sih auf der anderen Seite ‘mit der Pflichtig- keit, zu den Kreisabgaben E Gn In Bezug hierauf wird es kein Bedenken haben , in dem Gesehe festzustellen, daß die Militär- personen an allen Krei8abgaben Theil zu nehmen haben, welche auf den Grundbesiß oder das aus dieser Quelle fließende Einkommen elegt werden. Y Wenn der F. 6 nicht vollfommen konform abgefaßt ist mit der bezüglichen Sg des §. 3 der Städte-Ordnung vom 30. Mai 1853, so find für diese Abweichung die von mir angedeuteten beson- deren Gründe maßgebend gewesen. Jh möchte, zumal auch ein An- trag von dem Herrn Vorredner nicht gestellt ish die unveränderte Un- nahme des §. 6 empfehlen.

Zu §. 18 erklärte der Regierungskommissar, nahdem der Abg. Dr. Löwe das von ihm und dem Abg. Dr. Virchow gestellte Amendement begründet hatte:

Meine Herren! Der Frage, ob die Privilegien der Beamten, der Geistlichen und der Schullehrer prinzipiell gerechtfertigt sind, wird durch die Vorlage der Regierung in keiner Weise präjudizirt. Die- selbe führt dies Prinzip in Bezug auf die Kreisbesteuerung nicht ers neu ein, sondern sie hält nur den Jeot bestehenden Rechtszustand bis auf Weiteres aufrecht. Sollen die Beamtenprivilegien beseitigt werden, meine Herren, dann müssen sie allgemein außer Kraft gescßt werden ; es ist nicht wohl möglich, sie in Bezug auf die Orts-Kommunallasten beizubehalten; in Bezug auf die Kreislasten aber aufzuheben. Sie würden dadur nah Ansicht der Staatsregierung eine nicht zu recht- fertigende Rehtsungleichheit schaffen, Sie würden den in den Städten wohnenden Beamten, wenigstens der Regel nah, ihr bisheriges Pri- vilegium fonserviren, während Sie die auf dem platten Lande woh- nenden Beamten in vollem Maße der Kreisbesteuerung unterwürfen. Den Städten wird ihr Antheil an den Kreislasten zuge- wiesen als ein festes Kontingent, über dessen Aufbringung die städtischen Behörden zu beschließen haben. Wie Jhnen bekannt; werden in der Regel besondere Kreissteuern in den Städten nit er- Q sondern es wird das Kontingent, welches den Städten an

reissteuern auferlegt worden is, von den Kreisen aus dem Ertrage der Orts - Kommunalabgaben bestritten. Jn Bezug auf die leßteren aber würden die Beamten nah wie vor ihre bisherige Begünstigung genießen und damit thatsächlich auch von den Kreisabgaben befreit bleiben. Dabei würde dann die Folge eintreten, daß das Plus an Kreisfteuern; welches mit Rücksicht auf die Beseitigung des Beamten- privilegiums den Städten auferlegt wird, nunmehr von den übrigen städtishen Einwohnerklassen zu Gunsten der Beamten aufgebracht werden müßte, die dazu nicht herangezogen werden dürfen auf Grund derjenigen Privilegien, die dieselben in Betreff der städtischen Kommunalsteuern genießen. Anders verhält es \sich auf dem platten Lande: der Maßstab , der von Seiten des Kreistages be- schlossen wird für die Vertheilung dec Abgaben auf die cinzelnen Gemeinden und Gutsbezirke, der gilt auch als Untervertheilungs- maßstab innerhalb der einzelnen Gemeinden für die einzelnen Orts- einwohner; es müßten also die auf dem platten Lande wohnenden Beamten voll ihre Steuern zahlen, denn es is ja der volle Steuersaßz den betreffenden Gemeinden in Anrechnung gebraht, und der Maß- stab der Vertheilung für die einzelnen Gemeinden gilt auch als Unter- vertheilungsmaßstab für die einzelnen Einwohner der Gemeinden. Um welche Kategorien von Beamten handelt es fich denn aber auf dem Lande Vor allen um die Geistlichen und Schullehrer und sodann um eine Anzahl von Forst- und Steuerbeamten, alle Kategorien von Beamten, die nicht zu den besser situirten zu gehören pflegen. Sie würden also durch Annahme des Amendements des Herrn Abg. Dr. Loewe faktisch zu dem Resultate gelangen, deß Sie den besser situirten Beamten- tlassen welche in den Städten ihren Wohnsiß haben, die bisherigen Privilegicn erhielten; während Sie den \{lechter situirten Beamten Wt dem platten Lande ihre Privilegien entzögen. Ich glaube kaum, daß die Absicht sder Herren Antragsteller dahin gegangen sein kann, und n Sie daher bitten, dem Antrage Jhre Zustimmung nicht zu ertheilen.

Demnächst bemerkte der Regierungskommissar :

Es is allerdings ein Schreibfehler in der viertleßten Zeile des Sv daß dort der F. 2 statt F. 3 angezogen ist; der §. 3 is der richtige.

Zu §. 48, die Abgrenzung der Amtsbezirke betreffend, hatten die Abgg. Dr. Virchow und Löwe den Antrag gestellt, die früheren Beschlüsse des Hauses wiederherzustellen. In der Diskussion bedauerte der Abg. Persius, daß der Minister des

nnern nicht anwesend sei. Hierauf nahm der Regierungs-

ommissar das Wort:

Zunächst erlaube ich mir, dem Herrn Vorredner, welcher die An- wesenheit des Herrn Ministers des Innern bei dieser Debatte ver- mißt, zu erwiedern, daß der Herr Minister zu seinem Bedauern dur anderweitige dringende Staatsgeschäfte augenblicklih verhindert ist, der Diskussion beizuwohnen.

Was fodann die von dieser Seite (rechts), wie von jener Seite (links) gedachten Erklärungen anbetrifft, welche der Herr Minister hinsichtlich der Zahlengrenzen einerseits in den Konferenzen, die mit mehreren Mitgliedern dieses hohen Hauses stattgefunden haben; und andererseits von dieser Stelle bei der Generaldebatte am vor- gestrigen Tage abgegeben hat, so kann ih selbst hierüber nur meine persönliche Ansicht aussprechen. Jh glaube aber konstatiren zu müssen, daß beide Erklärungen des Herrn Ministers völlig übereinstimmen und daß die bei der Generaldebatte von ihm abgegebene Erklärung so klar war, daß sic zu solhen Mißdeutungen, wie sie stattgefunden haben, keinen Anlaß geben kann. Besonders betonen muß ich aber, daß nicht die M erungen! die der Herr Minister in den Konferenzen gemacht hat, für die eschlußnahme des hohen Hauses maßgebend sein können, sondern nur dic Erklärungen, die er hier in öffentlicher Sißung abgegeben hat.

Zu §. 49 erklärte der Minister des Innern in Betreff des Amendements von Gottberg , die Bildung der Amtsbezirke durch den Ober - Präsidenten, statt durch den Minister des Innern erfolgen zu lassen: -

Ich s{lage doch vor, bei der Vorlage der Regierung zu bleiben, und zwar aus rein praktishen Gründen. Der Schwerpunkt für die Bildung der Amtsbezirke wird ja immer in den Kreistagen liegen. Selbst der Ober-Präsident steht der Sache ferner, er wird nur fon- trollirend cinwirfen fönnen, aber eine Kontrolle wird \sich der Minister des Jnnern deskalb vorbehalten müssen; weil es darauf ankommt eine gewisse Gleichmäßigfeit in der Ausführung des Ge- seßes zu sihern. Ebenso, wie die Kreise, dic sich am nächsten mit der Sache zu befassen haben, den Ober-Präsidenten haben, um die Kontrolle im Bereiche der Provinz auszuüben, so glaube ih, is es nothwendig, daß die Sache demnächst in die Hände des Ministers kommt, damit derselbe eine Uebersicht gewinnt, ob die Bestimmungen Über die D der Amtsbezirke im Sinne der Kreisordnung aus- geführt woorden sind.

Ich muß aber dem Herrn Abgeordneten v. Gottberg noch auf die Be- merkung erwiedern , daß in der Besprehung mit den Vertrauens- männern die konservative Partei zu wenig vertreten gewesen sei. Tch weiß nicht, ob er Herrn v. Rauchhaupt und andere Herren zur kot- servativen Partei rechnet oder niht. In Bezug auf ihn selbst be- merke ich; daß ih den großen Wunsch hatte, ihn auch unter den Ver- trauensmännern zu sehen, daß mir aber von ihm ganz nahe stehen- den Freunden gesagt wurde, cr sei so franf, daß er gar niht nah Berlin zu kommen im Stande wäre. Deshalb habe ich geglaubt,

von einer Einladung an ihn abstehen zu müssen. Die betreffenden Herren werden mir das bestätigen. Es is sehr gegen meinen Wunsch geschehen , daß Herr von Gottberg an der bifcneni nicht Theil ge- nommen hat. S :

Zu §. 56 hatte der Abgeordnete Lasker ein Amendement gestellt. Ueber dasselbe äußerte der Regierungs - Kommissar, Geh. Regierungs-Rath Persius nah dem Abg. Lasker:

Meine Herren! Jh muß anerkennen, daß das Amendeu:cnt des geehrten Herrn Vorredners eine redaktionelle Verbesserung der Regie- rungsvorlage enthält; ih glaube aber gleichfalls Bedenken tragen zu sollen, mich Namens der Staatsregierung mit diesem Amendement einverstanden zu erklären, weil ih es nicht für nothwendig erachten kann. Jch glaube, es kann auch nach der Fassung der Regierungsvorlage fein Zweifel darüber bestehen, daß nicht nur physische Personen, sondern auch juristische Personen berechtigt sind, Beschwerden über die Ver- anlagung zu den Kreisabgaben zu erheben. Eine bestimmtc Kategorie von juristishen Personen: »die Gemeinden« sind ja auch ausdrüclih

enannt. J bin aber der Ansicht, daß es in diesem Stadium der

Verhandlungen nicht wünschenswerth sci, noch zahlreiße Amende- ments zu stellen und zur Annahme zu bringen; ih glaube, es wird dadurch das Zustandefommen des ganzen Geseßes nur von Neuem verzögert und ershwert. Jh möchte deswegen bitten; es bei der Ne- gierungsvorlage zu belassen. {

Auf eine Erwiderung des Abg. Dr. Loewe entgegnete dcr Regierungs-Kommissar: :

Meine Herren! Es hat nicht in der Absicht gelegen, den Kreisen die Befugniß beizulegen, Kreisstatute auch Über solche Angelegenheiten zu erlassen, welche die Kreise nicht speziell angchen. Wenn die Worte »des Kreises« in der vorleßten Zeile der Nr. 1 nicht ausdrücklich wiederholt sind, so is die Wiederholung nur deshalb unterblieben, weil sie entbehrlich erschien ; jedenfalls is die Absicht dabin gegangen, den Kreisen das Recht zum Erlasse von Statuten nur über solche die Kreise betreffenden Angelegenheiten beizuiegen, deren Gegenstand nicht durch Gefeß geregelt ift. h : ;

Jch glaube, daß diese Erklärung dazu dienen wird, die Bedenken des geehrten Herrn Vorredners zu beseitigen. :

Zu §. 78, die Ernennung der Landräthe betreffend, ent- gegnete der Minister des Jnnern dem Dr. NReichensperger :

Die Aeußerungen des Herrn Meichensperger veranlassen mi zu einer kurzen Entgegnung. Mit einer Art. von Zustimmung von beiden Seiten des Hauses hat er die Behauptung aufgestellt, daß cs Tendenz der Regierung sci, in Land» rath°ämter wesentlich junge, strebsame Beamte im Gegensaß zu den Grundbesißern einzuschen. Das is positiv nicht richtig. Meine Herren ! Sie können eine allgemcine Behauptung auf- stellen und ich stelle Ihnen eine allgemeine Behauptung gegenüber. Die Sache wird sih nur dann entscheiden lassen; wenn Sie mir be- stimmte Fälle nennen, die ich Jhnen dann entweder als gar nicht existent bezeichnen oder bei welchen ich JThnen die bestimmten Gründe für die Entscheidung der Regierung werde angeben können, aus dencn Sie sih überzeugen würden, daß die Entscheidung nicht auf Tendenz, sondern auf den Bedürfnissen des praktischen Falles beruht hat. Jch weiß niht, an wel§e Fälle der Herr Abgeordnete Neichensperger denkt. Wenn er es mir privatim sagen wil! iverde ih ihin privatim sehr gern darüber Rechenschaft geben. Jm Allgemeinen aber denke ih, daß die Bestimmung des Paragraphen, wie er von der Regierung vorgeschlagen ijt, dasjenige trifft; was die Majorität in dicsem Hause von beiden Seiten doch eigentlich wünscht. Einen sehr großen Werth wird man darauf legen müssen, daß gerade bei der Organisation der Selbstverwaltung angesehene Leute dcs Kreises für das Amt des Landraths, des dirigirenden Vor- sibenden kder Kreisversammlung, treten. Aber die Meinungs- verschiedenheiten gehen, so viel ih mich erinnere, hauptsächlich darauf hinaus, ob der Grundbesiß im Allgemeinen dazu qualifiziren sollte, vom Kreistage vorgeschlagen zu werden, oder ob dazu der größere Grundbesiß als Bedingung bezeichnet werden soll. Dcr Natur der Sache nach is ja der größere Grundbesiß derjenige, der die natürliche Basis für dieses Amt giebt. Der Vorschlag, wie ihn die Regierung gefaßt hat, ist nur aus prakti- hen Erfahrungen hervorgegangen. Daß die bisherige Grenze zu enge ist, Und der Wunsch der Kreiseingesessenen; Grundbesißer als Landräthe zu bekommen, hat die Regierung bestimmt, den Kreis der zur Präsentation Geeigneten zu erweitern. Jch brauche Jhnen nicht auseinander zu seßen, wie sich die Natur des Instituts der Landräthe nah und nach geändert hat, nicht durch die Tendenz der Regierung, sondern durch die Gewalt der Umstände. Es treten heute allerdings viel mchr Beamte in die land- räthlichen Aeinter , als es früher der Fall war, aber ich wünschte, Sie läfen cinmal dic Verhandlungen über dice Landrathswahlen. Unter drei Fällen finden Sie zwei, in welchen die Kreise erklären : unter den Eingesessenen des Kreises sind Leute, die befähigt oder Willens sind, das Amt zu übernehmen, nicht vorhanden, wir ersuchen deshalb die Königliche Regierung, den und den uns zum Landrath zu geben , welcher durch die interimistishe Verwaltung des Kreises nicht nur scine Fähigkeit bewährt , sondern sich auch das Vertrauen des Kreises erworben hat. Die Hälfte aller Präfentationswahlen trägt diesen Charakter.

Die Nr. 94 der »Annalen der Landwirthschaft in den Königlich preußischen Staaten« hat folgenden Jnhalt : Preußen: XIX. Sißungs§-Periode des Königlichen Landes-Oekonomic-Kollegiums. (Sißung des ständigen Aus\chusses.) Schluß. Die neue Hypotheken- und Grundbuch-Ordnung. [11 Die Woodsche Chamvion-Getreide- Mähemaschine. Von Dr. A. Wüst in Poppelsdorf. Versammlung des Teltower landwirthschaftlichen Vereins. Aus den Regierungs- bezirken Potédam und Düsseldorf. Literatur: Heft 3 der landwirth- schaftlichen Jahrbücher. Considérations sur le paturage et Palimentation à létable, von Dr. Sugo Weisfe. Die Eiwciß- körper der Getreidearten, Hülsenfrüchte und Oelsamen von Dr. H. Ritt- hausen. Vereins-Versammlungen. ;

Die neuesten Entscheidungen des Reichs-Oberhandels- gerichts in Leipzig lauten: A. Kaufmännische Verpflichtungsscheine (Art. 301 Handelgeseßbuch) brauchen nicht an Ordre zu lauten. B. Die verbindliche Kraft eines kaufmännischen Verpflichtungsscheins kann von mündlihen Abreden abhängig gemacht werden, Art. 317 Handelsgeseßbuch findet darauf Anwendung. (Gegen die Ansicht des Königlichen Ober-Tribunals in Berlin.) Klage auf Empfangnahme der vom Käufer zurückgesandten und vom Verkäufer anderweit ver- kauften Waare. A. Jn Ermangelung eines bcsonderen Vertrags- willens (welcher etwa dahin geht, daß der Käufer auch berechtigt sein soll, gerade die ausgeschiedenen Stlticke zu verlangen) nimmt bei dem in genere abgeschlossenen Kauf durch die vom Käufer zurückgewiesene Offerte der ausgeschiedenen Waare die leßtere keineswegs die Eigen- haft ciner species an. B, Jn dem anderweiten Berlauf der vom Käufer zurückgesandten Waare und in deren Uebergabe an den neuen Käufer nach der Wiederannahme liegt nicht ohne Weiteres cin Ab- gehen vom ‘ersten Kaufvertrage (Gemeinrechtlich.) C. Ein Verzug des Verkäufers in der Uebergabe wird nicht durch den anderrveitigen Verkauf der Waare abseiten desselben und durch den Unstand kon- statirt, daß der Verkäufer zur Zeit, wo der erste Käufer selbst im Verzuge der Empfangnahme versirt, si nicht im Besiß der Waare befindet. (Gemeinrehtlich.) a) Es ist Praxis der meisten seefah- renden Nationen, über die Havariegrosse auch materiell na dem Recht desjenigen Ortes zu entscheiden, wo die zwisden Schiff und Ladung bestandene Gemeinschaft aufhört. (Bestimmungsort, Art. 729 Ae Saelepdui.) b) Für den Anspruch auf Havariegrosse nach Art. 637 Handel®geseßbbuch macht es keinen Unterschied, ob der Schiffer zivar die Ausreise antritt, wegen Kriegsgefahr aber sogleich in den Abladehafen zurückkehren muß, oder ob er dur die drohende Kriegs- gefahr gehindert wird, die Ausreise überhaupt zu versuchen. Wann äußert eine Kriegserklärung ihre Wirkung? Art. 631 Handel8gescßz- buch. Freiheit der Ladung bei Unfreiheit des Schiffes. Zulässigkeit des Gegenbeweises gegen einen Frachtbrief. Verschulden oßne Erfolg. (culpa sine efffectu.) Die Ausnahmevorschrift des Abs. 2 Art. 401 Handels8geseßbuch findet bei Ausstellung ‘cines neuen Frachibriefes dur einen anderen Absender (Art. 391) nit statt; sondern nur unter der Vorausseßung eines einheitlichen Frachtbriefes. Wer einc ihm von einem andern Orte übersandte Waare nah Art. 347 Handels-

gesebbuch beanstandet hat, bleibt nichtsdestoweniger sowohl bein enus-, wie beim Spezieskauf befugt, diese Waare unter Preismin, derung (wegen Mangels einer vorbedungenen Eigenschaft derselben exceptio quanti minoris) ju behalten. Der Wehselgläubigey welcher WewWselexekution nachsucht, braucht den Originalwecsel nid zu den Gerichtsaften zu übergeben (gemeinrechtlich); der morose Wechselshuldner muß auch die Wechselsumme in die Wohnung oder in das Geschäftslokal des Gläubigers bringen.

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Kunst und Wissenschaft. Berlin. Die im Laufe dieses Jahres in der »Besonderen Beilage« dez »Reichs- und Staats-Anzeigers« veröffentlichten Artikel »Stadt Und Land« sind in diesen Tagen als Separatabdruck erschienen und durch di: Königliche Gehcime Ober-Hofbuchdrucrei (R. v. Deter hierselbst zu beziehen. /

London, 20. November. Der amecrikanische Missionär Dr Grant in Cairo hát der »A. A. C.« zufolge cin hebräisches Manuskript, enthaltend Theile der Bibel, in einer dortigen Syng- goge, welche 45 Jahre vor Zerstörung des zweiten Tempels erbaut worden scin soll, entdeckt. Das Manuskript fand si in einer Mauer: nische, zehn Fuß oberhalb des Fußbodens.

In Palermo hat Hr. Petré ein Buch über Wissenschaft und Kunst in Sicilien in den Jahren 1870 und 1871 ber ausgegeben, in welchem er die Zunahme der literarischen Thätigkeit in Sicilien nachweist. Es sind daselbst in den leßten Jahren 17 wissen: scastlicke, 25 literarische, 30 historish-archäologisGe, 5 juristische Werke erschienen.

Der Baron. Aupia de Planat hat ein Werk la question militaire“ herausgegeben, welches vorzugsweise die militärischen Ein- richtungen Deutschlands bespricht.

St. Petersburg, 20. -November. Die höheren Kurse für Frauen sind am 1. November beim ersten Gymnasium dur cin Gebet cröffnet worden. Hierauf begab man si in den Uftsaal, in welchem der Präses des pädagogischen Conseils, S. M. Ssolowjew, und der Stifter der Kurse, Professor W. J. Guerricr, auf die Ge legenheit bezügliche Reden bielten. Bei der Eröffnung der Kurse waren 36 Zuhsrerinnen und 24 Hospitantinnen zugegen.

Stockholm, 17. November. Die im Jahre 1796 für wichtige Entdeckungen auf dem Gebiete der Optik gestiftete Medaille der » Royal Society-Rumford«, welche zu unbestimmten Zeiten und zwar nebs einer von Numford ausgeseßten Geldprämie zu einem nicht Unbedett tcnden Betrage ausgetheilt wird, ist dem Professor an der Universität in Lund, A. F Angstrôm, für scine speftral-analytischen Unter: suhungen zuerkannt worden. Unter den Wenigen, welche früher die erivähnte Medaille mit Prämie erhalten haben, befinden fich die shwedisen Gelehrten: Negnault, Tyndall, Talbot und Pasicur.

Smyrna, 8. November. Der französische Archäolog Rayct hat nunmehr die nöthigen Vorkehrungen getroffen, um im Auftrag des Frhrn, v. Rothschild in Paris Ausgrabungen auf dem Trümmerfelde von Milet vornehmen zu können. Herr Rayt hat si bereits an Ort und Stelle begeben. /

Verkehrs - Anftalten,

St. Petersburg, 21. November. Mit Zunabine der kalten Witterung werden die Eismassen im Go!f immer dichter. Di Rhede von Kronstadt und die Kanäle sind mit Eis bedeckt, da- gegen ist die Newa in St. Petersburg wieder vollständig cisfrei Der » Golos « melde den Unterzang des englischen D »Hilda« an der nördlihen Küste der Halbinsel Kola, nit weit von der norwegischen Grenze. Derselbe war mit cine Ladung Leinsaat von Archangel na London abgegangen, Von der gesammten Mannschaft sei Niemand gerettet worden und die Ladung sci verloren. Jn Archangel hat sih-die Dwina in der Nacht vom 1. bis 2: November wit Eis bedeckt, so daß die Schiff fahrt als geschlossen zu betraten is. Bei Twer ist die Wolga in Folge der am 13. und 14. November auf 12 Grad gestiegenen Kälte: zugefroren Der Winterweg ist noch nit hergestellt.

Kopenhagen, 22. November, (W.T. B.) Das Barkschif »ySamarang« aus Rügenwalde, Kapitän Sommer, în Fabrt mit einer Petrolcumladung von Baltimore nach Danzig, ist bei Thor: winde in Westjütland gestrandet; die Mannschaft wurde gercttet.

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23. November. |Helsingfor |337,5| 4,0| |SSO., schw, Petersburg|/339,1| 0,9 |0., schwach, Frederiksb.| - |WSW., schw, | tLeleingör . | |[SW., Voskau... 383, 0,9| |N., sehwach. bedeckt. Memel... .|336 1|—0,s 4.3/+4,2/80., müässì trübe. Flensburg. |333 : - 9,6| |SW h. [bedeckt Aönigsbrg.|335, j [Danzig ... Putbas ... Kieler Haf. (COSUIN, 6

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9,6|+5 5/8., chwack. 2] - 9,71| |8., lebluaft Stettin... /339,8|—L1,7| 4,5|+4 j (Gröningen (832,7 6 6| [&., schwach bewöIkt ¡Bremen [338,4 9,6| |SSW., mässig. |bedeck [Heider. .. 1331 6 aues 6,9 S 2 üsSIg. m S 5.9|+5,5|SW., schwäch, ‘beiter. auen 333,6|0, 9,6 T6.3|8W,, müässì [trühe. *) 6,0|[+4,1|SVW., sc zieml, heiter. 5,7|+4 s|8,, echwach. heiter. 6,9/+7,2/8.,, schwach, brübe, i 7,5| |SSO., schw. |schön, Cöln ....../333,7| 7,8| |SO., n g, ziem! bedeckt. Wiesbaden |831,2| 6,4| |NO,, schwach. |bewsölkt,s, Ratibor .….|328,4|-1,4 6,1|+7,6|W., mässig. bedeckt. T e ac 29 A226 6.0] +43,8/8., schwach, heiter, neblig. Cherbourg |328,7| 9 6| |8,, stark. |bedeckt. |Hayre..../356,8| 10,4| |S, stark. | bedeckt, Carlsruhe .|331,0| 9.6| —- |S0.,, still. bedeckt, Nebel. Paris „..../3952,5| 8 0| |8S0., mässig. |bedeckr Bt. Diathieu|328,0| 10,1| \8.. s. stark, Regen.) |Constantin.|328,9| | 10,6| -- |!NO,, still, bewölkt

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1) Gestern Nachmittag S. lebhaft. *) Strom S8. Gestern Nach- mittag S. leblaft. Strom S. 3) Gestern Nebel. 4) Gestern Nach- mittag Regen. *) Gestern schwacher Regen. #®) Gestern Mittag Regen, ') Gestern Abend 11 Uhr sehr starke Windstösse.

Paris, 21. November. Die Seine is diese Nacht wieder um mehrere Fuß gestiegen und die ganze Umgegend von Paris steht unter Wasser. Das plößliche weitere Steigen ist durch die Wasser der Yonne und ciniger anderer kleinen Nebenflüsse der Seine enb standen, die jeßt auch ihr Bett verlassen haben. Der Hauptnebenfluß der Seine war schon vor einigen Tagen ausgetreten. In Paris stehen fast alle Hafenpläße unter Wasser und die Schiffahrt mußte eingestellt werden, da die größeren Schiffe nicht mehr unter den Brücken durhfahren können. Während der leßten beiden Tage regnett es wieder sehr stark. Heute Nacht tlärte sich jedoch das Wetter aus und man hofft, daß die Wasser {nell fallen werden. Von größeren Unglücksfällen hört man bis jeßt nichts. Nur cinige Schiffe und Kähne gingen unters Die Meurthe i|t bei Nancy aus ihren Ufern getreten Der größte Theil der von den Elsaß-Lothringern bewohnten Baracen is unter Wasser gerathen und dieselben wurden deshalb nach der Marne, der Aisne und Haute-Marne gesandt.

Zweite Beilage

| Garde-Gren. Regt. Nr. 2, ausm Werth, Unteroff. vom 4. Garde-

3

weite Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats - Anzeiger.

————— E,

f 228,

18792

A

Finanz - Miíiniáisterium, Zusammenstellung

der am 1. Oktober 1872 durch die Rentenbanken erzielten Resultate.

Am 1. Oktober 1872 sind an Renten übernommen : erhalten:

Die Berechtigten haben dafür Abfindungen Die Die Kapitalien,

ausge- welche von den Pflichtigen mit

zu % des Betrages der

Bezeichnung vollen Rente

der Renten

bank- Direktion. Rentenba Staats-Kasse | Pflichtigen

Pf. T R Del dd

überhaupt an an

a. aus der f þ. von den | des Betrages der vollen Rente betragen | betragen

An Renten- loosten/ | dem 18fachen

L E L am E der Rapitalien sin ente baar an i Z é lOktober} hie Staatskasse Summa in Qumma is zum 1872 |] eingezahlt sind baar des 1, Oktober 1872 50 und wofür die Renten- S c fündi: fälligen IBerechtigten die (Kapitalspißen) gekündigt resp. | Renten- Abfindung in cingezahlt : Rentenbriefen briefe gewählt baben,

au o voller sämmtlicher

Rente Renten briefen Abfindungen

Be L | Rg Ref 1 A8 Ou A Rg Hf Ver

O E E

B A | Laufende A2

» Königsberg

» Magdeburg, und zwar:

aus der Provinz Sachsen

aus der Provinz Hannover

» Münster

» Breslau 10,840| 81 10,840 i 4 240,910 | 4! 55] 22,640/22| 91 173,125 10/2 10 23: 240!— 1;157/23| 8

14/ 6 4| 6 310 12/107| 3 74,070

e : 114,501 11 8] 173,925

15,960 10 70,250

375| 3 935

8,337/15 55,480

E T 4,168123 34/475

Hierzu die in den früheren Terminen von den Renten- banfen übernommenen Ren- ten und die dafür ausgefer] tigten Rentenbriefe mit 397,596

Summa é 10/895| 6j 11,020

3/125/299|1413/,522/,895|25]| 31310,967|2

11,741] 6 298/815 259131316] 8 j 179/248/28| 5] 615,285 2,902

3 833/863 84,406,630} 99,3022 84,505/932/27] 9512,360/,857126| 513,285,225 7,9:.0,960

Zusammen ? 397,721

Außerdem sind an Renten übernommen und haben die Berechtigten dafür in Schuld- verschreibungen erhalten : a) von der Paderbornschen

Tilgungskasse / b) von der Eichsfeldschen Tilgungsftasse

3/136/191/2013/033,916| 1 3j SILGSS 2513,8T5/G01

84/669/4451 99,801 14/ 531 54,765,246 14| 5512/540,106 24 13,900,510 71,993,462

2,032,978/20| 5 | 295,564| 4/11[1,347,400 1,145,915|—| | 74,776|13 296,965 E

81,046 2,030,000f 2978/2 ) 42,973 1,145,915]

Ueberhaupt 1 397,721 3/136/194

Personal-Veränderungen in der Armce, Dffiziere, Portepee - Fähuriche 2c- A. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen.

Den 12. November: Gr. v. Lüttichau, Portepee - Fähn- rich vom Brandenburgischen Jäger-Bataillon Nr. 3, in das Magde- burgishe Husaren-Regiment Nr. 10 versest. Oppermann, Pr. Lt. vom Pommerschen Jäger-Bat. Nr. 2, in das Magdeburgische Jäger-Bat. Nr. 4 verseßt. v. Renßell, Sec. Lt. vom Pomm. Jäg. Bat. Nr. 2, zum Pr. Lt, befördert. Faber, Vize-Feldw. vom 2. Bat, (Torgau) 4. Magdeburg. Landw. Regts. Nr. 67, zum Sce. Lt. der Reserve des Magdeburg. Jäger-Bats. Nr. 4 befördert. v. Plüsfkow/ Unteroff. vom 1. Garde-Regt. z. F., Frhr. v. Verschu er, char. Port. Fähnr. von demsclben Regt.; zu Port. Fähnrs. v. Perbandt, Sec. Lt, vom 3. Garde-Regt. z. F. und kommdrt. als Adjut. zur 4. Garde-Jnf. BVrig., zum Pr. Lt., Gr. v. Bredow-Goern ej v. Albert, char. Port. Fähnrs. vom 4. Garde-Regmt. z. F., zu Port. Fähnrs. befördert. v, Oppen, Sec- Lt. vom Garde-Jäger-Bat., à la suite des Bats, gestellt. v. Borries, Unteroff. vom Kaiser Alexander Garde-Gren, Regt. Nr. 1, v. Herßvberg, char. Port. Fähnr. vom Kaiser Franz

Gren. Negt. Königin, zu Port. Fähnrs. befördert. Gr. zu Lynar, Scc. Lt. Gon Regt. der Gardes du Corps, à la suite des Regts. ge- sell, v. Franfkenberg-Proschl iß, Sec. Lt. vom Garde-Kür. Regt, zum Pr. Lt. befördert. Gr. zu Dohna, Sec. Lt. à la suits desselben Negts. in das Regt. wiedereinrangirt. Gr. v. Bninsfki, v, Holleben, Sec. Lts. vom Garde-Husaren-Regt., à la suite des Regiments gestellt. Volkmann, Sec. Lt. von der Garde-Landw. Infant, in die Kategorie der Nes. Offiziere zurückverseßt und als solcher dem 3 Garde-Gren. Regt. Königin Elisabeth wieder zugetheilt, v. Scharfenort, Unteroff. vom Gren. Regt. Kronprinz (1. Oßpr.) Nr. 1, Lambrücker, v. Krencki, Möller, Bake, Unteroffiziere vom 5. Oftpreuß Jnf. Regt. Nr. 41, zu Port. Fähnrs. Gusovius/, Sce. Lt. vom 2. Oftpreuß. Gren. Regt. Nr. 3, zum Pr. Lt. Ochl- mann, char. Port. Fähnr. von demselben Regt, zum Port. Fähnr. v. Mach, Port. Fähnr. vom Ostpr. Füs. Regt. Nr. 33, zum Sec. Lt.j befördert. Stolz, Böhlke, Vize-Feldw. vom 1. Bat. C 8. Ostpreuß Landi. Regts Nr. ; zu Sec. Lts. der Nes. 3. Ostpr. Gren. Regmts. Nr. 4, Reuter, Vize-Feldw. vom 1. Bat. (Tilsit) 1, Oftpreuß. Landw. Regmts. Nr. 1, zum Sec. Lt. der Landiwehr- Infanterie, Michel, Vize-Wachtm. vom 1. Bataillon (Bartenstein) 9. Oftpreuß. Landw. Negmts. Nr. 41, zum Sec. Lieutn. der Reserve des Oftpreuß. Kür. Negts. Nr. 3 (Graf Wrangel), Lizak, Se. Lt. von der Inf. des 1. Bats, (Jnsterburg) 2. Ostpreuß. Landw. Negts. Nr. 3, zum Pr. Liecut., befördert, C oncrt, Unteroff. vom Pomm. Füs, Regmt. Nr. 34, zum Port. Fähnr. Bluth, Sec. Lieut. vom 3. Pomm. Jnf. Regt. Nr. 14, zum Pr. Lt, Gru biß Unteroff. von dems, Regmt, zum Port. Fähnr, v. Griesheim, Sec. Lieut. vom 7. Pomm. Inf, Regmt. Nr. 54, zum Pr. Lt, Geest, Port. Fähnr. von dems. Regt., zum Sec. Lt., vorläufig ohne Patent, Neumann, Sec. Lt. von bio Inf. des 2. Bats. (Schneidemühl) 3. Pomm. Ldw. Regts. Nr. 14, zum Pr. Lt. , befördert. v. Kemniß, Wegener, dar. Port. Fähnr. vom Colberg. Gren. Regíment (2. Pommerschen) Nr. 9/7 v. Dobrowolski, char. Port. Fähnrih vom 4. Pomm: Infanterie - Regiment Nr. 21, zu Portepee - Fähnrichs8 befördert. v. Kleist, Sec. Lt. von der Nes. des 1. Pomm. Ulan. Regts. Nr. 4, im stehenden Heere, und zwar als Sec. Lt. im Ostpr. Ulan, Regt, Nr. 8 mit Patent vom 12. Novbr. 1872 angestellt. Günther, Vize - Wachtmstr. vom 2. Bat. (D. Crone) 4. Pomm. Ldw. Regts. Nr. 21, zum Sec. Lt. der Res. des 2, Brandenb. Drag. Regts. Nr. 12, Kindt, Vize-Wachtmstr. von demselb. Bat, zum Sec. Lk. der Res. des Ostpr. Ulan. Regts. Nr. 8 befördert. Plehn, Unteroff. vom Leib-Gren. Regt. (1. Brandenb.) Nr. 8, v. W yschegky, char. Port. Fähnr. vom Gren. Regt. Prinz Carl von Preußen (2. Brandenb.)

SDSSIIG| 1 31 311,688

9 2513/909,021/28[ 31 87,841,360] 102,780

37,971,110 A105 SOIO 7 T3 [5,014 875 TRSE E

Nr. 12, Rechen A! Gefr. vom 6. Brandenb. Jnf. Regt. Nr. 52, | Negts. Nr. 8, Fromberg, Vize-Wachtm. von demselben Bat. zunx

v. Arnim, Unteroff. vom 1. Brandenb. Drag. Regt Nr. 2, zu | Sec. Lt. der Res. des Leib-Kür. Regts. (Swlesisch.) Nr. 1, Haa; Port. Fähnrs. buférbert Herrmann, Boldt, Vize-Wachtmeister | Kohlsaat, Vize-Feldw. vom 2. Bat. (Schweidniß) 2. Schle). Ld. vom 1. Bat. (Frankfurt) 1. Brandenb. Landw. Regts Nr. 8, zu Scc. | Regts. Ne. 11 ¡_zu Sec. Lts. der Res. resp. des Schlef. Füs. Regts. Lts. der Nes. des Ostpreuß. Drag. Regts. Nr. 10, Thomas, Sec. Lt. | Nr. 38 und des 2. Schles. Gren. Regts. Nr. 11, Hühner, Witt- von der Jnf. des 2. Bats. (Cottbus) 6. Brandenburg. Landw. Regts. | wer, V'ze-Wachtm. vom 1. Bat. (Münsterberg) 4. Niederschles. Ldw. Nr. 52, zum Pr. Lt. befördert. Brüggemann, Sec. Lt. vom Regis. Nr. 51, zu Sec. Lis. der Res. des 1. Schles. Hus. Regts. Nr. 4 3. Brandenburg. Inf. Regt. Nr. 20, zum Pr, Lt. besördert. Urban, | befördert. v. Spiegel, Pr. Lt. vom Leib - Kür. Regt. (Schlesisch.)

N Uhden, Pr. Lts. von der Inf. des Res. Landw. Bats. Berlin | Nr. 1, à la suite des Regts. gestellt. Baron d'Ablaing van

(r. 35 zu Hauptleuten, Knobl, Vize-Wachtm. vom 1. Bat. (Neu- | Gießenburg, v. Gallera, Unteroff. vom 2. Westfäl. Inf. Regt. iodt E. W 7 Brandenburg. Gand Reats, Nr. 60, zum Sec. Lt. | Nr. 15 (Prinz Friedrich der Niederlande), zu Port. Fävnrs., Jordan Ils der Res. des 2. Leib- Gus. Regts. Nr. 2, Weber, Vize-Feldw. vom | Sec. Lt. vom 7. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 56, zum Pr. Lt, Wachtel,s 2. Bat. (Prenzlau) 8. Brandenburg. Landw, Regts. Nr. 64, zum | Hauptm. und Comp. Chef vom 8. Weßfäl. Tnf. Negt. Nr.57, zum Major», Sec. Lt. der Res. des Gren. Regts. Prinz Carl von Preußen | v. Nerée, Pr. Lt. von dems. Regt, zum Hauptm. und D (2. Brandenburg.) Nr. 12, Flügge, Vize-Wachtin von dems. Bat, e Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt. befördert. Hoesch; zum Sec. Lk. der Res. des 2. Pomm. Ulan. Regts. Nr. 9 Schwieger, | Bouchsein, Vize-Wachtm. vom 2. Bat. (Jserlohn) 7. Wesif. Land- Vize-Wachtm. von dems. Bat, zum Sec. Lt. der Reserve des | wehr-Regiments Nr. 56, zu Sec. Lts. der Nes. resp. des Westf. Ulan. Oslpreuß. Ulan, Regts. Nr. 8 befördert. v. Sommerfeld, | Regts. Nr. 5 und des 1. Westf. Hus. Regts. Nr. 8 befördert. Hir \ch Sec. Lt. vom 2. Magdeburg. Jnf. Regt. Nr. 27, zum Pr. Lt, | Hauplm. von der Juf. des Nel. Landw. Bais. Barmen Nr. 3% zum v. Werder), Prem. Licut, vom 3. Magdeburg: Jf, Nest, | C00) Fibrer nat Tbe 9, d: Heydt, Vize - Wachtm. von Nr. 66, zum Hauptm. und Comp. Chef, Heyne, Sec. Lt. von dems. | dems. Bat, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Westf. Hus. Regts. Nr. 11 Regt, zum Prem. Lt.,, v. Blücher, Unteroff. vom Altmärk. Ulanen- | befördert. v. Herzberg, Unteroff. vom Hohenz. GÜs. Regf. Nr. 40, Regt. Nr. 16, Thümmel, Unteroff. vom 7. Thür. Jnfant. Regimt, | zum Port. Fähnr. Boysen, Sec, Lt. vom 6. Rhein. Jnf. Regt. Nr. 96, zu Port Fähnrs. befördert. Conrad, Vize-Feldwebel vom | Nr. 68, zum Pr. Lt, v. Rußdörf, Li Unteroff. von demselben 1. Vat. (Aschersleben) 2. Magdeburg. Landw. Regts. Nr. 27, zum | Regt, v. Homeyer, North, Joachimi, Gefr. vom 7. Nheinischen Sec. Lt. der Res. des 2. Magdeburg. Inf. Regts. Nr. 27, Köhne, nf. Regt. Nr. 69, Hiller, Unteroff. vom 4. Nbein. Juf. Regt. Vize-Wachtm, von dems. Bat, zum Sec. Lieut. der Res. des Thür. | Nr. 39, zu Port. Fähnrs. befördert, V, Arnauld de la Perière, Ulanen-Regts. Nr. 6, Barth, Vize - Feldw. vom 2. Bat. (Torgau) | Sec. Lt. vom 6. Rhein. Inf. Regt. Nr. 68 in das 1. Bad. (Leib-) 4. Magdeburg. Landiv. Regts. Nr. 67, zum Sec. Lieut der Res. des | Gren. Regt. Nr. 103 verseßt. v. Winterfeld, Oberst-Lieut J: D. 4, Thür. Inf. Negts. Nr. 72 befördert. v. Böhn, Prem. Lt. vom | und Bezirks - Commdr. des 2. Bats. (Coblenz) 3. Nhein. Ldw. Rgts. 3. Posen. Juf. Regts. Nr. 58, zum Hauptm. und Comp. Chef be- | Nr. 29, in gleicher Eigenschaft zum 1. Bat. (Detmold) 6. Westfäl. fördert. Dürfeld, Unteroff. vom 2. Poscn. Jnfant. Regt. Nr. 19, | Landw. Rgts. Rr. 55, v. Griesheim), Oberst-Lieut. ì D. und Be- v. Braunbehrens, Gefr. vom 2. Leib-Huf. Regt. Nx 2, zu Port. girts » Commdr. des 1. Bats. (Detmold) 6. Westfäl. Landw. Regts. Fähnrs, v. Hennigs, Sec. Lt. vom Westpr. Ulan. Regt. Nr 1, zum | Nr. 55, in gleicher Eigenschaft zum 2. Bat (Coblenz) 3. Rhein. Ld. Prem. Lieut. befördert. Brinkmann, Oberst-Lieut. a. D, früher | Regts. Nr. 29 verseßt. Heuser) Bize - Feldt. vom 2. Vat. Jülich) Major im 1. Westpreuß. Gren. Regimt. Nr. 6, untèr Stellung zur | 5. Rhein. Landw. Negts. Nr. 65, zum Sec. Lk. der Landw. Inf. be- Disp. mit seiner Pension, zum Bezirks-Commdr. des 2. Bats. (Kosten) | fördert. v. Seel, Sec. Lt. a. D. mit dem Charafter als Pr. nts 3. Posen. Landw. Regts. Nr. 58, ernannt. Liebeneiner, Sec. Lt, | früher Sec. Lt. im 2. Pos. Inf. Regt. Nr. 19, in die Kategorie E von der Inf. des 1. Bats. (Görliß) 1. Westpreuß. Landw. Regts. Nr. 6, | Res. Off. verseßt und als solcher dem 8. Westfäl. Inf Rgtk. ot 5 v. Keller, Sec. Lt. von der Kav. desselben Bats. zu Pr. Lts. beför- | zugetheilt. Gronewald, Kalender, Vize - Feldw. vom Reserve- dert, Gr. zu Dohna, Sec. Lt. von der Kav. des 1. Bats. (Sprottau) | Landw. Bat. Cöln Nr. 40/_ zu Sec. Lts. der Nette E 1, Niederschles. Landw. Regts. Nr. 46, in die Kategorie de: Res. Off. | des 8. Rhein. Inf. Regts. Nr. 70 und des Hohenzoll. Su egts. Übergetreten und als solcher dem 1. Schles. Drag. Regt. Nr. 4 zuge- | Nr. 40, Claessen, Bering, Vize-Wachtm. von u. h zue theilt, Schellwiß, Unteroff. vom Schles. Füs, Regt. Nr. 38 | Sec. Lts. der Res. resp. des Rhein. Ulan. Regts. Nr. 7 und des v. Bülow, Unteroff. vom 2. Schles. Gren. Regt- Nr. 11, zu Port. | 2. Rhein. Hus. Regts. Nr. 9 befördert. Stein v. Kamin i Sec. Fähnrs, Su nkel, Port. Fähnr. vom 2. Oberschles. Juf. Regk. Nr. 23, | Lt. vom 1. Hanseat. Jnf. Regt. Nr. T5! zum Pr. Lt, - Baron v. Nimpt\ch, Port. Fähnr. vom 2. Schles, Hus. Regt. Nr. 6, zu | v. Langermann u. Erlenkamp, Unteroff. vom Mellen. Gren. Sec. Lts, Altscha ffel, Drescher, Pr. Lts. von der Jnfanterie | Regt. Nr. 89; Heer, Unteroff. vom Melenb, Füs. Regt. Nr. 9, zu. dcs 1, Bats. (Neisse) 2. Oberschles. Landwehr-Regiments Nr. 23, | Port. Naa Gr. v. d. Groeben, See, Lt. vom Hannov. Huf. zu Hauptl.,, Jagsch, Sec. Lt, von der Inf. des 1, Bats. (Gleiwiß) | Regt. Nr. 15, zum Pr. Lt j SQLtret) Blze:-Wachim, vom 1. me 3. Oberschles. Landw. Regts. Nr. 62, zum Pr. Lt, v. Kulmiz, | (Hamburg) 2. Hanseat. Landw. Negts. N: 761 zum Sec. Li. dex Kunz, Vize-Wachtm. vom 1. Bat. (Striegau) 1. Schles. Landw. Fes. des Schlesw. Holst. Hus. Regts. Nr. 16) Timm, Vize-Feldw. Regts. Nr. 10, zu Sec, Lts. der Res. resp. des 2. Schles. Drag. Regts. | vom 2, Bat. (Rosto) 2. Mecklenb. Landw. Negts. Nr. 90, zum Sec. Nr. 8 und des Posen. Ulan. Regts. Nr. 10, Müller, Engel, | Lt. der Res. des Melenb. Füs. Regts. Nr. 90, v. Bonin, Unleroff. Vize-Wachtm. vom 1. Bat (2, Breslau) 3. Niederschles. Landwehr- | vom 1. Thür. Inf. Regt. Nr. 31, zum Port. Fahne befördert. Regts. Nr. 507 zu Scc. Lts. der Res. resp. des Schles. Ulan. Regts. | Freitag; Vize-Wachtm. vom 1. Bat. (Kiel) Holstein. Landw. Negts Nr. 2 und des 1. Schles. Hus. Regts. Nr. 4/7 Klapper, Vize-Feldw, | Nr. 85, zum Sec. Lt. der Res. des Hannov. Hus. Regts. Nr. 15e vom Res. Landw. Bat. 1. Breslau Nr. 38, zum Sec, Lt. der Nes. | Gries, Vize-Feldw. vom 2. Bat. (Rendsburg) Holstein. anE des 2, Oberschl. JTnf. Regts. Nr. 23, Rehß, Franck, Vize-Feldw. | Regts. Nr. 85, zum Sec. Lt, der Res. des Holstein. Inf. Negts. von demselben Bat, zu Sec. Lts. der Res. des 2. Schles. Gren. | Nr 85, v. Meßmer-Saldern, Vize-Wachtm. von dems. D Ln Regts. Nr. 11, Baum, Vize-Feldw. von demselben Bat., zum Sec. | Sec. Lt. der Res. des Schlesw. Holstein. 5 us. Regts. e A h r- Lt. der Res. des 1. Schles. Gren. Regts. Nr. 10, Su pper, Vize- | dert. Jasper, Unteroff. vom Hannov. Füs. Negt. Nr. 7 "Se L Feldw. von demselb, Bat, zum Sec. Lt. der Res. des 4. Oberschles, | mann, Sabarth, Unteroff. vom 1. Hannov. Inf. Regt. Nx. 744 Inf. Regts. Nr. 63 v. Wallenberg-Pachaly, Vize-Wachtm. von | zu Port. Fähnr. Frhr. von u. zu Egloffstein, Pr Ls vom demselben Bat, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Schles. Dragoner- | Oldenburg, Drag. Negt. Nr. 19, zum Nittm, und Escadr, Chef