1872 / 293 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Dec 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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sucht, welche der Vermehrung der Merten Zahl der von Kroatien zu entsendenden Reich8tags-Abgeordneten als Grund- lage zu dienen haben.

Schweiz. Bern, 10. Dezember. (W. T. B.) In der beutigen Bundesrathssißung wurden die Regierungs- Departements in folgender Weise vertheilt: Cérésole erhielt das Departement für die politischen Angelegenheiten (Stellver- treter Dr. Schenk), Knüsel das der Justiz. und Polizei (Stell- vertreter Borel), Welti das für militärishe Angelegenheiten Stellvertreter Cérésole), Scherer das der Finanzen (Stellver- treter Knüsel), Naeff das für Handel und Qölle E E Scherer), Borel- das Departenient der Posten (Stellvertreter Naeff), Schenk das für das Jnnere und für- das- Bauwesen (Stellvertreter Welti).

Belgien. Brüssel, 10. Dezember. Der Conseils8präsi- dent , Graf de Theux Meylandt, hat - der Deputirten- kammer die Dekrete’ des Königs mitgetheilt, denen zufolge das Entlassung8gesuch des* Kriegs-Ministers Gu illau me an-

enommen. und das ‘Portefeuille des Kriegsministeriums dem Minister des Auswärtigen, Graf d'Aspremont-Lynden, übertragen wird.

Großbritannien und-Jrland. London, 9. Dezember. Der Hof siedelt am 17. d. M. von Windsor nach Osborne auf der Insel U über , um. dort, wie üblich, das: Weih- nachts8fest zu verleben. ; :

Der Prinz und die Prinzessin von Wales sind von ihrem Besuche bei Lord Suffield in Gnuton nach Schloß Sandringham zurückgekehrt, woselbst e Königlichen Hoheiten heute: die O der japanischen Gesandtschaft empfingen.

Das Kabinet trat gestern in der Downing-street zu einer Berathung zusammen, bei der mit Ausnahme es: Lord- Kanzlers" und des Herzogs von Argyll sämmtliche Minister zu- gegen waren,

Die japanischen Gesandten gaben am Sonnabend Abend. im Bukingham-Palace- Hotel ein diplomatisches Bankett, bei welchem der Premier-Minister Gladstone, Earl Granville, der russische Botschafter, die Gesandten Schwe- dens, der Niederlande, Belgiens“ und Italiens, Viscount Enfield, der Unterstaatssekretär der äußeren Angelegenheiten zugegen waren.

Frankreich, Paris, 9. Dezember. Auf der Tages- ordnung der vorgestrigen Sißung- der Nationalversam m- [lung vom 7. Dezember stand der Etat des Ministeriums des Auswärtigen. Herr Depasse und mehrere andere Mitglieder der Rechten hatten eine Neihe von Amendements eingebracht, durch welche vermittelst Einziehung und Beschrän- kung zahlreicher diplomatischer Vertretungen der auf 12 Millio- nen Fres. sich belaufende Etat, der 1851 nur 7 Millionen be- trug, um 1,828,800 Frcs. reduzirt werden soll. Der Beridcht- erstatter, Herzog von Decazes, erklärte, die Kommission. habe bereits, im Einvernehmen mit der Regierung, namhafte Abstriche vorgenommen, aber die Würde Frankreihs im Auslande dürfe nicht kompromittirt werden. Das Budget pro 1873’ sei unm zwei Millionen: niedriger als das von 1871. Der Unterschied gegen 1851 sei theils durch die allgemeine Differenz der Preise, theils: durch die im Interesse des Handels stattge- habte Vermehrung der Diplomatîe hinlänglich motivirt: Da- mit ist die Generaldiskussion ges{lossen. Jn der Spezial- diskuüssion wurden die bei den Gehältern der Ministerialbeamten und bei den sächlichen Ausgaben beantragten Abstriche ver- worfen. Ju Kap. 111. (Gehälter der Gesandten und sonstigen diplomatischen Agenten) beantragte Herr von Jouvenel, von dem Gesamintbetrage mit 64 Millionen 3x4 Millionen Francs zu streichen, aber nah längerer Debatte wurden auch bei diesem Kapitel die Abstriche abgelehnt; fürdieselbe erhoben fich nur 62 Mit-

lieder: Ebenso wurde: ein Amendement. des Hrn. Clapier,

n Marseille einen diplomatischen Agenten zur Legalisirung der Papieré der nah dem: Oriente reisenden Franzosen anzu- stellen und hierfür 10,000 Fres. aus useßen, vom Bericht- erstatter bekämpft und verworfen. Hr. de La Rochette wünschte das Ministerium des Jnnern über die Vorgänge am Abend des 26. September d. J. in Nantes (Beleidigung der von Lourdes' zurückkehrenden Pilger) zu interpelliren. Auf Antrag des Hrn. v. Remusat, der das Ministerium des Innern interimistisch führte, wurde die Interpellation um 1 Tage verschoben. Hr. Desbassayns de Rîichemont machte den Minister auf die Christenverfolgung in Japan aufmerksam. Hr. v. Re- musat hält die betreffenden Nachrichten für übertrieben, erklärte jedoch, Exkündigungen einziehen und eventuell bei der japani- schen Regierung auf Abhülfe dringen zu wollen.

Das »Vien public» enthält über die Minister- ernennungen Folgendes:

»Die Regierung fonnte obne eine entschieden feindliwe Er- klärung der Kommission nicht anders handeln, als sie gehandelt hat. Da: der: Augenbli, ein homogenes: Ministerium zu bilden, noch nicht gekommen ift, so mußte man vermeiden; der Auszvatl der Minister den Charakter, je cs einer Provokation der Gegner, sci es einer Ver- zichtleistung, auf die aufgestellten Grundsäße und die im Einklange mit’ den- treuen! Freunden der Regierung verkündete Politik zu geben. Die‘ Ministerernenungen tragen vorwiegend den Charafter der Sang, Man kann sie unmöglich als eine Aenderung der Re- giexungsopolitik auffassen; Wenn nian nicht: sagen kann, daß es endgiltige. Lösung ist, so kann man doch: behaupten; daß es eine An- bahnung zu ihr, eine ernsthafte Aussicht auf eine gute Lösung ist: Weit davon entfernt; mit cinem feindseligen Charakter verfolgt zu werden; werden die Studien der Kommission in Zufunft ruhiger und deshalb praftischer sein. Man wird weniger mißtrauisch sein, und die endgiltige Uebereinstimmung kann sicherer erzielt! werden, sel S in der Kommnuiission selb| oder, wenn es sein muß, in der Ver- sammlung. Das Land wird der Regierung Rechnunge tragen für diese neue Anstrengung, um die Ruhe zu sichern und den Geschäften die umungänglich! nothwendige Sicherheit zu geben. Die. Krisis is so: zu: sagen gelöst. Die Arbeiten der Kommission können einige Zeit erheischen; aber eine Krisis ist nit mehr zu befürchten; wir heben diesen Punkt hervor. Man wird nah Diskussionen, aber ohne ge- waltsame Erschütterungen dahin gee Anträge zu: stellen; Tie man der Kammex votlégen wird. Wenn die Regierung und die

ommission nicht in allen Punkten übereinstimmen, so wird die

érsammlung. mit Reife und einer Stimmung votiren, welche die. versöhnlihen Anstrengungen der Regierung ohne Zweifel modifi- zirt; haben werden. Mit Eincmm Wort; wir treten in eine Periode ernsthafter Arbeit, ernsthafter Studien, deren Lösung eine Haupt- witigkeit haben wird; aber. ivir treten aus einer beftigen Krisis heraus, die jeden Augenblick in eine Katastropbe unis{lagen konnte.

Ungeachtet der Gegenmaßregeln des Polizei-Präfekten greift die Bewegung zu Gunften der Auflösung der National- versammlung doch rasch um sich und die betreffenden Peti- tionen werden mit zahlreichen Unterschriften bedeckt. In Ver? sgilles cirkulirt ebenfalls cine an den Präsidenten gerichtete Adresse , worin die theilweise oder vollständige Aufköfung ver- langt wird. :

„_— Der Pariser Gemeinderath hielt am 7. d. eine Sizung, in welcher nah langer Debatte folgende Beschlüffe défáßt wurdén : :

__H ES is îm Wege der öffentlichen Subskription oder des Zut- {fkáqë cine Summe von 9 Millionen Fres-: unter später festzuséßén- den Bedingüñgen aufzunehmen, 2) Mit dem Etträguiß dieser An- leihe sind die beiliegend spezifizirten Ausgaben (\{chwebende Schuld,

öffentliche Arbeiten, S äuser) zu decken, welche sich zusammen auf 0s Millionen 858.076 Fes, bi Cent: belaufen. 3) Der cirkulirende

* Theil der {ebenden Schuld soll- im Jahre 1873 den Betrag von

30 Millionen Fres. nicht: übersteigen. ;

Während der Sißung , in welcher der Präfekt des Seine- Departements, Léon Say, noch mehrmals das Wort führte, verbreitete sich die Kunde! von der Ernennung des Seine-Prä- fekten zum Finanz - Minister. Nach aufgehobener Sißzung empfing“ Herr Léon Say’ in scinem Kabinet die Glückwünsche des Büreaus, sowie des Gemeinderaths. und nahm darauf von demselben Abschied. E ;

Der- Bagno von Toulon, der einzige, welcher noch in Frantkreich- besteht die von Rochefort und Brest gingen s{on vor einigen Jahren ein —, wird jegt ebenfalls aufgehoben werden, und man hat bereits mit dem Fortschaffen der Sträf- linge begonnen. Die »Entreprenante« hat: einen Theil dersel- ben eingeschifft, um sie nach dem Senegal, den Antillen und Cayenne zu bringen. Bis zum 31. Dezember 1873 soll der Bagno vollständig geräumt sein. i S :

109. Dezember. (Wi: T. B,)- Dit französische Regierung hat ein Konsulat in Stuttgart errichtet und Tallenay zum dortigen Konsul ernannt. ?

Versailles, 10. Dezember. Mie T. B): Der: gestrige Beschluß der Dreißiger-Kommission, betreffend die An- nahme des Fournier’ schen Antrages, wodurch die Regierung aufgefordert wird, ihre Ansichten resp. Vorlagen in Betreff der Minister-Verantwortlichkeit und der weiteren konstitutio- nellen Reformen der Kommission zu unterbreiten, wird aller Wahrscheinlichkeit nach bereits in dem heutigen Ministerconseil zu“ eingehender Berathung gelangen. Jn parlamentarischen Kreisen wird der Beschluß: der Kommission als ein Entgegen- kommen betrachtet, welches einer weiteren Verständigung die Wege ebnen dürfte.

Spanien. Madrid, 4. Dezember. Die heutige »Ga- ceta« meldet, daß in der Provinz Valencia in Alcata de Chi: bert eine carlistische Erhebung von den Karabiniers und E a E wurde, wobei der Bruder des Cabecilla

ecatia fel.

Der Militär-Kommandant von Caceres zeigt die Nic- derlage der Aufständischen von Malpartida und anderer Orte von Andalusien an, sowie die Gefangennehmung der revolu- tionären Junta und die Beschlagnahme von wichtigen Pa- pieren derselben.

Der »Tiempo«- vom 4. d. M. meldet: Heute früh wur- den Truppen nah Gijon (Asturien) gesandt, wo die Ruhe während der Nacht ernstlich gestört worden war.

Ferner wurde der Befehl gegeben, die portugiesische Grenze strenger zu überwachen, um den Rebellen jede Zufuhr von dieser Seite her. abzuschneiden.

_ Hundertundvierzig carlistische Gefangene wurden gestern in ns eingeschifft, um nah den: Kanarischen Jnseli gebracht zu werden.

8. Dezember. Die Abgesandten der Provinzialstände von Asturien, welche dem König und seinem ältesten Sohn, als dem Jnhaber des Titels eines Prinzen von Asturien, die Huldigung ihrer Provinz darzubringen beauftragt waren, sind nah vollständiger Genesung des Königs gestern feierlich im Beisein der Minister und anderer hoher Staatsbeamten empfangen worden. E Aus den Provinzen wird gemeldet, daß die bei der neulichen Ziehung aus8gehobenen Rekruten sich in aller Ruhe gestellt haben und daß auch in den großen Städten, wo die republikanische Partei stark vertreten is , wie in Sevilla, Cor- doba, Valencia, Tarragona, Jaragoza, Santander und Oviedo, die öffentliche Ordnung ungestört blieb. -

Italien. Nom, 6. Dezember. Der König empfing gestern den Präsidenten , die Vize-Präsidenten und die Sekretäre des Juristentages. An demselben Tage gab der römische Bürgermeister Graf Panciani Namens der Stadt den Milt- gliedern in den prachtvoll erleuhteten Sälen des kapitolinischen Museums cin Fest, Abends erschien auch der Kronprinz Humbert.

10. Dezember. (W. T. B,) Der Geseßentw Ur f, be- treffend die religiösen Körperschaften, stand in der heutigen E Sitzung der Kammer zur Berathung. Der Depu- ation der Linken gegenüber, welche namentlich die Aufrecht- erhaltung der Generalatshäufer bekämpften, gab der Justiz- Minister die Erklärung ab, daß die in den Übrigen italienti- hen Provinzen geltenden bezüglichen E ICHE nah dem In- halte des Garantiegeseßes und in Gemäßheit der früheren Er- E des Ministeriums in Nom keine Anwendung sinden

nuten.

Griechenland. Athen, 10. Dezember. (W. T. B.) Das französishe Geshwader, welches im Piraeus vor Anker gegangen ist, besteht aus drei Kriegsschiffen und steht unter dem Oberbefehl des Admirals Guisecan.

Türkei. Konstantinopel, 11. Dezember. (W. T. B.) Im Sandjak Sofia sind, eingetroffenen Nachrichten zufolge, Unruhen ausgebrochen. Die Regierung hat eine Spezialkom- mission zur Untersuchung der Vorsälle entsandt.

Numánien. Bukarest, 10. Dezember. (W. T. B.) In der heutigen Sigung der Kammer wurde die Adresse auf die Thronrede mit 60 gegen 49 Stimmen angenonmien. Dieselbe ist in durchaus konservativem Tone gehalten und sichert sorgfältigste Prüfung der Eisenbahnfrage zu. Die legt- tere wird morgen in der Kammer zur Berathung gelangen.

Nußland und Polen. St. Petersbur g, 9. Dezember. Einer Nachricht der »Börsen - Zeitung« aus Taschkent vom 6, November zufolge soll die Abreise des General-Gouverneurs von Turkestan, General-Adjutant von Kaufmann, nach Tasch- kent in der Mitte des tünftigen Januar - Monats stattfinden. Im Zusammenhang hiermit steht die Expedition nach Chiva, welche fürs nächste Jahr projektirt ist. Den Oberbefehl über die Truppen wird, wie verlautet, der General - Adjutant von Kaufmann führen. Es sei keine rage, daß diese Expedition alle Chancen auf Erfolg habe. Der Weg von Kasala und Perowsk bis zur Grenze von Chiwa is durch russische, auf Rekogno®tzirung gewesene Detachements hinlänglich erforscht

worden; die Transportmittel (Kamcele) für die Bagage der

Expeditionstruppen sind am Syr-Daxja in gewünschter Quan- tität zu haben. Holz und Wasser ist auf dem Wege gleichfalls enügend vorhanden, falls die Truppen früh im Jahre längs em Flusse Dfhana-Darja aufbrechen.

Amerika. Washington, 9. Dezember. Der Sekretär des Innern, E. Delano, hat fich nach Cuba begeben, um sih über die dortigen Zustände genau zu unterrichten und dem Präsidenten der ereinigten Skaaten Bericht zu erstatten, bevor die darauf bezüglichen Vorlagen an den Kongreß zur Berathung gelangen. 4 :

_ New-York, 10. Dezember. (W. T. B.) Aus Louisiana wird hierher auf telegraphishem Wege gemeldet, daß das Re-

präsentantenhaus dieses Staats den Gouverneur Warmou

in Anklagezustand verseßt hat und den Präsidenten Grant c

gegangen ift, diesem Vorgehen seine Unterstüßung und sein SAY zu Theil werden zu lassen. An Warmouth Ste) hat der Neger Pinchback die Gouverneurgeschäfte Übe, nommen.

Aus Velparaiso in Chile wird unterm 13, Oktobe gemeldet: Die neuen Artikel des Handelskodex sind im Kon. gresse berathen worden. Die transandinische Eisenbahn hat einige Fortschritte gemacht. Die Eisenbahn von Coquimbo nach: Ovalbe wird im nächsten Jahre vollendet werden. Die Blattern herrschen noch. immer.

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Landtags - Angelegetrëheiten.

Berlin, 11. Dezember. Jn der gestrigen Sißzung des Herrenhauses nahm in der Diskussion über den Geseg, entwurf , betreffend die Ablösung der Reallasten in der ProvinzSchleswig-Holstein, der Finanz-Minister Camy. hausen nach dem Freiherrn v. Patow das Wort:

Meine Herren! J habe mich von dieser Diskussion fern gehal. ten, weil sie eine Materie betrifft, mit der ih mich wenig zu beschäf. tigen pflege, und ih die Vertretung der Staatsregierung in den besten Händen weiß, in den Händen des Herrn Regierungs-Kommissarg Wenn aber über diese Frage eine gewisse Bitterkèit und artnädig. feit seitens verschiedener Angehörigen der Provinz Schlesw g-Holstein zum Vorschein kommt, so glaube ih do) dem allgemeinen Interesse zu dienen, wenn ih in der Kürze meinen Standpunkt darlege. Wenn ich. die Sache richtig auffasse und wenn ih an den Aeußerungen fest. halte, die von den Vertretern dieser Provinz selbst dahin efallen sind, daß: fie das Zustandekommen des Geseßes dringend wünschen und daß ie Uns wiederholt (oten haben, an Einzelnheiten das Zustande. ommen dieses Geseges nicht scheitern zu lassen; da glaube ich dod) daß die Staatsregierung. die Aufgabe richtig gefaßt hat, im gegen- seitigen Juteresse der Berechtigten und Verpflichteten, eine Lösung des bestehenden Verhältnisses herbeizuführen. Indem dic Staats-Regie- rung dazu s{ritt, hatte sie ganz gewiß das Recht der Berechtigten zu wahren. ber, meine Herren, mir \chcint, daß die geehr- ten Herren Vorredner auf das gleichzeitige Recht der Ver- pflihteten etwas allzu wenig ihr Augenmerk gerichtet haben, Das haben sie namecntlih allzuwenig gethan, wenn sie von dem Saße ausgehen, es entspreche dem Rrenan Recht, für eine bisher be- zogene Rente eine dem Neraertigen Zins°fuße entsprechende Kapitalisi- rung zu verlangen. Jh muß diesen Saß als durchaus unrichtig be- streiten. Jh meine; Herr Wilens hat bereits vorhin die eigentlich sachlichen Gründe in s{lagender Schärfe r aroclegt, Es is unrichtig, daß der derzeitige Zinsfuß den allein richtigen Maßstab für die Ab- [ôsung ergeben soll. Die Ablösung umfaßt nicht den Moment, sondern ein Verhältniß, das von Dauer war und von Dauer sein wird.

Das ' ift keine Frage, daß der niedere Zinsfuß, der in S{hleswig- Holstein zur Zeit besteht, was i nit bestreite, wesentli) darin seinen Grund hat, daß der Provinz zur Zeit die Tndustrie fehlt, und daß nah dem ganzen Charakter der Bevölkerung sie an den größeren Bewegungen des Geldmarktes zur Zeit noch wenig Antheil nimmt, Diese Verhältnisse gehen eiuer Aenderung entgegen, 1oelche so sicher wie 2 mal 2 = 4 ijt, den Zinsfuß höher stellen werden. Wenn man überhaupt glauben dürfte, den Anspruch erheben zu können, daß nur das Moment der augenblickli bestehenden Verhältnisse zum Grunde gelegt wurde, so werfen Sie einmal den Blick in Europa umher. Können Sie nicht in dem fapitalreichsten Lande der Welt in diesem Augenblick 6 Prozent Zinsen für Thr Geld erreihen? Kann cs den Pen unbekannt sein, daß wir erst vor Kurzem in England das

chauspiel erlebt haben, daß die Bank sich genöthigt geschen hat, bis auf 7 Prozent Zinsen zu steigen, und daß sie nur nach einigen Wochen auf 6 pCt. zurückgegangen ist. Wem ist es denn unbekannt, daß unsere preußische Bank in diesem Augenblicke ihren Lombardsaß auf 6 pCt, gestellt hat. Würden die Herren aus Swleswig-Holstcin eine Spazierfahrt hierher machen, so würden sie vorübergehend einen höheren Zinsfuß erhalten können. Nun wird man sagen: wir erhe- ben den Anspruch, daß das Kapital, was wir anlegen, absolut sicher angelegt sei. Nun, meine Herren, die Auffassungen in der Be- zichung sind verschieden, sie sind verschieden in den Landes- theilen; wo man mit der modernen Bewegung der Geldverhält- nisse vertraut iff, und sie sind verschieden in den Landestheilen, wo man diesen Dingen ferner steht. Jst es Einem von Jhnen un- bekannt, daß sichere 4¿prozentige Eisenbahn-Prioritäten , dîe so sicher sind, wie irgend eine Anlage in Hypotheken sein mag, zu pari und darunter zu haben sind. Wenn nun durch Vermittelung des Staats die Möglichkeit geschaffen wird , ein Kapital bei einer Rentenbank zum 22°/fachea Betrage , d. i. zu 45 pCt, zu haben und gleichzeitig ie Möglichkeit gegeben is, den Ankauf einer solchen völlig sicheren Rede sein p machen, wo fkann da von einer Ungerechtigkeit die

cde sein 2

Meine Herren! Jh {ließe, indem ih die Bitte Thnen ans Herz lege: es is wohlg-than , die Rechte der Berechtigten gehörig zu achten und zu chren, aber, meine Herren , - vergessen Sie nicht; dasselve zu thun gegenüber den Rechten der Berpflichteten.

Der dem Hause der Abgeordneten vorgelegte Ent wurf eines Geseßes, betreffenb die Aufhebung des Jagdrehts auf fremdem Grund und Boden in den vor- mals Kurfürstlich hessishen und Mee rzogtl s hessi- shen Landestheilen und in der Provinz Schleswig- Holstein, lautet:

Wir Wilhelm, von Gottcs Gnaden König von Preufen 1c, verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt: |

, §: 1. Die Jagdrechte auf fremdem Grund und Boden ein- schließlich der Jagdfolge, die Tagddicnste und Gegenleistungen, ‘soweit solche in den chemals Kurfürstlich hessischen und Großherzoglich hessi- schen Landestheilen und in der Provinz Swhleswwig-Holstein noch be- stehen, werden hiecmit aufgehoben. .

WPei Grundstücken; welche in Erbpacht, Erbzins oder Erbfeste verlieben sind, geht, gieichviel ob ein Dritter oder der Erbverpächter; der Erbzinsherr , der Erbfesteverleiher zur Ausübung der Jagd auf ihnen berechtigt war, die fernere Ausübung derselben auf den Erb- pächter, Erbzinsmann oder Erbfe s cr über. ;

Die bestehenden Jagd-Pachtverträge,; soweit sie ein Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden betreffen, treten außer Krast. j __ Eine Trennung des Jagdrechts vom Grund und Boden als dinglichcs Recht kann ferner nit mehr stattfinden.

A Die pfepuug der Jagdfolge, der Jagddienste und Gegen- leistungen geschieht ohne Entschädigung. ;

__GUr das fiskalishe Jagdrecht auf sremdem Grund und Boden wird den Grundeigenthlimern die Enischädigung erlassen.

Den zur Jagd auf fremdem Grund und Boden berechtigten Gc- meinden, Korporationen , Instituten ; Standesherren ; Gutsbesißern us guy Privaten wird aus der Staatskasse Entschädigung ge- währt.

§. 3, Die vorgedachte Entschädigung besteht in den vormals furbessishen und Großherzoglich hessish-n Landestheilen in dem Ka- PaleRage von at Silbergroschen scchs Pfennigen für jeden Hektar; n der Provinz Schleswig-Holstein aber in Kapitalbeträgen von zwei Silbergroschen bis ein Thaler zehn Silbergroschen für den Hektar nach Maßgabe der diesem Gesepe beigefügten Nachweisung.

§. 4. Die Ansprüche auf Ent châdigung für den Verlust der aufgehobenen Jagdrechte müssen bis zum 1. Januar 1874 bei der Regierung, in deren Bezirk die betreffenden Jagdreviere liegen, unter Bezeichnung der Lage und des Flächeninhalts, sowie des zur Anwen- dung kommenden Entschädigungssaßes schriftlich angemeldet werden.

Werden die Entschädigungäansprüche binnen der geseßlichen Frist nicht angemeldet, so gehen die Berechtigten dersclben VœluUa,

„9: 9. Die Kopyel- und Mangjagd-Berectigten theilen die Ent schädigung nach Maßgabe der ihnen an der Jagd zuständig gewesenen | Antheile, Die Berechtigung zur hohen Jagd giebt nur, insoweit es fh um Jagd in Waldungen handelt; Anspruch auf Antheil an der

Hadersleben.

Edernförde.

i Rendsburg.

(schädigung: Dieselbs fällt zur einen Hälfte an den zur hoben und En anderen älfte an den zur niederen Jagd berechtigt E

, 6. Die zum Schuße der auf den {!eswigs{chen Westsee-Jnseln landesherrlich Ti Vo elfojen zu treffenden Maßregeln, - die Erneuerung der bestehenden und die Ertheilung neuer Konzessionen pþleiben der Verordnung der Bezirk&egierung vorbehalten.

F. 7. In der Provinz Schleswig- Holstein treten zugleich mit piesem Gesee die Vorschriften des Jagdpolizei-Gescßes vom 7. März 1850 (Preu se Ges-Samml. Seïte 165) mit Aus\{luß der §§. 18

d 26 in t. L E m vormaligen Kurfürstenthum Hessen bleiben die Bestimmungen des Geseßes vom 7. September 1865 (Sammlung von Geseßen für Kurhessen, Seite 571), \soweit solhe niht mit dem gegenwärtigen Geseße in Widerspruch stehen, in Güsltigfeit, und finden nament ih dessen Vorschriften über die Jagdausübung, sowie über die Verpach-

wendung, in welchen die Aufhebung des Jagdrehts auf fremdem a und Boden durch das gegenwärtige Geseß eintritt. Ff

Ebenso bleiben in den vormals Großherzoglich hessischen Landes- |

eilen die Bestimmungen der Geseße vom 26. Juli 1848 (Regic- rungs-Blatt Seite-229) und vom 2. August 1858 (Regierungs-Blatt Seite 397), soweit solche niht mit dem gegenwärtigen Geseße in Biderspruch stehen, in Gültigfeit.

graf

Nachweisung der in den einzelnen Gemarkungen der Provinz | | Hadersleben.

Schleswig-Holstein für den Hektar zu entrichtenden Jagd- Entschädigungs-Kapitalicn. Jag Ep E n I U T A R 2] _ _Hardes- oder Kirchspielvogtei-Bezirke, Kirchspiele, Gemeinden, Güter oder Stadt- feldmarfken,

Are ls

Klasse a. zu 2 Sgr. Kapitals-Entschädigung pro Heftar. Gemeinde Hjernhütt des Kirchspiels Hammelef der Hardesvogtei. Hadersleben 1.

Kirchspiel Stevdsirup der Hardesvogtei Haders- leben I. mit Aus\{luß der Gemeinden Uldall und Uldalllund.

Hadersleben.

Hadersleben I.

Kirchspiel Carlslund der Hardesvogtei Rödding.

vogtei Rödding.

Branderup. Die Gemeinden Endrupskow mit Gielsbro und

mit den Außendeihs-Ländereien.

Klasse b. zu 4 Sgr. Kapitals-Entshädigung pro Hektar.

Strydstrup der Hardesvogtei Hadersleben 1.

MUW Is Wittsiedt der Hardesvogtci Haders- eben

watt und Stur®sböll, Die Kirchspiele Nustrup und Sommerstedt der

Gemeinde Sommerstedt, Das Kirhspiel Branderup, die Gemeinde Bau- lund-Wellerup des Kir@spiels Agerökow, die

meinden Götterup und Tiislund des Kirchspiels Tiislund und die Gemeinde Toftlund des Kirch- spiels Toftlund der Hardesvogtei Toftlund.

Ausschluß der Gemeinden Endrupskow mit Gijelsbro und Thisct.

Ï Apenrade. Die Kirchspiele Hellewadt und Eckwadt und die | | Gemeinden Norderenkeben, Lunderup und Myols | des Kirchspiels Ries der Hardesvogtei Apenrade. |

Adeliges Gut Ahretoft mit Paulskcug.

b Flensburg. Hardesvogtei Flensburg mit Auss{luß der Kirch-

spiele Groß- und Klein-Solt. i Die von den Feldmarken der Hardesvogtei {Flens-

Gemeinden

| Husum. Hardesvogtei Bredstedt, Flecken Bredstedt und |

adeliges Gut Mürebüll. vogtei Schleswig 1, Schleswig 11.

Owschlag, Namsdorf, Sorgwohld, Groß- und Klein-Breckendorf der Hardesvogtei Fleckebye. Die Gemeinden Krogaspe, Gnuß, Böcken, Bram- mer und Bokel der Kirchspieivogtei Nortorf.

Kirchspielvogtei Rendsburg.

Seefeld, Warringholz, Agethorst , Nienbüttel, Kohlenbeck und Bocelrehm der Kirchspielvogtei ; Schenefeld. : Hinneberg. Gemeinden Lußhorn, Heede und Langeln. | egeberg. Gemeinden Hasenmoor mit Fuhlencühe, Bimöblen | und Weide der Kirchspielvogtei Bramstedt. Gemeinden Hamdorf, Schaafhaus, Hartenholnm, Todesfel? e mit Foßöhlen, Negernbötel mit Heid- fathen / Bark mit Bockhorn, Fehrenbötel mit Schoenmoor, Wittenborn, Wahlstedt, Schacken- dorf, Fahrenkrug, Heidmühlen mit Radesforde, Glashütte der Kirchspielvogtei Segeberg. Adliges Gut Erfrade, Kanzleigut Kuhlen.

Klasse o. zu 8 Sgr. ; Kapitals-Entschädigung pro Hektar. Der ganze Kreis, insoweit derselbe nit in Klasse b. und: d. gehöri i | /

Der ganze Kreis, insoweit derselbe nicht in Klasse a, und þb. gehört.

Der ganze Kreis. L

Die Kirchspiele Hollingstedt und Treya, sowie die Gemeinden Ober- und Nieder - Selk' des: Kirch- ies Haddebye der Hardesvogtei Schleswig [.

Die: Kirchspiele Eggebeck und Havetoft, sowie die Gemeinden Ober- und Nieder -Stolk' des Kirch- spiels Fahrenstedt der Hardesvogtei Schleswig 11,

Die Hardesvogtei Friedrichstadt,

Das gegenwärtige Geseß tritt mit dem 1. März 1873 in | Oldenburg

Gemeinden Oberjersdal, Abkjer und Arnitlund | | Rendsburg.

des Kirchspiels Wittstedet der Hardesvogtei Kirchspiel Jägerup der Hardesvogtei Hadersleben 11. | Gemeinden Oxenwatt und Stursbüll des Kirch- |

spieis Oxenwatt der Hardesvogtei Had-rsleben Il. |

Gemeinden Fädstedt mit Fädstedtost und Knorberg | mit Beenberg des Kirchspiels Hygum der Hardes- |

Die Hardesvogtei Toftlund mit Aus\{[luß der Ge- | meinde Baulund-Wesllerup, des Kirchspiels Agers- | fo, der Gemeinde Roost des Kirchspiels Arrild, | der Gemeinden Götterup und Tiislund des | Kirckspiels Tiislund, der Gemeinde Toftlund | des Kirchspiels Toftlund und des Kirchspiels |

Thiset der adeligen Güter Gramm und Nübel, | Ï Tondern. Der ganze Kreis. Husum. Insel Pellworm und Nordstrand und die Koege |

Gemeinden Ustrup/ Weiböll und Högelund des |

Hardesvogtei Hadersleben 11, mit Ausschluß der | | Oldenburg.

Gemeinde Rooft des Kirchspiels Arrild, die Ge- |

Die adeligen Güter Gramm und Nübel mit |

burg enkiavirten adeligen Güter resp deren |

Die St. Michaels Landgemeinde der Hardesvogtei |

Die Gemeinden Norbye, Bocklund, Esprehm, |

Die Gemeinden Alten- und Nic - Kattbeck der | F l | Schleswig. Die Gemeinden Besdorf, Golels, Gribbohm, | Holstenniendorfz WVaale, Vaalex-Landiweg/ Nüt- | teln) Vaaler- und Nütteler-Moor, Wacken und |

Bomsgraben, Ohrsee, Puls und Kammershorst, | Rendsburg,

Hardes- oder Kirhsptelvogtei-Bezirke,

Kreis.

Kirchspiele; Gemeinden; Güter oder Stadt- feidmarkcn.

Eckernförde. Kiel, Steinburg.

jung der Jagdnugung durch die Gemeinden auch auf diejenigen Fälle | Süderdithmarschen.

Norder- dithmarschen. Rendsburg.

Apenrade.

Sonderburg. Glensburg.

Bloen.

| Segeberg. | Steinburg.

| Pinneberg. Gemeinden Uldall und Uldalllund des Kirchspiels |

: | Ploen. Kirchspiel Oxenwatt der Hardcsvogtei Hadcrs- | leben 1. mit Ausshluß der Gemeinden Oxen- |

Segeberg.

Sleôwig Die Kropp- und Meggerdorfer Harde der Hardes- | Steinburg.

Stormarn.

Flensburg.

Eckernförde.

Eckernförde. Kiel

Ploen. Oldenburg. Segeberg.

Pinneberg:

Der ganze Kreis, insoweit derselbe nit in Klasse b, f. und g gehört. /

Der ganze Kreis, insoweit derselbe nicht in Klasse d, g und h, gehört.

Güter Groß- und Klein - Colmar und Neuen-

Wildniß. Der- ganze Kreis.

Der ganze Kreis. Gemeinde Timmaspe der Kirspielvogtei Nortorf.

holz, Stafstedt, Hammwedel, Schwabe, Schacht- holm, Hörsten, Luhnvih und Westerrönfeld der Kirchspielvogtei Rendsburg und Kanzkeigut Ha- neraut.

Infel Fehmarn.

/ Klasse d. zu 12 Sgr. Kapitals-Entshädigung pro Hektar. Der ganze Kreis , insoweit derselbe nit in die

Klassen a, und þÞ. gehört.

Das Kirchspiel Loit mit Auss{luß der Gemeinden Bodum, Norby- und der Insel Barsoe, das Kirchspiel Ries mit Auss{suß der Gemeinden Norderenleben, Lunderup und Myols, die Ge- meinden Aarsleben und Nübbel des Kirchspiels Jordkirch und die Gemeinde Bollersleben des Kirchspiels Bjolderup der Hardesvogtei Apenrade.

Das Kirchspiel Abbüll und die Gemeinden Süder- Hostrup, Stübbeck und Aarup des Kirchspiels Gravenstein, Stadtfeld Apenrade.

Der ganze Kreis.

Der ganze Kreis, insoweit derselbe nicht in die Klassen b. und k. gehört.

Gemeinden Bargfeld, Meezen, Homfeld, Rade, Bünzen, Luhnstedt, Jnnien, Tappendorf, Mörel, Nindorf, Bargstedt, Oldenhütten und Heinken-

_borstel der Kirchspielvogtei Nortof.

Gemeinden Ohe, Hoebeck, Schüldorf, Osterrönsfeld,

Berringstedt, Remmels, Nienborstel, Maisborstel, Todenbüttel, Hale, Embühren , Bringjahe der Kirchspielvogtei Rendsburg.

Kirchspielvogtei Schencfeld.

Die Gemeinden Tungendorf, Brachenfeld und Bönebüttel der Kirchspielvogtei Neumünster, Stadtfeld Neumünster.

Gemeinden Einfeld und Loop der Kirchspielvogtei Bordesholm.

Die Kirhspielvogtei Ploen mit Aus\{luß der Gemeinden Karpe, Dörni, Bredenbeck, Pehmen, Vorwerk Ploen und Ruühleben.

Der ganze Kreis, insoweit derselbe nicht in Klasse b. e. und g. gehört.

Der ganze Kreis, insoweit derselbe nicht in Klasse c. und o. gehört. /

Der ganze Kreis, insoweit derselbe nicht in Klasse b, g. und i. gehört.

: Klasse e. zu 16 Sgr. Kapitals-Entschädigung pro Hektar. Gemeinden Karpe, Dörnick, Bredenbeck und Pech-

men der Kirhspielvogtei Ploen.

gen Klosters Preeßb.

Die adeligen Güter des früheren Preegßer Distrikts Flecken Precß.

Die Großherzogli oldenburger GFidecikommißgüter SuNdal Kremsdorf, Bollbrügge und Freidorf Sütel,

Die adeligen Güter Augustenhof, Bürau, Claus- dorf, Gaarß, Goddersdorf, Goerß, Großenbrode, Johannisthal , Löhrsdorf, Puttlos, Rosenhof; Satjewiß, Segalendorf mit Blankendorf, Siggen, Süßau, Neuenkirchen.

Die Lüb'schen Stistsdörfer Clocßin, Dazendorfy Giddendorf, Heringsdorf, Kembs, Röllin, Suls- O Stadtfelèmarken Oldenburg und Heiligen- zafen.

In der Kirchspielvogtei Bramstedt die Gemeinden Wakendorf , Gößberg, Kis8dorf, Winsen, Oers- dorf, Hüttblek, Kattendorf, Ulzburg, Hennstedt, Nahe, Jkstedt, Sicvershütten, Bredenbcckhorst, Struvenhütten, Skuvenborn.

Jn der Kirchspielvogtei Segeberg die Gemeinden Traventhal mit Triangel, Tegelbec und Herren- ale A Dreggers, Wackendorf, Bühnstorf, Bah- renhof.

dorf der Herrschaft Breitenburg. Stadtfeldmark Ipchoe. Das fklösterlich Uctersen'she Gut Horst. Die Kirchspielvogtei Trittau. Das Kanzleigut Tangstedt.

Klasse f. zu 20 Sgr. Kapitals-Entschädigung pro Hektar. Der geschlossene 1. Angxler Güterdistrikt. Der ganze Kreis, insoweit derselbe nicht in die Klassen b. und e. gebört. Der Schwansener adelige Güterdistrikt.

Klassen þ., c. und d, gehört.

Klasse @æ. zu 24 Sgr.

Kapitals-Entschädigung pro Hektar.

Der Dänisch-Wohlder adelige Güterdistrikt.

Die Kirspielvogtei Bordesholm mit Aussch{luß der Gemeinden Einfeld und Loop,

Adeliges Gut Bothkamp.

Der ganze Kreis, insowcit derselbe nicht in die Klassen d. und e. gehört.

Klassen c. und o. gehört.

In der Kirchspielvogtei Segeberg. die Gemeinden Söhren, Reinsbeck, Stubben, Eilsdorf, Struck- dorf, Wulfsfelde.

Die adeligen Güter Glasau, von dem Gute Muggesfelde, das Dorf Nehms, Müssen, Rohls- dorf, Wensien, Seedorf mit Hornêtorf, Vrons- dorf, Travenort. ;

In der Kirchspielvogtei Ranzau die Gemeinden Seth; Eholt; Coelln/ Neisiet, Ellerhop und Thiensen. »

In der Kir{hspiclvogtei Elmshorn Flecken Elmds- horn mit Klostersande, Kaltenwcide mit Vorm-

dorf und Esing.

Gemeinden Schülp, Jevenstedt; Bramfam Brei- |

| | | l | | | |

Die Kircbspielvogtcien Crempe, Wilster und St. | Margarethen, die Stadt Glückstadt, die adeligen |

dorf und die Engelbrecht'\{e und Blom'’sche |

Schacht, Audorf, Ostenfeld, Rade, Osterstedt, |

Gemeinden Vaasbüttel und Lütgenwestedt der :

Die sogenannten Walddörfer im Bezirk des adeli- |

Die Kirchspicle Breitenberg, Stellau und Münster- | n | ersheinen lassen.

Gemeinde Borbye in der Hardesvogtei Flekebye. | Der ganze Kreis, insoweit derselbe niht in die | | diese Leistungen gegenstandslos geworden find.

Der. ganze Kreis, insoweit derselbe nicht in die |

stegen, Langeloh, Hainholz, Raa und Besenbeckck. | In der Kirchspielvogtei Pinneberg die Gemeinden | Borstel. mit Hohenraden, Kununerfeld, Pris- | _Gen | besipern seit dem Gesepe vom 26, Juli 1848 bis zum -vorgenannii

[Die KlöserliG Uetersen Gemeinden Mid

Stormarn.

.

Kiel.

Stormarn.

Pinneberg.

| Stormarn

Altona.

_und Könholz.

Kirchspielvogtei Reinfeld, das Lüb'sce Gut Trent- horst mit Wulmenau und das Lüb'sche Stifts- dorf Westerau.

__ Klasseb. zu 1 Thlr. 2 Sgr. Kapitals-Entschädigung pro Hektar. Kirhspielvogtei Kiel , Stadtfeldmark Kiel und sämmtliche adelige Güter des Kreises mit Aus-

{luß von Bothfkamp. Kirhspielvogtei Bargteheide. Stadtfeldmark Oldesloe. Adelige Güter Blumendorf, Froesenburg; Grabau, Hohenho!z, Höltenklinken; Jersbeck mit Stegen, Krumbeck, Mönkenbrookf; Nütschau , Schulen- burg, Tralau;, Wulksfelde. 4E Lübshe Stiftsdörfer Barkhorst, Psöliz und TFrauenholz.

Klasse i. zu 1 Thlr. 10 Sgr. Kapitals-Entshädigung pro Hektar. Kirhspielvogtei Blankenese.

Jn der Kirchspielvogtei Pinneberg die Gemeinden Pinnebergerdorf , Appen , Thesdorf, Halsten- beck/ Rellingen, Egenbüttel, Schnelsen, Niendorf, _Lockstedt.

Kanzleigut Flottbeck.

Kirhspielvogtei Reinbeck.

Adelige Güter Ahrensburg, Hoisbüttel; Wands- beck, Marienthal.

Kanzleigüter Silf und Wellingsbüttel.

Der ganzc Kreis.

Die Motive bierzu lauten:

In vormals fkurhessischen und Großherzoglich bessishen Landes- theilen und in der Provinz Schleswig-Holstein bestehen noch Jagd- rechte auf fremdem Grund und Boden. :

In den hessischen Landestheilen sind sie zwar gegen jeden Berech- tigten und in den Elbherzogthümern gegen den Fiskus ablösbar; cs ist aber von der Ablösung nur erst theilweise Gebrauch gemackt

worden.

Nachdem in allen übrigen Landestheilen die Jagdberechtigungen

auf fremd

en Grundstücken dur die frühere Geseßgebung zur Auf-

hebung gekommen sind, erscheint das weitere Fortbestehen dieses Qu- standes in einem verhältnißmäßig kleinen Theile der Monarchie aus volfswirthschaftlichen, wie aus politischen Gründen unzulässig. _ Aus dieser Erwägung ging bereits im Jahre 1868 cin Geseb- Entwurf hervor, welcher den Zweck hatte, alle noch bestehenden Jagd- rehte auf fremdem Grund und Boden nebst Jagddiensten und den etrva damit in Verbindung stehenden Gegenleistungen zu beseitigen. Der Gesebßentwurf wurde nach vorgängiger Begutachtun durch die betreffenden Provinzial- und Kommunallandtage der Landesver-

| tretung in der | Beschlußnahme

Sißungsheriode von 186869 zur verfassungsmäßigen vorgelegt, aber nur im Herrenhause durhberathen.

Die im Frühjahre 1872 wieder aufgenommenen legislatorischen Verhandlungen über einen dasselbe Ziel verfolgenden eseßentwurf führten ebenfalls nicht zum Abschluß. Der Landtag wurde ges{lossen,

| nachdem die Vorlage nur erst in der verstärkten Agrarkommission des

Hauscs der Abgeordneten zur Durchberathung gelangt war. j Die jebige A {ließt sih dem in diesem Frühjahre einge-

brachten Geseßentwur

e in den leitenden Grundsäßen überall an.

Dic Bedürfnißfrage wird nach dem Vorausgeschickten einer

| weiteren Erörterung um so weniger bedürfen , als sie nicht nur von

den Provinzialständen, sondern auch bei den Berathungen im Herren- hause und in der verstärkten Agrarkommission des Hauses der Ab- geordneten bejaht worden if.

Im Einzelnen is zu dem Geseßentwurfe Folgendes zu vermerken.

QU §. 1, Mit dem Jagdrechte selbs müssen auch die Jagddienste und die etwaigen Gegenleistungen beseitigt werden.

Soweit sie fich auf den vom fremden Jagdrechte befreiten Grund und Boden beziehen, versicht sich ihr Wegfall von selbst. Aber auch soweit sie auf den den Berechtigten verbleibenden eigenen Jagdrevieren zu leisten sind, können sie nicht fortbestchen bleiben. :

Das Gleiche gilt von der Jagdfolge. Jn hessischen Landestheilen

| is sie bereits dur die frühere Geseßgebung beseitigt worden , und

uar in den vormals Kurfürsilich hessishen Landestheilen dur g. 29

es Gesehes vom : : hessischen Landestheilen durch F. 8 des. Geseves

Großherzogli N b i 1847, In der Provinz Schleswig - Holstein

vom 20 Ul

7. September 1865 und in den vormals

dagegen besteht sie noch gegenwärtig nah gemeinem Recht (Mitter- maier, Deutsches Privatrecht §. 218) und muß daher ihr Wegfall ausdrüdlich ausgesproten werden. : / | Die Außerkraftseßung der Jagd-Yachtverträge , soweit sie ein Tagdreht auf fremdem Grund und Boden betreffen , und die Be- stimmung, daß eine Trennung des Jagdrechts vom Grund und Boden als dingliches Recht künftig nichi mehr stattfinden darf, sind Konsequenzen des in Alinca 1 ausgesprochenen allgemeinen Grund- saßes und bedürfen deshalb feiner weiteren Motivirung. u Zu §. 2. Die Jagdrechte fönnen ohne Unbilligkeit den bisher Berechtigten nicht ohne Entschädigung entzogen werden. e Die Entschädigung aber von den bisher Belasteten aufbringen zu lassen, muß {on aus dem Grunde Bedenken getragen werden, weil die Grundbesißer ‘in den altpreußischen Provinzen und im vor- maligen Herzogthum Nassau ohne alle Gegenleistung in den Besiß

| des Tagdrechts auf ihren Grundstücken gelangt sind. Ueberdics kommt | in Betracht, daß es in erster Linie politische Erwägungen sind, welche

die Aufhebung der Jagdrechte auf fremden Grundstücken nothwendig

Geschieht aber die Aufhebung im allgemeinen staatlichen Interesse,

so ist es auch Sache des Staatcs, die bisher Berechtigten schadlos zu

halten, j | e i | Es soll daher ebenso, wie es dur die Verordnung vom 30. März

1867 für Nafsau geschehen ist, das fiskalische Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden unentgeltlih aufgegeben, die den sonstigen Jagd- berechtigten gebübrende Entschädigung dagegen auf die Staatskasse übernommen werden.

Die Aufhebung der Jagdfolge kommt allen Grundbesibern, bezw. Jagdberechtigten gegenseitig zu Statten. Eine besondere Entschädigung kann daher dafür nicht gewährt werden. x

Der unentgeltliche Wegfall der Jagddienfte, welche fih auf das autgehobene Jagdrecht beziehen, bedarf keiner Rechtfertigung, weil

Aber auch bezüglich derjenigen Jagddienste, welche auf den be- stehen bleibenden eigenen Jagdrevieren der Vercchtigten zu leisten sind, hat von ciner besonderen Vergütigung Abftand genommen wer-

den müssen.

Nach den vorliegenden Materialien sind diese Dienste nicht nur

großentheils streitig, j oder doch: nicht im vollen Umfange mehr gelcistet worden.

fondern auch in neuerer Zeit vielfach gar nicht;

ie Fest-

stellung der Rechtsverhältnisse und die Werthsermittelung würden

| einen Zeit- und Kostenaufwand erfordern, welwer mit dem an

sih höchst unbedeutenden Objekte im g-ellsten Mißverhältnisse stehen

würde.

Zu bemerken bleibt noch, daß die Provinzialstände für Schleswig-

Holstein auch den Wegfall der für Aufhebung des fiskalischen Jagd- rechts und der Jagddienste bercits regulirten Ablösungsrenten bean- tragt haben. Diesem Verlangen kann jedoch nit stattgegeben wer- den, da an die Stelle des früheren Jagdrechts im Wege der Novation Rente getreten und damit das vormalige Rechtsverhältniß vollständig

umgeschaffen ist.

Zu §. 3. Nach dem fkurhessishen Geseße vom 7. September 1865 beträgt der Ablösungssaß pro Kasscler Acker 2 Sgr. Kapital. Dieser Saß wird als maßgebend beibehalten. Unter Zugrundelegung dessel- ben beläuft sich die Kapital - Entschädigung für den Hektar in abge- rundeter Summe au} 85: Silbergroschen. :

Jn den vormals Großherzoglich hessischen Landestheilen gilt nah dem Geseße vom 2. August 1858 als Ablösungssaß der 18fachè Be- trag desjenigen Ertrags, welcher das decn Gemeinden und Grund-

D B E A S S A: P E C O E E T E E S E E E I R E E E S A f E E E T L E L E E E E E T B R E T E ans E y n

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