1872 / 296 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Dec 1872 18:00:01 GMT) scan diff

E Sf E E O S E TIEE E ELE

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[M. 1 D Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachun

des Verwaltungsraths der Schlefischen Bodenkredit- Aktienbank

vom 11. Sftober d. Js. bringen wix hierdurch in Erinnerung, daß die weitere Einzahlung von 20 Prozent

in der Zeit vom 15. bis S. dieses Monats

mit je 40 Thlr.

auf jede Aktie in den úblichen Geschäftsstunden an die Kasse der Schlesishen Bodenkredit-Aktienbank zu Breslau, Herrenstraße Nr. 26, statt:

zufinden hat.

Die für die Zeit vom 15. bis 18. November ex, ausgeschriebene Einzahlung is auf nachstehend verzeichnete Juterimsscheine L 2 S 10 10 S S S

bt aeleinette 140, 236/60, 719/20, 99195, 162636, 456170, 700610. 7324. 12,156/63. und 12174/78. nicht geleistet worden. Wir fordern in Gemäßheit des §. 7. des Gesellschaftsstatuts die Inhaber vorgedachter Jnterimsscheine auf, die rúùd- ständige Einzahlung mit 40 Thlr. auf jede Aktie nebst 6 Prozent Verzugszinsen vom Verfalltage und einer Konventionalstrafe von 10 Prozent des fällig gewesenen Betrages sofvrt zur Vermeidung der Ungültigkeitserklärung der Jnterimsscheine zu zahlen.

Breslau, den 11. Dezember 1822,

Schlesische Bodenkredit - Aktienbanuk.

Barretzki. Milch.

Verschiedene Bekanntmachungen.

[M. 1643] Bekanntmachung. Stargard :Pofen EV- Durch die Amtsniederlegung des Unterzeichneten ist der

Eisenbahn. Bürgermeifterposten der Stadt Duisburg

Nachdem die Nummer der im Jahre 1860 zur Amortisation ger werbe A aue die N Ttezete E Een loosten Stamm-Aktie 17,844 der Star ard-Posener Eisenbahn über 2400 Thlr. És wird ersucht, Bewerbungen \vät estens 100 Thlr. behufs Fnponguahme der Bahlung jährlich zehn Jahre bis zum V D doe s fas d Auterzetchnöten 7 hindurch N aufgerufen und diese Aftie auch innerhalß des richten, der auch zur Ertheilung jeder gewünschten Aus:

R ho L A Me Ua A egten kunft bereit ist. Zugleich wird noch bemerkt, daß über die É i ird dieselbe au ; : : : Grund des §. 9 des Nachtra ces zum Statut der Stargard-Posener s eines eigenen Stadtkreises die Verhandlungen

Eisenbahn von uns hiermit für wert ärt. ; O ger O Ie S 5. FEHOR Duisburg, den 6. Dezember 1872,

Breslau, den „Dezember 1872. / Königliche Direktion Der Vúrgermeister. Keller.

der Oberschlesischen Eisenbahn.

E R, E N E E er E E IE S a E e C M,

A. F. Neumeyer, Planofabrikant, . Pianinos Flügel

von 175—500. / 450—1200. s

mit Gjähriger Garantie. 2

i Fabrik: Krautss\traße. (a 963/X1) F

Verkaufslokal: im Laden Centralstraße 8, hinter dem Industrie-Gebäude, Kommandantenstraße. He

A EBLE D E R S E E E T E 5E T Ee S E eee E E E R 7 Ska T SEAE L E T IE E T E E n E T T erf“ R T L TLCIOR Ma meme m: f Ee E T e JAX S Fi 2E X C ae Ip C5 L-Z 6 S K Fe C E C r at pa) A E E R E E E E E E E A C N E R E E N E A T E E T E I E S C

[M. 1565] |

[3558]

Aklien-Gesellschaft Eisen- uud Stahlwerk zu Osnabrück. O Bilanz pro 20. Juni 1872. Passiíva.

. Thlx Sgr. ¿ Thlx Sgr, Grundbe iß-Conto 232,536| | Kapitckl-Conto 1,000,000| Immobi ien - Conti 311/,954| 23 | Spezial-Reserve-Conto f. Konventional- Maschinen- Conti 726,266| 3 | trafen 20/ 18 Geräthe - Conti 45,723| 27 || Geräthe-Amortisations-Conto _— j Thlr. 1,326,480. 25. 2. | Diverse Kreditoren 1,121,091 9 Betriebs-Conto (Vorräthe laut Inventur). 516/236| 4 Materialien - Conto 70,918| 19 Caffa-C 529| 15 Gewinn- und Verlust-Conto 47,453 S Diverse Debitoren 171,275 [

2/132,894| 2 3 Summa 21132/894| 28 | 3

Der Vorstand der Nktien- Gesellschaft Cisen- und Stahlwerk zu OsnabrúüeX. A4. Haarmann.

[M. 1634] .

Magdeburg. Halberstäüdter Eiscnbahn-Gesellschaf.

Am 16. d. Mts. findet die Betriebs-Eröffnu ifferar Wabttsiv i: i und Güterverkehr statt und ist der Fahrplan ftacnber ng auf unserer Bahnstrecke Magdeburg-Neuhaldensleben für den Personen-

Er

Entfernung Von Magdeburg nach Neuhaldensleben. | Entfernung Von Neuhaldensleben nach Magdeburg.

34. | 33. | 35, ; 32, | 34, | 36, Gemischte Züge. ; Stationen, Gemischte Züge. Klasse 1,92 4 Klasse |1.2.3.4.|1. 2. 3, 4.[1. 9, 3. 4

Stationén.

Kilometer. Kilometer

Magdeburg 415 Neuhalde | . nsleben NAbf.j 7— 5 45 19,08 Barleben 435 -996|Gr. Ammensleben » | 71s 3] s Set endorf 445 13,61 |Meitvendorf » 727 612 14 + Ammensleben » 4 54 18,05 |Barleben « » 7 37 622 28110|Neuhaldensleben Ank. 511 28110 |Magdeburg Ank. 7 58 6 40

| Die Fahrzeiten von 6 Uhr Abends bis 5 Uhr 59

Das ab A e C O ILEER in allen Nu M LaNes,

( ie auf den Stationen ausgehängten Fahrpläne, Personengeld-Tarife 2c. und sind Gütertarif-Exemplare bei

unseren Güter-Expeditionen käuflich zu haben. Für den Verke r auf dieser Strecke k i a g zur Anwendung , welchc im Lokalverkehr unserer übrigen Babnstrecken [Gelitng baben. R E E Hn O Ungen

Magdeburg, 5. Dezember 1872. : Direktorium.

in. Morgens fino eingerahmt.

Landsherg.

(M. 1548] Die mit einem Einkommen von 2206 Thlr. dotirte

9 . 4 zweite Bürgermeister-Stelle hiesiger Stadt ist vakant geworden.

Zur Wiederbeseßung dersclben werden qualifizirte Bewerber aufgefordert, ihre Meldungen und Zeugnisse bis un 1, Januar k. J. bei dem Unterzeichneten ein- zureichen.

Königsberg i. P., den 20. November 1872.

Die MENEE Vere T eten s Versammlung. idert.

„Vom 1. Dezember cer. ab tritt im S{hlesisch- Sächsisch-Thüringischen Eisenbahnverbande, und zwar a als erster Theil für den Verkehr zwiscen Stationen

der Oberschlesischen, Nechte-Oder-Ufer; Breslau-Sch1veid- |

O niß-Freiburger und der "diesseitigen Eisenbahn einer-

a {its Und Stationen der Königlich Sächsischen Staatseiscnbahn, sowie Stationen der Leipzig-Dresdener Eisenbahn bezüglich des Kohlenverkchrs «andererseits via Görliß ein neuer direkter Gütertarif in Kraft, in welchem alle seither eingetretenen Ver- änderungen berücksichtigt worden sind.

Druexemplare des Tarifs \ind bei unseren Verbandstationen, toune in Berlin zum Breise von 10 Sgr. pro Exemplar käuflich zu haben.

Berlin, den 30. November 1872.

Königliche Direktion der Niederschlesis{-Märkischen Eisenbahn.

Die nah unserer Bekanntmachung vom 30. März d. J. in Betreff der zur nächstjährigen Wiener : B Weltausstellung zu versendenden Gegenstände für == den Lokalverkehr der diesscitigen Eisenbahn eingeflihr- ap ten Transport - Begünstigungen finden auch für den =aer H amburg-Oberschlesishen Verbands - Güter- kehr Anwendung. Berlin, den 80. November 1872. 5 i Königliche Dircktion der Niederschlefisch-Märkischen Eisenbahn.

U 2 Vom 15. d. Mts. ab findet zwischen der Station 3 A IUra Ceres ans u Stationen Warschau ial Und Lodz dcr Warschau-Wiener und Warscau- S Bromberger Bahn andererscits eine direkte Expedition f: Ss von Eil- und Frachtgütern ria Potsdam-Magdeburg e ——_——S== Unter den Bedingungen des Magdeburg-Polnischen Verband-Güter-Tarifs vom 15. September 1871 zu den in dem be zeichneten Tarife für die Station Magdeburg festgeseßten Frachtsäßen statt. Bromberg, den 5. Dezember 1872. Königliche Direktion der Ostbahn.

Bekanntmachung. Vom 15. d. Mts. ab erfolgt die Ueber- führung der mit direkten Billets über Berlin hinaus versehenen Reiscnden nebst ihrem Reisegepäck vom Ostbahn-Bahnhofe nah dem Berlin-Potsdam-Magdeburger und Lehrter Bahnhofe nit mehr per Berliner Verbindungsbahn, sondern per Omnibus. Bromberg, den 7. Dezember 1572. Königliche Direktion der Dstbahn.

Wir bringen hierdurch zur öffentlihen Kenntniß

daß die Frist für die frachifreie ücbeförderung der Sa auf der Moskauer polytechnishen Ausstellung unver- S tauft gebliebenen Gegenstände bis zum 1. Januar

k. J. ausgedehnt ist.

_ Verlin, den 11. Dezember 1872.

; iesitche Direktion der Niederschleÿ ch-Märkischen Eisenbahu.

Menne G

Main-Neckar- Vahn.

Herabsezung der miethefreien Frist für das GEntladen der Wagenladungsgüter.

Wegen des fortdauernden Wa enmangels und zur Herbeiführung einer schnelleren Cirku'ation der Wagen wird mit Vbbeier Genebmb gung die micthefreie Frist, binnen welcher die von dem Versender selbst verladenen Wagenladungsgüter von dcn Empfängern auszu- laden sind, vom 1. Januar 1873 anfangend, für alle diesseitigen Sta- tionen „auf ses Tagesstunden herabgeseßt.

Diese Frist wird von dem Augenblick der Anmeldung, bei Bahn- hof restant gestellten Wagenladungen aber von dem Zeitpunkt an gerechnet, wenn der Wagen zur Entladung bereit gestellt ist.

Als Tagesstunden gelten im Winter, d. h. vom 1. Oktober bis Ende März, die Stunden von 8 Uhr Morgens bis 7 Uhr Abend#; im Sommer aber, d. h. vom 1. April bis Ende September, die Stunden von 7 Uhr Morgens bis 7 Uhr Abends.

Die Nachtslunden bleiben dabei überall außer Meleonung Wird z. B. eine Wagenladung Nachmittags 4 Uhr angemeldet, #0 hat der Empfänger an diesem Tage drei Stunden Zeit, bis 7 Uhr Abends, und am andern Tage weitere 3 Stunden, im Winter von 8 bis 11 und im Sommer von 7 bis 10 Uhr Vormittags. Js der Wagen dann um 11 resp. 10 Uhr nit entladen, so tritt die Erhe- bung der Wagenmiethe ein.

- If aber eine Wagenladung Vormittags um 10 Uhr angemeldet dann hat der Empfänger miethefreie Zeit nur bis 4 Uhr Nachmittags. Die Wagenmiethe nach Ablauf der freigegebenen Frist beträgt einen halben Thaler pro Ahse und für je sechs Tagesstunden.

Außerdem bleibt es der Verwaltung vorbehalten unbeschadet ihres Anspruchs auf die bereits verfallene 2Wagenmiethe, die Entladung bun L f A OeL! Una aen en f A une Erhe-

ng der Hierfür festgeseßten Gebühren \e ausführen zu lassen.

*Darnistadt, den 9. Dezember 1872. :

Direktion der Main -Necar- Eisenbahn.

E

her Reichs-Anzeiger

Das Abonnement beträgt A Thlv. 2? Sgr. 6 Pfg-

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für Berlin die Expedition: Zietenplaß Nr. 3.

2 SDG

MIUSZ T3 E

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht ; Allerhöchstihre neduiag zu ertheilen zur Anlegung des dem Obersten von Suckow, Commandeur des Thüringischen Husaren-Regiments Nr. 12,. verliehenen Kaiserlich ru sischen St. Annen-Ordens zweiter Klasse mit Schwertern; des dem Oberst-Lieutenant von Bischofs8hausen, Commandeur des 3, Thüringischen Jnfanterie-Regiments Nr. 71, verlieheñen Fürstlih— shwarzburgischen Ehrenkreuzes erster Klasse mit Schwertern ; des dem Premier-Lieutenant von der Osten vom Thüringischen Husaren-Regiment Nr. 12 verliehenen Kaiserlich russischen St. Annen-Ordens dritter Klasse mit Schwertern und des dem Seconde-Lieutenant Freiherrn von Bran den- stein in demselben Regiment verliehenen Nitterkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich sachsen-ernestinischen Hausordens.

Deutsches Nei.

Se, Majestät der Kaiser und König haben Aller- gnädigst geruht: den Legations-Rath Hellwig zum Wirk- lichen Legations-Rath und vortragenden Rath im Auswärtigen Amte zu ernennen.

Se. Majestät der Kaiser und König baben Aller- gnadtast geruht: dem Geschäftsträger und General - Konsul r. von Bunsen, sowie dem im Auswärtigen Amte an- gestellten Gerichts-Assessor Humbert den Charakter als Lega- tions-Rath zu verleihen.

BeranntmaGuna Die Weihnacht8sendungen betreffend.

Die Weihnacht8zeit führt der Post bekanntlich in jedem Jahre bedeutende Massen von Packeten zu. Wenn sich diese Massen in den E E vor Weihnachten zusammen- age und, wie dies oft der Fall ist, noch s{chwicxize Witte- rungs- und Wegeverhältnisse binzutreten: so kann au bei den umfassendsten Borbereitungen nicht jede einzelne Sendung mit der sonstigen Pünktlichkeit eintreffen. Eine verspätete Ankunft ist aber gerade bei diesen Sendungen bedguerlich. Das Publi- lum wird daher im cigenen Interesse ersucht, mit den Weihnachtssendungen bald zu beginnen, damit die Massen sich mehr zertheilen. Zugleich wird ersucht, die Packete dauer- haft zu verpacken, namentlich dünne Cartons, schwache Schachteln und Cigarrenkisten zu vermeiden und die Signa- turen deutlich und S entweder auf die Packete selbst niederzuschreiben oder, wenn dies nicht thunlich, an denselben so haltbar zu befestigen , daß se während der Beförderung niht abfallen oder abgestreift werden können.

Berlin, den 1. Dezember 1872,

Kaiserliches General-Postamt. Stephan.

Bera n r Gun d :

Vom 1. Januar 1873 ab werden bei sämmtlichen Reichs- Postanstalten Postkarten zum Verkauf gestellt, welche gleich mit dem Frankostempel von '/, Groschen bez. 2 Kreuzern bedruckt sind. :

Diese gestempelten Postkarten werden zum Nennwerthe an das Publikum abgelassen. Daneben wird der Verkauf der Postkarten der jeßt gebräuchlichen Art, welche nicht gestem- pelt und auch nicht mit Freimarken beklebt find , ferner der Postkarten mit bezahlter Rückantwort unter den bis- herigen Bedingungen fortgeseßt.

Die für den inneren Verkehr zur Anwendung kommenden Postkarten können auch nach sämmtlichen europäischen Staaten, mit Ausnahme von Rußland und Italien, benußt werden. Jn diesem Falle sind neben den, bereits auf der Karte gedrukten, Frankostempel noch die zur Ergänzung erforderlichen {Frei- marken (z. B. im Verkehr mit der Schweiz noch # Sgr. bez. 1 i aufzukleben.

erlin, den 9. Dezember 1872. Kaiserliches General-Postamt. Stephan.

Königreich Preufsßen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den bisherigen Amtmann Seyberth zu Rüdesheim zum Landrathe zu ernennen ; i ; Dem praktischen Arzt Dr. Franz Friedrich Koerte in Berlin den Charakter als Geheimer Sanitäts-Rath zu ver- leihen; und Den zeitigen Bürgermeister Wegener zu Witten, der von der Stadtverordnetenversammlung zu Dortmund getroffenen ahl gemäß, als besoldeten Beigeordneten der Stadt Dort- siti für die geseßliche Amtsdauer von zwölf Jahren zu be- gen.

Ninisterium für Handel, Gewerbe.und bffentliche Arbeiten.

Der Königliche Kreisbaumeister Julius Fromm zu

Verent ist in gleicher Eigenschaft nah Neustadt in Westpreußen

verseßt, und dem bisherigen Baumeister Hugo Jaeckel zu a land unter iatiac Ernennung zum Königlichen

Kre s-Baumeister, die Kreis-Baumeister-Stelle zu Berent ver--

liehen worden.

Bexlin, Sonnabend,

R

den 14. Dezember, Abends.

18792.

T R: M E L I L A

Justiz-Ministerium. Dem Rechtsanwalt und Notar. Koch zu Landeck in Schle-

f n die Verlegung seines Wohnsißes nach Habelschwerdt ge- attèt.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Dem Privat - Dozenten an der Universität zu Breslau, Dr. Immanuel Oginski, ist das Prädikat »Professor« ver- liehen worden. j __ Dem Oberlchrer Tie am Gymnafium in Braunsberg ist das Prädikat »Professor« verliehen worden.

_ ¿Dem Dom» Organisten Karl Anton Gleiß in Erfurt ist das Prädikat »Musik-Direktor« beigelegt worden.

Angekommen: Se. Excellenz der General - Lieutenant Ei N naldeur der 4. Division, von Schmeling, von inal.

17. Plenarsißung des Hauses der Abgeordneten am Montag, den 16. Dezember 1872, Mittags 1 Uhr. : Tagesordnung:

1) Dritte Berathung des Entwurfs cines Gesetzes, betreffend die Aufhebung des Jagdrehts auf fremdem Grund und Boden in den vormals Kurfürstlih hessischen Und Großherzoglich hessischen Landestheilen und in der Provinz Ele S Ltlteln. 2) Erste und zweite Berathung des Entwurfs eine hes betreffend die Ablösung. der Reallasten “A der Provinz Schles- wig-Holstein. 4 Wahl eines Mitgliedes der Staatsschulden- Kommission. 4) Erste und zweite Berathung des Entwurfs eines Gesehes, betreffend die Ermäßi ua M Mehab abe in ete a. b O. 5) Ersie Berathu 028 Catwurfs eines

ischerei-Geseßes für den preußischen Staat. 6) Ersté Berathung des Entwurfs eines h über die Eisenbahn-Kommissariate. 7) Erste Berathung des Entwurfs eines Geseße8, betreffend die Verwerthung der C orfinutimast aus den Staatswaldüugen in den vormals kurhessischen Landestheilen. 8) Erste Berathung des Entwurfs eines Gesches, betreffend die Regulirung der staatsrechtlichen Stellung des Fürstlichen Hauses zu Sayn- Wittgenstein-Berleburg, beziehentlich der Grafschaft Wittgenstein- Berleburg und der Herrschaft Homburg an der Mark.

ilichtamtliches. Deutsches Nei.

Preußen. Berlin, 14. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute, um 11 Uhr, mili- tärische Meldungen entgegen und arbeiteten alsdann mit dem Militär-Kabinet. Hierauf ließen Allerhöchstdieselben Sich von dem Geheimen Kabinets-Rath v: Wilmowski Vortrag halten, machten eine kurze Ausfahrt und empfingen gegen 4 Uhr den Ober-Präsidenten von Bardeleben Um 5 Uhr fand im Palais ein Diner von 35 Gedecken statt.

Jhre Majestät die Kaiserin-Königin war heut in der Kaiserin Augustastiftung in Charlottenburg anwesend und besuchte Jhre Majestät die verwittwete Königin.

Jhre Kaiserlihe und Königliche Hoheit die Kronprinzessin is gestern zu einem furzen Besuche in Darmstadt eingetroffen ; Höchstdieselbe gedachte S?ch heute nach Karlsruhe zurückzubegeben.

Der Bunde®8rath und die vereinigten Ausschüsse desselben für Yoll- und Steuerwesen und für echnung8swesen, sowie der Ausschuß für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.

Auf Grund des §. 35 der Schiffsvermessungs-Ordnung vom 5. Juli d. J. ist von dem Reichskanzler nach Anhörung der Bundesraths-Aus\chüsse für das Seewesen, sowie für Handel und Verkehr unter dem 23. v. M. eine »Jnstruktion zur SchiffSvermessung« erlassen worden. Diefelbe wird, da sie sich wegen ihres Umfanges und der Beschaffenheit ihrer An- lagen nicht zur Aufnahme in das Reichs-Geseßblatt eignet, bejonders gedruckt und sofort nach Vollendung des Druckes den Regierungen der Bundes-Seestaaten in einer An Anzahl von Exemplaren durch das Reichskänzler-Amt über- sandt werden.

Imj\weiteren Verlauf der gestrigen Sißung des Hauses der Abgeordneten wurde nach einer längeren Diskussion, in welcher besonders die. Abgg. Þr. Windthorst (Meppen), Simon v. Zastrow, v. Wedell-Behling8dorff und v. Mallinckrodt für eine Seitens der Befreiten zu zahlende bebet ee M die Abgg. Miquél, Lasker und Parisius, sowie wieder olt der Regierungs- Kommissar, Geh. Ober-Regierungs-Rath Greiff, für die Regie- rung8vorlage eintraten, der ganze Entwurf, betreffend die Auf- hebung des Jagdrechts auf fremdem Grund und Boden in den vormals Kurfürstlich hessishen und Großherzoglich hessischen Landestheilen und in der Provinz Schleswig- olstein, unver- ändert angenommen, nachdem vorber das für die Seitens der Befreiten zu zahlende Entschädigung eintretende Amendement v. Wedell-Vehling8dorff in namentlicher Abstimmung mit 169

gegen 104 Stimmen verroorfen worden war. Die Sigzung \hloß um 35 Uhr.

.— Rücksichtlih der Anwendung der Vorschriften der G e- meindeordnung für die Rheinprovinz vom 23. Juli: 1845 bezüglih der Julassung zu den Gemein denußungen hat der Minister des Junern in einem Spezialfall entschieden, daß die O zwischen einer sogenannten en eren und einer - weiteren Gemeinde, zwischen Ä pueiir l emeinds- männern und bloßen Beisißzern in den Vorschriften der Ge- meindeordnung keinen Stüßpunkt findet. Bezüglich der Frage, wie dasjenige Vermögen zu -bchandeln sei, welches nicht der Gemeinde-Korporation als solcher, wohl aber einzelnen terri- torial begrenzten Theilen der Gemeinde (Dorfschaften a gehöre, hat der Minister seine Anficht unter Bezugnahme au ÿ. 59 der Gemeindeordnung dahin ausgesprochen, daß über die Verwaltung eines solchen Vermögens der Regel nach und, #o- fern nicht ganz besondere Verhältnisse eine andere Auffassung bedingen, der Gemeinderath, welcher auc die einzelnen Ab- theilungen der Gemeinde vertritt, zu beschließen haben wird und daß nur dann, wenn unter den einzelnen Abtheilungen über deren besondere Rechte ein Streit entsteht, für jede der- selben eine eigene Vertretung zu bilden ist.

Die Beschwerde eines Magistrats, welcher das Ein- schreiten der Regierung gegen Versogen beantragt hatte, die ohne polizeiliche Genehmigung einen Aufruf zur Leistung von Beiträgen für ein Kriegerdenkmal veröffentlicht hatten, hat der Minister des Innern zurückgewiesen, weil die betreffende Amts- blatts-Verfügung der Regierung vom 20. Februar 1867, wonach öffentlihe Aufforderungen zur Leistung freiwil- liger, an einem dritten Orte einzuzahlender Bei- träge einer vorgängigen polizeilichen Genehmigung nicht be- dürfen, auf einer, seitens des Ministers erlassenen, in Ueber- einstimmung mit der Entscheidung des höchsten Gericht8hofes befindlichen Anordnung beruhe.!

Der deutsche Minister - Resident in Brafilien , Graf Solms - Sonnenwalde, is heute aus Dresden wieder hierher zurückgekehrt.

S. M. S. » Augusta « ist heute Nacht von Kiel nah Wilhelmshaven in See gegangen.

Bayern. München, 12. Dezember. Die Allerhöchste Verordnung, betreffend den Vollzug der Gewerbe „Ordnung, welche bekanntlich am 1. Januar 1873 auch in Bayern in Kraft tritt, ist aus Hohenschwangau vom 4. d. M. datirt und enthält 43 Paragraphen. Folgende Bestimmungen hebt der »Korr. v. u. f. D.« daraus hervor: Die vor eschriebe- nen Anzeigen | find nah Maßgabe der von den ein- slägigen Staats - Ministérien zu erlassenden instrukti- ven Anordnungen bei den Gemeindebehörden zu er- statten. Bei der Ausfertigung sämmtlicher ae scheine für den Gewerbebetrieb im Umherziehen haben die allgemeinen tax - und stempelgeseßlichen Bestimmungen in Anwendung zu kommen. Außerdem find mit Ausnahme der für die Verrichtung gewerblicher Arbeiten, das Aufsuchen von Arbeitsbestellungen und den Ankauf von Waaren 2c. ausge- fertigten Scheine noch folgende Abgaben zu erheben: wenn der Gewerbsbetrieb erstreckt werden soll: auf einen Ort 2 &l., auf mehrere Orte oder cinen Verwaltungsbezirk 5 Fl., auf mehrere Verwaltungs8bezirke oder einen Regierungsbezirk 10 Fl., auf 2 Regierungsbezirke 15 Fl., auf 3: 20 F., auf 4: 24 Fl, auf 5:27 Fl., auf 6: 30 Fl.,, äuf 7: 33 Fl., auf das ganze König- reih 36 Fl. Das Ministerium des Innern ist ermächtigt, für die Bewohner einzelner Orte oder Bezirke, sowie für einzelne Gegenstände die Begünstigung einer ermäßigten Abgabe ein- treten zu lassen.

Durch Allerhöchste Entschließung vom 6. d. isi zu den Bestimmungen der Verordnung vom 22. Dezember 1871, den &Fleish-, Getreide- und Mehblaufschlag in den Gemein- den der Landestheile diesseits des Rheins betreffend, Folgendes verordnet worden :

F. 1. Jn jenen Gemeinden, in welchen der Getreideaufschlag nach dem Gewichte des" Getreides erboben wird, darf, mit Ausnahme der Fälle, in denen einze!nen Gemeinden zur Zeit noch ein höherer Getreideaufschlag bewilligt ist; der Au aunias zu 10 Kr. von 50 Ki- logramm oder dem ‘Centner Kern, Weizen, Korn oder Gerste nicht überschritten werden. §. 2. Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem K Ea 1873 in den Landestheilen diesseits des Rheins in Wirk- amtteit.

Bayreuth, 12. Dezember. Die Krei8regierung hat, einem

Wunsche des Landraths entsprehend, die Umwandlung des katholishen Schullehrer-Seminars in Bamberg in ein paritätisches angeordnet. : j l Sachsen. Dresden, 13. Dezember. Die heutige Sißun

der Zweiten Kammer wurde vom Präsidenten mit der Mitthei- lung eröffnet, daß das Direktorium, im Vereine mit dem der Ersten Kammer, gestern die Ehre gehabt habe, dem Könige die aller- unterthänigsten Glückwünsche der Ständeversammlung zu Aller- höchstdessen Geburtsfeste darzubringen, welche von Sr. Majestät in gewohnter Huld und Gnade entgegengenommen worden seien. —- Der Präsident erkärte sodann auf Grund einer no- maligen Prüfung der von dem Abg. Ludwig in der leßten Sigung badi gegen die Erste Kammer gerichteten Rede, die Schlußäußerung des Abgeordneten, in dem sammenhange, in welchem ex #fch derselben bedient habe, nachträglich nah §. 37 -der Landtag8ordnung für unzulässig. 2a ihre Tagesordnung eingetreten, berieth die Kammer zunä®Gst die g P Differenzpunlkte ate den von beiden Kammern zu dem Geseßentwurfe, das Verfahren in Verwal -«Straf-