1872 / 302 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 21 Dec 1872 18:00:01 GMT) scan diff

Produkten- und VWaaren-Börse.

WBewriin, 20. Dezember. (AmtlichePreisfeststellung vón Getreide, Mehl, Oel, Petroleum und Spiritus.) Weizen pr. 1090 Küogr. loco 73— 91 Thir. nach Qualität, fein gelb. 84% Thlr. bez. gelber: pr. diesen Monat 84% à 5 à 5 bez., Dezember-Januar 81% bez., April-Mai 1873 815 à 82 bez, Mai-Juni 813 à f oa. Gekünd. 2000 Ctr. Kündigungspreis 844 Thlr. “pr. 1000 Kilogramm. E Roggen Pr. 1000 Kilogr. loco 55— €60 Thlr. nach Qualität, Pr, dieeen Monat 574 à 4 à # bez., Dezember-Januar 565 à 5 ez., Januar Februar 1873 56% bez., April-Mai 56 à 5 à 4 bez., Mai-Juni 55% à 56 bez. Gek. 1C00 Ctr. Kündigungspr. 57% Thlr, pr. 1040 Kilogr. Gorste pr. 1000 Kilogr: anns 46 --C0 Thlr. nach Qual., 60 ualit

Kleiao 46-60 Thlr. nach ät. S Hafer pr. 1000 Kilogr. loco 38 48 Thlr. nach Qualität, pr. diesen Monat 424 bez., April - Mai 1873 45 bez., Mai-Juni 2A à % bez. Gek. 600 Ctr. Kündigungspr. 42% Thlr. pr. 1000 C(ilogr. Raggenmehi No. 0 u. 1 pr. 100 Kilogr. Brutto unversteuert inkl. Sack pr. diesen Monat 7 Thlr. 28 Sgr. bez., Dezember- Januar 7 Thir. 28 Sgr. bez., Januar- Februar 1873 7 Thlr. 295 Sgr. bez., Februar-März 8 Thlr. G., April - Mai 8 Thlr. 2 Sgr. bez., Mai-Juni 8 Thlr. 24 Sgr. bez. Gek. 500 Ctr. Kündi- gungspr. 7 Thlr. 28 Sgr. pr. 100 Kilogr.

Erbsen pr. 1009 Kilogr. Kochwaare 49—58 Thlr. nach Qual, Futtorwaare 44 —48 Thlr, nach Qualität. L

Rüböl pr. 100 Kilogr. ohne Fass loco 235 Br., pr. diesen Monat 23 bez., Dezember-Januar 23 bez, Januar-Februar 1873 23 G., April-Mai 24 bez., September-Oktober 244 bez. Gekünd. 700 Ctr. Kkündigungspr. 23 Thlr. pr. 100 Kilogr.

Lein8! pr. 100 Kijiogr. obne Fass loco 25 Thlr. :

Petroleum, raffinirtes (Standard white) pr. 100 Kilogr. mit Fass in Posten von 60 Barrels (125 Ctr.) loco 155 Thlr., pr. diesen Monat 15% bez., Dezember - Januar 15 à K à 15 bez., Jan.-Februar 1873 15 à % à 15 bez., Februar-März 14% bez.

Spiritus pr. 100 Liter à !00 pUt. = 10,000 pCt. mut ass

r. dieson Monat 18 Thlr. 15 à 17 à 14 Sgr. bez, Dezember- Januar 18 Thlr. 8 à 6 Sgr. bez., Januar-Februar 1873 18 Thlr. 8 à 6 Sgr. bez., April- Mai 18 Thir. 20 à 18 Sgr. bez., Mai- Juni 18 Thlr. 22 à 20 Sgr. bez., Juni-Juli 19 Thlr. à 18 E 28 Sgr. bez. Gek. 140,000 Liter. Kündigungspr. 18 Thlr. 17 Sgr.

Spiritus pr. 100 Liter à 100 pCt. == 10,090 pCi. ohne Fass loco 18 Thir. 7 à 5 Sgr. bez. ; j

Weizenmehl No. 0 11% à 11%, No. 0 u. 1 11 à 103. Roggen- mehl No. 0 83 à 8, No. 0 u. 1 7% à 7% pr. 100 Küogr. Brutto unversteuert inkl Sack.

WDamzig, 20. Dezember. (Westpr. Z.) Weizen loco fand am heutigen Markte nur für feinere Waare einige Nehmer und sind zu behaupteten Preisen 100 Tonnen umgesetzt. Andere Gattungen blieben vernachlässigt. Bezahlt wurde 72{—85 Thlr. Regulirangspreis für 126pfd. bunten lieferungs- fähigen 804 Thlr. Termine ziemlich unverändert. Auf Liefe- rung 126p18. pr. Dezbr. 79 Thlr. Gd., pr. Januar 795 Thlr. G., pr. April- Mai 814 Thlr. Br, 81 Thlr. Gd. Roggen loco un- verändert flau. Umsatz 1(0 Tonnen. Es bedang 105pfd. 475 Thlr, 120pfd. 514 Thlr., alter 47% und 48 Thlr. Regulirungs- preis 120ptd. lieterungsfähigen 50 Thlr., inländ. 51 Thlr, Auf Lieferung 120pfd. pr. April-Mai 53 Thlr. Br., 52 Thlr. G.,, inl. do. 53 Thlr. Br. Gerste loco grosse 112pfd. 50 Thir, 114pfd. 515 Thlr. Hafer loco 395 Thlr. bez. Koch - Erbsen loco 435 à 445 Thlr. bez., Futter- 414 à 434 ThbIr., pr. Mai-Juni 465 Thir. bez. Alles pr. Tonne von 2000 Pfd. Zollgewicht. Spi- ritus loco 177; Thlr. pr. 100 Liter à 100 pCt. bez.

Stettin, 20. Dezember, Nachm. 1 U. 30 M. (Tel. Dep. des Staats-Anzeigers.) Weizen 70 -- 81, Dezember &2 nom., De- zember-Januar §2 Br., Frühjahr 82 825, Mai - Juni 82 bez. Roggen 52—55, Dezember-Januar 54, Jannar-Febrnuar 54%, Früh- jahr §55—55%, Mai-Juni 554 bez. Rüböl 28 Br., Dezember 224 bez., April - Mai 233 Gd., 23% bez., September - Oktober 24 G. S 17%, Dezember 17%, Dezember-Januar 17%, Frühjahr

7 bez.

FPouern, 20. Dezember. (Pos. Z.) (AmtlL Bericht.) Roggen (pr. 20 Ctr.). Kündigungspr. 544. pr. Dezember 54—54%, Dezem- ber-Januar 1873 54—54%, Januar - Fobruar 54—547, Februar- März 54—54%4, März - April —, Frühjahr 545, Mai-Juni 54{—#. SPpiritrs (mit Fass) (pr. 100 Liter =- 10,000 pCt. Tr.). Kün- digungspreis 174. Gekündigt 50,000 Liter. pr. Dezember 17% i K , Januar 177%, Februar 175, März 17%, April 1», Mai 187.

#5 oel, 20. Dezember, Nm. 2 U. M. (Tel. Dep. 9. Staats- Anzeigers.) Spiritus pr. 100 Liter à 100 pCt. 18/4 Thlr. Br. 17% Thlr. Gd. Weizen, weisser 210—272 Sgr., gelber 204 bis 294 Sgr. Roggen 164 --i84 Sgr. Gerste 144—162 Sgr. Hafer 124 132 Sgr. pre 200 Zollptd. = 100 Kilogramm.

Fiagdcehargs 20. Dezember. (Magdeb. Ztg.) Weizen 75 bis §0 Thlr., Roggen 59—61 Thir., Gerste 54—74 Thlr., Hafer 45 50 Thlr. pr. 2000 Pfd. Kartoffelspiritus: Locowaare behauptet, Termine geschäftslos. Loco ohne Fass 185 Thlr, Dezember 18; Thlr, Dezember - Januar 18% Thlr., Januar. Fe- bruar 185 Thlr., Februar-März 18% Thir. pr. 10,000 pCt. mit Uebernahme der Gebinde à i% Thlr. pr. 100 Liter. Rüben- Spiritus geschäftslos. Loco 17% ThIr., pr. Januar 17% Thlr.

Ci, 2). Dezember, Nm. 1 U. (W. T. B.) Getreide- markt. Wetter: Trübe Weizen fest, hiesiger loco 8.122, fremler loco 8.5, pr. März 8.7, pr. Mai 8.54. Roggen behaup- tet, loco 5.15, pr. März 5.10, pr. Mai 5.125. Rübö1 unverändert, loco 12%, pr. Mai 12%, ,, Pr. Oktober 13. Leinöl loco 12%.

Fem baraæ, 20. Dezember, Nm. (W. T. B.) Getreide- markt. Weizen und Roggenlocound auf Termineruhbig. Weizen pr. Dezember 127pfd. pr. 1000 Kilo netto in Mark Bco. 170 Br., 1693 Gd., pr. Dezember - Januar 126pfd. pr. 1000 Kilo netto in Mark Banco 167 Br., 166 Gd., pr. April-Mai 127pfd. pr. 1000 Kilo netio in Mark Banco 163 Br. und Gd. Roggen pr. Dezem- ber 1900 Kilo netto in Mk. Bco. 111 Br, 1105 Gd, pr. Dezem- ber-Januar !6090 Kilo netto in Mk. Bco. 111 Br., 110 G., pr. April- Mai 1009 Kilo netto in Mark Banco 111 Br. u. Gd. Hafor und Gerste ruhig. Rübö! behauptet, loco 24%, pr. Mai 21%. Spiritus still, pr. 109 Liter 100 pCt. pr. Dezember 15%, pr. Dezember - Januar 154, pr. April-Mai 155 preussische Tha- ior. Kaffee fest, Umsatz 3000 Sack. Petroleum ruhig, Stan- daïd whits loco 145 Br., 14% G, pr. Dezember 14% G., Ja- nuar-März 145 Gd

Bremen. 20. Dezember. (W. T. B.) In Petroleum grosses Geschäft, Standard white loco 21 Mk. 30 Pf. bez.

Amwterdant, 20. Dezember, Nm. 4 U. 30 M. (W. T. B.)

Getreidemarkt (Schlussbezicht), Weizen geschäftslos. Roggen loco sehr ruhig, pr. März 202%, pr. Mai 204. Raps pr. Frühjahr 432, pr. Oktober 433 FIl. RübGöI1 loco, pr. Mai und pr. Berbst 1873 45. Wetter: Kalt.

Amtwerpen, 20. Dezember, Nm. 4 U. 30 M. (W. T. B.)

Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen unverändert. Roggen ruhig, Odessa 19. Hafer stetig, inländischer 18. Gerste fest, :

Petroleummarkt (Schlassbericht). - Raffinirtes, Type woiss, loco 52 bez. u. Br., pr. Dezember 52 bez. u. Br., pr. Ja- nuar-März u. pr. Februar §3 Br. Steigend.

Lomdon , 20. Dezember, Nm. (W. T. B.) Getreide- markt Schlussbericht). Fremde Zuführen seit letztem Montag: Weizen 16,420, Gerste 21,740, Hafer 36,920 Qrtrs.

Der Markt schloss für sämmtliche Getreidearten fest, aber ruhig, Preise unverändert. ;

Liverpool, 20. Dezember, Vm. (W. T. B.) Baum- wolle (Anfangsbericht): Muthmasslicher Umsatz 12,000 B. Unverändert. Tagesimport 6000 B., davon 3000 B. ameri- kanische, ¿ Í

Liverpool, 20. Dezember, Vm. 11 U. 30 M. (W. T. B.) Baumwolle: Muthmasslicher Umsatz 12,000 Ballen. Rubhíî- ger, aber fest. Tagesimport 6683 B, davon 2762 Ballen ameri-

kanische. Schwimmende still, Orleans Januar - März - Ver- schiffung 10, amerikanische aus irgend einem Hafen 9%, No- vember-V erschiffung 10 d.

Liverpool, 20. Dezember, Nm. (W. T.B.) Baumwolle (Dana 12,000 B. Umsatz, davon für Spekulation und

xport 3000 B. Unverändert. s i:

Middl. Orleans 102, middling amérikanische 10%, fair Dhol- lerah 74, middl. fair Dhollerah €%, good middL Dholerah Cz. middl. Dhollerah 55, fair Bengal 5, fair Broach 7%, new fair Oomra 7%, good fair Oomra 8, tair Madras 65, tair Pernam 103, fair Smyrna 8, fair Kgyptian 10%

Upland nicht unter good ordinary Januar - Februar - Ver- schiffung 9% d. L

Liverpool, 20. Dezember. (Baumwollen-Wochenbericht.) (W. T. B.) Eme R N I R S E ESNT G S T E INT A R A Se R R A T I A Z E E Gegen- | vori wärtige ge Wachs. Woche.

113,000 84,000 30,000} 29,000 31,000 8,000

Wochenumsatz dsgl. v. amerikan. ..... Jes os E S E SL S EREA dsgl. für Spekulat, ( : » » Export 9,000 3,000 » » wirkl. Konsum . f 73,000) 73,000 Wirklicher Export E 7,000 Import der Woche.........-ee.-.:o:. ».... } 45,000! 64,000 Vorrath i 333,000] 365,000 dsgl. v. amerikan. .............- E L 46,000| 54,000 Schwim. n. Grossbritannien 224,000| 218,000 desgl. v. amerikan 141,000j 129,000 Liverpoeal, 20. Dezember, Nm. . T. B.) Getreide- DATEY Weisser Weizen 1 d. höher. Mehl begehrt. Mais ester.

Mamnchester, 20. Dezember, Nm. (W. T. B.) 12r Water Armitage 10, 12r Water Taylor 12, 20r Water Micholis 1334, 30r Water Gidlow 154, 30r Water Clayton 16, 40r Mule Mayoll 144, 40r Medio Wilkinson 16, 36r Warpcops Qualität Rowland 15%, 40cr Double Weston 17, 60r Double Weston 19, Printers 16/6 2/0 S4Pfd. 138. Mässiges Geschäft zu vollen Preisen,

Paris, 20. Dezember, Nm. (W. T. B.) (Produktenmarkt.) Rüböl weichend, pr. Dezember 97.75, pr. Januar - April 99.00, pr. Mai - August 100.50. Mehl Da pr. Dezember 75.00, pr. Januar-AÁpril 71.75, pr. März-April 71.50. Spiritus pr. De- zember 58.50 Wetter: Veränderlich.

St. Peterahurg, 20. Dezember, Nm. 5 U. (W. T. B.) (Pro- duktenmarkt.) Talg loco 49%, pr. August 05. Weizen pr. Mai 134. Roggen loco 7, pr. Mai 7.40. Hafer pr. Mai-Juni 3.90. Leinsaat (9 Pud) pr. Mai 134. Wetter: Milde.

New-York, 20, Dezember, Ab. 6 U. (W. T. B.) Banum- wolle 294. Mehl 7 D. 15 C. Rother Frühjahrsweizen D. C. Raff. Peirol. in New - York pr. Gallon v. 64 Pfd. 27%, do. in Philadelphia 263. Havanna-Zucker No. 12 983. i

Fracht für Getreide pr. Dampfer nach Liverpecol (pr Bushel) 9, do. für Baumwolle (pr. Pfd.) —.

Fonds- und Actien Börse.

Berlin, 20. Dezember. Wochenbericht der Coursbewe- gung an der Berliner Börse:

13. | 20. ||| Ausländ. Werths.| 18. | 20.

Inländ. Werihe. | Dez. | Dez. Oest. Silb.-Rentel 64% 644 Prss. 44{proz. Anl} 1005 | 101 » 1860er Loose] 93% | 93% » 4proz. » f §5 947 ||B.Prm.Ani.v.18641 128% | i28% » St.-Schldsch.} 893 | 90 M doc 120 | 126% » Prämienani..f 1245 | 1235 || Amerikaner 97 961 » Bankantheil.| 227 | 225 |ltalieneg........-4 655 | 65 Berl. Hand.-Ges.f 157% | 155 » Tabaksobüg. | 924 | 924 » Diskonto-Ges.} 335 | 328% || » Tabaksaktien/ 713 | 689 » Kassenverein.} 293. | 295 ||Runiän. Anleibs.| 974 | 975 Schls.Bankverein| 169% | 168 |Vester. Kreditakt.| 205% | 200% Berg.-Mk. Eisenb.f 1325 | 131% || Darmstädter ....1 213 | 2143 Berl.-Anh. » 1 2223] 221 Luxemburger .…..f 151 1483 Brl.Ptsd. Mgd. » j 1ò5 | 154 || Meininger 1594 | 159% » Görlitzer » | 1075 | 1055 || Oest. St.-B. (Frz.)} 2065 | 202% BrsLSchw.Frb. » f 129%. 128 » Südb.(Lomb.) 1i7# | 1145 Cöln-Mindener » f 170% | 1685 Rechte-0d.-U. » j 1304 | 1285 | __ Wechsel, Oberschles, » | 232% | 221% || Wien k. S. ...... 915 | 913 | Petersburg k. S.} 91 91

Rheinische » 170% | 1683

EBreetau, 20. Dezember, Nm. 2 U. M. (T. D. d. Staats- Anzeigers.) Schles: 3{proz. Pfandbriefe 82 Br., do. Renten- briefe 937 bez. Oesterr. Banknoten 914 bez. u. G. Russ. Bank- noten 82 bez. Oberschlesische Stammaktien Lit. A. u. C. 222 bez. u. Gld. Oder - Ufer - Babn - Stammaktien 128% Gd., neue —. Breslau-Schweidnitz - Freiburger Sammaktien 1265 6. 4¿prez. Ober-schles. Prioritäten Lit. G. 98 Gd.; Lit. H. 975 etw. und 98 bez. S5proz. von 1869 1015 bez. u. Gd. Warschau - Wiener Stammaktien —. Steigend.

Frankfart a. L, 20. Dezbr., Nm. 2 U. 30 Min. (W.T. B.) Fest. Dresdener Bank 1065, Rjäshsk - Wjäsma Eisenbahn 86%. Nach Schluss der Börse: Kreditaktien 38544, Franzosen 355, Lombarden 201, Silberrente 645. Schluss günstig.

(Schlusscourse.) Berliner Wechsel 106. Hamburger Wechsel 8635. Londoner Wechsel 118. Pariser Wechsel 92%. Wiener Wechsel 106%. Franzosen, alte *®) 354%, neue —. Hessische Ludwigsbahn 178. Böhmische WestbahD * —. Lombarden *) 1994. Galizier *) 2413. Elisabethbahn 260%. Nord- westbahn 228. EKlbthal 192%. Gotthardbahn 1035. Oberhesson 74%. Albrechtsbahn - Aktien —, do. Prioritäten 83. Oregon —. Kreditaktien *) 353%. Bayerische Prämien-Ánl. 111%, do. Militär - Anleibe 1007. Neue Badische 102%. 1872er russisch- englische Ánleihe vollbez. 88%, do. nicht vollbez. —. Rues, Bodenkredit 905. Neue Russen 885. Türken 514. Silberrente 64%. Papierrente 60%. Minden - Loose 93. 1860er Loose 93%. 1864er Loose 160. Ungar. Anleihe 75%, do. Loose 108%. Raab- Grazer Loose 815. Gömörer 81%. Bundesanleibe 1004. Ame- rikaner de 1882 95%. Darmst. Bankaktien 525. Meininger B. 158%, do. neue 151. Schuster Gewerbebank 141. Süddenutsche Bodenkredit 109. Deutsch-österreichischo B. 125%. Italienisch- deutsche Bk. —. Franco-holländ. B. —. Franz. ital. B. —. Central-Pfandbriefe 965. Provinzial-Disconto - Gesellsch. 1744. Brüsseler Bank 1155. Berliner Bankverein 1584. Leipziger Vereinsbank —, Frankfurter Bankverein 161, do. Wechbs- lerbank 108, Centraïlbank 111%, Antwerpener Bank 109%. Englische Wechslerbank 51. Baltischport 864. New-Yorker 6proz. Anleibe 94. South Eastern 694. Kontinental - Eisen- bahnaktien 1104. Hahnsche Effektenbank 130 Wiener Union- bank —. Frankfurter Baubank 1044. Oesterreich., National- bank 1026.

#*) pr, medio resp. pr. ultimo.

s E a. Fi, 20. Dezember, Abds. (W. T. B.) ehr fest.

( Effekten - Sozietät.) Amerikaner 95%, Kreditaktien 354, pr. compt. —, 1860er-Loose 94. Franzosen 3545, pr. compt. —, Galizier 2414, Lombarden 199%, Silberrente 64%, Papier- rente —, Elisabethb. 2614, Oberhess0n —, Meining. Bank —, neue —, Darmst. Bankaktien 532, österreichische Bank-Aktien 1026, Brüsseler Bank —, Wiener Unionbank —, Böhmische Westbahn —, Oregon —, Nordwestbahn --, Raab-Grazer Loose —, Prov.-Diskonto-Gesellschaft —, Frankfurter Bank- verein —, Hahnsche Effektenbank 129%, Amsterdamer Bank , neue französische Anleihe —, französ. - italien. Bank —, Donauaktien —, Frankturter Wechslerbank —, Kontinental- Kisenbahnbau —, Antwerpener Bank —, Berliner Bank- vorein —, franz. - öSterr. - ungarische Bank —, Reichseisenbahn

—, Deutsch-österr. Bank 126.

Hamburg, 20. Dezember, Nm. (W.T. B.) Fest.

(Schlusscourse.} Prenss. Thaler 1484. Hamburger St. Pr, Aktien 98. Silberrente 65. Oesterreichizche Kreditaktien 308, do. 1860er Loose 95. Nordwestbahn 488. Franzosen 764, Raab-Grazoer Loose 834. Lombarden 433. Italienische Rente 65, Vereinsbank 1274. Habneche Effektenbank 130. Kommerz- bank 1305. Nordáeutsche Bank 1914. Prov.-Diskonto-Gesellseh. 180. Anglo - deutsche Bank 1264, do. neue 119. Dänische Landmannbank 102. Dortmunder Union 1754. Wiener Union- bank 251. 64er Russ. Prämien-AnL 1241. 66er Russ. Prämien- Anl. 128. Amerikaner de 1882 925. Diskonto 4, offiz. 5.

Wechselnotirungen: London lang 13 Mk. 7% Sh., London kurz 13 Mk. 104 Sh., Amsterdam 35.80, Wien 83, Paris 189#5, Petersburg 283. :

Wem » 20, Dezember. (W. T. B) Müährisch-Schlesische Centralbahn 139.00. -

( Schlusscourse.) Papierrente 66.60. Süberrente 70.20. 1854er Loose 96.00. Bankaktien 960.09. Nordbahn 215.50 Kreditaktien 331.75. Franzosen 331.09. Galizier 228.50, Kaschau-Oderberg 18209. Pardubitzer 168.50. Noräwestbahn 211.50, do. Lit. B. 1:22.00 London 109.70. Hamburg 80.30, Paris 42.85. Frankfart 92.80. Amsterdam 91.00. Böhmische Westbabn 237.00. Krediilooso 18850. 1860er Loose 102.20. Lombardische Eisenbahn 188,00. 1864er Looss 142.20. Union- bank 265,50. Italionisch -chGsterreich. Bank —. &Zrbitrage- Bank. —-. Anglo-Austrian 318,75. Austro - türk. 106.00. Na- poleons 8.754. Dukaten 5.16. Sübercoupons 108.75. Klisabeth- bahn 145.00. Ungarische Prärienanleihs —. Albrechisbaln A. —. do. Prior. —. Rudolphbahn —. Preuss. Banknot. —.

Wilen, 20. Dezember. (W. T. B) Bie Einnahmen der Lombardischen Eisenbahn (österreich,. Netz) betrugen in der Woche vom 9. bis zum 15. Dezbr. 633342 FL, ergaben mithin gegen die entsprechende Woche des Vorjahres eine Mehr- einnahme von 1520 FL

Wien, 20. Dezember. (W. T. B) Wochenausweis der gesammten Lombardischen Eisenbahn vom 2. bis zum 8. De- zember: 1,2-3,104 FI gegen 1.228,738 FI. der entsprechenden Woche des Vorjahres, mithin Wocbksumehreinnahme 52,36 FI, Bisherige Mehreinnahme vom 1. Januar 1872 ab 2,068,445 FIL

Amsterdann, 20, Dezember, Nm. 4 U. 15 M. (W. T. B)

Oecsterr. Papierrente Mai - November verz. 605. Oesterr. Papierrente Februar - August vorz. —. Oesterr. Silberrente Jarnmar-Juli verz. 635. OVesterr. Silberrente April-Oktober verz, —. Oeosfertreich. I186Uer Locse -—-, Desterr. 1S64er Looso 1555. 5Pproz. Russen V. Stieglitz —. Sproz. Russon VIL Stiecglits 854. Sproz. Russen de 1864 —, Russische Prämion-Anl. von 1864 --. Russische Prämicen-Anl. von 1866 —. Russ. FKisen- bahn 230. G6proz. Ver. St. pr. 1882 98 SProZ. n0ue Spanier 275. 5OprToZz. Türken 517.

Londoner Wechsel, Kurz 15.06

Lendem, 20. Dezember, Vin. (W. T. B.)

(Ansangscourse.) Consols §1%, Amerikaner 914, Italiener 66%, Lombarden i7#4, Türken 545, neue tranzöüsische A.nleihe 25 Prämie. Wetter: Feucht.

Laerndon, 2). Dezember, Nm. 4 U, (W. T. B.) Fest.

Censols 915- LItalienische Sproz. Rente 665, Lombar- den 17%. Sproz. Russen de 1862 924. proz. Russen de 1864 965. Silber 594. Türkische Anleihe de 1865 54%. 6prozent. Türken de 1869 64% G6proz. Verein. St. pr. 1882 91.

Wechselnotirungen: Berlin 6.25%. Hamburg 3 Monat 20.59. Frankfurt a. M. 119%. Wien 11 FL 35 Kr. Paris 25.95. Peters- burg 315.

Paria, 20. Dezember, Nm. 12 U. 40 M. (W. T. B.)

3proz. Rente 53.55, Anleihe de 1871 84.65, neneste Anleihe de 1872 67.10, Italien. Rente 68.15, Franzosen 780.00, Lombar- den 435.00, Türken —. : ;

Paris, 20. Dezember, Nm. 3 U. (W. T. F) Fest.

(Schlusscourso.) B8prozent. Rente 53.59. Anicihe de 1871 #475. . Anleibe de 1872 87.10. Anleihe Morgan —. Lai, Gnrozentige Rents 67.90 lialien. Tabake-Aktion 855.00, ! Zos0n (œestomipell} 781.25, do. None )esterreich. Nord weat- babv 505.00. Lomb. Eisonbahn-Aktion 437.50. omtard. Yricr! täten 258 00. Türken de 1885 59.45, do. des 1869 327.00. Türken- loose 181.00. Neueste türk. Loose —. 60] y Ereig ten-Anleibe pr. 1882 (ungest.) —. Goldagio —.

New-York, 20. Dezember, Ab. 6 U, (W. T. B)

Höchste Notirung des Goldagios 11%, niedrigste 114.

‘Sohlusscourse.) Wechsel auf London in Gold 1095. Gold- aglo 115. % Bonds de 1885 113, âo. neue 111, Bonds ds 1865 116. Eriebahn 60, Dlinois 124.

GProz. Y orelvigte Sax

Einzahlungon,

Aligemelne DeposIitenbank. Das Verzeichniss von Interims- scheinen, auf welche die rückständige zweite Einz. von 20 pCt. nebst 6 pCt. Verzugszinsen und 5 pCt. Konventionalstrafo im Januar a. f. zn leisten ist, siehe Ins. in No. 391. :

Neptun, Kontinental-Wasserwerks-Aktiongesollschaft, Die Restzahl. auf die Aktien II. Emiss ist vom 27. Dezemver cr. bis inkl. 11. Januar 1873 bei der Gesellschaftskasse in Berlin zu leisten.

Auszahlunçgen. /

Weolmar-Geraer Eisenbahn - Gesellschafi, Die am 2. Januar 1873 fälligen Zinsen werden von da ab bis 15, Jannar 1873 mit 2 Thlr. 74 Sgr. pr. Stammaktie und 5 Thlr. pr. Prior.-Aktie in Berlin bei S. Bleich: öder und Jacob Landau ausbezahlt.

Mehliteuer-Weldaer Elsenbahn,. Die Zinsen für die Prior.- Oblig. pr. II. Sem. cr. werden vom 2. Januar 1873 ab mit 2 Thlr. 15 Sgr. pr. 100 Thlr. in Berlin bei A. Paderstein aus- bezahlt.

Lebensversichorungs - Bank für Dontschland in Gotha. Die N für die im Jahre 1868 eingezahlten Prämien beträgt 35 pCt.

TBraunkobiénzbbud Gosellschast ,Marlengrube“ bel Nensel- witz. Der den vollgezahlten Aktien beigefügts Zinscoupon für die Bauzeit bis ultimo Dezember cer. wird mit 4 Tulr. 23 Sgr. 5 Pf. an der -Hauptkasse in Altenburg eingelöst.

Generalversammlun gen.

13. Januar 1873. Rheinlsch-Westfälischer Lloyd, Transport-YVer- sicherungs-AKktion-Gesellschaft in M, Gladbach, Ausserord Gen. Vers, zu Gladbach.

16. Eschweliler Bergwerksverein, Ausserordentl. Gen. Vers. zu Eeschweilerpumpe; s. Ins. in No 301.

18, » I. Zwickauer Brückenberg - Zehntenverband, Ordentl. Gen Vers. zu Zwickau.

Ausreichung von Aktien und Dividend en-

sCheinen.

Kénligsberger Vereinsbank. Die Dividendenscheine zu den 40proz. Interimsscheinen werden in Berlin bei der Preussischen Boden-Kredit-Aktien-Bank ausgereicht.

OberschlesIsche Bank für Handel und Indusîirle In Benthen. Die Dividendenscheine pr. 1872 zu den Interimscheinen werden vom 28. bis 31. Dezember c. in Berlin bei der Disconto-Gesell- schaft ausgereicht.

Oberschlesischer Kreditverein, Die Dividendenscheine pr. 1872 zu den Interimsscheinen werden vom 29. Dezember cr. bis 4. Januar 1873 an der Gesellschastskasse in Ratibor aus- gereicht.

Neptun‘, Kontinental-Wasserwerks-Aktiengosellsohaft, Der Umtausch der Interimsquittungen zu den Aktien II. Em. gegen definitire Stücke ertolgt vom 27. Dezember cr, bis 11. Januar 1873 an der Gesellschaftskasse.

Kündigungen und Verloosungen.

Könlgllch Preussischo Staatsanleihe von 1856, Das Ver- zeichniss der am 16 d. M. ausgeloosten, zum 1. Juli 1873 rück- zahlbaren Schuldverschreibungen siehe Beilage zu No 301

Zoltzer Stadt-Obligatlonen. Das Verzeichniss der gekün- R zum 1. Juli 1873 rückzahlbaren Oblig. siehe Ins. in

0,

: Zweite Beilage

Zweite Beilage

t

zum Deutschen Reichs- Anzeiger und Königlich Preußischen Staats - Anzeiger.

Sonnabend, den 21. Dezember

1872.

12 BOZ2.

Königreich Preußen.

Konzessions8-Urkunde, betreffend den Bau und Betrieb einer Een ahn von Marienburg bis zur Landesgrenze in der Richtung auf Warschau durch die Marienburg-Mlawka'er Eisenbahn-Gesellschaft Danzig-Warschau; preußische Abtheilung). Vom 1. Juni 1872,

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

- Nachdem von dem Komite, welches sich zur Gründung einer Aktiengesellschaft unter der Firma:

i »Marienburg-Mlawka'er Eisenbahn-Gesellschaft

: (Danzig-Warschau, preußische Abtheilung)«

ebildet hat; darauf angetragen worden is dieser Gesellschaft die onzession zum Bau und Betriebe einer Eisenbahn von Marienburg bis zur Landesgrenze bei Mlawka in der Richtung auf Warschau zu ertheilen; wollen Wir diese Konzession, sowie das Necht zur Expro- priation und zur vorübergehenden Benußung fremder Grundstücke nach Maßgabe des Geseßes vom 3. November 1838, unter den nach- schenden Bedingungen bierdur ertheilen.

I, Die Gesellschaft bildet sich unter der Firma:

»Marienburg - Mlawka'er Eisenbahn-Gesellschaft (Danzig-

__ Warscha1t, preußische Abth:ilung)« u"d nimmt ihr Domizil und den Siß ihrer Verwaltung in Danzig oder unter Genehmigung des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten an einem anderen, an der Bahn gelegenen Orte.

IL Die Vollendung und Jnbetriebnahme der Vahn muß läng- ler innerhalb drei Jahren nah dem Tage der Konzessions-Ertheilung erfolgen.

Für den Bau gelten insbesondere folgende Bestimmungen :

1) Die Bahnlinie in ihrer vollfändigen Durchführung durch alle Zwischenpunfte wird von dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten festgestellt, au unterliegen sämmtliche Bauprojekte und der Hauptkosten-Anschlag der Genchmigung des leßteren.

2) Die Gesellschaft hat allen Anordnungen, welche wegen polizci- licher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge- troffen werden mögen, nachzukommen und die aus diesen Anordnun- gen etwa erwachsenden Ausgaben, insbesondere auch die dur etwaige Anstellung eines besonderen Polizei- Aufsicht8personals entstehenden Kosten zu tragen.

Sie wird den Anforderungen. der- zuständigen Behörden wegen Genügung des firhlichen Bedürfnisses der beim Bau beschäftigten Beamten und Arbeiter bercitwillig Folge leisten und die dadurch etwa bedingten Kosten übernehmen, auch zu der in Gemäßheit des Geseßes vom 21. Dezember 1846 für die Bauarbeiter einzurihtenden Krankenkasse die nöthigen Zuschüsse leisten.

3) Der Staatsregierung i} vorbehalten; zur speziellen technischen Beaufsichtigung der Bauausführung einen besonderen technischen Komm ssarius zu bestellen, der, unbeschadet des allgemeinen geseßlichen Aufsichtsrechts und der daraus entspringenden Befugnisse des Staats (§. 46 des Eisenbahn-Geseßes vom 3. November 1838), die solide und vorshriftsmäßige Ausführung des Baues, sowie die Verwendung ge- eigneter Materialien und Betriebsmittel zu überwachen hat. Die Gesellschaft ist verbunden, den Anforderungen des Kommissarius unter Vorbehalt des an den Minister für Hadel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten binnen zehntägiger präfklusivischer Frist einzulegenden Rekurses unbedingt Folge zu leisten.

Die dem Staate durch diese spezielle Aufsicht erwachsenden Kosten hat die Gesellschaft nah der Bestimmung des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten zu erstatten.

4) Die Gesellschaft is verpflichtet, sich allen Bestimmungen des mit der Kaiserlich russishen Staatsregierung abzuschließenden Staats- vertrages zu unterwerfen.

5) Behufs Sicherstellung der rehtzeitigen und soliden plan- und anshlagsmäßigen Ausführung und Ausrüstung der Bahn, so wie aller übrigen bezüglih des Bahnbaucs der Gesellschaft obliegenden Verbindlichkeiten muß bei der General - Staatskasse zu Berlin ein Betrag von 5 pCt. des auf 8,560,000 Thlr.

»Acht Millionen Fünf Hundert und Sechs8zig Tausend Thaler« festgeseßten Aktienkapitals in baar oder in preußischen Staats- oder vom Siaate garantirten Papieren , oder in inländischen Eisenbahn- Prioritäts-Obligationen (unter Berehnung aller dieser Effekten nach dem Courswerthe) nebst den noch nit fälligen Zinëcoupons und den Talons hinterlegt und in gerichtlider oder notarieller Verpfändungs- urkunde erklärt werden , daß diese Kaution der preußischen Staats- regierung zur beliebigen Verwendung unwiderruflich verfällt wenn die Gesellschaft mit der Erfüllung der Verpflichtungen ; welche durch die Kaution sicher E werden sollen, in Verzug fommt.

Die Rückgabe der a pon erfolgt an den Verfallterminen, fann jedoch vom Handels-Ministerium inhibirt werden, wenn nach dessen, lediglich maßgebender Entscheidung die Gesellschaft sich einer Verzögerung des Baues schuldig macht. Die Rückgabe der Kaution felbst erfolgt, sobald die Gesellschaft ihren Verpflichtungen zur plan- und anshlags8mäßigen Ausführung und Ausrüstung der Bahn überall

genügt hat. j

d Die Gesellschaft ist zum Bau und Betriebe cines zweiten Ge- [eises, sowie zur nachträglichen Anlegung neuer Stationen und Halte- stellen verpflichtet, wenn und soweit die Regierung solches im Ver- kehrsinteresse für erforderlich erachtet.

IITL. Zur Sicherung der steten Jnstandhaltung der Bahn und ihrer BetriebS8mittel hat die Gesellschaft mit der Eröffnung des Be- tricbes einen Erncuerungs- und einen Reservefonds zu bilden. Dem Erneuerungsfondê, aus welchem vornehmlich die Kosten der Erneuerung der Lokomotiven nebs| Tendern und Wagen, beziehungsweise einzelner Hauptbestandtheile derselben, als: Feuerkasten, Kessel, Cylinder, Siede- röhren, Federn; Achsen, Räder, Radreifen, Bremsen, Wasserbehälter, Wagenkasten und Coupé's, sowie die Erneuerung der Schienen, Schwellen, Weichen und der kleinen Eisentheile des Oberbaues gedeckt werden follen, sind die Einnahmen aus dem Verkaufe der entspyrechen- den alten Materialien; cin nah Anhörung der Direktion und des Auffichtêraths von dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche

Arbeiten festzuseßender jährliher Zuschuß aus den Betriebs8cinnahmen

sowie die Zinsen des Erneuerungsfonds selbs zu überweisen.

‘Der Reservefond, der die Mittel zur Bestreitung der durch außergewöhnliche Elementar-Ereignisse und größere Unglücksfälle her- vorgerufenen außerordentlichen Ausgaben gewähren , mit Gench- migung des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten au zu den Kosten nachträglih für erforderlih oder zweckmäßig er- achteter Ergänzungsbautèn herangezogen werden soll, ist durch Qu- weisung des nach vollständigem Ausbau und vollständiger Aus- rüstung der Bahn verbleibenden Restes des Ankagekapitals und durch Ueberweisung der nicht rechtzeitig erhobenen und zu Gunsten der Ge- sellschaft verfallenen Zinsen und Dividenden des Anlagekapital8, der Zinsen des Reservefonds selbs, sowie durch einen von dem Auf- sichtsrathe der Gesellschaft zu bestimmenden nicht unter einem Zehntel Prozent des Anlagekapitals betragenden jährlichen Zuschuß aus den Be- triebseinnahmen zu dotiren. Hat der Reservefonds die Summe von 120,000 Thalern, |

»Ein Hundert und Zwanzig Tausend Thalernch«, erreicht, so braucht er nur auf dieser Höhe erhalten zu werden.

Die Anlegung der Bestände des Erneuerungs- und Reservefonds ait n va lalad Staats- oder vom Staate garantirten Papieren

attzufinden.

V. Die Genehmigung, nöthigenfalls die Abänderung des Fahr- Plans bleibt der Königlichen Staatsregierung vorbehalten; ebenso die Genehmigung des Bahngeldtarifs und des Frachttarifs, vaten für dén Süter-; als für den Personenverkehr, sowie der Abänderung der Tarife, insoweit dicfsrive nicht dem freien Ermessen der Gesellschaft überlassen wird. E

Die Gesellschaft hat die Beförderung von Personen in 4 Wagen-

«1 A

klassen zu bewerkstelligen und für den Transport von Kohlen und Kofs und eventuell der übrigen im Artikel 45 der Verfassung des Deutschen Reichs bezeichneten Gegenstände den Einpfennigtarif einzu- führen, soweit und sobald dies von dem Minister für Handel, Ge- werbe und öffentliche Arbeiten verlangt wird.

Die Gesellschaft übernimmt ferner die Verpflichtung, soweit der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten es im Ver- kchrsinteresse für nöthig erachtet, jederzeit auf dessen Verlangen mit anderen in- und ausländischen Bahnverwaltungen für die Beförde-

rung von Personen und Gütern einen durchgehenden Verkehr mittelst-

direfter Expeditionen und Tarife zu errichten und hierbei insbesondere auch in ein gegenseitiges Durhgehen der Transportmittel gegen die übliche, nöthigenfalls von dem Minister für Handel, Gewerbe und ae Arbeiten festzuseßende Vergütung zu willigen. Bezüglich dieser direften Tarife it die Gesellschaft verpflihtet, auf Verlangen des Ministers für Handel; Gewerbe und öffentliche Arbeiten auf ihrer in diesem neu cinzurihtenden durchgehenden Verkehre zu be- rührenden Strecke den niedrigsten Tarif-Einheitssaß pro Centner und Meile zuzugestehen, welchen sie auf dicser Strecke für die gleichartigen chransportgegenstände in ihrem Lokaltarife erhebt,

__ Sollte sie jedoch in cinem anderen durchgehenden Verkehre für jene Strecke ihrer Bahn einen unter dem Lokaltarif - Einheitéfaß pro Centner und Meile ermäßigten Saß pro Centner und Meile bezichen, jo muß sie für jene Sirecke diesen ermäßigten Tarifsaß au in dem neu zu errichtenden durhgehenden Verkehre auf Verlangen des Mini- sters für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten zugestehen.

Für durchgehende Gütertravs8porte wird die Erhcbung einer Expeditions8gebühr für die Bahn von Marienburg bis zur Landes- grenze bei Mlawka ausgeschlossen, wenn weder die ursprüngliche Versand- noch die leßte Ndreßistation an dieser Bahn liegt.

__ Die vorbezeichnete Verpflichtung der Gesellschaft zur Einrichtung eines direften Verkehrs und zum Zugeständnisse des vorbezeichneten Tarifsaßes wird jedo dur die Bereitwilligkeit der anderen bethei- ligten Eiscnbahnverwaltungen bedingt, in diesem Verkehre ihren Tarif nach denselben Grundsäßen zu normiren und somit für ihre in dem einzurihtenden durchgehenden Verkchre zu benußende Strecke den niedrigsten Tarif-Einheitssaß pro Centner und Meile zuzugestehen, wel- chen sie auf dieser Strecke für gleichartige Transportgegenstände in n Lokalverkehr resp. in cinem anderen durchgehenden Verkehr erheben.

Sollte die Gesellschaft zum Zwecke der Einrichtung eines neuen direkten durhgehenden Verkehrs das gleihe Zugeständniß, wie es vor- Pa präzifirt ist, von einer andern Bahnverwaltung fordern und ie leßtere ohne von dem Minister für Handel, Gewerbe und öffent- liche Arbeiten für zugänglich erahtete Gründe sich weigern, auf den von der Gesellschaft On direkten Verkehr überhaupt einzu- gehen, oder jenes Zugeständniß in Betreff des Tarifsaßes zu machen; so ist die Gesellschaft an das ihrerseits auf Erfortern des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten für einen direkten Ver- kehr, an welchem die sich weigerlih haltende Bahnverwaltung mit- betheiligt ist, gemachte frühere Zugeständniß nicht mehr gebunden.

V. Die Beförderung von Truppen; Militär-Effekten und sonsti- gen Armeebedürfnissen hat nach denjenigen Normen und Säßen statt- zufinden, welche auf den Staats-Eifenbahnen im Gebiete des jrüheren S leweia E Deut aae

. Der Postverwaltung des Deutschen Reichs gegenüber is die Gesellschaft verpflichtet : M ß

1) ihren Betrieb, soweit die Natur desselben es gestattet, in die nothwendige Uebereinstimmung mit den Bedürfnissen der Postver- waltung zu bringen.

__ 2) Mit jedem fahrplanmäßigen Züge auf Verlangen der Postverwaltung einen Postwagen "un innerhalb desselben: a) Briefe, P angen, Gelder; ungemünztes Gold und Silber, Juwelen und Pretiosen ohne Unterschied des Gewichts, ferner solche nicht in die Kategorie der obigen Sendungen gehörige Pakete, welche einzeln das Gewicht von 20 Zollpfunden nicht überschreiten; b) die zur Be- gleitung der Postsendungen, sowie zur Verrichtung des Dienstes unter- wegs erforderlichen Postbeamten, auch wenn dieselben geschäftslos zurückehren, c) die Geräthschaften und Utensilien, deren die Beamten unterwegs bedürfen, unentgeltlich zu befördern.

,_ Statt besonderer Postwagen können auf Grund desfallsiger Ver- ständigung auch Postcoupés in Eisenbahnwagen, gegen eine den Selbstkosten für die Beschaffung und Na thunlichst nahe- stehende Miethe benußt, es kann ferner bei fsolchen Zügen, in denen Postwagen oder Posicoupés nickt laufen, die unentgeltliche Mitnahme eines Postbeamten mit der Briefpost, dem alsdann der erforderliche Sißplaß einzuräumen ist, oder die unentgeltlihe Beförderung von Brief- und Zeitungs-Packeten dur das Zugpersonal verlangt werden.

3) Für ordinäre Packete über 20 Pfund, auch wenn dieselben innerhalb des Postwagens oder Postcoupés befördert werden, erhält die Gesellschaft die tarifmäßige Eilfracht, welche für das monatliche Gesammtgewicht der zwischen je 2 Stationen beförderten zahlungs- pflichtigen Packete berechnet und auf Grund besonderer Vereinbarung aversionirt wird. -

4) Wenn ein Postwagen oder das in dessen Stelle zu benußende Due (ad 2) für den Bedarf der Post nicht ausreicht, so hat die Gesellschaft entweder die Beförderung der nicht unterzubringenden Postsendungen in ihren Wagen zu vermitteln , oder der Post die er- forderlichen Transportmittel le‘hweise herzugeben. Jm ersteren Falle wird für ordinäre Packete über. 20 Pfund eine weitere als die ad 3 vorgesehene Vergütung nicht geleistet. Jm leßteren Falle zablt die Postverwaltung außer der Frachtvergütung für die ordinären Padckete über 20 Pfund eine besonders zu vereinbarende, nach Säßen pro Coupé und Meile und rèsp. pro Achse und Meile zu bemessende Hergabe und Transportvergütung.

5) Die Gesellschaft übernimmt die Unterhaltung, Unterstellungy Reinigung, das Schmieren, Ein- und Ausrangiren 2c. der Eisenbahn-

ostwagen ; sowie den leihweisen Ersaß derselben in Beschädigungs- ällen gegen int einecih 6 welche-nach den Selbstkosten bemessen wer- E über deren Berechnung besondere Vereinbarung getroffen wird. |

6) Die Gesellschaft i verpflichtet, die mit Postfreipässen versehenen I unentgeltlich zu befördern, vorausgeseßt, daß diese nur einen heil ihrer Reise auf der Eisenbahn, einen anderen aber mit gewöhn- lichem Postfuhriverk zurücklegen.

_VII. Der Telegraphen-Verwaltung gegenüber hat die Gesellschaft diejenigen Be zu übernehmen, welche für die Eiscnbahnen im Gebiete des ehemaligen Norddeutschen Bundes festgestellt sind, oder später für dieselben anderweit festgestellt werden mögen.

_VUII. Die Gesellschaft hat auf ihre Kosten alle Anlagen aus- zuführen, welche Seitens der Staatsregierung tm Interesse der Landes- vertheidigung oder behufs der zollamtlichen Abfertigung der die Landesgrenze passirenden mit der Bähn beförderten Personen und Güter gefordert werden.

1X, Die Gesellschaft is verpflichtet, die von “ihr anzustellenden Bahnwärter, Scbaffner und sonstigen Unterbeamten mit Ausnahme der einer technishen Vorbildung bedürfenden, vorzugsweise aus den mit Civil-Anstellungsberechtigung entlassenen Militärs, soweit diesel- ben das 35. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, zu wählen.

Für ihre Beamten und Arbeiter hat sie, nach Maßgabe der jeßt und fünftig für die Staatsbahnen bestehenden Grundsäße, Pensions-, Wittwen- und Unterstüßungskassen einzurihten und zu denselben die erforderlichen Zuschüsse zu leisten.

X, Während der Bauzeit besteht die zu bildende Direktion aus dem die Bauausführung leitenden, der Bestätigung des Handels- Sees bedürfenden Bautechniker und einem administrativen Mit- gliede. : Bei Eröffnung des Betriebes auf der ganzen Bahn wird die Leîtung der Verwaltung ciner kollegialisch organisirten Direktion

T AB

(Vorstand) übertragen, in welcher mindestens zwei besoldete Mitglie- der; von denen das eine die Befähigung für den preußischen höheren Verwaltungs- oder Justizdienst, das andere die Qualifikation zum preußishen Bau-Jnspefktor haben Be fungiren. Die Wahl sämmt- licher Direktions-Mitglieder, sowie die Wahl des Vorsipenden der Direktion aus der Zahl der besoldeten Mitglieder steht dem Auf- sihtsrathe zu ; sie bedarf bezüglih des Vorsibenden und des oder der technischen Mitglieder der Bestätigung des Ministers für Handel, Ge- werbe und öffentliche Arbeiten.

Die Direktion bildet den Vorstand der Gesellschaft und repräsen- tirt dieselbe nah Innen und Außen mit allen Befugnissen und Ver- pflihtungen, welche die Geseße dem Vorstande einer Aktien-Gesell- \haft beilegen. Sie führt ihre Geschäfte na Maßgabe einer vom Auffichtsrathe zu entwer enden, von dem Minister sür Handel, Ge- werbe und öffentliche Arbeiten zu genehmigenden und eventuell fest- S S AGINZe ronn des Auf

i . Von den Mitgliedern des Auffichtsraths müssen wenigstens 5 ihren Wohnsis im Deutschen Rcichsgebiete haben. o Bor eedo des Aufsihtêraths und dessen Stellvertreter sind stets aus den im Deutschen Reichsgebiete wohnhaften Mitgliedern zu wählen.

_ All, Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten ist berechtigt; in den Gâllen, in welchen er es für nöihig erachtet, die Berufung außerordentlicher Generalversammkungen zu verlangen.

XlIII. Die Staatsregierung ist berechtigt, sich in den Fällen; wo sie das staatliche Juteresse für betheiligt erachtet, bei den General- Versammlungen und den Verhandlungen der Gesellschafts - Vorstände (Direktion resp. Verwaltungs- oder Aufsichtsrath). durch einen Kom- missar vertreten zu lassen. Um die Ausübung dieses Rechts zu er- möglichen, ist von allen Generalversammlungen und Zusammen- fünften der Vorstände rechtzeitig Anzeige zu machen.

,_ Der Regierung steht ferner das Recht zu, die Vorlage der Kafsen- bücher der Gesellschaft, so wie die Einreichung jährlicher Betriebs- La zu verlangen und den Zeitpunkt für die Einreichung zu

immen. -

Alle Aenderungen in den Tarifen sind in den von der Regicrung vorzuschreibenden Formen und Zeitabschnitten anzuzeigen.

X1V. Alle, die juristische Persönlichkeit der Eisenbahn-Gesell- schaft, welcher die in Rede stehende Konzession als ein an ihre Person gebundenes Recht ertheilt ist, abändernden Beschlüsse der Gesellschaft, Überhaupt alle Ubänderungen ihres Gesellschaftsvertrages, welche nah dem in dieser Hinsicht lediglich und allein entscheidenden Ermessen der Staatsregierung den Vorausseßungen nit entsprechen, unter denen die Konzession ertheilt ist, erlangen nur dur die Genehmigung der Staatsregierung Gültigkeit.

Insbesondere bedürfen Beschlüsse der Gesellschaft, welche die Ueber- nahme des Betriebes auf anderen Eisenbahnen, die Ucbertragung des Betriebes der gm Bahn an eine andere Gesellschaft, den Verkauf der Bahn, die Auflösung der Gesellschaft oder die Fusion mit einer anderen Gesellschaft aussprechen, zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung der Königlichen Staatsregierung.

Diese Bestätigung ist auch zur Aufhebung der Beschlüsse früherer Generalversammlungen überall dann erforderlich, wenn dicselben vom Staate genehmigt worden waren.

Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessions-Urkunde an das Eingangs bezeichnete Gründungs-Komite erfolgt ers, nahdem die Hinterlegung der unter 11. 5 vorgeschriebenen Kaution und Ver- pfändungs-Urkunde stattgefunden hat.

__ In Geltung tritt ‘diese Konzession erst mit der ven heut ab längstens binnen einer 6monatlichen Präflusivfrist zu bewirkenden Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister. Nachdem diese Eintragung rechtzeitig erfolgt und unter Beifügung von Druckcxent- plaren des Gesellschaftsstatuts nachgewiesen ist , soll die gegenwärtige Urkunde durch die Amtsblätter der Regierungsbezirke Danzig, Marien- werder und Königsberg auf Kosten der Gesellschast bekannt gemacht und eine Anzeige von der landesherrlichen Genehmigung in die Geseß- Sammlung aufgenommen werden.

__ Wird dagegen Jene Eintragung binnen der vorbezeichneten Frist nicht herbeigeführt, so ist die gegenwärtig ertheilte Konzession ohne Weiteres erloschen, in welchem Falle jedoch die hinterlegte Kaution zurückgegeben werden soll.

Urkundlich unter Unserer NOGRGS R Unterschrift und beí- gedruccktem Königlichen Jnsiegel.

Gegeben Berlin, den 1. Juni 1872.

(L. S.) Wilhelm.

Graf von Jhenpliß. von Selchow,

zugleich für den

Justiz - Minister : Dr. Falf.

Graf von Roon.

Graf zu Eulenburg. Camphausen.

Personal-Veränderungen in der Armee.

Dffiziere, Portepee - Fähnriche 2c. A. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen.

Den 30. November 1872. Jagemann, Major à la suits des 4. Westf. Inf. Regts. Nr. 17 und Präses der Gewehr-Revisions- Kommission in Sömmerda ; L rage mit Wahrnehmung der

Funktionen des Direktors der Gewehrfabrik in Danzige zum Direktor der Gewehrfabrik in Danzig ernannt. Klatten, Major vom Kriegs- Ministerium, unter Stellung à la suits desselben, zum Präses der Gewehr-Revisions-Kommission in Sömmerda ernannt. Gerhard, Hauptm. à la suite des 8 Pomm. Jnf. Regts. Nr.-61, Direktions- Assistent und Mitglied der Gewchr-Revisions- Kommission in Söm- merda unb Adjutant bei der Jnspektion der Gewehrfabriken, vom 15.“ Januar k J. ab zur Dienstleistung bei der Abtheilung für die Artillerie-Angelegenheiten im Kriegs-Ministerium kommandirt.

B. Abschiedsbewilligungen 2c.

Den 12: Dezember 1872. v. Flotow, Ob. Lt. u. Brigadier der 3. Gensd'’armerie - Brigade, in Genehmigung seines Abschieds- gesuches mit Pension und der Uniform des Garde- Füs. Regts. zur Disposition gestellt. Riesh, Pr. Lt. vom 8. Rhein. Jnf. Regt. Nr. 70, als P. mit Pens. nebst Ausficht auf Anstellung im Civildienst und der Regts. Uniform der Abschied bewilligt.

Beamte der Militär - Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums.

Den 22. Oktober 1872. Marth, Garn. Verwalt. Ober- Inspektor in Danzig, zum Garn. Verwaltungs8-Direktor ernannt.

Den 24. Oktober 1872. Steinmeß, Rohbleder, Garn. Verwalt. Ober-Tnspektoren in Met, resp Königsberg i. Pr., zu Garn. Verwaltungs - Direktoren ernannt. Falck, Gotthold, Tolß, Ka- sernen - Tnspektoren resp. in Flensburg, Zabern und Lippstadt , zu Garn. Verwaltungs-Jnspektoren ernannt.

Den 8. November 1872. Reichel, interimist. Kascrnen-Jn- spektor in Breslau, zum Kasernen-Inspektor ernannt. :

Den 3. Dezember 1872. laeser; Fortifikations- Sekretär zu Posen, in den Rubestand verscht. Loß, Jnspefktor des Festungs- Modellhauscs in Berlin, zum Fortifikations - Sekretär in Posen, Zillger, Wallmeister, zum Inspektor des Festungs - Modellhauses zu Berlin ernannt. i

Militär - Justiz - Beamte.

Durch Verfügung des General-Auditeurs der Armee. Bruhn, Garn. Auditeur in Sonderburg, als Divisions-Auditeur zur 29. Divifion vom 1. Januar k. J. ab verseht.

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