1872 / 303 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 Dec 1872 18:00:01 GMT) scan diff

E Wn d S 4 ei E s Se D i E A Lte E E Ca SSEE #

[M. 1735]

E

Die Einlöfuig des am 2, Januar 1873 fälligen Coupons der” von uns emittirten 42 proz. Pfandbriefe

Serie l. findet vom 2. Januar 1873 ab außer bei der Kasse dexr unterzeichneten Bank, Herrenstraße 26,

in Verlin bei dein Bankhause Jacob Landau, in Samburg bei der Norddeutschen Bank

statt

überreichen.

Breslau, im Dezember 1872.

Mit den Coupons is ein arithmetish und nah der Höhe der Beträge geordnetes Verzeichniß zu

(B. 86/XIL)

Schlesische Boden-Credit-Aktien-Bauk.

Schlesischer Vank-Verein.

Mit Bezug auf §. 52 unseres Gesellschafts-Vertrages machen wir hierdurch bekannt, daß wir mit Genehmigung des Verwaltungs- rathes für das Jahr 182© cine Abschlags-Dividende auf unsere Antheilsschelne von 4 pCt. festgeseßt haben. 0

Die Auszahlung erfolgt gegen Einlieferung der mit einem Nummer-Verzeichniß zu- begleitenden Abschlags-Dividendenscheine Nr. 11 in den Vormittagsstunden vom 15. bis einschließlich den 31. Januar 1873 i

ter an unserer Kasse E E Berlin Ce der Dincétion der Diskonto-Gesellschaft und bei Herrn S. Bleichröder,

in Frankfurt a. M. bei den Herren M. A. v. Nothschild & Söhne, bei sämmtlichen preußischen M beute und in Leipzig bei den B Frege S Comp.

Breslau, den 20, Dezember 1872.

Seblefifcher Bauk-BVerein.

Fromberg. Gra f Hoverden. Moser.

[M. 1731]

Danziger Maschinenbau - Aktien-Gesellschaft.

Die Jnhaber nachfolgender Jnterimsscheine unserer Gesellschaft : Nr. 113 bis 142, 250 bis 251, 331 bis 340, 352 bis 360, 548 bis 557, 562 bis as 2581 D, Lon die zum 15. November er. ausgeschriebene Einzahlung von 60 pCt. nicht geleistet. Nach §. 5 des Gesellschaftsstatuts gehen die säumigen Aktionäre ihrer Rechte aus der Aktienzeihnung und der geleisteten Theilzahlungen zu Gunsten der Gelellicatt verlustig, und is der Aufsichtsrath befugt, die betreffenden Jnterimsscheine für mortifizirt zu erklären und durch andere für die

esellschaft zu verwerthende zu erseßen. ; i; E 7 s i beabsichtigen (ebot fs nächsten Gencralversammlung vorzuschlagen , daß fie von diesen Bestimmungen zu Gunsten derjenigen

Aktionäre Abstand nehme, welche die rückständige Einzahlung mit Verzugszinsen à 6 pCt. vom 15. November bis 15. Januar 1873 bei

Unserer Gesellschaftskasse in Danzig, Weidengasse 35, leisten. | i x Ueber bie EiT blung ANA vorläufig, bis nach dem genehmigten Beschlusse der Generalversammlung, nicht auf den Jnterimsscheinen

quittirt werden, sondern es werden die Gelder bis auf Weiteres in Asservation genommen. ; Danzig, den 17. Dezember 1872. (a. 812/12)

Danziger Maschinenbau - Aftien - Gesellschaft. Der Aufsichtsrath.

Damme.

[3350] Ambhbalt-Dessauische Landesbank.

Wir fordern andurch die Jnhaber unserer Juterimsfcheine Nr. 10,001 bis 20,000, über Vierzig Thaler Einzahlung lautend, auf; deren Vollzahlung mit Sechszig Prozent ihres Nennwerthes oder mit Sechszig Thalern

zuzüglich 4 pCt. Zinsen vom 4. Januar bis zum Zahlungstage in den Tagen vom L. bis fis, Januar 1872 einschließlich

bei unserer Hauptkasse hierselbf#t, Herrn H. C. Plaut in Leipzig, t » den Herren Nauff & Knorr in Berlin, den Herren Dingel & Co. in Mage arg, den Herren Lüdicke & Müller in Cöthen, den Herren Levi Calm & Söhne, Bankgeschäft in Bernburg, ; / u bewirken und dagegen die neuen Aktien im Nominalbetrage von je Ein Hundert Thalern nebs Talon und Dividendenscheinen Kür die Jahre 1872 und 1873, deren ersterer zur Empfangnahme der Dividende für das Jahr 1872 nachG Höhe der auf die Jnterimsscheine bis jeßt geleisteten Einzahlung von Vierzig Prozent berehtigt und dem entsprechend abzustempeln ist, in Empfang zu nehmen. / ie vollzuzahlenden Interimsscheine sind den gedachten Zahlungsstellen mit doppeltem arithmetisch geordneten Nummernverzeichniß u überreihen und bez. aus8zuhändigen. : i: Î N J : Bicievigeu Aktionäre, welche innerhalb der oben geseßten Frist die ausgeschriebene Einzahlung nicht leisten, Haben in Gemäßheit der einschlagenden Bestimmungen unserer Statuten Verzugszinsen zu Sechs vom Hundert jährlich nebst einer Konventionalstrafé von Zehn Prozent der ausgeschriebenen Einzahlung zu vergüten. : Im Jahre 1874 wird die Ausreihung neuer Dividendenscheine ebenso für die Aktien unserer ersten Emission , als für die Aktien Unserer zweiten Emission erfolgen. Deffau, den 14. November 1872.

Der Verwaltungsrath der Anhalt - Dessauischen Landesbank. Medicus, d. Z. Vorsißender.

[3514] Bekanntmachung.

Unter Hinweisung auf Art 8 alin. 1 und 2 unserer Statuten, welche lauten: : : »Aktionäre, welche die ausgeschriebenen Einzahlungen nicht rechtzeitig leisten, sind zur Hantuna eiger Konventionalstrafe von zehn Prozent der Einzahlung, mit welcher sie im Rückstande geblieben, verpflichtet. Hand.-Ges.-B. Art. 220. Der Aufsichtsrath kann beschließen, daß die säumigen Zahler, welche die Einzahlung na dreimaliger Aufforderung dazu, emäß Artikel 221 alin. 2 des Hand.-Ges-B. nit leisten, ihrer Anrehte aus der Zeichnung der Aktien und der geleisteten Sheilzablumgen zu Gunsten der Grundkredit-Bank verlustig gehen«, Z : Ï x Fordern wir dic Jnhaber der nahbezeichneten Nummern unserer Jnterimsaktien hiermit auf, die rückständigen Einzahlungen nämli

a) 50 Prozent-auf die Nummern: j Ï E / Tae 1176. F 1881. 1947, 1952. 1993/95. 2130/31. 2258/59. 2460. 2798, 2977. 2990. 3238. 3509. 3522. 3546. 3569/72.

3693. 3706. 3709. 3829/46. 385281. 3912. 4001/2. 4042. 4067. 4075. 4078 4200/1. 4203. 4215. 4384. 4579/81. 4699/701. 4764/68. 5361. 5425. 5566 5580/84. 5720. 6227/29. 6472/76. 6488. 6537. 6982. 7018. 7101. 7103/5. 7599/600, 7614/15. 7675. 7683/85. 7806. 7907. 8472 8731/48. 8783. 8843 44. 8899. 9029. 9263. 9368/77. 9389/90. 9470/72. 9562/64. 9616/17. 9668/79. 9760. 9817/19. 10,144. 10,708/25. 10,904/5. 11,125/27. 11,138, 11,163/67, 11,253, 11,409. 11,516/17. 11,636. 11,967/71. 12,406/8. b) 30 Prozent auf die Nummern: ) 10 L “2 Ct S LAA 5474, 7246/47. 7362, 9301/5. 9762/63. c rozent auf die Nummern: 797/98, 3752. 4221. 4845. 5012. 5467. 6206. 6856/57. 6943. 7087/90. 7567/68. 7915. 9363/67. 9651/52. 9869. 10,848/50. 11,291. bis spätestens zum ü5, Fannas 1878 bei unserer Bank-Hauptkasse hierselbst; oder bei einer der von uns mehrfach öffentlich bekannt ge-

machten Zahlungsstellen unserer Bank L A S zuzüglich der verfallenen Konventionalstrafe von zehn Prozent des rückständigen Betrages,

Deutsche Grundkredit-Bank.

Gotha, den 7. Dezember 1872.

[3630] Bekanntmachung,

betreffend die Einlösung gekündigter Berliner Stadtobligationen à 5 pCt. de 186G, 1869, 1870, Die Jnhaber der zum s. April 1872 gekündigten Berliner Stadtobligationen à 5 pCt. werden „wegen Vermeidung ferne- ren Zinfeunverlustes‘ hierdurch wiederholt aufgefordert, die Ein- lösung derselben bei der Stadt-Hauptkasse in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr zu bewirken. L : Der Betrag fehlender Zinscoupons wird von der Kapitalvalutæ efürzt, A 8 A Das Verzeichniß dieser gekündigten Stadtobligationen à 5 pCt. befindet sich beim Kommunalblatt Nr. 49 vom 8. Dezember 1872 und werden Exemplare diejes Verzeichnisses, sowie Quittungsformu- lare zur Erhebung des Kapitals von der Stadt-Hauptkasse uncntgelt- lich verabreicht. Berlin, den 3. Dezember 1872. Magiftrat hiesiger Königlichen Haupt- und Residenzstadt. [M. 1739] Berliner Lombard-EBank. Die Einlösung des am 2. Januar 1872 fälligen Zius-

coupons auf unsere Aktien erfolgt mit S Thlr. Pr. Crt. pro Stück vom 2. Januar n. J. ab

bei unserer Kasse hierselb} und bei dem Bankhause Wch. Wm. EBassenge & Co. in Dresden.

An diesen beiden Zahlstellen wird auch der am 1. Juli 1853 fällige Dividendenschein Nr. 1 unserer Aktien \, Z- zur Einlösung gelangen. ;

Berlin, den 20. Dezember 1872.

Die Direktion.

[3650]

Nordhaufen-Erfurter Eisenbahn. Die am fl. Januar #1873 fälligen Zins8coupons Nr. der Prioritäts-Obligationen unserer Gesellschaft werden bei unserer Hauptkasse, Thüriugische Bank in Sondershausen, sorvie bei

der Direktion der Diskonto-Gesellschaft in Berlin

und bei Herrn H. C. Plaut in Leipzig vom Verfalltage ab eingelöst.

Die Direktion.

[3343

Altona- Kieler Eisenbahn-Gesellschaft.

Bekanntmachung Am Donnerstag, den ®, Januar 1878, Vormittags 1 Uhr, findet im Bahnhofsgebäude in Altona die dritte Ausloosung von 85 Stück 44 prozentigen Schleswigschen Prioritäts-Obligationen zum Nominalwerth von 28,000 Thlr. in Gegenwart zweier Direktions- mitglieder und eincs protokollführenden Notars statt, zu welcher att U den Tnhabern dieser Prioritäts-Obligationen der Zuttitt estattet ist. 5 Altona, den 19, Dezember 1872. s Die Direktion. H. Telkampf,

[3637] , IVeimar- Geraer Eifeunbahnu-

Gefellschaft.

Die am L. Jounar AOE félligeu halbjährigen Zinsen der Aktien obiger Gesellsvaft werden, und zwar die der Stamm-Aktien mit je 2 Thlr. 7 Sr. G Pf, die der Prioritäts-Stamm- É A n Ie 4 a L CEOSAs egen Einlieferung der betreffenden Zins-Coupo L G ) Berlin 5 ci dem Bankhause S. Bleichröder, 9 v Jacob Landau, acob Landau, + A. von Noth- [as Söhue, Lingke & Co., Geraer Bauk, Weimarischen

an F » » dem * e ERE Elkan, in der Zeit vom 2, bis 15, JFauuar ausgezahlt. 7 Nas Ablauf dieser I werden die Zins - Coupons nur noch bei den Bankhäusern S+ Bleichröder und Jacob Landal in Berlin und M. A. von Rothschild Söhne in Fraukfurt

a. M. eingelöß, S Der Aufsichtsrath der Weimar-Geraer Eisenbahn-Gesellschaft.

» » » Breslau S 8 » » Frankfurt a. M. » » »

Altenburg S B » Gera » der Weimar » y

zur Vermeidung weiterer Verluste zu leisten. von Holtendorff. Landsky, N. Frieboes.

n G. von Bleichröder. Petersen. Dritte Beilage

Deutscher

_ Königlich Preußisch

und

Ve

für das Vierteljahr.

| Insextionspreis für den Raum einer Druckzeile 2 Sgr. | #

as Abonnement beträgt 4 Thlr. 7 Sgr. G Pfg.

Bexlin, Montag,

Auf Jhren Antrag in dem Berichte vom 20. d. M. will Jch Sie von dem Präsidium Meines Staats- Ministeriums hierdurch entbinden. - Sie behalten den Vortrag bei Mir in den Angelegenheiten des Neichs und der auswärtigen Politik und sind, im Falle Jhrer Behinderung an der persönlichen Theil- nahme an einer Sißung des Staats-Ministeriums, befugt, Ihr Votum in den, die Interessen des Reichs . berührenden Ange- legenheiten, unter Ihrer Verantwortlichkeit, durch den Präfi- denten des Reichskanzler-Amts, Staats-Minister Delbrück, ab- geben zu lassen. Der Vorfiß im Staats-Ministerium geht an den ältesten Staats-Minister über. Das Staats-Ministerium habe Jch hiervon in Kenntniß geseßt.

Berlin, den 21, Dezember 1872.

Wilhelm. Fürst v. Bis8marck.

An den Präsidenten des Staats-Ministeriums Fürsten v. Bismark.

DentscchGes Neis.

Se. Majestät der Kaiser und Aa haben im Namen des Deutschen Reichs, auf Vorschlag des Bundesraths, den Ober-Gerichts-Rath im Großherzoglich hessischen Obergerichte der Provinz Rheinhessen, Friedrich Wilhelm Heinrich Mohrmann zu Mainz, zum Rath bei dem Reichs - Ober- Handel8gericht in Leipzig zu ernennen geruhet.

Der Marine - Schiffbau - Jngenieur Paschen is zum Marine-Schiffbau-Ober-Jngenieur, die Marine-Maschinenbau- Ingenieure Hinße uñd Meyer sind zu Marine - Maschinen- bau-Ober-Jngenieuren , die Marine-Schiffbau-Jngenieure Fe} und Jarnack sind zu Marine - Schiffbau -Ober - Tngenieuren, der Baumeister Rechtern ist zum Marine - Hafenbau - Ober- Ingenieur , der Marine-Maschinenbau-Ingenieur Klauer ift zum außeretatsmäßigen Marine-Maschinenbau-Ober-Ingenieur, der außeretatsmäßige Marine -Schiffbau- Tngenieur Schunke ist zum etatsmäßigen Marine-Schiffbau-ITngenieur, die Marine- Schiffbau - Unter - Ingenieure Pannecke, Dietrich und van Hüllen sind zu Marine-Schiffbau-Ingenieuren , der Marine- Maschinenbau - Unter - Jngenieur Wegner is|ff zum Marine- Maschinenbau - Tngenieur, der außeretatsmäßige Marine-Ma- \hinenbau -Unter-Jngenieur Aßmann is zum etatsmäßigen Marine-Maschinenbau-Unter-Ingenieur, die Marine-Schiffbau- Ingenieur-As8piranten von Lindern, Rudloff, Hoßfeldt, Saefkow und Rauchfuß sind zu Marine-Schiffbau-Unter- Ingenieuren , der Marine- Maschinenbau - Tngenieur-As8pirant Beck ist zum Marine-Maschinenbau-Unter-Ingenieur, der Ma- rine - Schiffbau - Ingenieur - Aspirant Gaede is zum Marine- Schiffbau-Unter-Tngenieur ernannt worden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Bergrevierbeamten, Berg-Rath Gallus zu Witten a. d, Ruhr, zum Ober-Berg-Rath; und

Den Pastor Georg Wilhelm Theodor Fischer in Graeß zum Superintendenten der Diöcese Wollstein, Regierungs- bezirks Posen, zu ernennen ; |

Dem Rendanten bei der Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern in Berlin, Johann Friedrich August Winkel, den Charakter als Rechnungs-Rath; fowie

Dem praktischen Arzt Dr. Clemens D'ham zu Shmallen- berg den Charakter als Sanitäts-Rath zu verleihen.

Berlin, 22, Dezeniber. Sée. KönigliGe Hobeit der Prinz Cärl voû Preußen ist, von St. Petersburg kommend, hier wieder eingetroffen.

Berlin, 23. Dezember. Ihre Hoheiten der Herzog, die Herzogin und die Prinzessin Marie von Sachsen-Altenburg sind heute Mittag nach Altenburg zurückgereist.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Das dem Fabrik - Direktor Robert Hasenclever zu Stolberg bei Aachen unter dem 4. März 1870 auf die Dauer von drei Jahren ertheilte Patent i :

auf einen durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Röstofen, soweit derselbe als neu und eigenthümlich erkannt

_worden ist, i L ist um weitere 2 Jahue, also bis zum 4. März 1875, ver- längert worden, : Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. Dem Veterinär-Assessor bei dem Königlichen Medizinal-

Kollegium für die Pro Schlesien Dr. Ulrich in Breslau ist die Departements-Thierarztstelle im Regierungsbezirk Breslau

verliehen worden. Das 41. Stück der Gescß-Sammlung, welches heute ausge- geben wird, enthält unter

Nr. 8080. die Kreisordnung für f Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Póösen, Schlefien und Sachsen. Vom 13. Dezember 1872; und unter

Nr. 8081. den Allerhöchsten Erlaß vom 14. November 1872; betreffend die Errichtung Königlicher Eisenbahn - Kommissionen in Glogau und Kattowiß für die Verwaltung des Oberschlesi- schen Eisenbahn-Unternehmens.

Berlin, den 23. Dezember 1872.

Königliches Geseß-Sammlungs8-Debits-Comtoir.

Üichtamtliches. Deutsches Neis.

Preußen. Berlin, 23. Dezember. “Se. Majestät der Kaiser und König nahmen gestern um-12 Uhr militärische Meldungen entgegen und empfingen alsdann Se. Königliche Hoheit den Prinzen Carl, Höchstwelher aus St. Petersburg zurückgekehrt war, sowie Se. Hoheit den Herzog Wilhelm von Mecklenburg. i

Um 2 Uhr ließen Sich Allerhöchstdieselben von dem Minister

des Königlichen Hauses, Freiherrn von Séleinißz, einen kurzen

Bortrag halten, machten hierauf cine Ausfähët und dinirten um 5 Uhr bei Jhren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin Friedrich Carl. ;

Heute Vormittag zwischen 9 und 10 Uhr besuchten Se. Majestät der Kaiser und König einige Kauf- läden und machten dort verschiedene WeihnäGiseintäufe. Um 11 Uhr ließen Sich Allerhöchstdieselben voin 7Eivilkabinet Vor- trag halten , empfingen später dea Besuch der Herzoglich Alkenburgischen Herrschaften und fuhren gegen 2 Uhr spazieren. Das Diner fand um 5 Uhr im Palais ftatt.t

Jhre Majestät die Kaiserin-Königin wohnte gestern mit Ihrer Hoheit der Prinzessin von Sachsen dem Gottesdienste in der Marienkirche bei. Beide Kaiserliche Majestäten empsängen den aus St. Petersburg heimgekehrten Prinzen Carl von Preußen. Jhre Majestät die Kaiserin- Königin war bei der Kinderbescheerung der Dorotheenstädtischen Stadtbezirke im Arnimschen Saale anwesend. Das Familien- diner fand bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Friedrich Carl auf dem Königlichen Schlosse statt. Heute verabschiede- ten Sich vom Königlichen Hofe Jhre Hoheiten der Herzog und die Herzogin von Sachsen-Altenburg mit Prinzessin Tochter.

Jhre Majestät die Kaiserin-Königin ist heute bei der Weih- nachtsbescheerung im Augusta-Hospital zugegen.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl, Höchst- welcher Sich am Freitag in St. Petersburg von Sr. Majestät dem Kaiser und sämmtlichen daselbst anwesenden Großfürsten von Rußland auf dem Bahnhofe verabschiedete, ist gestern Nach- mittag um 5 Uhr hier wieder eingetroffen. Die von russischer Seite zum Ehrendienste bei Höchstdemselben kommandirten Gra- fen Peroffski und Lamsdorf begleiteten Se, Königliche Hoheit bis Eydtkuhnen und traten von dort die Rückreise an. Jm Gefolge Sr. Königlichen Hoheit befanden sich der Hofmarschall Graf Dönhoff und die Adjutanten Majors Graf Seyssel d’Aix und von L Oberfl sowie der Commandeur des 1. Garde-Negi- ments z. F. Oberst von Böhn.

In der Plenarsißung des Bundesraths am Sonn- abend, den 21 d. Mts., führte der Staats - Minister Delbrück den Vorsitz. Zur Vorlage kamen: a) der Geschäftsbericht der Reichs - Liquidations - Kommission für Rhedereischäden ; Þ) ein Antrag wegen zollfreier Einführung von Hausgeräth 2c. der Offiziere der Deutschen Okkupations-Armee; c) der von der besonderen Reichs - Kommission Fes elie Entwurf einer Deutschen Civil - Prozeß - Ordnung; d) ein Antrag Preußens, betreffend den Erlaß des Eingang8zolles für eingeführte ge- brauchte Fischerei - Geräthschaften ; e) ein Antrag Sachsens, be- treffend die allgemeine Einführung einer farbigen Bezettelung für das auf Eisenbahnen beförderte Zollgut; f) ein Antrag Badens, betreffend die Errichtung eines Kaiserlichen Haupt- zollamts in Basel. Sodann theilte der Vorsißende mit, daß von Januar 1873 ab ein amtliches Centralblatt für das Deutsche Reich erscheinen werde. Hierauf wurde Beschluß ge- faßt über die vom Reichstage angenommene Seemanns8ordnung nebst dem Gesetze, betreffend die Verpflihtung der Kauffahrtei- schiffe zur Mitnahme hülfsbedürftiger Seeleute. Aus8s{huß- berihte wurden erstattet über: a) die Einrichtung 2. des Seefahrt8buches und der Musterrolle; þ) die Abän- derung der Formulare zu Schiffscertifikaten 7. Q) den Antrag, betreffend die generelle BBLQung der Finanz- behörden zur Bestimmung der Zollstellen, über welche g i zum Zollsaße von 4 Thalern eingeführt werden darf; d) den Entwurf eines Niederlassung8vertrages mit der Schweiz ; a das Regulativ zur Ordnung des Geschäftsganges bei dem

undes8amte für das Heimathwesen; f) die Bereitstellung der Geldmittel zur Bestreitung der Reich8ausgaben Er 1873; g) den neuen Baushsummen-Etat für das Großherzogthum Baden ; h) die Bewilligung einer Beihülfe an die, von der Sturmflutl betroffenen Zollbeamten in Lübeck und Travemünde. Endli kamen mehrere Eingaben zur Vorlage.

Die von dem Bundesrath berufene Kommission zur definitiven Feststellung des Entwurfs einer Prozeßordnung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten für das Deutsche Reich hat den von ihr ausgearbeiteten Entwurf einer Deutschen

I S e S ben 23, Dezember, Abends.

eichs-Anzeiger

taats-Nnzeiger.

Alle Posi - Anstalten des In- und Auslandes | nehmea Seslellung an,

sür Berlin die Expedition: Zietenplas Nr. 8. |

S2 Le

Civilprozeß-Ordnung nebst dem Entwurfe eines Ein- führungs8geseßes durch den Druck (Verlag der Königlichen Geh. Ober - Hofbuchdruckerei R. v. Decker Berlin 1872) ver- öffentlicht. Das Werk besteht aus zwei Bänden , von denen der erste die Gesegentwürfe, der zweite die Begründung der- selben enthält. Das Vorwort zum zweiten Bande lautet:

Der Bundesrath beschloß in seiner Sihung vom 8. Mai 1871:

1) Zur definitiven Feststellung des Entrourfs ciner Prozeßordnung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten für das Deutsche Reich wird eine Kommission von zehn Juristen berufen ;

2: Der Vorsißende wird aus der Mitte der Kommission von dem Reichskanzler ernannt, sofern sih niht der Königlich preußische Justiz-Minister Dr. Leonhardt zur Uebernahme des Vorsißes bereit finden läßt;

3) Die Kommisfion wird ihren Berathungen den von dem Königlich preußischen Justiz-Minister aufgestellten Entwurf einer deutschen Civilprozeßordnung von 1871 in Verbindung mit dem von der früheren norddeutschen Bundeskommission ausgearbeiteten Ent- wurf von 1870 und den sonstigen einschlägigen legislativen Vorarbeiten zu Grunde legen.

wn Mitgliedern dieser Kommission wurden vom Bundesrathe

gewählt :

1) der Königlich preußische Geheime Ober-Justiz-Rath und vortra- gende Rath im Justiz-Ministerium Dr. Falk zu Berlin,

2) der Königlich preußishe Ober - Tribunals - Rath Freiherr von Diepenbroik-Grüter zu Berlin,

3) E Königlich preußische Appellationsgerichts - Rath Planck zu

Ce t

4) der Zuste Nath Dorn, Rechtsanwalt bei dem Ober - Tribunal U Derlin 2A

6 er Justiz-Rath von Wilmowski, Retsaßwalt zu Breslau,

6) der Königlith bayerische Appéellation®gerichts-Rath und Referent im Justiz-Ministerium Dr. Gottfricd Shmitt zu München,

7) der Königlich sächsische Geheime Justiz-Rath Abeken zu Dresden,

8) der Königlich württembergische Ober-Tribunals-Rath von Kohl- haas zu Stuttgart,

9) der Großherzogli badische Ministecial-Rath im Justiz-Ministerium

__Dr. Albert Gebhardt zu Karlsruhe,

10) der Großherzoglich mecklenburg - schwerinsche Ministerial - Rath von Amsberg zu Schwerin ;

und derselben: der Königlich preußische Stadt- und Kreisgerichts8rath Hagens zu Danzig, und : der Königlich preußische Kreisrichter Polenz zu Sprottau als Schriftführer beigegeben.

Nachdem der Königlich preußische Justiz-Minister Dr. Leonhardt dem Wunsche des Bundesraths entsprechend den Vorsiß angenommen hatte, trat die Kommission am 7. September 1871 in Berlin zusam- men. Jóre Berathungen nahmen die Zeit vom 7. September 1871 bis zum 7. März 1872 in Anspru. Bei Behinderung des Königli) preußischen Justiz-Ministers Dr. Leontardt wurde der Vorsiß von dem S bayerischen Appeklationsgerichts-Rath Dr. Schmitt geführt.

: er Königlich sächsische Geheime Justiz-Rath Abeken schied in Folge seiner Ecnennungzum Königlich sächsischen Eider am 7. Oktober 1871 aus der Kommission. An Stelle desselben wurde vom Bundes- rathe der Königlich säcsischc Appellationsgerichtspräsident Klemm zu Zwickau gewe Der Königlich preußische Geheime Ober-Justiz-Rath Dr. Falf verblieb auch nach seiner im Januar 1872 erfolgten Er- nennung zum Königlich preußischen Staats-Minister und Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten Mitglied der Kommission.

Die neueren Prozeßgescße Und Prozefßgesebentwürfe sowie die auf die Reform der Civilprozeßgeseßgebung dezüglide Literatur hat die Kommission bei ihren Berathungen in den Kreis ihrer Erwägungen gezogen.

Die dem dd preußischen Justiz-Ministerialentwourfe einer deutschen Civilprozeßordnung von 1871 zu Grunde liegenden Prin- zipien sind von der Kommission im Wesentlichen adoptirt worden; dagegen haben- die einzelnen Bestimmungen dieses Entwurss ihrer Mehrzahl nah sowohl in sachlicher als auch in redaktioneller Be- ziehung Abänderungen erfahren.

Außer dem Entwurf einer Civilprozeßordnung ist von der Kom- ne der Entwurf eines Einführungs8geseßes berathen Und estgestellt.

__ Bei ihren Beschlüssen über die Rechtsmittel , insbesondere über die Ober - Revision, ist die Kommission in ihrer Majorität von der für präjudiziell erachteten Vorausseßung ausgega es daß über das Ne der Ober-Revision nur ein Reichs - Gerichtshof entsei-

en werde.

Aus Rücksicht auf diese Voraussezung beshränft der Entwurf gegenüber den in großer Zahl bestehenden Provinzial-; Lokal- und Statutar - Rechten der cinzelnen Bundesstaaten die Zulässigkeit der Ober - Revision auf die Fälle der Verleßung \solcher Rechtsnormen, deren Geltung a über den Bezirk des O hinaus erstreckt (Entwurf der Prozceßordnung §.. 498); behält jedoch Aus- nahmen vor (Entwurf des Einführungsgeseßes §F. 4; 5). Von der Feststellung dieser Ausnahmen hat die Kommission abzusehen beschlossen, in der Erwägung, daß sie für die Vollständigkeit derselben nicht einstehen könne, und demgemäß dem Bundesrathe anheimgeben müssen, durch die Regierungen der einzelnen Staaten ermitteln zu lassen, welche Rechtsnormen Über den Bezirk eines Revisionsgerichts hinaus gelten, deren Verleßung POBdl aber nach dem der Ober- revision zu Grunde liegenden Gedanken zur Begründung dicses Nechtsmittels nicht geeignet ist, Ange welche Rechtênormen nicht über den Bezirk eines Rey Belebung gleihwohl aber zur“ Begründung der Oberrevision ge- eignet ist.

Der von der Kommission au8gearbeitete Entwurf einer

Deutschen Civil-Prozeßordnun g besteht aus ara- ga, die in folgende Abschnitte gefaßt sind: Er uh: Allgemeine D Ung Erster Abschnitt: Gerichte. weiter Abschnitt : E ritter Abschnitt : Verfahren. weites Buch: Verfahren in erster Instanz. Erster 4: erfahren vor den Landgerichten. Qweiter Abschnitt: Ver. fahren vor den Handelsgerichten und vor den Amts8gerichten. Drittes Buch: Rechtsmittel. Erster Abs{nitt : Berufüng

sionsgerichts hinaus gelten, deren -

Hi ais LaGCS U Ei E: ai  i ibun eiae Ld tin tai E S di B L Gi P s L i AHAEA PRNNAENN

mrt i E