1872 / 306 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 28 Dec 1872 18:00:01 GMT) scan diff

‘Erhöhung des Aktien-Kapitals.

Der Aufsichtsrath unserer Gesellschaft hat beschlossen, auf Grund der Beschlüsse T. und 11. sub 1 und 2 der außerordentlichen Generalversamm- lung vom 2). Januar 1857, von dem noch nicht emittirten Betrag Alien Ul. Serie die Summe von... G aaa ancon s vier U I und den Rest der noch zurükgekauften Aktien 1. und Il. Serie mit : 46,000

zusammen Fl. 10,000,000

Nominal mit Dividendengenuß von 1873 ab unter nachstehenden Modalitäten zu begeben : 7 l A ; 1, Den derzeitigen Aftionären wird das Vorzugsrecht zum Bezuge der für obigen Vetrag zu emittirenden Aktien zum Course von 150 pCt. gleich SW. Fl. 275 per Stück unter den folgeuden Bedingungen gewährt: L S :

1) Anf je fünf der gegenwärtig cirkulirenden 100,000 Stück Aftien entfällt die Berechtigung zum Bezug bon zwei Aftien, um für Besißer gerin- De Beträge die Ausübung des Bezugsrechtes zu ermöglichen, werden Theilcertifikate à 1; Aktie ausgefertigt, wovon je zwei auf je eine einzelne umlaufende [ktie entfallen. | | 2) Die alten Aktien sind in der unerstrecklichen Frist vom ® - [P L 1G. Dezember 1872 bis §1. Dezember 1872 bei einer der nahfolgenden Stellen zur Abstempelung vorzulegen. Bank für Handel und Judustrie in Darmftadt, Herreu Merck, Christian & Comp. in München, W f r, S 9 ( 2 D D Bui trie Herren Sal. Oppenheim jun. & Comp. in Eölu, an L ckan ct un N A. E a aal Se ats é : nf Braunschweigische Kreditanstalt in Braunschweig, (di Berlin, Schíinkelplats B 9 | Herru Jguat Leipziger in Breslau, : Filiale der Bank für Haudel nund Jundustrie in Frank: | Herrn Michael Kasfkel resp. Dresdener Bank in Dresden, furt a. M., : Herren Meyer & Comp. in Leipzig, Herren Schmit, Heidelberger & Comp. in Mainz, Herren Frege & Comp. iun Leipzig, Herren Köster & Comp. in Mannheim und Heidelberg, | Herren Ed. Frege & Comp. in Hamburg, Herren Númelin & Comp, in Heilbroun, Herreu Frank, Y Todel «L Comp. in Brüssel, Herren Vflaum «e Comp. in Stuttgart, Herren Hanser, Grebner & Comp. in Straf:burg. Die zur Abstempelung vorzulegenden alten Aktien sind in einem nach der Nummernfolge geordneten Bordereau zu verzeichnen; die entsprechenden Formulare sind bei den vorgenannten Stellen zu erhalten. : E : ; 3) Bei der Anmeldung und Abstempelung der alten Aktien ist auf den entfallenden neuen Nominalbetrag eine erste Einzahlung von 50 pCt, d. i. von Fl. 125 per entfallende ganze Aktie und von Fl. 25 per entfallende 15 Aktie (bei Einzahlung in preußischer Währung à #7) zu leisten. Gegen diese Einzahlung empfängt der Einreicher der alten Aktien, unker sofortiger Rückgabe derselben, die entsprechenden auf den Jnhaber lauten- den Certifikate über den. ihm zukommenden Nominalbetrag neuer Aktien. ' A Bis und mit 828, Januar 1872 längstens ist der Nestbetrag des Uebernahmspreises von 100 pCt., d. 1. mit Fl, 250 für jede entfallende ganze Aktie und mit Fl. 50 für jede entfallende 1|; Aktie (in preußischer Währung à 4 7) an einer der oben genannten Stellen zu zahlen. E : Die Regulirung der Zinsen findet in der Art statt, daß bei Ausgabe der Certifikate 4 pCt. Zinsen aus der ersten Einzahlung von 50 pCt. des Nominale vom Einzahlungstage bis zum 31. Dezember 1872 dem Präsentanten der alten Aftien vergütet werden. Ses : Bei der Schlußzahlung sind von dem Jnhaber des Certifikates 5 pCt. Zinsen aus 100 pEt. Nom. vom 1. Januar 1873 bis zum Zahlungs- tage zu entrichten. e D Gegen die Rest- Einzahlung und Rückgabe der Certifikate Über ganze Aktien empfangen deren Jnhaber sofort Zug um Zug die entsprechenden definitiven liberirten Stücke mit Zinsen- und Dividendengenuß vom 1. Januar 1873 ab. f | E | Inhaber von vollgezahlten Theil - Certifikaten à 15 Aktie müssen je fünf solcher Certifikate zusammenlegen, um hiergegen eine definitive liberirte Akte mit Zinsen- und Dividendengenuß vom 1. Januar 1873 ab zu empfangen, das auf den Theil’- Certifikaten ruhende Bezugsrecht erlischt, wenn es nicht in der vorstehenden Weise bei einer der Anmeldestellen bis zum 30. Juni 1873 ausgeübt worden ist und verfallen Einzahlungen, welche auf solchergestalt erloschene Theil-Certifikate geleistet worden sind, zu Gunsten der Bank. ;

: 5) Es ift jederzeit vom 16. Dezember 1872 ab gestattet, die volle Einzahinug anticipando zu leisten und empfängt Derjenige, welcher vor dem 31. Dezember 1872 die Vollzahlung leistet, 4 pCt. Zinsen aus dem Einzahlungsbetrage vom Zahlungstage bis zum Il. E vergütet, sowie sofort die auf ihn nah. Maßgabe des Vorstehenden entfallenden definitiven Stücke mit Zinsen- und Dividendengenuß vom 1. Januar

4 6) Die auswärtigen Stellen sind mit einem angemessenen Vorrath von Certifikaten beziehungsweise definitiven Aktien versehen; sollte derselbe jeweilig durch den Bezug absorbirt sein, so wird den Einreichern über den zu empfangenden neuen Nominalbetrag auf Verlangen eine Bescheinigung ertheilt werden, gegen deren Rückgabe dem Jnhaber derselben aht Tage nah Ausstellung die neuen Stücke bei derselben Stelle behändigt werden.

11. Nach dem 34. Dezember 1872 is die Anmeldung nicht mehr zulässig; über die bis dahin nicht beanspruchten Aktien wird die Direktion zu Gunsten der Gesellschaft anderweit ger ngen, : 11]. Diejeuigen Certifikate, auf welche die Voll: resp. Schlußzahlung von 100 pCt. bis zum 24, Januar 18782 nicht eleistet worden is, verfallen mit der auf solche geleisteten ersten Einzahlung von Nechtswegen zu Gunsteu der Bank und Dea riaben feinerlei Ansprüche gegen dieselbe. : | [YV. Nach vollendeter Begebung obiger Aktien werden an Aktien unseres Instituts emittirt sein Stück 40,000 Aktien 1. Serie &l. 10,000,000 Nom. L » 60,000 » Ms » 15,000,000 » » O » L » 10,000,000 » &l. 35,000,000 Nom, [A (D e Bauk für Handel und Judustrie.

Darmstadt, 20. November 1872.

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Deutscher Reichs-Anzeiger

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

“und

2 Pes Abonnement beträgt 4 Thlr. 7 Sgr. 6 Pfg.

für das Vierteljahr.

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Berlin, Sonnabend, L

Deutsczes Nei.

_Des Kaisers und Königs Majestät haben Aller- gnädigst geruht, dem als Hülfsarbeiter im Reichskahzler-Amte beschäftigten Staatsanwalt Dr. juris Carl Ferdinand Haller den Charakter als Regierungs-Rath zu verleihen.

Bekanntmachung. Vom 1. Januar 1873 ab werden bei sämmilichen Reichs- Postanstalten Postkarten zum Verkauf L welche gleich

mit dem Frankostempel von '/, Groschen bez. 2 Kreuzern bedruckt sind.

Diese gestempelten Postkarten werden zum Nennwerthe an

das Publikum abgelassen. Daneben wird der Verkauf der Postkarten der jeßt gebräuchlichen Art, welche nicht gestém- pelt und auch nicht mit Freimarken beklebt sind , ferner der Postkarten mit bezahlter Rückantwort unter den bis- herigen Bedingungen fortgeseßt.

Die für den inneren Verkehr zur Anwendung kommenden Postkarten können auch nach sämmtlichen europäischen Staaten, mit Ausnahme von Rußland und Jtalien, benußt werden. Jn diesem Falle sind neben den, bereits auf die Karte gedruckten, Frankostempel noch die zur Ergänzung erforderlichen“ Frei- marken (z. B. im Verkehr mit -der Schweiz noch 5 Sgr. bez. 1 Kr.) aufzukleben.

Berlin, den 9. Dezember 1872.

Kaiserliches “General-Postamt. Stephan.

Königreich Preußen. Se. Majestät der Fönig haben Allergnädigst geruht: Dem Kreis - Wunbärzt Dr. Nickse zu Neustettin den Charakter als Sanitätê-Rath; und Dem Kreis8gerichts-Sekretär Schulze zu Seehausen in der Altmark bei seiner Verseßung in den Ruhestand den Chà- rakter als Kanzlei-Rath zu verleihen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Das Mitglied der Königlichen Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn, E Gleim, und der Ober -Betriebs- Inspektor derselben Bahn, Rampoldt, sind zu Mitgliedern der in Gemäßheit ‘des Allerhöchsten Erlasses vom 14. Noven1- ber 1872 errichteten und mit dem 1. Januar 1873 in Wirk- samkeit tretenden Königlichen Eisenbahnkommission zu Glogau bestellt worden.

Der bisherige Königliche Landbaumeister Anton Groß bei der Regierung in Magdeburg is zum Königlichen Bau- Inspektor ernannt und demselben die dortige Wege - Bau- Inspektorstelle verliehen worden.

Abgereist: Der Ober-Bau- und Ministerial-Direktor der Eisenbahn-Abtheilung im Handels-Ministerium, Weishaupt, nach Caffel.

itichtamtliches. Deutsches Nei.

Preußen. Berlin, 28. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute die Vorträge des Obersten von Albedyll und des Staats- und KriegL-Ministers Grafen von Roon entgegen, und empfingen hierauf den Flügel-Ad- jutanten Major von Stülpnagel.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht ist am 25. d. M. Nachmittags in Altenburg eingetroffen und im Herzoglichen Residenzschlosse abgestiegen.

Diejenigen Personen , welhe Jhrer Majestät der Kaiserin und Königin aus Veranlassung des eintretenden Jahre8wechsels ihre Glückwünsche darbringen möchten, haben ïhre Karten am 31. d. Mts. bei der Ober-Hofmeisterin Gräfin von der Schulenburg abzugeben.

Ueber die Internationale Ausstellung zu Lon- don im Fat 1873 geht uns die folgende Bekanntmachung zur Veröffentlichung zu: | s i

Diejenigen Pedonen, welche sich bei der im April 1873 zu eröffnenden dritten Sektion der hiesigen permanenten Ausstel- lung betheiligen wollen, werden hierdurch darauf aufmerksam

emacht, daß die Ablieferung der angemeldeten Gegenstände in em Eg je nach der Klasse, zu welcher sie ge- hören, spätestens an folgenden Tagen stattfinden muß: aus der Klasse: y ; M (Oel- und Wasserfarben) am 1. März und 3. März; j s : Bildhauersachen am 4. März und 5. März; MLR eres und (künstlerische) Nachbildungen am . März; Kunstmä bel und sonstige Zimmerausshmückungen, sowie Nahrungs8stoffe am 6. Mär und 7. März; Architektonishe Entwürfe am 7. März;

| wurden im

Alle Posi -Anslalten des In- und Auslandés

nehmen Seslellung an,

für Berlin die Expedition: Zietenplaß Nr. 8.

K arzt

den 28. Dezember, Abends.

1ST

Stiche, Lithographie Und Photographie (als Kunst), Kunst- tapeten u. \. tw. ám 8. März; Küche und Kochkunst am 8, März und 10. März; Stahl, Messerschmiedewaaren und schneidende Werkzeuge am 10. März; A Chirurgische. Jnstrumente am 11. März; Maschinerie und Rohmaterialien, sowie wissenschaftliche Erfindungen ami 11. März und 12. März; Seipnungen für die Kunstgewerbe am 12: März; eide und Sammet am 19; März; Wagen am 7. April. i Die Anmeldung -dexr- Gegenstände , über deren Zulassung p Ausstellung das hiesige englische Prüfungskomite zu ent- cheiden hat , ist vor dem 31. Januar 1873 (in Betreff von Wagen jedoch vor dem 1, Januar 1873) an den Sekretär zu bewirken. L C Die Adresse des Leßteren lautet: ; The Sectrétr E - Anñnual International Exhibitions, UpPper Ron Gore

London.

Ieder zur Ausstellung zugelassene Gegenstand muß einen nah Dorgschrtebenen Mustex eingeriteten Zettel tragen, auf welchem in englischer Sptache die Adresse und der Name des Ausstellers resp: des Verfextigers ober Erfinders, die kurze Be- zeichnung des Gegenstandes, dexr Verkaufspreis und die Num- mer, übereinstimmen d inmer auf der Ablieferungs- liste, zu vermerken inb, Saa 16

Auf Verlangen bîn ich bc:eit; Ausstellern in Deutschland

ormulare dex anzuheftenden Zet, jowie “der Ablieferungs- listen zu übersenden, auch jede weitere Auskunft zu ertheilen.

London, den 16. Dezember 1872.

Der Kaiserlich BEEE General-Konsul ilke.

_Vayern. München, 23, Dezember. Das Krieg8- ministerium hat zum Vollzuge der Allerhöchsten Verord- nung »die Krieg8artikel betreffend« angeordnet: daß die 55 Kriegs§artikel bei allen Truppenabtheilungen sogleich, dann künftig jedem neu zugehenden Soldaten vor Ableistung des Fahneneides durch wortdeutliches Verlesen bekannt gegeben werden. Die Abtheilung8-Kommandanten haben Sorge zu tragen, daß diese Bekanntgebung in dbemessenen Zeiträumen erneuert und der Inhalt der Krieg8artikel auf diese Weise und durch entsprechende Erläuterungen der Mannschaft zum richtigen Verständniß gebracht werde. Die bestehenden Bestimmungen über Ableistung des Eides bleiben unverändert.

Auf Grund des §. 133 Absay 1 der deutschen Gewerbe- ordnung hat das bayerische Staats-Ministerium des Innern bestimmt, daß die Wirksamkeit der in den §FF. 128 und 129 derselben über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken getroffenen Anordnungen bis zum 31. Dezember 1873 su8pendirt bleibt und vis zu diescin Zeitpunkte noch die einschlägigen Vorschriften der Königlichen Verordnungen vom 15. Januar 1840, die Verwendung der werktagsschulpslichtigen Jugend in Fabriken betreffend, und vom 16. Juli 1854, die sanitäts- und fittenpolizeilichen ora für jugendliche Ar- L in Fabriken betreffend, zur Anwendung zu kommen

aben. 9 —— AE Königliche Entschließung vom 17. Dezember ollzuge der Verordnung vom 24. Juli 1871, den Ober- Medizinal -Auss{chuß und die Kreis8-Medizinal-Aus- \chlisse betreffend, vom 1. Januar 1873 anfangend und auf die Dauer von 4 Jahren zu Mitgliedern des Ober-Medizinal- Aus\chusses ernannt, und zwar a) zu ordentlichen Mitglie- dern: der Königliche Geheim-Rath Dr. F. X. v. Gietl, der Ober- Medizinal - Rath und Professor Dr. M. v. Pettenkofer, der Ober-Medizinal-Rath Dr. C. v. Graf, der Geheim-Rath Dr. Chr. v. Rothmund, der Königliche Ober - Medizinal - Rath Dr. H. v. Fischer, der Hofrath x. W. v. Heker, der Professor und Direktor Dr. J. Lindwurm , der Königliche Professor und Obexarzt an der Kreis - Jrrenanstalt von Oberbayern Dr. B, Gudden ; þ) zu außerordentlichen Mitgliedern und zwar 1) für pharmazeutische Angelegenheiten der Königliche Professor De: L. A. Buchner, der Apotheker Dr. Bedall, 2) für thierärztliche Angelegenheiten der Königliche Professor der Central - Thier- aru Dr. L. Frank und der städtische Bezirk8- Thierarzt 7 26. Dezember. Der Justiz-Minister Dr. von Fäustle hat nah erfolgter Wiederherstellung seiner Gesundheit das Portefeuille wieder Übernommen. : 3 ürttemberg. Stuttgart, 22. Dezember. Die Zweite Kammer hat in ihrer vorleßten Sihung noch einen Antrag des Abgeordneten Pfeiffer auf Einführung einjähriger Budget- perioden mit 53 gegen 21 Stimmen angenommen. Jn der leßten Sizung wurde ein in einer vorangegangenen Sißung begonnener und in dieser zu Ende geführter Gejeßentwurf be- rathen und angenommen, welcher die dienstliche Stellung der den Amts8vorständen beigegebenen Beamten der Oberämter, der Oberamts- Aktuare , betraf. Der Entwurf fand allgemeine Billigung und wurde mit 79 Stimmen gegen die cine von Oesterlen angenommen. Die Kammern haben fi, wie be- reits mitgetheilt, bis zum 3. Januar 1873 vertagt.

Hessen. Darmstadt, 23. Dezember. Die Erste Kammer stimmte in ihrer heutigen Schlußsizung vor den Feiertagen der von der Großherzoglichen Regierung proponirten

F

Verlängerung des Finanzgesches auf sech8 Monate bei. Herr Wernher nahm Veranlassung, eine Verwahrung zu Protokoll zu geben, durch welhe er für künftige Fälle das Recht des

auses wahrte, im Falle von Prorogationen ‘des Budgets, eine vorherige gemeinsame Berathung der Finanzauss{üsse beider Kammern zu verlangen. Die Ae Wahl des landständischen Kommissärs bei der Staatsschulden-Tilgungs- fasse wurde auf Antrag des Finanz-Ministers, Freiherrn von Schenck, auf eine der nächsten Sihungen vertagt. Einhellig stimmte die Kammer dem von der dazu erwählten Kommission ausgearbeiteten Entwurf einer Adresse an Se. Königliche Hoheit den Großherzog bei und betraute den Grafen von Erbach-Schönberg und Freiherrn W. von Löw zu Steinfurth mit ihrer Ueberreichung.

25. Dezember. Die Antwort-Adresse der Ersten Kammer der Stände auf die Thronrede lautet:

Ae Großherzog! Allergnädigster Gro herzog und Herr! :

Die Erste Kammer der Stände fühlt sich gedrungen y den aller- unterthänigsten Dank für die Huld, mit der Ew. Königliche Hoheit Allerhöchstderen getreue Stände willkommen zu heißen geruht haben, und den Gefühlen der ehrerbietigen Treue und vertrauenspollen Liebe, mit welchen die landesväterlihen Gesinnungen Eurer Königlichen Hoheit uns erfüllen; Ausdrück ju geben.

Wir werden mit Freudigkfeit unsere Kräfte der Förderung der fortgeseßten landesherrlichen Bestrebungen Ew. S Hoheit widmen, welche die Erfüllung“ gerechter Wünsche Allerhöchstihrer Unterthanen, die Vervollkommnung der Geseßgebung, die daucrhafte Des enes geordneten Finanzzustandes des Großherzogthums um Ziele haben.

Î Die Ecste Kammer der Stände wird den Allérhöhsten Wünschen Ew. Königlichen Hoheit gemäß, in der gewissenhasten Beschäftigung mit den Angelegenheiten des Landes ihre Pflicht erkennen, Und mit vellster Hingebung dana streben; die großen Aufgaben , welche ihr gestellt find, in gewohnter Treue zum Segen des Landes zu erlédigen.

Des huldvollen landesherrlichen Wohlwollens Ew. Königlichen

Hoheit uns auch für die Zukunft getröstend, sind wir in tiefster Ehr-

erbictung Ew. Königlichen Hoheit allerunterthänigst , treugehorsamste die Erste Kammer der Stände des Großherzogthums.

Darmstadt, den 23. Dezember. 1872. ä

Der Abg. v. Rabenau hat folgende Interpellation an das Ministerium gerichtet:

»Am 19. d. hat der Königlich preußische Handels - Minister dem preußischen Abgeordnetenhause eine Vorlage über Herstellung ciner direlien Eisenbahnverb N zwischen Eydtkuhnen und Meß gemacht. Von der Strecke sind fertig die Strecken Eydtkuhnen - Berlin “und Dieden- hofen-Meß. Noch zu erbauen sind die Strecken Berlin-Weßlar resp. Lahnstein-Trier-Diedenhofen. Die Strecke Berlin - Weßlar soll nach der Vorlage mit Umgehung des Großh. hessischen Gebiets, insbesondere also auch der Stadt Gießen, ausgeführt werden, da von der im Lahn- thal auf Königl. preußischem Gebiet gelegenen Main - Weserbahn- Station ‘Fronhausen- aus die von der Natur vorgezeihnete Richtung dieser Bahn im Lahnthal über Gießen verlassen und dur gebirgiges Terrain vermittels Tunnels und bei relativ ry Steigungs- verhältnissen auf Königlich preußischem Gebiet nah Weßlar gebaut werden soll. Der Jnterpellant richtet an die Großherzogliche Staats- regierung die ergebensie Anfrage: 1) Jst der Großherzoglichen Staats- regierung dieses Sachverhältniß und die Gründe, auf welchen dasselbe beruht, bekannt, und bejahenden Falles; welches sind die Gründe? 2) Liegt es in der Absicht der Staatsregierung, eventuell mit Rücksicht auf’ die Bestimmungen der Reichsverfassung (§FF. 41 und 42) beim Reichskanzler die erforderliZhen Schritte zu thun, um die naturgemäße Ar He der in Rede stchenden Bahn auf hessischem Gebiet herbei- uführen ê« ; s i Mecklenburg. S{chwerin, 25. bi oven Am 2l1. d. M. fand in Rabensteinfeld die Christbescheerung für arme Kinder statt, zu welcher der Großherzog, dieGroßherzogin, die Großherzogin-Mutter, sowie die Herzoginnen Marie, Anna und Elisabeth mit Begleitung eintrafen. Jhre Königlicheu Hoheiten theilten eigenhändig die Sachen an die Kinder aus, der Großherzog den Knaben und die Großherzogin den Mädchen, und zwar wurden 40 Kinder, 24 Knaben und 16 Mädchen beschenkt.

Sachsen - Coburg : Gotha. Coburg, 25. Dezember. Eine in der lezten Nummer des Regierungsblattes erschienene Ministerial-Verordnung enthält umfassende Maßregeln ur Verhütung des Auftretens der afiatishen Cholera - fo wie Über das Verhalten der Behörden und des Publikums bei deren Auftreten , und eine ausführliche Anweisung zum Des- infektions-Verfahren.

Oesterreich-Uugarn. Wien, 26. Dezember. Die De- legationen treten diesmal, wie Wiener Blätter mittheilen, in Wien zusammen, so dáß falis es nöthig erscheinen sollte —- der Reichsrath auch während der Session dex Delegationen seine Berathungen fortseßen, oder doch die Auss{ü}se, welche

diesmal so große und wichtige Vorlagen zu berathen haben

rverden, ihre Arbeiten abschließen könnten. Denn es erscheine faum mögli, daß die Wa E von beiden Häust des Reichsraths bis Mitte März erledigt sein könnten | die Absicht bestehe, die Session des Neichscaths im Laufe des Monats Mai zu s{ließen. Weniger Schwierigkeiten als so1 dürfte diesmal der Staat8voranschlag begegnen, da derselbe im Ganzen und Großen den bei den Budgetberathüngen e-

sprochenen Wünschen und geltend E Ansdien der Maso :

rität des Abgeordnetenhauses entspricht. Eine j Debatte werde dagegen der für die tausstellung géfot Nachtragskredit von sieben Millionen hervorrufen, Bewilligung nicht zu bezweifeln sei. :

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