1935 / 111 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 14 May 1935 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichsanzeiger -

M o

Preußischer Staatsanzeiger.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlih 2,30 K einshließlih 0,48 Æ& Zeitungsgebühr, aber ohne für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,909 #A monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne ummern dieser Ausgabe tosten 30 #/, einzelne Beilagen 10 #/. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573. L

Bestellgeld 5

ein!ch!ießlich des Portos abgegeben.

Berlin, Dienstag, den 14. Mai, abends

Anzeigenpreis für den Raum einer tünfgespaltenen 3 mm hohen und 59 mm breiten Beile 1,10 ÆK, einer dreigespaltenen 3 wm hohen und 92 mm breiten ; Ï

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. (Ens beshriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist arin ‘au

Zeile 1,85 A. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle

Alle Drudckaufträge sind auf ein-

ch anzugeben, welhe Worte etwa durch Fettdruæ (einmal

unterstrihen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Nande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

O Postîcheckkonto: Berlin 41821 1 935 T m T |

L. 11 1 Neichsbankgirokonto

Junhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

ungen und sonstige Personalveränderungen,

ntmachung über den Londoner Goldpreis.

Antmachung des Reichs- und Preußischen Ministers des ern über Verbot der Verbreitung von ausländischen ¡ickshriften im Jnland.

ntmahungen über die Ausgabe der Nummer 49 des chsgeseßblatts, Teil T. und die Ausgabe der Nummer 24

Reichsgeseßblatts, Teil II. Preußen.

ntmachung des Regierungspräsidenten in e über Einziehung von Vermögenswerten zugunsten des Landes ußen.

Olmtliches.

Deutsches Reich.

er Führer und Reichskanzler hat nachstehende richter-

eamte zu Mitgliedern von Reichsdisziplinarbehörden

nt:

chsdisziplinarhof in Leipzig:

l zum Präsidenten: éa

den Reichsgerichtspräsidenten Dr. Leipzig;

2, zum stellv. Präsidenten: den Senatspräsidenten Gündel in Leipzig.

chsdisziplinarkammer in Erfuri:

zum Präsidenten: den Landgerichtsdirektor Schnelle in Erfurt.

Sumte in

innémahung über den Londoner Goldpreis

ß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur

erung der ÆWertberechnung von Hypotheken und

gen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (Veichsgesezzbl. 1 S. 569).

Londoner Goldpreis beträgt am 14. Mai 1935 für eine Unze gee «eie = 142 sh 84 d, in deutshe Währung nah dem Berliner Mittel

kurs für ein englisches Pfund vom 14. Mai , 1935 mit NM 12,135 umgerechnet für ein Gramm -Feingold demnah . « in deutshe Währung umgerechnet. . « «

Verlin, den 14. Mai 1935. Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.

RNM 86,9883, pence 99,0581, NM 2,78388,

Bekanntmachung.

ch habe auf Grund der Verordnung des Reichspräsi- zum Schuß von Volk und Staat vom 28. Februar die Verbreitung der nachstehend genannten ausländi- rudschriften im Jnland bis auf weiteres verboten: Soviet Russia Today- Zeitschrift (New York, Amerika), Prophezeiung über die Bäume (Bern, Schweiz), „Kreuzlinger Echo“ (Kreuzlingen, Schweiz). 'erlin, den 12. Mai 1935. Per Reichs- und Preußische Minister des Fnnern. «J. A.: Daluege.

Bekanntmachung.

fie am 11. Mai 1935 ausgegebene Nummer 49 des geseßblatts, Teil 1, enthält:

[seß zur Aenderung des Geseßes zum Schutze des Einzel- °, vom 9. Mai 1935; : rordnung über die äußere Kennzeihnung von Lebensmitteln "mitel-Kennzeichnungsverordnung), vom 8. Mai 1935. fang: % Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postversen- jebühren: 0,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung. erlin NW 40, den 14. Mai 1935.

Reichsverlagsamt. Fabricius.

Bekanntmachung.

e am 11, Mai 1935 ausgegebene Nummer 24 des desehblatts, Teil 11, enthält:

rordnung über die Einführung von Eisenbahn- und Schiff- immungen im Saarland, vom 27. April 1935; anntmachung über den Schuß von Erfindungen, Mustern ‘renzeichen auf einer Ausstellung, vom 3. Mai 1935;

Bekanntmachung zum Uebereinkommen über die Gewichts- bezeihnung an s{hweren, auf Schiffen beförderten Frachtstücken (Ratifikation durch die Shweiz), vom 6. Mai 1935;

Bekanntmachung zu dex dem Fnternationalen Uebereinkommen über den Eisenbahn-Personen- und Gepäverkehr beigefügten Liste, vom 8. Mai 1935;

Bekanntmachung über den Schuß von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 8. Mai 1935;

Bekanntmachung über den Schuß von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 8. Mai 1935;

Bekanntmachung über den Schuß von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 8. Mai 1935.

Umfang: 4 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postversen- dung8gebühren: 0,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung.

Berlin NW 40, den 14. Mai 1935,

Reichsverlagsamt. Fabricius.

S T I C E I E C E C S 1D E E E Preußen.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 und des § 3 Say 2 des Geseßves über die Einziehung kommunistishen Vermögens vom 826. Mai 1933 (Reichsgeseßbl. T S. 293) in Verbindung mit der durch den Preußischen Minister des Jnnern hierzu erlassenen Durcl ngzveraxdimng vom 31. Mai 1933 (Preuß. Geseg- samml. Nx. 39) und in Verbindung mit dem Rei 8geseß über die E volks- und ra en Vermögens vom 14. Juli 1933 (Reichsgeseßbl. T S. 479) wird das gesamte Vermögen

der „Afa“ Arbeitsgemeinschaft freier Angestellten- verbände, Dortmund,

des Deutschen Arbeiterjugendbundes Groß Dortmund,

des Arbeiter-Sportclubs3 1896, E Bao,

des Zentralverbandes der Dachdecker, Dortmun ;

des Deutschen Baugewerksbundes, Fachgruppe Stukka- teure, Dortmund,

der Arbeiter-Konzertvereinigung, Zserlohn,

des Arbeiter-Kulturkartells, Zserlohn,

der Freien Sängervereinigung, Dortmund, der ¿Freien Theatervereinigung, Winz-Baak,

der Sozialistischen Arbeiterjugend, Bergkamen,

der Freien Volksbühne in Bochum unter Bestätigung der polizeilichen Beschlagnahme zugunsten des Preußischen Staates, vertreten durch den Herrn Preußi- schen Finanzminister in Berlin, eingezogen.

Gemäß § 3 des Geseßzes vom 26. Mai 1933 erlöschen die an dem Eigentum bestehenden Rechte, soweit sie niht dinglich gesichert sind. Das Verzeichnis der im einzelnen eingezogenen Gegenstände und Werte liegt bei mir zur Einsicht offen.

Die Verfügung wird mit der offentlichen Bekannt- machung wirksam.

Arnsberg, den 7. Mai 1935.

Der Regierungspräsident. J. V.: Dellenbu s ch.

E E Itichtamtliches.

Nr. 19 des Reichsmiuisterialblatts vom 11. Mai 1935 L soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 40, Scharnhorststraße 4, zu beziehen JFunhalt: E genie p LLLILULiR eines Ministerialdireki: 2 Mets sterium des Junern. ch1 {zei s es G zum Schub? 50 nuten ch UDOLE | wesen: ebersiht übe“ *i- Einnahmen zes Mais Ai Ci: as Zöllen und Abgaben fü- * 80 1 April T62C A 31 Mora 1935. Fustizwesen: eung der Gemeindeverzeichnisse nas dem Reichserbhofgeseß int arláand; F ¡ ÊLs

¡Suden Erntetintuind

Konfulatiesen: nennung. Exequaturecteiiungen und Er n von Exequatur- erteilungen. Maß- und Gewichtwesen: ekanntmachung über die Zulassung von Stromwandlerformen zur amtlichen Beglaubi- gung. Medizinal- und Veterinärwesen: Erlaß über Milch- flaschenverschlüsse. Statistik: D zur Durchführung der am 25. Juni 1935 erfolgenden Volks-, Berufs- und Betrie szählung im Saarland. Steuer- und Zollwesen: Verordnung über Aenderung des Teils Ill der Anleitung für die Zollabfertigung.

I O R O T E E I E E Verkehrswesen.

Wiederaufnahme des Postanweisungs- usw. -Verkehrs nach Luxemburg.

Nach einer Mitteilung des Reichspostministeriums wird dex Postanweisungs-, Nahnahme-, Postauftrags-, Postüberweisungs- und Gebührenzettelverkehr nach Luxemburg vom 15. Mai an wieder aufgenommen.

Warenproben mit Handelswert und mit zoll- pflichtigem Znhalt nah Britisch Indien.

Jm Verkehr mit British Fndien sind fortan Warenproben mit Handelswert und mit zollpflihtigem Fnhalt zugelassen. Die Sendungen müssen auf der Vorderseite mit dem grünen Zoll- ettel versehen sein; auf ihm ist der Jnhalt der Sendung nah Art der Ware, Rae und Wert vom e anzugeben. Fehlt der grüne Zollzettel, so werden die Sendungen mit Zoll- strafen belegt oder beschlagnahmt.

Der Seeverkehr in Hamburg, Antwerpen, Rotterdam und Bremen im März und im 1. Vierteljahr 1935.

Hamburg, 13. Mai. Regelmäßig pflegt der Seeverkehr in den großen Nen Nordseehäfen im März im A R mit der saisonüblihen Belebung der Wirtschaft anzusteigen. Die große Bedeutung Hamburgs und Rotterdams für die N: versorgung der deutschen Fndustrie hatte jedoch eine Verkehrs- belebung zur Folge, die erheblih über das saisonüblihe Maß hinausging. Dagegen wies Antwerpen ‘nur eine geringe Zu- nahme R die durh die shwierige Lage der vel ent Mas industrie bedingt war. Die Verkehrsentwicklung 8 remens stand mit seiner N Bedeutung als Ausfuhrha en e die west- deutshe Schwerindustrie in Verbindung. Die stärkste Zunahme im Schiffsverkehr, gegenüber dem Vormonat um 25 %, entfiel auf Hamburg, das wieder die führende Stellung in der See- schiffahrt einnehmen konnte. Es folgte Rotterdam mit 19,6 %, Antwerpen mit 13,7% und Bremen mit 11,1 %. Auch gegenüber dem vorjährigen März ist mit Ausnahme von Bremen in allen Häfen eine Verkehrssteigerung eingetreten.

Entsprechend seiner Stellung als bedeutender ie Die Rot für das Deutsche Reich entfiel auch im Wareneingang die größte Zunahme gegenüber dem Vormouat auf Hamburg mit 40,9 %. Nur halb so gro war die Steigerung in Rotterdam mit 18,7 %. Antwerpens Empfang erhöhte sich um 9,7 %, während Bremens Verkehr eine Einbuße von 7,3 % erlitt, Mit: Ausnahme von Ant-

iverpen wies der Versand über alle Häfen eine mehr oder weniger starke Zunahme gegenüber dem Vormonat auf. Dank der be- deutenden Durchfuhr von Ruhrkohlen zeigte Rotterdam die größte Steigerung um 12,6 2. Der Warenausgang über Bremen stieg um 86%, über Hamburg um 4,9 %, während Antwerpen eine Einbuße um 3,1 % zu verzeichnen hatte. Die Verkehrszahlen im ersten Vierteljahr 1935 zeigen, daß die Seeschiffahrt in allen Häfen gegenüber dem Vorjahr sich nur wenig verändert hat. Auch der gelantte Warenverkehr zur See zeigte in Hamburg und Antwerpen ast keine Veränderungen gegenüber dem Vorjahre. Dagegen wiesen Rotterdam durch den gewaltigen Erz- und Kohlenumschla und Bremen durch die erhöhte Ausfuhr von Ruhrkohlen un Fertigwaren der westdeutshen Schwerindustrie eine bedeutende Verkehrszunahme auf.

Aus der Verwaltung.

Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Neiïch83- . arbeits- und Reich8wirtschaftsministerium.

Die Betreuung der sozialpolitishen und der wirtschaftlichen Angelegenheiten war für Been im Preußishen Ministerium für Wirtschaft und Arbeit A, während die Zentral- behörden im Reid, das Reichsarbeitsministerium und das Reichswirtschaftsministerium, nah Arbeit und Wirtschaft ge- trennt sind. Die Wahrnehmung der Geschäfte des Preußischen Ministers für Wirtschaft und Arbeit dur die zuständigen Reichsminister machte eine klare Trennung der. Zuständigkeiten wishen Reichsarbeitsministerium und Reichswirtschaftsmini- Vertu As, Diese Trerinung ist. durch den im Reichs- Mae tr. 48 veröffentlihten Erlaß des Führers über die lbgrenzung der Zuständigkeit auf. dem Gebiete des Arbeits- shußes, der Gewerbeaufsiht und wirtschaftlih-tehnisher Ans- gelegenheiten vom 2. Mai 1935 erfolgt. Danach ist der Reichs- und Preußische Les R UAE zuständig . für die Angelegen- is des Arbeits\hußes einjchließlich. der. Organisations-, Haus- alts- und Personalangelegenheiten der Gewerbeaufsiht, der Reichs- und Preußische Wirtschaftsminister für wirtschaftlich- Blast Angelegenheiten einshließlih der Genehmigung und N gewerblicher Anlagen nund des Dampfkesselwesens. Burch einen zwischen den beiden Reichsministern vereinbarten in Kürze in

“in den Amtsblättern erscheinenden Ausführungserlaß werden die Einzelheiten Elgelegt, Danach gehören zum Arbeits- schuß und damit zur Zuständigkeit des Reichsarbeitsministeriums außer den im Erlaß vom 2. Mai besonders erwähnten Organi- sations-, Haushalts- und Personalangelegenheiten der Gewerbe-