1935 / 115 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 May 1935 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staat3anzeiger Ne. 115 vom 18, Mai 1935. S. 2

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(Gesey vom 26, Februax 1938, RG.B1. 1 6.3119.

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(Vor- und Zuname, bei Frauen auch Geburtsname)

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(Eigenhändige Unterschrift des Znhavers) . y 4 {

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Lehrbetrieb - (Art)

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‘Sonstige Fathausbildung

Landwirt\schaftl. Kenntnisse

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fbrerscein fürl : Kraftfahrzeuge, für Flugzeuge)

Bisheríge Beshäftigungsoarten von längerer dauzr p

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(Unternehmers) / _(Firmenstempe)

: O Art des Betriebes oder derx

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Au3geftellt am:

“(Stempel des Arboeitdamets)

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Neich8- und Staatsanzeiger Nr. 115 vom 18. Mai 1935. S. 3

4 5 Art der Beschäftigung Tag der (möglih#t Beendigung der genau angeben) Beschäftigung

Unterschrift des Unternehmers

Anordnung Prásidenten der. Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung Atbeltalosenna n erun A Einführung des Arbeits- U ;

Auf Grund der Ersten Verordnung zur Durchführung Geseßes über die Einführung eines Arbcitsbuches vom Mai 1935 (Reichsgesepbl. 1 S. 602) ordne ich mit Zu- nung des Reichsarbeitsministers folgendes an:

i ; 8 1. die Betriebsgruppen, für die das Arbeitsbuch bei der Ein- ing jeweils auszustellen ist, und der Zeitpunkt, bis zu dem lusstellung. abgeschlossen sein muß, werden besonders bekannt- hen.

: 8 2. « (l) Arbeiter und Angestellte, die im Besiy eines Arbeits- h¿ sein müssen, haben die A bei dem Arbeitsamt antragen, in dessen Bezirk sie polizeilich gemeldet sind. FÜr Antrag iy das Mei sWeiebént Formblatt zu verwenden. (2) Bei - der Einführung des Arbeitsbuches fönnen die itsämter das Antragsverfahren abweichend regeln, insbe-. e auf-\chxiftliche Anträge verzichten. Dás= für „den Betrieb händige Arbeitsanit kann den Betriebsführer verpflichten, ihm ordnungsgemäß ausgefüllten Anträge seiner "Gefolgschasts- gliede zu einem bestimmten Zeitpunkt etnzureichen.

| ? 83, ; | Der Antragsteller hat die Angaben über seine bisherige ufstätigkeit auf Verlangen des Arbeitsamts durch Arbeits- heinigungen, Zeugnisse usw. zu belegen.

S 4. ' Personen, die sonst berufsmäßig Lohnarbeit nicht verrichten, lten für gelegentlihe, kurzfristige Dienstleistungen fein jitsbuch.

5, (1) Der Tag des Beginns und der Tag der Beendigung jeder Drang, sowie die Art der - Beschäftigung sind vom Unter- nr im Arbeitsbuch zu vermerken. (2) Nicht einzutragen sind gelegentliche Dienstleistungen oder hâftigungen gegen geringfügiges Entgelt, die der Krahken- sherungspflicht nicht unterliegen. () Zux Bekämpfung von Unterstüßüngsmißbrauch kann das hdesarbeitsamt für bestimmte Beschäftigungsarten die Ein- jung von gelegentlihen Dienstleistungen oder Beschäftigungen jn geringfügiges Entgelt in das Arbeitsbuch anordnen.

8 6. Aenderungen in der Art der Bescotgung sind . in das titsbuch einzutragen, wenn die neue Arbeitsverrichtung eine intlih andere ist als die bisherige.

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Yndert der Arbeiter oder Angestellte seinen Wohnort oder Pohnung, so ist die Aenderung vom Unternehmer im Arbeits- h zu vermerken.

§8. (1) Von allen Eintragungen im Arbeitsbuch (§§ 5, 6 und 7) lder Unternehmer dem Arbeitsamt Anzeige zu ‘erstatten. Die vige muß den Namen, Vornamen, Geburtstag un Beruf des M gten, die Nummer des Arbeitsbuches und die Wohnung ten,

(2) Ft die Zuweisung der Arbeitskraft vom Arbeitsamt t, so gilt die Mitteilung des Unternehmers über die erfolgte tllung als Anzeige im Sinne des Absaß 1.

| 8 9. | hut ein Arbeiter oder Angestellter mehrere Beschäftigungen, i die das Arbeitsbuch eingesührt ist, so ist derjenige Unter- her zur Aufbewahrung des Arbeitsbuches verpflichtet, bei M zuerst beschäftigt war. Dieser hat das Arbeitsbuch dem ‘iter oder Angestellten zu überlassen, wenn und solange von m anderen Unternehmer E TLIRNON zu machen sind.

1) Jst ein Arbeitsbuch vollständig ausgefüllt unbrauchbar | irden oder verlorengegangen, so wird an dessen Stelle ein b Arbeitsbuch ausgestellt. Das ausgefüllte oder nicht mehr bare Arbeitsbuh is durch einen amtlichen Vermerk zu R und dem Arbeiter oder Angestellten zurückzugeben.

B. Der Verlust eines Arbeitsbuches L glaubhaft zu machen. u Vird das neue Arbeitsbuch an Stelle eines niht mehr | joaren oder De D S Arbeitsbuches ausgestellt, lem dies darin yi vermerken. Für die Ausstellung wird n then Falle vom Antragsteller eine Gebühr von 1,— RM er- h P Die Gebühr ist vom Unternehmer einzuziehen, wenn ite alsstellung auf Umstände qurüdzuführen ist, die er zu len A. hat, Jst der Verlust oder die nbrauchbarkeit des ber A rbeitsbuhes weder vom Unternehmer noch vom Arbeiter

gestellten verschuldet, so kann der Vorsivende des Arbeits-

Nts die Gebühr erlassen.

11. nta dat ein Arbeiter oder Angestellter sein Arbeitsbuch zum ntr ) abgegeben oder die Ausstellung eines neuen Buches hn Ab, oder kann er aus sonstigen Gründen bei Aufnahme e fa, sein Arbeitsbuh nit vorlegen, so kann das Arbeits- Vorlaufig eine Ersaykarte ausstellen,

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7, 9, 11 usw. bis 29 30, 31, 32

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(2) Die Ersaßkarte enthält Namen und Vornamen, Geburts- j amtlichen Vermerk geschlossen und ihm zurückgegeben. Es fann tag, Wohnort und Wohnung des ial Va owie die | bei Wiederaufnahme einer Tätigkeit, für die ein Arbeitsbuch Nummer des bishérigen Arbeitsbuhes. Vie Gültigkeit der | vorgeschrieben ist, wieder eröffnet werden. Jm Falle des Todes Ersaßkarte ist zeitlih begrenzt. Sie ist spätestens zu dem in. ihr | ist das M A dem Arbeitsamt zurückzugeben. festgeseßten Zeitpunkt an das, Arbeitsamt zurückzugeben, (3) Will ‘der Inhaber des Arbeitsbuches weiter eine Tätig-

(3) Die für das Arbeitsbuh erlassenen Bestimmungen | keit ausüben, für die ein Arbeitsbuch eingeführt ist, so bleibt gelten für die Ersaßkarte entsprehend. Die Eintragungen des | ex im Besiy des Arbeitsbuhhes. Er hat es dem Arbeitsamt auf Internehmers in die Ersaßkarte sind vom Arbeitsamt in das | Verlangen bei den Meldungen und bei der Auszahlung von e Unterstüßung vorzulegen.

__(\{) Wird ein Arbeiter oder Angestellter arbeitslos, gibt er Berlin, den 18. Mai 1935. seine Beschäftigung auf oder nimmt er eine Tätigkeit auf, für Der Präsident die N Arbeitsbuh E a ist, so hat er sein Arbeitsbuh der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung v O und Arbeitslosenversicherung. DL S:

Arbeitsbuh zu übertragen.

2) Scheidet er aus dem Kreis der Personen, für die ein Arbeitsbuch auszustellen ist, aus, so wird das Arbeitsbuch durch

(Vorderseite) Bescheinigung der Ortspolizeibehörde,

Der zu 1) Genannte ist in der zu 5) an- gegebenen Wohnung polizeilich gemeldet,

Arbeits buch Nr. |

Antrag auf Ausstellung eines Arbeitsbuches. Ort / (Sorgfältig und gut leserlih ausfüllen.) Dn

. Familienname: .. S oooooo 8 eo... 900000000000... 0. o... .. | Av . bei Frauen auch (Stempel) Geburt8narne 3 0090200009920. 00000233. e000...

VOLUAmN Et a ade Ca odo on des oie ove A

. geb. am: e000... 0 00232020202 22202.0200.22.22..22230.. Kreis: eo... 0... 0 00.0.2022... 0.2.1..... ea ooo... .

. Staatsangehörigkeit: ».-..«-« . Familienstand: . a) (led., verh., verwm., ges.) «eee eee ooooo eere e rere b) Zahl der Kinder unter 21 Fahren

. Wohnung (Ort): (Stabe, N) aben ada ate a p ate ci S

Berufsausbildung.

Etlerntèr Beruf: «4.2.0050 C C C C Gi E S A N i

Abgeschlossene Lehre von bis

E O O O O S Lehrbetrieb (Art): oooooooooo eter uoetorccccececcero eee op ace eee eere eee e eee eo ane aaa T S S S C e j Haben Sie Fachschulen oder Fachkurse besucht?

VElE? ee oa e e ca ca eo oe ace o raa actes 000.

Haben Sie eine sonstige Fachausbildung erhalten?

welche? „aao a area ee roc eee e eee eere tee roc eco eere reo

Haben Sie schon in der Landwirtschaft gearbeitet? von .

C oda e e R O ei Sa Ie La a C ads o op Ges Vas Cd ees M .

Haben Sie Berechtigu ngsscheine, 3. B. Führerschein für Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge usw. ?

Welche? ab p olis ee aae a dees A ° Ueber welche besondere Fertigkeiten verfügen Sie sonst?

(Nüdkseite.) BiZ8herige Beschäftigung.

Wo waren Sie in den legten 10 Jahren beschä ftigt? Kürzere Arbeitsverhältnisse (insbesondere Aushilfen) brauchen nicht angegeben zu werden. Die zur Zeit der Antragstellung ausgeübte Tätigkeit is mit aufzuführen, ebenso die Arbeitsdienstzeit.

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bei als was?

(Name, Siy und Art des Betriebes) e Me E N bea L

Die aufgeführten Beschäftigungen sind auf Verlangen des Arbeitsamts durch Zeugnisse, Arbeitsbescheinigungen usw. zu belegen. Die entsprechenden Bescheinigungen sind bereit zu halten. idt L eal Sie möglichst genau und ausführlich an, welche besonderen Berufskenntnisse Sie besigen und welche Spezialarbeiten Sie ver- rihten können:

Jch versichere, alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig gemacht zu haben.

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(Unterjhrist)