1935 / 115 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 May 1935 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr..115 vom 18, Mai 1935. S.

Anzeige über die

Einstellung eines Arbeiters oder Angestellten.

6 Abs, 1 der 1. Durchführungs-Verordnung zum Geseß über die Einführung eines Arbeitsbuches vom 16. 5. 1935, §§ 5 und 8 der Anordnung des Präsidenten der Reichsanstalt vom 18. 5. 1935.)

Name des Besch äftigten :

Vet oe ves os ea ier S

Geboren am: Nr. des Arbeitsbuche3: „........ +5.

On e S

(Straße) (Nr.) Eingestellt am: Beschäftigt als: Die vorgeschriebene Eintragung im Arbeitsbuch is erfolgt.

Bei der Einstellung Zuletzt polizeilich gemeldet in

S Q E A Leßte im Arbeitsbuch vermerkte Beschäftigung:

Unterschrift des Unternehmers: (Führer des Betriebes oder der Verwaltung, Haushaltungsvorstand)

A Des Beltiebea S M i s C i C C U i Use

An das Arbeitsamt

Anzeige über die Aenderung der Wohnung eines Arbeiters oder Angestellten.

(F 4 Abs. 3 der 1. Durchführungs-Verordnung zum Geseß über die Einführung eines Arbeits8buches vom 16. 5. 1935, §8 7 und 8 der Anordnung des Präsidenten der Reichs3anstalt vom 18. 5. 1935.)

Name Des Beschaftatelt ee ec es U Gin

Bote e E e s eret Gir Tie 00e

Geboren am: Nr. des Arbeitsbuches: .......... g

Be\QUNtiGt alSt e A O s L U G A G S R

BiSYELINE WOHNUn R R G R S (Ort) (Straße) (Nr.)

DEBICE O S C a S E (Ort) (Straße)

4 4 AUSELENE Eintragung auf Seite 2 des Arbeitsbuches3 ist erfolgt.

Unterschrift des Unternehmers: (Führer des Betriebes oder der Verwaltung, Haushaltungsvorstand)

Art des Betriebes: i Mb: a e l S A E Ce E Es An das Arbeit3amt

Anzeige über die Aenderung der Beschäftigungs8art *) eines Arbeiters oder Angestellten.

(F 6 Abs. 3 der 1. Durchführungs-Verordnung zum (eseß über die Einführung eines Arbeitsbuches vom 16. 5. 1935, §8 6 und 8 der Anordnung des. Präsidenten der Reichsanstalt vom 18, 5, 1935.)

Name des BEschG att gtett © «css od aria se oa es ies Vornanet N e BELUN E Nr. des Arbeitsbuches: Ges ABOONIA C CEE S E P e U I I E N (Ort) (Straße) (Nr.)

Einge telll A e e e E E bisher Dea a R C De L Dea S S

Die vorgeschriebene Eintragung im Arbeitsbuch is erfolgt.

Geboren am:

Unterschrift des Unternehmers: (Führer des Betriebes oder der Verwaltung, Hau®shaltungsvorstand) Art des Bete Anschrift :

: *) Aenderungen in der Art der Beschäftigung sind in das Arbeits- bucch einzutragen, wenn die neue Arbeitsverrihtung eine wesentlich andere ist als die bisherige.

Anzeige über die Entlassung cines Arbeiters oder Angestellten.

6 Abs. 1 der 1. Durhführungs-Verordnung zum Gesetz über die Einführung eines Arbeitsbuches vom 16. 5. 1935, §§ 5 und 8 der Anordnung des Präsidenten der Reichs8anstalt vom 18. 5. 1935.)

Name des Entlassenen :

Vornaiite: L S ; Geboren am: Nr. des Arbeitsbuches: G Ao! o ae cs i C C

Entlassen am: VesMustlat gewesen alé A Die vorgeschriebene Eintragung im Arbeitsbuch ist erfolgt.

L Unterschrift des Unternehmers: (Führer des Betriebes oder der Verwaltung, Haushaltung8vorstand)

Art des Betriebes: Anschrift:

Zweite Verordnung zur Aenderung der Richtlinien für die Devisenbewirtschastung. Vom 15. Mai 1935.

__ Auf Grund von § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Devisen- béwirtschaftung vom 4. Februar 1935 Reichsgesezbl. I S. 106) werden die Nichtlinien für die Devisenbewirtschaftung vom 4. Februar 1935 (NReichsgeseßbl. T1 S. 119) im Einver- nehmen mit dem Reichswirtschaftsminister, dem Reichs- minister der Finanzen und dem Reichsminister für Ernah- rung und Landwirtschaft wie folgt geändert:

1. Abschnitt T Nr. 12 Abs. Z zu þ erhält folgende Fassung:

„b) für die Bezahlung von Zinsen, Provisionen und Spesen für Warenkredite und andere der Finanzierung der Wareneinfuhr dienende Kredite sowie von Zins- und Kursverlusten im Zusammenhang mit einer Kaufpreis- verbindlichfkeit, wenn für die Bezahlung des Kredites oder der Kausfpreisverbindlichkeit die Devisenstelle zuständig war.

. Jn Abschnitt T Nr. 13 ist am Ende anzufügen „und vom 16. März 1935 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 65, 67, 83)“.

._ Jn Abschnitt T Nr. 16 Abs. 1 ist zwishen den Worten „ist“ und „die Devisenstelle“ einzufügen: „vorbehaltlich der Vor- chrift in Abschnitt TT Nr. 53 Abs. 2 Satz 2.“

. Jn Abschnitt T Nr. 18 Abs. 1 Satz 2 ist der zweite Halbsaß zu streichen.

. Abschnitt TT Nr. 53 Abs. 2 erhält folgenden Saß 2: „Zuständig ist in den Fällen zu a die Devisenstelle, in deren Bezirk das Grundstück liegt oder der Kreditnehmer odex die Unternehmung, an welcher die Beteiligung beab- sichtigt ist, ansässig ist, in den Fällen zu þ die Devisenstelle, in deren Bezirk das Grundstück legt.“

6. Abschnitt TTl Nx. 55 erhält folgende Fassung:

„95. (1) Dem ursprünglichen Kontoinhaber eines Sperr- guthabens der in Nr. 53 Abs. 1 bezeichneten Art kann die Ge- nehmigung zur Uebertragung angemessener Beträge auf ein Sonderkonto bei einer Devisenbank erteilt werden, über das innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ohne" weitere Ge- nehmigung zu Zohlungen im Fuland für eigene Rechnung des Kontoinhabers für folgende Zwecke verfügt werden kann:

a) zu unentgeltlichen Zuwendungen (z. B. an Verwandte zur persönlichen Unterstüßung oder an soziale, religiöse oder andere Einrichtungen) oder zur Leistung an- gemessener Unterhaltsbeträge an inländische Unterhalts- berechtigte;

b) zur Bezahlung von Leistungen an Fnländer, die im Zu- sammenhang mit der Entstehung oder Verwaltung des Sverrguthabens oder anderer Guthaben des Konto- inhabers bei demselben Kreditinstitut oder mit den Ver- mogenstwwerten, aus denen das Guthaben entstanden ist,

geshuldet werden (z. B. Gerichts- und Anwaltskosten,

Vankprovisionen bei einer Umlegung des Guthabens);

zur Bezahlung von Steuern, die sih auf das inländische Vermögen oder Einkommen des Kontoinhabers beziehen; zur Bezahlung nicht geschäftliher Reisen des Konto- inhabers, seiner Familienmitglieder und des begleiten- den Dienstpersonals nah Deutschland, jedoch mit der Maßgabe, daß für diese Zwecke innerhalb eines Kalender- monats nicht mehr als 2000 Reichsmark für jede Person freigegeben werden können. Als Reisekosten gelten auch

Kosten eines Studienaufenthalts des Kontoinhabers oder

seiner Familienmitglieder in Deutschland.

Die Devisenstelle| kann bei dex Erteilung der Genehmi-

‘gung gestatten, daß œuh andere näher; zu beézeihnende Zah-

lungen im Jnuland für- eigene Rechnung des Kontoinhabers .

aus dem Sonderkonto geleistet werden. Die Genehmigung ist mit der Auflage zu erteilen, daß die kontoführende De- visenbank zu Ende des in dem Genehmigungsbescheid be- stimmten Zeitraums eine Ausstellung über alle aus dem Sonderkonto geleisteten Zahlungen einreicht, und daß cin nicht verbrauchter Restbetrag auf das Sperxkonto zurückCzu- Übertragen ist, wenn die Deviscnstelle nicht die Genehmigung verlängert.

__(2) Dem ursprünglihen Kontoinhaber kann die Geneh- migung zur Verfügung über ein -Sperrguthaben der in Nr. 53 Abs. 1 bezeichneten Art erteilt werden

a) zu Zahlungen der in Abs. 1 zu a) bis d) bezeichneten

Art. Für Reisen (Abs. 1 zu d) können auch mehr als

2000 Reichsmark freigegeben werden, wenn es sich um

eine Pauschalreise duxrch Vermittlung eines Reisebüros

handelt;

wenn die Versagung der Genehmigung eine unbillige

Harte bedeuten würde. Fn der Regel soll nur eine Ge-

nehmigung zur Leistung von Zahlungen für eigene Rech-

nung im JFuland erteilt werden. Eine Devisenerwerbs- genehmigung darf nur in ganz besonderen Ausnahme- fällen erteilt werden, wenn die Versagung eine unerträg- liche Härte bedeuten würde. Für die Erteilung einer

Devisenerwerbsgenehmigung gelten die Bestimmungen

in Abschnitt T Nr. 27;

zur Bezahlung von höchstens 25 % des Rechnungsbetrages

neuer Warenlieferungen oder Dienstleistungen inländi-

scher Firmen zur eigenen Verwendung oder für eigene

Rechnung des ursprünglichen Kontoinhabers, soweit nicht

ein - Verrechnungsabkommen entgegensteht. Der Aus-

landsfostenanteil der Waren (ausschließlich der Betriebs- koslen) darf nicht mehr als 20 % betragen. Die Geneh- migung ist unter der Bedingung zu erteilen, daß der

Rest des Rechnungsbetrages vorher oder gleichzeitig in

ausländischer Währung oder freier Reichsmark bar be-

zahlt wird.

(3) Auf Altguthaben findet Nr. 53 Abs. 3 entsprechende Anwendung.“

. Abschnitt T1 Nr. 57 erhält folgenden Saß 2:

„În diesem Fall bedarf auch die Einbehaltung der im

Zusammenhang mit der Veräußerung entstehenden Bank-

provision keiner Genehmigung“.

. Jn Abschnitt TV Nr. 7 Abs. 1 Sat 2 ist zwischen den Worten „Abschnitt TIT“ und „Nr. 28“ einzufügen: „Nr. 11 oder“. . Abschnitt TV Nr. 8 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

(2) Das Kreditinstitut, welches die Zahlungen ausführt, hat die gezahlten Beträge unter Angabe der Währung, in der die Zahlung geleistet worden ist, sowie bei Umrehnungen des Umrechnungskurses auf der leßten Seite des Genehmigungs- bescheides abzuschreiben. Es hat, wenn weitere Zahlungen auf Grund der Devisenbescheinigung nicht in Frage kommen, die Devisenbescheinigung einzubehalten, zu entwerten und an die Ueberwachungsstelle zurückzusenden.

. n Abschnitt TV Nr. 9 Abs. 1 erhält das Ende des Sah 1 folgende Fassüng: i erfolgt und der Wert der Ware von der Zollstelle

_auf der Bescheinigung .abgeshrieben worden ift.“ Abschnitt IV Nr. 9 Abs. 1 Sas 2 erhôlt folgende Fassung:

„Vie Bollstelle nimmt die Abschreibung vor, wenn die

Hauptbescheinigung bei der zollamtlihen Eingängsäbferti-

gung vorgelegt wird.“

._ Jn Abschnitt 1V Nr. 14 Abs. 2 sind in Sah 5 die Worte „und eine Zollbescheinigung ausstellt“ zu streichen. Say 6 erhält folgende Fassung:

„Bei-dev Einzahlung aufdas Bestätigung vorzulegen.“ Jn Abschnitt IV Nr. 14 Abs. 2 Say 8 ist an Stelle der V, „der Zollbescheinigung“ zu seßen „der Bestätigung“. . Jn Abschnitt IV Nr. 15 Abs. 2 sind in Saß 3 die Worte eine Zollbescheinigung ausstellt“ zu streichen. h . Jn Abschnitt TV Nr. 23 Abs. 1 ist an Stelle der Worte | verderbliche Waren, Einfuhren von minderer Bedeutung {nitt 1 Nr. 12 Abs. 3 zu d)“ zu seßen „Waren mit Ü, nahmeschein, Einfuhren von minderer Bedeutung [Erlaß Reichsministers der Finanzen vom 3. April 1935 Z 113 240 TI (Reichszollbl. S. 147) Abschnitt IV Nr. 14. . Jn Abschnitt TV Nr. 47 Abs. 1 und 2 sind jeweils die V „Alt- und“ und „Alt- oder“ zu streichen.

. Fn Abschnitt IV Nr. 48 Abs. 1 ist der Unterabsaß zuy q) streichen. j Abschnitt TV Nr. 48 erhält folgende Abs. 5 und 6:

„(5) Die Genehmigung zur Einzahlung angemesjy Beträge aus Leistungen der in Nr. 46 Ab}, 1 genany Art auf ein Sonderkonto des ausländischen Gläubi bei einer Devisenbank kann erteilt werden, über | innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ohne tej Genehmigung zu Zahlungen im Juland für eig Rechnung des Kontoinhabers für die in Abshnit Nr. 55 Abs. 1 zu a bis d bezeichneten Zwecke ver werden kann. Die Devisenstelle kann bei der Ertej] der Genehmigung gestatten, daß auh andere nähe bezeihnende Zahlungen im Fanland für eigene Reh des Kontoinhabers aus dem Sonderkonto qi werden. Die Genehmigung kann als Sammelgqeyj gung für mehrere innerhalb eines bestimmten d raumes fällig werdende Leistungen erteilt wekden, ist mit der Auflage zu erteilen, daß die kontofühy Devisenbank zu Ende des in dem Genehmigungsbesh bestimmten Zeitraumes eine Aufstellung Über all;

dem Sondexrkonto geleisteten Zahlungen einreicht daß ein niht verbrauchter Restbetrag an die Kon sionskasse für deutshe Auslandsshulden einzuzahlen wenn die Devisenstelle niht die Genehmigung y längert,

(6) Dem Schuldner einex Leistung der in Nr Abs. 1 genannten Art kann die Genehmigung zu y mittelbaren Zahlungen im Juland für die in} hnitt IT Nr. 55 Abs. 1 zu a bis d bezeichneten 3 für Rechnung des ausländishen Gläubigers ti werden.“

16. Fn Abschnitt 1IV Nr. 51 Abs. 1 ist hinter den Worten | richtung eines Sonderkontos“ einzufügen („Verwaltu sonderkonto“). Abschnitt 1IV Nr. 51 Abs. 2 Sat 4 erhält) gende Fassung:

„Dhne Genehmigung darf ein solhes Guthaben Verminderung des Debetsaldos auf einem anderen fs des Ausländers verwendet werden; die Genehmigung

Vebertragung angemessener Beträge aus dem Very tungssonderkonto auf ein Sonderkonto nah Nr. 48 As kann erteilt werden.“

17. Abschnitt IV Nr. 54 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

„(3) Nr. 52 Abs. 2 gilt entsprehend mit der N gabe, daß in den in Abs. 1 und 2 genannten Fällen Einzahlung der Beträge auf das Sonderkonto eine nehmigung nicht erforderlich ist.“

Abschnitt 1V Nr. 54 erhält folgenden Abs. 4:

„(4) Eine Genehmigung ist in den Fällen der As und 2? nicht erforderlih zu Zahlungen an Fnländer eigene Rehnung des- Bezugsbexechtigten.“ é

18. Jn Abschnitt [V Nr. 66 ‘Abs. 4 sind die Anschristen folgend Auswandererberatungsstellen zu ändern: :

Bremen, Dechanatstraße 15 Il;

Essen/Ruhr, Lindenallee 10 (Deutschlandhau

Königsberg i. Pr., Prinzenstraße 8;

Stettin, Schallehnstraße 9/11. :

Berlin, den 15. Mai 1935. Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung. J. V.: Dr. Hartenstein.

Ausländersonderkonto ist

Vektanntmachung.

Die Reichs\telle für Tiere und tierische Erzeugnisse | bekannt, daß Gesuche auf Erteilung eines Zulassungsschei zur Pferdeeinfuhr für die einzelnen Kalenderviertelja jeweils bis spätestens zum 15. des dem Kalendervierteljth vorhergehenden Monats einzureichen sind. Später eingeht Anträge können nicht mehr berüdcksichtigt werden.

Berlin, den 16. Mai 1935. Reichss\telle für Tiere und tierishe Erzeugnisse. Holzmann, Reichsbeauftragter.

Bekanntmachung.

Die am 17. Mai 1935 ausgegebene Nummer 650 d Reichsgesegzblatts, Teil T, enthält: \ :

Gese zur Aenderung des Reichs- und Staatsangehörigle! gesetzes, vom 15. Mai 1935;

Zweite Verordnung über unzulässige Zusäße und Behat NgSDeTTA ein bei Fleisch und dessen Zubereitungen, von 9. 9 1935:

Vierte Verordnung über die Zulassung von Zahnärziien 1 Dentisten zur Tätigkeit bei den Krankenkassen, vom 9. Mi 1

Anordnung über die Ernennung und Entlassung der V ean der Sozialverwaltung im Reih und in den Ländernß Preußen, vom 10. Mai 1935; j

Verordnung über das Jukrafttreten des Geseyes zur A rung des Brotgeseßes, vom 10. Mai 1935; s

Erste Verordnung zur Durchführung des Gesehes übe{l| Einführung eines Arbeitsbuches, vom 16. Mai 1935.

Umfang: 114 Bogen. Verkaufspreis: 0,30 RM. Postve/! dungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung.

Berlin NW 40, den 18. Mai 1935.

Reichsverlagsamt. J. V.: Alleckn

J. a.

(Fortseßung in der Ersten Beilage.)

Verantwortlich:

für Schriftleitung (Amtlicher u. Nichtamtlicher Teil), Anzeigey

und für den Verlag: i. V. Präsident Dr. Schlange in Potsdam; für den Handelsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lanys\ Y in Berlin-Lichtenberg.

Druck der Preußishen Druckerei- und Verlags-Aktiengesell\{| Berlin, Wilhelmstraße 32.

Acht Beilagen

(einshl. Börsenbeilage und zwei ZentralhandelsregisterbeilagenP

am Deutschen Neichsa

Ir. 115

Bekanntmachung.

Die am 17. Mai 1935 ausgegebene Nummer 25 des Reichsgeseßblatts, Teil T1, enthält:

Vorläufige Autobahn-Betriebs- und Verkehr3-Ordnung, vom 44. Mai 1935;

Verordnun \ ; ungarishen Abkommens über die 14. Mai 1935; i : Bekanntmachung über den Shuÿ von Erfindungen, Mustern Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 9. Mat 19835; Bekanntmachung über den Shußg von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 9. Mai 1935;

Bekanntmachung zu der dem Fnternationalen Ueberein- fommen über den Eisenbahnfractverkehr beigefügten Liste, vom 11. Mai 1935; ; : i

Bekanntmachung des Wortlauts einer Vereinbarung zwischen A E Oldenburg über Aenderung der Landesgrenze, vom 5. Mai 1935. : : Bekanntmachung über eine weitere Teilkündigung der Ver- einbarung über den deutsh-französishen Warenverkehr, vom 15. Mai 1935; j

Bekanntmachung über den Shug von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 16. Mai 1935; Bekanntmachung über den Schuß von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen: auf einer Ausstellung, vom 16. Mai 1935.

Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis3: 0,15 RM. Postversendungs- gebühren: 0,04 R für ein Stück bei Voreinsendung.

Berlin NW 40, den 18. Mai 1935. Reich3verlags8amt. J. .V.: Alleckna.

über die vorläufige Anwendung eines deutsch- infuhr von Shilfrohr, vom

und

D

Preußen.

VBiehseuchenpolizeilihe Anordnung. Auf Grund der §8 18 ff. des Viehseuchengeseße3 vom

26. 6. 1909 (Reichsgeseßbl. S. 519) wird zum Schuße gegen

die Maul« und Klauenseuche für die Provinz Schle3wig-Hol- stein folgendes angeordnet.

S 1.

Die Provinz E wird zum Beobachtung3-

gebiet mit folgender Maßgabe erklärt:

1. die Beshickung von Zucht- und Nugzviehmärkten, Vieh- Paten, und -ausstellungen innerhalb und außerhalb der Provinz Schleswig-Holstein mit Klauentieren (Rindern, Schafen, P Schweinen) aus der Provinz Schleswig- Holstein ist verboten.

, Das aus dex Provinz Schleäwig-Holstein nah den Shlacht- viehmärkten in Hamburg, Altona und Harburg-Wilhelms3- buxg gebrahte Klauenvieh (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine) m innerhalb! zweier Tage am Marktort ab- geshlahtet werden. Die Versendung auf andere Schlahht- viehmärkte ist unzulässig. |

4 8 2. Die von dem Regierungspräsidenten in: Schleswig ay Schuye gegen die Maul- und Klauenseuche angéordneten Maßnahmen werden durch die Bestimmungen des § 1 nicht berührt. i

S3. uwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen der S8 74 ff. des Viehseuchengeseßes. j 8 4. Die Anordnung tritt sofort in Kraft.

Berlin, den 14. Mai 1935.

Der Reichs- und Preußische Minister des Junern. J. A.: Dr. Weber.

Bekanntmachung.

Artikel TV E Bergpolizeiverordnung, be- treffend die Abänderung erge ther Vorschriften über Sprengstoffe, vom 24. April 1924 lassen wir alle Sprengstoffe ‘Und G die der Reichs- und Preußische Wirtschasts- minister durch Aufnahme in die „Liste der Bergbausprengstoffe und -zündmittel“ (veröffentliht im Ministerialblatt für Wirtschaft und Arbeit) zum Vertrieb an den Bergbau zu- läßt, zur Verwendung zu. Es gelten die in der genannten Liste F sigefébtèn Bedingungen. Vorhandene Zündmaschinen und Minenprüfer, deren Bauart von den in der Liste zugelasse- nén Bauarten abweicht, dürfen bis- zum 1. Juli 1937 weiter- verwendet werden, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes be- stimmt wird.

Die Bestände an Gesteins- und Wettersprengstoffen, Sprengkapseln, elektrishen Zündern und Zündschnüren dürfen aufgebrauht werden.

Bonn, den 27. April 1935.

reußishes Oberbergamk. Y B Vers

Nach

Irichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Finnische Gesandte Aarne Wuorimaa hat am 15. d. M. Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Legationssekretär Pakaslahti die Geschäfte der Gesandtschaft.

————

Nummer 14 des Reichsarbeitsblatts vom 15. Mai 1935 hat folgenden Jnhalt: Teil 1. Amtlicher Teil. Il. Arbeitsver- mittlung, Arbeitsbeshaffung, Arbeitsdienst, Arbeitslosenhilfe, Geseze, Verordnungen, Erlasse: Zweite Aenderung der Richtlinien Uber die Gewährung von Darlehn aus den Rei 3mitteln für er- werbslose ältere Angestellte. Betrifft: Umbenennung des Arbeits- amtes Oberstein in Arbeitsamt Fdar-Oberstein. Landarbeiter- werkwohnungsbau; hier: Zushüsse zur Verzinsung und Tilgung nah § 18 der Anordnung über die Verteilung von Arbeitskräften

Erste Veilage

Berlin, Sonnabend, den 18. Mai

vom 28. August 1934 (Reichsgeseßbl. 1934 T S. 98). 1V. Arbett3- shub. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Erlaß über die Abgrenzung der Zuständigkeit auf dem Gebiete des Arbeits\hußes, der Ge- werbeaufsiht und wirtschastlih-technisher Angelegenheiten. Vom 2. Mai 1935. Ausführungserlaß über die Abgrenzung der Zu- ständigkeit auf dem Gebiet des Arbeits\huve3, der Gewerbeaufsiht und wirtschaftlih-technisherx Angelegenheiten. Vom 2. Mai 1935. Bekanntmachung, betr. Ausnahmegenehmigung des Deutschen Aufzugsaus schusses. Bekanntmachung, betr. Richtlinien für die Etikettierung von Schleifkörpern. escheide, Urteile: 12. Auf- stellung von Automaten auf Fähren. 13. Verkauf von Rasierklingen aus Automaten. V. Wohnungs- und Bauwfksen, Landesplanung und Kleinsiedlung. Geseße, Verordnungen, Erlasse: Betrifft: Reichsbaudarlehen für Eigenheime (I. und 11. Bauabshnitt). Be- trifft: Fortführung der Kleinsiedlung. Kosten des Richtfestes. VI. Versorgung und Fürsorge. Geseze, Verordnungen, Erlasse: Gesey über die Kosten des Anstalt3aufenthalts von Geistesfkranken. Vom 29. April 1935. Mit Begründung.

Teil Ill. Unfallverhütung. Arbeit2schuy. Gewerbehygiene. Fünf Jahre planmäßiger Un ali@us der Continental-Gummiwerke A.-G., Hannover. Von Oberingenieur Deymann, Hannover. Sicherheitsvorrihtungen an Dampffässern mit Schnellvershluß. Von Gewerberat Dr.-Fng. Brauer, Hannover. Giftige und ge- fährlihe Gase an Bord von Schiffen. Von J. Winter, Erstem technishen Aufsihtsbeamten der See-Beruf2genossenshaft, Ham- burg. Gewerbemedizinishe und technologishe Studien in Ftalien. Von Regierungs- und Gewerbemedizinalrat Dr. Ernst Holstein. Frankfurt (Oder). Unfall-Lehren: Vorsiht bei Arbeiten im Fnnern von Gasgeneratoren! Von Gewerberat Hellwig, Köln. Nohmals: Explosion eines Teer-, Asphalt- und Bitumensprengwagens bei der Ausführung von Pflastergußarbeiten. Von Gewerberat i. R. Dr. H. Berger, Wandsbek-Hamburg. Tödliher Unfall durch elek- trishen Strom. Von Gewerberat Holzapfel, Wiesbaden. Ein eleftrisher Unfall mit tödlihem Au83gang.- Von Dipl.-Fng. Kröning, Bielefeld. Neues vom Arbeits{uyz: Staubverhütung beim Ansezen der Glasgemenge. Von Gewerberat Gutmann, Cottbus. Praktisher Arbeits\tuhl. Mitteilungen: Tag der deut- shen Technik. Hauptversammlung des Vereins deutsher Re- visions-Jngenieure, Fahgruppe für Unfallverhütung und Arbeiter- \chuy im VDF. am 8, und 9. März 1935 in Gotha. Bücher- und Zeitshhriftenshau.

Preußen.

Monats3ausweis über die Einnahmen und Ausgaben des Landes Preußen im Monat März des Rechuungsjahres 1934.

(Beträge in Millionen RMJZ

A. Ordentlicher Haushalt,

1, Zu Beginn des Rechnungsjahres 1934 waren zur eckung restliher Verpflihtungen aus dem Vorjahr 1933 zurügestellten Nestbeträge verfügbar ais

2. Die Fehlheträge am Schluß des Recnungsjahres 1932 von zus. 420,7 sind inzwischen gedèckt worden. S E

SFst-Einnahme

Jahressoll oder Ist-Ausgabe

Îite

Darunter Nechnungsf\oll der Vorjahrsreste

April/Februar

L. Einnahmen. 1. Steuern . « « Davon ab: UVeberweisungen an Gemeinden (Ge- meindeverbände) usw.

verbleiben . .

2, Uebershüsse der Be- triebe

Davon ab: Zujhüsse an Betriebe

verbleiben . .

3. Sonstige Einnahmen: a) Justiz 0600 b) Soz. Maßnahmen

u. Gesundheitswesen c) Verkehrswesen - - d) Wissen\haft, Kunst

und Volksbildung

M Theater) . 8) Uebrige Landesver-

waltung

Einnahmen insgesamt

(abzüglich der Steuerüber- weisungen an Gemeinden usw. und der Zuschüsse an Betriebe)

LL. Ausgaben.

1. Justizverwaltung . 9, Verwaltung d. Innern (ohne Ziffer 3) . 3. Soziale Maßnahmen u. Ge|jundheitswesen 4. Wissenschaft, Kunst u. Volksbildung (ein\chl. Theater) . - . . + 5. Verkehrswesen « « - 6. Wöhnungswesen « - 7. Schuldendienst . « « 8. Versorgungsgebühr- nisse (Nuhegehälter

1E A, 9, Sonstige Ausgaben

Ausgaben insgesamt

Mithin: Mehrausgabe . Mehreinnahme

nzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

1935

B. Außerordentlicher Haushalt.

Zur Deckung des Fehlbetrags am Schluß des Rehnungsjahres 1933 sind erforderli 458,7

p,

&st-Einnahme oder Ist-Ausgabe

April/ Februar

im

März | zusammen

l

L. Einnahmen . ..«

1, Landéskultur- und landw. Sied-

2. Verkehrswesen . - - . .+ - - 3. Sonstige Ausgaben der Hoheits-

4,

Mithin: Mehrausgabe . « -

43,9 LL. Ausgaben.

lungswesen

verwaltungen «ooo. ushüsse für Betriebe. « « « 21, Darunter Domänen u. Forsten) (18,7)

Aus3gabe insgesamt « « 56,0 14,5

Mehreinnahme « « « «

Abschluß. A. Ordentlicher Haushalt. Bestand aus dem Rechnungsjahr 1933 . 26

Mebreinnabme ausden Monaten April 1934/März 1935 2,4

= 245,0 B. Anußerordentlicher Haushalt. Vors{Guß aus dem Rechnungsjahr 1933 . « - -- 458,7 Mehrausgabe aus den Monaten April 1934/März 1935151 / 473,8

Mithin VorsGuß. « « « « 228,8 Stand der schwebeuden Schulden Ende März 1935:

Schagzanweisungen. « o o o ooooooo 351,2

Bemerkungen zu A: Bei den Einnahmen if als Jahres- soll das Haushaltssoll ohne Vorjahrsreste angegeben. Unter den Einnahmen und Ausgaben sind auch die außerplanmäßigen Eins nahmen und Ausgaben einbegriffen. Die allgemeine Finanz-

- verwaltung is unter den Betrieben nachgewiesen, abgesehen von den

Steuern, die unter L, 1 und den außerplanmäßigen Einnahmen und E die A É ps “4 erjheinen. Die hinter- legten Gelder find unberüdsichtigt gelassen. ;

s Bis Ende März 1935 betragen die Reichs\steuerüberweisungen (Staatsanteil) 697,0 Mill, die preußishen Steuern und Abgaben (Staatsanteil) 598,8. Für die preußi|che Staatskasse sind also bis jeßt insgesamt 1295,8 Steuern vereinnahmt. Die Betriebe haben einen Uebershuß von 98,4 ergeben. Die Hoheitsverwaltungen erfordern bisher einen Zushuß von 1391,8, so daß bis Ende März 1935 ins gesamt eine Mehreinnahme von 2,4 verbleibt.

V E E S I I

——— Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater iu der Zeit vom 19. bis 27. Mai.

Staatsoper.

Sonntag, den 19. Mai. Die Zauberflöte. Musikal. Leia tung: Blech. Beginn: 19% Uhr. i Montag, den 20. Mai. Der Prinz von Homburg. Musikalz

Leitung: e aa Beginn: 20 Uhr. A Dienstag, den 21. Mai. Uebertragung der Rede des Führers{ Fidelio, Musikal. Leitung: Heger: Beginn: 20 Lhr. Mittwoch, den 22. Mai. Der Rosenkavalier. Musikal, Leitung: Clemens Krauß. Beginn: 194 Uhr. E Dannerstag, den 23. Mai. Neuinszenierung: Der Wild s Óch ü §8, Musfikal. Leitung: Blech. Beginn: 20 Uhr. : Freitag, den 24. Mai. Die ägyptische Helena. Musikal Leitung: Clemens an, eginn: 20 Uhr. : Sonnabend, den 25. Mai. annhäuser. Musikal. Leitung

Swarowsky. Beginn: 1934 Uhr. 7 Sonntag, den 26. i. Der fliegende Holländez

Musikal. Leitung.: Swarowsky. Begtnn: 14 Uhr.

Der WildschüÙ h. Musikal. Leitung: Blech. Beginn 20 Uhr. Montag, den 27. Mai. Tosca, Musikal. Leitung: Swarowsky.

Beginn: 20 Uhr.

Staailiches Schauspielhaus. Wegen baulicher Veränderungen geschlossen.

Hanbdbelsteil.

Die Neuordnung der Weltwirtshaft und Deutschlands Wirtschaftsgestaltung.

n einem Vortrag3abend der Deutschen Weltwirtschaftlichen Gesellschaft über die Neuordnung der Weltwirkschaft und Deutsch- lands Wirts A a Prof. Dr. Wiedenfeld aus, daß Ent-Europäi a des Welthandels und Weltverkehrs ebenso wie die Jndustrialisierung neuer Gebiete an sich nur eine Ent= wicklung fortseze, die sich von jeher geltend gemacht habe. New und verhängnisvoll sei aber die gewaltige Beschleunigung des Tempos, weil sie in den älteren Kulturgebieten zu vorzeitiger Vernichtung wertvollster Produktionsmittelbestände, also volks= wirtsGaftlihen Kapitals, notwendig führe und somit es diesen Ländern ershwere, sih an der Ersehließung der neuen Gebiete durch Kreditgewährung größeren Stils zu beteiligen. Hiermit tehe in Zusammenhang, daß in den Neuländern der Eisenbahnbau eit dem T fast vollständig sto und kaum noch troß größerer Möglichkeiten neue Siedlungsgebiete aufgeschlossen würden. Dies wieder wirke sich auf die dihtbevölkerten alten Länder in einer Einengung der Au8wanderung aus; dieses früher so wichtige Mittel, die Zunahme der Bevölkerung und die Neu= bildung von Volkskapital miteinander in Einklang zu halten, lasse O kaum noch anwenden. Ein Chaos, aus dem sih noch nirgends ie Linien einer neuen Ordnung abzeihnen, sei die notwendige Folge geworden. :

Deutschlands Wirtschaft wird, so erklärte der Redner weiter, von all diejen Erscheinungen mit besonderer Wucht und Härte ge- troffen. Einmal deswegen, weil ihm dur die Kriegsentwertung und den Kriegsverbrauh sein Produktionsmittelbestand gewaltig geschmälert worden ist und die aus Krieg und Ruhrkampf stam- mende Jnflation die Erneuerung dex Rohstoffvorräte verhindert