1935 / 116 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 20 May 1935 18:00:01 GMT) scan diff

Mittweida. [11131]

Heute ist im Handelsregister A ein- getragen worden: Ö

1. auf dem die Firma Löffler «& Scherzer in Mittweida betreffenden Blatt 355, daß der Bauunternehmer Friedrih Robert Löffler in Mittweida ausgeschiedeu und Fnhaber dgx Architekt Eri Löfflec in Mittweida t, dèr das Handelsgeschäft auf Grund eines Pacht- vertrags mit Wirkung vom E pes 1935 unter Fortführung der bisherigen Firma übernommen hat sowie daß der neue JFnhaber mit Wirkung vom 1. Ja- nuar 1935 nicht für die im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlich- keiten des bisherigen Fnhabers haftet, auch nicht die tn dem Betriebe begrün- deten Forderungen auf ihn über- gegangen sind.

2. auf Blatt 531 die Firma F. Hel- mut Güttler in Mittweida und als ad t der Kaufmann Friß Helmut

üttler in Mittweida. Angegebener Geschäftszweig: Linoleum-, Wachstuch-, Tapeten- und Teppichhandlung. Ge- \häftsräume: Mittweida i. Sa., Frei- berger Straße 6—8.

Amtsgericht Mittweida, 13. Mai 1935.

Handelsregistereintragung.

Am 13. Mai 1935. H.-R. B 516. Firma Joh. Karten G. m. b. H. in Rheydt. Dem Kaufmann Karl Beines in Rheydt ist derart Prokura erteilt, daß er in Gemeinschaft mit einem Ge- schaftsführer oder einem Prokuristen zur Vertretung der Firma berechtigt i Der Geschäftsführer Erich Karten ist gestorben; an seiner Stelle ist Wit- cell Beines zum Geschäftsführer estellt.

Amtsgericht M.-Gladbach.

Nordhausen. [11134] Jm Handelsregister B Nr. 182 ist bei der Firma Heinrich K | gesell\haft mit beshränkter Haftung in Nordhausen, eingetragen: Die Gesell- schaft Hat einen oder mehrere Ge- schäftsführer. Sind mehrere Geschäfts- führer bestellt, so wird die Gesellschaft durch mindeftens zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen vertreten. Novdhausen, den 11. Mai 1935. Amtsgericht.

Opladen. t [11135] Fn unser Handelsregister Abteilung B Nr. 161 ist am 27. März 1935 bei der Firma Leichlinger Sandwerke, Gesell- schaft mit beshränkter Haftung in Leich- lingen, folgendes eingetragen worden: Der Kaufmann Karl Kroißsh in Köln-Braunsfeld is zum weiteren Ge- schäftsführer bestellt mit Kollektivver- tretungs- und HEGUU n gs, Amtsgericht-in Opladen.

Ortelsburg. [11136] Jn unser Handelsregister Abt. A ift heute unter Nr. 375 die Firma Louise Krumheuer in Ortelsburg und als ihr Fnhaber die Frau Louise Krumheuer in Ortelsburg eingetragen worden, Amtsgericht Ortelsburg, 13. Mai 1935.

Osterholz-ScharmbeckK. [11137] Jn das Handelsregister B ist bei der unter Nr. 17 eingetragenen Firma F. Frerihs & Co., Akttiengesellschaft in Osterholz-Shharmbeck, Heute folgendes eingetragen: Die Aktiengesellshaft ist auf Grund des Beschlusses vom 24. Fa- nuar 1935 nach dem Gese über die Auflösung und Löshung von Gesellschaf- ten vom 9. Oktober 1934 gelöscht. Amt3gericht Osterholz-Sharmbeck, den 9. Mai 1935.

Ottweiler, Bz. Trier. [11138]

Jn das hiesige Handeksregister Abtei- lung B wurde heute unter Nr. 8, das Gaswerk Schiffweiler, Aktiengesellschaft in Schiffweiler, betreffend, folgendes eingetragen:

Der Fngenieur Johannes Brandt in Bremen ist als Vorstand ausgeschieden und an jeiner Stelle der Kaufmann Frib Francke aus St. Magnus b. Bremen zum Vorstand bestellt worden.

Ottweiler, den 11. Mai 1935.

Das Amtsgericht.

Paderborn. [11139] Jn unser Handelsregister Abt. A ist am 13. Mai 1935 zu Nr. 441 bei der Firma Paul Schwarze in Paderborn folgendes eingetragen: Die Firma ift erloschen. Amtsgericht Paderborn.

Penzlin. [11140] In das hiesige Handelsregister ist am 6. Mai 1935 bei der Dampfziegelei Möllenhagen, Gesellshaft mit beshränk- ter Haftung, mit dem Sig in Möllon- hagen î. Meckl., eingetragen worden: . Der Gutsbesißer Victor von Dewih ist als Geschäftsführer a--sgeschieden. Alleiniger Geschäftsführer ist somit der Steuersyndikus Martin Facobs in Waren/Mürtß.

Amtsgericht Penzlin (Meckl.). Pletienberg.

[11141] Bekanntmachung.

In unser Handelsregister Abt. A ist heute folgendes eingetragen „Bei Nr. 61: Die Firma Carl Rein- länder, Kommanditgesellshaft, Pletten- berg, ist erloschen.

Bei Nr. 147: Die Firma Hermann Alberts, Herscheidermühle bei Herscheid, ist erloschen.

Plettenberg, den 29. April 1935,

Das Amtsgericht.

Killinger, Verlags« | F

Zentralhandelsregisterbeilage zun Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 115 vom 18, Mai 1935. &. 4

\

Pyritz. [11142]

In das Handelsregister Abt. B Nr. 13 ist heute bei der Firma Ge- nossenschaftlihe Maschinenwerkstatt, Ge- sellshaft mit beschränkter Haftung, in Pyriß eingetragen: Durch Beschluß der Gesellschafterversamnilung vom 17. 4. 1935 ist der Gesellschaftsvertrag geän- derr. Die Dauer der Gesellschaft lauft bis zum 31. Dezember 1936. Der Ge- sellshaftsvertrag verlängert sich jedes- mal um 1 Fahr, wenn nicht spätestens 1 Jahr vorher die Auslösung be- \hlossen wird. Die Geschäftsführer Runte und von Schüß sind abberufen. Zum alleinigen Geschäftsführer ist der Direktor Willi Staebner bestellt. PVyrit, den 7. Mai 1935. Amtsgericht.

Radolfzell. [11143]

Handelsregister A Band T O.-Y. 68: Die Firma Wendelin Roth, Teigwaren- fabrik in Radolfzell, ist erloschen. Radolfzell, den 6. Mai 1935. Amts-

gericht.

Radolfzell. [11144]

Handelsregister A Band I O.-Z. 70: Die offene Me E Hüni und Kaum in Radolfzell ist aufgelöst und die Firma erloshen. Radolfzell, den 6. Mai 1935. Amtsgericht.

Recklinghausen. [11145]

Fn unser Handelsregister Abt. B ist folgendes eingetragen:

Am 25. April 1935:

Zu der unter Nr. 37 ge ragene

irma Otto Meß, Gesellschaft mit eschränkter Haftung in Düsseldorf mit Zweigniederlassung in Rek- linghausen und Hochlarmark: Die Zweigniederlassung in Hochlarmark ist aufgehoben.

Am 30. April 1935: Zu der unter Nr. 14 eingetragenen irma H. A. Beckmann Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Wal- trop: Die Firma ist erloschen. Am 6. Mai 1935:

Zu der unter Nx. 28 eingetragenen Firma Alfons Deitermann «« Cie., Gesellschaft mit beschränkter Haf- tung, Datteln: Die Gesellschaft y aufgelöst durch Ablauf der im Gesell- schastsvertrage bestimmten Zeit. gau mann Karl Wessel in Olfen i. W. ist zum Liquidator bestellt.

Am 10. Mai 1935:

Zu der unter Nr. 42 eingetragenen Firma Ringofenziegelei Friedrich Schröder & Co., Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit dem Sitze in Recklinghausen: Durch den Gesell- \hafterbeschluß vom 29. März 1935 ist der Gesellshaftsvertrag geändert. Die Gesellschaft wird nunmehr vertreten durh eînen oder zwei Geschäftsführer. Sind zwei Geschäftsführer ‘bestellt, so ist jeder zur Vertretung der Firma be- rechtigt. Zum stellvertretenden Ge- schäftsführer ist der, Meygermeister Josef Stewen in Recklinghausen be- stellt. Die Vertretungsbefugnis des Hermann Gert ist infolge seines Todes erloshen. Ferner wird bekanntgemacht: Bekanntmachungen der Gesellschaft er- folgen im Deutschen Reichsanzeiger.

Zu der unter Nr. 184 eingetragenen Firma „„Vesdruvag““ Vestische Druckerei- und Verlags - Aktien- gesellschaft in Necflinghausen: Das Grundkapital ist dur Zusammen- legung der Aktien im Verhältnis von 400,— RM Nennwert zu 100,— RM Nennwert von 400 000, RM auf 100 000,— RM herabgeseßt.

Zu der unter Nr. 127 eingetragenen Firma Josef Sasse, Gesell chaft mit beschränkter Haftung, Reckling- hausen, und :

zu der unter Nr. 186 eingetragenen Firma Recklinghäuser e-Allgemeine Zeitung““, Gesellschaft mit _be- schränkter Haftung in Reckling-

ausen: N Die Gesellshaft ist œuf Grund des Geseves vom 9. Oktober 1934 gelöscht. Jn unser Handelsregister Abt. A ist am 10. Mai 1935 zu der unter Nr. 718 eingetragenen Kommanditgesellschaft Friedrih Wolf «& Co. in Rekling- hausen folgendes eingetragen worden: Persönlih haftender Gesellschafter ist jeßt die Frau Anna Wolf geb. Fung- hans in Recklinghausen. Amtsgericht Recklinghausen.

Regenwalde. [11146]

Bekanntmachung. :

Jn unser Handelsregister Abt. A ist bei Nr. 37 Qn “o E

ute folgendes eingetragen worden: Nie Firma ist geändert in Otto Zaeske Nachf. Fnh. Ernst Steinkrauß.

Das Geschäft ist dem Kaufmann Ernst Steinkrauß in Regenwalde vom 1. April 1931 ab verpachtet worden. : Amtsgericht Regenwalde, 10. Mai 4935.

Bekanntmachung. [11147] Handelsregister Abt. A ist heute unter Nr. 164 die Firma „Heinrich de Pauli, Fahrradfabrik, Rinteln“ in Rinteln und als ihr Fnhaber der Kauf- mann Heinrih de Pauli in Rinteln eingetragen worden. :

Amtsgericht Rinteln, den 13. Mai 1935.

Rinteln. Fn unser

Rummelsburg, Pomm. [11148] Jn unser Handelsregister Abteilung B Nr. 1 „Varziner Papierfabrik in Ham- mermühle bei Varzin“ ist heute folgendes eingetragen worden: Dem Erich Köppen in L aurmerntüble ist Gesamtprokuva mit der Maßgabe erteilt, daß er zur Ver-

tretung der Gesellshaft in Gemeinschaft mit einem Vorstandsmitgliede berechtigt ist. Rummelsburg i. Pomm., den 14. Mai 1986. Amt3gericht.

Salocleregistarcint At A andelsregistereintragun- Ï j Nr. 384 bet der Firma Gebr. Sarg, Jnh. August Hille in Saarbrücken 5: Inhaber des Geschäfts ist jegt der Kaufmann Karl Hille in Saarbrütcken, Die Firma is geändert und lautet jeßt: Gebr. Sarg, Jnh. Karl Hille. Amtsgeriht Saarbrücken.

Saarbrücken. [11150]

Handelsregistereintragung Abt. A Nr. 871 vom 30. April 1935 bei der Firma Richard & Arthur Levy in Saar- rüdcken 3: '

Die der Klara Kilczan und dem Arthur Stern erteilten Prokuren sind erloschen.

Amtsgeriht Saarbrücken.

Saarbrücken. 11151] Handelsregistereintragung Abt. A

Nr. 1562 vom 30. April 1935 bei der

Firma „Ulwena“ Tabakfabrikate en ros, en detail Otto Wenzlawiak in aavbrüdcken :

Die der Ehefrau Wenzlawiak erteilte Prokura ist erloshen. JFnhaber des Geschäfts ist jeßt die Witwe Otto Wenz- lawiak, Adelheid geborene Diwersy, in Saavbrüdcken. Í _Die Ms ist geändert und lautet jeßt: „Ülwena“ Tabakfabrikate en gros, en detail Adelheid Wenzlawiak. Dem Ulrih Wenzlawiak in Saarbrücken ist Prokura erteilt.

Amtsgericht Saarbrücken.

Saarbrücken. [11152] Handelsregistereintragung vom 30.April 1935 Abt. A Nr. 2558, betr. die Firma S. H. W. Saarbrücker-Haushalt-Wäsche- rei Willy Ernst in Saarbrücken:

Jn das Geschäft sind als persönlich haftende Gesellshafter eingetreten: 1. Ehefrau Willy Ernst, Margarethe eborene Krug, 2. Diplomlandwirt

udwig Krug, beide in Saarbrücken.

Die hierdurch gegründete offene Han- del8gesellshaft hat am 1. Fanuar 1935 begonnen. Zur Vertretung der Gesell- schaft sind jeweils zwei Gesellschafter in Gemeinschaft miteinander berechtigt. Die Firma ist geändert und lautet jeßt: S. H. W. Saarbrücker-Haushalt-Wäsche- rei Ernst & Krug.

Amtsgeriht Saarbrücken.

Saarbrücken, [11153]

Handelsvegistereintragung Abt. A Nr. 2946 vom 30. April 1935 Firma Tapeten- & Linoleumhaus Rudolf Spurk in Saarbrücken.

Inhaber:** Käufmänn Rudolf“ Spurk'

in Saarbvüeken. Amts3geriht Saarbrücken.

Saarbrücken. [11154] Handelsregistereintragqung Abt. A Nr. 2947 vom 30, April 1935: Firma Pharmacia Fakob Ebel in Saarbrücken. Jnhaber: Kaufmann Jakob Ebel in Saarbrücken. Amtsgericht Saarbrücken.

Saarbrücken. [11155]

Handellsregistereintragung Abt. A Nr. 2948 vom 30, April 1935: Firma Rudolf Hesse & Co. in Saavbrücen. Offene Handelsgesellshaft, die am 16. Januar 1935 begonnen hat. Per- sónlich haftende Gesellshafter sind: 1. Ehefrau Emil Kretshmar, Maria Henriette geborene Risch, 2. Handwerker Rudolf Hesse, beide in Saarbrücken. Zur Vertretung der Gesellschaft sind die beiden Gesellshafter nux in Gemein- haft miteinander berechtigt.

Amtsgeriht Saarbrucken,

Saarbrücken. [11156]

Handelsregistereintragung Abt. A Nr. 2949 vom 30. April 1935: Firma Saardeutshe Herrenkleiderfabrik Her- bert Hoff in Saarbrücken. Fnhaber: Kaufmann Herbert Fakob Hoff in Saarbrücken.

Amtsgeriht Saarbrücken,

Saarbrücken. [11157]

Handelsregistereintragqung Abt. B Nr. 543 vom_ 30, April 1935 bei der Firma Dr. Otto Saargesellshaft mit beshränkter Haftung in Saarbrücken: Das Vermögen der Gesellschaft ist unter Ausschluß der Liquidation auf die Gesellschaft unter der Firma Dr. C. Otto & Comp, Gesellschaft mit be- N Haftung in Bochum als alleinige Gesellschafterin Übertragen. Die Firma ist erloschen.

Amtsgeriht Saarbrücken.

Saarbrücken. [11158] Handelsregistereintragung Abt. B Nv. 942 vom 30. April 1985 bei der Firma „Fnhav“ Fndustriz- & Handels- vertretung Gesellschaft mit beshränkter Haftung (Comptoir Franco-Sarrois de representations industrielles et commerciales) in Saarbrücken: Die Vertvetungsbefugnis des Liquidators ist beendet. Die Firma ist erloschen. Amtsgeviht Saarbrücken.

Saarbrücken. [11159]

De A na Abt, B Nr. 309 vom 2, Mai 1935 bei der Firma Saar - Handelsbank Nt enge Ea, Baúque Commerciale de la Sarre,

Société anonyme, in Saavbrüdcken: Das Grundkapital ist um 2 500 000 Franken herabgeseßt und beträgt Jeßt 500 000 Franken. Es ist in 5000 Afk- tien zu je 100 Franken zerlegt. Die Aktien lauten auf den Jnhaber. Durch Beschluß der Bai vom 12, September 1934 ist § 3 des Gesell- schaftsvertrags (Grundkapital) entspre- hend geändert, E ä Amtsgeriht Saarbrücken.

Saarbrücken. [11160] Handelsregistereintragu Abt. A Nr. 958 vom 3. Mai 1935 bei der Firma Lazar Kahn Söhne in Saar- brücken: Der Ehefrau Trude Haymann geborene Kahn in Saarbrücken ist Ein- zelprokuva erteilt. s Amtsgeviht Saarbrückem,

Saarbrücken. [11161] Handel3registereintragung Abt. A Nr. 2950 vom 3. Mai 1935: Firma Hed- wig Kreul in Saarbrücken. Fnhabev: Witwe Wilhelm Kreul, Hedwig gebo- rene Thiel, in Saarbrücken. Amtsgericht Saarbrücken,

Sgarbrücken. [11162] Handelsregisteveintragung Abt. A Nr. 2951 vom 3. Mai 1935: Firma Otto & Egon Thiery in Saarbrücken. Offene Handelsgesellschaft, die am 1, März 1935 begonnen hat. Persönlich haftende Gesellshaftèr sind: 1. Otto Thiery, 2. Egon Thiery, beide Kaufleute in Saarbrüdcken. Ï Amtsgeriht Saarbrücken.

Saarbrücken. [11163] Handel8vegistereintragung Abt. A Nr. 2952 vom 3. Mai 1935: Firma Heinrih Fay in Saavbrüccken. Fnhaber: Kaufmann Heinrih Fay in Saar- brückem Dem Robert Patvlletta tn Saarbrüten ist R G erteilt. Amtsgericht rbrüden,

Saarbrücken. [11164] Handelsregisteveintragung Abt, A Nr. 2953 vom 3. Mai 1935: Firma s Heinz in Saarbrückew. Fnhaber: aufmann Hans Heinz in Saarbrücken. Amtsgericht Saarbrücken.

Saarbrücken. [11165] Handelsregistereintvragung Abt, B Nr. 782 vom 3, Mai 1935 bei der Firma Walsheim - Brauerei Aktiengesellschaft vormals Schmidt & Guttenberger 1n Saarbrücken: Die Vorstandsmitglieder Dv. Hennemann und Lill haben ihr Amt niedergelegt. Zu Vovrstandsmit- Ent sind bestellt: L Hans Otto autner, 2. rektoren- in Saavbrüdfen. U Is Amtsgericht Saarbrücken,

Saarbrücken. [11166]

Handelsregistereintragung Abt. B Nr. 1156 vom 3, Mai 1935 bei der Firma n Dleidli mit beshränkter Hastung in Kleinblitters- dorf: Der Siy der Gesellschaft ist na Saarbrücken verlegt. Durch Beschlu der Gesellschaftewversammlung vom 30. April 1935 wurde der Gesellschafts vertrag entsprehend geändert. Der Geschäftsführev P hat sein Amt niedergelegt. Zum Geschäftsführer ist der Kaufmann Felix Leidinger in Or- mesheim bestellt. L

Amtsgericht Saarbrücken,

Saarbrücken. [11167]

Handel®registereintragung Abt. B Ne. 1166 vom 3. Mai 1935 bei der O „Saarbrücker Abendblatt“ Ver- ags-Gesellshaft mit beshränkter Haf- tung in Saarbrücken: Durch Beschluß der Gesellshafterversammlung vom 17, April 1935 is die Gesellschaft auf- elöst. Der bisherige Geschäftsführer Johann Feld ist zum Liquidator be- stellt. Amtsgericht Saarbrüen.

D loreglllemint at B andelsregisteveintragung bt,

Nr. 1242 vom 3, Mai 1935 bei dev Firma Hartstein- und Baumaterialien- Vertriebsgesellshaft mit beschränkter Haftung in Saarbrücken: Die Firma ist geändert und lautet jeßt: J. Ge- raldy Baumateriallien-Vertriebsgesell- haft mit beshränkter Haftung. Durch Beschluß dev Gesellschafterversammlung vom 29, April 1935 wurde der Gesell- schaftsvertrag entsprehend geändert.

Amtsgericht Saarbrücken.

Saarbrücken. [11169] Handelsregistereintragung Abt. A Nv. 2954 vom 6. Mai 1935: Firma Os- kax Stolz in Saarbrücken. Fnhaber: Kaufmann Osfar Stolz in Saarbrüen. Amtsgericht Saarbrücen.

[11170] Schmiedeberg, Riesengeb.

Fn unser Handelsregister A Nr. 127 L heute bei der Firma Hotel Deutscher

aiser, Brücktenberg, Rsgb., Jnhaber Felix Thiele, folgendes eingetragen worden: ;

Die Firma lautet jeßt: Berghotel „Thiele“ vormals Deutsher Kaiser, Brückenberg, Rsgb., gus. Felix Thiele.

Amtsgeriht Schmiedeberg i. Rsgb.,

18, September 1934.

Schmölln, Thür. [11171] In unser Handelsregister A ist heute bei Nr. 808 Fo Schulge & Plaßzer,

Josef Karmanmn, beide Di- |

Warendorf. | Fn unser Handelsregister A is an

R,

Thonhausen säch\. Ant. einget worden, daß der Ingenieur Johants Max Richard Meister in Thonhausen i das Geschäft als persönlich haftende Gesellschafter eingetreten ist. Die offen Handelsgesellshaft hat am 1. Mai 198 begonnen. chmóölln, den 7. Mai 1935. Amtsgericht.

Schweinfurt. j Fin

Jn das Handelsregister wurde ein getragen: i

Friedrih Pflaum, Siß Schwehz furt. Jnhaber betreibt nun Ernß Sahhs-Str. 16 eine Autoreparaty; Werkstätte, Fahrshule und Autohand, Firma geändert in: „Auto-Haus Frig rih Pflaum“.

Andreas Geßner u. Sohn, sj Schweinfurt. Jnhaber is nun dj Schreinerm.-Witwe Berta Geßner j Schweinfurt. :

Grete Bardolf, Siß Schweinfy Unter dieser Firma betreibt die Kaufm, Ehefrau Grete Bardolf in Schweinfy Brückenstr. 7, ein Damenartikelgeschäf Dem Kaufmann Wilhelm Bardolf, hig wurde Prokura erteilt.

Otto Vach (Warenagenturen), êj Schweinfurt: Firma und Prokura dj Karl Albert erloschen.

Wilhelm Haft, Siß Schweinfurh Firma erloschen.

F. Stern, Sig Neustadt a. ¿, Firma erloschen.

Zum spanischen Garten Catly Madrenas, Siß Schweinfurt: Fin erloshen, weil Kleinbetrieb.

Schweinfurt, den 14. Mai 1935,

Amtsgeriht Registergericht, Singen. Handelsregister. [11110

Handelsregistereintrag A II O.-Z.1ß bei der Firma Treuhandgesellschaft F Waldshüß & Co. in Singen: Ges schaft aufgelöst. Firma erloschen.

Singen, den 13, Mai 1935.

Amtsgericht. II,

Stolp, Pomm. [1117 ; Hand’-Reg.-Eintr. B 98 v. 9, 5. 19 Pommershe Bank, Aktiengesellsce| Filiale Stolp, in Stolp (Hauptniede lassung in Stettin): Die dem Vil) Birr für die Zweigniederlassung Sth erteilte Prokura ist erloschen. Ant

geriht Stolp.

Strausberg. : [1118]

Jn unserem Handel3register ist bt der Firma Kurhaus und Strandhot! (Altes Shüßenhaus) H.-R. A 30 = Lee eingetragen: Die Firma ist ( oschen. ;

Strausberg, den 10. Mai 1935, Das Amtsgericht.

A T iTHLÉT

u

6, Mai 1935 die unter Nr. 111 eing tragene Firma „Hirt u. Kirsch, Ware dorf, gelösht worden.

Das Amtsgeriht Warendorf.

Wipperfürth. [1118 E Vekanntmachung. Jn unserem Handelsxegister A ist at 10. Mai 1935 unter Nr. 111 des isters die Firma Josef Steeger 1 Dohrgaul bei Wipperfürth (früher Düsseldorf) eingetragen worden.

Amtsgericht Wipperfürth.

Wittlich. ; [1118

Jn unser Handelsregister Abteilung! 4 unter Nr. 214 bei der Firtil

alentin Langner in Wittlich hat! folgendes eingetragen worden:

egiger Jnhaber ist der Kürsnk

Adolf Langner zu Wittlich.

Wittlich, den 13, Mai 1935.

Das Amtsgericht.

3. Vereinsregistet

Trachenberg, Schles. e Der Verein „Freiwillige Feuel Rashewiß“ mit dem Siß in Ra 4 wiß, Kr. Trebniy, ist heute Uw Nr. 10 in das Vereinsregister ti! tragen worden. : 19%

Amtsgericht Trachenberg, 9. Mai Trachenberg, Schles. [1128 Der Verein „Freiwillige Feuerw® des Amtsbezirks Groß-Krutschen t dem Siy in Groß Krutschen ist heu unter Nr. 11 in des Vereinsregi|

eingetragen worden. A Amtsgericht Trachenberg, 9. Mai 1 [1128

Der Verein „Freiwillige Feuerwt Stroppen“ mit dem Siy in Stro ist heute unter Nr. 12 n das Vere register eingetragen worden, _, Amtsgeriht Trachenberg, 9. Mai 18

Bene Schles.

für Schriftleitung (Amtli amtlicher Teil), Anzeigent l Verlag: i. V. A Dr. S H dal O den übri ür den Handel3teil un I On Teil: Rudolf Lan? in Berlin-Lichtenberg- eir Druck der Preußischen Drudes ‘clit und Verlags - Aktienge|elf Ba Wilhelmstra e 32.

Hierzu eine Beilage

„E.

‘Deutscher Reichsanzeiger

o

Preußischer Staatsanzeiger.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis dur die Post monatli 2,30 4 einschließlich 0,48 ÆX& A aebi, Le E

für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,99 Æ&K Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin

Bestellgeld ; monatli.

für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern -dieser Ausgabe kosten 30 #/, einzelne Beilagen 10 #/. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573.

O Jr. 1 16 RNeichsbankgirokonto

ein\chließlich des Portos’ abgegeben.

JFunhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Per O: Vom 19. Juli 1934.

Ei Indexziffer der Großhandelspreise vom 15. Mai 1935, ilmverbot.

Aufhebung eines Filmverbots.

Preußen.

Zeitungsverbot.

Amtliches.

Deutsches Reich.

[Vekanntmachung über den Londoner Goldpreis

gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur

Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und

onstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (Reichsgeseztzbl. 1 S. 569).

Der Londoner Goldpreis beträgt am 20. Mai 1935 für eine Unze S eo oe oe = 141 8h 8 d, in deutshe Währung nah dem Berliner Mittel- kurs für ein englisches Pfund vom 20. Mai 1935 mit RM 12,25 umgerechnet . « = RM 86,7709,

i für ein Gramm Feingold demnah « « « = pence 94,6562, ps n deutshe Währung umgerechne ooo N Berlin, den 20. Mai 1935. Statistishe Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.

Faserstoffverordnung. Vom 19. Juli 1934,

Auf Grund des Gesetzes über wirtschaftliche Maßnahmen vom 3, Juli 1934 (Reichsgeseßbl. T S. 565) verordne ih im Einvernehmen mit dem Reichsarbeitsminister und dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, was folgt:

1. Teil

Negelung der Arbeitszeit

§1 Geltungsbereih

(1) Die Bestimmungen dieses Teiles gelten für alle Betriebe der Faserstoffwirtschaft, in denen ausschließlich oder teilweise Wolle, Vaumwolle, Hanf, Hartfaser odex Jute be- oder verarbeitet wird, bis zur Weberei, Wirkerei, Strickerei, Nez- und Filzherstellung inshließlih. Ausgenommen sind die Betriebe der Baumtwoll-, Hanf- und Jutespinnerei, der Bindfadenherstellung, der Seilerei, der Posamenten-, Spiyen- und Gardinenherstellung, der Band-, ummi- und Tüllweberei, der Hutindustrie und der Veredelung. _(2) Als Wolle und Baumwolle im Sinne dieses Teiles gelten iht Kunstwolle und Kunstbaumwolle. N

(3) Gehören zu einem Betriebe der nach Abs, 1 unter die Vero ordnung fallenden Gewerbezweige Betriebsabteilungen oder Be- riebseinrihtungen, die nach der Art der Arbeit diesen Zweigen nicht zuzurechnen sind, so gelten die Vörschriften des 1. Teiles der erordnung nicht für sie. Die Vorschriften gelten für einzelne Ab- eilungen der Betriebe anderer Gewerbezweige, wenn die Ab- eilungen nah der Art der Arbeit den unter die Verordnung allenden Zweigen zuzurehnen sind.

G (4) Dex Gewerbeaufsichtsbeamte kann Ausnahmen von der ltung des 1. Teils der Verordnung zulassen, wenn ihm nah- gewiesen wird, daß B unter den in dem Betriebe zu verarbeiten- ven Rohstoffen oder Halbfertigwaren dem Werte nah in®gesamt Qt mehr als 20 93 folgender Rohstoffe odex aus solchen dite offen hergestéllter Halbfertigwaren befinden: in- und ausländische ; afwolle, andere: ausländische Tierhaare, Baumwolle einschließ- W e Hanf, Jute, Hartfaser, Flachs, alle diese einshließlich bfälle. M (5) Die Vorschriften über die Arbeitsstreckung gelten au für D6 riebe, die niht der Arbeitszeitordnung (Verordnung vom j Vuli 1934 Reichsgeseßbl. I S. 803 L unterliegen. f (0) Soweit für die nah Abs. 1 Say 2 ausgenommenen Betriebe Nohstetecitsstreckung durch Beschränkung der zu verarbeitenden Auf di [mengen vorgenommen wird, finden die §8 4 bis 9 auh iele Betriebe Anwendung.

82 l Arbeitszeitverkürzung den Iu den nah L 1 unter den 1. Teil der eron fallen- nd a und Betriebsabteilungen wird die im § Abs. 1 zeit der Arbeitszeitordnung vorgesehene regelmäßige Arbeits- Stund! die Arbeiter an Hauptproduktionsmaschinen auf eine

o

Berlin, Montag, den 20. Mai, abends

arbeitstäglih in dem Betriebe oder der Betriebsabteilung regel- mäßig erreiht wurden. Würde sih hiernach eine geringere Zahl als 36 Stunden „wöchentlich ergeben, so beträgt die regelmäßige Arbeitszeit im Sinne des § 3 Abs. 1 und § 4 der A beitdielteds nung 36 Stunden. Hat ein Betrieb im Durchschnitt des ersten Halbjahres" 1934 weniger als 36 Stunden wöchentlich gearbeitet, so darf die erreichte durchschnittlihe Arbeitszeit niht überschritten werden. Die fest eseßte Arbeitszeitgrenze gilt als eingehalten, wenn sie im Durchschnitt von zivei aufeinanderfolgenden Wochen „nicht überschritten wird. Die in Tarif- oder Betriebsordnungen vorgesehene regelmäßige Arbeitszeit, soweit sie 36 Stunden wöchent- lih überschreitet, wird dur die aus den Sägen 1 bis 3 sich er- gebende Arbeitszeit erseßt. Sicht die Tarifordnung Mehrarbeit über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus vor, so bleibt diese vor- behaltlih des § 3 auf der Grundlage der nah den Sägen 1 bis 8 sih ergebenden regelmäßigen Arbeitszeit zulässig.

(2) Die nach § 1 unter den 1. Teil der Verordnung fallenden Betriebe dürfen vom 6. August 1934 an in drei Schichten nur arbeiten, wenn sie innerhalb des ersten Halbjahres 1934 min- destens 13 Wochen lang in drei Schichten gearbeitet haben. Ent- sprechendes gilt für die Arbeit in zwei Schichten. Die durch den Wegfall einer Schicht eintretende Arbeitsverminderung ist auf die nah Abs. 1 vorzunehmende Arbeitszeitverkürzung nicht anzu- renen.

(3) Fst in einem nach § 1 unter den 1. Teil der Verordnung fallenden Betriebe oder einer solchen Betriebsabteilung innerhalb des ersten Halbjahres 1934 mindestens aht Wochen lang in mehr als einer Schicht gearbeitet worden, so kann eine mehrsichtige Arbeit nur mit Genehmigung des Gewerbeaufsihtsbeamten aus besonvereu Gründen fortgessbt odov wiohor oingefithrt werden. Das gleiche gilt für die Eriveiterung bereits vorhandener Scthicen. (4) Pappe ourier im Sinne des Absates 1 sind

stühle, Feinspinn- und Zwirnmaschinen, Webstühle, Wirk- Strickmaschinen, Krempel in der Filz- und Watteherstellung. (5) Arbeiter an Stühlen, die nahweislich zur Les neuer Saisonware eingeseßt sind, fallen insoweit niht unter die im Abs. 1 bestimmte Arbeitszeitverkürzung, als sie ausschließlih Musterabschnitte bis zu 20 m Länge herstellen,

83 Genehinigung von Mehrarbeit

(1) Für die von § 2 Abs. 1 betroffenen Arbeitergruppen wird die Zulässigkeit von Mehrarbeit im Sinne der §8 7, 8, 9 und 11 Abs. 2 der Arbeitszeitordnung übex die nah § 2 Abs. 1 sich er- gebende Wochenarbeitszeit hinaus von der Genehmigung des Ge- werbeaufsihtsbeamten abhängig gemacht. Soweit diese Möglich- keiten zur Genehmigung von Mehrarbeit für den einzelnen Be- trieb ershöpft sind, darf der Gewerbeaufsichtsbeamte für diesen Betrieb weitere Mehrarbeit im Rahmen des Unterschiedes der nah 82 Sehe 1 sih ergebenden Wochenarbeitszeit und der vor Erlaß der Faserstoffverordnung gültigen regelmäßigen Arbeitszeit ge- nehmigen.

(2) Die Genehmigung von Mehrarbeit darf nur in folgenden Fällen erteilt werden:

a) wenn nahweislih die rechtzeitige Erledigung von Auf- trägen für die Ausfuhr niht möglih wäre; dabei kann erforderlichenfalls gestattet werden, daß diese Aufträge bis zum vollen Umfange außerhalb der verkürzten Arbeitszeit ausgeführt werden. Als Aufträge für die Ausfuhr gelten au Suirade inländischer Betriebe, die das Erzeugnis nachweislich an das Ausland weiterkiefern oder zum Zwecke der Ausfuhr weiterverarbeiten. /

b) soweit eine Mehrverwendung nicht öffentlih bewirtschafteter Rohstoffe oder aus solchen hergestellter Halbfertigwaren innerhalb eines Vierteljahres über die im gleihen Viertel- ae des Vorjahres verwendete Menge hinaus nachgewiesen jvird.

(3) Unter den gleichen Vorausseßungen kann das Arbeiten in mehr als einer Schiht auch abweihend vom § 2 Abs. 3 ge- nehmigt werden.

(4) IS, behalte mir vor, für Aufträge öffentliher Stellen oder für Saisonbetriebe sowie in sonstigen außergewöhnlichen Fällen Ausnahmen zu bewilligen. Fn diesen Fällen darf die acht- undvierzigstündige Wochenarbeitszeit in der Regel nicht über- \hritten werden. Soweit für Saisonbetriebe Mehrarbeit gestattet worden ist, kann eine Arbeitszeitverkürzung außerhalb disser Zeit auf weniger als 36 Stunden wöchentlih angeordnet werden.“

8 4 Vermeidung von Entlassungen

(1) Aus NON der Verkürzung der Arbeitszeit oder des en falls von Mehrarbeit auf Grund dieser Verordnung 2 Abs. 1) darf der Unternehmer binnen vier Wohen nah Jnkrafttreten der Verordnung weder eine Verminderung noch eine Vermehrung der Beshäftigtenzay: vornehmen, es sei denn, daß eine Schicht weg- fällt. “Jm übrigen findet § 20 des Gesebes zur Ordnung der nationalen Arbeit Anwendung.

(2) Vird die Zahl der Schichten herabgeseßt, so darf-der Unter- nehmer die Zahl der in den verbleibenden Schihten Arbeitenden niht vermehren und ihre Arbeitszeit auch bei Fnnehaltung der Grenzen des § 2 Abs. 1 nicht verlängern. Auf Entlassungen aus U Anlaß e 8 20 des Geseßves zur Ordnung der natio- nalen Arbeit Anwendung. : |

(3) Der Treuhänder der Arbeit kann die Genehmigung zu

und

) herabgeseßt, die um 30% ¿geringer ist “als ‘r Durhschnitt der Stundenzahlen, die im ersten Halbjahr 1934

55 mm breiten Berlin 3M 48. Wilhel soge 3

n . 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf ein- seitig beshtiebenem Papier völlig druckreif user insbesondere ist darin auch anzugeben, welche unterstrihen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

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Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 3 mm goten und

Brie 1,10 #ÆA, einer dreigespaltenen 3 mm hohen und

eile 1,85 ÆAÆ., Anrzeigen nimmt an die Anzeigenstelle

orte etwa durch Fettdruck (einmal

Postschectkkonto: Berlin 41821 1935

Wechsel ein Teil der Belegschaft vorübergehend entlafs i ( gsc L r( ssen wird oder vorübergehend die Arbeit aussegt. Jn ‘diesem Falle findet S 89 b des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenver- sicherung Anwendung.

S5

Vergüíung

_ Wird die regelmäßige Arbeitszeit in unmittelbarer oder mittelbarer Auswirkung dieser Verordnung herabgeseßt, so ist der Unternehmer berechtigt, die in der Tarif- oder Betriebsordnun oder dur Vereinbarung festgeseßte Vergütung für die regel mäßige Arbeitszeit im Verhältnis zur Arbeitszeitverkürzung von diesem Zeitpunkt an herabzusegen. Jst in der Tarifordnung die Vergütung für die regelmäßige Arbeitszeit von der für die Mehr- arbeit niht erkennbar getrennt, so hat auf Anruf der Treuhänder die Tarifordnung durch Trennung der Vergütungen zu ergänzen.

86 Arbeitslosen- und Kurzarbeiterunterstüßung Jm Sinne der Vorschriften über die Pflicht zur Arbeitslosen- versicherung, über Arbeitslosen- und Kurzarbeiterunterstüßung gilt als in der Arbeitsstätte üblihe Zahl von Arbeitsstunden die vor Fnkrafttreten dieser Verordnung übliche Stundenzahl,

S7 Mehrarbeitszuschlag

„… Jm Sinne der Vorschriften des § 14 der Arbeitszeitordnung über die 28 LB A für Mehrarbeit gilt als regelmäßige Arbeits- zeit die des § 3 Abj. 1 und § 4 der Arbeitszeitordnung. Jm Sinne der Bestimmungen einer Tarif- oder Betriebsordnung über die Vergütung für Mehrarbeit gilt als regelmäßige Arbeitszeit die n der Tarif- oder Betrieb8ordnung vor der auf Grund dieser

erordnung erfolgten Verküs \ äßt s beitszeit, g erf gten erkürzung festgeseßte regelmäßige Ar

oe o láviiigtàa Bek Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften des 1. Teiles dieser Verordnung über Arbeitszeit und Schichten sind die Vor- schriften des § 27 Absäve 3 bis 5 der Arbeitszeitordnung anzu- ivenden. g 9

Durchführungsbehörden

Die Aufsicht über die Durchführung des 1. Teiles dieser Ver- ordnung liegt den für die Durchführung der Arbeitszeitordnung uständigen Behörden ob. Diese können zur Feststellung der tat- fichlichen Arbeitszeit die Lohn- und Gehaltslisten einsehen.

8 10

Jch behalte mir vor, im Einvernehmen mit dem Reichs- arbeitsminister über Beshwerden gegen die auf Grund dieser Verordnung ergehenden Entscheidungen der Gewerbeaufsichts- n unmittelbar zu befinden oder solhe Entscheidungen abs» zuändern.

2. Teil

Beschränkung der Betriedserweiterung 8 11 (1) Es ist verboten, ohne meine Einwilligung

a) Betriebe, in denen ausschließlich oder teilweise Wolle, Baumivolle, Hanf, Jute, Hartfaser oder hieraus herge- stellte Erzeugnisse be- oder verarbeitet oder andere rohe oder be- oder verarbeitete Faserstoffe veredelt werden, zu erweitern oder neu zu errichten oder

b) in bestehenden Betrieben die Be- oder Verarbeitun Wolle, Baumwolle, Hanf, Jute, Hartfaser oder aas gestellten Erzeugnissen neu aufzunehmen oder

c) in Betrieben der unter a) genannten Art Mashinen oder Einrichtungen, die bis zum 16. Juli 1934 länger als vier Wochen ununterbrochen E S haben, wieder in Be- trieb zu nehmen, es sei denn, daß in entsprehendem Leistungsumfange andere Maschinen oder Einrichtungen außer Betrieb geseßt werden, oder daß die Maschinen oder Einrichtungen in dieser Zeit lediglich aus Saisongründen

__ stillgelegen haben,

d) in bestehenden Unternehmen zur Lohnveredelung überzu- gehen, wenn eine solche idt im ersten Halbjahr 1934 regelmäßig betriében worden ist,

6) Betriebe, in denen gebrauchte Säcke gesäubert oder ausge- bete, werden, zu erweitern oder neu zu errichten, oder in bestehenden Betrieben die gewerblihe Säuberung oder

Ausbesserung gebrauhter Säckte neu aufzunehmen.

(2) Unter das Verbot des Absaves 1 fällt niht die Be- oder

E durch Nähen oder ähnliche Arten des Zufammen-

fügens und die Stickerei.

(3) Gehören zu einem Betrieb, der nach Abs. 1 unter die Ver-

ordnung fallenden Gewerbezweige, Betriebsabteilungen oder Be-

triebseinrihtungen, die nah der Art der Arbeit diesen Zweigen nicht zuzurehnen sind, so gelten die Vorschriften des 2. Teils Les

Verordnung nicht für sie. Die Vorschriften gelten für einzelne

Abteilungen der Betriebe anderer Gewerbezweige, wenn die -Ab-

teilungen nah der Art der Avbeit den unter die Verordnung

fallenden Zweigen zuzurehnen sind.

S 12 Verbot, die Mehrstufigkeit auszudehnen

von her-

Entlassungen davon abhängig machen, - daß in regelmäßigem

Unternehmen der im § 11 unter a genannten Art dürfen ohne meine Einwilligung wedex ihren Geschäftsbetrieb auf die weitere