Neichs8- und Staatsanzeiger Nr. 116 vom 20, Mai 1935. S. 2
Diana
Be- oder Verarbeitung von Erzeugnissen der Art, die sie bisher hergestellt haben, oder auf die Wiederbrauhbarmachung von Faser- Altstoffen oder -Abfällen zur gewerblichen Weiterverarbeitung ausdehnen noch die Leistungsfähigkeit bereits vorhandener Betriebe oder Voir ebtile der weiteren Be- oder Vevarbeitung erweitern.
812a Die Aufsicht über die Durhführung des 2. Teils der Ber- ordnung liegt den für die Durchführung der Arbeitszeitordnung zuständigen Behörden ob. S 13 Zuwiderhandlungen G L Wer einer Vorschrift des § 11 oder § 12 zuwider andelt, kann durch polizeilichen Zwang nach Maßgabe der Landesgeseße zur Beochtung der Vor chrift angehalten werden. Er wird vom Kartell- geriht mit einer Ordnungsstrafe bestraft, wenn ih es beantrage. Die Ordnungsstrafe wird in Geld festgeseßt; ihre Höhe ist un- begrenzt. : 3, Teil
Verbot ungerechtfertigter Preiserhöhungen 8 14
(1) Es ist verboten, für rohe oder be- oder verarbeitete Faser- toffe (Textilien) im Julandsverkehr höhere Preise zu fordern oder ih oder einem anderen gewähren oder versprechen zu lassen, als der Verkäufer in der Zeit vom 1. bis 21. März 1934 bei Verkäufen, die nah Art, Güte und Menge vergleichbar sind, überwiegend erzielt hat. “ : A A j
(2) Liegen für einen Verkäufer vergleihbare Abschlüsse in dev Zeit vom 1. bis 21. März 1934 nicht vor, so darf der Preis den- jenigen nicht überschreiten, der der Marktlage vom 21. März 1934 entspricht. E R :
(3) Der nach Abs. 1 oder 2 höchstzulässige Preis darf um den Betrag überschritten werden, um den sich der tatsächliche Einkaufs- preis der Rohstoffe, der Halb- oder Fertigwaren durch nicht zu vermeidende Umstände erhöht hat. Er darf ferner um den Betrag überschritten werden, um den si der tatsächliche Aufwand an Löhnen, an Unternehmerbeiträgen zur Sozialversicherung und an Umsabsteuer erhöht hat. Das gleiche gilt für La oen für Vertreter, sofern der Vomhundertsay der Vergütung der gleiche ist wie zu der im Abs. 1 oder 2 genannten Zeit. Eine Üeberschreitung nach den Säßen 1 bis 3 ist jedoh nur in dem Umfang zulässig, als nicht die Erhöhung einzelner der obengenannten Kostenteile dur Verminderung anderer der obengenannten Kostenteile ausgeglichen
wird. i E é‘ /
(4) Ft ein vergleihbarer Preis nicht zu ermitteln, 19 darf der Verkäufer keinen Püberen Preis fordern oder sich oder etnem anderen gewähren oder versprechen lassen, als erforderlich ist, um die Selbstkosten zuzüglich einer angemessenen Verzinsung des Kapitals zu deen. h : / ;
(5) Die Vorschriften der Absäße 1 bis 4 finden keine Anwen- dung auf rohe, be- oder verarbeitete aserstoffe, soweit sie der Verordnung über Preise für ausländishe Waren vom 22. Sep- tember 1934 (Reichsgeseubl. T S. 843) unterliegen.
(6) Für inländishe Schafwolle gelten als hôchstzulässige Pretse die mit Einwilligung des Reichskommissars für Preisüberwachung festgelegten landwirtschaftlihen Festpreise, Handelsaufschläge dürfen 5 % nicht übersteigen. Für andere rohe, im Fuland erzeugte Faserstoffe werden die Preise im Bedarfsfall vom Reichskommissar für Preisüberwachung geregelt. Solange das nicht der Fall ist, gelten die Absäße 1 bis 4. x L
(7) Waren gleicher Art und Güte, die nach den vorstehenden Bestimmungen zu verschiedenen Preisen verkauft werden müssen, dürfen zu einem Durchschnittspreis (Mischpreis) verkauft werden. Dieser Durchshnittspreis muß unter Berüeksichtigung der Mengon ermittelt werden.
ie i ciebli nnzeichen der Waren dürfen nicht (8) Die innerbetrieblichen Ken geih N O E A Ae
A Aich Et L T S : . Ä TinB“ mssen die zu diesem Zeitpunkt angewandten Bezeich- nungen für Waren gleicher Art und Güte wiederhergestellt werden.
(9) Bei Verkäufen durch Personen, die sih in nihthandels- üblicher Weise in die Verteilung eingeschältet haben, darf höchstens der Preis berechnet werden, zu dem der Verkäufer eingekauft hat.
(10) Preis- oder Lieferungsvorbehalte sowie Abschlüsse ohne Preisvereinbarung aus Gründen der Rohstoffeindeckung sind unzu- lässig. Verkäufe dürfen nicht ohne entsprechende Rückdeckung exfolgen.
(11) Verkürzungen der Zahlungsfrist sind unzulässig, E niht handelsüblih sind oder durch die besonderen Um
es Falles gerechtfertigt werden.
8 14a
(1) Die zuständigen Ueberwachungsstellen — § 3 der Ver- ordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 — (Reichsgeseßbl. T S. 816) werden ermächtigt, im Einvernehmen mit mir und mit Einwilligung des Reichskommissars für Preisüber- wachung Preise für den Verkauf von“ rohen oder be- oder ver- arbeiteten Faserstoffen (Textilien) im Fnlandsverkehr festzuseßen. Die Preise werden im Deutschen Reichsanzeiger veröffentlicht.
(2) Es ist für den Käufer und Verkäufer verboten, die von der zuständigen Ueberwachungsstelle festgeseßten Preise zu über- reiten. Soweit nah Abs. 1 Preise festgeseßt worden sind, ist
14 Absäte 1 bis 4 niht anzuwenden.
8 15 Ausnahmen
(1) Die dur oder auf Grund des § 2 Abs. 1 Sah 1 der Ver- ordnung gegen Degen vom 16. Mai 1934 (Reichsgeseßbl. I S. 389) in der Fassung der Verordnung über Preisüberwachung vom 9. Fuli 1934 (Reichsgeseßbl. I S. 607) und etwa weitere Er- oe oder Durchführungsverordnungen hierzu bestimmten
reisüberwachungsstellen können in besonders begründeten Fällen Ausnahmen von der Vorschrift des § 14 zulassen.
(2) Oertlih zuständig ist die Preisüberwachungsstelle, in deren Bezirk das verkaufende Unternehmen seinen Siß hat oder in deren Bezirk die Niederlassung sih befindet, für deren Absaß die Ausnahme beantragt wird.
(3) Jch behalte mir vor, die Entscheidung an mi zu ziehen odex die Entscheidung der Preisüberwachungsstelle abzuändern.
8 16 Zuwiderhandlungen
___ (1) Wer dem Verbot der §8 14 und 14 a vorsäßlih oder fahr- S4 zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis und Geldstrafe, deren „Höchstmaß unbeschränkt ist, oder mit einer dieser Strafen bestraft. Die Strafverfolgung tritt nur auf meinen Antrag oder den der Preisüberwachungsstelle ein. Der Antrag kann zurück- genommen werden. N zuständig ist die Preisüberwachungs- stelle, in deren Bezirk das Unternehmen seinen Siß hat, in dessen Geschäftsbetrieb die Zuwiderhandlung begangen worden ist.
(2) Wird der Antrag nicht gestellt, so kann die Preisüber- B fl A gegen die Personen und Unternehmen, bei denen sie eine Zuwiderhandlung gegen das Verbot des § 14 feststellt, Ordnungsstrafen bis zu zehntausend Reichsmark für jeden einzel- nen Fall estsegen.
Die Ordnungsstrafen fließen in die Reichskasse.
Die Ordnungsstrafen werden auf Ersuchen der Preisüber- wachungsstelle durch die Finanzämier nah den Vorschriften der Reichsabgabenordnung beigetrieben.
(3) Gegen die Festseyung einer Ordnungsstrafe steht dem Be- troffenen die Beschwerde zu. Die Beschwerde ist bei der Preis- überwachungsstelle innerhalb einer Woche nah Zugang der Straf- e O einzureichen. Erachtet die Preisüberwachungs- telle die Beshwerde als begründet, so hat sie ihr abzuhelfen;
Inde tände
andernfalls ist die Beschwerde an mich weiterzuleiten; ih ent-
eide endgültig. Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung. [6 be die mir ot, bé RERCgE Ne Beschwerden dem Be-
werdeführer Kosten auszuerlegen. 25 18 (4) ora l Grund des Absaßes 1 oder 2 rechtskräftig auf Strafe exkannt worden ist, kann 1ch oder die von mir bestimmte Behörde die Fortführung des Betriebes, in dem die Zuwider- handlung festgestellt wurde, auf Zeit oder auf Dauer untersagen. (5) Lat eine Person in leitender Stellung eine L ade lung im Sinne des Absaßes 1 begangen, so kann ih thr auf die Dauer von höchstens einem Jahr die wirtschaftlihe Betätigung in leitender Stelle und die Betätigung in dea la und Körperschaften der Wirtschaft gan ‘oder unter eshränkung auf bestimmte Teilgebiete oder bestimmte Betätigungs8arten
unter]jagen. (er einex Anordnung auf Grund des Absayes 4 oder 5
widerhandelt, wird auf Antrag der Behörde, welche die Anord- ning asen hat, mit Gefängnis und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft. (7) ae behalte mir s Gie, Tnguung auf Grund des Ab- abes 4 oder 5 vorzeitig aufzuheben. 3 é lat (8) Jn den Bécfabren na den Absäben 2 und 3 gelten für die Verjährung der Strafverfolgung und der Strafvollstreckung die Vorschriften des Strafgeseßbuhes für das Deutsche Reich ent- sprehend. Die Strafverfolgung i in drei Jahren; als rihterlihe Handlung im Sinne des § 68 StGB., gilt die ent- sprehende Handlung der Preisüberwachungsstelle.
8 17 Fs einem Verbande oder einem anderen Zusammenschlusse auf Grund des § 1 Abs. 1 der Verordnung gegen Preissteige- rungen vom 16. Mai 1934 (Reichsgesebbl. I S. 389) von einer nah der genannten Verordnung zuständigen Preisüberwachungs-
telle odex auf Grund der Verordnung L ee lkeeidaauns über Preisbindungen und gegen Verteuerun der Bedarfsdeckung vom 12. November 1934 (Reichsgeseßbl.
S. 1110) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Dezember 1934 (Reichsgeseßbl, 1 S. 1248) eine Einwilligung zur Verab- redung, Festseßung oder Empfehlung eines Mindestpreises erteilt worden, so gilt der dur die Einwilligung gedeckte Mindestpreis für. die Beteiligten als ein nah § 15 zugelassener Höchstpreis, so- fern er für die Beteiligten höher ist als der nah § 14 zugelassene
Höchstpreis. g 18
Die Verordnung zux Verhinderung von Preissteigerungen auf dem Textilgebiet vom 19. April 1934 (Reichsgesetbl. I S. 317) hebe
ih auf. 4. Teil Schlußbestimmungen 8 19 JFch kann zur Durchführung dieser Verordnung Rechtsver- ordnungen und allgemeine Verwaltungsvorschristen auch ergän- zender Art erlassen. 6:90
Dex 2. und 3. Teil dieser Verordnung treten am Tage nah ihrer Verkündung, der 1. Teil tritt am 23. Juli 1934 in Kraft. Den Zeitpunkt des Außerkrafttretens dieser Verordnung bestimme ih, soweit der 1. Teil in Betracht kommt, im Einvernehmen mit
dem Reichsarbeitsminister. Berlin, den 21. April 1935
Der Reichswirtschaftsminister Vomexkung: ¿Fur das Saarland ergeht gemäß § 3 der Er- änzungs8ordnung vom 21. 4. 1935 (Reichsgeseybl. T1 S. 561) eine besondere Verordnung. i
—
Die Fnderziffer der Großhandelspreise vom 15. Mai 1935. 1913 = 100 1935 8. Mai | 15. Mai
Ver- änderung in vH
íInderxgruppen
des Reichskommissars für
L. Agrarstoffe. 1. Pflanzlihe Nahrungémittel . 2. Shlachtvieh . «. « + - 3. Vieberzeugnisse 4. Futtermittel Agrarstoffe zuiammen - « 5. Kolonialwaren 11. Fndustrielle Rohstoffe und Halbwaren, . Kohle . Eisenrohftoffe und Eisen. « . Metalle (außer Eisen) . . « Ten Le 10. Häute und Leder « « « « 11. Chemifalien) ...«+ 12. Künstlihe Düngemittel. . .. 13. Kraft- und Schmierstoffe . . « U QUE 4 s oe as ; O und. Papier U E os e Q JIndustriele Rohstoffe und Halbwaren zusammen . VFT. JFndustrielle Fertig- waren. 17. Produktionemittel . . « « 18. Konsumgüter . Industrielle Fertigwaren zu- amm a a O Gesamtindex . « « . . «
*) Monatsdurch\{nitt Apuil.
Die für den 15. Mai berechnete Jndexziffer der Groß- handelspreise ist gegenüber der Vorwoche unverändert. Von den Hauptgruppen hat die Jndexziffer sür Agrarstoffe etwas nachgegeben, während die Fndexzisser für industrielle Rohstoffe und Halbwaren leicht angezogen hat und die Fndexziffer für industrielle Fertigwaren unverändert blieb. i
Jm einzelnen sind an den landwirtschaftlichen Märkten neben Preisabshwächungen für Schlachtvieh Preisrückgänge für Schmalz, Speck, Mais und Futterbohnen zu verzeichnen.
An den Märkten der Nichteisenmetalle haben sich die Preise für Kupfer, Blei, Zink und die entsprechenden Halb- fabrikate im Preis erhöht. Unter den Textilien lagen die Preise für ausländishe Wolle, Baumwolle, Baumwollgarn und Jute etwas höher als in der Vorwoche; die Hanfpreise haben nachgegeben. Jn der Gruppe Häute und Leder standen Bicgenfel ungen für Rindshäute (Berlin) Preisrückgänge für
iegenfelle gegenüber. Jn der Jndexziffer für Baustoffe wirkte sich die nachträgliche Berücksichtigung der für den Monat April gemeldeten Preisrückgänge für Bauholz in Süddeutsch- land aus.
Berlin, den 18. Mai 1935.
Statistisches Reichsamt.
114,5 80,8 103,4 104,7 100,7 84,0
114,5 79,9 103,2 104,6 100,4 84,0
A: do
-
-
O O o r D s D
_
112,6 102,5 46/2 78,3 59,0 100,9 65,5 87,7 10/9 1018 111,0
90,6
112,6 102,4 47,3 79,2 59/1 100/9 65,5 877 11/5 101/8 1108
90,7
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113,5 123,9
119,4 100,8
113,5 123,9
119,4 100,8
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_Filmverbot. Die öffentliche Vorführung des Films: „The Thin Man“ (gn fremder Sprache) 10 Akte 2541 m, Antragsteller: Metro-Goldwyn-Mayer Film A.-G., Berlin, Hersteller: Metro-Goldwyn-Mayer, USA, ist am 9. Mai 1935 unter Nummer 39 249 verboten worden, Berlin, den 18. Mai 1935. :
Dex Leiter der Filmprüfstelle. Himmermann.
—
Aufhebung des Verbots eines Films.
Dex laut Nr. 102 des „Deutschen Reich8- und Preußischen Staatsanzeigers“ vom 3. Mai 1935 am 8. März 1935 ver
botene Film:
„Der Kosak und die Nachtigall“, Nr. 38 804, Antragsteller: Neues Deutsches Lichtspiel-Syndika Film G. m. b. H., Berlin, ersteller: Atlantis-Film, Wien, is auf Grund des § 15 des ichtspielgeseßes am 13. Mai 1983 unter Nr. 39 296 in abgeänderter Fassung — 9 Akte = 2385 m — zur öffentlichen Vorführung 1m Deutsche Reiche, jedo nicht vor Jugendlichen, zugelassen worden.
Berlin, den 18. Mai 1935. Der Leiter der Filmprüfstelle. Zimmermann.
G Preußen.
Bekanntmachung.
Die in Oppeln O. S. erscheinende Zeitung „Ka toli] Trzyrazow y“ ist von mir auf die Dauer von 3 Tage vom 20. Mai 1935 bis 22. Mai 1935 einschließlih auf Grund des § 9 der Verordnung vom 4. Februar 1933 (Reich8gesebßbl.] S. 35) verboten worden.
Breslau 1, den 17. Mai 1985.
Der Oberpräsident, Wagner.
G S S
Nichtamtliches. Aus der Verwaltung.
Die Deutsche Reichspost unterstüzt die Arbeits- beschaffungslotterie.
Jn der Zeit vom 1. Juni bis 31, August 1935 führt dit Reichsleitung der NSDAP. eine Arbeitsbeschaffungs- lotterie durch. Der Reichspostminister wird diese Lotterie dadurch fördern, ui er den Losverkäufern gestattet, die 0 posten und Landkraftposten vom 1. Juni bis 31, August d. E zu benuyen 2 : Lande abzuseßen. Die Verkäufer müssen ihre Uniform trageil und ihre polizeilih abgestempelten Ausweise vorzeigen.
Einführung neuer Tarifsmaßnahmen der Reichsbahn im SGaargebiet.
Am 18. Mai fand bei dexr Reichsbahndirektion in Saar brückden unter Vorsiß des Vertreters des Reichs- und Preußischen Verkehrsministeriums, Staatssekretärs Koenigs, eine Erörterung über Tariffragen mit den beteiligten Vertretern der Deutscel Reichsbahn-Gesellshaft und der Saarwirtschaft sowie unter W
teiligung des Gauwirtschaftsberaters statt. Ueber die {weben den Tariffragen wurde eine Einigung erzielt. Die Deutsdht Reichsbahn-Gesellshaft wird zum 1. Funi 1935 die beabsichtigiet Tarifmaßnahmen einführen, deren Einzelheiten demnächst veb öffentliht werden. Diese Maßnahmen werden dem Saarland( eine fühlbare Erleichterung bringen.
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Kunst und Wissenschaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater.
Dienstag, den 21. Mai.
Staatsoper: Uebertragung der Rede des Me Musikalische Leitung: Heger. Beginn: Uhr, Schauspielhaus: Wegen bauliher Veränderungen geschlossen.
V Handelsteil.
Die deutsh-rumänischen Wirtschaftsbeziehungen.
Bukarest, 20. Mai. Die wirtschaftlihe Wochenschrift „Exelsior" veröffentliht einen Artikel des Leiters der deutschen Abordnut Ministerialdirektor Wohltat, über die deutsh-rumänischen 3 lungsvertragsverhandlungen. Nah Hervorhebung des Sinnes det neuen Wirtschaftspolitik Deutschlands betont der Verfasser, dah die deutsh-rumänishen Wirtschaftsbeziehungen nah Unterzeid) nung des Handelsvertrages durch ein Zahlungsabkommen vert ständigt werden sollen. Durch die Neuregelung des Wirtsha]! verkehrs mit Deutschland soll Rumänien nicht nux Getreidh Holz, Kupfer, Eier, Fette, HlaQtvieh, Futtermittel und Häult sondern auch Mineralöl, andere Deutschland abseyen können. 2
insihtlih der Lieferung von Betriebseinrihtungen für dit rama ss Industrie, insbesondere für die Erdölindustrie, soll u Frage der Finanzierung gelöst werden, wobei die deutsche d! d dustrie bereit sei, innerhalb von bestimmten Grenzen Kredite fs gewähren. Da Rumänien einen Teil der Erdölerzeugnisse n visen bezahlt haben will, sollen in dem Zahlungsabkommen sondere diesbezüglihe Abmachungen getroffen werden. Dad daß Deutschland Rumänien einen Ausfuhrüberschuß zugestan at hat, sei die Möglichkeit eines {hrittweisen Transfers der r nishen Schulden geschaffen. Sizil ohltat st mit der Feststellung, daß die deutsh-rumänishen Wirts ziehungen sih auf neuer Se zum Besten der beid d entwickeln werden. Der dem Handelsminister nahestehende i H Doe e weiter, daß zur Fortführung der Verhand ie Rückehr des Finanzministers und des Gouverneurs der seien nalbank abgewartet werden müßte. Die Verhandlungen fortgeschritten.
Fidella
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um ihre Lose auch auf dem flachen
elerzeugnisse und Oelfrüchte
Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 116 vom 20, Mai 1935, S. 3
E e
Erfolg der Südost-Ausstellung in Breslau.
Bereits jeßt kann von einem vollen Erfolg der Südost-Aus8- tellung gesprochen werden. Ganz abgesehen davon, daß sih das it Polen abge chlossene Aale aus Me Bredlal fte be- j eits am ersten Tage der Ausstellung auch für Breslau P be- ährt hat, kann der Erfolg darin gesehen werden, daß die drei Anderen, ob amtlich oder aen a auf der Südost-Ausstellung vertretenen Staaten, Bulgarien, FJugoslawien und Rumänien, iberrascht sind über die Möglichkeiten, die sih ihnen in Breslau ñ marktpolitisher Hinsicht im Handelsverkehr mit Deutschland er- ¡ffnet haben. Das Ausmaß zwischenstaatlicher Handelsbeziehungen hat sich ihnen als durchaus ausbaufähig gezeigt, indem auf Grund jon Anfragen Objekte in den Bereich der Erörterung getreten sind, n die bisher gar niht gedaht worden war.
Jn bezug auf Polen laufen bereits Verhandlungen über prk-
A ate Sonderkompensationsgeschäfte, so E festgestellt
erden kann, daß von Breslau aus dl äßliche Ausfuhr ach demOsten in Gang kommt. Besonders groß war inner- alb des Messe-Kompensationsabkommens das Fnteresse ¡ür B eineborsten, Bettfedern Pilze, Flachs, Futtermittel und Del- naten, weit geringer für Schweineschmalz.
Eine Umfrage bei den Vertretungen Bulgariens, Jugo-
lawiens und Rumäniens auf der Ausstellung hat ergeben, daß , es außerordentlih bedauern, den vorhandenen zahlreichen An- ragen von Juteressenten, sei es für Getreidesorten vornehmlih i Anbauzweden, für Oelsaaten, Sämereien, tierische Erzeugnisse, Bettfedern, Wolle, Tierhaare, bei Jugoslawien insbesondere au ir Honig, nur dadurch dienen zu können, daß sie auf die in Frage mmenden Firmen in den betreffenden Ländern verweisen, ohne, vie auf dem Stande Polens, die Geschäfte direkt abschließen zu nnen. ; Die erste Fühlungnahme in Breslau hat aber auf jeden Fall ie Möglichkeit einer Ausweitung des Handelsverkehrs bewiesen, je höchstwahrscheinlih niht ohne Rückwirkungen bleiben wird. Die dertretungen werden nicht versäumen und haben es zum Teil hon getan, ihre Gesandtschaften zu unterrichten und über diese ch die Regierungen ihrer Länder über den Erfolg und die Ge- häftsmöglichkeiten mit Deutschland aufzuklären.
Auf dem Landmaschinenmarkt ist die Tschechoslowakei als äufer für technisch hohwertige Maschinen auffällig stark in Er- heinung getreten. Für den Erfolg der Breslauer Südost-Aus- ellung spriht au die Zusammenseßung der Käuferschaft bei den uslandsgeschäften, die sih zu je 30 % aus Schlesien, Berlin und itteldeutshland und Süd- und Westdeutshland zusammensebßt. elbst nah Ostpreußen ist eine Menge von Geschäften abgeschlossen orden.
Saarindusftrie wirbt.
Der Ausgangspunkt der Werbearbeit für saarländishe Fndu- ieerzeugnisse war die Anfang April durchgeführte Werbewoche x Saarindustrie, verbunden mit einer großangelegten Werbeschau arländisher Fudustrieerzeugnisse. Die Bal bie wurde damals on fast 200 000 Personen besucht, eine Zahl, die für eine Fach- (stellung, die niht auf ausgesprochenen Publikumsbesuh ab- stellt war, immerhin sehr beachtlih ist. Wichtiger aber war für e Ausstellung der Erfolg. Män hatte zwar nicht auf den ersten nhieb mit großen Aufträgen gerechnet, aber die Zahl der Gäste s dem übrigen Reich war sehr erheblich, um sih einen Ueberblick her die saarländische Erzeugung zu verschaffen.
Mit der Beendigung ® der Werbeschau riß die Linie aktiver dirtschaftswerbung keinesfalls ab. Rundfunk und Presse stellten h gerne zur Verfügung, wenn es galt, Saarerzeugnissen im groß- usen Raum Eingang zu verschaffen. / Eine zweite Großveranstaltung war die außerordentlich be- tsame ‘Einkaufstägung des Verbandès der Mittel- und Groß-
betriebe des deutshen Einzelhandels in der Fndustrie- und Handels- kammer zu Saarbrücken. Rund 100 Saarfirmen hatten sih mit ihren Musterkollektionen eingefunden. Etwa 30 Einkäufer der sreBen Handelshäuser, Einkaufsgenossenshaften usw. prüften die aarländischen Industrteerzeugnisse Es wurde gekauft, und zwar teilweise recht gut. Die Bedeutung dieser Einkaufstagung erhellt allein die Tatsache, daß die Einkäufer für etwa 200 000 RM Waren direkt V ut a Mi und E sie weiterhin zusiherten, bis Fahres- schluß für einige Millionen Reichsmark Aufträge in das Saargebiet zu D Wichtig war es auch, daß die Einkäufer feststellen konnten, ß Saarerzeugnisse wirklihe Qualitätsarbeit darstellten. Die shnelle und erfolgreihe Umstellung der Saarbetriebe auf den all- gemeinen deutshen Geshmack fand Anerkennung, so daß der Weg für eine dauernde gute A Nun vorgezeichnet ist. Inzwischen ist auch der Warenkatalog saarländisher Fndustrie- erzeugnisse herausgekommen. Er wurde in der Oeffentlichkeit sehr gut aufgenommen und wird bald vergriffen sein, jo daß zu einer en Auflage geschritten werden kann. Voraussichtlich wird iese zweite Auflage noch umfassender sein als die erste Auflage und möglicherweise wird sie mit Bildmaterial ausgestattet sein. _ Nebenher laufen ständige Verhandlungen und Besprechungen mit Vertretern der verschiedenen Stellen, alle mit dem einen Ziel, den. Absay ‘der Saarbetriebe zu fördern. Die Werbearbeit wird sih weiterhin erstrecken auf kommende Veranstaltungen, die Tagung des deutschen Einzelhandels in Saarbrücken, eine Ausstellung beim Nürnberger Bund, eine zweite Einkaufstagung des Verbandes der Mittel- und Großbetriebe des deutschen Einzelhandels, die Tagung mit dem deutschen Großhandel, die Leipziger Messe usw.
Die Lage der deutshen Maschinenindustrie im April 1935. Fnlands- und Auslandsgeschäft. im ganzen
behauptet. — Weitere Ieueinftellungen in den
meisten Zweigen.
Von der Wirischaftsgruppz Maschinenbau wird uns ge- schrieben: Die Ge châftstätigkeit erreXhte im April Qs wohl infolge der eile Sage nicht in allen Zweigen der Ma- shinenindujstrie den hohen Stand des vorhergehenden Monats, in dem sih die Leipzigec Frühjahrsmesse bemerkbar gemacht hatte. Die 2 der Arbeitstage war im April um 2 (—= 8 %) geringer als im März. Jm ganzen war aber der Eingaug von Antra und Aufträgen der . Fnlandskundschaft auch im Berichtsmonat ret befriedigend mit Ausnahme derjenigen Zweige des Maschinen- baues, für deren Abnehmerkreis Errichtungsverbote für Neu- anlagen oder Erweiterungen bestehender E bestehen. Jm Auslandsgeschäft wurde bei gleihbleibender E die Auftragshöhe des Monats März nicht ganz erreicht. Der vor- handene Auftragsbestand ermöglihte auch im April in fast allen Zweigen der Maschinenindustrie wieder Neueinstellungen von Arbeitskräften, die bei einer Reihe von Maschinengruppen bis u 5 % der bisherigen Ge E E Mos ausmachten. Der Be- lhästigungsgrad stieg im Laufe des Monats im Durchschnitt der
taschinenindustrie auf rund 71 % der Normalbeschäftigung. Eine Zunahme der Fnlandsaufträge war zu verzeihnen bei Metall- bearbeitungsmashinen, Prüfmaschinen, Kranen und Aufzügen, Papierverarbeitungsmaschinen, Nahrungs- und Genu mittel- maschinen, Apparaten, Triebwerken und Armaturen. Schwächer als im vorhergehenden Monat war das Fnlandsgeschäft dagegen in Textilmaschinen, Schuh- und Lederindustriemaschinen, Cane et raftmaschinen, Zerkleinerungs- und Aufbereitungs- maschinen, Baumaschinen agen und Automaten. Der Eingang von Auslandsaufträgen blieb im April in verschiedenen Zweigen des Maschinenbaues hinter dem -‘Märzergebnis zurück; er erfuhr dagegen eine Besserung in der Textilmaschinenindustrie, der Pumpen- und Druckluftindustrie, im Apparatebau und in Walz- werk8anlagen. j j
Schlachtviehpreise an deutschen Märkten in der Woche vom 13. bis 18. Mai 1935. Durchschnittspreise für 50 kg Lebendgewiht in RM.
Marktorte: j 2 S
â
Magdeburg Nürnberg
sen: 42,0 41,5
39,0 42,0 40,0 36,5
41,0
llen;
Yveine:) a 1 a2 b 6c d
gl
39,5 34,0 26,5 39,5 36,5 31,0
38,0 33,0 26,5 27,0
35,0 50,0 34,0 27,0 41,0 37,0
32,5 34,5
47,5
45,5 43,0 40,5 43,0
Neichsdur(\Mnittspreise
[s
1935
Aprik 29. 4,—4. 5.
22.—21. 13.—18.
Oen, vollfleischige (b
Kübe, vollfleiscbigg (D) : -
âlber, mittlere (D) A6 6 weine, 100—120 kg (c)
38,7 3,8 0,1
46,3
38,3 33,0 49,8 46,5
Vezeichnung der Schlachtwertklassen stehe Monatsübersicht in Nr. 108 vom 10, Mai 1935. — !) g 1 = Fette Spedsauen.
Ver'in, den 18, Mai 1935,
Statistisches Reichsamt,
Berliner Börse am 20. Mai.
Kleines Geschäft — Juteresse für einige Spezialpapiere.
Trohz verschiedener günstiger Abschlußberihte machte sih zu Beginn der neuen Woche an der Berliner Börse eine gewisse Zu- rüchaltung bemerkbar, da das Fnteresse des Publikums gegen- wärtig am Börsengeschäft nur ret klein ist. Lediglih in einigen Spezialpapieren waren Kauforders für Rehnung der Privat- fundschaft eingelaufen und hier seßten sich auch S euuden 018 zu 2% durch. Jn der Mehrzahl der Papiere allerdings überwog kleines Angebot der Kulisse, die durch das Fernbleiben der Publi- kumsorders etwas verstimmt war. Die Kursgestaltung war daher von Anfang an uneinheitlich und die Tendenz im Verlauf bet reht geringen Umsägen sogar eher eine Kleinigkeit s{chwäher. Die Börse {loß in wenig veränderter Haltung.
Am Markt der Montanwerte büßten Rheinstahl 14 % und Paperes 2% % ein, während die übrigen Werie gegenüber den Sonnabend-Schhlußnotierungen kaum Veränderungen zeigten. Fn Braunkohlenpapieren As Angebot. So gingen Flse und Grube Leopold um je 1% und Eintracht um 14 % zurück. Fester dagegen lagen Kalipapiere, namentlich Aschersleben (plus 114), aber auch Westeregeln (plus 1). Chemische Werte konnten den Kursstand von Sonnabend meist halten. Chemische Heyden lagen sogar 4 % höher. Am Elektromarkt nahmen -R. W. E. (plus 214) wieder das Hauptinteresse für sich in Anspruch. Sonst lagen Chade 1 RM und Vogel Draht sowie Felten und Guilleaume je 14 % höher. Andererseits zeigte sih einiges Angebot in Elektrisch Licht und Kraft sowie in Schlesishe B Gas. Von den Speziali- täten lagen B. M. W. um 14 %, Deutsche Atlanten um 2% höher, dagegen Deutsche Linoleum um 2 % niedriger. Von verschiedenen Maschinenwerten wirkte der Absaybericht über die Lage der Ma- s{hinen-{Fndustrie günstig ein. So gewannen Berlin-Karlsruher 14 % und Berliner Maschinen 1%. Von den Banken waren Braubank bevorzugt (plus 2) und am Kassamarkt Berliner
Handelsgesellschaft (plus 1).
Sonst zeigten sich auch am Kassamarkt nur wenig Verände rungen. Fn Renten war das Geschäft still, die Tendenz als be- hauptet anzusehen. Der Geldmarkt ist nach wie vor sehr flüssig, Tagesgeld hörte man 314 bis 3% %, teilweise darunter sogar bis zu 24 %. Am internationalen Devisenmarkt liegt das Pfund weiter fest und stellte sich in Berliner Notierungen auf 12,25 (12,24), während der Dollar wieder unverändert blieb (2,488).
Einzug von Coupons ausländischer Wertpapiere.
Das Reichsbank-Direktorium hat der Wirtschaftsgruppe Pri- vates Bankgewerbe unter dem 6. Mai 1935 — Il a 15845 — fol- endes mitgeteilt: „Die Bestimmung in Abschnitt T1 Ziffer 78 der ihtlinien zur erordnung zur Devisenbewirtshaftung vom 23. Juni 1932 — Deutscher Reichsanzeiger Nr. 147 vom 25. Funi 1932; Reichsgeseßbl. 1932 I S. 317 u. S. 346 — ist durch die Neufassung vom 4. Februar dieses Fahres (Reichsgeseybl. 1935 I S. 105 f.) in Abschnitt 111 Zifser 2 (S. 137) dahingehend ge- ändert worden, daß die Verpflichtung zur Anbietung von fälligen ins- und Gewinnanteilscheinen und rückzahlbar gewordenen zertpapieren nur dann entfällt, wenn eine Devisenbank im Auf- trage ihres Kunden vor oder alsbald nah Fälligkeit unter Benach- richtigung der Reichsbank die Einziehung übernimmt und den unwiderruflihen Auftrag erhalten Va die anfallenden Devisen dex Reichsbank zur Verfügung zu stellen. Um die restlose Durch- führung dieser Bestimmung zu gewährleisten, ersuchen wir er- gens die in Frage kommenden Wirtshaftsgruppen auf diese ge s hinzuweisen und ihnen aufzugeben, ihre Mitglieder zu veranlassen, unterschriftlih vollzogene Durchshriften der Ver- zeihnisse über die zur Einziehung im Auslande abgesandten an- bietungspflihtigen Werte der in § 1 (2) Ziffer 4 der Durch- führungsverordnung zum Geseß über die Devisenbewirtschaftung vom 4. Februar 1935 bezeichneten Art bei deren Absendung ins Ausland unter Angabe der anfallenden Devisenbeträge der De- visenabteilung der Reihshauptbank, Berlin SW 111, Ablieferungs- kontrolle, ag lrn Außerdem wäre es erwünscht, wenn die betreffenden Banken ihre ausländishen Verbindungen beauftragen würden, den Gegenwert dieser Werte unmittelbar dem Konto des Reichsbank-Direktoriums bei einem seinex ausländishen Korre- spondenten unter Aufgabe gutzushreiben.“ a _Das Verzeihnis der Korrespondenten ist gedruckt bei den Reichsbankanstalten erhältlih. Die Wirtshaftsgruppe Privates Bankgewerbe weist darauf hin, daß die seit langer Zeit übliche Art des Einzugs durch vorstehendes Schreiben nicht beeinträchtigt wird. Insbesondere bleibt es auch weiterhin zulässig, daß Banken die ihnen von ihrer Kundschaft oder von Provinzbankiers eingereichten Coupons an bestimmte inländishe Spezialbanken weiterleiten, die ihrerseits den Einzug in großen Posten vornehmen. Dadurch werden die Spesen vermindert und eine erhebliche Beschleunigung des Einzugs bewirkt. Gegen diese Handhabung sind na’ der in einem früheren Rundschreiben abgedruckten Bestätigung der Reichs» bank keine Einwendungen zu erheben. Vorausseßung sollte jedoh sein, daß die Weitergabe von Valutacoupons an eine andere Devisen- bank lediglih im Jnteresse einer vereinfahten Einziehung geboten ist. Ein unerwünschter Handel in solchen Abschnitten darf sih nicht daraus entwidckeln. Die in Richtl. 1T1, 2 vorgesehene Benach- rihtigung der Reichsbank wird in diesem L von der Spezialbank vorzunehmen sein, da die einreihende Devisenbank ausländische Währung überhaupt nicht erhält. Weiter wird darauf hingewiesen, daß die Verpflihtung zur Anbietung nicht nur für den Fall des Einzugs von Toaions ls fällt, sondern au, wenn der Coupon wegen Notleidens der Anleihe nicht eingezogen werden kann. Von der Anbietung frei sind die Fälligkeiten der in den Tätigkeitsbereih der Ständigen Kommission zur Wahrung der Futeressen deutscher Besizer ausländisher Wert- Mae einbezogenen Werte. Weiter sind die Fälligkeiten von dollarwerten anbietungsfrei, wenn nicht feststeht, ob dem Gläu- biger ein höherer Gegenwert als der auf Grund des Nennwerts zum Tageskurs umgerechnete zusteht; jedoch ist die Freistellung für ie Dollaranleihen, die von in den Vereinigten Staaten von Amerika ansässigen Schuldnern aufgenommen worden sind, rü- Cert Si U Für die atio Es der t: en Staaten aufgenommene Liberty Loan ist dage i Anbietungsfreiheit bestehen geblieben. y A M
Der Stand des niederländisch-deutschenClearings.
__ Amsterdam, 20. Mai. Am 15. Mai beliefen sih, wie das Niederländische Clearing-Justitut mitteilt, die p ungen auf das Deutschlandkonto des Niederländischen Clearing-Instituts bet der Niederländischen Bank auf 79,32 gegen 75,64 M . am 8.5, Bon diesem Betrag waren 13,26 (12,76) Mill. hfl. für rüständige Pee ange 10,25 (9,46) für dew Zinsendienst der Dawes- und ounganleihe sowie für den Stillhaltedienst, 3,17 (3,03) zur freren Verfügung der Reichsbank und 52,62 (50,40) Mill. hfl. für neue, E s Clearing fallende Forderungen bestimmt. Der lebtere etvag vermindert sih durch AuS8ahlungen des Clearing-Jnstituts um ,87 (47,39) Mill, hfl. — Die Einzahlungen bei der Deut- E Verrechnungskasse (auf neue unter das Clearing fallende orderungen) betvugen 81,11 (76,49) Mill, hfl. — Nachdem die Niederländische Bank in der Woche vom 13. bis 18. Mai einen
Gesamtbetrag von ungefähr 700 000 (Vorwoche 600 000) RM von a ihrem Sonderkonto bei dex Deutschen D ema dialio aus