1920 / 111 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 25 May 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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Stellmg zu der Frage der Anerkennung der irischen Republik durch die Vereinigten Staaten zu nehmen.

Einer FRcutermeldung ¿ufolge wird amtlich aus der Stadt Mexiko gemeldet, daß Carranza am 20. Mai bei Tlaxcila eimor’“et worden isl. Die „Agence Havas“ hbe-

richtet, daß der (eneral Herrera die Gastfreundschaft, die er |

Cacranza angeboten habe, verlegt habe; Carranza sei auf An- stiften Herreras und seine: Leute ermordet worden.

Asten.

Die „Times“ meldet aus Teheran, daß die Bol che- wisten troy des Waffenstillsiandes öftlih Kazian (?) Truppen Fes und beiderseits der Straße Enseli—Nescht Steliu: gen

ezogen haben. Die englischen Tiuppen haben sich ia Rescht nickt halten können und sich auf die Brücke von Mendjil, die legte strategishe Stellung auf dem Wege von Kaswin nach Teheran, zu. ückgezogen. Bei den bolschewistischen Truppen hontkele es sich um Abteilur gen aus Baku, wo ein 40 000 Mann sta: kes ro'es Heer stehen soll. Vor Enseli liegen 13 bo!schewislishe Ech fie

Nach eier Meldung der „Daily Mail“ aus Tientsin |

berichten chinesische Beamte in Kaschgar (Ositurkestan), daß eite | fisch Ia l jan), vai | ist der Kapellmeister Otto Urack.

große asghanishe Truppenumacht unterwegs sei, um die Engländer anzugreifen. Afrika.

Die „Agence Havas“ meldet aus Taza in Marokko, die französischen Truppen hätten eine starke Stellung im Süden von Taza angecarifsen und nach hefticem Kampf g e- nommen. Vie französis en Truppen hätten 18 Tote, dar- unter 1 Offizier, und 21 Verw" ndete gehabt, der Feind habe Tote und Gefangene zurückgelassen.

Nach einer Depesche der „Daily Mail“ aus Bloem- fontein ist der General De Wet schwer erkrankt.

Ne. 9 des „Ministerialblatts der Handels- und Gewerbeverwaltung"“, hberautgegeben im preußisck(en Mintfterium für Handel und Gewerbe, vom 10. Mai 1920 hat folgenden Inhalt: Persönliche. Angelegenheiten. Handels- angelegenbeiten: Schifferprüfungen; Flaggen für Danziger und Memeler Schiffe; Anmeidung von Rechten Deutscher an aus- ländishen Unternehmungen; Ernennung von Gewerblihe Änogelegenheiten: Anlagen für Zelluloid- filme; Vergütung der Vo1sißpenden der Sch|ichtungsaus\{lisse; Ruhe- gehaltéansprühe der Krankenkassenbeamten; Autstelung von

uittungétarten für die Invaliden- und Hinterbliebenenversiierung; tischädigung der Beisißer der Gewerbe- und der Kaufmannsgerichte.

Parlamentarische Nachric&ten,

Die Preußische Landesversammlung halle am 12, Dezember 1919 folgenden Beschluß gefaßt:

Die Stellen der Dirigsonten bei dèn Ubteilungen 1 der Bezirksregierungen werden grundsäßlih mit Persbn- Uchkeiten, die aus dem Schulsach hervorgegangen sind, beseht. Der 8 10 des Geseges über die Besähigung ¿um höheren Verwaltungs- diensi vom 10. Anguft 1906 wid dement\prechend geändert.

Auf Grund dieses Beschlusses hat die preußische Staats- regierung ber Landesversammlung den Entwurf eines

Handelöricbtern. |

Gejeyes, betreffend Abänderung des 8 10 des Gee |

seyes über die Befähigung zum höheren Ver- waltungsdienst vom 10. August 1906, zugehen lassen. Danach joll § 10 Ziffer 1 dieses Gesezes folgende Fassung erhalten:

Die Befähigung zum böheren Verwallungédienst ist die Voraus- seßung für die Berufung zu den Stellen :

l) der Abteilungsdirigenten und der Mitglieder einer Regierung sowie der dem Oberpräsitenten und dem Negierungépräsidenten zu- geordneten hôberen Verwalitungsbeamten mit Ausnahme der Dirigenten der Kirchen- und Schulabteilung der Megierungen, der Justitiare und der iehnischen Beamten;

2) usw. Statistik und Volkswirtschaft.

Arbeitsstzetitigtreiten,.

Aus Bochum meldet „W. T. B.“, daß der von den Berg- arbeiterverbänden gefündi.te Lohntarif abgeändert worden ist. Der neue Tarif sieht ene Erhöhung der Shicht- I8hne und des Kindergeldes vor

Zum Ausstand in Frankreich meldet „W. T. B.*:

Nachdem am 21. d. M. im Nationalrat des Allgemetnen

Arbeiterverbandes ker Autsland für beendet erklärt worden war, hat der Vertreter der Eiscr bahnergewek\hasten mitgeteilt, daß die Eisenbahner den Ausstand fortseygen werden. Der

Nationalrat hat den ftreikfenden Gisenbahnarbeitern materielle Unter- |

stüpung versprecen. l Bergarbeiter in Cransac und in

Nah einer Havaëmeldung haben auch die | Decazeville |

beschlossen, den Ausstand so lange fortzuseßen, bis alle |

entlassenen A1beiter wieder eingestellt find oder bis das Versprechen gegeben wird, daß keine En!lafsungen mehr erfoigen. Wie „Havas“ weiter berichtet, ist am Sonnabend Einigung mit den Metallarbeitern in Lothringen erzielt worden; fie erhalten eine Lohnerhöhung mit Nüclkwirkung vom

1. April.

Nach einer von „W. T. B." übermittelten Nachriht der „Berlingske Tikende“ aus Helsingfors ist am lepten Sonnabend dort ein Hafenarbeiterausstand ausgebrochen, e Arbeiter infolge des dänischen Seeleute- und Hafenarbeiterstreiks fich weigerten, einen deutshen Dampfer zu löschen, der aus Dänemark

mit Noggen für die finnische egierung angekommen war.

Theater und Mufik.

Komödienhaus.

_Es ist wohl eiwas viel gesagt, wenn „Die Reise in die Mädchenzeit“, die am Sonnabend zum ersten Male im Komödienhause unter- der Spielleitung von Ernst Welish aufgeführt wurde, als Lustspiel bezeihnei wird, Dazu reihen weder der Gegen- ftand des Stückes noch dessen Bearbeitung durh die Verfasser Alexander Engel und Hans Saßmann aus, die ihre Absicht, die Zuschauer für einige Sommerabendstunden bei Laune zu erhalten, duxch mehr s\chwankartige Behandlung ihres Stoffes verfolgen, Die junge Frau Beate Herwald fühlt i unglücklih in der Ehe nah den Gründen darf man nicht fragen und wird von einer unbezwinglihen Sehnfuht nah ihrer Viäbchenzeii eifaßt, die sie nach einex lebhaften häuslichen Szene mit ihrem bereits în das Unveimeidliche fih fügenden Ghemann dazu treibt, ibre Koffer zu pacden, um das Haus zu verlassen, Die Nusführung dieses Plans wird indessen dur) einen guten Freund des @hepaars gehindert, den Amtsrat )ohnsvorf, der der scheidrngslustigen Bean (nach *ineni älteren Moiive) die Geichichie von einem Sch

windler erzählt, der fie und ihren Mann

im Arbeitêminijterium eine |

da die

standesamtlih getraut und damit eine in Wahrheit ungültige Ebe vollzogen tabe. Mit dieser Unwah1|cheinlihkeit wird der Umschwung und tas glückiide Ende der H-.ndiung etng-leitet, an dew auch die guten Freunde und Lerwandten des Chepaars teilnehmen. Die Beate Herwald wurde vo! Erika Gläßner gespielt, die die launenbaft kokeite und in ihrea (von Johannes Niemann trefflich wieder.egebenen) bär- beißigen Ehemann dennoch verliebte junge Frau recht au\chaulich zur Geltung brahte. Ernst Dernburg war ein floiter Umtérat Yobns- dors, ebenso waren die Nollen zweier anderer Eb: paare bei Sulius Brandt, Jenny Marba, Ernst Pröôckl und Else Eckersberg in den besten Händen. Das Publikum zeigte Empfänglichkeit für die guten und auch weniger guten Einfälle und Wigzworie des Stückes und ließ es an Beifall“nicht fehlen.

Im Opernhause werden morgen die vom Lallettmeistex Kröller entworfenen und einstudienten Balletts „Licht“ (\somboitiche Gruppentänze zur Musik von Gluck) und „Koßümball“ (Charakter- täânze zur Musik von „Bul costumé“ von Nubinst: in) zum ersten Male wiederholt. Beschäftigt sind bharin die Damen Peter, Bergboff, Boriy, Schröder, PVéesina Kuhnt und die Herren Kröller, Wtoaczyk, v. Leon, Molkor, Haffner sowie das ge'amte Balietpersonal; zwischen beiden Balleten findet cine Aufführung der „Bajazzi“ mit Frl. Schroarz und den Herren; Mann, Bronèêgeest,

Sch!usnus, Philipp beseßt, statt. Musikaliscker Leiter der drei Werke |

Anfang 7 Uhr.

Im Schauspielhause wird morgen „Der Marquis von Keith“ in bekannter Beseyung gegeben. Spielleiter ist Leopold Jeßner. An'ang 7 Uhr. 7

Im Lesstngtheater endet am 31. d. M. die dietiährige Wintexrspielzeit. Bis dabin gett allabendlich „Frau Warrens Ge-

in dieser Spielzeit „Peer Gyrit" mit Lina Lossen und Theodor Loos in den Hauptrollen aufgeführt wird.

In der Erstaufführung von Shakespeares „Julius Caesar“, die |}

am Freitag im Großen Schauspielbaus stottfindet, ist die Besezung der wichtigsten Rollen folgende: Julius Caesar: Werner Krauß; Oltavius Caesar: Hans Brockmann ; Vèarc Anton : Alexander

Moissi; Brutus: Wilhelm Dieterle; Cassius: Walter Iaynssen; Caëca: Emil Jannings; Trebonius: Walter Redlich; Ligartus: ! Friy Nichard; Decius Brutus: Aribert Wäscher; Metellus Cimber: Friedrich Kühne; Cinna: Friy Deßner; Lepidus: Gustav Noos; Cicero :/ Fosef Kaudner; Flavius: Albrecht Betge: |

Mo F o L Den

Marcillus: Max Nem-ey; Actem'dorus: Han! ; Wa sager: Gugen Herbert; Cinna, ver Poet: Hermann Thimig; Lucius: Harald Pauljen; Portia: Else Heims; Calpurnia: ‘Agnes Straub. Bühnenbilder und Gewänder find rach Entwürten von Ernft Stern angefertigt. Die zur Handlnng gehörige Musk ist von Klaus Pringsheim. Sptelleiter ist Max Reinhardt.

Mannigfaltiges,

Der Gefamtverbanbd deuisher Ängestellten- gewerkschasten teilt dem „W. T. B.“ mit: Die Ver- Kadliieai über den Abscchliß eines NReichstarifvertrags für die Angestellten vei den Behörden des Reichs und Preußens sind am 22. d} M. nach monatelanger Dauer soweit gettehen, daß ein Vorvertrag liber den Gehaltsteil des Retchs- ian ab-ejchlossen werden konnte mit rüdckwirkender Kraft vom 1. April 1920. Der Vorvertrag wird in eintgen Tagen nach noch- maliger redakltioneller Durcharbeitung mdeilSeiaben werden und sodann \chnellstens in Wirkung treten.

Die Neichszentralstelle für Kriegs- und Zivil- gefangene teilt mit: Das Abkommen mit Sowjet- rußland über den Gefangenenaustausch ist von beiden Teilen ratiftziert. Der zweite Transport mit deutschen Heimkehrern aus Sowjetrußland ist am 22. Mat im Durchgangs8- lager Kreckdow bei Stettin eingetroffen.

Leipzig, 22. Mai. (W. T. B,) Dem Zentralvorfstand des Gustav Adolf-Vereins ist eine Gabe von einer halben Million Mark von der reformierten Kirche der südafrikanischen Buren für seine kirlichen Mer! in Deutschland und Oesterreich zugegangen, nachdem eine aleich hohe Summe bereits früher vom deutschen und österreichiichen R in Kapstadt übersandt worden war. In seinem

ankschreiben weist der Zeniralvorstznd auf de Greuel- taten der |chwarzen Truppen in den beseßten Ge- bieten hin und fragt, wo der Screi der Gutrüstung bleibe, der die gesamte weiße Rasse durchallen müsse, und warum England setnem Bundesgencfsen nicht in den Arm falle, wean {on der Bölkerbunb fih zum Schweigen gezwungen sehe, und, wie man begreifen solle, daß die chris1liden Kirchen der Welt zu diesen sadistishen Krieg®greuelu mitien im Frieden schweigen. Sehließlih wird die Grwartin, aus- esprochen, daß die reformierte Kirchengemeinschaft der slivafrikanischen Ey die infolge ihres täglichen Uinganoes mit der s{warzen Nasse ein starkes Empfinden für die unerhörte Kulturshmah baben werde, na objektiver Prüfung der Angelegenheit diejenigen Schritte tun werde, die thr Gewifsen sie weise.

Hamburg, 22. Mai. (W. T. B.) Mit dem Dampfer „Nankai Maru" ist heute morgen der Admiral Meyers- Waldeck, ter Verteitiger von Tsingtau, mit seinep. Kämpfern und den in Japan .interniert gewesenen Zivilperfonen, Frauen und Kinbern, insgesamt ungefähr 7b0 Personen, im biesigen Hafen ein - getroffen. Zum Empfang waren als Vertreter der Admiralität der dmiral Taegert und als Vertreter des Senats der Bürgermeister Dr. Melle und der Senator Hegemann erschienen.

Brunsbüttelkoog, 22. Mai. (W. T. B.). E mittag traf der Dampfer „Scotland Maru“, yon Wladiwostok fommend, in der biefigen Scbleuse mit dem ersten Peims- kebrertransport aus Sibirien bei schönem sonnigen Wetter ein. Laute Hurrarufe boten den Heimkehrecrn den ersten BORBES junge Mädcdlen und Kinder warfen aroße Mengen von Bumen an Bod. Die Heimkehrer gaben ihrem Dank zum Jubel der Kinder dadurch Äusbruck, daß sie zahlreiche Kcokos- nüsse an Land warfen. Der Neichêminister Dr. Köster hielt in bewegten Worten cine Ansprache, die er in ein Hoh guf das Vaterland ausklingen ließ. Nicht minder herzlich war die Ansprache des Obersten Bauer vom NReichswehrmtnisteriuum. Ein Heimkebrer dankte Namens seiner Kameraden. Ein Kinderchor sang Heimatlieder. Die Heimkehrer wurden mit der Babn sofort weitergeleitet ; sie kom- men größtenteils aus Sibirien, einige ans China. An Bord befanden h N) deutsche und österreihischc und 4 türtiiche Offiziere, 979 deutsche und 20 ôsterreihishe U: terosfiziere und Mann|chasten und 12 deutsche, 6 tüctishe und ein lettiscer Zivilgefangener.

Os8nabrüdck, 22. Mai. (W, T. B.) Amilich wird gemeidet: Der von Münster kommende Personenzug 701 über- fuhr heute vormittag gegen 10 Uhr eine im Gleis besäftigie Rotte. Es wurden fünf Arbeiter sofort getötet, einer schwer und zwei leiht verleßt.

Hannover, 22. Mai. (W. T. B.) Die Kassenärzte der Stadt- und Landkreise Hannoverund Linden erlassen durch ihren ge|cäftsührenden Ausschuß in den biesigen Zeitungen eine Grklärung, wona sie vom 2d. Mai, PVéittags, an jämtlihe Krankenkassenmitglieder im Erkrankungs- falle als Privatpatienten nur gegen Barzoh|ung behandeln, da die Krankenkasse die Forderung der deuischen Aerzreschaft ab- e hat. Die Vorstände sämtlicher hiesiger Orts-, Betriebs-,

, als Vertragëbruch und geben bekannt, daß sie den Mitgliedern die Unkosten für Arzt und Arznei in bar ersegen werden.

_ Salzburg, 22. Mai. (W. T. B.) Der Landesrat beschloß, | mit Nücksicht darauf, daß die Ernährung der einheimishen Be- | völkerung ncht gesichert ersheint, für 1920 von der Zulassung ¡des Sommersrischenverkehrs abzusehen. Die Landes« | regierung ift ermächtigt, in besonders berücksihtigungswürdigen Fällen Ausnahmen zu gestatte j Wien, 24. Mai. (W. T. B.) Die „Deutschen Hagen? | melden, der Hauptversammlung des DeutshenSchul- vereins, die am Pfingstsonntag stattfand, wohnten u. a. bei der l

veu!s{che Geschäftsträger Rosenberg, der Geheime Nat Seeliger aus | Leivzig, ferner der Vertreter des deutschen Auélandtinslituts in Stutt- j gart, Vertreter der Bebörden und mehrere Abgeordnete. Der Ge- | heime Nat Seeliger lagte in der Begrüßungsansprache, die

Deutschen im Norden und Süden seien ein einheitlihes Volk, sie müßten gegenseitig ihre guten Eigenschaften fennen lerven, | Die Anschlußbewegung in Oesterrei habe eine Zujammenshluß- | im Reich entfaht. Der Oberleutnant Kieslid als } Vertreter des Staatsamts für Unterricht sagte, die deut'che | Hation werde sich das Ret auf völkisdes Selbstbestimmungs- } recht wieder erkämpfen. Der Obmann Dr. Groß erstatt te Ler:cht über das Vereinsjahr 1919. Der Bericht zählt zahlreiche deutiche Schulen des Schulvereins auf, die von den t\{beckischen Behörden ge'perrt wurden. Auch gegen öffentliche deutshe Schulen scien diese cbenso vorgegangen. Viel: bundert Kinder aus rein deutsckcen Ehen \eien gezwungen worden, tichechische Schulen zu besuchen. Im Teschener Abstimmungsgebtet und in Polen habe der deut che Schul-

bewegunz

| L EEE Ne {i verein seine Tätigkeit ruhi 1 B ä i werbe“ in Szene, mit Auêsnabme des 28., an dem zum legten Male | 1 feine Tätigkeit ruhig fortieyen können, hingegen butten die

Slowenen alle Schulvereine, Schulen und Kindergärten gesperrt, die

¡ Gebäude bes{lagnahmt und die Kinder zum Besu slowent!cher

f | | j S ulen gézwungen. Der Einspruch der österreichishen Negierung

| der Präsident Deschanel gestern aut der Mou tbris on, wohin er sih zur Enthüllung eines Denkmals für den gefallenen Flieger Senator Raymond begeben wollte,

L U Ta f

! während der Fahrt auf den Eisenbahndamm und wurde im { und

set vergeblich gewesen. Im Küstenlande seien die Vereinsanstalten

gesperrt. Gin Antrag des Gauverbandes Leoben, nad tem nur

Deuticharier Mitglieder sein können, wude mit 467 geaen 400 Stimmen

C Nah Vornahme der Wahl wurde die Versammlung ge- ofen.

Paris, 2%. Mai.

(W. T. B.) Laut Havasmeldung erlitt

Reise nach

n Fl j einen (r fiel durch unvorsihtiges Oeffnen der Dage

3 esiht nd am linken Knie unerbebltich verleßt. Er traf am Montagabend in Begleitung seiner Gattin und des Ministerpräsi-

j denten. Millerand im Krastwagen im Elysée wieder ein und Cin

den Wagen ohne fremde Hilfe.

Sein Zustand gibt keinerle Beunruhigung Anlaß. Bu E

—.

Le Havre, 23, Mail. (W.T. B.) Laut Havasmeldung ist der ehemalige deutsche Dampfer „Bellona“, jeziger Dampfer „Lamentin“, gestern im Hasen in Brand ge- raten. Er war mit Rum, Zuker, Kakao und anderen Waren von den Antillen beladen. Das Feuer breitete \{ch um 6 Uhr Abends aus; es wurden größere Lager von Oel und Petroleum zerstört. Die Morgenblätter iHägen den Schaden auf 10 Millionen Franks.

KÄerunautisches Observatorium. Lindenberg, Kreis Beeskow.

22. Mai 1920. Drachenaufstteg von 5} a bis 7} a,

A P P E C Nelative Wind _ E 9 Seeh3he | Luftdrua| Temperatur |Feuchtig- Gia oben unten keit | Richtung Sekund.- mm mm 9% Meter 122 758,5 12,4 91 WNW | 9—11 300 742 11,0 95 NW 12 500 724 9,6 100 NW 12 1000 682 10,6 73 NW 10 1500 642 7,0 €4 WNW 7 2000 605 4,9 100 WNW 8 2500 568 1,6 100 WNW 9 2700 554 0,9 95 WNW 8

Bewroölkt. Wolkengrenze 770 m. Vnversion zwischen 770 ux 0 m von 7,99 auf 10,8 9,

(Forisehung des Nichiamilichen in ver Ersten und Zweiten Beilage.)

Theater.

Gpernhous. (Unter den Lnden.) Mitiwoch: 109, Dauer- bezugsvorstelung. 105. Vorstellung für Kaufplaßinhaber. Licht.

Bajazzi, —- Kostümball. Anfang 7 Uhr. Donnerétag: Die Frau ohne Schatten. Anfang 5 Uhr.

Schauspielhaus.(Am Gendarmenmarkt.) Mittwoch: 111.Dauer- bezugsvorstelung. Der. Marquis von Keith. Anfang 7 Uhr. Donnerstag: Fuhrmann Henschel. Anfang 7 Uhr.

iFamilieunnachrichteun.

Verlobi: Frl. Hildigard Burckha:dt mit Hrn. Dr. med. Johannes Tries (Berlin-Dahlem— Bad Oldesioe). Freiin Friedliesel von Dalwigk mit Hrn. Major a. D., Direktor des |[{ch1eswig- holsteinishen Landgestüts Traveathal Carl Wachs (Weimar—

T:aveathal). Veredbeliht: Hr. Burggraf Heinrih zu Dohna-Schlobitten mit

fl. Maria-Agnes von Borcke (Königsberg, Pr.). -—— Hr. Graf Albrecht Kaniß mit Frl. Ilse von Borde (Königsberg, Pr.). Gestorben: Hr. General der Infanterie Rudolf von Zingler (Brolate Hr. Sanitätsrat Dr. med. Ernst Wartmann reólau).

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol. Charlottenburg.

Verantwortlich für den Angeigenteil: Dex Vo rsteher der Geschäftsstelle, Mechnungsrat Mengering in Berlin.

Verlaa der Ge\häftéstelle (Menaerina) in Berlin.

Druck der Norddeutshen Bucbdruderei und Verlagsanstalt. Berlin. Wi lhelmstra|e 82.

Sechs Beilagen feins{lteßlid Börfenbeilage und Warenzeichenbeilage Nr. 42)

nnungs- und Landkrankenkassen bezeichnen das Worgehen der Aerzte ?

und Erste, Zweite, Dritte, Vierte und Fünfte Zentral-Handelsregister-Beilage.

( zum Deutschen Reich3an zei

E, T1 d Ü Üs

A e E E

Amlliches,

(Foriseguna aus dem HZauptblatl) Deutsches Neich. G ese g über die Versorgung der Militärperfomen

Und hrer Ointerbliebenen ber BDiensl- beshädigung (Reichsversorgungs3geseßß).

Vom 12. Mai 1920.

Die verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung E das folgende Geseg beschlossen, das mit Zustimmung des Reichs» xats hiermit verkündet wird:

Anspruch auf Versorgung. L Frühers Angehövige der deulséen Wehrmacht und ihre Hinter-

bliebenen erhalten wegen der gesundheitlihen und wiwvtschaæftlihen Folgen

einer Dienstbesch@digung auf Antrag Versorgung.

8 2. P que t die gesundheitschädigende Einwirkung, dis burch R enstverrihtungen oder durch einen während der Aus8- ilitärdienstes erlittenen Unfall oder durch die dem Militärdienst eigentümlihen Verhältnisse herbeigeführt worden ist. i Zur Anerkennung einer Gesundheits\törung als Folge einer Dienst- \hadigung genügt die Wahrscheinlichkeit des ursählichen Zusammen- Hanges.

Arbeiten, zu denen Angehörige der deutshen Wehrmacht in unver- f{uldeter Kriegsgefangenschaft verwendet werden, und die dieser Kriegs- gefangenshaft eigentümlihen Verhältnisse werden dem Militärdienst

nd den diesem Dienste eigentümlichen ved hs gleichgestellt. Die Angaben des Beschädigten, die sih auf Vorgänge bei der Gefangennahme und in der Kriegsgefangenshaft beziehen, sind der Entscheidung zugrunde ¿u legen, soweit nicht die Umstände des Falles entgegenstehen.

Eine vom Beschädigten absichtlich herbeigeführte gesundheit- schädigende Ginwirkung gilt micht als Dienstbeschädigung.

8 3. Die orgung umfaßt: : : 1. Heilbezandlung, Krankengeld unt Hausgeld (S8 4 bis 2), 2. soziale Fürsorge (§S 21 bis 23), j 3. Rente (§8 24 bis 30) und Pilegezulage (S 31), 4. Beamtenschein 33 i E 5 L und rnisse für das Sterbeviertelsahr (§3 34 6, Darin (88 36 bis 50). Heilbehandlung, Krankengeld und Hausgeld.

ì übung des

§4. _T i Heilbehandlung wird einem Beschädigten, dessen Anspruch auf Rente anerkannt worden ist, gewährt, um eine durch Dienstbe\h@digung berursahte und den Rentenanspruch e REO Gesundheits\törung oder Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit zu beseitigen oder wesent- t zu bessern, eine Verschlunmerung zu verhüten oder körperliche Be- fchwerden eben. i: A Rècbtfertigen die Folgen einer anerkannten Dienstbeschädigung den Bezug einer Rente nicht, so ist R zu gewähren, wenn badurch eine Verschlimmerung des urch die Dienstbeshädigung ver- ursahten Leidens verhiütet wird. Die Heilbebandlung kann au vos der Anerkennung des Nenten- anspruchs gewährt werden. ; Brei it Beschädigte, die sich 1m Ausland aufhalten, Heil- behandlung “bder an ihrer Stelle eine Unterstüßung erhalten, wird durch Vorschriften eregelt, welche die Reichäregierung mit Zustimmung des NReichsrats erläßt.

§ 5.

Die Heilbehandlung umfaßt ärztliche Behandlung, Versorgung mit Arznei und anderen Heilmitteln sowie die Ausstattung mit Körper- ersazstücken, O und anderen Hilfsmitteln, die erforderli sind, um den Erfolg der E ea zu sichern oder die Folgen der DienstbesckŒädigung zu erleichtern. E

An Sr S n Abs. 1 vorgesehenen ärztlichen Behandlung, Versorgung mit Arznei und anderen Heilmitteln können Kur und Ver- vflegung in einer Heilanstalt (Heilanstaltpflege) oder, wenn andere Behanolungsverfahrer keinen genügenden Erfolg haben oder in ab- sehbarer Zeit erwarter lassen, Kur und Verpflegung in einem Bade- orte (Batekur) gewährt werden.

linde erhalten einen Führerhund.

2 6. E Mit Zustimmung des BesGSigien fann ihm Hilfe und Wartung durch Krankenpfleger, Krankenshwestern oder andere egefräste (Hauspflege) gewährt werden, wenn die Aufnahme des Beschädigten in eine ilanstalt geboten, aber nicht ausführbar ist, oder wenn Unger Grund vorliegt, den Beschädigten in setner Familie zu lassen.

d ta Sbische d anderen Hilfsmittel Die Körperersahstücke, orthopädishen und ilfêm sind in A Ava zu gewähren; sie müssen den persönlichen und beruflichen Bedürfnissen des Beschädigten angepaßt sein. L Der Beschädigte hat Anspruch auf Instanvseßung und Ersay der Hilsgmittel, wenn ihre Unbrauchbarkeit oder ihr Verlust nicht au Mißbrauch, auf Vorsaß oder auf grobe Fahvlässugkeit des Beschädigten aurüdzuführen ist. : N Bi Blilliouas der Hilfsmittel kann davon abhängig Car werden, daß der Beschädigte sie sich anvassen läßt oder sh, um mi ibrem Gebrauche vertraut zu werden, einer angeordneten AuWildung untlerzieh!. Der Ersaß eines unbraubbar geworden Hilfsmittels e abgelebnt werden, wenn es nit zurüerstattet wivd. Bei wertvollen Hilfsmitteln kann ein Eigentumsvorbehalt gemacht werden. 4 Für die Beschaffung und den Ersaß von Men ga diese Vorschriften entsprebend; zum Unterhalie des Hundes we Á 6rd in Orten der Ortsflasse A 300 M, in Orten der Ortsflassen und C 240 M, in Orten der Ortéklassen D und L 180 4 gewährt. S 8. A Körperersabstüde, orthopädishe und andere Hilfsmitiel sowie die Ftiterbunde 24 Blinde E M Neiche geliefert. Badekuren gewährt das Fei. ; O : Im übrigen wird die Heiltehandlung p ht i der Heil- onstaÎ pflege und bder Hauspflege durch die Krankenkassen gewährt. Soweit weder eine Krankenkasse der NReichsversiherung noch eine Knappschaftskrankenkasse oder eine Griaptale nach A r Sina zur Leistung der Heilbehandlun verpfli tet ist, hat die isbehandlun des Beschädiaten, wenn er Mitglied einer dieser Kassen ist, durc diese, sonst dur die allgemeine Ortskrankenkasse oder, wo eine sol nit besteht. durck die Landkrankenkasse [enes Wohnorts zu erfolgen. Während der Heilbehandlung ist der Beschädigte der P remenonna und den Strafbestimmungen der Kasse unterworfen, auch wenn er nicht thr Mitolied ift. : Die Seilbobandlung wird so lange fortgeseßt, bis dur sie eine Besserung tes Gesundheitszustandes oder eine Steigerung der Sr- werbsfähigkeit nit mehr zu erwarten ist. Die Begrenzung Ter X-

handlungsdauer dur die Kassensazungen und geseßlichen Vorschriften

i

Erfte Beilage

Berlin, Dienstag, den 25. Mai

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S a

über Kranfkenversicherung sind bei Heilbehandlungen, die auf Grund dieses Gesehes zu gewahren sind, umvirk\sam.

Streitigkeiten werden in dem in der Reichsversicherungsordmtng für die Krankenversicherung vorgeschriebenen Sueeiatns ents

Besondere Vereinbarungen zwishen Krankenkassen und Aerzten

zur Sicherstellung der ärztlihen Behandlung, die den L |

nur na diesem Geseh obliegt, bedürfen der Zustimmung des Rei

rbeitsministers. Das gleiche gilt für di erein- | L, E g 2 G S E gleiche gilt für die entsprechenden B | die Rente auf M fo oder teilweise versagt werden, wenn er auf

barungen zur Sicherstellung der Hetlanstaltpflege und der Versorgung mit Arznei und kleineren Heilmitteln.

An Stelle der Krankenkassen kann das Reich die Heilbehandlung E der Heilanstaltpflege und der Hauspflege selbst dur- ühren.

9. Die Landesregierungen sind ermächtigt, öffentlihe Kranken- und

Pflegeanstalten zu verpflichten, einen bestimmten Teil ihrer Betten '

egen angemessene Vergütung für die Heilbehandlung und Pflege der Zeschädigten zur Verfügung zu stellen. Die Reichsregierung kann mit Zustimmung des Neichsrats einheitlihe Grundsäße hierfür aufstellen.

S 10.

Wird bei einer Krankenkasse die ihr nux nah iein Gesetz ob- liegende Heilbebandlung dadurh ernstlih gefährdet, daß. die Kasse feinen Vertrag zu angemessenen Bedingungen mit einer ausreichenden Sahl von Aerzten s{ließen" kann oder daß die Aerzte den Vertra micht einhalten, so ermächtigt die Versorgungsbehörde die Kasse N vhren Antrag widerruflich, statt der Heilbe ait bis zu zwei Dritteln des Durchschnittsbetrags ihres geseß Krankengeldes zu gewähren.

Die Versoraunasbehörde kann zugleich bestimmen :

1. wie der Zustand des Beshaädigten, der die Leistungen erhalten als dur ärztliche Bescheinigungen nachgewiesen

ichen

soll, anders

werden darf,

„2. daß die Kasse ihre Leistungen so lange einstellen oder zurüd- behalten darf, bis ein ausreihender Nachweis erbracht ist,

3. unter welchen Voraussehungen die Kasse die Beschäd1gten, denen sie Heilbehandlung nah diesem Geseße zu gewähren hat, in ein Krankenhaus verweisen darf.

5 d Ll Zur Gewährung der Heilanstaltpflege bedarf es der Zustimmun n er einen eigenen Haushalt hat oder Mitglie

der das 16. Lebensjahr vollendet hat,

Bei einem Minderjäk genügt seine Zustimmung. j r Zustimmung bedarf es mt, wenn

1. die Art der Beschädigung eine Behandlung oder Pileae ver- langt, die in der Familie des Besch@digten mcht mögli ist, die Krankheit ansteckend ift, : der B igte wiederholt. der Krankenordnung oder den Ano nagen des behandelnden Arztes zuwider gehandelt hat, der Zustand oder das Verhalten des Beschädiglen eine fort- geseßte Beobachtung erfordert. | i én den Fällen des Abs. 3 Nr. 1, 2 und 4 soll mögli Heil- anstaltpflece gewährt werden. S. 12;

Wird die Heilbehandlung weder tin einer Heilanstalt noch als Badekur gewährt, so erhält der Beshädigte, wenn keine der im § 8 Ab\. 3 genannten Kassen zur Zablung verpflichtet ist, Krankengeld, soweit dieses nah Gese oder Saßung von der zur Leistung der Heilbehandlung verpflichteten Krankenkasse thm als versicherungs- pflihtigem Mitglied zu zahlen wäre. a e Die Höhe des Krankengeldes ist so zu bemessen, als ob der Be- hädigte der Krankenkasse freiwillig beigetreten wäre. Er erhält nur Krankengeld, soweit sein Einkommen dur die Erkrankung geminkter! t. Bezieht der Beschädigte neben dem Krankengeld eine Rente na diesem Gesehe, so darf das Krankengeld nur in der Höhe gezahl werden, daß Krankengeld und Rente zusammen den U der Voll- rente (S 29) der Ortszulage (S 54) und der Teuerungszulage (S 87)

nicht übersteigen.

E s

S 18,

M&hrend der ¡lemstaltpflege eines Beschädiaten werden den Angehörigen, deren Weiber er gewesen ist, zwei Drittel der Noll- rente (S 29) und die nach der Vollrente bemessene Kinderzulage 30) al3 Hausgeld gewährt. Hausgeld wird nur gewährt, insoweit das Einkommen tes Beschädigten dur die Erkrankung gemindert ist.

Auf das Hausgeld sind eine nach diesem Geseße gewährte Rente sowie ein aus einer Krankenkasse der Reichäversicberung oder aus einer Knappschaftskrankenkassc oder Ersaßkasse gewährtes Hausgeld oder Krankengeld angurechnen. : :

Bei Bedürftignkeit kann dem E und seinen Angehörigen ine besondere Unterstüßung gewährt werden. Ï A Während einer Badekur Vanien Hausgeld und Unterstüßung nach den Vorschriften der Abs. 1 bis 3 gewährt werden.

§ 14. Sind die Krankenkassen niht nur nah den Vorschriften dieses Gesezes verpflichtet, Hei lbebandlung und P O gewähren, so wird ibnen für ihre Aufwendungen bis n 1. April 1923 Ersaß geleistet. An diesem Tage laufende Heilbehandlungsfälle werden von dieser Befristung mcht berührt. Bei Q Ge beträgt der Erlaß dret Viertel, bei sonstigen Heilbehandlungen die älfte des \akungsmäßigen Krankengeldes. Daneben wird der Aufwand für kleinere Heilmittel erseßt. 2 Der Ersaß wird nur gewährt, wenn der Zusammenhang der Krankheit mit einer Dienstbeschädigung vor dem Beginne der Heil- bebandlung anerkannt war; wird dieser Zusammenhang erst während der Heilbehandlung anerkannt, so wird der Ersaß nur für die auf die Anerkennung folgende Zeit geleistet. Tritt eine Dienstbeschädi- ung erst nah dem 1. April 1920 ein, so wird der Ersatz bis zum Hblauf der auf die Dienstbeschädigung folgenden drei Kalenderiabre qe- währt.

8 15. L Soweit die Krankenkasse nur nah den Vorschriften dieses Ge- sezzes vervslidtet ist, Heilbehandlung einschließli Heilanstaltpflege

| und uspflege sowie Krankengeld und Hausgeld zu gewähren, ias R A d entstandenen Kosten und der entsprechende Anteil an |

den Verwaltungskosten erseßt. Die Kosten für die Heilbehandlung und die Mara altancitofien können in Paushbeträgen erseßt werden,

8 16, : Ersaßansprücbe, die auf den Vorschriften des § 15 beruhen, sind von der Krankenkasse spätestens vierzehn Tage nah dem Beginne der Heilbehandlung oder nah der ersten Anweisung des Kranken- geldes oder Hausgeldes bei der Versorgungsbehörde" vorläufig anzu- melden. Werden sie später angemeldet, so kann für die vor der An- meldung liegende Zeit Ersaß abgelehnt werden.

8 17. E Streit über Ersaßansprühe zwishen Krankenkassen und Reich wird in dem für die Krankenversiherung vorgesehenen Spruchver- anton entschieden. Die Revision ist hierbei ausges{lossen. IJft streitig, ob die Krankheit mit einer Gesundheits\törung zusammen- bängt, die als Folge einer Dienstbeshädigung anerkannt ist, so wird hierüber in dem Sprucbverfahren vor den Versorgungsgerichten ent- schieden.

lung eine bare and |

| diese Folge schriftli

ger und Preußischen Staatsanzeiger.

924,

8 18.

Die Versorgungsbehörden konnen jederzeit eine neue Heilbehand- lung eintreten lassen, wenn zu erwarten ist, daß sie den Gesundheits- zustand des Beschädigten bessert.

8 19.

Hat der Beschädtigte eine die Heilbehandlung betreffende Anord=- nung ohne geseßlichen oder sonst triftigen Grund nicht befolgt und wivd dadur seine Erwerbsfähigkeit- ungünstig beeinflußt, so kann ihm

hingewiesen worden ist.

ur Duldung von Operationen, die einen erheblihen Eingriff in die körperlihe Unversehrtheit bedeuten, kann der Beschädigte mcht gezwungen werden.

e 90.

Die dur eine Heilbebandlung verursahten notwendigen Neise- fosten einshließlich der Kosten der Verpflegung und Unterkunft sind dem Beschädigten zu ersebten.

Für die Dauer einer nah § 7 Abs. 3 Saß 1 angeordneten Än- ung oder Ausbildung werden außer den Reisekosten (Abs. 1) freie nterkfunft, Verpflegung und Ersaß für entgangenen Arbeitsver-

dienst in angemessenem Umfang gewährt.

Soziale Fürsorge. S L

Der Beschädigte hat Anspruch auf unentgeltliche beruflihe Aus- bildung zur Wiedergewinnung oder Erhöhung der Erwerbsfähigkei insoweit er durch die Dienstbeshädigung in der Ausübung seines Ausbildung

Berufs oder in der Fortseßung einer begonnenen wesentlih beeinträchtigt ist. Die Berufsausbildung wird unter der Vorausfeßung der

Cignung und eifrigen Arbeit des Beschädigten innerhalb der Höchst- dauer eines Jahres bis zur Erreichung ihres Zieles gewährt. In geeigneten Fallen kann sie über diesen Zeitpunkt hinaus ausge- dehnt werden.

Über den Anspruch auf beruflihe Ausbildung entscheidet die Hauptfürsorgestelle der Kriegsbeshädigten- und Kriegshinterbliebenen- fürsorge oder die von ihr beauftragte Stelle. Über einen Ginfprudt E Entscheidung entscheidet der Beivat der Hauptfürsorgestelle endgültig.

22

8 22.

Die Fürsorgestellen der Kriegsbeshädigten- und Kriegshinter- bliebenenfürsorge sind, abgesehen von den Vorschriften des 8 21, ver- pflichtet, den Beschädigten und den Hinterbliebenen bei der Wabl eines geeigneten Berufs, bei der Berufsausbildung und bei der Unterbringung im Erwerbsleben beizustehen und behilflih zu sein, die Folgen einer erlittenen Dienstbeshädigung oder des Verlustes des Ernährers nach Möglichkeit zu überwinden oder zu mildern.

8 23.

e die DurSführuñg der Fürsorge gelten die Richtlinien, die der Neih8ausshuß der Kriegsbeschädigten- und Kriegshinterblie- benenfüsorge nah § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über die soziale Kriegsbeschädigten- und Kriegshinterbliebenenfürsorge vom 8. Februar 1919 Beichs-Gesebl S. 187) mit Zustimmung des Neichsarbeits- mimisters erlassen oder erlassen wird.

Nente. 8 24.

Der Beschädigte hat Anspru auf Rente, solange infolge einer Dienstbeshä&digung seine Erwerbsfähigkeit um wenigstens 15 vom Hundert gemindert oder seine körperlihe Unversehrtheit \{Gwer be- einträtigt ist. ai

e o

Die Grwerbsfähigkeit gilt insoweit als gemindert, als der Be- schädigte infolge der chädigung mcht mehr oder nur unter Auf- wendung mußergewöhnlicher Tatkraft fähig ist, ih Erwerb dur eins Arbeit zu verschaffen, die ihm unter Berücksichtigung seiner Lebens- verhältmsse, Kenntnisse und KFähigkeiten bill-gerweise zugemutet werder fann.

Die Nerdienstverhältnisse bilden keinen Mafzstab.

Die \chwere Beeinträchtigung der körperlibezn Unversehrtheit wird einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 15 bis eins{ließlich 50 vom Hundert aleitgaeactet, wenn die Erwerbsfäbigkeit nicht oder nur in geringerem Maße als um 50 vom Hundert gemindert ist.

8 26. Für die Bemessung der Rente sin maßgebend: 1. die Minderung der Erwerbsfzahigkeit (S8 2, H und 27), 2. der Beruf 28), : 3. der Familienstand 30), 4. der Wohnsiß 51) des Beschädigten. a)

& 27. An Grundrente und Scchmwerbeshädigienzulage werden jährlich

ewährt: N bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 20 vH 480 Æ Grundrente,

"” 30 I” 44 " "” 40 1) 960 " " s ¿O ¿200 j i und 150 46 S{werbaschädigtenzulage, " 60 t 1440 u q 300 u u O L, « «2490 © u 80 "0 1920 " u 600 0 "u " 90 " 2160 " " "t 750 " i " bei Erwertsunfähigkeit 2400 4 Grundrente und 900 # Schwer- beschädigtenzulage.

Die vorstehenden Hundertsäße stellen Dursnitts\äge dar; eine um 5 vom Hundert geringere Minderung der Erwerbsfähigkeit wird von ihnen mit umfaßt. /

Wer in seiner Erwerbsfähigkeit um mehr als 90 vom Hundert beeinträchtigt ist, gilt als G DEU Rig:

8 28. : j Die Beschädigten erhalten eine Ausgleicszufne von cinem Viertel der nah I zu gewährenden Geßührnisse, wenn sie vor dem Eintritt in den Militärdienst oder als Angehörige der Webrmacht

einen Beruf ausoœübt haben, der erheblihe Kenntnisse und Fertig» " feiten erfordert. Die Ausgleihszulage wird auf die Hälfte der genannten

Gebührnisse erhöht, wenn der Beruf erhebliche Kenntnisse und Fertig- S m e La Maß von Listung und Verantwortung erfordert. L : L s Die Ausgleichszulage wird auh gewährt, wenn nur die Bescbädi- gung den Bescbädigten hindert, einen Beruf au8zuüben, den er sonst nach seinen Leben8erhältnissen, Kenntnissen und Fähigkeiten hätte erreihen fönnen und nah dem bisher betätigten Arbeits- und Aus- bisdungswillen voraussihtlih auch ausgeübt hätte.

& 29, Die Vollrente im Sinne dieses Gesebes besteht aus der Grund- rente, der Schwerbeschädigtenzulage 27) und der Ausagleichszulage (8 28), soweit sie einem Beschädigten bei Erwerbäunimakeil zu ges währen find. i Blinde erhalten die Vollrente. 8 30. L Für jedes ehelihe Kind wird bis zur Vollendung des 18. Lebon3e jahres dem Beschädigten eine Kinderzulage in Höhe von 10 vom Hundert dét nah den §8 27 und 28 zustehenden Gebührnisse gewährt.

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