1920 / 112 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 26 May 1920 18:00:01 GMT) scan diff

und Heizer sowie verw. Berufsgenossen Deutsch- lands am 12. Juli 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag nebs: Nachtrag vom 2. Sepltemver 1919 zur Regelung der Lohn: uno Arhbeitsbedingungen sür die gewerblichen Arbeiter im Tiesbaugewerbe zemäß § 2 der Verordnung vom 283, Des- zember: 1918 (Neichs-Ge'eßpbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Plauen nehst der Vorstädte sämtlicher Orte der Amts: hauptmannschasten Plauen und Auerbach, aussc{ließlih der Orte Altrollmannsdorj Brocfau, Brunn, Buchwald z. T., Cunsdorj, Erlmühle, Foschenroda, Friesen, Haupimannss arün, Lambzig, Lauschgrün, Limbach, Mlihlwand, Mylau, N- p'chfkau, Neumark, Oberheinsdorf, Ober mylau, Obers- veumark, Reichenbah, Römersgrün mit Naumfeld, NRoischau, Schneiderbach, Schönbach, Unterheinsdorf, U-oterneumark Elsterberg, Noßwiy, Sachswiß, Coschüy, Losa, Feldwiese, Scholas, Hohndorf, Tremniß, Görschnit, Kieingera, Reu'h, Pansdorf, Jocketa, Christgrün, Jeimer8grün, Ruppertsgrün, Helmsgrün, Liebau, Trieb und Steindorf, für die Stadt Oelsniz und sämllihe Orte der Amishaupt- mannschaft Oelsniz sowie die Ortschaft Gutenfürst für all- gemein verbindlich zu erflären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI R. 1459 an das Reichsarbeiteministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten. Berlin, den 19. Mai 1920.

Der RNeichsarbeitsminister. N M: Dr BU)e

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband in Bingen a. Rh. und die Arbeitsgemeinschaft der kaufmännischen Ans gesiellten-Verbände, {ingen a. Rh, haven beantragt, das zwischen ihnen am 23. April 1920 abgeschlossene Abkommen zu dem allgemein verbindlihen Tarifvertrage vom 28. Ja- nuar 1920 zur Regelung der Gzhalis- und Anstekllungs- bedin zungen der fausmännishen Angestellten im Groß- und Kleinhandel gemäß § 2 ber Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-GBeseybl. S, 1456) sür das Gebiet der Kreisstadt Bingen a. Rh. gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diejen Antrag können bis zum 10. Juni 1920 erhoben werden und find unter Nummer V1! R. 1362 an das Reichsarbettsministerium, Berlin, Luisen- straße 33 zu richten.

Berlin, den 19. Mai 1920.

Der Raichsarbeitsminister. J. A.: De. Busse.

Bekanntmachung.

Die Vereinigung der Arbeitgeber Rathenows und Umgegend E V. in Rathenow hat bzautragt, den zwischen ihr und dem Werkmeister-Bezirks-Verein Rathenow und Umgegend am 20. April 1920 abge- \chlossenen Tarifvoertrag zur Regelung der Lohn- und Acbeit»bedingungen der Werkmeister in der J dustrie und im Großhandel gemäß § 2 der Verordmmg vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesepbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Rathenow und der Gemeinden Neue Schleuse, Semlia, Göttlin und Rhinow sür allgemein verbindlih zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Juni 1920 erhoben" werden und sind unter Nummer V1. R. 298/2 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Berlin, den 19. Mai 1920.

Der Neichsa: bei!sminifsier. F, A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Unter dem 18. Mai 1920 ift auf Blat 849 lfd. Nr. 2 des Taritcéegistecs eingetragen wotden:

Der zwischen dem Ve:ein der Perleborger Kaufmannschaft, Abt, Arbeitsgemeinschaft des Ein ælhandels, dem Deutichs nationalen Handlungsgehilfenverband Zweigverein Perleberg, und dem Ga oe! kschafisbund der Angestellten, Ortsverband Perlebera, am 26. Februar 1920 avg-schiossere Nachirag zu dem allgemein verb ndlihen Tarifoeitrag vom 29 Sep- tember 1919 zur Rezjolung der Gehalts- und Anstellungs- bed nungen der kaufmänalschen Angestellten im Einzelhandel avsschließiih des Vaakg werbes, wird cemöß 8 2 der ® er- ordnung vom W. Deozgember 1918 (NReicks-Grsepbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Peri-berg für allgemein verbindlich erklärt. Die allzemeine Ver bindlichkäit beginnt mit dem 1. Fe-

bruar 1920. Dar Neich8arbeitgminisier. F. A.: Dr. Sigler.

Das Tarifregtster und die PRegisteralien können im Rets- arbeitsministertum Berlin N W. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäß!gen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für dte der Tarifve:trag infolge der Erklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der ® often verlangen. »

Berlin, den 18 Mai 1920. Dec Negifterfühcer. Sara sa.

Bekanntmachung.

Unter dem 18 Mai 1920 is auf Blati 107 lfd. Nr. 2 des Taritcegüiters eingetragen worden:

Ver zwischon dem Ai beit 1eberverband des Einzelhandels, Fach zruppe Lotie i kollekteure, Sig Hamburg, dem Zentral- verband der Ha»dlungsgehilsea, Bezirk Hamburg, Altona und Umgegend, dem Gewerfi\ch1ftsbund faufmännischer Angestellien- ve:bände und dera Gewe! fichafisbund der Angestellten am 23. Viâr? 1920 agogeschlossene Tarifvertrag nebs protokol- larischer Festlegung zur Regelung der Gehalts und An- stellün.sbedingungen der kaufmännischen Angestellien bei Lotteriekollekfteuren ‘wird gemäß § 2 der Verorduung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesepbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadi Hamburg für allgemein verbindlich erklärt. Die all emeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Vanuar 1920. Mit dem g'eihey Zeiipunkl tritt die allgemein: Verbindlichkeit des Tazijoertrages vom 81. Mai 1019 außer Kraft.

Der Neichs6ar be itsrninister. J. A.: Sigler.

Das Tarifregister und dle Negisterokten können im Neichs- arbeitéministerium, LBeriir NW. 6, VLuisenstrafe 33/34, Zimmer 161, während der regelräßfilgen Licnststundey eingesehen werden.

Arbeitgrter urd Arbeitnebmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Fieich8arbeitsministeriums verbindlid ist, können von den Vertragétparteien einen Abdruck des Larifvertrags gegen Erstatiung der Kosten verlangen.

Berlin, den 18. Mai 1920.

Der Negifterführer. Sarassa.

Bekanntmachung.

Unter dem 8. Mai 1920 ist auf Blati 1014 des Tarifs registers eingetragen worden:

Der zwishen der Vere!nigqung der Naßbagger-Ünter- nehmungen Siß Hamburg, dem Reichsverband des Deutschen Tiefbaugewer bes E. V, dem Zentraloerband der Ma}ichinihten, Heizer und verwandten Berufsgenossen Deutschlands und dem

aeschiossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen füc die gewerblichen „Arbeiter im Naß- baggergeweibe wird für den genannten Berufskreis aemäß § 2 der Verordnung vam 23, Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Deutschen Reichs für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlicokeit beginnt mit dem 1. Januar 1920. Sie erstreckt sih niht auf sol he Naß- baugerunternehmungen, die lediglich zur Gewinnung von Sand und Kies betrieben werden, ferier niht auf staatlicze Betriebe. SFhce Ausdehnung auf erstere bleibt vorbehalten. Der Reid 8a br ilsminister. J. V.: Geib,

Das vid Bla und die Reaisierakten können im Netdéarbetts- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Zarifvertcag infolge der Grklärung des Neichearbeitsministeriums ver bdindlih ift, können von den Vertragsparteien einen Übdruck des LTarifverirags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 3. Mai 1920.

Der Negisterführer. Saras sa.

Bekanntmachung.

Unter dem 18. Mai 1920 {fi auf Blatt 271 lfd. Nr. 2 des Tarisregisters eit-gelragen wordet::

Die ¿wischen dem Arbeitgebeiverband für Nordhausen und Umgegend, der Jnieressengemeinschaft der Privatangestellten Nordhaujens und dem Verein der Angestellten im Kautabak- ewerbe, Siz Nordhausen, am 20. Dezember 1919 abge- Fblofiene Vertragsänderung zu dem allgemein verbind- lichen Tarifoertrage vom 3. Juli 1919 zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellten in Jndustrie, Handel und Gewerbe einschließlich des Ei z:lhandels wird gemäß § 2 dec Verordnung vom 28. Dezember 1918 (Ne ch8 Gesepbl. S. 1456) sür das Gebiet

gemein verbindlich erkiärt. Die allgemeine Verbinolichkeit bes

Arbeitsver träge, für die besondere Fachiar ifver1räge in Geltung

Deutschen Transpo: iarbeiterverband am 16. August 1919 ab- |

des EStadikreises Nordhausen und des Ortes Salza für all- }

ainnt mit dem 1. Dezeraber 1919. Sie erstreckt sich nicht auf |

vertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeiren Verbindlichkeit aus dem Geltungs-

| bereih des allgemeinen ‘Tarifverirages aus.

Der Reichdarbeitsminister. J: A: Dr, Siuler,

Das Tarifregister und die Registerakten l'önnen im Retchsarbetits- ministerium, Berlin N W. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Diensistunden eingesehen werben.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Ersiattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 18. Mai 1920.

Der Negistersübrec.

Belanntmaqmung.

Unter dem 17. Mai 1920 ist auf Blait 427 lfd. Nr. 2 des Tarttregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem A! beitgeberverband der Jndustrie des N Karisruhe, dem Ortskariell der Freien (ngestellien-Verbände, dec Arbeitsgemeinschast der ftaufs männischen Verbände und der Atrbeitsaemeinschaft der faufs männishen Vereine für weiblihe Angesiellte in Karlsruhe am

Sarassa.

10, Febivar 1920 abgeschlossene zweite Nachtrag zu dem

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find. Falls künftig für einen Handels- oder Jndustriezweig ein |

besonderer Fachtarisverirag für allgemein verbindlich e: klärt wird, |

scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aus. Der Netchgarbeitsminitiec. : L N: Ql Siuléri

Das Tarifregister und die Negisterakien können im Reichsarbeits- ministerium, Berin NW. 6, Luisenstraße 83/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Äürbeitnchmer, für bie der Xartfvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitêministeriums verbindlich ift, können von den Veriragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Gr- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 18. Mai 1920.

Der Negtstersführer. Sara s sa.

Bekannimachung. /

Unter dem 18. Mai 1920 ist auf Blait 1068 des Tarifs regifers eingetragen wo1den:

Der zwichen dem Arbeiisaussck{uß der Frankfurter Gasts wirtsve1eine, der Arbeitägemeinschait der gastwirtscaftiichen YUngestelltenver bände, Ortsausschuß zu Frar kfurt a M. und dem sreien und chrislüichen Geweikschatiskirtell in Frankfurt a. M. am 24. Eeptember 1919 abge\choss:ne Tarifverirag zur Regelurg der A beitebedivgur gen im Hotel-, Gast-, Sdankwiri\chasis- sowie Kcffcebausgewerbe wird gemäß 2 der Vero1dnuvg, vom 28. Tezember 1918 (Neichs-Geseßhi. S. 1456) für das Gebiet der Etadt Franïfurt a. M. und bie eingewe udeten 2 ororie sür allgemein verbindlich exklärt, Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. März 1920.

Dex Reichgarbeits minister. J. A: Dr. Sißlerx.

Oas Toarifreg!ster und die Negisierakten können im Neichsarbeite-

minisierivum, Lezliv N W.,6, Luisensti aße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen L ienfifiunden eingeseben werden.

K1tteiigeber und Atbeltnet wer, für die der Tarifvertrag infolge der Erilärung tes Neichbarbeilêm?nisteriums verbindlich ist, können von ten Vertrogsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Gr- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 18. V. ai 1220.

Vex Kegisterführer. Sarassa.

Bekanntmachung,

Unter dem 18 Mai 1920 isi auf Blait 1069 des Tarif- registers eingeiragen worben: :

Der zwischen dem Allgemeinen Arbeiigeber-Verband für Bleicherode und Umgebvyg. dem Gewerkschafteburd der An- gefiellien Ortsverband Ble'cherode, und dem Gewez kschasts- bund der Angestellten Lan dezve1 bend Thüringen, am 28. Fe- bruar 1920 abge\ch ofene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Änsiellungt bedinovncen für die kaufmännischen Angestellten in der Industrie, im Gewerbe und ‘Handel wird aemäß; § 2 der Vero: dnung vom 23. Dezember 1918 (NeichE- Geseßbl S. 1456) für das Gebiet des Stadik eises Bleicherode und des Ortes Niedergebra für allgemein verbivd'ih e: klärt. Die alloemeine Verbindlichkeit heginni mit dem 15. März 1920,

Sie ersireckt sich nicht auf Aibeitsverträge, für die be- sondere Fachtarifoert1 äge in Geltung sind. Falls kürftig für

| für diesen Beru | 23. Dezember 1918 (Reichs-Geiezbl. S. 1456) für das Tarifs

allgemein verbindlihen Tarifvertraa vom 830. Mai 1919 zur NRe„elung der Gehalts- und Arstellungsbedingunaen für die kaufmännischen und technischen Angestellten in der Judustrie wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-(weseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Amtsbezicke Karlsrube, Durlach und Etilingen sür allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Jas nuar 1920. Ste erstrecki sich niht auf Arbeitsoerträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls fünflig für einen Industrie:weig ein besonderer Fachtarifvertrag für alls gemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Heginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geliungsbereih des all- gemeinen Tarisverirags aus.

Der Reichsgarbeitsminifter. J. A.: Dr. Sigtzzler.

Das Tarifregister und die Registerakten köunen im Reichsarbeits, ministerium, Berlin NW., 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der reg: mäßigen Diensiftunden eingeschen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tartfvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministertums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung dex Kosten verlangen.

Berlin, den 17. Mai 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 17. Mai 1920 ist auf Blatt 707 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen bem Arbeitgeberverband für das Baugewerbe in Rathenoro, dem Begiiköverein des Deutschen Bauarbeiter- verbandes zu Rathenow und der Zahlsielle des Zentralver bandes der Zimmerer zu Rathenow am 10. März 1920 abgeschlossene Nachtrag zu dem allgemein verbindlihen Tarifvertirag vom 283. April 1919 zur Regelung der Lohn- und Arbeits- bedincurgen der gewerblihen Arbeiter im Baugewerbe wird

fokreis gemäß § 2 der Vero: dnung vom

gebiet des Tarifvertrages vom 23. Apcil 1919 für allgemein verbindlich erklärt Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 81. Oktober 1919, Die allgemzine Verbindlichkeit erstreckt fih nicht auf die Aibeilsverhältnisse solcher Bauarbeiter, die innerhalb eines Betriebes, der nicht Baubetrieb ist, ständig mit Jnstandsezungsarbeiten beschäftigt sind. Der NKeichsarbeitsmintister. J. A.: Dr. S iggle r.

Das Torifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits- ministerium, Beritn NW, 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden

Arbeitgeber und Arbeitnebmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ift, können vor den Vertragsparteien einen Äbdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 17. Mai 1920. Der Negisterführer.

M

Pfeiffer.

Bekanntmachung.

linter dem 17. Mai 1920 ist auf Blati 695 lfd. Nr. 2 das Tarijréeagisters eingetraaen worden:

Der zwijchen dem Ärteitgebeiverband der Hamburger Damenkonfekiionsindufirie, Ortsgruppe I1 Hamburg, und dem Verband der Schneider, Echneiderinnen und Wöäschearbeiter Deutichlands, Filiale Hamburg und Umgegend, auf Grund des

_ Schietslpruches des Schlichiungswautschusses Hamburg vom

einen Handels- oder Jndustriezweig ein besonderer Fachtarif-

2k Jarvuar 19320 abgeschlossene Nachtrag und der gemäß Schiedsspruch vom 1. März 1920 abgeschlossene Nachtrag zu dem allgemein verbinelihen Tarifvertrag vom 25 Of- tober 1919 zur Regelung der Lohn: und Arbeitsbedingungen

‘der geroerblichen Atbeiter und Urbeiterinnen in den Betcieben

der Damenmaßschneiderei und Kor fektiontänderungen weiden | irk 8 2 dec Verordnung vom 28. Dezeraber 1918 (Reichs

esegbl. S. 1456) sür das Gebiet der Städte Hamburg, Altora und Wandsbek für allaemein verbindlich erklärt. Die allgeme ne Ver bindlchkeit beginnt für den ersten Nacht: ag mit

dem 2 Januar, jür dea zweiten Nachtrag mii dem 23. Fe-

bruar 1920. y Der Reichsarbeitsminister. N. A: Dr. Si jler.

Das CTarifregisier und die Registerakten können im Reichsarbeits. ministerium, Berlin N W. 6, butsen|tcaße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden einge|ehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag tnfolge der Grklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlih ist, fönnen von den Bertragsparteien etnen Abdruck des Larifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 17. Mai 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Zu der 5. Ausgabe der Deutschen Arzneitaxe 1920 wird binnen kurzem ein Nachtrag im Ve:lage der Weid- mannschen Buchhand!u»g in Berlin SW. 68, Zimmerstraße 94, erscheinen; er ift zum Pieise von 1,40 4 füc das Stück dur den Buchhandel zu beziehen.

Bekanntmachung

über die Aufhebung von Höchstpreisen für Marmelade. |

Auf Grund der Verordnung über die Verarbeitung von

Gemüse und Obst vom 23. Januar 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 46) wird bestimmt:

8 1. Sämtliche Höchstpreise für ungestreckte Fnlandsmarmelade werden mit Wirkung vom 26. Mai 1920 ab aufgehoben. S 2. Mit diesem Tage treten die Bekanntmachungen vom 1. Februar

1920 i „Neicsa! zeiger“ Nr. ‘29 vom 4. Februar 1920) und vom 95. März 1920 („Reichsanzeiger“ Nr. 66 vom 29. März 1920)

außec Krast. Berlin, den 20. Mai 1920. Neichsgesellshaft für Obstkonserven und Marmeladen m. b. H. Klein. ppa. Tavarnier.

Bekanntmachung.

Das am 23. Februar 1920 gegen den Bäckermeister Hermann Schulze in Reth Altebrücke 27, aus8ge- sprochene Handels verbot mit Bacwaren und Mehl wird aufgehoben.

Zerbst, den 18. Mai 1920.

Der Magistrat. J. V.: Cassier.

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Bekanntmachung Auf Grund der Verordnung vom 23. September 1915, betr. ernhaltung unzuyerlger Personen vom Handel, wird hierm't bem andelsmann ŒWrnst Hermann Knoblauh in hemnit, Brühl 14, der Handel mit Lebensmitteln wegen Unzuberlässigkeit in bezug auf einen derartigen Gewerbetrieb unter Auferlegung der Kosten des Verfahrens im Neichsgebiet untersagt. Chemniß, den 21. Mai 1920. Der Rat der Stadt Chemniy. Gewerbeamt. Dr. Hüp pner, Bürgermeister.

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Bekanntmathung,

Dem Kaufmann Arno Schdöpke kn Döbeln ift mit Versügung vom beutigen Tage der Handel mit Zucker wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden.

Dôbeln, am 19. Mai 1920.

Der Stadtrat. Stadtrat Dr. Uhlig.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 28. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, haben wir dem Kaufmann Louis Weisenbach in Leih- gestern burch Verfügung vom beutigen Tage den Betrieb des Gewerbes als Furage-, Mehlhändler imkletinen, Seifen-, Mashinendl- und Wagenfetthändler wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Hanbvelsbetrieb untersagt.

Gießen, den 18. Mai 1920.

Kreisamt Gießen. J. V.: Wel cker-

Bekanntmachung.

Der Kolklonialwarenhändler Gustav Schöne in Groß.röhrsdor! Nr. 29, ist wegen Vei gehens gegen die Vor- schriften über die Zuckerverbraucbsregelung vom Zucerhbandel mit Wüinkung vom v0. Mai ds. Is. ab ausgeschlos sen worden.

Amtshauptmannschafi Kamenz (Sa.), am 21. Mai 1920.

Graf V ith um.

Preußen.

Bekanntmachung

Der Schankwirtin rau Tugendreih Hahn, Berlin - Schöneberg, Innsbruckerstr. 16, habe ih die Wieder- aufnahme des durch Verfügung vom 10. Ottober 1919 unter- fagten Hardels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs auf Grund des § 2 Abs. 2 der Bundeératéverordnung vom 23. Sep- tember 1915 (RGBl. S. 608) durch Verfügung vom heutigen Lage ‘gestattet.

Berlin O. 27, den 18. Mai 1920.

Dex Polizeipräsident. Abteilung W. I. V.: Heyl

Bekanntmachung.

Das gegen dieKohlenhandlungAbdolfSchnabel in Zehlendorf, deren jeßiger Inhaber ter Kauftiann Willy Kuschnißky ist, erlassene Handelsverbot vom 4. De- zember 1919 wird, soweit es die Firma selbst betrifft, hierdurch aufgehoben. :

Berlin, den 20. Mai 1920.

Der Landrat des Kreises Teltow. vou Achenbach.

Bekanntmachung.

Dem Bäckermeister Konrad Hägerich, geboren am 9. Sep- tember 1875 in Gerode. wohnhaft in Frankfurt a. M., Ecken- heimerlandstraße 86, wird hierdurch der Handel mit E ständen des täglichen Bedarfs, insbesondere ah- rungs- und Futtermitteln aller Art, vom heutigen Tage Tage ab wieder gestattet.

Frankfur: a. M., den 16. Mai 1920. :

Der Polizeipräsident. I. A. : Dr. Neuber.

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Bekanntmachung 7 x } egen die Firma „Vertrieb chemisG-tech- E A en” G. m. b Q, Noi, YAquinostraße b, sowie der!n Gesellschafter: Martin Scchwieger, Köln, Aquinostraße 5, Friedrich E Ho1eldirektor, Köln, Gereonsbof 39, Fräulein Martha Sum aher, o. St. Köln, Aqui: ostraße , ferner den Architekten David Nagel- \ch{chmidt, Köln Domstraße 45, auf Grund der Bundesratsverord- nung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuver!ä|siger Pe1sonen vom Handel, ergangene Beschluß auf Unter- fsagung des Handels Cet Sue wm E e, darfs aller Art, namentlih Lebensmitteln eife usw., wi: - gehoben Die Kosten der Veröffentlichung des Beschlusses haber die! Beteiligten zu trazen. Köln, den 19. Mai 1920. Der Oberbürgermeister. F. V.: Dr. Billstein.

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Bekanntmachung. Dem Schlächtermeister Adolf NRieh ausMeichow habe ich auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unguveor- Lässiger Personen vom Handel vom 28, September 1916 (REBL

S. 603) in Verbindung der hierzu erlassenen Ausführungsbestimmung vom 27. September 1915 wegen der von ihm vorgenommenen Geheim- shlahtungen und wegen unberectigten Verkaufs rationterter Lebens- mittel (Fleisch) den Gewerbebetrieh untersagt Angermünde, den 24. Avril 1920. Der Landrat. Frhr. von Er ffa.

Bekanntmachung.

Dem Kutscher Gustay Stein, Kollenbuschstraße 12 wobnhaft, ist am 3. Mai d. F. wegen Unzuverlässigkeit (Schleich- handels) jeder Handel mit sämtlihen Gegenständen des täglichen Bevarfs untersagt worden, Dis Kosten dieser Bekanntmachung hat Stein zu tragen.

Barmen, den 21. Mai 1920.

Die Poltzeiverwaltung. Dr. Hartmann.

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Nichtamtliches,

Deutsches Reich.

Am 1. Juni 1920 tritt folgende Neugliederung des Neichöwehrministeriums in Kraft:

Dem MNeichswehrminister unmittelbar unterstellt ist seine Ad jutantur, die Nachrichtenstelle und ein Hauptbüro.

cim übrigen wird das Minifterium in dret Gruppen gegliedert, an deren Spitze gleidigeordnet für das Heer der „Ches der Heeres- leitung“ und der „G neralquartiermeister“, für die Marine der „Chef der Admiralität“ stehen.

Dem Chef der Heeresleitung unterstehen das Personal- amt, das Truppenamt, das Webramt und die Inspekteure, ein- schließlich der Inspektionen für Waffen und Gerät und der Waffen-

ulen. s Dem Generalquarttermeister unterstehen eine Zentral- abteiluna, das Verwaltungéamt, das bisherige Ausrüstungëamt, jeßt Maffenamt genannt, die Sanitäts- und Veterinärinspeltion, die Nechisabteilung und die Justitiare.

An der bisherigen Organisation der Admiralität hat fich nihis geändert.

Dit der Wahrnehmung der Geschäfte als Chef der Heeresleitun ist Generalmajor von Seedckt, ais Generalquartiermeijter General- major von Feldmaun, als Chef der Admiralität Konteradmiral Michaelis beauftragt.

Der dem NReichswehrminister uf Wunsch der Nattonalversamm- lung kömmissarish zugeteilte parlamentarische Staats- sekretär leitet gesondert die gesamte Untersuchung sämtlicher nit den Märzereignissen zusammenhängender Borgänge.

Der Litauische Geschäftsträger, Minifierrcsident Dr. Pu- ryckis hat Berlin verlassen. Während feiner Abweswwheit führt der Legatiorngsekretär von Gailius die Geschäfis der Gesandtschaft. A

Der Neichswehrminister hat an die A b und die Abordrungen de: Marinetruppenteile in Wühelms- haven folgenve Ansprache gehaliea:

n cinem beraus bedeutungsvollen Augenblick trete ih vor Sie. Fh erscheine im Aufirage des Herrn Reichépräsideniten und dex Reichsregierung, um in der Marine die verfassungsmäßigen Ver- hältnisse wieder berzustellen. NMirgend hat das verbreeri| he Kben- teuer voa Kapp-Lüttwiy verhängniévoller gewirkt als in der Marine.

Dadurch, daß der damalige Chef der Admiralität sich diesen Männern zur Verfügung stellte, und es der verfassungs- mäßigen Megierung nicht gleich gelang, gegenuber den faishen Nachrichten aus Berlin den wahren Saverhalt bekannt zu geben, entstand an der Wasserkante ein besonders

bobes Maß von Unklarheit und Verwirrung. Auf der cinen Seite standen weite Kreise des S: eoffizierkorps, die Gs ihren veht- mäßigen, vorn Reichéprésidenten etngesegten orge eßten zur Auf- rechterhaltung von Ruhe und Ordnung Sehorsam leisten zu müssen ; e. der anderen Seite entstand bei einem großen Teil der Unter- ebenen der Verdacht, daß dos Secoffizie:korps in seiner Gesamtheit h den Usurpatoren zur Verfügung |telle. Dadurch kam €s ta Wilhe! méhaven zur vorläufigen Festnahme der Offiziere, die soweit sie zu Unrecht erfolgte, bedauert werden muß. Das hat zur Folge, daß nit nur seit Wochen kein Offizier mehr Dienst tut, sondern auch beide Teile sid mit eixem tägli wachsenden Gefühl des Mißirauens und der Verbitterung gegenüberstehen, was auf - der einen Seite durch- aus verständlich und begreiflich ist, auf der anderen Seite aber Zu- stände geichaffen hat, die unerträglich sind und bei ihrer Fortdauer der Marine an ken Lebengnery gehen. Ich habe mich bis jegt jeg- licher Stellungnahme enthalten, weil ich mir des {weren var va kor flikis beider Leile bewußt war, und nur dahin gedrängt, daß der etngeseßte Untersuchungsaut|chuß seines Amtes raschestens walte. Feßt ift der Zeitpunkt gekommen, wo der Untersuhungsausihuß mir auf Grund einstimmig gefaßten Beschlusses sowobl für Wilhelms-

die vollsiäadig unb-lastet aus dem Verfahren hervorgegangen sind. Die Regierung darf nunmehr nicht länger zögern. Nicht nur das deuls&e Volk hat Anspruch auf iederherstellung wver- eer Verhältnisse, sondern au die als unbelastet eryorgegangenen Persönlichkeiten haben Anspruch auf die Wieder- einsegung in ibre Stellung und Rechte. Nur sie werden im Kus- trage des Herrn NReichsp1 äfidenten von mir Agent werde». Für sie kann ich deshalb die Bürgschafi übernehmen, daß sie als Männer von Charakter völlig auf dem Boden der Verfassuna stehen und bereit find, fi gegen jede gewalt)ame Aenderung der Verfassung zu wehren und den voc[0f ERERARA Organen bes Reichs bedinaunps- los zur Versügung stehen. Für fie muß ih aber ebenso fordern, daß ihren Dienstbefehlen voll und ganz unter Ausschluß allec Neben- einflüsse Gehorsam geleisiet wird. Dafür wird ch die Negierung mit ihcec ganzen Autorität einseyen. Gegen die übrigen Of giere, die sich dux ihre Teilnahme am Kapp-Unternehmen belastet haben, und gegen jene Deckoffiziere, Unteroffiziere und Mannschaften, die ich während dieser Vorgänge Ungehörigfkeiten haben zuschulden Dn lassen, wird das Verfahren des Untersuchungsaus\chusses ortgesetzt.

F uns aber, die wir uns hier zusommengefunden haben qilt es jeyt im Jnteèesse des Vaterlandes, daß wir unter die Ereign se der leuten Wocten ent\hlossen einen Strich ziehen. Nichten wir den Blick vorn êrts machen wir uns klar, worauf es ankommt: Es gilt, dem Vaterlande die bescheidene Webrmacht zur See, die uns der Friedensvertrag läßt, in bester Qualität zu erhalten. Diese As ist \chwierig. Es ist nicht nur technische LeRirens A

er selbst-

sondern vor allem auch die Rückkehr zu den

verständlichee soldatis®en Tugenden, treuer Ra und \elbiilof-1 Dr enne, Dazu muß auch allseitig mit den bisher bestehenden orurteilen entschlofsen aufgeräumt

werden, unter Umständen auh mit Opfern Vertrauen und Achtung können nit dvefohlen, fie müssen vielmehr durch harte Pflicht- erfüllung wieder erworben werden. Wenn uns diese Ausgabe manch- mal zu T ivierig erscheint, so denken wir an die toten Helden vom Ska errak, deren Gedächtnis wir in diesen Tagen begehen, und geloben wir, daß wir ihr Srbe auch in trüben Tagen in Treue verwalten,

Ä dd

nicht wg uns, sondern avch vor allem für unsere Kinder und Gnkei. Mehr als je muß das deutsche Volk in seiner tiefsten Not | von seinen Söhnen verlangen, daß jeder Mann seine Pflicht tut.

baven wie für Kiel eine große Anzahl Offiziere vorschlagen konnte, j

-—

Der beim Reichsministerium für Ernährung und Lard- wirtschaft tagende, die Oberste beratende Behörde für die Düngestik#offwirtschaft bildende Le S E laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgendes ant:

Die Stikstsfferzeugung is im Anstieg begriffen und bei den augenblicklihen Verkehrsverhälivissen macht schon das Vhs fahren der laufend anfallenden Erzeugung Schwierigkeiten. un Herbst tritt erfsahruncsgemäß eite ungewöhnlich siarïfe

eanipruhung der Bahn ein. Wenn in den Sommer- monaien nicht laufend von den Werken abgefahren wird und sih infolgedessen Besiäude ansommeln, so wird es völlig un- mögli sein, in der Bedarsszeit, dié außerdem die Zeit des größten Warenmangels ist, neben der laufenden Erzeugung auc noch Bestände abzufahren. Aus diesem Grunde und in der weiteren Erwägung, daß im Hinblick auf das Steigen dec Getehungsfosten mit einer Senkung der Preise für die Stickstosfdüngemittel nicht zu rehnen if, gibt der Vüngesiick#üoffausshuß ben Abnehmern von Siickstsffbüngemitteln den dringenden Rat, in den Sommermonaten laufend abzunehmen, damit zur Verwendungszeit der nötige Stickftoffvünger beim Landwirt igt.

Mit Genehmigung der zuständigen Regierungsstellen ist den bei der Reichsgesell‘haft für Obsikonserveu und Mat mes laden m. b. H. fkonftingentiecten Fabriken vom 26. Mai 1920 ab die Herstellung und der Absag von Marmelade aus Obft der Ecnten 1918 und 1919 unter bestimmten Voraus segzungen freigegeben worden, todaß weitere allge meine Marmeladenverteilungen nit mehr statifinden werden. Die beftezenden Höchstpreise siud mit Wirkung von demselben Tage auf3ehoben.

Die Reichsgesellshaft für Obsikonserven und Marmeladen m. b. wird für dea Rest des laufenden Wirischoftsjahres nur voch den Zucker an die Marmeladenfabriken verteilen und eine Kontrolle über die Verwendung des Zuckers ausüben. Ueber die Lusammensegung der Marmelade und üder den Zuckergehalt sind keine Vorschriften erlassen.

Es ist anzunehmen, daß die Marmeladeufabriken im freien Verkehr in nächster Zeit den Bedarf der Bevölkerung an Marmelade ausreichend decken können und daß durch die Einschaltung des erfahrenen Fachhandels auch die nötigs Sicherheit gegeben ift, daß die Verbraucher nur eine einwand- freie und waliicmoende Marmelade erhalten.

Wie das Neichsarbeitsminiflerium in einem Telegramm an die Regierungen der Länder zum Ausdrucè gebracht hat, ist die Arbeitslosigkeit, die durch den gegenwärtigen Umschwung der wirtihaftlihen Konjunktur vers ursacht wird, als Kriegsfol2e im Sinne des § 6 der Verords nung über die Ermerbslosenfürsorge anzusehen. Jn derartigen Fällen ist daher Erwerbslosenunterstüyunug zu g& währen.

Telegramme und Briefsendungen an deu Reichs- wahlleiter sind mehrfach verspätet eingetroffen, weil fie anu den Stagismiuister Dr. von Delbrück, Berlin, adressiert ware. Es wird daher erneut darauf hingewiesen, daß Seudungea für den Reichsrahlleiter zu richten sind an dea Reichswahl- leiter Herru Präsidenten Delbcüdck, Berlin F. 10, Lüyowufer 8

E E E L E E E

Hamburg Der über Hamburg verhängie Ausnahmezustaud ijt mit dom gestrigen Tage aufgehoben morden.

Ungarn.

pn „Üngavische Korrespondenzblro“ veröffentliht deu amilihen Text der dur den außerordentlichen Gesandten und Beveilmächüäigten Minisler Joan von Prazuovszky am #1. Juni in ai failles überreichten Noten. Die eine legt die Gründe dar, weshalb die ungarische Friedensdelegation h nichi für ermächtig! era, die Verantwortung sür die Unterzeichnung des Friedensvertrages in der

gegenwärtigen Fassung zu übern hwen, und weist sodann darauf hin, daß, troßdea manche Anregungen der ungas rischen Friedensdelegation wirtschaftliher uud finanzieller Natur Brachiung gesundes hätten, doch die wirischaftlicha

Lage des Gebiets, welches im Sinne des Vertrags als Ungarn verbleibe, au fortab nicht weniger verzweifelt sein wüide. Die natürlichen Busgänge des Landes seien weder nah dem Adriatischen noch bem Bc warzen Meer gesichert, Ungarn bleibe mit unerfüillbaren finanziellen Forderungen belaset. Die ents \cheidende Tatsache sei jedoch die unveränderte Auscechierhaltung der Ungarn zar stückelnden Gebietsmaßnahmen und die Ablehnung der Volksabstimmung. Der Friedensveitrag verlegte ein unbes streitbares Recht der Völker, die, ohne ihren Willen kundgeben zu können, neuen Staaten zugesprochen würden.

Die ¿weite Note legt dar, daß die urgarishe Regierung ch bem Proteste der Friedensdeiegation anschließe, insbesondere m gan die L Vorlegung des Salbstbeftimmungsrechis

óiter, nur dieser Grundsay geeignet sei, Ver- wicklungen vorzubeugen. Die für das ruißeaishe Gebiet in Aus'icht aen umfassende Autonomie lasse auf die ecnste Absicht Gntentemächte \chließen, daß das ruthenische Volk frei und E jede Beeinflussung übar sein Schicksal und seine Zugehörigket solle entscheiden können. Die Ententemächte seien fh sicherlih voll bewußt, wie \chwer die Ungarn auferlegien Bedingungen seizn. Die ungarische Negierung hege die ‘Ueberzeugung, daß diz in der Entwicklun begriffene Annäherung si m allea durch dea Vertrag uk geworseuen Fragen geitend machen werde. Jn dieser Dns jezung und im vollen Bewußtsein der {weren Lage des Landes glaube die ungarische Regierung der Unterfertigung des Friedensvertrags nicht ausweichen zu können. Sobald die ungarishe Regierung von dem Zeitpunkte der Aus-

fertigung des Friedensvertrags Kenninis erhalte, werde sie ohne Verzug eiaen mil den gehörigen Vollmachten versehenen Vertreier behufs Untergeichnung des Friedensverivags ers nennen.

Die Blätter beionen, daß die Regierung, dem Zwang ge horhend, den Friedensvertcrag unterzeichnen müsse, die ungarische Ration aber die im Fciedeadvertrag ihr auferlegten Verpflichtungen nicht erfüllen könne und dea Zustand, der

durch den Vertrag geschaffen wird, nicht als zu Necht besiehend anerteane, t

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