t —— “e
gestelltenvecbände zu Berlin am 27. März 1920 abge- \chlossenen Tarifvertrag nebst Ausführungasbe- stimmungen und Nachtrag zur Regelung der Geha lis- und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen und lechnischen Yngestellien im Braunkohlerberghau einschließlich der Abraum- betcicbe und der zugehörigen Ziegeleien gemüß -8 2 der Ver- ordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs:-Geseybl, S. 1456) für ein Gebiet für allgemein verbindlich zu erHlären, das begrenzt wird durch die Bahnlinie Guben—Forst—Klinge, Luft- linie Klivge— Neuhausen ; Baunlinie Neuhaufen—Sprember g-— MWeißwasser—Horka, Luftlinie Horka—Halbau—Sprottau—Hart- mannsdorf—Naumbura; Bahnlinie Naumburg—Sommer- feld—Guben, einschliezllch der genannten Umgrenzungsorte.
Einwendungen gegen diesen Antrag lönnen bis zum
15. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1629 an das Reichsarheitsminisierium, PVerlin,
Luisenstraße 833, zu richten. Berlin, den 24, Mai 1920. Der Reich&arbeitsminister. J, A.: Dr. Busse.
ret ree as
Bekanntmachung.
Der Land-, forsi- und teichwirtschGaftliche Arbeit- geberverband für den Kreis Grünberg 1. Sl E. V, in Grünbergiti.Schl., Breslauer Straße 33, und der Schlesische Verband der Londarbeiter haben beantragt, den zwischen ihnen an Stelle des allgemein ve! bindlicen Tarifvertrags vom 18. August 1919 abgeschlossenen Tarisverirag vom 23. April 1920 zur Regelung derx Lohn- und Arbeiisbedingungen der Landarbeiter gemäß § 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 (Neich3-Gesepbl. S. 1456) sür das Gebiet des Kreises Grünberg i. Schl. für allgemein verbindlich zu erllären.
Einwendungen gogen diesen Antrag lönnen bis zum 15. Juni 1920 erhoben werden und find unter Nummer VI. R. 672 an dos RNeichzarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 383, zu richten.
Berlin, den 24. Mai 1920.
Der Neichsarbeitsmiuifter. N N: Wr, QU!E
Bekanntmachung.
Der Gewerkschaftsbund der Angestellten, Landes- verband Thüringen in Erfurt, Futterstraße 9, der Ge- wéerkschaft2bund kaufmännischer Angestelltenver- bände, Lande5sausschuß Thüringen, die Arbeits- gemeinschaft freier Yngestelltenverbände und der Arbeitgeberverband der Gas-, Wasser- und Ele?- trizitätswerke Mitteldeut\chlands hoben beantragt, den zwischen ihnen und dem Verband Deutscher Licht- und Wasserfacchbeamten am 23. April 1920 ab eschlofsenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und nstellungs8- bedingungen der faufmännischen und technischen Angesteliten fowie ‘der Meister dec Gass-, Maßfer- und Elektrizitätswerke gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs- Gesepbl. S. 1456) für das Gebiet von Mitteldeutshland (Frei- staat Coburg, Hessen, Hessen-Nassau, Walde, Negierungsbezirke Erfurt und Merseburg und Land Thüringen) für allgemein verbindlich zu erflären.
Einwendungen gegen diesen Antrag körmen bis zum 15. Juni 1920 exhoben werden und sind untex Nuramer VI. R. 1694 an das Reichs8arbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 383, zu richten.
Berlin, den 24. Mai 1920.
Der Reichsarheitsminister. J, A.: Dr. Bus é.
Bekannimachung.
Unter dem 2. Mai 1920 isl auf Blatt 1100 des TDarif- registers ' eingetranen worden:
Der zwischen dem Reichsverband des Deutschen Tiefbau- gewerbes E. V., Bagirksgruppe VITI, dem Arbeitgeberverband für das Baugewerbe zu Riesa und Umgegend, dem Deutschen Bauorbeiter-Verband, Bezirksverein Riesa, und dem Zentral- verband der Maschinisten, Heizer und verw. Verufsgenossen Deutschlands, Geschäftsstelle Dresden, am 1. Oktober 1919 ab- grie Lohn- und Arbeits-Tarifvertrag nebst Nachtrag vom 15. Stptember 1919 zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen sür die gewerblichen Nrbeiier im Tiefbaugewerbe wird gemäß §2 der Verordnung vom 23. De- ember 1918 (Reich8-Geseyb!. S, 1456) für das Gebiet der Orte: Riesa, Bobersen, Forberge mit Ziegelei, p mit Rittergut, Gostewiß, Sröba mil Nittergut, Gröbel mit Vogel- berg, Heyda, Haidehäuser, YJahnishausen mit Rittergut, Böhlen mit Gro{holz, Kobeln, Langenberg, Lessa, Leutewiz, Mehl- theuer, Mergendorf, Merzdorf mit Ritiergut, Meri, Nicuih, Nünchriß mit chemisher Fabrik, Vorwerk Oberreußen, Oelkfiß, Pahrenz, Pausiy, Pochra mit Neupochra, Pepe Prausiß, Pronniy mit Nittergut, Röderau, Sageriß, Weida, Zeithain Dorf und Zeithain Truppenübungsplay, Seerhaujen mit Ritter- gut, Mani mit Rittergut, Calbiß, Groptiß, non: Flux, LeClwiß, Schänig, Boritz, VBahra, Alt- und Neuh ‘rein. Niltterout Hirschstcin, Gosa, Mark-Siedliy, Zschaiten mit Rittergui, Radewiß und Gohlis für allgemein verbindlich er- flärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April
1920. Der Neichsarbeitsminisier. J. A,: Haußmann.
Oas Tarifregisiter und die Registératten können im Rei@sarbeits- ministerium, Berlin N. 6, Luisenstraße 33/34, immer 161, während der regelmäßigen Diensistunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für dle der A Eeoo infolge der @rflärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlch ifi, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisyertrags gegen Er- stattung der Kostea verlangen.
Berlin, den 26. Mai 1920, /
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 26. Mai 1920 ist auf Blatt 1095 des Darif- registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Zentraloerband der Angestellten, Bezirk Groß Berlin, und dem Arbeitgeberverband des Seifenhandels und verwandter Zweige in Groß Berlin am 17. Januar 1920 abge\chlossene Tarifverirag zur Regelung der Gehalts- und Ansiellungsbedinaungen sür die kaufmännischen Angestellten des
Seifenhande!s wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De- zember 1918 (Reichs-Gejehbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Berlin, Brit, Baumschulenweg, Borsigwalde Vuchholz, Charlottenburg, Friedenau, Friedrichsfelde, Grunewald, Halen- see, Heinersdorf, Hohenschönhausen, Johannisthal, Karlshorft, Lanlwitz, Lichtenberg, Lichterfelde, Mariendorf, Marienfelde,
Neulölln, Niedershöneweive, Niederschönhausen, Pankow, Plötensee, Reinickenvrorf-Dfl, Neinicendors-West, Rosenthal,
Nummelsburg, Siemensstadt, Scmargendorf, Schöneberg, Stegliß, Stralau, Südende, Tegel, Tegelort, Tempelhof, | Treptow, Weißensee, Wilhelmsberg, Nilmersdorf und Wiitenau für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlich- keit beginnt mit dem 1. März 1920. : Der Reichgarheitsminifter. F A: Wll].
Das Tarifregisier und die Registerakten können im Reichs- arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, wäbrend der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbeitsministerium? verbindlich ist, fônnen von den Vertragsparteien einen Abdrue des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 26. Mai 1920.
Der Meglsterführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 26. Mai 1920 ist auf Blatt 1091 des Tarif- regifters eingetragen worden:
Der zwischen dem Verband der land- und forstwirischafi- lien sowie gärtnerisczen Arbeitgeber für den Kreis Lüneburg (Land) in Lüneburg und dem deutschen Landarbeiterverband, Kreisgruppe Lüneburg, an Stelle des am 1. August 1919 in Kraft getretenen Tarifvertraqgs ahgescch;lossene erneuerte Tarifoertrag zur Regelung der Lohn- und RYrbeitsbebingungen der Landarbeiter wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23, Des zember 1918 (Reichs-Geseybl. S. 1456) für das Gebiet des Landkreises Lüneburg für allgemein verbindlich erklärt. Dies allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Mai 1920.
Der Neich3arheiteminifter. J, A.: Wulff.
der Erklärung des Meichsarbe
98, Mai 1920 werden die Kohl
Umsaßsteuer, frei Eisenbaynwag 1. Juni 1920, wie folgt, festgsseßt:
\syndit ais gelten an Sie
Das Tarifregister und die Registerakten Tönnen im E
arbcitôministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161,
während der tegen iges Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Ärbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge
von den Vertragsparteien einen Ubdruc des Tarifyertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 26. Mai 1920. Dex Negisterführer. Pfeiffer.
ena tr r eam E
Bekanntmachung. Unter dem 26. Mai 1920 ift auf Blatt 716 des Tarifs
registers eingetragen worden: : : i Die zwischen den Vertragsparteien des allgemein verbind-
Nachiragsvereinbarung vom 13. Februar 1920 sowie ver ab 6. April 1920 gültige Nachtrag werden gemäß § 2 der Verordnung vom 283. Dezember 1918 (Reichs-Gesegbl. S. 1456) für den Berusskreis und das Tarisgebiet des allgemein ver- bindlichen Tarifvertrags vom 30. April 1919 gleichfalls für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt für die Vereinbarung vom 18. Februar 1920 mit dem 18, Febzuar 1920 sowie jür den Nachirag vom 6. April 1920 mit dem 6. April 1920. Sie ersireckt sih nicht auf die Arhbeitsverhälinijje solher Bauarbeiter, die innerhalb eines Betriebs, der niht Baubetrieb ift, ständig mii Justandsezungs- arbeiten beschäftigt sind. Der Reichzarbeitsminister. F, A.: Haußmann.
Das Tarifregisier und die Vegisleraïten können fm Retcchs- arbeitéminisierium, Berlin NW. 6, Luisensiraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienslstunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erïlärung des Neictarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den A eroarie as cincn Abdrud des Tarifyerirags gegen Erslattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 26. Mai 1920.
Der NRegisterführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 26. Mai 1920 ist auf Blatt 1093 des Tanif- registers eingetragen worden:
Der zwischen der Tarifgemeinschaft der Angestellten, der Tarifgemeiuschast der Ürbeilgeber, der Kreisverwaltung Bititer- feld, der Stadiverwaliung Bitterfeld, der Biiterfelder Klein- industrie, dem Verein selbständiger Gewerbetreibendec von Bitterfeld und n der Arbeitsgemeinschaft freier An- A Siß Berlivy, und de Gewerkschafisbund aufmännisher Angestelltenverbände am 7. September 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und YAnstellungsbedingungen für die Angestellien (im Sinne des 8 1 der Verordnung über Einstellung, Entlassung und Eut- johnung der Angestellten während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmahung vom 24. Januar 1919) und die Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten der hemischen Jndutirie, wird für die im Kleinhandel, Großhandel und in der Klainindustrie tätigen Angestellten gemäß § A2 der Verordnung vom 23. De- zember 1918 (Reichs - Gesebbl. S. 1456) für das Gebiet folgender Orte des Kreises Bitterfeld: Bitterfeld, H Muldenstein, Burgkemniß, Zschornewip, GSolpa, roßmöhlau, Be Altjeßniz, Greppin, Wolfen, Sandersdorf, Zschern- dorf, Ramsin und Holzweißig sür allgemein verbindlich erltlärt. Die allgemeine Verbindlichkeit innt mit dem . 15. April 1920. Sie erstreckt sich niht auf Arbeitsverträge für die besondere Fachtarifveriräge in Gel sind. Falls fünftig für einen Handels- oder Jndustriezweig ein besonderer Fach- tarifvertrag jür allgemein verbindlich erklärt wird, s{hèidet er m Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereih des allgemeinen Tarifverlrages aus.
Der Reichsarbeitsminister.
J. A.: Wulff.
Das Tarifregister und die e ate fönnen im Reis» arbeitsministerlum, Berlin NW. 6, Lui
während der regelmäßigen Dienststurkden eingejehen werden,
| und zwar Stücke
der Grflärung des Ne-tgarbettäministeriums verbindli ift, Éönnen j
lichen Tarifvertrags vom 30. April 1919 für die gewerblichen Arbeiter im Bangewerbe von Gera und Umgegend getroffene |
ka
enstraße 33/34, Zimmer 161,
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge itsminifierfums verbindlich; ift, kônnen von den Vertragsparteten einen Abdruck des Tarifverirags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 26. Mai 1920. Der Negisterführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Auf Grund des Beschlusses des Neichskohlenverbandes vom enverfkaufspreise für ober- bayerische Pechkohlen je Tonne einschließli Kohlen- und bahnwagen ab Werk, mit Wirkung vòôm
Hausham, Penzberg, Peißenberg, Marienstein : Stüd über 200 mm « «o h 243,90 Grob D200 Mm «6 «R 243,70 Bro&en b0/7b6 mm. 6 « «Ly 244/40 Gde O m «see e ey 24600 M L 12 n «U O 238,40 Nuß G Ai s «C8 v 223,80 Waschgrieß 0,6 mm. « «o ooo 9 213,30 Mobgrieß 06 mm « «e o o ooo q 205,70 Me «5 o 000 O 179,30 o 2 Schlamm î e 102,70
Für den Bezirk des Sächsischen Steinkohlen- lle der in der Bekanntmachung vom 98. April 1920 veröffentlichten Preise für cinzelne Brennsloff- arten folgende Preisfestsegungen:
Bre(koksabfall von Wilhelmschacht ansiatt 46 191, — # 177,— Koksgrus von Erzgeb. St. Akt. Ver. Be « 180,70 „ 164,40 Koksgrus von Zwickauer Werken Britckenberg und Wilhelm|chacht x Berlin, den 31. Mai 1929. Aktiengesellschaft Reichskohlenverband. Keil, Löffler.
œ
Beokanntmachung-. Mit Ministerialentshließung worden,
auf den Jnhaber im Gesamtbetroge von 8 M
München, 29. Mai 1920. Bayer. Staatsminislerium des Junern. 3. A.: Graf von Spreti.
Bekanntmachung
über Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Jnhaber.
Mit Ministerialent\schließung von heute ift genehmigt worben, daß die Stadtgemeinde Berne mit 4 vom Hundert verzinsliche Sch uldvershreibungen auf den Inhaber im Gesamtbetrage von 1 Million Mark, und zwar 46, 2000 46, 1000 #6 und 500 6 in den
Stücke zu 5000 Verkehr bringt. München, 29, Mai 1920. Bayer. Staatsministerium des Junern. F, A.: Graf von Spreti,
E TETEEE Er
Bekanntmachung.
Das unterzeichnete Ministerium hat am 31. d. M. der Stadtgemeinde Heilbronn die staatlihe Genehmigung erteilt, zu 4 vom Hundert verzinsliche Schuldverschreibungen auf den Jnhaber im Betrag von 8 Millionen Mark, und zwar in Stücken zu 2000, 1000, 500 und 200 6 in den Verkehr
zu bringen. Stuttgart, den 31. Mai 1920. ; Württ. Ministerium des Innern. Heymann.
, 180,70 , 164,40.
von heute ift genehmigt daß die Stabtgemeinde Aschaffenburg mit
4 vom Hundert verzinsliche BARl nere e illionen Mark,
zu 5000 #6, 2000 46, 1000 46, 500 b, | 900 /6 und 100 4 in den Verkehr bringt.
Vreufszeu
Ministerium sür Wijjenschaft, Kunst und Volksbildung.
Dem Provinzialschulrat, Geheimen Regierungsrat Dr. Graßmann in Stettin ist unter Ernennung zum Ober- regierungsrat die Stelle des Direktors des Provinzialschul-
tolleaiums baselbst übertragen wsrden.
Der bisherige Privatdozent in der philosophischen Fakultät Hartmann ist
zum ordentlichen Professor in derselben Fakultät ernannt worden,
der Universität in Marburg Professor Dr.
rer
Tages8ordnung- ver außerordentlichen Sitzung des Bezirkseisen- baynrats für d GEisenbahndirektionsbezi-cke
ie Hannover und Münster (Westf.) am 16. Juni 1920,
Vormittags 11 Uhr, in Hannover.
3 gee der Anwesenden und Bildung des Büros.
2 3) Neuwahl des Vorsitzenden und seines Vertreters.
4) Neuwahl von Mitgltedern des Landeseisenbahnrats. 5) Neuwahl des ständigen Aus\Gusses des D ntra, 6) Wesentliche Aenderungen im
Tterverkehr. 7) Zeit und Ort der nächsten ordentlichen Sihung. Hannover, den 22. Mai 1920.
Eisenbahndirektion. Wesener.
\onen-,
Bekanntmachung,
Dem Händler Wilhelm Pflug in Belzig, Mauer- straße 23, habe ih auf Grund der Verordnung vom 23. Mes egens- Ai sowie rohen Natur-*
1915, NGBI. S. 603, n FALNS mit allen ständen des täglichen erzeugnissen, Heiz- und Leu Belzig, den 18. Mai 1920. Der Landrat. Freund,
ret ras
tstoffen untersagt.
enderungen in der Zusammenseßung des Bezirkseisenbahnrats.
epät-, Güter- und
BekanntmacGung. Der Händlerin Anna Ley, geh, Weber, in Alt- j langerwisch bei Michendorf (Mark) babe ich auf Grund
) September 1915, RGBI. S. 603, den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs sowierohenNaturerzeugnissen, Heiz- undLeuct- stoffen untersagt. Belzig, den 25. Mai 1920. Der Landrat. Freund.
tem ìS
der Berordnung vom 29
Bekanntma chGung
Auf Grund der Lekanntmachung zur Ferntialtung unzuverläffiger Personen vom Handel vom 23. Seytember 1915 (RGLB1. S, 603) habe tch dem Gastwirt Eugen Ohms8, Berlin, Tiecksir. 12/13, und der Frau Helene Gerwing, ge, Melber, Berlin, Novallisfir. 7, wobuhaft, tur Verfligung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täalihen Vedarfs wegen Unzuver!ässlgkeit in bezug auf diesen Handelsbetriebu nter sag t.
Berlin 0. 27, ben 26. Mai 1920.
Der Polizeipräfident. Abteilung W. J. V. : Heyl,
Ez Ee E E
% BVelanntmachung.
Auf Erund der Vekanntmockcung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vow 93. September 1915 (RESBl1. S. 603) habe ih dem Fr). BerthaBonsa, Berlin, Groß-Göischen- siraße 29, turd Verfügung vom heutigen Lage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Uns zuverlässigkeit in bezug suf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Berlin O. 27, den 26. Mai 1920.
Der Polizeipräsident, Abteilung W. D. V.: Heyl.
Bekanntmachung,
Auf Grund der Lekanntma&ung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGUIl, S. 603) habe ih dem Lokalinhaber Johann Engel, 2 Schöneberg, Wartburgsir. 20 wohnhaft, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täqg- lihen Bedarfs wegen Unzuverläsfigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Berlin O. 27, den 26. Mai 1920,
Der Polizeipräsident. Abtetlung W. I. V.: Heyl,
Bekanntmachung. Avf Erund der Bekanntmachung zur Fernhalturg unzuverläfsiger Fersonen vom Handel vom 23. Sepiember 1915 (RGV|. S. 603) abe ih der Lokalinhaberin FräuleinGertrud Moe, Berlin-Schöneberg, Martin Luthbe:straße 44 wohnhaft, dur Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Geg en- ständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unterfag!. / Berlin O. 27, den 27. Mai 1920. Der Polizeipräfident. Abteilung W. I. V.: Heyl.
aue. tum mem
BekanntmacchGun g.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger A vom Handel vom 23. September 1915 (NGBl. S. 603) ave t der Lokaltnbaberin Frau Arnoldine Jeésertch, Berlin, Behrenstr. 27, und dem Geschäfts- führer Müller, Behrenstr. 27, b. Ieserich wohnhaft, dur Ver- fügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglihen Bedarfs wegen Unzuverlässigteit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. i
Berlin O. 27, den 29. Mai 1920.
Der Polizeipräsident. Abteilung W. I. V.: Heyl.
I U Ar V4 E E H N N R A e S
Nichtamtliches,
DeutichesNeich.
Der \chwedishe Gesandte Freiherr von Essen ist nah Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
Die Tatsache, daß bisher noch kein Ausführungsgeseß zur Beseitigung der allgemeinen Wehrpflicht in Deutsch- land erlassen ift, hat in verschiebenen Kreisen zu Mißdeutungen Anlaß gegeben. Hierzu wird dem „Wolffschen Telegraphen- büro“ von untercichieter Seite mitgeteilt:
Der Artikel 173 des Frieden8vertrags bestimmt, daß die all- gemeine Wehrpflicht abzu)chaffen ist. Die Nationalversammlung hat den Vertrag angenommen. Damit ist die Beseitigung der aligemeinen Wehrpflicht rechtlih durchgeführt und find die ihr entgegeyitehenden Bestimmungen aus früherer Zeit außer Kraft gesezt. Gines be- sonderen Ausfühcungs8geseyes bedarf es hierzu also niht mehr. Das ist außerdem auch deswegen nit nôtig, weil durch die Reichsversossung vom 11. Auguit- 1919 die frühere Ver- fassung, in welcher die allgemeine Wehrpflicht festgelegt war, auf- gehoben ist. Die alte Heer- und Wehrordnung kann aber nur als ein Ausführungs«aesehz zur alten Verfassung angesehen werden. Jhre Bestimmungen bestehen nah Inkrafttreten der neuen Reichsverfassung und dem vorläufigen Wehrgeseß do jurs nit mehr. Nur in An- betrat dieser Tatsache konnien u. a. das Gese über die Bildung einer vorläufigen Neichtwehr und Neich#marine, ferner der Demobil- macungs- und Landsturmauflösungsbefehl sowie die Verordnung über das Ausscheiden aus dem Beurlaubtenstande erlassen werden. Au) in vorliegendem Falle zeigt sich, da alle Verdächtigungen, Deutsch- Iaánd zôgere planmäßig die Durchführung der militärishen Be- stimmungen des Friedensvertrags hinaus, halilos sind.
Die Meldung, daß der bisherige Sag der Kohlen- steuer vou 20 Prozent auf mindestens 30 Prozent erhöht würde, ist dem „Wolfsschen Telegraphenbüro“ zufolge unzu- treffend. Es wird dem Reichstag noch seinem Zusammentriit allerdings eine Vorlage über die Kohlenfteuer zugehen, die zu dem am 31. Juli 1920 ablaufenden Kohlensteuergeses Stellung zu nehmen haben wird.
Ja den Vereinigten Staaten von Amerika ansässig gewesene Reichsangehörige, die nach Beendigung des Krieges nah Deutschland zurücktkehrien, haben von den \c{weizerisczen Vertretungen in Ymeriïa gegen Hinteclegung deuisher Au3weispapiere provisorische s{chweizerijhe Schuß- scheine erhalten. Die shweizerische Gesandtschaft in Washington hat eine Anzahl der hinterlegten Ausweitpapiere der shweizeri- schen Gesandtschaft in Berlin übersandt, wo sie von den Jnter- essenten gegen Rückgabe des schweizerischen Schußpasses in Empfang genommen werden können.
Vreußten,
Der Oberpräsident der Provinz Pommern und der Besehlshaber des Wehrlreis ommandos Il er- lassen eine Kundgebung an die Beoölkerung Pom- merns, wonach die dur Puischgerüchte verursachte E:regung und das so entfiandene gegnensettige Mißtrauen ae “und
Orbnung in der Provinz ge{ährden; Anlaß zu Veflirtungen | + MOI, Y S ¡iten um das Vertrauen, daß fie“
sel nit vorhanden, Sie b
jeden Angriff shüyen würden. Die nötigen Machlmittel seien vorhanden und würden unnachjichilich angewendet werden, auch
T C: N C L E T6 C Bs E r 4 um di Wahlhandlung am 6. Juni vor jeder Störung zu schüßen, so daß der unoerfälsczte Wille des Volles rein zum Ausdru? tommen könne.
I)
Bauern,
Der Landtag hat laut Meldung des „Wolffschen Tele- qraphenbüros“ das Geseg über den Staat3aeric13hof für Ministeranklagen, Verfassunc shes& werden und Verfassungs- streitigkeiten ohne Aussprache angenommen. :
— Ju der gesirigen Sißung des Finanzausscchusses wurde die Negiorung#wvorlage ancenommen, wonach der zur Forifühcung der Mainkanalifierung genehmigte Kredit von 75 Millionen Mark auf die Vararbeiten einer Groß chiff- fahrisstraße von Wernfeld bis Nürnberg und den Ausbau der Donau von Kehlheim bis Negensburg und von Passau bis zur Reich2grenze, gedehnt wird.
Thüringen.
Nach dem nunmehr vollständig vorliegenden Er- gebnis der Gothaer Landtagswahlen haben, wie „Wolffs Telegraphenbür o” mitteilt, erhalten: Deutsche Volls- partei 12 889, Deutschnationale Volkspartei 4149, Bauernbund
P17 291i Í 0 4A és s c
A1 (Le ; D cuische_ demokratische Pariet 7835, Mehrheitssozial- demokratie 4047, Unabhängige Sozialbemeoîratie 38 987 Stimmen, Danach entfallen auf die Deutscze Volkspartei 8, die Deutschnationalen 1, den Bauernbund D, die Demotraten 1, die Mehrheitssozialislen keine und die Unabhängigen Sozial- demokraten 9 Sige. i
Danztg, aa E lele A L Ct n Der Ohberlommissar ät yerfassunggebende Ver- ige Freie Stadt Danzig für den
sammlung für die künftige i 14. Juni nad) dem Lank: hause einberufen.
Lefte reich,
Amtlich wird gegenüber den im Jn- und Ausland ver- breiteten Gerüchten über Woffenlieferungen nach Polen fest- gestellt, daß seit Vionaten aus staatlichen Beständen keinerlei Lieferungen von Waffen und geiätigt worden sind.
— In einer Versammlung des Nationalverbands deutsch-ssterreichisher Offiziere sprah der Abg. Schoenbauer über die Anschlußsrage und stellte fest, aß Deutsch-Oesterreih dur bie wir!chaftlihe, nationale und politische Jioi zum Nischiuß au das Deuticze Reich gezwungen werde. Die Versammluug, in der weiter der Vorsizende General Krauß und andere sprachen, gesialiete sich zu einer einstimmigen Kundgebung für den Anschluß an das Deutsche Reich. :
Uncearm.
Der Kcriegsminister, General Soos hai den Aufirog, den Frieden gu unterzeichnen, niedergelegt. De: Minifierrat entsendet nun Dr. Vonard, den Volkswohlsahriz-
minister und den Gesandten Drasche-Lazar zur Unterzeichnung. |
Großhritonnien und Frlanv.
Der tihecho-slowakische Minister des Aeußern Dr. Benes überreichte gesiern dem Völkerbund ein Schriftstück, in dem
dem „Reuterschen Büro“ zufolge gebeten wird, eine Kommission j nach dem De] ch ener 4bIImmungs gebiet zu evittenden, um rtlichfeit für die genenwärtigen Unruhen fesizu-
die Verantra! stellen. Nach der „Timez“ bezweckt der Nufenthalt Dr. Benes' in London haupisächlich die Besprechung folgender drei Purkte: 1) die Stellungnahme der 1schechishen Regierung, betreffend die Feindfelinkeiten zröischen Sowietrußland und Polen, 2) das ge- \pannte Verhältnis zwischen Polen und der Tichechs:Slowakei in der Teschener Frage, 83) dle finanzielle Lage im Zusammen- hang mit der Verschiedenheit des Sterlingkurses in der Tsczecho- Slowakei, Polen und Oesterreich.
— Jm Unterhaus erllärie der Ersle Lord der Abmiraliiät Long in Erwiderung auf eine Anfrage, betreffend die A n- wesenheit englisher Streitkräfte im Schwarzen Meer, die englischen Kriegsschiffe würden den Schisssverkehr mit der Krim so lange schüßen, bis zwischen der Armee Wrangel und Sonwjetrußland ein Waffenstilliiand abgeschlossen jei. Pie Nerhandl[ungen über ben Waffenstillstand würden demnächst be- ginnen. Fermer hätten die englischen Kriegsschiffe den Auftrag, einen Angriff der Sozojettcuppen entlang der Küstenstraße nah Batum zu verhindern und die Besaßung von Palum u unterstügen.
eraukreidh,
Die französishe Regierung Blälterme! dungen zufolge vorgestern cine Note überreichen e in der sie ausgeinanderseßt, warum sie si dur ihren Bot- schafter bei den Verhandlungen, die in London mit dem Ver- treter dex Sowjeirepublik Krassin geflhrt werden, nicht ver- treten lasen könne.
— Der Kammer ist gestern ein Geseyentwurf über das Statut der Beamten jugegangen, Durch Os Statut wird den Beamten der Anschluß an die Gewerts untersagt, jevoch ift den Arbeitern der öffentlichen Dienste dieses Recht zugestanden. Das Gese fieht Maßnahmen vor, durch die die Beamten ihre Forderungen vorhringen können.
— Wie „Havas“ aùûs Lille melzet, haben die Kriegs- gerihte den Befehl erhalten, Strafverfahren gegen etwa 50 deutsche Offiziere einzuleiten wegen hand- lungen, Diebstahl und Plünderungen, deren fie fich während der Ofluyation schuldig gemacht hahen sollen, Die Änge- \chuldigten würden wohl in Abwesenheit abgeurteilt werden. Unter den Beschuldigten sollen sich General @Sixt von Armin und Oberst Blumeareuter befinden.
at der englischen
einschließli Wafsserkrasftausnuzung, aus- |
Munition an Polen |
ane
“talien. Der Napfit hak, der „Agenzia Stefani“ zusolge, an den
| Episkopat der ganzen Welt eine Enzyklika über die christ-
lie Versöhnung uvd ben Frieden gerichtet, in der alle Kinder dex Kirche und alle Menschen der Welt aufgefordert werden, ihren alten Groll zu vergessen und an dessen Stelle gegenseilige Liebe und Einiracht treten zu lassen. Die Enzyklifka seyt die Gefahren auseinander, die si jür bie Welt aus eincm latenien Zusiand von Feindjeligfeiien ercäben. Heute bebürfe die Menschheit mehr denn je der Autdehnung der Grenzen gufrihtiger Nächsienliebe, denn die vom Kriege hinterlassenen Ruinen feien ungeheuer. Zur Heilung aller Wunden bedürse es der Hand Sesu, und diese Aufgabe verlange die Kirche für i. Dex Papst be- \{chwört den Episkopat, die Eläubigen dringend zu ersuchen, den Haß zu vergessen, und er fordert insbesondere bie fotho- lijhe Presse auf, sich jeder Unmäßigkeit und Heftigkeit zu eits hallen. Da die gegenseitigen DBesucße von Siqaats8ob:r- häupliern zux Völkerverbrüderüng hbeiitügen, wäre der Papst niht abatzneigt, in dieser oder jener Form die von seinen Vorgängern aufgestellten Bedingungen zu mildern, die er- lassen wären, um die Reise kalholisher Fürsten nah Nom in offizieller Form zu verhindern. Aber diese Haltung dürfte niht als sillschweigender Verzicht auf die heiligen Rechte, noch als ein Zeichen dafür angesehen werden, daß der Heilige Stuhl mit dem anormalen Zustanve zufrieden sei, in dem er sich befinde. Der Papst ernenert im Gegenteil die von seinen Vorgängern erhobenen Einwände und schließt, indem er die Schaffung eines Völkerbundes empfiehlt, dec auf dem christ- lichen Geseg aufgebaut sei. Die Kirche werde sicher nicht ihre Mitwirkung an diesem Bunde verweigern, da sie den Typus des volllommensten Weltibundes barsiellt. Die Enzykliïn, die vom 23. Mai datiert ist, schließt mit einem Aufruf aù alle Menschen und Völker der Erde, in Gedanken und im Herzen der katholisen Kirche muzustimmen und durch diefe Christus dem Erlöser des Menschengeschlechts. :
Vollen.
Einem von „Wolffs Büro“ verbreiteten Telegramm aus rend 1 zvfolge wird von der bolshewistiihen Front gemeldet:
Die Niederlage, die bie Bolshewisten in Weißrußland erliiten, brate die Offensive zum Stehen. Alle Versuche des Feindes, weiter gegen Südweiien voriurücen, sind gefcheitert. An der Beresina hat der Feind eine neue große Niederlage erlitten, diesmal nôrdlih von Bobruisk, wo die polnische Kavallerie ein ganzes russisches KavaUerie- regiment umringte und gefangen nchm und dabei eine große Menge Kciegsmaterial erbeutcte. G8 bestätigt sch, daß die Bolschewisten die Friedenêverhandlungen mit Lettland zum Anlaß nahmen, um an der lettishen Front östlih vou Dünaburg einen Üeberrumvyelungsversvch zu machen; sie wurden jedoh von ben Letten zurückgeworfen und er- litten große Verluste.
Dscheho-Slowakei.
Jm Abgeordnetenhause gab der Ministerpräfident Tusar eine Negierungserklärung ab, in welcher es dem „T\checho-\iowalishen Pressebüro" zufolge heißt:
„Wir vexstehen von menschlichen Gesichtspunkten aus die Stellung der Deutschen und der Magyaren, und daß sie sich nur ichwer in die neuen Weltverhältnifse einleben. Wir glauben, daß die. Deutschen an der Busgestaltung des Staates ruhig mitarbeiten werden. Die Klage, daß die jeuige Verfassung ein Oftrot und ohne Zuiun der Deutschen entstanden ist, erscheint redtlihd ungültig. Wenn von deutsher Seite auf die lange Dauer der nicht gewählten Nationalversammlung verwiesen wird, müssen wir unsererseits auf bie Tatsache hinweisen, daß sich vie Partser Friedensverhandlungen unerwartet verzögert haben. Uniere Wahlordnung mit ihrer Sicherung der Minoritätsvertretung ift in
! ganz Europa als die liberalste anerkannt.“ Der Ministerprästdent | wandte sich sodann dagegen, daß tas deutsche Schulwesen verageral- } tigt worden sei, und fuhr fort, das Wahlergebnis sei nicht bloß auf i ischecischer, sondern auch auf deutscher Seite ein tlarer
ingerzei
daß die Völker von ihxem Parlament vor allem wirtsha liche en soziale Arbeit verlangen. Der Ministerpräsident besprach sodann die Ernähruneslage und kündigte ein strenges Vorgehen gegen den Wucher mit den zum Leben nötigen Gebrauh®artikeln an. Die Regelung des Verhältaisses ur Kirche werde auf der Basis des Grundfaßzes der Trennung durhceführt werden. Der soziale Umbau der
agrarischen Produktion lönne nicht isollert bleiben; man müsse auch
mit einer neuen Aera in der industriellen Produktton8ordnung be- ginnen. Die Zeit sei gekommen, in der die Inangriffnahme der Soztallsierung des Koblen- und Erzbergbaues afktuell geworden set, ebenso die staatliche Hohlenbewirtf{aftung, Die Regierung werde ihre Mitgliedfchaït an dem internattonalen Arbeitsomt de Rölkerbundes zur Verwirtlichung des WBestrebens verwenden, die sozialpolitiihe Gesetzgebung zu iniernationalifieren. In der Besprehurg der Teschener Frage sagte der Minister- prôsident: „Wir Hegen gegen Polen keine feindseligen Ge- fühle. Wix rasseln nit mit dem Säbel, aber unser gutes Recht, e das wir niGt verzichten, werden wir verteidigen. Wir wünsen mit allen unseren Nachbarn in Frieden und Rube zu leben. Niemand fordern wir heraus, gegen niemand hegen wir ferad- selige Absichten. Im übrigen wollen wir in der auswärtigen Politik die bisherige Richtung etnbehalten.“ (Während der Programmrede des Ministerpräfidenten fam es nit nur zu leidenshaftliGen Aus- brüchen zwischen Deutschen, Tsceheu und Ungarn, jondern au zu cinem erústen Konflikt zwischen deutshnationalen Abgeordneten und deutschen Sozialdemokraten. Die Rede Tufars wurde stellenweise durch die deutsnattonalen Abgeordneten unterbrohen; besonders beftig war der Widerspruch, als dex Ministerpräsident auf das Schulwesen zu fpreGen kam.)
_Der Abgeordnete Dr. Lobgmann gab nah dem Minister- prösidenten namens des deuiszen parlamentarischen Verbandes eine Las ab, in der er u. a. sagte:
„Als gewählter Vertreier des im tihechisGzen Staate unterdrücien deutschen Wolkes erklären wir bei unserera Eintritt in das ischeco- ilowakishe Parlament feierli vor der Bevölkerung dieses Staates, vor ganz Europa und der gesamten gesitteten Welt Tolgenbes: Durch den Friedensvertrag von St. Germain ist mitten in Europa ein Staat entstanden , weler neben E Millionen Tschechen au fast 4 Millionen Deutsche umfaßt. Vergebens haben wir versuht, dos Schicksal unseres Siedlungsgebictes jeibit zu bestimmen, vergebens Haben wir darauf hingewiesen, daß ein so gestalicter Staat eine stete Bedrohung des europäischen Friedens bilden würde. Wir erklären daher feierlihst, daß wir feines vieser Gesetze der Revolutionsversammlung als für uns verbindlih anerkennea. Wir verkünden demna feierli, daß wir niemals ai werden, das Selbstbestimmungöreßt unseres Volkes zu ordern.“ j
Als legter Redner sprach namens der deuischen national sozialistischen Partei der Abgeordnete Jun g. Er sagte u. a.:
„Die Einver!eihung der deuischen Provinzen stelli i) als völlige Mißachtung des von den alliierten und assoziierten Mächten ver- fündetenu Selbsibestimmuncsrechts dar. Wir deutscen Natigrial« sozialifien erklären daher, daß die auf die Festsetzung des Staats gebiets der Lscheco-\lowakischen Republik bezüglichen Bestimmungen im Friedensvertrag von St. Germain eine ungeheuerliche Geschichts- üge darstellen, und daß wir diesen Vertrag nie als NRechts-
Zt
R
E E E E Ee
fes
L Br e. uben, n: r
E L D
“ pre - Wi 1) E CH E S D L O M E D T E x ESE A E T