1920 / 120 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 04 Jun 1920 18:00:01 GMT) scan diff

TIT. Bei Warenzeichen. (Ges-y zum Schuße der Warenbezeihnungen vom 12. Mai 1894 NReihs-Geseybl. S. 441 —; Artikel 111 des Geseßes zur Aus. führung bder revidierten Pariser Uebereinkunft vom 2. Juni 1811 zum Schuße des gewertlihen Eigentums vom 31. März 1913 | Reichs, Geseygbl. S. 236 —.) j 1) Für die! Anmeldung 2 Äb. D e 100 A

2) he Anmeldung eines Berbandszeichens (8 24h s L O 3) tür die Erneuerung 2 Abf. D), L L T0 4) Di O Erneuerung eines Verbandszeichens (8 24b

Abs. 2 i;

n C Boo. 9) für die Nacbolung der Erneuerung 8 Abs. 3) . 20 L 6) für dite Einlegung der Be|chwerde (S0 U 50 7) tür die Grbebung des Widerspruch (9 A D). 650 : 8) für den Antrag auf Löschung im Falle des §8 E Wo, I Det Patenten, Gebrauchsmustern und Warenzeichen. 1) Für den Antrag auj Wiedereinsctzung in den vorigen E 90 2) L e NIEAA auf Eintragung einer Aenderung in je Rolle: a. bei einer Aenderung in der Person des Inhabers 20 2 b. bei ciner Ænderung anderer Art. , e Ï

: Anmerkung zu a und b:

1) Die Sâpe gelten auch für einen Antrag, der mehrere,

aber weniger als sechs in derselben Volle eingelragene

Schutreckbte be1rift. Sie erhöhen si für jedes weitere

Schußret um fünf Mark.

2) Die Gebühr 1, wenn der Antrag \ich auf mehrere

Nollen ersireckt, für jede Nolle gesondeit zu berechnen.

3) Wird der Ai frag bor der Eintragung des Schußrechts

, gestellt, fo ermäßigt sih die Gebühr auf die Hälfte.

39) für den Antrag auf Erteilung einer weiteren Ausfertigung der

Urfun e über das eingetragene C 104

4) für den Antrag auf Erteilung cines Nollenauszugs 10

9) für den Antrag auf Ausfertigung eines Prioritäts-

e 20 6) für den Antrag auf Erteilung einer sonstigen Be-

e C O0

ae aier

Der Geschäf!sbericht des Neichsversicherungs- amts für das Jahr 1919 ift der Nationalver ammlung gugegangen. Der Bericht ist in N1. 8 de: Amtlichen Nach- richten des MReichsversicherurg8am1s 1920 (Verlag von DVehrend u. Co., Berlin) veröffentlicht.

Preußen. Das Wehrkreiskommando in Stettin veröffentlicht folgende Érflärung: Sämtliche Truppenführer der NReichswehrbrigade 2 in allen Garnisonen der Provinz Pommern und der Grenzmark Westpreußen-

f haben, für die ihnen durch das ungefc{ßliGße Vorgehen der Sowjets entstandenen Verluste Entschädigung leiste, antwortete Lloyd George:

er halte es nicht für angebracht, während des WBerlaufs der Ver-

handlungen darüber Ausfurft zu geben. Die Grundbedingung für

die Wiederaufnahme der Handelsbeziehungen mit Sowjet- ußland

| set die Freilassung aller britishen Militär- und Zivilgefangenen ohne ? Unierschied ihres Ranges.

æÆ#rankrei. Der Jnternationale Ausschuß für die Kredit-

gewähruüng zum wirtschaftlichen Wiederaufbau teilt i

dem „Wolffschen Telegraph-nbüro“ zufolge mit, daß die Wiederoufvaukredite jür Polen, Jugoslawieo, die baltischen Staaten, Lrmenien, Georgien, Oesterreich und Ungarn endgültig festgelegt worden sind, und zwar namenilich in Form von Lebensmittel-, Rohstoff: und Manufalturwarenlieferunzen. Diese Kredite werden gewährt von Dänemark, Erz land, Holland, Norwegen, Schweden und der Schweiz. Frar kreich wird bei seinem Parlament Kredite verlangen, wie dieses bereits in Argentinien und Jtalien geschehen ist, um om Wiederaufbaup ogramm mitzuwirken. Van hofft, daß Belgien und Kanada demnächst teitnchmen werden. Spanien hat oh nicht geantwortet, und die Vereinigten Staaten, bie sich nicht offiiell beteiiigen, erleichtern die Kreditgeroährunaen dur ihre Zusammenarbeit mit den Kabinetten. Jedes Land ge- währt jeinen Kredit dem von ihm bestimmten Staaie, wofür es als Sicherheit gemeirschaftlize Gut\cheine erhält. __— Der Senat hat vorgestern mit 298 gegen 5 Stimmen die neuen Steuergeseßze angenommen, die infolge der Ab- änderungen des Senats an die Kammer zurückgehen müssen. Der Bet'ag der vom Senat bewilligten Steuern beirägt 91/2 Millia: den Francs.

Jn der Kammer wurde im Laufe der Budgelberatung über El)aß-L othringen geprochen.

Vei diejem Anlaß e:fkläite der Ministerpräsident Millerand, laut Bericht des „Wolff!chen Telegraphenbüros“, daß es bis jeut {wer gewesen sei, die Verwaltung von Cljaß. Lothringen mit den verschiedenen Ministerien in CEinkiang zu briugen, Seit einigen Monaten seicn jetoch Fortschritte gemacht worden in bezug auf die Annäherung der beiden Gejeßgebungen. Van din fe aber n'cht glauben, daß die französi:-che Geseßgebung nunmehr die Geseßgebung von Elsaß- Lothringen in sich autnel,men folle. Im Gegenteil, die französische Gesetzgebung könne vieles von, der anderen Gejegacbung leinen, und er fasse vielmehr ein Werk ‘der gegenseitigen Durchdringnng ins Auge. Eine ganze Reihe von Abgeordneten aus Elsaß-Lothringen brachten Beschwe: den vor. Unter anderem erklärte der Abg. Müller, es dünse niht wieder vorkommen, daß man den Elsaß-Lothringern sage: Gebi eure Bochesme1hod.n auf! Wenn euch unsere Methoden nicht gef„llen, dann über}|chreiiet den Nhein! Der Generalfommissar für Cljaß-Lothringen, Al apetite, der der Sitzang beiwohnte, er- klärte, daß es sein Bestreben sei, es dahin zu bringen, daß die franz9- fishe Verwaltung nicht weniger wert tein dürje als die deutsche Ver- waltung. Er werde sih bemühen, den Wünschen der Bevölkerung Nechnung zu tragen. Auch sei es sein Bestreben, den Beamten tin Esaßz-Lothringen ein Statut zu geben, daß ihren Wünschen entspreche.

Pos:n haben erklärt, daß sie mit ihren Truppenteilen, vom älteiten D'fizier bis zum jüngsten Mann, ges{lossen auf dem Boden des Auf- rufsv thres Viilitärbetehlähabers un des Ober präsidenten vom 1. Juni stehen und fest gewillt sind, die Verfassung und die verfassungsmäßige Hegierung gegen jeden Angriff von rechts odex links zu schützen.

Pesterreith,

Die Note der Pariser Wiedergutmachungs- fommission hat troß der darin enthaltenen Erleichterungen des Frieden8vertrages von St. Germain tiefe Niedergeschlagen- heit heroorgecusen, da die darin enthaltenen Bedingungen nah der allgemeinen Ansicht die vollständige finanzielle und wirt- schaftliche Abhängigkeit Desterreihs von der Entente bedeuten. Dieses Gefühl kommt auch in den Pressestimmen zum Aus- druck. Die Zeitungen ermahnen die Bevölkerung, mit aller Kraft einträchtig zu arbeiten, um den Staat so ras als mögzlih aus der Bevormundung zu befreien.

Nach einem Bericht der „Sozialdemokratischen Korre- spondenz“ nahm der in Wien tagende Reichsarbeiterrat mehrere Anträge an, nach denen er dem russi\hen Proletariat seinen brüderlichen Gruß entbietet, und die Einstellung aller Lieferungen von Kriegsgerät an Polen und Ungarn fordect. Ferner beauftragte er den Reichsvollzugsausschuß, alle prole-

| tarischen Parteien in Frankreih, Großbritannien, Jtalien und

den Vereinigten Staaten auf die Gefahr aufmerksam zu machen,

: | daß von diesen Läydern aus Kriegsgerät gegen Sowje1rußland

abgeht. Der Reichsarbeiterrat verlangt ferner baldmöglichste

Wiederherstellung der normalen Me und wirt-

\chafilihen Bezichungen zu Nufland, sodann die Durchführung

des Boykotts über Horihy-Ungarn, sobald ihn die internationale

Gewe:f\chafstszentrale verhängt haben wird, und energisches

Eingreifen der österreichischen Regierung zum Schuße aller

i Opjer der ungarischen S t on in Deutsch-Westungarn.

Que Sicherung der Nepublik veriangt der Reichsarbeiterrat eine

Demoktratisierung der Verwaltung sowie Kommunalisierung der

Polizei und daß die proletarisczen Vectrauensmänner in der

Regierung demissionieren sollien, wenn nicht in dex National-

ver'ammlung der Geseßzentwurf über die Vermögensabgabe

noch vor den Sommerferien im Sinne der sozialistishen Miader- heitganträge erledigt werde,

Ungarn.

( Die Verhandlungen über den Kriegs gefangenen-

i auS3tiausch zwischen den Bevollmächtigten der ungarischen Re- gierung Dr. Michael und Junberth und dem Bevollmächtigten der rusfischen und der ufrainishen Sowjetregierung Litwinow sind dem „Ungarischen Telegraphenbüro“ zufolge am 30. Mai in Kopenhagen günstig abgeschlossen worden. Die getroffenen R werden den Regierungen zur Genehmigung vorgelegt.

Sroßbritannien und Frland,

/ Auf Anfragen über die Verhandlungen mit Krassin j antwortete der Premierminister Lloyd George im Unter» hause der „Agence Havas“ zufolge: Der Beichluß, die wir1chaftlihen Beziehungen mit Rußland wieder anzuknüpfen, ei vom Obersten Nat am 16. Januar in Paris efaßi und am 24. Februar in London bestätigt worden. Der Oberste / „_ Rat beshloß dann in San Remo am 826. April, die alliierten V.rtreter zu ermächtigen, mit Krassin und der russischen Delegation, die si zu jener Zeit in Kopenhagen befanden, eine Zusammenkunft zu vereinbaren, die den Zweck haben sollte, die Handelsbeziehunaen zwishen den alliierten Ländern und Sowjet - Nußland durch Vermittlung der russishen Kon- sumgenossenshaften baldmöglihst wiederaufzunehmen. Auf die

B bb ari E id a

Auf eine Anfrage des gemäßigt sozialistischen Abgeord- neten Levasseur, welhe Bezüge die Mitglieder des Wiedergutmachungsaus)chus}es erhielten, erklärte der Minister für auswärtige Angelegenheiten Pichon, das frau- zösische Budget werde durch den Wiedergutmachungsaus|schuß mit einem Centime belastet. Deut)chland habe die Kosten zu tragen, und die Beratungen des Wiedergulmachungszaus[chu\ses seien geheim einschließlih der Fragen über sein Personal Die Summen, die Deutschland für den Betrieb des Wiedergut- machungsausschusses zahlen müsse, würden von der Summe, die es als Wiedergutmachung schulde, nicht abgezogen.

Nuß: lan.

Die „Agence Havas“ meldet, in Südrußland sei ein nicht unbedeulender Bauernaufsland blutig uiedergeschlagen worden, Hunderte von Bauern seien getötet und viele Dörfer volljtändig zerstört worden.

Velgien.

Zwei Veamte des Minijticriums für Auswärtige An- gelegenheiten siud nach London abgereist, um die lezlen Vers- handlungen über Deutsch-Ostafrika zu führen. Be- kanntlih erhält Belgien die Provinzen Ruanda und Utrundi sowie auf der Eisenbahn Tabora—Daressalam Vorzugstarife.

Nieverlande. In der Beaniwortuna einer Frage des Depuiierten Troelstra

machle der Minister des Aeußern eine Mitteilung über den Verlauf der holländish-belgishen Verhandlungen bezüglih der Frage von Wielingen und erklärte laut Bericht des „Wolffichen Telegraphenbüros“:

Die Frage habe früher praktis zu keinen Scßwierigkeiten Anlaß gegeben. Im Verlauf der Verhandlungen über den Wirtschaftsvertrag von Ende 1919 habe dte belgische Delegation den Wunsch geäußert, daß jeder Zweifel behoben werde an der Erklärung des Territoriums von Wielinyen als unbestreitbares belgishes Gebiet. Die holländische Delegation hatte ihre Zustimmung hierzu nicht gegeben, {lug aber verschiedene Lösungen vor, die jedoh belgiscer)eits nicht an- genommen wurden. Anfangs März wechselte die belgishe MNegie- rung die Haltung und s{lug vor, daß die Frage unezledigt bleibe. Dies wurdk von der niederländi)a en Delegation angenommen. Am 21. Mai 1920 jedoch fam die belgische Negierung über alles Erwarten auf die Frage zurück und teilte dem Präsidenten der Komni|sion den Abbruch der Unterhandlungen mit, ohne die niederländijcze Delegation zu befragen oder zu benachrihttigen. Man kann nicht verlangen, daß die niederländische A eine Revision annimmt, die einzig die belgischen Se berüsihtigi. Obwohl es im Interesse der Beziehungen der beiden Länder bedauerlich ist, daß nach 'so langen Verhandlungen das Abkommen nicht abgejhlossen wurde, {ällt auf die Niederlande keine Verantwortlichkeit.

Das Vüro des internationalen Gewerk \chafts- bundes hat im Einvernehmen mit dem Generalrat der inter- nationalen Transportarbeite: föderation, dec am 31. Mai und 1. Juni in Amsterdam zusammgetreien war, obiger Quelle gufoige besczlossen, vom Sonntag, dem 20. Juni, an den voll- ommenen Boyftott gegen Ungarn zu verkünden. Von diesem Tage an soll jeder Verkehr mit Ungarn durch Eisenbaha, Schiff, Post, Telegraph oder welcher Art toast als Protest gegen die Verfolgung der ungarischen Arbeiterschaft volljtändig jillgelegt werden. Allen gewerikschaftiichen Landeszentcalen, Transporlarbeiter- und Eisenbahnerorganisationen werden ent- sprechende ga zugesandt. Ein an die Arbeiter aller Länder gerichtetes Vanifest wird im Laufe der Woche erscheinen,

Türkei. Nach einer „Times“meldung aus Konstantinopel hat General

Frage, ob die Regierung, bevor fie auf Besprehungen mit Sorojet- Nuß:land eingegangen sei, von Rußland verlangt habe, daß es allen französishen und englischen Gefell|haften, die in Rußland Besitz

S

Gouraud, Oberkommissar Frantreihs in Syrien, einen zwanzigtägigen Waffenstillstand mit den Nationalisten in

1

j j / j ,

bezugSvorsteuung. Anfang 7 Uhr.

Amerika. Nach einer von „Wolffs Telegraphenbüro® verbreiteten

| Meldung aus Laredo (Texas) hat Vilia die ganze Eisenbahn-

linie zwischen Partal und Jimenez (Chihuahua) zerstört, um den Regie:ungetruppen die Verfolgung zu erschweren.

Einer Meldung aus Guatemala zufolge wurden vom Kriegsgericht mehrere Militärpersonen wegen der Beschießung der Stadt während der Aprilrevolution zum Tode durch Erschießen verurteilt, darunter General Shajon und ein Unterbefehlshaber.

Vanwesen.

Lehrstellen für Naturbauweisen. Jufolge der Kohlennot un» des dadurch bewiikten Mangels an gebrannten Ziegels- \teinea werden die sogenannten Naturbaurveisen, vor allem der Leh m - bau, beso: ders für ländliche und vorstädtische Siedlungen in größerem Umfange herangezogen werden müssen. Die vieltah noch gegen den Lehmmbau bestehenden Bedenken werden verschwinden, wenn dur ch Wiederaufnahme der alten Techniken eine sichere Gewähr für eine gute und dauerhaste Ausführung gegeben ist. Um die alten hand- werklichen Techniken wieder zum Allgemeingut des Bauhandwerks zu machen, hat der ister für Volkswohlfahrt die Begründu g von Lehr- und Versuchsstellen für Naturbauweisen angeregt. Solche Lehr- siellen sind mit {staatlicher Unterstüyung zurzeit in Zepernick, Kreis Niederbarnim, und in Sorau N.L. eingerichtet. Diese Lehrstellen haben die Nette der aiten handwerflichen Ucberlieferungen gesammelt und führen ihre Bauten unter Verwendung dieser bewährten Tradition aus. In Sorau, wo ein erster Lehrgang unter starker Belreiltigung am 15. Mat eröffnet worden ist, hat man die Herstellung des alten, bereits von Gilly be\chriebenen Lehmschindeldaches wiederaufgenommen. Nähere Bedingungen über den Besuch dieser Lehritellen find gegen Einsendung von l 4 durch die Srtiedlungs- gelellshaft Niederbarnim, Berlin NW. 40, Alexander-Ufer 1 111, wud und durch die Gemeinnüßige Heimjstätten-Genossen)haft Sorau N.L.

zu beziehen. Theater und Musfit.

Im Opernhause wird morgen, Sonnabend, zum erften Maie Bernhard Sekles? dreiaktige Oper „Schahrazade" (na dem rama von Gerdt von Bassewitz) aufgeführt. Kalif: Karl Armiter, Großwesir: Lo Schüßendorf, Omar jein Sohn: Sojet Mann, seine Töchter Schahrazade: Lola Artôt de Padilla, und Dunyazade: Grna Sy¿ow; Saad, Tochier eines Emirs: Ilse Dietrich, Vèusair : Viax Kapplick a. G., Obereunuch : Kurt Sommer, Kämtnerer (für den erfrantten Herrn Habich): Desider Zador a. G.,, Schaumeister : Hermann Bachmann, Oberstallineister : Nudolf Krasa; dret Banjo- ¡pielerinnen : Annemarie Birkenström, Genia Guszalewicz, Grete Hane. Dirigent: Friß Stuiedry. In Szene geseßt von Franz Ludwig Hörth. Anfang 7 Uhr. :

Im Schauspielgause geht morgen, Sonnabend, der „Marquis von Keith“ mit Friß Kortner in der Titelrolle in Szene. Spielleitung: Leopold Ießner. Anfang 7 Uhr.

Aeronautishes Observatorinu, Lindenberg, Kreis Leesk or.

3, Juni 1920. Drachenausstteg von 52 a bis 73 a.

Bewölkt, Sucht:

E Seehöhe | Luftdru@| Lemperatur Feudhtig- i Gewlid ; et Richtun m mm oben unten Do : D oe 126 749,2 10,3 T7 WzN 6—8 300 733 8,5 S9 NWzW| 10 500 716 6,4 93 NWzW| 11 1000 673 2,3 100 WNW 15 1500 633 0,7 109 WNW 16 2000 595 2,0 öl WNW 16 2500 558 0,7 42 WzN 18 3000 524 3,0 63 WzN 19 3450 495 4,4 27 WzN 20

über 30 km. JInversion zwischen 1500 und 41660 m von 0,0° auf 2,7 9.

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Theater. Opernhaus. (Unter den Linden.) Sonnabend: 118. Dauer-

S Zum ersten Male:- Schahrazade. Anfang f

Sonntag: Woche moderner deutscher Werke. 1, Abend: Palescrina. Anfang ö} Uhr.

Schau spielhaus. (Am Gendarmenmarkt.) Sonnab. : 119. Dauer- Zum 25. Male: Der Marquis von Keith.

Soantag: Nachmitiags: 46. Volksvorstellung zu ermäßigten

Preisen: Die Journalisten. Anfang 24 Uhr. Abends: Ferie der Große. 1, Teil: Der Kronprinz. Anfang 1 :

Familiennachrichten,

Verlobl1: Frl, Margarete von Alvensleben mit Hrn. Oberleutnant

Helmuth Frhrn. von Tielo (Nohdehlen b. Wenden, Ostpr.— Königsberg, Pr.). Frl. Friederike von Trotha mit Hrn. Nittergutsvesißer Max von Schmeling (Löbihau—Großmöllen). Frl. Dr. med. Ina Kranefuß mit Hrn. Dr. med. Gerhard Kun}emüller (Gütersloh—Kamen). Frl. Jlse Steinbach mit Hrn. Dr. med. Wilhelm Hoffmann (Saarow, Mark— Fürsten- walde, Spree). :

Verehelicht: Hr. Fedor von Wuthenau mit Frl. Mazia Tkeresia

yon Helldorff (Droßdorf bei Kierißsch).

Cilicien abgeschlossen.

du iPie R R pr Mer T Mm E Tr eme rar gr ee

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol Charlottenbuta, Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle,

Vechnungsrat engering in Berlin. Verlaa der Geschäftsstelle (M engerina) in Berlin,

Dru®k der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlaasanstalt Berlin. Wilhelmstraße 82.

Acht Beilagen

(eins{ließlid Börsenbeilage und Warenzeichenbeilage Nr. 45 A und B)

und Erste und Zweite Zentral-Handelsregister-Beilage. sowie dic ZuyaltSangabe Ne. 24 zu Nr. & des öffentlichen Anzeigers.

P REE R E E i E S L E E D T2 fi C N E

L NReichsgebiet.

zum

Erste Beilage

Berlin, Freitag, den 4. Juni

Deutschen Reich3anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger.

A92®,

ez cane

Amflißes. (Fortsetzung aus vem Hauptblatt. Deutsches Nei.

Bekanntmachung ¿ur Durchführung der Verordnung Uber die Versorgung mit Herbstlartoffeln aus der Ernte 1920.

Vom 31. Mai 1920.

Auf Grund der Verordnung über die Versorgung mit Herbsikartoffeln aus der Ernte 1920 vom 21. Mai 1920 (Reichs- Geseßbl. S. 1056) wird bestimmt:

8 1.

Zum Abschluß von Lieferungöverträgen mit den Erzeugern 2 der Verordnung über die Versorgung mit Herbstkartoffeln aus der Ernte 1920 vom 21. Mai 1920) sind die in dem beigefügten Ver- geichnis (A nla ge 1) aufgeführten landwirtscaftlihen Hauptaenossen- schaften (provingiellen landwirtschaftlichez Warenanstalten) und die Zentvalgenossenschaft des Kartoffelgroßhandels in Berlin C. 2, Burg- straße 30, berett, Die Berecbtigung gilt für den Arif in dem Bezirke, auf den si \aßungsgemäß die Tätigkeit der Vereinigung er- \streckt, bei der Zentralgenossenschaft des Kartoffelgroßhandels für das

» a, der

Bis gum 10. Juni 1920 haben Reichsverband deutsher landwirt\{aftliher Genossen- schaften, e. V. Berlin, Bernburgerstraße 21, b. der Wirtschaftsverband- der Raiffeisenshen Warenanstalten, Berlin, Köthenerstraße 39, i: c. die Zentralgenossenschaft des Kartoffelgroßhandels Berlin, Burgstraße 30, deh Kommunalverbänden anzugoigen, welde Stellen (Untergenossen- haften, Vertrauensmänner) in deren Bezirk mit der Führung des Ge- \schäftwerkehrs mit den Rommunalverbänden beauftragt find.

Die Kommunalverbände haben bekanntzumachen, welck&e Ver- einigungen hiernach zum Abs{luß von Lieferungsverträgen in 1hrem Bezir? berechtigt und welches dte von diesen mit der Führung des Ge- schäftêverktehrs beauftragten Stellen sind.

Ueber Sireitigkeiten, die die Bestellung von Untergenossenscaften und Vertrauenêsmännern oder die Zulassung von Händlern als Ver- mittler betreffen, entscheidet ein am Siße der zuständigen Landes- oder E zu bildendes Schiedsgericht, das h aus dem Leiter der Landes oder Provinzial-(Bezirks-)kartoffel- stelle als Vorsißendem und je einem von den Parteien zu ernennenden Schiedsrichter zusammensetzt,

Die Kommunalverbände haben dafür Sorge zu tragen, daß für jede Gemeinde (Gutsbezirk) ein Verzeichnis der Kartoffelerzeuger und ev von ihnen abzugebenten, sich aus § 2 Absaß 2 der Verordnung er- ebenden Mindestmengen alsbald öffentli ausgelegt wird. Mit der uslegung ist die Ankündigung zu verbinden, daß die umgelegten Mengen sofern ein Lieferungêvertrag darüber nit abgesclossen wird, an den Kommunalverband oter an die von ihm bestimmte Stelle ab- geliefert werden müssen. Ein Muster für dieses Verzeichnis ist als Àl nlage 2 beigefügt, : :

Ueber Streitigkeiten wegen der Höhe der Umlage entscheidet end- gültig der Kommunalbverband.

§ 3, i

Für die mit den Erzeugern abzuschließenden Lieferungsverträge (S8 2, 3 der Verordnung) gelten die aus Anlage 3 ersichtlichen Bedingungen. ;

Die mit der Führung des Geschäftsverkehrs mit den Kommunal- verbänden beauftragten S (Untergenossenschaften, Vertrauens- männer)" haben dem Kommunalverband, aus dessen Bezirk die Kar- toffeln geliefert werden scllen, wöhentlich bis spätestens Mittwoch ein Verzeichnis der von ihnen in der Vorwoche abgeschlossenen Lieferungsverträge eingureichen. C1

Für die Lieferung der Kartoffeln an die Bedarfsstellen (8 7 Absoß 2 der Verordnung) gelten die aus Anlage 4 ersichtlichen Bedingungen.

O i

Die Landes- oder Provinzial-(Bezirks-)kartoffelstellen sowie die

Kommunalverbände haben bei der Durchführung dieser Verordnung nah näherer Bestimmung der Reichskartoffelstelle mitzuwirken.

8 6,

Die mit der Lieferung an die Bedarfsstellen beauftragten Ver- einigungen dürfen zur Deckung ihrer Unkosten für jeden gelieferten Zentner Kartoffeln 1,75 A erheben. Sie haben hiervon an den Kommunalverband, aus dem die Lieferung erfolgt, für dessen Mit- wirkung 20 -Z abzugeben. - i |

Nähere Bestimmungen über die Verteilung des dem Kommunal- verband zufließenden Anteils auf alle an der Sicherstellung und Lieferung der Kartoffeln mitwirkenden Behörden trifft die Reichs- fartoffelstelle.

{6 dis Bekanntmachung rif mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 31 Mai 1920. : Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Dr. Hermes.

Anlage P.

Verzeichnis

von Lieferungs8vertvrägen bere-

rtschaftlihen Hauptgenossen- schaften. :

1, Lindlicher Wirtschaftsverein zu Insterburg, Zentralgenossen- schaft Fit e sandwirtschaftlicher Genossenschaften e. G. m. b. H., Insterburg.

2, Ermländishe Hauptgenossenshaft zum An- und Verkauf land- wirsccaftlidcor Bedarfsartikel e. G. m. b. H., Mehlsak, Ostpr.

3, B landwirtschaftliche Genossenschaft e. G. m. b. H.

tettin, Königsplahß 1a.

4. Landwirtschaftlihe Hauptgsnossenschaft e.G. m.b.H., Breslau 2, Neue Taschenstr, 32. i

5. Landwirtschaftlihe Zentral-Ein- und Verkaufsgenossenschaft des chlesischen m. Breslau 2,

der zum Ab\ch{Glu ia ten e

Bauernvereins e. G. b. H.; auentienstr. 7,

6, L N Nee e Olden ean e. G, m, b. H, zerlin N. 4, Chausseestr. 107. :

7, Landwirtskaftlice Hauptgenossenshaft e. G. m. b. H., Berlin NW. 7, Dorotheenstr. 79. ;

9, Landwirtschaftliche Wavenzentrale „Ostmark" G. m. b. H, Landsberg a. W., NRichtstr. 31. A

9. Zentralgenossenshaft zum Br ‘7e landw. Bedarfsartikel e. G. m. b. H., Halle a. S., Kronz::. azenstr. 12,

10. Hauptgenossenshast e. G. m. b, H.,, Hannoyer, straße 49/50,

Krausen-

11. SZentralgenossenshaft der Osnabrücker lantw, Konsumvereine e. G. m. b. H., Osnabrüdk. 7 Í

12. Schleswig-Holsteinishe landw. Hauptgenossenshaft e. G. m. b. H., Kiel, Haus d. Landwirte.

13. Westfälische Zentralgenossenschaft für den Ein- und Verkauf Di, Bedarfsartikel und Wirtischaftserzeugnisse e. G. m. b. H., Münster i. W.

14. Zentralgenossenshaftskasse für den Reg.-Bezirk Kassel und an- grenzende Gebiete e. G. m. b. H., Kassel, Obere Karlstr. 5/1. O e. G, m. b. H., Wiesbaden, Moriß-

traße 29.

16. Hauptbezugs- und Absaßtgenossenscckaft des rhein. Bauernvereins e. G. m. b. H., Köln, Altenbergerstr. 10.

17. Bezugskomr Nitter S5

18, Landw lide Bezugs- und Absaßt-Genossenschaft des TrierisGen Bauernvereins e. G. m. b. H., Trier, Glockenstr. 7.

19. Bayerische Zentral-Darlehnskasse e. G. m. b. H.,, Münthen I, Brieffach.

90. Landwoirtfcaftliche ZontralgeWsenschaft des bayer. Bauern- vereins für Gin- und Verkauf b Negenéburg.

us e. O. m. b. D. 21, Pfälzische landw. Zentralgenossenschaft e. G. m. b. H., Neustadt 0: d. D:

D

Sz m DAETIEN ae: “_ R mm Aae

28. Landwirtschaftliche Hauptgenossenschaft e. G. m. b. H., Nofstok,

29. Landwirtschaftliche Hauptgenossenschaft e. G. m. b. H., Neus brandenburg.

VerzeiMnis

der zum Ab\chluß von Lieferungsverträgen berth« tigten provinziellen landwirtishaftlihen Warene anstalten, die dem Wirtschafts8verband der Raiffeisenshen Warenanstalten angehören. 1. Haupthandelsgesellschaft ostpreußischer landwirtschaftliher Ge-

"f C pa Mm

nosser/chafien m. b. H., Königsberg i. Pr

2. Sdlesisde An- und Verkaufsgesellschaft (Raiffeisenschen Irganthation) m. b. H., Breslau. i

3, Hand?lagesellschaft Maiffeisensher Genossenslaften, Aktien gesellschaft, Berlin.

4. Thüringer Hauptgenossenscaft e. G. m. b, H. Erfurt L

9, Landwirtschaftliche An- und Verkaufs-Gesellschaft „Hessens Land“ m. b. H,, Cassel.

6. Landwirtschaftlibe Zentraldarlehnskasse für Deutschland, Filiale Frankfurt a. M.

7. Rheinishe An- und aufs-Gesellschaft her Or ion) m. b. Hz K 3

22, Landwirtschaftlite HZentralgenossenschaft e. G. m. b. H, 8 [e (schaft ländliche »enosfenshaften m. b. H-, Sroblenz, Dresden-A., Sidonmenstr. 11. 9 aftlicbe Zentraldarlehn&tasse für Deutschland, Filiale 23. Verband landw. Genossenschaften 1n Württemberg (Kaufstelle) E E E A R CTafTidha SentralbarsohmaRais; Fr DorrlsMisank e. V. Stuttgart, Johannesstr. 36. N n 10 schaftlichs Zentraldarlehnätasse für Deutschland, Filiale 24. Genossenschaftêrerband „badischer landw. Vereinigungen, Karls- E ruhe 1. B., Lauterbergstr. 3. : 11, T 25, Zentral-Bezugs- und Wbsaß-Genossenshaft des badischen 1A 1 E Bauer! e. G. m. b. H., Freiburg 1. Br. Biêmarckstr 21. 2 Del Filiale C ß i 5 Ion tral aon nion att 5 KE L G O: Le zentralgenollen|ckSas[t e. G, 148 b. Q. , TMNM- E L 2 S 2 E 36 / 13. La chafilibe Großhandels-Gesellshaft m. b. H. (für dag he Zentralgenossenschaft e. G. m. b, H., Olden- Gebiet der Bezirkskartoffelstelle Schneidemühl), Danzig. 2d, Verzeichnis der Kartoffelerzeuger i: : Und der von ihnen gemi S2 Abs, 2 der Berorduumg WEMinD a über erbitlartosfeln aus der CEunte 1920. abu Gutabezrtivk: C O E 0 0.6 60.0 *

gebenden Mindestmengen.

Abaab | durch Lieferungêverträge sind abges&lossen bei | ; gabes Spät. Maa N Name id. l o E E Abgabe | dem Reichs» | dem Wirt- | der Zentral- | Zy, Lfd. des ? R: Menge je ha| kartoffel- pflichtige E der S | genossenschaft | : Straße: größe Spâät- erz Monn eutschen | Naiffeisen jer | des ç / Nr. j Kartoffel M 4 fartoffel- anbaufläche Menge landw. Ge- | Waren- | Kartoffel. | sammen erzeugers Ps M anbaufläche 1920 insgesamt | nofsenschaften anstalten großhandels | zeug ad) | | Zir. ha Ztr. Ztr. | Ztr. Ztr. Ztr. l 2 3 | 4 5 6 f | 8 9 | 10 El | | | | | | | Beanstandungen, Anlage 3. e E E Einri L 6. Beanstandun e an der Bahnstation zur Einigung zwischen

Kaufbestätigung. Kommunalberband

06-000 9.0 0.066 000 # ooo. 6:6.00009000 C09 des Oie po) 8 Ver- Kartoffelanbauflähße . . .. . . ha

Tauferos) Pinne a css e Di

Vertrag3gegenstand., 1. D. Unterzeichnete verkauft hiermit an die .

E Genossenschaft E On Les ordnung über die Versorgung mit Herbstkartoffeln aus der Gunte 1920 vom 21, Mai 1920 (Neichs-Geseßbl, S. O Speisokartoffeln der Herbstkartoffeleamte 1920 in cinvandfreier, ge- sunder Beschaffenheit und Sortierung von 14 Zoll aufwärts frei Waggon (Kahn) der Vevladestation.

Verpackung: Lose Schüttung.

Preis und Zahl ung. . 2. Preis für den Zentner: 5 4 Zuschlag zu dêm geseßlich fest- etten Mindestpreis (25 M) abzügllih 25 Pfennia für Unkosten des

Staufers. Die 25 Pfennig werden nacgezahlt, wenn der Käufer für die Weiterveräußerung beine Umsabsteuer zu entrichten hat. Etwaige Er- höhungen des geseßlich festgeseßten Mindestpreises kommen dem Ver- Fäufer ungemindert zugute. Für die Frübialhrölieferungen wird dur den im § f der Verordnung über die Versorgung mit Herbstkartoffeln aus der Grnte 1920 erwähnten Ausschuß ein entsprechender Aufschlag für Aufbewalhruna und Schwund festgesetzt. : ;

Zahlung erfolgt bei Abnahme. Das bahmamtlich ermittelte und bescheinige Gewicht der Abganass\tation ist maßgebend. ;

Crfolgt die Versendung der Kartoffeln des Verkäufers an die Bodarfsstelle zusammen mit Kartoffeln anderer Erzeuger, so ist bei Verschicvenheit zwischen dem Gesamtgewicht der eingesnen Sendungen und dem babnamtlih ermittelten und bescheinigen Gewicht der Ge- wichtsumterschied anteilig auf das Gewicht der einzelnen Sendungen

anzurehnen. Erfüllunasort.

3. Für Zahlung is der Wohnsiß des Verkäufers, für Lieferung die Eisenbahnstation des Verkäufers Grfüllunest.

. Die Lieferung hat in möglichst gleihmäßig Über die Lieferzeit verteilten Mengen, und zwar mit 60 % der Gesamtmenge bis zum 1, Januar 1921 und mit dem Rest nach dem 1. März 1921, zu erfolgen. Soweit die Lieferung von 60 % bis zum 1. Januar 1921 nit möglich ist (Ziffer 8), konn ieder Teil verlangen, daß Nachliefevung und Abnahme bis zum 15. März 1921 zu erfolgen haben; soweit die Nachlieferung troß Verlangens bis zum 15. März nicht erfolgt, ohne daß einer der unter Ziffer 8 aufgeführten Befreiungsgründe vorliegt, fällt die Verpflichtung zur Abnahme fort. Abnahme.

5. Die Abnahme der Kartoffeln erfolat auf der Eisenbahnstation des Verkäufers durch den Käufer oder dessen Beauftragten oder den Beauftragten des von der zuständigen Belhörde als ompfanasberechtigt auêgewiesenen Kommunalverbandes. Die Kavtoffeln gelten als ab- genommen, wenn sie unbeanstandet der Eisonbabm zur Beförderung übergeben sind. Der Käufer ist auf Verlangen zur Ausstellung einer Bescheinigung, daß die Lieferung tatsächlich evfolat ist, verpflichtet.

*) Für den Fall, daß der Schlußschein gleichzeitig von mehreren Verkäufern ausgestellt wird, sind diese Angaben in besondorer Anlage, für jeden Verläufer getrennt, zu machen,

durch den

Verkäufer und Käu

| rt haben, acbten als endaültia erledigt. Wird die Abna!

echtigterweise verweigert, so hat der Vers aufer nachzulietern, ¿it 08 Witteruma und Jahreszeit zulassen, spätestens in 12 Tagen. Auf Verlançen muß der Käufer dem Voer- fäufer die Abnahmeverweigerung unte: Angabe der Gründe der Ve- anstœndung bescheinigen.

Frost und Verpadckckung.

7. Touitt Frost ein, so wird die Verladung bis nach Eintrits milderer Witterung verschoben. Verlangt der Käufer innerhalb der Frostperiode Verladung, so trägt er auch vor dem Uebergang an die Cisenbahn die Frestgefahr, sobald die Kartoffeln aus dem Lager odep den Mieten entnommen sind.

Srohverpackung und, soweit mögli, Vorsaßbretter müssen vom Verkäufer zu den ortsübliben Tagespreisen rechtzeitig geliefert werden. Vorsaßbretter, Brett oder Schale sollen etwa 25 cm über Türlänge lang und 18 bis 20 ecm ÿoch sein.

Behinderung.

8. Höhere Gewal!, in8besondere Krieg, Aufruhr, Streik, Eisen- bahnbetriebs\störungen Nichtstellung von Wagen usw., ebenso uns beschadet der Ziffer 7 Frost befreien für deren Dauer von der Lieferung. Dauert die Störung länger als einen Monat, so ist der Käufer für die auf die Störungszeit entfallende Menge zur Abnahme nicht verpflichtet und kann seinerseits auf die Lieferung verzichten.

Verzug.

9, Beim Verzug des E treten die geseßlihen Vorschriften ein, insbesondere ist der Käufer berechtigt, nah fruhtlosem Ablauf dex Nachfrist sih im freien Handel auf Kcsten des Verkäufers einzudeckten.

10. Soweit vorstehend nichts anderes bestimmt ist, gelten die auf Veranlassung des Landwirt\schaftsrats zwischen Landwirtschaft und Handel vereinbarten Geschäftsbedingungen für den deutshen Kartoffel- handel von 1914. i

11, Die Entscheidung von Streitigkeiten zwischen den Vertrags- parteien erfolgt unbeschadet der Bestimmungen des §& 28 der Ge- [chäftöbedingungen für den deutschen Kartoffelhandel durch Scieds- g?rihte. Die näheren Bestimmungen über die Errichtung, die Zu- \sammenseßung und das Verfahren der Schiedsgerichte trifft die Neich3- fartoffelstelle im Benehmen mit dem im § 7 der Verordnung über die eno mit Herbstkartoffeln aus der Ernte 1920 genannten

us3\{chuß.

Anlage 4. Kaufvertrag Fenscbaî zwischen dev Dau E L Zentralgenossenshaft des Kartoffelgroßhandels e. G. m. b. H. und dem Kommunalverband zu ao vg uned Rh 8 1. Vertrag3gegenstan®. Dé. «oa « Gevossenschask- verkauft an den Kommunalverband . , ù die ihr

nah dem Verteilungsplan der zuständigen Behörde ‘zugewiesenen o) e Dtr, SpeiseTartoffeln unter nahfolgen» den Bedingungen:

E Sicherheit des Verkäufers.

Als Sicherheit für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Ver- ufer haet, Die U V a a A S Genossenschaft gemäß Abkommen mit dem Geschäftsführer des Déotllschei! Stadielito Vin \ xa hinterlegte Generalsicherheit,

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